Amtsblatt für den Landkreis Uelzen
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Amtsblatt – 129 – für den Landkreis Uelzen 49. Jahrgang 15. Oktober 2020 Nr. 20 Inhalt Bekanntmachung des Landkreises Uelzen Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Uelzen, 1. Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwands-, Ordnungsamt, über die Bestellung zum bevollmächtigten Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Bezirksschornsteinfeger�������������������������������������������������������������� 129 Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Suderburg������������������������������������������������������������������� 132 Bekanntmachung gemäß § 21a der Neunten Verordnung 3. Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwandsent- zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes schädigungen, Dienstaufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder, (9. BImSchV)�������������������������������������������������������������������������������� 129 Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung in der Samtgemeinde Suderburg����������������������������������������������������������� 132 Bekanntmachung gemäß § 21a der Neunten Verordnung Allgemeinverfügung über die Ladenöffnungszeiten zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes am verkaufsoffenen Sonntag in der Hansestadt Uelzen (9. BImSchV)�������������������������������������������������������������������������������� 131 am 25.10.2020����������������������������������������������������������������������������� 133 Öffentliche Bekanntmachung����������������������������������������������������� 132 eingereicht werden. Die Klage ist gegen den Landkreis Uelzen zu Bekanntmachung des Landkreises Uelzen richten. Die Bestellung gilt zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung. Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Uelzen, Uelzen, den 15.10.2020 Ordnungsamt, über die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger LANDKREIS UELZEN Gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes über das Berufsrecht und Der Landrat die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornstein- feger-Handwerksgesetz – SchfHwG) vom 26. November 2008 (BGBl. I S. 2242), zuletzt geändert durch Artikel 57 Absatz 7 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652), wird die fol- gende Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger öffentlich bekannt gemacht: Herr Patrick Hupfer wurde mit Wirkung zum 01.10.2020 für die Landkreis Uelzen Uelzen, 07.10.2020 Dauer von sieben Jahren zum bevollmächtigten Bezirksschorn- - I20190019 - steinfeger für den Kehrbezirk Nr. 7 des Landkreises Uelzen bestellt. Der Kehrbezirk Nr. 7 umfasst Bad Bevensen mit den Ortsteilen Tätendorf-Eppensen, Secklendorf, Klein Hesebeck, Bekanntmachung gemäß § 21a der Neunten Verordnung Groß Hesebeck, Klein Bünstorf, Medingen und die Ilmenaustr. im zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes Ortsteil Bruchtorf. (9. BImSchV) Rechtsbehelfsbelehrung: Öffentliche Bekanntmachung und Veröffentlichung des Geneh- Gegen die Bestellung kann innerhalb eines Monats nach migungsbescheids Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph- Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg, schriftlich oder zur Aufgrund des § 4 Abs.1 in Verbindung mit § 10 Bundes-Immissions- Niederschrift der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der schutzgesetz (BImSchG) und der Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Beim Verwal- 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz- tungsgericht Lüneburg können nach Maßgabe der Niedersäch- gesetzes (4.BImSchV) in der jeweils aktuellen Fassung wurde sischen Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der der UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Leibnizplatz 1, Justiz vom 21. Oktober 2011 (Nds. GVBl. S. 367) in allen verwal- 18055 Rostock, auf ihren Antrag mit Genehmigungsbescheid vom tungsgerichtlichen Verfahren auch elektronische Dokumente 31.07.2020, nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen, unbe- Herausgeber: Landkreis Uelzen, 29507 Uelzen, Postfach 1761, 29525 Uelzen, Veerßer Straße 53, Telefon (05 81) 82-0 Druck und Verlag: Allgemeine Zeitung der Lüneburger Heide, 29525 Uelzen, Gr. Liederner Straße 45, Telefon (08 00) 00 91 100 Die Einrückungsgebühren pro mm (92 mm breit) betragen -,49 €. Einzelexemplare können zum Preis von -,50 € vom Verlag bezogen werden. Alle zur Veröffentlichung bestimmten Einsendungen sind nicht an den Verlag, sondern an den Landkreis Uelzen zu richten.
– 130 – schadet der Rechte Dritter, die Genehmigung zur Errichtung und daraufhin entschieden, entsprechend § 16 Abs. 1 Nr. 4 der 9. Betrieb einer Windenergieanlage des Typs Vestas V162-5.6 MW mit BImSchV auf einen persönlichen Erörterungstermin zu verzichten eine Nabenhöhe von 166 m zzgl. 3 m Fundamenterhöhung, 162 m und die in den Einwendungen vorgetragenen Belange im Genehmi- Rotordurchmesser, 250 m Gesamthöhe und einer Nennleistung von gungsbescheid schriftlich aufzugreifen (amtlich bekannt gemacht 5.600 kW als WEA UKA 01 erteilt. am 23.04.2020). Anlagenstandort ist das nachfolgend aufgeführte Flurstück im Für das Vorhaben war nach § 7 Abs. 1 und der Ordnungsnummer Außenbereich der Gemarkung Eddelstorf in der Gemeinde Alten- 1.6.3 des Anhangs 1 des Gesetzes über die Umweltverträglich- medingen (Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf): keitsprüfung (UVPG) in der aktuellen Fassung grundsätzlich eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Dabei kam die WEA UKA 01 – Gemarkung Eddelstorf, Flur 4, Flurstück 27/5 Untere Naturschutzbehörde zu dem Ergebnis, dass ein vollum- fängliches UVP-Verfahren durchzuführen ist. Die Entscheidung Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i.V.m. § 21a der Neunten Verord- über die Durchführung der UVP wurde gem. § 5 UVPG ebenso wie nung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Zeit und Ort der öffentlichen Auslegung im „Amtsblatt des Land- (9. BImSchV) wird hiermit der unter o.g. Aktenzeichen ergangene kreises Uelzen“ sowie in der „Allgemeinen Zeitung der Lüneburger Genehmigungsbescheid öffentlich bekannt gemacht. Der Heide“ am 29.11.2019 öffentlich bekannt gemacht. verfügende Teil des Bescheides lautet: Der Genehmigungsbescheid vom 31.07.2020 enthält Bedin- I. Genehmigung gungen und Nebenbestimmungen, um die Erfüllung der Genehmi- Dieser Genehmigungsbescheid trifft folgende Entscheidungen: gungsvoraussetzungen des § 6 BImSchG sicherzustellen. Die Nebenbestimmungen enthalten u.a. Regelungen zum Schutz der 1. Nachbarschaft vor Emissionen durch Lärm, Schattenwurf und zur Aufgrund des § 4 Abs.1 in Verbindung mit § 10 Bundes-Immis- Gefahrenabwehr. Weiterhin werden durch Nebenbestimmungen sionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung vom 17. Mai 2013 Regelungen zum Schutz von Boden und Grundwasser, zum Arten- (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 103 der Verord- und Naturschutz, zu Kennzeichnungspflichten für den Luftverkehr nung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), und der Ziffer 1.6.2 des sowie zum Brandschutz und zum Arbeitsschutz getroffen. In der Anhangs zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immis- Genehmigung ist über die rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen sionsschutzgesetzes (4.BImSchV) in der Fassung der Bekannt- entschieden worden. machung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), erteile ich der UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Leibnizplatz 1, 18055 Unter Bezugnahme auf § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung Rostock, auf den Antrag vom 08.03.2019, eingegangen am ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren wäh- 13.06.2019, nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen, rend der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – unbeschadet der Rechte Dritter, die Genehmigung zur Errichtung PlanSiG) kann der vollständige Genehmigungsbescheid auf dem und Betrieb einer Windenergieanlage des Typs Vestas V162-5.6 Internetauftritt www.landkreis-uelzen.de unter Home > Landkreis MW mit einer Nabenhöhe von 166 m zzgl. 3 m Fundamenterhöhung Uelzen, Politik, Verwaltung, Wirtschaft > Verwaltung > Bekannt- und einem Rotordurchmesser von 162 m, d.h. einer Gesamthöhe machungen sowie im UVP-Portal des Landes Niedersachsen von 250 m als WEA UKA 01 mit folgenden Standortkoordinaten: (www.uvp.niedersachsen.de) eingesehen werden. Entsprechend § 3 Abs. 2 PlanSiG ist als zusätzliches Informa- Anlage UTM / ETRS 89 tionsangebot eine persönliche Einsichtnahme in die Ausfertigung Rechtswert Hochwert des Genehmigungsbescheids samt Begründung im Zeitraum vom UKA 01 32609565,680 5890307,120 16.10.2020 bis einschließlich 30.10.2020 beim Landkreis Uelzen, Amt für Bauordnung und Kreisplanung, Veerßer Diesem Bescheid liegen die unter Abschnitt II. aufgeführten Straße 53, 29525 Uelzen Unterlagen zugrunde. Montag, Dienstag und Donnerstag 08.00–16.00 Uhr Mittwoch und Freitag 08.00–12.00 Uhr Die Genehmigung ist an die Nebenbestimmungen des Abschnittes III. dieses Bescheides gebunden. nach vorheriger telefonische Terminvereinbarung unter 0581-82247 oder 0581-82244 möglich. 2. Aufgrund des von der Antragstellerin gestellten Antrags vom Der Genehmigungsbescheid und seine Begründung können bis 15.03.2019 wird hiermit gemäß § 80 a Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwen- mit § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die dungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Land- sofortige Vollziehung der o.g. Ziffer I 1. dieser Genehmigung kreis Uelzen, Amt für Bauordnung und Kreisplanung, Veerßer angeordnet. Straße 53, 29525 Uelzen angefordert werden (§ 10 Abs. 8 Satz 6 BImSchG). 3. Die durch das Verfahren entstandenen Kosten (Gebühren und Es wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG darauf hingewiesen, Auslagen) werden der Antragstellerin auferlegt. Die Kostenfest- dass der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegen- setzung erfolgt durch gesonderten Bescheid. über Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt gilt. Auf Antrag der Antragstellerin gemäß § 19 Abs. 3 BImSchG ist die Genehmigung abweichend von § 19 Absätze 1 und 2 BImSchG Rechtsbehelfsbelehrung: nicht in einem vereinfachten Verfahren zu erteilen. Gegen den Genehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch Das Vorhaben wurde daher mit Datum vom 29.11.2019 (Amtsblatt beim Landkreis Uelzen, Veerßer Str. 53, 29525 Uelzen, erhoben des Landkreises Uelzen, Ausgabe 22/2019) öffentlich bekannt werden. gemacht. Ein ursprünglich für den 26.03.2020 festgesetzter Erörterungstermin konnte aufgrund einer Schließung des Kreis- Uelzen, 07.10.2020 hauses wegen der Ausbreitung des Coronavirus nicht durch- geführt werden (bekannt gegeben am 19.03.2020). Nach erfolgter LANDKREIS UELZEN Ermessensentscheidung gemäß § 10 Abs. 6 BImSchG wurde
– 131 – Der Landrat III. dieses Bescheides gebunden. Landkreis Uelzen Uelzen, 07.10.2020 2. - I20190034 - Aufgrund des von der Antragstellerin gestellten Antrags vom 30.08.2019 wird hiermit gemäß § 80 a Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die Bekanntmachung gemäß § 21a der Neunten Verordnung sofortige Vollziehung der o.g. Ziffer I 1. dieser Genehmigung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes angeordnet. (9. BImSchV) 3. Öffentliche Bekanntmachung und Veröffentlichung des Geneh- Die durch das Verfahren entstandenen Kosten (Gebühren und migungsbescheids Auslagen) werden der Antragstellerin auferlegt. Die Kostenfest- setzung erfolgt durch gesonderten Bescheid. Aufgrund des § 4 Abs.1 in Verbindung mit § 10 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) und der Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur 4. V Auf Antrag der Antragstellerin gemäß § 19 Abs. 3 BImSchG ist die erordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz- Genehmigung abweichend von § 19 Absätze 1 und 2 BImSchG gesetzes (4.BImSchV) in der jeweils aktuellen Fassung wurde nicht in einem vereinfachten Verfahren zu erteilen. der UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Leibnizplatz 1, 18055 Rostock, auf ihren Antrag mit Genehmigungsbescheid vom Das Vorhaben wurde daher mit Datum vom 29.11.2019 (Amtsblatt 31.07.2020, nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen, unbe- des Landkreises Uelzen, Ausgabe 22/2019) öffentlich bekannt schadet der Rechte Dritter, die Genehmigung zur Errichtung und gemacht. Ein ursprünglich für den 26.03.2020 festgesetzter Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs Vestas V162-5.6 Erörterungstermin konnte aufgrund einer Schließung des Kreis- MW, jeweils mit eine Nabenhöhe von 166 m zzgl. 3 m Fundamenter- hauses wegen der Ausbreitung des Coronavirus nicht durch- höhung, 162 m Rotordurchmesser, 250 m Gesamthöhe und einer geführt werden (bekannt gegeben am 19.03.2020). Nach erfolgter Nennleistung von 5.600 kW als WEA UKA 02 – UKA 04 erteilt. Ermessensentscheidung gemäß § 10 Abs. 6 BImSchG wurde daraufhin entschieden, entsprechend § 16 Abs. 1 Nr. 4 der 9. Anlagenstandort sind die nachfolgend aufgeführten Flurstücke im BImSchV auf einen persönlichen Erörterungstermin zu verzichten Außenbereich der Gemarkungen Bostelwiebeck und Vorwerk in und die in den Einwendungen vorgetragenen Belange im Genehmi- der Gemeinde Altenmedingen (Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf): gungsbescheid schriftlich aufzugreifen (amtlich bekannt gemacht am 23.04.2020). WEA UKA 02 – Gemarkung Bostelwiebeck, Flur 3, Flurstück 3/1, WEA UKA 03 – Gemarkung Vorwerk, Flur 1, Flurstück 13/1, Für das Vorhaben war nach § 7 Abs. 1 und der Ordnungsnummer WEA UKA 04 – Gemarkung Bostelwiebeck, Flur 1, Flurstück 14, 1.6.3 des Anhangs 1 des Gesetzes über die Umweltverträglich- keitsprüfung (UVPG) in der aktuellen Fassung grundsätzlich eine Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i.V.m. § 21a der Neunten Verord- standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Dabei kam die nung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Untere Naturschutzbehörde zu dem Ergebnis, dass ein vollum- (9. BImSchV) wird hiermit der unter o.g. Aktenzeichen ergangene fängliches UVP-Verfahren durchzuführen ist. Die Entscheidung Genehmigungsbescheid öffentlich bekannt gemacht. Der verfü- über die Durchführung der UVP wurde gem. § 5 UVPG ebenso wie gende Teil des Bescheides lautet: Zeit und Ort der öffentlichen Auslegung im „Amtsblatt des Land- kreises Uelzen“ sowie in der „Allgemeinen Zeitung der Lüneburger I. Genehmigung Heide“ am 29.11.2019 öffentlich bekannt gemacht. Dieser Genehmigungsbescheid trifft folgende Entscheidungen: Der Genehmigungsbescheid vom 31.07.2020 enthält Bedin- 1. gungen und Nebenbestimmungen, um die Erfüllung der Geneh- Aufgrund des § 4 Abs.1 in Verbindung mit § 10 Bundes-Immissions- migungsvoraussetzungen des § 6 BImSchG sicherzustellen. Die schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung vom 17. Mai 2013 (BGBl. Nebenbestimmungen enthalten u.a. Regelungen zum Schutz der I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 103 der Verordnung vom Nachbarschaft vor Emissionen durch Lärm, Schattenwurf und zur 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), und der Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur Gefahrenabwehr. Weiterhin werden durch Nebenbestimmungen 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz- Regelungen zum Schutz von Boden und Grundwasser, zum Arten- gesetzes (4.BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom und Naturschutz, zu Kennzeichnungspflichten für den Luftverkehr 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), erteile ich der UKA Nord Projekt- sowie zum Brandschutz und zum Arbeitsschutz getroffen. In der entwicklung GmbH & Co. KG, Leibnizplatz 1, 18055 Rostock, auf Genehmigung ist über die rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen den Antrag vom 30.08.2019, eingegangen am 10.09.2019, nach entschieden worden. Maßgabe der eingereichten Unterlagen, unbeschadet der Rechte Dritter, die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von drei Wind- Unter Bezugnahme auf § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung energieanlagen des Typs Vestas V162-5.6 MW mit einer Naben- ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren wäh- höhe von jeweils 166 m zzgl. 3 m Fundamenterhöhung und einem rend der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – Rotordurchmesser von 162 m, d.h. einer Gesamthöhe von 250 m PlanSiG) kann der vollständige Genehmigungsbescheid auf dem als WEA UKA 02 – WEA UKA 04 mit folgenden Standortkoordi- Internetauftritt www.landkreis-uelzen.de unter Home > Landkreis naten: Uelzen, Politik, Verwaltung, Wirtschaft > Verwaltung > Bekannt- machungen sowie im UVP-Portal des Landes Niedersachsen (www.uvp.niedersachsen.de) eingesehen werden. Anlage UTM / ETRS 89 Rechtswert Hochwert Entsprechend § 3 Abs. 2 PlanSiG ist als zusätzliches Informa- tionsangebot eine persönliche Einsichtnahme in die Ausfertigung UKA 02 32609729,230 5889959,770 des Genehmigungsbescheids samt Begründung im Zeitraum vom UKA 03 32610042,000 5889672,000 16.10.2020 bis einschließlich 30.10.2020 beim UKA 04 32610053,580 5890252,660 Landkreis Uelzen, Amt für Bauordnung und Kreisplanung, Veerßer Straße 53, 29525 Uelzen Diesem Bescheid liegen die unter Abschnitt II. aufgeführten Montag, Dienstag und Donnerstag 08.00–16.00 Uhr Unterlagen zugrunde. Mittwoch und Freitag 08.00–12.00 Uhr Die Genehmigung ist an die Nebenbestimmungen des Abschnittes nach vorheriger telefonische Terminvereinbarung unter
– 132 – 0581-82247 oder 0581-82244 möglich. verfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. Der Genehmigungsbescheid und seine Begründung können bis GVBl. S. 576) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Rat der zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwen- Gemeinde Suderburg in seiner Sitzung am 22.09.2020 folgende dungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Land- Satzung beschlossen: kreis Uelzen, Amt für Bauordnung und Kreisplanung, Veerßer Straße 53, 29525 Uelzen angefordert werden (§ 10 Abs. 8 Satz 6 Artikel 1 BImSchG). Die Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenent- schädigung für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen in Es wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG darauf hingewiesen, der Gemeinde Suderburg vom 11.10.2018 wird wie folgt geändert: dass der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegen- 1. Dem § 1 wird der folgende Absatz 4 angefügt: über Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt gilt. (4) Die in dieser Satzung enthaltenen, die Fraktionsvorsitzen- den und Fraktionen betreffenden Bestimmungen, gelten in Rechtsbehelfsbelehrung: gleicher Weise für Gruppensprecher und im Rat gebildete Gegen den Genehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats Gruppen. nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Landkreis Uelzen, Veerßer Str. 53, 29525 Uelzen, erhoben Artikel 2 werden. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.07.2020 in Kraft. Uelzen, 07.10.2020 Suderburg, den 22.09.2020 LANDKREIS UELZEN GEMEINDE SUDERBURG Der Landrat Gemeindedirektor (Siegel) Schulz Landkreis Uelzen Uelzen, 07.10.2020 - I20200015 - 3. Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwands- entschädigungen, Dienstaufwandsentschädigungen, Öffentliche Bekanntmachung Sitzungsgelder, Verdienstausfall- und Auslagen- entschädigung in der Samtgemeinde Suderburg Mit öffentlicher Bekanntmachung vom 30.07.2020 wurde der Erörterungstermin für die von der Antragstellerin Bürgerwindpark Aufgrund der §§ 10, 44 und 55 des Niedersächsischen Kommu- Wulfstorf GmbH & Co. KG, Wulfstorfer Straße 6, 29553 Bienen- nalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 büttel, beantragte Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb (Nds. GVBl. S. 576) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Samt- von zwei Windenergieanlagen des Typs GE5.5-158 mit einer gemeinderat der Samtgemeinde Suderburg in seiner Sitzung am Nabenhöhe von 161 m und einem Rotordurchmesser von 158 m 21.09.2020 folgende Satzung beschlossen: als Bürgerwindpark Wulfstorf auf dem Grundstück mit der Flur- stücksbezeichnung 23/2 der Flur 1 in der Gemarkung Wulfstorf für Artikel 1 Freitag, den 23.10.2020, ab 09.00 Uhr, im Kreishaus, Raum 61/62, Die Satzung über Aufwandsentschädigungen, Dienstaufwandsent- Veerßer Str. 53, 29525 Uelzen, festgelegt. schädigungen, Sitzungsgelder, Verdienstausfall- und Auslagen- entschädigung in der Samtgemeinde Suderburg vom 01.07.1997 Unter Berücksichtigung der bereits vorgetragenen Einwendungen in der zurzeit geltenden Fassung der 2. Änderung vom 16.10.2018 gegen das Vorhaben und die noch bis einschließlich 14.10.2020 wird wie folgt geändert: laufende Einwendungsfrist ist im Hinblick auf die zweckgerechte 1. Dem § 1 wird der folgende Absatz 4 angefügt: Durchführung des Erörterungstermins nach § 17 Abs. 1 der Neun- (4) Die in dieser Satzung enthaltenen, die Fraktionsvorsitzen- ten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz- den und Fraktionen betreffenden Bestimmungen, gelten gesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. in gleicher Weise für Gruppensprecher und im Samt- BImSchV) die Verlegung des Termins erforderlich. gemeinderat gebildete Gruppen. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden Ort und Zeit des Artikel 2 neuen Termins entsprechend § 17 Abs.1 S. 2 der 9. BImSchV zum Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.07.2020 in Kraft. frühestmöglichen Zeitpunkt bekannt gegeben. Suderburg, den 21.09.2020 Uelzen, 07.10.2020 SAMTGEMEINDE SUDERBURG LANDKREIS UELZEN Samtgemeindebürgermeister (Siegel) Der Landrat Schulz Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Allgemeinverfügung über die Ladenöffnungszeiten am verkaufsoffenen Sonntag in der Hansestadt Uelzen am 25.10.2020 1. Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Aufgrund der Bestimmungen des Niedersächsischen Gesetzes Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen über die Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) vom in der Gemeinde Suderburg 08.03.2007 (Nds. GVBl. S. 111) in Verbindung mit § 1 Absatz 1 der Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten des Aufgrund der §§ 10, 44 und 55 des Niedersächsischen Kommunal- Arbeitsschutz-, Immissionsschutz-, Sprengstoff-, Gentechnik-
– 133 – und Strahlenschutzrechts sowie in anderen Rechtsgebieten machung in Kraft. Das Wirksamwerden dieser Allgemeinverfügung (ZustVO-Umwelt-Arbeitsschutz) vom 27.10.2009 (Nds. GVBl. ab dem Tage der Bekanntmachung ergibt sich aus § 1 Absatz 1 S. 374) in Verbindung mit der Anlage 1 Ziffer 4.5 der ZustVO- Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) in Umwelt-Arbeitsschutz wird folgendes verfügt: der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit §§ 41 Absatz 3 Satz 2, Absatz 4 Satz 4, 43 Absatz 1 Satz 1 Verwaltungsver- Abweichend von den Regelungen des § 4 des Niedersächsischen fahrensgesetz (VwVfG) in der zurzeit geltenden Fassung. Die Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) öffentliche Bekanntgabe der Allgemeinverfügung erfolgt am dürfen die Verkaufsstellen in der Hansestadt Uelzen im Bereich 15.10.2020 durch Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis der Kernstadt mit den direkt angrenzenden Gewerbegebieten am Uelzen. Die Allgemeinverfügung wird zudem in elektronischer Sonntag den 25.10.2020 in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr Form auf der Internetseite der Hansestadt Uelzen öffentlich geöffnet sein. bekannt gemacht. Anlass für diese Ausnahme ist der am 25.10.2020 in der Kernstadt Anordnung der sofortigen Vollziehung: der Hansestadt Uelzen stattfindende „Uelzener Kultur-Herbst“. Hiermit ordne ich für die am 25.10.2020 stattfindende Veran- staltung und die damit in Zusammenhang stehende Öffnung der Der räumliche Geltungsbereich für die Ausnahme ist im Verkaufsstellen die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfü- angefügten Stadtplan grau hinterlegt. gung gemäß § 80 Absatz 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der zurzeit geltenden Fassung an. Begründung: Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist erforderlich, da Gemäß § 5 Absatz 1 NLöffVZG soll die Hansestadt Uelzen als im Fall eines Rechtsstreites von der Ausnahmeerlaubnis kein zuständige Behörde zulassen, dass auf Antrag der überwiegenden Gebrauch gemacht werden könnte und der mit der Veranstaltung Anzahl der Verkaufsstellen eines Ortsbereiches oder einer den verbundene verkaufsoffene Sonntag nicht stattfinden dürfte. örtlichen Einzelhandel vertretenden Personenvereinigung Die Planung und Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags Verkaufsstellen unabhängig von der Regelung des § 4 NLöffVZG ist mit erheblichen personellen und finanziellen Aufwand für den an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Handelsverein und die teilnehmenden Geschäfte verbunden. Sie Der Handelsverein für die Stadt Uelzen e.V. hat in Absprache mit bedürfen daher der Planungssicherheit. Ein Scheitern dieses dem Stadtmarketing Uelzen eine Ausnahme von der Regelung des verkaufsoffenen Sonntags durch die grundsätzlich aufschiebende § 4 NLöffVZG für den 25.10.2020 beantragt und ist Veranstalter Wirkung einer Anfechtungsklage steht bei der durchzuführenden des „Uelzener Kultur-Herbst“. Abwägung der möglichen unterschiedlichen Interessen in keinem Der „Uelzener Kultur-Herbst“ soll sich als regionale Großveran- angemessenen Verhältnis zu etwaigen Einzelinteressen Dritter. staltung als fester Bestandteil der Uelzener Veranstaltungen etablieren. Die Veranstaltung prägt diesen Tag und ist Anlass Rechtsbehelfsbelehrung: für die Ausnahmeerlaubnis zur Öffnung der Ladengeschäfte am Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats Sonntag. nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung der bean- (Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg) erhoben werden. tragten Ausnahme von der Regelung des § 4 NLöffVZG gemäß § 5 NLöffVZG liegen damit vor. Uelzen, den 08.10.2020 Inkrafttreten: Bürgermeister Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Bekannt- Jürgen Markwardt Karte siehe Seite 134
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