Amtsblatt für den Landkreis Uelzen

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Amtsblatt
                                                                                              – 129 –

                                  für den Landkreis Uelzen
49. Jahrgang                                                                            15. Oktober 2020                                                                                   Nr. 20

                                                                                              Inhalt
Bekanntmachung des Landkreises Uelzen                                                               Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden
Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Uelzen,                                                  1. Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwands-,
Ordnungsamt, über die Bestellung zum bevollmächtigten                                               Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für
Bezirksschornsteinfeger�������������������������������������������������������������� 129          Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen in der
                                                                                                    Gemeinde Suderburg������������������������������������������������������������������� 132
Bekanntmachung
gemäß § 21a der Neunten Verordnung                                                                  3. Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwandsent-
zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes                                                 schädigungen, Dienstaufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder,
(9. BImSchV)�������������������������������������������������������������������������������� 129   Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung in der
                                                                                                    Samtgemeinde Suderburg����������������������������������������������������������� 132
Bekanntmachung
gemäß § 21a der Neunten Verordnung                                                                  Allgemeinverfügung über die Ladenöffnungszeiten
zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes                                                 am verkaufsoffenen Sonntag in der Hansestadt Uelzen
(9. BImSchV)�������������������������������������������������������������������������������� 131   am 25.10.2020����������������������������������������������������������������������������� 133
Öffentliche Bekanntmachung����������������������������������������������������� 132

                                                                                                    eingereicht werden. Die Klage ist gegen den Landkreis Uelzen zu
             Bekanntmachung des Landkreises Uelzen                                                  richten. Die Bestellung gilt zwei Wochen nach der öffentlichen
                                                                                                    Bekanntmachung als bekannt gegeben. Die Klage hat keine
                                                                                                    aufschiebende Wirkung.

  Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Uelzen,                                                Uelzen, den 15.10.2020
 Ordnungsamt, über die Bestellung zum bevollmächtigten
                Bezirksschornsteinfeger                                                             LANDKREIS UELZEN

Gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes über das Berufsrecht und                                           Der Landrat
die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornstein-
feger-Handwerksgesetz – SchfHwG) vom 26. November 2008
(BGBl. I S. 2242), zuletzt geändert durch Artikel 57 Absatz 7 des
Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652), wird die fol-
gende Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
öffentlich bekannt gemacht:

Herr Patrick Hupfer wurde mit Wirkung zum 01.10.2020 für die                                        Landkreis Uelzen                                                  Uelzen, 07.10.2020
Dauer von sieben Jahren zum bevollmächtigten Bezirksschorn-                                         - I20190019 -
steinfeger für den Kehrbezirk Nr. 7 des Landkreises Uelzen
bestellt. Der Kehrbezirk Nr. 7 umfasst Bad Bevensen mit den
Ortsteilen Tätendorf-Eppensen, Secklendorf, Klein Hesebeck,                                         Bekanntmachung gemäß § 21a der Neunten Verordnung
Groß Hesebeck, Klein Bünstorf, Medingen und die Ilmenaustr. im                                      zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes
Ortsteil Bruchtorf.                                                                                                     (9. BImSchV)

Rechtsbehelfsbelehrung:                                                                             Öffentliche Bekanntmachung und Veröffentlichung des Geneh-
Gegen die Bestellung kann innerhalb eines Monats nach                                               migungsbescheids
Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-
Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg, schriftlich oder zur                                             Aufgrund des § 4 Abs.1 in Verbindung mit § 10 Bundes-Immissions-
Niederschrift der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der                                        schutzgesetz (BImSchG) und der Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur
Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Beim Verwal-                                        4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz-
tungsgericht Lüneburg können nach Maßgabe der Niedersäch-                                           gesetzes (4.BImSchV) in der jeweils aktuellen Fassung wurde
sischen Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der                                     der UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Leibnizplatz 1,
Justiz vom 21. Oktober 2011 (Nds. GVBl. S. 367) in allen verwal-                                    18055 Rostock, auf ihren Antrag mit Genehmigungsbescheid vom
tungsgerichtlichen Verfahren auch elektronische Dokumente                                           31.07.2020, nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen, unbe-

Herausgeber: Landkreis Uelzen, 29507 Uelzen, Postfach 1761, 29525 Uelzen, Veerßer Straße 53, Telefon (05 81) 82-0
Druck und Verlag: Allgemeine Zeitung der Lüneburger Heide, 29525 Uelzen, Gr. Liederner Straße 45, Telefon (08 00) 00 91 100
Die Einrückungsgebühren pro mm (92 mm breit) betragen -,49 €. Einzelexemplare können zum Preis von -,50 € vom Verlag bezogen werden.
Alle zur Veröffentlichung bestimmten Einsendungen sind nicht an den Verlag, sondern an den Landkreis Uelzen zu richten.
– 130 –
schadet der Rechte Dritter, die Genehmigung zur Errichtung und       daraufhin entschieden, entsprechend § 16 Abs. 1 Nr. 4 der 9.
Betrieb einer Windenergieanlage des Typs Vestas V162-5.6 MW mit      BImSchV auf einen persönlichen Erörterungstermin zu verzichten
eine Nabenhöhe von 166 m zzgl. 3 m Fundamenterhöhung, 162 m          und die in den Einwendungen vorgetragenen Belange im Genehmi-
Rotordurchmesser, 250 m Gesamthöhe und einer Nennleistung von        gungsbescheid schriftlich aufzugreifen (amtlich bekannt gemacht
5.600 kW als WEA UKA 01 erteilt.                                     am 23.04.2020).

Anlagenstandort ist das nachfolgend aufgeführte Flurstück im         Für das Vorhaben war nach § 7 Abs. 1 und der Ordnungsnummer
Außenbereich der Gemarkung Eddelstorf in der Gemeinde Alten-         1.6.3 des Anhangs 1 des Gesetzes über die Umweltverträglich-
medingen (Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf):                            keitsprüfung (UVPG) in der aktuellen Fassung grundsätzlich eine
                                                                     standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Dabei kam die
WEA UKA 01 – Gemarkung Eddelstorf, Flur 4, Flurstück 27/5            Untere Naturschutzbehörde zu dem Ergebnis, dass ein vollum-
                                                                     fängliches UVP-Verfahren durchzuführen ist. Die Entscheidung
Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i.V.m. § 21a der Neunten Verord-           über die Durchführung der UVP wurde gem. § 5 UVPG ebenso wie
nung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes            Zeit und Ort der öffentlichen Auslegung im „Amtsblatt des Land-
(9. BImSchV) wird hiermit der unter o.g. Aktenzeichen ergangene      kreises Uelzen“ sowie in der „Allgemeinen Zeitung der Lüneburger
Genehmigungsbescheid öffentlich bekannt gemacht. Der                 Heide“ am 29.11.2019 öffentlich bekannt gemacht.
verfügende Teil des Bescheides lautet:
                                                                     Der Genehmigungsbescheid vom 31.07.2020 enthält Bedin-
                        I. Genehmigung                               gungen und Nebenbestimmungen, um die Erfüllung der Genehmi-
Dieser Genehmigungsbescheid trifft folgende Entscheidungen:          gungsvoraussetzungen des § 6 BImSchG sicherzustellen. Die
                                                                     Nebenbestimmungen enthalten u.a. Regelungen zum Schutz der
1.                                                                   Nachbarschaft vor Emissionen durch Lärm, Schattenwurf und zur
Aufgrund des § 4 Abs.1 in Verbindung mit § 10 Bundes-Immis-          Gefahrenabwehr. Weiterhin werden durch Nebenbestimmungen
sionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung vom 17. Mai 2013          Regelungen zum Schutz von Boden und Grundwasser, zum Arten-
(BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 103 der Verord-    und Naturschutz, zu Kennzeichnungspflichten für den Luftverkehr
nung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), und der Ziffer 1.6.2 des   sowie zum Brandschutz und zum Arbeitsschutz getroffen. In der
Anhangs zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immis-         Genehmigung ist über die rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen
sionsschutzgesetzes (4.BImSchV) in der Fassung der Bekannt-          entschieden worden.
machung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), erteile ich der UKA
Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Leibnizplatz 1, 18055         Unter Bezugnahme auf § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung
Rostock, auf den Antrag vom 08.03.2019, eingegangen am               ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren wäh-
13.06.2019, nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen,               rend der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz –
unbeschadet der Rechte Dritter, die Genehmigung zur Errichtung       PlanSiG) kann der vollständige Genehmigungsbescheid auf dem
und Betrieb einer Windenergieanlage des Typs Vestas V162-5.6         Internetauftritt www.landkreis-uelzen.de unter Home > Landkreis
MW mit einer Nabenhöhe von 166 m zzgl. 3 m Fundamenterhöhung         Uelzen, Politik, Verwaltung, Wirtschaft > Verwaltung > Bekannt-
und einem Rotordurchmesser von 162 m, d.h. einer Gesamthöhe          machungen sowie im UVP-Portal des Landes Niedersachsen
von 250 m als WEA UKA 01 mit folgenden Standortkoordinaten:          (www.uvp.niedersachsen.de) eingesehen werden.

                                                                     Entsprechend § 3 Abs. 2 PlanSiG ist als zusätzliches Informa-
 Anlage                UTM / ETRS 89
                                                                     tionsangebot eine persönliche Einsichtnahme in die Ausfertigung
                       Rechtswert           Hochwert                 des Genehmigungsbescheids samt Begründung im Zeitraum vom
 UKA 01                32609565,680         5890307,120              16.10.2020 bis einschließlich 30.10.2020 beim

                                                                     Landkreis Uelzen, Amt für Bauordnung und Kreisplanung, Veerßer
Diesem Bescheid liegen die unter Abschnitt II. aufgeführten          Straße 53, 29525 Uelzen
Unterlagen zugrunde.                                                 Montag, Dienstag und Donnerstag              08.00–16.00 Uhr
                                                                     Mittwoch und Freitag                         08.00–12.00 Uhr
Die Genehmigung ist an die Nebenbestimmungen des Abschnittes
III. dieses Bescheides gebunden.                                     nach vorheriger telefonische Terminvereinbarung            unter
                                                                     0581-82247 oder 0581-82244 möglich.
2.
Aufgrund des von der Antragstellerin gestellten Antrags vom          Der Genehmigungsbescheid und seine Begründung können bis
15.03.2019 wird hiermit gemäß § 80 a Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung      zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwen-
mit § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die          dungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Land-
sofortige Vollziehung der o.g. Ziffer I 1. dieser Genehmigung        kreis Uelzen, Amt für Bauordnung und Kreisplanung, Veerßer
angeordnet.                                                          Straße 53, 29525 Uelzen angefordert werden (§ 10 Abs. 8 Satz 6
                                                                     BImSchG).
3.
Die durch das Verfahren entstandenen Kosten (Gebühren und            Es wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG darauf hingewiesen,
Auslagen) werden der Antragstellerin auferlegt. Die Kostenfest-      dass der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegen-
setzung erfolgt durch gesonderten Bescheid.                          über Drit­ten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt
                                                                     gilt.
Auf Antrag der Antragstellerin gemäß § 19 Abs. 3 BImSchG ist die
Genehmigung abweichend von § 19 Absätze 1 und 2 BImSchG              Rechtsbehelfsbelehrung:
nicht in einem vereinfachten Verfahren zu erteilen.                  Gegen den Genehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats
                                                                     nach Zustellung schriftlich oder zur Nie­derschrift Widerspruch
Das Vorhaben wurde daher mit Datum vom 29.11.2019 (Amtsblatt         beim Landkreis Uelzen, Veerßer Str. 53, 29525 Uel­zen, erhoben
des Landkreises Uelzen, Ausgabe 22/2019) öffentlich bekannt          werden.
gemacht. Ein ursprünglich für den 26.03.2020 festgesetzter
Erörterungstermin konnte aufgrund einer Schließung des Kreis-        Uelzen, 07.10.2020
hauses wegen der Ausbreitung des Coronavirus nicht durch-
geführt werden (bekannt gegeben am 19.03.2020). Nach erfolgter       LANDKREIS UELZEN
Ermessensentscheidung gemäß § 10 Abs. 6 BImSchG wurde
– 131 –
Der Landrat                                                             III. dieses Bescheides gebunden.
Landkreis Uelzen                               Uelzen, 07.10.2020      2.
- I20190034 -                                                           Aufgrund des von der Antragstellerin gestellten Antrags vom
                                                                        30.08.2019 wird hiermit gemäß § 80 a Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung
                                                                        mit § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die
Bekanntmachung gemäß § 21a der Neunten Verordnung                       sofortige Vollziehung der o.g. Ziffer I 1. dieser Genehmigung
zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes                     angeordnet.
                    (9. BImSchV)
                                                                        3.
Öffentliche Bekanntmachung und Veröffentlichung des Geneh-              Die durch das Verfahren entstandenen Kosten (Gebühren und
migungsbescheids                                                        Auslagen) werden der Antragstellerin auferlegt. Die Kostenfest-
                                                                        setzung erfolgt durch gesonderten Bescheid.
Aufgrund des § 4 Abs.1 in Verbindung mit § 10 Bundes-Immissions-
schutzgesetz (BImSchG) und der Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur 4. V        Auf Antrag der Antragstellerin gemäß § 19 Abs. 3 BImSchG ist die
erordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz-                 Genehmigung abweichend von § 19 Absätze 1 und 2 BImSchG
gesetzes (4.BImSchV) in der jeweils aktuellen Fassung wurde             nicht in einem vereinfachten Verfahren zu erteilen.
der UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Leibnizplatz 1,
18055 Rostock, auf ihren Antrag mit Genehmigungsbescheid vom            Das Vorhaben wurde daher mit Datum vom 29.11.2019 (Amtsblatt
31.07.2020, nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen, unbe-            des Landkreises Uelzen, Ausgabe 22/2019) öffentlich bekannt
schadet der Rechte Dritter, die Genehmigung zur Errichtung und          gemacht. Ein ursprünglich für den 26.03.2020 festgesetzter
Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs Vestas V162-5.6            Erörterungstermin konnte aufgrund einer Schließung des Kreis-
MW, jeweils mit eine Nabenhöhe von 166 m zzgl. 3 m Fundamenter-         hauses wegen der Ausbreitung des Coronavirus nicht durch-
höhung, 162 m Rotordurchmesser, 250 m Gesamthöhe und einer              geführt werden (bekannt gegeben am 19.03.2020). Nach erfolgter
Nennleistung von 5.600 kW als WEA UKA 02 – UKA 04 erteilt.              Ermessensentscheidung gemäß § 10 Abs. 6 BImSchG wurde
                                                                        daraufhin entschieden, entsprechend § 16 Abs. 1 Nr. 4 der 9.
Anlagenstandort sind die nachfolgend aufgeführten Flurstücke im         BImSchV auf einen persönlichen Erörterungstermin zu verzichten
Außenbereich der Gemarkungen Bostelwiebeck und Vorwerk in               und die in den Einwendungen vorgetragenen Belange im Genehmi-
der Gemeinde Altenmedingen (Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf):             gungsbescheid schriftlich aufzugreifen (amtlich bekannt gemacht
                                                                        am 23.04.2020).
WEA UKA 02 – Gemarkung Bostelwiebeck, Flur 3, Flurstück 3/1,
WEA UKA 03 – Gemarkung Vorwerk, Flur 1, Flurstück 13/1,                 Für das Vorhaben war nach § 7 Abs. 1 und der Ordnungsnummer
WEA UKA 04 – Gemarkung Bostelwiebeck, Flur 1, Flurstück 14,             1.6.3 des Anhangs 1 des Gesetzes über die Umweltverträglich-
                                                                        keitsprüfung (UVPG) in der aktuellen Fassung grundsätzlich eine
Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i.V.m. § 21a der Neunten Verord-              standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Dabei kam die
nung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes               Untere Naturschutzbehörde zu dem Ergebnis, dass ein vollum-
(9. BImSchV) wird hiermit der unter o.g. Aktenzeichen ergangene         fängliches UVP-Verfahren durchzuführen ist. Die Entscheidung
Genehmigungsbescheid öffentlich bekannt gemacht. Der verfü-             über die Durchführung der UVP wurde gem. § 5 UVPG ebenso wie
gende Teil des Bescheides lautet:                                       Zeit und Ort der öffentlichen Auslegung im „Amtsblatt des Land-
                                                                        kreises Uelzen“ sowie in der „Allgemeinen Zeitung der Lüneburger
                          I. Genehmigung                                Heide“ am 29.11.2019 öffentlich bekannt gemacht.
Dieser Genehmigungsbescheid trifft folgende Entscheidungen:
                                                                        Der Genehmigungsbescheid vom 31.07.2020 enthält Bedin-
1.                                                                      gungen und Nebenbestimmungen, um die Erfüllung der Geneh-
Aufgrund des § 4 Abs.1 in Verbindung mit § 10 Bundes-Immissions-        migungsvoraussetzungen des § 6 BImSchG sicherzustellen. Die
schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung vom 17. Mai 2013 (BGBl.           Nebenbestimmungen enthalten u.a. Regelungen zum Schutz der
I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 103 der Verordnung vom       Nachbarschaft vor Emissionen durch Lärm, Schattenwurf und zur
19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), und der Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur   Gefahrenabwehr. Weiterhin werden durch Nebenbestimmungen
4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz-             Regelungen zum Schutz von Boden und Grundwasser, zum Arten-
gesetzes (4.BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom              und Naturschutz, zu Kennzeichnungspflichten für den Luftverkehr
31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), erteile ich der UKA Nord Projekt-       sowie zum Brandschutz und zum Arbeitsschutz getroffen. In der
entwicklung GmbH & Co. KG, Leibnizplatz 1, 18055 Rostock, auf           Genehmigung ist über die rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen
den Antrag vom 30.08.2019, eingegangen am 10.09.2019, nach              entschieden worden.
Maßgabe der eingereichten Unterlagen, unbeschadet der Rechte
Dritter, die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von drei Wind-      Unter Bezugnahme auf § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung
energieanlagen des Typs Vestas V162-5.6 MW mit einer Naben-             ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren wäh-
höhe von jeweils 166 m zzgl. 3 m Fundamenterhöhung und einem            rend der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz –
Rotordurchmesser von 162 m, d.h. einer Gesamthöhe von 250 m             PlanSiG) kann der vollständige Genehmigungsbescheid auf dem
als WEA UKA 02 – WEA UKA 04 mit folgenden Standortkoordi-               Internetauftritt www.landkreis-uelzen.de unter Home > Landkreis
naten:                                                                  Uelzen, Politik, Verwaltung, Wirtschaft > Verwaltung > Bekannt-
                                                                        machungen sowie im UVP-Portal des Landes Niedersachsen
                                                                        (www.uvp.niedersachsen.de) eingesehen werden.
 Anlage                 UTM / ETRS 89
                        Rechtswert             Hochwert                 Entsprechend § 3 Abs. 2 PlanSiG ist als zusätzliches Informa-
                                                                        tionsangebot eine persönliche Einsichtnahme in die Ausfertigung
 UKA 02                 32609729,230           5889959,770
                                                                        des Genehmigungsbescheids samt Begründung im Zeitraum vom
 UKA 03                 32610042,000           5889672,000              16.10.2020 bis einschließlich 30.10.2020 beim
 UKA 04                 32610053,580           5890252,660
                                                                        Landkreis Uelzen, Amt für Bauordnung und Kreisplanung, Veerßer
                                                                        Straße 53, 29525 Uelzen
Diesem Bescheid liegen die unter Abschnitt II. aufgeführten             Montag, Dienstag und Donnerstag              08.00–16.00 Uhr
Unterlagen zugrunde.                                                    Mittwoch und Freitag                         08.00–12.00 Uhr

Die Genehmigung ist an die Nebenbestimmungen des Abschnittes            nach   vorheriger   telefonische    Terminvereinbarung    unter
– 132 –
0581-82247 oder 0581-82244 möglich.                                       verfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds.
Der Genehmigungsbescheid und seine Begründung können bis                  GVBl. S. 576) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Rat der
zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwen-            Gemeinde Suderburg in seiner Sitzung am 22.09.2020 folgende
dungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Land-            Satzung beschlossen:
kreis Uelzen, Amt für Bauordnung und Kreisplanung, Veerßer
Straße 53, 29525 Uelzen angefordert werden (§ 10 Abs. 8 Satz 6                                        Artikel 1
BImSchG).                                                                 Die Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenent-
                                                                          schädigung für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen in
Es wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG darauf hingewiesen,              der Gemeinde Suderburg vom 11.10.2018 wird wie folgt geändert:
dass der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegen-            1. Dem § 1 wird der folgende Absatz 4 angefügt:
über Drit­ten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt gilt.       (4) Die in dieser Satzung enthaltenen, die Fraktionsvorsitzen-
                                                                                  den und Fraktionen betreffenden Bestimmungen, gelten in
Rechtsbehelfsbelehrung:                                                           gleicher Weise für Gruppensprecher und im Rat gebildete
Gegen den Genehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats                        Gruppen.
nach Zustellung schriftlich oder zur Nie­derschrift Widerspruch
beim Landkreis Uelzen, Veerßer Str. 53, 29525 Uel­zen, erhoben                                        Artikel 2
werden.                                                                   Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.07.2020 in Kraft.

Uelzen, 07.10.2020                                                        Suderburg, den 22.09.2020

LANDKREIS UELZEN                                                          GEMEINDE SUDERBURG

Der Landrat                                                               Gemeindedirektor			(Siegel)
                                                                          Schulz

Landkreis Uelzen                                 Uelzen, 07.10.2020
- I20200015 -
                                                                               3. Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwands-
                                                                                entschädigungen, Dienstaufwandsentschädigungen,
                 Öffentliche Bekanntmachung                                       Sitzungsgelder, Verdienstausfall- und Auslagen-
                                                                                  entschädigung in der Samtgemeinde Suderburg
Mit öffentlicher Bekanntmachung vom 30.07.2020 wurde der
Erörterungstermin für die von der Antragstellerin Bürgerwindpark          Aufgrund der §§ 10, 44 und 55 des Niedersächsischen Kommu-
Wulfstorf GmbH & Co. KG, Wulfstorfer Straße 6, 29553 Bienen-              nalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010
büttel, beantragte Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb             (Nds. GVBl. S. 576) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Samt-
von zwei Windenergieanlagen des Typs GE5.5-158 mit einer                  gemeinderat der Samtgemeinde Suderburg in seiner Sitzung am
Nabenhöhe von 161 m und einem Rotordurchmesser von 158 m                  21.09.2020 folgende Satzung beschlossen:
als Bürgerwindpark Wulfstorf auf dem Grundstück mit der Flur-
stücksbezeichnung 23/2 der Flur 1 in der Gemarkung Wulfstorf für                                      Artikel 1
Freitag, den 23.10.2020, ab 09.00 Uhr, im Kreishaus, Raum 61/62,          Die Satzung über Aufwandsentschädigungen, Dienstaufwandsent-
Veerßer Str. 53, 29525 Uelzen, festgelegt.                                schädigungen, Sitzungsgelder, Verdienstausfall- und Auslagen-
                                                                          entschädigung in der Samtgemeinde Suderburg vom 01.07.1997
Unter Berücksichtigung der bereits vorgetragenen Einwendungen             in der zurzeit geltenden Fassung der 2. Änderung vom 16.10.2018
gegen das Vorhaben und die noch bis einschließlich 14.10.2020             wird wie folgt geändert:
laufende Einwendungsfrist ist im Hinblick auf die zweckgerechte           1. Dem § 1 wird der folgende Absatz 4 angefügt:
Durchführung des Erörterungstermins nach § 17 Abs. 1 der Neun-                (4) Die in dieser Satzung enthaltenen, die Fraktionsvorsitzen-
ten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz-                      den und Fraktionen betreffenden Bestimmungen, gelten
gesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9.                          in gleicher Weise für Gruppensprecher und im Samt-
BImSchV) die Verlegung des Termins erforderlich.                                  gemeinderat gebildete Gruppen.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden Ort und Zeit des                                              Artikel 2
neuen Termins entsprechend § 17 Abs.1 S. 2 der 9. BImSchV zum             Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.07.2020 in Kraft.
frühestmöglichen Zeitpunkt bekannt gegeben.
                                                                          Suderburg, den 21.09.2020
Uelzen, 07.10.2020
                                                                          SAMTGEMEINDE SUDERBURG
LANDKREIS UELZEN
                                                                          Samtgemeindebürgermeister           (Siegel)
Der Landrat                                                               Schulz

       Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden
                   und Gemeinden                                                Allgemeinverfügung über die Ladenöffnungszeiten
                                                                               am verkaufsoffenen Sonntag in der Hansestadt Uelzen
                                                                                                 am 25.10.2020
  1. Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwands-,
     Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für                      Aufgrund der Bestimmungen des Niedersächsischen Gesetzes
     Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen                      über die Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) vom
                in der Gemeinde Suderburg                                 08.03.2007 (Nds. GVBl. S. 111) in Verbindung mit § 1 Absatz
                                                                          1 der Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten des
Aufgrund der §§ 10, 44 und 55 des Niedersächsischen Kommunal-             Arbeitsschutz-, Immissionsschutz-, Sprengstoff-, Gentechnik-
– 133 –
und Strahlenschutzrechts sowie in anderen Rechtsgebieten           machung in Kraft. Das Wirksamwerden dieser Allgemeinverfügung
(ZustVO-Umwelt-Arbeitsschutz) vom 27.10.2009 (Nds. GVBl.           ab dem Tage der Bekanntmachung ergibt sich aus § 1 Absatz 1
S. 374) in Verbindung mit der Anlage 1 Ziffer 4.5 der ZustVO-      Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) in
Umwelt-Arbeitsschutz wird folgendes verfügt:                       der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit §§ 41 Absatz
                                                                   3 Satz 2, Absatz 4 Satz 4, 43 Absatz 1 Satz 1 Verwaltungsver-
Abweichend von den Regelungen des § 4 des Niedersächsischen        fahrensgesetz (VwVfG) in der zurzeit geltenden Fassung. Die
Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG)         öffentliche Bekanntgabe der Allgemeinverfügung erfolgt am
dürfen die Verkaufsstellen in der Hansestadt Uelzen im Bereich     15.10.2020 durch Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis
der Kernstadt mit den direkt angrenzenden Gewerbegebieten am       Uelzen. Die Allgemeinverfügung wird zudem in elektronischer
Sonntag den 25.10.2020 in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr     Form auf der Internetseite der Hansestadt Uelzen öffentlich
geöffnet sein.                                                     bekannt gemacht.

Anlass für diese Ausnahme ist der am 25.10.2020 in der Kernstadt   Anordnung der sofortigen Vollziehung:
der Hansestadt Uelzen stattfindende „Uelzener Kultur-Herbst“.      Hiermit ordne ich für die am 25.10.2020 stattfindende Veran-
                                                                   staltung und die damit in Zusammenhang stehende Öffnung der
Der räumliche Geltungsbereich für die Ausnahme ist im              Verkaufsstellen die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfü-
angefügten Stadtplan grau hinterlegt.                              gung gemäß § 80 Absatz 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung
                                                                   (VwGO) in der zurzeit geltenden Fassung an.
Begründung:                                                        Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist erforderlich, da
Gemäß § 5 Absatz 1 NLöffVZG soll die Hansestadt Uelzen als         im Fall eines Rechtsstreites von der Ausnahmeerlaubnis kein
zuständige Behörde zulassen, dass auf Antrag der überwiegenden     Gebrauch gemacht werden könnte und der mit der Veranstaltung
Anzahl der Verkaufsstellen eines Ortsbereiches oder einer den      verbundene verkaufsoffene Sonntag nicht stattfinden dürfte.
örtlichen   Einzelhandel    vertretenden    Personenvereinigung    Die Planung und Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags
Verkaufsstellen unabhängig von der Regelung des § 4 NLöffVZG       ist mit erheblichen personellen und finanziellen Aufwand für den
an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen.                             Handelsverein und die teilnehmenden Geschäfte verbunden. Sie
Der Handelsverein für die Stadt Uelzen e.V. hat in Absprache mit   bedürfen daher der Planungssicherheit. Ein Scheitern dieses
dem Stadtmarketing Uelzen eine Ausnahme von der Regelung des       verkaufsoffenen Sonntags durch die grundsätzlich aufschiebende
§ 4 NLöffVZG für den 25.10.2020 beantragt und ist Veranstalter     Wirkung einer Anfechtungsklage steht bei der durchzuführenden
des „Uelzener Kultur-Herbst“.                                      Abwägung der möglichen unterschiedlichen Interessen in keinem
Der „Uelzener Kultur-Herbst“ soll sich als regionale Großveran-    angemessenen Verhältnis zu etwaigen Einzelinteressen Dritter.
staltung als fester Bestandteil der Uelzener Veranstaltungen
etablieren. Die Veranstaltung prägt diesen Tag und ist Anlass      Rechtsbehelfsbelehrung:
für die Ausnahmeerlaubnis zur Öffnung der Ladengeschäfte am        Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats
Sonntag.                                                           nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung der bean-       (Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg) erhoben werden.
tragten Ausnahme von der Regelung des § 4 NLöffVZG gemäß § 5
NLöffVZG liegen damit vor.                                         Uelzen, den 08.10.2020

Inkrafttreten:                                                     Bürgermeister
Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Bekannt-           Jürgen Markwardt                           Karte siehe Seite 134
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