STATUSBERICHT RHEINLAND-PFALZ - STAND GESAM TAUSGABE_10.06.2010 - Statusbericht des Netzbündnisses - Breitband
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MINISTERIUM FÜR ARBEIT, SOZIALES, TRANSFORMATION UND DIGITALISIERUNG Statusbericht des Netzbündnisses STATUSBERICHT RHEINLAND-PFALZ Aktueller Stand der geförderten Landkreisprojekte Juni 2021 STAN D GESAM TAUSGABE_10.06.201 0
G I G A B I T FÜ R R H E I N L A N D - PFA L Z Strategie zur Nachhaltigen Infrastrukturentwicklung 3
DIGITALE INFRASTRUKTUREN Statusbericht Rheinland-Pfalz Vorwort Eine verbesserte Versorgung mit digitalen Infrastrukturen und Diensten ist seit vielen Jahren ein Schwerpunkt unserer Regie- rungsarbeit in Rheinland-Pfalz, sei es durch die Förderung des Ausbaus von Breitband-Infrastrukturen oder aber der Digitali- sierung der Verwaltung mithilfe des Aufbaus der erforderli- chen IT-Infrastruktur. Und der Erfolg unserer Fokussierung kann sich sehen lassen: Privatwirtschaftlicher und geförderter Breitbandausbau haben zu einer deutlichen Verbesserung der Versorgung mit schnellen Internetzugängen im Land geführt. Während im Jahr 2010 nur 6,8 % aller Haushalte im Land über einen Breitbandanschluss von mehr als 50 Mbit/s verfüg- ten, konnten diese hohen Geschwindigkeiten Ende 2020 bereits fast 95 % der Haushalte nutzen. Und mehr als jedem zweiten Haushalt in Rheinland-Pfalz steht sogar schon ein gigabitfähiger Anschluss zur Verfügung. Der sechste Statusbericht gibt einen Überblick zum aktuellen Stand der geförderten Breitband- projekte in Rheinland-Pfalz. Mittlerweile wurden mit dem Breitbandförderprogramm 51 Projekte auf Landkreisebene und der Ebene der kreisfreien Städte mit einem Investitionsvolumen in Höhe von mindestens 759,3 Mio. Euro initiiert, gefördert mit 230 Mio. Euro Landesmitteln. Zum Ver- gleich: Im ersten Statusbericht im Jahr 2018, also vor knapp drei Jahren, wurde noch über 24 Ausbau- projekte mit einem Investitionsvolumen von in Summe 291 Mio. Euro berichtet. Allein seit dem letz- ten Bericht im November 2020 sind nochmals sieben neue Projekte auf den Weg gebracht worden. Dies zeigt: Die Dynamik des Breitbandförderprogramms hält unvermindert an. Es wird von den Kommunen als Instrument zur Verbesserung ihrer digitalen Infrastrukturen intensiv genutzt. Und es zeigt ebenfalls, dass die von uns etablierten Strukturen und Prozesse rund um den geförderten Ausbau funktionieren. Sie treiben den Ausbau dort voran, wo aufgrund von Marktversagen der privatwirtschaftliche Ausbau keine flächendeckende Versorgung sicherstellt. Der aktuelle Statusbericht stellt aber gleich auch eine zweifache Zäsur dar. Mit der „Graue Flecken“- Förderung des Bundes, die im November des vergangenen Jahres durch die EU-Kommission beihilfe- rechtlich freigegeben wurde, können zukünftig weitere Gebiete in den geförderten Ausbau einbezo- gen werden. Überall dort, wo bisher zwar ein Breitbandanschluss verfügbar ist, aber mit weniger als 100 Mbit/s bei weitem noch nicht gigabitfähig, wird in Zukunft ein geförderter Ausbau möglich sein. Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie des Bundes am 26. April 2021 erfolgte der Startschuss für die neue Förderstufe. Rheinland-Pfalz wird den Kommunen über eine neue Landesförderrichtlinie Zugang zu weiteren Landesfördermitteln für sogenannte graue Flecken ermöglichen. In der Kombi- nation von Landes- und Bundesförderung steht den Kommunen in Rheinland-Pfalz so auch in der neuen Ausbaustufe ein attraktiver Förderrahmen zur Verfügung. Mit Beginn der 19. Legislaturperiode am 18. Mai 2021 wurde die Aufgabe Breitbandausbau und das Breitband-Kompetenzzentrum in das neue Digitalministerium (Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung) mit der Thematik Mobilfunk/5G und Telekommunikationsrecht zusammengezogen. Damit findet der ganzheitliche Anspruch der im Frühjahr 2020 verabschiedeten Gigabit-Strategie für Rheinland-Pfalz auch durch ein neues Ressort Ausdruck. Mit einem bewährten Team werden wir in den kommenden Jahren auch neue Aufgaben angehen. 1
Das Land Rheinland-Pfalz ist für die in den kommenden Jahren anstehenden Aufgaben bestens aufgestellt. Für die Umsetzung des Gigabit-Förderprogramms können wir auf Bewährtem aufsetzen und neues entwickeln. Mit unserem Netzbündnis, dem Breitband-Kompetenzzentrum, den Breit- bandkoordinatoren der Landkreise und kreisfreien Städte und dem Modell landkreisweiter Cluster haben wir frühzeitig tragfähige organisatorische Strukturen geschaffen, in denen im Dialog mit den ausbauenden Unternehmen und in bewährter Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen der weitere, flächendeckende Ausbau von Gigabitnetzen in Rheinland-Pfalz zügig ausgeweitet und intensiviert werden kann. Und die im letzten Jahr veröffentlichte Gigabitstrategie des Landes Rhein- land-Pfalz skizziert den Weg, wie die Landesregierung den Ausbau der digitalen Infrastrukturen in Rheinland-Pfalz weiter vorantreiben wird. Ich freue mich auf die nächste Förderstufe und die mit dem Gigabit-Förderprogramm verbundenen neuen Herausforderungen und bin überzeugt, dass wir über eine konsequente Umsetzung des Programms die Voraussetzungen für eine flächendeckende Verfügbarkeit von Gigabitnetzen in Rheinland-Pfalz weiter schaffen werden. Ihr Alexander Schweitzer Minister für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung 2
DIGITALE INFRASTRUKTUREN Statusbericht Rheinland-Pfalz Inhaltsverzeichnis 1. Aktuelle Entwicklungen ......................................................................... 4 2. Rahmenbedingungen des geförderten Ausbaus ................................. 5 3. Ausbauaktivitäten im Land ................................................................. 10 3.1 Projektstatus des geförderten Ausbaus in Rheinland-Pfalz .............................................. 11 3.2 Investitions- und Anschlusszahlen ........................................................................................ 16 3.3 Glasfaserausbau ......................................................................................................................... 19 4. Steckbriefe ............................................................................................ 23 5. Fazit & Ausblick ................................................................................... 83 Methodischer Hinweis ............................................................................ 84 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis .................................................... 85 Impressum ................................................................................................. 87 3
1. Aktuelle Entwicklungen Die Veröffentlichung der aktuellen Zahlen des Breitbandatlas des Bundes unterstreicht die positive Entwicklung, die die Versorgung mit breitbandigen Internetanschlüssen in Rheinland-Pfalz seit Beginn der Berichterstattung genommen hat. Insgesamt 94,3 % aller Haushalte in Rheinland- Pfalz verfügen mittlerweile über Anschlüsse mit einer Geschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s. Und es kann davon ausgegangen werden, dass mit weiter voranschreitendem eigenwirtschaftlichen Ausbau und nach Inbetriebnahme aller Ausbauprojekte im aktuellen, sogenannten „Weiße Flecken“- Bundesförderprogramm fast 100 % der Haushalte in Rheinland-Pfalz über diese Mindestversorgung verfügen werden. Die Versorgung mit gigabitfähigen Internetanschlüssen nimmt ebenfalls stetig zu. Während Ende 2019 erst 43 % der Haushalte in Rheinland-Pfalz über einen gigabitfähigen Internetzugang verfügten, sind es Ende 2020 bereits 54 %. Nach Inbetriebnahme der aktuell im Rahmen der laufenden Ausbauprojekte geförderten Anschlüsse und des zeitgleich weiter fortschreitenden privatwirtschaft- lichen Netzausbaus wird prognostiziert, dass mit Abschluss der aktuellen Fördermaßnahmen über 68 % der Haushalte gigabitfähig erschlossen werden. Diese Prognosewerte können durch neue Projekte weiter erhöht werden, wie beispielsweise zukünftig durch die Förderung auch in „Grauen Flecken“. Die kontinuierlichen und vor allem gemeinsamen Anstrengungen spiegeln sich ebenfalls in den aktuellen Versorgungsdaten der Gewerbestandorte wider. So konnte allein im letzten Jahr der Anteil der Gewerbestandorte, die über einen gigabitfähigen Anschluss verfügen, mehr als verdoppelt werden, auf jetzt 37 %. Und auch bei Schulen und Krankenhäusern geht es voran. Ende 2020 sind 32 % der Schulen in Rheinland-Pfalz und 35 % der Krankenhäuser im Land mit gigabitfähigen Internetzugängen versorgt. Insbesondere bei den Schulstandorten tragen die aktuell laufenden Fördermaßnahmen zu einer erheblichen Steigerung bei. Die aktuellen Prognosen der ateneKOM – Dienstleister des Bundes – weisen hier eine perspektivische Versorgung von 95 % der Schulstand- orte mit Gigabitbandbreiten aus. Nachdem die beihilferechtliche Freigabe der EU-Kommission zum Graue-Flecken-Programm der Bundesregierung am 13. November 2020 erteilt wurde, können mit der Veröffentlichung der entsprechenden Gigabit-Förderrichtlinie am 26. April 2021 nun in den nächsten Schritten weitere Haushalte und Unternehmensstandorte in den geförderten Netzausbau einbezogen werden, die bis dato aus beihilferechtlicher Sicht nicht förderfähig waren. Denn insbesondere die Anhebung der Aufgreifschwelle stellt eine wesentliche Änderung gegenüber dem bisherigen Bundesförderprogramm dar. Dies bedeutet, dass in Zukunft alle Teilnehmer, die über Internetanschlüsse mit weniger als 100 Mbit/s versorgt sind, in den geförderten Ausbau ein- bezogen werden können. Und es wird eine Ausweitung der von der Förderung umfassten sozioöko- nomischen Schwerpunkte geben. So können in Zukunft nicht nur Schulen, Gewerbegebiete oder Krankenhäuser aufgrund ihrer erhöhten Bedarfe besondere Berücksichtigung in geförderten Ausbau- projekten finden. Auch Behörden, klein- und mittelständische Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe, Verkehrsknotenpunkte und weitere öffentliche Einrichtungen werden in die Betrachtung einbezogen und können in geförderten Ausbauprojekten immer dann berücksichtigt werden, sofern sie nicht über gigabitfähige Anschlüsse verfügen. Wie bisher bedarf es dazu eines Markterkundungs- verfahrens, in dem festgestellt wird, dass für diese Teilnehmer in den nächsten drei Jahren kein privatwirtschaftlicher Ausbau eines gigabitfähigen Anschlusses erfolgen wird. Die Landesregierung wird auch in dieser neuen Förderphase dafür sorgen, dass Ausbauprojekte in der Regel über einen durch Bundes- und Landesförderung kombinierten Fördersatz von bis zu 90 % verfügen können und der kommunale Anteil weiter auf 10 % begrenzt bleibt. Hierfür wird das Land eine entsprechende Landesförderrichtlinie veröffentlichen. 4
DIGITALE INFRASTRUKTUREN Statusbericht Rheinland-Pfalz Während vom Bund die neue Rahmenregelung und Förderrichtlinie zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in den kommenden Jahren entwickelt und verabschiedet wurden, hat sich bei der Umsetzung des Weiße-Flecken-Förderprogramms seit dem letzten Statusbericht von November 2020 erneut viel getan. So wurden für sieben neue Ausbauprojekte Anträge auf Fördermittel gestellt. Vier dieser Projekte befassen sich mit der Versorgung letzter „Weißer Flecken“, also der Erschließung von Privathaushalten mit Glasfaseranschlüssen. Bei den drei weiteren neuen Ausbauprojekten werden Unternehmen in Gewerbegebieten an das Glasfasernetz angeschlossen. Besonders aktiv zeigte sich in den letzten Monaten der Landkreis Bad Kreuznach, der allein für drei neue Ausbauprojekte Förder- mittel beantragt hat. Weitere Anträge wurden von den Landkreisen Trier-Saarburg, Südwestpfalz, Kaiserslautern und Alzey-Worms gestellt. Seitens des Landes wurden seit dem letzten Statusbericht Bewilligungen für insgesamt sieben weitere Ausbauprojekte ausgesprochen, so dass für diese Projekte zwischenzeitlich die Vergabe- verfahren starten konnten. Mit diesen Bewilligungen verbunden sind Fördermittelzusagen des Landes in Höhe von 52 Mio. Euro. Die Finanzierungszusagen des Landes belaufen sich damit auf aktuell insgesamt 232,6 Mio. Euro für Investitionen in Glasfasernetze. 2. Rahmenbedingungen des geförderten Ausbaus Dort, wo ein eigenwirtschaftlicher Ausbau der Netzinfrastruktur ausbleibt, kann dieser unter bestimmten Voraussetzungen durch den geförderten Ausbau kompensiert werden. Seit Herbst 2015 bilden die Bundesförderrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundes- republik Deutschland“ (Bundesförderprogramm, BFP) als auch die Landesförderrichtlinie „Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen“ die Grundlagen des geför- derten Ausbaus in Rheinland-Pfalz. Sie fördern und initialisieren den flächendeckenden Breitband- ausbau in den Gebieten, in denen ein Ausbau ansonsten aufgrund von Marktversagen ausbleiben würde. Mit der Veröffentlichung der neuen Bundesförderrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ am 26. April 2021 und einer hierauf aufbauenden Landesförderrichtlinie wird die nächste Förderstufe gestartet. Sowohl das gegenwärtige Bundes- wie auch das Landesförderprogramm können für direkte Investi- tionen in den Ausbau leistungsfähiger Kommunikationsinfrastruktur im Rahmen von Regel- und Sonderaufrufen genutzt werden. Die Ausgestaltung des Förderregimes wurde in den letzten Jahren kontinuierlich überprüft und aktualisiert – diverse Novellierungen und Änderungen spiegeln sich in den verschiedenen Förderaufrufen wider und werden auch die Graue-Flecken-Förderung prägen. Förderung von Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetzen – 1. bis 5. Fördercall Die ersten fünf Aufrufe wurden in kurzen Intervallen vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) veröffentlicht und basieren auf einer ähnlichen Struktur. Voraussetzung für eine Förderung ist bei allen Aufrufen die Feststellung einer Unterversorgung. Als unterversorgt galten bei Antragstellung Gebiete, in denen keine flächendeckende Versorgung mit mindestens 30 Mbit/s im Download zuverlässig vorhanden war und in den drei Jahren nach der Veröffentlichung des geplanten Vorhabens unter Marktbedingungen nicht aufgebaut wird 1 („Weißer Fleck“). Erklärte sich demnach kein Telekommunikationsunternehmen im Zuge des verpflichtend durchzuführenden 1 Vgl. Bundeministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (2015): Präambel. Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung: https://www.bmvi.de/ SharedDocs/DE/Anlage/DG/Digitales/breitbandfoerderung-nga-rahmenregelung.pdf?__blob=publicationFile, Zugriff am 06.05.2021. 5
Markterkundungsverfahrens bereit, einen eigenwirtschaftlichen Ausbau innerhalb von drei Jahren durchzuführen, war eine Förderung zulässig. Die Förderung in „Weißen Flecken“ unterliegt den Vorgaben der EU-Beihilfeleitlinien, die einen öffentlichen Zuschuss nur im Rahmen einer Unter- versorgung mit der Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s vorsahen.2 Diese galt bei den Aufrufen 1 bis 5 für alle Antragssteller gleichermaßen. Grund für die Festlegung der eng aufeinanderfolgenden Einreichfristen waren die vorab feststehenden Fördermittelbudgets des Bundes. Neben den Prinzipien der Förderfähigkeit sahen diese den Einsatz eines Scoring-Systems zur Bewertung der Anträge vor. Hierbei konnte ein Antragsteller auf Basis einer Punktebewertung die Chancen auf eine positive Bewilligung beispielsweise durch vorhandene topologische Schwierigkeiten im Ausbaugebiet oder die beabsichtigte Nutzung innovativer Verlege- techniken erhöhen. Auch eine frühe Förderzusicherung des Landes erhöhte die Chancen auf eine Bundesförderung. Rheinland-Pfalz hat alle Projekte durch eine solche Zusage frühzeitig unterstützt.3 Das verpflichtende Ausbauziel der Aufrufe 1 bis 5 lag bei flächendeckend mindestens 50 Mbit/s4. Die beihilferechtlichen Vorgaben konnten mithilfe verschiedener technischer Konzepte vom hybriden (bspw. FTTC) bis zum kompletten Glasfasereinsatz (FTTB/FTTH) umgesetzt werden, wovon die Landkreise in Rheinland-Pfalz Gebrauch machten. In Rheinland-Pfalz wurden im Rahmen des 1. bis 5. Förderaufrufes insgesamt 24 Anträge als Landkreisprojekte positiv beschieden (s. Steckbriefe der Landkreise). Gigabit-Netze fördern – Technologie-Upgrade & 6. Fördercall Mit der Novellierung der Bundesförderrichtlinie vom 03.07.2018 wurde die Möglichkeit geschaffen, laufende Projekte aus den Förderaufrufen 1 bis 5 auf eine Gigabit-Netzarchitektur umzustellen. Das sogenannte Technik-Upgrade räumt die Möglichkeit ein, von einem ursprünglich geplanten FTTC- Netzausbau zu einem FTTB-Netzausbau zu wechseln. Die Mehrbedarfe an Fördermitteln für diesen infrastrukturell höherwertigen Ausbau stellt das Land entsprechend seiner Förderquote in den betreffenden Projekten bereit. Voraussetzung für das Technik-Upgrade war, dass die Gebietskörper- schaften noch keinen Auftrag an ein ausbauendes Unternehmen in dem geförderten Gebiet verge- ben hatten. Sechs Landkreise in Rheinland-Pfalz aus den ersten fünf Förderaufrufen nutzten diese Möglichkeit eines „Upgrades“ und bauen nun Glasfaserleitungen bis zu den Gebäuden (FTTB) aus. Drei weitere Landkreise planten auch ohne Inanspruchnahme des Technik-Upgrades die Möglichkeit eines überwiegenden oder ausschließlichen FTTB-Ausbaus von Anfang an. Das von der Bundesregierung gesetzte Ziel des Aufbaus von Gigabit-Netzen für Deutschland führte ebenfalls im Juli 2018 zur Novellierung der Bundesförderrichtlinie. Durch die Überarbeitung der Bundesförderrichtlinie konnte nun der Aufbau nachhaltiger und hochleistungsfähiger Gigabit-Netze in „Weißen Flecken“ gefördert werden. Dazu wurde zum 01.08.2018 der 6. Fördercall gestartet. Anträge im Rahmen des 6. Förderaufrufs sollten bis zur Einführung des Graue Flecken-Förder- programms möglich sein, um eine Förderkontinuität zu gewährleisten. Mit dem Start des 6. Aufrufs führte das BMVI neben der Anhebung des Ausbauziels von 50 Mbit/s auf 1 Gbit/s weitere Änderungen und Verfahrensvereinfachungen ein. So wurde die Höhe der maxi- mal möglichen Bundesförderung von 15 Mio. auf 30 Mio. Euro pro Antrag erhöht. Während beim FTTC-Ausbau das Glasfaserkabel am Kabelverzweiger (KvZ) endet, bedingt das neue Ausbauziel von 1 Gbit/s den Ausbau glasfaserbasierter Netze bis zur Gebäudeinnenwand (FTTB), da nur Glasfaser- anschlüsse Bandbreiten von 1 Gbit/s ermöglichen. Über diese Änderungen hinaus etabliert der 2 Vgl. Randnummer (58) der Breitbandleitlinie. Beim jetzigen Stand der Marktentwicklung und der Technik handelt es sich bei NGA-Netzen um: i) FTTx-Netze (glasfaserbasierte Zugangsnetze einschließlich FTTC, FTTN, FTTP, FTTH und FTTB), ii) hochleistungsfähige modernisierte Kabelnetze mindestens unter Verwendung des Kabelmodemstandards DOCSIS 3.0 oder iii) bestimmte hochleistungsfähige drahtlose Zugangsnetze, die jedem Teilnehmer zuverlässig mind. 30 Mbit/s bieten: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/ LexUriServ.do?uri=OJ:C:2013:025:0001:0026:DE:PDF , Zugriff am 06.05.2021. 3 atene KOM (2016): „Scoring-Modell“ (Anlage 2 zur Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in Deutschland. Online: https://atenekom.eu/wp-content/uploads/2017/09/breitbandfoerderung-scoring-modell.pdf, Zugriff am 06.05.2021. 4 „flächendeckend“ wurde mit 100% Versorgung mit 30 Mbit/s und 85 % Versorgung mit 50 Mbit/s definiert; Bundeministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (2015): Stellungnahme des Staatsekretärs Bomba: https://atenekom.eu/wp-content/ uploads/2017/09/brief-bomba.pdf, Zugriff am 06.05.2021. 6
DIGITALE INFRASTRUKTUREN Statusbericht Rheinland-Pfalz 6. Aufruf ein vereinfachtes Antragsverfahren im Vergleich zu den vorherigen Fördercalls: Machbar- keitsstudie, Interessenbekundungen, Scoring-Verfahren und Netzplan wurden als Voraussetzung für die Bewilligung eines Förderantrags gestrichen. Um die Verbindlichkeit des Markterkundungsverfah- rens, das zur Klärung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus durchgeführt wird, zu erhöhen, wurde die Laufzeit zur Einholung der Stellungnahmen von den ausbauenden Telekommunikationsunternehmen von vier auf acht Wochen ausgeweitet. Sozioökonomische Treiber gigabitfähig anschließen – Sonderaufrufe Die Sonderaufrufe eröffneten den Gebietskörperschaften die Möglichkeit, Anträge auf Förderung einer Glasfaser-Anbindung von Gewerben sowie Schulen und Krankenhäusern getrennt von den Regelaufrufen (1. bis 6. Fördercall) bei Bund und Land zu stellen. Förderfähig waren hierbei insbeson- dere Adressen in Gewerbegebieten sowie solche der Schulen und Krankenhäuser, die gemäß der Aufgreifschwelle als unterversorgt galten. Im Hinblick auf das Ausbauziel wurde im Vergleich zu den Vorgaben im 6. Fördercall jedoch 1 Gigabit symmetrisch aufgestellt. Förderung von vorbereitenden Maßnahmen – Mitverlegung Die Nutzung von Synergien ist für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur und der Verlegung von Glasfaserinfrastrukturen entscheidend. Daher unterstützt die Landesregierung die Mitverlegung kommunaler passiver Breitbandinfrastruktur zur Vorbereitung des späteren Ausbaus eines Netzes mit Glasfaser bis zum Grundstück / Gebäude im Rahmen von Baumaßnahmen zu anderen Zwecken als einem Breitbandausbau. Durch die Förderung der Mitverlegung durch das Land in Höhe von bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen des Digi- Netz-Gesetzes hinausgeht, wird den Kommunen nun durch das Land eine Hilfe bereitgestellt und ein wichtiger Beitrag zur Beschleunigung des Gigabitausbaus geleistet. Die Steckbriefe der Landkreise und kreisfreien Städte in Kapitel 4 berücksichtigen die vom Land gewährten Zuwendungen zur Förderung von Mitverlegungsmaßnahmen. Weitere Förderprogramme zum Ausbau von Breitbandinfrastrukturen – KI 3.0 Mittel Schon vor Einführung des Bundesförderprogramms sowie parallel dazu existierte ein von der Landes- regierung auf Grundlage eines Bundesprogramms initiiertes Förderprogramm zur Unterstützung von Breitband-Projekten, das „Kommunales Investitionsprogramm 3.0 – Rheinland-Pfalz (KI 3.0)“. Zwei bereits abgeschlossene Landkreisprojekte im Rhein-Lahn-Kreis sowie in der Südwestpfalz und weitere kleine Projekte in verschiedenen Landkreisen haben von diesem Förderprogramm profitiert. Insgesamt wurden Ausbauvorhaben mit mindestens 8,84 Mio. Euro gefördert. Land und Kommunen tragen jeweils 10 % der förderfähigen Kosten. Ausblick Gemeinsam mit dem Breitband-Kompetenzzentrum im Ministerium für Arbeit, Soziales, Trans- formation und Digitalisierung konnte die Landesregierung durch umfassende Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen sukzessive alle Landkreise und erste kreisfreie Städte, die Breitband- Infrastrukturprojekte aufsetzen wollten, in die Lage versetzen, die hierfür erforderlichen Planungen und deren Umsetzung anzugehen. Insbesondere bewährt hat sich hierbei die Organisationsstruktur des Breitband-Kompetenzzentrums, das den ausbauenden Landkreisen als kompetenter Ansprech- partner zur Seite steht und beispielsweise zu regelmäßigen Sitzungen aller Breitbandkoordinatoren der Landkreise und kreisfreien Städte einlädt. 7
Wie eingangs erwähnt, hat die Bundesregierung mit der Veröffentlichung der neuen Bundesförder- richtlinie das Bundesförderprogramm weiterentwickelt und durch die Anhebung der bestehenden Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s auf 100 Mbit/s nun eine Förderung auch in sogenannten „Grauen Flecken“ ermöglicht. Die im November 2020 von der EU-Kommission beihilferechtlich freigegebene neue Gigabit-Rahmenregelung und die im April 2021 veröffentlichte neue Bundesförderrichtlinie sehen damit eine Fördermöglichkeit über die Adresspunkte in sogenannten „Weißen Flecken“ hinaus auch in sogenannten „Grauen Flecken“ vor. Zusätzlich wurde die Definition der sozioökono- mischen Schwerpunkte, für die ein höherer Versorgungsbedarf besteht, in der neuen Bundesförde- rung erweitert. Definierte Voraussetzungen sowie das anberaumte Zwei-Schritt-Verfahren sollen die Erreichung eines gigabitfähigen Netzes unter Zuhilfenahme eines Priorisierungsgedankens sicherstellen. Mit Blick Richtung Gigabit-Gesellschaft wird das Land zeitnah zur Veröffentlichung der novellierten Bundesförderrichtlinie auch eine neue Landesförderrichtlinie zur Förderung in „Grauen Flecken“ veröffentlichen. Die nachfolgende Tabelle 1 fasst alle Informationen zu den einzelnen Förderaufrufen im Rahmen des Weiße-Flecken-Bundesförderprogramms zusammen. Eine Ergänzung um den Förderaufruf zum Graue-Flecken-Programm wird nach Veröffentlichung der Landesförderrichtlinie im nächsten Statusbericht erfolgen. 8
DIGITALE INFRASTRUKTUREN Statusbericht Rheinland-Pfalz Tabelle 1: Übersicht Förderaufrufe Aufgreifschwellen5 für Laufzeit Voraussetzungen Ausbauziel Haushalte Schulen Krankenhäuser Gewerbe Regelaufrufe 1. bis 5. Fördercall (Antragszeitraum abgelaufen) P Scoring 100 % 22.10.2015 bis P MEV (4 Wochen) < 30 Mbit/s < 30 Mbit/s < 30 Mbit/s < 30 Mbit/s 30 Mbit/s, 29.09.2017 P Studie pro Anschluss* pro Anschluss6 pro Anschluss pro Anschluss 85 % P Netzplan 50 Mbit/s7 6. Fördercall (Antragszeitraum abgelaufen) Start: 01.08.2018 < 30 Mbit/s < 30 Mbit/s < 30 Mbit/s < 30 Mbit/s P MEV (8 Wochen) 1 Gbit/s Ende: pro Anschluss pro Klasse pro 11 Betten pro Anschluss 26.04.2021 Sonderaufrufe Sonderaufruf Gewerbegebiete (Antragszeitraum abgelaufen) P MEV (4 Wochen) Start: P Studie 16.01.2017 < 30 Mbit/s P Netzplan O O O 1 Gbit/s Ende: pro Anschluss P Mindest- 14.11.2018 beteiligung Sonderaufruf Gewerbegebiete (Antragszeitraum abgelaufen) Start: < 30 Mbit/s pro 15.11.2018 Arbeitsplatz für Ende: P MEV (8 Wochen) O O O Unternehmen 1 Gbit/s 26.04.2021 in Gewerbe- gebieten Sonderaufruf Schulen und Krankenhäuser (Antragszeitraum abgelaufen) Start: < 30 Mbit/s 15.11.2018 pro Klasse und < 30 Mbit/s P MEV (8 Wochen) O O 1 Gbit/s Ende: für die Schul- pro 11 Betten 26.04.2021 verwaltung * Ein Anschluss ist definiert als Hausanschlusspunkt (APL) an der Innenseite der Gebäudeaußenwand (Hausanschluss) 5 Die Aufgreifschwelle bestimmt, ab wann Schulen, Krankenhäuser oder Gewerbe als unterversorgt gelten und damit in die Förderung aufgenommen werden können. 6 Noch während des laufenden 5. Fördercalls ermöglichte der Fördermittelgeber ab dem 17.07.2017 eine Neuinterpretation der Aufgreifschwelle pro Klasse, wodurch zusätzliche Schulen in das Programm aufgenommen werden konnten. 7 Upgrade auf 1 Gbit/s für laufende Projekte wurde ab dem 03.07.2018 durch den Fördermittelgeber ermöglicht. 9
3. Ausbauaktivitäten im Land Die technische wie infrastrukturelle Ertüchtigung bereits vorhandener Infrastrukturen zur Gigabit- fähigkeit, wie auch die Schaffung neuer gigabitfähiger Infrastrukturen, wird in Rheinland-Pfalz durch TK-Unternehmen und kommunale Versorgungsunternehmen gemeinsam geleistet. Durch dieses partnerschaftliche Zusammenspiel wird die Grundlage für gigabitfähige Infrastrukturen im Land geschaffen. Der Ausbau findet entweder privatwirtschaftlich durch die Marktakteure statt oder wird durch Fördermittel initiiert und von den TK-Unternehmen umgesetzt. Durch diesen Zweiklang wird gewährleistet, dass der Ausbau gigabitfähiger Infrastrukturen im Land flächendeckend kompetent vollzogen wird. Durch Fördermittel initiierter Ausbau Seit Herbst 2015 nehmen die Landkreise in Rheinland-Pfalz aktiv am geförderten Ausbau von Breit- bandinfrastrukturen auf Grundlage der Bundes- und Landesförderrichtlinie teil. Die schrittweisen Entwicklungen in den jeweiligen Projektabläufen dokumentiert dieser Statusbericht und macht das Engagement des Landes und der Landkreise transparent. Wie schon in Kapitel 2 beschrieben, reagiert das Förderregime des Breitbandausbaus mit Anpassungen auf gestiegene Anforderungen und Herausforderungen im Ausbau. Durch sich fortentwickelnde Rahmenbedingungen der Förderung wandelt sich die Ausgestaltung der laufenden kommunalen Förderprojekte – zum Beispiel hinsichtlich des Zuschnitts eines Ausbaugebietes oder der Anzahl der geförderten Anschlüsse. Solche Novellierungen in den Förderrichtlinien bedeuten aber auch, dass die Projekte in der Planung und Umsetzung möglicherweise mehr Zeit benötigen. Im Ergebnis füh- ren sie trotz der damit oftmals verbundenen Verzögerungen zu einer Ausweitung der Ausbaugebiete oder dem Einsatz einer verbesserten Technik. Insgesamt sehen bei neun Landkreisen die Planungen des Ausbaus im Rahmen der ersten fünf Förderaufrufe im gesamten Ausbaugebiet Glasfaser bis ins Gebäude (FTTB) vor. Sechs dieser Landkreise nutzen die Möglichkeit eines Technik-Upgrades. Sie wechselten im laufenden Projekt auf einen FTTB-Ausbau und ermöglichen so einen flächendeckenden Ausbau mit Glasfaserinfrastrukturen und Gigabitbandbreiten im Ausbaugebiet. Darüber hinaus haben im Rahmen der ersten fünf Förder- aufrufe drei weitere Landkreise von Anfang an einen FTTB-Ausbau geplant und ein weiterer Land- kreis überwiegend. Im Rahmen der Sonderaufrufe und des 6. Förderaufrufs sehen alle Anträge der Landkreise und einer kreisfreien Stadt für neue Ausbauprojekte ebenfalls einen ausschließlichen Glasfaserausbau bis ins Gebäude (FTTB) vor. In den anderen Ausbauclustern des 1. bis 5. Förderaufrufs erfolgt ein FTTB-Ausbau in jeweils unter- schiedlichem Umfang. Fest steht: Ausschließlich Glasfaserinfrastrukturen werden gefördert ausge- baut – eine Förderung von veralteter Technik wird in keinem Projekt vom Land unterstützt. Im Folgenden werden die neuen Entwicklungen in Rheinland-Pfalz sowie der derzeitige Stand der Förderprojekte in den Landkreisen dargestellt. Datengrundlage für die folgenden Darstellungen sind stets die aktuellsten Daten, die dem Breitband-Kompetenzzentrum des Landes und dem Projekt- träger des BFP vorliegen. 10
DIGITALE INFRASTRUKTUREN Statusbericht Rheinland-Pfalz 3.1 Projektstatus des geförderten Ausbaus in Rheinland-Pfalz Der Projektstatus in den einzelnen Landkreisen korrespondiert mit den vier Phasen des Förderregimes aus Bundes- und Landesförderprogramm. Auch für die Projekte in den Sonderaufrufen für Gewerbege- biete, Schulen und Krankenhäuser kann zwischen diesen vier Projektphasen differenziert werden. Der Projektstatus gliedert sich in die in Abbildung 1 dargestellten Phasen8: § Phase 1: Antragsstellung und -bewilligung § Phase 2: Vergabeverfahren und Erlass des endgültigen Zuwendungsbescheides sowie Bauvorbereitung und -planung § Phase 3: Ausbau und Mittelabruf § Phase 4: Inbetriebnahme Abbildung 1: Verfahrensschritte des Bundesförderprogramms Breitbandausbau Im Zuge der Förderaufrufe 1 bis 5 des Bundes im Rahmen des Bundesförderprogramms wurden in 22 Landkreisen in Rheinland-Pfalz insgesamt 24 Ausbauprojekte auch mit Landesfördermitteln initiiert. Von diesen befindet sich aktuell ein Projekt in Phase 2 – kurz vor Baubeginn. Zwanzig Projekte durchlaufen Phase 3 und befinden sich damit im Ausbau und Mittelabruf. In den drei Land- kreisen Neuwied, Südwestpfalz und Altenkirchen wurde der Ausbau der Hauptprojekte abgeschlossen. Das mit KI 3.0 geförderte Ausbauprojekt im Rhein-Lahn-Kreis ist ebenfalls bereits in Betrieb genommen worden. Mit dem 6. Förderaufruf besteht seit Herbst 2018 die Möglichkeit, letzte „Weiße Flecken“ gezielt auszubauen. Die Sonderaufrufe für Schulen & Krankenhäuser sowie für Gewerbestandorte ermögli- chen darüber hinaus, den geförderten Ausbau auf diese sozioökonomischen Treiber mit ihren ent- sprechend höheren Bandbreitenbedarfen auszuweiten. Im Rahmen des 6. Förderaufrufes haben seit der Veröffentlichung des letzten Statusberichtes die Landkreise Bad Kreuznach (zwei Teilgebiete) und Kaiserslautern einen Förderantrag gestellt. Sie befinden sich derzeit, gemeinsam mit dem Landkreis Trier-Saarburg, in der Antrags- und Bewilligungsphase (Phase 1). Den Landkreisen Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Vulkan- eifel (zwei Teilprojekte), Südwestpfalz, Südliche Weinstraße, dem Rhein-Lahn-Kreis, dem Westerwaldkreis sowie der Stadt Zweibrücken wurde bereits ein vorläufiger Bewilligungsbescheid für die Förderprojekte des 6. Fördercalls vom Land ausgestellt. Diese acht Antragsteller befinden sich somit bereits in Vorbereitung oder Durchführung des Vergabeverfahrens (Phase 2). Zehn Landkreise und die kreisfreie Stadt Zweibrücken haben zudem Förderanträge im Rahmen des Sonderaufrufs für Gewerbegebiete gestellt, um Gewerbegebiete mit Gigabitbandbreiten über Glasfaser zu erschließen. Hiervon befinden sich drei Projekte in Phase 1 und acht in Phase 2. Auch Schulen und Krankenhäuser werden von den Landkreisen gezielt mit Gigabitinfrastrukturen ausgebaut. Die Landkreise Mayen-Koblenz, Südwestpfalz, Westerwaldkreis und der Rhein-Lahn- Kreis nutzen diese Option ebenso wie die kreisfreie Stadt Zweibrücken. All diese Projekte befinden sich bereits in Phase 2. 8 Die Unterteilung der BFP-Phase 2 „Planung bis zum Baubeginn“ in „Projekt im Vergabeverfahren“ und „Projekt kurz vor Baubeginn“ wird für den Statusbericht unternommen, um eine weitere und feinere Abstufung der verschiedenen Projektphasen und damit eine validere Dar- stellung des Projektstatus zu ermöglichen. 11
Die Verteilung der Projekte auf die Verfahrensschritte im Bundesförderprogramm ist in den folgen- den Abbildungen dargestellt. Deutlich wird der zyklische und schrittweise Verlauf des Ausbaus. Während im September 2018 für die Mehrheit der Projekte noch die Antragstellung und die Vergabe- verfahren liefen, befinden sich nahezu alle Projekte des 1. bis 5. Förderaufrufs mittlerweile im Bau oder im Betrieb (siehe Abbildung 2). Abbildung 2: Anzahl der Förderprojekte in den Förderaufrufen 1-5 nach Phasen 20 19 17 13 13 10 10 6 5 5 4 4 3 3 3 3 2 2 1 1 Antragsstellung Im Kurz vor Bau Ausbau und Inbetriebnahme Vergabeverfahren Mittelabruf September 2018 April 2019 November 2019 April 2020 Oktober 2020 April 2021 Mit den in Abbildung 3 dargestellten neuen Projekten des 6. Förderaufrufs sowie der Sonderaufrufe beginnt ein neuer Zyklus des geförderten Ausbaus. Durch das Graue-Flecken-Programm des Bundes und die im Anschluss voraussichtlich folgenden neuen Antragsstellungen für den weiteren Gigabit- ausbau wird diese Entwicklung fortgeführt werden und zu einer weiteren Ausbauwelle führen. 9 Abbildung 3: Anzahl der Förderprojekte des 6. Förderaufrufs und der Sonderaufrufe nach Phasen 20 12 8 7 7 3 3 Antragsstellung Im Kurz vor Bau Ausbau und Inbetriebnahme Vergabeverfahren Mittelabruf November 2019 April 2020 Oktober 2020 April 2021 In Summe haben alle 24 rheinland-pfälzischen Landkreise sowie die kreisfreie Stadt Zweibrücken 51 geförderte Ausbauprojekte initiiert und sorgen damit für den schrittweisen Ausbau glasfaser- basierter Netze in Rheinland-Pfalz. In welcher Phase des Ausbaus sich die einzelnen Landkreise in Rheinland-Pfalz befinden, ist in den Abbildungen 4 bis 6 visualisiert. Aufgeführt sind die Verfahrensstände aller geförderten Ausbau- projekte aus den verschiedenen Förderaufrufen im Rahmen des Bundesförderprogramms. 9 Im Rahmen des Sonderaufrufes für Gewerbe kann der Landkreis im Namen der Gemeinde jeweils einen Antrag stellen. Für eine bessere Übersichtlichkeit sind alle Anträge für Gewebe daher für einen Landkreis zusammengefasst worden. 12
DIGITALE INFRASTRUKTUREN Statusbericht Rheinland-Pfalz Abbildung 4:Status der Ausbauprojekte/ -ziele im Förderaufruf 1 bis 5 und mit KI-Mitteln (Stand April 2021) Abbildung 4 führt die Verfahrensstände der Ausbauprojekte auf, die im Rahmen des Förderaufrufs 1 bis 5 ihren Antrag auf Förderung gestellt haben sowie solche, die KI-Mittel in Anspruch genommen haben. 13
Abbildung 5: Status der Ausbauprojekte/ -ziele im 6. Förderaufruf (Stand April 2021) Neben den Landkreisen, die im Zuge der ersten fünf Förderaufrufe einen Antrag gestellt haben, wurden weitere Förderanträge im Rahmen des 6. Förderaufrufes des BFP sowie den parallel laufenden Sonderaufrufen gestellt. Im 6. Förderaufruf haben die Landkreise Bad Kreuznach (zwei Teilprojekte), Kaiserslautern, Mayen-Koblenz, Vulkaneifel (zwei Teilprojekte), Südliche Weinstraße, Rhein-Lahn-Kreis, Eifelkreis Bitburg-Prüm, der Westerwaldkreis, der Landkreis Südwestpfalz, der Landkreis Trier-Saarburg und die kreisfreie Stadt Zweibrücken Anträge auf Förderung gestellt (vgl. Abbildung 5). An den Sonderaufrufen nehmen zurzeit zwölf Landkreise und die Stadt Zweibrücken teil (vgl. Abbildung 6). 14
DIGITALE INFRASTRUKTUREN Statusbericht Rheinland-Pfalz Abbildung 6: Status der Ausbauprojekte/Ziele in den Sonderaufrufen (Stand April 2021) 15
3.2 Investitions- und Anschlusszahlen Im geförderten Ausbau wird zwischen Investitionen und Fördermitteln unterschieden. Die Investitions- kosten umfassen alle Kosten für Tiefbau, passive und aktive Technik, die zur Errichtung der Glas- faserinfrastruktur nötig sind. Die förderfähigen Gesamtausgaben, die sich Bund, Land und Kommunen aufteilen (Verhältnis i.d.R. 50 % Bund, 40 % Land, 10 % Kommunen), ergeben sich in der Regel durch die so genannte Wirtschaftlichkeitslücke: Sie ist die Differenz zwischen den Kosten (Investitions- und operative Kosten) und den Einnahmen des ausbauenden Telekommunikationsunternehmens über einen Zeitraum von sieben Jahren. Neben der Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke ist auch eine Förderung des Ausbaus der Breit- bandinfrastruktur in Form eines sogenannten Betreibermodells auf Grundlage der Bundes- und Landesförderrichtlinie möglich. In Rheinland-Pfalz hat die Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn bereits vor einigen Jahren eine AöR zum Ausbau der Breitbandinfrastruktur gegründet und jetzt ein Förderprojekt im Rahmen des Betreibermodells initiiert. Stand April 2021 werden mindestens 759,3 Mio. Euro in geförderte Breitbandprojekte in Rheinland- Pfalz investiert. Ein Vergleich zum ersten Statusbericht aus dem September 2018 zeigt die Dynamik in den einzelnen Landkreisprojekten: Damals wurde für die Umsetzung der zu dem Zeitpunkt geplanten Vorhaben ein Investitionsvolumen von in Summe 291,5 Mio. Euro veranschlagt. Damit hat sich das Investitionsvolumen im geförderten Ausbau allein in dieser kurzen Zeitspanne mehr als verdoppelt. Bund, Land und Kommunen beteiligen sich nach derzeitigem Stand mit insgesamt 625,3 Mio. Euro Fördermitteln an den sich in der Umsetzung befindlichen und derzeit geplanten Ausbauprojekten – Förder- und Sonderaufrufe zusammen. Für die Verwirklichung des in der Gigabit-Strategie postulierten Ziels von flächendeckenden Glas- faserinfrastrukturen beteiligt sich das Land – Stand heute – mit ca. 127 Mio. Euro an der Umsetzung der Förderprojekte aus dem 1. bis 5. Förderaufruf des Bundes. Zusätzlich wurden im Rahmen des 6. Förderaufrufs und der Sonderaufrufe bereits Fördermittel des Landes in vorläufiger Höhe von 85,3 Mio. Euro bewilligt. Weitere Anträge auf Fördermittel des Landes für Projekte im Rahmen des 6. Förderaufrufs und der Sonderaufrufe liegen dem Land in Höhe von 20 Mio. Euro vor. Und auch die Landkreise in Rheinland-Pfalz leisten vor dem Hintergrund der sich aktuell in der Umsetzung befindlichen Projekte und unter der Annahme, dass alle geplanten Projekte entsprechend umgesetzt werden, Stand heute mit einem kommunalen Anteil in Höhe von 65,8 Mio. Euro, einen signifikanten Beitrag für die Errichtung zukunfts- und leistungsfähiger Infrastrukturen in ihrer Region. Hierbei gilt zu berücksichtigen, dass bei Redaktionsschluss des Statusberichts für einige Projekte noch keine abschließenden Planungen und Förderbedarfe vorlagen bzw. noch keine Bescheide erlassen wurden. In diesen Fällen wurde auf vorläufige Planungszahlen zurückgegriffen, die sich im weiteren Verfahren beispielsweise durch Anpassungen in den Projekten der Landkreise verändern können. Ein im Rahmen der Förderprojekte erschlossener Teilnehmeranschluss in Rheinland-Pfalz erfordert rechnerisch durchschnittlich Fördermittel von 4.450 Euro. Davon finanziert das Land im Schnitt 1.655 Euro und die jeweiligen Landkreise bzw. kreisfreien Städte tragen 468 Euro – die verbleibende Lücke wird durch Mittel des Bundes finanziert. 16
DIGITALE INFRASTRUKTUREN Statusbericht Rheinland-Pfalz Abbildung 7: Durchschnittliche Fördermittel pro Teilnehmer 5.000 € 4.450 € 4.500 € 4.000 € 3.500 € 3.000 € 2.500 € 2.000 € 1.655 € 1.500 € 1.000 € 468 € 500 € - € Ø Fördersumme pro Ø Landesförderanteil pro Ø Kommunaler Förderanteil Teilnehmer Teilnehmer pro Teilnehmer Im Ergebnis der Förderaktivitäten in Rheinland-Pfalz werden 140.523 Haushalte, Firmen, Schulen und öffentliche Institutionen wie Krankenhäuser oder Verwaltungsgebäude zusätzlich mit hoch- wertigen Breitbandanschlüssen versorgt. Damit kommen immer mehr Menschen in den Genuss schnellen Internets. Die Tabelle 2 zeigt die Verteilung der nach Abschluss der Förderprojekte angeschlossenen Teilnehmer. Tabelle 2: Anzahl versorgter Teilnehmer durch geförderten Ausbau und der Sonderaufrufe Anzahl der versorgten Teilnehmer Haushalte 125.342 Firmen 13.550 Schulen 995 Öffentliche Institutionen10 636 Die Anzahl der im BFP berücksichtigten Teilnehmer variiert von Projekt zu Projekt. Die Steckbriefe der Landkreise enthalten detaillierte Angaben zu den kommunalen Projekten. Die Anschlusszahlen sind vor allem davon abhängig, wie viele Teilnehmer in „Weißen Flecken“ identifiziert wurden und damit förderfähig sind. Wie in Kapitel 2 ausgeführt, ermöglichen insbesondere die Sonderaufrufe für Gewerbegebiete, Schulen & Krankenhäuser durch eine niedrigere Aufgreifschwelle, dass mehr Unternehmen, Schulen und Krankenhäuser angeschlossen werden können. Ebenfalls ist in Einzelfällen entscheidend, ob sich ein Landkreis für die Aufnahme eines Adresspunktes in die Förderung entschieden hat. Solche Einzelfälle betreffen, z. B. abgelegene Einzellagen, deren Erschließung auch mit Fördermitteln nur mit einem unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand möglich ist und sich damit trotz eines geförderten Ausbaus nur schwer darstellen lassen. Diese Entscheidungen treffen die Kommunen als Antragssteller und Projektverantwortliche in Selbst- verwaltung bei der Definition des eigenen Ausbaugebietes. 10 Unter öffentliche Institutionen fallen u.a. Krankenhäuser, Behördenstandorte und kommunale Ämter. 17
Abbildung 8: Versorgte Teilnehmer je Landkreis in den Ausbaugebieten der Förderprojekte (kumulierte Werte bei Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehreren Anträgen) Die drei Landkreise, die nach aktuellem Stand die meisten Teilnehmer in die Förderung aufgenom- men haben, sind der Eifelkreis Bitburg-Prüm mit seinen Ausbauclustern 1, 2, 3 und dem 6. Call (20.856 Teilnehmer), Altenkirchen mit den Ausbaugebieten des 1. Förderaufrufs und dem Sonder- aufruf Gewerbe (18.199 Teilnehmer) und Neuwied mit den Ausbaugebieten des 1. Förderaufrufs (13.905 Teilnehmer). Abbildung 8 stellt die Anzahl der geförderten Teilnehmer pro Landkreis dar. 18
DIGITALE INFRASTRUKTUREN Statusbericht Rheinland-Pfalz 3.3 Glasfaserausbau Der geförderte Ausbau wurde mit dem Ziel ins Leben gerufen, jedem neu angeschlossenen Teilnehmer eine Versorgung von mindestens 50 Mbit/s zur Verfügung zu stellen. Damit sind diese Teilnehmer substanziell besser versorgt als zuvor. Der Fokus des Ausbaus in Rheinland-Pfalz liegt aber bereits heute klar auf dem Ziel der Gigabitfähigkeit und des FTTB-Ausbaus. Und auch in den seit 2015 initiierten landkreisweiten Breitbandprojekten sowie den Sonderaufrufen werden ausschließlich Glasfaser mit den entsprechenden aktiven Glasfaserkomponenten gefördert ausgebaut. Wie einleitend betont, sehen bei neun Landkreisen die Planungen des Ausbaus im Rahmen der ersten fünf Förderaufrufe im gesamten Ausbaugebiet Glasfaser bis ins Gebäude (FTTB) vor. Darüber hinaus liegen 27 Anträge von Landkreisen und einer kreisfreien Stadt im Rahmen der Sonderaufrufe und des 6. Förderaufrufs vor, die ebenfalls einen ausschließlichen Glasfaserausbau bis ins Gebäude (FTTB) vorsehen. In einigen Projekten der ersten fünf Förderaufrufe endet die Glasfaser am Kabelverzweiger (KvZ), in anderen (s.o.) wird sie direkt bis in die Gebäude der Teilnehmer gelegt. Egal wie weit Glasfaser mit den entsprechenden aktiven Glasfaserkomponenten gefördert ausgebaut wird: Es wird in keinem Projekt etwas anderes als Glasfaserinfrastrukturen gefördert ausgebaut. Durch diesen konsequenten Glasfaserausbau erfolgt der schrittweise Ausbau von Gigabitnetzen. Die Vision einer stetigen Netzinfrastrukturentwicklung weg von Kupfer hin zu Glasfaser wird damit bereits jetzt schon mit jedem einzelnen Projekt ein Stück weit Realität. Im Besonderen wird der Effekt des den eigenwirtschaftlichen Ausbau flankierenden, geförderten Ausbaus beim Blick auf die Entwicklung mit FTTB-Anschlüssen deutlich. 19
11 Abbildung 9: FTTB-Anschlüsse in Ortsgemeinden vor Start der Förderprojekte im Jahr 2015 Waren vor Start des BFP im Sommer 2015 erst in 16 Ortsgemeinden FTTB-Anschlüsse verfügbar (vgl. Abbildung 9), wird sich die Anzahl auf voraussichtlich 1.479 Ortsgemeinden nach Abschluss der Ausbauprojekte erhöhen (vgl. Abbildung 10). 11 Datengrundlage: BMVI: Breitbandatlas des Bundes (Stand Ende 2018). 20
DIGITALE INFRASTRUKTUREN Statusbericht Rheinland-Pfalz 12 Abbildung 10: FTTB-Anschlüsse in Ortsgemeinden nach Abschluss der Förderprojekte 12 Bei der Interpretation der Karte muss darauf geachtet werden, dass nicht alle Adressen in den eingefärbten Ortsgemeinden nach Abschluss des geförderten Ausbaus über einen FTTB-Anschluss verfügen. Die Ortsgemeinden wurden, zur besseren Visualisierung, rot eingefärbt, sofern in den dort stattfindenden BFP-Projekten Adressen mit FTTB-Infrastrukturen ausgebaut werden. Es ist möglich, dass nicht die gesamte Ortsgemeinde komplett mit FTTB ertüchtigt wird. 21
Bei Abschluss aller im Rahmen des BFP initiierten Projekte werden Stand April 2021 über 12.423 Kilometer Glasfaser auf Trassen in Rheinland-Pfalz, seinen Kommunen und im ländlichen Raum neu verlegt sein. Zum Vergleich: 12.423 Kilometer reichen aus, um Glasfaserkabel von Mainz bis nach Patagonien, Argentinien, zu verlegen. 13 Abbildung 11: Durch Fördermittel initiierte Glasfasertrassen Dezidierte Informationen zu den Ausbauprojekten in den Landkreisen bieten die im nachfolgenden Kapitel 4 präsentierten Landkreissteckbriefe. 13 Die Glasfasertrassen des 6. Calls und der Sonderaufrufe sind in der Abbildung nicht dargestellt, da im Rahmen der Beantragung noch keine genauen Angaben zur Lage der Glasfaserleitungen definiert wurden. 22
DIGITALE INFRASTRUKTUREN Statusbericht Rheinland-Pfalz 4. Steckbriefe Ahrweiler (VG Adenau & Altenahr) Kurzprofil14: Fläche in km²: 444,65 von 787,02 Einwohner: 40.695 von 129.727 Einwohner pro km²: 92 (bezogen auf das Projektgebiet) 2. Fördercall: Spatenstich: 19.04.2018 Anzahl der versorgten Teilnehmer: 3.388 Anzahl der Haushalte: 3.252 Anzahl der Unternehmen: 136 Anzahl der Schulen: Anzahl sonstiger öffentlicher Institutionen15: Neu zu schaffende Glasfasermeter: 150.000 Neu zu schaffende Leerrohre (in Meter): 17.000 Tiefbauarbeiten (in Meter): 46.000 Glasfaser je Anschluss (in Meter): 44,27 Fördersumme des Bundes: 750.701,00 Euro* Fördersumme des Landes: 600.561,20 Euro* Fördersumme der Kommunen: 150.140,80 Euro* * Vorläufiger Förderbescheid des Landes mit Datum 02.03.2021. Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn ist erfolgt. 14 Die Daten aus den Kurzprofilen entsprechen den offiziellen Angaben des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz vom Stand 31.12.2018. Quellen: http://www.statistik.rlp.de/fileadmin/dokumente/kreisuebersichten/Kreisuebersichten_2019.pdf 15 Unter öffentliche Institutionen fallen u.a. Krankenhäuser, Behördenstandorte und kommunale Ämter. 23
Abbildung 12: Verfügbarkeit von mindestens 50 MBit/s in Prozent der Haushalte im Landkreis Ahrweiler 16 (Ende 2010 bis Ende 2020) 100 85,1 82,5 80 73,4 67,1 59,8 60 52,7 49,3 49,8 44,8 41,0 40 20 1,2 0 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 16 Breitbandversorgung über alle Technologien hinweg. 24
DIGITALE INFRASTRUKTUREN Statusbericht Rheinland-Pfalz Altenkirchen Kurzprofil: Fläche in km²: 642,38 Einwohner: 128.705 Einwohner pro km²: 200,4 1. Fördercall: Spatenstich Hauptprojekt: 25.08.2017 Inbetriebnahme Hauptprojekt: 18.11.2019 Anzahl der versorgten Teilnehmer: 17.309 Anzahl der Haushalte: 14.623 Anzahl der Unternehmen: 2.584 Anzahl der Schulen: 55 Anzahl sonstiger öffentlicher Institutionen: 47 Neu zu schaffende Glasfasermeter: 453.000 Neu zu schaffende Leerrohre (in Meter): 68.000 Tiefbauarbeiten (in Meter): 159.743 Glasfaser je Anschluss (in Meter): 26,17 Fördersumme des Bundes: 7.256.256,00 Euro Fördersumme des Landes: 5.805.005,00 Euro* Fördersumme der Kommunen: 1.451.253,00 Euro * Zusätzlich zum Landesbescheid i.H.v. 5.270.528,- Euro mit Datum 19.06.2017 hat der Landkreis zum Ausbau von Schulen mit Datum 25.06.2019 eine zusätzliche Landesförderung i.H.v. 534.477,- Euro erhalten. Der Ausbau der Schulen ist am 27.06.2019 gestartet. 25
Sonderaufruf Gewerbegebiete: Spatenstich: Anzahl der Gewerbeadressen: 890 Fördersumme des Bundes: 7.782.709,00 Euro Fördersumme des Landes: 5.846.262,79 Euro Fördersumme der Kommunen: 1.528.567,21 Euro Vorläufiger Förderbescheid des Landes mit Datum 25.08.2020. Geförderte Mitverlegungen Maßnahmenort Verbands- Gesamtkosten Förderhöhe Datum gemeinde in Euro in Euro Bewilligung OG Birken-Honigessen Wissen 116.628 88.560 01.02.2021 Stadt Wissen, Wissen 68.000 49.760 21.01.2021 Fichtenstraße OG Katzwinkel (Sieg), Wissen 55.000 38.720 20.01.2021 Finkenstraße OG Katzwinkel (Sieg), Wissen 44.000 30.160 20.01.2021 Amselweg Stadt Wissen, Wissen 164.200 131.360 15.12.2020 Rathausstraße 2. BA OG Flammersfeld, Flammersfeld 91.145 72.916 19.09.2019 Bürdenbach, Krunkel 26
DIGITALE INFRASTRUKTUREN Statusbericht Rheinland-Pfalz Abbildung 13: Verfügbarkeit von mindestens 50 MBit/s in Prozent der Haushalte im Landkreis Altenkirchen 17 (Ende 2010 bis Ende 2020) 100 95,2 89,9 80 71,3 60 43,2 35,0 35,7 36,7 40 18,7 20 2,7 3,4 5,2 0 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 17 Breitbandversorgung über alle Technologien hinweg. 27
Alzey-Worms Kurzprofil: Fläche in km²: 588,07 Einwohner: 129.244 Einwohner pro km²: 219,8 4. Fördercall: Spatenstich: 14.12.2018 Anzahl der versorgten Teilnehmer: 3.631 Anzahl der Haushalte: 3.392 Anzahl der Unternehmen: 104 Anzahl der Schulen: 45 Anzahl sonstiger öffentlicher Institutionen: 90 Neu zu schaffende Glasfasermeter: 390.825 Neu zu schaffende Leerrohre (in Meter): 231.737 Tiefbauarbeiten (in Meter): 172.531 Glasfaser je Anschluss (in Meter): 107,64 Fördersumme des Bundes: 4.147.911,00 Euro Fördersumme des Landes: 3.318.328,80 Euro* Fördersumme der Kommunen: 829.582,20 Euro Durch das Land geförderte 44.982,00 Euro Machbarkeitsstudie: * Zusätzlich zum Landesbescheid i.H.v. 2.698.770,- Euro mit Datum 14.12.2018 hat der Landkreis mit Datum 27.02.2020 eine zusätzliche Landesförderung i.H.v. 619.558,80 Euro erhalten. 28
DIGITALE INFRASTRUKTUREN Statusbericht Rheinland-Pfalz Sonderaufruf Gewerbegebiete Spatenstich: Anzahl der Gewerbeadressen: 315 Fördersumme des Bundes: 4.034.054,00 Euro* Fördersumme des Landes: 2.986.042,00 Euro* Fördersumme der Kommunen: 780.011,00 * Fördersummen beziehen sich auf Antrag des Landkreises mit Datum 16.04.2021. Abbildung 14: Verfügbarkeit von mindestens 50 MBit/s in Prozent der Haushalte im Landkreis Alzey-Worms 18 (Ende 2010 bis Ende 2020) 100 96,2 87,1 89,3 82,6 83,3 76,3 80 61,7 60 40 22,5 20 12,1 9,2 1,5 0 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 18 Breitbandversorgung über alle Technologien hinweg. 29
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