STATUSBERICHT RHEINLAND-PFALZ - STAND GESAM TAUSGABE_10.06.2010 - Statusbericht des Netzbündnisses - Breitband

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MINISTERIUM FÜR ARBEIT,
                                                    SOZIALES, TRANSFORMATION
                                                    UND DIGITALISIERUNG

Statusbericht des Netzbündnisses

STATUSBERICHT
RHEINLAND-PFALZ
Aktueller Stand der geförderten Landkreisprojekte
Juni 2021

STAN D GESAM TAUSGABE_10.06.201
                              0
STATUSBERICHT RHEINLAND-PFALZ - STAND GESAM TAUSGABE_10.06.2010 - Statusbericht des Netzbündnisses - Breitband
G I G A B I T FÜ R R H E I N L A N D - PFA L Z
Strategie zur Nachhaltigen Infrastrukturentwicklung

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DIGITALE INFRASTRUKTUREN
                                                                                                   Statusbericht Rheinland-Pfalz

Vorwort
Eine verbesserte Versorgung mit digitalen Infrastrukturen und
Diensten ist seit vielen Jahren ein Schwerpunkt unserer Regie-
rungsarbeit in Rheinland-Pfalz, sei es durch die Förderung des
Ausbaus von Breitband-Infrastrukturen oder aber der Digitali-
sierung der Verwaltung mithilfe des Aufbaus der erforderli-
chen IT-Infrastruktur. Und der Erfolg unserer Fokussierung
kann sich sehen lassen: Privatwirtschaftlicher und geförderter
Breitbandausbau haben zu einer deutlichen Verbesserung der
Versorgung mit schnellen Internetzugängen im Land geführt.
Während im Jahr 2010 nur 6,8 % aller Haushalte im Land
über einen Breitbandanschluss von mehr als 50 Mbit/s verfüg-
ten, konnten diese hohen Geschwindigkeiten Ende 2020
bereits fast 95 % der Haushalte nutzen. Und mehr als jedem
zweiten Haushalt in Rheinland-Pfalz steht sogar schon ein
gigabitfähiger Anschluss zur Verfügung.
Der sechste Statusbericht gibt einen Überblick zum aktuellen Stand der geförderten Breitband-
projekte in Rheinland-Pfalz. Mittlerweile wurden mit dem Breitbandförderprogramm 51 Projekte
auf Landkreisebene und der Ebene der kreisfreien Städte mit einem Investitionsvolumen in Höhe
von mindestens 759,3 Mio. Euro initiiert, gefördert mit 230 Mio. Euro Landesmitteln. Zum Ver-
gleich: Im ersten Statusbericht im Jahr 2018, also vor knapp drei Jahren, wurde noch über 24 Ausbau-
projekte mit einem Investitionsvolumen von in Summe 291 Mio. Euro berichtet. Allein seit dem letz-
ten Bericht im November 2020 sind nochmals sieben neue Projekte auf den Weg gebracht worden.
Dies zeigt: Die Dynamik des Breitbandförderprogramms hält unvermindert an. Es wird von den
Kommunen als Instrument zur Verbesserung ihrer digitalen Infrastrukturen intensiv genutzt. Und es
zeigt ebenfalls, dass die von uns etablierten Strukturen und Prozesse rund um den geförderten
Ausbau funktionieren. Sie treiben den Ausbau dort voran, wo aufgrund von Marktversagen der
privatwirtschaftliche Ausbau keine flächendeckende Versorgung sicherstellt.
Der aktuelle Statusbericht stellt aber gleich auch eine zweifache Zäsur dar. Mit der „Graue Flecken“-
Förderung des Bundes, die im November des vergangenen Jahres durch die EU-Kommission beihilfe-
rechtlich freigegeben wurde, können zukünftig weitere Gebiete in den geförderten Ausbau einbezo-
gen werden. Überall dort, wo bisher zwar ein Breitbandanschluss verfügbar ist, aber mit weniger als
100 Mbit/s bei weitem noch nicht gigabitfähig, wird in Zukunft ein geförderter Ausbau möglich sein.
Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie des Bundes am 26. April 2021 erfolgte der Startschuss
für die neue Förderstufe. Rheinland-Pfalz wird den Kommunen über eine neue Landesförderrichtlinie
Zugang zu weiteren Landesfördermitteln für sogenannte graue Flecken ermöglichen. In der Kombi-
nation von Landes- und Bundesförderung steht den Kommunen in Rheinland-Pfalz so auch in der
neuen Ausbaustufe ein attraktiver Förderrahmen zur Verfügung.
Mit Beginn der 19. Legislaturperiode am 18. Mai 2021 wurde die Aufgabe Breitbandausbau und das
Breitband-Kompetenzzentrum in das neue Digitalministerium (Ministerium für Arbeit, Soziales,
Transformation und Digitalisierung) mit der Thematik Mobilfunk/5G und Telekommunikationsrecht
zusammengezogen. Damit findet der ganzheitliche Anspruch der im Frühjahr 2020 verabschiedeten
Gigabit-Strategie für Rheinland-Pfalz auch durch ein neues Ressort Ausdruck. Mit einem bewährten
Team werden wir in den kommenden Jahren auch neue Aufgaben angehen.

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Das Land Rheinland-Pfalz ist für die in den kommenden Jahren anstehenden Aufgaben bestens
    aufgestellt. Für die Umsetzung des Gigabit-Förderprogramms können wir auf Bewährtem aufsetzen
    und neues entwickeln. Mit unserem Netzbündnis, dem Breitband-Kompetenzzentrum, den Breit-
    bandkoordinatoren der Landkreise und kreisfreien Städte und dem Modell landkreisweiter Cluster
    haben wir frühzeitig tragfähige organisatorische Strukturen geschaffen, in denen im Dialog mit den
    ausbauenden Unternehmen und in bewährter Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen
    der weitere, flächendeckende Ausbau von Gigabitnetzen in Rheinland-Pfalz zügig ausgeweitet und
    intensiviert werden kann. Und die im letzten Jahr veröffentlichte Gigabitstrategie des Landes Rhein-
    land-Pfalz skizziert den Weg, wie die Landesregierung den Ausbau der digitalen Infrastrukturen in
    Rheinland-Pfalz weiter vorantreiben wird.
    Ich freue mich auf die nächste Förderstufe und die mit dem Gigabit-Förderprogramm verbundenen
    neuen Herausforderungen und bin überzeugt, dass wir über eine konsequente Umsetzung des
    Programms die Voraussetzungen für eine flächendeckende Verfügbarkeit von Gigabitnetzen in
    Rheinland-Pfalz weiter schaffen werden.

    Ihr

    Alexander Schweitzer
    Minister für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung

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DIGITALE INFRASTRUKTUREN
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Inhaltsverzeichnis
1. Aktuelle Entwicklungen ......................................................................... 4

2. Rahmenbedingungen des geförderten Ausbaus ................................. 5

3. Ausbauaktivitäten im Land ................................................................. 10
3.1 Projektstatus des geförderten Ausbaus in Rheinland-Pfalz .............................................. 11
3.2 Investitions- und Anschlusszahlen ........................................................................................ 16
3.3 Glasfaserausbau ......................................................................................................................... 19

4. Steckbriefe ............................................................................................ 23

5. Fazit & Ausblick ................................................................................... 83

Methodischer Hinweis ............................................................................ 84

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis .................................................... 85

Impressum ................................................................................................. 87

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1. Aktuelle Entwicklungen
    Die Veröffentlichung der aktuellen Zahlen des Breitbandatlas des Bundes unterstreicht die
    positive Entwicklung, die die Versorgung mit breitbandigen Internetanschlüssen in Rheinland-Pfalz
    seit Beginn der Berichterstattung genommen hat. Insgesamt 94,3 % aller Haushalte in Rheinland-
    Pfalz verfügen mittlerweile über Anschlüsse mit einer Geschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s.
    Und es kann davon ausgegangen werden, dass mit weiter voranschreitendem eigenwirtschaftlichen
    Ausbau und nach Inbetriebnahme aller Ausbauprojekte im aktuellen, sogenannten „Weiße Flecken“-
    Bundesförderprogramm fast 100 % der Haushalte in Rheinland-Pfalz über diese Mindestversorgung
    verfügen werden.
    Die Versorgung mit gigabitfähigen Internetanschlüssen nimmt ebenfalls stetig zu. Während Ende
    2019 erst 43 % der Haushalte in Rheinland-Pfalz über einen gigabitfähigen Internetzugang verfügten,
    sind es Ende 2020 bereits 54 %. Nach Inbetriebnahme der aktuell im Rahmen der laufenden
    Ausbauprojekte geförderten Anschlüsse und des zeitgleich weiter fortschreitenden privatwirtschaft-
    lichen Netzausbaus wird prognostiziert, dass mit Abschluss der aktuellen Fördermaßnahmen über
    68 % der Haushalte gigabitfähig erschlossen werden. Diese Prognosewerte können durch neue
    Projekte weiter erhöht werden, wie beispielsweise zukünftig durch die Förderung auch in „Grauen
    Flecken“.
    Die kontinuierlichen und vor allem gemeinsamen Anstrengungen spiegeln sich ebenfalls in den
    aktuellen Versorgungsdaten der Gewerbestandorte wider. So konnte allein im letzten Jahr der
    Anteil der Gewerbestandorte, die über einen gigabitfähigen Anschluss verfügen, mehr als verdoppelt
    werden, auf jetzt 37 %. Und auch bei Schulen und Krankenhäusern geht es voran. Ende 2020 sind
    32 % der Schulen in Rheinland-Pfalz und 35 % der Krankenhäuser im Land mit gigabitfähigen
    Internetzugängen versorgt. Insbesondere bei den Schulstandorten tragen die aktuell laufenden
    Fördermaßnahmen zu einer erheblichen Steigerung bei. Die aktuellen Prognosen der ateneKOM –
    Dienstleister des Bundes – weisen hier eine perspektivische Versorgung von 95 % der Schulstand-
    orte mit Gigabitbandbreiten aus.
    Nachdem die beihilferechtliche Freigabe der EU-Kommission zum Graue-Flecken-Programm der
    Bundesregierung am 13. November 2020 erteilt wurde, können mit der Veröffentlichung der
    entsprechenden Gigabit-Förderrichtlinie am 26. April 2021 nun in den nächsten Schritten weitere
    Haushalte und Unternehmensstandorte in den geförderten Netzausbau einbezogen werden, die bis
    dato aus beihilferechtlicher Sicht nicht förderfähig waren.
    Denn insbesondere die Anhebung der Aufgreifschwelle stellt eine wesentliche Änderung gegenüber
    dem bisherigen Bundesförderprogramm dar. Dies bedeutet, dass in Zukunft alle Teilnehmer, die
    über Internetanschlüsse mit weniger als 100 Mbit/s versorgt sind, in den geförderten Ausbau ein-
    bezogen werden können. Und es wird eine Ausweitung der von der Förderung umfassten sozioöko-
    nomischen Schwerpunkte geben. So können in Zukunft nicht nur Schulen, Gewerbegebiete oder
    Krankenhäuser aufgrund ihrer erhöhten Bedarfe besondere Berücksichtigung in geförderten Ausbau-
    projekten finden. Auch Behörden, klein- und mittelständische Unternehmen, landwirtschaftliche
    Betriebe, Verkehrsknotenpunkte und weitere öffentliche Einrichtungen werden in die Betrachtung
    einbezogen und können in geförderten Ausbauprojekten immer dann berücksichtigt werden, sofern
    sie nicht über gigabitfähige Anschlüsse verfügen. Wie bisher bedarf es dazu eines Markterkundungs-
    verfahrens, in dem festgestellt wird, dass für diese Teilnehmer in den nächsten drei Jahren kein
    privatwirtschaftlicher Ausbau eines gigabitfähigen Anschlusses erfolgen wird.
    Die Landesregierung wird auch in dieser neuen Förderphase dafür sorgen, dass Ausbauprojekte in
    der Regel über einen durch Bundes- und Landesförderung kombinierten Fördersatz von bis zu 90 %
    verfügen können und der kommunale Anteil weiter auf 10 % begrenzt bleibt. Hierfür wird das Land
    eine entsprechende Landesförderrichtlinie veröffentlichen.

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Während vom Bund die neue Rahmenregelung und Förderrichtlinie zur Förderung des Ausbaus von
Gigabitnetzen in den kommenden Jahren entwickelt und verabschiedet wurden, hat sich bei der
Umsetzung des Weiße-Flecken-Förderprogramms seit dem letzten Statusbericht von November
2020 erneut viel getan. So wurden für sieben neue Ausbauprojekte Anträge auf Fördermittel gestellt.
Vier dieser Projekte befassen sich mit der Versorgung letzter „Weißer Flecken“, also der Erschließung
von Privathaushalten mit Glasfaseranschlüssen. Bei den drei weiteren neuen Ausbauprojekten werden
Unternehmen in Gewerbegebieten an das Glasfasernetz angeschlossen. Besonders aktiv zeigte sich
in den letzten Monaten der Landkreis Bad Kreuznach, der allein für drei neue Ausbauprojekte Förder-
mittel beantragt hat. Weitere Anträge wurden von den Landkreisen Trier-Saarburg, Südwestpfalz,
Kaiserslautern und Alzey-Worms gestellt.
Seitens des Landes wurden seit dem letzten Statusbericht Bewilligungen für insgesamt sieben
weitere Ausbauprojekte ausgesprochen, so dass für diese Projekte zwischenzeitlich die Vergabe-
verfahren starten konnten. Mit diesen Bewilligungen verbunden sind Fördermittelzusagen des
Landes in Höhe von 52 Mio. Euro. Die Finanzierungszusagen des Landes belaufen sich damit auf
aktuell insgesamt 232,6 Mio. Euro für Investitionen in Glasfasernetze.

2. Rahmenbedingungen des
geförderten Ausbaus
Dort, wo ein eigenwirtschaftlicher Ausbau der Netzinfrastruktur ausbleibt, kann dieser unter
bestimmten Voraussetzungen durch den geförderten Ausbau kompensiert werden. Seit Herbst 2015
bilden die Bundesförderrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundes-
republik Deutschland“ (Bundesförderprogramm, BFP) als auch die Landesförderrichtlinie „Richtlinie
zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen“ die Grundlagen des geför-
derten Ausbaus in Rheinland-Pfalz. Sie fördern und initialisieren den flächendeckenden Breitband-
ausbau in den Gebieten, in denen ein Ausbau ansonsten aufgrund von Marktversagen ausbleiben
würde. Mit der Veröffentlichung der neuen Bundesförderrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des
Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ am 26. April
2021 und einer hierauf aufbauenden Landesförderrichtlinie wird die nächste Förderstufe gestartet.
Sowohl das gegenwärtige Bundes- wie auch das Landesförderprogramm können für direkte Investi-
tionen in den Ausbau leistungsfähiger Kommunikationsinfrastruktur im Rahmen von Regel- und
Sonderaufrufen genutzt werden. Die Ausgestaltung des Förderregimes wurde in den letzten Jahren
kontinuierlich überprüft und aktualisiert – diverse Novellierungen und Änderungen spiegeln sich in den
verschiedenen Förderaufrufen wider und werden auch die Graue-Flecken-Förderung prägen.

Förderung von Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetzen – 1. bis 5. Fördercall
Die ersten fünf Aufrufe wurden in kurzen Intervallen vom Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI) veröffentlicht und basieren auf einer ähnlichen Struktur. Voraussetzung für
eine Förderung ist bei allen Aufrufen die Feststellung einer Unterversorgung. Als unterversorgt galten
bei Antragstellung Gebiete, in denen keine flächendeckende Versorgung mit mindestens 30 Mbit/s
im Download zuverlässig vorhanden war und in den drei Jahren nach der Veröffentlichung des
geplanten Vorhabens unter Marktbedingungen nicht aufgebaut wird 1 („Weißer Fleck“). Erklärte sich
demnach kein Telekommunikationsunternehmen im Zuge des verpflichtend durchzuführenden

1
 Vgl. Bundeministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (2015): Präambel. Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur
Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung: https://www.bmvi.de/
SharedDocs/DE/Anlage/DG/Digitales/breitbandfoerderung-nga-rahmenregelung.pdf?__blob=publicationFile, Zugriff am 06.05.2021.
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Markterkundungsverfahrens bereit, einen eigenwirtschaftlichen Ausbau innerhalb von drei Jahren
    durchzuführen, war eine Förderung zulässig. Die Förderung in „Weißen Flecken“ unterliegt den
    Vorgaben der EU-Beihilfeleitlinien, die einen öffentlichen Zuschuss nur im Rahmen einer Unter-
    versorgung mit der Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s vorsahen.2 Diese galt bei den Aufrufen 1 bis 5
    für alle Antragssteller gleichermaßen.
    Grund für die Festlegung der eng aufeinanderfolgenden Einreichfristen waren die vorab feststehenden
    Fördermittelbudgets des Bundes. Neben den Prinzipien der Förderfähigkeit sahen diese den Einsatz
    eines Scoring-Systems zur Bewertung der Anträge vor. Hierbei konnte ein Antragsteller auf Basis
    einer Punktebewertung die Chancen auf eine positive Bewilligung beispielsweise durch vorhandene
    topologische Schwierigkeiten im Ausbaugebiet oder die beabsichtigte Nutzung innovativer Verlege-
    techniken erhöhen. Auch eine frühe Förderzusicherung des Landes erhöhte die Chancen auf eine
    Bundesförderung. Rheinland-Pfalz hat alle Projekte durch eine solche Zusage frühzeitig unterstützt.3
    Das verpflichtende Ausbauziel der Aufrufe 1 bis 5 lag bei flächendeckend mindestens 50 Mbit/s4.
    Die beihilferechtlichen Vorgaben konnten mithilfe verschiedener technischer Konzepte vom hybriden
    (bspw. FTTC) bis zum kompletten Glasfasereinsatz (FTTB/FTTH) umgesetzt werden, wovon die
    Landkreise in Rheinland-Pfalz Gebrauch machten.
    In Rheinland-Pfalz wurden im Rahmen des 1. bis 5. Förderaufrufes insgesamt 24 Anträge als
    Landkreisprojekte positiv beschieden (s. Steckbriefe der Landkreise).

    Gigabit-Netze fördern – Technologie-Upgrade & 6. Fördercall
    Mit der Novellierung der Bundesförderrichtlinie vom 03.07.2018 wurde die Möglichkeit geschaffen,
    laufende Projekte aus den Förderaufrufen 1 bis 5 auf eine Gigabit-Netzarchitektur umzustellen. Das
    sogenannte Technik-Upgrade räumt die Möglichkeit ein, von einem ursprünglich geplanten FTTC-
    Netzausbau zu einem FTTB-Netzausbau zu wechseln. Die Mehrbedarfe an Fördermitteln für diesen
    infrastrukturell höherwertigen Ausbau stellt das Land entsprechend seiner Förderquote in den
    betreffenden Projekten bereit. Voraussetzung für das Technik-Upgrade war, dass die Gebietskörper-
    schaften noch keinen Auftrag an ein ausbauendes Unternehmen in dem geförderten Gebiet verge-
    ben hatten. Sechs Landkreise in Rheinland-Pfalz aus den ersten fünf Förderaufrufen nutzten diese
    Möglichkeit eines „Upgrades“ und bauen nun Glasfaserleitungen bis zu den Gebäuden (FTTB) aus.
    Drei weitere Landkreise planten auch ohne Inanspruchnahme des Technik-Upgrades die Möglichkeit
    eines überwiegenden oder ausschließlichen FTTB-Ausbaus von Anfang an.
    Das von der Bundesregierung gesetzte Ziel des Aufbaus von Gigabit-Netzen für Deutschland führte
    ebenfalls im Juli 2018 zur Novellierung der Bundesförderrichtlinie. Durch die Überarbeitung der
    Bundesförderrichtlinie konnte nun der Aufbau nachhaltiger und hochleistungsfähiger Gigabit-Netze
    in „Weißen Flecken“ gefördert werden. Dazu wurde zum 01.08.2018 der 6. Fördercall gestartet.
    Anträge im Rahmen des 6. Förderaufrufs sollten bis zur Einführung des Graue Flecken-Förder-
    programms möglich sein, um eine Förderkontinuität zu gewährleisten.
    Mit dem Start des 6. Aufrufs führte das BMVI neben der Anhebung des Ausbauziels von 50 Mbit/s
    auf 1 Gbit/s weitere Änderungen und Verfahrensvereinfachungen ein. So wurde die Höhe der maxi-
    mal möglichen Bundesförderung von 15 Mio. auf 30 Mio. Euro pro Antrag erhöht. Während beim
    FTTC-Ausbau das Glasfaserkabel am Kabelverzweiger (KvZ) endet, bedingt das neue Ausbauziel von
    1 Gbit/s den Ausbau glasfaserbasierter Netze bis zur Gebäudeinnenwand (FTTB), da nur Glasfaser-
    anschlüsse Bandbreiten von 1 Gbit/s ermöglichen. Über diese Änderungen hinaus etabliert der

    2
      Vgl. Randnummer (58) der Breitbandleitlinie. Beim jetzigen Stand der Marktentwicklung und der Technik handelt es sich bei NGA-Netzen
    um: i) FTTx-Netze (glasfaserbasierte Zugangsnetze einschließlich FTTC, FTTN, FTTP, FTTH und FTTB), ii) hochleistungsfähige modernisierte
    Kabelnetze mindestens unter Verwendung des Kabelmodemstandards DOCSIS 3.0 oder iii) bestimmte hochleistungsfähige drahtlose
    Zugangsnetze, die jedem Teilnehmer zuverlässig mind. 30 Mbit/s bieten: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/
    LexUriServ.do?uri=OJ:C:2013:025:0001:0026:DE:PDF , Zugriff am 06.05.2021.
    3
      atene KOM (2016): „Scoring-Modell“ (Anlage 2 zur Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in Deutschland.
    Online: https://atenekom.eu/wp-content/uploads/2017/09/breitbandfoerderung-scoring-modell.pdf, Zugriff am 06.05.2021.
    4
      „flächendeckend“ wurde mit 100% Versorgung mit 30 Mbit/s und 85 % Versorgung mit 50 Mbit/s definiert; Bundeministerium für
    Verkehr und digitale Infrastruktur (2015): Stellungnahme des Staatsekretärs Bomba: https://atenekom.eu/wp-content/
    uploads/2017/09/brief-bomba.pdf, Zugriff am 06.05.2021.
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DIGITALE INFRASTRUKTUREN
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6. Aufruf ein vereinfachtes Antragsverfahren im Vergleich zu den vorherigen Fördercalls: Machbar-
keitsstudie, Interessenbekundungen, Scoring-Verfahren und Netzplan wurden als Voraussetzung für
die Bewilligung eines Förderantrags gestrichen. Um die Verbindlichkeit des Markterkundungsverfah-
rens, das zur Klärung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus durchgeführt wird, zu erhöhen, wurde die
Laufzeit zur Einholung der Stellungnahmen von den ausbauenden Telekommunikationsunternehmen
von vier auf acht Wochen ausgeweitet.

Sozioökonomische Treiber gigabitfähig anschließen – Sonderaufrufe
Die Sonderaufrufe eröffneten den Gebietskörperschaften die Möglichkeit, Anträge auf Förderung
einer Glasfaser-Anbindung von Gewerben sowie Schulen und Krankenhäusern getrennt von den
Regelaufrufen (1. bis 6. Fördercall) bei Bund und Land zu stellen. Förderfähig waren hierbei insbeson-
dere Adressen in Gewerbegebieten sowie solche der Schulen und Krankenhäuser, die gemäß der
Aufgreifschwelle als unterversorgt galten. Im Hinblick auf das Ausbauziel wurde im Vergleich zu den
Vorgaben im 6. Fördercall jedoch 1 Gigabit symmetrisch aufgestellt.

Förderung von vorbereitenden Maßnahmen – Mitverlegung
Die Nutzung von Synergien ist für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur und der Verlegung von
Glasfaserinfrastrukturen entscheidend. Daher unterstützt die Landesregierung die Mitverlegung
kommunaler passiver Breitbandinfrastruktur zur Vorbereitung des späteren Ausbaus eines Netzes
mit Glasfaser bis zum Grundstück / Gebäude im Rahmen von Baumaßnahmen zu anderen Zwecken
als einem Breitbandausbau. Durch die Förderung der Mitverlegung durch das Land in Höhe von bis
zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen des Digi-
Netz-Gesetzes hinausgeht, wird den Kommunen nun durch das Land eine Hilfe bereitgestellt und
ein wichtiger Beitrag zur Beschleunigung des Gigabitausbaus geleistet.
Die Steckbriefe der Landkreise und kreisfreien Städte in Kapitel 4 berücksichtigen die vom Land
gewährten Zuwendungen zur Förderung von Mitverlegungsmaßnahmen.

Weitere Förderprogramme zum Ausbau von Breitbandinfrastrukturen – KI 3.0 Mittel
Schon vor Einführung des Bundesförderprogramms sowie parallel dazu existierte ein von der Landes-
regierung auf Grundlage eines Bundesprogramms initiiertes Förderprogramm zur Unterstützung von
Breitband-Projekten, das „Kommunales Investitionsprogramm 3.0 – Rheinland-Pfalz (KI 3.0)“.
Zwei bereits abgeschlossene Landkreisprojekte im Rhein-Lahn-Kreis sowie in der Südwestpfalz und
weitere kleine Projekte in verschiedenen Landkreisen haben von diesem Förderprogramm profitiert.
Insgesamt wurden Ausbauvorhaben mit mindestens 8,84 Mio. Euro gefördert. Land und Kommunen
tragen jeweils 10 % der förderfähigen Kosten.

Ausblick
Gemeinsam mit dem Breitband-Kompetenzzentrum im Ministerium für Arbeit, Soziales, Trans-
formation und Digitalisierung konnte die Landesregierung durch umfassende Beratungs- und
Unterstützungsmaßnahmen sukzessive alle Landkreise und erste kreisfreie Städte, die Breitband-
Infrastrukturprojekte aufsetzen wollten, in die Lage versetzen, die hierfür erforderlichen Planungen
und deren Umsetzung anzugehen. Insbesondere bewährt hat sich hierbei die Organisationsstruktur
des Breitband-Kompetenzzentrums, das den ausbauenden Landkreisen als kompetenter Ansprech-
partner zur Seite steht und beispielsweise zu regelmäßigen Sitzungen aller Breitbandkoordinatoren
der Landkreise und kreisfreien Städte einlädt.

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Wie eingangs erwähnt, hat die Bundesregierung mit der Veröffentlichung der neuen Bundesförder-
    richtlinie das Bundesförderprogramm weiterentwickelt und durch die Anhebung der bestehenden
    Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s auf 100 Mbit/s nun eine Förderung auch in sogenannten „Grauen
    Flecken“ ermöglicht. Die im November 2020 von der EU-Kommission beihilferechtlich freigegebene
    neue Gigabit-Rahmenregelung und die im April 2021 veröffentlichte neue Bundesförderrichtlinie
    sehen damit eine Fördermöglichkeit über die Adresspunkte in sogenannten „Weißen Flecken“
    hinaus auch in sogenannten „Grauen Flecken“ vor. Zusätzlich wurde die Definition der sozioökono-
    mischen Schwerpunkte, für die ein höherer Versorgungsbedarf besteht, in der neuen Bundesförde-
    rung erweitert.
    Definierte Voraussetzungen sowie das anberaumte Zwei-Schritt-Verfahren sollen die Erreichung
    eines gigabitfähigen Netzes unter Zuhilfenahme eines Priorisierungsgedankens sicherstellen. Mit
    Blick Richtung Gigabit-Gesellschaft wird das Land zeitnah zur Veröffentlichung der novellierten
    Bundesförderrichtlinie auch eine neue Landesförderrichtlinie zur Förderung in „Grauen Flecken“
    veröffentlichen.
    Die nachfolgende Tabelle 1 fasst alle Informationen zu den einzelnen Förderaufrufen im Rahmen
    des Weiße-Flecken-Bundesförderprogramms zusammen. Eine Ergänzung um den Förderaufruf zum
    Graue-Flecken-Programm wird nach Veröffentlichung der Landesförderrichtlinie im nächsten
    Statusbericht erfolgen.

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DIGITALE INFRASTRUKTUREN
                                                                                                                                    Statusbericht Rheinland-Pfalz

Tabelle 1: Übersicht Förderaufrufe

                                                                                    Aufgreifschwellen5 für
        Laufzeit            Voraussetzungen                                                                                                        Ausbauziel
                                                           Haushalte               Schulen           Krankenhäuser              Gewerbe

    Regelaufrufe

    1. bis 5. Fördercall (Antragszeitraum abgelaufen)

                           P Scoring                                                                                                                 100 %
    22.10.2015 bis         P MEV (4 Wochen)              < 30 Mbit/s            < 30 Mbit/s            < 30 Mbit/s            < 30 Mbit/s          30 Mbit/s,
    29.09.2017             P Studie                     pro Anschluss*         pro Anschluss6         pro Anschluss          pro Anschluss            85 %
                           P Netzplan                                                                                                              50 Mbit/s7

    6. Fördercall (Antragszeitraum abgelaufen)

    Start:
    01.08.2018                                            < 30 Mbit/s            < 30 Mbit/s            < 30 Mbit/s           < 30 Mbit/s
                           P MEV (8 Wochen)                                                                                                          1 Gbit/s
    Ende:                                                pro Anschluss            pro Klasse           pro 11 Betten         pro Anschluss
    26.04.2021

    Sonderaufrufe

    Sonderaufruf Gewerbegebiete (Antragszeitraum abgelaufen)

                           P MEV (4 Wochen)
    Start:
                           P Studie
    16.01.2017                                                                                                                < 30 Mbit/s
                           P Netzplan                           O                      O                      O                                      1 Gbit/s
    Ende:                                                                                                                    pro Anschluss
                           P Mindest-
    14.11.2018
                           beteiligung

    Sonderaufruf Gewerbegebiete (Antragszeitraum abgelaufen)

    Start:                                                                                                                  < 30 Mbit/s pro
    15.11.2018                                                                                                              Arbeitsplatz für
    Ende:                  P MEV (8 Wochen)                     O                      O                      O              Unternehmen             1 Gbit/s
    26.04.2021                                                                                                                in Gewerbe-
                                                                                                                                gebieten

    Sonderaufruf Schulen und Krankenhäuser (Antragszeitraum abgelaufen)

    Start:                                                                      < 30 Mbit/s
    15.11.2018                                                                 pro Klasse und           < 30 Mbit/s
                           P MEV (8 Wochen)                     O                                                                    O               1 Gbit/s
    Ende:                                                                      für die Schul-          pro 11 Betten
    26.04.2021                                                                  verwaltung

* Ein Anschluss ist definiert als Hausanschlusspunkt (APL) an der Innenseite der Gebäudeaußenwand (Hausanschluss)

5
    Die Aufgreifschwelle bestimmt, ab wann Schulen, Krankenhäuser oder Gewerbe als unterversorgt gelten und damit in die Förderung aufgenommen werden können.
6
  Noch während des laufenden 5. Fördercalls ermöglichte der Fördermittelgeber ab dem 17.07.2017 eine Neuinterpretation der Aufgreifschwelle pro Klasse, wodurch
zusätzliche Schulen in das Programm aufgenommen werden konnten.
7
  Upgrade auf 1 Gbit/s für laufende Projekte wurde ab dem 03.07.2018 durch den Fördermittelgeber ermöglicht.
                                                                                                                                                                  9
3. Ausbauaktivitäten im Land
     Die technische wie infrastrukturelle Ertüchtigung bereits vorhandener Infrastrukturen zur Gigabit-
     fähigkeit, wie auch die Schaffung neuer gigabitfähiger Infrastrukturen, wird in Rheinland-Pfalz durch
     TK-Unternehmen und kommunale Versorgungsunternehmen gemeinsam geleistet. Durch dieses
     partnerschaftliche Zusammenspiel wird die Grundlage für gigabitfähige Infrastrukturen im Land
     geschaffen. Der Ausbau findet entweder privatwirtschaftlich durch die Marktakteure statt oder wird
     durch Fördermittel initiiert und von den TK-Unternehmen umgesetzt. Durch diesen Zweiklang wird
     gewährleistet, dass der Ausbau gigabitfähiger Infrastrukturen im Land flächendeckend kompetent
     vollzogen wird.

     Durch Fördermittel initiierter Ausbau
     Seit Herbst 2015 nehmen die Landkreise in Rheinland-Pfalz aktiv am geförderten Ausbau von Breit-
     bandinfrastrukturen auf Grundlage der Bundes- und Landesförderrichtlinie teil. Die schrittweisen
     Entwicklungen in den jeweiligen Projektabläufen dokumentiert dieser Statusbericht und macht das
     Engagement des Landes und der Landkreise transparent.
     Wie schon in Kapitel 2 beschrieben, reagiert das Förderregime des Breitbandausbaus mit Anpassungen
     auf gestiegene Anforderungen und Herausforderungen im Ausbau. Durch sich fortentwickelnde
     Rahmenbedingungen der Förderung wandelt sich die Ausgestaltung der laufenden kommunalen
     Förderprojekte – zum Beispiel hinsichtlich des Zuschnitts eines Ausbaugebietes oder der Anzahl der
     geförderten Anschlüsse. Solche Novellierungen in den Förderrichtlinien bedeuten aber auch, dass
     die Projekte in der Planung und Umsetzung möglicherweise mehr Zeit benötigen. Im Ergebnis füh-
     ren sie trotz der damit oftmals verbundenen Verzögerungen zu einer Ausweitung der Ausbaugebiete
     oder dem Einsatz einer verbesserten Technik.
     Insgesamt sehen bei neun Landkreisen die Planungen des Ausbaus im Rahmen der ersten fünf
     Förderaufrufe im gesamten Ausbaugebiet Glasfaser bis ins Gebäude (FTTB) vor. Sechs dieser
     Landkreise nutzen die Möglichkeit eines Technik-Upgrades. Sie wechselten im laufenden Projekt auf
     einen FTTB-Ausbau und ermöglichen so einen flächendeckenden Ausbau mit Glasfaserinfrastrukturen
     und Gigabitbandbreiten im Ausbaugebiet. Darüber hinaus haben im Rahmen der ersten fünf Förder-
     aufrufe drei weitere Landkreise von Anfang an einen FTTB-Ausbau geplant und ein weiterer Land-
     kreis überwiegend. Im Rahmen der Sonderaufrufe und des 6. Förderaufrufs sehen alle Anträge der
     Landkreise und einer kreisfreien Stadt für neue Ausbauprojekte ebenfalls einen ausschließlichen
     Glasfaserausbau bis ins Gebäude (FTTB) vor.
     In den anderen Ausbauclustern des 1. bis 5. Förderaufrufs erfolgt ein FTTB-Ausbau in jeweils unter-
     schiedlichem Umfang. Fest steht: Ausschließlich Glasfaserinfrastrukturen werden gefördert ausge-
     baut – eine Förderung von veralteter Technik wird in keinem Projekt vom Land unterstützt.
     Im Folgenden werden die neuen Entwicklungen in Rheinland-Pfalz sowie der derzeitige Stand der
     Förderprojekte in den Landkreisen dargestellt. Datengrundlage für die folgenden Darstellungen sind
     stets die aktuellsten Daten, die dem Breitband-Kompetenzzentrum des Landes und dem Projekt-
     träger des BFP vorliegen.

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                                                                                                                                 Statusbericht Rheinland-Pfalz

3.1 Projektstatus des geförderten Ausbaus in Rheinland-Pfalz
Der Projektstatus in den einzelnen Landkreisen korrespondiert mit den vier Phasen des Förderregimes
aus Bundes- und Landesförderprogramm. Auch für die Projekte in den Sonderaufrufen für Gewerbege-
biete, Schulen und Krankenhäuser kann zwischen diesen vier Projektphasen differenziert werden.
Der Projektstatus gliedert sich in die in Abbildung 1 dargestellten Phasen8:
            §     Phase 1: Antragsstellung und -bewilligung
            §     Phase 2: Vergabeverfahren und Erlass des endgültigen Zuwendungsbescheides sowie
                  Bauvorbereitung und -planung
            §     Phase 3: Ausbau und Mittelabruf
            §     Phase 4: Inbetriebnahme

Abbildung 1: Verfahrensschritte des Bundesförderprogramms Breitbandausbau

Im Zuge der Förderaufrufe 1 bis 5 des Bundes im Rahmen des Bundesförderprogramms wurden
in 22 Landkreisen in Rheinland-Pfalz insgesamt 24 Ausbauprojekte auch mit Landesfördermitteln
initiiert. Von diesen befindet sich aktuell ein Projekt in Phase 2 – kurz vor Baubeginn. Zwanzig
Projekte durchlaufen Phase 3 und befinden sich damit im Ausbau und Mittelabruf. In den drei Land-
kreisen Neuwied, Südwestpfalz und Altenkirchen wurde der Ausbau der Hauptprojekte abgeschlossen.

Das mit KI 3.0 geförderte Ausbauprojekt im Rhein-Lahn-Kreis ist ebenfalls bereits in Betrieb
genommen worden.
Mit dem 6. Förderaufruf besteht seit Herbst 2018 die Möglichkeit, letzte „Weiße Flecken“ gezielt
auszubauen. Die Sonderaufrufe für Schulen & Krankenhäuser sowie für Gewerbestandorte ermögli-
chen darüber hinaus, den geförderten Ausbau auf diese sozioökonomischen Treiber mit ihren ent-
sprechend höheren Bandbreitenbedarfen auszuweiten.

Im Rahmen des 6. Förderaufrufes haben seit der Veröffentlichung des letzten Statusberichtes
die Landkreise Bad Kreuznach (zwei Teilgebiete) und Kaiserslautern einen Förderantrag gestellt.
Sie befinden sich derzeit, gemeinsam mit dem Landkreis Trier-Saarburg, in der Antrags- und
Bewilligungsphase (Phase 1). Den Landkreisen Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Vulkan-
eifel (zwei Teilprojekte), Südwestpfalz, Südliche Weinstraße, dem Rhein-Lahn-Kreis, dem
Westerwaldkreis sowie der Stadt Zweibrücken wurde bereits ein vorläufiger Bewilligungsbescheid
für die Förderprojekte des 6. Fördercalls vom Land ausgestellt. Diese acht Antragsteller befinden
sich somit bereits in Vorbereitung oder Durchführung des Vergabeverfahrens (Phase 2).

Zehn Landkreise und die kreisfreie Stadt Zweibrücken haben zudem Förderanträge im Rahmen
des Sonderaufrufs für Gewerbegebiete gestellt, um Gewerbegebiete mit Gigabitbandbreiten über
Glasfaser zu erschließen. Hiervon befinden sich drei Projekte in Phase 1 und acht in Phase 2.
Auch Schulen und Krankenhäuser werden von den Landkreisen gezielt mit Gigabitinfrastrukturen
ausgebaut. Die Landkreise Mayen-Koblenz, Südwestpfalz, Westerwaldkreis und der Rhein-Lahn-
Kreis nutzen diese Option ebenso wie die kreisfreie Stadt Zweibrücken. All diese Projekte befinden
sich bereits in Phase 2.

8
  Die Unterteilung der BFP-Phase 2 „Planung bis zum Baubeginn“ in „Projekt im Vergabeverfahren“ und „Projekt kurz vor Baubeginn“ wird
für den Statusbericht unternommen, um eine weitere und feinere Abstufung der verschiedenen Projektphasen und damit eine validere Dar-
stellung des Projektstatus zu ermöglichen.
                                                                                                                                                            11
Die Verteilung der Projekte auf die Verfahrensschritte im Bundesförderprogramm ist in den folgen-
     den Abbildungen dargestellt. Deutlich wird der zyklische und schrittweise Verlauf des Ausbaus.
     Während im September 2018 für die Mehrheit der Projekte noch die Antragstellung und die Vergabe-
     verfahren liefen, befinden sich nahezu alle Projekte des 1. bis 5. Förderaufrufs mittlerweile im Bau
     oder im Betrieb (siehe Abbildung 2).
     Abbildung 2: Anzahl der Förderprojekte in den Förderaufrufen 1-5 nach Phasen

                                                                                                                20
                                                                                                           19
                                                                                                      17

                                                                                              13 13
                                     10                                                  10

                                                                       6
                                          5                        5
                                                               4           4
                                                                                                                               3 3 3 3
                                              2                                2
                                                                                    1                                      1

            Antragsstellung               Im                     Kurz vor Bau              Ausbau und                    Inbetriebnahme
                                    Vergabeverfahren                                       Mittelabruf
                  September 2018          April 2019        November 2019           April 2020        Oktober 2020             April 2021

     Mit den in Abbildung 3 dargestellten neuen Projekten des 6. Förderaufrufs sowie der Sonderaufrufe
     beginnt ein neuer Zyklus des geförderten Ausbaus. Durch das Graue-Flecken-Programm des Bundes
     und die im Anschluss voraussichtlich folgenden neuen Antragsstellungen für den weiteren Gigabit-
     ausbau wird diese Entwicklung fortgeführt werden und zu einer weiteren Ausbauwelle führen.
                                                                                                                     9
     Abbildung 3: Anzahl der Förderprojekte des 6. Förderaufrufs und der Sonderaufrufe nach Phasen

                                                       20

                                                  12

                       8
                   7        7

              3                               3

            Antragsstellung               Im                     Kurz vor Bau              Ausbau und                    Inbetriebnahme
                                    Vergabeverfahren                                       Mittelabruf
                                 November 2019               April 2020            Oktober 2020            April 2021

     In Summe haben alle 24 rheinland-pfälzischen Landkreise sowie die kreisfreie Stadt Zweibrücken
     51 geförderte Ausbauprojekte initiiert und sorgen damit für den schrittweisen Ausbau glasfaser-
     basierter Netze in Rheinland-Pfalz.
     In welcher Phase des Ausbaus sich die einzelnen Landkreise in Rheinland-Pfalz befinden, ist in den
     Abbildungen 4 bis 6 visualisiert. Aufgeführt sind die Verfahrensstände aller geförderten Ausbau-
     projekte aus den verschiedenen Förderaufrufen im Rahmen des Bundesförderprogramms.

     9
      Im Rahmen des Sonderaufrufes für Gewerbe kann der Landkreis im Namen der Gemeinde jeweils einen Antrag stellen. Für eine bessere
     Übersichtlichkeit sind alle Anträge für Gewebe daher für einen Landkreis zusammengefasst worden.
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Abbildung 4:Status der Ausbauprojekte/ -ziele im Förderaufruf 1 bis 5 und mit KI-Mitteln (Stand April 2021)

Abbildung 4 führt die Verfahrensstände der Ausbauprojekte auf, die im Rahmen des Förderaufrufs
1 bis 5 ihren Antrag auf Förderung gestellt haben sowie solche, die KI-Mittel in Anspruch genommen
haben.

                                                                                                                                                13
Abbildung 5: Status der Ausbauprojekte/ -ziele im 6. Förderaufruf (Stand April 2021)

     Neben den Landkreisen, die im Zuge der ersten fünf Förderaufrufe einen Antrag gestellt haben,
     wurden weitere Förderanträge im Rahmen des 6. Förderaufrufes des BFP sowie den parallel
     laufenden Sonderaufrufen gestellt. Im 6. Förderaufruf haben die Landkreise Bad Kreuznach (zwei
     Teilprojekte), Kaiserslautern, Mayen-Koblenz, Vulkaneifel (zwei Teilprojekte), Südliche Weinstraße,
     Rhein-Lahn-Kreis, Eifelkreis Bitburg-Prüm, der Westerwaldkreis, der Landkreis Südwestpfalz,
     der Landkreis Trier-Saarburg und die kreisfreie Stadt Zweibrücken Anträge auf Förderung gestellt
     (vgl. Abbildung 5). An den Sonderaufrufen nehmen zurzeit zwölf Landkreise und die Stadt
     Zweibrücken teil (vgl. Abbildung 6).

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                                                                                                Statusbericht Rheinland-Pfalz

Abbildung 6: Status der Ausbauprojekte/Ziele in den Sonderaufrufen (Stand April 2021)

                                                                                                                           15
3.2 Investitions- und Anschlusszahlen
     Im geförderten Ausbau wird zwischen Investitionen und Fördermitteln unterschieden. Die Investitions-
     kosten umfassen alle Kosten für Tiefbau, passive und aktive Technik, die zur Errichtung der Glas-
     faserinfrastruktur nötig sind. Die förderfähigen Gesamtausgaben, die sich Bund, Land und Kommunen
     aufteilen (Verhältnis i.d.R. 50 % Bund, 40 % Land, 10 % Kommunen), ergeben sich in der Regel
     durch die so genannte Wirtschaftlichkeitslücke: Sie ist die Differenz zwischen den Kosten (Investitions-
     und operative Kosten) und den Einnahmen des ausbauenden Telekommunikationsunternehmens
     über einen Zeitraum von sieben Jahren.
     Neben der Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke ist auch eine Förderung des Ausbaus der Breit-
     bandinfrastruktur in Form eines sogenannten Betreibermodells auf Grundlage der Bundes- und
     Landesförderrichtlinie möglich. In Rheinland-Pfalz hat die Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
     bereits vor einigen Jahren eine AöR zum Ausbau der Breitbandinfrastruktur gegründet und jetzt ein
     Förderprojekt im Rahmen des Betreibermodells initiiert.
     Stand April 2021 werden mindestens 759,3 Mio. Euro in geförderte Breitbandprojekte in Rheinland-
     Pfalz investiert. Ein Vergleich zum ersten Statusbericht aus dem September 2018 zeigt die Dynamik
     in den einzelnen Landkreisprojekten: Damals wurde für die Umsetzung der zu dem Zeitpunkt
     geplanten Vorhaben ein Investitionsvolumen von in Summe 291,5 Mio. Euro veranschlagt. Damit
     hat sich das Investitionsvolumen im geförderten Ausbau allein in dieser kurzen Zeitspanne mehr als
     verdoppelt. Bund, Land und Kommunen beteiligen sich nach derzeitigem Stand mit insgesamt
     625,3 Mio. Euro Fördermitteln an den sich in der Umsetzung befindlichen und derzeit geplanten
     Ausbauprojekten – Förder- und Sonderaufrufe zusammen.
     Für die Verwirklichung des in der Gigabit-Strategie postulierten Ziels von flächendeckenden Glas-
     faserinfrastrukturen beteiligt sich das Land – Stand heute – mit ca. 127 Mio. Euro an der Umsetzung
     der Förderprojekte aus dem 1. bis 5. Förderaufruf des Bundes. Zusätzlich wurden im Rahmen des
     6. Förderaufrufs und der Sonderaufrufe bereits Fördermittel des Landes in vorläufiger Höhe von
     85,3 Mio. Euro bewilligt. Weitere Anträge auf Fördermittel des Landes für Projekte im Rahmen des
     6. Förderaufrufs und der Sonderaufrufe liegen dem Land in Höhe von 20 Mio. Euro vor.
     Und auch die Landkreise in Rheinland-Pfalz leisten vor dem Hintergrund der sich aktuell in der
     Umsetzung befindlichen Projekte und unter der Annahme, dass alle geplanten Projekte entsprechend
     umgesetzt werden, Stand heute mit einem kommunalen Anteil in Höhe von 65,8 Mio. Euro, einen
     signifikanten Beitrag für die Errichtung zukunfts- und leistungsfähiger Infrastrukturen in ihrer
     Region.
     Hierbei gilt zu berücksichtigen, dass bei Redaktionsschluss des Statusberichts für einige Projekte
     noch keine abschließenden Planungen und Förderbedarfe vorlagen bzw. noch keine Bescheide
     erlassen wurden. In diesen Fällen wurde auf vorläufige Planungszahlen zurückgegriffen, die sich im
     weiteren Verfahren beispielsweise durch Anpassungen in den Projekten der Landkreise verändern
     können.
     Ein im Rahmen der Förderprojekte erschlossener Teilnehmeranschluss in Rheinland-Pfalz erfordert
     rechnerisch durchschnittlich Fördermittel von 4.450 Euro. Davon finanziert das Land im Schnitt
     1.655 Euro und die jeweiligen Landkreise bzw. kreisfreien Städte tragen 468 Euro – die verbleibende
     Lücke wird durch Mittel des Bundes finanziert.

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                                                                                                                           Statusbericht Rheinland-Pfalz

Abbildung 7: Durchschnittliche Fördermittel pro Teilnehmer

      5.000 €
                                  4.450 €
      4.500 €
      4.000 €
      3.500 €
      3.000 €
      2.500 €
      2.000 €                                                           1.655 €
      1.500 €
      1.000 €
                                                                                                           468 €
        500 €
           - €
                          Ø Fördersumme pro                  Ø Landesförderanteil pro            Ø Kommunaler Förderanteil
                              Teilnehmer                           Teilnehmer                         pro Teilnehmer

Im Ergebnis der Förderaktivitäten in Rheinland-Pfalz werden 140.523 Haushalte, Firmen, Schulen
und öffentliche Institutionen wie Krankenhäuser oder Verwaltungsgebäude zusätzlich mit hoch-
wertigen Breitbandanschlüssen versorgt. Damit kommen immer mehr Menschen in den Genuss
schnellen Internets. Die Tabelle 2 zeigt die Verteilung der nach Abschluss der Förderprojekte
angeschlossenen Teilnehmer.

Tabelle 2: Anzahl versorgter Teilnehmer durch geförderten Ausbau und der Sonderaufrufe

                           Anzahl der versorgten Teilnehmer
 Haushalte                                                                             125.342
 Firmen                                                                                  13.550
 Schulen                                                                                     995
 Öffentliche Institutionen10                                                                 636

Die Anzahl der im BFP berücksichtigten Teilnehmer variiert von Projekt zu Projekt. Die Steckbriefe
der Landkreise enthalten detaillierte Angaben zu den kommunalen Projekten. Die Anschlusszahlen
sind vor allem davon abhängig, wie viele Teilnehmer in „Weißen Flecken“ identifiziert wurden und
damit förderfähig sind. Wie in Kapitel 2 ausgeführt, ermöglichen insbesondere die Sonderaufrufe für
Gewerbegebiete, Schulen & Krankenhäuser durch eine niedrigere Aufgreifschwelle, dass mehr
Unternehmen, Schulen und Krankenhäuser angeschlossen werden können.

Ebenfalls ist in Einzelfällen entscheidend, ob sich ein Landkreis für die Aufnahme eines Adresspunktes
in die Förderung entschieden hat. Solche Einzelfälle betreffen, z. B. abgelegene Einzellagen, deren
Erschließung auch mit Fördermitteln nur mit einem unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand
möglich ist und sich damit trotz eines geförderten Ausbaus nur schwer darstellen lassen. Diese
Entscheidungen treffen die Kommunen als Antragssteller und Projektverantwortliche in Selbst-
verwaltung bei der Definition des eigenen Ausbaugebietes.

10
     Unter öffentliche Institutionen fallen u.a. Krankenhäuser, Behördenstandorte und kommunale Ämter.
                                                                                                                                                      17
Abbildung 8: Versorgte Teilnehmer je Landkreis in den Ausbaugebieten der Förderprojekte
     (kumulierte Werte bei Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehreren Anträgen)

     Die drei Landkreise, die nach aktuellem Stand die meisten Teilnehmer in die Förderung aufgenom-
     men haben, sind der Eifelkreis Bitburg-Prüm mit seinen Ausbauclustern 1, 2, 3 und dem 6. Call
     (20.856 Teilnehmer), Altenkirchen mit den Ausbaugebieten des 1. Förderaufrufs und dem Sonder-
     aufruf Gewerbe (18.199 Teilnehmer) und Neuwied mit den Ausbaugebieten des 1. Förderaufrufs
     (13.905 Teilnehmer). Abbildung 8 stellt die Anzahl der geförderten Teilnehmer pro Landkreis dar.

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                                                                                                     Statusbericht Rheinland-Pfalz

3.3 Glasfaserausbau
Der geförderte Ausbau wurde mit dem Ziel ins Leben gerufen, jedem neu angeschlossenen Teilnehmer
eine Versorgung von mindestens 50 Mbit/s zur Verfügung zu stellen. Damit sind diese Teilnehmer
substanziell besser versorgt als zuvor. Der Fokus des Ausbaus in Rheinland-Pfalz liegt aber bereits
heute klar auf dem Ziel der Gigabitfähigkeit und des FTTB-Ausbaus. Und auch in den seit 2015
initiierten landkreisweiten Breitbandprojekten sowie den Sonderaufrufen werden ausschließlich
Glasfaser mit den entsprechenden aktiven Glasfaserkomponenten gefördert ausgebaut.
Wie einleitend betont, sehen bei neun Landkreisen die Planungen des Ausbaus im Rahmen der
ersten fünf Förderaufrufe im gesamten Ausbaugebiet Glasfaser bis ins Gebäude (FTTB) vor. Darüber
hinaus liegen 27 Anträge von Landkreisen und einer kreisfreien Stadt im Rahmen der Sonderaufrufe
und des 6. Förderaufrufs vor, die ebenfalls einen ausschließlichen Glasfaserausbau bis ins Gebäude
(FTTB) vorsehen.
In einigen Projekten der ersten fünf Förderaufrufe endet die Glasfaser am Kabelverzweiger (KvZ),
in anderen (s.o.) wird sie direkt bis in die Gebäude der Teilnehmer gelegt. Egal wie weit Glasfaser
mit den entsprechenden aktiven Glasfaserkomponenten gefördert ausgebaut wird: Es wird in
keinem Projekt etwas anderes als Glasfaserinfrastrukturen gefördert ausgebaut. Durch diesen
konsequenten Glasfaserausbau erfolgt der schrittweise Ausbau von Gigabitnetzen.
Die Vision einer stetigen Netzinfrastrukturentwicklung weg von Kupfer hin zu Glasfaser wird damit
bereits jetzt schon mit jedem einzelnen Projekt ein Stück weit Realität. Im Besonderen wird der
Effekt des den eigenwirtschaftlichen Ausbau flankierenden, geförderten Ausbaus beim Blick auf die
Entwicklung mit FTTB-Anschlüssen deutlich.

                                                                                                                               19
11
     Abbildung 9: FTTB-Anschlüsse in Ortsgemeinden vor Start der Förderprojekte im Jahr 2015

     Waren vor Start des BFP im Sommer 2015 erst in 16 Ortsgemeinden FTTB-Anschlüsse verfügbar
     (vgl. Abbildung 9), wird sich die Anzahl auf voraussichtlich 1.479 Ortsgemeinden nach Abschluss der
     Ausbauprojekte erhöhen (vgl. Abbildung 10).

     11
          Datengrundlage: BMVI: Breitbandatlas des Bundes (Stand Ende 2018).
20
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                                                                                                                                 Statusbericht Rheinland-Pfalz

                                                                                             12
Abbildung 10: FTTB-Anschlüsse in Ortsgemeinden nach Abschluss der Förderprojekte

12
   Bei der Interpretation der Karte muss darauf geachtet werden, dass nicht alle Adressen in den eingefärbten Ortsgemeinden nach
Abschluss des geförderten Ausbaus über einen FTTB-Anschluss verfügen. Die Ortsgemeinden wurden, zur besseren Visualisierung, rot
eingefärbt, sofern in den dort stattfindenden BFP-Projekten Adressen mit FTTB-Infrastrukturen ausgebaut werden. Es ist möglich,
dass nicht die gesamte Ortsgemeinde komplett mit FTTB ertüchtigt wird.
                                                                                                                                                            21
Bei Abschluss aller im Rahmen des BFP initiierten Projekte werden Stand April 2021 über 12.423
     Kilometer Glasfaser auf Trassen in Rheinland-Pfalz, seinen Kommunen und im ländlichen Raum neu
     verlegt sein. Zum Vergleich: 12.423 Kilometer reichen aus, um Glasfaserkabel von Mainz bis nach
     Patagonien, Argentinien, zu verlegen.
                                                                       13
     Abbildung 11: Durch Fördermittel initiierte Glasfasertrassen

     Dezidierte Informationen zu den Ausbauprojekten in den Landkreisen bieten die im nachfolgenden
     Kapitel 4 präsentierten Landkreissteckbriefe.

     13
        Die Glasfasertrassen des 6. Calls und der Sonderaufrufe sind in der Abbildung nicht dargestellt, da im Rahmen der Beantragung noch
     keine genauen Angaben zur Lage der Glasfaserleitungen definiert wurden.
22
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                                                                                                                                  Statusbericht Rheinland-Pfalz

4. Steckbriefe
Ahrweiler               (VG Adenau & Altenahr)

 Kurzprofil14:
 Fläche in km²:                                                    444,65 von 787,02

 Einwohner:                                                        40.695 von 129.727

 Einwohner pro km²:                                                92 (bezogen auf das Projektgebiet)

 2. Fördercall:
 Spatenstich:                                                      19.04.2018

 Anzahl der versorgten Teilnehmer:                                 3.388

 Anzahl der Haushalte:                                             3.252

 Anzahl der Unternehmen:                                           136

 Anzahl der Schulen:

 Anzahl sonstiger öffentlicher Institutionen15:

 Neu zu schaffende Glasfasermeter:                                 150.000

 Neu zu schaffende Leerrohre (in Meter):                           17.000

 Tiefbauarbeiten (in Meter):                                       46.000

 Glasfaser je Anschluss (in Meter):                                44,27

 Fördersumme des Bundes:                                           750.701,00 Euro*

 Fördersumme des Landes:                                           600.561,20 Euro*

 Fördersumme der Kommunen:                                         150.140,80 Euro*

* Vorläufiger Förderbescheid des Landes mit Datum 02.03.2021.
Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn ist erfolgt.

14
   Die Daten aus den Kurzprofilen entsprechen den offiziellen Angaben des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz vom Stand 31.12.2018.
Quellen: http://www.statistik.rlp.de/fileadmin/dokumente/kreisuebersichten/Kreisuebersichten_2019.pdf
15
   Unter öffentliche Institutionen fallen u.a. Krankenhäuser, Behördenstandorte und kommunale Ämter.
                                                                                                                                                            23
Abbildung 12: Verfügbarkeit von mindestens 50 MBit/s in Prozent der Haushalte im Landkreis Ahrweiler
                         16
(Ende 2010 bis Ende 2020)

     100
                                                                                                       85,1
                                                                                               82,5
      80                                                                              73,4
                                                                               67,1
                                                                        59,8
       60                                                        52,7
                                              49,3        49,8
                                    44,8
                          41,0
      40

       20

                1,2
        0
               2010      2011       2012      2013        2014   2015   2016   2017   2018    2019     2020

16
     Breitbandversorgung über alle Technologien hinweg.
24
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                                                                                             Statusbericht Rheinland-Pfalz

Altenkirchen

 Kurzprofil:
 Fläche in km²:                                 642,38

 Einwohner:                                     128.705

 Einwohner pro km²:                             200,4

 1. Fördercall:
 Spatenstich Hauptprojekt:                      25.08.2017

 Inbetriebnahme Hauptprojekt:                   18.11.2019

 Anzahl der versorgten Teilnehmer:              17.309

 Anzahl der Haushalte:                          14.623

 Anzahl der Unternehmen:                        2.584

 Anzahl der Schulen:                            55

 Anzahl sonstiger öffentlicher Institutionen:   47

 Neu zu schaffende Glasfasermeter:              453.000

 Neu zu schaffende Leerrohre (in Meter):        68.000

 Tiefbauarbeiten (in Meter):                    159.743

 Glasfaser je Anschluss (in Meter):             26,17

 Fördersumme des Bundes:                        7.256.256,00 Euro

 Fördersumme des Landes:                        5.805.005,00 Euro*

 Fördersumme der Kommunen:                      1.451.253,00 Euro

* Zusätzlich zum Landesbescheid i.H.v. 5.270.528,- Euro mit Datum 19.06.2017 hat der Landkreis
zum Ausbau von Schulen mit Datum 25.06.2019 eine zusätzliche Landesförderung i.H.v. 534.477,- Euro
erhalten. Der Ausbau der Schulen ist am 27.06.2019 gestartet.

                                                                                                                       25
Sonderaufruf Gewerbegebiete:
 Spatenstich:

 Anzahl der Gewerbeadressen:                  890

 Fördersumme des Bundes:                      7.782.709,00 Euro

 Fördersumme des Landes:                      5.846.262,79 Euro

 Fördersumme der Kommunen:                    1.528.567,21 Euro

Vorläufiger Förderbescheid des Landes mit Datum 25.08.2020.

 Geförderte Mitverlegungen

 Maßnahmenort               Verbands-       Gesamtkosten      Förderhöhe        Datum
                            gemeinde              in Euro         in Euro   Bewilligung

 OG Birken-Honigessen       Wissen                  116.628       88.560    01.02.2021

 Stadt Wissen,
                            Wissen                  68.000        49.760     21.01.2021
 Fichtenstraße

 OG Katzwinkel (Sieg),
                            Wissen                  55.000        38.720    20.01.2021
 Finkenstraße

 OG Katzwinkel (Sieg),
                            Wissen                  44.000        30.160    20.01.2021
 Amselweg

 Stadt Wissen,
                            Wissen                  164.200       131.360   15.12.2020
 Rathausstraße 2. BA

 OG Flammersfeld,
                            Flammersfeld             91.145        72.916   19.09.2019
 Bürdenbach, Krunkel

26
DIGITALE INFRASTRUKTUREN
                                                                                                                    Statusbericht Rheinland-Pfalz

Abbildung 13: Verfügbarkeit von mindestens 50 MBit/s in Prozent der Haushalte im Landkreis Altenkirchen
                         17
(Ende 2010 bis Ende 2020)

     100                                                                                                  95,2
                                                                                               89,9

       80                                                                             71,3

       60
                                                                               43,2
                                                          35,0   35,7   36,7
       40

                                               18,7
       20
                2,7       3,4        5,2

        0
               2010       2011      2012      2013        2014   2015   2016   2017   2018    2019        2020

17
     Breitbandversorgung über alle Technologien hinweg.
                                                                                                                                              27
Alzey-Worms

 Kurzprofil:
 Fläche in km²:                                 588,07

 Einwohner:                                     129.244

 Einwohner pro km²:                             219,8

 4. Fördercall:
 Spatenstich:                                   14.12.2018

 Anzahl der versorgten Teilnehmer:              3.631

 Anzahl der Haushalte:                          3.392

 Anzahl der Unternehmen:                        104

 Anzahl der Schulen:                            45

 Anzahl sonstiger öffentlicher Institutionen:   90

 Neu zu schaffende Glasfasermeter:              390.825

 Neu zu schaffende Leerrohre (in Meter):        231.737

 Tiefbauarbeiten (in Meter):                    172.531

 Glasfaser je Anschluss (in Meter):             107,64

 Fördersumme des Bundes:                        4.147.911,00 Euro

 Fördersumme des Landes:                        3.318.328,80 Euro*

 Fördersumme der Kommunen:                      829.582,20 Euro
 Durch das Land geförderte
                                                44.982,00 Euro
 Machbarkeitsstudie:

* Zusätzlich zum Landesbescheid i.H.v. 2.698.770,- Euro mit Datum 14.12.2018 hat der Landkreis
mit Datum 27.02.2020 eine zusätzliche Landesförderung i.H.v. 619.558,80 Euro erhalten.

28
DIGITALE INFRASTRUKTUREN
                                                                                                                   Statusbericht Rheinland-Pfalz

 Sonderaufruf Gewerbegebiete
 Spatenstich:

 Anzahl der Gewerbeadressen:                                     315

 Fördersumme des Bundes:                                         4.034.054,00 Euro*

 Fördersumme des Landes:                                         2.986.042,00 Euro*

 Fördersumme der Kommunen:                                       780.011,00

* Fördersummen beziehen sich auf Antrag des Landkreises mit Datum 16.04.2021.

Abbildung 14: Verfügbarkeit von mindestens 50 MBit/s in Prozent der Haushalte im Landkreis Alzey-Worms
                         18
(Ende 2010 bis Ende 2020)

     100                                                                                                 96,2
                                                                                      87,1   89,3
                                                                        82,6   83,3
                                                                 76,3
      80
                                                          61,7
       60

      40
                                              22,5
       20                           12,1
                          9,2
                1,5
        0
               2010      2011       2012      2013        2014   2015   2016   2017   2018   2019        2020

18
     Breitbandversorgung über alle Technologien hinweg.
                                                                                                                                             29
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