ANSPRUCH AUF CORONA-ERWERSERSATZ - ENTSCHÄDIGUNG BEI QUARANTÄNEMASSNAHMEN
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0: AK 105 Ausgleichskasse des Schweizerischen Gewerbes ANSPRUCH AUF CORONA- ERWERSERSATZ - ENTSCHÄDIGUNG BEI QUARANTÄNEMASSNAHMEN Dieses Merkblatt vermittelt nur eine Übersicht für Mitarbeitende und Mitglieder der Ausgleichskasse des Schweizerischen Gewerbes (AK 105). Für die Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen massgebend. 11.11.2020 0
1: ANSPRUCH AUF CORONA-ERWERBSERSATZ BEI QUARANTÄNEMASSNAHMEN WANN HABE ICH GRUNDSÄTZLICH ANSPRUCH? QUELLE: KS CE Diese Entschädigung richtet sich an Personen, die nicht selber am Virus erkrankt sind, aber aufgrund von Kontakt mit einer positiv getesteten Person respektive einem Verdachtsfall in Quarantäne sind oder aber aus einem Risikogebiet zurück in die Schweiz eingereist sind und von den Behörden unter Quarantäne gestellt wurden (Rz.1035 KS CE). Die Quarantäne muss ärztlich oder behördlich angeordnet sein. Eine Selbst-Isolation genügt für den Anspruch nicht (Rz.1036 KS CE). Bitte beachten Sie «Aktuelles» auf Seite 7 Begibt sich eine Person aufgrund des Alarmes der «SwissCovid» Applikation des BAG in Quarantäne, so besteht nur dann Anspruch, wenn die Quarantäne nach weiteren Abklärungen durch einen Arzt resp. behördlich angeordnet wurde. Der Alarm allein löst noch keinen Anspruch aus (Rz. 1036.01 KS CE). Für Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit aufgrund einer für ihr Kind angeordneten Quarantäne unterbrechen müssen, besteht ebenfalls Anspruch auf die Entschädigung ab dem Beginn der angeordneten Quarantäne (Rz. 1035.3 KS CE). s. Praxisfälle auf Seite 6 Wer ab dem 6. Juli 2020 in ein Risikogebiet gemäss der Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs reist und sich nach der Rückkehr in die Schweiz in Quarantäne begeben muss, hat keinen Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz (Rz. 1035.1 KS CE). Wenn die Person die Quarantäne unverschuldet antreten muss, besteht Anspruch auf den Corona-Erwerbsersatz. Unverschuldet heisst, dass das Reiseziel zum Zeitpunkt der Abreise nicht auf der Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko stand und zum Zeitpunkt der Abreise auch nicht aufgrund einer offiziellen Ankündigung davon ausgegangen werden konnte, dass das Reiseziel während der Reise auf diese Liste gesetzt wird. Die Liste wird regelmässig aktualisiert und ist über die BAG-Internetseite https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien- pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/empfehlungen-fuer- reisende/quarantaene-einreisende.html abrufbar (Rz. 1035.2 KS CE). Weitere Informationen unter «Aktuelles» auf Seite 7 Detaillierte Informationen finden Sie unter «Fragen und Antworten» auf Seite 4 - 6 11.11.2020 1
2: ALLGEMEINES ANMELDEVERFAHREN Der Anspruch auf die Entschädigung ist von der anspruchsberechtigten Person mit dem Formular «318.755 Anmeldung für die Corona-Erwerbsersatzentschädigung bei Quarantäne und Ausfall Fremdbetreuung ab dem 17. September 2020» geltend zu machen. Auf unserer Website www.ak105.ch ist das offizielle E-Formular verlinkt. Mit der Verwendung unseres eigenen Online-Anmeldeformulars tragen Sie zu einer möglichst effizienten und korrekten Bearbeitung der Gesuche bei. Der Anmeldung für Ansprüche nach dem 16. September 2020 sind beizulegen: • Nachweis über die ärztlich oder behördlich angeordnete Quarantäne • Lohnabrechnungen der letzten drei Monate vor dem Unterbruch der Erwerbstätigkeit sind beizulegen sowie die zu entschädigenden Bezugstage anzugeben. Ein allfälliger 13. Monatslohn ist zu berücksichtigen. • Anspruchsberechtigte Personen mit mehreren Arbeitgebern reichen die entsprechenden Lohnabrechnungen sowie allfällige Nachweise zusammen mit dem Anmeldeformular bei einer Ausgleichskasse ein. ANMELDEFRIST Ansprüche, die nach dem 16. September 2020 entstehen, sind neu spätestens am 30. Juni 2021 geltend zu machen. ZUSTÄNDIGE AUSGLEICHSKASSE Zuständig zur Festsetzung und Auszahlung der Entschädigung ist die Ausgleichskasse, welche die Beiträge gemäss AHVG auf dem Einkommen bezogen hat, das für die Bemessung der Entschädigung massgebend ist. Sind mehrere Ausgleichskassen für den Beitragsbezug zuständig, weil verschiedene Erwerbstätigkeiten ausgeübt werden, so ist zur Festsetzung und Auszahlung der Entschädigung zuständig: – die Ausgleichskasse des Arbeitgebers, an welchen die erste Anmeldung weitergeleitet wurde; – die Ausgleichskasse, welcher die Beiträge als selbstständigerwerbende Person zu bezahlen sind. ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN Anspruchsberechtigt sind Personen, die im Zeitpunkt der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit – Arbeitnehmende im Sinne von Art. 10 ATSG oder – Selbstständig Erwerbende im Sinne von Art. 12 ATSG sind und – obligatorisch im Sinne des AHVG versichert sind. Der Anspruch auf die Entschädigung ist nicht an ein bestimmtes Mindest- resp. Höchstalter gebunden. Sofern sie sämtliche Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, haben auch minderjährige Personen (z.B. Lehrlinge) oder Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben, Anspruch auf die Entschädigung. 11.11.2020 2
3: SUBSIDIARITÄT UND KONKURRENZ (ACHTUNG BEI KURZARBEIT!) Der Anspruch auf die Entschädigung ist subsidiär zu sämtlichen Leistungen von Sozialversicherungen (insbesondere auch Kurzarbeitsentschädigung) und Versicherungen nach VVG wie z.B. einer privaten Krankentaggeldversicherung. BEGINN DES ANSPRUCHS AUF DIE ENTSCHÄDIGUNG Für Personen, die sich in Quarantäne befinden, entsteht der Anspruch, im Zeitpunkt, in dem sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind. BEZUG DER ENTSCHÄDIGUNG (MAXIMALENTSCHÄDIGUNG) Die Entschädigung besteht für Personen in Quarantäne aus maximal 10 Taggeldern, die während einer zusammenhängenden Zeitperiode bezogen werden müssen. ENDE DES ANSPRUCHS AUF DIE ENTSCHÄDIGUNG Der Anspruch endet spätestens, wenn der Taggeldanspruch ausgeschöpft ist oder in Abweichung von Art. 24 Abs. 1 ATSG spätestens am 30. Juni 2021. Der Anspruch endet vorzeitig, bei – Auflösung des Arbeitsverhältnisses – Aufgabe der Erwerbstätigkeit; – Tod der anspruchsberechtigten Person. 11.11.2020 3
4: FRAGEN UND ANTWORTEN QUELLE: WWW.BSV.ADMIN.CH WELCHE ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN IST EINE SMS / E-MAIL DER MUSS ICH ERFÜLLEN? KANTONSÄRZTLICHEN BEHÖRDE ALS BELEG Sie befinden sich in einer ärztlich oder FÜR EINE ANGEORDNETE QUARANTÄNE behördlich verordneten Quarantäne, weil Sie AUSREICHEND? mit möglicherweise infizierten Personen in Eine SMS/E-Mail, die an die betroffene Person Kontakt waren/sind und müssen darum Ihre adressiert ist und aus welcher hervorgeht für Erwerbstätigkeit unterbrechen. Sie müssen wen und welche Zeit die Quarantäne angeordnet wird/wurde ist ausreichend. Es - obligatorisch bei der AHV versichert handelt sich hierbei um eine Anordnung der sein (also in der Schweiz wohnen oder kantonsärztlichen Behörde. in der Schweiz erwerbstätig sein); und - einer unselbstständigen oder HABE ICH ANSPRUCH AUF DIE selbstständigen Erwerbstätigkeit ENTSCHÄDIGUNG, WENN ICH IM HOME- nachgehen OFFICE ARBEITEN KANN? Die Quarantänemassnahme muss mit einem Nein, wenn Sie die Arbeit von zuhause aus ärztlichen Attest oder mit der behördlichen erledigen können (Homeoffice), haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung. Anordnung belegt werden. Sollte der Kantonsarzt angesichts der steigenden Fallzahlen nicht in der Lage sein, ein solches Dokument auszustellen, so können Sie dies ICH BIN LERNENDE BZW. LERNENDER / mittels Selbstdeklaration angeben (s. weitere PENSIONIERT: HABE ICH ANSPRUCH AUF DIE Informationen unter „Aktuelles“ auf Seite 7). ENTSCHÄDIGUNG? Für den Corona-Erwerbsersatz besteht weder Wenn Sie krank sind (Symptome ein Mindest- noch ein Maximalalter. So können aufweisen) oder vom Arbeitgeber beurlaubt auch Lernende und erwerbstätige Personen, wurden, weil Sie der Risikogruppe die das ordentliche Rentenalter bereits erreicht angehören, erhalten Sie die Entschädigung haben, anspruchsberechtigt sein. nicht, da der Arbeitgeber in diesen Fällen zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist. WANN BEGINNT DER ANSPRUCH AUF DIE ENTSCHÄDIGUNG. HABE ICH ANSPRUCH AUF ENTSCHÄDIGUNG, WENN ICH EINEN ALARM DER SWISSCOVID- Der Anspruch beginnt am Tag, an dem alle APP ERHALTE? Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Es gibt keine Karenzfrist. Nein, alleine aufgrund eines Alarms der SwissCovid-App und wenn Sie sich von sich aus in Quarantäne begeben, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung. Um anspruchsberechtigt zu sein, muss die Quarantäne zwingend von einer Ärztin, einem Arzt oder einer Behörde angeordnet sein. 11.11.2020 4
5: WANN ENDET DER ANSPRUCH AUF DIE MEHRERE ARBEITGEBER ENTSCHÄDIGUNG? Wenn Sie mehrere Arbeitgeber haben, die Der Anspruch endet mit Aufhebung der nicht alle der gleichen Ausgleichskasse Quarantäne, spätestens aber, sobald 10 angeschlossen sind, müssen Sie das Taggelder ausgerichtet wurden. Wenn zu Antragsformular nur bei einer der einem späteren Zeitpunkt erneut eine verschiedenen Ausgleichskassen einreichen. Quarantänemassnahme angeordnet wird, kann Der Antrag muss aber die Lohnabrechnungen ein neuer Anspruch von maximal 10 aller Arbeitgeber enthalten. Wenn Sie Taggeldern entstehen. Ein allfälliger Anspruch gleichzeitig angestellt und endet in jedem Fall spätestens am 30. Juni selbstständigerwerbend sind, müssen Sie den 2021. Antrag bei derjenigen Ausgleichskasse einreichen, bei der Sie für die selbstständige Erwerbstätigkeit Beiträge bezahlen. WIE HOCH IST DIE ENTSCHÄDIGUNG? Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des WANN WIRD DIE ENTSCHÄDIGUNG AHV-pflichtigen Einkommens, das vor Beginn AUSBEZAHLT? des Anspruchs auf die Entschädigung erzielt wurde, höchstens aber 196 Franken pro Tag. Die Gesamtentschädigung wird am Ende der Quarantäne ausgerichtet (nachschüssig). BEITRAGSPFLICHT WIE KANN ICH MICH WEHREN, WENN ICH MIT Der Corona-Erwerbsersatz untersteht der Beitragspflicht. Das heisst, es werden die DEM ENTSCHEID DER AUSGLEICHSKASSE üblichen Beiträge für die AHV, die IV, die NICHT EINVERSTANDEN BIN? Erwerbsersatzordnung EO und gegebenenfalls Es gelten die bei den Sozialversicherungen die Arbeitslosenversicherung ALV abgezogen. üblichen Rechtsmittel. Wer mit der Höhe seiner Entschädigung nicht einverstanden ist, kann von der Ausgleichskasse eine Verfügung verlangen und dagegen Einsprache erheben. MUSS DER CORONA ERWERBSERSATZ VERSTEUERT WERDEN? Ja, die Entschädigung muss in der Steuererklärung angegeben werden. Als ICH BIN GRENZGÄNGERIN ODER Nachweis gilt die Auszahlungsmeldung. GRENZGÄNGER. HABE ICH ANSPRUCH AUF DIE ENTSCHÄDIGUNG? Wenn Sie in der Schweiz angestellt sind und in einem Nachbarland wohnen, können Sie WIE WIRD DIE ENTSCHÄDIGUNG MIT Anspruch auf die Entschädigung bei ANDEREN LEISTUNGEN KOORDINIERT? Quarantänemassnahmen haben. Für Leistungen anderer Sozial- oder Grenzgängerinnen und Grenzgänger gelten im Privatversicherungen gehen dem Anspruch Übrigen die gleichen Rechte und vor, wenn Sie beispielsweise bei Anspruchsvoraussetzungen. Sind Sie durch Arbeitsunfähigkeit eine Resterwerbstätigkeit andere Gründe an der Arbeit verhindert, aufweisen oder Ihre Kurzarbeitsentschädigung beispielsweise durch eine Grenzschliessung, nicht die ganze Periode abdeckt. haben Sie hingegen keinen Anspruch auf die Entschädigung (s. weitere Informationen unter „Aktuelles“ auf Seite 7). 11.11.2020 5
6: PRAXISFÄLLE SCHULSCHLIESSUNG/SCHULKLASSE ODER KIND IN QUARANTÄNE Eine Schule schliesst eine Schulklasse, weil 2 Kinder positiv getestet wurden. Besteht Anspruch und wenn ja, mit welchem Beleg? In diesem Fall besteht Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz infolge Ausfall Fremdbetreuung (keine Quarantäne). Anspruch besteht aufgrund von Art. 7 Abs. 1bid Bst. A Ziff. 1 und Art 3. Abs. 1 COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall infolge Ausfall der Fremdbetreuungsmöglichkeiten ab dem 4. Tag (Karenzfrist). Es muss eine Bestätigung über die Schliessung vorliegen Rz 1029 - 1030 KS CE (Fassung 17.09.2020). Eine Schule schickt Kinder mit Halsschmerzen und Husten nach Hause. Es liegt kein Arztzeugnis vor aber eine Bestätigung der Schule. Der Vater muss die Erwerbstätigkeit aufgeben und das Kind zu Hause betreuen. Besteht Anspruch? Nein. Da weder eine Schliessung der Betreuungseinrichtung, noch eine angeordnete Quarantäne aufgrund des Kontaktes mit einer möglicherweise infizierten Person vorliegt, besteht kein Anspruch. Anspruch besteht dann, wenn das Kind in Quarantäne muss und deshalb ein Elternteil zu Hause bleiben muss. Scheinbar schreiben viele Schulen den Eltern vor, die Kinder müssten zu Hause bleiben, wenn sie nur schon einen «Schnupfen» haben oder andere leichte Symptome haben. Da weder eine Schliessung der Betreuungseinrichtung, noch eine angeordnete Quarantäne aufgrund des Kontaktes mit einer möglicherweise infizierten Person vorliegt, besteht kein Anspruch 11.11.2020 6
7: AKTUELLES (GÜLTIG AB 28.10.2020) ANSPRUCH AUF CORONA-ERWERBSERSATZ INFOLGE QUARANTÄNE Die Kantonsärzte stehen aufgrund der steigenden Fallzahlen vor grossen Herausforderungen und können die hohe Anzahl an Quarantänefällen nicht bewältigen. Viele Personen werden daher privat kontaktiert und begeben sich daraufhin in Quarantäne, ohne dass sie eine offizielle behördliche oder ärztliche Anweisung vorweisen können. Im Kreisschreiben Corona- Erwerbsersatz bildet jedoch das Vorliegen eines ärztlichen oder behördlichen Attests einen Teil der Anspruchsvoraussetzungen für den Corona-Erwerbsersatz infolge Quarantäne. Die Erbringung dieser Nachweise dürfte in naher Zukunft immer schwieriger werden, weshalb Alternativen geprüft werden mussten. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, weil die Kantonsärzte keine Quarantäneanordnungen mehr ausstellen können, so kann ausnahmsweise auf die Selbstdeklaration der anspruchsberechtigten Person abgestellt werden. Die anspruchsberechtigte Person hat jedoch zu begründen, weshalb der Nachweis nicht erbracht werden kann. Dies gilt auch für Meldungen, welche über den Arbeitgeber erfolgen. Diese Ausnahmeregelung gilt ab sofort bis voraussichtlich Ende Dezember. Sollte sich die Situation in der Zwischenzeit verändern, so werden wir die Ausnahmeregelung früher wieder ausser Kraft setzen. ANSPRUCH AUF CORONA-ERWERBSERSATZ FÜR GRENZGÄNGER BEI RÜCKREISE AUS EINEM RISIKOGEBIET Personen (Grenzgänger), die aus wichtigen beruflichen Gründen in die Schweiz einreisen, sind in der Schweiz generell von der Quarantänepflicht befreit. Dies gilt demnach auch für Grenzgänger, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in die Schweiz in einem Staat / Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko aufgehalten haben. Für Grenzgänger, die aus einem Risikogebiet zurückreisen, gilt somit keine behördliche Quarantäne-pflicht in der Schweiz, weshalb sie keinen Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz geltend machen können. Hingegen haben Grenzgänger, deren Wohnstaat Quarantänemassnahmen anordnet, Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz. Aufgrund der Koordinierungsregeln gemäss Anhang II zum Freizügigkeitsabkommen CH-EU bzw. gemäss EFTA-Übereinkommen sind diese Massnahmen in einem EU/EFTA- Mitgliedstaat für die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen so zu berücksichtigen, als ob sie in der Schweiz eingetreten wären. In solchen Fällen ist eine ausländische behördliche Anordnung des Wohnstaats als gleichwertig zu akzeptieren. Entschädigt wird allerdings nur die gemäss Schweizer Recht vorgesehene Dauer von 10 Tagen, auch wenn die ausländische Quarantäne länger dauern sollte. 11.11.2020 7
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