ANWENDUNGSSZENARIEN FÜR DAS QUALIFIZIERTE SIEGEL NACH EIDAS - DR. KIM NGUYEN, FELLOW, BUNDESDRUCKEREI GMBH GESCHÄFTSFÜHRER, D-TRUST GMBH BMWI ...
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Anwendungsszenarien für das qualifizierte Siegel nach eIDAS Dr. Kim Nguyen, Fellow, Bundesdruckerei GmbH Geschäftsführer, D-Trust GmbH BMWI Workshop, 07.03.2016 08.03.2016 1
DEFINITION / ABGRENZUNG Art. 3 Abs. 25 eIDAS-Verordnung „Elektronisches Siegel“ sind Daten in elektronischer Form, die anderen Daten in elektronischer Form beigefügt oder logisch mit ihnen verbunden werden, um deren Ursprung und Unversehrtheit sicherzustellen. • Zwei Sicherheitsniveaus „Fortgeschrittenes elektronisches Siegel“ „Qualifiziertes elektronisches Siegel“ Behördensiegel und Unternehmensstempel werden ins Internetzeitalter überführt - zuverlässig, rechtsverbindlich, europaweit anerkannt 08.03.2016 3
DEFINITION / ABGRENZUNG Art. 3 Abs. 26 u. 27 eIDAS-Verordnung „Fortgeschrittenes elektronisches Siegel“ ist ein elektronisches Siegel, welches folgende Anforderungen erfüllt: • eindeutig dem Siegelersteller zugeordnet • ermöglicht die Identifizierung des Siegelerstellers • wird unter Verwendung von elektronischen Siegelerstellungsdaten erstellt, die der Siegelersteller mit einem hohen Maß an Vertrauen unter seiner Kontrolle zum Erstellen elektronischer Siegel verwenden kann. • Es ist so mit den Daten, auf die es sich bezieht, verbunden, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann. „Qualifiziertes elektronisches Siegel“ • ein fortgeschrittenes elektronisches Siegel • das von einer qualifizierten elektronischen Siegelerstellungseinheit erstellt wird • und auf einem qualifizierten Zertifikat für elektronische Siegel beruht 08.03.2016 4
DEFINITION / ABGRENZUNG Ziele des elektronischen Siegels Art. 59 u. 65; Abschn. 5, Art. 35, Abs. 1 eIDAS-Verordnung • Nachweis, dass ein elektronisches Dokument von einer juristischen Person ausgestellt wurde • Beleg für Ursprung und die Unversehrtheit eines Dokuments • Soll rechtswirksam und als Beweismittel in Gerichtsverfahren zulässig sein • Authentifizierung von durch juristische Personen ausgestellten Dokumenten • Authentifizierung digitaler Besitzgegenstände juristischer Personen i Kein Unterschriftenersatz, sondern: Elektronisches Siegel als Herkunftsnachweis 08.03.2016 5
DEFINITION / ABGRENZUNG Funktionsweise Vertrauensdiensteanbieter stellt ein elektronisches Zertifikat aus, welches • die entsprechende juristische Personen eindeutig identifiziert; • die technischen Komponenten für Signatur, Authentisierung und Verschlüsselung beinhaltet; • optional auch Zertifikatsattribute enthalten kann, z.B. HR- oder IHK Nummer, Umsatzsteueridentifikationsnummer, Arbeitgebernummer. 08.03.2016 6
ZIELGRUPPEN • Siegelführende Stellen: Kommunale Behörden (Finanzämter, Standesämter, Ausländerbehörden, …), Landesbehörden, Bundesbehörden, Polizei, Gerichte, Schulen, Hochschulen, Kirchen, IHKs, usw. für Beglaubigungen / Urkunden / Zeugnisse usw. Elektronisches Siegel als „Amtliches Siegel“ im Internet • Private Wirtschaftsunternehmen und Organisationen: Elektronisches Siegel als Pendant zum Firmenstempel / Briefpapier, um Absender- und Dokumentenechtheit zu garantieren. (z.B. Versicherungen, Banken) Elektronisches Siegel als „Personalausweis für Unternehmen“ im Internet 08.03.2016 7
DAS SIEGEL IM BUSINESSPROZESS Business-Integration Geschäftsprozess Business-Applikation Geschäftsprozess Online-Siegel anfordern Transaktionen im Netz, die ein qualifiziertes Siegel erfordern (z.B. im Rahmen eines Unternehmen Antragsverfahrens) „sign-me“ Portal qualifiziertes Siegel= verbindlicher Herkunftsnachweis Optional: (entspricht der eIDAS-Vorordnung) Siegel bereitstellen Online-Siegeln Online-Prüfung 08.03.2016 8
WEITERES ANWENDUNGSBEISPIEL FÜR SIEGEL Automatisierter Ablauf … Juristische Person (Siegeln) Hashwert Authentisierungs- Siegeln/ Ergebnis und prozess Prüfen Übergabe (Prüfen) Dokument 08.03.2016 9
EINSATZMÖGLICHKEITEN • Für Behörden elektronische Beglaubigungen und Urkunden Urkunden der Beruflichen Qualifikation / Zeugnisse • Für Unternehmen Unternehmenssteuererklärungen eVergabe Ausstellung von elektronischen Angeboten Signierung elektronischer Rechnungen • Für Unternehmen und Behörden: Ausstellung von elektronischen Auskünften und Bescheiden E-Mail-Absicherung (Signatur und Verschlüsselung) Business to Government Identifikation Beweiswerterhalt für elektronische Archive / ersetzendes Scannen 08.03.2016 10
ANWENDUNGSBEISPIEL Krankenkassen • Bescheide • Informationen zum Leistungsangebot • Information zur Änderung gesetzlicher Rahmenbedingungen • Information über Beitragserhöhung /- senkung • Übersicht zu Beitragszahlungen u.v.m. Werden in papierbasierter Form als Massenbriefe versendet Elektronisches Siegel garantiert die Absender- und Dokumentenechtheit bei der Übermittlug dieser Schreiben in elektronischer Form Ermöglicht juristischen Personen unter Beibehaltung der Rechtswirksamkeit den Wechsel von papierbasierten zu elektronischen Dokumenten 08.03.2016 11
QUINTESSENZ: DAS SIEGEL – DIE ELEKTRONISCHE UNTERSCHRIFT FÜR DIE JURISTISCHE PERSON Dienen als Nachweis, dass ein elektronisches Dokument Definition von einer juristischen Person ausgestellt wurde und belegen die Unversehrtheit und den Ursprung des Dokuments Fortgeschrittenes Siegel Ausprägungen Qualifiziertes Siegel (Unterschied: Sichere Siegelerstellungseinheit + qualifiziertem Zertifikat) Technische Fernsiegelung analog Ersatz für persönliche Unterschrift Umsetzung zu der Fernsignierung Herkunftsnachweis und Unversehrtheit Rechts- eIDAS Art. 35 (2): Für ein qualifiziertes elektronisches Siegel gilt die Vermutung wirkung der Unversehrtheit der Daten und der Richtigkeit der Herkunftsangabe der Daten, mit denen das qualifizierte elektronische Siegel verbunden ist. i Behördensiegel und Unternehmensstempel werden ins Internetzeitalter überführt – rechtsverbindlich und europaweit anerkannt 08.03.2016 12
DISCLAIMER Dr. Kim Nguyen E-Mail: kim.nguyen@bdr.de Telefon: 030-2598-1194 Hinweis: Diese Präsentation ist Eigentum der Bundesdruckerei GmbH. Sämtliche Inhalte – auch auszugsweise – dürfen nicht ohne die Genehmigung der Bundesdruckerei GmbH vervielfältigt, weitergegeben oder veröffentlicht werden. Copyright 2015 by Bundesdruckerei GmbH. 08.03.2016 13
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