UNSERE DIENSTLEISTUNG: STROMKENNZEICHNUNG NACH ENWG 42 - BECKER BÜTTNER HELD
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Stromkennzeichnung nach EnWG §42 EVU sind gesetzlich verpflichtet, bis zum 1. November 2018 ihre Stromkennzeichnung zu aktualisieren Mit unserem modularen Produkt- angebot unterstützen wir Sie individuell und punktgenau bei der Erstellung Ihrer Stromkennzeichnung. KENNZEICHNUNG DER STROMLIEFERUNG Um Ihnen eine größtmögliche Transparenz über Ihren Strom zu ermöglichen, informiert Sie unser Unter - nehmen hiermit über die Zusammenstellung des an Sie gelieferten Stroms und deren Umweltauswirkungen* (Datenbasis zur Berechnung sind Werte aus 2016) UNTERNEHMENS - MIX DEUTSCHLAND – MIX** Kernenergie 6,6% Kohle 14,3 % 28,8 % 24,6% Erdgas 44,1% Sonstige fossile Energieträger 3,2 % 41,8 % 7,6% 2,4 % 15,6% Sonstige erneuerbare 1,4% Energien 9,5 % Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG 206 g/kWh 508 g/kWh 0,0001 g/kWh 0,0005 g/kWh * Stromkennzeichnung gemäß §42 Energiewirtschaftsgesetz ** Mix für 2016: Quelle BDEW, Stand August 2017 > Die Anforderungen an > EVU sind nach § 42 EnWG > Verbraucherfreundlich Transparenz und Verbraucher- und § 54 EEG verpflichtet, > In angemessener Größe information steigen! Informationen zu Energie- > In grafisch visualisierter Form trägermix und Umwelt- auswirkungen auszuweisen Seite 2 | 7
Stromkennzeichnung nach EnWG §42 Über die Hälfte der Unternehmen hat die Stromkennzeichnung des Jahres 2014 fehlerhaft durchgeführt STROMKENNZEICHNUNGSPRÜFUNG HKN Abweichung 561 Geprüfte EVU 254 Abweichung von 0 (45 %) Abweichung 0 307 (55 %) Abweichung >0 Abweichung Nur 254 Unternehmen haben die richtige Menge an HKN entwertet Auswertung > 340 Unternehmen haben keine Daten gemeldet > Hohe Abweichungen zwischen BNetzA und HKNR Daten Seite 3 | 7
Stromkennzeichnung nach EnWG §42 BBHC unterstützt Sie für 2 Jahre bei der Erfüllung Ihrer Pflicht zur Erstellung eines SKZ nach § 42 EnWG Sie haben die volle Kostenkontrolle und entscheiden selbst zwischen nWG 1) reiner Qualitätssicherung oder 2) der vollständigen Durchführung Ihrer SKZ 561 Pflicht EVU 1. Qualitätssicherung 2. Vollständige 254 ab 1.400 € pro Jahr* Durchführung ab 2.490 € pro Jahr* (45%) 307 (55%) Erstellung Ihrer > Wir plausibilisieren Ihre > Wir übernehmen die SKZ SKZ anhand Ihrer vollständige Durch- bis 01.11.2018 eingekauften und führung Ihrer SKZ auf 207 erzeugten Grundlage der von Ihnen (18%) Energiemengen bereitgestellten Daten Übermittlung > Wir überprüfen die von > Wir füllen auf Grundlage an BNetzA Ihnen ausgefüllten Ihrer Daten die Frage- März/April 2019 Fragebögen bevor Sie bögen der BNetzA zur diese an die BNetzA Datenerhebung aus und übersenden übersenden diese fristgemäß *Das Angebot wird für 2 aufeinanderfolgende Jahre abgeschlossen. 50 % der jährlichen Zahlungssumme sind jeweils fällig zum 1. Dezember 2018/2019 und 1. April 2019/2020. Wir gehen davon aus, dass die Daten gemäß der Anforderungsliste in digitaler Form aufbereitet zur Verfügung gestellt werden. Sollte zur Datenaufbereitung zusätzlicher Aufwand anfallen, werden wir diesen nach Absprache gesondert in Rechnung stellen. Seite 4 | 7
Stromkennzeichnung nach EnWG §42 Durchführung der Stromkennzeichnung 2018 für das Jahr 2017 - Zeitfenster der Fristen zur Veröffentlichung bis 1. November Frist 561 Akteur 254 > Veröffentlichung des EEG-Quotienten durch die Informations- (45%) 31. Juli 2018 Übertragungsnetzbetreiber pflicht 307 (55%) 5 Werktage nach > Veröffentlichung des bereinigten ENTSO-E 31. Juli 2018 Strommix für die Ausweisung von Strom- mengen unbekannter Herkunft durch BDEW- 207 Berechnung auf der Datenplattform SKZ (18%) 15. August 2018 > Unternehmen mit > 10TWh/a Eigenerzeugung und/oder Beschaffungsmengen > 10TWh/a unmittelbar bei Erzeugern 31. August 2018 > Unternehmen mit Eigenerzeugung und/oder unmittelbarer Beschaffung bei Erzeugern 15. September 2018 > Alle informationspflichtigen Unternehmen SKZ muss fertig sein! Kenn- 1.November 2018 > Alle kennzeichnungspflichtigen Unternehmen zeichnungs- 1. Quartal 2019 > Datenmeldung der Stromkennzeichen an pflicht die Bundesnetzagentur Seite 5 | 7
Stromkennzeichnung nach EnWG §42 Rahmenbedingungen zur Stromkenn- zeichnung 2018 > Um Ihnen wie gewohnt eine hohe Qualität zusichern zu können, ist unsere Dienstleistung auf max. 20 Teilnehmer limitiert. > Registrieren Sie sich per beigefügter Faxanmeldung bis zum 29. September 2018 und Sie erhalten von uns inner- halb von 2 Werktagen eine verbindliche Rückmeldung. > Für eine fristgemäße Bearbeitung benötigen wir Ihre Daten gemäß unserer Anforderungsliste bis zum 6. Oktober 2018. > Unsere Datenanforderungsliste übersenden wir Ihnen binnen 3 Werktagen nach der erfolgreichen Registrierung. Angebot 1: Qualitätssicherung meiner Stromkennzeichnung durch die BBHC für 1.400,00 € pro Jahr zzgl. USt. Angebot 2: Vollständige Durchführung meiner Stromkenn- zeichnung durch die BBHC für 2.490,00 € pro Jahr zzgl. USt. > Das Angebot gilt für 2 Jahre. Für die Stromkennzeichnung in 2018 sind jeweils 50 % der jährlichen Summe am 01.12.2018 und 50 % am 01.04.2019 fällig. Dies gilt dement- sprechend auch für die Stromkennzeichnung in 2019. Seite 6 | 7
Stromkennzeichnung nach EnWG §42 HABEN WIR IHR INTERESSE GEWECKT? Dann rufen Sie uns an. Unsere Experten stehen Ihnen bei der Durchführung Ihrer Stromkennzeichnung gerne zur Seite! DIPL. ING. MARCEL MALCHER DIPL. ING. DANIEL POHL VORSTAND CONSULTANT Agrippinawerft 26-30, 50678 Köln Magazinstr. 15-16, 10179 Berlin Tel +49 (0)221 650 25-311 Tel +49 (0)30 611 28 40-928 marcel.malcher@bbh-beratung.de daniel.pohl@bbh-beratung.de Gestaltung: kreanauten.de; Fotos: mahazeng © photocase.de (S. 01 ); gopixa © photocase.de (S. 02 ); David-W- © photocase.de (S. 03); Lise-Noergel © photocase.de (S. 05); Seite 7 | 7 LEzraPortent © photocase.de (S. 06);
Sie können auch lesen