Arbeitsrecht im Betrieb - Mediadaten 2022 Deutschlands führende Fachzeitschrift für Betriebsräte - Bund-Verlag
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Mediadaten 2022 aib-web.de Arbeitsrecht im Betrieb Deutschlands führende Fachzeitschrift für Betriebsräte IVW-geprüfter Werbeträger Gültig ab 1. Januar 2022
1. Verlagsangaben und Kerndaten aib-web.de Verlag: KERNDATEN »ARBEITSRECHT IM BETRIEB« Bund-Verlag GmbH Emil-von-Behring-Straße 14 Redaktion: Zeitschriftenformat: 60439 Frankfurt am Main Eva-Maria Stoppkotte 210 mm × 297 mm (B × H) www.bund-verlag.de Gerolsteiner Straße 67 50937 Köln Satzspiegel: Tel.: 0221 / 35 57-699 185 mm × 271 mm (B × H) Geschäftsführung: Anzeigenleitung: Rainer Jöde Peter Beuther eva-maria.stoppkotte Druckauflage: Tel.: 069 / 79 50 10-41 @bund-verlag.de 15.100 Exemplare Zahlungsbedingungen: peter.beuther@bund-verlag.de Innerhalb von 10 Tagen nach Jahrgang: Verbreitete Auflage: Rechnungserhalt ohne Abzug Anzeigenberatung und -verwaltung: 43. Jahrgang 2022 13.521 Exemplare Heike Sandrock Bankverbindung: Erscheinungsweise: Tel.: 069 / 79 50 10-602 Auflagenkontrolle: Postbank Frankfurt am Main 11 Ausgaben pro Jahr anzeigen@bund-verlag.de IVW 4. Quartal 2020 IBAN: DE92 5001 0060 0040 1896 02 Bezugspreis: BIC: PBNK DEFF XXX Berater im Außendienst: € 249,60* jährlich Dietrich Engler Mittlervergütung: (inkl. MwSt.) Tel.: 069 / 79 50 10-26 15 % nur an im Handelsregister dietrich.engler@bund-verlag.de Einzelheftpreis: eingetragene Werbungsmittler € 20,60* (inkl. MwSt.) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie in der Rubrik »AGB« *Preisänderungen vorbehalten des vorliegenden Dokumentes. Verlagsangaben Kurzcharakteristik Termin- und Anzeigenformate Anzeigenbeispiele Rabatte Beilagen AGB und Kerndaten Themenplan und Preise
2. Kurzcharakteristik aib-web.de »Arbeitsrecht im Betrieb« ist die führende Fachzeitschrift für Betriebsräte in Deutschland und die erste Adresse für aktuelles Wissen zur betrieblichen Mitbestimmung. Zu diesem Urteil kam auch die Jury der Deutschen Fachpresse, die die »Arbeitsrecht im Betrieb« für ihre herausragende journalistische Arbeit als Fachmedium des Jahres 2016 in der Kategorie »Beste Fachzeitschrift bis 2,5 Millionen Euro Umsatz« auszeichnete. Der Verband der Deutschen Fachpresse würdige sie als »strukturiert, serviceorientiert, kompakt«. Seit Dezember 2021 erscheint das Leitmedium zusätzlich zur Printausgabe als ePaper. Argumente für diesen IVW-geprüften Werbeträger: Marktführer im Segment Fachinformationen für Betriebsräte Zielgruppengenaue Ansprache von Betriebsräten Hohe Akzeptanz von Anzeigen- und Beilagenschaltungen in der Leserschaft Erreicht analoge wie auch digitale Leser:innen Für Betriebsräte ist »Arbeitsrecht im Betrieb« Pflichtlektüre Zielgruppen: Betriebsräte, Richter:innen und Anwält:innen im Arbeitsrecht, Schwerbehindertenvertretungen sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen Die »Arbeitsrecht im Betrieb« ist Pflichtlektüre für Betriebsräte! Laut Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19.03.2014 ist die Zeitschrift trotz Internetzugang für die Betriebsratsarbeit erforderlich. Nur sie biete einen strukturellen Zugang zum Arbeitsrecht (AZ: 7 ABN 91/13). Verlagsangaben Kurzcharakteristik Termin- und Anzeigenformate Anzeigenbeispiele Rabatte Beilagen AGB und Kerndaten Themenplan und Preise
3. Termin- und Themenplan* aib-web.de THEMA AUSGABE ERSCHEINUNGS BEILAGEN ANZEIGEN TERMIN Buchungsschluss Anlieferung Anzeigenschluss Druck- unterlagenschluss Arbeitszeit und Gesundheitsschutz 01/2022 11.01.2022 25.11.2021 15.12.2021 15.11.2021 03.12.2021 im Homeoffice Resilienz im Betriebsratsamt 02/2022 04.02.2022 21.12.2021 14.01.2022 15.12.2021 05.01.2022 New Work und Folgen 03/2022 01.03.2022 20.01.2022 09.02.2022 14.01.2022 04.02.2022 für die BR-Arbeit Neu im Betriebsrat 1: 04/2022 31.03.2022 18.02.2022 11.03.2022 15.02.2022 04.03.2022 Der Betriebsratsvorsitzende Neu im Betriebsrat 2: 05/2022 29.04.2022 18.03.2022 08.04.2022 10.03.2022 31.03.2022 Die Rechte und Pflichten des Betriebsrats Neu im Betriebsrat 3: 06/2022 31.05.2022 21.04.2022 11.05.2022 14.04.2022 05.05.2022 So werden wir ein Team Klima- und Umweltschutz 07-08/2022 30.06.2022 20.05.2022 10.06.2022 11.05.2022 01.06.2022 als Betriebsrat mitbestimmen Was bei SBV-Wahlen 09/2022 31.08.2022 21.07.2022 10.08.2022 15.07.2022 05.08.2022 zu beachten ist Gute Öffentlichkeitsarbeit 10/2022 30.09.2022 18.08.2022 09.09.2022 15.08.2022 05.09.2022 Arbeiten in der Matrix 11/2022 28.10.2022 16.09.2022 07.10.2022 09.09.2022 30.09.2022 Personelle Einzelmaßnahmen 12/2022 30.11.2022 20.10.2022 09.11.2022 14.10.2022 04.11.2022 *Stand: November 2021, Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Verlagsangaben Kurzcharakteristik Termin- und Anzeigenformate Anzeigenbeispiele Rabatte Beilagen AGB und Kerndaten Themenplan und Preise
4. Anzeigenformate und Preise aib-web.de Anzeigenpreisliste Nr. 24 (gültig ab 1. Januar 2022) Anforderungen für Datenanlieferung: Vorzugsweise hochaufgelöste PDF- Anzeigendaten: Datei (PDF X3), nicht separiert; Farbraum CMYK, Schriften mit einbetten, Bildauflösung für Farb- und Graustufenbilder mind. 300 dpi 1/1 Seite 1/1 Seite 1/2 Seite quer 1/2 Seite hoch 1/4 Seite quer im Anschnitt im Satzspiegel im Satzspiegel im Satzspiegel im Satzspiegel Ihre Anzeige im ePaper 210 mm × 297 mm 185 mm × 271 mm 185 mm × 133 mm 90 mm × 271 mm 185 mm × 64 mm Bitte übermitteln Sie uns zusätzlich ein € 6.170,– € 6.170,– € 3.300,– € 3.300,– € 1.700,– weboptimiertes PDF inklusive Verlinkung (soweit Verlinkungen geplant sind), damit wir Ihre Anzeige auch in unser digitales Anzeigenformate ePaper einbinden können. Es entstehen in Breite × Höhe, Preise 4-farbig für Sie keine weiteren Kosten! 25 % Aufschlag bei Wunschplatzierung Bitte senden Sie Ihre Anzeigendaten nach Absprache. als druckfähiges PDF an: Heike Sandrock Tel.: 069 / 79 50 10-602 anzeigen@bund-verlag.de 1/4 Seite 2-spaltig 1/8 Seite Ganze Marginalspalte Halbe Marginalspalte Bei allen Anzeigen Allen Anzeigenpreisen dieser Liste wird die gesetzliche im Satzspiegel im Satzspiegel im Anschnitt im Anschnitt im Anschnitt: MwSt. hinzugerechnet. Unsere vollständigen 90 mm × 133 mm 90 mm × 64 mm 50 mm × 297 mm 50 mm × 146 mm zzgl. 5 mm Beschnitt Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen € 1.700,– € 910,– € 1.700,– € 910,– an allen Seiten und Beilagen finden Sie in der Rubrik »AGB«. Verlagsangaben Kurzcharakteristik Termin- und Anzeigenformate Anzeigenbeispiele Rabatte Beilagen AGB und Kerndaten Themenplan und Preise
· Handelt es sich dabei um ein objektives, In Zeiten der Corona-Krise ermöglichen sie vielen Beschäftigten ein Arbeiten von zu Hause aus – Recht auf Arbeitszeiterfassung verlässliches und zugängliches System zur ohne das Risiko einer Ansteckung. Aber wo endet der Arbeitstag und wo beginnt das Privatleben? aus § 87 Abs. 1 BetrVG? Dokumentation der täglichen Arbeitszeit? Die Entwicklung schreitet voran. Längst haben Roboter und andere lernende Systeme Teile der Arbeit · Ist dieses System auch geeignet, die übernommen. Aber welche Auswirkungen hat das auf die Beschäftigten – und was sollten Das Bundesarbeitsgericht (BAG) lehnte ein tägliche Arbeitszeit in flexiblen Arbeits- Betriebs- und Personalräte beachten? Der Ratgeber gibt fachkundige Antworten auf die aktuellen 5. Anzeigenbeispiele Initiativrecht des Betriebsrats auf Einführung formen (z. B. Homeoffice) zu erfassen? Fragen der Arbeitswelt, die sich mit den technischen Veränderungen stellen – und er ist spannend zu eines Systems zur Arbeitszeiterfassung aus · Welche Anforderungen muss ein Däubler lesen. Dabei hat der Verfasser stets die Belange der Beschäftigten im Blick. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bislang ab.3 Das folge aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift. § 87 Arbeitszeiterfassungssystem in unserem Betrieb erfüllen? Digitalisierung und Arbeitsrecht Schwerpunkte der Neuauflage: aib-web.de Abs. 1 Nr. 6 BetrVG soll die Arbeitnehmer · Sollen manuelle Korrekturen möglich › Recht auf ein Homeoffice: Hat die Angst vor der Pandemie nachgeholfen? Künstliche Intelligenz – Homeoffice – Arbeit 4.0 vor der Überwachung durch den Arbeitgeber sein? Unter welchen Voraussetzungen 7., aktualisierte und neubearbeitete Auflage › Künstliche Intelligenz (KI): Was kann der Betriebsrat tun, schützen, ist also nur auf Abwehr eines dro- und durch wen? 2021. 647 Seiten, kartoniert um sie in vernünftigen Bahnen zu halten? henden Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte · Wie können Manipulationen der € 34,90 › Der Algorithmus als Chef: Weisungen, Einstellungen und Kündigungen ausgelegt. Daher könne der Betriebsrat nicht Arbeitszeiterfassung vermieden werden? ISBN 978-3-7663-6969-7 aufgrund von »Erkenntnissen« eines Computers? in eigener Initiative die Einführung eines Über- Soll es weitere Schutzmechanismen Halbe www.bund-verlag.de/6969 › Foodora, Deliveroo, Uber: Liefer- und Fahrdienste als Herausforderungen wachungssystems verlangen. Daneben kom- geben (z. B. eine automatische Sperrung des Arbeitsrechts Marginalspalte lichen Freistellungszeit gestiegen. Die Pande- se der Arbeitgeber an der Umsetzung der tarif- Durch die Covid-19-Pandemie ist das Interes- Bewältigung von Unterauslastung Tarifliche Freistellungszeit zur hörigen beschränkt. je pflegebedürftigem/pflegebedürftiger Ange- die Antragshäufigkeit auf zweimal je Kind bzw. den Antrag immer wieder stellen können, ist aus. Während Beschäftigte in Schichtarbeit sogar eine noch kürzere Ankündigungsfrist lendertage verkürzt, im Einvernehmen reicht spruchs wurde in diesem Jahr auf nur zehn Ka- die Geltendmachung des Freistellungsan- virus von Behörden geschlossen wurde. Auch oder Kindertagesstätte aufgrund des Corona- wenn deren normalerweise besuchte Schule tigten mit Kindern bis unter zwölf Jahren zu, Jahr der Anspruch ausgeweitet. Tarifabschluss 2020 wurde befristet für dieses gehörige (mindestens Pflegestufe 1). Mit dem des 8. Lebensjahres oder pflegebedürftige An- Versorgung von Kindern bis zur Vollendung jährige Anspruchsfristen erfüllt werden), die 2 – oder 3-Schichtsystem (hier müssen mehr- besondere Belastung gilt die Arbeit in einem trag, der sechs Arbeitstagen entspricht. Als Ai B 1 0 | 2020 men weitere Ziffern des § 87 Abs. 1 BetrVG des Systems nach individueller Personalbedarf nicht gedeckt werden könne. Argument abgelehnt, dass der zusätzliche Anträge durch die Arbeitgeber mit dem vollständig umgesetzt, in anderen wurden Unternehmen haben die Freistellungen Breite Spanne in betrieblicher Umsetzung bedürftigen Angehörigen. 7 Prozent von Beschäftigten mit pflege- kamen von Beschäftigten mit Kindern und Schichtarbeiter gestellt, weitere 22 Prozent Anträge haben Schichtarbeiterinnen und freien Tage genutzt. Knapp 71 Prozent der tigte die Wahloption der zusätzlichen Befragung der IG Metall 260.000 Beschäf- Schon im ersten Jahr haben nach einer Freistellung kam gut an Die Freistellung steht jetzt auch Beschäf- in Betracht. Ein Mitbestimmungsrecht aus Überschreitung der Höchstarbeitszeit)? § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG wird regelmäßig aus- · Wie und wann wird der Auskunfts- ZaHlen, daTen und FakTen scheiden. Die Einführung eines technischen anspruch des Betriebsrats erfüllt? AiB2011_EAZ_6969_1-2-quer_185x133_4c.indd 1 05.10.20 16:11 oder manuellen Systems, das ausschließlich 1/2 Seite die Arbeitszeit der Beschäftigten erfasst, be- trifft nicht das betriebliche Zusammenleben Gute Arbeit in mobilen und quer der Mitarbeiter. Es geht daher nicht um das Ordnungsverhalten, sondern um die Kontrolle sein.6 Es geht hierbei nämlich zum einen um die Ausgestaltung von Regelungen des Arbeits- digitalen Arbeitswelten! des mitbestimmungsfreien Arbeitsverhaltens.4 zeitgesetzes (ArbZG), die den Gesundheits- Fachtagung zur Zukunft der Call- und Servicecenter für Betriebs- und Personalräte Anmelden! Gerichtlich ungeklärt ist bislang, ob die Lage schutz bezwecken, zum anderen verlangt der BILDUNG der Arbeitszeit als Anknüpfungspunkt für die Betriebsrat hier kein primäres Überwachungs- Wie können gute Arbeitsbedingungen und faire Bezahlung in Call- und 9.– 11.3.2021 in der IG Metall Arbeitszeiterfassung angesehen werden kann system. Vielmehr ist der Eingriff in Form einer Servicecentern durchgesetzt werden? Betriebs- und Personalräte diskutieren mit Hattingen und diese daher unter § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 Überwachung durch den überwiegenden und tbs, ver.di, Wissenschaft und Politik, wie diese Ziele erreicht werden können. BetrVG fällt oder ob sich ein Mitbestimmungs- gesetzlich geregelten Arbeitszeitschutz der Be- recht aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG in Sachen schäftigten gerechtfertigt. Vorträge, Workshops und Fachforen Referent*innen sind u.a.: Gesundheitsschutz ergeben kann.5 gibt es zu folgenden Themen: instrument. die Wirkung des T-ZUG als Flexibilisierungs- se Ausweitung auf alle Beschäftigten erhöht freiwilligen Betriebsvereinbarung regeln. Die- des können also die Betriebsparteien in einer eines Ergänzungstarifvertrags. Entsprechen- diesem Tarifabschluss ging das nur im Zuge nahme der Freistellungstage vereinbaren. Vor die Betriebsparteien eine verpflichtende Ent- arbeit genutzt werden müssen. Dazu können Freistellungstage zur Vermeidung von Kurz- lasteten Beschäftigten aufgehoben wird und geld und Freistellung für die besonders be- gelt, dass die Wahloption zwischen Zusatz- Pilotabschluss in Nordrhein-Westfalen gere- »SolidarTV 2020« wurde beispielsweise im auch in der letzten Tarifrunde erkannt. Im rungsinstrument wurde von den Arbeitgebern wird. Die hohe Bedeutung als Flexibilisie- die Auszahlung des Zusatzgelds vermieden dem Betrieb liquide Mittel zu erhalten, weil Entgelt für die Beschäftigten und gleichzeitig zeit eine Option, durch die Freistellung das auslastung bietet die tarifliche Freistellungs- vermeiden. Bei einer vorübergehenden Unter- starke Belastungen für die Beschäftigten zu quidität zu entlasten, dabei aber andererseits Maßnahmen einerseits die betriebliche Li- Arbeitgebern dabei, durch sozialverträgliche lasten kann. Hier sind Betriebsräte mit den Zahlungsfähigkeit der Unternehmen stark be- geführt, die in den nächsten Monaten die Elektroindustrie zu starker Unterauslastung mie hat in einigen Branchen der Metall- und Die bisherige Rechtsprechung des BAG, Recht auf Arbeitszeiterfassung · Angabe des Zeitraums/des Jahres, in dem · Angabe der besonderen Belastung · Verweis auf die Wahloption aus dem tragen. Am besten schriftlich mit Recht aus dem Tarifvertrag individuell bean- Beschäftigte müssen die Freistellung als Muster für die individuelle Antragstellung • Aufwertung der Arbeit – Besser mit • Prof. Dr. Wolfgang Däubler genommen werden sollen die acht Tage Freistellung in Anspruch Kindes oder pflegebedürftige Angehörige) (Schichtarbeit oder Betreuung eines Manteltarifvertrag TV T-ZUG in Verbindung mit dem aus der sich kein Initiativrecht des Betriebsrats aus § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG? auf Einführung eines Arbeitszeiterfassungssys- Startet jetzt eure Tarifvertrag • Wolfgang Beinhauer • Home-Office und mobiles Arbeiten (Fraunhofer-Gesellschaft) tems ableiten ließ, hat sich jedenfalls überholt. Dem Betriebsrat kommt aus § 80 Abs. 1 Bildungsplanung Tarifliche Freistellung Es dürfte deshalb mittlerweile von einem In- BetrVG ein Überwachungsrecht und auch in Bezug auf Datenschutz • Christoph Schmitz auF einen Blick itiativrecht des Betriebsrats, insbesondere aus eine Überwachungspflicht zu. Er ist gehalten, für 2021! • Arbeitsschutz und Arbeitszeitgesetz (ver.di Bundesvorstand) § 87 Abs. 1 Nr. 6 und 7 BetrVG, auszugehen die Einhaltung des Arbeitszeitrechts zuguns- • Digitalisierung und Künstliche • Hansjörg Christoph (Verwaltungs- Bestellung Seminarprogramm: Intelligenz Berufsgenossenschaft) Tel.: 02324 / 508 - 333 oder 3 BAG 28.11.1989 – 1 ABR 97/88. 6 Vgl. dazu auch Brors, NZA 2019, 1176, 1179 f. anmeldung@dgb-bildungswerk.de • N.N. (Call Center Verband 4 LAG Berlin-Brandenburg 22.3.2017 – 23 TaBVGa 292/17. 7 BAG 6.5.2003 – 1 ABR 13/02. 5 Bayreuther, NZA 2020, 1, 4; Brors, NZA 2019, 1176, 1177. Deutschland e.V.) Aktuelles Download unter: www.betriebsratsqualifi19zierung.de Programm ab September 2020 verfügbar. Unter Coronabedingungen ist die Tagung als virtuelles Angebot (mit Kostenanpassung) angedacht. Anmeldung und weitere Informationen: www.callcentertagung.de Grundlagen für eine erfolgreiche Interessenvertretung Die Academy of Labour in Frankfurt am Main bietet umfassende Aus- und Weiterbildungs- möglichkeiten mit arbeitnehmerorientierter Ausrichtung. Zertifikatslehrgang Der Lehrgang richtet sich an Praktikerinnen und Praktiker aus Betriebs- und Personalräten, die bereits mit Beteiligungsverfahren arbeiten und ihre Arbeit weiterentwickeln wollen. Beteiligungsmanagement Strategisches Beteiligungsmanagement ist unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Interessenvertretung sowie für die politische Arbeit von Gewerkschaften und Parteien. 29 Die Anmeldung für den nächsten Jahrgang März 2021 ist ab sofort möglich! Mehr Infos: www.academy-of-labour.de ➜ Studium ➜ Zertifikatslehrgang Beteiligungsmanagement Ganze Marginalspalte 1/1 Seite im Anschnitt Verlagsangaben Kurzcharakteristik Termin- und Anzeigenformate Anzeigenbeispiele Rabatte Beilagen AGB und Kerndaten Themenplan und Preise
6. Rabatte und Kombinationsmöglichkeiten aib-web.de Mit dem Kombi-Angebot richtig sparen! MEHRFACH BUCHEN LOHNT SICH! Profitieren Sie bei Buchung mehrerer Anzeigen innerhalb eines Kalenderjahres von unseren Rabatten: Stärken Sie mit der Buchung unseres Kombi-Angebots 5% ab 3 Anzeigen oder 2 Seiten Ihre Präsenz. Bei Buchung von Anzeigen in mehreren Zeitschriften 10 % ab 6 Anzeigen oder 4 Seiten sparen Sie mit Mengenrabatt bis zu 20 Prozent! 20 % ab 11 Anzeigen oder 8 Seiten Verlagsangaben Kurzcharakteristik Termin- und Anzeigenformate Anzeigenbeispiele Rabatte Beilagen AGB und Kerndaten Themenplan und Preise
7. Beilagen aib-web.de Beilagen bis 20 Gramm: € 410,– pro 1.000 Exemplare max. 200 mm × 287 mm (B × H) Je weitere 5 Gramm: € 42,– Gewichtszuschlag pro 1.000 Exemplare Anlieferung der Beilagen frei Haus an: Westdeutsche Verlags- Ihre Beilage und Druckerei GmbH in der Kurhessenstraße 4 – 6 Print-Ausgabe 64546 Mörfelden-Walldorf Lieferschein mit »für AiB (Monat/Jahr)« versehen Bitte beachten Sie: Die Vorlage eines Musters (pdf-Datei per E-Mail an anzeigen@ bund-verlag.de) mit Gewichtsangabe ist bei der Auftragserteilung erwünscht. Einzelblätter müssen ein Flächengewicht von mindestens 115 g/m², maximal 250 g/m² aufweisen. Beilagen mit einem Umfang von 4 oder 6 Seiten müssen ein Flächengewicht von mindestens 80 g/m² aufweisen. Mehrseitige Beilagen können nur als Kreuz-, Wickel- oder Parallelfalz verarbeitet werden. Allen Beilagenpreisen dieser Liste wird die gesetzliche MwSt. hinzugerechnet. Unsere vollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Beilagen finden Sie in der Rubrik »AGB«. Verlagsangaben Kurzcharakteristik Termin- und Anzeigenformate Anzeigenbeispiele Rabatte Beilagen AGB und Kerndaten Themenplan und Preise
8. Allgemeine Geschäftsbedingungen aib-web.de 1. »Anzeigenauftrag« im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröf- nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen fentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Interessenten in einer Druck- müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und schrift zum Zweck der Verbreitung. Beleg geltend gemacht werden. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der im Satz 1 genannten der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Ab- 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist druckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröf- 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbe- schadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen fentlichung der Anzeige, übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Voraus- höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. zahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 5. Die Zeitschriften erscheinen normalerweise im Laufe eines Monates, jedoch behalten sich Herausgeber und Verlag 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei das Recht vor, nach Bedarf zwei Hefte zu einer Doppelnummer zu vereinen. Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restli- 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimm- chen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftrag- ten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig gebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses, das Erscheinen weiterer beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauf- 7. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom trages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht Verlag mit dem Wort »Anzeige« deutlich gekennzeichnet. mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Ver- 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagen- öffentlichung und Verbreitung der Anzeige. aufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertreten- Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen ver- stößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstel- de erhebliche Änderung ursprünglich vereinbarter Ausführung hat der Auftraggeber zu tragen. len, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminde- eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser rung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage des vergangenen Kalenderjahres nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der mindestens 20 % beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. durch die Druckunterlage gegebenen Möglichkeiten. 18. Bei Zifferanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem norma- Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem len Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt, Zuschriften, die der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist ver- in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu streichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungs- verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die ein- minderung oder Rückgängigmachen des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, gehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiter- Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz leitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet. des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt 19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Auf- nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsge- bewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. hilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. 20. Prospektmaterial und Beihefter, die als Beilage für die Zeitschriften vorgesehen sind, sind vom Verlag nicht gegen Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Er- Feuerund Wasserschäden, auch nicht gegen Einbruchdiebstahl versichert. füllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang 21. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Frankfurt. Stand: November 2021 Verlagsangaben Kurzcharakteristik Termin- und Anzeigenformate Anzeigenbeispiele Rabatte Beilagen AGB und Kerndaten Themenplan und Preise
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