Arbeitsrecht im Betrieb - Mediadaten 2022 Deutschlands führende Fachzeitschrift für Betriebsräte - Bund-Verlag

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Arbeitsrecht im Betrieb - Mediadaten 2022 Deutschlands führende Fachzeitschrift für Betriebsräte - Bund-Verlag
Mediadaten 2022                            aib-web.de

Arbeitsrecht
im Betrieb
Deutschlands
führende Fachzeitschrift
für Betriebsräte

                           IVW-geprüfter
                            Werbeträger

Gültig ab 1. Januar 2022
Arbeitsrecht im Betrieb - Mediadaten 2022 Deutschlands führende Fachzeitschrift für Betriebsräte - Bund-Verlag
1. Verlagsangaben und Kerndaten                                                                                                                   aib-web.de

 Verlag:
                                                                                                                KERNDATEN »ARBEITSRECHT IM BETRIEB«
 Bund-Verlag GmbH
 Emil-von-Behring-Straße 14                                                                            Redaktion:                     Zeitschriftenformat:
 60439 Frankfurt am Main                                                                               Eva-Maria Stoppkotte           210 mm × 297 mm (B × H)
 www.bund-verlag.de                                                                                    Gerolsteiner Straße 67
                                                                                                       50937 Köln                     Satzspiegel:
                                                                                                       Tel.: 0221 / 35 57-699         185 mm × 271 mm (B × H)
 Geschäftsführung:                                  Anzeigenleitung:
 Rainer Jöde                                        Peter Beuther                                      eva-maria.stoppkotte
                                                                                                                                      Druckauflage:
                                                    Tel.: 069 / 79 50 10-41                            @bund-verlag.de
                                                                                                                                      15.100 Exemplare
 Zahlungsbedingungen:                               peter.beuther@bund-verlag.de
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                                                                                                                                      Verbreitete Auflage:
 Rechnungserhalt ohne Abzug                         Anzeigenberatung und -verwaltung:                  43. Jahrgang 2022
                                                                                                                                      13.521 Exemplare
                                                    Heike Sandrock
 Bankverbindung:                                                                                       Erscheinungsweise:
                                                    Tel.: 069 / 79 50 10-602                                                          Auflagenkontrolle:
 Postbank Frankfurt am Main                                                                            11 Ausgaben pro Jahr
                                                    anzeigen@bund-verlag.de                                                           IVW 4. Quartal 2020
 IBAN: DE92 5001 0060 0040 1896 02
                                                                                                       Bezugspreis:
 BIC: PBNK DEFF XXX                                 Berater im Außendienst:
                                                                                                       € 249,60* jährlich
                                                    Dietrich Engler
 Mittlervergütung:                                                                                     (inkl. MwSt.)
                                                    Tel.: 069 / 79 50 10-26
 15 % nur an im Handelsregister                     dietrich.engler@bund-verlag.de                     Einzelheftpreis:
 eingetragene Werbungsmittler
                                                                                                       € 20,60* (inkl. MwSt.)

 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie in der Rubrik »AGB«                                *Preisänderungen vorbehalten
 des vorliegenden Dokumentes.

Verlagsangaben       Kurzcharakteristik          Termin- und              Anzeigenformate   Anzeigenbeispiele         Rabatte           Beilagen                AGB
und Kerndaten                                    Themenplan                  und Preise
Arbeitsrecht im Betrieb - Mediadaten 2022 Deutschlands führende Fachzeitschrift für Betriebsräte - Bund-Verlag
2. Kurzcharakteristik                                                                                                           aib-web.de

                                                                »Arbeitsrecht im Betrieb« ist die führende Fachzeitschrift für
                                                                Betriebsräte in Deutschland und die erste Adresse für aktuelles Wissen
                                                                zur ­betrieblichen Mitbestimmung.
                                                                Zu diesem Urteil kam auch die Jury der Deutschen Fachpresse, die die »Arbeitsrecht
                                                                im Betrieb« für ihre herausragende journalistische Arbeit als Fachmedium des Jahres
                                                                2016 in der Kategorie »Beste Fachzeitschrift bis 2,5 ­Millionen Euro Umsatz«
                                                                auszeichnete. Der Verband der Deutschen Fachpresse würdige sie als »strukturiert,
                                                                serviceorientiert, kompakt«. Seit Dezember 2021 ­erscheint das Leitmedium
                                                                zusätzlich zur Printausgabe als ePaper.

                                                                Argumente für diesen IVW-geprüften Werbeträger:
                                                                 ƒ Marktführer im Segment Fachinformationen für Betriebsräte
                                                                 ƒ Zielgruppengenaue Ansprache von Betriebsräten
                                                                 ƒ Hohe Akzeptanz von Anzeigen- und Beilagenschaltungen in der Leserschaft
                                                                 ƒ Erreicht analoge wie auch digitale Leser:innen
                                                                 ƒ Für Betriebsräte ist »Arbeitsrecht im Betrieb« Pflichtlektüre

                                                                Zielgruppen: Betriebsräte, Richter:innen und Anwält:innen im Arbeitsrecht,
                                                                Schwerbehinderten­­vertretungen sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen

                 Die »Arbeitsrecht im Betrieb« ist Pflichtlektüre für Betriebsräte! Laut Urteil des Bundesarbeitsgerichts
                 vom 19.03.2014 ist die Zeitschrift trotz Internetzugang für die Betriebsratsarbeit erforderlich. Nur sie biete einen
                 strukturellen Zugang zum Arbeitsrecht (AZ: 7 ABN 91/13).

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Arbeitsrecht im Betrieb - Mediadaten 2022 Deutschlands führende Fachzeitschrift für Betriebsräte - Bund-Verlag
3. Termin- und Themenplan*                                                                                                           aib-web.de

   THEMA                               AUSGABE       ERSCHEINUNGS­                   BEILAGEN                                 ANZEIGEN
                                                         TERMIN          Buchungsschluss      Anlieferung       Anzeigenschluss            Druck-
                                                                                                                                      unterlagenschluss
   Arbeitszeit und Gesundheitsschutz    01/2022        11.01.2022          25.11.2021         15.12.2021           15.11.2021            03.12.2021
   im Homeoffice
   Resilienz im Betriebsratsamt         02/2022        04.02.2022          21.12.2021         14.01.2022           15.12.2021            05.01.2022
   New Work und Folgen                  03/2022        01.03.2022          20.01.2022         09.02.2022           14.01.2022            04.02.2022
   für die BR-Arbeit
   Neu im Betriebsrat 1:                04/2022        31.03.2022          18.02.2022         11.03.2022           15.02.2022             04.03.2022
   Der Betriebsratsvorsitzende
   Neu im Betriebsrat 2:                05/2022        29.04.2022          18.03.2022         08.04.2022           10.03.2022            31.03.2022
   Die Rechte und Pflichten
   des Betriebsrats
   Neu im Betriebsrat 3:                06/2022        31.05.2022          21.04.2022         11.05.2022           14.04.2022            05.05.2022
   So werden wir ein Team
   Klima- und Umweltschutz             07-08/2022      30.06.2022          20.05.2022         10.06.2022           11.05.2022            01.06.2022
   als Betriebsrat mitbestimmen
   Was bei SBV-Wahlen                   09/2022        31.08.2022          21.07.2022         10.08.2022           15.07.2022            05.08.2022
   zu beachten ist
   Gute Öffentlichkeitsarbeit           10/2022        30.09.2022          18.08.2022         09.09.2022           15.08.2022            05.09.2022
   Arbeiten in der Matrix               11/2022        28.10.2022          16.09.2022         07.10.2022           09.09.2022            30.09.2022
   Personelle Einzelmaßnahmen           12/2022        30.11.2022          20.10.2022         09.11.2022           14.10.2022            04.11.2022
                                                                                                 *Stand: November 2021, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

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und Kerndaten                          Themenplan         und Preise
Arbeitsrecht im Betrieb - Mediadaten 2022 Deutschlands führende Fachzeitschrift für Betriebsräte - Bund-Verlag
4. Anzeigenformate und Preise                                                                                                                               aib-web.de

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                                                                                                                               (gültig ab 1. Januar 2022)

                                                                                                                               Anforderungen für Datenanlieferung:
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                                                                                                                               separiert; Farbraum CMYK, Schriften
                                                                                                                               mit einbetten, Bildauflösung für
                                                                                                                               Farb- und Graustufenbilder mind. 300 dpi
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                                                                                                                               Tel.: 069 / 79 50 10-602
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 90 mm × 133 mm             90 mm × 64 mm         50 mm × 297 mm            50 mm × 146 mm          zzgl. 5 mm Beschnitt       Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen
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Verlagsangaben         Kurzcharakteristik     Termin- und           Anzeigenformate      Anzeigenbeispiele           Rabatte                   Beilagen                      AGB
und Kerndaten                                 Themenplan               und Preise
Arbeitsrecht im Betrieb - Mediadaten 2022 Deutschlands führende Fachzeitschrift für Betriebsräte - Bund-Verlag
· Handelt es sich dabei um ein objektives,                                                                                                                                                                                                                                                        In Zeiten der Corona-Krise ermöglichen sie vielen Beschäftigten ein Arbeiten von zu Hause aus –
   Recht auf Arbeitszeiterfassung                                     verlässliches und zugängliches System zur                                                                                                                                                                                                                                                       ohne das Risiko einer Ansteckung. Aber wo endet der Arbeitstag und wo beginnt das Privatleben?
   aus § 87 Abs. 1 BetrVG?                                            Dokumentation der täglichen Arbeitszeit?                                                                                                                                                                                                                                                        Die Entwicklung schreitet voran. Längst haben Roboter und andere lernende Systeme Teile der Arbeit
                                                                    · Ist dieses System auch geeignet, die                                                                                                                                                                                                                                                            übernommen. Aber welche Auswirkungen hat das auf die Beschäftigten – und was sollten
   Das Bundesarbeitsgericht (BAG) lehnte ein                          tägliche Arbeitszeit in flexiblen Arbeits-                                                                                                                                                                                                                                                      Betriebs- und Personalräte beachten? Der Ratgeber gibt fachkundige Antworten auf die aktuellen

 5. Anzeigenbeispiele
   Initiativrecht des Betriebsrats auf Einführung                     formen (z. B. Homeoffice) zu erfassen?                                                                                                                                                                                                                                                          Fragen der Arbeitswelt, die sich mit den technischen Veränderungen stellen – und er ist spannend zu
   eines Systems zur Arbeitszeiterfassung aus                       · Welche Anforderungen muss ein                                                                                                                                       Däubler                                                                                                                     lesen. Dabei hat der Verfasser stets die Belange der Beschäftigten im Blick.
   § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bislang ab.3 Das folge
   aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift. § 87
                                                                      Arbeitszeiterfassungssystem in unserem
                                                                      Betrieb erfüllen?
                                                                                                                                                                                                                                          Digitalisierung und
                                                                                                                                                                                                                                          Arbeitsrecht
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Schwerpunkte der Neuauflage:                                                                                                                                  aib-web.de
   Abs. 1 Nr. 6 BetrVG soll die Arbeitnehmer                        · Sollen manuelle Korrekturen möglich                                                                                                                                                                                                                                                             ›   Recht auf ein Homeoffice: Hat die Angst vor der Pandemie nachgeholfen?
                                                                                                                                                                                                                                          Künstliche Intelligenz – Homeoffice – Arbeit 4.0
   vor der Überwachung durch den Arbeitgeber                          sein? Unter welchen Voraussetzungen                                                                                                                                 7., aktualisierte und neubearbeitete Auflage                                                                                ›   Künstliche Intelligenz (KI): Was kann der Betriebsrat tun,
   schützen, ist also nur auf Abwehr eines dro-                       und durch wen?                                                                                                                                                      2021. 647 Seiten, kartoniert                                                                                                    um sie in vernünftigen Bahnen zu halten?
   henden Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte                    · Wie können Manipulationen der                                                                                                                                       € 34,90                                                                                                                     ›   Der Algorithmus als Chef: Weisungen, Einstellungen und Kündigungen
   ausgelegt. Daher könne der Betriebsrat nicht                       Arbeitszeiterfassung vermieden werden?                                                                                                                              ISBN 978-3-7663-6969-7                                                                                                          aufgrund von »Erkenntnissen« eines Computers?
   in eigener Initiative die Einführung eines Über-                   Soll es weitere Schutzmechanismen                                                                                                                             Halbe www.bund-verlag.de/6969                                                                                                     ›   Foodora, Deliveroo, Uber: Liefer- und Fahrdienste als Herausforderungen
   wachungssystems verlangen. Daneben kom-                            geben (z. B. eine automatische Sperrung                                                                                                                                                                                                                                                             des Arbeitsrechts
                                                                                                                                                                                                                                    Marginalspalte

                                                                                                                                                lichen Freistellungszeit gestiegen. Die Pande-
                                                                                                                                                se der Arbeitgeber an der Umsetzung der tarif-
                                                                                                                                                Durch die Covid-19-Pandemie ist das Interes-

                                                                                                                                                                                                 Bewältigung von Unterauslastung
                                                                                                                                                                                                 Tarifliche Freistellungszeit zur

                                                                                                                                                                                                                                     hörigen beschränkt.
                                                                                                                                                                                                                                     je pflegebedürftigem/pflegebedürftiger Ange-
                                                                                                                                                                                                                                     die Antragshäufigkeit auf zweimal je Kind bzw.
                                                                                                                                                                                                                                     den Antrag immer wieder stellen können, ist
                                                                                                                                                                                                                                     aus. Während Beschäftigte in Schichtarbeit
                                                                                                                                                                                                                                     sogar eine noch kürzere Ankündigungsfrist
                                                                                                                                                                                                                                     lendertage verkürzt, im Einvernehmen reicht
                                                                                                                                                                                                                                     spruchs wurde in diesem Jahr auf nur zehn Ka-
                                                                                                                                                                                                                                     die Geltendmachung des Freistellungsan-
                                                                                                                                                                                                                                     virus von Behörden geschlossen wurde. Auch
                                                                                                                                                                                                                                     oder Kindertagesstätte aufgrund des Corona-
                                                                                                                                                                                                                                     wenn deren normalerweise besuchte Schule
                                                                                                                                                                                                                                     tigten mit Kindern bis unter zwölf Jahren zu,

                                                                                                                                                                                                                                     Jahr der Anspruch ausgeweitet.
                                                                                                                                                                                                                                     Tarifabschluss 2020 wurde befristet für dieses
                                                                                                                                                                                                                                     gehörige (mindestens Pflegestufe 1). Mit dem
                                                                                                                                                                                                                                     des 8. Lebensjahres oder pflegebedürftige An-
                                                                                                                                                                                                                                     Versorgung von Kindern bis zur Vollendung
                                                                                                                                                                                                                                     jährige Anspruchsfristen erfüllt werden), die
                                                                                                                                                                                                                                     2 – oder 3-Schichtsystem (hier müssen mehr-
                                                                                                                                                                                                                                     besondere Belastung gilt die Arbeit in einem
                                                                                                                                                                                                                                     trag, der sechs Arbeitstagen entspricht. Als

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Ai B 1 0 | 2020
   men weitere Ziffern des § 87 Abs. 1 BetrVG                         des Systems nach individueller

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Personalbedarf nicht gedeckt werden könne.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Argument abgelehnt, dass der zusätzliche
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Anträge durch die Arbeitgeber mit dem
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           vollständig umgesetzt, in anderen wurden
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Unternehmen haben die Freistellungen

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Breite Spanne in betrieblicher Umsetzung

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   bedürftigen Angehörigen.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   7 Prozent von Beschäftigten mit pflege-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   kamen von Beschäftigten mit Kindern und
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Schichtarbeiter gestellt, weitere 22 Prozent
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Anträge haben Schichtarbeiterinnen und
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   freien Tage genutzt. Knapp 71 Prozent der
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   tigte die Wahloption der zusätzlichen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Befragung der IG Metall 260.000 Beschäf-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Schon im ersten Jahr haben nach einer

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Freistellung kam gut an
                                                                                                                                                                                                                                         Die Freistellung steht jetzt auch Beschäf-
   in Betracht. Ein Mitbestimmungsrecht aus                           Überschreitung der Höchstarbeitszeit)?
   § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG wird regelmäßig aus-                    · Wie und wann wird der Auskunfts-

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            ZaHlen, daTen und FakTen
   scheiden. Die Einführung eines technischen                         anspruch des Betriebsrats erfüllt?                                                                                                                             AiB2011_EAZ_6969_1-2-quer_185x133_4c.indd 1                                                                                                                                                                                                                                                       05.10.20 16:11

   oder manuellen Systems, das ausschließlich                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          1/2 Seite
   die Arbeitszeit der Beschäftigten erfasst, be-
   trifft nicht das betriebliche Zusammenleben
                                                                                                                                                                                                                                          Gute Arbeit in mobilen und                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   quer
   der Mitarbeiter. Es geht daher nicht um das
   Ordnungsverhalten, sondern um die Kontrolle
                                                                sein.6 Es geht hierbei nämlich zum einen um
                                                                die Ausgestaltung von Regelungen des Arbeits-
                                                                                                                                                                                                                                          digitalen Arbeitswelten!
   des mitbestimmungsfreien Arbeitsverhaltens.4                 zeitgesetzes (ArbZG), die den Gesundheits-                                                                                                                                Fachtagung zur Zukunft der Call- und Servicecenter für Betriebs- und Personalräte                                                                                                                                                                                                 Anmelden!
   Gerichtlich ungeklärt ist bislang, ob die Lage               schutz bezwecken, zum anderen verlangt der
              BILDUNG
   der Arbeitszeit als Anknüpfungspunkt für die                 Betriebsrat hier kein primäres Überwachungs-                                                                                                                              Wie können gute Arbeitsbedingungen und faire Bezahlung in Call- und
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               9.– 11.3.2021
            in der IG Metall
   Arbeitszeiterfassung   angesehen werden kann                 system. Vielmehr ist der Eingriff in Form einer                                                                                                                           Servicecentern durchgesetzt werden? Betriebs- und Personalräte diskutieren mit
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Hattingen
   und diese daher unter § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3                Überwachung durch den überwiegenden und                                                                                                                                   tbs, ver.di, Wissenschaft und Politik, wie diese Ziele erreicht werden können.
   BetrVG fällt oder ob sich ein Mitbestimmungs-                gesetzlich geregelten Arbeitszeitschutz der Be-
   recht aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG in Sachen                 schäftigten gerechtfertigt.                                                                                                                                               Vorträge, Workshops und Fachforen                                                                                                Referent*innen sind u.a.:
   Gesundheitsschutz ergeben kann.5                                                                                                                                                                                                       gibt es zu folgenden Themen:

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  instrument.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  die Wirkung des T-ZUG als Flexibilisierungs-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  se Ausweitung auf alle Beschäftigten erhöht
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  freiwilligen Betriebsvereinbarung regeln. Die-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  des können also die Betriebsparteien in einer
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  eines Ergänzungstarifvertrags. Entsprechen-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  diesem Tarifabschluss ging das nur im Zuge
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  nahme der Freistellungstage vereinbaren. Vor
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  die Betriebsparteien eine verpflichtende Ent-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  arbeit genutzt werden müssen. Dazu können
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Freistellungstage zur Vermeidung von Kurz-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  lasteten Beschäftigten aufgehoben wird und
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  geld und Freistellung für die besonders be-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  gelt, dass die Wahloption zwischen Zusatz-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Pilotabschluss in Nordrhein-Westfalen gere-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  »SolidarTV 2020« wurde beispielsweise im
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  auch in der letzten Tarifrunde erkannt. Im
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  rungsinstrument wurde von den Arbeitgebern
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  wird. Die hohe Bedeutung als Flexibilisie-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  die Auszahlung des Zusatzgelds vermieden
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  dem Betrieb liquide Mittel zu erhalten, weil
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Entgelt für die Beschäftigten und gleichzeitig
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  zeit eine Option, durch die Freistellung das
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  auslastung bietet die tarifliche Freistellungs-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  vermeiden. Bei einer vorübergehenden Unter-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  starke Belastungen für die Beschäftigten zu
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  quidität zu entlasten, dabei aber andererseits
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Maßnahmen einerseits die betriebliche Li-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Arbeitgebern dabei, durch sozialverträgliche
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  lasten kann. Hier sind Betriebsräte mit den
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Zahlungsfähigkeit der Unternehmen stark be-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  geführt, die in den nächsten Monaten die
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Elektroindustrie zu starker Unterauslastung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  mie hat in einigen Branchen der Metall- und
        Die bisherige Rechtsprechung des BAG,                   Recht auf Arbeitszeiterfassung

                                                                                                                                                                · Angabe des Zeitraums/des Jahres, in dem

                                                                                                                                                                · Angabe der besonderen Belastung

                                                                                                                                                                · Verweis auf die Wahloption aus dem

                                                                                                                                                                                                                                                    tragen. Am besten schriftlich mit
                                                                                                                                                                                                                                                    Recht aus dem Tarifvertrag individuell bean-
                                                                                                                                                                                                                                                    Beschäftigte müssen die Freistellung als

                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Muster für die individuelle Antragstellung
                                                                                                                                                                                                                                          • Aufwertung der Arbeit – Besser mit                                                                                             • Prof. Dr. Wolfgang Däubler

                                                                                                                                                                  genommen werden sollen
                                                                                                                                                                  die acht Tage Freistellung in Anspruch

                                                                                                                                                                  Kindes oder pflegebedürftige Angehörige)
                                                                                                                                                                  (Schichtarbeit oder Betreuung eines

                                                                                                                                                                  Manteltarifvertrag
                                                                                                                                                                  TV T-ZUG in Verbindung mit dem
   aus der sich kein Initiativrecht des Betriebsrats            aus § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG?
   auf Einführung eines Arbeitszeiterfassungssys-
                                                                                                                         Startet jetzt eure                                                                                                 Tarifvertrag                                                                                                                   • Wolfgang Beinhauer
                                                                                                                                                                                                                                          • Home-Office und mobiles Arbeiten                                                                                                 (Fraunhofer-Gesellschaft)
   tems ableiten ließ, hat sich jedenfalls überholt.            Dem Betriebsrat kommt aus § 80 Abs. 1                    Bildungsplanung

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Tarifliche Freistellung
   Es dürfte deshalb mittlerweile von einem In-                 BetrVG ein Überwachungsrecht und auch
                                                                                                                                                                                                                                            in Bezug auf Datenschutz                                                                                                       • Christoph Schmitz

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                auF einen Blick
   itiativrecht des Betriebsrats, insbesondere aus              eine Überwachungspflicht zu. Er ist gehalten,            für 2021!                                                                                                        • Arbeitsschutz und Arbeitszeitgesetz                                                                                              (ver.di Bundesvorstand)
   § 87 Abs. 1 Nr. 6 und 7 BetrVG, auszugehen                   die Einhaltung des Arbeitszeitrechts zuguns-                                                                                                                              • Digitalisierung und Künstliche                                                                                                 • Hansjörg Christoph (Verwaltungs-
                                                                                                                         Bestellung Seminarprogramm:
                                                                                                                                                                                                                                            Intelligenz                                                                                                                      Berufsgenossenschaft)
                                                                                                                         Tel.: 02324 / 508 - 333 oder
   3 BAG 28.11.1989 – 1 ABR 97/88.                              6 Vgl. dazu auch Brors, NZA 2019, 1176, 1179 f.
                                                                                                                         anmeldung@dgb-bildungswerk.de                                                                                                                                                                                                                     • N.N. (Call Center Verband
   4 LAG Berlin-Brandenburg 22.3.2017 – 23 TaBVGa 292/17.       7 BAG 6.5.2003 – 1 ABR 13/02.
   5 Bayreuther, NZA 2020, 1, 4; Brors, NZA 2019, 1176, 1177.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Deutschland e.V.)

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Aktuelles
                                                                                                                         Download unter:
                                                                                                                         www.betriebsratsqualifi19zierung.de                                                                               Programm ab September 2020 verfügbar. Unter Coronabedingungen
                                                                                                                                                                                                                                           ist die Tagung als virtuelles Angebot (mit Kostenanpassung) angedacht.

                                                                                                                                                                                                                                          Anmeldung und weitere Informationen:
                                                                                                                                                                                                                                          www.callcentertagung.de
                                                                                                                                                                                                                                           Grundlagen für eine erfolgreiche Interessenvertretung                                                                                                             Die Academy of Labour in Frankfurt am Main bietet umfassende Aus- und Weiterbildungs-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             möglichkeiten mit arbeitnehmerorientierter Ausrichtung.

                                                                                                                                                                                                                                             Zertifikatslehrgang                                                                                                                                             Der Lehrgang richtet sich an Praktikerinnen und Praktiker aus Betriebs- und Personalräten,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             die bereits mit Beteiligungsverfahren arbeiten und ihre Arbeit weiterentwickeln wollen.

                                                                                                                                                                                                                                             Beteiligungsmanagement
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Strategisches Beteiligungsmanagement ist unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Interessenvertretung sowie für die politische Arbeit von Gewerkschaften und Parteien.
                                                                                                                           29

                                                                                                                                                                                                                                             Die Anmeldung für den nächsten Jahrgang März 2021 ist ab sofort möglich!
                                                                                                                                                                                                                                             Mehr Infos: www.academy-of-labour.de ➜ Studium ➜ Zertifikatslehrgang Beteiligungsmanagement

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Ganze Marginalspalte

                                                                                                                        1/1 Seite
                                                                                                                        im Anschnitt

Verlagsangaben                                    Kurzcharakteristik                                      Termin- und               Anzeigenformate                                                                                             Anzeigenbeispiele                                                                                                                      Rabatte                                                                                                      Beilagen                                                                                             AGB
und Kerndaten                                                                                             Themenplan                   und Preise
Arbeitsrecht im Betrieb - Mediadaten 2022 Deutschlands führende Fachzeitschrift für Betriebsräte - Bund-Verlag
6. Rabatte und Kombinationsmöglichkeiten                                                                                aib-web.de

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                                                                                                    MEHRFACH BUCHEN LOHNT SICH!

                                                                                             Profitieren Sie bei Buchung mehrerer
                                                                                             Anzeigen innerhalb eines Kalenderjahres
                                                                                             von unseren Rabatten:
    Stärken Sie mit der Buchung unseres Kombi-Angebots                                       5%         ab 3 Anzeigen oder 2 Seiten
    Ihre Präsenz. Bei Buchung von Anzeigen in mehreren Zeitschriften                         10 %       ab 6 Anzeigen oder 4 Seiten
    sparen Sie mit Mengenrabatt bis zu 20 Prozent!                                           20 %       ab 11 Anzeigen oder 8 Seiten

Verlagsangaben   Kurzcharakteristik   Termin- und   Anzeigenformate   Anzeigenbeispiele   Rabatte             Beilagen                 AGB
und Kerndaten                         Themenplan       und Preise
Arbeitsrecht im Betrieb - Mediadaten 2022 Deutschlands führende Fachzeitschrift für Betriebsräte - Bund-Verlag
7. Beilagen                                                                                                                            aib-web.de

                                                                                          Beilagen bis 20 Gramm:
                                                                                          € 410,– pro 1.000 Exemplare
                                                                                          max. 200 mm × 287 mm (B × H)

                                                                                          Je weitere 5 Gramm:
                                                                                          € 42,– Gewichtszuschlag pro 1.000 Exemplare

                                                                                          Anlieferung der Beilagen frei Haus an:
                                                                                          Westdeutsche Verlags-
   Ihre Beilage                                                                           und Druckerei GmbH
      in der                                                                              Kurhessenstraße 4 – 6
  Print-Ausgabe                                                                           64546 Mörfelden-Walldorf

                                                                                          Lieferschein mit »für AiB (Monat/Jahr)« versehen

                                                                                          Bitte beachten Sie:
                                                                                          Die Vorlage eines Musters (pdf-Datei per E-Mail an anzeigen@
                                                                                          bund-verlag.de) mit Gewichts­angabe ist bei der Auftragserteilung
                                                                                          erwünscht. Einzelblätter müssen ein Flächengewicht von
                                                                                          mindestens 115 g/m², maximal 250 g/m² aufweisen. Beilagen mit
                                                                                          einem Umfang von 4 oder 6 Seiten müssen ein Flächengewicht von
                                                                                          mindestens 80 g/m² aufweisen. Mehrseitige Beilagen können nur als
                                                                                          Kreuz-, Wickel- oder ­Parallelfalz verarbeitet werden.

                                                                                          Allen Beilagenpreisen dieser Liste wird die gesetzliche MwSt.­
                                                                                          hinzugerechnet. Unsere vollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
                                                                                          für Anzeigen und Beilagen finden Sie in der Rubrik »AGB«.

Verlagsangaben   Kurzcharakteristik   Termin- und   Anzeigenformate   Anzeigenbeispiele            Rabatte                 Beilagen                   AGB
und Kerndaten                         Themenplan       und Preise
8. Allgemeine Geschäftsbedingungen                                                                                                                                                                                 aib-web.de

 1. »Anzeigenauftrag« im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröf-                nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen
     fentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Interessenten in einer Druck-              müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und
     schrift zum Zweck der Verbreitung.                                                                                         Beleg geltend gemacht werden.
 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im           11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die
     Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines             Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb
     Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der im Satz 1 genannten          der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
     Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
                                                                                                                            12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Ab-
 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist
                                                                                                                                druckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
     auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
                                                                                                                            13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröf-
 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbe-
     schadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen                fentlichung der Anzeige, übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang
     Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf              der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Voraus-
     höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.                                                                       zahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
 5. Die Zeitschriften erscheinen normalerweise im Laufe eines Monates, jedoch behalten sich Herausgeber und Verlag          14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei
     das Recht vor, nach Bedarf zwei Hefte zu einer Doppelnummer zu vereinen.                                                   Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restli-
 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimm-                  chen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftrag-
     ten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig               gebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses, das Erscheinen weiterer
     beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag              Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und
     auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass          von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
     dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.                                                                           15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauf-
 7. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom             trages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht
     Verlag mit dem Wort »Anzeige« deutlich gekennzeichnet.
                                                                                                                                mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Ver-
 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagen-
                                                                                                                                öffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
     aufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten
                                                                                                                            16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertreten-
     Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen ver-
     stößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstel-       de erhebliche Änderung ursprünglich vereinbarter Ausführung hat der Auftraggeber zu tragen.
     len, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage          17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminde-
     eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser               rung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres
     den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden                 die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage des vergangenen Kalenderjahres
     nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.                             unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie
 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der               mindestens 20 % beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn
     Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag                 der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor
     unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der            Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
     durch die Druckunterlage gegebenen Möglichkeiten.                                                                      18. Bei Zifferanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt
 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der               eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem norma-
     Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem                len Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt, Zuschriften, die
     der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist ver-
                                                                                                                                in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu
     streichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungs-
                                                                                                                                verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die ein-
     minderung oder Rückgängigmachen des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung,
                                                                                                                                gehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiter-
     Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung –
     ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz                leitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.
     des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt        19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Auf-
     nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsge-          bewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
     hilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.          20. Prospektmaterial und Beihefter, die als Beilage für die Zeitschriften vorgesehen sind, sind vom Verlag nicht gegen
     Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Er-            Feuerund Wasserschäden, auch nicht gegen Einbruchdiebstahl versichert.
     füllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang       21. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Frankfurt.                                Stand: November 2021

Verlagsangaben               Kurzcharakteristik                   Termin- und                  Anzeigenformate               Anzeigenbeispiele                      Rabatte                         Beilagen                           AGB
und Kerndaten                                                     Themenplan                      und Preise
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