ARCHITEKTUR UND FOTORECHT - EINE HANDREICHUNG - Bund Deutscher ...

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ARCHITEKTUR
UND
FOTORECHT
EINE HANDREICHUNG
Architektur und Fotorecht                   Die beiden Verbände verstehen sich           Der 2018 gegründete Bundesverband
                                            als Partner und regeln gemeinsam in          Architekturfotografie BVAF e. V. ist ein
Eine Handreichung                           dieser Kooperationsvereinbarung den          Zusammenschluss von Berufsfotografen
                                            Umgang mit Bildrechten im Rahmen             und -fotografinnen, die auf Architektur-
Architektinnen und Architekten sowie        der BDA-Architekturpreise. Damit wird        fotografie spezialisiert sind. Sein Ziel ist
Architekturfotografinnen und -fotografen    allen Beteiligten, auch den einreichen-      es, das Ansehen der Architekturfoto-
stehen als Auftraggebende und Auf-          den Architektinnen und Architekten,          grafie zu fördern sowie Öffentlichkeit,
tragnehmende in einem partnerschaftli-      Rechtssicherheit gegeben, und die            Auftraggeber und Bildnutzer für den
chen beruflichen Verhältnis zueinander.     Gliederungen des BDA erhalten in ihrer       Wert professioneller Fotografie zu sen-
Dennoch gab es in der Vergangenheit         Rolle als Auslober Rechtssicherheit im       sibilisieren. Neben dem intensiven inter-
Missverständnisse im Hinblick auf den       Umgang mit eingereichtem Bildmaterial.       nen Austausch bei Fragen rund um die
Umfang der Nutzung von Fotoaufnahmen        Weiterhin setzt sich der BDA auch bei        Architekturfotografie hat es der Verband
und das Urheberrecht. Insbesondere war      seinen Kooperationswettbewerben für          mit viel ehrenamtlichem Engagement
die Verwendung von Fotos bei Einrei-        faire Ausschreibungsbedingungen ein,         geschafft, im Dialog mit Auftraggebern,
chungen für Preisverfahren oft nicht aus-   die gemeinsam mit dem BVAF erarbeitet        Verbänden und Lizenznehmern gemein-
reichend geklärt. Um hier für Aufklärung    wurden. Somit ist das partnerschaftliche     same Lösungen für einheitliche Regelun-
und Rechtssicherheit zu sorgen, haben       Zusammenspiel und die Entwicklung            gen bei Bildnutzungen zu finden.
der Bund Deutscher Architektinnen und       gemeinsamer Lösungen für alle Beteilig-
Architekten BDA e. V. und der Bundes-       ten vorteilhaft.                             Der BDA setzt sich für die Qualität des
verband Architekturfotografie BVAF                                                       Planens und Bauens in Verantwortung
e. V. eine Kooperationsvereinbarung         Neben der Kooperationsvereinbarung           für Gesellschaft und Umwelt ein. Dazu
geschlossen, die als Mustervereinbarung     arbeiten BDA und BVAF gemeinsam              gehört zentral der Einsatz für die ange-
eine Leuchtturmfunktion für die gesamte     daran, allen Beteiligten hilfreiche Infor-   messene Vergütung kreativer selbstän-
Branche beansprucht. Alle wesentlichen      mationen im Zusammenhang mit der             diger Arbeit. Was für Architektinnen und
Inhalte der Kooperationsvereinbarung        Nutzung von Architekturfotos zur Verfü-      Architekten gilt, wird selbstverständlich
sind in die Muster-Lizenzvereinbarung im    gung zu stellen. Diese Schrift vermittelt    auch für Fotografinnen und Fotografen
Anhang dieser Publikation eingeflossen.     in aller gebotenen Kürze einige wichtige     anerkannt. Das BDA-Präsidium hat sich
                                            Grundlagen zum Umgang mit Architek-          ausdrücklich zu diesem Ziel bekannt und
                                            turfotografien, zur Auswahl von Fotogra-     Ende 2020 die Kooperationsvereinba-
                                            finnen und Fotografen, zum Briefing und      rung mit dem BVAF geschlossen, den
                                            zur Vorbereitung der Fotoaufnahmen, zu       der BDA als Interessenvertretung mit
                                            Urheber- und Nutzungsrechten, zu den         Mandat der Fotografenschaft anerkennt.
                                            Rechten Dritter und zur Auslobung von
                                            Architekturpreisen. Typische Hürden bei
                                            der Verwendung urheberrechtlich ge-
                                            schützter Materialien werden skizziert,
                                            und es werden Wege aufgezeigt, wie
                                            mögliche Konflikte im Vorfeld vermieden
                                            werden können.

                                                                                                                                   3
Auswahl von Fotografin-   Das Bauvorhaben geht seiner Vollen-           Bei der konkreten Vorbereitung der
                          dung entgegen und soll fotografiert           Fotoaufnahmen sind weitere Schlüssel-
nen und Fotografen        werden, um es zu dokumentieren und            fragen zu klären:
sowie Vorbereitung        für die Selbstdarstellung in verschie-
                          denen Medien zu präsentieren. Eine            — Wann ist der richtige Zeitpunkt für
eines Fotoauftrags        gute Fotodokumentation verlangt eine            einen Fototermin?
                          gute Vorplanung, insbesondere hin-            — Sind alle Restarbeiten / Mängelbe-
                          sichtlich der späteren Verwendung der           seitigungen erledigt?
                          Fotografien. Die Eigenwerbung (Home-          — Wann ist das Projekt fotogen?
                          page, Prospekt, Präsentation, Vortrag),       — Soll das Gebäude vor oder in Benut-
                          Pressearbeit, die Präsenz in Social Media       zung fotografiert werden?
                          und auf Portalen sowie die Teilnahme an
                          Architekturpreisen sind typische Publi-       Damit innerhalb privater Grundstücke
                          kationsmöglichkeiten für Architekturfo-       und Gebäude Fotografien erstellt und
                          tografien eigener Projekte.                   diese später publiziert werden dürfen,
                                                                        werden die Zustimmungen derjenigen
                          Der oder die passende Fotograf bzw.           benötigt, deren Rechte berührt werden.
                          Fotografin sollte rechtzeitig gefunden        Dazu gehören z. B. diejenigen, denen das
                          werden. Auswahlkriterien sind Spe-            Gebäude gehört, und diejenigen, die es
                          zialisierung, Stil, Bildauffassung, ggf.      nutzen. Aber auch abgebildete Kunst-
                          Expertise in bestimmten Bereichen und         und Designobjekte können im Einzelfall
                          gute Kommunikationsfähigkeiten. Eine          eigenständige Freigaben erforderlich
                          gute Übersicht über Fotografinnen und         machen. Je nach Sujet können überdies
                          Fotografen, die auf Architekturfotogra-       Aspekte der DSGVO eine Rolle spielen.
                          fie spezialisiert sind, findet sich auf der
                          Homepage des Bundesverbandes Archi-           Die Einholung der Freigaben durch die
                          tekturfotografie e. V.: www.bvaf.de           Architekturbüros bildet die Grundlage
                                                                        für die Arbeit der Fotografinnen und
                          Nach dem Briefing ist eine gemeinsame         Fotografen sowie für die rechtlich ein-
                          Vorbesichtigung mit der Fotografin oder       wandfreie Nutzung und Verbreitung der
                          dem Fotografen ratsam. Hierbei werden         Fotografien. Wer Fotografien publiziert,
                          wichtige Entscheidungskriterien für die       trägt die Verantwortung für die Recht-
                          Koordination der Fotoarbeiten abgear-         mäßigkeit der Bildverwendung und muss
                          beitet, beispielsweise:                       sicherstellen, dass alle notwendigen
                                                                        Freigaben für die jeweiligen Verwen-
                          — Lage des Gebäudes (Belichtung /             dungszwecke vorliegen.
                            Lichteinfall)
                          — Wer ist in die Fotoarbeiten invol-
                            viert?
                          — Koordination des Termins mit Betei-
                            ligten, Checkliste

4
Urheberrecht und   UrhG § 11 Allgemeines                       Das Architekturbüro sollte nur die Leis-
                   Das Urheberrecht schützt den Urheber        tungen beauftragen, die ihm einen un-
Nutzungsrechte     in seinen geistigen und persönlichen Be-    mittelbaren Nutzen bringen. Es ist wenig
                   ziehungen zum Werk und in der Nutzung       nutzbringend, die Werbung anderer am
                   des Werkes. Es dient zugleich der Siche-    Projekt Beteiligter zu finanzieren. Bildli-
                   rung einer angemessenen Vergütung für       zenzen werden durch die Fotografinnen
                   die Nutzung des Werkes.                     und Fotografen an Dritte vergeben und
                                                               auch diesen in Rechnung gestellt.
                   Das Urheberrecht schützt das Werk
                   von Architekturschaffenden sowie von        Um die Kommunikation über Nutzungs-
                   Fotografinnen und Fotografen gleicher-      rechte zu vereinfachen, hat der BVAF
                   maßen. Dabei ist die Angemessenheit         die Arbeitshilfe „Nutzungsrechte in der
                   der Vergütung eines Werkes der Foto-        Architekturfotografie“ herausgegeben.
                   grafie eng an den Umfang der Nutzung        In einer tabellenartigen Zusammenstel-
                   gebunden.                                   lung wird ein gemeinsames Vokabular
                                                               zur Verfügung gestellt, mit dessen Hilfe
                   UrhG § 32 Angemessene Vergütung             sich alle Beteiligten bei Fotoaufträgen
                   (1) Der Urheber hat für die Einräumung      und beim Erwerb von Nutzungsrechten
                   von Nutzungsrechten und die Erlaubnis       eindeutig verständigen können. Dazu
                   zur Werknutzung Anspruch auf die ver-       sind die Nutzungsarten, die bei Architek-
                   traglich vereinbarte Vergütung.             turfotografen am häufigsten angefragt
                                                               werden, in Gruppen zusammengestellt
                   Wenn ein Architekturbüro Fotografien        und inhaltlich definiert. Sie kann auf der
                   in Auftrag gibt, erwirbt es an diesen       Webseite des Verbandes unter www.
                   also kein „Eigentum“, mit dem es dann       bvaf.de/content/8-nutzungsrechte/
                   tun kann, was es möchte. Es erwirbt         bvaf-nutzungsrechte-in-der-architek-
                   vielmehr Nutzungsrechte an den Foto-        turfotografie-2019.pdf heruntergeladen
                   grafien in einem Umfang, der zwischen       werden.
                   beiden Seiten vereinbart werden muss.

                   Der Umfang der Nutzung hat Auswirkun-
                   gen auf die Höhe des Honorars. Wenn
                   ein Architekturbüro beispielsweise ein
                   Pressenutzungsrecht wünscht, mit dem
                   es die Fotografien honorarfrei zum Ab-
                   druck in Fachzeitschriften weitergeben
                   kann, dann entgeht der Fotografin oder
                   dem Fotografen dadurch das Honorar,
                   das der Verlag andernfalls für die Veröf-
                   fentlichung bezahlen würde.

                                                                                                         5
Typische Nutzungsrechte                    Basislizenz für die eigene Nutzung            Nutzungsrechte-Erweiterungen
bei Fotoaufträgen für ein                  Bei einem Fotoauftrag für ein Architek-       Die Nutzung in Social-Media-Profilen
Architekturbüro                            turbüro können beispielsweise folgende        des Architekturbüros wird meist separat
                                           Nutzungsrechte für die eigene Nutzung         gehandhabt und als eine Erweiterung
                                           vereinbart werden:                            der Basislizenz betrachtet. Je nach
Üblicherweise erwerben Auftrag­
                                                                                         Abrechnungsmodell der Fotografin oder
gebende einfache Nutzungsrechte an
                                           A1                                            des Fotografen kann auch diese Erwei-
Fotografien, deren genauer Umfang
                                           eigene Webseiten des Architekturbüros         terung zusätzlich zu einer Basislizenz
vorab vereinbart wird (im Unterschied
                                                                                         erworben werden:
zu ausschließlichen, exklusiv an die
                                           A2
Auftrag­gebenden übertragenen Nut-
                                           eigene Drucksachen – nicht zum Verkauf        B1
zungsrechten). Die Nutzungsrechte
                                           bestimmt, z. B. Bürobroschüren, Refe-         Social-Media-Profile des Architekturbü-
werden inhaltlich meist unterschieden
                                           renzblätter, Einladungskarten, Weih-          ros, z. B. Facebook, Instagram, Twitter
in ein Paket von Nutzungsrechten, die in
                                           nachtskarten
der Grundposition mit enthalten sind (im
                                                                                         Die Nutzung in Büroprofilen auf Web-
Folgenden als „Basislizenz“ bezeichnet),
                                           A3                                            portalen erlaubt es den Architektinnen
und Nutzungsrechte-Erweiterungen, für
                                           eigene Drucksachen – zum Verkauf              und Architekten, sich auf großen, gut
die ein Aufpreis vereinbart wird.
                                           bestimmt, z. B. Werkmonographie, die im       besuchten Plattformen zu präsentieren
                                           Handel verkauft wird                          und die Inhalte selbst zu kontrollieren:
Die Nummerierung im nachfolgenden
Text bezieht sich auf die Nutzungsrech-
                                           A4                                            B2
tetabelle des BVAF.
                                           eigene Vorträge und Präsentationen, z. B.     Büroprofile auf Webportalen, z. B. Archi-
                                           Beamervorträge, Führungen                     tektenprofil auf www.baunetz.de

                                           A5
                                           eigene Ausstellungen, die das Werk des
                                           Architekturbüros ausstellen, z. B. in einer
                                           Architekturgalerie

6
Mit der Einreichung bei Architektur-        Mit Pressenutzungsrechten für die hono-     Diese Aufzählung ist nicht vollständig,
preisen oder der Teilnahme am „Tag der      rarfreie Veröffentlichung in redaktionel-   sondern listet nur die am häufigsten
Architektur“ nutzen Architekturbüros die    len Beiträgen kann ein Architekturbüro      angefragten Nutzungsrechte in der
Bilder nicht mehr nur selbst, sondern ge-   die Publikation seiner Projekte fördern.    Architekturfotografie auf.
ben diese in einem definierten Umfang       Lizenzierungen für die Verwendung in
auch an Dritte weiter. Für viele Büros      Presseberichten werden üblicherweise
sind diese öffentlichkeitswirksamen         an ausgewählten Fotografien einer Serie
Nutzungen ein wichtiger Teil ihrer Öf-      separat vereinbart und vergütet. Sie
fentlichkeitsarbeit und werden deshalb      können je nach Zielsetzung des Büros
häufig zusätzlich zu einer Basislizenz      in einzelne Nutzungen aufgeteilt und
erworben:                                   beauftragt werden:

C1                                          D1
Einreichung bei Architekturpreisen.         Tages- und Wochenzeitungen
Nutzungsumfang für diejenigen, die den      (Online / Print )
Preis ausloben: eigene Darstellung des
Preises in Ausstellungen, in kostenfrei-    D2
en Broschüren und auf der Webseite,         Fachpresse Architektur, Innenarchitek-
Weitergabe eines Pressebildes zur           tur, Bau und Wohnen
redaktionellen Berichterstattung über
den Preis an andere Medien. Weiterge-       D3
hende Nutzungsrechte für die Ausloben-      weitere Zeitschriften, deren themati-
den oder für Dritte sind nicht enthalten.   scher Schwerpunkt nicht Architektur,
Publikationen über den Preis, die im        Innenarchitektur, Bau oder Wohnen ist
Buchhandel verkauft werden (Handels­        (Online / Print)
produkte) sind durch die Auslobenden
zu vergüten, sofern das Architekturbüro     D4
hierfür kein gesondertes Nutzungsrecht      von Dritten herausgegebene Buchpubli-
erworben hat.                               kationen, z. B. Architekturführer

C2                                          D5
„Tag der Architektur“. Nutzungsumfang       redaktionelle Meldungen auf
für die Architektenkammern als Veran-       Webportalen mit Schwerpunkt Archi-
stalterinnen: Programmheft, kostenfreie     tektur
Broschüren, Webseite zum Tag der
Architektur, Weitergabe eines Pressebil-
des zur redaktionellen Berichterstattung
über den Tag der Architektur an andere
Medien. Weitergehende Nutzungsrechte
für die Veranstalterinnen oder für Dritte
sind nicht enthalten.

                                                                                                                                  7
Architekturpreise   Architekturpreise sind ein wichtiges        Um einen Architekturpreis ohne recht-
                    Mittel, mit dem Architekturbüros            liche Risiken durchführen zu können,
                    Anerkennung für ihre Werke erlangen         sichern sich die Auslobenden über
                    können. Die prämierten Bauten werden        Teilnahmebedingungen ab, dass die für
                    durch ihre Veröffentlichung überregi-       die Durchführung des Preises und die
                    onal bekannt. Zeitschriften werden auf      Veröffentlichung der Ergebnisse benö-
                    die Projekte aufmerksam. Ideen werden       tigten Nutzungsrechte und Freigaben
                    ausgetauscht und bilden die Grundlage       am Bildmaterial vorliegen.
                    für die Weiterentwicklung der Baukultur.
                    Außerdem werden Auszeichnungen und          Die Auslobungsbedingungen vieler Archi-
                    Anerkennungen bei Architekturpreisen        tekturpreise führten bislang immer wie-
                    zunehmend als Kriterien für die Zulas-      der zu Problemen. Beispielsweise werden
                    sung zu Architekturwettbewerben und         Nutzungsrechte an den eingereichten
                    VgV-Verfahren herangezogen.                 Fotografien gefordert, die für den Preis
                                                                gar nicht erforderlich sind – und über die
                    Neben Plänen und Texten sind Fotografi-     die Architekturbüros als Einreichende in
                    en das wesentliche Mittel, um bei einem     der Regel gar nicht verfügen. Dazu gehö-
                    Architekturpreis die Qualitäten eines       ren z. B. werbliche Nutzungen bei von der
                    Gebäudes zu vermitteln. Die Vorauswahl      Bauindustrie ausgelobten Preisen. Oder
                    der Projekte, die in die engere Wahl für    es werden von den Fotografinnen und
                    eine Auszeichnung oder eine Aner-           Fotografen rechtliche Zusicherungen ver-
                    kennung kommen, erfolgt häufig ohne         langt, die sie nicht geben können – z. B.,
                    Besichtigung vor Ort. Deshalb kommt         dass das Bildmaterial „frei von Rechten
                    guten Fotografien eine wesentliche          Dritter“ sei.
                    Bedeutung zu.
                                                                Die daraus resultierenden Konflikte
                    Die verschiedenen Gliederungen des          haben das Verhältnis zwischen Archi-
                    BDA loben selbst regelmäßig Architek-       tekten und Fotografen immer wieder
                    turpreise aus. Darüber hinaus ist der BDA   unnötig belastet. Mit der Kooperations-
                    Kooperationspartner bei verschiedenen       vereinbarung zwischen BDA und BVAF
                    Preisen, die von anderen Institutionen      wurde eine faire und für alle Seiten leicht
                    ausgelobt werden.                           handhabbare, beispielhafte Auslobung
                                                                für Architekturpreise entwickelt, die
                                                                Konflikte in diesem Feld vermeidet.

8
Im Folgenden wird eine Muster-Lizenzvereinbarung zwischen der Fotogra-
fin bzw. dem Fotografen sowie dem BDA als Auslober wiedergegeben, die vom
BDA-Bundesverband zur Anwendung bei BDA-Preisen empfohlen wird. Sie ist
Bestandteil der Kooperationsvereinbarung zwischen BDA und BVAF und sollte
bei der Einreichung zu einem BDA-Preis von der Fotografin bzw. dem Fotografen
unterschrieben werden.

                                                                                9
Lizenzvereinbarung                          1. Die Fotografin / der Fotograf versi-      4. Die Nutzung der Bilder in werblichem
                                            chert, Urheber der Fotografien und allein    Zusammenhang oder in für den Weiter-
zwischen Fotografin /                       berechtigt zu sein, über Rechte an den       verkauf bestimmten Produkten wie z. B.
Fotograf und BDA als                        Fotografien zu verfügen.                     Büchern ist honorarpflichtig und bedarf
                                                                                         der gesonderten Einräumung der Nut-
Auslober                                    2. Die Fotografin / der Fotograf ge-         zungsrechte durch die Fotografin / den
                                            stattet dem BDA-Bundesverband, den           Fotografen. Dies bezieht sich auch auf
Der BDA-Bundesverband empfiehlt,            BDA-Landesverbänden und den regi-            werbliche Nutzung, wie z. B. Corporate
diese Vereinbarung für alle Auslobun-       onalen BDA-Gruppen, die Fotografien          Publishing, die Nutzung in Anzeigen
gen von BDA-Preisen auf Landes- und         honorarfrei zum Zwecke der Durch-            oder die Nutzung durch Sponsoren des
Gruppenebene einzusetzen. Bereits bei       führung und eigenen Präsentation der         Preises. Framing oder das Anbieten
Einreichung soll der oder die Einreichen-   BDA-Architekturpreise in Ausstellungen,      von Framingcodes zur Einbettung von
de die Unterschrift des Fotografen oder     kostenlosen Büchern / Broschüren (ma-        Imageframes auf Webseiten Dritter ist
der Fotografin beibringen.                  ximale Schutzgebühr von 20,00 €), der        nicht gestattet. Für Bücher des BDA, die
                                            BDA-App und auf den eigenen Websei-          im Buchhandel für über 20 € verkauft
Diese Lizenzvereinbarung wurde in           ten (alle BDA-Domains inkl. „BDA-Archi-      werden (Handelsprodukte), bezahlt der
Kooperation mit dem Bundesverband Ar-       tekturführer“), ohne Download-Option,        BDA folgende Vergütungen:
chitekturfotografie BVAF e. V. erarbeitet   zeitlich und räumlich uneingeschränkt zu
und vom BDA-Präsidium beschlossen.          nutzen.                                      Auflage: < 5000 (1. Auflage)
                                                                                         Abbildungsgröße < DIN A4: 60,00 €
                                            3. Die Fotografin / der Fotograf gestattet   Abbildungsgröße > DIN A4: 80,00 €
                                            dem BDA, max. zwei Fotoaufnahmen pro         Titel: 120,00 €
                                            Projekt für seine Pressearbeit honorar-      50% Aufschlag bei gleichzeitiger Her-
                                            frei zu nutzen und die Fotografien an die    ausgabe eines E-Books
                                            Medien, wie z. B. Fach- und Tagespres-       Versand von Belegexemplaren an die
                                            se, Online-Fachportale, Social Media         Bildurheberin / den Bildurheber
                                            (Instagram, Facebook und Twitter) usw.,
                                            zur rein redaktionellen Nutzung weiter-      5. Üblicherweise enthalten digitale Fo-
                                            zugeben, sofern die Berichterstattung        tografien Metadaten („IPTC“ = Angaben
                                            in einem unmittelbaren, redaktionellen       zum Motiv, Urheber, Nutzungsbedingun-
                                            Zusammenhang mit dem Ergebnis eines          gen usw.). Das Entfernen oder Verändern
                                            BDA-Preises steht. Die Nutzung der           der IPTC-Metadaten ist ohne aus-
                                            Bildmotive innerhalb eines redaktionel-      drückliche schriftliche Zustimmung des
                                            len Artikels darf von der Presse in eigene   Fotografen nach § 95c UrhG unzulässig.
                                            Online-Archive gestellt werden, wenn         Der Auslober hat sicherzustellen, dass
                                            die Bilder nicht einzeln downloadbar         die IPTC-Metadaten bei der Weitergabe
                                            sind. Bei Weitergabe der Pressefotos         des Bildmaterials an Dritte sowie bei
                                            hat der BDA darauf hinzuweisen, dass         jeglicher digitaler Verwendung unverän-
                                            bei deren Verwendung am oder im Foto         dert bleiben.
                                            selbst der Urhebervermerk anzubringen
                                            ist. Wesentliche Veränderungen der           6. Der BDA haftet nicht für Ansprüche,
                                            Bilder durch Bildbearbeitung sind nur        die sich aus Rechten Dritter ergeben.
                                            durch Freigabe des Bildautors möglich.
                                            Anpassungen der Bilder im Sinne der          Ort, Datum, Unterschrift der Fotografin /
                                            Druckvorstufe und Formatanpassungen,         des Fotografen
                                            welche die verschiedenen Layouts erfor-
                                            dern, sind gestattet.

10
Herausgeber

Bund Deutscher Architektinnen
und Architekten BDA
Bundesgeschäftsstelle
Wilhelmine-Gemberg-Weg 6
10179 Berlin
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Fax 030 278799-15
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www.bda-architekten.de

Berlin 2021
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