ARCHITEKTUR UND FOTORECHT - EINE HANDREICHUNG - Bund Deutscher ...

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ARCHITEKTUR
UND
FOTORECHT
EINE HANDREICHUNG
Architektur und Fotorecht                   Die beiden Verbände verstehen sich         Der 2018 gegründete Bundesverband
                                            als Partner und regeln gemeinsam in        Architekturfotografie BVAF e.V. ist ein
Eine Handreichung                           dieser Kooperationsvereinbarung den        Zusammenschluss von Berufsfotografen
                                            Umgang mit Bildrechten im Rahmen           und -fotografinnen, die auf Architektur-
Architektinnen und Architekten sowie        der BDA-Architekturpreise. Damit wird      fotografie spezialisiert sind. Sein Ziel ist
Architekturfotografinnen und -fotogra-      allen Beteiligten, auch den einreichen-    es, das Ansehen der Architekturfoto-
fen stehen als Auftraggeberinnen und        den Architektinnen und Architekten,        grafie zu fördern sowie Öffentlichkeit,
Auftragnehmer in einem partnerschaftli-     Rechtssicherheit gegeben, und die          Auftraggeber und Bildnutzer für den
chen beruflichen Verhältnis zueinander.     Gliederungen des BDA erhalten in ihrer     Wert professioneller Fotografie zu sen-
Dennoch gab es in der Vergangenheit         Rolle als Auslober Rechtssicherheit im     sibilisieren. Neben dem intensiven inter-
Missverständnisse im Hinblick auf den       Umgang mit eingereichten Bildmaterial.     nen Austausch bei Fragen rund um die
Umfang der Nutzung von Fotoaufnahmen        Weiterhin setzt sich der BDA auch bei      Architekturfotografie hat es der Verband
und das Urheberrecht. Insbesondere war      seinen Kooperationswettbewerben für        mit viel ehrenamtlichem Engagement
die Verwendung von Fotos bei Einrei-        faire Ausschreibungsbedingungen ein,       geschafft, im Dialog mit Auftraggebern,
chungen für Preisverfahren oft nicht aus-   die gemeinsam mit dem BVAF erarbeitet      Verbänden und Lizenznehmern gemein-
reichend geklärt. Um hier für Aufklärung    wurden. Somit ist das partnerschaftliche   same Lösungen für einheitliche Regelun-
und Rechtssicherheit zu sorgen, haben       Zusammenspiel und die Entwicklung          gen bei Bildnutzungen zu finden.
der Bund Deutscher Architektinnen und       gemeinsamer Lösungen für alle Beteilig-
Architekten BDA e.V. und der Bundesver-     ten vorteilhaft.                           Der BDA setzt sich für die Qualität des
band Architekturfotografie BVAF e.V. eine                                              Planens und Bauens in Verantwortung
Kooperationsvereinbarung geschlossen,       Neben der Kooperationsvereinbarung         für Gesellschaft und Umwelt ein. Dazu
die als Mustervereinbarung eine Leucht-     arbeiten BDA und BVAF gemeinsam            gehört zentral der Einsatz für die ange-
turmfunktion für die gesamte Branche        daran, allen Beteiligten hilfreiche        messene Vergütung kreativer selbstän-
beansprucht. Alle wesentlichen Inhalte      Informationen im Zusammenhang mit          diger Arbeit. Was für Architektinnen und
der Kooperationsvereinbarung sind in die    der Nutzung von Architekturfotos zur       Architekten gilt, wird selbstverständlich
Muster-Lizenzvereinbarung im Anhang         Verfügung zu stellen. Diese Schrift ver-   auch für Fotografinnen und Fotografen
dieser Publikation eingeflossen.            mittelt in aller gebotenen Kürze einige    anerkannt. Das BDA-Präsidium hat sich
                                            wichtige Grundlagen zum Umgang mit         ausdrücklich zu diesem Ziel bekannt und
                                            Architekturfotografien, zur Auswahl        Ende 2020 die Kooperationsvereinba-
                                            eines Fotografen, zum Briefing und zur     rung mit dem BVAF geschlossen, den
                                            Vorbereitung der Fotoaufnahmen, zu         der BDA als Interessensvertretung mit
                                            Urheber- und Nutzungsrechten, zu den       Mandat der Fotografenschaft anerkennt.
                                            Rechten Dritter und zur Auslobung von
                                            Architekturpreisen. Typische Hürden bei
                                            der Verwendung urheberrechtlich ge-
                                            schützter Materialien werden skizziert,
                                            und es werden Wege aufgezeigt, wie
                                            mögliche Konflikte im Vorfeld vermieden
                                            werden können.

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Fotografenauswahl    Das Bauvorhaben geht seiner Vollen-           Bei der konkreten Vorbereitung der
                     dung entgegen und soll fotografiert           Fotoaufnahmen sind weitere Schlüssel-
und Vorbereitung     werden, um es zu dokumentieren und            fragen zu klären:
eines Fotoauftrags   für die Selbstdarstellung in verschiede-
                     nen Medien zu präsentieren. Eine gute         — Wann ist der richtige Zeitpunkt für
                     Fotodokumentation verlangt eine gute            einen Fototermin?
                     Vorplanung, insbesondere hinsichtlich         — Sind alle Restarbeiten/Mängelbesei-
                     der späteren Verwendung der Fotogra-            tigungen erledigt?
                     fien. Die Eigenwerbung (Homepage,             — Wann ist das Projekt aus der Sicht
                     Prospekt, Präsentation, Vortrag), Pres-         des Fotografen fotogen?
                     searbeit, die Präsenz in Social-Media         — Soll das Gebäude vor Einzug des
                     und auf Portalen sowie die Teilnahme an         Nutzers oder in Benutzung fotogra-
                     Architekturpreisen sind typische Publi-         fiert werden?
                     kationsmöglichkeiten für Architekturfo-
                     tografien eigener Projekte.                   Damit innerhalb privater Grundstücke
                                                                   und Gebäude Fotografien erstellt und
                     Der oder die passende Fotograf bzw.           diese später publiziert werden dürfen,
                     Fotografin sollte rechtzeitig gefunden        werden die Zustimmungen derjenigen
                     werden. Auswahlkriterien sind Spezi-          benötigt, deren Rechte berührt wer-
                     alisierung, Stil, Bildauffassung, ggfs.       den. Dazu gehören z.B. Eigentümer und
                     Expertise in bestimmten Bereichen und         Gebäudenutzer. Aber auch abgebildete
                     gute Kommunikationsfähigkeiten. Eine          Kunst- und Designobjekte können im
                     gute Übersicht über Fotografinnen und         Einzelfall eigenständige Freigaben erfor-
                     Fotografen, die auf Architekturfotogra-       derlich machen. Je nach Sujet können
                     fie spezialisiert sind, findet sich auf der   überdies Aspekte der DSGVO eine Rolle
                     Homepage des Bundesverbandes Archi-           spielen.
                     tekturfotografie e.V.: www.bvaf.de
                                                                   Die Einholung der Freigaben durch den
                     Nach dem Briefing ist eine gemeinsame         Auftraggeber bildet die Grundlage für
                     Vorbesichtigung mit dem Architek-             die Arbeit des Fotografen und für die
                     turfotografen ratsam. Hierbei werden          rechtlich einwandfreie Nutzung und Ver-
                     wichtige Entscheidungskriterien für die       breitung der Fotografien. Wer Fotografi-
                     Koordination der Fotoarbeiten abgear-         en publiziert, trägt die Verantwortung für
                     beitet, beispielsweise:                       die Rechtmäßigkeit der Bildverwendung
                                                                   und muss sicherstellen, dass alle not-
                     — Lage des Gebäudes (Belichtung/              wendigen Freigaben für die jeweiligen
                       Lichteinfall)                               Verwendungszwecke vorliegen.
                     — Wer ist in die Fotoarbeiten invol-
                       viert?
                     — Koordination des Termins mit Betei-
                       ligten, Checkliste

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Urheberrecht und   UrhG § 11 Allgemeines                      Der beauftragende Architekt sollte nur
                   Das Urheberrecht schützt den Urheber       die Leistungen beauftragen, die ihm
Nutzungsrechte     in seinen geistigen und persönlichen Be-   einen unmittelbaren Nutzen bringen. Es
                   ziehungen zum Werk und in der Nutzung      ist wenig nutzbringend, die Werbung
                   des Werkes. Es dient zugleich der Siche-   anderer am Projekt Beteiligter zu finan-
                   rung einer angemessenen Vergütung für      zieren. Bildlizenzen werden durch die
                   die Nutzung des Werkes.                    Fotografen an Dritte vergeben und auch
                                                              an diese in Rechnung gestellt.
                   Das Urheberrecht schützt das Werk
                   von Architekten und von Fotografen         Um die Kommunikation über Nutzungs-
                   gleichermaßen. Dabei ist die Angemes-      rechte zu vereinfachen, hat der BVAF
                   senheit der Vergütung eines Werkes         die Arbeitshilfe „Nutzungsrechte in der
                   der Fotografie eng an den Umfang der       Architekturfotografie“ herausgegeben.
                   Nutzung gebunden.                          In einer tabellenartigen Zusammenstel-
                                                              lung wird ein gemeinsames Vokabular
                   UrhG § 32 Angemessene Vergütung            zur Verfügung gestellt, mit dessen Hilfe
                   (1) Der Urheber hat für die Einräumung     sich alle Beteiligten bei Fotoaufträgen
                   von Nutzungsrechten und die Erlaubnis      und beim Erwerb von Nutzungsrechten
                   zur Werknutzung Anspruch auf die ver-      eindeutig verständigen können. Dazu
                   traglich vereinbarte Vergütung.            sind die Nutzungsarten, die bei Architek-
                                                              turfotografen am häufigsten angefragt
                   Wenn ein Architekturbüro einen Foto-       werden, in Gruppen zusammengestellt
                   grafen beauftragt, erwirbt der Architekt   und inhaltlich definiert. Sie kann auf der
                   also kein „Eigentum“ an den entstande-     Webseite des Verbandes unter www.
                   nen Fotografien, mit dem er dann tun       bvaf.de/content/8-nutzungsrechte/
                   kann, was er möchte. Er erwirbt vielmehr   bvaf-nutzungsrechte-in-der-architek-
                   Nutzungsrechte an den Fotografien in       turfotografie-2019.pdf heruntergeladen
                   einem Umfang, der zwischen beiden          werden.
                   Seiten vereinbart werden muss.

                   Der Umfang der Nutzung hat Auswirkun-
                   gen auf die Höhe des Honorars. Wenn
                   ein Architekt beispielsweise ein Presse-
                   nutzungsrecht wünscht, mit dem er die
                   Fotografien honorarfrei zum Abdruck
                   in Fachzeitschriften weitergeben kann,
                   dann entgeht der Fotografin dadurch das
                   Honorar, das ihr der Verlag andernfalls
                   für die Veröffentlichung bezahlen würde.

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Typische Nutzungsrechte                   Basislizenz für die eigene Nutzung          Nutzungsrechte-Erweiterungen
bei Fotoaufträgen für ein                 Bei einem Fotoauftrag für ein Architek-     Die Nutzung in Social Media-Profilen
Architekturbüro                           turbüro können beispielsweise folgende      des Auftraggebers wird meist separat
                                          Nutzungsrechte für die eigene Nutzung       gehandhabt und als eine Erweiterung
                                          durch den Auftraggeber vereinbart           der Basislizenz betrachtet. Je nach Ab-
Üblicherweise erwirbt ein Auftraggeber
                                          werden:                                     rechnungsmodell des Fotografen kann
einfache Nutzungsrechte an Fotografien,
                                                                                      auch diese Erweiterung zusätzlich zu
deren genauer Umfang vorab vereinbart
                                          A1                                          einer Basislizenz erworben werden:
wird (im Unterschied zu ausschließ-
                                          eigene Webseiten des Auftraggebers
lichen, exklusiv an den Auftraggeber
                                                                                      B1
übertragenen Nutzungsrechten). Die
                                          A2                                          Social Media-Profile des Auftraggebers,
Nutzungsrechte werden inhaltlich meist
                                          eigene Drucksachen – nicht zum Verkauf      z. B. Facebook, Instagram, Twitter
unterschieden in ein Paket von Nut-
                                          bestimmt, z. B. Bürobroschüren, Refe-
zungsrechten, die in der Grundposition
                                          renzblätter, Einladungskarten, Weih-        Die Nutzung in Architektenprofilen auf
mit enthalten sind (im Folgenden als
                                          nachtskarten                                Webportalen erlauben es den Archi-
„Basislizenz“ bezeichnet), und Nut-
                                                                                      tekten, sich auf großen, von vielen
zungsrechte-Erweiterungen, für die ein
                                          A3                                          Besuchern gesehenen Plattformen zu
Aufpreis vereinbart wird.
                                          eigene Drucksachen – zum Verkauf            präsentieren und die Inhalte selbst zu
                                          bestimmt, z. B. Werkmonographie, die im     kontrollieren:
Die Nummerierung im nachfolgenden
                                          Handel verkauft wird
Text bezieht sich auf die Nutzungsrech-
                                                                                      B2
tetabelle des BVAF.
                                          A4                                          Architektenprofile auf Webportalen, z. B.
                                          eigene Vorträge und Präsentationen, z. B.   Architektenprofil auf www.baunetz.de
                                          Beamervorträge, Führungen

                                          A5
                                          eigene Ausstellungen, die das Werk des
                                          Auftraggebers ausstellen, z. B. Ausstel-
                                          lung über ein Architekturbüro in einer
                                          Architekturgalerie

6
Mit der Einreichung bei Architektur-        Mit Pressenutzungsrechten für die hono-     Diese Aufzählung ist nicht vollständig,
preisen oder der Teilnahme am „Tag der      rarfreie Veröffentlichung in redaktionel-   sondern listet nur die am häufigsten
Architektur“ nutzen Architekturbüros die    len Beiträgen kann ein Architekturbüro      angefragten Nutzungsrechte in der
Bilder nicht mehr nur selbst, sondern ge-   die Publikation seiner Projekte fördern.    Architekturfotografie auf.
ben diese in einem definierten Umfang       Lizenzierungen für die Verwendung in
auch an Dritte weiter. Für viele Büros      Presseberichten werden üblicherweise
sind diese öffentlichkeitswirksamen         an ausgewählten Fotografien einer Serie
Nutzungen ein wichtiger Teil ihrer Öf-      separat vereinbart und vergütet. Sie
fentlichkeitsarbeit und werden deshalb      können je nach Zielsetzung des Auftrag-
häufig zusätzlich zu einer Basislizenz      gebers in einzelne Nutzungen aufgeteilt
erworben:                                   und beauftragt werden:

C1                                          D1
Einreichung bei Architekturpreisen.         Tages- und Wochenzeitungen (On-
Nutzungsumfang für den Preisauslober:       line / Print )
eigene Darstellung des Preises in Aus-
stellungen, in kostenfreien Broschüren      D2
und auf der Webseite des Auslobers,         Fachpresse Architektur, Innenarchitek-
Weitergabe eines Pressebildes zur re-       tur, Bau und Wohnen
daktionellen Berichterstattung über den
Preis an andere Medien. Weitergehende       D3
Nutzungsrechte für den Preisauslober        weitere Zeitschriften, deren themati-
oder für Dritte sind nicht enthalten.       scher Schwerpunkt nicht Architektur,
Publikationen über den Preis, die im        Innenarchitektur, Bau oder Wohnen ist.
Buchhandel verkauft werden (Handel-         (Online / Print)
sprodukte) sind durch den Auslober
zu vergüten, sofern der Auftraggeber        D4
hierfür kein gesondertes Nutzungsrecht      von Dritten herausgegebene Buchpubli-
erworben hat.                               kationen, z. B. Architekturführer

C2                                          D5
„Tag der Architektur“. Nutzungsumfang       redaktionelle Meldungen auf
für den Veranstalter: Programmheft,         Webportalen mit Schwerpunkt Archi-
kostenfreie Broschüren, Webseite zum        tektur
Tag der Architektur, Weitergabe eines
Pressebildes zur redaktionellen Bericht-
erstattung über den Tag der Architektur
an andere Medien. Weitergehende Nut-
zungsrechte für den Veranstalter oder für
Dritte sind nicht enthalten.

                                                                                                                                  7
Architekturpreise   Architekturpreise sind ein wichtiges        Die Auslobungsbedingungen vieler
                    Mittel, mit dem Architekturbüros            Architekturpreise führten bislang immer
                    Anerkennung für ihre Werke erlangen         wieder zu Problemen. Beispielsweise
                    können. Bauten werden durch die Veröf-      werden Nutzungsrechte an den einge-
                    fentlichung der Preisträger überregional    reichten Fotografien gefordert, die für
                    bekannt. Zeitschriften werden auf die       den Preis gar nicht erforderlich sind -
                    Projekte aufmerksam. Ideen werden           und über die die Architekten als Einrei-
                    ausgetauscht und bilden die Grundlage       chende in der Regel gar nicht verfügen.
                    für die Weiterentwicklung der Baukultur.    Dazu gehören z.B. werbliche Nutzungen
                    Außerdem werden Auszeichnungen und          bei von der Bauindustrie ausgelobten
                    Anerkennungen bei Architekturpreisen        Preisen. Oder es werden von den Foto-
                    zunehmend als Kriterien für die Zulas-      grafen rechtliche Zusicherungen ver-
                    sung zu Architekturwettbewerben und         langt, die sie nicht geben können - z.B.
                    VgV-Verfahren herangezogen.                 dass das Bildmaterial „frei von Rechten
                                                                Dritter“ sei.
                    Neben Plänen und Texten sind Fotografi-
                    en das wesentliche Mittel, um bei einem     Die daraus resultierenden Konflikte
                    Architekturpreis die Qualitäten eines       haben das Verhältnis zwischen Archi-
                    Gebäudes zu vermitteln. Die Vorauswahl      tekten und Fotografen immer wieder
                    der Projekte, die in die engere Wahl für    unnötig belastet. Mit der Kooperations-
                    eine Auszeichnung oder eine Aner-           vereinbarung zwischen BDA und BVAF
                    kennung kommen, erfolgt häufig ohne         wurde eine faire und für alle Seiten leicht
                    Besichtigung vor Ort. Deshalb kommt         handhabbare, beispielhafte Auslobung
                    guten Fotografien eine wesentliche          für Architekturpreise entwickelt, die
                    Bedeutung zu.                               Konflikte in diesem Feld vermeidet.

                    Die verschiedenen Gliederungen des          Die im Folgenden wiedergegebene
                    BDA loben selbst regelmäßig Architek-       Lizenzvereinbarung zwischen Fotograf
                    turpreise aus. Darüber hinaus ist der BDA   und Auslober, die bei der Einreichung
                    Kooperationspartner bei verschiedenen       zu einem BDA-Preis vom Fotografen zu
                    Preisen, die von anderen Institutionen      unterschreiben ist, ist Bestandteil der
                    ausgelobt werden.                           Kooperationsvereinbarung zwischen
                                                                BDA und BVAF und wird vom BDA-Bun-
                    Um einen Architekturpreis ohne recht-       desverband als Muster-Lizenzvereinba-
                    liche Risiken durchführen zu können,        rung für BDA-Preise empfohlen.
                    sichern sich die Auslober über Teilnah-
                    mebedingungen ab, dass die für die
                    Durchführung des Preises und die Ver-
                    öffentlichung der Ergebnisse benötig-
                    ten Nutzungsrechte und Freigaben am
                    Bildmaterial vorliegen.

8
Lizenzvereinbarung                          1. Der Fotograf versichert, dass er Ur-      4. Nutzungen der Bilder in werblichem
                                            heber der Fotografien ist, und dass er       Zusammenhang oder in für den Weiter-
zwischen Fotograf*in                        allein berechtigt ist, über Rechte an den    verkauf bestimmten Produkten wie z.B.
und BDA als Auslober                        Fotografien zu verfügen.                     Büchern ist honorarpflichtig und bedarf
                                                                                         der gesonderten Einräumung der Nut-
                                            2. Der Fotograf gestattet dem BDA-Bun-       zungsrechte durch den Fotografen. Dies
Der BDA-Bundesverband empfiehlt,
                                            desverband, den BDA-Landesverbänden          bezieht sich auch auf werbliche Nut-
diese Vereinbarung für alle Auslobun-
                                            und den regionalen BDA-Gruppen, die          zung, wie z.B. Corporate Publishing, die
gen von BDA-Preisen auf Landes- und
                                            Fotografien honorarfrei zum Zwecke           Nutzung in Anzeigen oder die Nutzung
Gruppenebene einzusetzen. Bereits bei
                                            der Durchführung und eigenen Prä-            durch Sponsoren des Preises. Framing
Einreichung soll der oder die Einreichen-
                                            sentation der BDA-Architekturpreise in       oder das Anbieten von Framingcodes zur
de die Unterschrift des Fotografen oder
                                            Ausstellungen, kostenlosen Büchern/          Einbettung von Imageframes auf Websi-
der Fotografin beibringen.
                                            Broschüren (maximale Schutzgebühr            tes Dritter ist nicht gestattet. Für Bücher
                                            von 20,00 €), der BDA-App und auf den        des BDA, die im Buchhandel für über 20
Diese Lizenzvereinbarung wurde in
                                            eigenen Websites (alle BDA-Domains           € verkauft werden (Handelsprodukte),
Kooperation mit dem Bundesverband Ar-
                                            inkl. „BDA-Architekturführer“), ohne         bezahlt der BDA folgende Vergütungen:
chitekturfotografie BVAF e.V. erarbeitet
                                            Download-Option, zeitlich und räumlich
und vom BDA-Präsidium beschlossen.
                                            uneingeschränkt zu nutzen.                   Auflage: < 5000 (1. Auflage)
                                                                                         Abbildungsgröße < DIN A4: 60,00 €
                                            3. Der Fotograf gestattet dem BDA,           Abbildungsgröße > DIN A4 : 80,00 €
                                            max. zwei Fotoaufnahmen pro Pro-             Titel: 120,00 €
                                            jekt für seine Pressearbeit honorarfrei      50% Aufschlag bei gleichzeitiger Her-
                                            zu nutzen und die Fotografien an die         ausgabe eines E-Books
                                            Medien wie z.B. Fach- und Tagespres-         Versand von Belegexemplaren an die
                                            se, Online-Fachportale, Social Media         Bildurheber
                                            (Instagram, Facebook und Twitter) usw.
                                            zur rein redaktionellen Nutzung weiter-      5. Üblicherweise enthalten digitale Fo-
                                            zugeben, sofern die Berichterstattung        tografien Metadaten („IPTC“ = Angaben
                                            in einem unmittelbaren, redaktionellen       zum Motiv, Urheber, Nutzungsbedingun-
                                            Zusammenhang mit dem Ergebnis eines          gen usw.). Das Entfernen oder Verändern
                                            BDA-Preises steht. Die Nutzung der           der IPTC-Metadaten ist ohne aus-
                                            Bildmotive innerhalb eines redaktionel-      drückliche schriftliche Zustimmung des
                                            len Artikels darf von der Presse in eigene   Fotografen nach §95c UrhG unzulässig.
                                            Onlinearchive gestellt werden, wenn          Der Auslober hat sicherzustellen, dass
                                            die Bilder nicht einzeln downloadbar         die IPTC-Metadaten bei der Weitergabe
                                            sind. Bei Weitergabe der Pressefotos         des Bildmaterials an Dritte sowie bei
                                            hat der BDA darauf hinzuweisen, dass         jeglicher digitaler Verwendung unverän-
                                            bei deren Verwendung am oder im Foto         dert bleiben.
                                            selbst der Urhebervermerk anzubringen
                                            ist. Wesentliche Veränderungen der           6. Der BDA haftet nicht für Ansprüche,
                                            Bilder durch Bildbearbeitung sind nur        die sich aus Rechten Dritter ergeben.
                                            durch Freigabe des Bildautors möglich.
                                            Anpassungen der Bilder im Sinne der          Ort, Datum, Unterschrift des Fotografen/
                                            Druckvorstufe und Formatanpassungen,         der Fotografin
                                            welche die verschiedenen Layouts erfor-
                                            dern, sind gestattet.

                                                                                                                                  9
Herausgeber

Bund Deutscher Architektinnen und
Architekten BDA
Bundesgeschäftsstelle
Wilhelmine-Gemberg-Weg 6
10179 Berlin
Tel 030 278799-0
Fax 030 278799-15
kontakt@bda-bund.de
www.bda-architekten.de

Berlin 2021
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