Augustenfeld, der im Rahmen von "Kunst und Bauen" für eine künstlerische Gestaltung
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Kunstwettbewerb Kunst und Bauen / Erweiterung Grundschule Augustenfeld 1. Ausloberin Ausloberin ist die Stadt Dachau, Konrad-Adenauer-Straße 2-6, 85221 Dachau. Zuständiger Ansprechpartner ist Herr Tobias Schneider, Leiter Amt für Kultur, Tourismus und Zeitgeschichte, kulturamt@dachau.de. 2. Gegenstand des Wettbewerbs Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau für die Erweiterung an der Grundschule Augustenfeld, der im Rahmen von „Kunst und Bauen“ für eine künstlerische Gestaltung zur Verfügung steht. Dabei wird von der Ausloberin weder eine besondere Fläche noch eine besondere künstlerische Arbeitstechnik vorgegeben. Von der Wandflächengestaltung innen oder außen, über die Platzierung einer Skulptur bis hin zu einer Installation ist grundsätzlich jeder künstlerische Vorschlag denkbar. Wettbewerbsteilnehmende können die Art und Zusammensetzung ihres Kunstwerks frei wählen. Vorgaben zur Art des Kunstwerks werden nicht gemacht, jedoch sind die geltenden rechtlichen Vorgaben, z.B. zu Fluchtwegen, zum Brandschutz, oder zur Unfallvorbeugung (DGUV) einzuhalten. Kunstwerke im Zuge von Kunst und Bauen sollen ein eigenständiger Beitrag zur Bauaufgabe sein, der einen Bezug zur Architektur bzw. zur Funktion des Bauwerks herstellt, auf die Umgebung reagiert sowie durch künstlerische Qualität und Aussagekraft beeindruckt. Kunst am Bau soll demnach für den jeweiligen Kontext neu geschaffen werden. Sie bezieht sich auf das Gebäude bzw. das Baugrundstück. Ausnahmsweise sind auch künstlerische Lösungen möglich, die sich über die Grundstücksgrenze hinaus auf die Umgebung des Bauvorhabens (Vorplatz, Anlagen, Straßen und Wegeräume etc.) erstrecken, sofern dafür die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen und die räumliche und inhaltliche Beziehung zum Bauvorhaben erkennbar bleibt. 3. Art des Wettbewerbs Der Wettbewerb ist ein offener Realisierungswettbewerb und wird zweistufig durchgeführt. Aus den Teilnehmenden der 1. Stufe nominiert die Jury 5 Künstler*innen zur Weiterführung in der 2. Stufe. Die Jury entscheidet in beiden Stufen aufgrund anonym eingereichter Arbeiten. Teilnehmen kann jede/r selbständige Künstler/in. Die Künstlereigenschaft ist durch entweder KSK-Mitgliedschaft oder BBK-Mitgliedschaft oder KVD-Mitgliedschaft oder steuerliche Veranlagung als selbständige/r Künstler/in bei Einreichung in der 1. Stufe nachzuweisen. Ein fehlender schriftlicher Nachweis führt zum Ausschluss aus dem Wettbewerb. 4. Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlage für die Durchführung des Wettbewerbs sind ausschließlich die hiesigen Wettbewerbsbedingungen samt Anhängen, die mit Einsendung der Arbeit anerkannt werden. Alle Teilnehmer erklären sich zudem mit Einsendung ihrer Arbeit mit einer möglichen Beauftragung der Realisierung ihres Vorschlags zu den im Folgenden genannten Bedingungen einverstanden.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Sieger wird von der Jury nach freiem Ermessen bestimmt. 5. Weitere Unterlagen Planunterlagen und weitere Informationen zur Baumaßnahme werden auf der Webseite der Ausloberin (www.dachau.de) unter „Ausschreibungen“ zur Verfügung gestellt. 6. Kolloquium/Rückfragen Am Donnerstag, 21. März 2019 findet um 15 Uhr ein Kolloquium im Alten Sitzungssaal des Rathaus Dachau statt. Etwaige Rückfragen können ausschließlich dort gestellt und beantwortet werden. Sie können bereits im Vorfeld per Mail an kulturamt@dachau.de eingereicht werden. Die Antworten auf etwaige Fragen werden dem weiteren Ablauf des Wettbewerbs zugrunde gelegt. 7. Geforderter Leistungsumfang/Projektstufen Die Kennzeichnung der Wettbewerbsarbeiten darf in beiden Projektstufen keinen Hinweis auf den/die Urheberin enthalten. Die Arbeiten sind mit einer fünfstelligen Zahl zu beschriften. Namen und Anschrift des Künstlers/der Künstlerin werden in einem verschlossenen Umschlag, der vom Künstler/von der Künstlerin selbst mit der gleichen Zahl beschriftet worden ist, zusammen mit den Entwürfen eingereicht. Dieser verschlossene Umschlag muss zudem einen Nachweis der Eigenschaft als selbständige/r Künstler/in sowie eine mit Ort, Datum und Unterschrift versehene Einverständniserklärung betreffend die hiesigen Wettbewerbsbedingungen enthalten („Ich habe die Wettbewerbsbedingungen zur Kenntnis genommen und erkenne diese vollumfänglich an.“) Einreichungen, denen eine der vorgenannten Voraussetzungen bzw. Unterlagen fehlt, werden im Rahmen einer Vorprüfung ausgeschlossen. in Stufe 1: - Vorlage einer Ideenskizze in bildlicher Form mit kurzer Projektbeschreibung insb. unter Angabe der verwendeten Materialien und der Ausmaße in Stufe 2: - maßstabsgetreues Modell des geplanten Werks oder optimierte virtuelle Darstellung des Entwurfs sowie Lageplan und schriftliche Erläuterung - Realisierungsplan, insb. auch Zeitplan - konkrete Kostenaufstellung/ Kalkulation, aus der die Erstellungs- und Aufstellungskosten, Kosten etwaiger baulicher Veränderungen sowie etwaige Folgekosten hervorgehen (nur werkbezogene Kosten sind berücksichtigungsfähig, nicht jedoch Reisekosten etc.) - weitere Unterlagen, die die Jury im Rahmen der ersten Auswahlsitzung ggf. für alle oder einzelne Vorschläge festlegt 8. Abgabe der Vorschläge Die Abgabe (Zugang der vollständigen Unterlagen) muss in Stufe 1 bis spätestens Freitag, 3. Mai 2019, 12 Uhr bei der Ausloberin erfolgen. Die Einreichung hat schriftlich (nicht
per E-Mail oder in digitaler Form) über den Postweg oder persönlich zu erfolgen. Verspätet eingegangene Arbeiten werden im Rahmen einer Vorprüfung ausgeschlossen. 9. Jury Florian Hartmann, Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Dachau Claus Weber, Kulturreferent Dorothea Voitländer, Architektin Johannes Karl, Vorsitzender Künstlervereinigung Dachau Martin Schmidl, Künstler und Kurator Verhinderte Jurymitglieder können eine Vertretung benennen. Beschlussfähigkeit besteht bei Anwesenheit von mindestens drei Jurymitgliedern. Getroffene Entscheidungen der Jury sind nicht anfechtbar. Die beiden Jurysitzungen finden voraussichtlich Anfang Mai bzw. Anfang Juni statt. Alle Teilnehmer der jeweiligen Stufe werden im Anschluss an die Jurysitzungen schriftlich oder per E-Mail über deren Ergebnis informiert. 10. Wettbewerbssumme/Preisgelder Teilnehmende der ersten Stufe erhalten kein Honorar. Teilnehmende der zweiten Stufe erhalten gegen Rechnungstellung jeweils 500 EUR netto als Aufwandsentschädigung. Diese ist bei endgültiger Beauftragung auf das Honorar anzurechnen. Der Gewinner der zweiten Stufe (nachfolgend „Gewinner“) wird von der Ausloberin mit der Realisierung seines Vorschlags beauftragt, falls die Jury einen Gewinner bestimmt und der Stadtrat der Stadt bzw. der zuständige Stadtratsausschuss zustimmt. Hierfür stehen insgesamt 40.000 EUR zur Verfügung, die sämtliche werkbezogenen Aufwendungen (u.a. Material, Honorar, Transport) einschließlich Mehrwertsteuer sowie die Einräumung der Nutzungsrechte gem. Ziff. 12 dieser Vereinbarung abdecken; §§ 32 bis 32 c UrhG bleiben unberührt. Nicht unmittelbar werkbezogene Aufwendungen wie z.B. Reisekosten etc. werden nicht vergütet und sind mit dem Gesamtbetrag abgegolten. 11. Realisierung/Zeitrahmen Alle Teilnehmenden am Wettbewerb sichern zu, dass ihnen eine Umsetzung ihres Vorschlags, ggf. unter Zuhilfenahme von Dritten, möglich ist. Der Gewinner verpflichtet sich zudem, seinen Vorschlag kein zweites Mal zu realisieren. 12. Nutzungs- und Verwertungsrechte, Rechtsgarantie Die eingereichten Vorschläge aus Stufe 1 werden nach Abschluss – mit Ausnahme der für Stufe 2 ausgewählten - zurückgesendet. Die Ausloberin hat für die Übergabe an die Post einzustehen, nicht für das Transportrisiko. Vorschläge aus Stufe 2 sind – mit Ausnahme des Gewinners – durch den Künstler oder einen Beauftragten abzuholen, ein Versand erfolgt nicht. Bei Nichtabholung innerhalb von 6 Wochen nach Aufforderung zur Abholung ist die Ausloberin berechtigt, nicht abgeholte Vorschläge zu vernichten. Betreffend der vom Gewinner erstellten Werke und sonstiger bei der Realisierung der in Ziffer 2 erwähnten, vom Gewinner geleisteten Tätigkeiten wird Folgendes vereinbart: - Die Ausloberin wird Eigentümerin der im Rahmen des Wettbewerbs erstellten Ergebnisse, Unterlagen und Werke, insbesondere des Kunstwerks sowie des erstellten Vorschlags.
- Soweit bei dem Gewinner im Rahmen der Erbringung seiner in Ziffer 2 erwähnten oder der sonstigen, im Rahmen dieses Wettbewerbs erbrachten Tätigkeiten Urheberrechte, Leistungsschutz- und/oder sonstige Rechte entstehen, räumt der Gewinner der Ausloberin im Zeitpunkt des jeweiligen Entstehens dieser Rechte die ausschließlichen und weiterübertragbaren Nutzungs- und Verwertungsrechte einschließlich aller verwandter Schutzrechte ohne inhaltliche, zeitliche oder örtliche Einschränkung zur weltweiten Auswertung in sämtlichen Medien ein. Die Rechtseinräumung umfasst insbesondere folgende Werke des Gewinners, ohne hierauf beschränkt zu sein: Vorschläge, Exposés, Modelle, Manuskripte und sonstige Sprachwerke, Werke der bildenden Kunst einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst sowie Entwürfe solcher Werke, Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art wie Zeichnungen, Pläne, Skizzen und plastische Darstellungen, Lichtbildwerke etc. - Die Parteien sind sich einig, dass keine Verpflichtung zur Verwertung der Nutzungsrechte besteht, sodass die Ausloberin z.B. nicht verpflichtet ist, den oder die Vorschläge oder das Kunstwerk oder sonstige Ergebnisse des Gewinners auszustellen. Ein dem Gewinner nach § 41 UrhG zustehendes Rückrufsrecht wegen Nichtausübung des jeweils übertragenen Nutzungsrechtes ist für die Dauer von fünf Jahren ab dessen Übertragung ausgeschlossen. - Mit Zahlung der Vergütung gemäß Ziff. 10 dieser Vereinbarung sind auch sämtliche Ansprüche des Gewinners für die Übertragung der Rechte gemäß den vorgenannten Bestimmungen vollständig abgegolten. §§ 32 bis 32c UrhG bleiben unberührt. - Der Gewinner überträgt der Ausloberin in Ansehung des Kunstwerks und der sonstigen Ergebnisse, die vom Gewinner im Rahmen der von ihm gemäß Ziffer 2 erbrachten Tätigkeiten entstehen, auch Rechte an im Zeitpunkt der Rechteübertragung unbekannten Nutzungsarten. - Der Gewinner garantiert der Ausloberin den Bestand der vorgenannten auf die Ausloberin zu übertragenen Rechte und garantiert, dass diese weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen, mit Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechten Dritter belastet sind und/oder der Gewinner Dritte mit ihrer Wahrnehmung beauftragt hat. - Im Rahmen der vorstehenden Garantie stellt der Gewinner die Ausloberin und alle Sublizenznehmer der Ausloberin von jeglichen Ansprüchen Dritter frei und haftet auch ohne eigenes Verschulden für sämtliche Schäden in diesem Zusammenhang, insbesondere für die notwendigen und angemessenen Rechtsverfolgungskosten. Dies gilt auch, soweit die Rechtsverfolgungskosten die gesetzlichen Gerichts- und Anwaltskosten überschreiten sollten. Voraussichtlicher Zeitablauf: 21.03.2019 Kolloquium 03.05.2019 Abgabeschluss 1. Stufe Anfang Mai 1. Jurysitzung 31.05.2019 Abgabeschluss 2. Stufe Anfang Juni 2. Jurysitzung
1.1 Projektdaten: Baumaßnahme: Anbau und Aufstockung der Grundschule Augustenfeld in Dachau Baugrundstück/ Lage: Geschwister-Scholl-Straße 4, 85221 Dachau Fläche des Baugrundstücks : 8.129 m² Fläche und Volumen Anbau (Neubau): BGF 3.013 m², BRI 12.147 m³ Fläche und Volumen Aufstockung (Neubau): BGF 638m², BRI 2.515 m³ 1.2 Anlass der Maßnahme: Die seit 2006 bestehende, 4-zügige Grundschule Dachau Augustenfeld bietet derzeit Platz für 400 Schüler. Sie soll um einen Zug erweitert werden und in Zukunft 500 Schülern Platz bieten. Zusätzlich sollen eine Mensa mit 250 Plätzen sowie Räume für Mittagsbetreuung und Hortbetrieb geschaffen werden. Im Zuge der Erweiterung soll die gesamte Schule mit zusätzlichem, differenziertem Raumangebot für den Ganztages-Schulbetrieb gerüstet werden. 1.3 Bestandsgebäude: Das Bestandsgebäude aus dem Jahr 2006 ist 2-geschoßig (EG + 1.OG) mit einer Grundfläche von ca. 53 x 51 m² mit drei eingeschnittenen Innenhöfen. Die Wandhöhe beträgt einheitlich 8,60 m. Das Gebäude ist ein Massivbau mit Ziegelwänden und Stahlbetondecken. Die Außenwände sind monolithisches, 49 cm starkes Ziegelmauerwerk, innen- und außenseitig verputzt. Fensterelemente sind aus eloxiertem Aluminium. Die Fassade der Pausenhalle ist eine Pfosten-Riegelkonstruktion aus Stahl mit 2-fach-Isolierverglasung. Auf dem bekiesten Flachdach sind PV- Sonnenkollektoren installiert. Auf der westlichen Grundstücksfläche liegt der Lehrerparkplatz. Im Osten liegt der Pausenhof, der an einen öffentlichen Nord-Süd-Fußweg mit 3-reihiger Baumallee grenzt. Im Norden liegen ein schmaler Schülergarten und kleine Bauten für Fahrräder. Das Grundstück ist bisher nicht eingezäunt. Im Zuge der ersten Baumasse im Jahr 2006 wurde vom Künstler Paul Havermann ein Farbkonzept zur Gestaltung und Differenzierung des Baukörpers geschaffen. In enger Zusammenarbeit mit den Architekten wurde das Konzept verfeinert und die Ausführung abgestimmt. 1.4 Baumaßnahme Anbau: Der Anbau ist 4-geschoßig mit einer Grundfläche von ca. 53 x 14 m und einer Wandhöhe von 17 m. Er ist 4-geschoßig, wobei das Erdgeschoß bis auf zwei Treppenhäuser und Technikräume offen bleibt, um den Pausenhof zu erhalten. Im 1. Obergeschoß liegt die Mensa mit Küche. Im 2.OG und 3.OG sind Klassentrakte als "Lernlandschaften" mit offenem Grundriss ohne Flure organisiert. Das Dach ist flach. Das Gebäude ist nicht unterkellert. Im 1. OG wird der Anbau über eine Brücke mit dem Bestandsbau verbunden. Der Anbau liegt östlich des Bestandsgebäudes. Der Abstand beträgt ca. 10m. Konstruktion: Das Gebäude wird in Massivbauweise ausgeführt. - Fundamente und Bodenplatte: Stahlbeton - Stützen im EG: Sichtbeton gestockt - Außenwände: Stahlbeton d= 25 cm mineralisches Wärmedämmverbundsystem, d = 18cm und Putz - tragende Innenwände: meist Stahlbeton d = 20 cm bis 30 cm, teilweise Ziegel, d = 24 cm. - nichttragende Innenwände: Gipskarton-Ständerwände, teilweise Ziegel - Decken: Stahlbeton, d = 30 cm - Decken: abgehängte Kühl -, Heizdecke - Treppen : Stahlbetonfertigteile
- Putz Innen : alle massiven Wände und Decken verputzt - Flachdach: Stahlbeton, 30 cm, Dämmung, Abdichtung, Kies - Fenster und Türen : Aluminium eloxiert, 3-Scheiben-Isolierverglasung - Böden : schwimmender Estrich, Kautschuk-, Steinbelag, Fliesen - Innentüren : Stahl - Glas, Holz, nach Anforderung 1.5 Baumaßnahme Aufstockung: Der Nordflügel des Bestandsgebäudes wird mit einem zusätzlichen Geschoß aufgestockt. Die Grundfläche der Aufstockung beträgt ca. 53 x 12 m² und entspricht exakt der Geometrie des Bestands. Die Wandhöhe der Aufstockung auf dem Bestand beträgt ca. 12,50m. Zwei Treppenhäuser des Bestands werden nach oben gezogen. Eine Aufzugsanlage wird zusätzlich vom EG bis in das 2. OG der Aufstockung eingebaut. In der Aufstockung sind die Räume für Mittagsbetreuung und Hort untergebracht. Sie sind ebenfalls als "Lernlandschaft" mit offenem Grundriss ohne Flur organisiert. Das Dach ist flach. Konstruktion: Das Gebäude wird in hybrider Bauweise ausgeführt. - Außenwände: Holzfachwerk, Holz- Sandwichpaneele mit Wärmedämmung. - Innenwände tragend: Stahlbeton - Innenwände nichttragend: Gipskarton-Ständerwände, Stahlbeton, d = 20 - 25 cm - Dach (Decke): Holzsparren, Holzschalung, Dämmung, Abdichtung, Kiesdach - Treppen: Stahlbeton - Decken: abgehängte Kühl-, Heizdecke - Böden : schwimmender Estrich, Kautschuk-, Steinbelag, Fliesen - Fenster: Pfosten-Riegel-Fassade mit 3-fach Isolierverglasung - Türen innen: Aluminium eloxiert, 3-Scheiben-Isolierverglasung - Innentüren : Stahl - Glas, Holz, nach Anforderung 1.6 Kunst am Bau Ziel der planenden Architekten ist es die künstlerische Idee als Teil der Gesamtkonzeption der Schulerweiterung zu interpretieren. In diesem Sinne wird erwartet, dass der beauftragte Künstler seinen künstlerischen Entwurf in Zusammenarbeit mit den Architekten zu einem stimmigen Gesamtkonzept weiterentwickelt.
dv deffner voitländer Lageplan architekten stadtplaner bda
dv deffner voitländer Neubau – Grundriss Erdgeschoss architekten stadtplaner bda
dv deffner voitländer Neubau – Grundriss 1. Obergeschoss architekten stadtplaner bda
dv deffner voitländer Neubau – Grundriss 2. Obergeschoss architekten stadtplaner bda
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Ansicht Nord Ansicht Ost Ansicht Süd Ansicht West dv deffner voitländer Neubau – Ansichten architekten stadtplaner bda
dv deffner voitländer ‚Dobererwand‘ Perspektive Marktplatz architekten stadtplaner bda
dv deffner voitländer Aufstockung – Grundriss Erdgeschoss architekten stadtplaner bda
dv deffner voitländer Aufstockung – Grundriss 1. Obergeschoss architekten stadtplaner bda
dv deffner voitländer Aufstockung – Grundriss 2. Obergeschoss architekten stadtplaner bda
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