Augustenfeld, der im Rahmen von "Kunst und Bauen" für eine künstlerische Gestaltung

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Augustenfeld, der im Rahmen von "Kunst und Bauen" für eine künstlerische Gestaltung
Kunstwettbewerb
           Kunst und Bauen / Erweiterung Grundschule Augustenfeld

1. Ausloberin

Ausloberin ist die Stadt Dachau, Konrad-Adenauer-Straße 2-6, 85221 Dachau.
Zuständiger Ansprechpartner ist Herr Tobias Schneider, Leiter Amt für Kultur, Tourismus
und Zeitgeschichte, kulturamt@dachau.de.

2. Gegenstand des Wettbewerbs

Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau für die Erweiterung an der Grundschule
Augustenfeld, der im Rahmen von „Kunst und Bauen“ für eine künstlerische Gestaltung
zur Verfügung steht. Dabei wird von der Ausloberin weder eine besondere Fläche noch
eine besondere künstlerische Arbeitstechnik vorgegeben. Von der Wandflächengestaltung
innen oder außen, über die Platzierung einer Skulptur bis hin zu einer Installation ist
grundsätzlich jeder künstlerische Vorschlag denkbar. Wettbewerbsteilnehmende können
die Art und Zusammensetzung ihres Kunstwerks frei wählen. Vorgaben zur Art des
Kunstwerks werden nicht gemacht, jedoch sind die geltenden rechtlichen Vorgaben, z.B.
zu Fluchtwegen, zum Brandschutz, oder zur Unfallvorbeugung (DGUV) einzuhalten.

Kunstwerke im Zuge von Kunst und Bauen sollen ein eigenständiger Beitrag zur
Bauaufgabe sein, der einen Bezug zur Architektur bzw. zur Funktion des Bauwerks
herstellt, auf die Umgebung reagiert sowie durch künstlerische Qualität und Aussagekraft
beeindruckt. Kunst am Bau soll demnach für den jeweiligen Kontext neu geschaffen
werden. Sie bezieht sich auf das Gebäude bzw. das Baugrundstück. Ausnahmsweise sind
auch künstlerische Lösungen möglich, die sich über die Grundstücksgrenze hinaus auf die
Umgebung des Bauvorhabens (Vorplatz, Anlagen, Straßen und Wegeräume etc.)
erstrecken, sofern dafür die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen und die räumliche und
inhaltliche Beziehung zum Bauvorhaben erkennbar bleibt.

3. Art des Wettbewerbs

Der Wettbewerb ist ein offener Realisierungswettbewerb und wird zweistufig
durchgeführt. Aus den Teilnehmenden der 1. Stufe nominiert die Jury 5 Künstler*innen
zur Weiterführung in der 2. Stufe. Die Jury entscheidet in beiden Stufen aufgrund
anonym eingereichter Arbeiten. Teilnehmen kann jede/r selbständige Künstler/in. Die
Künstlereigenschaft ist durch entweder KSK-Mitgliedschaft oder BBK-Mitgliedschaft
oder KVD-Mitgliedschaft oder steuerliche Veranlagung als selbständige/r Künstler/in bei
Einreichung in der 1. Stufe nachzuweisen. Ein fehlender schriftlicher Nachweis führt zum
Ausschluss aus dem Wettbewerb.

4. Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage für die Durchführung des Wettbewerbs sind ausschließlich die hiesigen
Wettbewerbsbedingungen samt Anhängen, die mit Einsendung der Arbeit anerkannt
werden. Alle Teilnehmer erklären sich zudem mit Einsendung ihrer Arbeit mit einer
möglichen Beauftragung der Realisierung ihres Vorschlags zu den im Folgenden
genannten Bedingungen einverstanden.
Augustenfeld, der im Rahmen von "Kunst und Bauen" für eine künstlerische Gestaltung
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Sieger wird von der Jury nach freiem Ermessen
bestimmt.

5. Weitere Unterlagen

Planunterlagen und weitere Informationen zur Baumaßnahme werden auf der Webseite
der Ausloberin (www.dachau.de) unter „Ausschreibungen“ zur Verfügung gestellt.

6. Kolloquium/Rückfragen

Am Donnerstag, 21. März 2019 findet um 15 Uhr ein Kolloquium im Alten Sitzungssaal
des Rathaus Dachau statt. Etwaige Rückfragen können ausschließlich dort gestellt und
beantwortet werden. Sie können bereits im Vorfeld per Mail an kulturamt@dachau.de
eingereicht werden. Die Antworten auf etwaige Fragen werden dem weiteren Ablauf des
Wettbewerbs zugrunde gelegt.

7. Geforderter Leistungsumfang/Projektstufen

Die Kennzeichnung der Wettbewerbsarbeiten darf in beiden Projektstufen keinen Hinweis
auf den/die Urheberin enthalten. Die Arbeiten sind mit einer fünfstelligen Zahl zu
beschriften. Namen und Anschrift des Künstlers/der Künstlerin werden in einem
verschlossenen Umschlag, der vom Künstler/von der Künstlerin selbst mit der gleichen
Zahl beschriftet worden ist, zusammen mit den Entwürfen eingereicht. Dieser
verschlossene Umschlag muss zudem einen Nachweis der Eigenschaft als selbständige/r
Künstler/in sowie eine mit Ort, Datum und Unterschrift versehene
Einverständniserklärung betreffend die hiesigen Wettbewerbsbedingungen enthalten („Ich
habe die Wettbewerbsbedingungen zur Kenntnis genommen und erkenne diese
vollumfänglich an.“)

Einreichungen, denen eine der vorgenannten Voraussetzungen bzw. Unterlagen fehlt,
werden im Rahmen einer Vorprüfung ausgeschlossen.

in Stufe 1:
- Vorlage einer Ideenskizze in bildlicher Form mit kurzer Projektbeschreibung insb.
    unter Angabe der verwendeten Materialien und der Ausmaße

in Stufe 2:
- maßstabsgetreues Modell des geplanten Werks oder optimierte virtuelle Darstellung
    des Entwurfs sowie Lageplan und schriftliche Erläuterung
- Realisierungsplan, insb. auch Zeitplan
- konkrete Kostenaufstellung/ Kalkulation, aus der die Erstellungs- und
    Aufstellungskosten, Kosten etwaiger baulicher Veränderungen sowie etwaige
    Folgekosten hervorgehen (nur werkbezogene Kosten sind berücksichtigungsfähig,
    nicht jedoch Reisekosten etc.)
- weitere Unterlagen, die die Jury im Rahmen der ersten Auswahlsitzung ggf. für alle
    oder einzelne Vorschläge festlegt

8. Abgabe der Vorschläge

Die Abgabe (Zugang der vollständigen Unterlagen) muss in Stufe 1 bis spätestens Freitag,
3. Mai 2019, 12 Uhr bei der Ausloberin erfolgen. Die Einreichung hat schriftlich (nicht
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per E-Mail oder in digitaler Form) über den Postweg oder persönlich zu erfolgen.
Verspätet eingegangene Arbeiten werden im Rahmen einer Vorprüfung ausgeschlossen.

9. Jury

Florian Hartmann, Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Dachau
Claus Weber, Kulturreferent
Dorothea Voitländer, Architektin
Johannes Karl, Vorsitzender Künstlervereinigung Dachau
Martin Schmidl, Künstler und Kurator

Verhinderte Jurymitglieder können eine Vertretung benennen. Beschlussfähigkeit besteht
bei Anwesenheit von mindestens drei Jurymitgliedern. Getroffene Entscheidungen der
Jury sind nicht anfechtbar. Die beiden Jurysitzungen finden voraussichtlich Anfang Mai
bzw. Anfang Juni statt. Alle Teilnehmer der jeweiligen Stufe werden im Anschluss an die
Jurysitzungen schriftlich oder per E-Mail über deren Ergebnis informiert.

10. Wettbewerbssumme/Preisgelder

Teilnehmende der ersten Stufe erhalten kein Honorar. Teilnehmende der zweiten Stufe
erhalten gegen Rechnungstellung jeweils 500 EUR netto als Aufwandsentschädigung.
Diese ist bei endgültiger Beauftragung auf das Honorar anzurechnen.

Der Gewinner der zweiten Stufe (nachfolgend „Gewinner“) wird von der Ausloberin
mit der Realisierung seines Vorschlags beauftragt, falls die Jury einen Gewinner bestimmt
und der Stadtrat der Stadt bzw. der zuständige Stadtratsausschuss zustimmt. Hierfür
stehen insgesamt 40.000 EUR zur Verfügung, die sämtliche werkbezogenen
Aufwendungen (u.a. Material, Honorar, Transport) einschließlich Mehrwertsteuer sowie
die Einräumung der Nutzungsrechte gem. Ziff. 12 dieser Vereinbarung abdecken; §§ 32
bis 32 c UrhG bleiben unberührt. Nicht unmittelbar werkbezogene Aufwendungen wie
z.B. Reisekosten etc. werden nicht vergütet und sind mit dem Gesamtbetrag abgegolten.

11. Realisierung/Zeitrahmen

Alle Teilnehmenden am Wettbewerb sichern zu, dass ihnen eine Umsetzung ihres
Vorschlags, ggf. unter Zuhilfenahme von Dritten, möglich ist. Der Gewinner verpflichtet
sich zudem, seinen Vorschlag kein zweites Mal zu realisieren.

12. Nutzungs- und Verwertungsrechte, Rechtsgarantie

Die eingereichten Vorschläge aus Stufe 1 werden nach Abschluss – mit Ausnahme der für
Stufe 2 ausgewählten - zurückgesendet. Die Ausloberin hat für die Übergabe an die Post
einzustehen, nicht für das Transportrisiko. Vorschläge aus Stufe 2 sind – mit Ausnahme
des Gewinners – durch den Künstler oder einen Beauftragten abzuholen, ein Versand
erfolgt nicht. Bei Nichtabholung innerhalb von 6 Wochen nach Aufforderung zur
Abholung ist die Ausloberin berechtigt, nicht abgeholte Vorschläge zu vernichten.
Betreffend der vom Gewinner erstellten Werke und sonstiger bei der Realisierung der
in Ziffer 2 erwähnten, vom Gewinner geleisteten Tätigkeiten wird Folgendes vereinbart:
- Die Ausloberin wird Eigentümerin der im Rahmen des Wettbewerbs erstellten
    Ergebnisse, Unterlagen und Werke, insbesondere des Kunstwerks sowie des erstellten
    Vorschlags.
Augustenfeld, der im Rahmen von "Kunst und Bauen" für eine künstlerische Gestaltung
-   Soweit bei dem Gewinner im Rahmen der Erbringung seiner in Ziffer 2 erwähnten
       oder der sonstigen, im Rahmen dieses Wettbewerbs erbrachten Tätigkeiten
       Urheberrechte, Leistungsschutz- und/oder sonstige Rechte entstehen, räumt der
       Gewinner der Ausloberin im Zeitpunkt des jeweiligen Entstehens dieser Rechte die
       ausschließlichen und weiterübertragbaren Nutzungs- und Verwertungsrechte
       einschließlich aller verwandter Schutzrechte ohne inhaltliche, zeitliche oder örtliche
       Einschränkung zur weltweiten Auswertung in sämtlichen Medien ein. Die
       Rechtseinräumung umfasst insbesondere folgende Werke des Gewinners, ohne hierauf
       beschränkt zu sein: Vorschläge, Exposés, Modelle, Manuskripte und sonstige
       Sprachwerke, Werke der bildenden Kunst einschließlich der Werke der Baukunst
       und der angewandten Kunst sowie Entwürfe solcher Werke, Darstellungen
       wissenschaftlicher und technischer Art wie Zeichnungen, Pläne, Skizzen und
       plastische Darstellungen, Lichtbildwerke etc.
   -   Die Parteien sind sich einig, dass keine Verpflichtung zur Verwertung der
       Nutzungsrechte besteht, sodass die Ausloberin z.B. nicht verpflichtet ist, den oder die
       Vorschläge oder das Kunstwerk oder sonstige Ergebnisse des Gewinners auszustellen.
       Ein dem Gewinner nach § 41 UrhG zustehendes Rückrufsrecht wegen Nichtausübung
       des jeweils übertragenen Nutzungsrechtes ist für die Dauer von fünf Jahren
       ab dessen Übertragung ausgeschlossen.
   -   Mit Zahlung der Vergütung gemäß Ziff. 10 dieser Vereinbarung sind auch sämtliche
       Ansprüche des Gewinners für die Übertragung der Rechte gemäß den vorgenannten
       Bestimmungen vollständig abgegolten. §§ 32 bis 32c UrhG bleiben
       unberührt.
   -   Der Gewinner überträgt der Ausloberin in Ansehung des Kunstwerks und der
       sonstigen Ergebnisse, die vom Gewinner im Rahmen der von ihm gemäß Ziffer 2
       erbrachten Tätigkeiten entstehen, auch Rechte an im Zeitpunkt der Rechteübertragung
       unbekannten Nutzungsarten.
   -   Der Gewinner garantiert der Ausloberin den Bestand der vorgenannten auf die
       Ausloberin zu übertragenen Rechte und garantiert, dass diese weder ganz noch
       teilweise auf Dritte übertragen, mit Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder
       sonstigen Rechten Dritter belastet sind und/oder der Gewinner Dritte mit ihrer
       Wahrnehmung beauftragt hat.
   -   Im Rahmen der vorstehenden Garantie stellt der Gewinner die Ausloberin und alle
       Sublizenznehmer der Ausloberin von jeglichen Ansprüchen Dritter frei und haftet
       auch ohne eigenes Verschulden für sämtliche Schäden in diesem Zusammenhang,
       insbesondere für die notwendigen und angemessenen Rechtsverfolgungskosten.
       Dies gilt auch, soweit die Rechtsverfolgungskosten die gesetzlichen Gerichts-
       und Anwaltskosten überschreiten sollten.

Voraussichtlicher Zeitablauf:

21.03.2019    Kolloquium
03.05.2019    Abgabeschluss 1. Stufe
Anfang Mai    1. Jurysitzung
31.05.2019    Abgabeschluss 2. Stufe
Anfang Juni   2. Jurysitzung
Augustenfeld, der im Rahmen von "Kunst und Bauen" für eine künstlerische Gestaltung
1.1    Projektdaten:
Baumaßnahme: Anbau und Aufstockung der Grundschule Augustenfeld in Dachau
Baugrundstück/ Lage: Geschwister-Scholl-Straße 4, 85221 Dachau
Fläche des Baugrundstücks : 8.129 m²
Fläche und Volumen Anbau (Neubau): BGF 3.013 m², BRI 12.147 m³
Fläche und Volumen Aufstockung (Neubau): BGF 638m², BRI 2.515 m³

1.2     Anlass der Maßnahme:
Die seit 2006 bestehende, 4-zügige Grundschule Dachau Augustenfeld bietet derzeit Platz für
400 Schüler. Sie soll um einen Zug erweitert werden und in Zukunft 500 Schülern Platz
bieten. Zusätzlich sollen eine Mensa mit 250 Plätzen sowie Räume für Mittagsbetreuung und
Hortbetrieb geschaffen werden. Im Zuge der Erweiterung soll die gesamte Schule mit
zusätzlichem, differenziertem Raumangebot für den Ganztages-Schulbetrieb gerüstet werden.

1.3     Bestandsgebäude:
Das Bestandsgebäude aus dem Jahr 2006 ist 2-geschoßig (EG + 1.OG) mit einer Grundfläche
von ca. 53 x 51 m² mit drei eingeschnittenen Innenhöfen. Die Wandhöhe beträgt einheitlich
8,60 m. Das Gebäude ist ein Massivbau mit Ziegelwänden und Stahlbetondecken. Die
Außenwände sind monolithisches, 49 cm starkes Ziegelmauerwerk, innen- und außenseitig
verputzt. Fensterelemente sind aus eloxiertem Aluminium. Die Fassade der Pausenhalle ist
eine Pfosten-Riegelkonstruktion aus Stahl mit 2-fach-Isolierverglasung. Auf dem bekiesten
Flachdach sind PV- Sonnenkollektoren installiert.
Auf der westlichen Grundstücksfläche liegt der Lehrerparkplatz. Im Osten liegt der
Pausenhof, der an einen öffentlichen Nord-Süd-Fußweg mit 3-reihiger Baumallee grenzt. Im
Norden liegen ein schmaler Schülergarten und kleine Bauten für Fahrräder. Das Grundstück
ist bisher nicht eingezäunt.
Im Zuge der ersten Baumasse im Jahr 2006 wurde vom Künstler Paul Havermann ein
Farbkonzept zur Gestaltung und Differenzierung des Baukörpers geschaffen. In enger
Zusammenarbeit mit den Architekten wurde das Konzept verfeinert und die Ausführung
abgestimmt.

1.4     Baumaßnahme Anbau:
Der Anbau ist 4-geschoßig mit einer Grundfläche von ca. 53 x 14 m und einer Wandhöhe von
17 m. Er ist 4-geschoßig, wobei das Erdgeschoß bis auf zwei Treppenhäuser und
Technikräume offen bleibt, um den Pausenhof zu erhalten. Im 1. Obergeschoß liegt die Mensa
mit Küche. Im 2.OG und 3.OG sind Klassentrakte als "Lernlandschaften" mit offenem
Grundriss ohne Flure organisiert. Das Dach ist flach. Das Gebäude ist nicht unterkellert. Im 1.
OG wird der Anbau über eine Brücke mit dem Bestandsbau verbunden. Der Anbau liegt
östlich des Bestandsgebäudes. Der Abstand beträgt ca. 10m.

Konstruktion:
Das Gebäude wird in Massivbauweise ausgeführt.
- Fundamente und Bodenplatte: Stahlbeton
- Stützen im EG: Sichtbeton gestockt
- Außenwände: Stahlbeton d= 25 cm mineralisches Wärmedämmverbundsystem, d = 18cm
und Putz
- tragende Innenwände: meist Stahlbeton d = 20 cm bis 30 cm, teilweise Ziegel, d = 24 cm.
- nichttragende Innenwände: Gipskarton-Ständerwände, teilweise Ziegel
- Decken: Stahlbeton, d = 30 cm
- Decken: abgehängte Kühl -, Heizdecke
- Treppen : Stahlbetonfertigteile
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-   Putz Innen : alle massiven Wände und Decken verputzt
-   Flachdach: Stahlbeton, 30 cm, Dämmung, Abdichtung, Kies
-   Fenster und Türen : Aluminium eloxiert, 3-Scheiben-Isolierverglasung
-   Böden : schwimmender Estrich, Kautschuk-, Steinbelag, Fliesen
-   Innentüren : Stahl - Glas, Holz, nach Anforderung

1.5    Baumaßnahme Aufstockung:
Der Nordflügel des Bestandsgebäudes wird mit einem zusätzlichen Geschoß aufgestockt. Die
Grundfläche der Aufstockung beträgt ca. 53 x 12 m² und entspricht exakt der Geometrie des
Bestands. Die Wandhöhe der Aufstockung auf dem Bestand beträgt ca. 12,50m. Zwei
Treppenhäuser des Bestands werden nach oben gezogen. Eine Aufzugsanlage wird zusätzlich
vom EG bis in das 2. OG der Aufstockung eingebaut. In der Aufstockung sind die Räume für
Mittagsbetreuung und Hort untergebracht. Sie sind ebenfalls als "Lernlandschaft" mit offenem
Grundriss ohne Flur organisiert. Das Dach ist flach.

Konstruktion:
Das Gebäude wird in hybrider Bauweise ausgeführt.
- Außenwände: Holzfachwerk, Holz- Sandwichpaneele mit Wärmedämmung.
- Innenwände tragend: Stahlbeton
- Innenwände nichttragend: Gipskarton-Ständerwände, Stahlbeton, d = 20 - 25 cm
- Dach (Decke): Holzsparren, Holzschalung, Dämmung, Abdichtung, Kiesdach
- Treppen: Stahlbeton
- Decken: abgehängte Kühl-, Heizdecke
- Böden : schwimmender Estrich, Kautschuk-, Steinbelag, Fliesen
- Fenster: Pfosten-Riegel-Fassade mit 3-fach Isolierverglasung
- Türen innen: Aluminium eloxiert, 3-Scheiben-Isolierverglasung
- Innentüren : Stahl - Glas, Holz, nach Anforderung

1.6    Kunst am Bau
Ziel der planenden Architekten ist es die künstlerische Idee als Teil der Gesamtkonzeption der
Schulerweiterung zu interpretieren. In diesem Sinne wird erwartet, dass der beauftragte
Künstler seinen künstlerischen Entwurf in Zusammenarbeit mit den Architekten zu einem
stimmigen Gesamtkonzept weiterentwickelt.
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H62 - Grundschulerweiterung Dachau Augustenfeld   architekten stadtplaner bda
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Modellfotos   architekten stadtplaner bda
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Modellfotos   architekten stadtplaner bda
Augustenfeld, der im Rahmen von "Kunst und Bauen" für eine künstlerische Gestaltung
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Modellfotos   architekten stadtplaner bda
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Lageplan   architekten stadtplaner bda
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Neubau – Grundriss Erdgeschoss   architekten stadtplaner bda
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Neubau – Grundriss 1. Obergeschoss   architekten stadtplaner bda
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Neubau – Grundriss 2. Obergeschoss   architekten stadtplaner bda
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Neubau – Grundriss 3. Obergeschoss   architekten stadtplaner bda
Ansicht Nord      Ansicht Ost

   Ansicht Süd       Ansicht West

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Neubau – Ansichten                  architekten stadtplaner bda
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‚Dobererwand‘   Perspektive Marktplatz   architekten stadtplaner bda
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Aufstockung – Grundriss Erdgeschoss   architekten stadtplaner bda
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Aufstockung – Grundriss 1. Obergeschoss   architekten stadtplaner bda
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Aufstockung – Grundriss 2. Obergeschoss   architekten stadtplaner bda
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Aufstockung – Marktplatz   architekten stadtplaner bda
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Fassade Aufstockung   architekten stadtplaner bda
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