Architekturreise Österreich - ab 995,- € p.P. Holzbau in Wien & Graz Termin: 07.06 11.06.2022 - Architekten- und ...

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Architekturreise Österreich - ab 995,- € p.P. Holzbau in Wien & Graz Termin: 07.06 11.06.2022 - Architekten- und ...
Architekturreise Österreich

                                   5 Tage-Reise
                              ab   995,– € p.P.
Holzbau in Wien & Graz
Termin: 07.06. - 11.06.2022
Architekturreise Österreich - ab 995,- € p.P. Holzbau in Wien & Graz Termin: 07.06 11.06.2022 - Architekten- und ...
Architekturreise Österreich
Holzbau in Wien & Graz
Im Rahmen der Architekturreise steht der Umgang mit dem Baustoff Holz in Wien und Graz im Mittelpunkt. Sie besuchen
aktuelle Projekte im Wohnungs-, Gesundheits- und Bildungsbau. Denn vieles spricht für den Baustoff Holz. Nicht nur Woh-
nungsbauten, auch Hochhäuser, U-Bahn-Stationen und Fußballstadien werden neuerdings aus Holz gebaut. Der Baustoff
Holz ist „in“. In Österreich macht der Holzbau bereits fast ein Viertel des gesamten Bauvolumens aus - Tendenz steigend.“

                                                   2. Tag: Holzbau in Wien                               4. Tag: Holzbau in Graz und Umgebung
                                                   Nach dem Frühstück erwartet Sie Ihre Reiselei-        Nach dem Frühstück erwartet Sie Ihre Reiselei-
                                                   tung um 09.00 Uhr. Der heutige Tag steht ganz im      tung um 09.00 Uhr. Der heutige Tag steht ganz im
                                                   Zeichen des Holzbaus:                                 Zeichen des Holzbaus:
                                                   Fahrt mit der U-Bahn in die Seestadt Aspern zum       Fahrt mit ÖPNV zu „Auster“ Bad Eggenberg (fasch
                                                   ASP Wohnbau (berger+parkkinen / querkraft),           & fuchs), Hallen- und Freibad Impulszentrum
                                                   Pop Up Dorms (F2 Architekten), HoHo (Rüdiger          Graz (Hubert Rieß), Sitz von proHolz Steiermark
                                                   Lainer und Partner, Tragwerk: RWTplus).               Reinighaus-Areal, Stadterweiterungsgebiet Sozi-
                                                   Busfahrt zum Wohnen im Seefeld (Ulrich Huhs           alwohnbau Hummelkaserne (sps÷architekten), Sechs-
                                                   und Anna Wickenhauser), Wohnprojekt Gleis 21          geschossiges Passivhaus Pflegewohnheim (Wis-
                                                   (einszueins architektur), Hausprojekt Bikes and       sounig Architekten).
                                                   Rails (Architekturbüro Reinberg).                     Busfahrt via MUMUTH - Haus für Musik und Mu-
                                                   Unterbrochen wird der Fachtag gegen 13.00 Uhr         siktheater (Ben van Berkel UN Studio), Wohnbau
                                                   für eine individuelle Mittagspause auf Selbstzah-     Max Mell Allee (Nussmüller Architekten), Volks-
                                                   lerbasis. Rückkehr zum Hotel gegen 17.00 Uhr.         schule Mariagrün ( Architekturwerk), Kinderkrip-
                                                   Der Abend steht Ihnen zur freien Verfügung.           pe Mariagrün (Strobl Architektur), Josefhof Ge-
                                                                                                         sundheitszentrum (Dietger Wissounig).
                                                   3. Tag: Wien - Graz                                   Unterbrochen wird der Fachtag gegen 13.00 Uhr
                                                   Nach dem Frühstück, Check-out Hotel. Ihre Reise-      für eine individuelle Mittagspause auf Selbstzah-
                                                   leitung erwartet Sie um 09.00 Uhr für den Bustrans-   lerbasis. Rückkehr zum Hotel gegen 17.00 Uhr.
                                                   fer nach Graz. Ein Stopp erfolgt in Leoben, wo der    Der Abend steht Ihnen zur freien Verfügung.
                                                   Besuch eines Pflegewohnhaus (Dietger Wissou-
                                                   nig) sowie des Mayr Melnhof Hauptgebäude              5. Tag: Holzbau in Graz und Abreise Graz -
                                                   (Nussmüller Architekten) geplant ist. Nach einer      Deutschland
                                                   individuelle Mittagspause auf Selbstzahlerbasis       Nach dem Frühstück, Check-out Hotel. Ihre Reise-
1. Tag: Anreise Deutschland - Wien und Innen-      erfolgt gegen 14.00 Uhr die Weiterfahrt nach          leitung erwartet Sie um 09.00 Uhr zur Besichti-
stadt-Rundgang                                     Graz. Dort stehen noch der Besuch des M10 mi-         gung weiterer Holzbauprojekte:
Individuelle Anreise nach Wien und Hotel Check-    neroom - Studierendenwohnheim in Passivbau-           Fahrt mit ÖPNV zu Umbau, Dachaufbau und Sa-
in. Begrüßung durch die deutschsprachige Reise-    weise (aap.Architekten) und des Jugendzentrums        nierung »Wilder Mann« (Love Achitekture), Er-
leitung um 15.00 Uhr in der Hotellobby und ers-    Echo (pürstl langmaier architekten) auf dem Pro-      weiterung Schule Viktor Kaplan (Josef Hohen-
ter Rundgang durch Wiens Innenstadt:               gramm, bevor der Check-in im Hotel erfolgt. Um        sinn), Passiv-Einfamilienhaus (Rupert Richter-Trum-
design tower (Jean Nouvel), Schiffsanlegestelle    17.00 Uhr treffen Sie sich wieder mit der Resielei-   mer), Dachaufbau Gründerzeit-Villla (Peter Zinga-
(fasch&fuchs), Holz-Dachausbau Mandalahof (A-      tung zu einem Rundgang durch die Grazer Innen-        nel).
dolf Krischanitz), Postsparkasse (Otto Wagner),    stadt:                                                Der heutige Fachtag endet gegen 13.00 Uhr am
Michaelerplatz mit Looshaus (Hans Hollein, Adolf    Residenz Silberner Elefant (Domenig & Wallner),      Hotel. Individuelle Abreise der Teilnehmer.
Loos), Interimsgebäude Parlament (Lukas Lang       Kunsthaus (Cook & Fournier), Besucherzentrum
Building Technologies), Museumsquartier (Ortner    Joanneumsviertel (Nieto Sobejano + eep archi-
& Ortner). Gegen 19.30 Uhr endet der heutige       tects), Residenz Pfauengarten (Pichler Traupmann),
Fachtag mit einem gemeinsamen Willkkommens-        Stadthaus Ballhausgasse (HoG Architekten), Kast-
Abendessen in einer der traditionellen Gastwirt-   ner & Öhler ( Nieto Sobejano). Rückkehr zum Ho-
schaften.                                          tel gegen 19.00 Uhr.
Architekturreise Österreich - ab 995,- € p.P. Holzbau in Wien & Graz Termin: 07.06 11.06.2022 - Architekten- und ...
Eingeschlossene Leistungen:                          den weiteren Hotelannehmlichkeiten gehören
• 2 Übernachtungen im 4 Sterne-Hotel Wien im         ein Wellness- und Fitnessbereich, 6 Tagungsräu-       Reisen in Corona-Zeiten 2022:
   Doppelzimmer inkl. Frühstück                      me sowie kostenfreies WLAN.                           Konkrete Hinweise zu geltenden Corona-
• 2 Übernachtungen im 4 Sterne-Hotel Graz im                                                               Regeln erhalten Sie mit Ihren Reiseunter-
   Doppelzimmer inkl. Frühstück                      Graz, Hotel Mercure Graz City ****                    lagen. Bitte gehen Sie davon aus, dass
• Willkommens-Abendessen exklusive Getränke          Nahe dem historischen Zentrum liegt das Hotel         Spielstätten und öffentliche Einrichtun-
• Örtliche Deutsch sprechende Reiseleitung inkl.     im trendigen Lend-Viertel, nur etwa 400 m ent-        gen den Zutritt zukünftig auf die 2G-Re-
   Eintrittsgebühren                                 fernt vom Schlossberg mit dem Wahrzeichen der         gelung umstellen. Dafür wird ein offiziel-
• Reisebus gemäß Programm                            Stadt, dem Uhrturm entfernt. Kulturelle Sehens-       ler Nachweis über einen vollständigen
• Klimaschutzbeitrag für Ihre Reise: 17,50,- €*      würdigkeiten wie die Grazer Oper, das Kunsthaus       Impfschutz oder eine Genesung benötigt.
                                                     oder das Schauspielhaus erreichen Sie innerhalb
*Wenn Sie diesen Beitrag zum Klimaschutz nicht       von 15 Minuten bequem zu Fuß. Die 143 komfor-         Reiseversicherungen:
leisten möchten, teilen Sie uns dies bitte bei der   tablen Gästezimmer und Suiten verfügen u. a.          Im Reisepreis sind keine Reiseversiche-
Buchung mit.                                         über Klimaanlage, Sat-TV, Minibar, Safe, Schreib-     rungen enthalten. Wir empfehlen drin-
                                                     tisch, Telefon sowie Kaffee- und Teezubereiter. Zu    gend den Abschluss einer Reise-Rücktritts-
Nicht eingeschlossen sind An- und Abreise, nicht     den Hotelannehmlichkeiten gehören ein Fitness-        kosten-Versicherung. Die Informationsblät-
genannte Mahlzeiten und Getränke, Trinkgelder        und Wellnessbereich, eine Business-Ecke mit In-       ter zu Versicherungsprodukten können
sowie Ausgaben persönlicher Art .                    ternetzugang sowie kostenfreies WLAN. An der          Sie vor Abschluss der Versicherung bei
                                                     Bar des Hotels erhalten Sie Snacks und leichte        uns anfordern oder von unserer Website
Zusatzleistungen:                                    Gerichte sowie lokale Weinspezialitäten.              www.poppe-reisen.de unter "Kataloge und
Gerne arrangieren wir Ihre Bahn- oder Fluganrei-                                                           Broschüren" herunterladen.
se sowie Zusatznächte im Hotel.                      Ihre Reiseleitung:
                                                     Gabriela Steiner-Scharfetter                          Allgemeine Bedingungen:
Unterkünfte:                                         wurde 1962 in der Schweiz geboren und ist in          Diese Reise ist nur bedingt barrierefrei.
Wien, Flemings Hotel Wien City ****                  Bregenz am Bodensee aufgewachsen. Nach meh-           Vorbehaltlich Programm- und Hotelände-
Das Hotel befindet sich im Stadtteil Josefstadt,     reren Auslands-Sprachaufenthalten in England,         rungen. Es gelten die Allgemeinen Ge-
mitten im Zentrum der Donaumetropole, direkt         Italien und Frankreich hat Sie im Jahr 1981 die       schäftsbedingungen (AGB) / Reisebedin-
hinter dem Rathaus. Der Stephansdom, die Hof-        Inchbaldschool of Interior Design London absol-       gungen von Poppe Reisen GmbH & Co.
burg und die Staatsoper sind nur wenige Gehmi-       viert und die Meisterklasse Georg Eisler, Aktsaal     KG.
nuten entfernt. Schlicht, elegant und hochwer-       an der Sommerakademie Salzburg besucht. Im
tig – so lässt sich das Designkonzept der 207        Jahr 1990 hat Sie ihr Studium an der Hochschule
Gästezimmer und Suiten beschreiben. Dunkles          für angewandte Kunst mit Diplom abgeschlossen
Holz wird mit Stoffen und Materialien in warmen      und die Masterklasse für Innenarchitektur und         In Zusammenarbeit mit:
Erdtönen kombiniert und schafft so eine behagli-     Industrieentwurf besucht. Seit 1999 ist Sie offizi-
che Atmosphäre. Die klimatisierten Zimmer ver-       eller Fremdenführer für die Stadt Wien.
fügen u. a. über kostenfreies WLAN, Kaffeezu-
behör von Nespresso, Sat-TV, einen Laptop-Safe,      Reisepapiere und Gesundheit:
ein Telefon, eine Minibar, einen Schreibtisch und    Deutsche Staatsbürger benötigen für die Einreise
ein Bad mit einer Dusche und kostenfreien Pfle-      einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
geprodukten. Feinste Küchengenüsse in unge-          Erkundigen Sie sich bitte unbedingt auf der Ho-
zwungener Atmosphäre – das ist die Philosophie,      mepage des Auswärtigen Amtes (https://www.-
der das Restaurant des Hotels folgt. Dabei wer-      auswaertiges-amt.de) nach den aktuellen Einrei-
den ausschließlich frische Zutaten verwendet. Zu     se- und Impfvorschriften.

                                                                                                           Poppe Reisen GmbH & Co. KG
                                                                                                           Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 14
                                                                                                           55130 Mainz
   Preise pro Person:
                                                                                                           Tel.: +49-(0)6131-27066-43
                                                                                                           Fax: +49-(0)6131-27066-19
   5 Tage-Reise                                                  Anmeldeschluss: 28. Februar 2022          jasmin.schenk@poppe-reisen.de
   im Doppelzimmer                                                                           995,- €
   Einzelzimmerzuschlag                                                                      250,- €
   Mindesteilnehmerzahl: 25 Personen                                                                       Veranstalter:
                                                                                                           Poppe Reisen GmbH & Co. KG, Mainz
Architekturreise Österreich - ab 995,- € p.P. Holzbau in Wien & Graz Termin: 07.06 11.06.2022 - Architekten- und ...
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages                                       lich der Berechnungsgrundlage klar und verständlich mitteilen.        veranstalter gegenüber dem Reisenden allein wegen des Ver-
Der Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter mit          5) Der Reisende hat im Gegenzug das Recht auf eine gleicherma-        schuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
der Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Reisebestä-         ßen zu berechnende Preisreduzierung, wenn sich die unter 4.2          9.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen
tigung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Anmeldung            Ziff. 1)-3) aufgeführten Kosten verringern.                           im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen                                                                                    lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Thea-
werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der           5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung                              terbesuche, Ausstellungen, Bahnfahrkarten usw.) und die in der
Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsver-          Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zu-         Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekenn-
pflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen         rücktreten. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit anschlie-            zeichnet werden, es sei denn, dass derartige Leistungsstörungen
einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung       ßender Neuanmeldung. Dem Reisenden wird empfohlen, den                auf einem schuldhaften Verhalten des Reiseveranstalters im Rah-
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen               Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberech-    men der Vermittlung beruhen.
hat.                                                                  nung ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende       9.4 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertrag-
Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt          vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann        lichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den
der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein        der Reiseveranstalter von dem Reisenden eine angemessene              Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den
neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer     Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich erspar-           internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadala-
von 10 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und          ten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung                jara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA
das der Reisende innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch       der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen.             und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Re-
schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.        Folgende pauschalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Rei-          gel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverlet-
                                                                      seteilnehmer werden berechnet:                                        zung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
2. Bezahlung                                                          bis 90 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises.
Bei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine An-      bis 60 Tage vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises.                   10. Mitwirkungspflicht des Reisenden
zahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Mit der Reisebestä-      bis 30 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises.                   10.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig
tigung erhalten Sie einen Sicherungsschein (für die geleisteten       bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises,                    vor Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend
Zahlungen bei Insolvenz). Der restliche Reisepreis ist spätestens     bei Eigenanreise 90% des Reisepreises.                                zu benachrichtigen.
14 Tage vor Reiseantritt zu leisten.                                  ab 6 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises.                     10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Rei-
                                                                      Der Reiseveranstalter behält sich vor, statt der Pauschale die Ent-   sende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiselei-
3. Leistungen                                                         schädigung im Einzelfall konkret zu berechnen.                        tung bzw. Agentur unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Diese ist
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der           Eintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierungen           beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine
Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters so wie aus den           nur dann – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% des             örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann
hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebeschreibung.              Kartenpreises – erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf mög-         diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstan-
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen             lich war. Der Reiseveranstalter wird auf Verlangen des Reisenden      dungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale des
verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.                 die Höhe der Entschädigung begründen.                                 Reiseveranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisen-
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die                                                                                 den hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift
Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet         6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter                über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe
den Reiseveranstalter, den Reisenden über die Identität der aus-      Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der        rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. Agen-
führenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuch-           Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise       tur nicht befugt.
ten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der          den Reisevertrag kündigen:
Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführen-          a) ohne Einhaltung einer Frist.                                       11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
de Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter     Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer         11.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der
verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft zu nennen, die       Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn           Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Be-
wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald der Reiseveranstal-        er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofor-       stimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor
ter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durch- führen wird,        tige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Rei-     Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Rei-
muss er den Reisenden informieren. Wechselt die für den Reisen-       severanstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er      seantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt
den als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft,       muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie            das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegan-
muss der Reiseveranstalter den Reisenden über den Wechsel             diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderwei-      gen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller
informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte          tigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistun-            Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)
einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie         gen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern          vorliegen.
möglich über einen Wechsel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist    gutgebrachten Beträge.                                                11.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Rei-
auf der Internetseite:                                                b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt.                                     sedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das
http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar.       Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich fest-       Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich
                                                                      gelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschrei-           Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser
4. Leistungs- und Preisänderungen                                     bung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmer-          Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten,
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen            zahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter        gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Ver-         verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraus-       nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
tragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter           setzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis       11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur           zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzulei-       Zu11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht er-          ten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich        Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Ver-
heblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht        zurück. Ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht.         tretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben,
beeinträchtigen.                                                      Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass     es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
4.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag ver-   die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der
einbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten          Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.                   12. Eintrittskarten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder                                                                                   Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veran-
Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende         7. Reiseversicherungen                                                staltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen. Der
Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.        Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzei-         Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung
1) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehen-        tigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV).      dieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rücktrittsbedin-
den Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so         Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der ver-      gungen (s. Ziffer 5).
kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der            einbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von
nachfolgenden Berechnung erhöhen:                                     der Reise zurückgetreten sind. Außerdem empfehlen wir den             13. Gesetzliche Bestimmungen
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Rei-       Abschluss eines Versicherungspaketes. Es bietet umfassenden           Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbeson-
severanstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.           Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall oder        dere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §§651 a ff. BGB.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen           Krankheit. Die Informationsblätter zu Versicherungsprodukten          Alle Ihre Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjäh-
pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungs-        können Sie vor Abschluss der Versicherung bei uns anfordern           ren zwei Jahre nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der
kosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförde-        oder von unserer Website www.poppe-reisen.de unter „Kataloge          Reise. Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung
rungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag          und Broschüren“ herunterladen.                                        verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist des §§ 852 BGB in drei
für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden                                                                                Jahren.
verlangen.                                                            8. Haftung des Reiseveranstalters
2) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden            8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht       14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem               eines ordentlichen Kaufmanns für:                                     Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entspre-      1. die gewissenhafte Reisevorbereitung;                               hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur
chenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.                       2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträ-          Folge.
3) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Rei-        ger;
severtrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden,         3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;                       15. Gerichtsstand
in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert     4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten         Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz ver-
hat.                                                                  Reiseleistung.                                                        klagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden
4) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises            8.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der      ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die
hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu in-           Leistungserbringung betrauten Person.                                 Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen
formieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt                                                                                  allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Per-
sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der           9. Haftungsbeschränkung; Anrechnung                                   sonen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück             9.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist für solche Schäden auf     gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder
zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwerti-         den dreifachen Reisepreis beschränkt, die                             deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt
gen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage        1. keine Körperschäden sind und                                       der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällen ist der
ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus           2. nicht schuldhaft herbeigeführt wurden                              Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
seinem Angebot anzubieten. Der Reiseveranstalter muss die             9.2 Die Haftung des Reiseveranstalters ist auch für solche Schä-
Preiserhöhung auf einem dauerhaften Datenträger einschließ-           den auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Reise-

     Veranstalter:                                         Wilhelm-Th.-Römheld-Str. 14                    Telefon +49 (0) 6131 27066-0                          E-Mail info@poppe-reisen.de
     Poppe Reisen GmbH & Co. KG                            D-55130 Mainz                                  Telefax +49 (0) 6131 27066-19                         Site www.poppe-reisen.de

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