Architekturreise Österreich - ab 995,- € p.P. Holzbau in Wien & Graz Termin: 07.06 11.06.2022 - Architekten- und ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Architekturreise Österreich 5 Tage-Reise ab 995,– € p.P. Holzbau in Wien & Graz Termin: 07.06. - 11.06.2022
Architekturreise Österreich Holzbau in Wien & Graz Im Rahmen der Architekturreise steht der Umgang mit dem Baustoff Holz in Wien und Graz im Mittelpunkt. Sie besuchen aktuelle Projekte im Wohnungs-, Gesundheits- und Bildungsbau. Denn vieles spricht für den Baustoff Holz. Nicht nur Woh- nungsbauten, auch Hochhäuser, U-Bahn-Stationen und Fußballstadien werden neuerdings aus Holz gebaut. Der Baustoff Holz ist „in“. In Österreich macht der Holzbau bereits fast ein Viertel des gesamten Bauvolumens aus - Tendenz steigend.“ 2. Tag: Holzbau in Wien 4. Tag: Holzbau in Graz und Umgebung Nach dem Frühstück erwartet Sie Ihre Reiselei- Nach dem Frühstück erwartet Sie Ihre Reiselei- tung um 09.00 Uhr. Der heutige Tag steht ganz im tung um 09.00 Uhr. Der heutige Tag steht ganz im Zeichen des Holzbaus: Zeichen des Holzbaus: Fahrt mit der U-Bahn in die Seestadt Aspern zum Fahrt mit ÖPNV zu „Auster“ Bad Eggenberg (fasch ASP Wohnbau (berger+parkkinen / querkraft), & fuchs), Hallen- und Freibad Impulszentrum Pop Up Dorms (F2 Architekten), HoHo (Rüdiger Graz (Hubert Rieß), Sitz von proHolz Steiermark Lainer und Partner, Tragwerk: RWTplus). Reinighaus-Areal, Stadterweiterungsgebiet Sozi- Busfahrt zum Wohnen im Seefeld (Ulrich Huhs alwohnbau Hummelkaserne (sps÷architekten), Sechs- und Anna Wickenhauser), Wohnprojekt Gleis 21 geschossiges Passivhaus Pflegewohnheim (Wis- (einszueins architektur), Hausprojekt Bikes and sounig Architekten). Rails (Architekturbüro Reinberg). Busfahrt via MUMUTH - Haus für Musik und Mu- Unterbrochen wird der Fachtag gegen 13.00 Uhr siktheater (Ben van Berkel UN Studio), Wohnbau für eine individuelle Mittagspause auf Selbstzah- Max Mell Allee (Nussmüller Architekten), Volks- lerbasis. Rückkehr zum Hotel gegen 17.00 Uhr. schule Mariagrün ( Architekturwerk), Kinderkrip- Der Abend steht Ihnen zur freien Verfügung. pe Mariagrün (Strobl Architektur), Josefhof Ge- sundheitszentrum (Dietger Wissounig). 3. Tag: Wien - Graz Unterbrochen wird der Fachtag gegen 13.00 Uhr Nach dem Frühstück, Check-out Hotel. Ihre Reise- für eine individuelle Mittagspause auf Selbstzah- leitung erwartet Sie um 09.00 Uhr für den Bustrans- lerbasis. Rückkehr zum Hotel gegen 17.00 Uhr. fer nach Graz. Ein Stopp erfolgt in Leoben, wo der Der Abend steht Ihnen zur freien Verfügung. Besuch eines Pflegewohnhaus (Dietger Wissou- nig) sowie des Mayr Melnhof Hauptgebäude 5. Tag: Holzbau in Graz und Abreise Graz - (Nussmüller Architekten) geplant ist. Nach einer Deutschland individuelle Mittagspause auf Selbstzahlerbasis Nach dem Frühstück, Check-out Hotel. Ihre Reise- 1. Tag: Anreise Deutschland - Wien und Innen- erfolgt gegen 14.00 Uhr die Weiterfahrt nach leitung erwartet Sie um 09.00 Uhr zur Besichti- stadt-Rundgang Graz. Dort stehen noch der Besuch des M10 mi- gung weiterer Holzbauprojekte: Individuelle Anreise nach Wien und Hotel Check- neroom - Studierendenwohnheim in Passivbau- Fahrt mit ÖPNV zu Umbau, Dachaufbau und Sa- in. Begrüßung durch die deutschsprachige Reise- weise (aap.Architekten) und des Jugendzentrums nierung »Wilder Mann« (Love Achitekture), Er- leitung um 15.00 Uhr in der Hotellobby und ers- Echo (pürstl langmaier architekten) auf dem Pro- weiterung Schule Viktor Kaplan (Josef Hohen- ter Rundgang durch Wiens Innenstadt: gramm, bevor der Check-in im Hotel erfolgt. Um sinn), Passiv-Einfamilienhaus (Rupert Richter-Trum- design tower (Jean Nouvel), Schiffsanlegestelle 17.00 Uhr treffen Sie sich wieder mit der Resielei- mer), Dachaufbau Gründerzeit-Villla (Peter Zinga- (fasch&fuchs), Holz-Dachausbau Mandalahof (A- tung zu einem Rundgang durch die Grazer Innen- nel). dolf Krischanitz), Postsparkasse (Otto Wagner), stadt: Der heutige Fachtag endet gegen 13.00 Uhr am Michaelerplatz mit Looshaus (Hans Hollein, Adolf Residenz Silberner Elefant (Domenig & Wallner), Hotel. Individuelle Abreise der Teilnehmer. Loos), Interimsgebäude Parlament (Lukas Lang Kunsthaus (Cook & Fournier), Besucherzentrum Building Technologies), Museumsquartier (Ortner Joanneumsviertel (Nieto Sobejano + eep archi- & Ortner). Gegen 19.30 Uhr endet der heutige tects), Residenz Pfauengarten (Pichler Traupmann), Fachtag mit einem gemeinsamen Willkkommens- Stadthaus Ballhausgasse (HoG Architekten), Kast- Abendessen in einer der traditionellen Gastwirt- ner & Öhler ( Nieto Sobejano). Rückkehr zum Ho- schaften. tel gegen 19.00 Uhr.
Eingeschlossene Leistungen: den weiteren Hotelannehmlichkeiten gehören • 2 Übernachtungen im 4 Sterne-Hotel Wien im ein Wellness- und Fitnessbereich, 6 Tagungsräu- Reisen in Corona-Zeiten 2022: Doppelzimmer inkl. Frühstück me sowie kostenfreies WLAN. Konkrete Hinweise zu geltenden Corona- • 2 Übernachtungen im 4 Sterne-Hotel Graz im Regeln erhalten Sie mit Ihren Reiseunter- Doppelzimmer inkl. Frühstück Graz, Hotel Mercure Graz City **** lagen. Bitte gehen Sie davon aus, dass • Willkommens-Abendessen exklusive Getränke Nahe dem historischen Zentrum liegt das Hotel Spielstätten und öffentliche Einrichtun- • Örtliche Deutsch sprechende Reiseleitung inkl. im trendigen Lend-Viertel, nur etwa 400 m ent- gen den Zutritt zukünftig auf die 2G-Re- Eintrittsgebühren fernt vom Schlossberg mit dem Wahrzeichen der gelung umstellen. Dafür wird ein offiziel- • Reisebus gemäß Programm Stadt, dem Uhrturm entfernt. Kulturelle Sehens- ler Nachweis über einen vollständigen • Klimaschutzbeitrag für Ihre Reise: 17,50,- €* würdigkeiten wie die Grazer Oper, das Kunsthaus Impfschutz oder eine Genesung benötigt. oder das Schauspielhaus erreichen Sie innerhalb *Wenn Sie diesen Beitrag zum Klimaschutz nicht von 15 Minuten bequem zu Fuß. Die 143 komfor- Reiseversicherungen: leisten möchten, teilen Sie uns dies bitte bei der tablen Gästezimmer und Suiten verfügen u. a. Im Reisepreis sind keine Reiseversiche- Buchung mit. über Klimaanlage, Sat-TV, Minibar, Safe, Schreib- rungen enthalten. Wir empfehlen drin- tisch, Telefon sowie Kaffee- und Teezubereiter. Zu gend den Abschluss einer Reise-Rücktritts- Nicht eingeschlossen sind An- und Abreise, nicht den Hotelannehmlichkeiten gehören ein Fitness- kosten-Versicherung. Die Informationsblät- genannte Mahlzeiten und Getränke, Trinkgelder und Wellnessbereich, eine Business-Ecke mit In- ter zu Versicherungsprodukten können sowie Ausgaben persönlicher Art . ternetzugang sowie kostenfreies WLAN. An der Sie vor Abschluss der Versicherung bei Bar des Hotels erhalten Sie Snacks und leichte uns anfordern oder von unserer Website Zusatzleistungen: Gerichte sowie lokale Weinspezialitäten. www.poppe-reisen.de unter "Kataloge und Gerne arrangieren wir Ihre Bahn- oder Fluganrei- Broschüren" herunterladen. se sowie Zusatznächte im Hotel. Ihre Reiseleitung: Gabriela Steiner-Scharfetter Allgemeine Bedingungen: Unterkünfte: wurde 1962 in der Schweiz geboren und ist in Diese Reise ist nur bedingt barrierefrei. Wien, Flemings Hotel Wien City **** Bregenz am Bodensee aufgewachsen. Nach meh- Vorbehaltlich Programm- und Hotelände- Das Hotel befindet sich im Stadtteil Josefstadt, reren Auslands-Sprachaufenthalten in England, rungen. Es gelten die Allgemeinen Ge- mitten im Zentrum der Donaumetropole, direkt Italien und Frankreich hat Sie im Jahr 1981 die schäftsbedingungen (AGB) / Reisebedin- hinter dem Rathaus. Der Stephansdom, die Hof- Inchbaldschool of Interior Design London absol- gungen von Poppe Reisen GmbH & Co. burg und die Staatsoper sind nur wenige Gehmi- viert und die Meisterklasse Georg Eisler, Aktsaal KG. nuten entfernt. Schlicht, elegant und hochwer- an der Sommerakademie Salzburg besucht. Im tig – so lässt sich das Designkonzept der 207 Jahr 1990 hat Sie ihr Studium an der Hochschule Gästezimmer und Suiten beschreiben. Dunkles für angewandte Kunst mit Diplom abgeschlossen Holz wird mit Stoffen und Materialien in warmen und die Masterklasse für Innenarchitektur und In Zusammenarbeit mit: Erdtönen kombiniert und schafft so eine behagli- Industrieentwurf besucht. Seit 1999 ist Sie offizi- che Atmosphäre. Die klimatisierten Zimmer ver- eller Fremdenführer für die Stadt Wien. fügen u. a. über kostenfreies WLAN, Kaffeezu- behör von Nespresso, Sat-TV, einen Laptop-Safe, Reisepapiere und Gesundheit: ein Telefon, eine Minibar, einen Schreibtisch und Deutsche Staatsbürger benötigen für die Einreise ein Bad mit einer Dusche und kostenfreien Pfle- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. geprodukten. Feinste Küchengenüsse in unge- Erkundigen Sie sich bitte unbedingt auf der Ho- zwungener Atmosphäre – das ist die Philosophie, mepage des Auswärtigen Amtes (https://www.- der das Restaurant des Hotels folgt. Dabei wer- auswaertiges-amt.de) nach den aktuellen Einrei- den ausschließlich frische Zutaten verwendet. Zu se- und Impfvorschriften. Poppe Reisen GmbH & Co. KG Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 14 55130 Mainz Preise pro Person: Tel.: +49-(0)6131-27066-43 Fax: +49-(0)6131-27066-19 5 Tage-Reise Anmeldeschluss: 28. Februar 2022 jasmin.schenk@poppe-reisen.de im Doppelzimmer 995,- € Einzelzimmerzuschlag 250,- € Mindesteilnehmerzahl: 25 Personen Veranstalter: Poppe Reisen GmbH & Co. KG, Mainz
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / Reisebedingungen 1. Abschluss des Reisevertrages lich der Berechnungsgrundlage klar und verständlich mitteilen. veranstalter gegenüber dem Reisenden allein wegen des Ver- Der Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter mit 5) Der Reisende hat im Gegenzug das Recht auf eine gleicherma- schuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. der Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Reisebestä- ßen zu berechnende Preisreduzierung, wenn sich die unter 4.2 9.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen tigung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Anmeldung Ziff. 1)-3) aufgeführten Kosten verringern. im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Thea- werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der 5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung terbesuche, Ausstellungen, Bahnfahrkarten usw.) und die in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsver- Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zu- Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekenn- pflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen rücktreten. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit anschlie- zeichnet werden, es sei denn, dass derartige Leistungsstörungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung ßender Neuanmeldung. Dem Reisenden wird empfohlen, den auf einem schuldhaften Verhalten des Reiseveranstalters im Rah- durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberech- men der Vermittlung beruhen. hat. nung ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende 9.4 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertrag- Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann lichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein der Reiseveranstalter von dem Reisenden eine angemessene Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich erspar- internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadala- von 10 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und ten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung jara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA das der Reisende innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Re- schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann. Folgende pauschalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Rei- gel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverlet- seteilnehmer werden berechnet: zung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. 2. Bezahlung bis 90 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises. Bei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine An- bis 60 Tage vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises. 10. Mitwirkungspflicht des Reisenden zahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Mit der Reisebestä- bis 30 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises. 10.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig tigung erhalten Sie einen Sicherungsschein (für die geleisteten bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises, vor Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend Zahlungen bei Insolvenz). Der restliche Reisepreis ist spätestens bei Eigenanreise 90% des Reisepreises. zu benachrichtigen. 14 Tage vor Reiseantritt zu leisten. ab 6 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises. 10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Rei- Der Reiseveranstalter behält sich vor, statt der Pauschale die Ent- sende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiselei- 3. Leistungen schädigung im Einzelfall konkret zu berechnen. tung bzw. Agentur unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Diese ist Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Eintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierungen beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters so wie aus den nur dann – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% des örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebeschreibung. Kartenpreises – erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf mög- diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstan- Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen lich war. Der Reiseveranstalter wird auf Verlangen des Reisenden dungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale des verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. die Höhe der Entschädigung begründen. Reiseveranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisen- Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die den hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet 6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe den Reiseveranstalter, den Reisenden über die Identität der aus- Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. Agen- führenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuch- Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise tur nicht befugt. ten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der den Reisevertrag kündigen: Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführen- a) ohne Einhaltung einer Frist. 11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften de Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer 11.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft zu nennen, die Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Be- wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald der Reiseveranstal- er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofor- stimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor ter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durch- führen wird, tige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Rei- Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Rei- muss er den Reisenden informieren. Wechselt die für den Reisen- severanstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er seantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt den als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegan- muss der Reiseveranstalter den Reisenden über den Wechsel diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderwei- gen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte tigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistun- Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie gen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern vorliegen. möglich über einen Wechsel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist gutgebrachten Beträge. 11.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Rei- auf der Internetseite: b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt. sedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar. Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich fest- Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich gelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschrei- Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser 4. Leistungs- und Preisänderungen bung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmer- Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, 4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen zahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Ver- verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraus- nicht, unzureichend oder falsch informiert haben. tragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter setzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis 11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzulei- Zu11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht er- ten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Ver- heblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht zurück. Ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht. tretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, beeinträchtigen. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt. 4.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag ver- die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der einbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten. 12. Eintrittskarten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veran- Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende 7. Reiseversicherungen staltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen. Der Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzei- Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung 1) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehen- tigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV). dieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rücktrittsbedin- den Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der ver- gungen (s. Ziffer 5). kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der einbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von nachfolgenden Berechnung erhöhen: der Reise zurückgetreten sind. Außerdem empfehlen wir den 13. Gesetzliche Bestimmungen a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Rei- Abschluss eines Versicherungspaketes. Es bietet umfassenden Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbeson- severanstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall oder dere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §§651 a ff. BGB. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen Krankheit. Die Informationsblätter zu Versicherungsprodukten Alle Ihre Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjäh- pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungs- können Sie vor Abschluss der Versicherung bei uns anfordern ren zwei Jahre nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der kosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförde- oder von unserer Website www.poppe-reisen.de unter „Kataloge Reise. Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung rungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag und Broschüren“ herunterladen. verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist des §§ 852 BGB in drei für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden Jahren. verlangen. 8. Haftung des Reiseveranstalters 2) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden 8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht 14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem eines ordentlichen Kaufmanns für: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entspre- 1. die gewissenhafte Reisevorbereitung; hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur chenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. 2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträ- Folge. 3) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Rei- ger; severtrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, 3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen; 15. Gerichtsstand in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert 4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz ver- hat. Reiseleistung. klagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden 4) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises 8.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu in- Leistungserbringung betrauten Person. Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen formieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Per- sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der 9. Haftungsbeschränkung; Anrechnung sonen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück 9.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist für solche Schäden auf gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwerti- den dreifachen Reisepreis beschränkt, die deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt gen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage 1. keine Körperschäden sind und der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällen ist der ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus 2. nicht schuldhaft herbeigeführt wurden Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. seinem Angebot anzubieten. Der Reiseveranstalter muss die 9.2 Die Haftung des Reiseveranstalters ist auch für solche Schä- Preiserhöhung auf einem dauerhaften Datenträger einschließ- den auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Reise- Veranstalter: Wilhelm-Th.-Römheld-Str. 14 Telefon +49 (0) 6131 27066-0 E-Mail info@poppe-reisen.de Poppe Reisen GmbH & Co. KG D-55130 Mainz Telefax +49 (0) 6131 27066-19 Site www.poppe-reisen.de Bilder: Österreich Werbung_Popp-Hackner, Österreich Werbung_konaction, ÖsterreichWerbung-Hans Wiesenhofer, Graz Tourismus_Harry Schiffer
Sie können auch lesen