Indien - ab 1.599,- € p.P - Poppe Reisen
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Indien 11 Tage-Reise ab 1 . 5 9 9 , – € p.P. Rajasthan, das Land der Maharadschas Termine: Januar - Dezember 2018
Indien Rajasthan, das Land der Maharadschas Der Wüstenstaat Rajasthan erfüllt alle Erwartungen an eine exotische Indienreise. Nirgendwo sonst zeigt sich das farbenfro- he Land so vielfältig wie im goldenden Dreieck zwischen der Megametropole Delhi, der Königsstadt Jaipur und Agra, der Hei- mat des Weltwunders Taj Mahal. Tauchen Sie ein in eine eindrucksvolle Welt aus prachtvollen Palästen, duftenden Märkten, bunt gewandeten Menschenmengen, fremdartiger Musik und abwechslungsreicher Landschaft. 1. Tag: Deutschland – Delhi schützen. Die Stadt, die sich um das Fort Individuelle Anreise zum gebuchten Abflug- entwickelte, zog eine große Gemeinschaft hafen und Flug via Frankfurt oder München von Händlern an, die palastartige Herren- nach Delhi. Nach der Ankunft Transfer zum häuser erbauten, die sogenannten Havelis. Hotel und Übernachtung. In Mandawa stehen einige der schönsten dieser Haveli-Häuser, deren bunte Freskoma- 2. Tag: Ankunft in Delhi: Stadtbesichtigung lereien berühmt sind für ihre Vielfalt an „Alt und Neu Delhi” Themen vom Religösen, über Erotisches bis Nach dem Frühstück Empfang durch die hin zu Gesellschaftssatire. örtliche Deutsch sprechende Reiseleitung und Stadtbesichtigung von Delhi. Sie begin- 4. Tag: Mandawa – Bikaner: Besuch des Jun- nen mit Alt-Delhi mit Fotostop am Red Fort, agarh Forts das zum UNESCO Weltkulturerbe gehört und Nach dem Frühstück erfolgt eine ca. vier- vom Mogul-Kaiser Shah Jahan erbaut wurde. stündige Fahrt nach Bikaner. Hier besichti- Weiterfahrt zur Jama Masjid, der sogenann- gen Sie das Junagarh Fort mit seinen robus- ten Freitagsmoschee, die zu den größten ten Sandsteinbastionen und zierlichen Pavil- Moscheen Asiens zählt. Danach besichtigen lons und Balkonen. Seine Lage ist einzigartig Sie das Raj Ghat, das Mahatma Ghandi in Rajasthan, denn es wurde nicht wie üblich Denkmal. Am Nachmittag Besichtigung von auf einem Hügel, sondern in einer Wüsten- Neu-Delhi mit dem India Gate und dem ebene erbaut. Rashtrapati Bhawan, der offiziellen Residenz des indischen Präsidenten. Anschließend Be- 5. Tag: Bikaner – Jodhpur: Stadtbesichtigung sichtigung des 72 m hohen Qutab Minar. Der Am Morgen Weiterfahrt nach Jodhpur (Fahr- höchste Steinturm des Landes zählt auch zeit ca. 5 Std.). Die Altstadt wird von einer 10 zum UNESCO Weltkulturerbe. km langen Mauer aus Stein umgeben. Sie besichtigen die Stadt inklusive des Forts 3. Tag: Delhi – Mandawa: Besichtigung der Mehrangarh, der Zitadelle der Sonne. Sie Haveli-Häuser entdecken die verschiedenen Paläste mit Heute fahren Sie nach Mandawa (Fahrzeit ca. feinen Friesen und Museen, in denen die 5,5 Std.) Der Rajput Herrscher von Mandawa Schätze der Königsfamilie ausgestellt sind. erbaute 1755 ein Fort, um diesen Außenhan- Anschließend besuchen Sie Jaswant Thanda, delsposten an der alten Karawanenstrasse ein mit Säulen versehenes Marmordenkmal zwischen China und dem Mittleren Osten zu für den beliebten Regenten Jaswant Singh II.
6. Tag: Jodhpur – Pushkar verlassene Stadt aus rotem Sandstein. Die sieben Weltwunder der Moderne - das berühm- Nach dem Frühstück Fahrt nach Pushkar Stadt ist heute noch im gleichen Zustand wie te Taj Mahal. Shah Jahan ließ dieses Mauso- (Fahrzeit ca. 5,5 Std.) Entdecken Sie das reli- vor 300 Jahren und lädt ein zu einem außer- leum zu Ehren seiner Lieblingsfrau aus Mar- giöse Dorf am Rande der Wüste. Im Zentrum gewöhnlichen Bummel. Sie musste kurz mor erbauen und schuf so das Taj Mahal als befindet sich einer der heiligsten Seen In- nach Erbauung verlassen werden, da die lo- Sinnbild wahrhaftiger Liebe. Anschließend diens, umringt von 52 Ghats (zum See kalen Brunnen ausgetrocknet waren. Rückfahrt nach Delhi (ca. 4 Std.). Nach der führende Treppen) und zahlreichen Tempeln. Ankunft in Delhi Transfer zum Flughafen und Besonders der Brahma-Tempel zieht über 10. Tag: Agra: Agra Fort und Taj Mahal – Rückflug nach Frankfurt oder München in das ganze Jahr viele Pilger an. Erleben Sie die Delhi – Deutschland der Nacht. Abendgebetstreffen und lassen Sie sich von Am Morgen Besichtigungstour von Agra der besonderen Atmosphäre in den Bann Fort, Sitz und Hochburg des Moghul Reiches 11. Tag: Ankunft in Deutschland ziehen. und hervorragendes Beispiel der typischen Ankunft in Deutschland. Weiterflug zum Architektur. Eine Halle und die königlichen Ausgangsflughafen und individuelle Heim- 7. Tag: Pushkar – Jaipur: Stadtbesichtigung Pavillons sind für das öffentliche Publikum reise der Teilnehmer. Ihr heutiges Ziel ist die Hauptstadt von Raj- zugänglich. Danach besuchen Sie eines der asthan, die Königsstadt Jaipur (Fahrzeit ca. 3 Std.). Im Jahre 1727 beschloß der große Ma- Termine und Preise haradscha Jai Singh II, Jaipur als neue Haupt- stadt seines Reiches zu gründen. Die großen Januar - Dezember 2018 Alle Buchungen auf Anfrage Stadtmauern und Tore sind heute noch sehr Preise pro Person gut erhalten. Wegen seinen pinken Häusern wird Jaipur auch als „Pink City” bezeichnet. im Doppelzimmer 1.599,- € Ein Wahrzeichen ist der Hawa Mahal, der Einzelzimmer-Zuschlag 170,- € Palast der Winde. Das fünfstöckige, aber nur Durchführungsgarantie ab 2 Personen fünf bis acht Meter tiefe Gebäude diente allein dazu, den Haremsdamen den Ausblick auf Festumzüge zu gestatten, ohne selbst gesehen zu werden. 8. Tag: Jaipur: Amber Fort – Stadtbesichti- gung Heute steht ein Ausflug zum Amber Fort auf dem Programm. Das Fort liegt ca. 11 km von Jaipur entfernt und war die einstige Haupt- stadt der Kachhawaha Rajputen. Besonders sehenswert ist der Spiegelsaal, wo ein ein- zelnes Lampenlicht durch unzählige Spiegel das ganze Zimmer beleuchtet. Am Nachmit- tag setzen Sie die Besichtigung Jaipurs fort und erkunden mit ihrem deutschsprachigen Guide den Stadtpalast und das Observatori- um Jantar Mantar. 9. Tag: Jaipur – Fatehpur Sikri – Agra Nach dem Frühstück fahren Sie nach Agra mit Zwischenstopp in Fatehpur Sikri - die
Eingeschlossene Leistungen ALLGEMEINE HINWEISE: • Flug mit Lufthansa in der Economy Class • Steuern, Gebühren und Kerosinzuschläge Vorbehaltlich Programm-, Hotel- und (Wert ca. 470,- €) Flugplanänderungen. Tarif- und Wech- • 9 Übernachtungen mit Frühstück in 3 selkursänderungen vorbehalten. Es Sterne-Hotels im DZ mit Bad/Dusche, WC gelten die Allgemeinen Geschäftsbe- • Sämtliche Transfers und Ausflüge in ei- dingungen (AGB)/ Reisebedingungen nem klimatisierten Fahrzeug von Poppe Reisen GmbH & Co. KG. • Eintrittsgebühren gemäß Programm • Örtliche Deutsch sprechende Reiseleitung Reisepapiere und Gesundheit • 1 Reiseführer pro Zimmer Deutsche Staatsbürger können mit einem Visum und mit einem Reise- Eingeschlossene Highlights pass nach Indien einreisen, der noch + Stadtrundfahrt in Delhi mit Qutub Minar Reiseversicherungen mindestens 6 Monate über das Reise- + Besuch von Mandawa mit Haveli-Häusern Im Reisepreis sind keine Reiseversicherun- datum hinaus gültig sein muss. Ger- + Besichtigung Junagarh Fort gen enthalten. Wir empfehlen dringend den ne besorgen wir für Sie das Visum + Fort Mehrangarh und Denkmal Jaswant Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Ver- (Konsular- und Bearbeitungsgebühren Thanda in Jodhpur sicherung. Die Höhe der Prämie richtet sich z. Zt. € 110,- p. P., nicht im Reisepreis + Besuch des religiösen Dorfes Pushkar nach dem Reisepreis. eingeschlossen). + Amber Fort und Palast der Winde in Jaipur + Stadtpalast und Observatorium Jantar Reisetermine Der Gesundheitsdienst des Auswär- Mantar in Jaipur 06.01. - 16.01.2018 tigen Amtes empfiehlt Mückenschutz + Besichtigung von Fatehpur Sikri, der ver- 10.02. - 20.02.2018 und die Überprüfung Ihres Impf- lassenen Stadt aus rotem Sandstein 10.03. - 20.03.2018 schutzes durch Ihren Arzt. Der Ab- + Stadtbesichtigung Agra mit Agra Fort und 14.04. - 24.04.2018 schluss einer Auslandskrankenversi- Taj Mahal 12.05. - 22.05.2018 cherung wird außerdem angeraten. 09.06. - 19.06.2018 Nicht eingeschlossen sind die als optional 21.07. - 31.07.2018 bezeichneten Ausflüge, nicht genannte Mahl- 18.08. - 28.08.2018 zeiten und Getränke, Trinkgelder, Ausgaben 22.09. - 02.10.2018 persönlicher Art, Reiseversicherungen sowie 13.10. - 23.10.2018 Visakosten. 10.11. - 20.11.2018 08.12. - 18.12.2018 Buchung und Beratung: Hotelbeispiele Delhi, Tree House Queens Perls*** Mandawa, Desert n Dunes*** Poppe Reisen GmbH & Co. KG Bikaner, Chirag*** Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 14 Jodhpur, Jhalamand Garh*** 55130 Mainz Pushkar, Pushkar Resort*** Jaipur, Libra*** Tel.: +49-(0)6131-27066-20 Agra, Regal Vista*** Fax: +49-(0)6131-27066-19 E-Mail: info@poppe-reisen.de Zusatzleistung • Halbpensions-Zuschlag 80,- € Veranstalter: Poppe Reisen GmbH & Co. KG, Mainz Klima Delhi Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. Ø Temperatur in °C 14 17 23 29 32 33 31 30 29 26 21 15 Sonnenstunden 8 8 8 9 9 8 6 6 7 9 9 8 Regentage 1 2 2 1 2 6 11 11 6 0 0 1 Veranstalter Wilhelm-Th.-Römheld-Str. 14 Telefon +49 (0) 6131 27066-20 E-Mail info@poppe-reisen.de Poppe Reisen GmbH & Co. KG D-55130 Mainz Telefax +49 (0) 6131 27066-19 Site www.poppe-reisen.de
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / Reisebedingungen Poppe Reisen GmbH & Co. KG 1. Abschluss des Reisevertrages lich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Ein- 10. Mitwirkungspflicht des Reisenden Der Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter mit der gang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende vom Reisevertrag 10.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig vor Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Reisebe- zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend zu stätigung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Anmeldung Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter vom Reisenden eine benachrichtigen. kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der ge- 10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Rei- werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der An- wöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige sende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiselei- meldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsver- Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs tung bzw. Agentur zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für pflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen verlangen. Dem Reisenden steht der Nachweis offen, dass der Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine örtliche einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann diese die durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Pauschale sei. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstandungen Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt nachfolgender Neuanmeldung. Folgende pauschalierte unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale des Reise- der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein Rücktrittskosten je angemeldeten Teilnehmer werden berechnet: veranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisenden hat neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer bis 90 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises. die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift über die von 10 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und bis 60 Tage vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises. einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe das der Reisende innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch bis 30 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises. rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. Agentur schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann. bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises, bei Eigenanreise nicht befugt. 2. Bezahlung 90% des Reisepreises. ab 6 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises. 11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheits- Bei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine Eintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierung nur vorschriften Anzahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Mit der Reise- dann (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10%) erstattet 11.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der bestätigung erhalten Sie einen Sicherungsschein (für die ge- leisteten Zahlungen bei Insolvenz). Der restliche Reisepreis ist werden, wenn ein Weiterverkauf möglich war. Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über spätestens 14 Tage vor Reiseantritt zu leisten. Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor 6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor 3. Leistungen Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters so wie aus den Reisevertrag kündigen: ausgegangen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebeschreibung. a) ohne Einhaltung einer Frist. eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen Staatenlosigkeit) vorliegen. Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. 11.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der den Reiseveranstalter, den Reisenden über die Identität der verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der ge- Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie buchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die nicht, unzureichend oder falsch informiert haben. anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reise- 11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den veranstalter verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft zu Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald der Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durch- b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt. haben, es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt. führen wird, muss er den Reisenden informieren. Wechselt die für Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich den Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseaus- 12. Eintrittskarten Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Reisenden über schreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteil- Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veran- den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemes- nehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reisever- staltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen. Der senen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so anstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung rasch wie möglich über einen Wechsel unterrichtet wird. Die Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in dieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rücktrittsbedin- „Black List“ ist auf der Internetseite: Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich gungen (s. Ziffer 5). http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar. zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch des Kunden 13. Gesetzliche Bestimmungen Verwirkung und 4. Leistungs- und Preisänderungen besteht nicht. Verjährung 4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Ver- Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §§651 a ff. BGB. tragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten. Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie inner- nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur halb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht er- 7. Reiseversicherungen bei uns geltend machen. Nach Fristablauf ist die Geltendma- heblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzei- chung nur noch möglich, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne beeinträchtigen. tigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV). Ihr Verschulden gehindert waren. 4.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der ver- Alle Ihre Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjähren vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten einbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von der ein Jahr nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der Reise, es oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder sei denn, es liegt ein von uns zu vertretendes anfängliches Reise zurückgetreten sind. Außerdem empfehlen wir den Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Unvermögen vor. Abschluss eines Versicherungs-Paketes. Es bietet umfassenden Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern. Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung ver- Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall oder 1) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden jähren innerhalb der gesetzlichen Frist des §§ 852 BGB in drei Krankheit. Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann Jahren. der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der 8. Haftung des Reiseveranstalters nachfolgenden Berechnung erhöhen: 8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht 14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der eines ordentlichen Kaufmanns für: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag ver- 1. die gewissenhafte Reisevorbereitung; hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur langen. Folge. 2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungs- b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen träger; 15. Gerichtsstand pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungs- 3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen; Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz ver- kosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförde- rungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für 4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten klagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden Reiseleistung. der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage verlangen. 8.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen 2) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Leistungserbringung betrauten Person. allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Per- Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem sonen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder 9. Beschränkung der Haftung Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den ent- gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder 9.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist für vertragliche Scha- deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt sprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. densersatzansprüche – mit Ausnahme von Körperschäden – auf der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällen ist der Sitz 3) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des den dreifachen Reisepreis beschränkt, des Reiseveranstalters maßgebend. Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht 1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter fahrlässig herbeigeführt wird oder verteuert hat. 2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden ent- 4) Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertrags- stehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines schluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate Leistungsträgers verantwortlich ist. liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Ver- 9.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen tragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren. 5) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theater- Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. besuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind un- ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, es wirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Reisende sei denn, dass derartige Leistungsstörungen auf einem berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder schuldhaften Verhalten des Reiseveranstalters im Rahmen der die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu Vermittlung beruhen. verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche 9.3 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertrag- Veranstalter: Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot lichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Poppe Reisen GmbH & Co. KG anzubieten. Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Wilhelm-Th.-Römheld-Straße 14 internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guada- 55130 Mainz 5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, lajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA Telefon +49 6131 27066-0 Ersatzperson und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Telefax +49 6131 27066-19 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zu- Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körper- E-Mail info@poppe-reisen.de rücktreten. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schrift- verletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Site www.poppe-reisen.de
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