Indien - ab 1.599,- € p.P - Poppe Reisen

Die Seite wird erstellt Heinrich Falk
 
WEITER LESEN
Indien - ab 1.599,- € p.P - Poppe Reisen
Indien

                                      11 Tage-Reise
                                  ab 1 . 5 9 9 , – € p.P.

Rajasthan, das Land der Maharadschas
Termine: Januar - Dezember 2018
Indien - ab 1.599,- € p.P - Poppe Reisen
Indien
Rajasthan, das Land der Maharadschas
Der Wüstenstaat Rajasthan erfüllt alle Erwartungen an eine exotische Indienreise. Nirgendwo sonst zeigt sich das farbenfro-
he Land so vielfältig wie im goldenden Dreieck zwischen der Megametropole Delhi, der Königsstadt Jaipur und Agra, der Hei-
mat des Weltwunders Taj Mahal. Tauchen Sie ein in eine eindrucksvolle Welt aus prachtvollen Palästen, duftenden Märkten,
bunt gewandeten Menschenmengen, fremdartiger Musik und abwechslungsreicher Landschaft.

                                          1. Tag: Deutschland – Delhi                    schützen. Die Stadt, die sich um das Fort
                                          Individuelle Anreise zum gebuchten Abflug-     entwickelte, zog eine große Gemeinschaft
                                          hafen und Flug via Frankfurt oder München      von Händlern an, die palastartige Herren-
                                          nach Delhi. Nach der Ankunft Transfer zum      häuser erbauten, die sogenannten Havelis.
                                          Hotel und Übernachtung.                        In Mandawa stehen einige der schönsten
                                                                                         dieser Haveli-Häuser, deren bunte Freskoma-
                                          2. Tag: Ankunft in Delhi: Stadtbesichtigung    lereien berühmt sind für ihre Vielfalt an
                                          „Alt und Neu Delhi”                            Themen vom Religösen, über Erotisches bis
                                          Nach dem Frühstück Empfang durch die           hin zu Gesellschaftssatire.
                                          örtliche Deutsch sprechende Reiseleitung
                                          und Stadtbesichtigung von Delhi. Sie begin-    4. Tag: Mandawa – Bikaner: Besuch des Jun-
                                          nen mit Alt-Delhi mit Fotostop am Red Fort,    agarh Forts
                                          das zum UNESCO Weltkulturerbe gehört und       Nach dem Frühstück erfolgt eine ca. vier-
                                          vom Mogul-Kaiser Shah Jahan erbaut wurde.      stündige Fahrt nach Bikaner. Hier besichti-
                                          Weiterfahrt zur Jama Masjid, der sogenann-     gen Sie das Junagarh Fort mit seinen robus-
                                          ten Freitagsmoschee, die zu den größten        ten Sandsteinbastionen und zierlichen Pavil-
                                          Moscheen Asiens zählt. Danach besichtigen      lons und Balkonen. Seine Lage ist einzigartig
                                          Sie das Raj Ghat, das Mahatma Ghandi           in Rajasthan, denn es wurde nicht wie üblich
                                          Denkmal. Am Nachmittag Besichtigung von        auf einem Hügel, sondern in einer Wüsten-
                                          Neu-Delhi mit dem India Gate und dem           ebene erbaut.
                                          Rashtrapati Bhawan, der offiziellen Residenz
                                          des indischen Präsidenten. Anschließend Be-    5. Tag: Bikaner – Jodhpur: Stadtbesichtigung
                                          sichtigung des 72 m hohen Qutab Minar. Der     Am Morgen Weiterfahrt nach Jodhpur (Fahr-
                                          höchste Steinturm des Landes zählt auch        zeit ca. 5 Std.). Die Altstadt wird von einer 10
                                          zum UNESCO Weltkulturerbe.                     km langen Mauer aus Stein umgeben. Sie
                                                                                         besichtigen die Stadt inklusive des Forts
                                          3. Tag: Delhi – Mandawa: Besichtigung der      Mehrangarh, der Zitadelle der Sonne. Sie
                                          Haveli-Häuser                                  entdecken die verschiedenen Paläste mit
                                          Heute fahren Sie nach Mandawa (Fahrzeit ca.    feinen Friesen und Museen, in denen die
                                          5,5 Std.) Der Rajput Herrscher von Mandawa     Schätze der Königsfamilie ausgestellt sind.
                                          erbaute 1755 ein Fort, um diesen Außenhan-     Anschließend besuchen Sie Jaswant Thanda,
                                          delsposten an der alten Karawanenstrasse       ein mit Säulen versehenes Marmordenkmal
                                          zwischen China und dem Mittleren Osten zu      für den beliebten Regenten Jaswant Singh II.
Indien - ab 1.599,- € p.P - Poppe Reisen
6. Tag: Jodhpur – Pushkar                         verlassene Stadt aus rotem Sandstein. Die       sieben Weltwunder der Moderne - das berühm-
Nach dem Frühstück Fahrt nach Pushkar             Stadt ist heute noch im gleichen Zustand wie    te Taj Mahal. Shah Jahan ließ dieses Mauso-
(Fahrzeit ca. 5,5 Std.) Entdecken Sie das reli-   vor 300 Jahren und lädt ein zu einem außer-     leum zu Ehren seiner Lieblingsfrau aus Mar-
giöse Dorf am Rande der Wüste. Im Zentrum         gewöhnlichen Bummel. Sie musste kurz            mor erbauen und schuf so das Taj Mahal als
befindet sich einer der heiligsten Seen In-       nach Erbauung verlassen werden, da die lo-      Sinnbild wahrhaftiger Liebe. Anschließend
diens, umringt von 52 Ghats (zum See              kalen Brunnen ausgetrocknet waren.              Rückfahrt nach Delhi (ca. 4 Std.). Nach der
führende Treppen) und zahlreichen Tempeln.                                                        Ankunft in Delhi Transfer zum Flughafen und
Besonders der Brahma-Tempel zieht über            10. Tag: Agra: Agra Fort und Taj Mahal –        Rückflug nach Frankfurt oder München in
das ganze Jahr viele Pilger an. Erleben Sie die   Delhi – Deutschland                             der Nacht.
Abendgebetstreffen und lassen Sie sich von        Am Morgen Besichtigungstour von Agra
der besonderen Atmosphäre in den Bann             Fort, Sitz und Hochburg des Moghul Reiches      11. Tag: Ankunft in Deutschland
ziehen.                                           und hervorragendes Beispiel der typischen       Ankunft in Deutschland. Weiterflug zum
                                                  Architektur. Eine Halle und die königlichen     Ausgangsflughafen und individuelle Heim-
7. Tag: Pushkar – Jaipur: Stadtbesichtigung       Pavillons sind für das öffentliche Publikum     reise der Teilnehmer.
Ihr heutiges Ziel ist die Hauptstadt von Raj-     zugänglich. Danach besuchen Sie eines der
asthan, die Königsstadt Jaipur (Fahrzeit ca. 3
Std.). Im Jahre 1727 beschloß der große Ma-         Termine und Preise
haradscha Jai Singh II, Jaipur als neue Haupt-
stadt seines Reiches zu gründen. Die großen         Januar - Dezember 2018                                       Alle Buchungen auf Anfrage
Stadtmauern und Tore sind heute noch sehr           Preise pro Person
gut erhalten. Wegen seinen pinken Häusern
wird Jaipur auch als „Pink City” bezeichnet.        im Doppelzimmer                        1.599,- €
Ein Wahrzeichen ist der Hawa Mahal, der             Einzelzimmer-Zuschlag                   170,- €
Palast der Winde. Das fünfstöckige, aber nur        Durchführungsgarantie ab 2 Personen
fünf bis acht Meter tiefe Gebäude diente
allein dazu, den Haremsdamen den Ausblick
auf Festumzüge zu gestatten, ohne selbst
gesehen zu werden.

8. Tag: Jaipur: Amber Fort – Stadtbesichti-
gung
Heute steht ein Ausflug zum Amber Fort auf
dem Programm. Das Fort liegt ca. 11 km von
Jaipur entfernt und war die einstige Haupt-
stadt der Kachhawaha Rajputen. Besonders
sehenswert ist der Spiegelsaal, wo ein ein-
zelnes Lampenlicht durch unzählige Spiegel
das ganze Zimmer beleuchtet. Am Nachmit-
tag setzen Sie die Besichtigung Jaipurs fort
und erkunden mit ihrem deutschsprachigen
Guide den Stadtpalast und das Observatori-
um Jantar Mantar.

9. Tag: Jaipur – Fatehpur Sikri – Agra
Nach dem Frühstück fahren Sie nach Agra
mit Zwischenstopp in Fatehpur Sikri - die
Indien - ab 1.599,- € p.P - Poppe Reisen
Eingeschlossene Leistungen
ALLGEMEINE HINWEISE:                          • Flug mit Lufthansa in der Economy Class
                                              • Steuern, Gebühren und Kerosinzuschläge
Vorbehaltlich Programm-, Hotel- und              (Wert ca. 470,- €)
Flugplanänderungen. Tarif- und Wech-          • 9 Übernachtungen mit Frühstück in 3
selkursänderungen vorbehalten. Es                Sterne-Hotels im DZ mit Bad/Dusche, WC
gelten die Allgemeinen Geschäftsbe-           • Sämtliche Transfers und Ausflüge in ei-
dingungen (AGB)/ Reisebedingungen                nem klimatisierten Fahrzeug
von Poppe Reisen GmbH & Co. KG.               • Eintrittsgebühren gemäß Programm
                                              • Örtliche Deutsch sprechende Reiseleitung
Reisepapiere und Gesundheit                   • 1 Reiseführer pro Zimmer
Deutsche Staatsbürger können mit
einem Visum und mit einem Reise-              Eingeschlossene Highlights
pass nach Indien einreisen, der noch          + Stadtrundfahrt in Delhi mit Qutub Minar          Reiseversicherungen
mindestens 6 Monate über das Reise-           + Besuch von Mandawa mit Haveli-Häusern            Im Reisepreis sind keine Reiseversicherun-
datum hinaus gültig sein muss. Ger-           + Besichtigung Junagarh Fort                       gen enthalten. Wir empfehlen dringend den
ne besorgen wir für Sie das Visum             + Fort Mehrangarh und Denkmal Jaswant              Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Ver-
(Konsular- und Bearbeitungsgebühren              Thanda in Jodhpur                               sicherung. Die Höhe der Prämie richtet sich
z. Zt. € 110,- p. P., nicht im Reisepreis     + Besuch des religiösen Dorfes Pushkar             nach dem Reisepreis.
eingeschlossen).                              + Amber Fort und Palast der Winde in Jaipur
                                              + Stadtpalast und Observatorium Jantar             Reisetermine
Der Gesundheitsdienst des Auswär-                Mantar in Jaipur                                06.01. - 16.01.2018
tigen Amtes empfiehlt Mückenschutz            + Besichtigung von Fatehpur Sikri, der ver-        10.02. - 20.02.2018
und die Überprüfung Ihres Impf-                  lassenen Stadt aus rotem Sandstein              10.03. - 20.03.2018
schutzes durch Ihren Arzt. Der Ab-            + Stadtbesichtigung Agra mit Agra Fort und         14.04. - 24.04.2018
schluss einer Auslandskrankenversi-              Taj Mahal                                       12.05. - 22.05.2018
cherung wird außerdem angeraten.                                                                 09.06. - 19.06.2018
                                              Nicht eingeschlossen sind die als optional         21.07. - 31.07.2018
                                              bezeichneten Ausflüge, nicht genannte Mahl-        18.08. - 28.08.2018
                                              zeiten und Getränke, Trinkgelder, Ausgaben         22.09. - 02.10.2018
                                              persönlicher Art, Reiseversicherungen sowie        13.10. - 23.10.2018
                                              Visakosten.                                        10.11. - 20.11.2018
                                                                                                 08.12. - 18.12.2018
Buchung und Beratung:                         Hotelbeispiele
                                              Delhi, Tree House Queens Perls***
                                              Mandawa, Desert n Dunes***
Poppe Reisen GmbH & Co. KG                    Bikaner, Chirag***
Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 14               Jodhpur, Jhalamand Garh***
55130 Mainz                                   Pushkar, Pushkar Resort***
                                              Jaipur, Libra***
Tel.: +49-(0)6131-27066-20
                                              Agra, Regal Vista***
Fax: +49-(0)6131-27066-19

E-Mail: info@poppe-reisen.de                  Zusatzleistung
                                              • Halbpensions-Zuschlag                  80,- €
Veranstalter:
Poppe Reisen GmbH & Co. KG, Mainz

                                                 Klima Delhi         Jan.   Feb. März April Mai      Juni   Juli    Aug. Sep.   Okt. Nov. Dez.
                                                Ø Temperatur in °C   14     17    23     29     32   33     31       30   29    26   21    15
                                                Sonnenstunden         8      8     8      9      9    8      6        6    7     9    9     8
                                                Regentage             1      2     2      1      2    6     11       11    6     0    0     1

Veranstalter                          Wilhelm-Th.-Römheld-Str. 14      Telefon +49 (0) 6131 27066-20               E-Mail info@poppe-reisen.de
Poppe Reisen GmbH & Co. KG            D-55130 Mainz                    Telefax +49 (0) 6131 27066-19               Site www.poppe-reisen.de
Indien - ab 1.599,- € p.P - Poppe Reisen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / Reisebedingungen
 Poppe Reisen GmbH & Co. KG

1. Abschluss des Reisevertrages                                      lich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Ein-       10. Mitwirkungspflicht des Reisenden
Der Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter mit der     gang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende vom Reisevertrag        10.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig vor
Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Reisebe-               zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die         Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend zu
stätigung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Anmeldung        Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter vom Reisenden eine        benachrichtigen.
kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen             angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der ge-
                                                                                                                                             10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Rei-
werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der An-      wöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige
                                                                                                                                             sende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiselei-
meldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsver-           Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs
                                                                                                                                             tung bzw. Agentur zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für
pflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen        verlangen. Dem Reisenden steht der Nachweis offen, dass der
                                                                                                                                             Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine örtliche
einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung      Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die
                                                                                                                                             Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann diese die
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.         Pauschale sei. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit
                                                                                                                                             Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstandungen
Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt         nachfolgender       Neuanmeldung.        Folgende     pauschalierte
                                                                                                                                             unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale des Reise-
der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein       Rücktrittskosten je angemeldeten Teilnehmer werden berechnet:
                                                                                                                                             veranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisenden hat
neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer    bis 90 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises.
                                                                                                                                             die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift über die
von 10 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und         bis 60 Tage vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises.                     einzelnen     Beanstandungen      anzufertigen.     Zur    Abgabe
das der Reisende innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch      bis 30 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises.                     rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. Agentur
schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.       bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises, bei Eigenanreise     nicht befugt.
2. Bezahlung                                                         90% des Reisepreises.
                                                                     ab 6 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises.                       11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheits-
Bei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine
                                                                     Eintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierung nur               vorschriften
Anzahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Mit der Reise-
                                                                     dann (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10%) erstattet             11.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der
bestätigung erhalten Sie einen Sicherungsschein (für die ge-
leisteten Zahlungen bei Insolvenz). Der restliche Reisepreis ist     werden, wenn ein Weiterverkauf möglich war.                             Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über
spätestens 14 Tage vor Reiseantritt zu leisten.                                                                                              Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor
                                                                     6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter                  Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor
3. Leistungen                                                        Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise    Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der          vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den           das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon
Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters so wie aus den          Reisevertrag kündigen:                                                  ausgegangen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und
hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebeschreibung.             a) ohne Einhaltung einer Frist.                                         eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit,
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen                                                                                    Staatenlosigkeit) vorliegen.
                                                                     Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer
verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.                                                                                        11.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen
                                                                     Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die                                                                                  Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das
                                                                     sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet                                                                                Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie
                                                                     Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der
den Reiseveranstalter, den Reisenden über die Identität der                                                                                  verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser
                                                                     Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er
ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der ge-                                                                                   Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten,
                                                                     muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie
buchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei                                                                                 gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft
                                                                     diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer
der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die                                                                                        nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
                                                                     anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen
ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reise-                                                                              11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
                                                                     Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den
veranstalter verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft zu                                                                             Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
                                                                     Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald der                                                                                   Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt
Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durch-      b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt.
                                                                                                                                             haben, es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
führen wird, muss er den Reisenden informieren. Wechselt die für     Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich
den Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte              festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseaus-               12. Eintrittskarten
Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Reisenden über      schreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteil-            Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veran-
den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemes-          nehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reisever-            staltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen. Der
senen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so   anstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der       Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung
rasch wie möglich über einen Wechsel unterrichtet wird. Die          Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in            dieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rücktrittsbedin-
„Black List“ ist auf der Internetseite:                              Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich         gungen (s. Ziffer 5).
 http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar.     zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis
                                                                     unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch des Kunden             13. Gesetzliche Bestimmungen Verwirkung und
4. Leistungs- und Preisänderungen                                    besteht nicht.                                                              Verjährung
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen           Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die   Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Ver-        Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der               die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §§651 a ff. BGB.
tragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter          Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.                     Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie inner-
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur                                                                                  halb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende
gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht er-         7. Reiseversicherungen                                                  bei uns geltend machen. Nach Fristablauf ist die Geltendma-
heblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht       Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzei-           chung nur noch möglich, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne
beeinträchtigen.                                                     tigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV).        Ihr Verschulden gehindert waren.
4.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag       Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der ver-        Alle Ihre Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjähren
vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten      einbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von der            ein Jahr nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der Reise, es
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder                                                                                    sei denn, es liegt ein von uns zu vertretendes anfängliches
                                                                     Reise zurückgetreten sind. Außerdem empfehlen wir den
Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende                                                                                Unvermögen vor.
                                                                     Abschluss eines Versicherungs-Paketes. Es bietet umfassenden
Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.                                                                               Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung ver-
                                                                     Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall oder
1) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden                                                                             jähren innerhalb der gesetzlichen Frist des §§ 852 BGB in drei
                                                                     Krankheit.
Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann                                                                               Jahren.
der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der                8. Haftung des Reiseveranstalters
nachfolgenden Berechnung erhöhen:                                    8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht         14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der           eines ordentlichen Kaufmanns für:                                       Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag ver-             1. die gewissenhafte Reisevorbereitung;                                 hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur
langen.                                                                                                                                      Folge.
                                                                     2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungs-
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen
                                                                        träger;                                                              15. Gerichtsstand
pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungs-
                                                                     3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;                         Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz ver-
kosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförde-
rungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für     4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten           klagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist
den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden                Reiseleistung.                                                       der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage
verlangen.                                                           8.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der        richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen
2) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden           Leistungserbringung betrauten Person.                                   allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Per-
Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem                                                                                      sonen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
                                                                     9. Beschränkung der Haftung
Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den ent-                                                                                 gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder
                                                                     9.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist für vertragliche Scha-       deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt
sprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
                                                                     densersatzansprüche – mit Ausnahme von Körperschäden – auf              der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällen ist der Sitz
3) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des
                                                                     den dreifachen Reisepreis beschränkt,                                   des Reiseveranstalters maßgebend.
Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht
                                                                     1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob
werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter
                                                                        fahrlässig herbeigeführt wird oder
verteuert hat.
                                                                     2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden ent-
4) Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertrags-
                                                                        stehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
schluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate
                                                                        Leistungsträgers verantwortlich ist.
liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Ver-
                                                                     9.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen
tragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für
                                                                     im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren.
5) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der   lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theater-
Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren.         besuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung
Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind un-             ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, es
wirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Reisende        sei denn, dass derartige Leistungsstörungen auf einem
berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder      schuldhaften Verhalten des Reiseveranstalters im Rahmen der
die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu            Vermittlung beruhen.
verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche   9.3 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertrag-             Veranstalter:
Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot            lichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den        Poppe Reisen GmbH & Co. KG
anzubieten.                                                          Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den             Wilhelm-Th.-Römheld-Straße 14
                                                                     internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guada-                 55130 Mainz
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung,                            lajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA          Telefon +49 6131 27066-0
   Ersatzperson                                                      und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der                  Telefax +49 6131 27066-19
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zu-        Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körper-            E-Mail info@poppe-reisen.de
rücktreten. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schrift-     verletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.            Site    www.poppe-reisen.de
Indien - ab 1.599,- € p.P - Poppe Reisen Indien - ab 1.599,- € p.P - Poppe Reisen
Sie können auch lesen