Artenschutzvorprüfung zum Bebauungsplan Nr. 261 "Spiel-, Sport- und Bewegungspark am Hal-lenbad" Castrop-Rauxel - Artenschutzvorprüfung - Stadt ...

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Artenschutzvorprüfung zum Bebauungsplan Nr. 261 "Spiel-, Sport- und Bewegungspark am Hal-lenbad" Castrop-Rauxel - Artenschutzvorprüfung - Stadt ...
Im Auftrag der Stadt Castrop-Rauxel

Artenschutzvorprüfung
Bericht Nr. 11210017   Version 3

Artenschutzvorprüfung zum Bebauungsplan Nr.
261 "Spiel-, Sport- und Bewegungspark am Hal-
lenbad" Castrop-Rauxel

                                      A. Rüsing 18.03.2022
Artenschutzvorprüfung zum Bebauungsplan Nr. 261 "Spiel-, Sport- und Bewegungspark am Hal-lenbad" Castrop-Rauxel - Artenschutzvorprüfung - Stadt ...
ASP1 zum B-Plan Nr. 261 Castrop-Rauxel                                                   Seite 1 von 26

Artenschutzvorprüfung
Bericht Nr.:          11210017 Version 3

Projekt:              Artenschutzvorprüfung zum Bebauungsplan Nr. 261 "Spiel-, Sport- und Bewe-
                      gungspark am Hallenbad" Castrop-Rauxel

Umfang:               26 Seiten

Datum:                18.03.2022

Auftraggeber
Stadt Castrop-Rauxel
Rathaus, Europaplatz 1
44575 Castrop-Rauxel

Auftragnehmer
nts Ingenieurgesellschaft mbH
Hansestraße 63
48165 Münster
T. 025 01 / 27 60 – 0
F. 025 01 / 27 60 – 33
info@nts-plan.de
www.nts-plan.de

Verfasserin
A. Rüsing
B. Sc. Landschaftsökologie
T. 0 25 01 / 27 60-55
Alina.Ruesing@nts-plan.de

Bericht-Nr. 11210017 ▪ 18.03.2022                                              nts Ingenieurgesellschaft
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Inhalt
1.       Zusammenfassung ................................................................................................................... 4
2.       Anlass, Zielsetzung und gesetzliche Grundlagen .................................................................... 5
2.1      Anlass und Zielsetzung ............................................................................................................ 5
2.2      Aufgabenstellung und Gesetzeslage........................................................................................ 5
2.3      Rechtliche Grundlagen ............................................................................................................. 5
2.3.1    Artenschutzrechtliche Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes ................................. 5
2.3.2    Ausnahmen gem. § 45 BNatSchG ........................................................................................... 6
3.       Methodisches Vorgehen ........................................................................................................... 7
3.1      Prüfverfahren ............................................................................................................................ 7
3.2      Artenschutzrechtliche Vorprüfung ............................................................................................ 7
3.3      Abgrenzung Untersuchungsgebiet ........................................................................................... 7
4.       Vorhaben und Wirkfaktoren ...................................................................................................... 8
4.1      Vorhabensbeschreibung .......................................................................................................... 8
4.2      Beschreibung des Untersuchungsgebiets ................................................................................ 8
4.3      Wirkfaktoren ........................................................................................................................... 16
5.       Prüfung der planungsrelevanten Arten .................................................................................. 17
5.1      Vorkommen planungsrelevanter Arten im Messtischblatt und LINFOS ................................. 17
5.2      Abschätzung der Betroffenheit planungsrelevanter Arten ..................................................... 20
5.2.1    Säugetiere .............................................................................................................................. 20
5.2.2    Vögel ...................................................................................................................................... 21
5.2.3    Insekten .................................................................................................................................. 23
5.2.4    Amphibien, Fische und Weichtiere ......................................................................................... 23
5.2.5    Reptilien .................................................................................................................................. 24
6.       Grundsätzliche Vermeidungsmaßnahmen ............................................................................. 24
7.       Fazit ........................................................................................................................................ 25
8.       Quellenverzeichnis ................................................................................................................. 26

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Tabellen
Tab. 1: Planungsrelevante Arten für das Messtischblatt 4409, Quadrant 2. ...................................... 17
Tab. 2: Ergebnisse der Datenabfrage bei den amtlichen und ehrenamtlichen Stellen des
                  Naturschutzes im Kreis Recklinghausen. .................................................................... 19
Tab. 3: Schutz-, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ......................................................... 24

Abbildungen
Abb. 1: Lage der Untersuchungsgebiete (rot umkreist) (TIM Online NRW, 2018). .............................. 8
Abb. 2: Lage des Plangebietes (rot umrandet) mit Luftbild (TIM Online NRW, 2018). ......................... 9
Abb. 3: Östlicher Bereich des Plangebiets mit Blick in Richtung Westen. ............................................ 9
Abb. 4: Südöstliches Plangebiet mit Blick in Richtung Westen. ......................................................... 10
Abb. 5: Baum mit Nistkasten für Höhlenbrüter im östlichen Plangebiet. ............................................ 10
Abb. 6: Baum im östlichen Plangebiet mit Höhlenstruktur. ................................................................. 11
Abb. 7: Fußweg und umgebende Strukturen im südlichen Plangebiet mit Blick in Richtung Westen.11
Abb. 8: Fußweg und umgebende Strukturen im südlichen Plangebiet mit Blick in Richtung Westen.12
Abb. 9: Zentrales Plangebiet mit Blick in Richtung Südwesten. ......................................................... 12
Abb. 10: Fußballfeld im westlichen Plangebiet mit Blick in Richtung Norden. .................................... 13
Abb. 11: Graben am Rand des nordwestlichen Plangebiet mit Blick in Richtung Westen. ................ 13
Abb. 12: Beachvolleyballfeld im westlichen Plangebiet mit Blick in Richtung Nordosten. .................. 14
Abb. 13: Nördliches Plangebiet mit Blick in Richtung Nordosten. ...................................................... 14
Abb. 14: Nördliches Plangebiet mit Blick in Richtung Osten. ............................................................. 15
Abb. 15: Parkplatz südlich des Schwimmbads mit Blick in Richtung Westen. ................................... 15
Abb. 16: Infotafel Feuersalamander im Plangebiet. ............................................................................ 16

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1. Zusammenfassung
Münster, den 18.03.2022
nts Ingenieurgesellschaft mbH

A. Rüsing                                                                                 L. Wolfgart
B. Sc. Landschaftsökologie                                                M. Sc. Landschaftsökologie
Verfasserin                                                                          Berichtsprüferin

Bei allen durch das geplante Vorhaben betroffenen planungsrelevanten Arten bleibt die kontinuierliche
ökologische Funktionalität der Fortpflanzungsstätten im räumlichen Kontext erhalten.

Bei Einhaltung der genannten Vermeidungsmaßnahmen können relevante Beeinträchtigungen
aller artenschutzrelevanten Arten und das Eintreten der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1
BNatSchG bereits ohne Detailprüfung ausgeschlossen werden.

Dieses Gutachten umfasst 26 Seiten und darf nur in seiner Gesamtheit vervielfältigt, gezeigt oder
veröffentlicht werden. Die auszugsweise Vervielfältigung des Gutachtens ist nur mit schriftlichen Ge-
nehmigung durch die nts Ingenieurgesellschaft mbH gestattet.

Die nts Ingenieurgesellschaft mbH ist für den gesamten Inhalt dieses Gutachtens verantwortlich. Für
die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen, die nts nicht prüfen kann, wird keine Verantwortung
übernommen.

Die Unterzeichnerinnen erstellen dieses Gutachten unabhängig und nach bestem Wissen und Gewis-
sen. Als Grundlage für die Feststellungen und Aussagen der Sachverständigen dienten die vorgeleg-
ten und im Gutachten zitierten Unterlagen sowie die Auskünfte der Beteiligten. Die Ergebnisse bezie-
hen sich nur auf die untersuchten Gegenstände.

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2. Anlass, Zielsetzung und gesetzliche
   Grundlagen
2.1 Anlass und Zielsetzung
Anlass dieser Artenschutzprüfung ist die geplante Erneuerung und Erweiterung von Spiel-, Sport- und
Bewegungsbereichen am Hallenbad im geografischen Stadtmittelpunkt von Castrop-Rauxel. Hier sol-
len Sport- und Bewegungsangebote für mehrere Altersgruppen geschaffen werden.

2.2 Aufgabenstellung und Gesetzeslage
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind die artenschutzrechtlichen Anforderungen abzuarbei-
ten, die aus der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL) sowie
der nationalen Naturschutzgesetzgebung resultieren.
In Folge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 10.01.2006 (Rs. C-98/03) u. a. zur Unverein-
barkeit des § 43 Abs. 4 BNatSchG (alte Fassung) mit den artenschutzrechtlichen Vorgaben der FFH-
RL wurde das Bundesnaturschutzgesetz durch das Erste Gesetz zur Änderung des Bundesnatur-
schutzgesetzes vom 12.12.2007 (BGBl. I S. 2873) an die europarechtlichen Vorgaben angepasst.
Die hinsichtlich des Artenschutzes relevanten Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes sind am
18.12.2007 in Kraft getreten.
Die unmittelbar geltenden Verbotstatbestände des § 44 (1)Nr. 1 bis 4 BNatSchG dienen in Verbindung
mit § 44 (5) BNatSchG und § 45 (7) BNatSchG der Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie in
nationales Recht. Im Zuge eines nach § 15 BNatSchG zulässigen Eingriffs sind im Rahmen des be-
sonderen Artenschutzes die unter diese Richtlinien fallenden Arten des Anhangs IV der FFH-RL und
europäische Vogelarten zu berücksichtigen. Von Bedeutung ist hier insbesondere, dass die Verbote
des § 44 (1) Nr. 1 und 3 BNatSchG nicht erfüllt sind, wenn die ökologische Funktion der von dem
Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang
weiterhin erfüllt wird, und dass soweit erforderlich dazu auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen
festgesetzt werden können.

2.3 Rechtliche Grundlagen
2.3.1 Artenschutzrechtliche Bestimmungen des Bundesnaturschutzge-
setzes
Die Zugriffsverbote des § 44 (1) BNatSchG, nämlich die Verbote

    wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen
     oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder
     zu zerstören,
    wildlebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der
     Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stö-
     ren; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der
     lokalen Population einer Art verschlechtert,

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    Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wildlebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus
     der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
    wildlebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der
     Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören (Zugriffsverbote).

gelten grundsätzlich für alle besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten bzw. alle streng geschütz-
ten Tierarten und die europäischen Vogelarten.

In Planungs- und Zulassungsverfahren sind jedoch die Maßgaben des § 44 Abs. 5 BNatSchG zu be-
achten.

Als betrachtungsrelevantes Artenspektrum sind somit folgende Arten abzuleiten:

    alle Tier- und Pflanzenarten, die in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind,
    alle „europäischen Vogelarten".

Für besonders oder streng geschützte Arten, die nicht in Anhang IV FFH-RL aufgeführt sind und nicht
zu den europäischen Vogelarten zählen, ist derzeit gem. § 44 (5) S. 5 BNatSchG keine artenschutz-
rechtliche Prüfung erforderlich, da noch keine Rechtsverordnung nach § 54 (1) Nr. 2 BNatSchG erlas-
sen worden ist, die gefährdete Arten definiert, für die die Bundesrepublik in hohem Maße verantwort-
lich ist und die gem. § 44 (5) S. 2 BNatSchG unter den gleichen Schutz wie die gemeinschaftsrechtlich
geschützten Arten gestellt werden.

2.3.2 Ausnahmen gem. § 45 BNatSchG
Ausnahmen von den Verboten des § 44 (1) Nr. 1 - 4 BNatSchG werden für im öffentlichen Interesse
liegende Projekte vollumfänglich durch den § 45 geregelt und von den zuständigen Landesbehörden
zugelassen.
Eine Ausnahme darf nur dann zugelassen werden, wenn

    keine zumutbare Alternative gegeben ist,
    sich der Erhaltungszustand der Population einer Art nicht verschlechtert,
    Art. 16 (3) der FFH-Richtlinie nicht entgegensteht,
    Art. 9 (2) der EU-VRL nicht entgegensteht.

Somit sind für die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und die europäischen Vogelarten die
Nachweise zu erbringen, dass die Verbotstatbestände der Art. 12 und 13 FFH-Richtlinie bzw. des Art.
5 der Vogelschutzrichtlinie nicht zutreffen.

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3. Methodisches Vorgehen
3.1           Prüfverfahren
Im Rahmen der Prüfung nach § 44 (1) BNatSchG ist zu beurteilen, welche Konsequenzen sich für das
konkrete Individuum durch das Vorhaben ergeben und ob die Verbotstatbestände erfüllt sind. Die Be-
urteilung schließt dabei mit einer Einschätzung ab, ob eine Ausnahme entsprechend der Vorgaben
des § 45 (7) BNatSchG für die einzelnen Arten erforderlich ist.
Die Betrachtung eines möglichen Konfliktes geschieht unter Berücksichtigung der durchgeführten oder
geplanten Vermeidungsmaßnahmen. Kann durch die Vermeidungsmaßnahmen ein möglicher Konflikt
so minimiert werden, dass § 44 (1) BNatSchG nicht einschlägig ist, so ist das Vorhaben zulässig.

3.2           Artenschutzrechtliche Vorprüfung
Der Aufbau der Artenschutzrechtlichen Vorprüfung umfasst entsprechend der Verwaltungsvor-
schrift Artenschutz NRW (VV-Artenschutz, Stand 06.06.2016) folgende Arbeitsschritte:
               Ermittlung der relevanten Arten durch Auswertung vorhandener Untersuchungen und
                 Unterlagen, Angaben Dritter und sonstiger Quellen
               Auflistung der vorkommenden relevanten Arten sowie weiterer potenzieller Artenvor-
                 kommen. Die Bewertung des potenziellen Vorkommens weiterer Arten erfolgte auf
                 Basis der Angaben des LANUV NRW zum Vorkommen geschützter Arten in NRW
                 (LANUV NRW, 2019). Die Auswahl der Arten wird dann durch die lokale oder regio-
                 nale Verbreitung sowie die Lebensraumansprüche der einzelnen Arten unter Berück-
                 sichtigung der im Vorhabenbereich und Umfeld vorkommenden Biotoptypen und
                 Standortverhältnisse weiter differenziert.
               Vorprüfung der Wirkfaktoren um festzustellen, ob projektbedingte Beeinträchtigun-
                 gen relevanter Arten auftreten können.
               Bewertung der Datenlage im Hinblick auf die Erforderlichkeit und Möglichkeit einer
                 fachgerechten Abarbeitung der Artenschutzaspekte sowie gegebenenfalls Vor-
                 schläge für weitere Erhebungen.
Die Bearbeitung der einzelartbezogenen Konfliktanalyse und Prüfung artenschutzrechtlicher Verbots-
tatbestände ist Gegenstand des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags (Stufe II), sofern nicht bereits im
Rahmen der Vorprüfung Vorkommen und/oder Beeinträchtigungen geschützter Arten ausgeschlossen
werden können.

3.3           Abgrenzung Untersuchungsgebiet
Das Untersuchungsgebiet schloss neben dem Plangebiet auch die Randstrukturen des im Westen bis
Norden verlaufenden Waldes ein. Ein größerer Untersuchungsradius wurde bei diesem Vorhaben
aufgrund der Lage und der Nutzung des Plangebietes als nicht sinnvoll erachtet. Maßgeblich hierfür
ist, dass sich die Art der Nutzung des Gebiets nicht wesentlich ändert und die geplanten neuen Sport-
stätten im zentralen Plangebiet das schon vorhandene Angebot im westlichen Plangebiet ersetzten.
Der Wirkungsbereich des Plangebiets wird somit ebenfalls zentrieret und die Waldrandbereiche im
Westen entlastet. Ein erheblicher Einfluss der Planung auf die im Süden anschließenden Gärten ist
aufgrund der bereits vorhandenen ähnlichen Nutzung des Plangebiets und der anstehenden Gehölz-
strukturen als unwahrscheinlich anzusehen.

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4. Vorhaben und Wirkfaktoren
4.1           Vorhabensbeschreibung
Gegenstand der Planung sind die am Hallenbad in Castrop-Rauxel vorhandenen Grünflächen. Hier
soll ein Spiel-, Sport- und Bewegungspark für verschiedene Altersgruppen entstehen.

4.2           Beschreibung des Untersuchungsgebiets
Das rd. 5,2 ha große Plangebiet wird von Wohnbebauung, Verkehrsanlagen und Wald begrenzt. Der
westliche Bereich wird vorwiegend durch Sport- und Grünflächen geprägt, während im zentralen Be-
reich ein Hallenbad sowie zugehörige Parkplätze bestehen. Im östlichen Bereich sind vorwiegend
kurzrasige Grünflächen vorhanden. Im Plangebiet befinden sich außerdem kleinere Gehölzbestände
und Einzelbäume unter anderem der Arten Eiche (Quercus sp.), Hasel (Corylus avellana), Rosskas-
tanie (Aesculus hippocastanum), Eibe (Taxus baccata) und Kirsche (Prunus avium). Diese Gehölze
weisen unterschiedlich starkes Baumholz auf.

Abb. 1: Lage der Untersuchungsgebiete (rot umkreist) (TIM Online NRW, 2018).

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Abb. 2: Lage des Plangebietes (rot umrandet) mit Luftbild (TIM Online NRW, 2018).

Eine Fotoauswahl vermittelt einen Eindruck vom Plangebiet und seinem Umfeld zum Zeitpunkt der
Begehungen am 22.11.2021 und am 25.11.2021.

Abb. 3: Östlicher Bereich des Plangebiets mit Blick in Richtung Westen.

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Abb. 4: Südöstliches Plangebiet mit Blick in Richtung Westen.

Abb. 5: Baum mit Nistkasten für Höhlenbrüter im östlichen Plangebiet.

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Abb. 6: Baum im östlichen Plangebiet mit Höhlenstruktur.

Abb. 7: Fußweg und umgebende Strukturen im südlichen Plangebiet mit Blick in Richtung Westen.

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Abb. 8: Fußweg und umgebende Strukturen im südlichen Plangebiet mit Blick in Richtung Westen.

Abb. 9: Zentrales Plangebiet mit Blick in Richtung Südwesten.

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Abb. 10: Fußballfeld im westlichen Plangebiet mit Blick in Richtung Norden.

Abb. 11: Graben am Rand des nordwestlichen Plangebiets mit Blick in Richtung Westen.

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Abb. 12: Beachvolleyballfeld im westlichen Plangebiet mit Blick in Richtung Nordosten.

Abb. 13: Nördliches Plangebiet mit Blick in Richtung Nordosten.

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Abb. 14: Nördliches Plangebiet mit Blick in Richtung Osten.

Abb. 15: Parkplatz südlich des Schwimmbads mit Blick in Richtung Westen.

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Abb. 16: Infotafel Feuersalamander im Plangebiet.

4.3           Wirkfaktoren
Entsprechend des in 4.1 dargestellten Vorhabens sowie der potenziell betroffenen Arten sind zu er-
wartende projektspezifische Wirkfaktoren einer Einschätzung zu unterziehen. Die Relevanz der Wirk-
faktoren wird durch die Wirkintensität, sowie durch die Empfindlichkeit der zu untersuchenden Arten
beeinflusst.

Aufgrund der Art des Vorhabens und des zu prüfenden Artenspektrums (Vögel, Fledermäuse und
Amphibien) weisen insbesondere folgende Wirkfaktoren eine potenzielle Bedeutung auf:

                  Bau- und betriebsbedingte Störung durch Lärm und Lichtemission
                  Bau- und betriebsbedingte Störung durch menschliche Anwesenheit
                  Bau- und anlagebedingte Inanspruchnahme funktional bedeutender Lebensräume

Durch die derzeit bereits bestehende Nutzung des Gebiets als Park und Sportfläche, liegt bereits eine
Vorbelastung durch Lärm und menschliche Anwesenheit vor.
Dennoch ist davon auszugehen, dass sich die Störungen im Rahmen der Bauarbeiten kurzzeitig in-
tensivieren werden. Eine betriebsbedingte Erhöhung der Störungsintensität durch Lärm und mensch-
liche Anwesenheit kann zwar nicht ausgeschlossen werden, da sich die Art der Nutzung des Plange-
biets jedoch nicht wesentlich verändern wird, ist nicht davonauszugehen, dass diese erheblich ist.
Die Spiel- und Sportangebote werden im zentralen Plangebiet zusammengefasst. Dieser Bereich
weißt durch die bisherige Wegführung, die Lage am Außenbereich des Schwimmbades sowie durch
einige bereits bestehende Spielangebote bereits eine höhere Störungsintensität auf, sodass diese
durch die Planung weiter intensiviert wird.
Die Waldrandbereiche im Westen werden durch diese Planung entlastet, da die hier bereits bestehen-
den Spiel- und Sportangebote entfallen.

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Eine betriebsbedingte Störung durch Licht kann ausgeschlossen werden, da die Planung keine Be-
leuchtung des Parks vorsieht.

Eine bau- und anlagenbedingte Inanspruchnahme funktional bedeutender Lebensraumbestandteile
kann dann auftreten, wenn relevante Arten die Gehölze im oder um das Plangebiet nutzen.

5. Prüfung der planungsrelevanten Arten
5.1           Vorkommen planungsrelevanter Arten im Messtisch-
              blatt und LINFOS
Folgende Gruppen von Tier- und Pflanzenarten sind für die artenschutzrechtliche Prüfung relevant
(siehe Kapitel 2.1):

1. Die europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie (VSR);
2. die Arten des Anhangs IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL).

Die Eingriffsbereiche befinden sich in dem Messtischblatt 4409 (Herne), Quadrant 2 (LANUV NRW,
2019).

Tab. 1: Planungsrelevante Arten für das Messtischblatt 4409, Quadrant 2.

                       Planungsrelevante Arten für das Messtischblatt 4409, Quadrant 2

                                                                                    Erhaltungszustand in
 Art                                                  Status
                                                                                    NRW (ATL)

 Wissenschaftlicher
                               Deutscher Name
 Name

 Säugetiere

 Eptesicus serotinus           Breitflügelfleder-     Nachweis ab 2000 vorhanden
                                                                                              U-
                               maus
 Myotis dasycneme              Teichfledermaus        Nachweis ab 2000 vorhanden               G
 Myotis daubentonii            Wasserfledermaus       Nachweis ab 2000 vorhanden               G
 Nyctalus noctula              Abendsegler            Nachweis ab 2000 vorhanden               G
 Vögel
                                                      Nachweis 'Brutvorkommen' ab
                                                                                               U
 Accipiter gentilis            Habicht                2000 vorhanden
                                                      Nachweis 'Brutvorkommen' ab
                                                                                               G
 Accipiter nisus               Sperber                2000 vorhanden
                                                      Nachweis 'Brutvorkommen' ab
                                                                                               G
 Acrocephalus scirpaceus       Teichrohrsänger        2000 vorhanden

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                                                  Nachweis 'Brutvorkommen'   ab
                                                                                          U-
 Alauda arvensis               Feldlerche         2000 vorhanden
                                                  Nachweis 'Brutvorkommen'   ab
                                                                                           G
 Alcedo atthis                 Eisvogel           2000 vorhanden
                                                  Nachweis 'Brutvorkommen'   ab
                                                                                          U-
 Anthus trivialis              Baumpieper         2000 vorhanden
                                                  Nachweis 'Brutvorkommen'   ab
                                                                                           G
 Ardea cinerea                 Graureiher         2000 vorhanden
                                                  Nachweis 'Brutvorkommen'   ab
                                                                                           U
 Asio otus                     Waldohreule        2000 vorhanden
                                                  Nachweis 'Brutvorkommen'   ab
                                                                                           U
 Athene noctua                 Steinkauz          2000 vorhanden
                                                  Nachweis 'Brutvorkommen'   ab
                                                                                           G
 Buteo buteo                   Mäusebussard       2000 vorhanden
                                                  Nachweis 'Brutvorkommen'   ab
                                                                                           U
 Carduelis cannabina           Bluthänfling       2000 vorhanden
                                                  Nachweis 'Brutvorkommen'   ab
                                                                                          U-
 Cuculus canorus               Kuckuck            2000 vorhanden
                                                  Nachweis 'Brutvorkommen'   ab
                                                                                           U
 Delichon urbica               Mehlschwalbe       2000 vorhanden
                                                  Nachweis 'Brutvorkommen'   ab
                                                                                           G
 Dendrocopos medius            Mittelspecht       2000 vorhanden
                                                  Nachweis 'Brutvorkommen'   ab
                                                                                           U
 Dryobates minor               Kleinspecht        2000 vorhanden
                                                  Nachweis 'Brutvorkommen'   ab
                                                                                           U
 Falco subbuteo                Baumfalke          2000 vorhanden
                                                  Nachweis 'Brutvorkommen'   ab
                                                                                           G
 Falco tinnunculus             Turmfalke          2000 vorhanden
                                                  Nachweis 'Brutvorkommen'   ab
                                                                                           U
 Hirundo rustica               Rauchschwalbe      2000 vorhanden
                                                  Nachweis 'Brutvorkommen'   ab
                                                                                           U
 Lanius collurio               Neuntöter          2000 vorhanden
                                                  Nachweis 'Brutvorkommen'   ab
                                                                                           U
 Locustella naevia             Feldschwirl        2000 vorhanden
                                                  Nachweis 'Brutvorkommen'   ab
                                                                                           U
 Luscinia megarhynchos         Nachtigall         2000 vorhanden
                                                  Nachweis 'Brutvorkommen'   ab
                                                                                           U
 Passer montanus               Feldsperling       2000 vorhanden
                                                  Nachweis 'Brutvorkommen'   ab
                                                                                           S
 Pernis apivorus               Wespenbussard      2000 vorhanden
                                                  Nachweis 'Brutvorkommen'   ab
                                                                                           U
 Phoenicurus phoenicurus       Gartenrotschwanz   2000 vorhanden
                                                  Nachweis 'Brutvorkommen'   ab
                                                                                           U
 Phylloscopus sibilatrix       Waldlaubsänger     2000 vorhanden
                                                  Nachweis 'Brutvorkommen'   ab
                                                                                           U
 Rallus aquaticus              Wasserralle        2000 vorhanden
                                                  Nachweis 'Brutvorkommen'   ab
                                                                                           U
 Scolopax rusticola            Waldschnepfe       2000 vorhanden
                                                  Nachweis 'Brutvorkommen'   ab
                                                                                           S
 Serinus serinus               Girlitz            2000 vorhanden
                                                  Nachweis 'Brutvorkommen'   ab
                                                                                           G
 Strix aluco                   Waldkauz           2000 vorhanden

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ASP1 zum B-Plan Nr. 261 Castrop-Rauxel                                                              Seite 19 von 26

                                                      Nachweis 'Brutvorkommen'    ab
                                                                                                    U
 Sturnus vulgaris              Star                   2000 vorhanden
                                                      Nachweis 'Brutvorkommen'    ab
                                                                                                    G
 Tachybaptus ruficollis        Zwergtaucher           2000 vorhanden
                                                      Nachweis 'Brutvorkommen'    ab
                                                                                                    G
 Tyto alba                     Schleiereule           2000 vorhanden
                                                      Nachweis 'Brutvorkommen'    ab
                                                                                                    S
 Vanellus vanellus             Kiebitz                2000 vorhanden

 Amphibien

                               Kleiner
                                                                                                 unbek.
 Rana lessonae                 Wasserfrosch           Nachweis ab 2000 vorhanden

Angaben zu Vorkommen relevanter geschützter Pflanzenarten liegen aus der durchgeführten Daten-
abfrage in den Informationssystemen „Geschützte Arten“ und „LINFOS“ des LANUV NRW nicht vor.
Vorkommen sind in Korrelation mit den spezifischen Standortansprüchen potenziell relevanter Pflan-
zenarten (Petersen, et al., 2003) nicht zu erwarten.

Eine Abfrage relevanter geschützter Tierarten im „LINFOS“ zeigte keine Fundorte in der direkten Um-
gebung des Untersuchungsgebiets (LANUV NRW, 2018).

Tab. 2: Ergebnisse der Datenabfrage bei den amtlichen und ehrenamtlichen Stellen des Naturschutzes im Kreis
Recklinghausen.

 Institution                        Anfrage        Antwort                             Datenlage
 Biologische     Station            per Mail am    keine Antwort erhalten              -
 Kreis Recklinghausen               23.11.2021

 'info@biostation-re.de'
 NABU                               per Mail am    keine Antwort erhalten              -
 Kreis Recklinghausen               23.11.2021

 'info@nabu-recklinghau-
 sen.de'
 BUND – Ortsgruppe                  per Mail am    keine Antwort erhalten              -
 Kreis Recklinghausen               23.11.2021

 'bund.castrop-
 rauxel@bund.net'
 Untere Naturschutzbe-              per Kontakt-   keine Antwort erhalten              -
 hörde                              formular am
 Kreis Recklinghausen               23.11.2021

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ASP1 zum B-Plan Nr. 261 Castrop-Rauxel                                                    Seite 20 von 26

5.2           Abschätzung der Betroffenheit planungsrelevanter
              Arten
Zur Abschätzung der Bertoffenheit der unter Tab. 1 aufgeführten Arten, werden diese zu ökologischen
Gilden zusammengefasst, welche ähnliche Umweltressourcen nutzen. Die Arten werden zu diesem
Zweck nur einer Gilde zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt vorwiegend auf Basis des Fachinformati-
onssystems des LANUVs (LANUV NRW, 2019).

5.2.1 Säugetiere
Aus der Artengruppe der Säugetiere werden für die vorliegenden Quadranten der Messtischblätter 5
planungsrelevante Arten aufgeführt.

Gebäudebewohnende Fledermäuse
Zwergfledermäuse, Breitflügelfledermäuse und Teichfledermäuse nutzen vorwiegend Gebäude als
Quartiere. Auch die unten genannten, überwiegend baumbewohnenden Fledermausarten können
zum Teil Quartiere in Gebäuden beziehen.

Die im Plangebiet und in die sich in der direkten Umgebung befindenden Gebäude, können diesen
Arten potenziell als Quartier dienen. Diese Gebäude sind jedoch nicht von der Planung nicht betroffen,
da diese nicht verändert werden.
Eine Nutzung des Plangebiets als Nahrungshabitat kann nicht ausgeschlossen werden. Jedoch geht
nur ein geringer Teil der Fläche im Rahmen der Planung tatsächlich als Nahrungsfläche verloren.
Außerdem ist weiterhin ein großes Angebot an Nahrungsflächen in den umliegenden Gärten und den
Offenbereichen westlich des Waldes vorhanden. Insgesamt ist davon auszugehen, dass sich der Er-
haltungstand der Art durch die Planung nicht verschlechtert.

Ein Auslösen der Verbotstatbestände gem. § 44 (1) Nr. 1 „Tötung / Verletzung von Tieren“ und Nr. 3
„Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten“ kann somit ausgeschlossen werden.
Durch die Bauarbeiten kann es zu einer zeitweisen Erhöhung der Störungsintensität kommen, so dass
ein Auslösen von Verbotstatbestand Nr. 2 „Störung von Tieren“ nur mithilfe von Vermeidungsmaßnah-
men ausgeschlossen werden kann (s. Kap. 6).

Baumbewohnende Fledermäuse
Wasserfledermaus und Abendsegler sind typische Waldfledermäuse, die ihre Quartiere überwiegend
in Bäumen (Baumhöhlen oder -spalten, unter Baumrinde etc.) beziehen. Quartiere an und in Gebäu-
den sind für einige dieser Arten vor allem in der Winterzeit möglich.

Im Plangebiet wurden einige Bäume mit Baumhöhlen festgestellt (s. Abb. 6) und auch im Wald nördlich
des Plangebiets ist mit Baumhöhlen zu rechnen.
Auch diese Arten können das Plangebiet potenziell als Nahrungshabitat nutzen. Durch den geringen
Flächenverlust, sowie die vorhandenen umliegenden Gärten und die Offenbereiche westlich des Wal-
des ist jedoch nicht von einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Arten auszugehen.

Um ein Eintreten der Verbotstatbestände gem. § 44 (1) Nr. 1 „Tötung / Verletzung von Tieren“ und Nr.
3 „Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten“ zu vermeiden, sind zu entfernende Bäume vor
Fällung nochmals auf Baumhöhlen zu kontrollieren. Im Falle des Vorhandenseins von Baumhöhlen,
sind diese mittels Endoskop auf Besatz zu untersuchen (s. Kap. 6).

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Durch die Bauarbeiten kann es zu einer zeitweisen Erhöhung der Störungsintensität kommen so dass
ein Auslösen von Verbotstatbestand Nr. 2 „Störung von Tieren“ nur mithilfe von Vermeidungsmaßnah-
men ausgeschlossen werden kann (s. Kap. 6).

5.2.2 Vögel
Dem Messtischblatt wurden 33 planungsrelevante Vogelarten entnommen. Konkrete Hinweise auf ein
Vorkommen auch weiterer planungsrelevanter Vogelarten liegen nicht vor (s. Tab. 1 & Tab. 2).

Wald-, Gebüsch- und Heckenbrüter
Baumpieper, Bluthänfling, Girlitz, Kuckuck, Pirol, Nachtigall, Waldlaubsänger, Waldschnepfe und Wal-
dohreule zählen zu den Wald-, Gebüsch- und Heckenbrütern.
Diese Arten nutzen Gehölze verschiedener Ausprägung. Als Neststandort dienen unter anderem ge-
hölzreiche Parkanlagen, Friedhöfe, verwilderte Gärten, gebüschreiches Grünland, Baumgruppen,
Feldgehölze oder Wälder in unterschiedlichen Ausprägungen. Diese Arten sind meist reviertreu, wech-
seln ihre Fortpflanzung- und Ruhestätten jedoch regelmäßig. Die Anlage der Nester kann in den ver-
schiedenen Schichten des Waldes erfolgen, zum Teil werden auch Nester von anderen Vogelarten
genutzt (Ausnahme: Kuckuck als Brutparasit).

Für diese Artengruppe gibt es im Plangebiet diverse potenzielle Habitatstrukturen in Form von Einzel-
bäumen, Baumgruppen, sowie Heckenstrukturen (s. Abb. 8). Auch konnten einige Nester festgestellt
werden, die potenziell dieser Artengruppe zugeordnet werden können. Der umliegende Wald, sowie
die Gärten südlich des Plangebiets bieten ebenfalls mögliche Bruthabitate für die Arten dieser Gilde.
Insgesamt sind nur wenige Gehölze von der Planung betroffen, sodass nicht davon auszugehen ist,
dass sich der Erhaltungszustand dieser Arten negativ verändern wird.

Verbotstatbestände gem. § 44 (1) Nr. 1 „Tötung / Verletzung von Tieren“, Nr. 2 „Störung von Tieren“
und Nr. 3 „Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten“ können für diese Arten unter Einhaltung
der Vermeidungsmaßnahmen (siehe Kap. 6) ausgeschlossen werden.

Höhlen- und Halbhöhlenbrüter
Feldsperling, Mittelspecht, Kleinspecht, Gartenrotschwanz, Star, Steinkauz und Waldkauz besiedeln
Höhlen und Halbhöhlen.
Einige dieser Arten nutzen bereits vorhandene Höhlen (z. B. Feldsperling, Waldkauz) als Brutplatz,
andere legen wie der Kleinspecht, eigenständig Bruthöhlen in Gehölzen an. Nistkästen werden von
einigen dieser Arten ebenfalls angenommen.

Im Plangebiet konnten sowohl Baumhöhlen als auch Nistkästen vorgefunden werden, die potenzielle
Nisthabitate für diese Arten darstellen. Ähnliche Strukturen befinden sich im nordwestlich an das Plan-
gebiet anschließenden Wald, sowie in den südlich gelegenen Gärten. Da nur wenige der im Plangebiet
vorhandenen Gehölze überplant werden, können die Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG
unter Einhaltung der Vermeidungsmaßnahmen ausgeschlossen werden.

Gebäudebewohnende Arten
Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Schleiereule und Turmfalke gehören zu den Gebäudebrütern. Diese
Arten sind in der Regel standorttreu und nutzen Gebäudenischen, Dachböden und Fassaden als Nest-
standorte. Als Nahrungshabitat dienen brutplatznahe Offenlandbereiche.

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Im Untersuchungsbereich sind Gebäude vorhanden, diese sind jedoch nicht Teil der Planung und
werden somit nicht verändert.
Somit kann ein Auslösen der Verbotstatbestände gem. § 44 (1) Nr. 1 „Tötung / Verletzung von Tieren“
und Nr. 3 „Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten“ ausgeschlossen werden.
Durch die Bauarbeiten kann es zu einer zeitweisen Erhöhung der Störungsintensität kommen, sodass
ein Auslösen von Verbotstatbestand Nr. 2 „Störung von Tieren“ nur unter Einhaltung der Vermeidungs-
maßnahmen ausgeschlossen werden kann (s. Kap. 6).

Horstbrüter
Zu den Horstbrütern zählen Baumfalke, Sperber, Mäusebussard, Wespenbussard, Graureiher und
Habicht.

Bei der Ortsbegehung am 22.11.2021 wurden sowohl im Plangebiet als auch im Untersuchungsgebiet
keine Horste vorgefunden. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass Horste im umliegenden Wald
vorhanden sind. Eine Nutzung des Plangebiets als essenzielles Nahrungshabitat ist jedoch durch das
bereits bestehende hohe Maß an Störung durch menschliche Anwesenheit auszuschließen. Verbots-
tatbestände gem. § 44 (1) Nr. 1 „Tötung / Verletzung von Tieren“, Nr. 2 „Störung von Tieren“ und Nr.
3 „Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten“ können somit für diese Arten ausgeschlossen
werden.

Wiesen- und Bodenbrüter
Zu den Wiesen- und Bodenbrütern gehören Feldlerche, Feldschwirl und Kiebitz.
Eine offene und gehölzarme Kulturlandschaft prägt den Lebensraum dieser ökologischen Gilde. Die
Nester werden zumeist am Boden oder bodennah angelegt. Die Nähe zu Siedlungen wird dabei in der
Regel gemieden.

Auf Grund der hohen bereits vorhandenen Störungsintensität durch die vorliegende Nutzung des Be-
reiches sowie der Kleinräumigkeit und der im und um das Plangebiet vorhandenen Bäume, ist das
Gebiet als Habitat für diese Arten ungeeignet. Verbotstatbestände gem. § 44 (1) Nr. 1 „Tötung / Ver-
letzung von Tieren“, Nr. 2 „Störung von Tieren“ und Nr. 3 „Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhe-
stätten“ können somit für diese Arten ausgeschlossen werden.

Gewässerbrüter
Teichrohrsänger, Eisvogel, Wasserralle und Zwergtaucher brüten in Gewässernähe.
Vertreter dieser Gilde nisten in Röhricht- und Schilfbeständen, wie z.B. Teichrohrsänger, oder bauen
ihre Brutröhren in Abbruchkanten und Steilufer von Fließgewässern, wie z.B. Eisvogel.

Zwar verläuft an der nordwestlichen Grenze des Plangebiets ein kleiner Graben (s. Abb. 11), dieser
führte jedoch zum Zeitpunkt der Geländebegehung am 22.11.2021 kein Wasser. Zusätzlich fehlen im
Plangebiet geeignete Bruthabitate, wie z. B. Röhrichte, Uferabbrüche oder Stillgewässer.
Daher kann ausgeschlossen werden, dass Fortpflanzungs- oder Ruhestätten dieser Arten durch das
Vorhaben beeinträchtigt werden. Verbotstatbestände gem. § 44 (1) Nr. 1 „Tötung / Verletzung von
Tieren“, Nr. 2 „Störung von Tieren“ und Nr. 3 „Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten“ kön-
nen somit für diese Arten ausgeschlossen werden.

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Nicht planungsrelevante Arten
Neben den genannten planungsrelevanten Vogelarten sind potenzielle Brutvorkommen einiger nicht-
planungsrelevanter Arten (sog. Allerweltsvogelarten wie Amsel, Zaunkönig, Zilpzalp oder Rotkehl-
chen) im Vorhabenbereich nicht auszuschließen.
Um ein Eintreten der Zugriffsverbote gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG z. B. durch das Zerstören von
Fortpflanzungsstätten im Rahmen von Baumaßnahmen zu vermeiden, sind die in Kapitel 6 genannten
Vermeidungsmaßnahmen einzuhalten.

5.2.3 Insekten
Aus der Artengruppe der Insekten werden für den vorliegenden Quadranten des Messtischblatts keine
planungsrelevanten Arten aufgeführt. Darüber hinaus konnten im Rahmen der Ortsbegehung keine
Biotoptypen festgestellt werden, die relevante Habitat- und Nahrungsstrukturen für Insekten darstel-
len. Es gibt weder Gehölze mit Totholz- und Altbaumbeständen, die für Käfer essenziell wären, noch
Gewässer, die für Libellen eine wichtige Lebensraumkomponente darstellen. Auch sind Nahrungs-
pflanzen für Schmetterlinge im Plangebiet, aufgrund ungeeigneter Gegebenheiten nicht zu erwarten.
Daher ist eine Aufsuche von Schmetterlingen zur Nahrungssuche oder Eiablage im Plangebiet aus-
zuschließen. Die Auslösung von Verbotstatbeständen nach § 44 (1) BNatSchG kann hinsichtlich
streng geschützter Insektenarten ausgeschlossen werden.

5.2.4 Amphibien, Fische und Weichtiere
Aufgrund fehlender ganzjährig wasserführender Gewässer im Plangebiet ist ein Vorkommen von Fi-
schen und Weichtiere auszuschließen. Auch temporäre Kleinstgewässer, die Pionierarten wie der
Kreuzkröte und Knoblauchkröte als Laichgewässer dienen könnten, wurden nicht dokumentiert. Die
einzige für den Quadranten aufgeführte planungsrelevante Art ist der Kleine Wasserfrosch, welcher
potenzielle Ruhestätten in Gehölzbeständen haben kann. Diese Art benötigt jedoch in unmittelbarer
Umgebung Stillgewässer mit entsprechender Vegetationsausprägung, die im und um das Plangebiet
nicht vorhanden sind. Die Auslösung von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG kann daher hin-
sichtlich streng geschützter Amphibienarten, Fischen und Weichtieren ausgeschlossen werden.

Ein Vorkommen des Feuersalamanders im Plangebiet ist ebenfalls bekannt (s. Abb. 16). Der Feuer-
salamander ist eine besonders geschützte, allerdings nicht planungsrelevante Art, die als Lebensraum
strukturreiche und feuchte Laub- und Mischwälder bevorzugt. Adulte männliche Tiere sind weitestge-
hend unabhängig von Oberflächengewässern. Die Art wird zurzeit besonders durch eine Pilzerkran-
kung bedroht.
Besonders geschützte Arten dürfen nicht gefangen, verletzt oder getötet werden, somit ist auch ein
Eintrag der Krankheitserreger Batrachochytrium salamandrivorans und Batrachochytrium dendrobati-
dis in das Gebiet zu vermeiden. Hier sind bestimmte Hygienemaßnahmen mit der zuständigen Unteren
Naturschutzbehörde abzustimmen und einzuhalten. Die vom LANUV in einem Hygieneprotokoll zu-
sammengefassten Maßnahmen, können hier als Orientierung dienen (LANUV NRW, 2022) (s. Kap.
6). Da diese Tiere Wälder als Lebensraum bevorzugen und nachtaktiv sind, ist nicht davon auszuge-
hen, dass sich durch den Baustellenbetrieb ein erhöhtes Tötungsrisiko für diese Art ergibt.

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5.2.5 Reptilien
Aus der Artengruppe der Reptilien werden für den vorliegenden Quadranten des Messtischblatts keine
planungsrelevanten Arten aufgeführt. Im Rahmen der Ortsbegehung konnten außerdem keine Le-
bensraumstrukturen für diese Artgruppe im Plangebiet festgestellt werden. Daher kann ausgeschlos-
sen werden, dass es bei Reptilien durch die Nutzungsänderung im Plangebiet zu Verstößen gegen
die Zugriffsverbote §44 (1) BNatSchG kommt.

6. Grundsätzliche Vermeidungsmaßnahmen
Der artenschutzrechtlichen Konfliktanalyse sind die Minimierungs-, Schutz-, Vermeidungsmaßnah-
men und, falls nötig, die vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) zugrunde zu le-
gen.

Damit die Bautätigkeit in Bezug auf den Naturhaushalt der Biotope so schonend wie möglich erfolgen
kann, sind die unvermeidbaren Rodungsarbeiten ausschließlich in der Vegetationsruhe und außerhalb
der Vogel-Brutzeiten (somit vom 01. Oktober bis zum 28. Februar) durchzuführen.

Die baubedingten Emissionen wie Lärm und Licht sind lokal und zeitlich zu begrenzen. Im Hinblick auf
den Luftschall sind die Geräuschemissionsgrenzwerte nach Tab. Art. 12 für die Stufe II der "Richtlinie
2000/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates" vom 08.05.2000 durch die zum Einsatz
kommenden Geräte einzuhalten. Dies muss mit den Ausschreibungsunterlagen an die ausführenden
Baufirmen übermittelt werden.

Tab. 3: Schutz-, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen

   Bezeichnung         Maßnahmenbeschreibung
   S1                  Vergrämungsmaßnahmen und ökologische Baubegleitung:
                       Um eine Störung verschiedener Brutvögel und Fledermausarten bei einem
                       Baustart innerhalb der Brutperiode zu vermeiden, ist es möglich Vergrä-
                       mungsmaßnahmen in Form von Störung regelmäßig ab dem 01.03. bis
                       hin zum Baustart einzusetzen. Maßnahmen dieser Art sind mit der zugehöri-
                       gen Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.
                       Diese Maßnahmen sind zusätzlich regelmäßig von einem Fachgutachter zu
                       kontrollieren (ökologische Baubegleitung).
                       Gehölzrodungen sind in der gesetzlich vorgegebenen Rodungszeit vorzu-
                       nehmen.
   S2                  Höhlenbaumkontrolle:
                       Die überplanten Bäume sind in jedem Fall vor Fällung auf Baumhöhlen zu un-
                       tersuchen. Vorgefundene Höhlen müssen mittels Endoskop näher auf einen
                       Besatz von Fledermäusen oder Vögeln kontrolliert werden. Sollten Arten dieser
                       Gruppen vorgefunden werden, ist umgehend die zuständige Untere Natur-
                       schutzbehörde zu informieren und das weitere Vorgehen abzustimmen.
   S3                  Hygienemaßnahmen:
                       Um eine Verbreitung der Krankheitserreger des Feuersalamanders zu vermei-
                       den, sind Hygienemaßnahmen gem. LANUV NRW (2022) einzuhalten. Ein
                       genaues Vorgehen und die Einbindung der Maßnahmen in den
                       Baustellenablauf, ist mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde
                       abzustimmen.

Bericht-Nr. 11210017 ▪ 18.03.2022                                                nts Ingenieurgesellschaft
ASP1 zum B-Plan Nr. 261 Castrop-Rauxel                                                     Seite 25 von 26

   S4                  Baumschutzmaßnahmen:
                       Baumschutzmaßnahmen nach DIN 18920 "Schutz von Bäumen bei Baumaß-
                       nahmen" angrenzend an die Eingriffsbereiche. Berücksichtigung der Richtlinie
                       für die Anlagen für Straßen Teil Landschaftspflege Abschnitt 4 (RAS-LP4).
   S5                  Verwendung geeigneter Leuchtmittel:
                       Während der Bauphase sind ausschließlich Leuchtmittel mit geringen Ultravio-
                       lett (UV)- und Blauanteilen (Farbtemperaturen von 1700 K bis max. 3000 K)
                       und insektendichte Lampengehäuse zu verwenden. Dabei sollte eine kurze Be-
                       leuchtungszeit die Beleuchtung begrenzen (z. B. durch Bewegungsmelder).
                       Um unnötige Lichtemissionen zu vermeiden, sollen die Lampen so niedrig wie
                       möglich installiert werden und z.B. durch abschirmende Gehäuse gezielt auf
                       die zu beleuchtenden Flächen gerichtet werden. Ebenso sind Lichtemissionen
                       in den oberen Halbraum und in die Horizontale mit Abstrahlwinkeln > 70° sind
                       zu unterlassen. Die Oberflächentemperatur des Leuchtgehäuses darf max. 40°
                       C betragen. Um die Beleuchtungsstärke gering zu halten, sollte vorrangig indi-
                       rekte Beleuchtung (z. B. durch Reflektortechniken oder farblichen Untergrün-
                       den, die einen höheren Kontrast von Gefahrenpunkten bewirken) genutzt wer-
                       den.
                       Beleuchtungskörper für eine dauerhafte Beleuchtung sind unzulässig.

                       Eine direkte und stationäre Beleuchtung der an das Plangebiet angrenzenden
                       Gehölze ist zu vermeiden.

Sollte im Zusammenhang mit den Höhlenbaumkontrollen ein Besatz mit planungsrelevanten Arten
festgestellt werden, die bislang nicht erwartet werden konnten und für die dementsprechend keine
Maßnahmen vorgesehen sind, muss die zuständige Naturschutzbehörde benachrichtigt werden, damit
unverzüglich geeignete Maßnahmen zum Schutz der gefährdeten Arten ergriffen werden können und
es nicht zu Verbotstat-beständen gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG kommt.
Bei Umsetzung dieser Vorgaben können artenschutzrelevante Beeinträchtigungen
durch das Vorhaben vermieden und insgesamt ausgeschlossen werden.

7. Fazit
Unter Berücksichtigung der im Plangebiet und dessen Umfeld potenziell vorkommenden Arten des
Anhangs IV der FFH-Richtlinie und wildlebender Vogelarten, sowie der Art des Vorhabens, ist die
Datenlage für eine Bewertung ausreichend.

Bei allen durch das geplante Vorhaben betroffenen planungsrelevanten Arten bleibt die kontinuierliche
ökologische Funktionalität der Fortpflanzungsstätten im räumlichen Kontext erhalten. Störungen mit
Auswirkungen auf die lokalen Populationen und signifikante Erhöhungen des Mortalitätsrisikos der
oben genannten Artengruppen, können unter Einhaltung der in Kapitel 6 genannten Vermeidungs-
maßnahmen ausgeschlossen werden.

Bei Einhaltung der in Kap. 6 genannten Vermeidungsmaßnahmen können relevante Beein-
trächtigungen aller artenschutzrelevanten Arten und das Eintreten der Verbotstatbestände des
§44 Abs. 1 BNatSchG bereits ohne Detailprüfung ausgeschlossen werden.
Unter dieser Voraussetzung besteht kein Bedarf einer vertiefenden Artenschutzprüfung.

Bericht-Nr. 11210017 ▪ 18.03.2022                                                 nts Ingenieurgesellschaft
ASP1 zum B-Plan Nr. 261 Castrop-Rauxel                                                   Seite 26 von 26

         Quellenverzeichnis
LANUV NRW. (2018). Landschaftsinformationssammlung NRW (@LINFOS). Von
      https://linfos.naturschutzinformationen.nrw.de/atlinfos/de/atlinfos abgerufen
LANUV NRW. (2019). Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen - Planungsrelevante Arten. Von
      https://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/arten/gruppe abgerufen
LANUV NRW. (2022). Amphibienkrankheiten. Von Landesamt für Natur, Umwelt und
      Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen:
      https://www.lanuv.nrw.de/natur/artenschutz/amphibienkrankheiten abgerufen
Petersen, B., Ellwanger, G., Biewald, G., Hauke, U., Ludwig, G., Pretscher, P., . . . Ssymank, A.
       (2003). Das europäische Schutzgebietsystem Natura 2000. Ökologie und Verbreitung von
       Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 1: Pflanzen und Wirbellose. Bonn-Bad
       Godesberg.
TIM Online NRW. (2018). Kartenwerke von NRW. Von https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/
       abgerufen

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