Ausgangslage - Stadt Adliswil
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Stadt Adliswil Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats Sitzung vom 08. Dezember 2020 Beschl. Nr. 2020-296 V4.2.1 Allgemeine und komplexe Akten, generelle Organisation Arbeitssicherheit (SIBE) - Bedrohungsmanagement Stadthaus: Notfallkonzept und Deeskalationsteam, Schulung Mitarbeitende Ausgangslage Die Bestimmungen der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) gelten grundsätzlich für sämtliche Betriebe, die in der Schweiz Arbeitnehmende beschäftigen. Dies gilt auch für die Bestimmungen über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit. Die Betriebe müssen Spezialisten beiziehen, wenn dies zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden und für ihre Sicherheit erforderlich ist. Die EKAS-Richtlinie Nr. 6508 konkretisiert diese Beizugspflicht, welche auch für die Stadtverwaltung Adliswil gilt. Zur Umsetzung der EKAS-Richtlinie Nr. 6508 ist die Stadtverwaltung Adliswil dem Verein Arbeitssicherheit Schweiz beigetreten und setzt dessen Branchenlösung um. Ein Teil der Branchenlösung ist die Notfallorganisation der Stadtverwaltung Adliswil. Dabei wird unter anderem das Verhalten bei Amok und Bedrohungen geregelt. Mit Stadtratsbeschluss 2016-211 vom 23. August 2016 wurde der Anschaffung eines Alarmierungssystems instaGUARD zugestimmt. Dieses Alarmierungssystem wurde an verschiedenen Standorten der Stadtverwaltung in Betrieb genommen. Es ist aber grundsätzlich nicht ortsgebunden und soll auch im (neuen) Stadthaus wieder zur Anwendung kommen. Ein Notfallkonzept für das (alte) Stadthaus (Zürichstrasse 12) liegt im Entwurf vor, wurde aber nicht vollständig implementiert. Im Frühling 2021 steht der Umzug in das erweiterte Stadthaus an der Zürichstrasse 10 an. Da die Stadtverwaltung weitestgehend zentralisiert wird und die Zahl der Mitarbeitenden an diesem Standort damit steigt, steigen auch die Anforderungen an die Notfallorganisation betreffend Amok und Bedrohung. Das Verhalten und Intervention der Mitarbeitenden bei einer Alarmierung muss standardisiert und eingeübt werden. Projektbeschrieb 1. Ziele Das Ziel des Projektes ist es, das Verhalten der Mitarbeitenden im Falle eines Amok- oder Ereignisfalles so zu schulen und zu standardisieren, dass die Bedrohungssituation mit geringstmöglichem Schaden bewältigt werden kann. Die Mitarbeitenden im Stadthaus müssen dazu auf definierte Alarmmeldungen richtig reagieren und mit den Einsatzkräften in vorgegebener Weise zusammenarbeiten. Die Abläufe sind in einem Konzept festzuhalten und soweit nötig sind Ausbildungen zu organisieren.
Sitzung vom 08. Dezember 2020 Seite 2 Beschl. Nr. 2020-296 2. Massnahmen Notfallkonzept Amok- und Bedrohungsfall Als Grundlage für die Alarmierung, das standardisierte Verhalten und die Ausbildung wird ein Notfallkonzept erarbeitet, welches auf den tatsächlichen räumlichen Gegebenheiten basiert und speziell auf den Amok- und Bedrohungsfall ausgerichtet ist. Weitere Szenarien – insbesondere das Verhalten bei Brand und Evakuation – können darauf aufbauen. Deeskalations-Team (D-Team) Als zentralstes Element im Rahmen der Reaktion auf eine Bedrohung wird ein Deeskalations-Team ausgebildet. Dieses Team hat die Aufgabe, die Zeit bis zum Eintreffen von professionellen Einsatzkräften (insb. Polizei) zu überbrücken und den Einsatz der Polizei (später ev. auch Feuerwehr) zu unterstützen. Zu diesem Zweck wird eine begrenzte Personengruppe vertieft ausgebildet, auf Bedrohungssituationen zu reagieren. Training Gewaltprävention Basis – 1 Tag Mitarbeitende, welche aufgrund des beruflichen Aufgabenbereiches oder aufgrund des Ortes der Berufstätigkeit (insb. Schalter) einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, mit Bedrohungssituationen konfrontiert zu werden, werden in einem ganztägigen Sicherheits-Training auf solche Situationen vorbereitet. Das Ziel ist es, dass diese Personen nach der Schulung richtig reagieren können und so zu einer Deeskalation beitragen. Dieses Training ist unabhängig von der räumlichen Situation im neuen Stadthaus, erfolgt aber möglichst realitätsnah. Es wird von rund 24 Teilnehmenden ausgegangen. Training Gewaltprävention Basis – ½ Tag Sämtliche Mitarbeitende der Stadtverwaltung haben verschieden intensiven Kontakt mit Kundinnen und Kunden. Somit besteht immer die Möglichkeit, innerhalb von Gebäuden der Stadtverwaltung oder auch im Rahmen der Berufsausübung auf dem ganzen Gebiet der Stadt Adliswil mit Bedrohungssituationen konfrontiert zu werden. Mit einem halbtägigen Sicherheits-Training werden die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung auf solche Situationen vorbereitet und können dadurch richtig reagieren und so zu einer Deeskalation beitragen. Dieses Training ist unabhängig von der räumlichen Situation im neuen Stadthaus, erfolgt aber möglichst realitätsnah. Es wird von rund 120 Teilnehmenden ausgegangen. Implementierung und Nachhaltigkeit Nach der Schulung der verschiedenen Rollen wird das Verhalten der Mitarbeitenden in Übungen gefestigt. Das D-Team wird so instruiert, dass eigenständige Trainings ohne Anleitung externer Stellen stattfinden können. Für Nachausbildungen infolge Fluktuationen und Neueintritten werden Ausbildungen sowie Refresh-Kurse geplant.
Sitzung vom 08. Dezember 2020 Seite 3 Beschl. Nr. 2020-296 Projektorganisation Die Planungsarbeiten sowie die Organisation der Umsetzung wird seitens SIBE vorgenommen. Aufträge an externe und die Koordination mit Einsatzkräften (insb. Polizei) erfolgt ebenfalls durch den SIBE. Umsetzungsschritte und Weisungen in den Ressorts (insb. Meldung von Personen und Anmeldung zu den Ausbildungen) sind durch die jeweiligen Linienvorgesetzten vorzunehmen. Die Koordination zwischen SIBE und Ressortleitungen erfolgt – soweit nötig – durch den Stadtschreiber. Die Anpassung und Erweiterung des Alarmierungssystems instaGUARD hängt nur teilweise sachlich mit dem vorliegenden Projekt zusammen und wird deshalb separat behandelt. Kreditantrag Leistungen Kreditbedarf, CHF inkl. MwSt. Gesamtnotfallplanung im Rahmen 12'924.00 Gewaltprävention für Stadthaus Adliswil (Konzeption und sämtliche Unterlagen für die Umsetzung) Ausbildung Deeskalations-Team («D-Team» aus 23'263.20 12 Personen), Instruktion übrige Mitarbeitende im Rahmen der Notfallplanung Grundausbildung D-Team 7'800.00 Seminar-Nebenkosten 1'800.00 Arbeitsplatz-Training D-Team 7'800.00 Instruktion Selbsttraining D-Team/Gesamtübung 4'200.00 MwSt. 1'663.20 Basis-Training 1 Tag «Umgang mit Gewalt und 8'400.60 bedrohlichen Situationen am Arbeitsplatz» (Sicherheits Arena Winterthur inkl. Nebenkosten) Max. 24 Teilnehmende Basis-Training ½ Tag «Umgang mit Gewalt und 29'509.80 bedrohlichen Situationen am Arbeitsplatz» (Sicherheits Arena Winterthur inkl. Nebenkosten) Max. 120 Teilnehmende Gesamtkreditbedarf 74'097.60 Im Voranschlag 2020 und 2021 sind keine Kosten für dieses Projekt eingestellt. Der Projektaufwand wird gemäss der Anzahl Mitarbeitenden der betroffenen Abteilungen gemäss deren Verhältnis in der Kostenrechnung verteilt.
Sitzung vom 08. Dezember 2020 Seite 4 Beschl. Nr. 2020-296 Folgekosten Zur Aufrechterhaltung des Ausbildungsstandards des D-Teams und zur Durchführung von jährlichen Übungen ist in den Jahren 2022 – 2024 jährlich mit Kosten (jeweils exkl. MwSt.) von rund CHF 6'000.00 zu rechnen, welche jeweils in den Voranschlag einzustellen sind. Je nach Ausbildungsstand und Konstanz der Mitglieder des D-Teams können diese Kosten ab dem Jahr 2025 auf CHF 2'500 bzw. CHF 3'900 (jeweils alternierend) reduziert werden. Für Refresher-Schulungen (Festigung der Verhaltensabläufe) und Nachschulungen (infolge Fluktuation) zur Ausbildung der Mitarbeitenden sind jährliche Kosten von rund CHF 2'000 (exkl. MwSt.) zu rechnen, welche ebenfalls in den Voranschlag einzustellen sind. Bei hoher Fluktuation können diese Kosten höher ausfallen. Auftragsvergabe Die Auftragsvergabe erfolgt gem. Art. 7 IVöB und Anhang 1 zur IVöB freihändig an die YourPower Kriminalprävention AG in Winterthur. Vergleichsofferten wurden nicht eingeholt, weil vergleichbare Angebote (Konzeption, Schulung und Schulungs-Umgebung aus einer Hand) nicht bekannt sind. Termine Auftragsvergabe: Dezember 2020 Fertigstellung Konzept: Februar 2021 Schulung extern: ab März 2021 Schulung intern: ab Bezug Stadthaus Abschluss Implementierung: Ende 2021 Auf Antrag der Ressortvorsteherin Sicherheit, Gesundheit und Sport fasst der Stadtrat, gestützt auf Art. 47a Ziff. 3 und 6 der Gemeindeordnung der Stadt Adliswil, folgenden Beschluss: 1 Dem Projekt zur Erstellung einer Gesamtnotfallplanung im Rahmen der Gewaltprävention für das Stadthaus Zürichstrasse 10 sowie entsprechender Ausbildung des Personals der Stadtverwaltung wird zugestimmt. 2 Für die Gesamtnotfallplanung im Rahmen Gewaltprävention für das Stadthaus Zürichstrasse 10 wird ein Verpflichtungskredit ausserhalb Budget von CHF 12'900.00 (inkl. MwSt.) zulasten Konto 510/3130.00 der laufenden Rechnung 2020 bewilligt. 3 Für die Ausbildung des Personals der Stadtverwaltung im Rahmen der Gesamtnotfallplanung wird ein Verpflichtungskredit ausserhalb Budget von CHF 61'200.00 (inkl. MwSt.) zulasten Konto 510/3090.00 der laufenden Rechnung 2021 bewilligt.
Sitzung vom 08. Dezember 2020 Seite 5 Beschl. Nr. 2020-296 4 Der Auftrag zur Gesamtnotfallplanung im Rahmen der Gewaltprävention für das Stadthaus Zürichstrasse 10 sowie zur entsprechenden Ausbildung des Personals der Stadtverwaltung wird an die YourPower Kriminalprävention AG, 8400 Winterthur, gemäss Offerten vom 21.09.2020 im Gesamtbetrag von 74'097.60 vergeben. 5 Der Ressortleiter Sicherheit, Gesundheit und Sport wird beauftragt, diesen Beschluss umzusetzen. 6 Dieser Beschluss ist öffentlich. 7 Mitteilung an: 7.1 Ressortleiter 7.2 Leiter Polizei Adliswil – Langnau a.A. 7.3 YourPower Kriminalprävention AG, 8400 Winterthur (mit separatem Schreiben) Stadt Adliswil Stadtrat Farid Zeroual Thomas Winkelmann Stadtpräsident Stadtschreiber
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