Ausschreibung Haflinger Weltausstellung 2015
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Ausschreibung Haflinger Weltausstellung 2015 1. Veranstalter und Austragungsort: Veranstalter ist der Haflinger Pferdezuchtverband Tirol (HPT), Schlossallee 31, A-6341 Ebbs. Als Austragungsort gilt das Haflingergestüt Fohlenhof in Ebbs, ebenfalls Schlossallee 31, A-6341 Ebbs. Die Haflinger Weltausstellung findet vom 04. bis 07. Juni 2015 statt. 2. Genehmigung: Die Haflinger Weltausstellung 2015 unter der Patronanz der Haflinger Welt Zucht und Sport Vereinigung (HWZSV), genehmigt von der Generalversammlung vom 27. 09.2013. 3. Art der Veranstaltung: Pferdezuchtschau der Rasse Haflinger. Es erfolgt eine Einzelbewertung der Pferde, es können sich jedoch Sammlungen daraus ergeben und gezeigt werden. 4. Ausschreibung: Die Ausschreibung erfolgt über das offizielle Organ des Haflinger Pferdezuchtverbandes Tirol - der Fachzeitschrift „Haflinger Pferde“, im Internet unter www.haflinger-tirol.com und www.haflingerworldshow.com und direkt an alle Mitgliedsorganisationen der Haflinger Welt Zucht- und Sport Vereinigung (HWZSV). 5. Anmeldung: Die Anmeldung der Pferde muss bis spätestens 15. Jänner 2015 beim Veranstalter erfolgen. Dazu ist es notwendig, eine Kopie des Pferdepasses mit Nachweis von mindestens sechs Vorgenerationen einzureichen. Bei tragenden Stuten mit Angabe des Fohlenvaters, die Meldung der Abfohlung kann bis spätestens 30.04.2015 nachgereicht werden und wird somit in den Ausstellungskatalog aufgenommen. 6. Vorbesichtigung der Pferde: Alle Pferde werden von Vertretern des Haflinger Pferdezuchtverbandes Tirol oder dessen Beauftragten vorbesichtigt. 7. Anzahl der Ausstellungspferde: Es wurde für jede Nation eine Höchstzahl an Ausstellungspferden festgelegt, die jeder Organisation gesondert mitgeteilt wird. Bringt ein Land weniger Pferde als zugeteilt, werden die restlichen Plätze an andere Nationen vergeben. Die maximale Obergrenze ist mit 650 Ausstellungspferden festgelegt. Ausschreibung Haflinger Weltausstellung 2015 Seite 2
8. Richten der Pferde: Die Einzelbeurteilung der Pferde erfolgt am Vorführdreieck. Als Richter werden internationale anerkannte Richter der HWZSV eingesetzt, die nach dem 11 Punkte Gesamtwertnotensystem beurteilen werden. 9. Nenngeld und Versicherung: Die Nenngebühr pro Ausstellungspferd beträgt € 200,- darin inkludiert ist die Start-, Stall- und Raufuttergebühr. Nur für Mitglieder aus dem Verbandsgebiet des HPT beträgt das Nenngeld € 150,- da sie zu Arbeitsleistungen bei der Vor- und Nachbereitung herangezogen werden. Erst nach Eingang der Nenngebühr ist die Anmeldung gültig. Diese muss bis spätestens 31.03.2015 entrichtet sein, spätere Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Nichtteilnahme oder Abmeldung nach dem 01.04.2015 kann die Nenngebühr nicht mehr rückerstattet werden. Da der Veranstalter für keinerlei Schäden haftbar gemacht werden kann, muss jeder Aussteller und jedes Ausstellungspferd über eine HAFTPFLICHTVERSICHERUNG verfügen. Für alle Ausstellungspferde kann eine Unfallversicherung abgeschlossen werden, genaue Bedingungen sind beim Veranstalter erhältlich. 10. Unterbringung der Pferde: Die Unterbringung der Stuten erfolgt in Zeltstallungen, jeweils nach Nationen aufgeteilt. Stuten ohne Fohlen bei Fuß und Jungstuten werden in Ständeraufstallungen untergebracht und müssen unbedingt das Anhängen gewohnt sein. Stuten mit Fohlen bei Fuß werden in halbhohen, besucherfreundlichen Boxen eingestellt und müssen ebenfalls angebunden werden. Hengste werden in eigenen Stallungen mit Boxen untergebracht. DAS AUSSTELLEN VON PFERDEN EROLGT AUF EIGENE GEFAHR! Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass alle Stallzelte und Stallungen ausnahmslos von 21:00 bis 06:00 Uhr geschlossen werden und auch für Pferdebesitzer oder deren Beauftragten nicht zugänglich sind um die Nachtruhe einzuhalten, dies gilt im Sinne der Pferde! 11. An- und Abreise: Bei der Anlieferung der Pferde muss die Verordnung zum Schutz von Tieren bei Transporten VO (EG)1/2005 berücksichtigt werden. Für Pferde mit Herkunft außerhalb von Österreich ist eine TRACES Bescheinigung oder eine Gesundheitsbescheinigung gem. Anh. II der RL 2009/156/EG notwendig. Die Kosten für An- und Abreise sind vom Aussteller selbst zu tragen. Aufgrund der strengen Veterinärbestimmungen ist die Anreise am Dienstag, den 02.06.2015 und am Mittwoch, den 03.06.2015 jeweils von 08:00 bis 20:00 Uhr möglich. Außerhalb dieser Zeiten können ausnahmslos keine Pferde angeliefert werden! Die Abreise ist am Sonntag, den 07. Juni 2015 nach Abschluss der Veranstaltung um ca. 15:00 möglich, muss jedoch bis spätestens Montag, den 08. Juni 2015 um 12:00 Uhr erfolgen. Ausschreibung Haflinger Weltausstellung 2015 Seite 3
12. Veterinärbestimmungen und Hufbeschlag: Die notwendigen veterinärmedizinischen Anforderungen werden vom Landesveterinär Dr. Josef Kössler und dem Amtstierarzt der Bezirkshauptmannschaft Kufstein Dr. Matthias Vill überwacht. Jedes Ausstellungspferd muss einen aufrechten Impfschutz gegen Pferde-Influenza und Virusabort vorweisen. (Grundimmunisierung oder Auffrischung nicht länger als 6 Monate zurückliegend) Weiters ist für alle Ausstellungspferde mit Herkunft außerhalb von Österreich ein COGGINS-TEST (EIA, Gültigkeit 1 Jahr) notwendig. Der Pferdepass / Equidenpass muss vor Einlass in das Veranstaltungsgelände bei der Eingangskontrolle abgegeben werden. Hier erfolgt auch ein veterinärmedizinscher Eingangscheck. Pferde die Anzeichen von Krankheiten aufweisen werden von der Ausstellung ausgeschlossen und dürfen nicht in das Ausstellungsgelände eingebracht werden. Pferde dürfen keinesfalls an den hinteren Hufen beschlagen sein. Pferde die auch hinten beschlagen sind, werden beim Eingangscheck zurückgewiesen! 13. Grenzbestimmungen: Die für den Grenzübertritt erforderlichen Bestimmungen zur Einreise nach Österreich werden den Besitzeren von gemeldeten Pferden gesondert mitgeteilt. 14. Zusatzbestimmungen: Für Hunde besteht im gesamten Ausstellungsareal Leinenpflicht. Wir ersuchen , wenn möglich, auf die Mitnahme von Hunden gänzlich zu verzichten. Das Rauchen ist in allen Stallungen und Zeltstallungen ausnahmslos verboten. Fotografieren, Filmen und Videoaufnahmen sind nur für den persönlichen Gebrauch gestattet. Jeder Aussteller erklärt seine Zustimmung, dass er selbst oder seine Vertreter und seine Pferde auf Fotos, Videos oder DVD´s abgebildet werden können. Die Veröffentlichungsrechte liegen ausschließlich nur beim HPT. Im Ausstellungsgelände ist das Campieren ausdrücklich untersagt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen. Änderungen vorbehalten! Ausschreibung Haflinger Weltausstellung 2015 Seite 4
Vorläufiger Programmablauf Haflinger Weltausstellung 2015 Dienstag 02.06.2015 und Mittwoch 03.06.2015 08:00 – 20:00 Uhr: Anreise und veterinärmedizinischer Eingangscheck für Pferde Donnerstag 04.06.2015 09:00 – 17:00 Uhr Richten der Pferde auf den Vorführplätzen und Ermittlung der Klassensieger in der Fohlenhof – Arena 18:00 Uhr Offizielle Eröffnungsfeier mit Int. Haflinger – Show Freitag 05.06.2015 09:00 – 17:00 Uhr Richten der Pferde auf den Vorführplätzen und Ermittlung der Klassensieger in der Fohlenhof – Arena 18:00 Uhr Int. Haflinger – Show 21:00 Uhr Abendveranstaltung in der Fohlenhof - Festhalle Samstag 06.06.2015 09:00 – 17:00 Uhr: Richten der Pferde in der Fohlenhof Arena und Ermittlung der Gesamtsiegerstuten und Gesamtsiegerhengste 18:00 Uhr Int. Haflinger – Show 21:00 Uhr Abendveranstaltung in der Fohlenhof - Festhalle Sonntag 07.06.2015 10:00 – 15:00 Uhr Präsentation aller teilnehmenden Länder mit Ermittlung der Nationen - Sieger und Int. Haflinger - Show Ausschreibung Haflinger Weltausstellung 2015 Seite 5
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