Schutzkonzept 2 - Golf Gonten

Die Seite wird erstellt Heiner Geiger
 
WEITER LESEN
Schutzkonzept 2 - Golf Gonten
Schutzkonzept 2
ab 6. Juni 2020

1.   Verantwortung der Mitglieder von Swiss Golf                      (Golfclubs, PGO’s und
     Angeschlossene Vereinigungen)

1.1. Benutzung der Golfanlage

Die ganze Anlage, inklusive der Garderoben, ist unter Einhaltung der gültigen Vorgaben
des Bundesrates geöffnet.

1.2. Spielbetrieb und das Training
• Für Startzeit-Reservation werden, um die Rückverfolgung sicherzustellen, die Swiss
  Golf ID oder Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer und Datum und Uhrzeit jedes
  Spielers erfasst.
• Der Startintervall beträgt 10 Minuten.
• Für Spieler, welche nur die Trainingsanlage benutzen, wird eine Präsenzliste mit der
  Swiss Golf ID oder Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer und Datum und Uhrzeit
  erfasst.
• Die maximale Gruppengrösse bei Trainings beträgt pro Spieler mind. 10m2
  Trainingsfläche.
• Golfschläger sind vom Spieler eigenhändig zu reinigen.
• Trolleys sind vom Spieler eigenhändig zu reinigen.
• Beim Waschplatz ist Desinfektionsmittel bereitgestellt.

1.3. Turniere und EDS-Karten
• Turniere können durchgeführt werden.
• EDS-Karten können gespielt werden.
• Kanonenstarts sind verboten.
• Scorekarten werden vor der Runde direkt dem Marker abgegeben*.
• Scorekarten werden vom Marker unterschrieben; sie müssen vom Spieler nicht
  unterschrieben werden. Eine mündliche Bestätigung im Sekretariat genügt *.
• Für die Preisverteilungen muss das aktuell gültige Schutzkonzept für das Gastgewerbe
  berücksichtigt werden.
                                                                      * Empfehlungen von R&A

1.4. Sekretariat/Proshop
• Die aktuelle Verordnung des Bundesrates wird eingehalten.
• Der Flyer «Verantwortung des Golfspielers» wird den Mitgliedern und Gästen kommuniziert und
  bei den Eingängen und den Informationstafeln angeschlagen.

      Golf Gonten AG, Kaustrasse 1, 9108 Gontenbad, T 071 795 40 60 Mail pro@golfplatz.ch
• Das BAG-Plakat «So schützen wir uns» wird bei den Eingängen und den Informationstafeln
  angeschlagen.
• Beim Eingang zum Sekretariat ist Desinfektionsmittel aufgestellt.
• Die vorgeschriebene 2-Meter-Distanz wird im Sekretariat eingehalten.
• Im Sekretariat (Front Office und Shop), dürfen sich max. 2 Personen (exkl. Personal) aufhalten.
• Bei Spielern, welche nur die Übungsanlage benutzen, werden Name, Adresse,
  Telefonnummer, Datum und Uhrzeit erfasst.
• Scorekarten, Birdiebuch und Bleistifte werden ausgehändigt.
• Tees, Ballmarker etc. werden keine abgegeben.
• Flyers für den Individualverbrauch werden abgegeben.
• Mietartikel werden ausgehändigt. Nach Gebrauch werden sie durch das Personal der
  Golf Gonten AG gereinigt und desinfiziert.

1.5. Restaurant
• Die aktuelle Verordnung des Bundesrates wird eingehalten.
• Das aktuell gültige «Grobkonzept von GastroSuisse» wird eingehalten.

1.6. Garderoben
• Die aktuelle Verordnung des Bundesrates wird eingehalten.
• Das aktuell gültige Grobkonzept der «Interessengemeinschaft Fitness Schweiz» wird
  eingehalten.
• Spieler haben direkt nach der Runde zu duschen, damit der Personenfluss und somit
  die Vorgaben (2 Meter Distanz und 10m2 pro Person) am besten eingehalten werden
  kann.
• In der Herrengarderobe (inkl. Du/WC) dürfen sich max. 8 Personen aufhalten.
• In der Damengarderobe (inkl. Du/WC) dürfen sich max. 6 Personen aufhalten.

1.7. 18 Loch Golfplatz und 5 Loch Golfanlage
• Fahnenstangen sind im freien Spiel nicht anzufassen.
• Bei Turnieren und EDS-Karten kann die Fahnenstange bedient werden.
• Nach Berührung von Rechen / Fahnenstange / Ballwascher sind die Hände zu
  desinfizieren.

1.8. Putting-Greens
• Auf dem kleinen Putting Green neben dem Restaurant dürfen sich max. 5 Spieler befinden.
• Auf dem grossen Putting Green neben dem Restaurant dürfen sich max. 7 Spieler befinden.
• Auf dem Putting Green unterhalb des Parkplatzes dürfen sich max. 12 Personen befinden.
• Die 2-Meter-Abstands-Regel muss jederzeit eingehalten werden.

1.9. Driving Range
• Die 2-Meter-Distanz muss jederzeit eingehalten werden.
• Beim Ballautomat sind auf die am Boden markierten 2-Meter-Abstände zu achten.
• Ballkörbe werden regelmässig desinfiziert.

1.10. Pitching-/Chipping Greens
• Die 2-Meter-Distanz muss jederzeit eingehalten werden.
• Die Fahnenstangen dürfen nicht berührt werden

       Golf Gonten AG, Kaustrasse 1, 9108 Gontenbad, T 071 795 40 60 Mail pro@golfplatz.ch
1.11. Benutzung von Golf Carts
• Golf Carts sind nach Möglichkeit nur von einer Person zu nutzen (Ausnahme:
  Personen, welche im gleichen Haushalt leben).

1.12. Benutzung des Caddy-Raums
• Die Golf-Trolleys werden vor und nach der Runde vom Spieler eigenhändig geholt und
  weggeräumt.
• Am Eingang zum Caddy-Raum ist Desinfektionsmittel bereitgestellt.

1.13. Reinigungs-Equipe
• Alle Räume werden regelmässig gereinigt.
• Golf Carts und Miettrolleys werden nach der Benutzung vom Personal der Golf Gonten
  AG desinfiziert.

      Golf Gonten AG, Kaustrasse 1, 9108 Gontenbad, T 071 795 40 60 Mail pro@golfplatz.ch
2.   Verantwortung des Golfspielers auf einer Golfanlage
(Flyer 1)

SpielerInnen mit Krankheitssymptomen spielen nicht Golf und trainieren nicht
• Sie bleiben zu Hause, respektiv gehen in Isolation.
• Sie rufen ihren Hausarzt an und befolgen dessen Anweisungen.
• Die Trainingsgruppe ist umgehend über die Krankheitssymptome zu orientieren.

Mit der bestätigten Startzeit übernimmt der Golfspieler die Verantwortung für die
Einhaltung folgender Massnahmen:

• Sämtliche Vorgaben des Bundesrates müssen eingehalten werden.
• Startzeiten sollen online oder telefonisch reserviert und bestätigt sein.
• Die Swiss Golf ID oder Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer müssen angegeben
  werden. Somit ist eine Rückverfolgung jederzeit sichergestellt.
• Spieler respektieren die kommunizierte Maximalzahl Personen auf dem Übungs-Green.
• Spieler haben eine kleine Flasche Desinfektionsmittel in der Golftasche.
• Spieler müssen ihre Ausrüstung (Schläger, Trolley etc.) selbst reinigen.
• Spieler dürfen keine Gegenstände (Clubs, Schirme, Bälle, Score Cards etc.)
  austauschen.
• Fahnenstangen sollen ausser bei Turnieren oder EDS nicht berührt werden.
• Nach Berührung von Bunkerrechen, Fahnenstange, Distanz- und Markierungspfosten
  der Penalty Areas sowie von Ballwaschern sind die Hände zu desinfizieren.

Bei Missachtung kann der Golfspieler von der Anlage gewiesen werden.

      Golf Gonten AG, Kaustrasse 1, 9108 Gontenbad, T 071 795 40 60 Mail pro@golfplatz.ch
3.   Verantwortung der Swiss PGA Pros, Coaches, J+S-Leiter,
     Junioren-Captains und Swiss Golf Elite-Kader Spieler

3.1. Verantwortung der Teaching Pros

Ein Swiss PGA Teaching Pro übernimmt die Verantwortung für die Einhaltung folgender
Massnahmen:

• Sämtliche Vorgaben des Bundesrates müssen eingehalten werden.
• Die maximale Gruppengrösse muss eingehalten werden (pro Spieler 10m2
  Trainingsfläche).
• Der Minimalabstand von 2 Metern zwischen Pro und Schüler ist nach Möglichkeit
  einzuhalten.
• Pros und Schüler haben eine kleine Flasche Desinfektionsmittel in der Golftasche.
• Lektionen müssen im Sekretariat telefonisch oder online reserviert und bestätigt
  werden.

Bei Missachtung kann der Teaching Pro und/oder der Schüler von der Anlage gewiesen
werden.

3.2. Verantwortung der Coaches, der J+S-Leiter, der Junioren-Captains
     und sonstigen Trainer

Der Coach, J+S-Leiter, Junioren-Captain und alle sonstigen Trainer übernehmen die
Verantwortung für die Einhaltung folgender Massnahmen:

• Sämtliche Vorgaben des Bundesrates müssen eingehalten werden.
• Die maximale Gruppengrösse muss eingehalten werden (pro Spieler 10m2
  Trainingsfläche).
• Die Trainingsgruppen sollen klein und gleichbleibend sein. Bei einer Ansteckung eines
  Mitglieds müssen alle andern in Quarantäne.
• Der Minimalabstand von 2 Metern zwischen Instruktor und Athlet muss jederzeit
  eingehalten werden.
• Alle sollen eine kleine Flasche Desinfektionsmittel in der Golftasche haben.
• Es werden Präsenzlisten (Name, Adresse, Telefonnummer, Datum, Uhrzeit) aller
  Anwesenden (Spieler, Eltern, Coaches, Trainer, Gäste usw.) sämtlicher Trainings
  geführt werden und 14 Tage aufbewahrt.

Bei Missachtung kann der Trainer und/oder der Athlet von der Anlage gewiesen werden.

      Golf Gonten AG, Kaustrasse 1, 9108 Gontenbad, T 071 795 40 60 Mail pro@golfplatz.ch
Sie können auch lesen