Ausschreibung Landeslehrgang Register "Egerländer Stilistik" - (2- 2021 - BLO)
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Ausschreibung Landeslehrgang Register „Egerländer Stilistik“ (2- 2021 - BLO) Der Landesfeuerwehrverband Niedersachsen (LFV-NDS) führt vom 20. - 22. August 2021 einen Landeslehrgang für Blasorchester durch. Der Lehrgang wird mit finanziellen Mitteln des Nds. Ministeriums für Wissenschaft und Kultur geför- dert. Diese Ausschreibung richtet sich an alle Blasmusiker/innen im LFV-NDS. Wer möchte Musik machen im Stil der „Fegerländer“, „Martin Scharnagll“? Bei unserem Workshop werden wir vor allem auf die Stilistik und Interpretation der neuen Böhmi- schen Blasmusik eingehen. An den Proben werden wir einige neue Egerländer-Titel wie z.B.: „Zeitlos“, „Astronautenmarsch“, „Von Freund zu Freund“, „My Dream“, „Das goldene Flügelhorn“, „The Rose“, „Sarah“, Thema, Ziel- “Fuchsgraben-Polka” und ähnliches einstudieren. setzung: Der Workshop beginnt mit detaillierten, methodischen Atem-, Ansatz- & Einspielübungen. Darüber hinaus gibt es spieltechnische Beispiele bis hin zu Literaturtipps. Erfahrungen über Mundstück und Instrument werden ebenfalls veranschaulicht. Als spezielle Musikrichtung wird die „Egerländer Stilistik" analysiert und geprobt, mit bekannten und neuen Kompositionen erarbeitet. Zielgruppe/ Die (möglichst) volljährigen Teilnehmer/innen sollten bereits über Orchestererfahrung mittleren Um- Teilnehmer: fangs verfügen (Mittelstufe). Max. 40 Personen (Einladung erfolgt nach Reihenfolge der Anmeldung unter Berücksichtigung einer ausgewogenen Teilnehmerzahl: Orchesterbesetzung.) Bei Anmeldung bitte die Email-Adresse gut leserlich angeben. Flöte - Hans Heinrich Müller, Klarinette - Tim Remmert, Dozenten: Hohes Blech - Andreas Scholz, Tiefes Blech - Bernd Wilmer, Schlagwerk - Fabian Hartwich, Saxophon und Gesamtproben - Michael Tewes Turner-Musik-Akademie - Altgandersheim Lehrgangsort: Sonnenberg 10, 37581 Bad Gandersheim Tel: 05382 / 95690 Anreise: Freitag, 20.08.2021 ab 16:00 Uhr (Beginn der Anreise und persönliche Einspielzeit) Abreise: Sonntag, 22.08.2021 ca. 15:00 Uhr - Verlängerung bis 18:00 Uhr möglich Die Teilnehmerumlage (inkl. Unterkunft und Verpflegung) beträgt 70,00 € p.P. für die vollständige Lehrgangsmaßnahme und ist sofort nach Erhalt der Rechnung mit dem Verwendungszweck „Registerlehrgang Musik“ auf das Konto des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen, bei der Sparkasse Hannover, zu überweisen: Kosten: IBAN: DE76 2505 0180 0910 224 811 (Auch bei nur teilweiser Inanspruchnahme des Lehrgangsangebotes, ist ein Splitting oder eine Re- duzierung der Teilnehmerumlage nicht möglich). Reisekosten können nicht erstattet werden. Es wird empfohlen, Fahrgemeinschaften zu bilden. Anmeldeschluss ist der 12. August 2021. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich schriftlich per Post, Mail oder Fax mit dem beigefügten Formular direkt an die Landesgeschäftsstelle des LFV-NDS: Anmeldeschluss: Bertastraße 5, 30159 Hannover, Fax: (0511) 886112 Die Unterbringung erfolgt überwiegend in Doppelzimmern. Mitzubringen sind: Handtücher, Instrumente, Schreibmaterial, Papier und Notenständer. Event. Foto- und / oder Filmaufnahmen, sowie Tonmitschnitte aus der Lehrgangsmaßnahme werden aus- Sonstiges: schließlich für verbandseigene (Werbe-) Maßnahmen verwendet. Die Landeslehrgänge des Fachbereichs „Feuerwehr-Musikwesen“ werden aus gegebenem Anlass nach den Hygienekonzepten der jeweiligen Bildungseinrichtung (hier: Turner-Musik- Akademie) durchgeführt. Lehrgangsleitung: Bernd Wilmer (05304/901160 - musik@wilmer-vordorf.de ) Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten! Hannover, d. 26.07.2021 gez. Bodo Wartenberg gez. Bernd Wilmer (Landesstabführer) (Landesausbildungskoordinator Fachbereich Musik)
LANDESFEUERWEHRVERBAND NIEDERSACHSEN - Feuerwehr-Musikwesen - Stundenplan Register „Egerländer Stilistik“ in der Turner-Musik-Akademie Altgandersheim vom 20. - 22.08.2021 Datum: Uhrzeit: Freitag, 20.08.2021 16:00 - 18:00 Anreise / Zimmerbelegung / Einspielzeit 18:00 - 19:00 Abendessen 19:00 - 20:30 Begrüßung, Vorstellung, Gesamtprobe 20:30 - 20:45 kurz Pause 20:45 - 22:00 Gesamtprobe Samstag, 21.08.2021 07:45 - 09:00 Frühstück 09:00 - 10:30 Registerarbeit 10:30 - 10:40 kurz Pause 10:40 - 12:00 Registerarbeit 12:00 - 13:15 Mittagspause 13:15 - 15:00 Gesamtprobe 15:00 - 15:20 Kaffeepause 15:20 - 16:20 Registerarbeit 16:20 - 16:30 kurz Pause 16:30 - 18:00 Registerarbeit 18:00 - 19:15 Abendessen 19:15 - 22:00 Gesamtprobe Sonntag, 22.08.2021 07:45 - 09:00 Frühstück 09:00 - 10:35 Gesamtprobe 10:35 - 10:45 kurz Pause 10:45 - 12:15 Gesamtprobe 12:15 - 13:30 Mittagessen 13:30 - 15:00 Abschlussgespräche, Feedback evtl. Zeit für Verlängerung Anmerkung: Die angegebenen Zeiten sind Richtwerte. Die tatsächlichen Inhalte der Unterrichtseinheiten, deren Dauer sowie die Pausenzeiten werden je nach den Gegebenheiten von der Lehrgangsleitung bzw. den Dozenten festgelegt.
Turner-Musik-Akademie e.V. Wilhelm-Watermann-Haus Hygienekonzept der Turner-Musik-Akademie Altgandersheim zur Durchführung von Seminaren und Lehrgängen mit Chören und Instrumentalgruppen 0 Stand: V2.0 12.05.2021
Turner-Musik-Akademie e.V. Wilhelm-Watermann-Haus Inhaltsverzeichnis Kapitel / Thema Seite 1. Was ist vor dem Seminar/Lehrgang zu klären, bzw. zu veranlassen (Checkliste) 1 2. Allgemein Voraussetzungen 2 3. Testungen 2 4. Regeln und Maßnahmen 4 5. Vorgehensweis beim Auftreten von Krankheitsfällen 8 6. Corona-Hygieneregeln der Turner-Musik-Akademie 8 (zum Aushändigen an die Teilnehmer) 7. Anmeldung und Einwilligung der Teilnehmer zur Teilnahme an Seminaren 9 und Lehrgängen der Turner-Musik-Akademie 8. Anhang 1 Hygienemaßnahmen bezogen auf die einzelnen Räume und 9 Funktionsgruppen 9. Anhang 2 Anbringungsplätze der Hygieneregeln und Hygieneschilder 12 10. Anhang 3 Übersicht über die einzelnen Hygieneschilder und Hygieneplakate 14 1 Stand: V2.0 12.05.2021
Turner-Musik-Akademie e.V. Wilhelm-Watermann-Haus 1. Was ist vor dem Seminar, Lehrgang zu klären, bzw. zu veranlassen (Checkliste) Seminar-/Lehrgangsbezeichnung Seminar-/Lehrgangsnummer Zeitangaben zum Seminar/Lehrgang Datum/Uhrzeit Name des Verbandes, des Vereins, des Chores, der Instrumentalgruppe Name der Ansprechpartnerin, des Ansprechpartners Anschrift des Verbandes, des Vereins, des Chores, der Instrumentalgruppe Ablaufplan des Seminar-, Lehrgangs- oder Workshops mit Inhalten, Zeiten Benötigte Gruppen-/Probenräume Größe der Gruppen-/Probenräume (Raumhöhe und Grundfläche) Festlegen der Teilnehmerzahl (mind. 10 m2 /Person) Verpflegung (ja, nein) wenn ja, Küche informieren Übernachtung (ja, nein) wenn ja, wieviel Zimmer benötigt Möglichkeiten zur Handdesinfektion Lüftungsmöglichkeiten der Gruppen- und Probenräume Zuständig für die Anwesenheitsliste Ansprechpartner/in der TMA Pieter Sikkema (Leiter der Turner-Musik-Akademie) Hygieneverantwortliche Person Pieter Sikkema (Leiter der Turner-Musik-Akademie) sowie jeweilige*r Seminar-/Lehrgangsleiter*in 2 Stand: V2.0 12.05.2021
Turner-Musik-Akademie e.V. Wilhelm-Watermann-Haus 2. Allgemein Voraussetzungen 2.1 Die jeweils aktuelle Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus ist einzuhalten. 2.2 Die Leitung der Turner-Musik-Akademie (ersatzweise die Seminar-/Lehrgangsleitung) trägt die Verantwortung für die Sicherstellung der hygienischen Erfordernisse durch Anleitung, Kontrolle und ggf. Kontakt zu den zuständigen Gesundheitsämtern. 2.3 Es ist mindestens eine hygieneverantwortliche Person zu bestimmen, die auf die korrekte Durchführung der Hygienemaßnahmen vor, während und nach den Seminaren bzw. Lehrgängen achtet. 2.4 Hygienehinweise sind allen Musizierenden im Vorfeld oder spätestens zu Beginn der Seminare/Lehrgänge mitzuteilen. 2.5 Beteiligten eine Bestätigung über das Einhalten der Corona-Hygienemaßnahmen eingeholt. 2.6 Bei Kindern und Jugendlichen ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten zur Teilnahme an den Seminaren/Lehrgängen von den anmeldenden Verbänden/Vereinen einzuholen. 2.7 Die teilnehmenden Personen sind bei jedem Seminar/Lehrgang zu protokollieren (Anwesenheitslisten). 2.8 An den Eingängen, in den Gruppen- und Probenräumen sowie in den sanitären Anlagen und den Zimmern sind Hinweisschilder zu den Hygienestandards anzubringen (siehe Anlage 2 und 3). 2.9 Auf Querlüftung in den Gruppen- und Probenräumen sowie auf regelmäßige Pausen ist zu achten. 2.10 Die musikalischen Leitungen und sonstige Verantwortliche sollten über mögliche Symptome und Ansteckungsrisiken und informiert sein (siehe Robert-Koch-Institut). 3. Testung 3.1 Vor dem Betreten der Turner-Musik-Akademie hat jede Person (z.B. zu Beginn eines jeden Lehrgangs, Seminars oder Workshops) nachzuweisen, dass sie Corona-Negativ ist. Die Corona-Negativität kann nachgewiesen werden durch 3.2 eine molekularbiologische Untersuchung mittels Polymerase-Kettenreaktion (PCR- Test) 3.3 einen PoC-Antigen-Test zur patientennahen Durchführung entsprechend den Anforderungen der jeweils aktuellen Coronavirus-Testverordnung (TestV). 3.4 einen Test zur Eigenanwendung (Selbsttest), der durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen und auf der Website https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html gelistet ist. 3 Stand: V2.0 12.05.2021
Turner-Musik-Akademie e.V. Wilhelm-Watermann-Haus 3.5 Testungen nach 3.2 und 3.3 müssen durch eine Bescheinigung der den Test durchgeführten Stelle nachgewiesen werden. 3.6 Testungen nach 3.4 können von externen Leistungserbringern vorgenommen werden. Sie dürfen maximal 24 Stunden zurückliegen und müssen durch eine Bescheinigung der den Test durchgeführten Stelle nachgewiesen werden. 3.7 Testungen nach 3.4 können vor Ort unter Aufsicht einer von der TMA autorisierten Person durchgeführt werden. 3.8 Bescheinigungen über Testungen nach 3.2 und 3.3 sowie durch externe Dienstleister durchgeführte Testungen nach 3.4 müssen als Angaben Name, Vorname, Geburts- datum, Adresse der getesteten Person, Name und Hersteller des Tests, Testdatum, Testuhrzeit, Name und Firma der beaufsichtigenden Person sowie Testart und Test- ergebnis enthalten. 3.9 Bescheinigungen über von externen Leistungserbringern nach 3.4 durchgeführte Testungen dürfen nicht älter als 24 Stunden sein und ein negatives Testergebnis enthalten. 3.10 Nach 3.4 vor Ort durchgeführte Testungen müssen ein negatives Ergebnis ergeben. 3.11 Ergibt eine Testung das Vorliegen des Corona-Virus SARS-CoV-2, so wird den getesteten Personen der Zutritt zur Turner-Musik-Akademie verweigert und sofort das örtlich zuständige Gesundheitsamt über das Ergebnis der Testung unter zur Verfügungstellung der vom Gesundheitsamt benötigten Daten informiert. 3.12 Die Pflicht zur Testung, wenn die Teilnehmerin oder der Teilnehmer einen für sie geltenden Impfnachweis gemäß § 2 Nr. 3 SchAusnahmV vorlegt. 3.13 Die Pflicht zur Testung auch, wenn die Teilnehmerin oder der Teilnehmer einen für sie geltenden Genesenennachweis gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV vorlegt. 3.14 Die Pflicht zur Testung gilt nicht für Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren. 4. Regeln und Maßnahmen 4.1 Handhygiene 4.1.1 Vor dem Unterricht, der Probe muss eine Händedesinfektion (30 Sekunden lang) stattfinden (auf Verfallsdatum des Infektionsmittels achten!). 4.1.2 Alternativ: Hände gründlich mindestens 20–30 Sekunden lang mit Wasser und Flüssigseife waschen. 4.1.3 Zum Abtrocknen sind Einmalhandtücher bereitzustellen und zu verwenden. 4.1.4 Hände sind vom Gesicht fernzuhalten. 4.1.5 Türklinken, wenn möglich nicht mit der Hand anfassen, sondern ggf. den 4 Stand: V2.0 12.05.2021
Turner-Musik-Akademie e.V. Wilhelm-Watermann-Haus Ellenbogen benutzen! 4.2 Hustenetikette 4.2.1 Beim Husten und Niesen ist größtmöglicher Abstand zu wahren, sich möglichst wegzudrehen und in die Armbeuge/ein Papiertaschentuch zu husten und zu niesen, das danach entsorgt wird. 4.2.2 Nach dem Naseputzen/Niesen/Husten sind gründlich die Hände zu desinfizieren/waschen. 4.3 Beteiligte protokollieren, führen einer Anwesenheitsliste 4.3.1 In jedem Seminar/Lehrgang werden die Teilnehmenden (vollständiger Name, Adresse, Telefon sowie Datum und Uhrzeit protokolliert, um ggf. spätere Infektionsketten nachverfolgen zu können. Diese Anwesenheitsliste wird von der verantwortlichen Seminarleitung geführt. 4.3.2 Die Anwesenheitsliste ist zusätzlich zum Abwickeln, bzw. Abrechnen des Seminars/des Lehrgangs zur Nachverfolgung möglicher Infektionen aufzubewahren. Diese Anwesenheitsliste muss unter Verschluss aufbewahrt und nach Nichtmehrbenötigen entsprechend geltenden Datenschutzricht- linien vernichtet werden. Die Musizierenden werden in geeigneter Weise darauf hingewiesen, dass die Daten auf Verlangen zur Kontaktrückverfolgung an das zuständige Gesundheitsamt weitergegeben werden. 4.3.3 Besucher, die nicht an Seminaren/Lehrgängen teilnehmen, sind analog zu 3.3.1 gesondert zu erfassen. Diese Daten sind einen Monat aufzubewahren und anschließend entsprechend 3.3.2 zu vernichten. 4.4 Tragen von medizinischem Mund-Nasen-Schutz (Mund-Nasen-Bedeckung) 4.4.1 Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske ist von allen Beteiligten (ab 6 Jahren) mitzubringen und in (längeren) Pausen, sowie vor und nach der Probe, zu tragen. 4.4.2 Ein Tragen des medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder der FFP2-Maske in der gesamten Probe ist in je nach Fall gesondert in Erwägung zu ziehen. 4.4.3 Medizinische Einmalmasken stehen für diejenigen Teilnehmenden zur Verfügung stehen, die ihren medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske vergessen haben. 4.4.4 Auf den sachgerechten Umgang wird vor dem Seminar/Lehrgang hingewiesen. 4.4.5 Die medizinischen Einmalmasken sind von den Teilnehmern getrennt vom normalen Abfall gesondert zu entsorgen. 5 Stand: V2.0 12.05.2021
Turner-Musik-Akademie e.V. Wilhelm-Watermann-Haus 4.5 Abstandsregeln 4.5.1 Der nach aktueller Verordnung geltende Mindestabstand (derzeit: 1,5m) zu allen Personen in alle Richtungen ist beim Musizieren sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien strikt einzuhalten (Stühle dementsprechend aufstellen oder Stehflächen im Abstand markieren, vor Ort geltende zusätzliche Vorschriften beachten). 4.5.2 Der Abstand zwischen der musikalischen Leitung und den Musizierenden muss mindestens 3 m betragen. 4.5.3 Die Abstandsregeln sind auch auf dem Weg zum Seminar-/Lehrgangsraum und in den Pausen sowie dem Gelände der TMA zu beachten. 4.5.4 Die Musizierenden werden ausdrücklich auf die Einhaltung der geltenden Kontaktbeschränkungen auch vor und nach der Probe hingewiesen. 4.5.5 Zu- und Ausgänge und die Wege dorthin sind, wenn irgend möglich, voneinander zu trennen. 4.5.6 Finden mehrere Veranstaltungen im gleichen Gebäude statt, ist darauf zu achten, dass Kontakte zwischen den Gruppen unbedingt vermieden werden. Dafür werden mehrere Zugangs-/Ausgangsbereiche für diese Gruppen bestimmt, idealerweise als „Einbahnstraßenregelung“ durch getrennten Eingang/Ausgang. 4.6 Proben im Freien 4.6.1 Generell ist das Proben unter freiem Himmel unter Einhaltung der Abstandsregeln zu bevorzugen, wenn die Witterung es zulässt und ein geeigneter Platz zur Verfügung steht. 4.6.2 Die allgemeinen Hygieneregeln sind auch im Freien zu beachten. 4.6.3 Die maximale Zahl der Teilnehmenden wird durch die Relation zum Platzangebot und den einzuhaltenden Sicherheitsabständen definiert. 4.6.4 Hierbei ist aber grundsätzlich die zuständige kommunale Behörde zu informieren. 4.7 Proben in Räumen 4.7.1 Die Räumlichkeiten müssen groß genug sein, dass die Abstandsregeln eingehalten werden können. 4.7.2 Die Raumhöhe sollte mindestens 3,5 m betragen. 4.7.3 Es sollte möglichst mit festen Gruppen immer in den gleichen Räumen geprobt werden. 6 Stand: V2.0 12.05.2021
Turner-Musik-Akademie e.V. Wilhelm-Watermann-Haus 4.8 Lüftung 4.8.1 Es ist nach Möglichkeit für eine durchgehende Querbelüftung der Räume zu Sorgen. 4.8.2 Nach spätestens einer Lerneinheit sollte für 5–10, noch besser für 15 Minuten eine intensive Stoß- oder Querlüftung (waagrecht geöffnete, gegenüberliegende Fenster/Türen) erfolgen. 4.9 Rhythmisierung 4.9.1 Sollten mehrere Gruppen nacheinander die Seminar-/Lehrgangsräume belegen, so ist, um Kontakte zwischen den jeweiligen Gruppenteilnehmern zu vermeiden, zwischen den Belegungen eine Pause von mindestens 15 Minuten einzuplanen und eine ausreichende Belüftung zu gewährleisten. 4.10 Umgang mit Instrumenten und Noten 4.10.1 Alle Gegenstände (z.B. Noten, Notenmappen, Bleistifte, Instrumente) sind personenbezogen zu verwenden und von den Teilnehmenden selbst mitzubringen. 4.10.2 Ist dies nicht möglich, muss eine gründliche Reinigung/Desinfektion nach der Nutzung erfolgen. 4.10.3 Die Tastatur eines Probeninstrumentes (z.B. Klavier) muss vor und nach der jeweiligen Probe desinfiziert werden. 4.10.4 Die Mehrfachnutzung von Schlägeln im Schlagzeug- und Percussionsregister durch verschiedene Personen ist zu vermeiden. 4.10.5 Eventuell anfallendes Kondenswasser aus Instrumenten muss sorgfältig aufgefangen und anschließend entsorgt werde. 4.11 Trinken 4.11.1 Trinkbehältnisse zum Benutzen außerhalb des Speiseraumes müssen von den Teilnehmenden selbst mitgebracht werden und dürfen nicht gemeinsam genutzt werden. 4.12 Reinigung 4.12.1 Es ist dafür zu sorgen, dass die Gruppen- und Probenräume sowie die sanitären Einrichtungen regelmäßige gereinigt werden. 4.13 Umgang mit Risikogruppen 4.13.1 Personen, die einer Risikogruppe (vgl. Robert-Koch-Institut) angehören, müssen auf die möglichen Gefahren durch die Teilnahme an den Seminaren/ Lehrgängen hingewiesen werden. 7 Stand: V2.0 12.05.2021
Turner-Musik-Akademie e.V. Wilhelm-Watermann-Haus 4.13.2 Nehmen Personen einer Risikogruppe nach erfolgter Belehrung dennoch freiwillig an Proben teil, so sind sie darauf hinzuweisen, dass sie vollum- fänglich in eigener Verantwortung und Haftung handeln. 4.14 Ausschluss von den Proben 4.14.1 Personen, die positiv getestet oder als positiv eingestuft gelten, in Quarantäne sein müssen, Symptome einer Atemwegserkrankung zeigen bzw. anderweitig erkrankt sind, dürfen nicht an den Seminaren/Lehrgängen teilnehmen. 5. Vorgehensweis beim Auftreten von Krankheitsfällen 5.1. Zeigen Seminar-/Lehrgangsteilnehmer Anzeichen einer Atemwegserkrankung bzw. anderer Symptome von CoViD-19 (vgl. Robert-Koch-Institut), sollten diese zuhause bleiben. 5.2 Treten die Anzeichen während des Seminars/Lehrgangs auf, ist die betreff- ende Person von der Teilnahme umgehend auszuschließen und das zuständige Gesundheitsamt zu informieren. 5.3 Sollten Teilnehmende eines Seminars/Lehrgangs im Nachhinein positiv getestet werden, sind die Anwesenheitslisten und Teilnehmerdaten durch den Rechtsträger des Chores/der Instrumentalgruppe, des Vereins (ersatzweise der musikalischen Leitung) dem zuständigen Gesundheitsamt auszuhändigen. 6. Corona-Hygieneregeln der Turner-Musik-Akademie (zum Aushändigen an die Teilnehmer) Bitte halte dich an unsere Corona-Hygieneregeln Mundschutz dabei? Pflicht außerhalb des Unterrichtsraums und innerhalb des Gebäudes (Flur, WC, Speiseraum, Aufenthaltsraum, …); Halte mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen; Halte dich auf den Fluren und den Treppen rechts; Bilde keine größeren Gruppen; Umarme niemanden, gib anderen nicht die Hände; Wasch dir regelmäßig die Hände mindestens 20 Sekunden mit Seife; Nieße in deine Armbeuge; Fass dir nicht ins Gesicht; 8 Stand: V2.0 12.05.2021
Turner-Musik-Akademie e.V. Wilhelm-Watermann-Haus Setz dich bei den Mahlzeiten nur zu zweit an den Tisch; Setz dich im Unterricht immer an den gleichen Platz; Lüfte regelmäßig dein Zimmer; Denke auch an die Gesundheit deiner Mitmenschen! Fühlst Du dich krank, sage Bescheid und suche den Arzt auf. Danke, dass Du unsere Hygieneregeln einhältst! Das Team der TMA wünscht dir einen schönen Aufenthalt. 7. Anmeldung und Einwilligung der Teilnehmer zur Teilnahme an Seminaren/Lehrgängen der Turner-Musik-Akademie 8. Anhang 1 Hygienemaßnahmen bezogen auf die Räume und Funktionsgruppen 8.1 Eingangsbereich/Anmeldung 8.1.1 Schild mit „TMA-Hygieneregeln“ anbringen 8.1.2 Ständer mit Desinfektionsmitteln aufstellen 9 Stand: V2.0 12.05.2021
Turner-Musik-Akademie e.V. Wilhelm-Watermann-Haus 8.1.3 Regelmäßig reinigen, desinfizieren und querlüften 8.1.4 Sitzplätze reduzieren, Sitzplätze abends sperren 8.2 Seiteneingänge 8.2.1 Schild mit „TMA-Hygieneregeln“ anbringen 8.2.2 Ständer mit Desinfektionsmitteln aufstellen 8.2.3 Regelmäßig reinigen, desinfizieren und querlüften 8.3 Büro 8.3.1 Schild „Bitte einzeln eintreten, Abstand halten“ an den Bürotüren anbringen 8.3.2 Schild mit „TMA-Hygieneregeln“ im Büro anbringen 8.3.3 Ständer mit Desinfektionsmitteln aufstellen 8.3.4 Regelmäßig reinigen, desinfizieren und querlüften (ca. alle halbe Stunden) 8.3.5 „Spuckschutz“ zwischen den Schreibtischen anbringen 8.3.6 Maskenpflicht für Seminar-, Lehrgangs- und Workshopteilnehmer im Büro 8.4 Internat/Internatszimmer, Wohnung 8.4.1 Einzelbelegung (nur Zimmer mit Dusche), bei Familien Doppelbelegung 8.4.2 Schild mit „Regeln zum Händewaschen“ am Waschbecken/Spiegel anbringen 8.4.3 Seifenspender mit Flüssigseife zur Verfügung stellen 8.4.5 Regelmäßig reinigen, desinfizieren und querlüften 8.4.6 Regelmäßig querlüften 8.4.7 Intensives Lüften nach Belegungsende/vor Neubelegung (7 Tage-Regel beachten) 8.4.8 7 Tage-Wiederbelegungsfrist beachten 8.5 Küche 8.5.1 Schild mit „TMA-Hygieneregeln“ anbringen 8.5.2 Ständer mit Desinfektionsmitteln aufstellen 8.5.3 Regelmäßig reinigen, desinfizieren und querlüften 8.5.4 Essenausgabe zum Frühstück, Mittag- und Abendessen als Tellergericht !! 8.5.5 „Spuckschutz“ an der Essenausgabe anbringen 8.5.6 Essenausgabe mit Handschuhen 8.5.7 Konfitüre, Marmelade, Honig …. in Portionspackungen 8.6 Speiseräume 8.6.1 Schild mit „TMA-Hygieneregeln“ anbringen 8.6.2 Ständer mit Desinfektionsmitteln aufstellen 8.6.3 Regelmäßig reinigen, desinfizieren und querlüften (spätestens nach jeder Mahlzeit) 10 Stand: V2.0 12.05.2021
Turner-Musik-Akademie e.V. Wilhelm-Watermann-Haus 8.6.4 Tische in einem Mindestabstand von 2,0 Metern aufstellen 8.6.5 Tische beschildern mit „max. 2 Personen pro Tisch“ 8.6.6 Nicht zu besetzende Plätze des Tisches markieren Sitzplätze entsprechend reduzieren 8.6.7 Einbahnstraßenregelung markieren, bzw. ausschildern 1. Eingang = linke Tür -> Essenausgabe 2. Ausgang = Aufenthaltsraum -> rechte Tür -> Flur 8.6.8 Auf dem Flur ab Tür zum Speisesaal Wartelinien im Abstand von 2 Metern auf dem Fußboden anbringen 8.7 Aufenthaltsräume 8.7.1 Schild mit „TMA-Hygieneregeln“ anbringen 8.7.2 Ständer mit Desinfektionsmitteln aufstellen 8.7.3 Regelmäßig reinigen, desinfizieren und querlüften (ca. alle halbe Stunden) 8.7.4 Tische in einem Mindestabstand von 2,0 Metern aufstellen 8.7.5 2 Personen pro Tisch“ 8.7.6 Nicht zu besetzende Plätze des Tisches markieren/sperren 8.7.7 Sitzplätze entsprechend reduzieren, Stühle entfernen 8.7.8 Maskenpflicht beachten 8.8 Sanitärräume/Toiletten 8.8.1 Schild mit „TMA-Hygieneregeln“ anbringen 8.8.2 Ständer mit Desinfektionsmitteln aufstellen 8.8.3 Regelmäßig reinigen, desinfizieren und querlüften 8.8.4 Regelmäßig auf Vorhandensein von Seife und Einmalpapierhandtüchern kontrollieren 8.9 Theorieräume 8.9.1 Schild mit „TMA-Hygieneregeln“ anbringen 8.9.2 Ständer mit Desinfektionsmitteln aufstellen 8.9.3 Regelmäßig reinigen, desinfizieren und querlüften 8.9.4 Sitzplätze und Tische in einem Mindestabstand von 2,0 Metern aufstellen 8.9.5 Vorhandene Tische beschildern mit „max. 2 Personen pro Tisch“ 8.9.6 Sitzplätze entsprechend reduzieren, Stühle entfernen und im Abstand von 2 Metern aufstellen 8.10 Konzertsaal/Probenräume 8.10.1 Schild mit „TMA-Hygieneregeln“ anbringen 8.10.2 Ständer mit Desinfektionsmitteln aufstellen 8.10.3 Regelmäßig reinigen, desinfizieren und querlüften 11 Stand: V2.0 12.05.2021
Turner-Musik-Akademie e.V. Wilhelm-Watermann-Haus 8.10.1 Sitzplätze in einem Mindestabstand von 2,0 Metern aufstellen 8.10.2 Von den Musikern zum Dirigenten einen Mindestabstand von 3,0 Metern einhalten 8.10.3 Bei Instrumental-/Blasmusik Einmalhandtücher, bzw. Behälter zum Auffangen der Flüssigkeit aus den Instrumenten benutzen 8.10.4 Behälter zum Entsorgen der Einmalhandtücher bevorraten 8.10.5 Flüssigkeit aus den Auffangbehältern nach der Probe mit Einmalhandtüchern aufnehmen und diese anschließend entsorgen 9. Anhang 2 Anbringungsplätze der Hygieneregeln und Hygieneschilder 9.1 Die Hygieneregeln der Turner-Musik-Akademie 9.1.1 Haupteingang 9.1.2 Seiteneingang Innenhof 9.1.3 Seiteneingang am Eiskanal/Hauptgebäude 9.1.4 Seiteneingang am Eiskanal/Neubau 9.1.5 Seiteneingang Sportlertrakt 9.1.6 Seiteneingang Konzertsaal/Garten zur Gande 9.1.7 Seiteneingang Konzertsaal/Notausgang 9.1.8 Büro 9.1.9 Küche 9.1.10 Speisesaal 9.1.11 Aufenthaltsraum 9.1. 12 „Alberts“-Theorieraum 9.1.13 Studio 2 9.1.14 Konzertsaal 9.1.15 Eingangstür zu den Zimmern im Innenhof 9.1.16 Eingangstür zu den Zimmern in der Wohnung im Neubau 9.2 Büro, bitte einzeln eintreten 9.2.1 Tür zum Büro in der Eingangshalle 9.2.2 Bürotür direkt 9.3 Während der Mahlzeiten kein Eintritt 9.3.1 Tür zum Aufenthaltsraum (auf der Flurseite) 9.4 Ausgang 9.4.1 Aufenthaltsraumtür (Innenseite) 9.4.2 Konzertsaal (linke Tür vom Saal aus gesehen) 9.5 Während der Mahlzeiten kein Durchgang 9.5.1 Speiseraumtür (Innenseite) 12 Stand: V2.0 12.05.2021
Turner-Musik-Akademie e.V. Wilhelm-Watermann-Haus 9.6 Eingang 9.6.1 Speiseraumtür (Flurseite) 9.6.2 Konzertsaal (linke Tür vom Flur aus gesehen) 9.7 Maximal 2 Personen am Tisch 9.7.1 2 Schilder je Tisch 9.8 Notruftelefon 9.8.1 Eingangshalle 9.8.2 Büro/Verwaltung 9.8.3 Küche 9.9 Verhaltensregeln für die Speiseräume 9.9.1 Speiseraum 9.9.2 Aufenthaltsraum 9.10 Konzertsaal / Eintritt 9.10.1 Konzertsaal (linke Tür vom Flur aus gesehen) 9.11 Konzertsaal / Ausgang 9.11.1 Konzertsaal (linke Tür vom Saal aus gesehen) 9.12 Konzertsaal / Kein Eintritt 9.12.1 Konzertsaal (rechte Tür vom Flur aus gesehen) 9.13 Konzertsaal / Kein Ausgang 9.13.1 Konzertsaal (rechte Tür vom Saal aus gesehen) 13 Stand: V2.0 12.05.2021
Turner-Musik-Akademie e.V. Wilhelm-Watermann-Haus 10 Anhang 3 Übersicht über die einzelnen Hygieneschilder und Hygieneplakate 14 Stand: V2.0 12.05.2021
Turner-Musik-Akademie e.V. Wilhelm-Watermann-Haus 15 Stand: V2.0 12.05.2021
Turner-Musik-Akademie e.V. Wilhelm-Watermann-Haus 16 Stand: V2.0 12.05.2021
Turner-Musik-Akademie e.V. Wilhelm-Watermann-Haus 17 Stand: V2.0 12.05.2021
Turner-Musik-Akademie e.V. Wilhelm-Watermann-Haus Altgandersheim, 12.05.2021 18 Stand: V2.0 12.05.2021
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