Ausschreibung Landeslehrgang Register "Egerländer Stilistik" - (2- 2021 - BLO)

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Ausschreibung Landeslehrgang Register "Egerländer Stilistik" - (2- 2021 - BLO)
Ausschreibung Landeslehrgang Register
                              „Egerländer Stilistik“
                                (2- 2021 - BLO)
Der Landesfeuerwehrverband Niedersachsen (LFV-NDS) führt vom 20. - 22. August 2021 einen Landeslehrgang für
Blasorchester durch. Der Lehrgang wird mit finanziellen Mitteln des Nds. Ministeriums für Wissenschaft und Kultur geför-
dert. Diese Ausschreibung richtet sich an alle Blasmusiker/innen im LFV-NDS.

                        Wer möchte Musik machen im Stil der „Fegerländer“, „Martin Scharnagll“?
                        Bei unserem Workshop werden wir vor allem auf die Stilistik und Interpretation der neuen Böhmi-
                        schen Blasmusik eingehen.
                        An den Proben werden wir einige neue Egerländer-Titel wie z.B.: „Zeitlos“, „Astronautenmarsch“,
                        „Von Freund zu Freund“, „My Dream“, „Das goldene Flügelhorn“, „The Rose“, „Sarah“,
Thema, Ziel-            “Fuchsgraben-Polka” und ähnliches einstudieren.
setzung:                Der Workshop beginnt mit detaillierten, methodischen Atem-, Ansatz- & Einspielübungen. Darüber
                        hinaus gibt es spieltechnische Beispiele bis hin zu Literaturtipps. Erfahrungen über Mundstück und
                        Instrument werden ebenfalls veranschaulicht.
                        Als spezielle Musikrichtung wird die „Egerländer Stilistik" analysiert und geprobt, mit bekannten und
                        neuen Kompositionen erarbeitet.

Zielgruppe/             Die (möglichst) volljährigen Teilnehmer/innen sollten bereits über Orchestererfahrung mittleren Um-
Teilnehmer:             fangs verfügen (Mittelstufe).

                        Max. 40 Personen
                        (Einladung erfolgt nach Reihenfolge der Anmeldung unter Berücksichtigung einer ausgewogenen
Teilnehmerzahl:
                        Orchesterbesetzung.)
                        Bei Anmeldung bitte die Email-Adresse gut leserlich angeben.

                        Flöte - Hans Heinrich Müller, Klarinette - Tim Remmert,
Dozenten:               Hohes Blech - Andreas Scholz, Tiefes Blech - Bernd Wilmer,
                        Schlagwerk - Fabian Hartwich, Saxophon und Gesamtproben - Michael Tewes

                        Turner-Musik-Akademie - Altgandersheim
Lehrgangsort:           Sonnenberg 10, 37581 Bad Gandersheim
                        Tel: 05382 / 95690

Anreise:                Freitag, 20.08.2021 ab 16:00 Uhr (Beginn der Anreise und persönliche Einspielzeit)

Abreise:                Sonntag, 22.08.2021 ca. 15:00 Uhr - Verlängerung bis 18:00 Uhr möglich

                        Die Teilnehmerumlage (inkl. Unterkunft und Verpflegung) beträgt 70,00 € p.P. für die vollständige
                        Lehrgangsmaßnahme und ist sofort nach Erhalt der Rechnung mit dem Verwendungszweck
                        „Registerlehrgang Musik“ auf das Konto des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen, bei
                        der Sparkasse Hannover, zu überweisen:
Kosten:                                           IBAN: DE76 2505 0180 0910 224 811
                        (Auch bei nur teilweiser Inanspruchnahme des Lehrgangsangebotes, ist ein Splitting oder eine Re-
                        duzierung der Teilnehmerumlage nicht möglich).
                        Reisekosten können nicht erstattet werden. Es wird empfohlen, Fahrgemeinschaften zu bilden.
                        Anmeldeschluss ist der 12. August 2021. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich schriftlich per Post,
                        Mail oder Fax mit dem beigefügten Formular direkt an die Landesgeschäftsstelle des LFV-NDS:
Anmeldeschluss:
                        Bertastraße 5, 30159 Hannover, Fax: (0511) 886112

                        Die Unterbringung erfolgt überwiegend in Doppelzimmern.
                        Mitzubringen sind: Handtücher, Instrumente, Schreibmaterial, Papier und Notenständer. Event.
                        Foto- und / oder Filmaufnahmen, sowie Tonmitschnitte aus der Lehrgangsmaßnahme werden aus-
Sonstiges:              schließlich für verbandseigene (Werbe-) Maßnahmen verwendet.
                        Die Landeslehrgänge des Fachbereichs „Feuerwehr-Musikwesen“ werden aus gegebenem
                        Anlass nach den Hygienekonzepten der jeweiligen Bildungseinrichtung (hier: Turner-Musik-
                        Akademie) durchgeführt.

Lehrgangsleitung:       Bernd Wilmer (05304/901160 - musik@wilmer-vordorf.de )

                             Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten!

Hannover, d. 26.07.2021

 gez. Bodo Wartenberg                                                             gez. Bernd Wilmer
   (Landesstabführer)                                              (Landesausbildungskoordinator Fachbereich Musik)
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LANDESFEUERWEHRVERBAND
                            NIEDERSACHSEN
                              - Feuerwehr-Musikwesen -

                               Stundenplan
                      Register „Egerländer Stilistik“
      in der Turner-Musik-Akademie Altgandersheim vom 20. - 22.08.2021
 Datum:                 Uhrzeit:
 Freitag, 20.08.2021    16:00 - 18:00      Anreise / Zimmerbelegung / Einspielzeit
                        18:00 - 19:00      Abendessen
                        19:00 - 20:30      Begrüßung, Vorstellung, Gesamtprobe
                        20:30 - 20:45      kurz Pause
                        20:45 - 22:00      Gesamtprobe

 Samstag, 21.08.2021    07:45 - 09:00      Frühstück
                        09:00 - 10:30      Registerarbeit
                        10:30 - 10:40      kurz Pause
                        10:40 - 12:00      Registerarbeit
                        12:00 - 13:15      Mittagspause
                        13:15 - 15:00      Gesamtprobe
                        15:00 - 15:20      Kaffeepause
                        15:20 - 16:20      Registerarbeit
                        16:20 - 16:30      kurz Pause
                        16:30 - 18:00      Registerarbeit
                        18:00 - 19:15      Abendessen
                        19:15 - 22:00      Gesamtprobe

 Sonntag, 22.08.2021    07:45 - 09:00      Frühstück
                        09:00 - 10:35      Gesamtprobe
                        10:35 - 10:45      kurz Pause
                        10:45 - 12:15      Gesamtprobe
                        12:15 - 13:30      Mittagessen
                        13:30 - 15:00      Abschlussgespräche, Feedback
                                           evtl. Zeit für Verlängerung

Anmerkung:
Die angegebenen Zeiten sind Richtwerte.
Die tatsächlichen Inhalte der Unterrichtseinheiten, deren Dauer sowie die Pausenzeiten werden
je nach den Gegebenheiten von der Lehrgangsleitung bzw. den Dozenten festgelegt.
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Turner-Musik-Akademie e.V.
                           Wilhelm-Watermann-Haus

         Hygienekonzept
                  der
     Turner-Musik-Akademie
         Altgandersheim
       zur Durchführung von
    Seminaren und Lehrgängen
mit Chören und Instrumentalgruppen

              0                  Stand: V2.0 12.05.2021
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Turner-Musik-Akademie e.V.
                                                             Wilhelm-Watermann-Haus

Inhaltsverzeichnis

    Kapitel / Thema                                                                Seite
 1. Was ist vor dem Seminar/Lehrgang zu klären, bzw. zu veranlassen (Checkliste)       1
 2. Allgemein Voraussetzungen                                                          2
 3. Testungen                                                                          2
 4. Regeln und Maßnahmen                                                               4
 5. Vorgehensweis beim Auftreten von Krankheitsfällen                                  8
 6. Corona-Hygieneregeln der Turner-Musik-Akademie                                     8
    (zum Aushändigen an die Teilnehmer)
 7. Anmeldung und Einwilligung der Teilnehmer zur Teilnahme an Seminaren               9
    und Lehrgängen der Turner-Musik-Akademie
 8. Anhang 1     Hygienemaßnahmen bezogen auf die einzelnen Räume und                  9
                 Funktionsgruppen
 9. Anhang 2     Anbringungsplätze der Hygieneregeln und Hygieneschilder              12
 10. Anhang 3    Übersicht über die einzelnen Hygieneschilder und Hygieneplakate      14

                                       1                             Stand: V2.0 12.05.2021
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Turner-Musik-Akademie e.V.
                                                                 Wilhelm-Watermann-Haus

1. Was ist vor dem Seminar, Lehrgang zu klären, bzw. zu veranlassen (Checkliste)

  Seminar-/Lehrgangsbezeichnung

  Seminar-/Lehrgangsnummer

  Zeitangaben zum Seminar/Lehrgang
  Datum/Uhrzeit
  Name des Verbandes, des Vereins,
  des Chores, der Instrumentalgruppe
  Name der Ansprechpartnerin, des
  Ansprechpartners
  Anschrift des Verbandes, des Vereins,
  des Chores, der Instrumentalgruppe
  Ablaufplan des Seminar-, Lehrgangs-
  oder Workshops mit Inhalten, Zeiten
  Benötigte Gruppen-/Probenräume

  Größe der Gruppen-/Probenräume
  (Raumhöhe und Grundfläche)
  Festlegen der Teilnehmerzahl
  (mind. 10 m2 /Person)
  Verpflegung (ja, nein)
  wenn ja, Küche informieren
  Übernachtung (ja, nein)
  wenn ja, wieviel Zimmer benötigt
  Möglichkeiten zur Handdesinfektion

  Lüftungsmöglichkeiten
  der Gruppen- und Probenräume
  Zuständig für die Anwesenheitsliste

  Ansprechpartner/in der TMA                  Pieter Sikkema (Leiter der Turner-Musik-Akademie)

  Hygieneverantwortliche Person               Pieter Sikkema (Leiter der Turner-Musik-Akademie)
                                              sowie jeweilige*r Seminar-/Lehrgangsleiter*in

                                          2                              Stand: V2.0 12.05.2021
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Turner-Musik-Akademie e.V.
                                                             Wilhelm-Watermann-Haus

2. Allgemein Voraussetzungen
   2.1   Die jeweils aktuelle Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende
         Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus ist einzuhalten.
   2.2   Die Leitung der Turner-Musik-Akademie (ersatzweise die Seminar-/Lehrgangsleitung)
         trägt die Verantwortung für die Sicherstellung der hygienischen Erfordernisse durch
         Anleitung, Kontrolle und ggf. Kontakt zu den zuständigen Gesundheitsämtern.
   2.3   Es ist mindestens eine hygieneverantwortliche Person zu bestimmen, die auf die
         korrekte Durchführung der Hygienemaßnahmen vor, während und nach den
         Seminaren bzw. Lehrgängen achtet.
   2.4   Hygienehinweise sind allen Musizierenden im Vorfeld oder spätestens zu Beginn der
         Seminare/Lehrgänge mitzuteilen.
   2.5   Beteiligten eine Bestätigung über das Einhalten der Corona-Hygienemaßnahmen
         eingeholt.
   2.6   Bei Kindern und Jugendlichen ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten zur
         Teilnahme an den Seminaren/Lehrgängen von den anmeldenden Verbänden/Vereinen
         einzuholen.
   2.7   Die teilnehmenden Personen sind bei jedem Seminar/Lehrgang zu protokollieren
         (Anwesenheitslisten).
   2.8   An den Eingängen, in den Gruppen- und Probenräumen sowie in den sanitären
         Anlagen und den Zimmern sind Hinweisschilder zu den Hygienestandards anzubringen
         (siehe Anlage 2 und 3).
   2.9   Auf Querlüftung in den Gruppen- und Probenräumen sowie auf regelmäßige Pausen
         ist zu achten.
   2.10 Die musikalischen Leitungen und sonstige Verantwortliche sollten über mögliche
        Symptome und Ansteckungsrisiken und informiert sein (siehe Robert-Koch-Institut).

3. Testung
   3.1   Vor dem Betreten der Turner-Musik-Akademie hat jede Person (z.B. zu Beginn eines
         jeden Lehrgangs, Seminars oder Workshops) nachzuweisen, dass sie Corona-Negativ
         ist. Die Corona-Negativität kann nachgewiesen werden durch
   3.2   eine molekularbiologische Untersuchung mittels Polymerase-Kettenreaktion (PCR-
         Test)
   3.3   einen PoC-Antigen-Test zur patientennahen Durchführung entsprechend den
         Anforderungen der jeweils aktuellen Coronavirus-Testverordnung (TestV).
   3.4   einen Test zur Eigenanwendung (Selbsttest), der durch das Bundesinstitut für
         Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen und auf der Website
         https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html gelistet ist.

                                      3                              Stand: V2.0 12.05.2021
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Turner-Musik-Akademie e.V.
                                                                Wilhelm-Watermann-Haus

   3.5   Testungen nach 3.2 und 3.3 müssen durch eine Bescheinigung der den Test
         durchgeführten Stelle nachgewiesen werden.
   3.6   Testungen nach 3.4 können von externen Leistungserbringern vorgenommen
         werden. Sie dürfen maximal 24 Stunden zurückliegen und müssen durch eine
         Bescheinigung der den Test durchgeführten Stelle nachgewiesen werden.

   3.7   Testungen nach 3.4 können vor Ort unter Aufsicht einer von der TMA autorisierten
         Person durchgeführt werden.
   3.8   Bescheinigungen über Testungen nach 3.2 und 3.3 sowie durch externe Dienstleister
         durchgeführte Testungen nach 3.4 müssen als Angaben Name, Vorname, Geburts-
         datum, Adresse der getesteten Person, Name und Hersteller des Tests, Testdatum,
         Testuhrzeit, Name und Firma der beaufsichtigenden Person sowie Testart und Test-
         ergebnis enthalten.
   3.9   Bescheinigungen über von externen Leistungserbringern nach 3.4 durchgeführte
         Testungen dürfen nicht älter als 24 Stunden sein und ein negatives Testergebnis
         enthalten.
   3.10 Nach 3.4 vor Ort durchgeführte Testungen müssen ein negatives Ergebnis ergeben.

   3.11 Ergibt eine Testung das Vorliegen des Corona-Virus SARS-CoV-2, so wird den
        getesteten Personen der Zutritt zur Turner-Musik-Akademie verweigert und sofort
        das örtlich zuständige Gesundheitsamt über das Ergebnis der Testung unter zur
        Verfügungstellung der vom Gesundheitsamt benötigten Daten informiert.
   3.12 Die Pflicht zur Testung, wenn die Teilnehmerin oder der Teilnehmer einen für sie
        geltenden Impfnachweis gemäß § 2 Nr. 3 SchAusnahmV vorlegt.
   3.13 Die Pflicht zur Testung auch, wenn die Teilnehmerin oder der Teilnehmer einen für
        sie geltenden Genesenennachweis gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV vorlegt.
   3.14 Die Pflicht zur Testung gilt nicht für Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14
        Jahren.

4. Regeln und Maßnahmen
   4.1 Handhygiene
         4.1.1 Vor dem Unterricht, der Probe muss eine Händedesinfektion (30 Sekunden
               lang) stattfinden (auf Verfallsdatum des Infektionsmittels achten!).
         4.1.2 Alternativ: Hände gründlich mindestens 20–30 Sekunden lang mit Wasser
               und Flüssigseife waschen.
         4.1.3 Zum Abtrocknen sind Einmalhandtücher bereitzustellen und zu verwenden.
         4.1.4 Hände sind vom Gesicht fernzuhalten.
         4.1.5 Türklinken, wenn möglich nicht mit der Hand anfassen, sondern ggf. den

                                        4                               Stand: V2.0 12.05.2021
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Turner-Musik-Akademie e.V.
                                                         Wilhelm-Watermann-Haus

            Ellenbogen benutzen!

4.2 Hustenetikette
     4.2.1 Beim Husten und Niesen ist größtmöglicher Abstand zu wahren, sich
           möglichst wegzudrehen und in die Armbeuge/ein Papiertaschentuch zu
           husten und zu niesen, das danach entsorgt wird.
     4.2.2 Nach dem Naseputzen/Niesen/Husten sind gründlich die Hände zu
           desinfizieren/waschen.

4.3 Beteiligte protokollieren, führen einer Anwesenheitsliste
     4.3.1 In jedem Seminar/Lehrgang werden die Teilnehmenden (vollständiger Name,
           Adresse, Telefon sowie Datum und Uhrzeit protokolliert, um ggf. spätere
           Infektionsketten nachverfolgen zu können. Diese Anwesenheitsliste wird von
           der verantwortlichen Seminarleitung geführt.
     4.3.2 Die Anwesenheitsliste ist zusätzlich zum Abwickeln, bzw. Abrechnen des
           Seminars/des Lehrgangs zur Nachverfolgung möglicher Infektionen
           aufzubewahren. Diese Anwesenheitsliste muss unter Verschluss aufbewahrt
           und nach Nichtmehrbenötigen entsprechend geltenden Datenschutzricht-
           linien vernichtet werden. Die Musizierenden werden in geeigneter Weise
           darauf hingewiesen, dass die Daten auf Verlangen zur Kontaktrückverfolgung
           an das zuständige Gesundheitsamt weitergegeben werden.
     4.3.3 Besucher, die nicht an Seminaren/Lehrgängen teilnehmen, sind analog zu
           3.3.1 gesondert zu erfassen. Diese Daten sind einen Monat aufzubewahren
           und anschließend entsprechend 3.3.2 zu vernichten.

4.4 Tragen von medizinischem Mund-Nasen-Schutz (Mund-Nasen-Bedeckung)
     4.4.1 Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske ist von allen
           Beteiligten (ab 6 Jahren) mitzubringen und in (längeren) Pausen, sowie vor
           und nach der Probe, zu tragen.
     4.4.2 Ein Tragen des medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder der FFP2-Maske in
           der gesamten Probe ist in je nach Fall gesondert in Erwägung zu ziehen.
     4.4.3 Medizinische Einmalmasken stehen für diejenigen Teilnehmenden zur
           Verfügung stehen, die ihren medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine
           FFP2-Maske vergessen haben.
     4.4.4 Auf den sachgerechten Umgang wird vor dem Seminar/Lehrgang hingewiesen.
     4.4.5 Die medizinischen Einmalmasken sind von den Teilnehmern getrennt vom
           normalen Abfall gesondert zu entsorgen.

                                   5                             Stand: V2.0 12.05.2021
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                                                       Wilhelm-Watermann-Haus

4.5 Abstandsregeln
     4.5.1 Der nach aktueller Verordnung geltende Mindestabstand (derzeit: 1,5m) zu
           allen Personen in alle Richtungen ist beim Musizieren sowohl in
           geschlossenen Räumen als auch im Freien strikt einzuhalten (Stühle
           dementsprechend aufstellen oder Stehflächen im Abstand markieren, vor Ort
           geltende zusätzliche Vorschriften beachten).
     4.5.2 Der Abstand zwischen der musikalischen Leitung und den Musizierenden
           muss mindestens 3 m betragen.
     4.5.3 Die Abstandsregeln sind auch auf dem Weg zum Seminar-/Lehrgangsraum
           und in den Pausen sowie dem Gelände der TMA zu beachten.
     4.5.4 Die Musizierenden werden ausdrücklich auf die Einhaltung der geltenden
           Kontaktbeschränkungen auch vor und nach der Probe hingewiesen.
     4.5.5 Zu- und Ausgänge und die Wege dorthin sind, wenn irgend möglich,
           voneinander zu trennen.
     4.5.6 Finden mehrere Veranstaltungen im gleichen Gebäude statt, ist darauf zu
           achten, dass Kontakte zwischen den Gruppen unbedingt vermieden werden.
           Dafür werden mehrere Zugangs-/Ausgangsbereiche für diese Gruppen
           bestimmt, idealerweise als „Einbahnstraßenregelung“ durch
           getrennten Eingang/Ausgang.

4.6 Proben im Freien
     4.6.1 Generell ist das Proben unter freiem Himmel unter Einhaltung der
           Abstandsregeln zu bevorzugen, wenn die Witterung es zulässt und ein
           geeigneter Platz zur Verfügung steht.
     4.6.2 Die allgemeinen Hygieneregeln sind auch im Freien zu beachten.
     4.6.3 Die maximale Zahl der Teilnehmenden wird durch die Relation zum
           Platzangebot und den einzuhaltenden Sicherheitsabständen definiert.
     4.6.4 Hierbei ist aber grundsätzlich die zuständige kommunale Behörde zu
           informieren.

4.7 Proben in Räumen
     4.7.1 Die Räumlichkeiten müssen groß genug sein, dass die Abstandsregeln
           eingehalten werden können.
     4.7.2 Die Raumhöhe sollte mindestens 3,5 m betragen.
     4.7.3 Es sollte möglichst mit festen Gruppen immer in den gleichen Räumen
           geprobt werden.

                                 6                             Stand: V2.0 12.05.2021
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                                                         Wilhelm-Watermann-Haus

4.8 Lüftung
     4.8.1 Es ist nach Möglichkeit für eine durchgehende Querbelüftung der Räume zu
           Sorgen.
     4.8.2 Nach spätestens einer Lerneinheit sollte für 5–10, noch besser für 15 Minuten
           eine intensive Stoß- oder Querlüftung (waagrecht geöffnete,
           gegenüberliegende Fenster/Türen) erfolgen.

4.9 Rhythmisierung
     4.9.1 Sollten mehrere Gruppen nacheinander die Seminar-/Lehrgangsräume
           belegen, so ist, um Kontakte zwischen den jeweiligen Gruppenteilnehmern zu
           vermeiden, zwischen den Belegungen eine Pause von mindestens 15 Minuten
           einzuplanen und eine ausreichende Belüftung zu gewährleisten.

4.10 Umgang mit Instrumenten und Noten
     4.10.1 Alle Gegenstände (z.B. Noten, Notenmappen, Bleistifte, Instrumente) sind
            personenbezogen zu verwenden und von den Teilnehmenden selbst
            mitzubringen.
     4.10.2 Ist dies nicht möglich, muss eine gründliche Reinigung/Desinfektion nach der
            Nutzung erfolgen.
     4.10.3 Die Tastatur eines Probeninstrumentes (z.B. Klavier) muss vor und nach der
            jeweiligen Probe desinfiziert werden.
     4.10.4 Die Mehrfachnutzung von Schlägeln im Schlagzeug- und Percussionsregister
            durch verschiedene Personen ist zu vermeiden.
     4.10.5 Eventuell anfallendes Kondenswasser aus Instrumenten muss sorgfältig
            aufgefangen und anschließend entsorgt werde.

4.11 Trinken
     4.11.1 Trinkbehältnisse zum Benutzen außerhalb des Speiseraumes müssen von
            den Teilnehmenden selbst mitgebracht werden und dürfen nicht gemeinsam
            genutzt werden.

4.12 Reinigung
     4.12.1 Es ist dafür zu sorgen, dass die Gruppen- und Probenräume sowie die
            sanitären Einrichtungen regelmäßige gereinigt werden.

4.13 Umgang mit Risikogruppen
     4.13.1 Personen, die einer Risikogruppe (vgl. Robert-Koch-Institut) angehören,
            müssen auf die möglichen Gefahren durch die Teilnahme an den Seminaren/
            Lehrgängen hingewiesen werden.

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         4.13.2 Nehmen Personen einer Risikogruppe nach erfolgter Belehrung dennoch
                freiwillig an Proben teil, so sind sie darauf hinzuweisen, dass sie vollum-
                fänglich in eigener Verantwortung und Haftung handeln.

    4.14 Ausschluss von den Proben
         4.14.1 Personen, die positiv getestet oder als positiv eingestuft gelten, in Quarantäne
                sein müssen, Symptome einer Atemwegserkrankung zeigen bzw. anderweitig
                erkrankt sind, dürfen nicht an den Seminaren/Lehrgängen teilnehmen.

5. Vorgehensweis beim Auftreten von Krankheitsfällen
         5.1.   Zeigen Seminar-/Lehrgangsteilnehmer Anzeichen einer Atemwegserkrankung
                bzw. anderer Symptome von CoViD-19 (vgl. Robert-Koch-Institut), sollten
                diese zuhause bleiben.
         5.2    Treten die Anzeichen während des Seminars/Lehrgangs auf, ist die betreff-
                ende Person von der Teilnahme umgehend auszuschließen und das
                zuständige Gesundheitsamt zu informieren.
         5.3    Sollten Teilnehmende eines Seminars/Lehrgangs im Nachhinein positiv
                getestet werden, sind die Anwesenheitslisten und Teilnehmerdaten durch den
                Rechtsträger des Chores/der Instrumentalgruppe, des Vereins (ersatzweise
                der musikalischen Leitung) dem zuständigen Gesundheitsamt auszuhändigen.

6. Corona-Hygieneregeln der Turner-Musik-Akademie (zum Aushändigen an die Teilnehmer)
    Bitte halte dich an unsere Corona-Hygieneregeln

         Mundschutz dabei? Pflicht außerhalb des Unterrichtsraums und innerhalb des
         Gebäudes (Flur, WC, Speiseraum, Aufenthaltsraum, …);

         Halte mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen;

         Halte dich auf den Fluren und den Treppen rechts;

         Bilde keine größeren Gruppen;

         Umarme niemanden, gib anderen nicht die Hände;

         Wasch dir regelmäßig die Hände mindestens 20 Sekunden mit Seife;

         Nieße in deine Armbeuge;

         Fass dir nicht ins Gesicht;

                                       8                                Stand: V2.0 12.05.2021
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                                                                Wilhelm-Watermann-Haus

         Setz dich bei den Mahlzeiten nur zu zweit an den Tisch;

         Setz dich im Unterricht immer an den gleichen Platz;

         Lüfte regelmäßig dein Zimmer;

         Denke auch an die Gesundheit deiner Mitmenschen!

         Fühlst Du dich krank, sage Bescheid und suche den Arzt auf.

         Danke, dass Du unsere Hygieneregeln einhältst!

         Das Team der TMA wünscht dir einen schönen Aufenthalt.

7. Anmeldung und Einwilligung der Teilnehmer zur Teilnahme an Seminaren/Lehrgängen
   der Turner-Musik-Akademie

8. Anhang 1 Hygienemaßnahmen bezogen auf die Räume und Funktionsgruppen
   8.1 Eingangsbereich/Anmeldung
         8.1.1 Schild mit „TMA-Hygieneregeln“ anbringen
         8.1.2 Ständer mit Desinfektionsmitteln aufstellen

                                       9                               Stand: V2.0 12.05.2021
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                                                           Wilhelm-Watermann-Haus

      8.1.3 Regelmäßig reinigen, desinfizieren und querlüften
      8.1.4 Sitzplätze reduzieren, Sitzplätze abends sperren

8.2 Seiteneingänge
      8.2.1 Schild mit „TMA-Hygieneregeln“ anbringen
      8.2.2 Ständer mit Desinfektionsmitteln aufstellen
      8.2.3 Regelmäßig reinigen, desinfizieren und querlüften

8.3 Büro
      8.3.1   Schild „Bitte einzeln eintreten, Abstand halten“ an den Bürotüren anbringen
      8.3.2   Schild mit „TMA-Hygieneregeln“ im Büro anbringen
      8.3.3   Ständer mit Desinfektionsmitteln aufstellen
      8.3.4   Regelmäßig reinigen, desinfizieren und querlüften (ca. alle halbe Stunden)
      8.3.5   „Spuckschutz“ zwischen den Schreibtischen anbringen
      8.3.6   Maskenpflicht für Seminar-, Lehrgangs- und Workshopteilnehmer im Büro

8.4 Internat/Internatszimmer, Wohnung
      8.4.1 Einzelbelegung (nur Zimmer mit Dusche), bei Familien Doppelbelegung
      8.4.2 Schild mit „Regeln zum Händewaschen“ am Waschbecken/Spiegel anbringen
      8.4.3 Seifenspender mit Flüssigseife zur Verfügung stellen
      8.4.5 Regelmäßig reinigen, desinfizieren und querlüften
      8.4.6 Regelmäßig querlüften
      8.4.7 Intensives Lüften nach Belegungsende/vor Neubelegung
             (7 Tage-Regel beachten)
      8.4.8 7 Tage-Wiederbelegungsfrist beachten

8.5 Küche
      8.5.1   Schild mit „TMA-Hygieneregeln“ anbringen
      8.5.2   Ständer mit Desinfektionsmitteln aufstellen
      8.5.3   Regelmäßig reinigen, desinfizieren und querlüften
      8.5.4   Essenausgabe zum Frühstück, Mittag- und Abendessen als Tellergericht !!
      8.5.5   „Spuckschutz“ an der Essenausgabe anbringen
      8.5.6   Essenausgabe mit Handschuhen
      8.5.7   Konfitüre, Marmelade, Honig …. in Portionspackungen

8.6 Speiseräume
      8.6.1 Schild mit „TMA-Hygieneregeln“ anbringen
      8.6.2 Ständer mit Desinfektionsmitteln aufstellen
      8.6.3 Regelmäßig reinigen, desinfizieren und querlüften
             (spätestens nach jeder Mahlzeit)

                                   10                              Stand: V2.0 12.05.2021
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                                                          Wilhelm-Watermann-Haus

      8.6.4 Tische in einem Mindestabstand von 2,0 Metern aufstellen
      8.6.5 Tische beschildern mit „max. 2 Personen pro Tisch“
      8.6.6 Nicht zu besetzende Plätze des Tisches markieren
            Sitzplätze entsprechend reduzieren
      8.6.7 Einbahnstraßenregelung markieren, bzw. ausschildern
                     1. Eingang = linke Tür -> Essenausgabe
                     2. Ausgang = Aufenthaltsraum -> rechte Tür -> Flur
      8.6.8 Auf dem Flur ab Tür zum Speisesaal Wartelinien im Abstand von 2 Metern auf
            dem Fußboden anbringen

8.7 Aufenthaltsräume
      8.7.1 Schild mit „TMA-Hygieneregeln“ anbringen
      8.7.2 Ständer mit Desinfektionsmitteln aufstellen
      8.7.3 Regelmäßig reinigen, desinfizieren und querlüften (ca. alle halbe Stunden)
      8.7.4 Tische in einem Mindestabstand von 2,0 Metern aufstellen
      8.7.5 2 Personen pro Tisch“
      8.7.6 Nicht zu besetzende Plätze des Tisches markieren/sperren
      8.7.7 Sitzplätze entsprechend reduzieren, Stühle entfernen
      8.7.8 Maskenpflicht beachten

8.8 Sanitärräume/Toiletten
     8.8.1 Schild mit „TMA-Hygieneregeln“ anbringen
     8.8.2 Ständer mit Desinfektionsmitteln aufstellen
     8.8.3 Regelmäßig reinigen, desinfizieren und querlüften
     8.8.4 Regelmäßig auf Vorhandensein von Seife und Einmalpapierhandtüchern
             kontrollieren

8.9 Theorieräume
      8.9.1 Schild mit „TMA-Hygieneregeln“ anbringen
      8.9.2 Ständer mit Desinfektionsmitteln aufstellen
      8.9.3 Regelmäßig reinigen, desinfizieren und querlüften
      8.9.4 Sitzplätze und Tische in einem Mindestabstand von 2,0 Metern aufstellen
      8.9.5 Vorhandene Tische beschildern mit „max. 2 Personen pro Tisch“
      8.9.6 Sitzplätze entsprechend reduzieren, Stühle entfernen und im Abstand von
             2 Metern aufstellen

8.10 Konzertsaal/Probenräume
     8.10.1 Schild mit „TMA-Hygieneregeln“ anbringen
     8.10.2 Ständer mit Desinfektionsmitteln aufstellen
     8.10.3 Regelmäßig reinigen, desinfizieren und querlüften

                                  11                              Stand: V2.0 12.05.2021
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                                                              Wilhelm-Watermann-Haus

         8.10.1 Sitzplätze in einem Mindestabstand von 2,0 Metern aufstellen
         8.10.2 Von den Musikern zum Dirigenten einen Mindestabstand von 3,0 Metern
                einhalten
         8.10.3 Bei Instrumental-/Blasmusik Einmalhandtücher, bzw. Behälter zum Auffangen
                der Flüssigkeit aus den Instrumenten benutzen
         8.10.4 Behälter zum Entsorgen der Einmalhandtücher bevorraten
         8.10.5 Flüssigkeit aus den Auffangbehältern nach der Probe mit Einmalhandtüchern
                aufnehmen und diese anschließend entsorgen

9. Anhang 2 Anbringungsplätze der Hygieneregeln und Hygieneschilder
   9.1 Die Hygieneregeln der Turner-Musik-Akademie
        9.1.1 Haupteingang
        9.1.2 Seiteneingang Innenhof
        9.1.3 Seiteneingang am Eiskanal/Hauptgebäude
        9.1.4 Seiteneingang am Eiskanal/Neubau
        9.1.5 Seiteneingang Sportlertrakt
        9.1.6 Seiteneingang Konzertsaal/Garten zur Gande
        9.1.7 Seiteneingang Konzertsaal/Notausgang
        9.1.8 Büro
        9.1.9 Küche
        9.1.10 Speisesaal
        9.1.11 Aufenthaltsraum
        9.1. 12 „Alberts“-Theorieraum
        9.1.13 Studio 2
        9.1.14 Konzertsaal
        9.1.15 Eingangstür zu den Zimmern im Innenhof
        9.1.16 Eingangstür zu den Zimmern in der Wohnung im Neubau

     9.2 Büro, bitte einzeln eintreten
         9.2.1 Tür zum Büro in der Eingangshalle
         9.2.2 Bürotür direkt

     9.3 Während der Mahlzeiten kein Eintritt
         9.3.1 Tür zum Aufenthaltsraum (auf der Flurseite)

     9.4 Ausgang
         9.4.1 Aufenthaltsraumtür (Innenseite)
         9.4.2 Konzertsaal (linke Tür vom Saal aus gesehen)

     9.5 Während der Mahlzeiten kein Durchgang
         9.5.1 Speiseraumtür (Innenseite)

                                    12                              Stand: V2.0 12.05.2021
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                                                          Wilhelm-Watermann-Haus

9.6 Eingang
    9.6.1 Speiseraumtür (Flurseite)
    9.6.2 Konzertsaal (linke Tür vom Flur aus gesehen)

9.7 Maximal 2 Personen am Tisch
    9.7.1 2 Schilder je Tisch

9.8 Notruftelefon
    9.8.1 Eingangshalle
    9.8.2 Büro/Verwaltung
    9.8.3 Küche

9.9 Verhaltensregeln für die Speiseräume
    9.9.1 Speiseraum
    9.9.2 Aufenthaltsraum

9.10 Konzertsaal / Eintritt
    9.10.1 Konzertsaal (linke Tür vom Flur aus gesehen)

9.11 Konzertsaal / Ausgang
    9.11.1 Konzertsaal (linke Tür vom Saal aus gesehen)

9.12 Konzertsaal / Kein Eintritt
    9.12.1 Konzertsaal (rechte Tür vom Flur aus gesehen)

9.13 Konzertsaal / Kein Ausgang
    9.13.1 Konzertsaal (rechte Tür vom Saal aus gesehen)

                                13                              Stand: V2.0 12.05.2021
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10 Anhang 3 Übersicht über die einzelnen Hygieneschilder und Hygieneplakate

                                   14                            Stand: V2.0 12.05.2021
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        Wilhelm-Watermann-Haus

16            Stand: V2.0 12.05.2021
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Altgandersheim, 12.05.2021

                             18            Stand: V2.0 12.05.2021
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