Hygieneplan, gültig ab dem 08.03.2021 - Lernhaus Lebenshilfe
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Hygieneplan, gültig ab dem 08.03.2021 Allgemeine Regelungen Schulzeit Ab 15.03.21 findet der Präsenzunterricht für alle Stufen jeweils mit der halben Klassenbesetzung im wöchentlichen Wechsel statt. Parallel findet die Betreuung je nach individueller Klassensituation innerhalb der Klasse oder in stufeninternen Gruppen statt. Die Schulzeiten finden von Montag bis Mittwoch nach regulären Unterrichtszeiten statt. Donnerstags bleibt der Unterricht auf 14 Uhr verkürzt, um eine erhöhte Doppelbesetzung im 3. Block zu haben. Es findet somit überwiegend Normalbetrieb statt. Von Montag bis Mittwoch findet Unterricht von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr statt, am Donnerstag von 8.30 bis 14.00, am Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr. Mund-Nase-Bedeckung Laut Corona-Schutzverordnung vom 08.03.2021 wird zwischen Alltagsmasken und Medizinischen Masken unterschieden. Alltagsmasken im Sinne dieser Verordnung sind textile Mund-Nasen-Bedeckungen (einschließlich Schals, Tüchern und so weiter) oder gleich wirksame Abdeckungen von Mund und Nase aus anderen Stoffen. Medizinische Masken im Sinne dieser Verordnung sind sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 und höheren Standards jeweils ohne Ausatemventil oder diesen vergleichbare Masken (KN95/N95).(Corona-Sch-VO 08.03.21) Angelehnt an die Infektionsschutzvorgaben des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW (im Folgenden MSB) gelten folgende Vereinbarungen: Im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und in den Unterrichtsräumen müssen alle Schüler*innen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen; dies gilt auch in der Anfangs- und Unterstufe und auf den festen Sitzplätzen im Klassenraum. Die Schüler*innen ab Klasse 8 (letzter Jahrgang der Mittelstufe) sind verpflichtet medizinische Masken zu tragen. Schüler*innen bis Klasse 8 können ersatzweise Alltagmasken tragen, wenn sie aufgrund der Passform keine medizinischen Masken tragen können.
Auszug aus der CoronaBetrVO in der ab dem 08. März 2021 gültigen Fassung: Alle Personen, die sich im Rahmen der schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten, sind verpflichtet, mindestens eine medizinische Maske im Sinne von § 3 Absatz 1 Satz 1 der Coronaschutzverordnung zu tragen; ... Soweit Schülerinnen und Schüler bis zur Klasse 8 aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, kann ersatzweise eine Alltagsmaske getragen werden; dies gilt insbesondere im Bereich der Primarstufe. Die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske oder einer medizinischen Maske gilt nicht 1. für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist; 2. in Pausenzeiten zur Aufnahme von Speisen und Getränken, wenn a) der Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet ist oder b) die Aufnahme der Nahrung auf den festen Plätzen im Klassenraum oder innerhalb derselben Bezugsgruppen in anderen Räumen, insbesondere in Schulmensen, erfolgt; 3. bei der Alleinnutzung eines geschlossenen Raumes oder des Außengeländes durch eine Person. (4) ... die Lehrkraft [kann] entscheiden, dass das Tragen einer Maske zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten mit den pädagogischen Erfordernissen und den Zielen des Unterrichts nicht vereinbar ist, insbesondere im Sportunterricht oder bei Prüfungen. In diesen Fällen muss mit Ausnahme des Sportunterrichts ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet sein. Beim Gebrauch einer besonderen Schutzausrüstung bei schulischen Tätigkeiten mit Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung kann der Mindestabstand unterschritten werden. In Pausenzeiten darf die Alltagsmaske beim Essen und Trinken vorübergehend abgenommen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist oder wenn Speisen oder Getränke auf den festen Plätzen im Klassenraum verzehrt werden. (5) Für jede schulische Nutzung im Sinne des Absatzes 2 sind die Namen der Personen verlässlich zu dokumentieren, die daran teilgenommen haben. In den Räumen für den Unterricht und andere schulische Angebote soll mit Ausnahme von Ganztags- und Betreuungsangeboten für alle Klassen, Kurse und Lerngruppen darüber hinaus eine feste Sitzordnung eingehalten und dokumentiert werden. Die Dokumentationen nach den Sätzen 1 und 2 sind zur Rückverfolgbarkeit vier Wochen lang aufzubewahren. (6) Für Schulveranstaltungen unter Beteiligung außerschulischer Personen (Elternabende, Tage der offenen Tür, Schulfeste) gilt Absatz 3 Satz 1 entsprechend. Im Übrigen sind sie nur nach Maßgabe der veranstaltungsbezogenen besonderen Regelungen der Coronaschutzverordnung zulässig, soweit das Ministerium für Schule und Bildung keine weiteren Einschränkungen erlässt. Weiterhin gilt: Das Tragen eines Visieres (z.B. aus Plexiglas) stellt nicht den gleichen Schutz dar wie eine MNB. Daher stellen sie keinen Ersatz für eine MNB dar. Allerdings können Visiere bei Personen zum Einsatz kommen, bei denen das (dauerhafte) Tragen
einer MNB aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. Ausgenommen vom Tragen einer MNB sind nur Schüler*innen, die das Tragen der MNB aufgrund ihrer Disposition nicht ertragen und die Notwendigkeit kognitiv nicht erfassen können. Im gesamten Schulgebäude und auf dem Schulgelände besteht Mund- Nasen- Bedeckungs-Pflicht (MNB) für alle Lehrer*innen, Schulbegleitungen und Schüler*innen. Lehrkräfte und andere beruflich tätige Personen (z.B. Schulbegleitungen müssen dabei eine Medizinische Maske tragen. Frau Dr. Nußbeck vom BAD weist darauf hin, dass eine FFP2-Maske maximal 90 Minuten am Stück getragen werden sollte. Anschließend empfiehlt sie aus medizinischen Gründen eine halbe Stunde Pause ohne MNB. Aus diesem Grund plädiert sie dafür, die FFP2-Masken nur in Pflegesituationen zu tragen und im normalen Unterrichtsgeschehen OP-Masken zu verwenden. Weiterhin sollten in regelmäßigen Abständen Zeiten im Unterricht eingeplant werden, in denen die Mitarbeitenden und die Schüler*innen eine MNB-Pause erhalten. Dies ist individuell zu regeln. Im Umgang mit Schüler*innen, die die Hygieneregeln nicht einhalten, wird den Lehrer*innen empfohlen weitere Schutzkleidung zu tragen (je nach Situation: Visier, Schutzkittel, Handschuhe). Es bestehen in der Regel konstante Lerngruppen, wobei die Betreuungsschüler*innen an beiden Lerngruppen ihrer Klasse teilnehmen können. Lesekurse und AG`s finden aus Infektionsschutzgründen bis auf Weiteres nicht statt. Lerngruppen dürfen das Schulgelände verlassen. Es wird empfohlen dabei eine MNB zu tragen (zu beachten: Beim Einkaufen und an der Hauptstraße müssen auch Schüler*innen ab 14 Jahren eine Medizinische Maske tragen (vgl. Corona-SchVo §3, Abs. 2). Alle Personen dürfen die Schule nur betreten, wenn sie keine Krankheitssymptome haben. Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Sie sind daher zum Schutz der Anwesenden gemäß § 54 Absatz 3 SchulG – bei Minderjährigen nach Rücksprache mit den Eltern – unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken oder von den Eltern abzuholen. Bis zum Verlassen der Schule sind sie getrennt unterzubringen und angemessen zu beaufsichtigen. Die Schulleitung nimmt mit dem Gesundheitsamt Kontakt auf. Dieses entscheidet über das weitere Vorgehen.
Auszug aus der Schulmail des MSB vom 01.09.2020: 10. Empfehlung für Eltern bei Erkältungssymptomen des Kindes Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten. Bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern unsicher, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen. Im Bildungsportal steht ein Schaubild, (https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/elterninfo-wenn-mein-kind- zuhause-erkrankt-handlungsempfehlung) zur Verfügung, das Eltern eine Empfehlung gibt, was bei einer Erkrankung ihres Kindes zu beachten ist. Diese Information entlastet Schulen und betont die gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule, alle Schülerinnen und Schüler sowie alle am Schulleben Beteiligten und deren Familien vor einer Infektion zu schützen. Sind Familienmitglieder von Schülerinnen oder Schülern unter Quarantäne gestellt, ohne positiv getestet zu sein, können die Lehrpersonen den Eltern empfehlen, dass das Kind zu Hause bleibt. Bei deutlichen Erkältungssymptomen (Schnupfen) wird der CF-Fahrdienst darüber informiert, dass der/die Schüler*in 24 Stunden zu Hause bleiben muss. Bei Nichteinhaltung der Hygieneregeln durch die Schüler*innen wird pädagogisch interveniert. Als letzte Konsequenz dient der temporäre Schulverweis wegen Gefährdung anderer. Verringerung der Infektionsketten Um im Bedarfsfall Infektionsketten nachvollziehen und unterbrechen zu können, sind konstante Gruppenzusammensetzungen erforderlich, soweit nicht zwingende schulorganisatorische Gründe entgegenstehen. (…) Der Unterricht soll jahrgangsbezogen in Klassen, in Kursen oder festen Lerngruppen stattfinden. In den Räumen für den Unterricht und andere schulische Angebote soll mit Ausnahme von Ganztags- und Betreuungsangeboten für alle Klassen, Kurse und Lerngruppen eine feste Sitzordnung eingehalten und dokumentiert werden. Für jede Unterrichtsstunde und vergleichbare Schulveranstaltung ist darüber hinaus die jeweilige Anwesenheit zu dokumentieren. Die entsprechenden Dokumente sind zur Rückverfolgbarkeit für vier Wochen aufzubewahren (MSB 2020, S. 3-4) (5) Für jede schulische Nutzung im Sinne des Absatzes 2 sind die Namen der Personen verlässlich zu dokumentieren, die an der schulischen Nutzung teilgenommen haben. In den Räumen für den Unterricht und andere schulische Angebote soll mit Ausnahme von Ganztags- und Betreuungsangeboten für alle Klassen, Kurse und Lerngruppen darüber hinaus eine feste Sitzordnung eingehalten und dokumentiert werden. Die
Dokumentationen nach den Sätzen 1 und 2 sind zur Rückverfolgbarkeit vier Wochen lang aufzubewahren (CoronaBetrVo 22.02.2021). Feste Lerngruppen dienen der Verringerung der Infektionsketten. Im Krankheitsfall können Klassen nicht aufgeteilt werden. Ein Vertretungslehrer*innensystem wird etabliert. Die Betreuung der Klasse wird abgedeckt durch eine Kolleg*in aus dem Klassenteam der Stufe dem erweiterten System. Hierbei kooperieren Anfangs- und Unterstufe, sowie Mittel- und Oberstufe. Ist die Besetzung durch das Klassenteam nicht möglich, organisiert die Stufenleitung die Besetzung. Hygienemaßnahmen Raumnutzung Allgemeines In den Räumen, in denen ein Luft-Reinigungsgerät vorhanden ist, ist dieses beim Betreten des Raumes ein- und beim Verlassen auszuschalten. Das Öffnen der Türen und Fenster wird weiterhin empfohlen. In folgenden Räumen ist aktuell ein Luft-Reinigungsgerät vorhanden: - Mitarbeiterzimmer (EG 03) - Differenzierungsraum (EG 04) - Kursraum Unterstufe (EG 30) - Lehrküche Oberstufe (EG23) - Fachraum Computer (EG12) - Basaler Förderraum (UG03) - Snoezelenraum (UG04) - Werkraum (UG07) - Computerraum (UG61) - Mittelstufen-Kursraum (UG53) - Gymnastikraum (UG48) - Werkraum 2 (UG28) - Musikraum (UG25) - Kursraum Kunst (OG13) Basaler Förderraum/ Snoezelenraum: Die Nutzung findet im Halbstundentakt statt. Folgende Kriterien müssen berücksichtigt werden: 1) Desinfizieren (Desinfektionsmittel mitbringen und zurücknehmen) 2) 5 min Flügeltüren öffnen zur Durchlüftung
3) 20 min Raumnutzung (Schüler*in ohne Maske: 1:1 mit erwachsener Person// Schüler*innen mit Maske: 4 Personen (inkl. Erwachsener) Raumnutzung im Halbstundentakt (nach Absprache untereinander) Computerraum: o Im Kleinen (EG): 2 Schüler*innen (mit Maske) + 1 Erwachsener (mit Maske) o Im Großen (UG): 4 Schüler*innen (mit Maske) + 1 Erwachsener (mit Maske) o Falls ohne Maske: 1:1 o Die Tastaturen werden durch die Raumpaten in Frischhaltefolie eingewickelt. Nach der Benutzung sind die Tastaturen mit Desinfektionsmittel zu reinigen. Jede*r ist mit dafür verantwortlich, die Folien bei Bedarf auszutauschen. Turnhalle und Gymnastikraum Auszug aus der Schulmail des MSB vom 11.02.2021 und dem 08.10.2020: Auch der Unterricht im Fach Sport findet grundsätzlich statt. Zu beachten ist, dass Sportunterricht, wann immer es die Witterung zulässt, im Freien stattfinden soll. Beim Sportunterricht in der Sporthalle ist grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Nur bei Phasen intensiver, körperlicher Ausdaueranstrengung soll auf das Tragen der Mund- Nasen-Bedeckung verzichtet werden (MSB 11.02.2021). 4. Schulsport unter Coronabedingungen Das kontinuierliche Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung über die Dauer der gesamten Unterrichtsstunde ist für den Sportunterricht insbesondere in den Phasen starker physischer Betätigung ausdrücklich nicht vorgesehen. Situatives Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, z. B. beim Helfen und Sichern im Bewegungsfeld „Bewegen an Geräten - Turnen“, ist möglich. Wissenschaftler und Experten raten dazu, Sportarten und Bewegungsformen, die zu hoher körperlicher Belastung bei gleichzeitig engem Körperkontakt führen, in Sporthallen nicht zu betreiben. Kontaktintensive Übungs- und Wettkampfformen sollen demnach nicht durchgeführt werden (z.B. Fußball, Handball, Basketball). Technische und taktische Elemente dieser Sportarten können in Kleingruppen jedoch wie bisher thematisiert werden. Wenn diese Sportarten und Bewegungsformen verbindliche Bestandteile einer Prüfung im Rahmen des Abiturs oder weiterer Bildungsgänge darstellen, können sie je nach den räumlichen Bedingungen der Schulen im Freien auch als Zielspiel durchgeführt werden. Unterrichtseinheiten im Bewegungsfeld „Ringen und Kämpfen ‐ Zweikampfsport“ sollen mit Ausnahme der Sportart Fechten weiterhin zurückgestellt werden. Impulse zur Durchführung von Sportunterricht und außerunterrichtlichem Schulsport unter Coronabedingungen sind unter www.schulsport-NRW.de zu finden. Zum Thema Desinfektion im Sportunterricht, der Gestaltung der Umkleidesituation und zur Nutzung der Duschräume wird auf die in Kürze zur Verfügung stehenden, abgestimmten „Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen in Zusammenhang mit Covid-19“ verwiesen (08.10.2020). Nutzung von Turnhalle und Gymnastikraum o In der Turnhalle wird durch die Lüftungsanlage dauerhaft die Luft innerhalb von 30 Minuten ausgetauscht o Keine Durchmischung der Klassen o Umkleiden: Möglichkeit des sukzessiven Umziehens in der Umkleide oder
Umkleiden im Klassenraum Schwimmen o Der Schwimmunterricht wird bis auf Weiteres ausgesetzt. Singen Auszug aus der Schulmail des MSB vom 01.09.2020: Da das Singen unter dem Gesichtspunkt des Infektionsgeschehens eine erhöhte Gefahr darstellen kann, weise ich noch einmal darauf hin, dass Singen vorerst bis zu den Weihnachtsferien bevorzugt im Freien stattfindet und in geschlossenen Räumen grundsätzlich unterbleiben muss. o Ist innerhalb der Klassenräume nicht gestattet o Der Chor/die Band setzt bis auf Weiteres aus Musikraum/ Kunstraum/ Werkraum o Kann unter den vorgegebenen Hygienemaßnahmen genutzt werden o Dokumentation über Sitzordnung im eigenen Klassenbuch Küche o Die Küchen können von Schüler*innen genutzt werden. o Die Schüler*innen müssen bei der Zubereitung eine MNB tragen. Das Tragen von Einmalhandschuhen ist nicht erforderlich. Zubereitet werden können alle Speisen. Beim Essen ist der Abstand von 1,5 Metern zwingend einzuhalten. Wird in der Küche gegessen, findet die Dokumentation über die Sitzordnung im eigenen Klassenbuch statt. o Genutztes Besteck, Geschirr und Kochutensilien sollen soweit wie möglich in der Spülmaschine gespült werden, Handtücher und Putzlappen kommen nach der Nutzung einer Klasse in die Schmutzwäsche. Siehe dazu auch den „Reinigungs- und Hygieneplan Lehrküchen“. o In den Klassen kann wieder die Frühstückszubereitung gemeinsam mit den Schüler*innen stattfinden. Reinigung/ Desinfektion Es ist nicht mehr zwingend notwendig, dass die Toiletten nach jeder Nutzung durch die Kolleg*innen desinfiziert werden. Es wird empfohlen, das Händewaschen der Schülerinnen und Schüler nach dem Toilettengang zu begleiten.
Alle technischen Geräte dürfen nicht mehr mit Desinfektionsmittel gereinigt werden. Es reicht ein normaler Haushaltsreiniger. Regeln zum richtigen Lüften im Schulalltag: Stoßlüften: Während des Unterrichts muss alle 20 Minuten mit weit geöffneten Fenstern gelüftet werden. Wie lange wird gelüftet? Im Winter drei bis fünf Minuten, im Sommer zehn bis zwanzig Minuten. Nach jedem Unterrichtsblock über die gesamte Pause lüften. Querlüften: Wenn möglich, gegenüberliegende Fenster gleichzeitig weit öffnen. Beim Stoß- und Querlüften sinkt die Raumtemperatur nur um wenige Grad ab und steigt nach dem Schließen der Fenster schnell wieder an. Fenster dürfen nur vollständig geöffnet werden, wenn eine Lehrkraft durchgängig am Fenster die Aufsicht übernimmt. Das Fenster muss anschließend wieder abgeschlossen werden! Die benutzten Tische, Stühle, Klinken, Schalter, Medien und Materialien werden nach Bedarf desinfiziert. Es reicht in der Regel eine Reinigung mit einem normalen Haushaltsreiniger. Aus gesundheitlichen Gründen wird bei der Handhabung eines Desinfektionssprays das Tragen eines Mundschutzes empfohlen. Benutztes Geschirr kann von Hand, auch von den Schüler*innen, gespült werden. Spüllappen sowie Handtücher sind jeden Tag auszutauschen. Die Schmutzwäsche muss bis Dienstag im Vorraum der Oberstufenküche in der Sammelstelle abgegeben werden. Die M1 übernimmt das Waschen. Die saubere Wäsche kann am Donnerstag, 10:00 Uhr, wieder an der Sammelstelle abgeholt werden. Hausmeister / Ausgabe von Desinfektionsmitteln und Schutzkleidung Die Stufenleitung teilt Herrn König im 14-tägigen Wechsel schriftlich am Donnerstag bis 14:00 Uhr den Bedarf für weitere 14 Tage für die Stufe mit. Am Freitag können diese von den Stufenleitungen von Herrn König abgeholt und entsprechend dem Bedarf auf die Klassen verteilt werden. Jedem Kollegen/ jeder Kollegin stehen zwei Masken pro Präsenztag zur Verfügung. Die FFP2-Masken sind einzeln steril verpackt und entsprechen der EAN-Norm der Corona- Schutzverordnung. Die Stufenleitungen erhalten OP-Masken zur Verteilung an die jeweiligen Klassen und teilen Herrn König rechtzeitig mit, wenn neue benötigt werden. Die Ausgabe aller Desinfektionsmittel und diverser Schutzartikel erfolgt über Herrn König nach Bedarf. Bei der Abgabe von Visieren als Zusatzschutz bestätigen die Kolleg*innen den Empfang.
Erforderlichenfalls werden den Schulbegleiter*innen entsprechende Schutzartikel zur Verfügung gestellt. Der Hausmeister kontrolliert jeden Tag die Bestände der zur Verfügung gestellten Hygieneartikel (z.B. Papierhandtücher in den Handtuchspendern) und füllt sie entsprechend auf bzw. ordert Nachschub. Lehrerzimmer und Kopierraum Im Kopierraum werden Reinigungstücher bereitgestellt. Desinfektionstücher dürfen nicht verwendet werden, da sie die Geräte beschädigen. Die Tastatur im Lehrerzimmer wird durch die Raumpaten ebenfalls mit Frischhaltefolie eingewickelt und nach Benutzung desinfiziert. Pflege In der Pflegesituation sind Handschuhe und das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. Bei Bedarf wird das Anlegen eines Visiers und/ oder eines Schutzkittels empfohlen. Die Liege wird im Anschluss an die Pflege nach Gebrauchsanweisung mit Hygienespray und Tuch desinfiziert. Schulbegleitung Grundsätzlich haben die Arbeitgeber der jeweiligen Dienste für die hygienische Ausstattung der Schulbegleiter*innen Sorge zu tragen. Es empfiehlt sich, dass die Ausgabe über die jeweiligen Koordinator*innen erfolgt. Das Hygienekonzept der Schule geht per Mail an GfS und FRIDA und Dreiplus. Bei Nachfragen zum Hygieneplan ist dieser im Klassenbuch einzusehen. Rechtliche Absicherung Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten wurden u.a. in einem Elternbrief darüber informiert, dass die Infektionsschutzmaßnahmen aufgrund der Besonderheit unserer Schüler*innen nicht durchgängig eingehalten werden können. Die Ausstattung mit Schutzkleidung liegt in Verantwortung der Eltern, d. h. es sollten mindestens 3 saubere oder neue Masken pro Tag den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stehen, bei Schüler*innen ab 14 Jahren bzw. ab Klasse 8 sind medizinische Masken mitzugeben.
Tagesablauf Ankommen Alle Personen, die die Schule betreten, müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) tragen (bei den Schüler*innen von den Eltern zur Verfügung gestellt). Es wird empfohlen, die MNB in einem geeigneten Behälter (z.B. Box, Gefrierbeutel etc.) aufzubewahren, wenn sie nicht getragen wird. Die Schüler*innen suchen ihre Räume auf ihren gewohnten Wegen auf. Um 08.15 Uhr werden die Schüler*innen ohne Maske von einer erwachsenen Person abgeholt, welche auf die Abstandsregelung im besonderen Maße achtet. Erste Handlung: Händewaschen entweder im Toilettenraum oder im Klassenraum (je nach Waschmöglichkeit) unter Aufsicht. Pausenregelung Es finden folgende Pausenzeiten statt: Anfangs- und Unterstufe: 9:40 Uhr bis 10:10 Uhr, 12:40 Uhr bis 13:10 Uhr Mittel- und Oberstufe: 10:15 Uhr bis 10.45 Uhr und 13.15 Uhr bis 13.45 Uhr Individuelle Absprachen zwischen einzelnen Stufen sind möglich. Die Aufsichten werden in den jeweiligen Stufen individuell festgelegt. Die erstellten Pausenpläne werden der Stufenleitung zur Verfügung gestellt und im Mitarbeiterzimmer ausgehängt. Dabei ist darauf zu achten, dass jeder Bezirk von mindestens einer Lehrperson beaufsichtigt wird. Die Fahrzeuge werden während der Pausen nicht benutzt. Händewaschen vor und nach der Pause im Klassenraum oder Toilettenraum unter Aufsicht. Während des Rein- und Rausgehens ist für eine ausreichende Durchlüftung der Flure zu sorgen. Laut MSB dürfen alle Schüler*innen eine gemeinsame Pause machen, wenn die MNB getragen wird. Die regulären Pausenzeiten werden eingehalten. Auf dem Schulhof besteht Maskenpflicht für alle. Ausgenommen vom Tragen einer MNB sind nur Schüler*innen, die das Tragen der MNB aufgrund ihrer Disposition nicht ertragen und die Notwendigkeit kognitiv nicht erfassen können. Laut Aussagen der medizinischen Fachkraft vom BAD, Frau Dr. Nußbeck, ist die Ansteckungsgefahr im Freien für MNB-Träger minimiert. Dies gilt auch für den Kontakt mit Schüler*innen, die keine MNB tragen. Somit können alle Schüler*innen, auch die, die keine MNB tragen, gemeinsam die regulären Pausenzeiten auf dem Schulhof nutzen. Die Schulbegleitungen
achten möglichst bei ihren Schüler*innen auf die Einhaltung des Mindestabstands, für die anderen sind die aufsichtführenden Lehrkräfte zuständig. Mahlzeiten Vor allen Mahlzeiten waschen Schüler*innen und Lehrkräfte die Hände. Bei allen Mahlzeiten ist auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu achten. Diese Regelung ist im Primarbereich möglichst auch umzusetzen. Mittagessen Die Primarstufe isst in ihren Klassenräumen. Die Mittel- und Oberstufen nutzen die Mensa. Mittelstufe: 11.45-12.30; Oberstufe: 12.30-13.15. Individuelle Absprachen mit Frau Lipka sind möglich. Die Fläche der Bühne wird mitbenutzt um die Vermischung der Lerngruppen zu vermeiden und den Abstand zu gewährleisten. Die Anfangsstufe erhält das Essen im Wärmewagen wie im Regelbetrieb. Die Unterstufen holen nach Absprache mit Frau Lipka nacheinander ihr Essen für eine Klasse ab. Jede Stufe erstellt einen Plan für eine erforderliche Benutzung der Mikrowelle. Besteck wird nur von der Küchenkraft ausgegeben. Essensbesteller bekommen das Besteck mit dem Essen. Für die anderen Schüler*innen holen die Klassenlehrer*innen das Besteck ab. Schulschluss Alle Schüler*innen mit Schulbegleitung und Schüler*innen, die keine MNB tragen, gehen 5 Minuten vor dem jeweiligen Schulschluss zum Bulli und bleiben bis zum jeweiligen Schulschluss bei ihren Schüler*innen. Die Lehrer*innen bleiben, bis der letzte Bulli den Hof verlassen hat. Sonstiges In Ausnahmefällen können nach Absprache mit der Schulleitung bei erkrankten Klassenteams die Schüler*innen für 48 Stunden zu Hause gelassen werden.
Klassenfahrten: Werden in diesem Schuljahr nicht stattfinden Schulausflüge als Alternative Konferenzen: Die Gesamtkonferenzen werden zurzeit ersetzt durch regelmäßige digitale Stufenleitungssitzungen. Die Stufenleitung gibt die Informationen an die jeweiligen Klassen weiter. Die Schulleitung nimmt bei Bedarf an den jeweiligen Stufenkonferenzen teil. Sollten die Gesamtkonferenzen wieder in Präsenz stattfinden, wird spätestens nach 20 Minuten stoßgelüftet (Fenster und Aulatür weit geöffnet). Die Lüftungsdauer beträgt 3-5 Minuten. Bei Bedarf wird eine fünfminütige Pause eingelegt. Stühle werden versetzt aufgestellt, sodass möglichst 1,5 m Abstand eingehalten werden kann. Schülerspezialverkehr Auszug aus der Schulmail des MSB vom 01.09.2020: 2. Klarstellung zur Mitnahme auch von Kindern ohne Mund-Nase-Bedeckung im ÖPNV und im Schülerspezialverkehr Für den Infektionsschutz im Schülerverkehr des ÖPNV und auch im Schülerspezialverkehr ist die Coronaschutzverordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in der geltenden Fassung einschlägig. Sie verlangt bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs und seiner Einrichtungen verpflichtend das Tragen einer Mund- Nase-Bedeckung. Das Einhalten eines Mindestabstandes ist während der Beförderung nicht verpflichtend. Die Coronaschutzverordnung weist ausdrücklich darauf hin, dass aus medizinischen Gründen auf das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verzichtet werden kann. Das gilt gleichermaßen für die Beförderung im ÖPNV wie im Schülerspezialverkehr. In diesen Fällen ist ein Ausschluss von der Beförderung nicht vorgesehen. Allen betroffenen Schülerinnen und Schülern wird empfohlen, die Dokumentation der medizinischen Gründe (Attest) ständig mit sich zu führen, um bei Bedarf für eine schnelle Klärung sorgen zu können. Das Klassenteam weist die Erziehungsberechtigten darauf hin, dass ein Attest für die Beförderung notwendig ist. Nicht-MNB-Träger werden von einem Erwachsenen vom Bus abgeholt bzw. zum Bus gebracht und angeschnallt. Die Klassenteams informieren die Eltern von Nicht-MNB-Trägern darüber, dass sie ihre Kinder morgens in den Bus bringen und anschnallen müssen. Wo finde ich das Hygienekonzept? Das Hygienekonzept wird auf der Homepage der Schule veröffentlicht.
Ein Exemplar wird vom Klassenteam im Klassenbuch abgeheftet. Aufgrund von gesammelten Erfahrungen im Schulalltag können Anpassungen an das Hygienekonzept vorgenommen werden. Stand 08.03.2021
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