SCHUTZKONZEPT COVID-19 - Swiss Ice Hockey

Die Seite wird erstellt Sandra Beckmann
 
WEITER LESEN
SCHUTZKONZEPT COVID-19 - Swiss Ice Hockey
SCHUTZKONZEPT COVID-19

                                                                   1
HC Fribourg-Gottéron SA, septembre 2020
Inhalt
1.    Generelles
2.    Ziele
3.    Rechtliche Grundlagen
4.    Geltungsbereich
5.    Hygienevorschriften und Verhaltensregeln
6.    Betrieb und Infrastruktur
7.    Rückverfolgung
8.    Sicherheitsdienst
9.    Kapazität
10.   Kommunikation
11.   Profisport
12.   Gastronomie
13.   Schlussbestimmungen
14.   Kontakt
15.   Anhänge
                                                 2
1. Generelles

Per 01.10.2020 hat der Bundesrat das Verbot von Grossanlässen mit mehr
als 1’000 Personen aufgehoben und es den kantonalen Behörden
überlassen, Bewilligungen zu erteilen.
Die Hygiene und Distanzregeln müssen weiterhin eingehalten werden.
Das vorliegende Schutzkonzept betrifft die Rückkehr und die
Wiederaufnahme des         Spielbetriebs unter    Berücksichtigung der
Sicherheitsbestimmungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie.
Dieses Schutzkonzept dient zur Vorbereitung und der Durchführung und
muss laufend den regionalen und behördlichen Vorgaben angepasst
werden.

                                                                     3
2. Ziele

Die generellen Ziele lauten wie folgt:

-   Eine Rückkehr zu den Spielen mit Zuschauern.
-   Verringerung des Infektionsrisikos.
-   Verhinderung der Krankheitsübertragung.
-   Effiziente Nachverfolgung der Kontaktpersonen.

                                                     4
3. Rechtliche Grundlagen
Die vorliegenden Richtlinien und Empfehlungen basieren auf
• der Verordnung 3 über die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus
  (COVID-19- Verordnung 3) vom 19. Juni 2020 (Stand 20. Juli 2020)
• den Regeln und Empfehlungen des BAG zum Coronavirus vom 17. Juli 2020
• der Bundesratsverordnung vom 2. September 2020
• kantonale Weisungen der zuständigen Behörden
• dem SIHF-Rahmenkonzept zum Schutz der Infrastruktur vom 4. September 2020
• dem Reglement Sektion SIHF-Elitesport
• dem Reglement des SIHF für Ordnung und Sicherheit

Diese Richtlinien müssen in Übereinstimmung mit den oben genannten
Rechtsgrundlagen eingehalten werden.
Bei den Empfehlungen handelt es sich um wichtige Hygiene- und Verhaltensregeln,
die bei der Bekämpfung des Coronavirus eingehalten werden müssen, sofern keine
hinreichende Gründe vorliegen, davon abzuweichen.
                                                                              5
4. Geltungsbereich

Diese Richtlinien und Empfehlungen gelten für alle Heimspiele des HCFG,
die für die Öffentlichkeit zugänglich sind und von mehr als 1'000 Personen
besucht werden.

Die Zuschauer besuchen die Eishockeyspiele auf eigene Gefahr. Die Swiss
Ice Hockey Federation SIHF und die ihr angeschlossenen Clubs lehnen
jegliche Haftung bei einer möglichen Infektion oder Erkrankung an COVID-
19 im Stadion und in seiner Umgebung ab.

                                                                         6
5. Hygienevorschriften und
            Verhaltensregeln
Ziele
• Reduktion des Infektionsrisikos durch ein Minimieren von engem Kontakt.
• Verhindern der Übertragung von Krankheiten.

                                                                            7
Prinzip
Die vom BAG vorgeschriebenen Verhaltensregeln und -empfehlungen
müssen eingehalten werden.

1,5 m Distanz   Masken tragen   Hygienevorschriften   Koordinaten angeben   im Fall von Symptomen   im Fall eines positven Tests
                                beachten                                    einen Arzt aufsuchen    in Isolation, im Fall von Kontakt Quarantäne

Maskenpflicht
Den Zuschauern wird empfohlen, die Maske bereits bei der Ankunft auf dem
Areal und auch nach dem Verlassen des Stadions zu tragen.
Die Maske ist ab dem Zeitpunkt des Betretens der äusseren
Sicherheitszone, während des Spiels und am Ende des Spiels bis zum
Verlassen des Stadions obligatorisch.
Personen, die sich weigern die Maske zu tragen, werden aus dem Stadion
gewiesen. Bei wiederholten Verstössen wird ein nationales Stadionverbot
von zwei Jahren ausgesprochen.                                           8
Obligatorische Temperaturmessung
• Bei internem und externem Personal wird bei Dienstbeginn die Temperatur
  gemessen.
• Bei Zuschauern wird beim Betreten des Stadionareals die Temperatur
  gemessen.
• Der Zugang wird allen Personen verweigert, deren Temperatur 37,5 Grad
  übersteigt.
Händedesinfektion
Sie wird zur Verfügung gestellt:
• Am Eingang zum Aussenbereich und innerhalb der Eishalle.
• Am Ein- und Ausgang der Restaurants, vor dem Zugang zu den
  Sitzplätzen.
• In der Nähe der Verpflegungsstände.                                     9
Ärztliches Attest
Ein ärztliches Attest, das Personen zum Nichttragen einer Maske berechtigt,
wird nicht akzeptiert.

SwissCOVID App
Für das Personal von Fribourg-Gottéron ist die App obligatorisch.
Vertragsfirmen und Zuschauer wird das Verwenden der App empfohlen.

Die gesonderte Regelung mit dem Rettungsdienst Sarine (Anhang 5) ist ein
integraler Bestandteil dieses Konzepts.

                                                                              10
6. Betrieb und Infrastruktur

Äusserer Sicherheitsbereich
Dieser wird vom Sicherheitsmanager festgelegt und muss das Risiko einer
Menschenansammlung         und    das    Nichteinhalten    der    Abstände
berücksichtigen.
Beim Eintritt muss die Maske getragen, die Temperatur gemessen und
Hände desinfiziert werden.
Allen Personen, die sich dem wiedersetzen, wird der Zugang verweigert.
Es wird eine Kontrolle der Tickets und Identifikationsformular durchgeführt,
um die Zuschauer anschliessend zu den jeweiligen Eingängen der Eishalle
leiten zu können.

                                                                           11
6. Betrieb und Infrastruktur

                               12
Obligatorischer Sitzplatz
Es gilt eine allgemeine Sitzplatzpflicht in der gesamten BCF ARENA.

Besuchersektor
Der Besuchersektor ist geschlossen und somit nicht zugänglich.

                                                                      13
Reinigung - Desinfektion
Die Desinfektion der Zutrittsbereiche (Drehkreuze und Ticketscanner) muss
vor jedem Spiel und bei den Drehkreuzen mindestens zweimal, von der
Öffnung bis zum Spielbeginn, durchgeführt werden.
Während den Spielzeiten werden die sanitären Anlagen gereinigt.
Die gesamte Infrastruktur wird nach jedem Spiel gereinigt.
Raucherzonen
Die Raucherzonen sind grundsätzlich geschlossen und deren betreten ist
verboten.
Bereiche mit einer Öffnung nach aussen sind zum Rauchen erlaubt. Eine
Markierung auf dem Boden wird die Standorte definieren, die Anzahl der
Raucher ist allerdings begrenzt und sie müssen mindestens 1,5 m Abstand
halten. Der Sicherheitsdienst wird dafür sorgen, dass die Abstände
eingehalten werden. Jeder, der dagegen verstösst, wird weggewiesen und
verwarnt.
                                                                        14
Markierung
Wenn das Risiko von
• Menschensammlungen,
• Wartezeiten,
• Nichttragen einer Maske besteht,
muss das Einhalten des Abstands von 1,5 m gewährleistet sein.
Der Abstand ist hier strikt einzuhalten:
• An den Eingängen zum äusseren Sicherheitsbereich.
• An der Abendkasse und im Fanshop.
• Bei den Sicherheitskontrollen.
• In den Raucherzonen.
Menschenansammlungen sind streng verboten, auch auf grossen Flächen (innen und
aussen). Falls erforderlich, werden sie vom Sicherheitsdienst aufgelöst.
                                                                           15
7. Rückverfolgung
Ziel
Sammeln der Personalien und so die bestmögliche Unterstützung der lokalen
Gesundheitsbehörden bei der Ermittlung von Infektionsketten im Falle eines
Ausbruchs einer COVID-19-Infektion bieten.
Zu diesem Zweck:
• werden die Kontaktdaten (Bereich, Zuschauersitznummer, Name, Vorname,
  eventuell Wohnadresse, E-Mail, Telefonnummer, vorzugsweise Mobil-
  telefonnummer) aller Personen, welche die Eishalle betreten, gesammelt.
• sind nur nummerierte Sitze erlaubt.
• wird den Zuschauern empfohlen, für ein einfacheres Angeben der Personalien
  die Fan-App von Fribourg-Gottéron zu verwenden.
• wird eine alternative Registrierungsmöglichkeit angeboten und ein Help Point
  eingerichtet (für Zuschauer, die diese App nicht nutzen).
                                                                         16
• Das Betriebspersonal muss einem Standort, einem klar definierten
  Tätigkeitsbereich (z.B. Restaurant), zugeordnet werden. Ausser in
  Ausnahmefällen (Polizei, Notfalldienste, Wartung, Verwaltung) darf das
  Personal die genannten Orte oder Bereiche nicht verlassen.
• Wenn eine Person ausnahmsweise eine Tätigkeit in mehreren Zonen ausübt,
  müssen die Stunden in den verschiedenen Zonen angegeben werden.
• Die Zuschauer werden darauf hingewiesen, dass ein Platzwechsel nicht
  gestattet ist und dass die Logenbesitzer in ihren jeweiligen Logen bleiben
  müssen und keine Gäste aus anderen Bereichen der Eishalle empfangen
  dürfen.
• Für Mitarbeiter von Fribourg-Gottéron müssen die Kontaktinformationen dem
  COVID-19-Manager bis 12:00 Uhr am Tag nach dem Spiel mitgeteilt werden.
• Für die beauftragten Unternehmen, die Notfalldienste (Polizei, Feuerwehr,
  Sanitäter) müssen dem COVID-19-Manager gegebenenfalls die Kontaktdaten
  mitgeteilt werden.
• Diese Daten müssen unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen
  verarbeitet und am 15. Tag nach dem betreffenden Spiel vernichtet werden.
                                                                       17
8. Sicherheitsdienst

• Der Sicherheitsbeauftragte wird eine bestimmte Reihenfolge festlegen
  (Anhang 4).
• Der Sicherheitsdienst stellt sicher, dass die Richtlinien und Empfehlungen mit
  Taktgefühl und Diplomatie umgesetzt werden.
• Bei Verstössen des Maskentragens gilt die Nulltoleranz, mit Ausnahme von
  Sonderrichtlinien, die sich auf die Bereiche Sport, Gastronomie und Medien
  beziehen. Jeder, der diese Richtlinien nicht einhält, wird ausgeschlossen und
  für zwei Spiele mit einem Stadionverbot belegt.
• Beim Betreten der Eishalle wird stichprobenartig überprüft, ob die
  angegebenen Personalien mit einem gültigen Ausweis (Reisepass, ID,
  Führerschein) übereinstimmen.

                                                                           18
• Erwachsene, die minderjährige Kinder ohne Ausweis begleiten, sind für die
  Bestätigung der Identität der Kinder verantwortlich.
• Flaggen, Planen, Transparente und Stangen sind in der Eishalle verboten.
  Tifos erfordern eine gesonderte Genehmigung. Dasselbe gilt für jede
  Animation (Sampling), bei der Objekte in die Eishalle mitgebracht werden, mit
  Ausnahme von Spielprogrammen.
• Der Sicherheitsdienst hat dafür zu sorgen, dass die Zuschauer am Ende des
  Spiels ihren Platz und ihren Sektor so schnell wie möglich verlassen.
• Die äussere Sicherheitszone bleibt bis mindestens eine Stunde nach
  Spielende bestehen, mit Ausnahme der Friedhofsstrasse (sie muss geöffnet
  werden).
• Der Infrastrukturbetreiber wird dafür sorgen, dass während der gesamten
  Veranstaltung an den ausgewiesenen Stellen ausreichend Desinfektionsmittel
  zur Verfügung steht.
                                                                          19
9. Kapazität

• Die Gesamtkapazität der Eishalle wird von den Behörden festgelegt und
  muss eingehalten werden, 5’160 Zusachauer.
• Der Zutritt zur Eisfläche bzw. zu den Umkleidekabinen beider
  Mannschaften ist verboten. Ausgenommen sind hier Statistiker, Trainer der
  Mannschaften und die Medien gemäss dem gesonderten Konzept
  (Anhang 3).

                                                                          20
10. Kommunikation
Plakate
Die BAG-Informationsplakate werden an prominenter Stelle am Eingang zur
äusseren Sicherheitszone (Grossformat), im Stadion und in den WCs
aufgehängt.
Sie werden auch am Ausgang der Restaurants vor dem Betreten der
Eishalle aufgehängt.
Information
Vor Beginn der Saison werden die Zuschauer in Abstimmung mit den
Behörden über die Kommunikationskanäle des Clubs informiert.
Zu Beginn des Spiels, in jedem Drittel und am Ende des Spiels wird auf
allen verfügbaren Video- und Audiomitteln in der gesamten Eishalle,
einschliesslich des Cateringbereichs, ein Coronavirus-Präventionsclip
ausgestrahlt.
                                                                      21
Leiten der Besucher
Zum Vermeiden von Gedränge und zur Beschleunigung des Einlasses in die
Eishalle wird ein Leiten des Besucherstroms vom äusseren Bereich aus
vorgesehen.
Eine vorübergehende Beschilderung wird ausserhalb und innerhalb der
Eishalle angebracht.

                                                                     22
11. Profisport

Das "Schutzkonzept" vom 03.08.2020 basiert auf dem "Rahmenkonzept
zum Schutz des COVID-19-Spielablaufs" der NL und ist integraler
Bestandteil dieses Konzepts (Anhang 1).
Es wird eine strikte Trennung zwischen den Aussenzugängen, der Eisfläche,
der beiden Mannschaften und der Schiedsrichter geben.
Dem Gast-Team und den Schiedsrichtern wird ein Aufwärmbereich
zugewiesen.
Der Spielbereich muss vom Zuschauerbereich strikt getrennt sein.

                                                                        23
12. Gastronomie

Das Gastronomiekonzept ist ein integraler Bestandteil dieses Dokuments
(Anhang 2).
Nur Tischservice ist erlaubt.
Die Buvetten sind bis zum Ende des Spiels geschlossen, mit Ausnahme der
Entgegennahme von Mehrwegbechern.

                                                                      24
13. Schlussbestimmungen
Die Richtlinien und Empfehlungen in diesem Konzept dienen der
Bestätigung, Verdeutlichung und/oder Ergänzung derjenigen, die im
"Rahmenkonzept für den Schutz der Infrastruktur" der SIHF vom 04.09.2020
enthalten sind und weiterhin ihre Gültigkeit haben.
Eine Risikobewertung wird regelmässig mit den Behörden durchgeführt und
das Konzept kann entsprechend geändert werden.
Der COVID-19-Manager ist dafür verantwortlich, die Sport- und
Zivilbehörden über jeden ihm bekannten Fall von COVID-19 zu informieren.
Die Leiter der verschiedenen Personalbereiche (Service, Gruppe,
Restaurants) sind innerhalb ihres Bereichs und bei ihrem Personal für das
Einhalten der angeordneten Massnahmen verantwortlich.
Die französische Version hat Vortritt.
                                                                       25
14. Kontakt

Kontakt COVID-19
office@fribourg-gotteron.ch

                              26
15. Anhänge

• Anhang 1 Schutzkonzept
• Anhang 2 Konzept Gastronomie
• Anhang 3 Konzept Medien
• Anhang 4 Bestimmungen Sicherheit (nicht öffentlich)
• Anhang 5 Bestimmungen Sanitärbereiche (nicht öffentlich)

                                                             27
Anweisung
Schutzkonzept Covid-19
(v1 - 03.08.2020)

Einführung
Das vorliegende Konzept wurde im Kontext auf die bestehende Situation der Covid-19-Pandemie
erstellt. Basis dieses Konzepts bildet das von der National League erarbeitete « Rahmen-
Schutzkonzept Covid-19 im Spielbetrieb » (Beilage 1).
Das Konzept richtet sich an alle Benutzer der BCF Arena, seien dies Lohnbezüger, wie auch Nicht-
Lohnbezüger von Fribourg-Gottéron und gilt als Ergänzung des Schutzkonzeptes, welches von der
Stadt Fribourg für die zweite Eishalle erstellt wurde (Beilage 2) sowie den geltenden
Schutzbestimmungen des Gastronomie-Departements (Beilage 3).
Einen eventuellen Empfang von Publikum im Rahmen einer Veranstaltung betrifft es jedoch nicht.
Das Konzept ist bis auf Weiteres und neuen Anordnungen gültig. Eventuelle Änderungen werden
fortlaufend kommuniziert.

Ziel
Das Hauptziel des vorliegenden Konzepts ist der Schutz der Benützer der BCF Arena und das
Vorgehen im Fall eines Verdachts einer Ansteckung oder einer Ansteckung zu bestimmen.
Ganz allgemein gelten folgende Grundregeln weiterhin und werden durch das Konzept nicht ersetzt:

-      Händehygiene
-      Distanzregelungen
-      Das Tragen von Masken gemäss den Empfehlungen des Bundes und Kantons
-      Eigenverantwortung
-      Angepasstes Sozialverhalten

Ansprechpartner und Verantwortliche
Gegenüber der National League sowie auch intern sind folgende Ansprechpartner bestimmt worden:
 - Generell > Raphaël Berger (CEO), vertreten durch Gilbert Monneron (Manager der
     Infrastruktur)
 - Medizinische Fragen > Dr Daniel Petek (Arzt der 1. Mannschaft), vertreten durch Dr Marco
     Gamba (Klubarzt)
Die Verantwortlichen jedes Departements der Organisation von Fribourg-Gottéron sind beauftragt,
das Konzept an alle betroffenen Personen weiterzuleiten und die Einhaltung zu überwachen.
Allgemeines
-   Alle Fixangestellten und Aushilfen der Organisation sind verpflichtet, die « Swiss Covid App » zu
    installieren;
-   Diese Verpflichtung richtet sich auch an alle Spieler der Nachwuchsabteilung. Für die
    minderjährigen Spieler wurde vom Ausbildungschef eine Information an die Eltern verschickt;
-   Der Personalfluss zwischen den Departementen wird getrennt, um unnötige Kontakte zu
    vermeiden;
-   Sollten dennoch Kontakte nötig sein, werden diese im Rahmen der geltenden Distanz- und
    Hygieneregeln durchgeführt;
-   Direktionssitzungen, welche die einzigen Zusammenkünfte der jeweiligen Departements-
    Verantwortlichen bilden, finden im Sitzungsraum der neuen Administration statt, immer in
    Einhaltung der geltenden Distanz- und Hygieneregeln;
-   Der Masseur der ersten Mannschaft sowie die Trainer PRO und Ausbildung MJ müssen täglich
    eine Präsenzliste führen, welche parallel zum Trainingsplan aufbewahrt werden muss;
-   Die diversen Departemente müssen die Kontakte ihrer Mitarbeitenden rückverfolgen können. Es
    ist somit unverzichtbar, dass alle Mitarbeitenden ihre Kalender à jour halten.

Ankunft und Verlassen der Eishalle
-   Vom Eingang der Eishalle bis zum Arbeitsort besteht Maskenpflicht. Dies gilt auch in
    Transportmittel, insofern Gruppentransporte stattfinden ;
-   Desinfektionsmittel sind in allen Eingängen des Gebäudes, sowie vor den Arbeitsräumen
    installiert und müssen bei jedem Vorbeigehen benutzt werden;
-   Bei den Spielern PRO, U20 und U17 wird bei jedem Betreten der Infrastruktur eine
    Temperaturkontrolle durchgeführt.

Garderoben
-   Sollte die Distanz von 1.5 Metern nicht eingehalten werden können, ist das Tragen einer Maske
    obligatorisch;
-   Wenn spezielle Massnahmen eingeführt werden, um das Tragen von Masken zu vermeiden, wie
    zum Beispiel zeitlich versetztes Benützen der Garderoben, müssen Distanzen und
    Hygienemassnahmen jederzeit garantiert werden.

Sanitäre Anlagen
-   Toiletten und Duschen sind teilweise abgesperrt, um nur jedes zweite Element zur Verfügung
    der Benützer zu stellen;
-   Reinigung und Desinfektion müssen nach jeder Benützung durchgeführt werden;

Spielerbank
-   Für Spieler und Trainer besteht keine Maskenpflicht, die Distanzen müssen jedoch im Rahmen
    des Möglichen eingehalten werden ;
-     Staffmitglieder (Materialchef und Pfleger) müssen eine Maske tragen;
-     Beim Spiel muss der Ersatzgoalie wie auch der übrige Staff wie zum Beispiel die Zeitmesser und
      Strafbank eine Maske tragen. Ausgeschlossen ist der Coach;
-     Betreffend der Matchabläufe, ebenso wie den Empfang der Gastmannschaft und der
      Schiedsrichter, muss man sich auf das Konzept der National League stützen.

Eis
-     Während den Theorie-Einheiten auf dem Eis müssen die Distanzregeln von 1.5 Metern im
      Rahmen des Möglichen respektiert werden.

Fitness
-     Sportliche Aktivitäten im Fitnessbereich dürfen ohne Masken ausgeführt werden, die
      Distanzregeln müssen jedoch eingehalten werden;
-     Desinfektionsmittel und Material wird zur Verfügung stehen und Apparate und
      Ausrüstungsgegenstände müssen nach jeder Benützung bzw Wechsel des Benützers
      desinfiziert werden.
-     Der Zutritt zum Fitnessstudio beschränkt sich auf die Mannschaften PRO, U20 und U17;
-     Nur eine Mannschaft, wenn möglich aufgeteilt in mindestens zwei Gruppen darf sich im Fitness
      aufhalten.

Reisen im Car
-     Bei Reisen im Car oder Bus für Auswärtsspiele müssen die Distanzregeln von 1.5m eingehalten
      werden;
-     Sollte dies nicht möglich sein, ist das Tragen von Masken obligatorisch.

Mahlzeiten
 - Mannschaftsverpflegungen müssen soweit wie möglich vermieden werden;
- Muss trotzdem eine Verpflegung organisiert werden, wie zum Beispiel nach einem Match, müssen
die Hygienemassnahmen respektiert werden.

Presse
-     Die Anwesenheit der Presse ist bewilligt, jedoch nur anhand einer Kontrollliste und unter
      Einhaltung der geltenden Distanz und Hygieneregeln.

Tests und Quarantäne
-     Wie bereits kommuniziert ist ein Test vor dem ersten Freundschaftsspiel nicht obligatorisch;
-     Getestet werden müssen ausschliesslich Personen mit auftretenden Symptomen
-     Folgende Symptome sind typisch :
       o Husten ;
       o Halsschmerzen ;
       o Kurzatmigkeit ;
       o Fieber, erhöhte Temperatur über 37.5;
       o Unbestimmte Muskelschmerzen ;
       o Plötzlicher Verlust des Geruchs-und/oder Geschmacksinns
-   Sobald bei einer Person der Organisation der Verdacht einer Ansteckung besteht, ist sie
    verpflichtet, sich umgehend in Quarantäne zu begeben.
-   Diese Person muss sich bei seinem Verantwortlichen, wie auch bei Daniel Petek melden und
    sich anschliessend beim Testcenter des Kantons Freiburg melden
-   Für die Mannschaften PRO, U20 und U17 wird vor dem Beginn der Meisterschaft ein Test
    organisiert.

Mannschaften U15 sowie jüngere Mannschaften
-   Bis auf weitere Anordnung darf kein Material in der Eishalle aufbewahrt werden;
-   Es wird empfohlen, dass sich die Spieler nach dem Training zu Hause duschen ;
-   Sollte dies nicht möglich sein, müssen alle getroffenen Massnahmen des vorliegenden Konzepts
    eingehalten werden.

Material
-   Das Material wird vorerst durch die Organisation zur Verfügung gestellt;
-   Jede Person ist jedoch verantwortlich, Material für den privaten Gebrauch wie Schutzmasken
    und Desinfektionsmittel jederzeit selber zu besitzen.

Kommunikation
-   Im Allgemeinen sind nur die angegebenen Personen des Kapitels « Ansprechpartner und
    Verantwortliche » befugt, sich zum Thema zu äußern;
-   Spezielle Bewilligungen können akzeptiert werden, benötigen jedoch die Bestätigung der
    vorgenannten Personen.

Sanktionen
Sollte Fribourg-Gottéron Kenntnis erhalten über die Nichteinhaltung des vorliegenden Konzepts,
werden die betroffenen Personen zur Verantwortung gezogen und werden die Konsequenzen tragen
müssen.

Freiburg, 1. August 2020 (RB)

Beilagen erwähnt
SCHUTZKONZEPT COVID-19

                         1
1. Inhalt

1. Inhalt
2. Dauerhafte Gastronomie
3. Gastronomie während der Spiele
   a: Restaurants
   b: Logen
   c: Buvetten
4. Empfang von Gruppen (Seminare, Bankette, Besichtigungen etc.)
5. Interne Mahlzeiten

                                                                   2
2. Dauerhafte Gastronomie

Ausgangslage
Bundesverordnung rund um die Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-
19-Epidemie vom 19. Juni 2020 und Schutzregelungen für die Hotel- und
Gastronomiebetriebe, Version 6 vom 22. Juni 2020.

Allgemeine Regeln
- Das Tragen einer Maske ist für das Personal obligatorisch.
- Anordnung der Tische mit einem Abstand von 1,5 m.
- Nur Tischservice.
- Registrierung der Personalien einer Person pro Tisch.
- Forcieren kontaktloses Bezahlen.
- Desinfektion von Tischen und Stühlen nach jedem Besuch.
                                                                        3
3a: Gastronomie während der
        Spiele
 Restaurants (SportCafé + Restaurants VIP)
- Das Tragen einer Maske ist für das Personal obligatorisch.
- Das Tragen einer Maske ist für die Gäste bis zum Tisch und bei jeder Bewegung
  innerhalb der Restauranträume obligatorisch.
- Anordnung der Tische mit einem Abstand von 1,5 m.
- Obligatorische Angabe der Personalien via Formular im Falle einer Nicht-
  Reservierung.
- Bei einer Reservierung muss eine für den Tisch verantwortliche Person ihre
  Personalien angeben. Diese Regelung gilt auch in den Pausen und nach dem
  Spiel.
- Nur Tischservice, auch in den Pausen und nach dem Spiel.
- Forcieren der kontaktlosen Bezahlung oder Bezahlung per Rechnung.
- Desinfektion von Tischen, Stühlen und Karten nach jedem Spiel.

                                                                                  4
3b: Gastronomie während der
       Spiele
 Logen
- Das Tragen einer Maske ist für das Personal obligatorisch.
- Das Tragen einer Maske ist für die Gäste bis zum Tisch, während
  jedem freien Bewegen in oder ausserhalb der Loge sowie während
  dem Spiel obligatorisch.
- Die Reservierung ist obligatorisch und eine für den Tisch
  verantwortliche Person muss ihre Personalien erfassen.
- Forcieren der kontaktlosen Bezahlung oder Bezahlung per
  Rechnung.
- Desinfektion von Tischen, Stühlen und Karten nach jedem Spiel.
                                                                    5
3c: Gastronomie während der
        Spiele
 Buvetten
- Das Tragen einer Maske ist für das Personal obligatorisch.
- Das Tragen einer Maske ist für Gäste obligatorisch.
- Einrichten einer Warteschlange mit Distanzmarkierung und
  einseitigem Verkehrsfluss.
- Zahlung nur mit Karte, wenn möglich kontaktlos.
- Obligatorische Rückkehr zum Sitzplatz, um sitzend zu konsumieren.
- Konsumation unterwegs ist verboten.
- Desinfektion der Theken nach jeder Pause.
- Konsumation bei Sitzplatz (Senken der Maske erlaubt).
                                                                      6
4. Empfang von Gruppen

Ausgangslage
Bundesverordnung rund um die Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-
Epidemie vom 19. Juni 2020 und Schutzregelungen für die Hotel- und
Gastronomiebetriebe, Version 6 vom 22. Juni 2020.

Allgemeine Regeln
- Das Tragen einer Maske ist für das Personal obligatorisch.
- Dienstleistungen ausschliesslich mit Reservierung.
- Tischanordnung mit einem Abstand von 1,5 m.
- Registrierung der Personalien aller Teilnehmer. Der Gruppenleiter stellt diese
  zusammen.
- Keine Gruppenmischungen.
- Desinfektion von Tischen, Stühlen und Karten nach jedem Gebrauch.

                                                                                   7
5. Interne Mahlzeiten

Allgemeine Regeln
- Tragen einer Maske für das Personal.
- Buffet-Service unter Einhaltung des Abstands von 1,5 m pro
  Gruppe.
- Das Tragen einer Maske ist für den Gast während des Buffet-
  Services obligatorisch.

                                                                8
SCHUTZKONZEPT COVID-19
                                                 MEDIEN
                                                                   1
HC Fribourg-Gottéron SA, septembre 2020
1. Inhalt

1. Inhalt
2. Allgemeine Richtlinien
3. Zugang
4. Interview
5. Spieler
6. Fotografen
7. Regeln nach den Spielen
8. Schlussbestimmungen

                             2
2. Allgemeine Richtlinien

• Alle Medienvertreter müssen spätestens zwei Tage vor einem Match
  akkreditiert sein.
• Die Sitzplätze auf der Pressetribüne sind begrenzt, so dass die Zahl
  der Vertreter auf ein striktes Minimum beschränkt werden muss. Es
  liegt in der Kompetenz des Pressechefs, Akkreditierungen,
  insbesondere für Experten, anzunehmen oder abzulehnen.
• Es gilt Maskenpflicht. Eine Ausnahme ist für Radio-
  /Fernsehkommentatoren möglich, sofern die Abstände in alle
  Richtungen eingehalten werden können.

                                                                         3
3. Zugang

• Der Zugang zur Eishalle ist mit Ausnahme der Fernsehtechniker nur
  über den Eingang «Nord-Est», G (siehe Plan im Covid-19 Konzept)
  möglich.
• Pressevertreter unterliegen Zugangskontrollen, wie sie im COVID-19-
  Konzept vorgesehen sind.
• Mit Ausnahme von Fotografen haben die Medienvertreter nur Zugang
  zum Pressebereich.

                                                                    4
4. Interview

• Der Abstand von 1,5 m muss eingehalten werden.
• Nur Spieler sind von der Maskenpflicht befreit.
• Mit Ausnahme der Interviews, die am Ende des Spiels auf dem Eis
  stattfinden, finden Interviews durch Medienvertreter ausschliesslich
  in der Mixed-Zone statt.
• Von jeder Mannschaft werden maximal vier Spieler anwesend sein.
• Jedem Team steht die Hälfte der Mixed-Zone zur Verfügung.

                                                                         5
5. Spieler

• Die Anwesenheit von Spielern ist in der Pressebox und im Presseraum
  verboten.
• Spieler dürfen sich lediglich in der Mixed-Zone aufhalten.

                                                                    6
6. Fotografen

• Nur der Zugang zum Ring und zum Presseraum ist erlaubt.
• Der Abstand von drei Metern (gelbes Band) vor den Spielerbänken
  und Elfmetern muss eingehalten werden.
• Das Betreten des Bereichs zwischen den Bänken der Spieler ist für
  Fotografen verboten.

                                                                      7
7. Regeln nach den Spielen

- Sonderwünsche werden vom Club geprüft.
- Das Tragen einer Maske ist für Journalisten in der Eishalle obligatorisch.
- Händedesinfektion an öffentlichen Eingängen.
- Die Interviews finden in der Mixed-Zone statt.
- Im Falle von Pressekonferenzen muss ein Abstand von 1,5 m eingehalten
  werden.
- Interviews müssen mit einem Abstand von 1,5 m stattfinden.
- Mikrofone sind an einer Stange oder mit Schutzabdeckung aus Kunststoff
  versehen.
- Maximale Interviewlänge von 10 Minuten.

                                                                               8
8. Schlussbestimmungen

• Das vorliegende Konzept ist ein Anhang des "Schutzkonzepts COVID-
  19" der HC Fribourg-Gottéron AG.
• Die Richtlinien und Empfehlungen in diesem Konzept dienen dazu, die
  im oben genannten Schutzkonzept enthaltenen Punkte zu erklären
  und/oder zu ergänzen. Sie sind vollumfänglich umzusetzen.
• Die Medien sind verpflichtet, den COVID-19-Manager der HC
  Fribourg-Gottéron AG unverzüglich über jegliche Infizierung und
  Quarantänesituationen ihrer Vertreter bei einem Spiel von Fribourg-
  Gottéron zu informieren.

                                                                    9
Sie können auch lesen