SCHUTZKONZEPT COVID-19 - Swiss Ice Hockey
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Inhalt 1. Generelles 2. Ziele 3. Rechtliche Grundlagen 4. Geltungsbereich 5. Hygienevorschriften und Verhaltensregeln 6. Betrieb und Infrastruktur 7. Rückverfolgung 8. Sicherheitsdienst 9. Kapazität 10. Kommunikation 11. Profisport 12. Gastronomie 13. Schlussbestimmungen 14. Kontakt 15. Anhänge 2
1. Generelles Per 01.10.2020 hat der Bundesrat das Verbot von Grossanlässen mit mehr als 1’000 Personen aufgehoben und es den kantonalen Behörden überlassen, Bewilligungen zu erteilen. Die Hygiene und Distanzregeln müssen weiterhin eingehalten werden. Das vorliegende Schutzkonzept betrifft die Rückkehr und die Wiederaufnahme des Spielbetriebs unter Berücksichtigung der Sicherheitsbestimmungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Dieses Schutzkonzept dient zur Vorbereitung und der Durchführung und muss laufend den regionalen und behördlichen Vorgaben angepasst werden. 3
2. Ziele Die generellen Ziele lauten wie folgt: - Eine Rückkehr zu den Spielen mit Zuschauern. - Verringerung des Infektionsrisikos. - Verhinderung der Krankheitsübertragung. - Effiziente Nachverfolgung der Kontaktpersonen. 4
3. Rechtliche Grundlagen Die vorliegenden Richtlinien und Empfehlungen basieren auf • der Verordnung 3 über die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19- Verordnung 3) vom 19. Juni 2020 (Stand 20. Juli 2020) • den Regeln und Empfehlungen des BAG zum Coronavirus vom 17. Juli 2020 • der Bundesratsverordnung vom 2. September 2020 • kantonale Weisungen der zuständigen Behörden • dem SIHF-Rahmenkonzept zum Schutz der Infrastruktur vom 4. September 2020 • dem Reglement Sektion SIHF-Elitesport • dem Reglement des SIHF für Ordnung und Sicherheit Diese Richtlinien müssen in Übereinstimmung mit den oben genannten Rechtsgrundlagen eingehalten werden. Bei den Empfehlungen handelt es sich um wichtige Hygiene- und Verhaltensregeln, die bei der Bekämpfung des Coronavirus eingehalten werden müssen, sofern keine hinreichende Gründe vorliegen, davon abzuweichen. 5
4. Geltungsbereich Diese Richtlinien und Empfehlungen gelten für alle Heimspiele des HCFG, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind und von mehr als 1'000 Personen besucht werden. Die Zuschauer besuchen die Eishockeyspiele auf eigene Gefahr. Die Swiss Ice Hockey Federation SIHF und die ihr angeschlossenen Clubs lehnen jegliche Haftung bei einer möglichen Infektion oder Erkrankung an COVID- 19 im Stadion und in seiner Umgebung ab. 6
5. Hygienevorschriften und Verhaltensregeln Ziele • Reduktion des Infektionsrisikos durch ein Minimieren von engem Kontakt. • Verhindern der Übertragung von Krankheiten. 7
Prinzip Die vom BAG vorgeschriebenen Verhaltensregeln und -empfehlungen müssen eingehalten werden. 1,5 m Distanz Masken tragen Hygienevorschriften Koordinaten angeben im Fall von Symptomen im Fall eines positven Tests beachten einen Arzt aufsuchen in Isolation, im Fall von Kontakt Quarantäne Maskenpflicht Den Zuschauern wird empfohlen, die Maske bereits bei der Ankunft auf dem Areal und auch nach dem Verlassen des Stadions zu tragen. Die Maske ist ab dem Zeitpunkt des Betretens der äusseren Sicherheitszone, während des Spiels und am Ende des Spiels bis zum Verlassen des Stadions obligatorisch. Personen, die sich weigern die Maske zu tragen, werden aus dem Stadion gewiesen. Bei wiederholten Verstössen wird ein nationales Stadionverbot von zwei Jahren ausgesprochen. 8
Obligatorische Temperaturmessung • Bei internem und externem Personal wird bei Dienstbeginn die Temperatur gemessen. • Bei Zuschauern wird beim Betreten des Stadionareals die Temperatur gemessen. • Der Zugang wird allen Personen verweigert, deren Temperatur 37,5 Grad übersteigt. Händedesinfektion Sie wird zur Verfügung gestellt: • Am Eingang zum Aussenbereich und innerhalb der Eishalle. • Am Ein- und Ausgang der Restaurants, vor dem Zugang zu den Sitzplätzen. • In der Nähe der Verpflegungsstände. 9
Ärztliches Attest Ein ärztliches Attest, das Personen zum Nichttragen einer Maske berechtigt, wird nicht akzeptiert. SwissCOVID App Für das Personal von Fribourg-Gottéron ist die App obligatorisch. Vertragsfirmen und Zuschauer wird das Verwenden der App empfohlen. Die gesonderte Regelung mit dem Rettungsdienst Sarine (Anhang 5) ist ein integraler Bestandteil dieses Konzepts. 10
6. Betrieb und Infrastruktur Äusserer Sicherheitsbereich Dieser wird vom Sicherheitsmanager festgelegt und muss das Risiko einer Menschenansammlung und das Nichteinhalten der Abstände berücksichtigen. Beim Eintritt muss die Maske getragen, die Temperatur gemessen und Hände desinfiziert werden. Allen Personen, die sich dem wiedersetzen, wird der Zugang verweigert. Es wird eine Kontrolle der Tickets und Identifikationsformular durchgeführt, um die Zuschauer anschliessend zu den jeweiligen Eingängen der Eishalle leiten zu können. 11
6. Betrieb und Infrastruktur 12
Obligatorischer Sitzplatz Es gilt eine allgemeine Sitzplatzpflicht in der gesamten BCF ARENA. Besuchersektor Der Besuchersektor ist geschlossen und somit nicht zugänglich. 13
Reinigung - Desinfektion Die Desinfektion der Zutrittsbereiche (Drehkreuze und Ticketscanner) muss vor jedem Spiel und bei den Drehkreuzen mindestens zweimal, von der Öffnung bis zum Spielbeginn, durchgeführt werden. Während den Spielzeiten werden die sanitären Anlagen gereinigt. Die gesamte Infrastruktur wird nach jedem Spiel gereinigt. Raucherzonen Die Raucherzonen sind grundsätzlich geschlossen und deren betreten ist verboten. Bereiche mit einer Öffnung nach aussen sind zum Rauchen erlaubt. Eine Markierung auf dem Boden wird die Standorte definieren, die Anzahl der Raucher ist allerdings begrenzt und sie müssen mindestens 1,5 m Abstand halten. Der Sicherheitsdienst wird dafür sorgen, dass die Abstände eingehalten werden. Jeder, der dagegen verstösst, wird weggewiesen und verwarnt. 14
Markierung Wenn das Risiko von • Menschensammlungen, • Wartezeiten, • Nichttragen einer Maske besteht, muss das Einhalten des Abstands von 1,5 m gewährleistet sein. Der Abstand ist hier strikt einzuhalten: • An den Eingängen zum äusseren Sicherheitsbereich. • An der Abendkasse und im Fanshop. • Bei den Sicherheitskontrollen. • In den Raucherzonen. Menschenansammlungen sind streng verboten, auch auf grossen Flächen (innen und aussen). Falls erforderlich, werden sie vom Sicherheitsdienst aufgelöst. 15
7. Rückverfolgung Ziel Sammeln der Personalien und so die bestmögliche Unterstützung der lokalen Gesundheitsbehörden bei der Ermittlung von Infektionsketten im Falle eines Ausbruchs einer COVID-19-Infektion bieten. Zu diesem Zweck: • werden die Kontaktdaten (Bereich, Zuschauersitznummer, Name, Vorname, eventuell Wohnadresse, E-Mail, Telefonnummer, vorzugsweise Mobil- telefonnummer) aller Personen, welche die Eishalle betreten, gesammelt. • sind nur nummerierte Sitze erlaubt. • wird den Zuschauern empfohlen, für ein einfacheres Angeben der Personalien die Fan-App von Fribourg-Gottéron zu verwenden. • wird eine alternative Registrierungsmöglichkeit angeboten und ein Help Point eingerichtet (für Zuschauer, die diese App nicht nutzen). 16
• Das Betriebspersonal muss einem Standort, einem klar definierten Tätigkeitsbereich (z.B. Restaurant), zugeordnet werden. Ausser in Ausnahmefällen (Polizei, Notfalldienste, Wartung, Verwaltung) darf das Personal die genannten Orte oder Bereiche nicht verlassen. • Wenn eine Person ausnahmsweise eine Tätigkeit in mehreren Zonen ausübt, müssen die Stunden in den verschiedenen Zonen angegeben werden. • Die Zuschauer werden darauf hingewiesen, dass ein Platzwechsel nicht gestattet ist und dass die Logenbesitzer in ihren jeweiligen Logen bleiben müssen und keine Gäste aus anderen Bereichen der Eishalle empfangen dürfen. • Für Mitarbeiter von Fribourg-Gottéron müssen die Kontaktinformationen dem COVID-19-Manager bis 12:00 Uhr am Tag nach dem Spiel mitgeteilt werden. • Für die beauftragten Unternehmen, die Notfalldienste (Polizei, Feuerwehr, Sanitäter) müssen dem COVID-19-Manager gegebenenfalls die Kontaktdaten mitgeteilt werden. • Diese Daten müssen unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verarbeitet und am 15. Tag nach dem betreffenden Spiel vernichtet werden. 17
8. Sicherheitsdienst • Der Sicherheitsbeauftragte wird eine bestimmte Reihenfolge festlegen (Anhang 4). • Der Sicherheitsdienst stellt sicher, dass die Richtlinien und Empfehlungen mit Taktgefühl und Diplomatie umgesetzt werden. • Bei Verstössen des Maskentragens gilt die Nulltoleranz, mit Ausnahme von Sonderrichtlinien, die sich auf die Bereiche Sport, Gastronomie und Medien beziehen. Jeder, der diese Richtlinien nicht einhält, wird ausgeschlossen und für zwei Spiele mit einem Stadionverbot belegt. • Beim Betreten der Eishalle wird stichprobenartig überprüft, ob die angegebenen Personalien mit einem gültigen Ausweis (Reisepass, ID, Führerschein) übereinstimmen. 18
• Erwachsene, die minderjährige Kinder ohne Ausweis begleiten, sind für die Bestätigung der Identität der Kinder verantwortlich. • Flaggen, Planen, Transparente und Stangen sind in der Eishalle verboten. Tifos erfordern eine gesonderte Genehmigung. Dasselbe gilt für jede Animation (Sampling), bei der Objekte in die Eishalle mitgebracht werden, mit Ausnahme von Spielprogrammen. • Der Sicherheitsdienst hat dafür zu sorgen, dass die Zuschauer am Ende des Spiels ihren Platz und ihren Sektor so schnell wie möglich verlassen. • Die äussere Sicherheitszone bleibt bis mindestens eine Stunde nach Spielende bestehen, mit Ausnahme der Friedhofsstrasse (sie muss geöffnet werden). • Der Infrastrukturbetreiber wird dafür sorgen, dass während der gesamten Veranstaltung an den ausgewiesenen Stellen ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung steht. 19
9. Kapazität • Die Gesamtkapazität der Eishalle wird von den Behörden festgelegt und muss eingehalten werden, 5’160 Zusachauer. • Der Zutritt zur Eisfläche bzw. zu den Umkleidekabinen beider Mannschaften ist verboten. Ausgenommen sind hier Statistiker, Trainer der Mannschaften und die Medien gemäss dem gesonderten Konzept (Anhang 3). 20
10. Kommunikation Plakate Die BAG-Informationsplakate werden an prominenter Stelle am Eingang zur äusseren Sicherheitszone (Grossformat), im Stadion und in den WCs aufgehängt. Sie werden auch am Ausgang der Restaurants vor dem Betreten der Eishalle aufgehängt. Information Vor Beginn der Saison werden die Zuschauer in Abstimmung mit den Behörden über die Kommunikationskanäle des Clubs informiert. Zu Beginn des Spiels, in jedem Drittel und am Ende des Spiels wird auf allen verfügbaren Video- und Audiomitteln in der gesamten Eishalle, einschliesslich des Cateringbereichs, ein Coronavirus-Präventionsclip ausgestrahlt. 21
Leiten der Besucher Zum Vermeiden von Gedränge und zur Beschleunigung des Einlasses in die Eishalle wird ein Leiten des Besucherstroms vom äusseren Bereich aus vorgesehen. Eine vorübergehende Beschilderung wird ausserhalb und innerhalb der Eishalle angebracht. 22
11. Profisport Das "Schutzkonzept" vom 03.08.2020 basiert auf dem "Rahmenkonzept zum Schutz des COVID-19-Spielablaufs" der NL und ist integraler Bestandteil dieses Konzepts (Anhang 1). Es wird eine strikte Trennung zwischen den Aussenzugängen, der Eisfläche, der beiden Mannschaften und der Schiedsrichter geben. Dem Gast-Team und den Schiedsrichtern wird ein Aufwärmbereich zugewiesen. Der Spielbereich muss vom Zuschauerbereich strikt getrennt sein. 23
12. Gastronomie Das Gastronomiekonzept ist ein integraler Bestandteil dieses Dokuments (Anhang 2). Nur Tischservice ist erlaubt. Die Buvetten sind bis zum Ende des Spiels geschlossen, mit Ausnahme der Entgegennahme von Mehrwegbechern. 24
13. Schlussbestimmungen Die Richtlinien und Empfehlungen in diesem Konzept dienen der Bestätigung, Verdeutlichung und/oder Ergänzung derjenigen, die im "Rahmenkonzept für den Schutz der Infrastruktur" der SIHF vom 04.09.2020 enthalten sind und weiterhin ihre Gültigkeit haben. Eine Risikobewertung wird regelmässig mit den Behörden durchgeführt und das Konzept kann entsprechend geändert werden. Der COVID-19-Manager ist dafür verantwortlich, die Sport- und Zivilbehörden über jeden ihm bekannten Fall von COVID-19 zu informieren. Die Leiter der verschiedenen Personalbereiche (Service, Gruppe, Restaurants) sind innerhalb ihres Bereichs und bei ihrem Personal für das Einhalten der angeordneten Massnahmen verantwortlich. Die französische Version hat Vortritt. 25
14. Kontakt Kontakt COVID-19 office@fribourg-gotteron.ch 26
15. Anhänge • Anhang 1 Schutzkonzept • Anhang 2 Konzept Gastronomie • Anhang 3 Konzept Medien • Anhang 4 Bestimmungen Sicherheit (nicht öffentlich) • Anhang 5 Bestimmungen Sanitärbereiche (nicht öffentlich) 27
Anweisung Schutzkonzept Covid-19 (v1 - 03.08.2020) Einführung Das vorliegende Konzept wurde im Kontext auf die bestehende Situation der Covid-19-Pandemie erstellt. Basis dieses Konzepts bildet das von der National League erarbeitete « Rahmen- Schutzkonzept Covid-19 im Spielbetrieb » (Beilage 1). Das Konzept richtet sich an alle Benutzer der BCF Arena, seien dies Lohnbezüger, wie auch Nicht- Lohnbezüger von Fribourg-Gottéron und gilt als Ergänzung des Schutzkonzeptes, welches von der Stadt Fribourg für die zweite Eishalle erstellt wurde (Beilage 2) sowie den geltenden Schutzbestimmungen des Gastronomie-Departements (Beilage 3). Einen eventuellen Empfang von Publikum im Rahmen einer Veranstaltung betrifft es jedoch nicht. Das Konzept ist bis auf Weiteres und neuen Anordnungen gültig. Eventuelle Änderungen werden fortlaufend kommuniziert. Ziel Das Hauptziel des vorliegenden Konzepts ist der Schutz der Benützer der BCF Arena und das Vorgehen im Fall eines Verdachts einer Ansteckung oder einer Ansteckung zu bestimmen. Ganz allgemein gelten folgende Grundregeln weiterhin und werden durch das Konzept nicht ersetzt: - Händehygiene - Distanzregelungen - Das Tragen von Masken gemäss den Empfehlungen des Bundes und Kantons - Eigenverantwortung - Angepasstes Sozialverhalten Ansprechpartner und Verantwortliche Gegenüber der National League sowie auch intern sind folgende Ansprechpartner bestimmt worden: - Generell > Raphaël Berger (CEO), vertreten durch Gilbert Monneron (Manager der Infrastruktur) - Medizinische Fragen > Dr Daniel Petek (Arzt der 1. Mannschaft), vertreten durch Dr Marco Gamba (Klubarzt) Die Verantwortlichen jedes Departements der Organisation von Fribourg-Gottéron sind beauftragt, das Konzept an alle betroffenen Personen weiterzuleiten und die Einhaltung zu überwachen.
Allgemeines - Alle Fixangestellten und Aushilfen der Organisation sind verpflichtet, die « Swiss Covid App » zu installieren; - Diese Verpflichtung richtet sich auch an alle Spieler der Nachwuchsabteilung. Für die minderjährigen Spieler wurde vom Ausbildungschef eine Information an die Eltern verschickt; - Der Personalfluss zwischen den Departementen wird getrennt, um unnötige Kontakte zu vermeiden; - Sollten dennoch Kontakte nötig sein, werden diese im Rahmen der geltenden Distanz- und Hygieneregeln durchgeführt; - Direktionssitzungen, welche die einzigen Zusammenkünfte der jeweiligen Departements- Verantwortlichen bilden, finden im Sitzungsraum der neuen Administration statt, immer in Einhaltung der geltenden Distanz- und Hygieneregeln; - Der Masseur der ersten Mannschaft sowie die Trainer PRO und Ausbildung MJ müssen täglich eine Präsenzliste führen, welche parallel zum Trainingsplan aufbewahrt werden muss; - Die diversen Departemente müssen die Kontakte ihrer Mitarbeitenden rückverfolgen können. Es ist somit unverzichtbar, dass alle Mitarbeitenden ihre Kalender à jour halten. Ankunft und Verlassen der Eishalle - Vom Eingang der Eishalle bis zum Arbeitsort besteht Maskenpflicht. Dies gilt auch in Transportmittel, insofern Gruppentransporte stattfinden ; - Desinfektionsmittel sind in allen Eingängen des Gebäudes, sowie vor den Arbeitsräumen installiert und müssen bei jedem Vorbeigehen benutzt werden; - Bei den Spielern PRO, U20 und U17 wird bei jedem Betreten der Infrastruktur eine Temperaturkontrolle durchgeführt. Garderoben - Sollte die Distanz von 1.5 Metern nicht eingehalten werden können, ist das Tragen einer Maske obligatorisch; - Wenn spezielle Massnahmen eingeführt werden, um das Tragen von Masken zu vermeiden, wie zum Beispiel zeitlich versetztes Benützen der Garderoben, müssen Distanzen und Hygienemassnahmen jederzeit garantiert werden. Sanitäre Anlagen - Toiletten und Duschen sind teilweise abgesperrt, um nur jedes zweite Element zur Verfügung der Benützer zu stellen; - Reinigung und Desinfektion müssen nach jeder Benützung durchgeführt werden; Spielerbank - Für Spieler und Trainer besteht keine Maskenpflicht, die Distanzen müssen jedoch im Rahmen des Möglichen eingehalten werden ;
- Staffmitglieder (Materialchef und Pfleger) müssen eine Maske tragen; - Beim Spiel muss der Ersatzgoalie wie auch der übrige Staff wie zum Beispiel die Zeitmesser und Strafbank eine Maske tragen. Ausgeschlossen ist der Coach; - Betreffend der Matchabläufe, ebenso wie den Empfang der Gastmannschaft und der Schiedsrichter, muss man sich auf das Konzept der National League stützen. Eis - Während den Theorie-Einheiten auf dem Eis müssen die Distanzregeln von 1.5 Metern im Rahmen des Möglichen respektiert werden. Fitness - Sportliche Aktivitäten im Fitnessbereich dürfen ohne Masken ausgeführt werden, die Distanzregeln müssen jedoch eingehalten werden; - Desinfektionsmittel und Material wird zur Verfügung stehen und Apparate und Ausrüstungsgegenstände müssen nach jeder Benützung bzw Wechsel des Benützers desinfiziert werden. - Der Zutritt zum Fitnessstudio beschränkt sich auf die Mannschaften PRO, U20 und U17; - Nur eine Mannschaft, wenn möglich aufgeteilt in mindestens zwei Gruppen darf sich im Fitness aufhalten. Reisen im Car - Bei Reisen im Car oder Bus für Auswärtsspiele müssen die Distanzregeln von 1.5m eingehalten werden; - Sollte dies nicht möglich sein, ist das Tragen von Masken obligatorisch. Mahlzeiten - Mannschaftsverpflegungen müssen soweit wie möglich vermieden werden; - Muss trotzdem eine Verpflegung organisiert werden, wie zum Beispiel nach einem Match, müssen die Hygienemassnahmen respektiert werden. Presse - Die Anwesenheit der Presse ist bewilligt, jedoch nur anhand einer Kontrollliste und unter Einhaltung der geltenden Distanz und Hygieneregeln. Tests und Quarantäne - Wie bereits kommuniziert ist ein Test vor dem ersten Freundschaftsspiel nicht obligatorisch; - Getestet werden müssen ausschliesslich Personen mit auftretenden Symptomen - Folgende Symptome sind typisch : o Husten ; o Halsschmerzen ; o Kurzatmigkeit ; o Fieber, erhöhte Temperatur über 37.5; o Unbestimmte Muskelschmerzen ; o Plötzlicher Verlust des Geruchs-und/oder Geschmacksinns
- Sobald bei einer Person der Organisation der Verdacht einer Ansteckung besteht, ist sie verpflichtet, sich umgehend in Quarantäne zu begeben. - Diese Person muss sich bei seinem Verantwortlichen, wie auch bei Daniel Petek melden und sich anschliessend beim Testcenter des Kantons Freiburg melden - Für die Mannschaften PRO, U20 und U17 wird vor dem Beginn der Meisterschaft ein Test organisiert. Mannschaften U15 sowie jüngere Mannschaften - Bis auf weitere Anordnung darf kein Material in der Eishalle aufbewahrt werden; - Es wird empfohlen, dass sich die Spieler nach dem Training zu Hause duschen ; - Sollte dies nicht möglich sein, müssen alle getroffenen Massnahmen des vorliegenden Konzepts eingehalten werden. Material - Das Material wird vorerst durch die Organisation zur Verfügung gestellt; - Jede Person ist jedoch verantwortlich, Material für den privaten Gebrauch wie Schutzmasken und Desinfektionsmittel jederzeit selber zu besitzen. Kommunikation - Im Allgemeinen sind nur die angegebenen Personen des Kapitels « Ansprechpartner und Verantwortliche » befugt, sich zum Thema zu äußern; - Spezielle Bewilligungen können akzeptiert werden, benötigen jedoch die Bestätigung der vorgenannten Personen. Sanktionen Sollte Fribourg-Gottéron Kenntnis erhalten über die Nichteinhaltung des vorliegenden Konzepts, werden die betroffenen Personen zur Verantwortung gezogen und werden die Konsequenzen tragen müssen. Freiburg, 1. August 2020 (RB) Beilagen erwähnt
SCHUTZKONZEPT COVID-19 1
1. Inhalt 1. Inhalt 2. Dauerhafte Gastronomie 3. Gastronomie während der Spiele a: Restaurants b: Logen c: Buvetten 4. Empfang von Gruppen (Seminare, Bankette, Besichtigungen etc.) 5. Interne Mahlzeiten 2
2. Dauerhafte Gastronomie Ausgangslage Bundesverordnung rund um die Massnahmen zur Bekämpfung der Covid- 19-Epidemie vom 19. Juni 2020 und Schutzregelungen für die Hotel- und Gastronomiebetriebe, Version 6 vom 22. Juni 2020. Allgemeine Regeln - Das Tragen einer Maske ist für das Personal obligatorisch. - Anordnung der Tische mit einem Abstand von 1,5 m. - Nur Tischservice. - Registrierung der Personalien einer Person pro Tisch. - Forcieren kontaktloses Bezahlen. - Desinfektion von Tischen und Stühlen nach jedem Besuch. 3
3a: Gastronomie während der Spiele Restaurants (SportCafé + Restaurants VIP) - Das Tragen einer Maske ist für das Personal obligatorisch. - Das Tragen einer Maske ist für die Gäste bis zum Tisch und bei jeder Bewegung innerhalb der Restauranträume obligatorisch. - Anordnung der Tische mit einem Abstand von 1,5 m. - Obligatorische Angabe der Personalien via Formular im Falle einer Nicht- Reservierung. - Bei einer Reservierung muss eine für den Tisch verantwortliche Person ihre Personalien angeben. Diese Regelung gilt auch in den Pausen und nach dem Spiel. - Nur Tischservice, auch in den Pausen und nach dem Spiel. - Forcieren der kontaktlosen Bezahlung oder Bezahlung per Rechnung. - Desinfektion von Tischen, Stühlen und Karten nach jedem Spiel. 4
3b: Gastronomie während der Spiele Logen - Das Tragen einer Maske ist für das Personal obligatorisch. - Das Tragen einer Maske ist für die Gäste bis zum Tisch, während jedem freien Bewegen in oder ausserhalb der Loge sowie während dem Spiel obligatorisch. - Die Reservierung ist obligatorisch und eine für den Tisch verantwortliche Person muss ihre Personalien erfassen. - Forcieren der kontaktlosen Bezahlung oder Bezahlung per Rechnung. - Desinfektion von Tischen, Stühlen und Karten nach jedem Spiel. 5
3c: Gastronomie während der Spiele Buvetten - Das Tragen einer Maske ist für das Personal obligatorisch. - Das Tragen einer Maske ist für Gäste obligatorisch. - Einrichten einer Warteschlange mit Distanzmarkierung und einseitigem Verkehrsfluss. - Zahlung nur mit Karte, wenn möglich kontaktlos. - Obligatorische Rückkehr zum Sitzplatz, um sitzend zu konsumieren. - Konsumation unterwegs ist verboten. - Desinfektion der Theken nach jeder Pause. - Konsumation bei Sitzplatz (Senken der Maske erlaubt). 6
4. Empfang von Gruppen Ausgangslage Bundesverordnung rund um die Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19- Epidemie vom 19. Juni 2020 und Schutzregelungen für die Hotel- und Gastronomiebetriebe, Version 6 vom 22. Juni 2020. Allgemeine Regeln - Das Tragen einer Maske ist für das Personal obligatorisch. - Dienstleistungen ausschliesslich mit Reservierung. - Tischanordnung mit einem Abstand von 1,5 m. - Registrierung der Personalien aller Teilnehmer. Der Gruppenleiter stellt diese zusammen. - Keine Gruppenmischungen. - Desinfektion von Tischen, Stühlen und Karten nach jedem Gebrauch. 7
5. Interne Mahlzeiten Allgemeine Regeln - Tragen einer Maske für das Personal. - Buffet-Service unter Einhaltung des Abstands von 1,5 m pro Gruppe. - Das Tragen einer Maske ist für den Gast während des Buffet- Services obligatorisch. 8
SCHUTZKONZEPT COVID-19 MEDIEN 1 HC Fribourg-Gottéron SA, septembre 2020
1. Inhalt 1. Inhalt 2. Allgemeine Richtlinien 3. Zugang 4. Interview 5. Spieler 6. Fotografen 7. Regeln nach den Spielen 8. Schlussbestimmungen 2
2. Allgemeine Richtlinien • Alle Medienvertreter müssen spätestens zwei Tage vor einem Match akkreditiert sein. • Die Sitzplätze auf der Pressetribüne sind begrenzt, so dass die Zahl der Vertreter auf ein striktes Minimum beschränkt werden muss. Es liegt in der Kompetenz des Pressechefs, Akkreditierungen, insbesondere für Experten, anzunehmen oder abzulehnen. • Es gilt Maskenpflicht. Eine Ausnahme ist für Radio- /Fernsehkommentatoren möglich, sofern die Abstände in alle Richtungen eingehalten werden können. 3
3. Zugang • Der Zugang zur Eishalle ist mit Ausnahme der Fernsehtechniker nur über den Eingang «Nord-Est», G (siehe Plan im Covid-19 Konzept) möglich. • Pressevertreter unterliegen Zugangskontrollen, wie sie im COVID-19- Konzept vorgesehen sind. • Mit Ausnahme von Fotografen haben die Medienvertreter nur Zugang zum Pressebereich. 4
4. Interview • Der Abstand von 1,5 m muss eingehalten werden. • Nur Spieler sind von der Maskenpflicht befreit. • Mit Ausnahme der Interviews, die am Ende des Spiels auf dem Eis stattfinden, finden Interviews durch Medienvertreter ausschliesslich in der Mixed-Zone statt. • Von jeder Mannschaft werden maximal vier Spieler anwesend sein. • Jedem Team steht die Hälfte der Mixed-Zone zur Verfügung. 5
5. Spieler • Die Anwesenheit von Spielern ist in der Pressebox und im Presseraum verboten. • Spieler dürfen sich lediglich in der Mixed-Zone aufhalten. 6
6. Fotografen • Nur der Zugang zum Ring und zum Presseraum ist erlaubt. • Der Abstand von drei Metern (gelbes Band) vor den Spielerbänken und Elfmetern muss eingehalten werden. • Das Betreten des Bereichs zwischen den Bänken der Spieler ist für Fotografen verboten. 7
7. Regeln nach den Spielen - Sonderwünsche werden vom Club geprüft. - Das Tragen einer Maske ist für Journalisten in der Eishalle obligatorisch. - Händedesinfektion an öffentlichen Eingängen. - Die Interviews finden in der Mixed-Zone statt. - Im Falle von Pressekonferenzen muss ein Abstand von 1,5 m eingehalten werden. - Interviews müssen mit einem Abstand von 1,5 m stattfinden. - Mikrofone sind an einer Stange oder mit Schutzabdeckung aus Kunststoff versehen. - Maximale Interviewlänge von 10 Minuten. 8
8. Schlussbestimmungen • Das vorliegende Konzept ist ein Anhang des "Schutzkonzepts COVID- 19" der HC Fribourg-Gottéron AG. • Die Richtlinien und Empfehlungen in diesem Konzept dienen dazu, die im oben genannten Schutzkonzept enthaltenen Punkte zu erklären und/oder zu ergänzen. Sie sind vollumfänglich umzusetzen. • Die Medien sind verpflichtet, den COVID-19-Manager der HC Fribourg-Gottéron AG unverzüglich über jegliche Infizierung und Quarantänesituationen ihrer Vertreter bei einem Spiel von Fribourg- Gottéron zu informieren. 9
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