Ausschreibung Offshore - Kieler Yacht-Club
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Kieler Woche 2022 18. - 26. Juni Inhalt Seite 3 Regatta Übersicht Seite 23 Ausschreibung | Offshore gilt für Aalregatta, Kiel Cup, Senatspreis und Silbernes Band Seite 13 Zusätzliche Informationen Seite 16 Anlage Wettfahrtgebiete Kieler Woche 2022 Seite 16 Anlage Anfahrt Kiel-Schilksee Seite 17 Anlage Verkehrstrennungsgebiete Allgemeine Informationen VERANTWORTLICH FÜR DIE KIELER WOCHE KIELER YAC H T- C LU B IN ZUSAMMENARBEIT MIT FÜR DIE AALREGATTA IN ZUSAMMENARBEIT MIT NORDDEUT SCHE R V E RE I N S E G E LC LU B REGAT TAV E RE I N SE G L E RHAUS ECKERNFÖRDE A M WA N N SE E EVENT WEBSEITE: WWW.KIELER-WOCHE.DE KONTAKT Kieler Yacht-Club e.V. Kiellinie 70, 24105 Kiel, Deutschland Tel: +49 (0) 431 8 50 23 | Fax: +49 (0) 431 8 39 39 E-Mail: kiwo@kyc.de | Webseite: www.kyc.de 2
Regatta Übersicht Wir laden Alle Seesegler herzlich ein, an unseren vier Offshore-Veranstaltungen teilzunehmen. Wir haben neue Formate entwickelt, die auch die nächste Generation von Seglern ansprechen sollen und gleichzeitig den Profis interessante Perspektiven bietet. Unser Ziel ist es, eine Brücke zu schlagen, um sowohl den Gelegenheits-Regattaseglern als auch den Profis geeignete Bahnen und Rahmenbedingungen bieten zu können. Die einzige Voraussetzung ist, dass die Teilnehmer die Sicherheitsanforderungen der jeweiligen Regatten erfüllen. Aarlegatta - Unser Kick-Off-Weekend-Event Senatspreis - DIE Zweihand-Regatta Die Kieler Woche beginnt weiterhin mit der Der Senatspreis wird ausschließlich für traditionellen Aalregatta am Samstag von Doublehand Segler angeboten. Wir wenden Kiel nach Eckernförde und der Rückregatta uns insbesondere (aber nicht nur) an die am Sonntag. Die bisherige ORC-Veranstaltung Aalregatta- und Kiel Cup-Teilnehmer, die mit Welcome Race, welche parallel stattfand, geht ihrem Boot ohnehin bereits in Kiel liegen und das ganz in der Aalregatta auf. Die Teilnahme an Abenteuer suchen, ihr Boot zu zweit zu segeln. der Aalregatta ist sowohl mit Crew, aber auch Der Senatspreis startet am Donnerstag zu einer Zweihand möglich. Mehrrumpfboote können wie ersten Mittelstrecke, die nach einem spannenden immer ebenfalls melden. Kurs am Abend in der Nähe von Schleimünde einen Zwischenstopp über Nacht macht (mit Kiel Cup - Ein neues Format einem kleinen Umtrunk), um dann am Freitagfrüh Von Montag bis Mittwoch werden insgesamt 6 im Rahmen einer zweiten Mittelstrecke nach Kiel Wettfahrten (2 Wettfahrten pro Tag, anstatt 3 zurückzuführt, wo ein Zieleinlauf gegen Mittag Wettfahrten, wie bisher) gesegelt. Damit passen geplant ist. wir uns dem Standard aller großen Offshore Regatten an. Im Gegenzug sind die Distanzen Silbernes Band - Wettfahrt durch die Nacht und die Wettfahrzeiten länger. Von den 6 Das Silberne Band startet am Freitag um Wettfahrten sind 3 Wettfahrten Up-and-Down 19:00 Uhr und wird durch die Nacht gesegelt. Es und 3 Wettfahrten um feste Seezeichen. Jeder Tag wird unverändert der gleiche traditionelle Kurs beginnt mit einem Up-and-Down. Im Anschluss gesegelt: Von Kiel durch den Svendborg Sund und wird eine Wettfahrt um feste Seezeichen („Round- um die Nordspitze von Langeland herum, je nach the-Cans“) gesegelt. Die „Round-the-Cans“ Windrichtung rechtsherum oder linksherum. wird eine kreative und anspruchsvolle Regatta Das Silberne Band ist - wie die Aalregatta - eine (ggf. unterstützt von eigenen Bahnmarken), die unserer Wochenendveranstaltungen und richtet zusätzlich navigatorische Herausforderungen sich nicht nur an die Langstreckensegler, sondern enthalten kann. Die mittleren Wettfahrtzeiten gezielt auch an die Teilnehmer der Aalregatta, sollen ca. 2 Stunden für die Up-and-Down die sich der Herausforderung einer Nachtregatta Wettfahrten und ca. 3,5 Stunden für die zutrauen (und die Sicherheitsanforderungen Wettfahrten um feste Seezeichen betragen. Dies für OSR Kategorie 3 erfüllen). Die Teilnahme kann je nach Wetterbedingungen variieren. ist sowohl mit voller Crew, aber auch Zweihand möglich. Struktur Veranstaltung Sa. So. Mo. Di. Mi. Do. Fr. Sa. So. 18 Juni 19 Juni 20 Juni 21 Juni 22 Juni 23 Juni 24 Juni 25 Juni 26 Juni Aalregatta Kiel Cup Senatspreis Silbernes Band 3
Ausschreibung Offshore GILT FÜR die fo l ge nd e n Offs ho r e-V er a n sta ltu n g en : A a l r eg at ta , K iel C u p, S en ats- p reis und Silb e r ne s B and. Die Abkürzung [NP] kennzeichnet eine Regel, deren Verletzung kein Grund für einen Protest durch ein Boot ist. Die internationale Jury kann die Durchführung einer Anhörung hierzu ablehnen. Dies ändert WR 60.1(a) und 63.1. 1 REGELN 1.1 Die Veranstaltung wird nach den Regeln, wie sie in den Wettfahrtregeln Segeln (WR) definiert sind, durchgeführt. 1.2 COVID-19 Infektionsschutz 1.2.1 Infektionsschutz- und Hygienevorschriften können angewendet werden. Die Vorschriften werden auf der Veranstaltungswebseite veröffentlicht. 1.2.2 Es kann vorgesehen werden, dass nur akkreditierten Personen Zugang zum Veranstaltungsgelände gewährt wird. 1.3 Es gelten folgenden Regeln in der jeweils aktuellen Fassung: 1.3.1 Nur Einrumpfboote: IMS Rules und ORC Rating System Rules 1.3.2 Nur Einrumpfboote, die über keinen ORC-Messbrief verfügen: Yardstick-Regeln des Deutschen Segler-Verbands (DSV). 1.3.3 Nur Multihulls: Texel Rating Regeln 1.3.4 [DP] World Sailing Offshore Special Regulations (OSR): • Nur Aalregatta: OSR Kategorie 4 mit der Ausnahme, dass Boote, die über keinen ORC-Messbrief verfügen, nicht verpflichtet sind, Relingsleinen zu führen. Dies ändert OSR 3.14. • Nur Kiel Cup und Senatspreis: OSR Kategorie 4 • Nur Silbernes Band: OSR Kategorie 3 mit der Ausnahme, dass der Nachweis über die strukturelle Prüfung gemäß OSR 3.02.2 - 3.02.4 durch eine schriftliche Erklärung des Bootseigners ersetzt werden kann. Das zu verwendende Formular für die Erklärung kann von der Veranstaltungswebsite heruntergeladen werden und muss bei der Registrierung vorgelegt werden. Dies ändert OSR 3.02. 4
1.4 Es gilt WR Anhang T, Schlichtung. 1.5 Nur Aalregatta: Das Wettfahrtkomitee kann einem Boot eine individuelle Veranstaltungssegelnummer zuweisen, wenn ihm keine Segelnummer zugeteilt wurde oder wenn zwei Booten dieselbe Segelnummer zugeteilt wurde. Dies ändert WR 77 und G1.1. 1.6 Nur Double Handed: Autopiloten und Windfahnensteuerungen dürfen genutzt werden. 1.7 World Sailing Anhang TS, Verkehrstrennungsgebiete, Version 2 Abschnitt B gilt für die folgenden Verkehrstrennungsgebiete/Bereiche: Verkehrstrennungsgebiet bei Kiel Leuchtturm, die Einfahrt des Nord-Ostsee-Kanals und alle in der Seekarte ausgewiesenen Sperrgebiete. Die anwendbare Fassung des Anhangs TS Abschnitt B und alle Verkehrstrennungsgebiete/Bereiche sind in der Anlage „Verkehrstrennungsgebiete“ abgebildet. 1.8 Die Vorschriften des nationalen Verbandes gelten nicht. 1.9 Im Falle eines Konflikts zwischen den Sprachen hat der englische Text Vorrang. 2 SEGELANWEISUNGEN Die Segelanweisungen sind ab Juni 2022 auf der Veranstaltungswebseite verfügbar. 3 KOMMUNIKATION 3.1 Die offizielle Tafel für Bekanntmachungen befindet sich auf der Veranstaltungswebseite. 3.2 Das Wettfahrtkomitee wird den Teilnehmern Informationen via UKW-Funk zur Verfügung stellen. 3.3 [DP][NP] Das Wettfahrtkomitee kann eine Tracking-Anwendung für Mobiltelefone zur Verfügung stellen. In diesem Fall müssen Boote diese Tracking-Anwendung während der gesamten Zeit, in der sie sich in der Wettfahrt befinden, nutzen. Einzelheiten werden in den Segelanweisungen veröffentlicht. 3.4 [DP] Außer im Notfall oder wenn es mit dem Wettfahrtkomitee kommuniziert, darf ein in der Wettfahrt befindliches Boot keine Sprach- oder Datenübertragungen senden und keine Sprach- oder Datenkommunikation empfangen, sofern diese nicht allen Booten zugänglich ist. 3.5 [DP] Nur Senatspreis und Silbernes Band: Boote müssen mit einem AIS-Transponder ausgerüstet sein. Die Übertragung des AIS-Signals muss aktiviert sein. Das Wettfahrtkomitee kann auf schriftlichen Antrag, der spätestens zum Zeitpunkt der Registrierung für die jeweilige Veranstaltung, wie in Ziffer 7.1 aufgeführt, gestellt werden muss, Ausnahmen genehmigen. Dies ändert OSR 3.29.13. 4 TEILNAHMEBERECHTIGUNG UND MELDUNG 4.1 Die Veranstaltungen sind für alle Boote offen, die den Sicherheitsvorschriften nach Ziffer 1.3.4 entsprechen. Veranstaltung Format / Teilnahmeberechtigung Aalregatta Fully Crewed, Double Handed & Multihull Kiel Cup Fully Crewed Senatspreis Double Handed Silbernes Band Fully Crewed & Double Handed 5
Der Veranstalter behält sich vor, die Boote bei allen Veranstaltungen gemäß den Empfehlungen von DSV und ORC in Wertungsgruppen/Klassen einzuteilen, sofern die Anzahl der gemeldeten Boote dies erfordert. Einzelheiten dazu werden ggf. in den Segelanweisungen veröffentlicht. 4.2 Teilnahmeberechtigte Boote können bis zum 12. Juni 2022 melden, indem sie sich online über die Veranstaltungswebseite registrieren, das Meldegeld zahlen und eine Crewliste über die Veranstaltungswebseite einreichen. Die Meldung wird durch die Registrierung vor Ort abgeschlossen. 4.3 Der Veranstalter kann eine Veranstaltung absagen, wenn bis zum 1. Juni 2022 weniger als 15 Boote für die betreffende Veranstaltung gemeldet haben. 4.4 Nur Silbernes Band: Die Masthöhe (Durchfahrtshöhe) eines Bootes darf 33 m nicht überschreiten. 5 MELDEGELDER 5.1 Die Meldegelder sind wie folgt: Veranstaltung Frühbucher Meldegeld Spätbucher Meldegeld (EUR) Meldegeld (EUR) (EUR) ab 02. Mai ab 02. Juni bis 01. Mai 2022 bis 01. Juni 2022 bis 12. Juni 2022 AALREGATTA Bootslänge > 14,50 Meter, Multihull 40 Fuß und länger 150 225 285 Bootslänge ≥ 10,50 ≤ 14,50 Meter, Multihull 30-39 Fuß 125 190 235 Bootslänge < 10,50 Meter, Multihull < 29Fuß 100 150 190 KIEL CUP Bootslänge > 14,50 Meter 425 635 795 Bootslänge ≥ 10,50 ≤ 14,50 Meter 335 510 640 Bootslänge < 10,50 Meter 245 365 460 SENATSPREIS Bootslänge > 14,50 Meter 135 205 260 Bootslänge ≥ 10,50 ≤ 14,50 Meter 110 165 205 Bootslänge < 10,50 Meter 85 125 150 SILBERNES BAND Bootslänge > 14,50 Meter 175 260 325 Bootslänge ≥ 10,50 ≤ 14,50 Meter 160 240 300 Bootslänge < 10,50 Meter 145 220 275 6
5.2 Das Meldegeld beinhaltet die Liegeplatzgebühren für die vorgesehenen Wettfahrttage (wie in der Übersicht auf Seite 3 angegeben). Im Falle einer längeren Liegezeit muss das Boot eine zusätzliche Gebühr für diesen Zeitraum beim Hafenmeisterbüro entrichten. 5.3 Das Meldegeld muss bei der Meldung über das Online-Zahlungssystem (Lastschrift oder Kreditkarte) gezahlt werden. Der Anspruch auf Zahlung des Meldegeldes entfällt nicht durch Rücknahme der Meldung oder durch Fernbleiben des Bootes. Das Meldegeld wird nur bei Zurückweisung der Meldung zurückerstattet oder wenn der Veranstalter die Veranstaltung oder Wertungsgruppe/Klasse absagt. Der Veranstalter kann 80% des Meldegeldes zurückerstatten, wenn die Meldung bis zum 1. Juni 2022 zurückgezogen und glaubhaft gemacht wird, dass der Rücktritt auf eine unvorhersehbare COVID-19 Situation zurückzuführen ist. 6 [DP] WERBUNG 6.1 Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und gestellte Werbung sowie Bugnummern anzubringen. 6.2 Es ist sowohl im Bereich der Landanlagen und Stege als auch an Bord der Boote untersagt, ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Veranstalters Werbematerial zu verteilen und auszulegen oder derartiges Material an den Booten und Hafenanlagen zu befestigen. 7 ZEITPLAN, FORMAT UND BAHNEN 7.1 Registrierung: Veranstaltung Registrierung Ort der Registrierung 17. Juni – 15:00-21:00 Uhr Aalregatta Kieler Yacht-Club, Kiellinie 70, Kiel-Düsternbrook 18. Juni – 08:00-10:00 Uhr Kiel Cup 19. Juni – 16:00-22:00 Uhr Olympiazentrum, Kiel-Schilksee Senatspreis 22. Juni – 08:00-22:00 Uhr Olympiazentrum, Kiel-Schilksee Silbernes Band 24. Juni – 08:00-18:00 Uhr Olympiazentrum, Kiel-Schilksee 7.2 Es finden keine Steuerleutebesprechungen statt. Auf dem Wasser können zusätzliche Informationen vor dem Ankündigungssignal über UKW-Funk gegeben werden. 7.3 Geplante Zeit des Ankündigungssignals für die (erste) Wettfahrt: Veranstaltung Zeitplan / Wettfahrttage Erstes Ankündigungssignal Aalregatta (Start: Kiel) Samstag, 18. Juni 09:00 Uhr Aalregatta (Start: Eckernförde) Sonntag, 19. Juni 10:00 Uhr Kiel Cup Montag, 20. Juni - Mittwoch, 22. Juni 11:00 Uhr Senatspreis (Start: Kiel) Donnerstag, 23. Juni 11:00 Uhr Senatspreis (Start: Schleimünde) Freitag, 24. Juni 09:00 Uhr Silbernes Band Freitag, 24. Juni - Samstag, 25. Juni 19:00 Uhr 7
7.4 Nur Kiel Cup: Am letzten geplanten Wettfahrttag wird kein Ankündigungssignal nach 15:00 Uhr gegeben. 7.5 Format: Veranstaltung Format / Bahn (sm = Seemeile) Anzahl der Wettfahrt Aalregatta Kiel – Eckernförde; Eckernförde – Kiel 2 Kombination aus Up&Down und Wettfahrten um feste Seezeichen; täglich ein Up&Down (durchschnittliche Kiel Cup 6 Wettfahrtzeit 2 Stunden) und eine Wettfahrt um feste Seezeichen (durchschnittliche Wettfahrtzeit 3 ½ Stunden) Senatspreis Wettfahrten um feste Seezeichen (Do. ca. 45 sm & Fr. ca. 20 sm) 2 Silbernes Band Langstrecke durch die Nacht (140 sm) 1 Das Format kann abhängig von Wetter- und Windbedingungen oder höherer Gewalt geändert werden. 7.6 Die Beschreibung der Bahnen erfolgt in den Segelanweisungen. 8 [DP] AUSRÜSTUNGSKONTROLLE 8.1 Nur ORC Boote: Jedes Boot muss über einen gültigen ORC International, ORC Club oder ORC DH International Messbrief verfügen, der spätestens am 11. Juni 2022 ausgestellt wurde. Der Messbrief muss bis spätestens 12. Juni 2022 im pdf-Format an offshore@kyc.de gesendet werden. Diese Frist kann aufgrund einer Bestätigung durch den nationalen Verband, der den Messbrief für das jeweilige Boot ausstellt, verlängert werden. Dies ändert WR 78.2. 8.2 Boote müssen auch zwischen dem Vorbereitungssignal der ersten Wettfahrt und dem Ende der Veranstaltung WR 78.1 befolgen. 8.3 Boote können zu jeder Zeit kontrolliert werden. Während der gesamten Veranstaltung finden Vermessungskontrollen und Überprüfungen hinsichtlich der Einhaltung von Regeln statt, wobei der Schwerpunkt auf Booten liegt, die in der Wertung gut platziert sind. 9 VERANSTALTUNGSORT 9.1 Die Veranstaltungen finden an folgenden Orten statt: 9.1.1 Nur Aalregatta: • Wettfahrt Kiel – Eckernförde: Yachthafen Düsternbrook • Wettfahrt Eckernförde – Kiel: Yachthafen Im-Jaich Stadthafen Eckernförde 9.1.2 All anderen Veranstaltungen: Olympiazentrum Kiel-Schilksee 9.2 Lage der Wettfahrtbüros: 9.2.1 Aalregatta Kiel – Eckernförde: Bis zum ersten Ankündigungssignal vor dem Kieler Yacht-Club e.V., Kiellinie 70, 24105 Kiel sowie nach dem Zieldurchgang in der Nähe des Hafenmeisterbüros an der Schiffbrücke, 24340 Eckernförde. 9.2.2 Aalregatta Eckernförde – Kiel: Bis zum ersten Ankündigungssignal in der Nähe des Hafenmeisterbüros an der Schiffbrücke, 24340 Eckernförde sowie im Olympiazentrum Kiel- Schilksee, Soling 22, 24159 Kiel nach dem Zieldurchgang. 9.2.3 Alle anderen Veranstaltungen: Olympiazentrum, Kiel-Schilksee, Soling 22, 24159 Kiel. 9.3 Die Wettfahrtgebiete sind wie folgt: 9.3.1 Aalregatta: Kieler Förde und Eckernförder Bucht 8
9.3.2 Kiel Cup: Wettfahrtgebiet Alpha (Stollergrund) wie in der Anlage „Wettfahrtgebiete“ dargestellt. 9.3.3 Senatspreis: Kieler Bucht / westliche Ostsee, Gewässer südlich von Dänemark 9.3.4 Silbernes Band: Kieler Bucht / westliche Ostsee, Dänische Inseln (Eingang Kleiner Belt, Svendborgsund, südlich der Insel Fünen, rund um die Insel Langeland, südlich der Brücke über den Großen Belt). 10 STRAFSYSTEM Es ist beabsichtigt eine internationale Jury in Übereinstimmung mit WR 91(b) zu benennen. Das Recht auf Berufung gegen die Entscheidung einer internationalen Jury ist gemäß WR 70.5 ausgeschlossen. 11 WERTUNG 11.1 Die Entscheidung über das verwendete Wertungssystem und die Wertungsparameter liegt im alleinigen Ermessen des Wettfahrtkomitees und ist zusammen mit der Länge der Bahn, der Richtung der Bahnschenkel und der Windgeschwindigkeit kein Grund für einen Antrag auf Wiedergutmachung durch ein Boot. Dies ändert WR 60.1(b). Die Empfehlungen des DSV und des ORC werden berücksichtigt. Das Wertungssystem und die möglichen Wertungsoptionen werden in den Segelanweisungen festgelegt. 11.2 ORC International: Die Boote werden getrennt gewertet, es kann aber eine zusätzliche kombinierte Wertung mit Booten geben, die in ORC Club gemeldet sind. 11.3 ORC Club: Die Boote werden getrennt gewertet, es kann aber eine zusätzliche kombinierte Wertung mit Booten geben, die in ORC International und/oder Yardstick gemeldet sind. 11.4 Yardstick/ohne ORC-Messbrief: 11.4.1 Ein Komitee des Veranstalters wird jedem Boot, dass über keinen ORC-Messbrief verfügt, einen Yardstick-Wert zuweisen. Ein Antrag auf Wiedergutmachung, der auf die zugewiesenen Yardstick-Werte bezieht, muss spätestens bis zum Startsignal des antragstellenden Bootes im Wettfahrtbüro eingereicht werden. Die ändert WR 62.2. 11.4.2 Das Wettfahrtkomitee wird geschätzte Vermessungsdaten zur Verfügung stellen, um eine kombinierte Wertung auf Basis der ORC-Daten zu ermöglichen. 11.5 Multihulls: Die Texel Rating Regeln werden verwendet, um den Zeitkorrekturfaktor für Multihulls zu ermitteln. Wenn es keinen Faktor gibt, werden die Faktoren von einem Komitee des Veranstalters zugewiesen. Die Empfehlungen eines Klassenvertreters werden berücksichtigt. 11.6 Double Handed (außer Senatspreis): Double Handed-Boote können mit Fully Crewed-Booten in der gleichen Wertungsgruppe/Klasse zusammengefasst werden. Werden Double Handed- Boote mit Fully Crewed-Booten zusammengefasst, gibt es getrennte Wertungen für Double Handed-Boote in den entsprechenden Double Handed-Wertungsgruppen/Klassen. 11.7 Wertungsformat: 11.7.1 Aalregatta: Die Aalregatta besteht aus zwei Wettfahrten (Kiel – Eckernförde & Eckernförde – Kiel), die als unterschiedliche Veranstaltungen gewertet werden. Es gibt keine Serienwertung. 11.7.2 Kiel Cup: Mindestens drei abgeschlossene Wettfahrten sind zur Gültigkeit der Serie erforderlich. Werden weniger als drei Wettfahrten abgeschlossen, ist die Serienwertung eines Bootes gleich der Summe seiner Wettfahrtwertungen. Werden drei oder mehr Wettfahrten abgeschlossen, ist die Wertung der Serie eines Bootes gleich der Summe seiner Wettfahrtwertungen ausgenommen seiner schlechtesten Wertung. 11.7.3 Senatspreis: Der Senatspreis besteht aus zwei Wettfahrten. Eine abgeschlossene Wettfahrt ist zur Gültigkeit der Serie erforderlich. Keine Wertung wird ausgenommen. 9
12 BOOTE VON UNTERSTÜTZENDEN PERSONEN 12.1 Alle Boote von unterstützenden Personen müssen bis zum 12. Juni 2022 beim Veranstalter registriert werden, indem sie sich online über die Veranstaltungswebseite registrieren und die Registrierungsgebühr zahlen. Die Registrierung wird durch die Registrierung vor Ort abgeschlossen (Datum und Zeiten wie in Ziffer 7.1 angegeben). Der Veranstalter kann Registrierungen zurückweisen und spätere Registrierungen nach eigenem Ermessen zulassen. 12.2 Boote von unterstützenden Personen müssen die örtlichen Rechtsvorschriften und die „Event Support Team Regulations“, die auf der Veranstaltungswebseite veröffentlicht werden, einhalten. 12.3 Registrierungsgebühr für Boote von unterstützenden Personen: 75 EUR 12.4 Die Registrierungsgebühr beinhaltet die Liegeplatzgebühren für die vorgesehenen Wettfahrttage (wie in der Übersicht auf Seite 3 angegeben). Im Falle einer längeren Liegezeit muss das Boot von unterstützenden Personen eine zusätzliche Gebühr für diesen Zeitraum beim Hafenmeisterbüro entrichten. 12.5 Die Registrierungsgebühr muss bei der Registrierung über das Online-Zahlungssystem (Lastschrift oder Kreditkarte) gezahlt werden. Der Anspruch auf Zahlung der Registrierungsgebühr entfällt nicht durch Fernbleiben des Bootes von unterstützenden Personen. Die Registrierungsgebühr wird zurückerstattet, wenn der Veranstalter die unterstützte Veranstaltung absagt oder die Registrierung zurückweist. 12.6 Boote von unterstützenden Personen müssen mit einer gültigen Haftpflichtversicherung versichert sein, die mindestens Schäden im Wert von 3.000.000 Euro (oder dem Äquivalent) je Schadensfall deckt. 13 SEEKARTEN Die folgenden Seekarten der NV Charts Group werden als Referenz in den Segelanweisungen verwendet: Rund Fünen / Kieler Bucht Serie 1. 14 [DP] LIEGEPLÄTZE Boote müssen im Hafen auf den ihnen zugewiesenen Liegeplätzen liegen. 10
15 [DP] EINSCHRÄNKUNGEN BEIM AUS-DEM-WASSER-HOLEN, TAUCHAUSRÜSTUNG UND PLASTIKABHÄNGUNGEN Boote dürfen während der Veranstaltung nicht aus dem Wasser geholt werden, außer mit schriftlicher Erlaubnis des Technischen Komitees und gemäß dessen Bedingungen. Geräte, um unter Wasser zu atmen, Plastikabhängungen oder vergleichbare Ausrüstung, sind für Boote in dem Zeitraum vom Vorbereitungssignal der ersten Wettfahrt bis zum Ende der Veranstaltung nicht erlaubt. 16 [NP][DP] MEDIENRECHTE, KAMERAS UND ELEKTRONISCHE AUSRÜSTUNG 16.1 Mit der Meldung zu einer Veranstaltung der Kieler Woche räumen die Teilnehmer dem Veranstalter und dessen Sponsoren entschädigungslos das zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht für die Nutzung von Bild-, Foto-, Fernseh- und Hörfunkmaterial ein, das während der Veranstaltung von den Teilnehmern gemacht wurde. 16.2 Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gestellte Kameras, Mikrofone oder Positionierungssysteme an Bord zu montieren. 16.3 Die Besatzung der drei in der Gesamtwertung bestplatzierten Boote sowie die Sieger einzelner Wettfahren können verpflichtet werden, am jeweiligen Tag an einer Pressekonferenz teilzunehmen. 16.4 Teilnehmer können verpflichtet werden, während der Veranstaltung für Interviews zur Verfügung zu stehen. 17 DATENSCHUTZ Stand 1. Januar 2019. Die Veranstalter unter Führung des Kieler Yacht-Clubs e.V. (Datenverantwortlicher), Kiellinie 70, 24105 Kiel, Deutschland möchten Ihnen hiermit erläutern, welche personenbezogenen Daten wir über Sie mit der Meldung und der Teilnahme an unseren Regattaveranstaltungen erheben. Alle Daten über teilnehmende Sportler und ihre Boote werden von uns für die Zwecke der Sportveranstaltung genutzt und archiviert. Personenbezogene Daten werden als Klarnamen ggf. einschließlich Geburtsdatum, Verein, Bootstyp und -nummer erfasst. Es werden insbesondere Ergebnisse, rechnerische und optische Auswertungen, Positionsnachverfolgungen, auch in Form von Wettfahrtanalysen, dem Namen zugeordnet und öffentlich zugänglich gemacht. In diesem Zusammenhang werden Ihre Daten an für uns tätige Dienstleister weitergegeben wie z.B. an SAP AG, TracTrac ApS, ST-Sportservice GmbH, addix software GmbH und an Dachverbände wie World Sailing und DSV weitergegeben. Es ist nicht auszuschließen, dass Ihre Daten auch außerhalb der EU verarbeitet werden. Unsere Dienstleister und Dachverbände sind bzw. werden durch uns verpflichtet, Ihre Daten nur für das Event und dessen Vor- und Nachbereitung einschließlich Ranglisten und globaler, übergreifender Wertungen zu verwenden. Eine kommerzielle Nutzung ist untersagt. Die Verwendung Ihrer Daten regelt sich nach dem Deutschen Recht, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung. Details zu der Verwendung Ihrer Daten können Sie über gefue@kyc.de erfragen. 18 HAFTUNGSBEGRENZUNG, UNTERWERFUNGSKLAUSEL 18.1 Die Verantwortung für die Entscheidung, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei der verantwortlichen Person, sie übernimmt insoweit auch die Verantwortung für die Mannschaft. Die verantwortlichen Personen sind für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten der Mannschaft sowie für die Eignung und den verkehrssicheren 11
Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber den Teilnehmern, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die den Teilnehmern während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreien die Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. 18.2 Die gültigen Wettfahrtregeln von World Sailing und alle anderen Regeln, nach denen die Veranstaltung durchgeführt wird, sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. 18.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 18.4 Teilnehmer müssen eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung bei der Registrierung vorlegen. Bei Teilnehmern unter 18 Jahren müssen diese Erklärungen von den Personensorgeberechtigten unterschrieben sein. Das Formular kann auf der Veranstaltungswebseite heruntergeladen werden. 12
19 DROHNEN VON TEILNEHMERN 19.1 [DP] Teilnehmern oder ihren Vertretern ist es nur unter Einhaltung der örtlichen Rechtsvorschriften und nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Veranstalter erlaubt während der Trainings- oder Wettfahrtage Drohnen über den Landanlagen oder über dem Wettfahrgebiet einzusetzen. 19.2 Die nach dem alleinigen Ermessen des Veranstalters erteilte Genehmigung kann Beschränkungen dafür vorsehen, wo und wann Drohnen fliegen dürfen. 19.3 Das Risiko und die Verantwortung für das Fliegen einer Drohne liegt zu jeder Zeit bei der Person, die die Drohne fliegt, und die Bilder, die innerhalb des Wettfahrtgebiets gemacht werden, müssen auf begründete Anfrage mit dem Veranstalter, dem Wettfahrtkomitee oder der internationalen Jury geteilt werden. 20 [DP] VERSICHERUNG Jedes teilnehmende Boot muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die mindestens Schäden im Wert von 3.000.000 EUR (oder dem Äquivalent) je Schadensfall deckt. 21 PREISE 21.1 In jeder Wertungsgruppe/Klasse wird je angefangene vier gemeldete Boote ein Preis vergeben, höchstens jedoch drei Preise. 21.2 Weitere Preise und Wanderpreise für die einzelnen Veranstaltungen werden auf der Veranstaltungswebseite veröffentlicht. 21.3 Jedes Book kann sich bei der Registrierung eine Kieler Woche-Plakette als Erinnerungsgabe abholen. 21.4 Preise, die bei der Siegerehrung nicht abgeholt werden, verbleiben beim Veranstalter. 13
Zusätzliche Information Nicht Teil der Ausschreibung 1 WEITERE INFORMATIONEN 1.1 Klassen- und Stegfeste sowie private Partys im Hafenvorfeld während der Veranstaltung sind vor Beginn der Veranstaltung beim Veranstalter anzumelden und bedürfen dessen Genehmigung. 1.2 Verkehrsregelung: Während der Kieler Woche gelten veränderte Verkehrsregelungen Bereich des Olympiazentrum Kiel-Schilksee. Alle Teilnehmer werden dringend gebeten, bei Ankunft die Verkehrsschilder zu beachten und den Anordnungen der Polizei und der im Auftrag der Veranstalter tätigen Ordner kooperativ zu folgen. Weitere Anweisungen erhalten die Teilnehmer bei Einfahrt in das Hafenvorfeld. 1.3 Die Einfahrt in den Hafen ist zu den folgenden Zeiten möglich: Freitag, 17. Juni 2022, 08:00 - 24:00 Uhr Dienstag, 21. Juni 2022. 06:00 - 24:00 Uhr Mittwoch, 22. Juni 2022 06:00 - 24:00 Uhr an allen anderen Tagen: 06:00 - 22:00 Uhr Das Hafengelände ist nachts für alle Fahrzeuge geschlossen. 1.3.1 Kurzzeitiger Zugang zum Hafengelände: Eine temporäre Einfahrt in das Hafengelände ist nach Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 50,00 EUR (Kartenzahlung) mit Gültigkeit von einer (1) Stunde möglich. Die Kaution wird nach rechtzeitigem Verlassen des Hafenvorfeldes an der Ausfahrt erstattet. 1.3.2 Parken: In der Nähe des Olympiazentrums Kiel-Schilksee sind ausreichend Parkmöglichkeiten für Fahrzeuge vorhanden. Folgen Sie bitte den Verkehrszeichen zu den Parkplätzen. Das Parken an der Fördestraße ist verboten. Fahrzeuge werden abgeschleppt! 1.3.3 Das Abstellen von Autos oder Bootsanhängern im Hafenbereich oder an den Sliprampe für Schwertboote ist nicht gestattet. Der Hafenbereich ist nachts für alle Fahrzeuge gesperrt. Es wird kein Trailerservice angeboten. 1.4 Kranbenutzung: Kielboote, die auf dem Landwege anreisen, können von den im Olympiahafen Kiel-Schilksee vorhandenen Kränen mit eigenem Geschirr zu Wasser gebracht und wieder an Land genommen werden. 1x ins Wasser und 1x an Land kranen ist im Meldegeld enthalten. 1.4.1 Kranzeiten: Freitag, 17. Juni 2022, 08:00 - 20:00 Uhr Dienstag, 21. Juni 2022, 08:00 - 20:00 Uhr Mittwoch, 22. Juni 2022, 08:00 - 20:00 Uhr an alle anderen Tagen: 08:00 - 18:00 Uhr 1.4.2 Die Veranstalter weisen darauf hin, dass die Bootsführer von Schlauch- oder sonstigen Motorbooten den Sportbootführerschein See – bei internationalen Teilnehmern den entsprechenden Führerschein des Heimatstaates - besitzen müssen (z.B. RYA Powerboat Level 2 oder andere Führerscheine unter Einhaltung der internationalen Zertifizierungen). 1.5 Die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit in der Strander Bucht beträgt 10 kn. 14
2 SEGLERESSEN In Zusammenarbeit mit unserem lokalen Caterer „Karolinen“ möchten wir auch in diesem Jahr täglich ein leckeres Segleressen anbieten. Wenn dies möglich sein wird, werden wir weitere Informationen auf der Veranstaltungswebseite veröffentlichen. 3 UNTERBRINGUNG Wir möchten Sie bitten, die Unterkunft selbst zu buchen. 3.1 Touristen Information Kiel: Andreas-Gayk-Straße 31, 24103 Kiel, Germany Tel: +49 431 679 100 Fax: +49 431 67 910 99 E-Mail: info@kiel-sailing-city.de Webseite: www.kiel-sailing-city.de 3.2 Touristen Information Strande: Strandstraße 12, 24229 Strande, Germany Tel: +49 434 92 90 Fax: +49 4349 90 99 74 E-Mail: info@strande.de Webseite: www.strande.de 4 CAMPING Nördlich des Olympiazentrums Kiel-Schilksee steht ein Campingplatz für Zelte und Wohnwagen zur Verfügung. Informationen zur Nutzung und zu den Gebühren finden Sie auf der Veranstaltungswebseite (FAQ). Bilder: Christian Beeck - www.segel-bilder.de Sascha Klahn - www.saschaklahn.com 15
Anlage Wettfahrtgebiete Kieler Woche 2022 Wettfahrtgebiete Kieler Woche 2022 Anlage Anfahrt Kiel-Schilksee 16
Anlage Verkehrstrennungsgebiete World Sailing Anhang TS, Verkehrstrennungsgebiete, Version 2 (Gültig ab 01. Januar 2021) Abschnitt B: TS2 Regel 56.2 ist geändert in: 56.2 (a) Unter einem Verkehrstrennungsgebiet ist ein Bereich zu verstehen, der auf einer Seekarte oder in der Ausschreibung als Verkehrstrennungsgebiet ausgewiesen ist. (b) Ein Boot darf nicht in ein Verkehrstrennungsgebiet einfahren und, während es sich in der Nähe eines Verkehrstrennungsgebietes befindet, ein Fahrzeug, das einen Einbahnweg eines Verkehrstrennungsgebietes befährt, behindern oder die Gefahr einer Behinderung darstellen. (c) Ergänze zur Definition Hindernis: „Ein Verkehrshstrennungsgebiet ist ein Hindernis“. Anhang TS Abschnitt B gilt für die nachfolgend abgebildeten Bereiche: 1. Verkehrstrennungsgebiet Kiel Leuchtturm 2. Einfahrt Nord-Ostsee-Kanal und und Sperrgebiete Sperrgebiete Kieler Förde Kiel Leuchtturm Kieler Förde 3. Sperrgebiet nahe Damp 4. Sperrgebiete in der Eckernförder Bucht Finish Start www.nvcharts.com Kiel Leuchtturm Kieler Förde Finish print · digital · plotter · app - nautical charts sponsor NV Charts Start Finish Start ® ) NV Charts 17
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