Ausschreibung Offshore - Kieler Yacht-Club

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Ausschreibung Offshore - Kieler Yacht-Club
Ausschreibung   Offshore
Ausschreibung Offshore - Kieler Yacht-Club
Kieler Woche 2022
    18. - 26. Juni

    Inhalt
    Seite 3			           Regatta Übersicht

    Seite 23		 Ausschreibung | Offshore
    			gilt für Aalregatta, Kiel Cup, Senatspreis und Silbernes Band

    Seite 13		           Zusätzliche Informationen

    Seite 16		           Anlage Wettfahrtgebiete Kieler Woche 2022

    Seite 16		           Anlage Anfahrt Kiel-Schilksee

    Seite 17		           Anlage Verkehrstrennungsgebiete

    Allgemeine Informationen
                                VERANTWORTLICH FÜR DIE KIELER WOCHE

                                                     KIELER
                                                   YAC H T- C LU B

            IN ZUSAMMENARBEIT MIT                                          FÜR DIE AALREGATTA
                                                                         IN ZUSAMMENARBEIT MIT

          NORDDEUT SCHE R           V E RE I N                                S E G E LC LU B
           REGAT TAV E RE I N    SE G L E RHAUS                              ECKERNFÖRDE
                                 A M WA N N SE E

                                EVENT WEBSEITE: WWW.KIELER-WOCHE.DE

                                                     KONTAKT
                                                Kieler Yacht-Club e.V.
                                       Kiellinie 70, 24105 Kiel, Deutschland
                                Tel: +49 (0) 431 8 50 23 | Fax: +49 (0) 431 8 39 39
                                  E-Mail: kiwo@kyc.de | Webseite: www.kyc.de

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Regatta Übersicht
Wir laden Alle Seesegler herzlich ein, an unseren vier Offshore-Veranstaltungen teilzunehmen.
Wir haben neue Formate entwickelt, die auch die nächste Generation von Seglern ansprechen
sollen und gleichzeitig den Profis interessante Perspektiven bietet. Unser Ziel ist es, eine Brücke
zu schlagen, um sowohl den Gelegenheits-Regattaseglern als auch den Profis geeignete Bahnen
und Rahmenbedingungen bieten zu können. Die einzige Voraussetzung ist, dass die Teilnehmer die
Sicherheitsanforderungen der jeweiligen Regatten erfüllen.

  Aarlegatta - Unser Kick-Off-Weekend-Event              Senatspreis - DIE Zweihand-Regatta
Die Kieler Woche beginnt weiterhin mit der               Der Senatspreis wird ausschließlich für
traditionellen Aalregatta am Samstag von                 Doublehand Segler angeboten. Wir wenden
Kiel nach Eckernförde und der Rückregatta                uns insbesondere (aber nicht nur) an die
am Sonntag. Die bisherige ORC-Veranstaltung              Aalregatta- und Kiel Cup-Teilnehmer, die mit
Welcome Race, welche parallel stattfand, geht            ihrem Boot ohnehin bereits in Kiel liegen und das
ganz in der Aalregatta auf. Die Teilnahme an             Abenteuer suchen, ihr Boot zu zweit zu segeln.
der Aalregatta ist sowohl mit Crew, aber auch            Der Senatspreis startet am Donnerstag zu einer
Zweihand möglich. Mehrrumpfboote können wie              ersten Mittelstrecke, die nach einem spannenden
immer ebenfalls melden.                                  Kurs am Abend in der Nähe von Schleimünde
                                                         einen Zwischenstopp über Nacht macht (mit
           Kiel Cup - Ein neues Format                   einem kleinen Umtrunk), um dann am Freitagfrüh
Von Montag bis Mittwoch werden insgesamt 6               im Rahmen einer zweiten Mittelstrecke nach Kiel
Wettfahrten (2 Wettfahrten pro Tag, anstatt 3            zurückzuführt, wo ein Zieleinlauf gegen Mittag
Wettfahrten, wie bisher) gesegelt. Damit passen          geplant ist.
wir uns dem Standard aller großen Offshore
Regatten an. Im Gegenzug sind die Distanzen                 Silbernes Band - Wettfahrt durch die Nacht
und die Wettfahrzeiten länger. Von den 6                 Das Silberne Band startet am Freitag um
Wettfahrten sind 3 Wettfahrten Up-and-Down               19:00 Uhr und wird durch die Nacht gesegelt. Es
und 3 Wettfahrten um feste Seezeichen. Jeder Tag         wird unverändert der gleiche traditionelle Kurs
beginnt mit einem Up-and-Down. Im Anschluss              gesegelt: Von Kiel durch den Svendborg Sund und
wird eine Wettfahrt um feste Seezeichen („Round-         um die Nordspitze von Langeland herum, je nach
the-Cans“) gesegelt. Die „Round-the-Cans“                Windrichtung rechtsherum oder linksherum.
wird eine kreative und anspruchsvolle Regatta            Das Silberne Band ist - wie die Aalregatta - eine
(ggf. unterstützt von eigenen Bahnmarken), die           unserer Wochenendveranstaltungen und richtet
zusätzlich navigatorische Herausforderungen              sich nicht nur an die Langstreckensegler, sondern
enthalten kann. Die mittleren Wettfahrtzeiten            gezielt auch an die Teilnehmer der Aalregatta,
sollen ca. 2 Stunden für die Up-and-Down                 die sich der Herausforderung einer Nachtregatta
Wettfahrten und ca. 3,5 Stunden für die                  zutrauen (und die Sicherheitsanforderungen
Wettfahrten um feste Seezeichen betragen. Dies           für OSR Kategorie 3 erfüllen). Die Teilnahme
kann je nach Wetterbedingungen variieren.                ist sowohl mit voller Crew, aber auch Zweihand
                                                         möglich.
Struktur
Veranstaltung               Sa.       So.      Mo.         Di.       Mi.      Do.        Fr.       Sa.       So.
                           18 Juni   19 Juni   20 Juni    21 Juni   22 Juni   23 Juni   24 Juni   25 Juni   26 Juni

Aalregatta
Kiel Cup
Senatspreis
Silbernes Band

                                                                                                                      3
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Ausschreibung Offshore
    GILT FÜR die fo l ge nd e n Offs ho r e-V er a n sta ltu n g en : A a l r eg at ta , K iel C u p, S en ats-
    p reis und Silb e r ne s B and.

    Die Abkürzung [NP] kennzeichnet eine Regel, deren Verletzung kein Grund für einen Protest durch ein
    Boot ist. Die internationale Jury kann die Durchführung einer Anhörung hierzu ablehnen. Dies ändert
    WR 60.1(a) und 63.1.

    1       REGELN
    1.1     Die Veranstaltung wird nach den Regeln, wie sie in den Wettfahrtregeln Segeln (WR) definiert
            sind, durchgeführt.
    1.2     COVID-19 Infektionsschutz
    1.2.1   Infektionsschutz- und Hygienevorschriften können angewendet werden. Die Vorschriften
            werden auf der Veranstaltungswebseite veröffentlicht.
    1.2.2   Es kann vorgesehen werden, dass nur akkreditierten Personen Zugang zum Veranstaltungsgelände
            gewährt wird.
    1.3     Es gelten folgenden Regeln in der jeweils aktuellen Fassung:
    1.3.1   Nur Einrumpfboote:
            IMS Rules und ORC Rating System Rules
    1.3.2   Nur Einrumpfboote, die über keinen ORC-Messbrief verfügen:
            Yardstick-Regeln des Deutschen Segler-Verbands (DSV).
    1.3.3   Nur Multihulls:
            Texel Rating Regeln
    1.3.4   [DP] World Sailing Offshore Special Regulations (OSR):
            • Nur Aalregatta:
            OSR Kategorie 4 mit der Ausnahme, dass Boote, die über keinen ORC-Messbrief verfügen, nicht
            verpflichtet sind, Relingsleinen zu führen. Dies ändert OSR 3.14.
            • Nur Kiel Cup und Senatspreis:
            OSR Kategorie 4
            • Nur Silbernes Band:
            OSR Kategorie 3 mit der Ausnahme, dass der Nachweis über die strukturelle Prüfung gemäß
            OSR 3.02.2 - 3.02.4 durch eine schriftliche Erklärung des Bootseigners ersetzt werden
            kann. Das zu verwendende Formular für die Erklärung kann von der Veranstaltungswebsite
            heruntergeladen werden und muss bei der Registrierung vorgelegt werden.
            Dies ändert OSR 3.02.

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1.4   Es gilt WR Anhang T, Schlichtung.
1.5   Nur Aalregatta:
      Das Wettfahrtkomitee kann einem Boot eine individuelle Veranstaltungssegelnummer
      zuweisen, wenn ihm keine Segelnummer zugeteilt wurde oder wenn zwei Booten dieselbe
      Segelnummer zugeteilt wurde. Dies ändert WR 77 und G1.1.
1.6   Nur Double Handed:
      Autopiloten und Windfahnensteuerungen dürfen genutzt werden.
1.7   World Sailing Anhang TS, Verkehrstrennungsgebiete, Version 2 Abschnitt B gilt für die
      folgenden Verkehrstrennungsgebiete/Bereiche: Verkehrstrennungsgebiet bei Kiel Leuchtturm,
      die Einfahrt des Nord-Ostsee-Kanals und alle in der Seekarte ausgewiesenen Sperrgebiete. Die
      anwendbare Fassung des Anhangs TS Abschnitt B und alle Verkehrstrennungsgebiete/Bereiche
      sind in der Anlage „Verkehrstrennungsgebiete“ abgebildet.
1.8   Die Vorschriften des nationalen Verbandes gelten nicht.
1.9   Im Falle eines Konflikts zwischen den Sprachen hat der englische Text Vorrang.

2     SEGELANWEISUNGEN
      Die Segelanweisungen sind ab Juni 2022 auf der Veranstaltungswebseite verfügbar.

3     KOMMUNIKATION
3.1   Die offizielle Tafel für Bekanntmachungen befindet sich auf der Veranstaltungswebseite.
3.2   Das Wettfahrtkomitee wird den Teilnehmern Informationen via UKW-Funk zur Verfügung
      stellen.
3.3   [DP][NP] Das Wettfahrtkomitee kann eine Tracking-Anwendung für Mobiltelefone zur
      Verfügung stellen. In diesem Fall müssen Boote diese Tracking-Anwendung während der
      gesamten Zeit, in der sie sich in der Wettfahrt befinden, nutzen. Einzelheiten werden in den
      Segelanweisungen veröffentlicht.
3.4   [DP] Außer im Notfall oder wenn es mit dem Wettfahrtkomitee kommuniziert, darf ein in
      der Wettfahrt befindliches Boot keine Sprach- oder Datenübertragungen senden und keine
      Sprach- oder Datenkommunikation empfangen, sofern diese nicht allen Booten zugänglich ist.
3.5   [DP] Nur Senatspreis und Silbernes Band:
      Boote müssen mit einem AIS-Transponder ausgerüstet sein. Die Übertragung des AIS-Signals
      muss aktiviert sein. Das Wettfahrtkomitee kann auf schriftlichen Antrag, der spätestens zum
      Zeitpunkt der Registrierung für die jeweilige Veranstaltung, wie in Ziffer 7.1 aufgeführt, gestellt
      werden muss, Ausnahmen genehmigen. Dies ändert OSR 3.29.13.

4     TEILNAHMEBERECHTIGUNG UND MELDUNG
4.1   Die Veranstaltungen sind für alle Boote offen, die den Sicherheitsvorschriften nach Ziffer 1.3.4
      entsprechen.

      Veranstaltung          Format / Teilnahmeberechtigung

      Aalregatta             Fully Crewed, Double Handed & Multihull
      Kiel Cup               Fully Crewed
      Senatspreis            Double Handed
      Silbernes Band         Fully Crewed & Double Handed

                                                                                                            5
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Der Veranstalter behält sich vor, die Boote bei allen Veranstaltungen gemäß den Empfehlungen
          von DSV und ORC in Wertungsgruppen/Klassen einzuteilen, sofern die Anzahl der gemeldeten
          Boote dies erfordert. Einzelheiten dazu werden ggf. in den Segelanweisungen veröffentlicht.
    4.2   Teilnahmeberechtigte Boote können bis zum 12. Juni 2022 melden, indem sie sich online
          über die Veranstaltungswebseite registrieren, das Meldegeld zahlen und eine Crewliste über
          die Veranstaltungswebseite einreichen. Die Meldung wird durch die Registrierung vor Ort
          abgeschlossen.
    4.3   Der Veranstalter kann eine Veranstaltung absagen, wenn bis zum 1. Juni 2022 weniger als
          15 Boote für die betreffende Veranstaltung gemeldet haben.
    4.4   Nur Silbernes Band:
          Die Masthöhe (Durchfahrtshöhe) eines Bootes darf 33 m nicht überschreiten.

    5     MELDEGELDER
    5.1   Die Meldegelder sind wie folgt:

     Veranstaltung                                           Frühbucher         Meldegeld           Spätbucher
                                                             Meldegeld          (EUR)               Meldegeld (EUR)
                                                             (EUR)
                                                                                ab 02. Mai          ab 02. Juni
                                                             bis 01. Mai 2022   bis 01. Juni 2022   bis 12. Juni 2022

     AALREGATTA
     Bootslänge > 14,50 Meter, Multihull 40 Fuß und länger           150                225                  285
     Bootslänge ≥ 10,50 ≤ 14,50 Meter, Multihull 30-39 Fuß           125                190                  235
     Bootslänge < 10,50 Meter, Multihull < 29Fuß                     100                150                  190
     KIEL CUP
     Bootslänge > 14,50 Meter                                        425                635                  795
     Bootslänge ≥ 10,50 ≤ 14,50 Meter                                335                510                  640
     Bootslänge < 10,50 Meter                                        245                365                  460
     SENATSPREIS
     Bootslänge > 14,50 Meter                                        135                205                  260
     Bootslänge ≥ 10,50 ≤ 14,50 Meter                                110                165                  205
     Bootslänge < 10,50 Meter                                         85                125                  150
     SILBERNES BAND
     Bootslänge > 14,50 Meter                                        175                260                  325
     Bootslänge ≥ 10,50 ≤ 14,50 Meter                                160                240                  300
     Bootslänge < 10,50 Meter                                        145                220                  275

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5.2   Das Meldegeld beinhaltet die Liegeplatzgebühren für die vorgesehenen Wettfahrttage (wie
      in der Übersicht auf Seite 3 angegeben). Im Falle einer längeren Liegezeit muss das Boot eine
      zusätzliche Gebühr für diesen Zeitraum beim Hafenmeisterbüro entrichten.
5.3   Das Meldegeld muss bei der Meldung über das Online-Zahlungssystem (Lastschrift oder
      Kreditkarte) gezahlt werden. Der Anspruch auf Zahlung des Meldegeldes entfällt nicht durch
      Rücknahme der Meldung oder durch Fernbleiben des Bootes. Das Meldegeld wird nur bei
      Zurückweisung der Meldung zurückerstattet oder wenn der Veranstalter die Veranstaltung oder
      Wertungsgruppe/Klasse absagt. Der Veranstalter kann 80% des Meldegeldes zurückerstatten,
      wenn die Meldung bis zum 1. Juni 2022 zurückgezogen und glaubhaft gemacht wird, dass der
      Rücktritt auf eine unvorhersehbare COVID-19 Situation zurückzuführen ist.

6     [DP] WERBUNG
6.1   Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und gestellte Werbung sowie
      Bugnummern anzubringen.
6.2   Es ist sowohl im Bereich der Landanlagen und Stege als auch an Bord der Boote untersagt,
      ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Veranstalters Werbematerial zu verteilen und
      auszulegen oder derartiges Material an den Booten und Hafenanlagen zu befestigen.

7     ZEITPLAN, FORMAT UND BAHNEN
7.1   Registrierung:

      Veranstaltung Registrierung                    Ort der Registrierung

                       17. Juni – 15:00-21:00 Uhr
      Aalregatta                                  Kieler Yacht-Club, Kiellinie 70, Kiel-Düsternbrook
                       18. Juni – 08:00-10:00 Uhr
      Kiel Cup         19. Juni – 16:00-22:00 Uhr Olympiazentrum, Kiel-Schilksee
      Senatspreis      22. Juni – 08:00-22:00 Uhr Olympiazentrum, Kiel-Schilksee
      Silbernes Band   24. Juni – 08:00-18:00 Uhr Olympiazentrum, Kiel-Schilksee
7.2   Es finden keine Steuerleutebesprechungen statt. Auf dem Wasser können zusätzliche
      Informationen vor dem Ankündigungssignal über UKW-Funk gegeben werden.
7.3   Geplante Zeit des Ankündigungssignals für die (erste) Wettfahrt:
      Veranstaltung                      Zeitplan / Wettfahrttage                Erstes
                                                                                 Ankündigungssignal
      Aalregatta (Start: Kiel)           Samstag, 18. Juni                       09:00 Uhr
      Aalregatta (Start: Eckernförde)    Sonntag, 19. Juni                       10:00 Uhr
      Kiel Cup                           Montag, 20. Juni - Mittwoch, 22. Juni   11:00 Uhr
      Senatspreis (Start: Kiel)          Donnerstag, 23. Juni                    11:00 Uhr
      Senatspreis (Start: Schleimünde)   Freitag, 24. Juni                       09:00 Uhr
      Silbernes Band                     Freitag, 24. Juni - Samstag, 25. Juni   19:00 Uhr

                                                                                                       7
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7.4     Nur Kiel Cup:
            Am letzten geplanten Wettfahrttag wird kein Ankündigungssignal nach 15:00 Uhr gegeben.
    7.5     Format:
            Veranstaltung Format / Bahn (sm = Seemeile)                                        Anzahl der
                                                                                               Wettfahrt
            Aalregatta       Kiel – Eckernförde; Eckernförde – Kiel                                2
                             Kombination aus Up&Down und Wettfahrten um feste
                             Seezeichen; täglich ein Up&Down (durchschnittliche
            Kiel Cup                                                                               6
                             Wettfahrtzeit 2 Stunden) und eine Wettfahrt um feste
                             Seezeichen (durchschnittliche Wettfahrtzeit 3 ½ Stunden)
            Senatspreis      Wettfahrten um feste Seezeichen (Do. ca. 45 sm & Fr. ca. 20 sm)       2
            Silbernes Band   Langstrecke durch die Nacht (140 sm)                                  1

            Das Format kann abhängig von Wetter- und Windbedingungen oder höherer Gewalt geändert
            werden.
    7.6     Die Beschreibung der Bahnen erfolgt in den Segelanweisungen.

    8       [DP] AUSRÜSTUNGSKONTROLLE
    8.1     Nur ORC Boote:
            Jedes Boot muss über einen gültigen ORC International, ORC Club oder ORC DH International
            Messbrief verfügen, der spätestens am 11. Juni 2022 ausgestellt wurde. Der Messbrief muss
            bis spätestens 12. Juni 2022 im pdf-Format an offshore@kyc.de gesendet werden. Diese Frist
            kann aufgrund einer Bestätigung durch den nationalen Verband, der den Messbrief für das
            jeweilige Boot ausstellt, verlängert werden. Dies ändert WR 78.2.
    8.2     Boote müssen auch zwischen dem Vorbereitungssignal der ersten Wettfahrt und dem Ende
            der Veranstaltung WR 78.1 befolgen.
    8.3     Boote können zu jeder Zeit kontrolliert werden. Während der gesamten Veranstaltung finden
            Vermessungskontrollen und Überprüfungen hinsichtlich der Einhaltung von Regeln statt,
            wobei der Schwerpunkt auf Booten liegt, die in der Wertung gut platziert sind.

    9       VERANSTALTUNGSORT
    9.1     Die Veranstaltungen finden an folgenden Orten statt:
    9.1.1   Nur Aalregatta:
            • Wettfahrt Kiel – Eckernförde: Yachthafen Düsternbrook
            • Wettfahrt Eckernförde – Kiel: Yachthafen Im-Jaich Stadthafen Eckernförde
    9.1.2   All anderen Veranstaltungen: Olympiazentrum Kiel-Schilksee
    9.2     Lage der Wettfahrtbüros:
    9.2.1   Aalregatta Kiel – Eckernförde: Bis zum ersten Ankündigungssignal vor dem Kieler Yacht-Club
            e.V., Kiellinie 70, 24105 Kiel sowie nach dem Zieldurchgang in der Nähe des Hafenmeisterbüros
            an der Schiffbrücke, 24340 Eckernförde.
    9.2.2   Aalregatta Eckernförde – Kiel: Bis zum ersten Ankündigungssignal in der Nähe des
            Hafenmeisterbüros an der Schiffbrücke, 24340 Eckernförde sowie im Olympiazentrum Kiel-
            Schilksee, Soling 22, 24159 Kiel nach dem Zieldurchgang.
    9.2.3   Alle anderen Veranstaltungen: Olympiazentrum, Kiel-Schilksee, Soling 22, 24159 Kiel.
    9.3     Die Wettfahrtgebiete sind wie folgt:
    9.3.1   Aalregatta: Kieler Förde und Eckernförder Bucht

8
Ausschreibung Offshore - Kieler Yacht-Club
9.3.2 Kiel Cup: Wettfahrtgebiet Alpha (Stollergrund) wie in der Anlage „Wettfahrtgebiete“
      dargestellt.
9.3.3 Senatspreis: Kieler Bucht / westliche Ostsee, Gewässer südlich von Dänemark
9.3.4 Silbernes Band: Kieler Bucht / westliche Ostsee, Dänische Inseln (Eingang Kleiner Belt,
      Svendborgsund, südlich der Insel Fünen, rund um die Insel Langeland, südlich der Brücke über
      den Großen Belt).

10       STRAFSYSTEM
         Es ist beabsichtigt eine internationale Jury in Übereinstimmung mit WR 91(b) zu benennen.
         Das Recht auf Berufung gegen die Entscheidung einer internationalen Jury ist gemäß WR 70.5
         ausgeschlossen.

11       WERTUNG
11.1     Die Entscheidung über das verwendete Wertungssystem und die Wertungsparameter liegt
         im alleinigen Ermessen des Wettfahrtkomitees und ist zusammen mit der Länge der Bahn,
         der Richtung der Bahnschenkel und der Windgeschwindigkeit kein Grund für einen Antrag auf
         Wiedergutmachung durch ein Boot. Dies ändert WR 60.1(b). Die Empfehlungen des DSV und
         des ORC werden berücksichtigt. Das Wertungssystem und die möglichen Wertungsoptionen
         werden in den Segelanweisungen festgelegt.
11.2     ORC International: Die Boote werden getrennt gewertet, es kann aber eine zusätzliche
         kombinierte Wertung mit Booten geben, die in ORC Club gemeldet sind.
11.3     ORC Club: Die Boote werden getrennt gewertet, es kann aber eine zusätzliche kombinierte
         Wertung mit Booten geben, die in ORC International und/oder Yardstick gemeldet sind.
11.4     Yardstick/ohne ORC-Messbrief:
11.4.1   Ein Komitee des Veranstalters wird jedem Boot, dass über keinen ORC-Messbrief verfügt,
         einen Yardstick-Wert zuweisen. Ein Antrag auf Wiedergutmachung, der auf die zugewiesenen
         Yardstick-Werte bezieht, muss spätestens bis zum Startsignal des antragstellenden Bootes im
         Wettfahrtbüro eingereicht werden. Die ändert WR 62.2.
11.4.2   Das Wettfahrtkomitee wird geschätzte Vermessungsdaten zur Verfügung stellen, um eine
         kombinierte Wertung auf Basis der ORC-Daten zu ermöglichen.
11.5     Multihulls: Die Texel Rating Regeln werden verwendet, um den Zeitkorrekturfaktor für
         Multihulls zu ermitteln. Wenn es keinen Faktor gibt, werden die Faktoren von einem Komitee des
         Veranstalters zugewiesen. Die Empfehlungen eines Klassenvertreters werden berücksichtigt.
11.6     Double Handed (außer Senatspreis): Double Handed-Boote können mit Fully Crewed-Booten
         in der gleichen Wertungsgruppe/Klasse zusammengefasst werden. Werden Double Handed-
         Boote mit Fully Crewed-Booten zusammengefasst, gibt es getrennte Wertungen für Double
         Handed-Boote in den entsprechenden Double Handed-Wertungsgruppen/Klassen.
11.7     Wertungsformat:
11.7.1   Aalregatta: Die Aalregatta besteht aus zwei Wettfahrten (Kiel – Eckernförde & Eckernförde –
         Kiel), die als unterschiedliche Veranstaltungen gewertet werden. Es gibt keine Serienwertung.
11.7.2   Kiel Cup: Mindestens drei abgeschlossene Wettfahrten sind zur Gültigkeit der Serie erforderlich.
         Werden weniger als drei Wettfahrten abgeschlossen, ist die Serienwertung eines Bootes gleich
         der Summe seiner Wettfahrtwertungen. Werden drei oder mehr Wettfahrten abgeschlossen,
         ist die Wertung der Serie eines Bootes gleich der Summe seiner Wettfahrtwertungen
         ausgenommen seiner schlechtesten Wertung.
11.7.3   Senatspreis: Der Senatspreis besteht aus zwei Wettfahrten. Eine abgeschlossene Wettfahrt ist
         zur Gültigkeit der Serie erforderlich. Keine Wertung wird ausgenommen.

                                                                                                            9
Ausschreibung Offshore - Kieler Yacht-Club
12     BOOTE VON UNTERSTÜTZENDEN PERSONEN
     12.1   Alle Boote von unterstützenden Personen müssen bis zum 12. Juni 2022 beim Veranstalter
            registriert werden, indem sie sich online über die Veranstaltungswebseite registrieren
            und die Registrierungsgebühr zahlen. Die Registrierung wird durch die Registrierung vor
            Ort abgeschlossen (Datum und Zeiten wie in Ziffer 7.1 angegeben). Der Veranstalter kann
            Registrierungen zurückweisen und spätere Registrierungen nach eigenem Ermessen zulassen.
     12.2   Boote von unterstützenden Personen müssen die örtlichen Rechtsvorschriften und die „Event
            Support Team Regulations“, die auf der Veranstaltungswebseite veröffentlicht werden,
            einhalten.
     12.3   Registrierungsgebühr für Boote von unterstützenden Personen: 75 EUR
     12.4   Die Registrierungsgebühr beinhaltet die Liegeplatzgebühren für die vorgesehenen
            Wettfahrttage (wie in der Übersicht auf Seite 3 angegeben). Im Falle einer längeren Liegezeit
            muss das Boot von unterstützenden Personen eine zusätzliche Gebühr für diesen Zeitraum
            beim Hafenmeisterbüro entrichten.
     12.5   Die Registrierungsgebühr muss bei der Registrierung über das Online-Zahlungssystem
            (Lastschrift oder Kreditkarte) gezahlt werden. Der Anspruch auf Zahlung der
            Registrierungsgebühr entfällt nicht durch Fernbleiben des Bootes von unterstützenden
            Personen. Die Registrierungsgebühr wird zurückerstattet, wenn der Veranstalter die
            unterstützte Veranstaltung absagt oder die Registrierung zurückweist.
     12.6   Boote von unterstützenden Personen müssen mit einer gültigen Haftpflichtversicherung
            versichert sein, die mindestens Schäden im Wert von 3.000.000 Euro (oder dem Äquivalent) je
            Schadensfall deckt.

     13     SEEKARTEN
            Die folgenden Seekarten der NV Charts Group werden als Referenz in den Segelanweisungen
            verwendet: Rund Fünen / Kieler Bucht Serie 1.

     14     [DP] LIEGEPLÄTZE
            Boote müssen im Hafen auf den ihnen zugewiesenen Liegeplätzen liegen.

10
15     [DP] EINSCHRÄNKUNGEN BEIM AUS-DEM-WASSER-HOLEN,
       TAUCHAUSRÜSTUNG UND PLASTIKABHÄNGUNGEN
       Boote dürfen während der Veranstaltung nicht aus dem Wasser geholt werden, außer mit
       schriftlicher Erlaubnis des Technischen Komitees und gemäß dessen Bedingungen. Geräte, um
       unter Wasser zu atmen, Plastikabhängungen oder vergleichbare Ausrüstung, sind für Boote in
       dem Zeitraum vom Vorbereitungssignal der ersten Wettfahrt bis zum Ende der Veranstaltung
       nicht erlaubt.

16     [NP][DP] MEDIENRECHTE, KAMERAS UND ELEKTRONISCHE
       AUSRÜSTUNG
16.1   Mit der Meldung zu einer Veranstaltung der Kieler Woche räumen die Teilnehmer dem
       Veranstalter und dessen Sponsoren entschädigungslos das zeitlich und räumlich unbegrenzte
       Recht für die Nutzung von Bild-, Foto-, Fernseh- und Hörfunkmaterial ein, das während der
       Veranstaltung von den Teilnehmern gemacht wurde.
16.2   Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gestellte Kameras, Mikrofone oder
       Positionierungssysteme an Bord zu montieren.
16.3   Die Besatzung der drei in der Gesamtwertung bestplatzierten Boote sowie die Sieger
       einzelner Wettfahren können verpflichtet werden, am jeweiligen Tag an einer Pressekonferenz
       teilzunehmen.
16.4   Teilnehmer können verpflichtet werden, während der Veranstaltung für Interviews zur
       Verfügung zu stehen.

17     DATENSCHUTZ
       Stand 1. Januar 2019. Die Veranstalter unter Führung des Kieler Yacht-Clubs e.V.
       (Datenverantwortlicher), Kiellinie 70, 24105 Kiel, Deutschland möchten Ihnen hiermit
       erläutern, welche personenbezogenen Daten wir über Sie mit der Meldung und der Teilnahme
       an unseren Regattaveranstaltungen erheben. Alle Daten über teilnehmende Sportler und
       ihre Boote werden von uns für die Zwecke der Sportveranstaltung genutzt und archiviert.
       Personenbezogene Daten werden als Klarnamen ggf. einschließlich Geburtsdatum, Verein,
       Bootstyp und -nummer erfasst. Es werden insbesondere Ergebnisse, rechnerische und optische
       Auswertungen, Positionsnachverfolgungen, auch in Form von Wettfahrtanalysen, dem Namen
       zugeordnet und öffentlich zugänglich gemacht. In diesem Zusammenhang werden Ihre Daten
       an für uns tätige Dienstleister weitergegeben wie z.B. an SAP AG, TracTrac ApS, ST-Sportservice
       GmbH, addix software GmbH und an Dachverbände wie World Sailing und DSV weitergegeben.
       Es ist nicht auszuschließen, dass Ihre Daten auch außerhalb der EU verarbeitet werden. Unsere
       Dienstleister und Dachverbände sind bzw. werden durch uns verpflichtet, Ihre Daten nur für das
       Event und dessen Vor- und Nachbereitung einschließlich Ranglisten und globaler, übergreifender
       Wertungen zu verwenden. Eine kommerzielle Nutzung ist untersagt. Die Verwendung Ihrer
       Daten regelt sich nach dem Deutschen Recht, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung.
       Details zu der Verwendung Ihrer Daten können Sie über gefue@kyc.de erfragen.

18     HAFTUNGSBEGRENZUNG, UNTERWERFUNGSKLAUSEL
18.1   Die Verantwortung für die Entscheidung, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen,
       liegt allein bei der verantwortlichen Person, sie übernimmt insoweit auch die Verantwortung
       für die Mannschaft. Die verantwortlichen Personen sind für die Eignung und das richtige
       seemännische Verhalten der Mannschaft sowie für die Eignung und den verkehrssicheren

                                                                                                         11
Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen
            höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen,
            Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung
            abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters
            gegenüber den Teilnehmern, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage
            nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Eine Haftung des Veranstalters, gleich
            aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die
            den Teilnehmern während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung
            durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten
            entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche
            Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob
            fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des
            Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise
            eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder
            eingeschränkt ist, befreien die Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch
            die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und
            Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei
            deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit
            der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
     18.2   Die gültigen Wettfahrtregeln von World Sailing und alle anderen Regeln, nach denen die
            Veranstaltung durchgeführt wird, sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.
     18.3   Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
     18.4   Teilnehmer müssen eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung
            bei der Registrierung vorlegen. Bei Teilnehmern unter 18 Jahren müssen diese Erklärungen
            von den Personensorgeberechtigten unterschrieben sein. Das Formular kann auf der
            Veranstaltungswebseite heruntergeladen werden.

12
19     DROHNEN VON TEILNEHMERN
19.1   [DP] Teilnehmern oder ihren Vertretern ist es nur unter Einhaltung der örtlichen
       Rechtsvorschriften und nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Veranstalter
       erlaubt während der Trainings- oder Wettfahrtage Drohnen über den Landanlagen oder über
       dem Wettfahrgebiet einzusetzen.
19.2   Die nach dem alleinigen Ermessen des Veranstalters erteilte Genehmigung kann Beschränkungen
       dafür vorsehen, wo und wann Drohnen fliegen dürfen.
19.3   Das Risiko und die Verantwortung für das Fliegen einer Drohne liegt zu jeder Zeit bei der
       Person, die die Drohne fliegt, und die Bilder, die innerhalb des Wettfahrtgebiets gemacht
       werden, müssen auf begründete Anfrage mit dem Veranstalter, dem Wettfahrtkomitee oder
       der internationalen Jury geteilt werden.

20     [DP] VERSICHERUNG
       Jedes teilnehmende Boot muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die
       mindestens Schäden im Wert von 3.000.000 EUR (oder dem Äquivalent) je Schadensfall deckt.

21     PREISE
21.1   In jeder Wertungsgruppe/Klasse wird je angefangene vier gemeldete Boote ein Preis vergeben,
       höchstens jedoch drei Preise.
21.2   Weitere Preise und Wanderpreise für die einzelnen Veranstaltungen werden auf der
       Veranstaltungswebseite veröffentlicht.
21.3   Jedes Book kann sich bei der Registrierung eine Kieler Woche-Plakette als Erinnerungsgabe
       abholen.
21.4   Preise, die bei der Siegerehrung nicht abgeholt werden, verbleiben beim Veranstalter.

                                                                                                     13
Zusätzliche Information
     Nicht Teil der Ausschreibung

     1       WEITERE INFORMATIONEN
     1.1     Klassen- und Stegfeste sowie private Partys im Hafenvorfeld während der Veranstaltung sind vor
             Beginn der Veranstaltung beim Veranstalter anzumelden und bedürfen dessen Genehmigung.
     1.2     Verkehrsregelung:
             Während der Kieler Woche gelten veränderte Verkehrsregelungen Bereich des Olympiazentrum
             Kiel-Schilksee. Alle Teilnehmer werden dringend gebeten, bei Ankunft die Verkehrsschilder
             zu beachten und den Anordnungen der Polizei und der im Auftrag der Veranstalter tätigen
             Ordner kooperativ zu folgen. Weitere Anweisungen erhalten die Teilnehmer bei Einfahrt in das
             Hafenvorfeld.
     1.3     Die Einfahrt in den Hafen ist zu den folgenden Zeiten möglich:
             Freitag, 17. Juni 2022, 08:00 - 24:00 Uhr
             Dienstag, 21. Juni 2022. 06:00 - 24:00 Uhr
             Mittwoch, 22. Juni 2022 06:00 - 24:00 Uhr
             an allen anderen Tagen: 06:00 - 22:00 Uhr
             Das Hafengelände ist nachts für alle Fahrzeuge geschlossen.
     1.3.1   Kurzzeitiger Zugang zum Hafengelände:
             Eine temporäre Einfahrt in das Hafengelände ist nach Hinterlegung einer Kaution in Höhe von
             50,00 EUR (Kartenzahlung) mit Gültigkeit von einer (1) Stunde möglich. Die Kaution wird nach
             rechtzeitigem Verlassen des Hafenvorfeldes an der Ausfahrt erstattet.
     1.3.2   Parken:
             In der Nähe des Olympiazentrums Kiel-Schilksee sind ausreichend Parkmöglichkeiten für
             Fahrzeuge vorhanden. Folgen Sie bitte den Verkehrszeichen zu den Parkplätzen. Das Parken an
             der Fördestraße ist verboten. Fahrzeuge werden abgeschleppt!
     1.3.3   Das Abstellen von Autos oder Bootsanhängern im Hafenbereich oder an den Sliprampe für
             Schwertboote ist nicht gestattet. Der Hafenbereich ist nachts für alle Fahrzeuge gesperrt. Es
             wird kein Trailerservice angeboten.
     1.4     Kranbenutzung:
             Kielboote, die auf dem Landwege anreisen, können von den im Olympiahafen Kiel-Schilksee
             vorhandenen Kränen mit eigenem Geschirr zu Wasser gebracht und wieder an Land genommen
             werden. 1x ins Wasser und 1x an Land kranen ist im Meldegeld enthalten.
     1.4.1   Kranzeiten:
             Freitag, 17. Juni 2022, 08:00 - 20:00 Uhr
             Dienstag, 21. Juni 2022, 08:00 - 20:00 Uhr
             Mittwoch, 22. Juni 2022, 08:00 - 20:00 Uhr
             an alle anderen Tagen: 08:00 - 18:00 Uhr
     1.4.2   Die Veranstalter weisen darauf hin, dass die Bootsführer von Schlauch- oder sonstigen
             Motorbooten den Sportbootführerschein See – bei internationalen Teilnehmern den
             entsprechenden Führerschein des Heimatstaates - besitzen müssen (z.B. RYA Powerboat
             Level 2 oder andere Führerscheine unter Einhaltung der internationalen Zertifizierungen).
     1.5     Die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit in der Strander Bucht beträgt 10 kn.

14
2     SEGLERESSEN
      In Zusammenarbeit mit unserem lokalen Caterer „Karolinen“ möchten wir auch in diesem Jahr
      täglich ein leckeres Segleressen anbieten. Wenn dies möglich sein wird, werden wir weitere
      Informationen auf der Veranstaltungswebseite veröffentlichen.

3     UNTERBRINGUNG
      Wir möchten Sie bitten, die Unterkunft selbst zu buchen.
3.1   Touristen Information Kiel:
      Andreas-Gayk-Straße 31, 24103 Kiel, Germany
      Tel: +49 431 679 100
      Fax: +49 431 67 910 99
      E-Mail: info@kiel-sailing-city.de
      Webseite: www.kiel-sailing-city.de
3.2   Touristen Information Strande:
      Strandstraße 12, 24229 Strande, Germany
      Tel: +49 434 92 90
      Fax: +49 4349 90 99 74
      E-Mail: info@strande.de
      Webseite: www.strande.de

4     CAMPING
      Nördlich des Olympiazentrums Kiel-Schilksee steht ein Campingplatz für Zelte und
      Wohnwagen zur Verfügung. Informationen zur Nutzung und zu den Gebühren finden Sie auf
      der Veranstaltungswebseite (FAQ).

                                                                                               Bilder:
                                                                 Christian Beeck - www.segel-bilder.de
                                                                 Sascha Klahn - www.saschaklahn.com

                                                                                                         15
Anlage Wettfahrtgebiete Kieler Woche 2022

         Wettfahrtgebiete Kieler Woche 2022

     Anlage Anfahrt Kiel-Schilksee

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Anlage Verkehrstrennungsgebiete
World Sailing Anhang TS, Verkehrstrennungsgebiete, Version 2 (Gültig ab 01. Januar 2021) Abschnitt B:
   TS2    Regel 56.2 ist geändert in:
   56.2   (a) Unter einem Verkehrstrennungsgebiet ist ein Bereich zu verstehen, der auf einer
              Seekarte oder in der Ausschreibung als Verkehrstrennungsgebiet ausgewiesen ist.
          (b) Ein Boot darf nicht in ein Verkehrstrennungsgebiet einfahren und, während es sich
              in der Nähe eines Verkehrstrennungsgebietes befindet, ein Fahrzeug, das einen
              Einbahnweg eines Verkehrstrennungsgebietes befährt, behindern oder die Gefahr
              einer Behinderung darstellen.
          (c) Ergänze zur Definition Hindernis: „Ein Verkehrshstrennungsgebiet ist ein Hindernis“.

Anhang TS Abschnitt B gilt für die nachfolgend abgebildeten Bereiche:

1. Verkehrstrennungsgebiet Kiel Leuchtturm               2. Einfahrt Nord-Ostsee-Kanal und
   und Sperrgebiete                                         Sperrgebiete Kieler Förde
                   Kiel
                   Leuchtturm

                    Kieler
                    Förde

3. Sperrgebiet nahe Damp                                 4. Sperrgebiete in der Eckernförder Bucht

                                                                                 Finish

                                                                    Start

                             www.nvcharts.com

                                                                    Kiel
                                                                    Leuchtturm

                                                                    Kieler
                                                                    Förde
                            Finish
                                                                                              print · digital · plotter · app - nautical charts sponsor NV Charts

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                                                                                                                                                     ®

                                         )
                                                                                          NV Charts

                                                                                                                                                                    17
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