Agrarförderung 2021 Herzberg, März 2021

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Agrarförderung 2021 Herzberg, März 2021
Agrarförderung 2021

         Herzberg, März 2021

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Agrarförderung 2021 Herzberg, März 2021
Inhalt

  •   Erreichbarkeit der Behörde

  •   Termine

  •   Neuantragsteller / Zuweisung von Zahlungsansprüchen

  •   WebClient und allgemeine Hinweise zur Antragstellung

  •   FP880 – Ökologische Anbauverfahren

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Agrarförderung 2021 Herzberg, März 2021
Wichtige Informationen im Überblick

  Aufgrund der aktuellen Entwicklung um die Corona-Pandemie ist der
  Besucherverkehr in den Dienstgebäuden der Kreisverwaltung weitestgehend
  eingeschränkt.
  Die Mitarbeiter sind telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erreichbar.
  Ihre Anträge senden Sie bitte per Post oder nutzen den Hausbriefkasten der
  Verwaltung.

  Mit dem Onlineverfahren ist auch die kontaktlose Abgabe der Anträge
  gewährleistet. Die Frist ist gewahrt, wenn bis zum 17. Mai der unterschriebene
  Datenbegleitschein eingereicht wird. Dies ist auch per E-Mail oder Fax vorab
  möglich, wenn das unterschriebene Original spätestens nach fünf Arbeitstagen
  nachgereicht wird.

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Agrarförderung 2021 Herzberg, März 2021
Erreichbarkeit der Behörde

         Telefon:                                 03535 46 –
         Frau Wandelt (Sekretariat):              2001
         Frau Höhne                               2518
         Herr Schenke                             2689
         Frau Schiemann                           1306
         Frau Krabiel                             2612
         Frau Lehmann                             2690
         Herr Throne                              1307
         Herr Krüger (Feldblockpflege)            2638
         Herr Laske (Betriebsanmeldung)           2613
         Fax:                                     2604
         E-Mail:                                  Landwirtschaftsamt@lkee.de

        Postanschrift: Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft,
        Nordpromenade 4a , 04916 Herzberg

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Agrarförderung 2021 Herzberg, März 2021
Wichtige Termine

   17.05.2021   Eingang des vollständigen Antrages in elektronischer Form (Online-
                Antrag) einschließlich des unterschriebenen Datenbegleitscheins
                (per Post, vorab per Fax oder E-Mail möglich)
   31.05.2021   Letzter Tag für Flächenänderungen des Agrarförderantrags ohne
                Prämienkürzungen
   11.06.2021   letzter Tag für die Anerkennung eingehender Agraranträge
   23.06.2021   Schlusstermin pre-Check (Überlappungsprüfung)
   01.10.2021   Einreichung Modifikation (Tausch Ökologische Vorrangflächen
                gegen Zwischenfrüchte)

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Neuantragsteller

   • Anmeldung des landwirtschaftlichen Unternehmens mit vollständig ausgefüllten
     Stammdatenformular

   • Beantragung der PIN für die Antragstellung beim

           LKV Brandenburg e. V. Waldsieversdorf
           Tel.: 033433- 6560
           Fax: 033433- 65674
           Email: lkv@lkvbb.de

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Zuweisung von Zahlungsansprüchen

 Zuweisung nur noch aus der nationalen Reserve an:
   • Junglandwirte,
   • Neueinsteiger oder
   • in Sonderfällen (insbesondere bei höherer Gewalt und außergewöhnliche
     Umstände)

 Für Neueinsteiger und Junglandwirte: Die Niederlassung oder Betriebsübernahme
 muss nachweislich vor der ersten Antragstellung und vor dem 17.05.2021 erfolgt sein.

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Hinweise durch das Amt zur Antragstellung

  Im Agrarförderantrag 2020 traten vermehrt Fehler bei der Aktivierung der
  Zahlungsansprüche auf einzelnen Flächen auf. Bitte prüfen Sie vor dem Einreichen der
  Anträge diese nochmal auf Vollständigkeit.

  Bitte achten Sie darauf, dass die Bewilligungsbehörde nicht beratend zur Verfügung
  stehen darf. Die Behörde steht Ihnen bei fachlichen Fragen zu Förderprogrammen zur
  Seite. Bei Einsichtnahme in den Antrag kann lediglich die Vollständigkeit geprüft
  werden.

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Klarstellungen –
Flächen- und Tierangaben im Antragsverfahren

  Flächenangaben:
  Es sind alle Flächen, die von der antragstellenden Person bewirtschaftet oder
  verwaltet werden, anzugeben, unabhängig von ihrer Größe oder
  Nutzungseinschränkung.

  Tierangaben:
  Sofern Tiere gehalten werden, muss der Tierbestandsnachweis vollständig mit allen
  gehaltenen Tieren abgegeben werden. Wurde der Tierbestandsnachweis 2021 bereits
  mit dem KULAP-Antrag 2021 bis zum 15.01.2021 eingereicht, sind keine weiteren
  Angaben erforderlich.

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WebClient

                       Internetseite: www.agrarantrag-bb.de*

          Anmeldung erfolgt mit Betriebsnummer (BNR-ZD) und der ZID-PIN

   *Ab 06.04.2021 steht das Programm zur Antragstellung zur Verfügung.

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Technische Hotline

                         Zeitraum vom 06.04.- 17.05.2021
                            Mo. bis Fr. 8:00 – 18:00 Uhr

                 per Email: hotline_bb.profil-inet@data-experts.de

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Einsichtnahme Amt

  Eine Einsichtnahme durch das Amt ist nach Mitteilung an den Sachbearbeiter
  möglich.

      • per Email landwirtschaftsamt@lkee.de

      • oder telefonisch (Sachbearbeiter oder Sekretariat 03535 462001)

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Neues im Web-Client

  Feldblockkataster
  •    zum Start der Antragstellung mit Stand 05.03.2021
  •    Aktualisierung des Katasters zum 30.04.2021 mit Stand 09.04.2021

  Web-Client
  •   Möglichkeit des schnellen Schließens von Formularen
  •   Wechsel der Antragsjahre ohne Neuanmeldung
  •   Einreichprozess beim Einreichen ohne Flächen wurde angepasst

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Nutzcodeliste

  • Die Plattenerbse - Nutzcode 212 kann nicht mehr als Ökologische Vorrangfläche
    Stickstoffbinder/Leguminose beantragt werden.

  • Gründüngung als Hauptfruchtanbau - Nutzcode 941 kann als Ökologische
    Vorrangfläche gekennzeichnet werden.

  • Sudangras - Nutzcode 803 ist ab 2021 im Förderprogramm Natura 2000 und
    Ökologischer Landbau förderfähig.

  • Zum Antragsjahr 2021 wird die Pflanzenmischung mit Hanf - Nutzcode 866 neu
    eingeführt.

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Förderprogramm 880 - Ökologischer Landbau
Einführungsprämie für Dauerkulturen und Gemüse

 • ab Antragsjahr 2021 Gewährung einer Einführungsprämie für
     Gemüse                         - 520 Euro/ha
     Dauerkulturen
          Stein- und Kernobst       - 525 Euro/ha
          Beeren- und Wildobst      - 460 Euro/ha

 • Förderung kann in Anspruch genommen werden
     ab 2021 für entsprechende neue Flächen in Umstellung (zwei Jahre)
     für Flächen, die ab 2021 im zweiten Umstellungsjahr sind (ein Jahr, der
       Verpflichtungsbeginn der betroffenen Parzellen 01.01.2020 bleibt bestehen)

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Förderprogramm 880 - Ökologischer Landbau
Einführungsprämie für Dauerkulturen und Gemüse

  Es sind zwei Bindungen an die Parzelle zu setzen

  • 883 und 883EP - Gemüse- und Zierpflanzenbau, inkl. Erdbeeren, Spargel,
    Rhabarber, Heil- und Gewürzpflanzen (415 €/ha + 520 €/ha = 935 €/ha)
  • 884 und 884EP - Dauerkulturen von Stein- und Kernobst sowie dazugehörige
    Baumschulkulturen (750 €/ha + 525 €/ha = 1.275 €/ha)
  • 885 und 885EP - Dauerkulturen von Beeren- und Wildobst sowie entsprechende
    Baumschulkulturen (665 €/ha + 460 €/ha = 1.125 €/ha)

  Bindung 88XEP entfällt nach zwei Jahren (EAJ 2021) bzw. nach einem Jahr (EAJ 2020)
  an der Fläche

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Förderprogramm 880 - Ökologischer Landbau
Kontrollkostenzuschuss

 • Gewährung eines Zuschusses zu den anfallenden Öko-Kontrollkosten ab
   Antragsjahr 2021 unabhängig vom Erstantragsjahr
      50 Euro/ha jedoch maximal 600 Euro je Betrieb bzw. die Höhe der
        tatsächlichen Kontrollkosten, abzüglich der erstatteten Kontrollkosten
        anderer Bundesländer

 • Der Haken ist im Antragsformular zum Förderprogramm 880 Ökologischer
   Landbau für die Beantragung dieses Zuschusses vorbelegt.

 • Der Nachweis der Kontrollkosten erfolgt über die Einreichung der Rechnung bis
   zum 31.01.2022.
      Ohne Rechnung gibt es keinen Zuschuss.

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