Agrarförderung 2021 Herzberg, März 2021
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Inhalt • Erreichbarkeit der Behörde • Termine • Neuantragsteller / Zuweisung von Zahlungsansprüchen • WebClient und allgemeine Hinweise zur Antragstellung • FP880 – Ökologische Anbauverfahren 2
Wichtige Informationen im Überblick Aufgrund der aktuellen Entwicklung um die Corona-Pandemie ist der Besucherverkehr in den Dienstgebäuden der Kreisverwaltung weitestgehend eingeschränkt. Die Mitarbeiter sind telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erreichbar. Ihre Anträge senden Sie bitte per Post oder nutzen den Hausbriefkasten der Verwaltung. Mit dem Onlineverfahren ist auch die kontaktlose Abgabe der Anträge gewährleistet. Die Frist ist gewahrt, wenn bis zum 17. Mai der unterschriebene Datenbegleitschein eingereicht wird. Dies ist auch per E-Mail oder Fax vorab möglich, wenn das unterschriebene Original spätestens nach fünf Arbeitstagen nachgereicht wird. 3
Erreichbarkeit der Behörde Telefon: 03535 46 – Frau Wandelt (Sekretariat): 2001 Frau Höhne 2518 Herr Schenke 2689 Frau Schiemann 1306 Frau Krabiel 2612 Frau Lehmann 2690 Herr Throne 1307 Herr Krüger (Feldblockpflege) 2638 Herr Laske (Betriebsanmeldung) 2613 Fax: 2604 E-Mail: Landwirtschaftsamt@lkee.de Postanschrift: Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft, Nordpromenade 4a , 04916 Herzberg 4
Wichtige Termine 17.05.2021 Eingang des vollständigen Antrages in elektronischer Form (Online- Antrag) einschließlich des unterschriebenen Datenbegleitscheins (per Post, vorab per Fax oder E-Mail möglich) 31.05.2021 Letzter Tag für Flächenänderungen des Agrarförderantrags ohne Prämienkürzungen 11.06.2021 letzter Tag für die Anerkennung eingehender Agraranträge 23.06.2021 Schlusstermin pre-Check (Überlappungsprüfung) 01.10.2021 Einreichung Modifikation (Tausch Ökologische Vorrangflächen gegen Zwischenfrüchte) 5
Neuantragsteller • Anmeldung des landwirtschaftlichen Unternehmens mit vollständig ausgefüllten Stammdatenformular • Beantragung der PIN für die Antragstellung beim LKV Brandenburg e. V. Waldsieversdorf Tel.: 033433- 6560 Fax: 033433- 65674 Email: lkv@lkvbb.de 6
Zuweisung von Zahlungsansprüchen Zuweisung nur noch aus der nationalen Reserve an: • Junglandwirte, • Neueinsteiger oder • in Sonderfällen (insbesondere bei höherer Gewalt und außergewöhnliche Umstände) Für Neueinsteiger und Junglandwirte: Die Niederlassung oder Betriebsübernahme muss nachweislich vor der ersten Antragstellung und vor dem 17.05.2021 erfolgt sein. 7
Hinweise durch das Amt zur Antragstellung Im Agrarförderantrag 2020 traten vermehrt Fehler bei der Aktivierung der Zahlungsansprüche auf einzelnen Flächen auf. Bitte prüfen Sie vor dem Einreichen der Anträge diese nochmal auf Vollständigkeit. Bitte achten Sie darauf, dass die Bewilligungsbehörde nicht beratend zur Verfügung stehen darf. Die Behörde steht Ihnen bei fachlichen Fragen zu Förderprogrammen zur Seite. Bei Einsichtnahme in den Antrag kann lediglich die Vollständigkeit geprüft werden. 8
Klarstellungen – Flächen- und Tierangaben im Antragsverfahren Flächenangaben: Es sind alle Flächen, die von der antragstellenden Person bewirtschaftet oder verwaltet werden, anzugeben, unabhängig von ihrer Größe oder Nutzungseinschränkung. Tierangaben: Sofern Tiere gehalten werden, muss der Tierbestandsnachweis vollständig mit allen gehaltenen Tieren abgegeben werden. Wurde der Tierbestandsnachweis 2021 bereits mit dem KULAP-Antrag 2021 bis zum 15.01.2021 eingereicht, sind keine weiteren Angaben erforderlich. 9
WebClient Internetseite: www.agrarantrag-bb.de* Anmeldung erfolgt mit Betriebsnummer (BNR-ZD) und der ZID-PIN *Ab 06.04.2021 steht das Programm zur Antragstellung zur Verfügung. 10
Technische Hotline Zeitraum vom 06.04.- 17.05.2021 Mo. bis Fr. 8:00 – 18:00 Uhr per Email: hotline_bb.profil-inet@data-experts.de 11
Einsichtnahme Amt Eine Einsichtnahme durch das Amt ist nach Mitteilung an den Sachbearbeiter möglich. • per Email landwirtschaftsamt@lkee.de • oder telefonisch (Sachbearbeiter oder Sekretariat 03535 462001) 12
Neues im Web-Client Feldblockkataster • zum Start der Antragstellung mit Stand 05.03.2021 • Aktualisierung des Katasters zum 30.04.2021 mit Stand 09.04.2021 Web-Client • Möglichkeit des schnellen Schließens von Formularen • Wechsel der Antragsjahre ohne Neuanmeldung • Einreichprozess beim Einreichen ohne Flächen wurde angepasst 13
Nutzcodeliste • Die Plattenerbse - Nutzcode 212 kann nicht mehr als Ökologische Vorrangfläche Stickstoffbinder/Leguminose beantragt werden. • Gründüngung als Hauptfruchtanbau - Nutzcode 941 kann als Ökologische Vorrangfläche gekennzeichnet werden. • Sudangras - Nutzcode 803 ist ab 2021 im Förderprogramm Natura 2000 und Ökologischer Landbau förderfähig. • Zum Antragsjahr 2021 wird die Pflanzenmischung mit Hanf - Nutzcode 866 neu eingeführt. 14
Förderprogramm 880 - Ökologischer Landbau Einführungsprämie für Dauerkulturen und Gemüse • ab Antragsjahr 2021 Gewährung einer Einführungsprämie für Gemüse - 520 Euro/ha Dauerkulturen Stein- und Kernobst - 525 Euro/ha Beeren- und Wildobst - 460 Euro/ha • Förderung kann in Anspruch genommen werden ab 2021 für entsprechende neue Flächen in Umstellung (zwei Jahre) für Flächen, die ab 2021 im zweiten Umstellungsjahr sind (ein Jahr, der Verpflichtungsbeginn der betroffenen Parzellen 01.01.2020 bleibt bestehen) 15
Förderprogramm 880 - Ökologischer Landbau Einführungsprämie für Dauerkulturen und Gemüse Es sind zwei Bindungen an die Parzelle zu setzen • 883 und 883EP - Gemüse- und Zierpflanzenbau, inkl. Erdbeeren, Spargel, Rhabarber, Heil- und Gewürzpflanzen (415 €/ha + 520 €/ha = 935 €/ha) • 884 und 884EP - Dauerkulturen von Stein- und Kernobst sowie dazugehörige Baumschulkulturen (750 €/ha + 525 €/ha = 1.275 €/ha) • 885 und 885EP - Dauerkulturen von Beeren- und Wildobst sowie entsprechende Baumschulkulturen (665 €/ha + 460 €/ha = 1.125 €/ha) Bindung 88XEP entfällt nach zwei Jahren (EAJ 2021) bzw. nach einem Jahr (EAJ 2020) an der Fläche 16
Förderprogramm 880 - Ökologischer Landbau Kontrollkostenzuschuss • Gewährung eines Zuschusses zu den anfallenden Öko-Kontrollkosten ab Antragsjahr 2021 unabhängig vom Erstantragsjahr 50 Euro/ha jedoch maximal 600 Euro je Betrieb bzw. die Höhe der tatsächlichen Kontrollkosten, abzüglich der erstatteten Kontrollkosten anderer Bundesländer • Der Haken ist im Antragsformular zum Förderprogramm 880 Ökologischer Landbau für die Beantragung dieses Zuschusses vorbelegt. • Der Nachweis der Kontrollkosten erfolgt über die Einreichung der Rechnung bis zum 31.01.2022. Ohne Rechnung gibt es keinen Zuschuss. 17
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