Bayerischer Handball-Verband e.V - Durchführungsbestimmungen Zur Vorqualifikation zur männlichen A-Jugend Bundesliga Qualifikation für die ...
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Bayerischer Handball-Verband e. V. • Georg-Brauchle-Ring 93 • 80992 München Bayerischer Handball- Verband e.V. Bayerischer Handball-Verband e.V. Georg-Brauchle-Ring 93 80992 München www.bhv-online.de Gottfried Rathgeber Verbandsspielwart gottfried.rathgeber@bhv-online.de H (0176) 47371582 T (08221) 2599048 Durchführungsbestimmungen T (08221) 2598133 Zur Vorqualifikation zur männlichen A-Jugend Bundesliga Qualifikation für Sparkasse Erlangen IBAN: DE57 7635 0000 0060 0266 46 BIC: BYLA-DEM1ERH die Spielsaison 2023/24 Finanzamt München St.-Nr.: 143/211/20149 Präsidium: Georg Clarke (Präsident), Klaus-Dieter Sahrmann, Peter Kastenmeier, Ben Schulze, Prof. Dr. Matthias Obinger, Felix Rockenmayer - Albert Registergericht München: VR 4699
Inhaltsverzeichnis I. Vorwort .......................................................................................................................................... 3 II. Allgemeine Bestimmungen ................................................................................................. 3 1. Ahndung von Verstößen .................................................................................................. 3 2. Spielpläne ............................................................................................................................... 3 3. Salvatorische Klausel ........................................................................................................ 4 III. Spieltechnische Bestimmungen .................................................................................. 4 1. Spielregeln und Modus .................................................................................................... 4 2. Spielleitende Stelle ............................................................................................................ 5 3. Haftmittelbenutzung.......................................................................................................... 5 4. Abbruch der Qualifikation/Änderungen des Spielsystems/Modus .......... 5 5. Schiedsrichter*innen und Spielaufsicht .................................................................. 6 6. Zeitnehmer*innen, Sekretär*innen ............................................................................ 6 7. Spielwertung .......................................................................................................................... 7 8. Spielverzicht........................................................................................................................... 8 9. Spielkleidung ......................................................................................................................... 9 10. Einsprüche/Schiedsgericht ....................................................................................... 9 11. Ausscheiden aus der Vorqualifikation oder der Jugendbundesligaqualifikation ............................................................................................. 9 IV. Wirtschaftliche Bestimmungen .................................................................................... 9 1. Gebühren, Kosten, Verpflegung.................................................................................... 9 V. Inkrafttreten..............................................................................................................................10
I. Vorwort Diese Durchführungsbestimmungen richten sich an alle Vereine, die eine Mannschaften zur Qualifikation zur Hallensaison 2023/2024 der männlichen A- Jugendbundesliga gemeldet haben. Die Aufstellung der Rahmenbedingungen für die bayerische Vorqualifikation erfolgte durch den Verbandsspielausschuss. Basis hierfür sind die an den Bayerischen Handball- Verband e.V. (im weitern BHV) vergebenen Plätze für die Teilnahme an der originären Qualifikation im Verantwortungsbereich des Deutschen Handballbundes (im weitern DHB). Für diese Plätze ist gemäß DHB-Vorgabe eine Rangfolge zu ermitteln; dies gilt auch für die weiteren Platzierungen für den Fall nachträglich entstehender weiterer Plätze für Mannschaften des BHV. Die nachfolgende Ausschreibung regelt weitere Einzelheiten. Mit Erhalt der Durchführungsbestimmungen (Dfb) und Veröffentlichung in nuLiga ist der Spielplan rechtsverbindlich, jede Änderung danach bedarf der Zustimmung aller Turnierteilnehmer. Die nachfolgenden Dfb regeln den Spielbetrieb der Vorqualifikation zur männlichen A-Jugendbundeliga. II. Allgemeine Bestimmungen 1. Ahndung von Verstößen Verstöße gegen die Durchführungsbestimmungen werden nach den Bestimmungen der Rechtsordnung (RO) des DHB § 25 (1) sowie den vom BHV hierzu erlassenen Zusatzbestimmungen geahndet (siehe auch Abschnitt III. Wirtschaftliche Bestimmungen). 2. Spielpläne Mit Veröffentlichung der Durchführungsbestimmungen (DfB) auf nuLiga sind diese rechtsverbindlich. Die Spielpläne der einzelnen Runden wurden in nuLiga erstellt und sind dort öffentlich einsehbar. Im nuLiga Downloadbereich des Vereinszugangs sind Turnierspielpläne / Spiel-Codes / Spiel-PINs abrufbar zur Verfügung. Spiel- Codes und Spiel-PINs sind zwingend mitzuführen. Es wird empfohlen, dass Mannschaftsverantwortliche ihre persönli-che PIN dabeihaben. Jede vereinsbedingte Änderung danach bedarf grundsätzlich der Zustimmung ALLER Turnierteilnehmer.
3. Salvatorische Klausel Notwendige Ergänzungen oder Korrekturen dieser Durchführungs- bestimmungen können jederzeit durch den Verbandsspielausschuss unter Berücksichtigung von sportlichen Gesichtspunkten und im Übrigen nachbilligem ermessenbeschlossen werden. III. Spieltechnische Bestimmungen 1. Spielregeln und Modus Es gelten die Allgemeinen Dfb der Quali 2023 des BHV. Gespielt wird nach den Internationalen Handballregeln inkl. der Zusätze für den DHB. Ein Team-Time-Out kann je Mannschaft und je Spiel nur einmal genommen werden. Alle Vereine haben 30 Minuten vor dem ersten Spiel zur technischen Besprechung (im weiteren TB) anwesend zu sein. Je nach den finalen Ergebnissen der Jugendbundesliga ergeben sich folgende Fälle für die Durchführung der Vorqualifikation: 1. Falls der HSC Coburg und der TSV Allach sich direkt für die Jugendbundesliga qualifizieren: Spielzeit 2x 20 Minuten mit 10 Minuten Halbzeitpause Spieltag am 15. oder 16.04.2023: TSV Friedberg – HC Vöhringen HT München – Rimpar HT München - Friedberg DJK Rimpar – Vöhringen Friedberg – Rimpar Vöhringen – HT München 2. Falls der HSC Coburg oder der TSV Allach sich direkt für die Jugendbundesliga qualifizieren: Spielzeit 2x 25 Minuten mit 10 Minuten Halbzeitpause Spieltag am 15.04.2023: Spieltag am 16.04.2023 Friedberg – Vöhringen Friedberg – HT München HT München – Rimpar All/Cob - Vöhringen All/Cob – Friedberg Rimpar - Friedberg Vöhringen – Rimpar Vöhringen – HT München HT München – All/Cob Rimpar – All/Cob
3. Falls der HSC Coburg und der TSV Allach sich nicht direkt für die Jugendbundesliga qualifizieren: Spielzeit 2x 25 Minuten mit 10 Minuten Halbzeitpause Spieltag am 15.04.2023 in derselben Halle: Gruppe A Gruppe B Friedberg – Vöhringen HT München - Coburg Allach - Vöhringen Rimpar - Coburg Friedberg - Allach HT München – Rimpar Letzter Grp. A – Letzter Grp. B Der Letzte scheidet aus und geht in die BYL Quali Spieltag am 16.04.2023 in derselben Halle Spiel 1 1.Grp. A – 2. Grp B Spiel 2 1.Grp. B – 2. Grp.A Verlierer Spiel 1 – Verlierer Spiel 2(3-4 Platz) Sieger Spiel 1 – Sieger Spiel 2 ( 1-2 Platz) 2. Spielleitende Stelle Gottfried Rathgeber Brahmsstr. 3 89312 Günzburg Tel. P 08221/2599048 gottfried.rathgeber@bhv-online.de 3. Haftmittelbenutzung Für die Vorqualifikation zur männlichen A-Jugendbundesliga ist die Bentuzung von Haftmittel gestattet und die Qualifikationsspiele werden und in Hallen mit einer Haftmittelzulassung ausgetragen. 4. Abbruch der Qualifikation/Änderungen des Spielsystems/Modus Ein Abbruch der Quali und/oder notwendige Änderungen des Spielsystems/Modus sind durch Entscheidung des Verbandsspielausschusses oder des Jugendspielausschusses zulässig.
5. Schiedsrichter*innen und Spielaufsicht Die Schiedsrichtereinteilung für alle Spiele erfolgt durch den Verbandsschiedsrichterausschuss. Die Spiele sind grundsätzlich durch SR- Teams (Faktor 1 bei den SR-Minderspielen) zu leiten, der Verbandsschiedsrichterausschuss wird aufgefordert A-Kader Teams einzuteilen. Die Höhe der Spielleitungsentschädigung für alle Spiele beträgt 28,00€ je Spiel. Gemäß DHB-Vorgabe ist eine Spielaufsicht während des ganzen Turnieres anwesend. Die Kosten für Schiedsrichter und Spielaufsicht sind von allen am Turniertag teilnehmenden Vereinen zu gleichen Teilen zu tragen. Für die Auszahlung ist die Spielaufsicht verantwortlich. Die Mannschaften haben die Zahlung des anteiligen Betrages an die Spielaufsicht vor Ihrem ersten Spiel des Turniertags zu leisten. Die Nichtzahlung vor Ort ist ein Verstoß gegen die Dfb. Die Hallenkosten trägt der Ausrichter. 6. Zeitnehmer*innen, Sekretär*innen Bei Spielen der Vorqualifikation werden Zeitnehmer (Z) und Sekretär (S) vom Turnierausrichter durch Abstellen von Personen mit gültiger Zeitnehmer/Sekretärlizenz gestellt. • Zeitnehmer Mindestalter 18 Jahre oder SR mit bis mindestens 30.06.2023 gültigem SR-Ausweis und mindestens 16 Jahre. • Sekretär Mindestalter 14 Jahre. • Die betroffenen Vereine können bei beiderseitigem Einverständnis die Funktionen durch Personen anderer Vereine besetzen. Ist eine der Regel entsprechende öffentliche Zeitmessanlage vorhanden, so muss diese vom Zeitnehmer verwendet werden und das automatische Schlusssignal ist einzuschalten. Vor Spielbeginn ist dies auf die Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Die Zeitmessung soll vorwärts erfolgen. Zusätzlich hat der Turnierausrichter am Zeitnehmertisch eine Tischstoppuhr mit einem Durchmesser von mindestens 21 cm oder einen Handball-Timer bereitzuhalten. Der Hallensprecher darf nicht am Zeitnehmertisch oder in dessen unmittelbarer Nähe Platz nehmen. Es sind mindestens zwei Laptops für die Turnierspiele vorzuhalten und für die Durchführung des Spiels wird nuScore 2.0 als elektronischer Spielberichtsbogen verwendet.
7. Spielwertung Die Austragung der Quali-Turniere erfolgt nach § 54 SpO und den Zusatzbestimmungen des BHV. Jedes einzelne Quali-Turnier gilt gemäß §§ 43 und 44 SpO als eigenständige Meisterschaftsrunde. Eine Qualifikation oder ein Ausscheiden entscheidet sich jeweils nur innerhalb des betreffenden Quali- Turnieres. Die Wertung aller Spiele für die Platzierungen wird abweichend von § 43 und ggf. § 44, Ziffer 2 SpO wie folgt durchgeführt: 1. nach Punkten 2. bei Punktgleichheit nach dem direkten Vergleich der punktgleichen Mannschaften A) Entscheidung bei zwei punktgleichen Mannschaften: Wenn am Ende des Turniers zwei Mannschaften punktgleich sind und die Platzierung für die weitere Teilnahme an den Qualifikationsrunden bzw. Einteilung der Ligen entscheidend ist, erfolgt die Entscheidung über die Platzierung in diesem Turnier in folgender Reihenfolge: 1. Nach dem direkten Vergleich 2. Bei Punkt- und Torgleichheit der beiden Mannschaften im direkten Vergleich (sie haben gegeneinander Unentschieden gespielt) erfolgt die Entscheidung über die Platzierung durch ein 7m-Werfen nach dem letzten Spiel des Turniers nach Regel 2:2 Kommentar. Tritt eine Mannschaft zum 7m-Werfen nicht an, ist sie automatisch nachrangig platziert. B) Entscheidung bei drei und mehr punktgleichen Mannschaften: Wenn am Ende des Turniers drei oder mehr Mannschaften punktgleich sind und die Platzierung für die weitere Teilnahme an den Qualifikationsrunden bzw. Einteilung der Ligen entscheidend ist, erfolgt die Entscheidung über die Platzierung in diesem Turnier in folgender Reihenfolge: 1. Nach Punkten (nur Wertung der Spiele der punktgleichen Mannschaften in einer „Sondertabelle“) 2. Bei Punktgleichheit nach Wertung gem. Ziffer 1 nach der besseren Tordifferenz der punktgleichen Mannschaften. Sind mehr als zwei Mannschaften nach der Wertung gem. Ziffer 1 punkt- und torgleich, wird die Entscheidung für die Reihenfolge durch 7-m-Werfen nach Regel 2:2 Kommentar dieser betroffenen Mannschaften gegeneinander nach dem letzten Spiel des Turniers erzielt: Jeder gegen Jeden und zwar in Reihenfolge der Begegnungen wie im Turnierplan bereits gespielt wurde. Nach dem 7-m-Werfen (jeder gegen jeden) erfolgt die Wertung untereinander nach Punkten (nur Ergebnisse des 7m-Werfens in einer „Sondertabelle“). Sind dann noch Mannschaften punktgleich und muss noch eine weitere Entscheidung für das Weiterkommen zum nächsten Turnier erzielt werden, erfolgt ein weiteres 7m- Werfen. Tritt eine Mannschaft zum 7m-Werfen nicht an, ist sie automatisch nachrangig platziert.
3. Ein 7m-Werfen nach Turnierende zählt als eigenes Spiel, d.h. z.B. ein nach Disqualifikation für ein Spiel gesperrte*r Spieler*in, der/die bereits ein Spiel ausgesetzt hat, darf am 7m-Werfen wieder teilnehmen. Grundsätzlich ist folgendes zu beachten: Ein Nichtantreten zum Turnier oder einzelnen Spielen im Turnier führt zu Spielverlust gem. § 50 SpO. Tritt eine Mannschaft, zu einem Turnier nicht an, scheidet sie automatisch aus dieser Qualifikationsrunde aus und spielt in einer noch zu spielenden nachfolgenden Runde in der nächsttieferen Qualifikationsebene. Eine Mannschaft hat anzutreten, wenn sie genügend spielfähige Spieler*innen hat. Vereine haben also durch Atteste/Bescheinigungen nachzuweisen, dass sie tatsächlich keine Mannschaft zusammenbringen, andernfalls folgen Geldbußen gemäß Abschnitt III Ziff. 2. Bei einem Nichtantreten in der letzten Qualifikationsrunde einer Altersklasse scheidet sie automatisch aus diesem Qualifikationswettbewerb aus und über eine Eingruppierung in maximal den ÜBOL-Spielbetrieb nach Abschluss aller Qualifikationsrunden entscheidet der JSPA auf schriftlichen Antrag. Ein Rückzug einer Mannschaft erfolgt immer für den gesamten Qualifikationszeitraum, d.h. für alle Qualifikationsrunden. Sofern gewünscht müsste nach der Qualifikationsrunde eine Neumeldung für die unterste Spielklasse erfolgen. 8. Spielverzicht Gemäß SpO § 48/I, Ziffer 1 ist ein Spielverzicht nur mit Zustimmung der Spielleitenden Stelle möglich. Die Eingabe einer Spielabsage in nuLiga stellt keinen Spielverzicht im Sinne des § 48 SpO dar, da hierzu vor der Spielabsage die Genehmigung durch den Staffelleiter erfolgen muss. Ein Spielverzicht bei Qualifikationsturnieren wird mit der mit der 6-fachen Gebühr durch die Absage ausfallenden Spielen belegt. Im Allgemeinen ist die Nutzung des Spielverzichts über nuLiga nur ein Mittel um sehr kurzfristige Spielabsagen kommunizieren zu können (und um zusätzliche Kosten und unnütze Fahrten zu vermeiden) , wenn der Spielleiter und sein Stellvertreter so kurzfristig nicht erreichbar sind. Wichtig ist dabei, dass der Spielleiter sofort per Mail über den Sachverhalt aufgeklärt wird und ein Anruf beim Spielleiter nachgewiesen werden kann. Zudem wird in diesem Paragraphen klargestellt, dass der auslösende Verein sich bewusst sein muss, dass die spielleitende Stelle erst im Nachhinein über Zustimmung zur Absage entscheiden muss/kann und ggf. eine Entscheidung gegen den auslösenden Verein nach Spiel- und Rechtsordnung erfolgen kann (Das Risiko liegt beim auslösenden Verein). Der Spielleiter nimmt eine entsprechende Wertung des Spiels/der Spiele vor.
9. Spielkleidung Bei Farbgleichheit der Trikots wechselt der zweitgenannte Verein. Ein zweiter Satz Trikots und Torwartoberteil, alternativ Markierungsleibchen, sind auch von Gastmannschaften mitzuführen. 10. Einsprüche/Schiedsgericht Das Einspruchsverfahren bei Turnieren ist für Vorfälle, die für den Turnierablauf von Bedeutung sind (2.8. Ausscheiden oder Verbleib in Quali- Runde), in § 54 Abs. 1 und 3 SpO sowie den ZB des BHV zu § 54 SpO, Buchstaben c) bis g) in Verbindung mit § 34 Abs. 7 RO gesondert geregelt. Einsprüche sind spätestens 20 Minuten nach dem betreffenden Spiel schriftlich unter Zahlung der Einspruchsgebühr von 15,00 € bei der Spielaufsicht einzulegen und vom Einspruchsführer vorzubringen. Die Einspruchsgebühr ist bei erfolgreichem Einspruch zurückzuzahlen, andernfalls ist sie von der Spielaufsicht an den BHV weiterzuleiten. Die spielleitende Stelle hat das Schiedsgericht wie folgt bestimmt: • das Bezirkssportgericht Schwaben, die bei Einsprüchen ein mündliches Urteil verkünden. Zur Dokumentation ist es ausreichend, wenn auf der Einspruchsschrift ein Vermerk mit Urteilstenor und kurzer Begründung angebracht wird, der von allen Mitgliedern des Schiedsgerichts zu unterzeichnen ist. Das mündliche Urteil erlangt Rechtskraft und ist endgültig" Bezirkssportgericht (BSG): 11. Ausscheiden aus der Vorqualifikation oder der Jugendbundesligaqualifikation Die genaue Regelung zum Ausscheiden aus der Jugendbundesligaqualifikation oder der Vorqualifikation zur Jugendbundesliga sind den Allgemeinen Bestimmungen der Qualifikationsrunde der A bis C-Jugend zu entnehmen. IV. Wirtschaftliche Bestimmungen 1. Gebühren, Kosten, Verpflegung Der Spielbeitrag beträgt für die Vorqualifikation € 50,00 pro Mannschaft und wird durch den BHV in der nächsten Quartalsabrechnung belastet. Der ausrichtende Verein trägt die Hallenkosten für das jeweilige Turnier. Die reisenden Vereine tragen ihre Kosten selbst. Der ausrichtende Verein wird in eigener Halle möglichst für Getränke und Verpflegung sorgen.
V. Inkrafttreten Diese Durchführungsbestimmungen treten am 15.04.2023 in Kraft und wurden vom Spielausschuss im Einvernehmen mit dem Jugendspielausschuss erlassen. Günzburg, den 01. 04.2023 Felix Rockenmayer-Albert Gottfried Rathgeber Carolin Vopel Vizepräsident Jugend Verbandsspielwart Verbandsspielwartin & Mitgliederenwticklung
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