Beachreglement SVRZ - Swiss Volley Region Zürich
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Beachreglement SVRZ Dieses Reglement ist dem «Reglement der offiziellen Wettspiele im Beachvolleyball» (nach- folgend «BVR») von Swiss Volley unterstellt und gilt für alle Beachvolleyball-Turniere in der Swiss Volley Region Zürich. Sofern das Beachreglement SVRZ (nachfolgend «Reglement») nichts anderes bestimmt, so gelten die Bestimmungen des BVR sinngemäss. Alle Personenbezeichnungen wie Veranstalter, Spieler usw. gelten für Personen sowohl männlichen als auch weiblichen Geschlechts. 1. Tour- / Turnierkategorien In der Swiss Volley Region Zürich organisiert der regionale Volleyballverband (nachfolgend «SVRZ») über seine Geschäftsstelle Beach folgende Beachvolleyball-Turniere und -Meister- schaften: a) Regionalmeisterschaften in den Turnierkategorien B1, B2 und B3 b) Junioren-Turniere in den Kategorien U23, U19, U17 und U15 2. Meldepflicht von Turnieren Sämtliche Beachvolleyball-Turniere in der Swiss Volley Region Zürich müssen der Geschäfts- stelle Beach mindestens zwei Monate im Voraus gemeldet werden. Mit der durch den entsprechenden Turnierorganisator beantragten Aufnahme von Turnieren in den offiziellen Turnierkalender erklärt sich der Organisator mit diesem Reglement einver- standen. Die Beachvolleyball-Turniere in den obengenannten Kategorien (1.a und 1.b) müssen durch die Geschäftsstelle Beach bewilligt werden. Damit kann der SVRZ seinen Veranstaltern ge- währleisten, dass in der Swiss Volley Region Zürich kein anderes Turnier der gleichen Kate- gorie am gleichen Tag durchgeführt wird. 3. Informationen für Veranstalter Die Geschäftsstelle Beach informiert die Veranstalter wie folgt: bis Ende November: Information der bestehenden Veranstalter über Planung der Fol- gesaison bis Ende Dezember: Datenanträge der Veranstalter (Erstellung prov. Turnierplans) bis Ende Januar: Datenkoordination mit Veranstaltern (Anpassung prov. Turnierplans) bis Ende Februar: Datenkoordination mit allen Regionen von Swiss Volley (Erstellung des definitiven Turnierplans) bis Ende März: Anmeldung Online auf wwww.swissvolley.ch Regionaler Volleyballverband Zürich Geschäftsstelle-Beach E-Mail: beach@svrz.ch Internet: www.svrz.ch
4. Turnierausschreibung Die Ausschreibung sämtlicher Beachvolleyball-Turniere in den obengenannten Kategorien 1.a und 1.b in der Region Swiss Volley Region Zürich übernimmt die Geschäftsstelle Beach. Die lokale Information, sowie Vorschau und Bericht in der lokalen Presse obliegt dem jeweili- gen Veranstalter. 5. Minimal-Anforderungen Infrastruktur Beachfeld: Feldlinien 8x16m mit min. 2m Aussenzone, Netz, Antennen, Zähltafel Turnierleitung: Einschreibung, stets aktueller Spielplan (Computer, Musikanlage, Mikrofon) Festwirtschaft: Getränke, kleine Esswaren Sanität: Sanitätskoffer und Notfallblatt mit Kontaktangaben eines Arztes/Spitals. Für Spieler: Unterstand vor Ort, Garderobe und Dusche (warm) in der Nähe. 6. Sponsoring Regionalmeisterschaften: Der Veranstalter hat die Auflagen des SVRZ (regionales Tour- sponsoring) zu erfüllen. Junioren-Turniere: Der Veranstalter hat die Auflagen von Swiss Volley (nationales Toursponsoring) und diejenigen des SVRZ (regionales Tour- sponsoring) zu erfüllen. Der Veranstalter benötigt für die Sponsoringaktivitäten eine Bewilligung des Eigentümers der Beachfelder (Schwimmbad oder Gemeinde). 7. Turnierpreise Die Preise (Gutscheine und Sachpreise) für die drei erstplatzierten Teams werden durch den Veranstalter gestellt. Die Preise liegen im Ermessen des Veranstalters, müssen aber den Richtlinien von «Cool and Clean» entsprechen. 8. Abrechnungen Turnierveranstalter / SVRZ-Beach / SwissVolley Kat. B1: CHF 50.00 pro Team (Veranstalter CHF 40.00 / SVRZ CHF 10.00) Kat. B2/B3: CHF 40.00 pro Team (Veranstalter CHF 30.00 / SVRZ CHF 10.00) Junioren-Turniere: CHF 30.00 pro Team (Veranstalter CHF 20.00 / Swiss Volley CHF 10.00) Die Turnierabrechnung für die Regionalmeisterschaft ist bis spätestens 2 Tage nach dem Tur- nier an beach@svrz.ch einzureichen. Dem Veranstalter wird anschliessend eine Rechnung gesendet. Bei finanziellen Problemen kann der Veranstalter durch Einsendung einer detaillier- ten Gesamtabrechnung an die Geschäftsstelle Beach eine Defizitdeckung beantragen. Regionaler Volleyballverband Zürich Geschäftsstelle-Beach E-Mail: beach@svrz.ch Internet: www.svrz.ch
9. Spielmodus Jedes Team hat Anrecht auf min. 2 Spiele à 2 Gewinnsätze. Gespielt wird grundsätzlich auf 21 Punkte bzw. 15 Punkte im 3. Satz. 10. Spielregeln Es gelten die Offiziellen Beachvolleyball-Regeln von Swiss Volley, sofern in diesem Reglement nicht ausdrücklich davon abgewichen wird. 11. Schiedsrichter Es wird ohne Schiedsrichter gespielt. Eigene Fehler werden zugegeben. Kann keine Einigung erzielt werden, wird der Ballwechsel wiederholt. Die Sieger eines Spiels melden der Turnierleitung das Resultat, die Verlierer stellen sich als «Täfeler» für das folgende Spiel zur Verfügung. 12. Offizielle Spieler-Shirts Wird ein offizielles Wettkampfshirt zur Verfügung gestellt, muss dieses korrekt getragen wer- den. Was darunter getragen wird, steht den Spielern frei. Dies gilt auch für Siegerehrungen und Pressefotos. Allfällige Verfehlungen werden der Ge- schäftsstelle Beach gemeldet und sanktioniert. 13. Teilnahmeberechtigung Alle rechtmässigen Besitzer einer gültigen Beach-Lizenz der Kategorie B oder Junior sind unabhängig von ihrem Wohnsitz zugelassen. Die ordentliche Startgebühr muss vor Ort bezahlt werden. 14. Turnieranmeldung Die Anmeldung erfolgt als Team und ist ausschliesslich über die Homepage von Swiss Vol- ley möglich. Die reguläre Anmeldung erfolgt bis 10 Tage vor Turnierbeginn. Die Aufnahme ins Turnier- tableau resp. auf die Warteliste erfolgt vor Schluss der regulären Anmeldung nach Anzahl Ranking-Punkten. Die irreguläre Anmeldung ist in der Swiss Volley Region Zürich bis Mittwoch, 18:00 Uhr vor dem Turnier möglich. Die Aufnahme ins Turniertableau respektive auf die Warteliste erfolgt nach dem Zeitpunkt der Anmeldung. Regionaler Volleyballverband Zürich Geschäftsstelle-Beach E-Mail: beach@svrz.ch Internet: www.svrz.ch
15. Turnierabmeldung Bis 10 Tage vor Turnierbeginn können sich Teams straffrei von Turnieren abmelden. Bei Nichteinhalten des Abmeldeverfahren entfallen Bussen und Teilnahmegebühren, wenn: a) der Spieler krank oder verletzt ist (ärztliches Zeugnis), b) das Team sich für ein Turnier einer höheren Kategorie qualifiziert, c) dies zu einer ungerechtfertigten Härte führen würde. Der Veranstalter ist umgehend und unaufgefordert zu informieren, sobald sich eine Nichtteil- nahme abzeichnet. Wird dies nicht sofort getan oder gänzlich unterlassen, wird trotzdem eine Busse fällig. Teams, welche nicht am Turnier erscheinen, werden nicht in die Wertung aufgenommen. Teams welche sich auf der Warteliste befinden, können sich bis 3 Tage vor dem Turnier wie- der von dieser abmelden. Die Abmeldung erfolgt bei der Geschäftsstelle SVRZ-Beach. 16. Teamänderung Die straffreie Teamänderung kann bis spätestens 10 Tage vor Turnierbeginn erfolgen. Voraussetzung für eine kurzfristigere Ummeldung sind ein Arztzeugnis oder der Nachweis wegen höherer Gewalt. Die Geschäftsstelle Beach überwacht die Einhaltung von Fristen, erhebt allfällige Entschädi- gungen und spricht die entsprechenden Bussenverfügungen aus. Die Veranstalter resp. die Geschäftsstelle Beach müssen die Resultate bis 12:00 Uhr des Tages nach dem Turnierende auf der Homepage von Swiss Volley eintragen. 17. Wild Card Der Turnierveranstalter kann bis spätestens 14 Tage vor Turnierbeginn eine Wild Card für ein lokales Team bei der Geschäftsstelle Beach beantragen. Bei der Beantragung einer Wild Card muss das Team bereits für das Turnier angemeldet sein. Die Geschäftsstelle entscheidet über die Vergabe definitiv. Der Entscheid kann rechtlich nicht weitergezogen werden. 18. Regionalmeisterschaft SVRZ Für den Titel des Regionalmeisters der Swiss Volley Region Zürich muss ein Team an min- destens drei Turnieren der Regionalmeisterschaft (Kat. B1/B2/B3) gemeinsam teilgenommen haben. Gewertet wird die Summe der Punkte des regionalen Einzelrankings der Swiss Volley Region Zürich. 19. Mitgliederbeiträge, Gebühren, Bussen Sofern nicht ausdrücklich in diesem Reglement erwähnt, gelten die Bestimmungen gemäss BVR. Regionaler Volleyballverband Zürich Geschäftsstelle-Beach E-Mail: beach@svrz.ch Internet: www.svrz.ch
20. Haftung Die SVRZ oder deren Turnierveranstalter haften nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden. 21. Pflichten der Veranstalter Das vorliegende Reglement ist verbindlich. Bei Zuwiderhandlungen werden entsprechende Sanktionen gemäss BVR eingeleitet. Dieses Reglement wurde durch den Vorstand des SVRZ am 29. März 2021 in Kraft gesetzt. Regionaler Volleyballverband Zürich Geschäftsstelle-Beach E-Mail: beach@svrz.ch Internet: www.svrz.ch
Sie können auch lesen