Beantragung von Resident-Visa für die Republik China (Taiwan)
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Merkblatt zum Antrag auf Resident Visa für die Republik China (Taiwan) Stand November 2019 Beantragung von Resident-Visa für die Republik China (Taiwan) Für längerfristige Aufenthalte (über 180 Tage) in Taiwan zu Zwecken wie Arbeitsaufnahme, Studium, Familienzusammenführung, ehrenamtliche Tätigkeiten und sonstige ist die Beantragung eines Resident Visums erforderlich. Inhaber eines Resident Visums müssen innerhalb der ersten 15 Tage nach Einreise bei der National Immigration Agency in Taiwan ein Alien Resident Certificate (ARC) beantragen. Nähere Informationen zur Beantragung des ARC sind zu finden unter: http://www.immigration.gov.tw , Pfad: English Version Application Information 4. How does a foreigner renew or apply for an ARC? Allgemein erforderliche Antragsunterlagen • Antragsformular: Dieses muss zunächst unter https://visawebapp.boca.gov.tw/BOCA_EVISA/ online ausgefüllt, mithilfe der Antrags- und Passnummer ausgedruckt, unterschrieben und mit den im Folgenden genannten Unterlagen postalisch oder persönlich in der Taipeh Vertretung eingereicht werden. Hinweise zum Online-Formular: - Wählen Sie auf der Startseite „general visa application“. - Bitte nachträglich handschriftlich auf dem Formular eine gültige E-Mail-Adresse angeben. - Antragsteller mit Wohnsitz in Bayern oder Baden-Württemberg wählen bitte „Taipeh Vertretung in der BRD; Büro München“ als zuständiges Büro aus. Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn an dieser Stelle das richtige Büro ausgewählt ist. - Antragsteller nichtdeutscher Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz in Deutschland geben unter „Permanent address and telephone number in home country“ bitte ihren festen Wohnsitz in Deutschland an. • Antragsformular für Beglaubigungen: Für die Beantragung von Resident Visa werden in der Regel Dokumente benötigt, die durch die Taipeh Vertretung für den Gebrauch in Taiwan legalisiert werden müssen. Das Formular finden Sie hier: https://www.roc-taiwan.org/demuc_de/cat/8.html 1. • Reisepass (Gültigkeit bei Ausreise aus Taiwan noch mindestens 6 Monate), Original und Kopie. • 2 biometrische Passbilder mit weißem Hintergrund, aufgenommen innerhalb der letzten 6 Monate (eines auf dem Antrag klebend, eines lose). • Flugbuchungsbestätigung (Hinflug ausreichend) • Gesundheitszeugnis: Bitte herunterladen von: https://www.roc-taiwan.org/demuc_de/cat/7.html Health Certificate. Andere Formulare werden nicht anerkannt. Das Gesundheitszeugnis kann von jedem approbierten Arzt in Deutschland ausgestellt werden und muss durch die Taipeh Vertretung legalisiert werden. Bitte reichen Sie für die Legalisierung neben dem Original eine Kopie für unsere Akten sowie 13 Euro Beglaubigungsgebühr ein. Das Ausstellungsdatum des Gesundheitszeugnisses darf bei Beantragung des Resident-Visums nicht länger als 3 Monate zurück liegen. Nur vollständig und korrekt ausgefüllte Gesundheitszeugnisse mit Foto sowie Stempel und Unterschrift des Arztes können legalisiert werden. Deutsche Staatsbürger müssen in der Regel nur die Punkte C und D testen lassen. Genauere Anweisungen finden Sie im Anhang des Formulars. Taipeh Vertretung in der BRD, Büro München –Leopoldstrasse 28a/V– 80802 München – Telefon 089/512679-0 – Telefax 089/512679-59 www.taiwanembassy.org/de/muc – muc1@mofa.gov.tw 1
Merkblatt zum Antrag auf Resident Visa für die Republik China (Taiwan) Stand November 2019 Von der Vorlage eines Gesundheitszeugnisses befreit sind lediglich folgende Antragsteller: - Antragsteller, die als Büroangestellte (white collar worker) in Taiwan tätig sind. - Kinder unter sechs Jahren. Für diese ist dem Antrag der Impfausweis in Original und Kopie beizufügen und durch die Taipeh Vertretung zu legalisieren. - Antragsteller, die und deren in Taiwan befindliche Familienmitglieder (Ehepartner oder Eltern), die Staatsbürgerschaft jener Länder besitzen, denen die visafreie Einreise nach Taiwan gewährt wird und die als Büroangestellte (white collar worker) in Taiwan tätig sind. • Kopie des Aufenthaltstitels für Deutschland bei nichtdeutschen Staatsangehörigen. • Visagebühr: 57€ , die Gebühr pro zusätzlicher Beglaubigung beträgt pro Dokument 13€. Express-Service (Visa-Ausstellung innerhalb von 24 Stunden) ist nur gegen Barzahlung und 50% Aufschlag (Gesamtgebühr 85,50€ /+ je 19,50€) bei vorheriger Terminvereinbarung möglich! Die normale Bearbeitungszeit beträgt bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen 3 bis 5 Werktage. Zahlungsmodus: Vorkasse per Barzahlung oder Ü berweisung an: Empfänger: Taipeh Vertretung München IBAN: DE41 700 700 240 2615003 00 BIC: DEUT DE DBMUC Bank: Deutsche Bank München Bei Ü berweisung ist eine Kopie des Ü berweisungsträgers/des Online-Ü berweisungsauftrags einzureichen. • Adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag bei postalischer Beantragung. Bitte informieren Sie sich bei der Post über das aktuelle Porto. Bitte beachten Sie, dass die gewählte Art der Frankierung ihre Gültigkeit nicht verliert. Taipeh Vertretung in der BRD, Büro München –Leopoldstrasse 28a/V– 80802 München – Telefon 089/512679-0 – Telefax 089/512679-59 www.taiwanembassy.org/de/muc – muc1@mofa.gov.tw 2
Merkblatt zum Antrag auf Resident Visa für die Republik China (Taiwan) Stand November 2019 Zusätzlich erforderliche Antragsunterlagen: Arbeitsaufnahme als Angestellte: • Arbeitserlaubnis (Kopie), ausgestellt vom Arbeitsministerium in Taiwan mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten. Die Arbeitserlaubnis muss vom Arbeitgeber direkt in Taiwan beantragt werden. Ehepartner von Staatsangehörigen der Republik China (Taiwan) mit Eintragung in das Haushaltsregister: • Führungszeugnis: Original und Ü bersetzung ins Englische oder Chinesische mit je einer einfachen Kopie. Original und Ü bersetzung müssen von der Taipeh Vertretung legalisiert werden. Das Ausstellungsdatum des Führungszeugnisses darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Eine Liste mit Ü bersetzern für die chinesische Sprache, deren Unterschrift wir direkt beglaubigen können, finden Sie auf unserer Homepage: https://www.roc- taiwan.org/demuc_de/cat/8.html • Auszug aus dem Eheregister (Original und Kopie): Das vom deutschen Standesamt ausgestellte Original muss zunächst vom Regierungspräsidium vorbeglaubigt und anschließend von der Taipeh Vertretung legalisiert werden. Dieses Dokument gilt als Nachweis der Registrierung der Ehe in Deutschland. Das Ausstellungsdatum des Auszugs darf bei Antragstellung nicht länger als 6 Monate zurückliegen. Ist der Auszug nicht bereits in englischer Sprache verfasst, muss eine Ü bersetzung in die chinesische oder englische Sprache beigefügt und ebenfalls von der Taipeh Vertretung legalisiert werden. Bitte beachten Sie, dass im Ausland geschlossene Ehen in Deutschland registriert sein müssen, wenn der Antragsteller deutscher Staatsbürger ist. Die Vorlage einer Heiratsurkunde oder einer erweiterten Meldebescheinigung ist nicht ausreichend. • Auszug aus dem Haushaltsregister in Taiwan (Kopie) zum Nachweis der bestehenden Eheregistrierung in Taiwan. Auf dem Auszug müssen der Name des ausländischen Ehepartners in einer Amtssprache seines Landes sowie seine Staatsangehörigkeit vermerkt sein. Das Ausstellungsdatum des Auszugs darf bei Antragstellung nicht länger als 3 Monate zurückliegen. • In Abhängigkeit vom konkreten Fall können weitere Dokumente nachgefordert werden. Taipeh Vertretung in der BRD, Büro München –Leopoldstrasse 28a/V– 80802 München – Telefon 089/512679-0 – Telefax 089/512679-59 www.taiwanembassy.org/de/muc – muc1@mofa.gov.tw 3
Merkblatt zum Antrag auf Resident Visa für die Republik China (Taiwan) Stand November 2019 Ehepartner von ausländischen Arbeitnehmern in der Republik China (Taiwan): • Führungszeugnis (Original und Kopie): Original und Ü bersetzung ins Englische oder Chinesische. Original und Ü bersetzung müssen von der Taipeh Vertretung legalisiert werden. Das Ausstellungsdatum des Führungszeugnisses darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 6 Monate zurückliegen. Antragsteller, die und deren in Taiwan befindliche Ehepartner die Staatsbürgerschaft jener Länder besitzen, denen die visafreie Einreise nach Taiwan gewährt wird und deren Ehepartner als Büromitarbeiter (white collar worker) in Taiwan tätig sind, müssen kein Führungszeugnis vorweisen. • Alien Resident Certificate (ARC) oder anderweitige Aufenthaltserlaubnis des Ehepartners für die Republik China (Taiwan) in Kopie mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten. • Auszug aus dem Eheregister: Das vom deutschen Standesamt ausgestellte Original muss zunächst vom Regierungspräsidium vorbeglaubigt und anschließend von der Taipeh Vertretung legalisiert werden. Dieses Dokument gilt als Nachweis der Registrierung der Ehe in Deutschland. Das Ausstellungsdatum des Auszugs darf bei Antragstellung nicht länger als 6 Monate zurückliegen. Ist der Auszug nicht bereits in englischer Sprache verfasst, muss eine Ü bersetzung in die chinesische oder englische Sprache beigefügt und ebenfalls von der Taipeh Vertretung legalisiert werden. Bitte beachten Sie, dass im Ausland geschlossene Ehen in Deutschland registriert sein müssen, wenn der Antragsteller deutscher Staatsbürger ist. Die Vorlage einer Heiratsurkunde oder einer erweiterten Meldebescheinigung ist nicht ausreichend. • In Abhängigkeit vom konkreten Fall können weitere Dokumente nachgefordert werden. Austauschstudenten • Letter of Approval (Kopie), ausgestellt von der Universität oder Schule in Taiwan mit Angabe des Namens des Antragstellers, der Studiendauer und der Art des Studiums. Aus dem Letter of Approval muss hervorgehen, dass das Studium einen Aufenthalt von über 180 Tagen erfordert. Ist dies nicht gegeben, wird ein Visitor Visum ausgestellt, welches dann in Taiwan verlängert werden kann. • Immatrikulationsbescheinigung/Studentenausweis (Kopie) der Hochschule in Deutschland. Austauschschüler • Letter of Approval des Bildungsministeriums/Bildungsbüros der jeweiligen Stadt (Kopie) • Schülerausweis (Kopie) Schüler, die über ein halbes Jahr eine Schule in Taiwan besuchen möchten, dürfen dies nur an Schulen, die durch das Bildungsministerium zur Aufnahme ausländischer Schüler berechtigt sind. Nähere Informationen hierzu erteilt das Bildungsministerium. Taipeh Vertretung in der BRD, Büro München –Leopoldstrasse 28a/V– 80802 München – Telefon 089/512679-0 – Telefax 089/512679-59 www.taiwanembassy.org/de/muc – muc1@mofa.gov.tw 4
Merkblatt zum Antrag auf Resident Visa für die Republik China (Taiwan) Stand November 2019 Besuch einer Schule, Aufnahme eines Bachelor- oder Masterstudiums oder Promotion: • Zulassung (admission permit), ausgestellt von der Universität oder Schule in Taiwan in Kopie. • Zeugnis des höchsten Ausbildungsabschlusses in Original und Kopie mit Legalisierung durch die Taipeh Vertretung (falls so von der Universität gefordert!). Sollte das Zeugnis nicht in englischer Sprache verfasst sein, muss eine Ü bersetzung in die chinesische oder englische Sprache beigefügt und ebenfalls von der Taipeh Vertretung legalisiert werden. Eine Liste mit Ü bersetzern für die chinesische Sprache deren Unterschrift wir direkt beglaubigen können finden Sie hier: https://www.roc-taiwan.org/demuc_de/cat/8.html • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel in Original und Kopie mit Legalisierung durch die Taipeh Vertretung. Sollte der Nachweis nicht in englischer Sprache verfasst sein, muss eine Ü bersetzung in die chinesische oder englische Sprache beigefügt und ebenfalls von der Taipeh Vertretung legalisiert werden. Ehrenamtlicher Einsatz / Freiwilliges Soziales Jahr etc. • Einladung durch die Einrichtung: offizielles Schreiben der Einrichtung/Organisation in Taiwan, die die ehrenamtliche Tätigkeit organisiert mit Angabe des Namen des Antragstellers, der Dauer und de Art des Arbeitseinsatzes. • Erlaubnis des taiwanischen Innenministeriums (Kopie): zu beantragen von der Einrichtung, die die ehrenamtliche Tätigkeit organisiert. Taipeh Vertretung in der BRD, Büro München –Leopoldstrasse 28a/V– 80802 München – Telefon 089/512679-0 – Telefax 089/512679-59 www.taiwanembassy.org/de/muc – muc1@mofa.gov.tw 5
Merkblatt zum Antrag auf Resident Visa für die Republik China (Taiwan) Stand November 2019 Anmerkungen 1. Die Regierung der Republik China (Taiwan) behält sich vor, einem Visumantrag ggf. ohne Angabe von Gründen nicht zu entsprechen. Bei Ablehnung kann die Gebühr nicht zurückerstattet werden. Auch trotz bereits erteiltem Visum kann bei in der Person des Reisenden liegenden schwerwiegenden Gründen die Einreise verweigert werden. 2. Bei Erhalt Ihres Reisepasses prüfen Sie bitte alle Visadaten. Die Taipeh Vertretung übernimmt keine Haftung für Korrektheit oder Vollständigkeit der Angaben. 3. Das Resident Visum ist drei Monate ab Ausstellungsdatum gültig, d.h. eine Einreise nach Taiwan ist vom Tag der Ausstellung des Visums bis drei Monate nach Ausstellungsdatum möglich. Innerhalb der ersten 15 Tage nach Einreise müssen Inhaber eines Resident Visums bei der National Immigration Agency ein ARC beantragen (siehe Seite 1). Orte der Einreise Die Ein- und Ausreise in die Republik China (Taiwan) ist über die internationalen Flughäfen Taiwan Taoyuan International Airport und Kaohsiung International Airport, über die Flughäfen Taipei Songshan Airport, Taichung Airport, Magong Airport sowie über die Seehäfen Hualien, Kaohsiung, Keelung, KinmenShuitou, MazuFuao und Taichung Harbor möglich. Taipeh Vertretung in der BRD, Büro München –Leopoldstrasse 28a/V– 80802 München – Telefon 089/512679-0 – Telefax 089/512679-59 www.taiwanembassy.org/de/muc – muc1@mofa.gov.tw 6
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