Reiseziel Tunesien / Nationalität Deutschland Einreisebestimmungen - Holigo

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Reiseziel Tunesien / Nationalität Deutschland
Einreisebestimmungen
Coronavirus
  Die Einreise ist teilweise möglich. Für Heimkehrer sowie Reisende mit der
  Staatsbürgerschaft des Ziellandes oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis im
  Zielland können die nachfolgenden Bestimmungen abweichen. Reisende aus dem
  Vereinigten Königreich, Südafrika und Brasilien benötigen zur Einreise eine
  Sondergenehmigung des tunesischen Gesundheitsministeriums.

Erleichterungen für geimpfte oder genesene Reisende:
Reisende, die nachweisen können, dass sie vollständig gegen COVID-19 geimpft wurden oder von der Krankheit
genesen sind, können sich von der Test- und Quarantänepflicht befreien. Geimpfte müssen hierzu eine
Impfbescheinigung mit QR-Code oder einen von der zuständigen Gesundheitsbehörde ausgestellten
Impfnachweis erbringen. Genesene müssen eine ärztliche Bescheinigung darüber vorlegen, dass sie
mindestens 6 Wochen vor Reisebeginn positiv getestet wurden und nun genesen sind.

Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Bei Reisen in stark betroffene Gebiete
des Landes kommt es zu Einschränkungen.

Quarantänemaßnahmen:
Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen von bis zu 7 Tagen. Diese gelten bis auf Weiteres. Die
Quarantäne kann häuslich abgehalten werden. Nach 5 bis 7 Tagen müssen Reisende sich einem weiteren PCR-
Test unterziehen, um mit negativem Ergebnis die Quarantäne zu beenden. Von der Quarantäne befreit sind
Pauschalreisende, die jedoch einen negativen PCR-Test (siehe unten) sowie den Reisebüro-Voucher inklusive
Flug, Transfer und Unterkunft nachweisen müssen. Pauschaltouristen unterliegen vor Ort allerdings dem von

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ihrem Reiseveranstalter organisierten Programm und sollen, sofern sie in Gruppen reisen, stets im Rahmen
ihrer Reisegruppe verbleiben. Ebenfalls von der Quarantäne ausgenommen sind Reisende, die auf dem
Landweg aus Libyen einreisen.

Wichtig bei der Einreise:
Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden. Der Test muss nach PCR-Methode durchgeführt
worden sein und darf bei Ankunft nicht älter als 72 Stunden sein. Er muss auf arabisch, französisch oder
englisch vorgewiesen werden. Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Reisende
werden vor Ort auf das Coronavirus getestet. Die Tests erfolgen stichprobenartig bei der Einreise. Außerdem
werden Reisende nach 5 bis 7 Tagen Aufenthalt einem weiteren PCR-Test unterzogen. Den Termin für den
zweiten Test müssen Reisende bereits vor Einreise unter folgendem Link reservieren: https://rdvtestcovid.tn/.
Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular finden Sie
unter folgendem Link: https://app.e7mi.tn/travelers/add. Reisende müssen auf ihrem Smartphone eine App
installieren. Diese dient der Nachverfolgung der Quarantäne. Sie finden die App unter folgendem Link:
https://e7mi.tn/index_fr.html?fbclid=IwAR1GzwwSAjCVdndRqzu34oDHKtHVTAMWyYhvuihH4I-
7b8khnEH3ZJo7mcI. Reisende müssen bei der Ankunft persönliche Angaben, zum Beispiel zu Kontakt- und
Adressdaten und dem Reiseverlauf, machen. Bei der Ankunft kommt es zu Gesundheitskontrollen mit
Temperaturmessungen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen.
Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende
während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen
rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.

Transit:
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich.

Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
   Nächtliche Ausgangssperre: ja
   Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen
   Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
   Bars: geschlossen
   Clubs: geschlossen

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                                     Datenstand vom: 15.06.2021 18:16 für Kunden von: Holigoo GmbH, Düsselstr. 18a, 41564 Kaarst
Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
   Museen/Sehenswürdigkeiten: geschlossen
   Kinos/Theater: geschlossen
   Strände: teilweise geöffnet
   Gotteshäuser: geöffnet mit Beschränkungen
   Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
   Private Fahrzeuge: nächtliches Fahrverbot
   Maskenpflicht: ja - in großen Teilen der Öffentlichkeit
   Versammlungsverbot: ja (bis auf Weiteres)
   Regionale Abweichungen möglich

Reisewarnung aufgrund von COVID-19:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen.

Risikogebiet:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 wurde das Zielgebiet vom Robert Koch-Institut zum Risikogebiet
erklärt. Dies kann Auswirkungen auf die Rückreise nach Deutschland haben. Informationen zu den Rückreise-
Regeln der einzelnen Bundesländer finden Sie unter folgendem Link: https://tourismus-wegweiser.de.
Bitte beachten Sie dabei, dass Tunesien aktuell als Hochinzidenzgebiet eingestuft wurde.

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Der Kinderreisepass ist nur mit Lichtbild gültig.

Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Die Einreise mit dem Personalausweis ist nur über den Luftweg und durch Pauschaltouristen möglich. Der

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Reisende muss die Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mit sich führen. Um Probleme bei der Einreise
zu vermeiden, wird eine Reise mit dem Reisepass empfohlen.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über
ausreichend freie Seiten verfügen.

Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der
Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Minderjährige mit mindestens einem tunesischen Elternteil benötigen zur Ausreise die schriftliche, von
tunesischen Behörden beglaubigte Genehmigung des tunesischen Elternteils. Achtung: Auch ein tunesischer
Name im ausländischen Kinderreisepass veranlasst die Behörden zur Annahme, dass eine tunesische
Staatsbürgerschaft durch einen tunesischen Elternteil besteht und dessen schriftliche Genehmigung benötigt
wird.

Doppelstaatsbürger:
Personen, die auch die Staatsbürgerschaft des Ziellands haben, benötigten zur Ein- und Ausreise auch den
entsprechenden Pass. Bitte beachten Sie, dass Doppelstaatsbürger von den Behörden wie Einheimische
behandelt werden können.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen,
dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur
Verweigerung der Einreise kommt.

Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente.
In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Visabestimmungen

Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine

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Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die
unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.

Mitzuführende Dokumente:
   Ausreichend gültiges Reisedokument
   Weiter- oder Rückflugticket
   Nachweis einer Unterkunft

Grenzübergänge nach Libyen und Algerien:
Reisende, die auf dem Landweg über den tunesisch-libyschen Grenzübergang Ras Jedir ein- oder ausreisen
möchten, sollten sich vorab bei den jeweiligen Grenzbehörden darüber informieren, ob dies möglich ist. Da es
allerdings zu Luftangriffen auf Milizen auf libyscher Seite kommen kann, wird dringend dazu geraten, sich von
diesem Grenzübergang fernzuhalten.

Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.

Gesundheitliche Hinweise
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
   Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
   Hepatitis A
   Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
   Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
   Cholera, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
   Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition

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Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der
globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen
und gegebenenfalls vervollständigen.

Coronavirus:
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID-19 muss derzeit mit
verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet
werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles
Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion. Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der
Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die
unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der Gesundheitssysteme berücksichtigen.

Schlussbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand
des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa-
und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle
auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier
aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.

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