FAQs zur Standardisierten Vermögensverwaltung (SVV)

 
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FAQs zur Standardisierten Vermögensverwaltung (SVV)
FAQs
               zur Standardisierten Vermögensverwaltung (SVV)
Allgemeine Themen

AAB                            Die AAB ist der Vermögensverwalter und für die Abwicklung der
                               Vermögensverwaltung und die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben
                               verantwortlich.
Abgeltungssteuer               Käufe und Verkäufe innerhalb der SVV sind abgeltungssteuerpflichtig.
                               Diese werden jedoch fortlaufend mit den Verlustverrechnungstöpfen und
                               ggf. dem Freistellungsauftrag verrechnet, d. h. ein Freistellungsauftrag
                               wird fortlaufend in Anspruch genommen.
Advisor                        Der Advisor ist bei der Topseller Select Strategie Defensiv die RP
                               Rheinische Portfolio Management GmbH. Sie wählt die einzelnen
                               Zielfonds aus und übermittelt ihren Anlagevorschlag der AAB.
Allokationstermine             Der Allokationslauf erfolgt zu einem festen Termin:
                               10. und 25. des Monats bzw. der darauf folgende Bankarbeitstag.
                               Zu diesen Terminen wird das Geld in die Strategie investiert.
                               Einzahlungen sind jederzeit möglich.
ASK                            Augsburger Service-Konto inkl. Wertpapierdepot
                               Dieses Depot wird für die Einzelfondsvermittlung verwendet. Für eine
                               SVV muss ein separates Konto/Depot eröffnet werden.
ASK umwandeln                  Da es sich um eine andere Depotart handelt, muss ein neues
(Produktwechsel in ein         Strategiedepot eröffnet werden. Das vorhandene ASK muss mit Hilfe des
Strategiedepot)                Auftrags zum Verkauf von Wertpapieren aufgelöst und der Gegenwert auf
                               das zum neuen Strategiedepot gehörende Verrechnungskonto überwiesen
                               werden.
Ausschüttungen                 Ausschüttungen werden automatisch zum nächsten Allokationstermin
                               wieder investiert. Dabei werden Toleranzgrenzen mit berücksichtigt, um
                               Kleinstorders zu vermeiden. Es ist also möglich, dass die Ausschüttung
                               nicht zu 100 % investiert wird.
Ausweiskopie                   Bitte reichen Sie immer eine Ausweiskopie mit ein (betrifft sowohl
                               Kunden als auch gesetzliche Vertreter).
Auszahlung (Teilverfügung)     Auszahlungen bis zu 80 % des Gesamtvermögens werden sofort
                               ausgeführt. Hierzu muss der Kunde nur einen formlosen Auftrag zur
                               Überweisung zu Lasten seines Strategie-Kontos einreichen oder Sie
                               nutzen unser Überweisungsformular.
                               Die Überweisung erfolgt per sofort. Der anteilige Verkauf der Wertpapiere
                               zum Ausgleich des Kontos erfolgt zum nächsten Allokationstermin. Der
                               Kunde zahlt keine Sollzinsen.
                               Überweisungen > 80 % werden erst zum nächsten Allokationstermin und
                               nach Gutschrift der Gegenwerte ausgeführt.
                               Eine Auszahlung ist nur mit Kundenunterschrift möglich.
Auszahlung (Auflösung)         Werden schnellstmöglich ausgeführt. Die Überweisung erfolgt erst nach
                               Gutschrift der Gegenwerte.
                               Eine Auflösung ist nur mit Kundenunterschrift möglich.
Bankverbindung                 Wenn die Einmaleinzahlung vom Kunden überwiesen wird und kein
                               Sparplan gewünscht wird, muss nicht zwingend eine Bankverbindung
                               angegeben werden. Es wird jedoch die Angabe der Bankverbindung
                               empfohlen.
Nur für Berater geeignet - keine Aushändigung an den Endkunden                        RP - Version 01.01.2020
Besteuerung                    Jeder Verkauf unterliegt ggf. der Steuer. Freistellungsaufträge und
                               Verlustverrechnungstöpfe werden bei jeder Transaktion sofort
                               berücksichtigt.
Cash-Position                  Die Cash-Quote wird auf dem Strategie-Konto gehalten. Sie ist ein
                               variabler Prozentsatz und kann jederzeit mit der nächsten Umschichtung
                               geändert werden. Sie dient zur Begleichung der Gebühren und dem
                               Ausgleich bei Kursdifferenzen, da die Ordererteilung in Stücken erfolgt.
Depotüberträge                 Depotüberträge/Depoteinzüge zu Gunsten des Strategie-Depots sind
                               grundsätzlich möglich. Voraussetzung hierfür ist die Veräußerbarkeit der
                               übertragenen Wertpapiere, also z. B. keine Wertpapiere mit
                               Rücknahmestopp oder Handelsaussetzung. Beachten Sie bitte, dass bei
                               Depotüberträgen/Depoteinzügen keine Belastung der Einstiegsgebühr
                               erfolgt.
Einmalanlage                   Wir empfehlen eine Mindesteinmalanlage in Höhe von 10.000 EUR.
Einstiegsgebühr (EG)           Die EG wird automatisch auf jeden Geldeingang am Ende des gleichen
                               Tages berechnet. (Gebührenübersicht, letzte Seite der FAQs)
                               Rabattierungen der Einstiegsgebühr sind kundenindividuell möglich (siehe
                               auch Punkt „Rabattierungen“).
Einzahlung                     Der Kunde kann jederzeit auf sein Konto überweisen/einzahlen. Für
                               jeden Geldeingang wird die Einstiegsgebühr berechnet ggf. unter
                               Berücksichtigung einer hinterlegten Rabattierung. Zum nächsten
                               Allokationstermin erfolgt die Anlage/Investition ins Depot. Dabei werden
                               Toleranzgrenzen mit berücksichtigt, um Kleinstorders zu vermeiden.
                               Einzahlungen müssen mind. 2 Bankarbeitstage vor dem jeweiligen
                               Allokationstermin auf dem Strategie-Konto verbucht sein. Ansonsten
                               erfolgt die Anlage erst zum nächsten Allokationstermin.
Einzahlung per                 Einzahlungen bis 50.000 EUR können per Lastschrifteinzug erfolgen.
Lastschrifteinzug
Entnahmeplan                   Bei Entnahmeplänen erfolgt die Überweisung an den Kunden durch
                               Dauerauftrag zulasten des Strategie-Kontos zum 5. des Monats bzw. am
                               darauf folgenden Bankarbeitstag. Der Verkauf der Wertpapiere erfolgt
                               dann zum Allokationstermin am 10. des Monats.
Erklärfilm                     Erklärfilm Standardisierte Vermögensverwaltung
                               Erklärfilm RP Topseller Select Defensiv
                               Erklärfilm RP Topseller Select Flexibel
                               Erklärfilm RP Topseller Select Offensiv
                               Erklärfilm RP Strategie Nachhaltigkeit Flexibel
Factsheet                      RP Topseller Select Defensiv
                               RP Topseller Select Flexibel
                               RP Topseller Select Offensiv
                               RP Strategie Nachhaltigkeit Flexibel
                               RP Strategie Nachhaltigkeit Offensiv ETF
Konto-/Depoteröffnung von      Derzeit nicht möglich. Umsetzung geplant.
Strategiedepots für Firmen
Lastschrifteinzug              Auf dem Strategie-Konto können keine normalen Lastschrifteinzüge
                               (z. B. für Versicherungsbeiträge) verbucht werden.
Managemententgelt (ME)         Das Managemententgelt ist eine laufende Vergütung. Die Berechnung
                               erfolgt taggenau. Die Belastung auf dem Strategie-Konto erfolgt anteilig,
                               vierteljährlich zum Quartalsultimo.
                               Übersicht ME siehe letzte Seite der FAQs.
                               Rabattierungen des Managemententgelts sind in Einzelfällen möglich

Nur für Berater geeignet - keine Aushändigung an den Endkunden                         RP - Version 01.01.2020
(siehe auch Punkt „Rabattierungen“).
Mehrere Strategien             Für jede Strategie wird ein eigenes Konto/Depot inkl. der entsprechenden
investieren                    Gebühren eröffnet.
Online Banking                 Ihr Kunde kann jederzeit über das Online Banking seine Konten und
                               Depots einsehen. Der personenbezogene Zugang wird automatisch über
                               den Kontoeröffnungsantrag generiert. Zusätzlich steht Ihnen das Formular
                               „Vereinbarung für die Nutzung des Online-Bankings“ evtl. für die
                               Beantragung von Onlinezugängen für Bevollmächtigte zur Verfügung.
Rabattierung                   Einstiegsgebühr: Bis zu 100 %. Den Rabatt können Sie direkt im Antrag,
                               z. B. bei der Angabe der Einmalanlage, sichtbar handschriftlich eintragen
                               (idealerweise mit Textmarker markieren). Bitte geben Sie an, zu wie viel
                               Prozent Sie die Einstiegsgebühr rabattieren möchten und ob dies einmalig
                               (nur bei Ersteinzahlung) oder dauerhaft (bei jedem Geldeingang)
                               geschehen soll. Der Hinweis muss rechtzeitig vor Geldeingang an die
                               AAB erfolgen. Nachträgliche Änderungen können nur schriftlich per E-
                               Mail an das Betreuungsteam eingereicht werden und greifen nicht auf
                               bereits eingezahlte Beträge.

                               Managemententgelt: Eine Rabattierung ist maximal in Höhe Ihres Anteils
                               möglich. Es ist weiter darauf zu achten, den Rabatt nicht prozentual
                               anzugeben sondern als tatsächlich zu belastenden
                               Managemententgeltsatzes in % inkl. MWST.
                               Beispiel für einen handschriftlichen Vermerk zur Rabattierung des
                               Managemententgelts auf dem Eröffnungsantrag:
                               "Bitte bei diesem Depot abweichend 1,5% inkl. MWST belasten"
Rebalancing                    Zu jedem Allokationstermin findet ein Rebalancing statt. Dabei werden
                               Toleranzgrenzen mit berücksichtigt, um Kleinstorders zu vermeiden.
Risikoeinstufung               Siehe letzte Seite der FAQs
Sparplan                       Ein Sparplan ist nur in Verbindung mit einer Einmalanlage oder als
                               Ergänzung zu einer bestehenden SVV möglich. Wir empfehlen eine
                               Mindestsparplansumme in Höhe von 100 EUR monatlich oder
                               quartalsweise. Die Sparraten werden zum 5. des Monats bzw. am darauf
                               folgenden Bankarbeitstag zugunsten des
                               Strategie-Kontos eingezogen. Der Kauf der Wertpapiere erfolgt zum
                               Allokationstermin am 10. des Monats.
                               Auf Grund der Toleranzgrenze ist es möglich, dass Sparplanraten nicht
                               immer zu 100 % investiert werden.
                               Beispiel:
                               Rahmendaten: Einmalanlage 10.000 EUR, mtl. Sparplan 100 EUR,
                               10 Wertpapiere (WP) mit je 10 % Gewichtung (Cash-Quote wird im Beispiel nicht mit
                               berücksichtigt), Toleranzgrenze 5 %.
                               Jedes WP wird bei der Erstallokation mit 1.000 EUR gekauft.
                               Weitere Orders werden erst ausgelöst, wenn sich die einzelne Depotposition unter 9,5 % bzw. über
                               10,5 % bewegt. Damit eine Kauforder für die Sparplansumme ausgelöst wird, wenn jede einzelne
                               WP-Position, aktuell 1.000,00 EUR im Vergleich zum gesamten Guthaben (Depot 10.000,00 EUR +
                               Kontosaldo=Sparplansumme) auf 9,5% fällt.
                               Bedeutet. Der Sparplan muss im Beispiel 6x dem Konto gutgeschrieben werden, um in das Depot
                               investiert zu werden.
                               In der Praxis unterliegen die WP natürlichen Schwankungen, daher werden immer wieder
                               vereinzelte Orders ausgelöst und der Sparplan ggf. teilweise investiert.
Strategie-Konto                Das Strategie-Konto dient als Verrechnungskonto für das Depot. Für jeden
                               Geldeingang des Strategie-Kontos wird automatisch die Einstiegsgebühr
                               belastet. Anschließend erfolgt zum nächsten Allokationstermin die Anlage
                               in das Depot. D. h. das Konto kann nicht zum kurzfristigen Parken von
                               Geldern genutzt werden.
Nur für Berater geeignet - keine Aushändigung an den Endkunden                                          RP - Version 01.01.2020
Strategiewechsel               Ein Wechsel der Strategie kann nur innerhalb der RP-SVV erfolgen. In
                               eine risikoärmere Strategie kann jederzeit gewechselt werden. Für einen
                               Wechsel in eine risikoreichere Strategie muss der Kunde die
                               entsprechende Risikoeinstufung vorweisen. Ggf. muss ein neues
                               Risikoprofil erstellt werden. Dies ist nur über die Erstellung eines neuen
                               Konto-/Depoteröffnungsantrags möglich. Bei der Einreichung bitte auf
                               dem Antrag groß vermerken, dass es sich um einen Strategie-Wechsel
                               handelt und die entsprechende Konto-/Depotnummer mit vermerken.
                               Es wird beim Wechsel innerhalb der RP-SVV keine erneute
                               Einstiegsgebühr berechnet.
                               Ein Wechsel in/aus einem anderen Vermögensverwaltungskonzept ist
                               nicht möglich.
Toleranzgrenze                 Um Kleinstorders zu vermeiden, wird eine prozentuale Gewichtung auf
                               WKN-Ebene hinterlegt.
                               Beispiel:
                               Ein Wertpapier ist mit 10 % im Portfolio gewichtet. Bei einer Toleranzgrenze in Höhe von 5 %
                               werden Orders erst ausgelöst, wenn sich die Depotposition unter 9,5 % bzw. über 10,5 % bewegt.
Transaktionspauschale (TP)     Die Transaktionspauschale beträgt 59,50 EUR p. a. inkl. gesetzl. MwSt.
                               Sie wird anteilig, vierteljährlich dem Strategie-Konto zum Quartalsultimo
                               belastet. Es fällt keine zusätzliche Depotführungsgebühr an.
Umschichtungen                 Der Advisor darf zu jedem Allokationstermin Umschichtungen
                               vornehmen. Zudem können kurzfristige Sonderallokationen durchgeführt
                               werden, z. B. bei sehr stark schwankenden Märkten.
Verlustschwelle                Siehe Punkt Verlustschwellenmitteilung unter der Rubrik
                               Kundenunterlagen
Verlustverrechnungstöpfe       Die Verlustverrechnungstöpfe werden automatisch unbegrenzt auf die
                               Folgejahre fortgeführt.
                               Für eine Verrechnung mit Depots bei anderen Banken kann der Kunde
                               eine „Verlustbescheinigung“ bei der AAB beantragen. Diese muss
                               schriftlich bis spätestens 15.12. j. J. (gesetzliche Frist) beauftragt werden.
                               Die Verlustverrechnungstöpfe werden dann zum Jahresende bestätigt und
                               auf 0 EUR gestellt.
Vollmachten                    Konto-/Depotvollmachten (auch für den Todesfall) sind möglich.
                               Eine Vollmacht zu Gunsten des Beraters ist nicht möglich.
Kundenunterlagen
Ex-post-Reporting              Der Kunde erhält zu Jahresbeginn ein ex-post-Reporting, in dem ihm alle
                               angefallenen Kosten und Zuwendungen für das vergangene Jahr
                               offengelegt werden.
Gebühren Postversand           Für den postalischen Versand des Kontoauszuges, der
                               Wertpapiersammelabrechnung und der Jahresendunterlagen erfolgt die
                               Weiterbelastung des Portos in Höhe von 0,70 EUR.
                               Bei Nutzung des ePostfaches im Online-Banking entfällt der postalische
                               Versand und die Zurverfügungstellung ist kostenfrei.
Jahresendunterlagen            Mit Stichtag 31.12. werden jedes Jahr die Jahresendunterlagen für den
                               Kunden erstellt. Diese beinhalten eine komprimierte
                               Jahressteuerbescheinigung und ggf. eine Erträgnisaufstellung (> 801 EUR
                               Kapitalerträge). Der Versand erfolgt i. d. R. bis spätestens Ende
                               März/Anfang April. Die Jahresendunterlagen erhält der Kunde in sein
                               ePostfach eingestellt.
Kontoauszug                    Zum Quartalsende wird ein Kontoauszug erstellt. Der Kontoauszug wird
                               in das ePostfach des Kunden eingestellt.
Quartalsdepotauszug            Zum Quartalsende wird ein Quartalsdepotauszug erstellt. Der
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Quartalsdepotauszug wird in das ePostfach eingestellt.
Reporting                      Zum Quartalsende wird ein Reporting erstellt und per Post an Ihre
                               Kunden versendet. Zum 31.12. erhält der Kunde einen Bericht des
                               Advisors zum aktuellen Marktumfeld. Zusätzlich erfolgt die Hinterlegung
                               im ePostfach beim Kunden.
Steuerbescheinigung            Siehe Jahresendunterlagen
Verlustschwellenmitteilung     Je Anlageklasse wird eine Verlustschwelle in Höhe von 10 % pro Quartal
                               hinterlegt. Sie dient als Information für den Kunden bei einer rückläufigen
                               Performance und ist bei einer Vermögensverwaltung rechtlich
                               vorgeschrieben.
                               Bei der Berechnung der Performance wird die Einstiegsgebühr nicht mit
                               berücksichtigt. Wird die Verlustschwelle innerhalb eines Quartals
                               überschritten, erhält der Kunde ein Informationsschreiben per Post.
                               Weitere Verluste innerhalb des Quartals werden in 10 %-Schritten
                               reportet. Zum Quartalsbeginn beginnt die Berechnung der
                               Verlustschwelle wieder von Neuem.
Wertpapierabrechnung           Zum Quartalsende wird eine Wertpapiersammelabrechnung erstellt. Die
                               Wertpapiersammelabrechnung wird in das ePostfach eingestellt.

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Dann melden Sie sich gerne bei uns! Ihr Team Finanzanlagenvermittler steht Ihnen unter der
Telefonnummer 0821/5015-785 oder per E-Mail unter team-fav@aab.de gerne zur Verfügung.

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