FAQs zur Standardisierten Vermögensverwaltung (SVV)
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FAQs zur Standardisierten Vermögensverwaltung (SVV) Allgemeine Themen AAB Die AAB ist der Vermögensverwalter und für die Abwicklung der Vermögensverwaltung und die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben verantwortlich. Abgeltungssteuer Käufe und Verkäufe innerhalb der SVV sind abgeltungssteuerpflichtig. Diese werden jedoch fortlaufend mit den Verlustverrechnungstöpfen und ggf. dem Freistellungsauftrag verrechnet, d. h. ein Freistellungsauftrag wird fortlaufend in Anspruch genommen. Advisor Der Advisor ist bei der Topseller Select Strategie Defensiv die RP Rheinische Portfolio Management GmbH. Sie wählt die einzelnen Zielfonds aus und übermittelt ihren Anlagevorschlag der AAB. Allokationstermine Der Allokationslauf erfolgt zu einem festen Termin: 10. und 25. des Monats bzw. der darauf folgende Bankarbeitstag. Zu diesen Terminen wird das Geld in die Strategie investiert. Einzahlungen sind jederzeit möglich. ASK Augsburger Service-Konto inkl. Wertpapierdepot Dieses Depot wird für die Einzelfondsvermittlung verwendet. Für eine SVV muss ein separates Konto/Depot eröffnet werden. ASK umwandeln Da es sich um eine andere Depotart handelt, muss ein neues (Produktwechsel in ein Strategiedepot eröffnet werden. Das vorhandene ASK muss mit Hilfe des Strategiedepot) Auftrags zum Verkauf von Wertpapieren aufgelöst und der Gegenwert auf das zum neuen Strategiedepot gehörende Verrechnungskonto überwiesen werden. Ausschüttungen Ausschüttungen werden automatisch zum nächsten Allokationstermin wieder investiert. Dabei werden Toleranzgrenzen mit berücksichtigt, um Kleinstorders zu vermeiden. Es ist also möglich, dass die Ausschüttung nicht zu 100 % investiert wird. Ausweiskopie Bitte reichen Sie immer eine Ausweiskopie mit ein (betrifft sowohl Kunden als auch gesetzliche Vertreter). Auszahlung (Teilverfügung) Auszahlungen bis zu 80 % des Gesamtvermögens werden sofort ausgeführt. Hierzu muss der Kunde nur einen formlosen Auftrag zur Überweisung zu Lasten seines Strategie-Kontos einreichen oder Sie nutzen unser Überweisungsformular. Die Überweisung erfolgt per sofort. Der anteilige Verkauf der Wertpapiere zum Ausgleich des Kontos erfolgt zum nächsten Allokationstermin. Der Kunde zahlt keine Sollzinsen. Überweisungen > 80 % werden erst zum nächsten Allokationstermin und nach Gutschrift der Gegenwerte ausgeführt. Eine Auszahlung ist nur mit Kundenunterschrift möglich. Auszahlung (Auflösung) Werden schnellstmöglich ausgeführt. Die Überweisung erfolgt erst nach Gutschrift der Gegenwerte. Eine Auflösung ist nur mit Kundenunterschrift möglich. Bankverbindung Wenn die Einmaleinzahlung vom Kunden überwiesen wird und kein Sparplan gewünscht wird, muss nicht zwingend eine Bankverbindung angegeben werden. Es wird jedoch die Angabe der Bankverbindung empfohlen. Nur für Berater geeignet - keine Aushändigung an den Endkunden RP - Version 01.01.2020
Besteuerung Jeder Verkauf unterliegt ggf. der Steuer. Freistellungsaufträge und Verlustverrechnungstöpfe werden bei jeder Transaktion sofort berücksichtigt. Cash-Position Die Cash-Quote wird auf dem Strategie-Konto gehalten. Sie ist ein variabler Prozentsatz und kann jederzeit mit der nächsten Umschichtung geändert werden. Sie dient zur Begleichung der Gebühren und dem Ausgleich bei Kursdifferenzen, da die Ordererteilung in Stücken erfolgt. Depotüberträge Depotüberträge/Depoteinzüge zu Gunsten des Strategie-Depots sind grundsätzlich möglich. Voraussetzung hierfür ist die Veräußerbarkeit der übertragenen Wertpapiere, also z. B. keine Wertpapiere mit Rücknahmestopp oder Handelsaussetzung. Beachten Sie bitte, dass bei Depotüberträgen/Depoteinzügen keine Belastung der Einstiegsgebühr erfolgt. Einmalanlage Wir empfehlen eine Mindesteinmalanlage in Höhe von 10.000 EUR. Einstiegsgebühr (EG) Die EG wird automatisch auf jeden Geldeingang am Ende des gleichen Tages berechnet. (Gebührenübersicht, letzte Seite der FAQs) Rabattierungen der Einstiegsgebühr sind kundenindividuell möglich (siehe auch Punkt „Rabattierungen“). Einzahlung Der Kunde kann jederzeit auf sein Konto überweisen/einzahlen. Für jeden Geldeingang wird die Einstiegsgebühr berechnet ggf. unter Berücksichtigung einer hinterlegten Rabattierung. Zum nächsten Allokationstermin erfolgt die Anlage/Investition ins Depot. Dabei werden Toleranzgrenzen mit berücksichtigt, um Kleinstorders zu vermeiden. Einzahlungen müssen mind. 2 Bankarbeitstage vor dem jeweiligen Allokationstermin auf dem Strategie-Konto verbucht sein. Ansonsten erfolgt die Anlage erst zum nächsten Allokationstermin. Einzahlung per Einzahlungen bis 50.000 EUR können per Lastschrifteinzug erfolgen. Lastschrifteinzug Entnahmeplan Bei Entnahmeplänen erfolgt die Überweisung an den Kunden durch Dauerauftrag zulasten des Strategie-Kontos zum 5. des Monats bzw. am darauf folgenden Bankarbeitstag. Der Verkauf der Wertpapiere erfolgt dann zum Allokationstermin am 10. des Monats. Erklärfilm Erklärfilm Standardisierte Vermögensverwaltung Erklärfilm RP Topseller Select Defensiv Erklärfilm RP Topseller Select Flexibel Erklärfilm RP Topseller Select Offensiv Erklärfilm RP Strategie Nachhaltigkeit Flexibel Factsheet RP Topseller Select Defensiv RP Topseller Select Flexibel RP Topseller Select Offensiv RP Strategie Nachhaltigkeit Flexibel RP Strategie Nachhaltigkeit Offensiv ETF Konto-/Depoteröffnung von Derzeit nicht möglich. Umsetzung geplant. Strategiedepots für Firmen Lastschrifteinzug Auf dem Strategie-Konto können keine normalen Lastschrifteinzüge (z. B. für Versicherungsbeiträge) verbucht werden. Managemententgelt (ME) Das Managemententgelt ist eine laufende Vergütung. Die Berechnung erfolgt taggenau. Die Belastung auf dem Strategie-Konto erfolgt anteilig, vierteljährlich zum Quartalsultimo. Übersicht ME siehe letzte Seite der FAQs. Rabattierungen des Managemententgelts sind in Einzelfällen möglich Nur für Berater geeignet - keine Aushändigung an den Endkunden RP - Version 01.01.2020
(siehe auch Punkt „Rabattierungen“). Mehrere Strategien Für jede Strategie wird ein eigenes Konto/Depot inkl. der entsprechenden investieren Gebühren eröffnet. Online Banking Ihr Kunde kann jederzeit über das Online Banking seine Konten und Depots einsehen. Der personenbezogene Zugang wird automatisch über den Kontoeröffnungsantrag generiert. Zusätzlich steht Ihnen das Formular „Vereinbarung für die Nutzung des Online-Bankings“ evtl. für die Beantragung von Onlinezugängen für Bevollmächtigte zur Verfügung. Rabattierung Einstiegsgebühr: Bis zu 100 %. Den Rabatt können Sie direkt im Antrag, z. B. bei der Angabe der Einmalanlage, sichtbar handschriftlich eintragen (idealerweise mit Textmarker markieren). Bitte geben Sie an, zu wie viel Prozent Sie die Einstiegsgebühr rabattieren möchten und ob dies einmalig (nur bei Ersteinzahlung) oder dauerhaft (bei jedem Geldeingang) geschehen soll. Der Hinweis muss rechtzeitig vor Geldeingang an die AAB erfolgen. Nachträgliche Änderungen können nur schriftlich per E- Mail an das Betreuungsteam eingereicht werden und greifen nicht auf bereits eingezahlte Beträge. Managemententgelt: Eine Rabattierung ist maximal in Höhe Ihres Anteils möglich. Es ist weiter darauf zu achten, den Rabatt nicht prozentual anzugeben sondern als tatsächlich zu belastenden Managemententgeltsatzes in % inkl. MWST. Beispiel für einen handschriftlichen Vermerk zur Rabattierung des Managemententgelts auf dem Eröffnungsantrag: "Bitte bei diesem Depot abweichend 1,5% inkl. MWST belasten" Rebalancing Zu jedem Allokationstermin findet ein Rebalancing statt. Dabei werden Toleranzgrenzen mit berücksichtigt, um Kleinstorders zu vermeiden. Risikoeinstufung Siehe letzte Seite der FAQs Sparplan Ein Sparplan ist nur in Verbindung mit einer Einmalanlage oder als Ergänzung zu einer bestehenden SVV möglich. Wir empfehlen eine Mindestsparplansumme in Höhe von 100 EUR monatlich oder quartalsweise. Die Sparraten werden zum 5. des Monats bzw. am darauf folgenden Bankarbeitstag zugunsten des Strategie-Kontos eingezogen. Der Kauf der Wertpapiere erfolgt zum Allokationstermin am 10. des Monats. Auf Grund der Toleranzgrenze ist es möglich, dass Sparplanraten nicht immer zu 100 % investiert werden. Beispiel: Rahmendaten: Einmalanlage 10.000 EUR, mtl. Sparplan 100 EUR, 10 Wertpapiere (WP) mit je 10 % Gewichtung (Cash-Quote wird im Beispiel nicht mit berücksichtigt), Toleranzgrenze 5 %. Jedes WP wird bei der Erstallokation mit 1.000 EUR gekauft. Weitere Orders werden erst ausgelöst, wenn sich die einzelne Depotposition unter 9,5 % bzw. über 10,5 % bewegt. Damit eine Kauforder für die Sparplansumme ausgelöst wird, wenn jede einzelne WP-Position, aktuell 1.000,00 EUR im Vergleich zum gesamten Guthaben (Depot 10.000,00 EUR + Kontosaldo=Sparplansumme) auf 9,5% fällt. Bedeutet. Der Sparplan muss im Beispiel 6x dem Konto gutgeschrieben werden, um in das Depot investiert zu werden. In der Praxis unterliegen die WP natürlichen Schwankungen, daher werden immer wieder vereinzelte Orders ausgelöst und der Sparplan ggf. teilweise investiert. Strategie-Konto Das Strategie-Konto dient als Verrechnungskonto für das Depot. Für jeden Geldeingang des Strategie-Kontos wird automatisch die Einstiegsgebühr belastet. Anschließend erfolgt zum nächsten Allokationstermin die Anlage in das Depot. D. h. das Konto kann nicht zum kurzfristigen Parken von Geldern genutzt werden. Nur für Berater geeignet - keine Aushändigung an den Endkunden RP - Version 01.01.2020
Strategiewechsel Ein Wechsel der Strategie kann nur innerhalb der RP-SVV erfolgen. In eine risikoärmere Strategie kann jederzeit gewechselt werden. Für einen Wechsel in eine risikoreichere Strategie muss der Kunde die entsprechende Risikoeinstufung vorweisen. Ggf. muss ein neues Risikoprofil erstellt werden. Dies ist nur über die Erstellung eines neuen Konto-/Depoteröffnungsantrags möglich. Bei der Einreichung bitte auf dem Antrag groß vermerken, dass es sich um einen Strategie-Wechsel handelt und die entsprechende Konto-/Depotnummer mit vermerken. Es wird beim Wechsel innerhalb der RP-SVV keine erneute Einstiegsgebühr berechnet. Ein Wechsel in/aus einem anderen Vermögensverwaltungskonzept ist nicht möglich. Toleranzgrenze Um Kleinstorders zu vermeiden, wird eine prozentuale Gewichtung auf WKN-Ebene hinterlegt. Beispiel: Ein Wertpapier ist mit 10 % im Portfolio gewichtet. Bei einer Toleranzgrenze in Höhe von 5 % werden Orders erst ausgelöst, wenn sich die Depotposition unter 9,5 % bzw. über 10,5 % bewegt. Transaktionspauschale (TP) Die Transaktionspauschale beträgt 59,50 EUR p. a. inkl. gesetzl. MwSt. Sie wird anteilig, vierteljährlich dem Strategie-Konto zum Quartalsultimo belastet. Es fällt keine zusätzliche Depotführungsgebühr an. Umschichtungen Der Advisor darf zu jedem Allokationstermin Umschichtungen vornehmen. Zudem können kurzfristige Sonderallokationen durchgeführt werden, z. B. bei sehr stark schwankenden Märkten. Verlustschwelle Siehe Punkt Verlustschwellenmitteilung unter der Rubrik Kundenunterlagen Verlustverrechnungstöpfe Die Verlustverrechnungstöpfe werden automatisch unbegrenzt auf die Folgejahre fortgeführt. Für eine Verrechnung mit Depots bei anderen Banken kann der Kunde eine „Verlustbescheinigung“ bei der AAB beantragen. Diese muss schriftlich bis spätestens 15.12. j. J. (gesetzliche Frist) beauftragt werden. Die Verlustverrechnungstöpfe werden dann zum Jahresende bestätigt und auf 0 EUR gestellt. Vollmachten Konto-/Depotvollmachten (auch für den Todesfall) sind möglich. Eine Vollmacht zu Gunsten des Beraters ist nicht möglich. Kundenunterlagen Ex-post-Reporting Der Kunde erhält zu Jahresbeginn ein ex-post-Reporting, in dem ihm alle angefallenen Kosten und Zuwendungen für das vergangene Jahr offengelegt werden. Gebühren Postversand Für den postalischen Versand des Kontoauszuges, der Wertpapiersammelabrechnung und der Jahresendunterlagen erfolgt die Weiterbelastung des Portos in Höhe von 0,70 EUR. Bei Nutzung des ePostfaches im Online-Banking entfällt der postalische Versand und die Zurverfügungstellung ist kostenfrei. Jahresendunterlagen Mit Stichtag 31.12. werden jedes Jahr die Jahresendunterlagen für den Kunden erstellt. Diese beinhalten eine komprimierte Jahressteuerbescheinigung und ggf. eine Erträgnisaufstellung (> 801 EUR Kapitalerträge). Der Versand erfolgt i. d. R. bis spätestens Ende März/Anfang April. Die Jahresendunterlagen erhält der Kunde in sein ePostfach eingestellt. Kontoauszug Zum Quartalsende wird ein Kontoauszug erstellt. Der Kontoauszug wird in das ePostfach des Kunden eingestellt. Quartalsdepotauszug Zum Quartalsende wird ein Quartalsdepotauszug erstellt. Der Nur für Berater geeignet - keine Aushändigung an den Endkunden RP - Version 01.01.2020
Quartalsdepotauszug wird in das ePostfach eingestellt. Reporting Zum Quartalsende wird ein Reporting erstellt und per Post an Ihre Kunden versendet. Zum 31.12. erhält der Kunde einen Bericht des Advisors zum aktuellen Marktumfeld. Zusätzlich erfolgt die Hinterlegung im ePostfach beim Kunden. Steuerbescheinigung Siehe Jahresendunterlagen Verlustschwellenmitteilung Je Anlageklasse wird eine Verlustschwelle in Höhe von 10 % pro Quartal hinterlegt. Sie dient als Information für den Kunden bei einer rückläufigen Performance und ist bei einer Vermögensverwaltung rechtlich vorgeschrieben. Bei der Berechnung der Performance wird die Einstiegsgebühr nicht mit berücksichtigt. Wird die Verlustschwelle innerhalb eines Quartals überschritten, erhält der Kunde ein Informationsschreiben per Post. Weitere Verluste innerhalb des Quartals werden in 10 %-Schritten reportet. Zum Quartalsbeginn beginnt die Berechnung der Verlustschwelle wieder von Neuem. Wertpapierabrechnung Zum Quartalsende wird eine Wertpapiersammelabrechnung erstellt. Die Wertpapiersammelabrechnung wird in das ePostfach eingestellt. Sie haben noch Fragen? Dann melden Sie sich gerne bei uns! Ihr Team Finanzanlagenvermittler steht Ihnen unter der Telefonnummer 0821/5015-785 oder per E-Mail unter team-fav@aab.de gerne zur Verfügung. Nur für Berater geeignet - keine Aushändigung an den Endkunden RP - Version 01.01.2020
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