(DFB - SBK) Durchführungsbestimmungen - Floorballverband Schleswig-Holstein e.V.
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FLV SH – DFB - SBK Stand 21. April 2015 § 1 Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen 1 Diese Durchführungsbestimmungen ergänzen die Spielregeln und die Ordnun- gen des FLV-SH für die Saison 2015/2016. 2 Über Sachverhalte, die nicht geregelt sind, entscheidet die SBK. 3 Abkürzungen: GF = Großfeld KF = Kleinfeld KT = Kleintor auf Kleinfeld § 2 Angebotene Ligen 1 Spielformen und Altersklassen der Ligen: Die Tabelle 1 gibt einen Überblick über angebotene Spielformen und Altersklas- sen. Seite 2
FLV SH – DFB - SBK Stand 21. April 2015 Tabelle 1: Spielformen und Altersklassen Damen GF, KF Herren GF, KF U16 Mädchen U17 GF, KF U13 KF, KT U15 KF U11 KT Ü30 KF U9 KT KF Jahrgänge 1984 u. älter ** 1997 u. älter * 1998 * 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 u. jünger *) In der Altersklasse U17 Großfeld sind Spielerinnen der Geburtsjahrgänge 1997 und 1998 spielberechtigt. **) In der Altersklasse Ü30 sind ausschließlich Spieler spielberechtigt, die am jeweiligen Spieltag das 30. Lebensjahr vollendet haben. Seite 3
FLV SH – DFB - SBK Stand 21. April 2015 2 Spieler, die zu den in der Tabelle grau hinterlegten Geburtsjahrgängen gehören, sind in der jeweiligen Altersklasse spielberechtigt. 3 Jüngere Spieler sind spielberechtigt, wenn sie mit der Beantragung einer Spie- lerlizenz eine Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen. Die Zustimmungserklärung muss auf dem Formblatt der Anlage 4 zu diesen Durch- führungsbestimmungen erfolgen. Mit der Zustimmung der Erziehungsberech- tigten übernehmen diese die Verantwortung für die Teilnahme der Spieler am Spielbetrieb des FLV-SH. Die SBK kann trotz einer vorliegenden Zustimmungserklärung die Erteilung ei- ner Lizenz verweigern. Zustimmungserklärungen sind bis auf Widerruf durch die Erziehungsberechtig- ten gültig. 4 Der FLV-SH richtet folgende Ligen in absteigender Reigenfolge ein: • Regionalliga • Verbandsliga • Landesliga Jede Liga kann in Staffeln geteilt werden. 5 U13 KT, U11 KT, U9 KT und Mädchen KF können ggf. als jeweils einzelne Turniere angeboten werden. Sofern diese DFBen keine separaten Regelungen enthalten gelten diese sinngemäß für KT. Die SBK gibt Sonderregelungen rechtzeitig vor jedem Turnier bekannt. 6 Die Einteilung in Ligen und Staffeln erfolgt nach dem Meldeschluss durch die SBK anhand der Platzierung in der letzten Saison und der Zahl der gemeldeten Teams in der jeweiligen Spielform und Altersklasse. 7 Neu am Spielbetrieb teilnehmende Teams werden jeweils in der untersten Liga eingestuft. Auf formlosen, begründeten Antrag bis zum 31.05.2015 kann die SBK über eine abweichende Einstufung entscheiden. Seite 4
FLV SH – DFB - SBK Stand 21. April 2015 8 KF-Teams, die in der vorangegangenen Saison im GF teilgenommen haben, können auf begründeten Antrag bis zum 31.05.2015 in die nächsthöhere KF- Liga eingestuft werden, wenn: in der Liga freie Plätze sind der meldende Verein kein GF-Team (einschließlich Spielgemeinschaf- ten) stellt. 9 Titel, Qualifikationsmöglichkeiten, Auf- und Abstieg: Das erstplatzierte Team jeder Regionalliga erhält am Saisonende den Titel „Landesmeister“, jeweils ergänzt um die jeweilige Altersklasse und Spielform (z.B. Landesmeister Regionalliga Nord Herren Kleinfeld). Das letztplatzierte Team einer Liga steigt in die darunter liegende Liga ab. Das erstplatzierte Team einer Liga steigt in die nächsthöhere Liga auf. Verzichtet ein Team auf einen Aufstieg, zieht sich in eine niedrigere Liga zurück, nimmt nicht mehr am Spielbetrieb teil oder macht die Anzahl der am Spielbetrieb teilneh- menden Teams eine Neueinteilung erforderlich, legt die SBK weitere Aufsteiger oder Absteiger fest. 10 Teams können bis zum 31.05.2015 ihren begründeten Verzicht auf den Aufstieg oder eine Rückstufung in eine andere Liga formlos beantragen. Im Rahmen der Einteilung der Ligen entscheidet die SBK über derartige Anträge. 11 Zur Ermittlung des erstplatzierten Teams und des letztplatzierten Teams kön- nen Play-Offs/Play-Downs durchgeführt werden. Den Modus hierfür legt die SBK fest. 12 Bei Verzahnungen mit dem Spielbetrieb des Bundesverbands gelten dessen Bestimmungen. Sofern die Qualifikation zu deutschen Meisterschaften in Zusammenarbeit mit anderen Landesverbänden erfolgt, wird das entsprechende Verfahren in einer separaten Durchführungsbestimmung festgelegt. Seite 5
FLV SH – DFB - SBK Stand 21. April 2015 § 3 Spielperiode/Spielberechtigungen/Spielzeiten 1 Die Spielperiode beginnt am 01.09.2015 und endet am 30.06.2016. 2 Die Spielberechtigungen in den einzelnen Altersklassen sind in §2 Tabelle 1 dargestellt. Zusätzlich gilt, dass Damen bzw. Mädchen unter Berücksichtigung der Altersbeschränkungen in allen Herren/Jugendligen spielberechtigt sind. 3 Die Tabelle 2 enthält eine Übersicht über die Spielzeiten. Tabelle 2: Spielzeiten Liga Spielzeit Pause effektiv? Rahmenbedingungen U11 KT 2 x 15 min 1 x 5 min letzte 3 min effektiv Turnierform U13 KT 2 x 15 min 1 x 5 min letzte 3 min effektiv Turnierform U13 GT 2 x 15 min 1 x 5 min letzte 3 min effektiv Turnierform U15 2 x 20 min 1 x 5 min letzte 3 min effektiv Turnierform U16 Mädchen 2 x 20 min 1 x 5 min letzte 3 min effektiv Turnierform U17 KF 2 x 20 min 1 x 5 min letzte 3 min effektiv Turnierform U17 GF 3 x 20 min 2 x 10 min letzte 3 min effektiv max. 3 Spiele pro Spieltag Damen KF 2 x 20 min 1 x 5 min letzte 3 min effektiv Turnierform Damen GF ** siehe Anlage DFB zum Damen GF Herren KF 2 x 20 min 1 x 5 min letzte 3 min effektiv Turnierform Herren GF 3 x 20 min 2 x 10 min effektiv max. 3 Spiele pro Spieltag Ü30 2 x 20 min 1 x 5 min letzte 3 min effektiv Turnierform 4 Sonderregelungen: In Abhängigkeit von der Zahl der Teammeldungen kann die SBK abweichende Regelungen festlegen. Seite 6
FLV SH – DFB - SBK Stand 21. April 2015 § 4 Teammeldungen 1 Die Meldung von Spieltagen erfolgt ausschließlich über das Meldetool des FLV- SH. 2 Anträge auf Teamlizenzierung sind bis zum 31.05.2015 an die SBK des FLV- SH zu richten. Für KT Spieltage und Mädchen-Spieltage muss eine Meldung bis drei Wochen vor dem jeweiligen Spieltag erfolgen (Interessierte Teams werden gebeten sich analog zu Absatz 2 frühzeitig unverbindlich anzumelden). 3 Zwischen dem 15.04.2015 und dem 31.05.2015 haben alle Vereine die Mög- lichkeit, ihre Teams zunächst unverbindlich anzumelden. 4 Eine Teammeldung wird mit dem 31.05.2015 verbindlich. Einzelheiten gibt die SBK per E-Mail bekannt. Eine Teammeldung wird vor dem 31.05.2015 verbind- lich, wenn der meldende Verein eine Spieltagsmeldung abgibt (siehe §5). 5 Über zu einem späteren Zeitpunkt eingehende Anträge auf Teamlizenzierung entscheidet die SBK im Einzelfall. 6 Lizenzgebühren sind in der Finanzordnung festgelegt. 7 Mit einer verbindlichen Meldung sind die Begleichung aller Meldegebühren, so- wie die Meldung einer ausreichenden Anzahl an Spieltagen verbunden. 8 Mit der Meldung zum Spielbetrieb des FLV-SH ist – die sportliche Qualifikation vorausgesetzt – eine verbindliche Meldung zu deutschen Meisterschaften sowie den hierfür erforderlichen Qualifikationsturnieren verbunden. Mit der Anmel- dung sind die dadurch ggf. entstehenden Kosten (siehe Bestimmungen des Bundesverbandes) zu tragen. Eine kostenfreie Abmeldung muss unaufgefor- dert bis zum 20.12.2015 an die SBK des FLV-SH erfolgen. 9 Teams der Regionalliga Nord Großfeld kkönnen sich für die 2. Bundesliga qua- lifizieren. Es gelten die entsprechenden Regelungen des Bundesverbandes. 10 Bei Spielgemeinschaften ist der in der Meldung an erster Stelle genannte Verein Ansprechpartner des FLV-SH. Gebühren gemäß FZO werden den beteiligten Vereinen anteilig in Rechnung gestellt, sofern diese keine andere Aufteilung beantragen. Gebühren, die die nicht korrekte Ausrichtung von Spieltagen be- treffen, sind vom Ausrichter zu tragen. Seite 7
FLV SH – DFB - SBK Stand 21. April 2015 § 5 Spieltagsmeldungen 1 Die Meldung von Spieltagen erfolgt ausschließlich über das Meldetool des FLV- SH. 2 Für jedes gemeldete Team trägt der meldende Verein Spieltage nach Maßgabe der SPO und dieser DFB aus und muss dafür Spieltermine in der Spielperiode in einer geeigneten Halle anbieten. 3 Für Spieltage, die in Turnierform ausgetragen werden, muss eine geeignete Halle in der Zeit von 9:30 Uhr bis 19 Uhr zur Verfügung stehen. Auf schriftlichen Antrag kann die SBK abweichende Meldungen zulassen. 4 Die SBK gibt für jede Spielform/Liga Termine im Rahmenterminplan vor und entscheidet über Änderungen im Rahmenterminplan. 5 Nach erfolgter verbindlicher Teammeldung sind Hallenzeiten – entsprechend der Vorgaben der SBK – bis zum 30.06.2015 über das Meldetool des FLV-SH zu melden. Es gilt die Reihenfolge der Anmeldungen. 6 Im Kleinfeld muss jeder Verein mindestens einen Spieltag mehr zur Verfügung stellen als er Teams meldet. Diese Zusatzspieltage sind nach einer entspre- chenden Aufforderung durch die SBK im Meldetool einzutragen. 7 Für Großfeldligen legt die SBK den Meldeschluss und die Anzahl der zu mel- denden Spieltage gesondert fest. Jeder Verein muss jedoch bis zum 30.06.2015 mindestens zwei Spieltage gemeldet haben. 8 Play-Off-Spieltage zählen nicht zu der unter 6 und 7 aufgeführten Spieltagen. Für diese Spieltage können sich Vereine durch Eintrag in das Meldetool bewer- ben. Die SBK entscheidet aufgrund der Meldungen über den Ausrichter. 9 Meldet ein Verein keine oder eine nicht ausreichende Anzahl von Terminen kann ein anderer Verein die Ausrichtung von Spieltagen übernehmen. Dafür ggf. anfallende Kosten für Hallenmiete muss der Verein übernehmen, der den Spieltag hätte ausrichten müssen. Seite 8
FLV SH – DFB - SBK Stand 21. April 2015 § 6 Spielerlizenzen 1 Die Teilnahme am Spielbetrieb wird über Lizenzlisten geregelt. Jedes gemel- dete Team führt im Saisonmanager des Verbandes (www.floorball-sh.de, Link: Saisonmanager) eine eigene Lizenzliste, auf der alle spielberechtigten Aktiven aufgeführt sind. 2 Jedes Team muss seine Spielerinnen und Spieler (Aktive) für jede Saison neu lizenzieren lassen. Dies kann grundsätzlich jederzeit geschehen, muss jedoch spätestens am Mittwoch vor dem Spieltag erfolgt sein. Über Ausnahmen (Ex- presslizenzen) entscheidet die SBK im Einzelfall, wobei Lizenzanträge für Ex- presslizenzen spätestens bis zum Freitag vor dem jeweiligen Spieltag gestellt werden müssen. 3 Einsatz in höherklassigen Teams: Jeder Verein kann an jedem Spieltag zwei Spieler eines niederklassigen Teams seines Vereins in einer höheren Spielklasse der gleichen Spielform und Alters- klasse einsetzen. Jeder Spieler darf maximal an zwei Spieltagen in einem hö- herklassigen Team eingesetzt werden. Der Verein hat für diese Spieler den Lizenzierungs-Nachweis im niederklassi- gen Team (Lizenzliste) mitzuführen und dem Spielsekretariat vorzulegen. Aktive, die in einer höherklassigen Mannschaft eingesetzt werden, sind im Spielbericht mit „E1“ bzw. „E2“ (= Ergänzungsspieler 1. bzw. 2. Einsatz im hö- herklassigen Team) zu kennzeichnen. Anmerkungen: Spielen zwei Teams eines Vereins in einer Liga oder Staffel, so ist kein Team als höherklassig anzusehen. Ein Austausch der Spieler zwischen den Teams ist nicht gestattet. Bei Teams unterschiedlicher Spielformen und Altersklassen ist ebenfalls kein Team als höherklassig anzusehen. 4 In begründeten Ausnahmefällen kann eine Übertragung der Lizenz von einem höherklassigen Team in ein niederklassiges Team bei der SBK beantragt wer- den. Dieser Spieler darf dann in dieser Saison nicht mehr im höherklassigen Team eingesetzt werden. Seite 9
FLV SH – DFB - SBK Stand 21. April 2015 § 7 Organisation von Spieltagen 1 Die Spieltage sind nach dem von der SBK festgelegten Spiel- und Zeitplan durchzuführen. Ausrichter wie Schiedsrichter sind in gleicher Weise für die zü- gige Durchführung verantwortlich. 2 Einzelheiten sind in Anlagen 1 und 2 zu diesen DFB festgelegt. § 8 Scorerwertung 1 Die Topscorer (1.-3. Platz) werden durch den FLV-SH geehrt. 2 Die Scorerwertung der Ligen wird durch die SBK anhand der Spielberichtsbö- gen ermittelt. Die SBK kann die Durchführung der Scorerwertung an den Aus- richter des letzten Spieltages übertragen. Die Scorerwertung schließt alle Spie- ler der Saison (d. h. Spiele in der Liga/Staffel sowie ggf. erforderliche Play-Off- Spiele) ein. § 9 Torwartwertung Anlage 3 1 Der Toptorwart in jeder Liga wird durch den FLV-SH geehrt. 2 Einzelheiten sind in Anlage 3 geregelt. § 10 Verstöße gegen die Spielregeln, Ordnungen und diese Durchführungsbe- stimmungen 1 Verstöße gegen die Spielregeln, die Ordnungen und diese Durchführungsbe- stimmungen werden von der SBK geahndet. 2 Gebühren werden nach Maßgabe der FZO festgelegt. 3 Weitere Sanktionen umfassen u. a.: Sperren von Spielern, Betreuern und Zuschauern für Spiele Punktabzüge für die laufende oder für die nächste Saison Heimspielsperren für Teams Seite 10
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