BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTER GRÜNORDNUNG - "WA Wohnen an der Mühlbachpromenade" - Stadt Plattling
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Begründung Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“ BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTER GRÜNORDNUNG „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“ GEMÄß §13 a BAUGB ZUR INNENENTWICKLUNG Stadt Plattling Stadt: Plattling Landkreis: Deggendorf Regierungsbezirk: Niederbayern _____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Seite 1 von 37 Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
Begründung Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“ Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis ...............................................................................................................2 1. PLANUNGSANLASS ...................................................................................................4 1.1 Aufstellungsbeschluss ............................................................. 4 1.2 Verfahren nach § 13 a BauGB .................................................. 4 1.3 Ziel und Zweck der Planung ..................................................... 4 2. BESCHREIBUNG DES PLANUNGSGEBIETES ..........................................................5 2.1 Lage .................................................................................... 5 2.2 Geltungsbereich und Größe des Bebauungsplanes ....................... 5 2.3 Bestandsgebäude im Geltungsbereich........................................ 6 2.4 Bestandsgebäude umgebende Bebauung ................................... 7 2.5 Topographie .......................................................................... 9 2.6 Kultur- und Sachgüter ............................................................ 9 2.7 Altlasten ..............................................................................10 3. ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN ........................................................................... 11 3.1 Landesentwicklungsprogramm Bayern ...................................... 11 3.2 Regionalplan ........................................................................13 3.3 Überschwemmungsgebiete ..................................................... 14 3.4 Wassersensibler Bereich ......................................................... 15 3.5 Flächennutzungsplan ............................................................. 17 4. STÄDTEBAULICHES ZIEL ........................................................................................18 4.1 Art der baulichen Nutzung ...................................................... 22 4.2 Maß der baulichen Nutzung..................................................... 22 4.3 Abstandsflächen ................................................................... 23 4.4 Bauweise, Baugrenzen ........................................................... 24 4.5 Gestalterische Festsetzungen .................................................. 24 5. ERSCHLIESSUNG (VER- UND ENTSORGUNG) ..................................................... 24 5.1 Verkehr ...............................................................................24 5.2 Stellplätze ...........................................................................24 5.3 Wasserversorgung ................................................................ 24 5.4 Abwasserentsorgung ............................................................. 24 5.5 Stromversorgung .................................................................. 25 5.6 Abfallentsorgung ................................................................... 25 5.7 Telekommunikation ............................................................... 25 5.8 Löschwasserversorgung ......................................................... 25 6. IMMISSIONSSCHUTZ ...............................................................................................26 _____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Seite 2 von 37 Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
Begründung Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“ 7. KLIMASCHUTZ .........................................................................................................29 8. GRÜNORDNUNG......................................................................................................29 8.1 Rechtliche Grundlagen ........................................................... 29 8.1.1 Bestandteile der Planung ........................................................ 29 8.2 Bestandsaufnahme ................................................................ 30 8.2.1 Schutzgebiete ...................................................................... 30 8.2.1.1 Schutzgebiete gemäß Europarecht (Natura 2000) ........................ 30 8.2.1.2 Schutzgebiete gemäß nationalem Recht ......................................... 31 8.2.1.3 Biotopkartierung Bayern .................................................................... 32 8.2.1.4 Bindung BNatSchG und BayNatSchG ............................................... 33 8.2.2 Grundwasser ........................................................................33 8.2.3 Wild abfließendes Niederschlagswasser, Starkregen und Sturzfluten34 8.2.4 Vorhandene Grünstrukturen .................................................... 35 8.2.5 Spezielle artenschutzrechtliche Vorprüfung (saP)........................ 35 8.3 Planung ...............................................................................35 8.3.1 Festsetzungen Grünordnung ................................................... 35 8.3.2 Vermeidungs- bzw. Minimierungsmaßnahmen ........................... 36 _____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Seite 3 von 37 Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
Begründung Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“ 1. PLANUNGSANLASS 1.1 Aufstellungsbeschluss Der Stadtrat Plattling hat am __.__.____ beschlossen, den Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung "WA Wohnen an der Mühlbachpromenade" gemäß § 13 a BauGB 1 aufzustellen. 1.2 Verfahren nach § 13 a BauGB Der Stadtrat hat beschlossen, den Bebauungsplan "WA Wohnen an der Mühlbachpro- menade" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB 2 durchzuführen. Die Voraussetzungen sind hierfür gegeben. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes beträgt insgesamt 12.236 m², somit beträgt die überbaubare Grundfläche deutlich weniger als 20.000 m². Aufgrund der Art des Vorhabens ergeben sich von dem geplanten Standort keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, somit kann das Verfahren nach § 13 a BauGB angewandt werden. Ebenso unterliegt das Vorhaben gemäß § 13 a Abs. 1 BauGB, nicht der Pflicht einer Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG. Gemäß der in Anlage 1 aufgeführten Liste „UVP-pflichtiger Vorhaben“ unter Punkt 18.7 UVPG liegt das geplante Vorhaben deutlich unter den Schwellenwerten für eine UVP-Pflicht bzw. einer allgemeinen Vorprüfung im Einzelfall. 1.3 Ziel und Zweck der Planung Da ein Investor zwischen Innenstadt und Mühlbach vorhat eine hochwertige Wohnan- lage zu entwickeln, will die Stadt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes eine rechtliche Grundlage zur Verwirklichung des Vorhabens schaffen. Dabei wird die gesamte Fläche als allgemeines Wohngebiet mit großzügigen Freiflä- chen ausgewiesen. Die Ziele des Bebauungsplanes der Innenentwicklung sind: Schaffung von Wohnraum städtebauliche Ordnung der vorhandenen Situation Nachverdichtung auf innerstädtischen Flächen 1 (BauGB, 2013) 2 (BauGB, 2013) _____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Seite 4 von 37 Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
Begründung Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“ 2. BESCHREIBUNG DES PLANUNGSGEBIETES 2.1 Lage Das Planungsgebiet befindet sich in der Stadtmitte von Plattling zwischen Innenstadt und Mühlbach. An das hier geplante Wohngebiet grenzt im Norden die Landauer Straße, im Osten und Westen Bebauung und im Süden der Mühlbach mit neu gestal- teter Uferpromenade an. Abb. 1: Luftbild Planungsgebiet (rot) ohne Maßstab (aus Geodaten Online) 2.2 Geltungsbereich und Größe des Bebauungsplanes Die Größe des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes umfasst insgesamt 12.236 m², es sind die Flurnummern 414, 415, 416 sowie eine Teilfläche der Flur- nummer 419/9, der Gemarkung Plattling betroffen. _____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Seite 5 von 37 Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
Begründung Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“ 2.3 Bestandsgebäude im Geltungsbereich Innerhalb des nördlichen Teils des Geltungsbereiches befinden sich mehrere Haupt- und Nebengebäude, die allesamt entfernt werden. Abb. 2: Nebengebäude auf Fl.-Nr. 416 an der östlichen Grenze des Geltungsbereiches, Foto Jocham + Kellhuber Abb. 3: Hauptgebäude auf Fl.-Nr. 414 mittig im Geltungsbereich, Foto Jocham + Kellhuber _____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Seite 6 von 37 Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
Begründung Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“ 2.4 Bestandsgebäude umgebende Bebauung Zur Erarbeitung der Festsetzungen zum Bebauungsplan wurde auch die Bebauung in der Nachbarschaft betrachtet. Östlich des Planungsgebietes befinden sich eine Wohneinrichtung der Lebenshilfe Deggendorf e.V. (zweigeschossig mit Pultdach) sowie bis zu dreigeschossige Wohngebäude mit Walmdach. Abb. 4: Wohneinrichtung der Lebenshilfe Deggendorf e.V., Foto Jocham + Kellhuber Abb. 5: Wohngebäude östlich des Planungsgebietes, Foto Jocham + Kellhuber _____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Seite 7 von 37 Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
Begründung Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“ Westlich des Planungsgebiets befindet sich eine Autowerkstatt (bis zu zweigeschossig mit Flachdach) sowie ein eingeschossiges Wohngebäude mit Walmdach. Abb. 6: Autowerkstatt westlich des Planungsgebietes an der Dr.-Zacher-Straße, Foto Jocham + Kellhuber Abb. 7: Wohngebäude westlich des Planungsgebietes, Foto Jocham + Kellhuber _____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Seite 8 von 37 Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
Begründung Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“ 2.5 Topographie Das Gelände im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ist eben. Die mittlere Bestandshöhe liegt etwa bei 319 m üNN. 3 2.6 Kultur- und Sachgüter Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden sich keine Bau- oder Bodendenk- mäler. Nordöstlich des Geltungsbereiches befindet sich allerdings das Bodendenkmal D-2-7243-0390 „Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der historischen Marktsiedlung von Plattling“. 4 Gemäß Art. 7.1 DSchG 5 bedürfen Bodeneingriffe aller Art auch in jenen Bereichen einer denkmalrechtlichen Erlaubnis, in denen Bodendenkmäler vermutet oder den Umständen nach angenommen werden müssen. Diese Erlaubnis ist in einem eigen- ständigen Verfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen. Es wird darauf hingewiesen, dass die erforderlichen Maßnahmen abhängig von Art und Umfang der erhaltenen Bodendenkmäler einen größeren Umfang annehmen können und rechtzeitig geplant werden müssen. Sollte die archäologische Ausgrabung als Ersatz für die Erhaltung des Bodendenkmals notwendig sein, sind hierbei auch Vor- und Nachbereitung der Ausgrabung zu berücksichtigen (u.a. Durchführungskonzept, Konservierung und Verbleib der Funde). Planungsgebiet Abb. 8: Bodendenkmäler (rot), Baudenkmäler (pink) und Ensembles (rosa) (Ausschnitt aus Geodaten Online) 3 (BayernViewer, 2019) 4 (Bayern Viewer, 2019) 5 (BayDSchG. Denkmaschutzgesetz) _____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Seite 9 von 37 Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
Begründung Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“ In der Stadtmitte von Plattling, etwa 250m vom Planungsgebiet entfernt, befindet sich zudem das Ensemble E-2-71-146-1 „Preysing- und Ludwigplatz“ mit einigen Bau- denkmälern. Für Baudenkmäler / Ensemble gibt es besondere Schutzbestimmungen gemäß der Artikel 4 – 6 DSchG6. In diesem Fall ist zu beurteilen, ob sich die geplante Bebauung auf das Erscheinungsbild der Baudenkmäler / Ensemble auswirkt. Dabei spielt es laut Gesetz eine Rolle, ob das geplante Vorhaben zu einer Beeinträchtigung des Wesens, des überlieferten Erscheinungsbildes oder der künstlerischen Wirkung eines Baudenk- mals führen würde und gewichtige Gründe des Denkmalschutzes für die unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustands sprechen (Art. 6 (2) DSchG). In dem hier vorliegenden Fall wird das bezüglich der Baudenkmäler / Ensemble folgendermaßen beurteilt: Das Ensembles mit den Baudenkmäler befindet sich in einer Entfernung von ca. 250 m vom Planungsgebiet. Zwischen den Baudenkmälern / Ensemble und der geplanten Bebauung befinden sich mehrere Bestandsgebäude, u. a mehrgeschossige Gebäude. Somit besteht keine direkte Blick- oder Sichtbeziehung zu den Baudenkmälern / Ensemble. Bei den Einzelbaudenkmälern ist somit eine Beeinträchtigung durch die geplante Bebauung mit den getroffenen Festsetzungen nicht zu erwarten. 2.7 Altlasten Auf den hier überplanten Flächen sind nach aktuellem Kenntnisstand keine Altlasten vorhanden. 6 (BayDSchG. Denkmaschutzgesetz) _____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Seite 10 von 37 Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
Begründung Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“ 3. ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN 3.1 Landesentwicklungsprogramm Bayern Abb. 9: Landesentwicklungsprogramm Bayern 2013, geändert 2018, Strukturkarte, Ausschnitt o.M. Gemäß Landesentwicklungsprogramm liegt Plattling im ländlichen Raum mit Verdich- tungsansätzen. Zudem ist Plattling als Oberzentrum im Zusammenhang mit Deggendorf dargestellt. 7 Zur Schaffung von gleichwertigen und gesunden Lebens- und Arbeitsbedingungen hat das LEP folgende Ziele und Grundsätze zur raumstrukturellen Entwicklung Bayerns und seiner Teilräume formuliert: 1 Grundlagen und Herausforderungen der räumlichen Entwicklung und Ordnung Bayerns 1. 1 Gleichwertigkeit und Nachhaltigkeit 1.1.1 Gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen 1.1.1(Z) In allen Teilräumen sind gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen oder zu erhalten. Die Stärken und Potenziale der Teilräume sind weiter zu entwickeln. Alle überörtlich raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen haben zur Verwirklichung dieses Ziels beizutragen. 1.1.2 Nachhaltige Raumentwicklung 1.1.2(Z) Die räumliche Entwicklung Bayerns in seiner Gesamtheit und in seinen Teilräumen ist nachhaltig zu gestalten. 7 (Landesentwicklungsprogramm Bayern 2013, geändert 2018) _____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Seite 11 von 37 Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
Begründung Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“ 2 Raumstruktur 2.1 Zentrale Orte 2.1.8 Oberzentren (G) Die als Oberzentrum eingestuften Gemeinden sollen auf Grund ihrer räumli- chen Lage, ihrer funktionalen Ausstattung und ihrer Potenziale die großräumige, nachhaltige Entwicklung aller Teilräume langfristig befördern. 3 Siedlungsstruktur 3.2 Innenentwicklung vor Außenentwicklung (Z) In den Siedlungsgebieten sind die vorhandenen Potenziale der Innenent- wicklung möglichst vorrangig zu nutzen. Aus den Zielen und Grundsätzen der Landesplanung geht hervor, dass die Stadt Plattling - mit der Einordnung im ländlichen Raum mit Verdichtungsansätzen - durch eine vorausschauende Kommunalpolitik attraktive Wohnbauflächen schaffen muss. Diese Vorgaben der Landesplanung berühren und begründen das Planungsinteresse der Stadt für den hier überplanten Raum eine entsprechende Bauleitplanung zu verfolgen und für die notwendige Nachverdichtung zu sorgen. Damit wird dem wichti- gen Ziel der Landesplanung Innenverdichtung vor Außenentwicklung und damit dem Grundsatz mit sparsamen Umgang von Grund und Boden entsprochen. _____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Seite 12 von 37 Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
Begründung Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“ 3.2 Regionalplan Nach der Gliederung Bayerns in Verwaltungsregionen befindet sich die Stadt Plattling in der Region 12–Donau-Wald. Plattling liegt auf einer Entwicklungsachse und ist als Oberzentrum im Zusammenhang mit Deggendorf dargestellt. Der Verfahrensbereich ist als Stadt- und Umlandbereich im ländlichen Raum, aufgeführt. 8 Abb. 10: Regionalplan 12 – Donau-Wald, Karte Raumstruktur, Ausschnitt o.M. Der Regionalplan der Region 12 gibt folgende Ziele (Z) und Grundsätze (G) vor: nachhaltige Entwicklung der Region zur Sicherung der Lebens- und Arbeitsbe- dingungen (Z) Schaffung gleichwertiger Lebens- uns Arbeitsbedingungen in allen Regionsteilen (Z) räumlich ausgewogene Bevölkerungsentwicklung in der Region und den Teil- räumen (G) Stärkung des Oberzentrums Deggendorf/Plattling (G) 8 (Regionalplan Region 12) _____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Seite 13 von 37 Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
Begründung Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“ 3.3 Überschwemmungsgebiete An Hand der Karte des Bayern-Viewer Aqua (Bild unten) in Bayern ist die Lage und Ausdehnung der Schutzgebiete und das festgesetzte Überschwemmungsgebiet im Stadtgebiet von Plattling erkennbar. Daraus ist ersichtlich, dass der geplante Standort in einer Hochwassergefahrenfläche HQ extrem und zudem im geschützten Gebiet HQ 100 liegt. 9 Bei den Flächen mit gelber Schraffur handelt es sich um geschützte Gebiete für ein HQ100. Das sind Bereiche, die hinter Hochwasserschutzeinrichtungen (z. B. Deichen) liegen. Die Schutzeinrichtungen sind hier auf ein HQ100 ausgerichtet. Im wasserrecht- lichen Sinn handelt es sich deshalb um ein „Gebiet mit HQ100-Schutz", weshalb dieses Gebiet nicht in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegt. Die dahinter liegenden geschützten Gebiete können jedoch in seltenen Fällen auch bei einem HQ100 überflutet werden – etwa wenn ein Deich bricht, weil er dem Wasser- druck nicht mehr Stand hält oder wenn sich bei einem lang anhaltenden Hochwasser der Grundwasserspiegel hinter dem Deich erhöht. Die gelb-schraffierte Darstellung soll auf dieses Risiko hinweisen. Es ist zu beachten, dass sich in der Realität, abhängig davon an welcher Stelle eine Schutzeinrichtung versagt (z. B. ein Deich bricht), auch Wassertiefen einstellen können, die von der Darstellung in den Karten abweichen. Planungsgebiet Abb. 11: Überschwemmungsgebiet im Stadtgebiet Plattling 9 (BayernViewer, 2019) _____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Seite 14 von 37 Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
Begründung Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“ In den erstellten Hochwassergefahren- und -risikokarten ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohnen an der Mühlbachpromenade" deshalb als ein Gebiet gekennzeichnet, in dem eine Hochwassergefahr und ein Hochwasserrisiko bei einem extremen Hochwasserereignis (HOextrem) der Isar bestehen. Der Standort liegt dementsprechend in einem Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten gemäß § 78b Abs. 1 Satz 1 WHG. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes beträgt die Wasserspiegelhöhe bei einem Extremhochwasser (HQextrem) ca. 320,4 m über NN (Höhenbezugssystem DHHN12 bzw. Höheim Status 100). Wären die Hochwasserschutzanlagen zum Schutz des Standortes noch nicht auf ein HQ100 ausgebaut, würde sich dort bei einem HQ100 eine Wasserspiegelhöhe von ca. 319,9 m über NN (Höhenbezugssystem DHHN12 bzw. Höhe im Status 100) einstellen. Nach § 78b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 WHG (Risikogebiete außerhalb von Überschwem- mungsgebieten) hat die Kommune in ihrer Abwägung den Schutz von Leben und Gesundheit sowie die Vermeidung erheblicher Sachschäden in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen. Unter Berücksichtigung der innerstädtischen Lage der Planungsfläche und den Zielen zur Nachverdichtung und dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden, wägt die Kommune das Restrisiko eines extremen Hochwassers bzw. eines Deichbruches durch die nachfolgenden Überlegungen und Maßnahmen ab: Nachdem es sich hier um eine normale Wohnbebauung handelt, die nicht für beson- ders schutzbedürftige Personengruppen ausgelegt ist, (betreutes Wohnen für Senioren, Pflegebedürftige, Kinder) wird hier kein erhöhtes Gefährdungspotential gesehen. Bei einem solchen außergewöhnlichen Ereignis wie einem Deichbruch bei einem 100 jährlichen Hochwasserereignis oder einem extremen Hochwasserereignis- ses, ist die Vorlaufzeit so groß, dass alle gefährdeten Personen rechtzeitig gewarnt und in Sicherheit gebracht werden können. Zudem werden die fertigen Fußboden- oberkanten des Erdgeschosses der neuen Gebäude um bis zu 80 cm höher geplant als bei der bestehenden Bebauung. So wird im WA 1 als Mindesthöhe für den fertigen Fußboden Erdgeschoß 320,00 m ü.NN und im WA 2 und 3 319,70 m ü.NN festgelegt. Als Wasserspiegelhöhe bei einem extremen Hochwasserereignis der Isar wird die Höhe von ca. 320,40 m ü.NN angegeben. Durch die Aufschüttung des Geländes auf die festgesetzten Bezugshöhen wird somit auch der Sachschäden deutlich minimiert und eine Lebensgefahr von Personen nach menschlichen Ermessen ausgeschlossen. Zusätzlich werden die Hinweise aus der Stellungnahme des Landratsamtes Deggen- dorf, Fachabteilung Belange des Wasserrechts / Fachkundige Stelle vom 03.02.2020 entweder als Festsetzung oder als Hinweis in den überarbeiteten Entwurf des Bebau- ungsplanes aufgenommen. 3.4 Wassersensibler Bereich Wassersensible Bereiche sind Standorte, die vom Wasser beeinflusst werden. Nutzungen können hier beeinträchtigt werden durch über die Ufer tretende Flüsse und Bäche, zeitweise hohen Wasserabfluss in sonst trockenen Tälern oder zeitweise hoch anstehendes Grundwasser. Im Unterschied zu amtlich festgesetzten oder für die Festsetzung vorgesehenen Überschwemmungsgebieten kann bei dieser Fläche nicht angegeben werden, wie _____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Seite 15 von 37 Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
Begründung Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“ wahrscheinlich Überschwemmungen sind. Die Flächen können je nach örtlicher Situation ein kleines oder auch ein extremes Hochwasserereignis abdecken. An Hand der Karte des Bayern-Viewer (Bild unten) in Bayern ist die Lage und Ausdehnung des wassersensiblen Bereiches im Stadtgebiet von Plattling erkenn- bar. 10 Daraus ist ersichtlich, dass sich der geplante Standort im wassersensiblen Bereich befindet. Deshalb wird die festgesetzte Bezugshöhe von 320,00 m ü.NN ca. 1,0 m höher als das Bestandsgelände geplant, um dieser Tatsache Rechnung zu tragen. Nachdem diese Ereignisse kurzfristig auftreten können, ist es wichtig die geplante Fußbodenoberkante des Erdgeschosses höher als den umgebenden Bestand zu planen. Nachdem hier die Wassertiefe für HQ extrem mit 0-50 cm angegeben wird, ist mit der festgesetzten Bezugshöhe ca. 0,5 - 1,0 m über die bestehenden Geländehö- hen ausreichend Sicherheit gegeben. Planungsgebiet Abb. 12: Wassersensibler Bereich, Kartenausschnitt (unmaßstäblich) Hellgrün: wassersensibler Bereich 10 (BayernViewer, 2019) _____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Seite 16 von 37 Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
Begründung Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“ 3.5 Flächennutzungsplan Im derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan sind die Flächen des Planungsgebie- tes als Mischgebiet dargestellt. Abb. 13: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Plattling, ohne Maßstab Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13 a (2) Nr. 2 im Wege der Berichtigung angepasst. Es sollen zukünftig alle Flächen im Geltungsbereich dieses Bebauungspla- nes als allgemeines Wohngebiet dargestellt werden. _____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Seite 17 von 37 Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
Begründung Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“ 4. STÄDTEBAULICHES ZIEL Die städtebauliche Konzeption sieht hier eine Nachverdichtung durch Mehrfamilien- häuser im innerstädtischen Bereich vor. Für dieses innerstädtische Geviert mit der attraktiven Lage im unmittelbaren Nahbe- reich des Stadtkerns sowie im direkten Anschluss an den Grünzug des Mühlbachs wurden im Vorfeld über ein städtebauliches Konzept eine städtebauliche Gesamtpla- nung für das Planungsgebiet erarbeitet. Dabei wurden in mehreren Gesprächen mit der Stadt und den Gremien das Konzept so verfeinert, dass das Ziel ein stimmiges städtebauliches Konzept für den gesamten Bereich als Grundlage für den Bebauungs- plan erreicht werden konnte. Folgende Planungsgedanken waren Grundlage für das Konzept: • Moderate Nachverdichtung in dem innerstädtischen Bereich mit maximal 3 Vollgeschossen und einem zurückgesetzten Dachgeschoß • Hochwertige Grünbereiche zwischen den Gebäuden • Nachweis der Stellplätze über Tiefgarage • Situierung der Baukörper um einen großzügigen Platz (gleichzeitig Wendeplatte) • Längenbegrenzung der Baukörper • Abstufung der Höhe durch ein zurückgesetztes Dachgeschoss • Festsetzung von Gründächern zur Verbesserung des Kleinklimas und der Was- serrückhaltung • Abstand mit den Gebäuden zur Landauer Straße aus immissionsschutzrechtli- chen Gründen • Gemeinschaftsstellplätze entlang der Straße für Besucher • Anbindung der inneren Erschließung sowohl an die Landauer Straße als auch an die Wiserstraße • Fußläufige Anbindung des Wohngebiets an die Mühlbach-Promenade • Baumreihe entlang der Erschließungsstraße • Eingrünung des Wohngebiets mit Bäumen und Strauchgruppen Die nachfolgenden Bilder zeigen das städtebauliche Konzept, das auf der Grundlage der vorhergehenden Planungsgedanken erstellt wurde: _____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Seite 18 von 37 Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
Begründung Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“ Abb. 14: Städtebauliches Konzept vom 22.10.2019, Lageplan ohne Maßstab _____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Seite 19 von 37 Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
Begründung Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“ Abb. 15: Städtebauliches Konzept vom 22.10.2019, Perspektive Abb. 16: Städtebauliches Konzept vom 22.10.2019, Perspektive _____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Seite 20 von 37 Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
Begründung Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“ Auf der Grundlage dieser städtebaulichen Planung wurden die planlichen und textli- chen Festsetzungen des Bebauungsplanes erstellt. Das Baugebiet selbst wird in die drei Bereiche WA 1 – WA 3 aufgeteilt. Die Aufteilung bezieht sich ausschließlich auf die zulässigen Wohneinheiten. So sind im WA 1, ganz im Westen des Geltungsbereichs, maximal 33 Wohneinheiten zulässig. Im WA 2, der sich im Osten des Geltungsbereichs befindet sind maximal 40 Wohneinheiten erlaubt und im WA 3, im südlichen Teilbereich des Geltungsbereiches maximal 22 Wohneinheiten. Um das harmonisches Gesamtbild des städtebaulichen Konzeptes zu erreichen, werden für den gesamten Geltungsbereich dieselben Wandhöhen sowie ausschließlich begrünte bzw. bekieste Flachdächer für Hauptgebäude festgesetzt. Die Wandhöhen werden als WH1 mit 10,50 m und WH2 mit 13,20 m begrenzt. Zusammen mit den entsprechenden planlichen Festsetzungen wird das städtebauliche Planungsziel erreicht, dass die Hauptgebäude max. 3-geschossig (=WH1) mit einem zurückgesetzten vierten Geschoss (=WH2) errichtet werden dürfen. Durch den Versatz entsteht im Westen und Süden der Hauptgebäude für das vierte Geschoss eine attraktive Dachterrasse. Um die Entstehung eines hochwertigen, verkehrsberuhigten Quartiers zu ermögli- chen, werden alle erforderlichen Stellplätze (es gilt ein Stellplatzschlüssel von 1,5 PKW pro Wohneinheit) in großzügigen Tiefgaragen nachgewiesen. Es soll damit die Möglichkeit zur Schaffung von großzügigen Freiflächen im Quartier ermöglicht wer- den. Auf Grund der Stellungnahme des Landratsamtes Deggendorf Fachabteilung Städte- bau vom 03.02.2020 wurden die planlichen und textlichen Festsetzungen dahingehend überarbeitet, dass die Abstände zwischen den Baufenster zum Teil vergrößert wurde, die Baufenster verkürzt bzw. verkleinert wurden, um genügend Abstand zwischen den Baukörpern sicherzustellen. An der grundsätzlichen Konzeption wurde festgehalten. Ebenso wird aus naturschutzfachlichen Gründen festgesetzt, dass mindestens 70 % der Dächer zu begrünen sind. Durch die entsprechenden Festsetzungen für Pflanzungen mit den naturschutzfachlich notwendigen Maßnahmen wird die Durchgrünung des allgemeinen Wohngebietes sichergestellt. Durch weitere textliche Festsetzungen zur Grünordnung auf den privaten Baugrund- stücken wird die Ein- und Durchgrünung des Gebietes erreicht. Das vorrangige Ziel des Bebauungsplanes der Innenentwicklung ist die Schaffung von Wohnbauflächen. Insgesamt werden folgenden Aspekte berücksichtigt: städtebauliche Einbindung der Bebauung Formulierung der Festsetzungen auf der Grundlage des städtebaulichen Konzeptes die Regelung des Oberflächenwasserabflusses der Naturschutz und der Landschaftspflege _____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Seite 21 von 37 Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
Begründung Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“ Der Bebauungsplan der Innenentwicklung stellt innerhalb seines Geltungsbereichs eine geordnete bauliche Entwicklung des Gebietes, sowie eine wirtschaftliche und sinnvolle Erschließung sicher. 4.1 Art der baulichen Nutzung Vorgesehen ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) nach § 4 BauNVO mit den Bereichen WA 1-3. Nicht zulässig sind Ausnahmen gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 1-5 BauNVO. 4.2 Maß der baulichen Nutzung Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung wurden unter Anwendung des § 17 BauNVO getroffen. Ausweisung einer Grundflächenzahl (GRZ): Damit wird das rechtliche Minimum desjenigen bebauungsfreien Flächenanteiles sichergestellt, der im Rahmen einer gerechten Abwägung die naturschutzfachlichen Interessen an einer möglichst geringen Flächenversiegelung gegenüber den Belangen einer möglichst optimalen wirtschaftlichen Nutzung (und somit eines sparsamen Umganges mit Grund und Boden durch die optimale Ausnutzung) notwendig ist. Für das WA wird eine höchstzulässige Grundflächenzahl von 0,4 festgesetzt. Die GRZ kann durch Anlagen nach § 19 Abs. 4 BNVO Nr. 1-2 bis zu einer maximalen GRZ von 0,6 überschritten werden. Für Tiefgaragen ist eine Überschreitung der GRZ bis max. 0,8 zulässig. Diese Überschreitung ist städtebaulich sinnvoll, da mit der festgesetzten Größe der Tiefgarage alle gemäß dem festgesetzten Stellplatzschlüssel nachzuweisenden Stellplätze in der Tiefgarage nachgewiesen werden können und somit oberirdisch Freiflächen entstehen, die gärtnerisch gestaltet werden können. Durch die festgesetzte Mindeststärke der durchwurzelbaren Schicht auf der Tiefgara- ge können hochwertige attraktive Freiflächen entstehen. maximale Wandhöhe / (Firsthöhe): Unter Berücksichtigung der bestehenden Gebäude im Geltungsbereich (siehe auch 2.3) und in der umgebenden Bebauung (siehe auch 2.4) wurden die maximalen Wandhöhen festgesetzt. Zur Ermittlung dieser Festsetzungen wurde vom Büro Jocham + Kellhuber der Bestand vor Ort in Augenschein genommen. So wurden folgende maximalen Wandhöhen zugelassen. Hauptgebäude: WH 1: 10,50m WH 2: 13,20m Nebenanlagen: WH: 3,00m _____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Seite 22 von 37 Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
Begründung Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“ 4.3 Abstandsflächen Zweckbestimmung der Einhaltung der Abstandsflächen: Das Abstandsflächenrecht sichert Freiflächen zwischen den Gebäuden, die grundsätz- lich nicht überbaut werden dürfen. Abstandsflächen entsprechen den neuzeitlichen Forderungen an • ein gesundes Wohnen und Arbeiten in gut belichteten, besonnten und belüfteten Gebäuden und sichern so im öffentlichen, wie im privaten Interesse gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse • ein sozial verträgliches Wohnen mit einem ausreichenden Abstand zu den Nach- barn • den notwendigen Brandschutz. Ab 1.Februar 2021 gilt ein neues Abstandsflächenrecht in der BayBO. Der Artikel 6 wurde grundlegend überarbeitet. Um die landesplanerisch gewünschte Nachverdich- tung für Wohnraum in der praktischen Umsetzung zu erreichen wurden die Abstandsflächen wesentlich verkürzt. So gilt jetzt für Wohngebäude generell H 0,4. Unter dem Aspekt der Wohnraumschaffung und des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden geht der Gesetzgeber davon aus, dass auch mit diesen verkürzten Ab- standsflächen die oben genannten Aspekte noch erfüllt werden können. Deshalb wird im Bebauungsplan die Regelung zu den Abstandsflächen überarbeitet. Generell können die Kommunen im Bebauungsplan andere Abstandsflächen festsetzten als in der BayBO vorgegeben ist. Nachdem im benachbarten Bebauungsplan H/2 festgesetzt wurde und die Stadt für die angrenzende Nachbarschaft durch das neue Abstandflächenrecht in der BayBO keine Nachteile schaffen will, wird in dem Bebauungsplan ein von der neuen BayBO abweichendes Abstandsflächenrecht festgesetzt. So sind als Abstand zu den angrenzenden Grundstückgrenzen mindestens H/2 einzuhalten. Die Abstände der Gebäude innerhalb des Geltungsbereichs sollen aber auf Grund der gewünschten Nachverdichtung und zur Schaffung von Wohnraum von dem neuen Abstandsflächenrecht profitieren. Deshalb wird festgesetzt, dass innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes für die Hauptgebäude untereinander mindestens H 0,4 anzusetzen ist. Die abstandsrelevante Wandhöhe ist das Maß von der festgesetzten Bezugshöhe unter Punkt II. 4.3 bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand bzw. Attika. Abweichend von Art. 6 Abs 9 Nr. 1 und 2 sind entlang der östlichen Grenze maximal 3 Nebengebäude in einer maximalen Länge von 9,0 m in den dafür planlich festge- setzten Baufenstern (siehe Punkt II 2.3) über die in der BayBO zulässigen Gesamtlänge von 15m hinaus zulässig. Durch diese Festsetzung wird erreicht, dass die geschlossenen Nebengebäude für Müllbehälter und Fahrräder zum Teil abgewandt vom öffentlichen Straßenraum errichtet werden können. Dies trägt deutlich zur Steigerung eines attraktiven öffentlichen Straßenraum mit Aufenthaltsqualität bei. _____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Seite 23 von 37 Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
Begründung Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“ 4.4 Bauweise, Baugrenzen Bauweise Für den Geltungsbereich gilt eine offene Bauweise. Baugrenzen Durch die Festsetzung einzelner Baugrenzen für die jeweiligen Wohngebäude wird die überbaubare Grundstücksfläche definiert, innerhalb der das Gebäude zu errichten ist. Verfahrensfreie Gebäude nach Art. 57 Abs. 1 BayBO und Nebenanlagen nach § 12 und 14 Abs. 1 BauNVO sind außerhalb der Baugrenzen nicht zulässig. Außerhalb der Baugrenzen sind nur Zufahrten, Fußwege, Nebenanlagen gemäß §14(2) BauNVO zulässig. Die Terrassen und Balkone sind innerhalb des Baufensters zu errichten. 4.5 Gestalterische Festsetzungen Ein besonderes Augenmerk wird bei der Nachverdichtung auf die Entstehung eines homogenen Bildes gelegt. Gestalterische Festsetzungen werden generell für die Dachform, -neigung, -deckung und Fassadengestaltung in dem Umfang getroffen, die für die Einfügung in den umgebenden Bestand erforderlich sind und das gesetzte Ziel zur Schaffung eines homogenen Erscheinungsbildes und zur Umsetzung des städte- baulichen Konzeptes beitragen. 5. ERSCHLIESSUNG (VER- UND ENTSORGUNG) 5.1 Verkehr Das Planungsgebiet wird durch die „Landauer Straße“ sowie die „Wiserstraße“ er- schlossen. Diese beiden Straßen werden durch die neu geplante interne Erschließungsstraße verbunden. 5.2 Stellplätze Die notwendigen Stellplätze sind auf dem Baugrundstück ausschließlich innerhalb der hierfür festgesetzten Tiefgarage unterzubringen. Es wird ein Stellplatzschlüssel von 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit festgesetzt. Entlang der inneren Erschließungsstraße sind Gemeinschaftsstellplätze für Besucher vorgesehen. 5.3 Wasserversorgung Die Wasserversorgung ist als gesichert anzusehen und erfolgt durch Anbindung an die Wasserversorgung der Stadtwerke. 5.4 Abwasserentsorgung Schmutzwasser Das Schmutzwasser ist dem bestehenden Mischwasserkanal in der Landauer Straße und / oder Wiserstraße zuzuführen. Für die Schmutzwasserentsorgung werden drei bereits vorhandene Hausanschlüsse zur Verfügung gestellt. Die max. Einleitungsmenge beträgt hierfür 40 l/ s. Es befinden sich zwei Anschlüsse im Bereich der Landauer Straße und einer im Bereich der Wiserstraße. _____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Seite 24 von 37 Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
Begründung Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“ Zur Erhaltung des Abflussvermögens des Kanalnetzes sind weitere Anschlüsse nicht vorgesehen. Die vorhandenen Anschlüsse sind bei Abbrucharbeiten druckwasserdicht zu verschließen, und für den späteren Gebrauch zu sichern. Niederschlagswasser Eine Einleitung in den bestehenden Mischwasserkanal ist nicht möglich. Es sind die Vorgaben des Bayrischen Wassergesetzes anzuwenden. Das Niederschlagswasser ist falls möglich vor Ort zu versickern (Arbeitsblatt DWA- A 138). Sollte eine Versicke- rung nicht möglich sein, kann das Niederschlagswasser gedrosselt in den Vorfluter (Mühlbach = Gewässer 3.Ordnung) eingeleitet werden (DWA-ATV, A 117), welcher südlich des Plangebietes auf dem Flst. Nr. 2349 verläuft (Eigentum Stadt Plattling). Eine Beeinträchtigung Dritter in Folge der Niederschlagswasserbeseitigung ist auszu- schließen (Überflutungsnachweis nach DIN 1986 Teil 100 für große Grundstücke > 800 m²). 5.5 Stromversorgung Die Stromversorgung des Gebietes ist durch Anschluss an das bestehende Versor- gungsnetz gewährleistet. 5.6 Abfallentsorgung Der in Plattling anfallende Abfall wird über die öffentliche Abfallentsorgung des ZAW Donau-Wald entsorgt. Besondere, über den allgemein zu erwartenden Rahmen hinausgehende Anforderun- gen an die Abfallwirtschaft zeichnen sich durch das Plangebiet nicht ab. Der Bauherr wird dazu angehalten (auch bereits während der Bauphase) anfallende Abfälle, wo dieses möglich ist, zu sortieren und dem Recyclingverfahren zuzuführen. 5.7 Telekommunikation Das Telekommunikationsnetz wird von den Stadtwerken Plattling mit Glasfasertechnik aufgebaut. Die Anbindung erfolgt über die Landauer Straße. Der Verteilerpunkt für die Glasfaseranschlüsse der einzelnen Gebäude wird in der neuen 20kV Trafostation errichtet. Die Stadtwerke vermieten das erstellte Glasfasernetz an den regionalen Anbieter R-KOM (Glasfaser Ostbayern) aus Regensburg. 5.8 Löschwasserversorgung Entsprechend dem Arbeitsblatt V 405 des DVWB muss die Löschwasserversorgung aus öffentlichen Wasserleitungen mindestens 800 l/min betragen. _____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Seite 25 von 37 Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
Begründung Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“ 6. IMMISSIONSSCHUTZ Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans "WA Wohnen an der Mühlbachprome- nade" durch die Stadt Plattling wurde durch das Sachverständigenbüro "Hoock & Partner" aus Landshut mit Datum vom XX.02.2021 ein schalltechnisches Gutachten erstellt. Dabei wurden u.a. Schallausbreitungsberechnungen zur Prognose der Lärm- immissionen durchgeführt, die im Geltungsbereich der Planung durch den Verkehr auf der Landauer Straße (Kreisstraße DEG 5) und der Dr.-Zacher-Straße hervorgerufen werden. Die Berechnungen erfolgten nach den "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90" auf Grundlage derjenigen Verkehrsbelastungen, die im Ver- kehrsmengen-Atlas 2015 des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr an der relevanten Zählstellennummer der Kreisstraße DEG 5 angegeben sind und die unter Berücksichtigung einer Verkehrszunahme von ca. 24 % als Planungsho- rizont für das Jahr 2035 hochgerechnet wurden. Die Verkehrsbelastung auf der Dr.- Zacher-Straße wurde auf Basis der Einwohnerzahlen für den Stadtteil Pielweichs gemäß dem Berechnungsverfahren von Bosserhoff abgeschätzt und ebenfalls hochge- rechnet. Die prognostizierten Beurteilungspegel wurden mit den im Beiblatt 1 zu Teil 1 der DIN 18005 für ein allgemeines Wohngebiet genannten Orientierungswerten vergli- chen, um zu überprüfen, ob das Plangebiet der vorgesehenen Nutzungsart zugeführt werden kann, ohne die Belange des Lärmimmissionsschutzes im Rahmen der Bauleit- planung zu verletzen. Im Zuge des Abwägungsprozesses wurden zur Beurteilung weiterhin die um 4 dB(A) höheren Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV herange- zogen, die der Gesetzgeber beim Neubau und der wesentlichen Änderung von öffentlichen Verkehrswegen als zumutbar und als Kennzeichen gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse ansieht. Die Berechnungsergebnisse sind auf farbigen Lärmbelas- tungskarten im Anhang des schalltechnischen Gutachtens dargestellt. Demnach werden die anzustrebenden Orientierungswerte OWWATag = 55 dB(A) und OWWANacht = 45 dB(A) überwiegend eingehalten. Lediglich Haus 1, Haus 4 und Haus 5 im Norden des Plangebiets sind vor den der Landauer Straße zugewandten West- und Nordfassaden sowie abschnittsweise vor den Ostfassaden tags und nachts von teilweise erheblichen Orientierungswertüberschreitungen um bis zu 11 dB(A) betrof- fen. Aktive Schallschutzmaßnahmen wie z.B. die Errichtung von Lärmschutzwänden am Nordrand des Geltungsbereichs kommen zur Verbesserung der Geräuschsituation nicht in Betracht, weil sie ei-ne unverhältnismäßige Höhenentwicklung aufweisen müssten, um auch auf Höhe der Ober- und Dachgeschosse eine spürbare Pegelminde- rung zu erzielen. So haben zusätzlich durchgeführte Schallausbreitungsberechnungen gezeigt, dass selbst dann, wenn sechs Meter hohe Lärmschutzwände entlang der Landauer Straße errichtet werden würden, auf Höhe der Dachgeschosse immer noch deutliche Orientierungs- bzw. Immissionsgrenzwertüberschreitungen in der Nachtzeit auftreten würden. Derart umfangreiche aktive Schallschutzmaßnahmen wären aus städtebaulicher Sicht nicht vertretbar und bei der vorgesehenen Erschließung des Wohngebiets aus Norden über die Landauer Straße zudem nicht durchgehend reali- sierbar. Um zu gewährleisten, dass in den schutzbedürftigen Außenwohnbereichen und Freiflächen eine der vorgesehenen Nutzungsart angemessene Aufenthaltsqualität im Freien vorherrscht, wird festgesetzt, dass Terrassen, Balkone und Dachterrassen, die _____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Seite 26 von 37 Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
Begründung Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“ im Anschluss an die Westfassaden von Haus 1, Haus 4 und Haus 5 entstehen, durch vorgehängte Glasfassaden, Glaselemente oder andere baulich gleichwertige Lärm- schutzmaßnahmen (z.B. Lärmschutzwände, erhöhte, geschlossen ausgeführte Brüstungen an Balkonen oder Dachterrassen) abgeschirmt werden müssen. Vorgabe dabei ist die Einhaltung des um 4 dB(A) höheren Immissionsgrenzwerts IGWWA,Tag = 59 dB(A) der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung), den der Gesetzgeber beim Neubau und der wesentlichen Änderung von öffentlichen Ver- kehrswegen als zumutbar und als Kennzeichen gesunder Wohnverhältnisse ansieht, in einer Immissionshöhe von jeweils 2,0 m über FOK. Außerdem wird das Entstehen schutzbedürftiger Außenwohnbereiche im Anschluss an die für die Besonnung weniger wichtigen Nord- und Ostfassaden von Haus 1 und Haus 4 sowie für die Nordfassade von Haus 5 über die Festsetzungen ausgeschlossen. Nachdem Haus 1 und Haus 4 an drei Seiten – davon insbesondere die für die Beson- nung wichtigen Westfassaden – von relevanten Orientierungs- bzw. Immissionsgrenzwertüberschreitungen in der Nachtzeit betroffen sind, können die erhöhten Verkehrslärmimmissionen nicht über die Festsetzung einer strikt lärmabge- wandten Grundrissorientierung bekämpft werden und es muss daher auf passiven Schallschutz mit einer Festsetzung von fensterunabhängigen, lärmgedämmten Belüftungssystemen für die betroffenen Schlaf- und Kinderzimmer zurückgegriffen werden. Weiterhin wird über die Festsetzungen der rechnerische Nachweis des Schallschutzes im Hochbau nach DIN 4109 gefordert, so dass sichergestellt ist, dass die Schalldämmungen der Außenbauteile der entstehenden Wohnhäuser (insbesonde- re die Fenster) für den vorgesehenen Schutzzweck ausreichend dimensioniert sind. Schließlich wird im Bebauungsplan darauf hingewiesen, dass zumindest in den vom Verkehrslärm am stärksten betroffenen Nordfassaden von Haus 1, Haus 4 und Haus 5 keine Außenwandöffnungen (z.B. Fenster, Türen) zu liegen kommen sollten, die zur Belüftung von Schlafräumen notwendig sind. Außerdem wurden Prognoseberechnungen zur Ermittlung der Lärmimmissionen durchgeführt, die im Geltungsbereich der Planung durch den Betrieb der bestehenden Sport- und Freizeitanlagen im Süden und Südosten der Planung (Karl-Weinberger- Stadion, städtisches Freibad) hervorgerufen werden. Dabei wurde ungünstigstenfalls eine Maximalauslastung aller Anlagen in den beiden relevanten Beurteilungszeiträu- men (sonntags in der Mittagsruhezeit von 13 – 15 Uhr sowie tagsüber außerhalb der Ruhezeiten von 9 – 13 Uhr und von 15 – 20 Uhr) unterstellt. Im Ergebnis war festzu- stellen, dass der jeweils zulässige Immissionsrichtwert der Zweiten Verordnung zur Änderung der 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) selbst dann einge- halten bzw. vielfach sogar deutlich unterschritten wird, wenn die maximal an einem Tag zu erwartenden Zuschauer ein Punktspiel der Plattlinger Kickers (Fußball) bzw. der Black Hawks (American Football) im Karl-Weinberger-Stadion besuchen und gleichzeitig alle Becken des Freibads der Stadtwerke Plattling und die zugehörige Liegewiese vollständig belegt sind. Damit ist die notwendige Nachbarverträglichkeit gewährleistet und der Bestandsschutz der Sport- und Freizeitanlagen abgesichert, ohne dass weitergehende Festsetzungen erforderlich wären. Schließlich wurden die auf dem westlich an den Geltungsbereich der Planung angren- zenden Grundstück Fl.Nr. 413/1 der Gemarkung Plattling auftretenden anlagenbedingten Geräuschentwicklungen ermittelt, auf welchem die T.CON GmbH & Co. KG das bestehende und ursprünglich als "Halle für Textilreinigung mit Laden" genehmigte Betriebsgebäude aktuell als Lager nutzt. Zu diesem Zweck wurde ein Simulationsmodell aufgestellt, das den Betrieb so nachbildet, wie er nach _____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Seite 27 von 37 Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
Begründung Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“ den Angaben der Grundstückseigentümerin derzeit praktiziert wird. Die auf diese Weise für die Tagzeit (6:00 bis 22:00 Uhr) prognostizierten Beurteilungspegel wurden mit dem in einem allgemeinen Wohngebiet anzustrebenden Orientierungswert OWWA,Tag = 55 dB(A) des Beiblatts 1 zu Teil 1 der DIN 18005 verglichen, um zu überprüfen, ob das Plangebiet der vorgesehenen Nutzungsart zugeführt werden kann, ohne die Belange des Lärmimmissionsschutzes im Rahmen der Bauleitplanung zu verletzen. Die Berechnungsergebnisse sind auf farbigen Lärmbelastungskarten im Anhang des schalltechnischen Gutachtens dargestellt. Das Gutachten kommt zu dem Fazit, dass das Heranrücken der schutzbedürftigen Nachbarschaft keine Gefährdung bzw. Einschränkung der derzeit praktizierten Betriebsabläufe für die T.CON GmbH & Co. KG mit sich bringt. In der Nachtzeit (22:00 bis 6:00 Uhr) findet kein Betrieb statt. Das Spitzenpegelkriterium der TA Lärm bleibt ebenfalls eingehal- ten. _____________________________________________________________________________________________________________________________________________ Seite 28 von 37 Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
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