BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTER GRÜNORDNUNG - "WA Wohnen an der Mühlbachpromenade" - Stadt Plattling

Die Seite wird erstellt Christian Hecht
 
WEITER LESEN
BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTER GRÜNORDNUNG - "WA Wohnen an der Mühlbachpromenade" - Stadt Plattling
Begründung                                                                     Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung
                                                                                  „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“

                      BEGRÜNDUNG
                                                                      ZUM
        BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTER
                GRÜNORDNUNG

                                   „WA Wohnen an der
                                   Mühlbachpromenade“
                     GEMÄß §13 a BAUGB ZUR INNENENTWICKLUNG

                                                  Stadt Plattling

                         Stadt:                                                                Plattling
                         Landkreis:                                                            Deggendorf
                         Regierungsbezirk:                                                     Niederbayern

_____________________________________________________________________________________________________________________________________________

Seite 1 von 37                                                                                   Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTER GRÜNORDNUNG - "WA Wohnen an der Mühlbachpromenade" - Stadt Plattling
Begründung                                                                       Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung
                                                                                    „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“

Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis ...............................................................................................................2
1.         PLANUNGSANLASS ...................................................................................................4
     1.1              Aufstellungsbeschluss ............................................................. 4
     1.2              Verfahren nach § 13 a BauGB .................................................. 4
     1.3              Ziel und Zweck der Planung ..................................................... 4
2.         BESCHREIBUNG DES PLANUNGSGEBIETES ..........................................................5
     2.1              Lage .................................................................................... 5
     2.2              Geltungsbereich und Größe des Bebauungsplanes ....................... 5
     2.3              Bestandsgebäude im Geltungsbereich........................................ 6
     2.4              Bestandsgebäude umgebende Bebauung ................................... 7
     2.5              Topographie .......................................................................... 9
     2.6              Kultur- und Sachgüter ............................................................ 9
     2.7              Altlasten ..............................................................................10
3.         ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN ........................................................................... 11
     3.1              Landesentwicklungsprogramm Bayern ...................................... 11
     3.2              Regionalplan ........................................................................13
     3.3              Überschwemmungsgebiete ..................................................... 14
     3.4              Wassersensibler Bereich ......................................................... 15
     3.5              Flächennutzungsplan ............................................................. 17
4.         STÄDTEBAULICHES ZIEL ........................................................................................18
     4.1              Art der baulichen Nutzung ...................................................... 22
     4.2              Maß der baulichen Nutzung..................................................... 22
     4.3              Abstandsflächen ................................................................... 23
     4.4              Bauweise, Baugrenzen ........................................................... 24
     4.5              Gestalterische Festsetzungen .................................................. 24
5.         ERSCHLIESSUNG (VER- UND ENTSORGUNG) ..................................................... 24
     5.1              Verkehr ...............................................................................24
     5.2              Stellplätze ...........................................................................24
     5.3              Wasserversorgung ................................................................ 24
     5.4              Abwasserentsorgung ............................................................. 24
     5.5              Stromversorgung .................................................................. 25
     5.6              Abfallentsorgung ................................................................... 25
     5.7              Telekommunikation ............................................................... 25
     5.8              Löschwasserversorgung ......................................................... 25
6.         IMMISSIONSSCHUTZ ...............................................................................................26

_____________________________________________________________________________________________________________________________________________

     Seite 2 von 37                                                                                   Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTER GRÜNORDNUNG - "WA Wohnen an der Mühlbachpromenade" - Stadt Plattling
Begründung                                                                       Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung
                                                                                    „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“

7.        KLIMASCHUTZ .........................................................................................................29
8.        GRÜNORDNUNG......................................................................................................29
     8.1              Rechtliche Grundlagen ........................................................... 29
       8.1.1          Bestandteile der Planung ........................................................ 29
     8.2        Bestandsaufnahme ................................................................ 30
       8.2.1    Schutzgebiete ...................................................................... 30
         8.2.1.1   Schutzgebiete gemäß Europarecht (Natura 2000) ........................ 30
         8.2.1.2   Schutzgebiete gemäß nationalem Recht ......................................... 31
         8.2.1.3   Biotopkartierung Bayern .................................................................... 32
         8.2.1.4   Bindung BNatSchG und BayNatSchG ............................................... 33
       8.2.2    Grundwasser ........................................................................33
       8.2.3    Wild abfließendes Niederschlagswasser, Starkregen und Sturzfluten34
       8.2.4    Vorhandene Grünstrukturen .................................................... 35
       8.2.5    Spezielle artenschutzrechtliche Vorprüfung (saP)........................ 35
     8.3              Planung ...............................................................................35
       8.3.1          Festsetzungen Grünordnung ................................................... 35
       8.3.2          Vermeidungs- bzw. Minimierungsmaßnahmen ........................... 36

_____________________________________________________________________________________________________________________________________________

     Seite 3 von 37                                                                                   Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTER GRÜNORDNUNG - "WA Wohnen an der Mühlbachpromenade" - Stadt Plattling
Begründung                                                                       Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung
                                                                                    „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“

1.              PLANUNGSANLASS

1.1             Aufstellungsbeschluss
Der Stadtrat Plattling hat am __.__.____ beschlossen, den Bebauungsplan mit
integrierter Grünordnung "WA Wohnen an der Mühlbachpromenade" gemäß § 13 a
BauGB 1 aufzustellen.

1.2             Verfahren nach § 13 a BauGB
Der Stadtrat hat beschlossen, den Bebauungsplan "WA Wohnen an der Mühlbachpro-
menade" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB 2 durchzuführen.
Die Voraussetzungen sind hierfür gegeben.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes beträgt insgesamt 12.236 m², somit
beträgt die überbaubare Grundfläche deutlich weniger als 20.000 m².
Aufgrund der Art des Vorhabens ergeben sich von dem geplanten Standort keine
Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB
genannten Schutzgüter, somit kann das Verfahren nach § 13 a BauGB angewandt
werden.
Ebenso unterliegt das Vorhaben gemäß § 13 a Abs. 1 BauGB, nicht der Pflicht einer
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG.
Gemäß der in Anlage 1 aufgeführten Liste „UVP-pflichtiger Vorhaben“ unter Punkt
18.7 UVPG liegt das geplante Vorhaben deutlich unter den Schwellenwerten für eine
UVP-Pflicht bzw. einer allgemeinen Vorprüfung im Einzelfall.

1.3             Ziel und Zweck der Planung
Da ein Investor zwischen Innenstadt und Mühlbach vorhat eine hochwertige Wohnan-
lage zu entwickeln, will die Stadt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes eine
rechtliche Grundlage zur Verwirklichung des Vorhabens schaffen.
Dabei wird die gesamte Fläche als allgemeines Wohngebiet mit großzügigen Freiflä-
chen ausgewiesen.

Die Ziele des Bebauungsplanes der Innenentwicklung sind:
 Schaffung von Wohnraum
 städtebauliche Ordnung der vorhandenen Situation
 Nachverdichtung auf innerstädtischen Flächen

1 (BauGB, 2013)
2 (BauGB, 2013)

_____________________________________________________________________________________________________________________________________________

    Seite 4 von 37                                                                                    Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTER GRÜNORDNUNG - "WA Wohnen an der Mühlbachpromenade" - Stadt Plattling
Begründung                                                                       Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung
                                                                                    „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“

2.              BESCHREIBUNG DES PLANUNGSGEBIETES

2.1             Lage
Das Planungsgebiet befindet sich in der Stadtmitte von Plattling zwischen Innenstadt
und Mühlbach. An das hier geplante Wohngebiet grenzt im Norden die Landauer
Straße, im Osten und Westen Bebauung und im Süden der Mühlbach mit neu gestal-
teter Uferpromenade an.

Abb. 1: Luftbild Planungsgebiet (rot) ohne Maßstab (aus Geodaten Online)

2.2             Geltungsbereich und Größe des Bebauungsplanes
Die Größe des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes umfasst insgesamt
12.236 m², es sind die Flurnummern 414, 415, 416 sowie eine Teilfläche der Flur-
nummer 419/9, der Gemarkung Plattling betroffen.

_____________________________________________________________________________________________________________________________________________

    Seite 5 von 37                                                                                    Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTER GRÜNORDNUNG - "WA Wohnen an der Mühlbachpromenade" - Stadt Plattling
Begründung                                                                       Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung
                                                                                    „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“

2.3             Bestandsgebäude im Geltungsbereich
Innerhalb des nördlichen Teils des Geltungsbereiches befinden sich mehrere Haupt-
und Nebengebäude, die allesamt entfernt werden.

Abb. 2: Nebengebäude auf Fl.-Nr. 416 an der östlichen Grenze des Geltungsbereiches,
Foto Jocham + Kellhuber

Abb. 3: Hauptgebäude auf Fl.-Nr. 414 mittig im Geltungsbereich, Foto Jocham + Kellhuber

_____________________________________________________________________________________________________________________________________________

    Seite 6 von 37                                                                                    Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTER GRÜNORDNUNG - "WA Wohnen an der Mühlbachpromenade" - Stadt Plattling
Begründung                                                                       Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung
                                                                                    „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“

2.4             Bestandsgebäude umgebende Bebauung
Zur Erarbeitung der Festsetzungen zum Bebauungsplan wurde auch die Bebauung in
der Nachbarschaft betrachtet. Östlich des Planungsgebietes befinden sich eine
Wohneinrichtung der Lebenshilfe Deggendorf e.V. (zweigeschossig mit Pultdach) sowie
bis zu dreigeschossige Wohngebäude mit Walmdach.

Abb. 4: Wohneinrichtung der Lebenshilfe Deggendorf e.V., Foto Jocham + Kellhuber

Abb. 5: Wohngebäude östlich des Planungsgebietes, Foto Jocham + Kellhuber

_____________________________________________________________________________________________________________________________________________

    Seite 7 von 37                                                                                    Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTER GRÜNORDNUNG - "WA Wohnen an der Mühlbachpromenade" - Stadt Plattling
Begründung                                                                       Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung
                                                                                    „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“

Westlich des Planungsgebiets befindet sich eine Autowerkstatt (bis zu zweigeschossig
mit Flachdach) sowie ein eingeschossiges Wohngebäude mit Walmdach.

Abb. 6: Autowerkstatt westlich des Planungsgebietes an der Dr.-Zacher-Straße,
Foto Jocham + Kellhuber

Abb. 7: Wohngebäude westlich des Planungsgebietes, Foto Jocham + Kellhuber

_____________________________________________________________________________________________________________________________________________

    Seite 8 von 37                                                                                    Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTER GRÜNORDNUNG - "WA Wohnen an der Mühlbachpromenade" - Stadt Plattling
Begründung                                                                       Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung
                                                                                    „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“

2.5             Topographie
Das Gelände im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ist eben.
Die mittlere Bestandshöhe liegt etwa bei 319 m üNN. 3

2.6             Kultur- und Sachgüter
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden sich keine Bau- oder Bodendenk-
mäler.
Nordöstlich des Geltungsbereiches befindet sich allerdings das Bodendenkmal
D-2-7243-0390 „Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich
der historischen Marktsiedlung von Plattling“. 4
Gemäß Art. 7.1 DSchG 5 bedürfen Bodeneingriffe aller Art auch in jenen Bereichen
einer denkmalrechtlichen Erlaubnis, in denen Bodendenkmäler vermutet oder den
Umständen nach angenommen werden müssen. Diese Erlaubnis ist in einem eigen-
ständigen Verfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu
beantragen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die erforderlichen Maßnahmen abhängig von Art und
Umfang der erhaltenen Bodendenkmäler einen größeren Umfang annehmen können
und rechtzeitig geplant werden müssen. Sollte die archäologische Ausgrabung als
Ersatz für die Erhaltung des Bodendenkmals notwendig sein, sind hierbei auch Vor-
und Nachbereitung der Ausgrabung zu berücksichtigen (u.a. Durchführungskonzept,
Konservierung und Verbleib der Funde).

                               Planungsgebiet

Abb. 8: Bodendenkmäler (rot), Baudenkmäler (pink) und Ensembles (rosa) (Ausschnitt aus Geodaten
Online)

3 (BayernViewer, 2019)
4 (Bayern Viewer, 2019)
5 (BayDSchG. Denkmaschutzgesetz)

_____________________________________________________________________________________________________________________________________________

    Seite 9 von 37                                                                                    Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTER GRÜNORDNUNG - "WA Wohnen an der Mühlbachpromenade" - Stadt Plattling
Begründung                                                                       Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung
                                                                                    „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“

In der Stadtmitte von Plattling, etwa 250m vom Planungsgebiet entfernt, befindet sich
zudem das Ensemble E-2-71-146-1 „Preysing- und Ludwigplatz“ mit einigen Bau-
denkmälern.

Für Baudenkmäler / Ensemble gibt es besondere Schutzbestimmungen gemäß der
Artikel 4 – 6 DSchG6. In diesem Fall ist zu beurteilen, ob sich die geplante Bebauung
auf das Erscheinungsbild der Baudenkmäler / Ensemble auswirkt. Dabei spielt es laut
Gesetz eine Rolle, ob das geplante Vorhaben zu einer Beeinträchtigung des Wesens,
des überlieferten Erscheinungsbildes oder der künstlerischen Wirkung eines Baudenk-
mals führen würde und gewichtige Gründe des Denkmalschutzes für die unveränderte
Beibehaltung des bisherigen Zustands sprechen (Art. 6 (2) DSchG).

In dem hier vorliegenden Fall wird das bezüglich der Baudenkmäler / Ensemble
folgendermaßen beurteilt:
Das Ensembles mit den Baudenkmäler befindet sich in einer Entfernung von ca. 250 m
vom Planungsgebiet.
Zwischen den Baudenkmälern / Ensemble und der geplanten Bebauung befinden sich
mehrere Bestandsgebäude, u. a mehrgeschossige Gebäude.
Somit besteht keine direkte Blick- oder Sichtbeziehung zu den Baudenkmälern /
Ensemble. Bei den Einzelbaudenkmälern ist somit eine Beeinträchtigung durch die
geplante Bebauung mit den getroffenen Festsetzungen nicht zu erwarten.

2.7             Altlasten
Auf den hier überplanten Flächen sind nach aktuellem Kenntnisstand keine Altlasten
vorhanden.

6 (BayDSchG. Denkmaschutzgesetz)

_____________________________________________________________________________________________________________________________________________

    Seite 10 von 37                                                                                   Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
Begründung                                                                       Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung
                                                                                    „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“

3.              ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN

              3.1                           Landesentwicklungsprogramm Bayern

Abb. 9: Landesentwicklungsprogramm Bayern 2013, geändert 2018,
Strukturkarte, Ausschnitt o.M.

Gemäß Landesentwicklungsprogramm liegt Plattling im ländlichen Raum mit Verdich-
tungsansätzen. Zudem ist Plattling als Oberzentrum im Zusammenhang mit
Deggendorf dargestellt. 7

Zur Schaffung von gleichwertigen und gesunden Lebens- und Arbeitsbedingungen hat
das LEP folgende Ziele und Grundsätze zur raumstrukturellen Entwicklung Bayerns
und seiner Teilräume formuliert:

1     Grundlagen und Herausforderungen der räumlichen Entwicklung
      und Ordnung Bayerns
1. 1 Gleichwertigkeit und Nachhaltigkeit
1.1.1 Gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen
1.1.1(Z)    In allen Teilräumen sind gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen
            zu schaffen oder zu erhalten. Die Stärken und Potenziale der Teilräume
            sind weiter zu entwickeln. Alle überörtlich raumbedeutsamen Planungen
            und Maßnahmen haben zur Verwirklichung dieses Ziels beizutragen.

1.1.2 Nachhaltige Raumentwicklung
1.1.2(Z)    Die räumliche Entwicklung Bayerns in seiner Gesamtheit und in seinen
            Teilräumen ist nachhaltig zu gestalten.

7 (Landesentwicklungsprogramm Bayern 2013, geändert 2018)

_____________________________________________________________________________________________________________________________________________

    Seite 11 von 37                                                                                   Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
Begründung                                                                       Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung
                                                                                    „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“

2    Raumstruktur
2.1 Zentrale Orte
2.1.8 Oberzentren
(G)      Die als Oberzentrum eingestuften Gemeinden sollen auf Grund ihrer räumli-
         chen Lage, ihrer funktionalen Ausstattung und ihrer Potenziale die
         großräumige, nachhaltige Entwicklung aller Teilräume langfristig befördern.

3   Siedlungsstruktur
3.2 Innenentwicklung vor Außenentwicklung
(Z)       In den Siedlungsgebieten sind die vorhandenen Potenziale der Innenent-
          wicklung möglichst vorrangig zu nutzen.

Aus den Zielen und Grundsätzen der Landesplanung geht hervor, dass die Stadt
Plattling - mit der Einordnung im ländlichen Raum mit Verdichtungsansätzen - durch
eine vorausschauende Kommunalpolitik attraktive Wohnbauflächen schaffen muss.
Diese Vorgaben der Landesplanung berühren und begründen das Planungsinteresse
der Stadt für den hier überplanten Raum eine entsprechende Bauleitplanung zu
verfolgen und für die notwendige Nachverdichtung zu sorgen. Damit wird dem wichti-
gen Ziel der Landesplanung Innenverdichtung vor Außenentwicklung und damit dem
Grundsatz mit sparsamen Umgang von Grund und Boden entsprochen.

_____________________________________________________________________________________________________________________________________________

    Seite 12 von 37                                                                                   Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
Begründung                                                                       Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung
                                                                                    „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“

3.2             Regionalplan
Nach der Gliederung Bayerns in Verwaltungsregionen befindet sich die Stadt Plattling
in der Region 12–Donau-Wald. Plattling liegt auf einer Entwicklungsachse und ist als
Oberzentrum im Zusammenhang mit Deggendorf dargestellt. Der Verfahrensbereich
ist als Stadt- und Umlandbereich im ländlichen Raum, aufgeführt. 8

Abb. 10: Regionalplan 12 – Donau-Wald,
Karte Raumstruktur, Ausschnitt o.M.

Der Regionalplan der Region 12 gibt folgende Ziele (Z) und Grundsätze (G) vor:
    nachhaltige Entwicklung der Region zur Sicherung der Lebens- und Arbeitsbe-
      dingungen (Z)
    Schaffung gleichwertiger Lebens- uns Arbeitsbedingungen in allen Regionsteilen
      (Z)
    räumlich ausgewogene Bevölkerungsentwicklung in der Region und den Teil-
      räumen (G)
    Stärkung des Oberzentrums Deggendorf/Plattling (G)

8 (Regionalplan Region 12)

_____________________________________________________________________________________________________________________________________________

    Seite 13 von 37                                                                                   Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
Begründung                                                                       Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung
                                                                                    „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“

3.3             Überschwemmungsgebiete
An Hand der Karte des Bayern-Viewer Aqua (Bild unten) in Bayern ist die Lage
und Ausdehnung der Schutzgebiete und das festgesetzte Überschwemmungsgebiet im
Stadtgebiet von Plattling erkennbar. Daraus ist ersichtlich, dass der geplante Standort
in einer Hochwassergefahrenfläche HQ extrem und zudem im geschützten Gebiet HQ
100 liegt. 9
Bei den Flächen mit gelber Schraffur handelt es sich um geschützte Gebiete für ein
HQ100. Das sind Bereiche, die hinter Hochwasserschutzeinrichtungen (z. B. Deichen)
liegen. Die Schutzeinrichtungen sind hier auf ein HQ100 ausgerichtet. Im wasserrecht-
lichen Sinn handelt es sich deshalb um ein „Gebiet mit HQ100-Schutz", weshalb
dieses Gebiet nicht in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegt.
Die dahinter liegenden geschützten Gebiete können jedoch in seltenen Fällen auch bei
einem HQ100 überflutet werden – etwa wenn ein Deich bricht, weil er dem Wasser-
druck nicht mehr Stand hält oder wenn sich bei einem lang anhaltenden Hochwasser
der Grundwasserspiegel hinter dem Deich erhöht. Die gelb-schraffierte Darstellung soll
auf dieses Risiko hinweisen. Es ist zu beachten, dass sich in der Realität, abhängig
davon an welcher Stelle eine Schutzeinrichtung versagt (z. B. ein Deich bricht), auch
Wassertiefen einstellen können, die von der Darstellung in den Karten abweichen.

                                                               Planungsgebiet

Abb. 11: Überschwemmungsgebiet im Stadtgebiet Plattling

9 (BayernViewer, 2019)

_____________________________________________________________________________________________________________________________________________

    Seite 14 von 37                                                                                   Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
Begründung                                                                       Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung
                                                                                    „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“

In den erstellten Hochwassergefahren- und -risikokarten ist der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes „Wohnen an der Mühlbachpromenade" deshalb als ein Gebiet
gekennzeichnet, in dem eine Hochwassergefahr und ein Hochwasserrisiko bei einem
extremen Hochwasserereignis (HOextrem) der Isar bestehen. Der Standort liegt
dementsprechend in einem Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten
gemäß § 78b Abs. 1 Satz 1 WHG.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes beträgt die Wasserspiegelhöhe bei einem
Extremhochwasser (HQextrem) ca. 320,4 m über NN (Höhenbezugssystem DHHN12
bzw. Höheim Status 100). Wären die Hochwasserschutzanlagen zum Schutz des
Standortes noch nicht auf ein HQ100 ausgebaut, würde sich dort bei einem HQ100
eine Wasserspiegelhöhe von ca. 319,9 m über NN (Höhenbezugssystem DHHN12 bzw.
Höhe im Status 100) einstellen.

Nach § 78b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 WHG (Risikogebiete außerhalb von Überschwem-
mungsgebieten) hat die Kommune in ihrer Abwägung den Schutz von Leben und
Gesundheit sowie die Vermeidung erheblicher Sachschäden in der Abwägung nach § 1
Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen. Unter Berücksichtigung der innerstädtischen Lage
der Planungsfläche und den Zielen zur Nachverdichtung und dem sparsamen Umgang
mit Grund und Boden, wägt die Kommune das Restrisiko eines extremen Hochwassers
bzw. eines Deichbruches durch die nachfolgenden Überlegungen und Maßnahmen ab:

Nachdem es sich hier um eine normale Wohnbebauung handelt, die nicht für beson-
ders schutzbedürftige Personengruppen ausgelegt ist, (betreutes Wohnen für
Senioren, Pflegebedürftige, Kinder) wird hier kein erhöhtes Gefährdungspotential
gesehen. Bei einem solchen außergewöhnlichen Ereignis wie einem Deichbruch bei
einem 100 jährlichen Hochwasserereignis oder einem extremen Hochwasserereignis-
ses, ist die Vorlaufzeit so groß, dass alle gefährdeten Personen rechtzeitig gewarnt
und in Sicherheit gebracht werden können. Zudem werden die fertigen Fußboden-
oberkanten des Erdgeschosses der neuen Gebäude um bis zu 80 cm höher geplant als
bei der bestehenden Bebauung. So wird im WA 1 als Mindesthöhe für den fertigen
Fußboden Erdgeschoß 320,00 m ü.NN und im WA 2 und 3 319,70 m ü.NN festgelegt.
Als Wasserspiegelhöhe bei einem extremen Hochwasserereignis der Isar wird die Höhe
von ca. 320,40 m ü.NN angegeben. Durch die Aufschüttung des Geländes auf die
festgesetzten Bezugshöhen wird somit auch der Sachschäden deutlich minimiert und
eine Lebensgefahr von Personen nach menschlichen Ermessen ausgeschlossen.
Zusätzlich werden die Hinweise aus der Stellungnahme des Landratsamtes Deggen-
dorf, Fachabteilung Belange des Wasserrechts / Fachkundige Stelle vom 03.02.2020
entweder als Festsetzung oder als Hinweis in den überarbeiteten Entwurf des Bebau-
ungsplanes aufgenommen.

3.4             Wassersensibler Bereich
Wassersensible Bereiche sind Standorte, die vom Wasser beeinflusst werden.
Nutzungen können hier beeinträchtigt werden durch

    über die Ufer tretende Flüsse und Bäche,
    zeitweise hohen Wasserabfluss in sonst trockenen Tälern oder
    zeitweise hoch anstehendes Grundwasser.

Im Unterschied zu amtlich festgesetzten oder für die Festsetzung vorgesehenen
Überschwemmungsgebieten kann bei dieser Fläche nicht angegeben werden, wie

_____________________________________________________________________________________________________________________________________________

    Seite 15 von 37                                                                                   Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
Begründung                                                                       Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung
                                                                                    „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“

wahrscheinlich Überschwemmungen sind. Die Flächen können je nach örtlicher
Situation ein kleines oder auch ein extremes Hochwasserereignis abdecken.
An Hand der Karte des Bayern-Viewer (Bild unten) in Bayern ist die Lage
und Ausdehnung des wassersensiblen Bereiches im Stadtgebiet von Plattling erkenn-
bar. 10 Daraus ist ersichtlich, dass sich der geplante Standort im wassersensiblen
Bereich befindet. Deshalb wird die festgesetzte Bezugshöhe von 320,00 m ü.NN ca.
1,0 m höher als das Bestandsgelände geplant, um dieser Tatsache Rechnung zu
tragen.
Nachdem diese Ereignisse kurzfristig auftreten können, ist es wichtig die geplante
Fußbodenoberkante des Erdgeschosses höher als den umgebenden Bestand zu
planen. Nachdem hier die Wassertiefe für HQ extrem mit 0-50 cm angegeben wird, ist
mit der festgesetzten Bezugshöhe ca. 0,5 - 1,0 m über die bestehenden Geländehö-
hen ausreichend Sicherheit gegeben.

                                                               Planungsgebiet

Abb. 12: Wassersensibler Bereich, Kartenausschnitt (unmaßstäblich)

Hellgrün:             wassersensibler Bereich

10 (BayernViewer, 2019)

_____________________________________________________________________________________________________________________________________________

    Seite 16 von 37                                                                                   Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
Begründung                                                                       Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung
                                                                                    „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“

3.5             Flächennutzungsplan
Im derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan sind die Flächen des Planungsgebie-
tes als Mischgebiet dargestellt.

Abb. 13: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Plattling, ohne Maßstab

Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13 a (2) Nr. 2 im Wege der Berichtigung
angepasst. Es sollen zukünftig alle Flächen im Geltungsbereich dieses Bebauungspla-
nes als allgemeines Wohngebiet dargestellt werden.

_____________________________________________________________________________________________________________________________________________

    Seite 17 von 37                                                                                   Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
Begründung                                                                       Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung
                                                                                    „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“

4.              STÄDTEBAULICHES ZIEL
Die städtebauliche Konzeption sieht hier eine Nachverdichtung durch Mehrfamilien-
häuser im innerstädtischen Bereich vor.

Für dieses innerstädtische Geviert mit der attraktiven Lage im unmittelbaren Nahbe-
reich des Stadtkerns sowie im direkten Anschluss an den Grünzug des Mühlbachs
wurden im Vorfeld über ein städtebauliches Konzept eine städtebauliche Gesamtpla-
nung für das Planungsgebiet erarbeitet. Dabei wurden in mehreren Gesprächen mit
der Stadt und den Gremien das Konzept so verfeinert, dass das Ziel ein stimmiges
städtebauliches Konzept für den gesamten Bereich als Grundlage für den Bebauungs-
plan erreicht werden konnte.

Folgende Planungsgedanken waren Grundlage für das Konzept:

•       Moderate Nachverdichtung in dem innerstädtischen Bereich mit maximal 3
        Vollgeschossen und einem zurückgesetzten Dachgeschoß
•       Hochwertige Grünbereiche zwischen den Gebäuden
•       Nachweis der Stellplätze über Tiefgarage
•       Situierung der Baukörper um einen großzügigen Platz (gleichzeitig Wendeplatte)
•       Längenbegrenzung der Baukörper
•       Abstufung der Höhe durch ein zurückgesetztes Dachgeschoss
•       Festsetzung von Gründächern zur Verbesserung des Kleinklimas und der Was-
        serrückhaltung
•       Abstand mit den Gebäuden zur Landauer Straße aus immissionsschutzrechtli-
        chen Gründen
•       Gemeinschaftsstellplätze entlang der Straße für Besucher
•       Anbindung der inneren Erschließung sowohl an die Landauer Straße als auch an
        die Wiserstraße
•       Fußläufige Anbindung des Wohngebiets an die Mühlbach-Promenade
•       Baumreihe entlang der Erschließungsstraße
•       Eingrünung des Wohngebiets mit Bäumen und Strauchgruppen

Die nachfolgenden Bilder zeigen das städtebauliche Konzept, das auf der Grundlage
der vorhergehenden Planungsgedanken erstellt wurde:

_____________________________________________________________________________________________________________________________________________

    Seite 18 von 37                                                                                   Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
Begründung                                                                       Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung
                                                                                    „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“

Abb. 14: Städtebauliches Konzept vom 22.10.2019, Lageplan ohne Maßstab

_____________________________________________________________________________________________________________________________________________

    Seite 19 von 37                                                                                   Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
Begründung                                                                       Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung
                                                                                    „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“

Abb. 15: Städtebauliches Konzept vom 22.10.2019, Perspektive

Abb. 16: Städtebauliches Konzept vom 22.10.2019, Perspektive

_____________________________________________________________________________________________________________________________________________

    Seite 20 von 37                                                                                   Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
Begründung                                                                       Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung
                                                                                    „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“

Auf der Grundlage dieser städtebaulichen Planung wurden die planlichen und textli-
chen Festsetzungen des Bebauungsplanes erstellt.

Das Baugebiet selbst wird in die drei Bereiche WA 1 – WA 3 aufgeteilt.
Die Aufteilung bezieht sich ausschließlich auf die zulässigen Wohneinheiten.
So sind im WA 1, ganz im Westen des Geltungsbereichs, maximal 33 Wohneinheiten
zulässig. Im WA 2, der sich im Osten des Geltungsbereichs befindet sind maximal 40
Wohneinheiten erlaubt und im WA 3, im südlichen Teilbereich des Geltungsbereiches
maximal 22 Wohneinheiten.

Um das harmonisches Gesamtbild des städtebaulichen Konzeptes zu erreichen,
werden für den gesamten Geltungsbereich dieselben Wandhöhen sowie ausschließlich
begrünte bzw. bekieste Flachdächer für Hauptgebäude festgesetzt.
Die Wandhöhen werden als WH1 mit 10,50 m und WH2 mit 13,20 m begrenzt.
Zusammen mit den entsprechenden planlichen Festsetzungen wird das städtebauliche
Planungsziel erreicht, dass die Hauptgebäude max. 3-geschossig (=WH1) mit einem
zurückgesetzten vierten Geschoss (=WH2) errichtet werden dürfen. Durch den
Versatz entsteht im Westen und Süden der Hauptgebäude für das vierte Geschoss
eine attraktive Dachterrasse.

Um die Entstehung eines hochwertigen, verkehrsberuhigten Quartiers zu ermögli-
chen, werden alle erforderlichen Stellplätze (es gilt ein Stellplatzschlüssel von 1,5
PKW pro Wohneinheit) in großzügigen Tiefgaragen nachgewiesen. Es soll damit die
Möglichkeit zur Schaffung von großzügigen Freiflächen im Quartier ermöglicht wer-
den.

Auf Grund der Stellungnahme des Landratsamtes Deggendorf Fachabteilung Städte-
bau vom 03.02.2020 wurden die planlichen und textlichen Festsetzungen
dahingehend überarbeitet, dass die Abstände zwischen den Baufenster zum Teil
vergrößert wurde, die Baufenster verkürzt bzw. verkleinert wurden, um genügend
Abstand zwischen den Baukörpern sicherzustellen. An der grundsätzlichen Konzeption
wurde festgehalten.

Ebenso wird aus naturschutzfachlichen Gründen festgesetzt, dass mindestens 70 %
der Dächer zu begrünen sind.

Durch die entsprechenden Festsetzungen für Pflanzungen mit den naturschutzfachlich
notwendigen Maßnahmen wird die Durchgrünung des allgemeinen Wohngebietes
sichergestellt.
Durch weitere textliche Festsetzungen zur Grünordnung auf den privaten Baugrund-
stücken wird die Ein- und Durchgrünung des Gebietes erreicht.

Das vorrangige Ziel des Bebauungsplanes der Innenentwicklung ist die Schaffung von
Wohnbauflächen.

Insgesamt werden folgenden Aspekte berücksichtigt:
 städtebauliche Einbindung der Bebauung
 Formulierung der Festsetzungen auf der Grundlage des städtebaulichen Konzeptes
 die Regelung des Oberflächenwasserabflusses
 der Naturschutz und der Landschaftspflege

_____________________________________________________________________________________________________________________________________________

    Seite 21 von 37                                                                                   Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
Begründung                                                                       Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung
                                                                                    „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“

Der Bebauungsplan der Innenentwicklung stellt innerhalb seines Geltungsbereichs
eine geordnete bauliche Entwicklung des Gebietes, sowie eine wirtschaftliche und
sinnvolle Erschließung sicher.

4.1             Art der baulichen Nutzung
Vorgesehen ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA)
nach § 4 BauNVO mit den Bereichen WA 1-3.
Nicht zulässig sind Ausnahmen gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 1-5 BauNVO.

4.2             Maß der baulichen Nutzung
Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung wurden unter Anwendung des
§ 17 BauNVO getroffen.

Ausweisung einer Grundflächenzahl (GRZ):
Damit wird das rechtliche Minimum desjenigen bebauungsfreien Flächenanteiles
sichergestellt, der im Rahmen einer gerechten Abwägung die naturschutzfachlichen
Interessen an einer möglichst geringen Flächenversiegelung gegenüber den Belangen
einer möglichst optimalen wirtschaftlichen Nutzung (und somit eines sparsamen
Umganges mit Grund und Boden durch die optimale Ausnutzung) notwendig ist. Für
das WA wird eine höchstzulässige Grundflächenzahl von 0,4 festgesetzt.
Die GRZ kann durch Anlagen nach § 19 Abs. 4 BNVO Nr. 1-2 bis zu einer maximalen
GRZ von 0,6 überschritten werden. Für Tiefgaragen ist eine Überschreitung der GRZ
bis max. 0,8 zulässig. Diese Überschreitung ist städtebaulich sinnvoll, da mit der
festgesetzten Größe der Tiefgarage alle gemäß dem festgesetzten Stellplatzschlüssel
nachzuweisenden Stellplätze in der Tiefgarage nachgewiesen werden können und
somit oberirdisch Freiflächen entstehen, die gärtnerisch gestaltet werden können.
Durch die festgesetzte Mindeststärke der durchwurzelbaren Schicht auf der Tiefgara-
ge können hochwertige attraktive Freiflächen entstehen.

maximale Wandhöhe / (Firsthöhe):
Unter Berücksichtigung der bestehenden Gebäude im Geltungsbereich (siehe auch
2.3) und in der umgebenden Bebauung (siehe auch 2.4) wurden die maximalen
Wandhöhen festgesetzt.
Zur Ermittlung dieser Festsetzungen wurde vom Büro Jocham + Kellhuber der
Bestand vor Ort in Augenschein genommen.

So wurden folgende maximalen Wandhöhen zugelassen.
Hauptgebäude:          WH 1:     10,50m
                       WH 2:     13,20m

Nebenanlagen:                             WH:                     3,00m

_____________________________________________________________________________________________________________________________________________

    Seite 22 von 37                                                                                   Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
Begründung                                                                       Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung
                                                                                    „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“

4.3             Abstandsflächen
Zweckbestimmung der Einhaltung der Abstandsflächen:
Das Abstandsflächenrecht sichert Freiflächen zwischen den Gebäuden, die grundsätz-
lich nicht überbaut werden dürfen. Abstandsflächen entsprechen den neuzeitlichen
Forderungen an
• ein gesundes Wohnen und Arbeiten in gut belichteten, besonnten und belüfteten
    Gebäuden und sichern so im öffentlichen, wie im privaten Interesse gesunde
    Wohn- und Arbeitsverhältnisse
• ein sozial verträgliches Wohnen mit einem ausreichenden Abstand zu den Nach-
    barn
• den notwendigen Brandschutz.

Ab 1.Februar 2021 gilt ein neues Abstandsflächenrecht in der BayBO. Der Artikel 6
wurde grundlegend überarbeitet. Um die landesplanerisch gewünschte Nachverdich-
tung für Wohnraum in der praktischen Umsetzung zu erreichen wurden die
Abstandsflächen wesentlich verkürzt. So gilt jetzt für Wohngebäude generell H 0,4.
Unter dem Aspekt der Wohnraumschaffung und des sparsamen Umgangs mit Grund
und Boden geht der Gesetzgeber davon aus, dass auch mit diesen verkürzten Ab-
standsflächen die oben genannten Aspekte noch erfüllt werden können. Deshalb wird
im Bebauungsplan die Regelung zu den Abstandsflächen überarbeitet. Generell
können die Kommunen im Bebauungsplan andere Abstandsflächen festsetzten als in
der BayBO vorgegeben ist.

Nachdem im benachbarten Bebauungsplan H/2 festgesetzt wurde und die Stadt für
die angrenzende Nachbarschaft durch das neue Abstandflächenrecht in der BayBO
keine Nachteile schaffen will, wird in dem Bebauungsplan ein von der neuen BayBO
abweichendes Abstandsflächenrecht festgesetzt.

So sind als Abstand zu den angrenzenden Grundstückgrenzen mindestens H/2
einzuhalten. Die Abstände der Gebäude innerhalb des Geltungsbereichs sollen aber
auf Grund der gewünschten Nachverdichtung und zur Schaffung von Wohnraum von
dem neuen Abstandsflächenrecht profitieren. Deshalb wird festgesetzt, dass innerhalb
des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes für die Hauptgebäude untereinander
mindestens H 0,4 anzusetzen ist.
Die abstandsrelevante Wandhöhe ist das Maß von der festgesetzten Bezugshöhe
unter Punkt II. 4.3 bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut oder bis zum
oberen Abschluss der Wand bzw. Attika.
Abweichend von Art. 6 Abs 9 Nr. 1 und 2 sind entlang der östlichen Grenze maximal
3 Nebengebäude in einer maximalen Länge von 9,0 m in den dafür planlich festge-
setzten Baufenstern (siehe Punkt II 2.3) über die in der BayBO zulässigen
Gesamtlänge von 15m hinaus zulässig. Durch diese Festsetzung wird erreicht, dass
die geschlossenen Nebengebäude für Müllbehälter und Fahrräder zum Teil abgewandt
vom öffentlichen Straßenraum errichtet werden können. Dies trägt deutlich zur
Steigerung eines attraktiven öffentlichen Straßenraum mit Aufenthaltsqualität bei.

_____________________________________________________________________________________________________________________________________________

    Seite 23 von 37                                                                                   Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
Begründung                                                                       Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung
                                                                                    „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“

4.4             Bauweise, Baugrenzen
Bauweise
Für den Geltungsbereich gilt eine offene Bauweise.

Baugrenzen
Durch die Festsetzung einzelner Baugrenzen für die jeweiligen Wohngebäude wird die
überbaubare Grundstücksfläche definiert, innerhalb der das Gebäude zu errichten ist.
Verfahrensfreie Gebäude nach Art. 57 Abs. 1 BayBO und Nebenanlagen nach
§ 12 und 14 Abs. 1 BauNVO sind außerhalb der Baugrenzen nicht zulässig. Außerhalb
der Baugrenzen sind nur Zufahrten, Fußwege, Nebenanlagen gemäß §14(2) BauNVO
zulässig. Die Terrassen und Balkone sind innerhalb des Baufensters zu errichten.

4.5             Gestalterische Festsetzungen
Ein besonderes Augenmerk wird bei der Nachverdichtung auf die Entstehung eines
homogenen Bildes gelegt. Gestalterische Festsetzungen werden generell für die
Dachform, -neigung, -deckung und Fassadengestaltung in dem Umfang getroffen, die
für die Einfügung in den umgebenden Bestand erforderlich sind und das gesetzte Ziel
zur Schaffung eines homogenen Erscheinungsbildes und zur Umsetzung des städte-
baulichen Konzeptes beitragen.

5.              ERSCHLIESSUNG (VER- UND ENTSORGUNG)

5.1             Verkehr
Das Planungsgebiet wird durch die „Landauer Straße“ sowie die „Wiserstraße“ er-
schlossen. Diese beiden Straßen werden durch die neu geplante interne
Erschließungsstraße verbunden.

5.2             Stellplätze
Die notwendigen Stellplätze sind auf dem Baugrundstück ausschließlich innerhalb der
hierfür festgesetzten Tiefgarage unterzubringen.
Es wird ein Stellplatzschlüssel von 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit festgesetzt.
Entlang der inneren Erschließungsstraße sind Gemeinschaftsstellplätze für Besucher
vorgesehen.

5.3             Wasserversorgung
Die Wasserversorgung ist als gesichert anzusehen und erfolgt durch Anbindung an die
Wasserversorgung der Stadtwerke.

5.4             Abwasserentsorgung
Schmutzwasser
Das Schmutzwasser ist dem bestehenden Mischwasserkanal in der Landauer Straße
und / oder Wiserstraße zuzuführen. Für die Schmutzwasserentsorgung werden drei
bereits vorhandene Hausanschlüsse zur Verfügung gestellt.
Die max. Einleitungsmenge beträgt hierfür 40 l/ s.
Es befinden sich zwei Anschlüsse im Bereich der Landauer Straße und einer im Bereich
der Wiserstraße.

_____________________________________________________________________________________________________________________________________________

    Seite 24 von 37                                                                                   Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
Begründung                                                                       Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung
                                                                                    „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“

Zur Erhaltung des Abflussvermögens des Kanalnetzes sind weitere Anschlüsse nicht
vorgesehen. Die vorhandenen Anschlüsse sind bei Abbrucharbeiten druckwasserdicht
zu verschließen, und für den späteren Gebrauch zu sichern.

Niederschlagswasser
Eine Einleitung in den bestehenden Mischwasserkanal ist nicht möglich. Es sind die
Vorgaben des Bayrischen Wassergesetzes anzuwenden. Das Niederschlagswasser ist
falls möglich vor Ort zu versickern (Arbeitsblatt DWA- A 138). Sollte eine Versicke-
rung nicht möglich sein, kann das Niederschlagswasser gedrosselt in den Vorfluter
(Mühlbach = Gewässer 3.Ordnung) eingeleitet werden (DWA-ATV, A 117), welcher
südlich des Plangebietes auf dem Flst. Nr. 2349 verläuft (Eigentum Stadt Plattling).
Eine Beeinträchtigung Dritter in Folge der Niederschlagswasserbeseitigung ist auszu-
schließen (Überflutungsnachweis nach DIN 1986 Teil 100 für große Grundstücke >
800 m²).

5.5             Stromversorgung
Die Stromversorgung des Gebietes ist durch Anschluss an das bestehende Versor-
gungsnetz gewährleistet.

5.6             Abfallentsorgung
Der in Plattling anfallende Abfall wird über die öffentliche Abfallentsorgung des ZAW
Donau-Wald entsorgt.
Besondere, über den allgemein zu erwartenden Rahmen hinausgehende Anforderun-
gen an die Abfallwirtschaft zeichnen sich durch das Plangebiet nicht ab.
Der Bauherr wird dazu angehalten (auch bereits während der Bauphase) anfallende
Abfälle, wo dieses möglich ist, zu sortieren und dem Recyclingverfahren zuzuführen.

5.7             Telekommunikation
Das Telekommunikationsnetz wird von den Stadtwerken Plattling mit Glasfasertechnik
aufgebaut. Die Anbindung erfolgt über die Landauer Straße. Der Verteilerpunkt für die
Glasfaseranschlüsse der einzelnen Gebäude wird in der neuen 20kV Trafostation
errichtet. Die Stadtwerke vermieten das erstellte Glasfasernetz an den regionalen
Anbieter R-KOM (Glasfaser Ostbayern) aus Regensburg.

5.8             Löschwasserversorgung
Entsprechend dem Arbeitsblatt V 405 des DVWB muss die Löschwasserversorgung
aus öffentlichen Wasserleitungen mindestens 800 l/min betragen.

_____________________________________________________________________________________________________________________________________________

    Seite 25 von 37                                                                                   Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
Begründung                                                                       Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung
                                                                                    „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“

6.              IMMISSIONSSCHUTZ
Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans "WA Wohnen an der Mühlbachprome-
nade" durch die Stadt Plattling wurde durch das Sachverständigenbüro "Hoock &
Partner" aus Landshut mit Datum vom XX.02.2021 ein schalltechnisches Gutachten
erstellt. Dabei wurden u.a. Schallausbreitungsberechnungen zur Prognose der Lärm-
immissionen durchgeführt, die im Geltungsbereich der Planung durch den Verkehr auf
der Landauer Straße (Kreisstraße DEG 5) und der Dr.-Zacher-Straße hervorgerufen
werden. Die Berechnungen erfolgten nach den "Richtlinien für den Lärmschutz an
Straßen - RLS-90" auf Grundlage derjenigen Verkehrsbelastungen, die im Ver-
kehrsmengen-Atlas 2015 des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und
Verkehr an der relevanten Zählstellennummer der Kreisstraße DEG 5 angegeben sind
und die unter Berücksichtigung einer Verkehrszunahme von ca. 24 % als Planungsho-
rizont für das Jahr 2035 hochgerechnet wurden. Die Verkehrsbelastung auf der Dr.-
Zacher-Straße wurde auf Basis der Einwohnerzahlen für den Stadtteil Pielweichs
gemäß dem Berechnungsverfahren von Bosserhoff abgeschätzt und ebenfalls hochge-
rechnet.

Die prognostizierten Beurteilungspegel wurden mit den im Beiblatt 1 zu Teil 1 der
DIN 18005 für ein allgemeines Wohngebiet genannten Orientierungswerten vergli-
chen, um zu überprüfen, ob das Plangebiet der vorgesehenen Nutzungsart zugeführt
werden kann, ohne die Belange des Lärmimmissionsschutzes im Rahmen der Bauleit-
planung zu verletzen. Im Zuge des Abwägungsprozesses wurden zur Beurteilung
weiterhin die um 4 dB(A) höheren Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV herange-
zogen, die der Gesetzgeber beim Neubau und der wesentlichen Änderung von
öffentlichen Verkehrswegen als zumutbar und als Kennzeichen gesunder Wohn- und
Arbeitsverhältnisse ansieht. Die Berechnungsergebnisse sind auf farbigen Lärmbelas-
tungskarten im Anhang des schalltechnischen Gutachtens dargestellt. Demnach
werden die anzustrebenden Orientierungswerte OWWATag = 55 dB(A) und
OWWANacht = 45 dB(A) überwiegend eingehalten. Lediglich Haus 1, Haus 4 und Haus 5
im Norden des Plangebiets sind vor den der Landauer Straße zugewandten West- und
Nordfassaden sowie abschnittsweise vor den Ostfassaden tags und nachts von
teilweise erheblichen Orientierungswertüberschreitungen um bis zu 11 dB(A) betrof-
fen.

Aktive Schallschutzmaßnahmen wie z.B. die Errichtung von Lärmschutzwänden am
Nordrand des Geltungsbereichs kommen zur Verbesserung der Geräuschsituation
nicht in Betracht, weil sie ei-ne unverhältnismäßige Höhenentwicklung aufweisen
müssten, um auch auf Höhe der Ober- und Dachgeschosse eine spürbare Pegelminde-
rung zu erzielen. So haben zusätzlich durchgeführte Schallausbreitungsberechnungen
gezeigt, dass selbst dann, wenn sechs Meter hohe Lärmschutzwände entlang der
Landauer Straße errichtet werden würden, auf Höhe der Dachgeschosse immer noch
deutliche Orientierungs- bzw. Immissionsgrenzwertüberschreitungen in der Nachtzeit
auftreten würden. Derart umfangreiche aktive Schallschutzmaßnahmen wären aus
städtebaulicher Sicht nicht vertretbar und bei der vorgesehenen Erschließung des
Wohngebiets aus Norden über die Landauer Straße zudem nicht durchgehend reali-
sierbar.

Um zu gewährleisten, dass in den schutzbedürftigen Außenwohnbereichen und
Freiflächen eine der vorgesehenen Nutzungsart angemessene Aufenthaltsqualität im
Freien vorherrscht, wird festgesetzt, dass Terrassen, Balkone und Dachterrassen, die

_____________________________________________________________________________________________________________________________________________

    Seite 26 von 37                                                                                   Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
Begründung                                                                       Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung
                                                                                    „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“

im Anschluss an die Westfassaden von Haus 1, Haus 4 und Haus 5 entstehen, durch
vorgehängte Glasfassaden, Glaselemente oder andere baulich gleichwertige Lärm-
schutzmaßnahmen (z.B. Lärmschutzwände, erhöhte, geschlossen ausgeführte
Brüstungen an Balkonen oder Dachterrassen) abgeschirmt werden müssen. Vorgabe
dabei ist die Einhaltung des um 4 dB(A) höheren Immissionsgrenzwerts
IGWWA,Tag = 59 dB(A) der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung), den der
Gesetzgeber beim Neubau und der wesentlichen Änderung von öffentlichen Ver-
kehrswegen als zumutbar und als Kennzeichen gesunder Wohnverhältnisse ansieht, in
einer Immissionshöhe von jeweils 2,0 m über FOK. Außerdem wird das Entstehen
schutzbedürftiger Außenwohnbereiche im Anschluss an die für die Besonnung weniger
wichtigen Nord- und Ostfassaden von Haus 1 und Haus 4 sowie für die Nordfassade
von Haus 5 über die Festsetzungen ausgeschlossen.

Nachdem Haus 1 und Haus 4 an drei Seiten – davon insbesondere die für die Beson-
nung wichtigen Westfassaden – von relevanten Orientierungs- bzw.
Immissionsgrenzwertüberschreitungen in der Nachtzeit betroffen sind, können die
erhöhten Verkehrslärmimmissionen nicht über die Festsetzung einer strikt lärmabge-
wandten Grundrissorientierung bekämpft werden und es muss daher auf passiven
Schallschutz mit einer Festsetzung von fensterunabhängigen, lärmgedämmten
Belüftungssystemen für die betroffenen Schlaf- und Kinderzimmer zurückgegriffen
werden. Weiterhin wird über die Festsetzungen der rechnerische Nachweis des
Schallschutzes im Hochbau nach DIN 4109 gefordert, so dass sichergestellt ist, dass
die Schalldämmungen der Außenbauteile der entstehenden Wohnhäuser (insbesonde-
re die Fenster) für den vorgesehenen Schutzzweck ausreichend dimensioniert sind.
Schließlich wird im Bebauungsplan darauf hingewiesen, dass zumindest in den vom
Verkehrslärm am stärksten betroffenen Nordfassaden von Haus 1, Haus 4 und Haus 5
keine Außenwandöffnungen (z.B. Fenster, Türen) zu liegen kommen sollten, die zur
Belüftung von Schlafräumen notwendig sind.

Außerdem wurden Prognoseberechnungen zur Ermittlung der Lärmimmissionen
durchgeführt, die im Geltungsbereich der Planung durch den Betrieb der bestehenden
Sport- und Freizeitanlagen im Süden und Südosten der Planung (Karl-Weinberger-
Stadion, städtisches Freibad) hervorgerufen werden. Dabei wurde ungünstigstenfalls
eine Maximalauslastung aller Anlagen in den beiden relevanten Beurteilungszeiträu-
men (sonntags in der Mittagsruhezeit von 13 – 15 Uhr sowie tagsüber außerhalb der
Ruhezeiten von 9 – 13 Uhr und von 15 – 20 Uhr) unterstellt. Im Ergebnis war festzu-
stellen, dass der jeweils zulässige Immissionsrichtwert der Zweiten Verordnung zur
Änderung der 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) selbst dann einge-
halten bzw. vielfach sogar deutlich unterschritten wird, wenn die maximal an einem
Tag zu erwartenden Zuschauer ein Punktspiel der Plattlinger Kickers (Fußball) bzw.
der Black Hawks (American Football) im Karl-Weinberger-Stadion besuchen und
gleichzeitig alle Becken des Freibads der Stadtwerke Plattling und die zugehörige
Liegewiese vollständig belegt sind. Damit ist die notwendige Nachbarverträglichkeit
gewährleistet und der Bestandsschutz der Sport- und Freizeitanlagen abgesichert,
ohne dass weitergehende Festsetzungen erforderlich wären.

Schließlich wurden die auf dem westlich an den Geltungsbereich der Planung angren-
zenden Grundstück Fl.Nr. 413/1 der Gemarkung Plattling auftretenden
anlagenbedingten Geräuschentwicklungen ermittelt, auf welchem die
T.CON GmbH & Co. KG das bestehende und ursprünglich als "Halle für Textilreinigung
mit Laden" genehmigte Betriebsgebäude aktuell als Lager nutzt. Zu diesem Zweck
wurde ein Simulationsmodell aufgestellt, das den Betrieb so nachbildet, wie er nach

_____________________________________________________________________________________________________________________________________________

    Seite 27 von 37                                                                                   Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
Begründung                                                                       Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung
                                                                                    „WA Wohnen an der Mühlbachpromenade“

den Angaben der Grundstückseigentümerin derzeit praktiziert wird. Die auf diese
Weise für die Tagzeit (6:00 bis 22:00 Uhr) prognostizierten Beurteilungspegel wurden
mit dem in einem allgemeinen Wohngebiet anzustrebenden Orientierungswert
OWWA,Tag = 55 dB(A) des Beiblatts 1 zu Teil 1 der DIN 18005 verglichen, um zu
überprüfen, ob das Plangebiet der vorgesehenen Nutzungsart zugeführt werden kann,
ohne die Belange des Lärmimmissionsschutzes im Rahmen der Bauleitplanung zu
verletzen. Die Berechnungsergebnisse sind auf farbigen Lärmbelastungskarten im
Anhang des schalltechnischen Gutachtens dargestellt. Das Gutachten kommt zu dem
Fazit, dass das Heranrücken der schutzbedürftigen Nachbarschaft keine Gefährdung
bzw. Einschränkung der derzeit praktizierten Betriebsabläufe für die
T.CON GmbH & Co. KG mit sich bringt. In der Nachtzeit (22:00 bis 6:00 Uhr) findet
kein Betrieb statt. Das Spitzenpegelkriterium der TA Lärm bleibt ebenfalls eingehal-
ten.

_____________________________________________________________________________________________________________________________________________

    Seite 28 von 37                                                                                   Entwurf i. d. Fassung v. 08.02.2021
Sie können auch lesen