Gleichstellungsplan für die Stadt Göttingen - Geltungsdauer 2018 2020 - Ansprechpartnerinnen

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Gleichstellungsplan für die Stadt Göttingen - Geltungsdauer 2018 2020 - Ansprechpartnerinnen
Gleichstellungsplan
     für die Stadt Göttingen
                         Geltungsdauer 2018 – 2020

Ansprechpartnerinnen:

Gleichstellungsbeauftragte         Fachbereich Personal und Organisation
Christine Müller                   Cordula Dankert
Tel.: 0551/400-2840                Tel.: 0551/400-2333
Gleichstellungsplan für die Stadt Göttingen - Geltungsdauer 2018 2020 - Ansprechpartnerinnen
Inhaltsverzeichnis
Vorwort .................................................................................................................................. 1
1.    Analyse der Bedienstetenstruktur ................................................................................... 2
      1.1      Gesamtbeschäftigung............................................................................................ 2

      1.2      Voll- und Teilzeitarbeit ........................................................................................... 3

      1.3      Laufbahn- und Besoldungsgruppen ....................................................................... 5

      1.4      Entgeltgruppen ...................................................................................................... 6

      1.5      Führungskräfte ...................................................................................................... 8

      1.6      Aus- und Weiterbildung ......................................................................................... 8

      1.7      Prognose vakanter Dienstposten/Arbeitsplätze ....................................................11

2.    Rahmenbedingungen und Ziele .....................................................................................13
3.    Maßnahmen, Projekte und Aktivitäten ...........................................................................14
      3.1      Charta der Vielfalt .................................................................................................14

      3.2      Audit Beruf und Familie ........................................................................................15

      3.3      Partnerschaftliches und respektvolles Verhalten am Arbeitsplatz .........................17

      3.4      Dienstliche Beurteilung .........................................................................................17

      3.5      Stellenausschreibung ...........................................................................................18

      3.6      Auswahlverfahren .................................................................................................19

      3.7      Berufsausbildung ..................................................................................................19

      3.8      Angestelltenlehrgänge I und II ..............................................................................20

      3.9      Mentoringprogramm für Nachwuchsführungskräfte ..............................................20

      3.10 Alternierende Telearbeit .......................................................................................21

      3.11 Perspektiven im Reinigungs- und Küchenbereich .................................................21

      3.12 Männer als Fachkräfte in Kindertagesstätten ........................................................22

4.    Evaluation......................................................................................................................23
Anhang .................................................................................................................................24
      Definitionen ...................................................................................................................24

      Rechtliche Grundlagen ..................................................................................................26

      Zahlenwerk ....................................................................................................................28

                                                                                                                                          II
Gleichstellungsplan für die Stadt Göttingen - Geltungsdauer 2018 2020 - Ansprechpartnerinnen
Vorwort
Rechtliche Grundlage für die Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst
stellt das zum 01.01.2011 aktualisierte Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG)
dar.

Ziel des Gesetzes ist es, Frauen und Männern gleiche Chancen im Erwerbsleben zu bieten.
Die Gleichberechtigung ist weiterhin noch nicht in allen Bereichen erreicht. Unterschiede lie-
gen weiterhin insbesondere in Führungspositionen und im Hinblick auf den Anteil an Teilzeit-
kräften vor.

Der vor diesem gesetzlichen Hintergrund erarbeitete Gleichstellungsplan umfasst nach dem
NGG eine Geltungsdauer von drei Jahren. Nach Ablauf der Zeit ist ein neuer Plan zu erstellen.
Die Stadt Göttingen schreibt dem Verfassungsauftrag, die tatsächliche Durchsetzung der
Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender
Nachteile hinzuwirken, einen hohen Stellenwert zu. Der Gleichstellungsplan ist ein zentrales
Instrument für eine auf Gleichstellung von Frauen und Männern gerichtete Personalplanung
und Personalentwicklung. Er beinhaltet eine Analyse der Bedienstetenstruktur, weist Ungleich-
heiten im beruflichen Fortkommen von Frauen und Männern aus und zeigt Unterrepräsentan-
zen auf. Der Gleichstellungsplan enthält eine Zusammenfassung der Maßnahmen, die zur
Gleichstellung der Geschlechter bei der Stadt Göttingen in den nächsten Jahren ergriffen oder
fortgeführt werden sollen.

Wichtige Bestandteile zur Gleichstellung sind die Erhöhung des Frauenanteils, insbesondere
in den Führungsfunktionen, die Erhaltung und Optimierung der existenzsichernden Arbeitsbe-
dingungen in den unteren Entgeltbereichen sowie der Ausbau von Entwicklungsmöglichkeiten.
Frauen und Männer sollen einfacher wählen können, Betreuungsaufgaben von Kindern oder
pflegebedürftigen Familienangehörigen zu übernehmen oder aufzuteilen. Daher ist die Ver-
besserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiterhin wichtiger Bestandteil einer wirk-
samen Gleichstellungspolitik.

Wir möchten alle Führungskräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auffordern, diesen
Gleichstellungsplan mit Leben zu füllen, damit es gelingt, den Lebenswirklichkeiten von Frauen
und Männern in unserer Stadtverwaltung gerecht zu werden.

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Gleichstellungsplan für die Stadt Göttingen - Geltungsdauer 2018 2020 - Ansprechpartnerinnen
1. Analyse der Bedienstetenstruktur

1.     Analyse der Bedienstetenstruktur
Die Analyse der Bedienstetenstruktur der Stadt Göttingen dient als Grundlage zur Zielbestim-
mung, die notwendig ist, um Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichstellung abzuleiten. Die
Daten bilden den Stand November 2017 ab.

Ein direkter Vergleich der Entgelt- und Besoldungsgruppen ist wegen der völlig unterschiedli-
chen tarif- und beamtenrechtlichen Vorschriften zur Eingruppierung/Besoldung nicht möglich.
Daher werden zunächst die Beamtinnen sowie die Beamten dargestellt und anschließend die
Tarifbeschäftigten ausgewiesen.

Eine Unterrepräsentanz liegt gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 NGG vor, wenn der Frauen- oder Män-
neranteil in einem Bereich (Entgelt-/Besoldungsgruppe) einer Dienststelle (Stadt Göttingen)
unter 45 vom Hundert liegt.

1.1    Gesamtbeschäftigung
Im November 2017 waren bei der Stadt Göttingen 2.421 Personen bedienstet, davon
1.263 Frauen (52,17 %) und 1.158 Männer (47,83 %).

                               Gesamt             Frauen                  Männer
Insgesamt                         2.421       1.263     52,17 %       1.158    47,83 %
Davon:
Beamtenanwärter/-innen                40         15      37,50 %          25      62,50 %
Auszubildende Verwaltung              77         38      49,35 %          39      50,65 %

                                                                                            2
1. Analyse der Bedienstetenstruktur

                          Auswertung nach Beschäftigungsvolumen:
                            Gesamt          Frauen               Männer
             Insgesamt       2.099,68   982,83 46,81 % 1.116,85 53,19 %

Bezogen auf die Gesamtbeschäftigung der Stadt Göttingen liegt demnach keine Unterreprä-
sentanz eines Geschlechts vor.

1.2        Voll- und Teilzeitarbeit
Frauen und Männer

Von den 2.421 Bediensteten sind zum Stichtag 49 Bedienstete beurlaubt (Frauenanteil 81,63
%). 1.623 Bedienstete arbeiten in Vollzeit (Frauenanteil 34,63 %), 749 Bedienstete arbeiten in
Teilzeit (Frauenanteil 88,25 %).

                    Gesamt                 Frauen                         Männer
Insgesamt                2.421        1.263          52,17 %          1.158          47,83 %
Davon:
Vollzeit                 1.623          562          34,63 %          1.061          65,37 %
Teilzeit                  749           661          88,25 %             88          11,75 %
Beurlaubt                    49          40          81,63 %              9          18,37 %

                                                                                            3
1. Analyse der Bedienstetenstruktur

Teilzeitmöglichkeiten werden überwiegend von Frauen wahrgenommen. Männer sind hier
stark unterrepräsentiert. Jedoch ist im Vergleich zu den Vorjahren die Anzahl an beurlaubten
oder in Teilzeit arbeitenden Männern gestiegen.

Beamtinnen, Beamte und Tarifbeschäftigte

Nur 18 % der Beamtinnen arbeiten in Vollzeit. Bei den Tarifbeschäftigten sind knapp 40 % der
Frauen vollzeitbeschäftigt. In beiden Bereichen ist deutlich, dass Frauen häufiger Teilzeitan-
gebote in Anspruch nehmen. Männer, insbesondere Beamte, arbeiten überwiegend in Vollzeit.

                                      Gesamt            Frauen              Männer
     Vollzeit                             1.623        562 34,63 %       1.061 65,37 %
     Davon
     Beamtinnen & Beamte                     400        73   18,25 %       327 81,75 %
     Tarifbeschäftigte                     1.223       489   39,98 %       734 60,02 %

                              Vollzeitbedienstete

                                  18%
                                        40%
                                                              Frauen
                                                              Männer
                     60%
                           82%
                                              Innenkreis: Beamtinnen &
                                              Beamte
                                              Außenkreis: Tarifbeschäftigte

                                                                                            4
1. Analyse der Bedienstetenstruktur

                                    Gesamt             Frauen             Männer
      Teilzeit                               749    661   88,25 %      88    11,75 %

      Davon:
      Beamtinnen & Beamte                     51     46      90,20 %    5       9,80 %
      Tarifbeschäftigte                      698    615      88,11 %   83      11,89 %

1.3    Laufbahn- und Besoldungsgruppen
Im Bereich der Beamtinnen und Beamten zeichnet sich teilweise eine starke Unterrepräsen-
tanz der Frauen ab.

Laufbahn                     Gesamt                Frauen                     Männer
ehem. höherer Dienst                30       9              30,00 %      21            70,00 %
ehem. gehobener Dienst            216     88                40,74 %    128             59,26 %
ehem. mittlerer Dienst            174        7               4,02 %    167             95,98 %

Im ehemaligen höheren Dienst der Allgemeinen Verwaltung (Laufbahngruppe 2, 2. Einstieg-
samt) sind Frauen mit einem Anteil von 30 % unterrepräsentiert. In diesem Bereich ist die
Unterrepräsentanz im Vergleich zum letzten Bericht abgemildert worden.

Die hohe Quote von Männern (96 %) im ehemaligen mittleren Dienst (Laufbahngruppe 1, 2.
Einstiegsamt) resultiert aus dem hohen Anteil an Feuerwehrbeamten in dieser Laufbahn-
gruppe.

                                                                                             5
1. Analyse der Bedienstetenstruktur

 Besoldungsgruppe Gesamt         Frauen                 Männer
 B8                        1            0      0,00%            1 100,00%
 B6                        1            0      0,00%            1 100,00%
 B5                        3            1    33,33%             2       66,67%
 A16                       3            1    33,33%             2       66,67%
 A15                      11            2    18,18%             9       81,82%
 A14                       9            4    44,44%             5       55,56%
 A13 hD                    2            1    50,00%             1       50,00%
 A13 gD                    7            2    28,57%             5       71,43%
 A12                      29            6    20,69%            23       79,31%
 A11                      57           22    38,60%            35       61,40%
 A10                      90           47    52,22%            43       47,78%
 A9 gD                    33           18    54,55%            15       45,45%
 A9+A9“Z“ mD              62            1      1,61%           61       98,39%
 A8                       45            2      4,44%           43       95,56%
 A7                       66            3      4,55%           63       95,45%
 A6                        1            1   100,00%             0         0,00%
 Anwärter/innen           40           15    37,50%            25       62,50%
Zahl = extrem unterrepräsentiert          Zahl = unterrepräsentiert i. S. d. NGG

1.4    Entgeltgruppen
Allgemeine Entgeltgruppen:
 Entgeltgruppe        Gesamt              Frauen                 Männer
 15                           7       4         57,14%        3            42,86%
 14                          24      19         79,17%        5            20,83%
 13                          28      16         57,14%       12            42,86%
 12                          21       5         23,81%       16            76,19%
 11                          61      35         57,38%       26            42,62%
 10                          46      15         32,61%       31            67,39%
 9c                          11       7         63,64%        4            36,36%
 9b                          74      41         55,41%       33            44,59%
 9a                        178      100         56,18%       78            43,82%
 8                           96      58         60,42%       38            39,58%
 7                           30      11         36,67%       19            63,33%
 6                         219      105         47,95%      114            52,05%
 5                         346      172         49,71%      174            50,29%
 4                           68       9         13,24%       59            86,76%
 3                           88      18         20,45%       70            79,55%
 2Ü                          41       4          9,76%       37            90,24%
 2                         113      104         92,04%        9             7,96%
 1                           96      83         86,46%       13            13,54%
 Auszubildende               77      38         49,35%       39            50,65%
Zahl = extrem unterrepräsentiert           Zahl = unterrepräsentiert i. S. d. NGG

                                                                                        6
1. Analyse der Bedienstetenstruktur

Bei den Tarifbeschäftigten ist insbesondere in den Entgeltgruppen 2Ü und 4 eine Unterreprä-
sentanz der Frauen erkennbar: In der Entgeltgruppe 2Ü sind überwiegend Straßenreiniger der
Göttinger Entsorgungsbetriebe eingruppiert. In der Entgeltgruppe 4 handelt es sich überwie-
gend um manuelle Tätigkeiten im Bereich des Baubetriebshofes und dem Fachbereich Stadt-
grün und Umwelt, die größtenteils durch männliche Beschäftigte ausgeübt werden. Bei insge-
samt 68 Beschäftigten beträgt die Frauenquote hier lediglich 13 % (neun Frauen).

In den Entgeltgruppen 1 und 2 ist eine starke Überrepräsentanz der Frauen zu verzeichnen.
Dies ergibt sich aus dem großen Anteil an Reinigungskräften und Küchenhilfen. Diese Berufe
werden noch immer mehrheitlich von Frauen ausgeübt.

Entgeltgruppen des Sozial- und Erziehungsdienstes:
 Entgeltgruppe     Gesamt                Frauen                 Männer
 S18                      3          2         66,67%       1             33,33%
 S17                      4          3         75,00%       1             25,00%
 S16                      2          1         50,00%       1             50,00%
 S15                     11         11        100,00%       0              0,00%
 S14                     44         32         72,73%      12             27,27%
 S13a                     1          1        100,00%       0              0,00%
 S13                     12         12        100,00%       0              0,00%
 S12                     28         22         78,57%       6             21,43%
 S11b                    43         34         79,07%       9             20,93%
 S10                      1          1        100,00%       0              0,00%
 S09                     12         12        100,00%       0              0,00%
 S08b                    17         13         76,47%       4             23,53%
 S08a                   130        124         95,38%       6              4,62%
 S03                     14         12         85,71%       2             14,29%
 S02                      3          2         66,67%       1             33,33%
Zahl = extrem unterrepräsentiert             Zahl = unterrepräsentiert i. S. d. NGG

In dem Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes sind die Frauen stark überrepräsentiert.

Entgeltgruppen des Pflegedienstes:
 Entgeltgruppe     Gesamt              Frauen                 Männer
 P10                      1          1      100,00 %      0             0,00 %
 P7                       9          9      100,00 %      0             0,00 %
 P5                       2          2      100,00 %      0             0,00 %
Zahl = extrem unterrepräsentiert           Zahl = unterrepräsentiert i. S. d. NGG

Es handelt sich um Beschäftigte in der Pflege, die im Seniorenzentrum eingesetzt sind.

                                                                                          7
1. Analyse der Bedienstetenstruktur

1.5    Führungskräfte
In den Führungspositionen sind Männer überrepräsentiert. Soweit sich der Führungsnach-
wuchs überwiegend aus Bediensteten der Laufbahn des ehemaligen gehobenen Verwaltungs-
dienstes rekrutiert, müsste der Frauenanteil bei den Führungskräften in absehbarer Zeit an-
steigen. Dies setzt allerdings voraus, dass sich die Frauen auf Führungspositionen bewerben
und im Auswahlverfahren obsiegen.

Führungskräfte                              Gesamt         Frauen              Männer
Dezernate                                        4    1        25,00 %     3      75,00 %
Fachbereiche, Referate, Eigenbetriebe            21   5         23,81 % 16         76,19 %
Fachdienste, Abteilungen im Eigenbetrieb         76 28          36,84 % 48         63,16 %

1.6    Aus- und Weiterbildung
Im Folgenden werden Übersichten zur Ausbildung/dem Studium, zu den Angestelltenlehrgän-
gen I und II sowie dem Mentoringprogramm für Führungsnachwuchskräfte dargestellt.

Bei den Beamtinnen und Beamten im Vorbereitungsdienst (insbesondere im Fachbereich Feu-
erwehr) sind die Frauen unterrepräsentiert. Hier befinden sich ausschließlich männliche An-
wärter im Vorbereitungsdienst. Bei den Auszubildenden im Verwaltungsdienst sind die Ge-
schlechter inzwischen ausgeglichen.

                                                                                         8
1. Analyse der Bedienstetenstruktur

                 Verwaltungs-            Stadtinspektor-                         Brandmeister-
                 fachangestellte         anwärter/-innen sonstige                anwärter/-innen
 2015 Frauen                         7                   5                   3                      0
      Männer                         6                   2                   4                      0
 2016 Frauen                        10                   6                   4                      0
      Männer                         6                   0                   8                      0
 2017 Frauen                         8                   4                   6                      0
      Männer                         7                   3                   9                     20

Der Angestelltenlehrgang I wird seit 2015 in der Vollzeitvariante angeboten. Die Kolleginnen
und Kollegen nehmen am etwa zehnmonatigen Lehrgang in Hannover teil. 2017 konnte die
Teilnehmendenzahl von zwei auf fünf Personen erhöht werden.

                    Teilnehmende am Angestelltenlehrgang I
                                         Frauen       Männer

                                                                  3

                               2           2                             2

                        0                         0

                        2015               2016                   2017

                                                                                                   9
1. Analyse der Bedienstetenstruktur

Seit August 2016 nehmen acht Bedienstete der Stadt Göttingen am nebendienstlichen Ange-
stelltenlehrgang II teil. Im Auswahlverfahren konnten sich vier Frauen und vier Männer durch-
setzen. Lehrgangsort ist Göttingen. Die Weiterbildung qualifiziert für die Übernahme höher
bewerteter Arbeitsplätze ab Entgeltgruppe 9b TVöD.

Der Angestelltenlehrgang II erstreckt sich über einen Zeitraum von 22 Monaten und soll alle
zwei Jahre angeboten werden.

Im Jahr 1999 wurde erstmals mit „Step up now“ ein Mentoringprogramm bei der Stadt Göttin-
gen angeboten. Seit 2011 nimmt die Stadt Göttingen regelmäßig am Programm des NSI teil.
In den ersten beiden Durchgängen richtete sich das Angebot ausschließlich an Frauen. Seit
2013 sind seitens des Studieninstituts auch Männer zugelassen. Da das Mentoringprogramm
zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen beitragen soll, sollen
auch weiterhin überwiegend Kolleginnen am Programm teilnehmen.

                                                                                          10
1. Analyse der Bedienstetenstruktur

1.7      Prognose vakanter Dienstposten/Arbeitsplätze
In den Jahren 2018 bis 2020 werden voraussichtlich 107 Bedienstete die gesetzliche Alters-
grenze erreichen und aus dem Dienst ausscheiden. Dabei sind eventuelle Frühverrentungen/-
pensionierungen durch Krankheit oder Schwerbehinderung nicht eingerechnet. Voraussicht-
lich wird diese Zahl sogar um einiges höher ausfallen, da eine Verrentung mit 63 Jahren für
langjährig Versicherte mit mindestens 45 Beitragsjahren möglich ist. Eine genaue Prognose,
wie viele Bedienstete der Stadt Göttingen diese Variante wählen, ist nicht möglich. Mangels
Vergleichswerten anderer Kommunen kann auch keine Abschätzung erfolgen.

Hinzu kommt eine weitere Fluktuation (Elternzeit, Beurlaubung, Wechsel der Arbeitgeberin
oder des Dienstherrn, Invalidität oder Tod) mit einem Näherungswert von 5 %. Unter der Be-
rücksichtigung anstehender organisatorischer Veränderungen sowie von Personaleinsparun-
gen u. ä. ergeben sich hier im Rahmen der Auswahlverfahren (bei gleicher Eignung, Befähi-
gung und fachlicher Leistung) Möglichkeiten, die Unterrepräsentanz eines Geschlechts im je-
weiligen Bereich abzubauen.

Die folgenden Tabellen zeigen das altersbedingte Ausscheiden aus dem Dienst, aufgeteilt auf
die nächsten drei Jahre und die jeweiligen Besoldungs- und Entgeltgruppen. Jeweils in der
letzten Zeile der Tabelle (UR*) ist vermerkt, ob in der Entgelt- oder Besoldungsgruppe Männer
(m) oder Frauen (w) unterrepräsentiert sind. Sofern keine Unterrepräsentanz im Sinne des
NGG besteht (Frauen- oder Männeranteil zwischen 45 und 55 %), ist ein Schrägstrich (/) ver-
merkt.
                                          Entgeltgruppe
           1   2    3   4 5 6       7   8    9a 9b      10     11    12    13    14    15
   2018    1   6    8   1 5 1           2     1          2                  2     1
   2019    0   4    1     1 2           3           2    1       1          1     1     1
   2020    0   6    2   4 5 7       3   2     5     1                 1     2
    UR*    m   m    w   w / /       w   m     m     m    w      m     w     m     m     m

                                       Entgeltgruppe
                   S03 S08a S08b S09 S11b S12 S13 S13a S14 S15 S17
            2018     1         2           1    1         1  1   1
            2019               1                1    1    1  1
            2020          2         2           1    1  1        1
             UR*     m    m    m    m     m    m    m   m m  m   m
                              *) UR = Unterrepräsentanz

                                                                                            11
1. Analyse der Bedienstetenstruktur

            Altersbedingt ausscheidende
                  Tarifbeschäftigte
20
15
                                                                    2020
10
                                                                    2019
 5
                                                                    2018
 0

                   Besoldungsgruppe          Summe
            9mD   10 11 12 13 14 15 B5 B6 B8 Gesamt
     2018                           1             1
     2019       1 0 1 2 1 2           1           8
     2020          1 1 1            1             4
     UR*       w    / w w w w w w w w

                   *) UR = Unterrepräsentanz

                                                                        12
2. Rahmenbedingungen und Ziele

2.      Rahmenbedingungen und Ziele
Gleichstellung und Frauenförderung sind Bestandteile der Personalentwicklung. Sie erfordern
ein geschlechtergerechtes Personalentwicklungskonzept, welches das Ziel hat, die Leistungs-
fähigkeit und die Arbeitszufriedenheit der Bediensteten durch systematische Personalentwick-
lungsaktivitäten zu erhalten und zu fördern. Dazu gehören auch familiengerechte Arbeitszeit-
modelle. Um die Vorgaben des § 15 Abs. 3 NGG zu erfüllen, ist das unterrepräsentierte Ge-
schlecht in dem jeweiligen Bereich bei gleicher Qualifikation so lange bevorzugt einzustellen
und beim Aufstieg zu berücksichtigen, bis die Quote in allen Bereichen, vor allem in Führungs-
funktionen, mindestens bei 45 % liegt.

Die gesetzlich vorgesehene Bestenauslese in Auswahlverfahren hat allein nach Eignung, Be-
fähigung und fachlicher Leistung zu erfolgen. Die Unterrepräsentanz eines Geschlechts ist erst
dann einzubeziehen, wenn mehrere Bedienstete, nach umfassender Auswertung der dienstli-
chen Beurteilung und der Hilfskriterien, gleich geeignet sind. Unter diesen Voraussetzungen
ist eine wirksame Förderung des unterrepräsentierten Geschlechts allein im Auswahlverfahren
kaum möglich. Vielmehr gilt es, die Qualifikation der Unterrepräsentierten vorab zu verbes-
sern, um die Chancen im Rahmen einer entsprechenden Auswahlentscheidung zu erhöhen.

Bei Haushaltssicherungskonzepten, Konsolidierungsmaßnahmen und organisatorischen Än-
derungen ist darauf zu achten, dass diese gegebenenfalls nicht einseitig zu Lasten der Be-
diensteten des in dem Bereich unterrepräsentierten Geschlechts gehen. Ist dies nicht zu ver-
meiden, sind Ausgleichsmaßnahmen wie z.B. das Angebot von Qualifizierungsmaßnahmen
für höherwertige Tätigkeiten vorzunehmen.

Vor dem Hintergrund der Strukturanalyse leiten sich für die Stadt Göttingen folgende Ziele ab,
die auch mit den Produktzielen des Haushalts in Einklang stehen:

     1. Stellenwiederbesetzungen zu mindestens 50 % mit dem in der Kategorie unterreprä-
        sentierten Geschlecht, soweit dies rechtlich möglich ist.
     2. Erhöhung des Frauenanteils in Führungsfunktionen.
     3. Förderung männlicher Erzieher in Kitas.
     4. Erhöhung des Anteils weiblicher Anwärterinnen bei der Berufsfeuerwehr.
     5. Erhalt und Optimierung existenzsichernder Arbeitsbedingungen in den unteren Entgelt-
        gruppen, insbesondere bei den Reinigungs- und Küchenkräften.
     6. Sensibilisierung aller Bediensteten durch verstärkte interne Kommunikation sowie Be-
        richterstattung in politischen Gremien.

                                                                                           13
3. Maßnahmen, Projekte und Aktivitäten

3.      Maßnahmen, Projekte und Aktivitäten

3.1      Charta der Vielfalt
Die Stadt Göttingen hat sich im Jahr 2017 der Charta der Vielfalt angeschlossen. Eine Zieldi-
mension der Charta nimmt das Thema Chancengleichheit in den Blick. Folgende Ziele sind in
der Charta postuliert:

1.    Eine Unternehmenskultur pflegen, die von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung
      jedes Einzelnen geprägt ist. Die Voraussetzungen schaffen, dass Vorgesetzte wie Mitar-
      beiterinnen und Mitarbeiter diese Werte erkennen, teilen und leben. Dabei kommt den
      Führungskräften eine besondere Vorbildfunktion zu.
2.    Die Personalprozesse überprüfen und sicherstellen, dass diese den vielfältigen Fähigkei-
      ten und Talenten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie dem Leistungsanspruch ge-
      recht werden.
3.    Die Vielfalt der Gesellschaft innerhalb und außerhalb der Verwaltung anerkennen, die da-
      rin liegenden Potenziale wertschätzen und für die Stadt Göttingen gewinnbringend einset-
      zen.
4.    Die Umsetzung der Charta zum Thema des internen und externen Dialogs machen.
5.    Über die Aktivitäten und den Fortschritt bei der Förderung der Vielfalt und Wertschätzung
      jährlich öffentlich Auskunft geben.
6.    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Diversity informieren und sie bei der Unterstützung
      der Charta einbeziehen.

Bei einer internen Bestandsaufnahme konnten bereits über 70 unterschiedliche Maßnahmen,
Aktivitäten und Projekte verzeichnet werden, die die vielseitigen Zieldimensionen des Diver-
sity-Managements betreffen. 30 der Maßnahmen zielen u. a. auf die Dimension Geschlecht
ab. In den kommenden Jahren gilt es zunächst, die Bediensteten der Stadt für das Thema
Diversität zu sensibilisieren und es als Querschnittthema möglichst in allen Personalprozessen
im Blick zu behalten.

                                                                                            14
3. Maßnahmen, Projekte und Aktivitäten

3.2    Audit Beruf und Familie
Die Vielfalt der Familienformen hat ebenso zugenommen wie die Vielfalt der Arbeitsformen.
So gilt es nach wie vor, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter auszubauen. Neben
einer steigenden Zahl an Eineltern- oder Patchworkfamilien steigt die Zahl derer, die sich um
die Pflege von Angehörigen kümmern müssen. Damit bleibt die Vereinbarkeit von Beruf und
Familie eine entscheidende Herausforderung.

Das auf die Initiative der gemeinnützigen Hertie-Stiftung gegründete Auditierungsverfahren
Beruf und Familie (kurz: Audit) ist ein strategisches Managementinstrument, das im Unterneh-
men einen Prozess zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie initiiert. Durch das Audit
werden der Handlungsbedarf innerhalb der Verwaltung festgestellt und Ziele sowie weiterfüh-
rende Maßnahmen für eine familienbewusste Personalpolitik erarbeitet.

Mit Hilfe dieses Audits hat die Stadt Göttingen auf der Basis einer Analyse des Status quo ihre
familienbewusste Personalpolitik gezielt ausgebaut. Seit 2009 ist die Stadt Göttingen zertifi-
ziertes Unternehmen und konnte in den Jahren 2012 und 2015 rezertifiziert werden.

Die Maßnahmen sollen die familiären Bedürfnisse noch besser mit den dienstlichen Anforde-
rungen in Einklang bringen und so die Arbeitszufriedenheit und Effizienz des Personaleinsat-
zes erhöhen. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer soll selbstver-
ständlicher Teil der Unternehmenskultur und auch Teil der Führungsaufgabe sein.

Das gemeinsame Ziel: Den Arbeitsplatz bei der Stadtverwaltung attraktiver gestalten, um auch
künftig qualifiziertes und motiviertes Personal anwerben und halten zu können und damit den
Auswirkungen des demografischen Wandels entgegenzutreten.

Im Rahmen des Audits sind Aktivitäten in unterschiedlichen Handlungsfeldern vorzunehmen,
um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Stadt Göttingen zu verbessern:

Arbeitsorganisation

Zielsetzung ist die Stabilisierung arbeitsorganisatorischer Rahmenbedingungen für eine fle-
xible Arbeitsmöglichkeit.

Es sollen möglichst Korridore für den Teilzeitumfang gebildet werden, um eine bessere Steu-
erbarkeit in den einzelnen Organisationseinheiten zu gewährleisten. Ein vollzeitnahes Teilzeit-
modell soll dabei in allen Lebenslagen unterstützt werden.

Zudem ist in diesem Handlungsfeld eine Evaluation der Telearbeit vorgesehen sowie die Prü-
fung einer möglichen Ausweitung der bestehenden Regelungen.

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3. Maßnahmen, Projekte und Aktivitäten

Das Thema Doppelbelastung wird neu aufgegriffen und im Rahmen des Betrieblichen Ge-
sundheitsmanagements mit konkreten Angeboten in den Fokus genommen.

Information und Kommunikation

Dieser Bereich befasst sich mit dem Ziel, die familien- und lebensphasenorientierte Personal-
politik durch eine kontinuierliche Kommunikation und Sensibilisierung in der Verwaltung prä-
sent zu halten. Im Intranet werden in dem auf der Startseite eingebundenen Button „Audit –
Beruf und Familie“ regelmäßig Informationen rund um die Vereinbarkeit veröffentlicht.

Regelmäßig sollen Bedienstete über bestehende Möglichkeiten und Neuerungen informiert
werden. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird durch Verankerung im laufenden Leitli-
nie-Prozess als wichtiges Gemeinschaftsziel kommuniziert.

Führung

Die Aufgabe der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und vor allem deren Förderung obliegt
den Führungskräften. Daher werden die Führungskräfte in diesem Zusammenhang umfas-
send sensibilisiert. Ein besonderes Augenmerk wird deshalb allen Vorgesetzten (in ihrem Ver-
antwortungsbereich) auf eine zukunftsorientierte Führung nahe gelegt. In der dienstlichen Be-
urteilung ist vor diesem Hintergrund das Beurteilungskriterium Work-Life-Balance eingefügt
worden.

Personalentwicklung

Das Handlungsfeld hat zum Ziel, eine chancengerechtere Personalentwicklung zu forcieren.
Zur Überprüfung und ggf. Optimierung des Prozesses rund um die Elternzeit soll ein Erfah-
rungsaustausch initiiert werden. Je nach Ergebnis erfolgt eine Anpassung des Prozesses.

Service für Familien

In diesem Handlungsfeld soll eine Stabilisierung der familienunterstützenden Infrastruktur
gleichermaßen wie deren Ausbau gefördert werden. Dazu wurden bestehende Kinderbetreu-
ungsmöglichkeiten erneut kommuniziert und sollen wiederkehrend Angebote zum Thema
Pflege gemacht werden.

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3. Maßnahmen, Projekte und Aktivitäten

3.3     Partnerschaftliches und respektvolles Verhalten am Arbeitsplatz
Die zugehörige interne Richtlinie der Stadt Göttingen aus dem Jahre 2005 stellt heraus, wel-
chen hohen Stellenwert der respektvolle und partnerschaftliche Umgang miteinander für ein
gutes Arbeitsklima hat. Ebenfalls wird in dieser Richtlinie geregelt, mit welchen Konsequenzen
bei konträrem Verhalten, etwa der sexuellen Belästigung und des Mobbings, zu rechnen ist.

Zwischenzeitlich sind sowohl gute Erfahrungen in der Anwendung der Richtlinie gemacht wor-
den als auch Schwierigkeiten deutlich geworden. Daher gilt es in den nächsten Jahren, die
Richtlinie zu aktualisieren, klare Beschwerdestrukturen einzurichten und die Rolle der zuge-
hörigen Umsetzungskommission neu auszurichten.

Eine Information der Bediensteten zu diesem Themenkomplex erfolgte z. B. anlässlich des
Internationalen Frauentages 2017 über die Reform des Sexualstrafrechts „Nein heißt Nein“
und das Thema „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ incl. Unterstützungs- und Hilfsange-
bote.

3.4     Dienstliche Beurteilung
Das Instrument dienstliche Beurteilung ist novelliert worden. Dabei sind, neben einer gender-
gerechten Sprache bei der Entwicklung des Beurteilungsbogens, für Führungskräfte die Krite-
rien Work-Life-Balance und Genderkompetenz hinzugekommen. Folgende Definitionen wer-
den bei der Beurteilung zugrunde gelegt:

Work-Life-Balance beschreibt den Zustand, Erwerbsarbeit, Familie sowie Gesundheits- und
Erholungsverhalten zu vereinbaren. Dabei stehen im Rahmen der Vorbildfunktion sowohl die
eigene Balance als auch das Bemühen um eine bessere Vereinbarkeit/ein gutes Zusammen-
wirken der verschiedenen Lebensbereiche der Bediensteten im Fokus.

Genderkompetenz beschreibt das Bewusstsein und Wissen darüber, dass erlernte Geschlech-
terrollen ungleiche Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten von Männern und Frauen bedin-
gen und so auch geschlechtsspezifische Strukturen in der Gesellschaft und am Arbeitsplatz
entstehen. Dies bedeutet für Führungskräfte, bei allen Planungen und Arbeitsabläufen die un-
terschiedlichen sozialen Lebenssituationen, Erfahrungen und Interessen von Frauen und Män-
nern von vornherein und regelmäßig zu berücksichtigen. Führungskräfte verlassen gegebe-
nenfalls vorhandene Denkstrukturen und Rollenmuster. Sie überprüfen die Auswirkungen ih-
res Handelns und verfolgen das Ziel der Geschlechtergerechtigkeit.

Zur Einführung der Beurteilungsrichtlinie der Stadt Göttingen wurden knapp 20 Schulungs-/
Infoveranstaltungen durchgeführt. Inhalt der Schulungen für Führungskräfte und Vorgesetzten
ohne Führungsfunktion war u. a. die Thematik Beurteilungsfehler. Dazu gehören auch das
pauschale Geringer-Bewerten von Frauen bzw. Teilzeitkräften. Mittels Sensibilisierung für die
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3. Maßnahmen, Projekte und Aktivitäten

Phänomene sollen Beurteilungsfehler bei der Stadt Göttingen möglichst ausgeschlossen wer-
den.

Im Nachgang an die erste durchzuführende Regelbeurteilung ist ein systematisches Control-
ling einzurichten. Hier gilt es seitens der Gleichstellungsbeauftragten, dafür Sorge zu tragen,
dass maßgebliche Parameter erfasst und ausgewertet werden, die Rückschlüsse auf das Vor-
kommen solcher Beurteilungsfehler bei der Stadt Göttingen ermöglichen, damit im nächsten
Beurteilungsdurchgang ggf. gezielt entgegengewirkt werden kann.

3.5    Stellenausschreibung
Ziel ist es, die Bewerbungsbereitschaft von Frauen und Männern in Bereichen, in denen sie
unterrepräsentiert sind, zu steigern.

Die Ausschreibungen werden weiterhin geschlechtsneutral formuliert. Sie enthalten ein sorg-
fältig erstelltes Anforderungsprofil, welches zwingend zu erfüllende und objektiv messbare Kri-
terien enthält, die von den Bewerberinnen und Bewerbern erfüllt werden müssen.

Veröffentlicht werden die Ausschreibungen im Intranet der Stadtverwaltung. Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern in Elternzeit, Beurlaubung oder bei Langzeiterkrankung wird auf Nachfrage
die Intranetnutzung ermöglicht. Die externen Stellenausschreibungen werden u. a. in Tages-
zeitungen und auf der Homepage der Stadt Göttingen veröffentlicht. Zudem wird eine persön-
liche Information und Beratung zu den ausgeschriebenen Stellen ermöglicht.

Die Vollzeitstellen werden auch als Teilzeitstellen ausgeschrieben. Die Teilbarkeit wird gege-
benenfalls nach Vorliegen der Bewerbungen eingehend geprüft.

In Entgelt- und Besoldungsgruppen, in denen eine Unterrepräsentanz vorliegt, wird bei allen
Stellenausschreibungen der Zusatz aufgenommen:

„Die Stadt Göttingen setzt sich für die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern ein
und begrüßt daher die Bewerbung von Frauen/Männern besonders. Bewerbungen von
schwerbehinderten Menschen sind erwünscht. Die Stadt Göttingen strebt an, dass sich die
Vielfalt der Bevölkerung auch in der Verwaltung widerspiegelt. Sie erkennt damit Vielfalt als
Teil ihrer Unternehmenskultur an und ist bestrebt, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das Frauen
und Männern, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltan-
schauung oder sexueller Orientierung, gleiche Chancen bietet.“

Bei Führungsfunktionen gilt dies stets für das unterrepräsentierte weibliche Geschlecht.

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3. Maßnahmen, Projekte und Aktivitäten

Um insbesondere bei Führungspositionen mehr Bewerberinnen motivieren zu können, sind
bei internen Stellenbesetzungen für Führungspositionen sog. Infostunden durchzuführen. Be-
reits im Ausschreibungstext wird auf eine solche Informationsmöglichkeit hingewiesen. Die
Facheinheit hat Gelegenheit, sich und den ausgeschriebenen Arbeitsplatz/Dienstposten um-
fassend zu präsentieren, steht für Rückfragen zur Verfügung und händigt ein Informationspa-
pier aus. Fester Bestandteil der Infostunde ist eine Information über Teilzeitmöglichkeiten.

3.6       Auswahlverfahren
Bei der Novellierung des Personalauswahlverfahrens waren maßgeblich gesetzliche und
durch die Rechtsprechung entwickelte Vorgaben zu berücksichtigen.

Demnach hat die Auswahl allein nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu erfol-
gen. Zunächst gilt es, die dienstliche Beurteilung umfassend auszuwerten. Anschließend sind
– soweit noch keine Auswahl erfolgen kann – leistungsbezogene Hilfskriterien auszuwerten.
Erst in einem letzten Schritt kann eine Unterrepräsentanz im Rahmen der Würdigung leis-
tungsunabhängiger Hilfskriterien die Auswahlentscheidung beeinflussen.

Eine wirkungsvolle Steuerung der Nachbesetzung zum Ausgleich der Unterrepräsentanz ist
durch dieses von gesetzlichen Vorgaben und der Rechtsprechung geprägte Verfahren kaum
möglich.

Eine dienstliche Beurteilung, die frei von etwaigen Beurteilungsfehlern ist, sowie eine gute
Vorbereitung auf ein mögliches Auswahlinterview sind ebenso maßgeblich, wie der Erwerb
wichtiger Qualifikationen und Fortbildungen, die für die Auswahlentscheidung herangezogen
werden können.

3.7       Berufsausbildung
Alle Ausbildungs- und Studienplätze werden öffentlich ausgeschrieben. In Berufsbildern, in
denen eine Unterrepräsentanz eines Geschlechts vorliegt, wird zusätzlich mit dem Ziel gewor-
ben, diesen Anteil zu erhöhen. Das jeweilige Geschlecht wird bei gleicher Eignung bevorzugt
eingestellt. Insbesondere gilt dies für Männer im Sozial- und Erziehungsdienst sowie für
Frauen im Bereich der Berufsfeuerwehr.

Die bei den Auswahlverfahren angewandten Tests und deren Auswertung sind geschlechter-
gerecht zu gestalten. Dies gilt insbesondere für den Sporttest für den feuerwehrtechnischen
Dienst.

Die bisherigen Maßnahmen der Berufsfeuerwehr erwiesen sich als nicht zielführend, um den
Anteil der Frauen im feuerwehrtechnischen Dienst zu erhöhen. Sowohl in den Einstellungs-
jahrgängen 2015 als auch 2017 sind nur Männer vertreten. Besonders in diesem Bereich wird

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3. Maßnahmen, Projekte und Aktivitäten

in Bewerbungsverfahren auf die Einstellung von Frauen geachtet. Entsprechende Werbemaß-
nahmen werden durchgeführt.

Hier muss ein umfassenderes Konzept erarbeitet werden, das bereits bei der Berufsorientie-
rung in der Schule ansetzt, über gezielte „Ausprobiertage“, einen Girls´Day exklusiv für Mäd-
chen bis hin zu gezielten und zeitlich mit dem Bewerbungsverfahren abgestimmte Informati-
onsangebote für Interessentinnen reicht.

3.8    Angestelltenlehrgänge I und II
Für interessierte Tarifbeschäftigte, die sich bei der Stadt Göttingen bewährt haben, wurden
der Angestelltenlehrgang I (Ausbildung zur/zum Verwaltungswirt/in) und der Angestelltenlehr-
gang II (Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachwirt/in) angeboten. Der erfolgreiche Abschluss
dieser Lehrgänge begründet zwar keinen Anspruch auf Übertragung einer höherwertigen Tä-
tigkeit, vermittelt aber die erforderlichen Kenntnisse, um sich auf entsprechende Stellen erfolg-
reich bewerben zu können.

Höherwertige Arbeitsplätze/Dienstposten, die die o.g. Qualifikationen erfordern, werden bei
der Stadt Göttingen regelmäßig sowohl für Beamtinnen und Beamte als auch für Tarifbeschäf-
tigte ausgeschrieben. Dadurch besteht die Möglichkeit, sich auf attraktive Stellen zu bewerben.

3.9    Mentoringprogramm für Nachwuchsführungskräfte
Seit mehreren Jahren ermöglicht die Stadt Göttingen sechs interessierten Bediensteten die
Teilnahme am Mentoring-Programm für Nachwuchsführungskräfte. Durch das Programm sol-
len Bedienstete (Mentees) die Chance erhalten, ihre Kompetenzen zu erkennen, um diese
entsprechend zielgerichtet einsetzen zu können. Der Frauenanteil an den Teilnehmenden ent-
spricht mindestens dem umgekehrten Anteil der Frauen an den Führungskräften. Ziel ist es,
insbesondere weibliche Nachwuchskräfte zu fördern. Das Programm kann dabei helfen, ei-
gene Kompetenzen zu erkennen und diese in einem Auswahlverfahren einzubringen.

Die ausgewählten Mentees suchen sich selbständig eine Mentorin oder einen Mentor aus der
Verwaltung oder einer benachbarten Kommune, die/der sie über einen Zeitraum von einem
Jahr begleitet. Zum Programm gehören mehrere Veranstaltungen in Hannover, u. a. Fortbil-
dungsseminare und das eigenständige Bearbeiten eines Projekts.

Die Mentees setzen sich im Rahmen des Programms intensiv und praxisorientiert mit Fragen
der Führungstechnik auseinander und profitieren dabei von der Alltagserfahrung der bewähr-
ten Mentorinnen und Mentoren.

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3. Maßnahmen, Projekte und Aktivitäten

3.10 Alternierende Telearbeit
Seit 01.12.2012 besteht bei der Stadt Göttingen die Möglichkeit der alternierenden Telearbeit.
Ursprünglich war diese Form des Arbeitens von zu Hause aus zur besseren Vereinbarkeit von
Beruf und Familie eingeführt worden.

Aufgrund der positiven Erfahrungen und einer entsprechenden Nachfrage werden derartige
Arbeitsplätze auch aus anderen Gründen genehmigt. Voraussetzungen sind u. a. telearbeits-
geeignete Aufgaben, die persönliche Eignung sowie das Einverständnis der Führungskraft.

Derzeit sind 64 Telearbeitsplätze eingerichtet. Es nehmen 37 Frauen und 27 Männer das An-
gebot wahr. Der Stundenumfang reicht i.d.R. von ca. 4 Stunden bis etwa 20 Stunden, die
wöchentlich im Homeoffice geleistet werden.

Eine Evaluation und ggf. notwendige Anpassungen des Verfahrens oder der Voraussetzungen
bleiben abzuwarten.

3.11 Perspektiven im Reinigungs- und Küchenbereich
In den Entgeltgruppen 1 und 2 sind Frauen überproportional vertreten. Hinzu kommt, dass die
Tätigkeiten fast ausschließlich im Reinigungs- und Küchenbereich verortet sind und i.d.R. in
Teilzeit ausgeübt werden. Bei einer Halbtagsbeschäftigung beläuft sich der Verdienst in der
Eingangsgruppe/-stufe (E 1, Stufe 2) auf 875,62 € brutto. Damit sind die Kolleginnen mitunter
entweder auf eine Zweitbeschäftigung oder ergänzende Leistungen nach dem Sozialgesetz-
buch II angewiesen.

Anlässlich des Internationalen Frauentages 2017, der bei der Stadt Göttingen speziell für Rei-
nigungskräfte und Küchenhilfen ausgerichtet wurde, schilderten die Kolleginnen ihre Situation,
beschrieben ihre Tätigkeiten und wiesen darauf hin, dass z. T. Neubewertungen der Stellen
ausstehen.

Der Personalrat bemühte sich verstärkt, eine Höhergruppierung von der EG 1 in die EG 2
TVöD zu erwirken. Begründet wurde dies damit, dass die Tätigkeiten im Küchen- und Reini-
gungsbereich die sogenannten einfachsten Tätigkeiten überstiegen, die ohne Einarbeitung
und Vorkenntnisse sofort ausgeführt werden können. Die politischen Parteien haben sich die-
ser Beschäftigtengruppe ebenfalls angenommen: „Abschaffung der Entgeltgruppe TVöD 1 in
Göttingen“ lautet der politische Wille, den der Rat in der Septembersitzung 2017 bekundete.
Dies hat bewirkt, dass die in EG 1 befindlichen Beschäftigten der Stadt Göttingen zum
01.05.2018 in die EG 2 höhergruppiert werden.

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3. Maßnahmen, Projekte und Aktivitäten

In Kooperation mit dem Fachbereich Personal und Organisation bietet das Frauenbüro zwei-
tägige Fortbildungen für die Kolleginnen an, um sich über ihre berufliche Situation auszutau-
schen, diese zu reflektieren und ggfs. neue berufliche und/oder persönliche Ziele zu verfolgen.
Es geht darum, die Arbeitsfähigkeit zu sichern und ggfs. Veränderungsoptionen abzuklären.

Geplant ist, ein zielgruppenspezifisches EDV-Schulungsangebot neu aufzulegen, um damit
auch die Kommunikation innerhalb der Stadtverwaltung zu erleichtern und/oder an frühere
Qualifikationen anzuknüpfen.

Drei Kolleginnen absolvierten erfolgreich eine berufsbegleitende Fortbildung zur Hauswirt-
schafterin, vier Kolleginnen erprobten die Sekretariatsarbeit in Schulen und in der Verwaltung.

Personalverwaltung, -vertretung und Frauenbüro haben diese Beschäftigungsgruppe inzwi-
schen verstärkt im Blick, wenn es um berufliche Veränderungen geht. Zudem muss geprüft
werden, wie die häufig ausschließlich in Teilzeit angebotenen Stellen kombinierbar und/oder
ausbaufähig sind. Hier ist die Offenheit der gesamten Verwaltung gefragt.

3.12 Männer als Fachkräfte in Kindertagesstätten
Gemeinsam mit dem Fachbereich Jugend und dem Verein Niedersächsischer Bildungsinitia-
tiven organisiert das Frauenbüro:

   •   Einen trägerübergreifenden Arbeitskreis Erzieher, in dem männliche Pädagogen, die
       im Elementarbereich tätig sind, vierteljährlich ihre praktischen beruflichen Erfahrun-
       gen austauschen, Fallbesprechungen vornehmen, etc.
   •   Jährlich eine Fachfortbildung für Erzieher. Thema in 2017 war der Umgang mit Ge-
       walt und Aggression. Für 2018 ist eine Fortbildung zum Thema „Sexualpädagogik“
       geplant.
   •   Einen regelmäßigen Austausch aller großen Göttinger Kita-Träger zum Thema „Män-
       ner als Fachkräfte in Kitas“.
   •   Eine Kooperation mit der BBS III, um Schulpraktikanten in der Sozialassistenten- und
       Erzieherausbildung in Einrichtungen mit männlichen Vorbildern einzusetzen.
   •   Nach Auskunft der Fachverwaltung stieg die Anzahl männlicher Fachkräfte in den
       städtischen Kitas von 8 (5 %) in 2016 auf 14 (7,5 %) in 2017.

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4. Evaluation

4.     Evaluation
Inwieweit die vorstehenden Maßnahmen zielführend sind, lässt sich mittelfristig an der Ent-
wicklung der zugrunde zulegenden Statistiken ablesen. Dennoch gibt es eine Vielzahl anderer
Faktoren, die sich fördernd oder hemmend auf die Gleichstellung der Geschlechter auswirken
können. Dazu gehört beispielsweise die Entwicklung der Rechtsprechung im Hinblick auf die
Bestenauslese im Auswahlverfahren. Solange die Vorgaben des NGG im Zusammenwirken
mit anderen Gesetzen und der höchstrichterlichen Rechtsprechung einen derart niedrigen
Stellenwert behalten, kann eine Gleichstellungspolitik über dieses Instrument kaum wirksam
werden.

Die finanzielle Situation der Stadt Göttingen hat Einfluss darauf, wie vielen Bediensteten bei-
spielsweise die Möglichkeit der Teilnahme am Mentoringprogramm oder an einem der Ange-
stelltenlehrgänge ermöglicht werden kann. Andererseits gelingt es der Stadt Göttingen, Dritt-
mittel zu beantragen und darüber Projekte voranzutreiben.

Neben einem Vergleich der Zahlen des nächsten Gleichstellungsplans mit den aktuell vorlie-
genden gilt es, eingeleitete Maßnahmen einer Evaluation zu unterziehen und zu prüfen, ob
beispielsweise Informationsveranstaltungen neue Erkenntnisse geliefert haben und inwieweit
die Kommunikation zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung gelingt.

Ggf. ist nach Auswertung der Rückmeldungen eine Nachsteuerung in verschiedenen Berei-
chen vorzunehmen, um die Wirksamkeit der verzeichneten Maßnahmen zu verbessern oder
die Aktivitäten grundlegend anzupassen.

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Anhang

Anhang

Definitionen
Bestenauslese

Die Auslese der Bewerberinnen und Bewerber ist gem. Art. 33 Abs. 2 GG, § 9 Beamtensta-
tusgesetz (BeamtStG) ausschließlich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne
Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse, Glauben, politische Anschauung, Herkunft
oder Beziehung vorzunehmen.

Eignung

Eignung ist die körperliche (gesundheitliche), geistige (aus den geistigen Anlagen zu ermit-
telnde) und charakterliche (aus strafbarem und sonstigem Fehlverhalten zu folgernde) Eig-
nung. Hierzu gehören Persönlichkeitsmerkmale wie Begabung, emotionale und intellektuelle
Voraussetzungen sowie Umstände wie Gewandtheit, äußerer Eindruck und Umgangsformen.

Befähigung

Bei der Befähigung wird spezieller auf die angestrebte Tätigkeit abgestellt. Sie besteht zum
einen aus der Laufbahnbefähigung, zum anderen aus der individuellen Befähigung, die an-
hand von Fähigkeiten, Fertigkeiten, Kenntnissen, fachrelevantem Allgemeinwissen und per-
sönlicher Merkmale nachgewiesen wird. Im Rahmen der Personalauswahl erfordert dies eine
wertende, erfolgsbezogene Beurteilung der angeborenen, ausgebildeten und erworbenen Ei-
genschaften. Da die Befähigung für die angestrebte Tätigkeit beurteilt wird, ist auf eine Prog-
nose bezüglich des Leistungsvermögens abzustellen.

Fachliche Leistung

Die fachliche Leistung ist durch anwendungsbezogene, in der Praxis nachgewiesene und in
Zukunft zu erwartende Befähigung gekennzeichnet. Hierbei ist eine rückschauende Betrach-
tung erforderlich.

Zur Beurteilung der fachlichen Leistung sind zukünftig – insbesondere bei der Vergabe von
Führungsaufgaben – u. a. Kenntnisse und Qualifikationen im Hinblick auf gleichstellungsrele-
vante Themen im Bereich der Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu berücksichti-
gen. Dies gilt auch für Erfahrungen und Fähigkeiten aus der Betreuung von Kindern und Pfle-
gebedürftigen, soweit diese für die zu übertragende Aufgabe von Bedeutung sind.

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Anhang

Vorgesetzte/-r

Wer Vorgesetze/-r ist, wer nachgeordneten Personen innerhalb einer Organisationseinheit für
ihre dienstliche Tätigkeit Anordnungen erteilen kann. Wer Vorgesetzte/r ist bestimmt sich im
Regelfall nach dem hierarchischen Aufbau der Verwaltung. Der Begriff des Vorgesetzten ist
von dem der/des Dienstvorgesetzten zu unterscheiden, da es sich hierbei um die Leiterin/den
Leiter einer Behörde oder Einrichtung handelt.

Organisationseinheit

Organisationseinheiten sind selbständige, nach außen abgegrenzte Verantwortungs-bereiche,
die von Bediensteten mit Vorgesetztenfunktion geleitet werden.

Entgeltgruppe

Die Eingruppierung richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung zum TVöD.

Dienstliche Beurteilung

Die dienstliche Beurteilung spiegelt die Leistungen der Bediensteten in fünf Abstufungen wi-
der. Zusätzlich ist eine zusammenfassende ergänzende Beurteilung in Textform möglich. Ge-
mäß § 13 III NGG sind für die Beurteilung auch Erfahrungen und Fähigkeiten aus der familiären
oder sozialen Arbeit wie Flexibilität, Kommunikations- und Teamfähigkeit, Tatkraft und Orga-
nisationsfähigkeit einzubeziehen, soweit diese Qualifikationen für die zu übertragenden Auf-
gaben von Bedeutung sind.

Die Beurteilungen werden in Auswahlverfahren umfassend ausgewertet, um die am besten
geeignete Person zu ermitteln.

Zusätzlich dient sie dazu, mit der erstellenden Führungskraft über eigene Entwicklungsper-
spektiven zu sprechen. Die Regelbeurteilung wird alle drei Jahre erstellt.

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Anhang

Rechtliche Grundlagen
Im Folgenden sind einschlägige Paragraphen des Niedersächsischen Gleichberechtigungsge-
setz (NGG) vom 09. Dezember 2010 (gültig ab dem 01. Januar 2011) abgedruckt.

§1
(1) Ziel dieses Gesetzes ist es,

1. für Frauen und Männer in der öffentlichen Verwaltung die Vereinbarkeit von Familien- und
Erwerbsarbeit zu fördern und zu erleichtern sowie

2. Frauen und Männern eine gleiche Stellung in der öffentlichen Verwaltung zu verschaffen.

(2) Um die Zielsetzung dieses Gesetzes zu erreichen, sind nach Maßgabe der nachfolgenden
Vorschriften

1. Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Frauen und Männer ihre Erwerbsarbeit mit ihrer
Familienarbeit vereinbaren können,

2. das Handeln der Verwaltung stärker durch Frauen zu prägen und weibliche und männliche
Sichtweisen und Erfahrungen sowie die Erfahrungen aus einem Leben mit Kindern einzube-
ziehen,

3. die berufliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen und gleiche
berufliche Chancen herzustellen,

4. Nachteile, die Männer und Frauen aufgrund ihrer geschlechtlichen Unterschiedlichkeit oder
ihrer Geschlechterrolle erfahren, zu beseitigen oder auszugleichen und

5. Frauen und Männer in den Vergütungs-, Besoldungs- und Entgeltgruppen einer Dienststelle,
in denen sie unterrepräsentiert sind, sowie in Gremien gerecht zu beteiligen.

(3) Alle Dienststellen und die dort Beschäftigten, insbesondere solche mit Vorgesetzten- oder
Leitungsaufgaben, sind verpflichtet, die Zielsetzung dieses Gesetzes zu verwirklichen.

§3
(3) Unterrepräsentanz im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn der Frauen- oder Männeran-
teil in einem Bereich einer Dienststelle unter 45 vom Hundert liegt. Teilzeitbeschäftigte werden
entsprechend ihrer individuellen wöchentlichen Arbeitszeit berücksichtigt.

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Anhang

§ 13
(1) Im Auswahlverfahren sind für die Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leis-
tung ausschließlich die Anforderungen der zu besetzenden Stelle, der zu übertragenden Tä-
tigkeit, des zu besetzenden Dienstpostens, der Laufbahn oder des Berufs maßgebend.

(…)

(3) Für die Beurteilung der Eignung und Befähigung sind auch Erfahrungen und Fähigkeiten
aus der familiären oder sozialen Arbeit wie Flexibilität, Kommunikations- und Teamfähigkeit,
Tatkraft und Organisationsfähigkeit einzubeziehen, soweit diese Qualifikationen für die zu
übertragenden Aufgaben von Bedeutung sind.

§ 15
(1) Jede Dienststelle mit mindestens 50 Beschäftigten hat erstmals bis zum 31. Dezember
2011 jeweils für drei Jahre einen Gleichstellungsplan zu erstellen. (…)

(2) Als Grundlage des Gleichstellungsplans dient eine Bestandsaufnahme und Analyse der
Beschäftigtenstruktur und der zu erwartenden Fluktuation. Im Gleichstellungsplan ist für seine
Geltungsdauer nach Maßgabe der dienstrechtlichen Befugnisse der ihn erstellenden Stelle
und des Absatzes 3 festzulegen, wie eine Unterrepräsentanz abgebaut und die Vereinbarkeit
von Erwerbsarbeit und Familienarbeit verbessert werden soll.

(3) Zum Abbau von Unterrepräsentanz muss der Gleichstellungsplan für seine Geltungsdauer
Zielvorgaben in Vomhundertsätzen, bezogen auf den Anteil des unterrepräsentierten Ge-
schlechts in den jeweiligen Bereichen, enthalten. (…) Die Besonderheiten in den jeweiligen
Bereichen, Dienststellen und Außenstellen sind zu berücksichtigen. Die personellen, organi-
satorischen und fortbildenden Maßnahmen zur Erreichung der Zielvorgaben nach Satz 1 sind
konkret zu benennen. Zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit
muss der Gleichstellungsplan für seine Geltungsdauer geeignete Bemessungskriterien, Ziel-
vorgaben und Maßnahmen enthalten.

(4) Der Gleichstellungsplan ist den Beschäftigten unverzüglich zur Kenntnis zu geben.

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Mandant                  0916       Seniorenzentrum Göttingen                                                              erstellt für    01.11.2017
                                     gGmbH
                                                                         Gleichstellungsplan
 Abrechnungskreis                                                                                                           Seite           -1-
                                                                                                                            Stand           04.12.2017 06:54:18      P&I LOGA
                                     37070 Göttingen                                                                        gedruckt        04.12.2017 06:54:20      17.9/1.36 /X1.4 /P1.143

 BesGr.             Nr.    Anzahl der davon Ganz-    davon            davon    Beschäftigungs-        Anteil eines      Anteil eines       Feststellung der Unterrepräsentanz Zielvorgabe des GSP:
                           Beschäftig- tagskräfte    Teilzeitkräfte   Beurlaubte
                                                                               volumen in             Geschlechts       Geschlechts        bezogen auf das                    angestrebter v.H.-Satz
                           ten ins-                                            Vollzeitäqui-          an der Zahl der   am                 Beschäftigungsvolumen von          im Geltungszeitraum
                           gesamt                                              valenten (Per-         Beschäftigten     Beschäftigungs-    Frauen/Männern (Anteil < 45 %)
                                                                               sonalkapazität)        in %              volumen
                                     Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer          Frauen Männer     Frauen Männer      unterrepräsen-   zum Stichtag       zum Ablauf des GSP
                                                                                                                                           tiertes          01.11.2017         am 31.12.2017
                                                                                                                                           Geschlecht       festgestellter     angestrebter v.H.-Satz
                                                                                                                                           benennen:        anteiliger v.H.-
                                                                                                                                                            Satz
                               A        B      C        D       E       F      G        H       I       J     K     L    M                      N               O (L oder M)             P
        B8             1     1,00       0      1        0       0       0      0       0,00   1,00    0,00 100,00 0,00 100,00                 Frauen                0,00                0,00
        B7             2     0,00       0      0        0       0       0      0       0,00   0,00    0,00  0,00  0,00  0,00                                        0,00                0,00
        B6             3     1,00       0      1        0       0       0      0       0,00   1,00    0,00 100,00 0,00 100,00                 Frauen                0,00                0,00
        B5             4     3,00       1      2        0       0       0      0       1,00   2,00    33,33 66,67 33,33 66,67                 Frauen                33,33               0,00
        B4             5     0,00       0      0        0       0       0      0       0,00   0,00    0,00  0,00  0,00  0,00                                        0,00                0,00
        B3             6     0,00       0      0        0       0       0      0       0,00   0,00    0,00  0,00  0,00  0,00                                        0,00                0,00
        B2             7     0,00       0      0        0       0       0      0       0,00   0,00    0,00  0,00  0,00  0,00                                        0,00                0,00
        B1             8     0,00       0      0        0       0       0      0       0,00   0,00    0,00  0,00  0,00  0,00                                        0,00                0,00
       A16             9     3,00       1      2        0       0       0      0       1,00   2,00    33,33 66,67 33,33 66,67                 Frauen                33,33               0,00
       A15            10     11,00      2      9        0       0       0      0       2,00   9,00    18,18 81,82 18,18 81,82                 Frauen                18,18               0,00
       A14            11     9,00       1      5        3       0       0      0       3,23   5,00    44,44 55,56 39,25 60,75                 Frauen                39,25               0,00
      A13hD           12     2,00       1      1        0       0       0      0       1,00   1,00    50,00 50,00 50,00 50,00                                       0,00                0,00
  Höherer Dienst      13      30        6    21,00      3      0,00     0      0        9     21,00   30,00 70,00 30,00 70,00                                       0,00
    insgesamt
       A13            14     7,00      2      5        0        0       0          0   2,00   5,00    28,57   71,43     28,57   71,43         Frauen              28,57                 0,00
       A12            15     29,00     4      20       2        2       0          1   5,43 21,40     20,69   79,31     20,24   79,76         Frauen              20,24                 0,00
       A11            16     57,00     14     35       7        0       1          0   19,62 35,00    38,60   61,40     35,92   64,08         Frauen              35,92                 0,00
       A10            17     90,00     17     42       26       1       4          0   33,34 42,75    52,22   47,78     43,82   56,18         Frauen              43,82                 0,00
        A9            18     33,00     10     15       6        0       2          0   14,08 15,00    54,55   45,45     48,42   51,58         Frauen              48,42                 0,00
 Gehobener Dienst     19      216      47   117,00     41      3,00     7          1    88   120,00   43,98   56,02     42,31   57,69                             0,00
    insgesamt
28
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