Technischer Bericht Auflageprojekt - Korrektion Strasse Tschingelsee - Gemeinde Reichenbach

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Technischer Bericht Auflageprojekt - Korrektion Strasse Tschingelsee - Gemeinde Reichenbach
Korrektion Strasse Tschingelsee                        Version 1.2 I 26.02.2021

Technischer Bericht
Auflageprojekt

Emch+Berger AG Bern, Niederlassung Spiez
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Technischer Bericht Auflageprojekt - Korrektion Strasse Tschingelsee - Gemeinde Reichenbach
Impressum
Auftragsnummer   UE180053
Auftraggeber     Gemeinde Reichenbach im Kandertal
Datum            26.02.2021
Version          1.2
Vorversionen     -
Autor(en)        Fabian Leimer, André Wasmer, Sandra Schärer, Rahel Schaffer
Freigabe         André Wasmer
Verteiler        Gemeinde Reichenbach im Kandertal
Datei            J:\F_WN\F_Fs18\UE180053_Strasse_Tschingelsee\4_plan\43_baup\Ing\bericht\UE180053_43
                 _TB-Bauprojekt_210226.docx
Seitenanzahl     37
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Inhalt
Zusammenfassung .................................................................................................................................. iii

1 Einleitung ............................................................................................................................................ 1
  1.1     Ausgangslage ........................................................................................................................ 1
  1.2     Auftrag ................................................................................................................................... 1
  1.3     Vorgehen ................................................................................................................................ 1
  1.3.1 Projektorganisation ............................................................................................................... 1
  1.3.2 Zeitlicher Ablauf ..................................................................................................................... 2
  1.4     Grundlagenverzeichnis .......................................................................................................... 2

2 Grundlagen und Randbedingungen ................................................................................................... 4
  2.1    Übergeordnete Planung......................................................................................................... 4
  2.2    Verkehrliche Situation ........................................................................................................... 4
  2.2.1 Historische Verkehrswege..................................................................................................... 4
  2.2.2 Wanderwege .......................................................................................................................... 4
  2.2.3 Unfallstatistik......................................................................................................................... 4
  2.3    Baugrund................................................................................................................................ 4
  2.4    Naturgefahren........................................................................................................................ 5
  2.4.1 Übersicht ................................................................................................................................ 5
  2.4.2 Wassergefahren .................................................................................................................... 5
  2.4.3 Sturzgefahren ........................................................................................................................ 7
  2.5    Umweltaspekte ...................................................................................................................... 7
  2.5.1 Umwelt-Relevanzmatrix......................................................................................................... 7
  2.5.2 Nicht relevante Umweltfachbereiche ................................................................................... 8
  2.5.3 Lufteinhaltung ....................................................................................................................... 8
  2.5.4 Lärm........................................................................................................................................ 9
  2.5.5 Grundwasser ........................................................................................................................ 10
  2.5.6 Oberflächengewässer und aquatische Ökosysteme.......................................................... 11
  2.5.7 Entwässerung ...................................................................................................................... 12
  2.5.8 Boden ................................................................................................................................... 13
  2.5.9 Abfälle, umweltgefährdende Stoffe.................................................................................... 13
  2.5.10 Umweltgefährdende Organismen ........................................................................................ 14
  2.5.11 Wald ..................................................................................................................................... 14
  2.5.12 Flora, Fauna, Lebensräume ................................................................................................ 16
  2.5.13 Langsamverkehr und historische Verkehrswege ............................................................... 19
  2.5.14 Landschaft und Ortsbild ...................................................................................................... 21
  2.6    Werkleitungen ..................................................................................................................... 21

3 Nutzungsanforderungen................................................................................................................... 22

4 Handlungsbedarf und Referenzstandard......................................................................................... 22
  4.1    Verkehrs-, Betriebs- und Gestaltungskonzept .................................................................. 22
  4.2    Ergebnisse des Vorprojekts ................................................................................................ 22

5 Projektbeschrieb .............................................................................................................................. 24
  5.1     Strassenanlage .................................................................................................................... 24
  5.2     Durchlässe Tannersgraben und Lochweidligräbli .............................................................. 25
  5.3     Trassierungselemente......................................................................................................... 26
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     5.4         Dimensionierung .................................................................................................................. 26
     5.5         Entwässerung der Strasse .................................................................................................. 26
     5.6         Wanderweg .......................................................................................................................... 26
     5.7         Werkleitungen ..................................................................................................................... 27
     5.8         Verfahren ............................................................................................................................. 27

6 Bauprogramm und -ablauf ............................................................................................................... 28
  6.1    Bauprogramm ....................................................................................................................... 28
  6.2    Installationsplätze............................................................................................................... 28
  6.3    Bauablauf und Baustellenlogistik....................................................................................... 28

7 Kosten ............................................................................................................................................... 29
  7.1     Beitragsberechtigte Kosten Strukturverbesserung Kanton Bern ..................................... 29
  7.1.1 Vorbereitungsarbeiten ........................................................................................................ 29
  7.1.2 Rohbauarbeiten ................................................................................................................... 29
  7.1.3 Tiefbauarbeiten ................................................................................................................... 31
  7.1.4 Honorare............................................................................................................................... 31
  7.1.5 Baunebenkosten ................................................................................................................. 31
  7.1.6 Risikokosten......................................................................................................................... 31

8 Auswirkungen, falls das Projekt nicht realisiert wird ..................................................................... 31

9 Landerwerb ....................................................................................................................................... 32
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Zusammenfassung
Die Strasse zur Griesalp war in den vergangenen Jahren im Bereich des Tschingelsees mehrfach
durch Überschwemmungen des Tschingelsees, aber auch durch Überflutungen und Übersarungen
der Seitengewässer Gamchibach, Tannersgrabe und Lochweidligräbli gefährdet. Die zu beobach-
tende Auflandung des Sees führt zunehmend zu Überflutungen der Griesalpstrasse und einer ein-
geschränkten Erreichbarkeit der Griesalp. Im Rahmen des vorliegenden Projekts soll die Strasse im
Projektperimeter höher gelegt und teilweise umgelegt werden.
Vorgesehen ist eine Ausführung der Hauptarbeiten im Sommerhalbjahr 2023, mit allfälligen Vorar-
beiten im Herbst 2022 und erweitertem Deckbelagseinbau mit Fertigstellung im Jahr 2024.
Das zu wählende Vorgehen beim Bau wird massgeblich von der ausführenden Unternehmung und
von den, während dem Bau zu wählenden Sicherheitsmassnahmen abhängen.
Im Projekt rechnet man mit Gesamtkosten von rund Fr. 2.07 Mio. inkl. MwSt. / inkl. Risikokosten.
Der Anteil der Bauarbeiten liegt bei rund Fr. 1.68 Mio. (resp. bei ca. 80 % der Gesamtkosten).
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1          Einleitung
1.1        Ausgangslage
Die Strasse zur Griesalp war in den vergangenen Jahren im Bereich des Tschingelsees mehrfach
durch Überschwemmungen des Tschingelsees, aber auch durch Überflutungen und Übersarungen
der Seitengewässer Gamchibach, Tannersgrabe und Lochweidligräbli gefährdet. Die zu beobach-
tende Auflandung des Sees führt zunehmend zu Überflutungen der Griesalpstrasse und einer ein-
geschränkten Erreichbarkeit der Griesalp (vgl. Abbildung 1).

Abbildung 1: Situation Tschingelsee. Rot markiert ist der Perimeter des Strassenbauprojekts (Quelle [44]).

lm Rahmen des vorliegenden Strassenbauprojekts wurde eine neue Linienführung für die Umlegung
resp. Anpassung der Strasse ausgearbeitet.

1.2        Auftrag
Die Emch+Berger AG wurde im Februar 2019 von der Gemeinde Reichenbach i. K. beauftragt, die Ge-
fährdungssituation im Zusammenhang mit dem Tschingelsee zu analysieren und die Umlegung bzw.
Erhöhung der Griesalpstrasse im Bereich des Tschingelsees zu planen.

1.3        Vorgehen
1.3.1      Projektorganisation
Bauherrschaft                                      Einwohnergemeinde Reichenbach im Kandertal
                                                   Bahnhofstrasse 30
                                                   Postfach 162
                                                   3713 Reichenbach im Kandertal

Projektverfasser (Auftragnehmer)                   Emch+Berger AG Bern
                                                   Niederlassung Spiez
                                                   Seestrasse 7
                                                   3700 Spiez
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1.3.2     Zeitlicher Ablauf
Stand 11.12.2020
– 1. Quartal 2021:                                            Genehmigungsverfahren
– 1. Quartal 2021:                         Landerwerb/ Submission Baumeisterarbeiten
– 2. Quartal 2021:                                             Vorarbeiten: Installation
– Sommerhalbjahr 2021:                                  Ausführung der Hauptarbeiten
– Frühjahr 2022:                                          Fertigstellungen/ Deckbelag

1.4       Grundlagenverzeichnis
[1]        Bezzola, Flussbau, Vorlesungsmanuskript ETH Zürich, Herbstsemester 2015.
[2]        BWG, WSL: Hochwasserabschätzung in kleinen Einzugsgebieten der Schweiz, Software
           zur Praxishilfe (HAKESCH Version 1.03b). 2002.
[3]        Einwohnergemeinde Reichenbach i. K., Aktennotiz 7. Besprechung i.S. Sicherheit der Ge-
           meindestrasse im Bereich Tschingel / Tschingelsee vom 17. Juni 2020, Reichenbach,
           22.06.2020
[4]        Einwohnergemeinde Reichenbach i. K., OIK I. Revision der Gefahrenkarte Reichenbach.
           ARGE GEOTEST AG, Hunziker, Zarn & Partner AG. 2011.
[5]        Emch+Berger AG Bern, Niederlassung Spiez, Varianten Anpassung/ Neubau Strasse
           Tschingelsee, Fachgutachten Naturgefahren, Spiez, 17.07.2020.
[6]        Emch+Berger AG Bern, Niederlassung Spiez, Varianten Anpassung / Neubau Strasse
           Tschingelsee, Protokoll zur Geländebegehung Tschingelsee vom 07.04.2020.
[7]        Emch+Berger AG Bern, Niederlassung Spiez, Varianten Anpassung/ Neubau Strasse
           Tschingelsee, Voranfrage, Spiez, 20.09.2019.
[8]        Flussbau AG, Naturschutzgebiet Tschingelsee – Verlandungsentwicklung und Massnah-
           menstrategie, Bern, 2009.
[9]        InfoFlora,    undatiert:     Neopyhten     Feldbuch, https://obs.infoflora.ch/app/neo-
           phytes/de/index.html.
[10]       ASTRA, 2015: Inventar Historischer Verkehrswege der Schweiz von regionaler und lokaler
           Bedeutung, IVS Dokumentation Kanton Bern, Objekt BE 298, Stand Juni 2006.
[11]       KOHS, Freibord bei Hochwasserschutzprojekten und Gefahrenbeurteilungen, in Wasser
           Energie Luft, Heft 1, 2013.
[12]       Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental, Variantenabklärung Korrektion
           Strassen Tschingelsee, Vollständige Vorabklärung – Antwort, Frutigen, 03.01.2020.
[13]       Regionales Gesamtverkerhs- und Siedlungskonzept Thun-Oberland West (TOW), 2. Gene-
           ration, Genehmigungsexemplar, Genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumord-
           nung am 26.April 2017.
[14]       Tiefbauamt des Kantons Bern, Fachordner Wasserbau, 2009.
[15]       BAFU, 2003: Abfall- und Materialbewirtschaftung bei UVP-pflichtigen und nicht UVP-
           pflichtigen Projekten, Wegleitung Vollzug Umwelt, Bern.
[16]       BAFU, 1999: Richtlinie für die Verwertung, Behandlung und Ablagerung von Aushub-, Ab-
           raum- und Ausbruchmaterial (Aushubrichtlinie), Vollzug Umwelt, Bern.
[17]       BAFU, 2016: Luftreinhaltung auf Baustellen. Richtlinie über betriebliche und technische
           Massnahmen zur Begrenzung der Luftschadstoff-Emissionen von Baustellen (Baurichtli-
           nie Luft); Baurichtlinie Luft, Umwelt-Vollzug, Bundesamt für Umwelt, Bern.
[18]       BAFU, 2001: Luftreinhaltung bei Bautransporten, Bundesamt für Umwelt, Bern.
[19]       BAFU, 2006: Baulärm-Richtlinie; Richtlinie über bauliche und betriebliche Massnahmen zur
           Begrenzung des Baulärms gemäss Artikel 6 der Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezem-
           ber 1986, Umwelt-Vollzug, Bundesamt für Umwelt, Bern.
[20]       BAFU, 2009: UVP-Handbuch, Vollzug Umwelt 23/09, Bundesamt für Umwelt, BAFU, Bern.
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[21]       BAFU, 2016: Rote Liste Lebensräume. Gefährdete Lebensräume der Schweiz 2016. Aktu-
           alisierte Kurzfassung zum technischen Bericht 2013. Bundesamt für Umwelt, Bern; Info
           Fauna – CSCF, Neuenburg und Info Flora, Genf.
[22]       BAFU, 2016: Rote Liste Gefässpflanzen. Gefährdete Arten der Schweiz. Bundesamt für
           Umwelt, Bern und Info Flora, Genf. Umwelt-Vollzug Nr. 1621.

Gesetze
[23]       BSG 426.11, Naturschutzgesetz, Kanton Bern, vom 15. Sep. 1992.
[24]       BSG 426.111, Naturschutzverordnung (NSchV) vom 10. November 1993.
[25]       Kanton Bern, Kantonales Waldgesetz (KWaG) vom 05.05.1997.
[26]       SIA, 1997: SIA 431, Entwässerung von Baustellen, Schweizerischer Ingenieur- und Archi-
           tektenverein (SIA).
[27]       SIA, 1993: SIA 430, Entsorgung von Bauabfällen. Schweizerische Ingenieur- und Architek-
           tenverein (SIA).
[28]       SR 921.0, Bundesgesetz über den Wald (Waldgesetz, WaG) vom 4. Oktober 1991.
[29]       SR 921.01, Verordnung über den Wald (Waldverordnung, WaV) vom 30.11.1992.
[30]       SR 700, Bundesgesetz über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG), vom 22. Juni
           1979.
[31]       SR 451, Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) vom 01.07.1966.
[32]       SR 451.1, Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV) vom 16.01.1991.
[33]       SR 814.318.142.1, Luftreinhalteverordnung (LRV) vom 01.03.86.
[34]       SR 814.01, Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz [USG]), vom
           07.10.83.
[35]       SR 814.41, Lärmschutzverordnung (LSV) vom 15.12.86.
[36]       SR 814.012, Verordnung über den Schutz vor Störfällen (Störfallverordnung, StFV) vom
           01.04.91.
[37]       SR 814.710, Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV,), 23. De-
           zember 1999 (Stand am 1. Juli 2012).
[38]       SR 721.100, Bundesgesetz über den Wasserbau (WBG), vom 21.06.91.
[39]       SR 814.011, Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 19. Oktober 1988.
[40]       SR 704, Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (FWG) vom 4. Oktober 1985.
[41]       SR 814.201, Gewässerschutzverordnung (GSchV) vom 28. Oktober 1998.

Digitale Grundlagen
[42]       Amt für Geoinformation des Kt. Bern: LDTM50CM, Digitales Geländemodell 0.5 m. Flugjahr
           2013.
[43]       Amt für Geoinformation des Kt. Bern: Geoportal des Kantons Bern: http://www.be.ch/ge-
           oportal, aufgerufen am 27.11.2020.
[44]       Bundesamt für Landestopografie swisstopo: Geoportal des Bundes: map.geo.admin.ch,
           aufgerufen am 27.11.2020.
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2         Grundlagen und Randbedingungen
2.1       Übergeordnete Planung
Laut dem regionalen Gesamtverkehrs—und Siedlungskonzept Thun-Oberland West der 2. Generation
[13] verändert sich die gegebene Situation zukünftig nicht.
Gemäss dem Geoportal des Kantons Bern [43] sind im Projektperimeter keine velospezifischen Mas-
snahmen notwendig. Auf dem betroffenen Strassenstück sind weder Alltags- noch Freizeitrouten
mit kantonaler Netzfunktion vorhanden.

2.2       Verkehrliche Situation
Der betrachtete Strassenabschnitt befindet sich ausserorts. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit
beträgt 50 km/h.
Im Projektperimeter hat die Strasse mehrere Kurven mit Radien zwischen 70 m und 230 m. Das Längs-
gefälle beträgt 0.5 – 5.2 %. Die Strassenbreite ist konstant und beträgt 3.00 m. Beidseitig der Strasse
ist ein Bankett mit einer Breite von 50cm vorgesehen. Um das Kreuzen zu erleichtern sind auf der
850 m langen Strecke zwei Ausweichstellen angeordnet.
Das erlaubte Höchstgewicht für die Befahrung der Strasse beträgt auf diesem Abschnitt 18 to, die
Brücken werden aber auf eine Belastung von 40 to ausgelegt.

2.2.1     Historische Verkehrswege
Vergleiche Kapitel 2.5.13.

2.2.2     Wanderwege
Vergleiche Kapitel 2.5.13.

2.2.3     Unfallstatistik
Gemäss dem Geoportal des Bundes [44] sind auf dem betroffenen Strassenabschnitt in den Jahren
2011 - 2019 keine Verkehrsunfälle registriert worden.

2.3       Baugrund
Im Rahmen der Projekterarbeitung wurden im Bereich der geplanten Dammschüttungen und Stras-
sendurchlässe 10 Baggerschlitze abgeteuft. In 4 Baggerschlitzen in den Bereichen der geplanten
Strassendurchlässe wurden Piezometer zur Überwachung der Grundwasserpegel eingebaut. Die
Lage der Baggerschlitze ist auf dem Projektplan eingetragen.
In BS10 wurde Gehängelehm und Gehängeschutt angetroffen. Ab rund 2 m unterhalb des Strassen-
niveaus (ca. Niveau Tschingelsee) wurden starke Wasserzutritte beobachtet.
In BS8 und BS9 wurde aufgeweichtes und umgelagertes Moränenmaterial mit reichlich Holz aufge-
schlossen. Das Grundwasser bei BS9 ist artesisch gespannt (Grundwasserspiegel über Terrain, Pie-
zometerrohr läuft über), wobei der Wasserandrang in den Baggerschlitz eher gering war.
Zwischen BS1 und BS7 liegt ab rund 1.0-1.5 m unter Terrain Bachschutt. In BS 7 wird dieser zur Tiefe
stark siltig, in den anderen Baggerschlitzten ist der Bachschutt ziemlich sauber. Über dem Bach-
schutt liegen setzungsempfindliche Weichschichten à einige Dezimeter Mächtigkeit (Seekreide, Silt
und z.T. alte Bodenhorizonte). Die Weichschichten werden von Sand und Kies mit z.T. geringem or-
ganischem Anteil überlagert (Überschwemmungssedimente). Die Weichschichten fehlen in BS1 und
BS2.
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Im Rahmen der Baugrundabklärungen wurde zudem abgeklärt welcher Standort in der Nähe des Pro-
jektperimeters sich am besten für eine allfällige Entnahme von Schüttmaterial für die Erhöhung der
Strasse eignet.
Es zeigte sich, dass das Auflandungsfläche Tschingel betreffend der Materialqualität und der Menge
voraussichtlich am besten geeignet ist.

2.4       Naturgefahren
2.4.1     Übersicht
Der betrachtete Strassenabschnitt liegt ausserhalb des Perimeters der Naturgefahrenkarte der Ge-
meinde Reichenbach im Kandertal [4]. Gemäss der Gefahrenhinweiskarte [43] wird der Projektperi-
meter durch Sturz-, Lawinen-, Rutsch- und Wassergefahren tangiert.
Im Ereigniskataster der Naturgefahren [43] (vgl. Abbildung 2) sind im Projektperimeter mehrere Über-
schwemmungsereignisse durch den Tschingelsee, Murgangereignisse durch den Tannersgrabe so-
wie ein Blockschlagereignis eingezeichnet.

Abbildung 2: Ereigniskataster der Naturgefahren [43]. Der Projektperimeter ist mit dem roten Rechteckt gekennzeich-
net.

2.4.2     Wassergefahren
Tschingelsee
Projektauslöser sind die Überflutungen der Strasse durch den Tschingelsee. Diese stehen im Zusam-
menhang mit der fortlaufenden Verlandung des Sees, welcher sich 1972 nach einem Murgang im
Ärmiggraben in das Gornerewasser gebildet hatte.
Im Jahr 2009 wurde eine Verlandungsstudie [8] erarbeitet, welche aufzeigt, wie die Verlandung des
Sees bis anhin von Statten ging und wie sich diese in Zukunft weiterentwickeln wird. Im Rahmen der
vorliegenden Projektierung wurde die Betrachtungen und Ergebnisse dieser Studie aktualisiert, in-
dem die Verlandungsentwicklung mit Hilfe von aktuellen Höhendaten (LIDAR 2013 [42]) erneut ana-
lysiert wurde (vgl. Abbildung 3). Die Auswertung zeigt, dass die Auflandungen des Tschingelsees
Längsgefälle von 0.8 – 0.9 % aufweisen.
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Abbildung 3: Auswertung der Auflandungsgefälle des Tschingelsees auf Basis des LIDAR 2013 [42].

Anhand dieser Auflandungsgefälle wurde eine Prognose des zukünftigen Auflandungskörpers (vgl.
Abbildung 4) erstellt. Es zeigt sich, dass sich Teile der bestehenden Strasse innerhalb des prog-
nostizierten Auflandungskörpers des Tschingelsees befinden.

Abbildung 4: Prognose der Auflandung des Tschingelsees.

Aufgrund der heute zur Verfügung stehenden Daten wird mit einer jährlichen Auflandung des
Tschingelsees von rund 7'000 m3 gerechnet. Die Erreichung des Endzustands der Auflandung wird
auf ca. 2060 – 2085 geschätzt.
Es muss deshalb davon ausgegangen werden, dass die Strasse mittel- bis langfristig noch häufi-
ger durch Überflutungen und Auflandungen des Tschingelsees betroffen sein wird.

Gamchibach
Der Hauptzufluss des Auflandungsbereichs Tschingelsee ist der Gamchibach. Die Abflusswerte ge-
mäss Gefahrenkarte sind in Tabelle 2-1 aufgeführt.

Tabelle 2-1: Abflusswerte gemäss Gefahrenkarte [4] für den Gamchibach.

 Gamchibach                          EZG [km2]         HQ30 [m3/s]          HQ100 [m3/s]          HQ300 [m3/s]
 Strassenbrücke Griesalp             23.5              23.5                 34.7                  55
 (Kote 1320)

Tannersgraben
Die bestehende Strasse quert den Tannersgraben genau über einem Gefällsknick in dessen Län-
genprofil. Die Strasse ist deshalb durch Auflandungen beim Bachdurchlass des Tannergrabens ge-
fährdet.
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Da der Tannersgraben in der Gefahrenkarte Reichenbach nicht beurteilt wurde, wurde im Rahmen
des vorliegenden Auftrags mit HAKESCH [2] dessen Hochwasserabflusswerte abgeschätzt (vgl. Ta-
belle 2-2). Als massgebende Verfahren wurden das modifizierte Fliesszeitverfahren sowie Kölla
verwendet.

Tabelle 2-2: Mit HAKESCH abgeschätzte Abflusswerte für den Tannersgraben.

 Tannersgrabe                        EZG [km2]         HQ30 [m3/s]          HQ100 [m3/s]     HQ300 [m3/s]
 Mündung in Tschingelsee             0.71              4.3                  6.7              10.0

Lochweidligräbli
Die Hochwasserabflusswerte des Lochweidligräbli wurden anhand der Hydrologie des Tannersgra-
ben mit einem Flächenübertrag bestimmt (vgl. Tabelle 2-3).

Tabelle 2-3: Mit Flächenübertrag (Ausgangswerte Tannersgraben) abgeschätzte Abflusswerte für das Lochweid-
ligräbli.

 Lochweidligräbli                    EZG [km2]         HQ30 [m3/s]          HQ100 [m3/s]     HQ300 [m3/s]
 Mündung in Tschingelsee             0.38              3.0                  4.6              6.9

2.4.3     Sturzgefahren
Im Rahmen des vorliegenden Projekts wurde die Gefährdung der Strasse im Projektperimeter durch
Stein- und Blockschlag (vgl. Beilage Fachgutachten Naturgefahren [7]) genauer beurteilt. Bereits
ab 30 -jährlichen Ereignissen ist mit Stein-/ Blockschlaggefährdung schwacher Intensität zu rech-
nen. Ab 100-jährlichen Ereignissen mit starken Intensitäten. Aus der darauf aufbauenden Risiko-
analyse ergab sich, dass keine Massnahmen notwendig sind.

2.5       Umweltaspekte

2.5.1     Umwelt-Relevanzmatrix

Die Abklärungen über die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt richten sich nach dem UVP-
Handbuch des Bundesamtes für Umwelt (BAFU, 2010) [20]. Das vorliegende Projekt ist jedoch gemäss
Anhang 1 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) [39] nicht UVP-pflichtig.
Gemäss Artikel 4 der UVPV [39] müssen trotzdem die Vorschriften bezüglich Umwelt eingehalten wer-
den, weshalb nachfolgend die Umweltbereiche abgehandelt werden. Aufgrund der Abklärungen er-
geben sich für die einzelnen Umweltbereiche fast ausschliesslich Auswirkungen in der Bauphase.
Dies ist in der folgenden Relevanzmatrix dargestellt und anschliessend in den einzelnen Kapiteln
näher beschrieben.
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Tabelle 2-4: Umwelt-Relevanzmatrix

                                                                                                                          Oberflächengewässer / aquat. Ökosysteme

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Kulturdenkmäler / archäologische Stätten
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Langsamverkehr / hist. Verkehrswege
                                                                                                                                                                                                                                                                          Störfallvorsorge, Katastrophenschutz
                                                                                                                                                                                                       Abfälle, umweltgefährdende Stoffe

                                                                                                                                                                                                                                           Umweltgefährdende Organismen
                                             Erschütterungen / Körperschall

                                                                              Nichtionisierende Strahlung

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Flora, Fauna, Lebensräume

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Landschaft und Ortsbild
                    Luftreinhaltung

                                                                                                                                                                    Entwässerung
                                                                                                            Grundwasser

                                                                                                                                                                                           Altlasten
    Bereich

                                                                                                                                                                                   Boden

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Wald
                                      Lärm

    Bau-               •               •         −                                −                           •                     •                                  •            •       −                  •                                  •                            −                                 •            •                             •                                  •                            -
    phase

    Be-               −               −          −                                −                          −                 −                                     −             −        −               −                                     •                            −                                 −         −                             −                                   −                              -
    triebs-
    phase
Legende:
-   Die gesetzlichen Vorgaben können ohne Massnahmen eingehalten werden
•             Die gesetzlichen Vorgaben können mit Massnahmen eingehalten werden

2.5.2            Nicht relevante Umweltfachbereiche
Folgende Umweltbereiche müssen nicht näher untersucht werden, da diese im vorliegenden Pro-
jekt nicht relevant sind:
– Erschütterungen / abgestrahlter Körperschall: Durch das Projekt werden während der Bau- und
    der Betriebsphase keine relevanten Erschütterungen ausgelöst. In unmittelbarer Nähe der
    Strasse sind ausserdem keine bewohnten Häuser vorhanden.
– Nichtionisierende Strahlung: Gemäss der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender
    Strahlung [37] nicht relevant.
– Altlasten: Im Projektperimeter besteht kein Eintrag im Kataster der belasteten Standorte [43].
– Störfallvorsorge / Katastrophenschutz: Die Bauarbeiten und der Betrieb der Strasse fallen nicht
    unter den Geltungsbereich der Störfallverordnung [36].
– Kulturdenkmäler / archäologische Stätten: Das Projekt befindet sich ausserhalb des Siedlungs-
    gebiets. Im Projektperimeter besteht kein Eintrag im Archäologischen Inventar [43]. Kulturgüter
    sind gemäss Kulturgüterschutzinventar des Bundes keine bekannt. Im Projektperimeter besteht
    kein Eintrag im Bauinventar des Kantons Bern [43].

2.5.3            Lufteinhaltung

Ausgangslage
Die Luftreinhalteverordnung (LRV) [33] soll Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften
und Lebensräume sowie den Boden vor schädlichen oder lästigen Luftverunreinigungen schützen.

Projektauswirkungen
Der Bau bedingt Transporte und den Einsatz von Geräten und Maschinen mit Verbrennungsmotoren.
Die Baustelle ist ländlich und dauert weniger als 1.5 Jahre, weshalb für diese Baustelle die Mass-
nahmenstufe A gemäss Baurichtlinie Luft [17] gilt.
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Massnahmen
 Lu01      Die Auswahl und Beurteilung der Massnahmen zur Begrenzung der Luftschadstoff-
           Emissionen von/auf Baustellen sind gemäss Massnahmenstufe A gemäss «Luft-
           reinhaltung auf Baustellen, Baurichtlinie Luft» [17] zu treffen
 Lu02      Emissionsarme Arbeitsgeräte, wie solche mit Elektromotoren, sind einzusetzen.
 Lu03      Erstellen einer Liste der eingesetzten Maschinen und Geräte.
 Lu04      Alle Maschinen und Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren ≥18 kW müssen identifi-
           zierbar sein, periodisch kontrolliert werden, über ein entsprechendes Abgaswar-
           tungsdokument verfügen und eine Abgasmarke tragen [17].
 Lu05      Neue Maschinen haben ab dem jeweiligen Datum der Inbetriebsetzung den Richtli-
           nien 97/68 EG bzw. dem ECE-Reglement Nr. 96 zu genügen. Vorbehalten bleiben bei
           Maschinen mit Kontrollschildern die Bestimmungen des Strassenverkehrsrechtes.
 Lu06      Arbeitsgeräte mit 2-Takt-Benzinmotoren und solche mit 4-Takt-Benzinmotoren
           ohne Katalysator sind mit Gerätebenzin nach SN 181 163 zu betreiben (vgl. Lieferan-
           tenliste; Bezug bei EMPA Dübendorf, Abt. 133 [www.empa.ch]).
 Lu07      Für Maschinen und Geräte mit Dieselmotoren sind schwefelarme Treibstoffe
           (Schwefelgehalt
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Projektauswirkungen
Für die Bauarbeiten und Korrektion der Strasse sind Grabarbeiten und Material Zu- und Abtransporte
notwendig. Während den Bauarbeiten erfolgen Arbeiten an der Strasse, welche in unmittelbarer
Nähe von nicht dauernd bewohnten Wohnbauten (Sömmerungsgebiet) stattfinden. Da die lärmigen
Bauphasen mehr als 16 Wochen betragen, ist gemäss Baulärm-Richtlinie [19] die Massnahmenstufe
B anzuwenden. Für die Bautransporte gilt die Massnahmenstufe A [18].

Massnahmen
 Lä01      Der Unternehmer hat die Massnahmenstufe B gemäss Baulärm-Richtlinie [19] einzu-
           halten.
 Lä02      Maschinen, Geräte und Transportfahrzeuge entsprechen der Normalausrüstung (be-
           treffend Schallemissionen).
 Lä03      Die lärmintensiven Arbeiten sind zeitlich auf maximal 8 Stunden pro Tag einzu-
           schränken. Die Ruhezeiten sind einzuhalten (vor 07.00 Uhr, zwischen 12.00 und
           13.00 Uhr, ab 19.00 Uhr).
 Lä04      Die betroffenen Anwohner werden frühzeitig über die vorgesehenen Arbeiten infor-
           miert.
 Lä05      Die aufgeführten Vorgaben bzw. Massnahmen werden in die Submissions- und
           Werkvertragsbestimmungen aufgenommen.
 Lä06      Für Bautransporte gilt die Massnahmenstufe A gemäss [18], d.h. die Transportfahr-
           zeuge entsprechen der Normalausrüstung und müssen in einwandfreiem Zustand
           sein. Nachts (22 bis 06 Uhr) werden keine Bautransporte durchgeführt.

2.5.5      Grundwasser

Ausgangslage
Gemäss der Gewässerschutzkarte des Kantons Bern [43] befindet sich der Projektperimeter im Ge-
wässerschutzbereich Au. Im Projektperimeter sind gemäss Grundwasserkarte des Kantons Bern [43]
Grundwasservorkommen in Lockergesteinen vorhanden (vgl. Abbildung 5).

Abbildung 5: Ausschnitt aus der Grundwasserkarte [43] mit Projektperimeter (rot).

Projektauswirkungen
Die Strasse tangiert den Gewässerschutzbereich Au. Es gilt deshalb, die Gefahr durch den Verlust
von wassergefährdenden Flüssigkeiten der eingesetzten Maschinen während der Bauphase zu ver-
hindern. Für die Strasse gelten die üblichen Vorschriften bezüglich Gewässer- und Grundwasser-
schutz.
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Massnahmen
Für die Massnahmen muss das Merkblatt Gewässerschutz- und Abfallvorschriften auf Baustellen
eingehalten werden.

 Gru01         Information und Sensibilisierung der Personen auf der Baustelle bezüglich Grund-
               wasser- und Gewässerschutz.
 Gru02         Bereithaltung von Ölbindemittel in ausreichenden Mengen. Ölbindemittel sind im
               Notfall rasch einzusetzen und nach Gebrauch vorschriftsgemäss zu entsorgen.
 Gru03         Betonumschlaggeräte sind auf einem befestigten, entwässerten Platz zu stationie-
               ren. Das Waschwasser darf nicht versickert werden.
 Gru04         Die Grabung beschränkt sich auf die nötige Aushubbreite und -tiefe des notwendi-
               gen Grabens, so dass die Freilegung der schützenden Deckschicht auf das Minimum
               reduziert wird.
 Gru05         Baustoffe und Materialien (z.B. Fugenabdichtungen, Beschichtungen, Injektionsmit-
               tel und Zusätze etc.) dürfen nur verwendet werden, wenn diese keine Schadstoffe
               ins Grundwasser /Gewässer abgeben.

2.5.6     Oberflächengewässer und aquatische Ökosysteme
Ausgangslage
Die zeigt die verschiedenen Gewässer Gamchibach, Tannersgrabe und Lochweidligräbli innerhalb
des Projektperimeters auf. Der sogenannter Tschingelsee ist durch einen Murgang aufgestauter See
mit wachsendem Delta, welcher der natürlichen Entwicklung überlassen wird. Der See verlandet. Die
Gewässer im Projektperimeter wurden grösstenteils als natürlich oder wenig beeinträchtigt klassiert.
Einzig das Lochweidligräbli ist im Bereich der Querung der Strasse stark beeinträchtigt [43]. Der Ge-
wässerraum wird mit der heutigen Strasse mit den zwei Brücke über Tannersgrabe und Lochweid-
ligräbli tangiert.

Abbildung 6: Gewässernetz (blau) [43] mit Projektperimeter (rot).
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Abbildung 7: Ökomorphologischer Gewässerzustand [43] mit Projektperimeter (rot).

Projektauswirkungen
Zwei Gewässer, Tannersgrabe und Lochweidligräbli, werden mit der Strasse gequert und tangiert.
Über diese Gewässer führt schon heute jeweils eine Brücke. Für den neuen Verlauf der Strasse wer-
den zwei neue Brücke gebaut, welche wiederum den Gewässerraum tangieren. Da es sich bei der
Strasse um eine Erschliessungsstrasse für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Griesalp
handelt, ist die Strasse an den bestehenden Verlauf gebunden. Zudem existiert, infolge der Topo-
graphie, keine anderen Möglichkeiten, um den Gewässerraum zu umgehen. Die Bauarbeiten in Ge-
wässernähe sind mit besonderer Sorgfalt auszuführen. Für die Eingriffe im Gewässerbereich ist eine
Ausnahmebewilligung «Bauen innerhalb Gewässerraum» notwendig [38] [41].

Massnahmen
 Gew01     Das Einbringen von ungereinigtem Betonabwasser in ein Oberflächengewässer, in
           das Grundwasser oder in eine Kanalisation ist verboten.
 Gew02     Trübungen des Gewässers sind mit geeigneten Wasserhaltungen zu vermeiden.
 Gew03     Die Baumaschinen sind abends und übers Wochenende auf den Installationsplät-
           zen abzustellen.
 Gew04     Auf Flächen, deren Regenabwasser versickert oder in ein Oberflächengewässer ab-
           geleitet wird, dürfen keinerlei Unterhalts-, Wasch- und Reparaturarbeiten durchge-
           führt werden.
 Gew05     Einleitungen in ein Gewässer bedingen die Zustimmung der zuständigen Behörde.
 Gew06     Vor Eingriffen in Fliessgewässer ist der Fischereiaufseher frühzeitig zu informieren.

2.5.7     Entwässerung

Ausgangslage
Die Entwässerung der jetzigen Strasse erfolgt über die Böschung Richtung Tschingelsee.

Projektauswirkungen
Die Entwässerung der neuen Strasse erfolgt in gleicher Weise wie die alte Strasse, d.h. über die
Böschung in Richtung Tschingelsee. Da die Verlegung der Strasse kein grosses Verkehrsaufkom-
men nach sich zieht, kann das Abwasser in der Betriebsphase über die Schulter talseitig versi-
ckern. Für die Bauphase ist ein Entwässerungskonzept nach SIA 431 zu erstellen und einzuhalten.
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Massnahmen
 Ent01     Es ist ein Entwässerungskonzept der Baustellen und Installationsplätze nach den
           Vorgaben der SIA 431 zu erstellen. Das Entwässerungskonzept muss vor Baubeginn
           vom Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern (AWA) genehmigt werden [26].

2.5.8     Boden

Ausgangslage
Im Projektperimeter ist gewachsener Boden vorhanden. Die Flächen werden landwirtschaftlich ge-
nutzt, sind jedoch nicht als Fruchtfolgeflächen ausgewiesen.

Projektauswirkungen
Im Projekt wird eine Bodenfläche von 7'770 m2 temporär und 1'930 m2 dauernd tangiert. Durch den
Rückbau der bestehenden Strasse kann eine Fläche von 1'170 m2 als Landwirtschaftsfläche rekulti-
viert werden. Der im Zuge des Projekts abgetragene Boden kann vollständig zur Rekultivierung der
Flächen innerhalb des Projekts wiederverwertet werden. Details sind dem separat beiliegenden Bo-
denschutzkonzept zu entnehmen.

Massnahmen
 Bo01      Die spezifischen Bodenschutzmassnahmen aus dem Bodenschutzkonzept sind vor,
           während und nach der Ausführung umzusetzen.

2.5.9     Abfälle, umweltgefährdende Stoffe

Ausgangslage
Die aktuelle Strasse bestehen aus Asphaltbelag und Beton.

Projektauswirkungen
Bei der Korrektion der Strasse fallen Abfälle aufgrund des Rückbaus der alten Strasse an. Es handelt
sich um Asphalt und Beton. Der Abbruch wird abtransportiert und fachgerecht entsorgt. Folgende
Abfallmengen fallen voraussichtlich an:
– Asphalt ca. 370 m3
– Beton 25 m3

Der im Zuge des Projekts abgetragene Boden wird nicht abgeführt, sondern vor Ort wiederverwendet
(siehe Kapitel Boden 2.5.8). Für die im Projekt anfallenden Abfälle muss ein Abfall- und Materialbe-
wirtschaftungskonzept nach SIA 430 [27] erstellt werden. Das Konzept ist vor Baubeginn mit den
zuständigen Behörden zu bereinigen.

Massnahmen
 Abf01     Ein Abfall- und Materialbewirtschaftungskonzept gemäss SIA 430 [27] ist für alle im
           Rahmen des Projektes anfallenden Abfälle zu erstellen. Dabei ist für die Verwertung
           von Aushub, Abbau- und Ausbruchmaterial die «Aushubrichtlinie» des BAFU zu be-
           rücksichtigen aus [16].
 Abf02     Baustellenabfälle sind gemäss dem Mehrmuldenkonzept des Baumeisterverbandes
           zu trennen und zu entsorgen.
 Abf03     Das Verbrennen von Bauabfällen im Freien ist verboten.
 Abf04     Nach Abschluss der Bauarbeiten ist ein Entsorgungsnachweis zu erstellen und der
           Entscheidbehörde vorzulegen.
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2.5.10    Umweltgefährdende Organismen

Ausgangslage
Im Rahmen der Kartierung vor Ort konnten keine invasiven Neophyten festgestellt werden. Gemäss
dem Neophyten Feldbuch von InfoFlora [9] ist entlang der Strasse talabwärts, ca. 250 m vom Pro-
jekt entfernt (ausserhalb Projektperimeter) ein Einjähriges Berufskraut (Erigeron annuus) festge-
stellt worden.

Projektauswirkungen
Da von keinen oder nur wenigen invasiven Neophyten vor Baubeginn ausgegangen werden kann,
ist auch während der Bauzeit mit einem geringen Aufkommen zu rechnen. Dieses ist jedoch trotz-
dem während der gesamten Bauphase zu überwachen sowie sind neu angelegte, offene Flächen
unverzüglich anzusäen, damit ein Aufkommen von invasiven Neophyten verhindert werden kann.

Massnahmen
 Neo01     Vor Baubeginn sind vorhandene Neophytenbestände fachgerecht zu entfernen und
           zu entsorgen. Die Infoblätter auf der Seite von Info Flora (https://www.infoflora.ch/
           -->Neophyten -->Listen & Infoblätter) zeigen auf, wie mit den jeweiligen Pflanzen
           umgegangen werden muss.
 Neo02     Während der Bauphase und bis 2 Jahre nach Bauende hat der Bauherr das Aufkom-
           men von invasiven Neophyten innerhalb des Baustellenperimeters zu prüfen und
           falls nötig sind die Pflanzen fachgerecht zu entfernen und zu entsorgen.

2.5.11    Wald

Ausgangslage
Eine Waldfeststellung wurde durch die Waldabteilung Alpen erstellt. Der grösste Teil der aktuellen
Strasse liegt ausserhalb des Waldbereiches. Ein kleines Stück der aktuellen Strasse liegt im Wald-
bereich. Bei der vorherrschenden Bestockung bei der Strasse Tschingelsee handelt es sich um
Waldareal nach Art. 2 WaG [29] und Art. 3 KWaG [25]. Das Waldareal auf diesem Abschnitt ist fast
vollumfänglich als gerinnerelevanter Schutzwald sowie als Objektschutzwald Bund [43]ausgeschie-
den, welcher gegenüber Hangmuren und Rutschung eine Schutzfunktion hat.
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Abbildung 8: Waldauscheidung mit Rodungsflächen und Ersatzaufforstungsflächen

Projektauswirkungen
Das Projekt tangiert Waldflächen von 454 m2 infolge der neuen Strassenböschung. Für die Korrektion
der Strasse und die neuen Strassenböschungen müssen Waldflächen definitiv gerodet werden. Es
wird eine Ersatzaufforstung von 692 m2 geben. Details zur Rodung sind im Rodungsgesuch ersicht-
lich (siehe separates Rodungsgesuch).

Massnahmen
 Wa01      Die Rodungsflächen werden durch den Forstdienst festgelegt und angezeichnet.
 Wa02      Die Bepflanzung der Aufforstungsflächen erfolgt nach Weisung der Waldabteilung
           Alpen mit standortgerechten, einheimischen Gehölzen nach Bauende.
 Wa03      Die Arbeiten erfolgen unter Schonung des angrenzenden Waldareals. Es ist insbe-
           sondere untersagt, darin Baubaracken zu errichten sowie Aushub, Fahrzeuge und
           Materialien aller Art zu deponieren.
 Wa04      Waldboden, welcher für den Bau entfernt wird, muss zwischengelagert und an-
           schliessend wieder vor Ort eingesetzt werden.
 Wa05      Die Holzerei- und Rodungsarbeiten dürfen nicht während der Fortpflanzungszeit
           wildlebender Säugetiere und Vögel (1. April bis 15. Juli) erfolgen.
 Wa06      Nach Abschluss der Rodungs- und Bauarbeiten (inkl. Rodungsersatz) wird der kan-
           tonale Forstdienst zu einer Abnahme eingeladen.
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2.5.12     Flora, Fauna, Lebensräume

Ausgangslage
Schutzgebiete, Schutzobjekte und Inventare
Der Tschingelsee, resp. die Auflandungsfläche ist Teil des Bundesinventars der Auen von nationaler
Bedeutung ([43], siehe Abbildung 9). Am nordöstlichen Rand der Aue grenzt die Tschingelstrasse
jeweils grösstenteils direkt an das Auengebiet. Grosse Teile der Auflandungsfläche sind zudem als
kantonales Naturschutzgebiet (siehe Abbildung 9) ausgeschieden. Laut Auskunft des Amts für Land-
wirtschaft und Natur des Kantons Bern (ANF) werden Perimeter sowie Schutzbestimmungen des kan-
tonalen Naturschutzgebietes in einem separaten Verfahren demnächst revidiert. Randlich tangiert
resp. in unmittelbarer Nähe zum Projektperimeter liegen zudem nationale Inventare der Trockenwie-
sen-/weiden sowie ein Flachmoor von regionaler Bedeutung.

Abbildung 9: orange Fläche: regionales Inventar der Trockenwiesen-/weiden, orange schraffiert: nationales Inventar
der Trockenwiesen-/weiden (TWW), rote Linie: kantonales Naturschutzgebiet, rot gestreift: Zone B/weitere Zone in
Naturschutzgebieten blau schraffiert: Aue von nationaler Bedeutung (blau), türkis (flächig): Flachmoor von regionaler
Bedeutung und Projektperimeter (weinrot), Auszug aus kantonalem Geoportal [43].

Flora / Fauna / Lebensräume
Im Rahmen der Kartierung im Juni 2020 konnten diverse geschützte Pflanzenarten im Projektperi-
meter festgestellt werden. Es handelt sich um folgende Arten gemäss Tabelle 2-5.

Tabelle 2-5: vorgefundene und geschützte Pflanzenarten

 Name deutsch                        Name lateinisch                     Rote Liste [22]        Schutz
 Fuchs’ Geflecktes Knaben-           Dactylorhiza maculata               LC                     NHV/Kt. BE
 kraut                               fuchsii
 Breitblättriges Knabenkraut         Dactylorizha majalis                LC                     NHV/Kt. BE
 Breiblättriges Wollgras             Eriophorum latifolium               LC                     BE teilweise
                                                                                                geschützt
 Schwalbenwurz-Enzian                Gentiana asclepiadea                LC                     BE teilweise
                                                                                                geschützt
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 Name deutsch                       Name lateinisch                    Rote Liste [22]       Schutz
 Kreuzblättriger Enzian             Gentiana cruciata                  VU                    BE teilweise
                                                                                             geschützt
 Langspornige Handwurz              Gymnadenia conopsea                LC                    NHV/Kt. BE
 Türkenbund                         Lilium martagon                    LC                    NHV/Kt. BE
 Blasses Knabenkraut                Orchis pallens                     VU                    NHV/Kt. BE

Legende:
NHV= nationaler Schutz nach Natur- und Heimatschutzgesetz [32]
LC= nicht gefährdet
VU= verletzlich

Der grösste Teil der Fläche wird während den Sommermonaten von Kühen als Weidefläche genutzt.
Diese Flächen sind eher eintönig und mit wenig Strukturen versehen (Steinhaufen, Büsche etc.). Im
Rahmen der Kartierung im Juni 2020 konnte lediglich eine weibliche Waldeidechse (Zootoca vivipara,
national geschützt nach NHV [32]) gesichtet werden.

Bei den vorhandenen Lebensräumen handelt es sich einerseits um Wald (siehe Kapitel 2.5.11), um
eine Hecke/Feldgehölze (national geschützt nach NHV [32]) zwischen bestehender/neuer Strasse
und Tschingelsee am nordwestlichen Ende (siehe Abbildung 10), einem Krautsaum (Petasition offi-
cinalis) auch zwischen bestehender/neuer Strasse und Tschingelsee, der Wiese resp. Weidefläche
(Bergfettwiese, Polygono-Trisetion) sowie einigen vernässten Stellen. Abgesehen von der He-
cke/Feldgehölze sind die Lebensräume nicht geschützt nach NHV [32]).

Abbildung 10: Standort der Hecke/Feldgehölze (orange) und Projektperimeter (rot), Quelle: Bundesamt für Landesto-
pografie swisstopo.
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Projektauswirkungen
Schutzgebiete, Schutzobjekte und Inventare
Das kantonale Naturschutzgebiet und die Aue von nationaler Bedeutung werden randlich tangiert,
diese grenzen an die bestehende Strasse. Aufgrund der Strassenverlegung weg vom See, ist der
neue Verlauf nur noch im nördlichsten Teil angrenzend an diese Gebiete. Beim Rückbau der alten
Strasse ist darauf zu achten, dass keine Emissionen (Staub, wassergefährdende Flüssigkeiten etc.)
die Schutzgebiete negativ beeinträchtigen können. Siehe hierzu auch die Massnahmen in Kapitel
2.5.6.

Das nationale Inventare der Trockenwiesen-/weiden sowie das Flachmoor von regionaler Bedeutung
werden durch das Projekt nicht direkt tangiert. Die Strasse wird vom Gewässer weg verlegt, so dass
keine zusätzlichen Beeinträchtigungen stattfinden. Wichtig ist, während den Bauarbeiten einen
möglichen Eintrag von Nährstoffen oder wassergefährdenden Flüssigkeiten in den Tschingelsee
resp. ins Flachmoor zu verhindern. Siehe hierzu auch die Massnahmen in Kapitel 2.5.6.

Flora / Fauna / Lebensräume
Vor Baubeginn sind die geschützten floristischen Einzelarten (gemäss Tabelle 2-5) auf den durch
das Projekt tangierten Flächen zu markieren. Am besten erfolgt dies nach der Vermessung der Bau-
und Installationsflächen. Sofern möglich, können so die Einzelarten durch die Markierung und falls
notwendig mit einem zusätzlichen Schutz versehen, umgangen werden. Handelt es sich um Einzel-
arten, welche betroffen sind und nicht zahlreich im Perimeter vorkommen, so ist eine Verpflanzung
vorzunehmen.

Im Rahmen des Baus der neuen Strasse resp. des Rückbaus der alten Strasse ist es den Tieren
möglich, sich zurückzuziehen und in umliegende, nicht berührte Flächen umzusiedeln. Die Bauar-
beiten sind auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren und lärmintensive Arbeiten sind konzentriert
durchzuführen (siehe auch Massnahmen Lärm in Kapitel 2.5.4). Es sind keine spezifischen Massnah-
men vorgesehen. In der Betriebsphase gibt es keine Einschränkungen für die Tierwelt, da die Strasse
lediglich verschoben wird.

Die meisten vorhandenen Lebensräume verfügen über keinen Schutz. Diese Flächen werden nach
Bauende wiederhergestellt und rekultiviert. Die landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie der
Krautsaum werden mit einer einheimischen, standortgerechten Saatmischung angesät. Lediglich die
zwischen bestehender/neuer Strasse und Tschingelsee am nordwestlichen Ende vorkommende He-
cke/Feldgehölz ist national geschützt. Gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz [32] sind Uferberei-
che, Hecken und Feldgehölze besonders zu schützen. Falls ein Schutz deren nicht möglich ist, so
ist für Wiederherstellung oder angemessenen Ersatz zu sorgen. Ein Eingriff in die vorhandene He-
cke/Feldgehölze ist aufgrund der schmalen Stelle zwischen Abhang/Wald und Tschingelsee unum-
gänglich. Um die Strasse vor Erosion zu schützen ist eine Böschung vorgesehen, welche die He-
cke/Feldgehölz tangiert. Nach Bauende muss die Hecke/Feldgehölze mit standortgerechten, ein-
heimischen Gehölzen vor Ort wiederhergestellt werden. Für den Eingriff in die Hecke/Feldgehölze ist
eine Ausnahmebewilligung nach Art. 18 des Natur- und Heimatschutzgesetzes [31] zu beantragen.

Massnahmen
 FloFa01           Wiederherstellung der Landwirtschaftsflächen sowie des Krautsaumes und An-
                   saat mit einer einheimischen, standortgerechten Saatmischung.
 FloFa02           Für die Holzereiarbeiten bei der Hecke/Feldgehölze gilt die Massnahme Wa-05
                   im Kapitel 2.5.11 (Wald).
 FloFa03           Wiederherstellung der tangierten Hecke/Feldgehölze mit einheimischen, stand-
                   ortgerechten Gehölzen.
 FloFa04           Markieren der floristischen Einzelarten, welche nicht direkt tangiert werden und
                   sofern notwendig Erstellung einer Schutzvorrichtung. Arten, welche aufgrund
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                    der Arbeiten tangiert werden und welche lediglich vereinzelt in der Umgebung
                    vorkommen, sind umzupflanzen.
 FloFa05            Zum Schutz des Tschingelsee’s sowie der umliegenden Gewässer sind auch die
                    Massnahmen im Kapitel 2.5.6 Oberflächengewässer zu beachten.

2.5.13     Langsamverkehr und historische Verkehrswege

Ausgangslage
Im heutigen Zustand wird auf der Strasse ein Wanderweg geführt. Die Strasse ist im Projektperimeter
zudem im Inventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (IVS) eingetragen [10]. Die Strasse
weist eine lokale Bedeutung mit historischer Verlauf BE 298.2 auf. Gemäss Aussage von ViaStoria [6]
ist der historische Verlauf der bestehenden Strasse geschützt.

Abbildung 11: Die im Projektperimeter vorkommende IVS (hellblau) mit Projektperimeter (rot).
Emch+Berger AG Bern, Niederlassung Spiez                 Technischer Bericht                               Seite 20
26.02.2021                                               Korrektion Strasse Tschingelsee

Abbildung 12: Die im Projektperimeter vorkommenden Wanderwege (gelb und rot) mit Projektperimeter (rot).

Projektauswirkungen
Wanderweg
Im Rahmen des vorliegenden Projekts wird der Wanderweg von der Strasse getrennt [6]. Der Wan-
derweg wird ca. 1 m breit und seeseitig verlaufen. Gemäss Bundesgesetzgebung dürfen Wander-
wege nicht auf Hartbelag verlaufen [40]. Im ersten Abschnitt (km 0+000 bis 0+250, Nord-Westen)
wird der Wanderweg neben die neu erhöhte Strasse verlegt. Auf dem Schwemmkegel des Tan-
nersgraben wird die Strasse an erhöhter Lage neu gebaut. Der Wanderweg folgt hier dem heutigen
Strassenverlauf. Im Bereich des Tannersgraben wird der Wanderweg auf die neue Brücke über den
Tannersgraben geführt. Der Hartbelag der alten Strasse wird zurückgebaut. Während der Zeit der
Bauarbeiten müssen Umleitungen eingerichtet und ausgeschildert werden. Die Wanderwege resp.
die Umleitungen müssen durchgehend begehbar sein.

IVS
Der Verlauf der alten Strasse (IVS-Objekt) wird langfristig im Gelände erkennbar bleiben, da der Wan-
derweg weiterhin hier verläuft. Auf allfällige Ersatzmassnahmen kann verzichtet werden, da es sich
beim Verlandungsprozess, welcher das Objekt gefährdet, um einen natürlichen Prozess handelt und
nicht um einen künstlichen Eingriff.

Massnahmen
 LV01      Während den Bauarbeiten muss der Wanderweg -sofern notwendig- in Absprache
           mit der Gemeinde Reichenbach im K., umgeleitet werden. Die Umleitung muss vor
           Baubeginn eingerichtet und signalisiert sein.
 LV02      Nach Bauende ist der Wanderweg wieder instand zu stellen.
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