Technischer Bericht Auflageprojekt - Korrektion Strasse Tschingelsee - Gemeinde Reichenbach
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Korrektion Strasse Tschingelsee Version 1.2 I 26.02.2021 Technischer Bericht Auflageprojekt Emch+Berger AG Bern, Niederlassung Spiez Seestrasse 7 | CH-3700 Spiez | Tel. +41 33 650 75 75 spiez@emchberger.ch | www.emchberger.ch Gesamtlösungen sind unser Plus.
Impressum Auftragsnummer UE180053 Auftraggeber Gemeinde Reichenbach im Kandertal Datum 26.02.2021 Version 1.2 Vorversionen - Autor(en) Fabian Leimer, André Wasmer, Sandra Schärer, Rahel Schaffer Freigabe André Wasmer Verteiler Gemeinde Reichenbach im Kandertal Datei J:\F_WN\F_Fs18\UE180053_Strasse_Tschingelsee\4_plan\43_baup\Ing\bericht\UE180053_43 _TB-Bauprojekt_210226.docx Seitenanzahl 37 Copyright © Emch+Berger AG Bern, Niederlassung Spiez
Emch+Berger AG Bern, Niederlassung Spiez Technischer Bericht Seite i 26.02.2021 Korrektion Strasse Tschingelsee Inhalt Zusammenfassung .................................................................................................................................. iii 1 Einleitung ............................................................................................................................................ 1 1.1 Ausgangslage ........................................................................................................................ 1 1.2 Auftrag ................................................................................................................................... 1 1.3 Vorgehen ................................................................................................................................ 1 1.3.1 Projektorganisation ............................................................................................................... 1 1.3.2 Zeitlicher Ablauf ..................................................................................................................... 2 1.4 Grundlagenverzeichnis .......................................................................................................... 2 2 Grundlagen und Randbedingungen ................................................................................................... 4 2.1 Übergeordnete Planung......................................................................................................... 4 2.2 Verkehrliche Situation ........................................................................................................... 4 2.2.1 Historische Verkehrswege..................................................................................................... 4 2.2.2 Wanderwege .......................................................................................................................... 4 2.2.3 Unfallstatistik......................................................................................................................... 4 2.3 Baugrund................................................................................................................................ 4 2.4 Naturgefahren........................................................................................................................ 5 2.4.1 Übersicht ................................................................................................................................ 5 2.4.2 Wassergefahren .................................................................................................................... 5 2.4.3 Sturzgefahren ........................................................................................................................ 7 2.5 Umweltaspekte ...................................................................................................................... 7 2.5.1 Umwelt-Relevanzmatrix......................................................................................................... 7 2.5.2 Nicht relevante Umweltfachbereiche ................................................................................... 8 2.5.3 Lufteinhaltung ....................................................................................................................... 8 2.5.4 Lärm........................................................................................................................................ 9 2.5.5 Grundwasser ........................................................................................................................ 10 2.5.6 Oberflächengewässer und aquatische Ökosysteme.......................................................... 11 2.5.7 Entwässerung ...................................................................................................................... 12 2.5.8 Boden ................................................................................................................................... 13 2.5.9 Abfälle, umweltgefährdende Stoffe.................................................................................... 13 2.5.10 Umweltgefährdende Organismen ........................................................................................ 14 2.5.11 Wald ..................................................................................................................................... 14 2.5.12 Flora, Fauna, Lebensräume ................................................................................................ 16 2.5.13 Langsamverkehr und historische Verkehrswege ............................................................... 19 2.5.14 Landschaft und Ortsbild ...................................................................................................... 21 2.6 Werkleitungen ..................................................................................................................... 21 3 Nutzungsanforderungen................................................................................................................... 22 4 Handlungsbedarf und Referenzstandard......................................................................................... 22 4.1 Verkehrs-, Betriebs- und Gestaltungskonzept .................................................................. 22 4.2 Ergebnisse des Vorprojekts ................................................................................................ 22 5 Projektbeschrieb .............................................................................................................................. 24 5.1 Strassenanlage .................................................................................................................... 24 5.2 Durchlässe Tannersgraben und Lochweidligräbli .............................................................. 25 5.3 Trassierungselemente......................................................................................................... 26
Emch+Berger AG Bern, Niederlassung Spiez Technischer Bericht Seite ii 26.02.2021 Korrektion Strasse Tschingelsee 5.4 Dimensionierung .................................................................................................................. 26 5.5 Entwässerung der Strasse .................................................................................................. 26 5.6 Wanderweg .......................................................................................................................... 26 5.7 Werkleitungen ..................................................................................................................... 27 5.8 Verfahren ............................................................................................................................. 27 6 Bauprogramm und -ablauf ............................................................................................................... 28 6.1 Bauprogramm ....................................................................................................................... 28 6.2 Installationsplätze............................................................................................................... 28 6.3 Bauablauf und Baustellenlogistik....................................................................................... 28 7 Kosten ............................................................................................................................................... 29 7.1 Beitragsberechtigte Kosten Strukturverbesserung Kanton Bern ..................................... 29 7.1.1 Vorbereitungsarbeiten ........................................................................................................ 29 7.1.2 Rohbauarbeiten ................................................................................................................... 29 7.1.3 Tiefbauarbeiten ................................................................................................................... 31 7.1.4 Honorare............................................................................................................................... 31 7.1.5 Baunebenkosten ................................................................................................................. 31 7.1.6 Risikokosten......................................................................................................................... 31 8 Auswirkungen, falls das Projekt nicht realisiert wird ..................................................................... 31 9 Landerwerb ....................................................................................................................................... 32
Emch+Berger AG Bern, Niederlassung Spiez Technischer Bericht Seite iii 26.02.2021 Korrektion Strasse Tschingelsee Zusammenfassung Die Strasse zur Griesalp war in den vergangenen Jahren im Bereich des Tschingelsees mehrfach durch Überschwemmungen des Tschingelsees, aber auch durch Überflutungen und Übersarungen der Seitengewässer Gamchibach, Tannersgrabe und Lochweidligräbli gefährdet. Die zu beobach- tende Auflandung des Sees führt zunehmend zu Überflutungen der Griesalpstrasse und einer ein- geschränkten Erreichbarkeit der Griesalp. Im Rahmen des vorliegenden Projekts soll die Strasse im Projektperimeter höher gelegt und teilweise umgelegt werden. Vorgesehen ist eine Ausführung der Hauptarbeiten im Sommerhalbjahr 2023, mit allfälligen Vorar- beiten im Herbst 2022 und erweitertem Deckbelagseinbau mit Fertigstellung im Jahr 2024. Das zu wählende Vorgehen beim Bau wird massgeblich von der ausführenden Unternehmung und von den, während dem Bau zu wählenden Sicherheitsmassnahmen abhängen. Im Projekt rechnet man mit Gesamtkosten von rund Fr. 2.07 Mio. inkl. MwSt. / inkl. Risikokosten. Der Anteil der Bauarbeiten liegt bei rund Fr. 1.68 Mio. (resp. bei ca. 80 % der Gesamtkosten).
Emch+Berger AG Bern, Niederlassung Spiez Technischer Bericht Seite 1 26.02.2021 Korrektion Strasse Tschingelsee 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage Die Strasse zur Griesalp war in den vergangenen Jahren im Bereich des Tschingelsees mehrfach durch Überschwemmungen des Tschingelsees, aber auch durch Überflutungen und Übersarungen der Seitengewässer Gamchibach, Tannersgrabe und Lochweidligräbli gefährdet. Die zu beobach- tende Auflandung des Sees führt zunehmend zu Überflutungen der Griesalpstrasse und einer ein- geschränkten Erreichbarkeit der Griesalp (vgl. Abbildung 1). Abbildung 1: Situation Tschingelsee. Rot markiert ist der Perimeter des Strassenbauprojekts (Quelle [44]). lm Rahmen des vorliegenden Strassenbauprojekts wurde eine neue Linienführung für die Umlegung resp. Anpassung der Strasse ausgearbeitet. 1.2 Auftrag Die Emch+Berger AG wurde im Februar 2019 von der Gemeinde Reichenbach i. K. beauftragt, die Ge- fährdungssituation im Zusammenhang mit dem Tschingelsee zu analysieren und die Umlegung bzw. Erhöhung der Griesalpstrasse im Bereich des Tschingelsees zu planen. 1.3 Vorgehen 1.3.1 Projektorganisation Bauherrschaft Einwohnergemeinde Reichenbach im Kandertal Bahnhofstrasse 30 Postfach 162 3713 Reichenbach im Kandertal Projektverfasser (Auftragnehmer) Emch+Berger AG Bern Niederlassung Spiez Seestrasse 7 3700 Spiez
Emch+Berger AG Bern, Niederlassung Spiez Technischer Bericht Seite 2 26.02.2021 Korrektion Strasse Tschingelsee 1.3.2 Zeitlicher Ablauf Stand 11.12.2020 – 1. Quartal 2021: Genehmigungsverfahren – 1. Quartal 2021: Landerwerb/ Submission Baumeisterarbeiten – 2. Quartal 2021: Vorarbeiten: Installation – Sommerhalbjahr 2021: Ausführung der Hauptarbeiten – Frühjahr 2022: Fertigstellungen/ Deckbelag 1.4 Grundlagenverzeichnis [1] Bezzola, Flussbau, Vorlesungsmanuskript ETH Zürich, Herbstsemester 2015. [2] BWG, WSL: Hochwasserabschätzung in kleinen Einzugsgebieten der Schweiz, Software zur Praxishilfe (HAKESCH Version 1.03b). 2002. [3] Einwohnergemeinde Reichenbach i. K., Aktennotiz 7. Besprechung i.S. Sicherheit der Ge- meindestrasse im Bereich Tschingel / Tschingelsee vom 17. Juni 2020, Reichenbach, 22.06.2020 [4] Einwohnergemeinde Reichenbach i. K., OIK I. Revision der Gefahrenkarte Reichenbach. ARGE GEOTEST AG, Hunziker, Zarn & Partner AG. 2011. [5] Emch+Berger AG Bern, Niederlassung Spiez, Varianten Anpassung/ Neubau Strasse Tschingelsee, Fachgutachten Naturgefahren, Spiez, 17.07.2020. [6] Emch+Berger AG Bern, Niederlassung Spiez, Varianten Anpassung / Neubau Strasse Tschingelsee, Protokoll zur Geländebegehung Tschingelsee vom 07.04.2020. [7] Emch+Berger AG Bern, Niederlassung Spiez, Varianten Anpassung/ Neubau Strasse Tschingelsee, Voranfrage, Spiez, 20.09.2019. [8] Flussbau AG, Naturschutzgebiet Tschingelsee – Verlandungsentwicklung und Massnah- menstrategie, Bern, 2009. [9] InfoFlora, undatiert: Neopyhten Feldbuch, https://obs.infoflora.ch/app/neo- phytes/de/index.html. [10] ASTRA, 2015: Inventar Historischer Verkehrswege der Schweiz von regionaler und lokaler Bedeutung, IVS Dokumentation Kanton Bern, Objekt BE 298, Stand Juni 2006. [11] KOHS, Freibord bei Hochwasserschutzprojekten und Gefahrenbeurteilungen, in Wasser Energie Luft, Heft 1, 2013. [12] Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental, Variantenabklärung Korrektion Strassen Tschingelsee, Vollständige Vorabklärung – Antwort, Frutigen, 03.01.2020. [13] Regionales Gesamtverkerhs- und Siedlungskonzept Thun-Oberland West (TOW), 2. Gene- ration, Genehmigungsexemplar, Genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumord- nung am 26.April 2017. [14] Tiefbauamt des Kantons Bern, Fachordner Wasserbau, 2009. [15] BAFU, 2003: Abfall- und Materialbewirtschaftung bei UVP-pflichtigen und nicht UVP- pflichtigen Projekten, Wegleitung Vollzug Umwelt, Bern. [16] BAFU, 1999: Richtlinie für die Verwertung, Behandlung und Ablagerung von Aushub-, Ab- raum- und Ausbruchmaterial (Aushubrichtlinie), Vollzug Umwelt, Bern. [17] BAFU, 2016: Luftreinhaltung auf Baustellen. Richtlinie über betriebliche und technische Massnahmen zur Begrenzung der Luftschadstoff-Emissionen von Baustellen (Baurichtli- nie Luft); Baurichtlinie Luft, Umwelt-Vollzug, Bundesamt für Umwelt, Bern. [18] BAFU, 2001: Luftreinhaltung bei Bautransporten, Bundesamt für Umwelt, Bern. [19] BAFU, 2006: Baulärm-Richtlinie; Richtlinie über bauliche und betriebliche Massnahmen zur Begrenzung des Baulärms gemäss Artikel 6 der Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezem- ber 1986, Umwelt-Vollzug, Bundesamt für Umwelt, Bern. [20] BAFU, 2009: UVP-Handbuch, Vollzug Umwelt 23/09, Bundesamt für Umwelt, BAFU, Bern.
Emch+Berger AG Bern, Niederlassung Spiez Technischer Bericht Seite 3 26.02.2021 Korrektion Strasse Tschingelsee [21] BAFU, 2016: Rote Liste Lebensräume. Gefährdete Lebensräume der Schweiz 2016. Aktu- alisierte Kurzfassung zum technischen Bericht 2013. Bundesamt für Umwelt, Bern; Info Fauna – CSCF, Neuenburg und Info Flora, Genf. [22] BAFU, 2016: Rote Liste Gefässpflanzen. Gefährdete Arten der Schweiz. Bundesamt für Umwelt, Bern und Info Flora, Genf. Umwelt-Vollzug Nr. 1621. Gesetze [23] BSG 426.11, Naturschutzgesetz, Kanton Bern, vom 15. Sep. 1992. [24] BSG 426.111, Naturschutzverordnung (NSchV) vom 10. November 1993. [25] Kanton Bern, Kantonales Waldgesetz (KWaG) vom 05.05.1997. [26] SIA, 1997: SIA 431, Entwässerung von Baustellen, Schweizerischer Ingenieur- und Archi- tektenverein (SIA). [27] SIA, 1993: SIA 430, Entsorgung von Bauabfällen. Schweizerische Ingenieur- und Architek- tenverein (SIA). [28] SR 921.0, Bundesgesetz über den Wald (Waldgesetz, WaG) vom 4. Oktober 1991. [29] SR 921.01, Verordnung über den Wald (Waldverordnung, WaV) vom 30.11.1992. [30] SR 700, Bundesgesetz über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG), vom 22. Juni 1979. [31] SR 451, Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) vom 01.07.1966. [32] SR 451.1, Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV) vom 16.01.1991. [33] SR 814.318.142.1, Luftreinhalteverordnung (LRV) vom 01.03.86. [34] SR 814.01, Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz [USG]), vom 07.10.83. [35] SR 814.41, Lärmschutzverordnung (LSV) vom 15.12.86. [36] SR 814.012, Verordnung über den Schutz vor Störfällen (Störfallverordnung, StFV) vom 01.04.91. [37] SR 814.710, Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV,), 23. De- zember 1999 (Stand am 1. Juli 2012). [38] SR 721.100, Bundesgesetz über den Wasserbau (WBG), vom 21.06.91. [39] SR 814.011, Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 19. Oktober 1988. [40] SR 704, Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (FWG) vom 4. Oktober 1985. [41] SR 814.201, Gewässerschutzverordnung (GSchV) vom 28. Oktober 1998. Digitale Grundlagen [42] Amt für Geoinformation des Kt. Bern: LDTM50CM, Digitales Geländemodell 0.5 m. Flugjahr 2013. [43] Amt für Geoinformation des Kt. Bern: Geoportal des Kantons Bern: http://www.be.ch/ge- oportal, aufgerufen am 27.11.2020. [44] Bundesamt für Landestopografie swisstopo: Geoportal des Bundes: map.geo.admin.ch, aufgerufen am 27.11.2020.
Emch+Berger AG Bern, Niederlassung Spiez Technischer Bericht Seite 4 26.02.2021 Korrektion Strasse Tschingelsee 2 Grundlagen und Randbedingungen 2.1 Übergeordnete Planung Laut dem regionalen Gesamtverkehrs—und Siedlungskonzept Thun-Oberland West der 2. Generation [13] verändert sich die gegebene Situation zukünftig nicht. Gemäss dem Geoportal des Kantons Bern [43] sind im Projektperimeter keine velospezifischen Mas- snahmen notwendig. Auf dem betroffenen Strassenstück sind weder Alltags- noch Freizeitrouten mit kantonaler Netzfunktion vorhanden. 2.2 Verkehrliche Situation Der betrachtete Strassenabschnitt befindet sich ausserorts. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Im Projektperimeter hat die Strasse mehrere Kurven mit Radien zwischen 70 m und 230 m. Das Längs- gefälle beträgt 0.5 – 5.2 %. Die Strassenbreite ist konstant und beträgt 3.00 m. Beidseitig der Strasse ist ein Bankett mit einer Breite von 50cm vorgesehen. Um das Kreuzen zu erleichtern sind auf der 850 m langen Strecke zwei Ausweichstellen angeordnet. Das erlaubte Höchstgewicht für die Befahrung der Strasse beträgt auf diesem Abschnitt 18 to, die Brücken werden aber auf eine Belastung von 40 to ausgelegt. 2.2.1 Historische Verkehrswege Vergleiche Kapitel 2.5.13. 2.2.2 Wanderwege Vergleiche Kapitel 2.5.13. 2.2.3 Unfallstatistik Gemäss dem Geoportal des Bundes [44] sind auf dem betroffenen Strassenabschnitt in den Jahren 2011 - 2019 keine Verkehrsunfälle registriert worden. 2.3 Baugrund Im Rahmen der Projekterarbeitung wurden im Bereich der geplanten Dammschüttungen und Stras- sendurchlässe 10 Baggerschlitze abgeteuft. In 4 Baggerschlitzen in den Bereichen der geplanten Strassendurchlässe wurden Piezometer zur Überwachung der Grundwasserpegel eingebaut. Die Lage der Baggerschlitze ist auf dem Projektplan eingetragen. In BS10 wurde Gehängelehm und Gehängeschutt angetroffen. Ab rund 2 m unterhalb des Strassen- niveaus (ca. Niveau Tschingelsee) wurden starke Wasserzutritte beobachtet. In BS8 und BS9 wurde aufgeweichtes und umgelagertes Moränenmaterial mit reichlich Holz aufge- schlossen. Das Grundwasser bei BS9 ist artesisch gespannt (Grundwasserspiegel über Terrain, Pie- zometerrohr läuft über), wobei der Wasserandrang in den Baggerschlitz eher gering war. Zwischen BS1 und BS7 liegt ab rund 1.0-1.5 m unter Terrain Bachschutt. In BS 7 wird dieser zur Tiefe stark siltig, in den anderen Baggerschlitzten ist der Bachschutt ziemlich sauber. Über dem Bach- schutt liegen setzungsempfindliche Weichschichten à einige Dezimeter Mächtigkeit (Seekreide, Silt und z.T. alte Bodenhorizonte). Die Weichschichten werden von Sand und Kies mit z.T. geringem or- ganischem Anteil überlagert (Überschwemmungssedimente). Die Weichschichten fehlen in BS1 und BS2.
Emch+Berger AG Bern, Niederlassung Spiez Technischer Bericht Seite 5 26.02.2021 Korrektion Strasse Tschingelsee Im Rahmen der Baugrundabklärungen wurde zudem abgeklärt welcher Standort in der Nähe des Pro- jektperimeters sich am besten für eine allfällige Entnahme von Schüttmaterial für die Erhöhung der Strasse eignet. Es zeigte sich, dass das Auflandungsfläche Tschingel betreffend der Materialqualität und der Menge voraussichtlich am besten geeignet ist. 2.4 Naturgefahren 2.4.1 Übersicht Der betrachtete Strassenabschnitt liegt ausserhalb des Perimeters der Naturgefahrenkarte der Ge- meinde Reichenbach im Kandertal [4]. Gemäss der Gefahrenhinweiskarte [43] wird der Projektperi- meter durch Sturz-, Lawinen-, Rutsch- und Wassergefahren tangiert. Im Ereigniskataster der Naturgefahren [43] (vgl. Abbildung 2) sind im Projektperimeter mehrere Über- schwemmungsereignisse durch den Tschingelsee, Murgangereignisse durch den Tannersgrabe so- wie ein Blockschlagereignis eingezeichnet. Abbildung 2: Ereigniskataster der Naturgefahren [43]. Der Projektperimeter ist mit dem roten Rechteckt gekennzeich- net. 2.4.2 Wassergefahren Tschingelsee Projektauslöser sind die Überflutungen der Strasse durch den Tschingelsee. Diese stehen im Zusam- menhang mit der fortlaufenden Verlandung des Sees, welcher sich 1972 nach einem Murgang im Ärmiggraben in das Gornerewasser gebildet hatte. Im Jahr 2009 wurde eine Verlandungsstudie [8] erarbeitet, welche aufzeigt, wie die Verlandung des Sees bis anhin von Statten ging und wie sich diese in Zukunft weiterentwickeln wird. Im Rahmen der vorliegenden Projektierung wurde die Betrachtungen und Ergebnisse dieser Studie aktualisiert, in- dem die Verlandungsentwicklung mit Hilfe von aktuellen Höhendaten (LIDAR 2013 [42]) erneut ana- lysiert wurde (vgl. Abbildung 3). Die Auswertung zeigt, dass die Auflandungen des Tschingelsees Längsgefälle von 0.8 – 0.9 % aufweisen.
Emch+Berger AG Bern, Niederlassung Spiez Technischer Bericht Seite 6 26.02.2021 Korrektion Strasse Tschingelsee Abbildung 3: Auswertung der Auflandungsgefälle des Tschingelsees auf Basis des LIDAR 2013 [42]. Anhand dieser Auflandungsgefälle wurde eine Prognose des zukünftigen Auflandungskörpers (vgl. Abbildung 4) erstellt. Es zeigt sich, dass sich Teile der bestehenden Strasse innerhalb des prog- nostizierten Auflandungskörpers des Tschingelsees befinden. Abbildung 4: Prognose der Auflandung des Tschingelsees. Aufgrund der heute zur Verfügung stehenden Daten wird mit einer jährlichen Auflandung des Tschingelsees von rund 7'000 m3 gerechnet. Die Erreichung des Endzustands der Auflandung wird auf ca. 2060 – 2085 geschätzt. Es muss deshalb davon ausgegangen werden, dass die Strasse mittel- bis langfristig noch häufi- ger durch Überflutungen und Auflandungen des Tschingelsees betroffen sein wird. Gamchibach Der Hauptzufluss des Auflandungsbereichs Tschingelsee ist der Gamchibach. Die Abflusswerte ge- mäss Gefahrenkarte sind in Tabelle 2-1 aufgeführt. Tabelle 2-1: Abflusswerte gemäss Gefahrenkarte [4] für den Gamchibach. Gamchibach EZG [km2] HQ30 [m3/s] HQ100 [m3/s] HQ300 [m3/s] Strassenbrücke Griesalp 23.5 23.5 34.7 55 (Kote 1320) Tannersgraben Die bestehende Strasse quert den Tannersgraben genau über einem Gefällsknick in dessen Län- genprofil. Die Strasse ist deshalb durch Auflandungen beim Bachdurchlass des Tannergrabens ge- fährdet.
Emch+Berger AG Bern, Niederlassung Spiez Technischer Bericht Seite 7 26.02.2021 Korrektion Strasse Tschingelsee Da der Tannersgraben in der Gefahrenkarte Reichenbach nicht beurteilt wurde, wurde im Rahmen des vorliegenden Auftrags mit HAKESCH [2] dessen Hochwasserabflusswerte abgeschätzt (vgl. Ta- belle 2-2). Als massgebende Verfahren wurden das modifizierte Fliesszeitverfahren sowie Kölla verwendet. Tabelle 2-2: Mit HAKESCH abgeschätzte Abflusswerte für den Tannersgraben. Tannersgrabe EZG [km2] HQ30 [m3/s] HQ100 [m3/s] HQ300 [m3/s] Mündung in Tschingelsee 0.71 4.3 6.7 10.0 Lochweidligräbli Die Hochwasserabflusswerte des Lochweidligräbli wurden anhand der Hydrologie des Tannersgra- ben mit einem Flächenübertrag bestimmt (vgl. Tabelle 2-3). Tabelle 2-3: Mit Flächenübertrag (Ausgangswerte Tannersgraben) abgeschätzte Abflusswerte für das Lochweid- ligräbli. Lochweidligräbli EZG [km2] HQ30 [m3/s] HQ100 [m3/s] HQ300 [m3/s] Mündung in Tschingelsee 0.38 3.0 4.6 6.9 2.4.3 Sturzgefahren Im Rahmen des vorliegenden Projekts wurde die Gefährdung der Strasse im Projektperimeter durch Stein- und Blockschlag (vgl. Beilage Fachgutachten Naturgefahren [7]) genauer beurteilt. Bereits ab 30 -jährlichen Ereignissen ist mit Stein-/ Blockschlaggefährdung schwacher Intensität zu rech- nen. Ab 100-jährlichen Ereignissen mit starken Intensitäten. Aus der darauf aufbauenden Risiko- analyse ergab sich, dass keine Massnahmen notwendig sind. 2.5 Umweltaspekte 2.5.1 Umwelt-Relevanzmatrix Die Abklärungen über die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt richten sich nach dem UVP- Handbuch des Bundesamtes für Umwelt (BAFU, 2010) [20]. Das vorliegende Projekt ist jedoch gemäss Anhang 1 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) [39] nicht UVP-pflichtig. Gemäss Artikel 4 der UVPV [39] müssen trotzdem die Vorschriften bezüglich Umwelt eingehalten wer- den, weshalb nachfolgend die Umweltbereiche abgehandelt werden. Aufgrund der Abklärungen er- geben sich für die einzelnen Umweltbereiche fast ausschliesslich Auswirkungen in der Bauphase. Dies ist in der folgenden Relevanzmatrix dargestellt und anschliessend in den einzelnen Kapiteln näher beschrieben.
Emch+Berger AG Bern, Niederlassung Spiez Technischer Bericht Seite 8 26.02.2021 Korrektion Strasse Tschingelsee Tabelle 2-4: Umwelt-Relevanzmatrix Oberflächengewässer / aquat. Ökosysteme Kulturdenkmäler / archäologische Stätten Langsamverkehr / hist. Verkehrswege Störfallvorsorge, Katastrophenschutz Abfälle, umweltgefährdende Stoffe Umweltgefährdende Organismen Erschütterungen / Körperschall Nichtionisierende Strahlung Flora, Fauna, Lebensräume Landschaft und Ortsbild Luftreinhaltung Entwässerung Grundwasser Altlasten Bereich Boden Wald Lärm Bau- • • − − • • • • − • • − • • • • - phase Be- − − − − − − − − − − • − − − − − - triebs- phase Legende: - Die gesetzlichen Vorgaben können ohne Massnahmen eingehalten werden • Die gesetzlichen Vorgaben können mit Massnahmen eingehalten werden 2.5.2 Nicht relevante Umweltfachbereiche Folgende Umweltbereiche müssen nicht näher untersucht werden, da diese im vorliegenden Pro- jekt nicht relevant sind: – Erschütterungen / abgestrahlter Körperschall: Durch das Projekt werden während der Bau- und der Betriebsphase keine relevanten Erschütterungen ausgelöst. In unmittelbarer Nähe der Strasse sind ausserdem keine bewohnten Häuser vorhanden. – Nichtionisierende Strahlung: Gemäss der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung [37] nicht relevant. – Altlasten: Im Projektperimeter besteht kein Eintrag im Kataster der belasteten Standorte [43]. – Störfallvorsorge / Katastrophenschutz: Die Bauarbeiten und der Betrieb der Strasse fallen nicht unter den Geltungsbereich der Störfallverordnung [36]. – Kulturdenkmäler / archäologische Stätten: Das Projekt befindet sich ausserhalb des Siedlungs- gebiets. Im Projektperimeter besteht kein Eintrag im Archäologischen Inventar [43]. Kulturgüter sind gemäss Kulturgüterschutzinventar des Bundes keine bekannt. Im Projektperimeter besteht kein Eintrag im Bauinventar des Kantons Bern [43]. 2.5.3 Lufteinhaltung Ausgangslage Die Luftreinhalteverordnung (LRV) [33] soll Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume sowie den Boden vor schädlichen oder lästigen Luftverunreinigungen schützen. Projektauswirkungen Der Bau bedingt Transporte und den Einsatz von Geräten und Maschinen mit Verbrennungsmotoren. Die Baustelle ist ländlich und dauert weniger als 1.5 Jahre, weshalb für diese Baustelle die Mass- nahmenstufe A gemäss Baurichtlinie Luft [17] gilt.
Emch+Berger AG Bern, Niederlassung Spiez Technischer Bericht Seite 9 26.02.2021 Korrektion Strasse Tschingelsee Massnahmen Lu01 Die Auswahl und Beurteilung der Massnahmen zur Begrenzung der Luftschadstoff- Emissionen von/auf Baustellen sind gemäss Massnahmenstufe A gemäss «Luft- reinhaltung auf Baustellen, Baurichtlinie Luft» [17] zu treffen Lu02 Emissionsarme Arbeitsgeräte, wie solche mit Elektromotoren, sind einzusetzen. Lu03 Erstellen einer Liste der eingesetzten Maschinen und Geräte. Lu04 Alle Maschinen und Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren ≥18 kW müssen identifi- zierbar sein, periodisch kontrolliert werden, über ein entsprechendes Abgaswar- tungsdokument verfügen und eine Abgasmarke tragen [17]. Lu05 Neue Maschinen haben ab dem jeweiligen Datum der Inbetriebsetzung den Richtli- nien 97/68 EG bzw. dem ECE-Reglement Nr. 96 zu genügen. Vorbehalten bleiben bei Maschinen mit Kontrollschildern die Bestimmungen des Strassenverkehrsrechtes. Lu06 Arbeitsgeräte mit 2-Takt-Benzinmotoren und solche mit 4-Takt-Benzinmotoren ohne Katalysator sind mit Gerätebenzin nach SN 181 163 zu betreiben (vgl. Lieferan- tenliste; Bezug bei EMPA Dübendorf, Abt. 133 [www.empa.ch]). Lu07 Für Maschinen und Geräte mit Dieselmotoren sind schwefelarme Treibstoffe (Schwefelgehalt
Emch+Berger AG Bern, Niederlassung Spiez Technischer Bericht Seite 10 26.02.2021 Korrektion Strasse Tschingelsee Projektauswirkungen Für die Bauarbeiten und Korrektion der Strasse sind Grabarbeiten und Material Zu- und Abtransporte notwendig. Während den Bauarbeiten erfolgen Arbeiten an der Strasse, welche in unmittelbarer Nähe von nicht dauernd bewohnten Wohnbauten (Sömmerungsgebiet) stattfinden. Da die lärmigen Bauphasen mehr als 16 Wochen betragen, ist gemäss Baulärm-Richtlinie [19] die Massnahmenstufe B anzuwenden. Für die Bautransporte gilt die Massnahmenstufe A [18]. Massnahmen Lä01 Der Unternehmer hat die Massnahmenstufe B gemäss Baulärm-Richtlinie [19] einzu- halten. Lä02 Maschinen, Geräte und Transportfahrzeuge entsprechen der Normalausrüstung (be- treffend Schallemissionen). Lä03 Die lärmintensiven Arbeiten sind zeitlich auf maximal 8 Stunden pro Tag einzu- schränken. Die Ruhezeiten sind einzuhalten (vor 07.00 Uhr, zwischen 12.00 und 13.00 Uhr, ab 19.00 Uhr). Lä04 Die betroffenen Anwohner werden frühzeitig über die vorgesehenen Arbeiten infor- miert. Lä05 Die aufgeführten Vorgaben bzw. Massnahmen werden in die Submissions- und Werkvertragsbestimmungen aufgenommen. Lä06 Für Bautransporte gilt die Massnahmenstufe A gemäss [18], d.h. die Transportfahr- zeuge entsprechen der Normalausrüstung und müssen in einwandfreiem Zustand sein. Nachts (22 bis 06 Uhr) werden keine Bautransporte durchgeführt. 2.5.5 Grundwasser Ausgangslage Gemäss der Gewässerschutzkarte des Kantons Bern [43] befindet sich der Projektperimeter im Ge- wässerschutzbereich Au. Im Projektperimeter sind gemäss Grundwasserkarte des Kantons Bern [43] Grundwasservorkommen in Lockergesteinen vorhanden (vgl. Abbildung 5). Abbildung 5: Ausschnitt aus der Grundwasserkarte [43] mit Projektperimeter (rot). Projektauswirkungen Die Strasse tangiert den Gewässerschutzbereich Au. Es gilt deshalb, die Gefahr durch den Verlust von wassergefährdenden Flüssigkeiten der eingesetzten Maschinen während der Bauphase zu ver- hindern. Für die Strasse gelten die üblichen Vorschriften bezüglich Gewässer- und Grundwasser- schutz.
Emch+Berger AG Bern, Niederlassung Spiez Technischer Bericht Seite 11 26.02.2021 Korrektion Strasse Tschingelsee Massnahmen Für die Massnahmen muss das Merkblatt Gewässerschutz- und Abfallvorschriften auf Baustellen eingehalten werden. Gru01 Information und Sensibilisierung der Personen auf der Baustelle bezüglich Grund- wasser- und Gewässerschutz. Gru02 Bereithaltung von Ölbindemittel in ausreichenden Mengen. Ölbindemittel sind im Notfall rasch einzusetzen und nach Gebrauch vorschriftsgemäss zu entsorgen. Gru03 Betonumschlaggeräte sind auf einem befestigten, entwässerten Platz zu stationie- ren. Das Waschwasser darf nicht versickert werden. Gru04 Die Grabung beschränkt sich auf die nötige Aushubbreite und -tiefe des notwendi- gen Grabens, so dass die Freilegung der schützenden Deckschicht auf das Minimum reduziert wird. Gru05 Baustoffe und Materialien (z.B. Fugenabdichtungen, Beschichtungen, Injektionsmit- tel und Zusätze etc.) dürfen nur verwendet werden, wenn diese keine Schadstoffe ins Grundwasser /Gewässer abgeben. 2.5.6 Oberflächengewässer und aquatische Ökosysteme Ausgangslage Die zeigt die verschiedenen Gewässer Gamchibach, Tannersgrabe und Lochweidligräbli innerhalb des Projektperimeters auf. Der sogenannter Tschingelsee ist durch einen Murgang aufgestauter See mit wachsendem Delta, welcher der natürlichen Entwicklung überlassen wird. Der See verlandet. Die Gewässer im Projektperimeter wurden grösstenteils als natürlich oder wenig beeinträchtigt klassiert. Einzig das Lochweidligräbli ist im Bereich der Querung der Strasse stark beeinträchtigt [43]. Der Ge- wässerraum wird mit der heutigen Strasse mit den zwei Brücke über Tannersgrabe und Lochweid- ligräbli tangiert. Abbildung 6: Gewässernetz (blau) [43] mit Projektperimeter (rot).
Emch+Berger AG Bern, Niederlassung Spiez Technischer Bericht Seite 12 26.02.2021 Korrektion Strasse Tschingelsee Abbildung 7: Ökomorphologischer Gewässerzustand [43] mit Projektperimeter (rot). Projektauswirkungen Zwei Gewässer, Tannersgrabe und Lochweidligräbli, werden mit der Strasse gequert und tangiert. Über diese Gewässer führt schon heute jeweils eine Brücke. Für den neuen Verlauf der Strasse wer- den zwei neue Brücke gebaut, welche wiederum den Gewässerraum tangieren. Da es sich bei der Strasse um eine Erschliessungsstrasse für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Griesalp handelt, ist die Strasse an den bestehenden Verlauf gebunden. Zudem existiert, infolge der Topo- graphie, keine anderen Möglichkeiten, um den Gewässerraum zu umgehen. Die Bauarbeiten in Ge- wässernähe sind mit besonderer Sorgfalt auszuführen. Für die Eingriffe im Gewässerbereich ist eine Ausnahmebewilligung «Bauen innerhalb Gewässerraum» notwendig [38] [41]. Massnahmen Gew01 Das Einbringen von ungereinigtem Betonabwasser in ein Oberflächengewässer, in das Grundwasser oder in eine Kanalisation ist verboten. Gew02 Trübungen des Gewässers sind mit geeigneten Wasserhaltungen zu vermeiden. Gew03 Die Baumaschinen sind abends und übers Wochenende auf den Installationsplät- zen abzustellen. Gew04 Auf Flächen, deren Regenabwasser versickert oder in ein Oberflächengewässer ab- geleitet wird, dürfen keinerlei Unterhalts-, Wasch- und Reparaturarbeiten durchge- führt werden. Gew05 Einleitungen in ein Gewässer bedingen die Zustimmung der zuständigen Behörde. Gew06 Vor Eingriffen in Fliessgewässer ist der Fischereiaufseher frühzeitig zu informieren. 2.5.7 Entwässerung Ausgangslage Die Entwässerung der jetzigen Strasse erfolgt über die Böschung Richtung Tschingelsee. Projektauswirkungen Die Entwässerung der neuen Strasse erfolgt in gleicher Weise wie die alte Strasse, d.h. über die Böschung in Richtung Tschingelsee. Da die Verlegung der Strasse kein grosses Verkehrsaufkom- men nach sich zieht, kann das Abwasser in der Betriebsphase über die Schulter talseitig versi- ckern. Für die Bauphase ist ein Entwässerungskonzept nach SIA 431 zu erstellen und einzuhalten.
Emch+Berger AG Bern, Niederlassung Spiez Technischer Bericht Seite 13 26.02.2021 Korrektion Strasse Tschingelsee Massnahmen Ent01 Es ist ein Entwässerungskonzept der Baustellen und Installationsplätze nach den Vorgaben der SIA 431 zu erstellen. Das Entwässerungskonzept muss vor Baubeginn vom Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern (AWA) genehmigt werden [26]. 2.5.8 Boden Ausgangslage Im Projektperimeter ist gewachsener Boden vorhanden. Die Flächen werden landwirtschaftlich ge- nutzt, sind jedoch nicht als Fruchtfolgeflächen ausgewiesen. Projektauswirkungen Im Projekt wird eine Bodenfläche von 7'770 m2 temporär und 1'930 m2 dauernd tangiert. Durch den Rückbau der bestehenden Strasse kann eine Fläche von 1'170 m2 als Landwirtschaftsfläche rekulti- viert werden. Der im Zuge des Projekts abgetragene Boden kann vollständig zur Rekultivierung der Flächen innerhalb des Projekts wiederverwertet werden. Details sind dem separat beiliegenden Bo- denschutzkonzept zu entnehmen. Massnahmen Bo01 Die spezifischen Bodenschutzmassnahmen aus dem Bodenschutzkonzept sind vor, während und nach der Ausführung umzusetzen. 2.5.9 Abfälle, umweltgefährdende Stoffe Ausgangslage Die aktuelle Strasse bestehen aus Asphaltbelag und Beton. Projektauswirkungen Bei der Korrektion der Strasse fallen Abfälle aufgrund des Rückbaus der alten Strasse an. Es handelt sich um Asphalt und Beton. Der Abbruch wird abtransportiert und fachgerecht entsorgt. Folgende Abfallmengen fallen voraussichtlich an: – Asphalt ca. 370 m3 – Beton 25 m3 Der im Zuge des Projekts abgetragene Boden wird nicht abgeführt, sondern vor Ort wiederverwendet (siehe Kapitel Boden 2.5.8). Für die im Projekt anfallenden Abfälle muss ein Abfall- und Materialbe- wirtschaftungskonzept nach SIA 430 [27] erstellt werden. Das Konzept ist vor Baubeginn mit den zuständigen Behörden zu bereinigen. Massnahmen Abf01 Ein Abfall- und Materialbewirtschaftungskonzept gemäss SIA 430 [27] ist für alle im Rahmen des Projektes anfallenden Abfälle zu erstellen. Dabei ist für die Verwertung von Aushub, Abbau- und Ausbruchmaterial die «Aushubrichtlinie» des BAFU zu be- rücksichtigen aus [16]. Abf02 Baustellenabfälle sind gemäss dem Mehrmuldenkonzept des Baumeisterverbandes zu trennen und zu entsorgen. Abf03 Das Verbrennen von Bauabfällen im Freien ist verboten. Abf04 Nach Abschluss der Bauarbeiten ist ein Entsorgungsnachweis zu erstellen und der Entscheidbehörde vorzulegen.
Emch+Berger AG Bern, Niederlassung Spiez Technischer Bericht Seite 14 26.02.2021 Korrektion Strasse Tschingelsee 2.5.10 Umweltgefährdende Organismen Ausgangslage Im Rahmen der Kartierung vor Ort konnten keine invasiven Neophyten festgestellt werden. Gemäss dem Neophyten Feldbuch von InfoFlora [9] ist entlang der Strasse talabwärts, ca. 250 m vom Pro- jekt entfernt (ausserhalb Projektperimeter) ein Einjähriges Berufskraut (Erigeron annuus) festge- stellt worden. Projektauswirkungen Da von keinen oder nur wenigen invasiven Neophyten vor Baubeginn ausgegangen werden kann, ist auch während der Bauzeit mit einem geringen Aufkommen zu rechnen. Dieses ist jedoch trotz- dem während der gesamten Bauphase zu überwachen sowie sind neu angelegte, offene Flächen unverzüglich anzusäen, damit ein Aufkommen von invasiven Neophyten verhindert werden kann. Massnahmen Neo01 Vor Baubeginn sind vorhandene Neophytenbestände fachgerecht zu entfernen und zu entsorgen. Die Infoblätter auf der Seite von Info Flora (https://www.infoflora.ch/ -->Neophyten -->Listen & Infoblätter) zeigen auf, wie mit den jeweiligen Pflanzen umgegangen werden muss. Neo02 Während der Bauphase und bis 2 Jahre nach Bauende hat der Bauherr das Aufkom- men von invasiven Neophyten innerhalb des Baustellenperimeters zu prüfen und falls nötig sind die Pflanzen fachgerecht zu entfernen und zu entsorgen. 2.5.11 Wald Ausgangslage Eine Waldfeststellung wurde durch die Waldabteilung Alpen erstellt. Der grösste Teil der aktuellen Strasse liegt ausserhalb des Waldbereiches. Ein kleines Stück der aktuellen Strasse liegt im Wald- bereich. Bei der vorherrschenden Bestockung bei der Strasse Tschingelsee handelt es sich um Waldareal nach Art. 2 WaG [29] und Art. 3 KWaG [25]. Das Waldareal auf diesem Abschnitt ist fast vollumfänglich als gerinnerelevanter Schutzwald sowie als Objektschutzwald Bund [43]ausgeschie- den, welcher gegenüber Hangmuren und Rutschung eine Schutzfunktion hat.
Emch+Berger AG Bern, Niederlassung Spiez Technischer Bericht Seite 15 26.02.2021 Korrektion Strasse Tschingelsee Abbildung 8: Waldauscheidung mit Rodungsflächen und Ersatzaufforstungsflächen Projektauswirkungen Das Projekt tangiert Waldflächen von 454 m2 infolge der neuen Strassenböschung. Für die Korrektion der Strasse und die neuen Strassenböschungen müssen Waldflächen definitiv gerodet werden. Es wird eine Ersatzaufforstung von 692 m2 geben. Details zur Rodung sind im Rodungsgesuch ersicht- lich (siehe separates Rodungsgesuch). Massnahmen Wa01 Die Rodungsflächen werden durch den Forstdienst festgelegt und angezeichnet. Wa02 Die Bepflanzung der Aufforstungsflächen erfolgt nach Weisung der Waldabteilung Alpen mit standortgerechten, einheimischen Gehölzen nach Bauende. Wa03 Die Arbeiten erfolgen unter Schonung des angrenzenden Waldareals. Es ist insbe- sondere untersagt, darin Baubaracken zu errichten sowie Aushub, Fahrzeuge und Materialien aller Art zu deponieren. Wa04 Waldboden, welcher für den Bau entfernt wird, muss zwischengelagert und an- schliessend wieder vor Ort eingesetzt werden. Wa05 Die Holzerei- und Rodungsarbeiten dürfen nicht während der Fortpflanzungszeit wildlebender Säugetiere und Vögel (1. April bis 15. Juli) erfolgen. Wa06 Nach Abschluss der Rodungs- und Bauarbeiten (inkl. Rodungsersatz) wird der kan- tonale Forstdienst zu einer Abnahme eingeladen.
Emch+Berger AG Bern, Niederlassung Spiez Technischer Bericht Seite 16 26.02.2021 Korrektion Strasse Tschingelsee 2.5.12 Flora, Fauna, Lebensräume Ausgangslage Schutzgebiete, Schutzobjekte und Inventare Der Tschingelsee, resp. die Auflandungsfläche ist Teil des Bundesinventars der Auen von nationaler Bedeutung ([43], siehe Abbildung 9). Am nordöstlichen Rand der Aue grenzt die Tschingelstrasse jeweils grösstenteils direkt an das Auengebiet. Grosse Teile der Auflandungsfläche sind zudem als kantonales Naturschutzgebiet (siehe Abbildung 9) ausgeschieden. Laut Auskunft des Amts für Land- wirtschaft und Natur des Kantons Bern (ANF) werden Perimeter sowie Schutzbestimmungen des kan- tonalen Naturschutzgebietes in einem separaten Verfahren demnächst revidiert. Randlich tangiert resp. in unmittelbarer Nähe zum Projektperimeter liegen zudem nationale Inventare der Trockenwie- sen-/weiden sowie ein Flachmoor von regionaler Bedeutung. Abbildung 9: orange Fläche: regionales Inventar der Trockenwiesen-/weiden, orange schraffiert: nationales Inventar der Trockenwiesen-/weiden (TWW), rote Linie: kantonales Naturschutzgebiet, rot gestreift: Zone B/weitere Zone in Naturschutzgebieten blau schraffiert: Aue von nationaler Bedeutung (blau), türkis (flächig): Flachmoor von regionaler Bedeutung und Projektperimeter (weinrot), Auszug aus kantonalem Geoportal [43]. Flora / Fauna / Lebensräume Im Rahmen der Kartierung im Juni 2020 konnten diverse geschützte Pflanzenarten im Projektperi- meter festgestellt werden. Es handelt sich um folgende Arten gemäss Tabelle 2-5. Tabelle 2-5: vorgefundene und geschützte Pflanzenarten Name deutsch Name lateinisch Rote Liste [22] Schutz Fuchs’ Geflecktes Knaben- Dactylorhiza maculata LC NHV/Kt. BE kraut fuchsii Breitblättriges Knabenkraut Dactylorizha majalis LC NHV/Kt. BE Breiblättriges Wollgras Eriophorum latifolium LC BE teilweise geschützt Schwalbenwurz-Enzian Gentiana asclepiadea LC BE teilweise geschützt
Emch+Berger AG Bern, Niederlassung Spiez Technischer Bericht Seite 17 26.02.2021 Korrektion Strasse Tschingelsee Name deutsch Name lateinisch Rote Liste [22] Schutz Kreuzblättriger Enzian Gentiana cruciata VU BE teilweise geschützt Langspornige Handwurz Gymnadenia conopsea LC NHV/Kt. BE Türkenbund Lilium martagon LC NHV/Kt. BE Blasses Knabenkraut Orchis pallens VU NHV/Kt. BE Legende: NHV= nationaler Schutz nach Natur- und Heimatschutzgesetz [32] LC= nicht gefährdet VU= verletzlich Der grösste Teil der Fläche wird während den Sommermonaten von Kühen als Weidefläche genutzt. Diese Flächen sind eher eintönig und mit wenig Strukturen versehen (Steinhaufen, Büsche etc.). Im Rahmen der Kartierung im Juni 2020 konnte lediglich eine weibliche Waldeidechse (Zootoca vivipara, national geschützt nach NHV [32]) gesichtet werden. Bei den vorhandenen Lebensräumen handelt es sich einerseits um Wald (siehe Kapitel 2.5.11), um eine Hecke/Feldgehölze (national geschützt nach NHV [32]) zwischen bestehender/neuer Strasse und Tschingelsee am nordwestlichen Ende (siehe Abbildung 10), einem Krautsaum (Petasition offi- cinalis) auch zwischen bestehender/neuer Strasse und Tschingelsee, der Wiese resp. Weidefläche (Bergfettwiese, Polygono-Trisetion) sowie einigen vernässten Stellen. Abgesehen von der He- cke/Feldgehölze sind die Lebensräume nicht geschützt nach NHV [32]). Abbildung 10: Standort der Hecke/Feldgehölze (orange) und Projektperimeter (rot), Quelle: Bundesamt für Landesto- pografie swisstopo.
Emch+Berger AG Bern, Niederlassung Spiez Technischer Bericht Seite 18 26.02.2021 Korrektion Strasse Tschingelsee Projektauswirkungen Schutzgebiete, Schutzobjekte und Inventare Das kantonale Naturschutzgebiet und die Aue von nationaler Bedeutung werden randlich tangiert, diese grenzen an die bestehende Strasse. Aufgrund der Strassenverlegung weg vom See, ist der neue Verlauf nur noch im nördlichsten Teil angrenzend an diese Gebiete. Beim Rückbau der alten Strasse ist darauf zu achten, dass keine Emissionen (Staub, wassergefährdende Flüssigkeiten etc.) die Schutzgebiete negativ beeinträchtigen können. Siehe hierzu auch die Massnahmen in Kapitel 2.5.6. Das nationale Inventare der Trockenwiesen-/weiden sowie das Flachmoor von regionaler Bedeutung werden durch das Projekt nicht direkt tangiert. Die Strasse wird vom Gewässer weg verlegt, so dass keine zusätzlichen Beeinträchtigungen stattfinden. Wichtig ist, während den Bauarbeiten einen möglichen Eintrag von Nährstoffen oder wassergefährdenden Flüssigkeiten in den Tschingelsee resp. ins Flachmoor zu verhindern. Siehe hierzu auch die Massnahmen in Kapitel 2.5.6. Flora / Fauna / Lebensräume Vor Baubeginn sind die geschützten floristischen Einzelarten (gemäss Tabelle 2-5) auf den durch das Projekt tangierten Flächen zu markieren. Am besten erfolgt dies nach der Vermessung der Bau- und Installationsflächen. Sofern möglich, können so die Einzelarten durch die Markierung und falls notwendig mit einem zusätzlichen Schutz versehen, umgangen werden. Handelt es sich um Einzel- arten, welche betroffen sind und nicht zahlreich im Perimeter vorkommen, so ist eine Verpflanzung vorzunehmen. Im Rahmen des Baus der neuen Strasse resp. des Rückbaus der alten Strasse ist es den Tieren möglich, sich zurückzuziehen und in umliegende, nicht berührte Flächen umzusiedeln. Die Bauar- beiten sind auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren und lärmintensive Arbeiten sind konzentriert durchzuführen (siehe auch Massnahmen Lärm in Kapitel 2.5.4). Es sind keine spezifischen Massnah- men vorgesehen. In der Betriebsphase gibt es keine Einschränkungen für die Tierwelt, da die Strasse lediglich verschoben wird. Die meisten vorhandenen Lebensräume verfügen über keinen Schutz. Diese Flächen werden nach Bauende wiederhergestellt und rekultiviert. Die landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie der Krautsaum werden mit einer einheimischen, standortgerechten Saatmischung angesät. Lediglich die zwischen bestehender/neuer Strasse und Tschingelsee am nordwestlichen Ende vorkommende He- cke/Feldgehölz ist national geschützt. Gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz [32] sind Uferberei- che, Hecken und Feldgehölze besonders zu schützen. Falls ein Schutz deren nicht möglich ist, so ist für Wiederherstellung oder angemessenen Ersatz zu sorgen. Ein Eingriff in die vorhandene He- cke/Feldgehölze ist aufgrund der schmalen Stelle zwischen Abhang/Wald und Tschingelsee unum- gänglich. Um die Strasse vor Erosion zu schützen ist eine Böschung vorgesehen, welche die He- cke/Feldgehölz tangiert. Nach Bauende muss die Hecke/Feldgehölze mit standortgerechten, ein- heimischen Gehölzen vor Ort wiederhergestellt werden. Für den Eingriff in die Hecke/Feldgehölze ist eine Ausnahmebewilligung nach Art. 18 des Natur- und Heimatschutzgesetzes [31] zu beantragen. Massnahmen FloFa01 Wiederherstellung der Landwirtschaftsflächen sowie des Krautsaumes und An- saat mit einer einheimischen, standortgerechten Saatmischung. FloFa02 Für die Holzereiarbeiten bei der Hecke/Feldgehölze gilt die Massnahme Wa-05 im Kapitel 2.5.11 (Wald). FloFa03 Wiederherstellung der tangierten Hecke/Feldgehölze mit einheimischen, stand- ortgerechten Gehölzen. FloFa04 Markieren der floristischen Einzelarten, welche nicht direkt tangiert werden und sofern notwendig Erstellung einer Schutzvorrichtung. Arten, welche aufgrund
Emch+Berger AG Bern, Niederlassung Spiez Technischer Bericht Seite 19 26.02.2021 Korrektion Strasse Tschingelsee der Arbeiten tangiert werden und welche lediglich vereinzelt in der Umgebung vorkommen, sind umzupflanzen. FloFa05 Zum Schutz des Tschingelsee’s sowie der umliegenden Gewässer sind auch die Massnahmen im Kapitel 2.5.6 Oberflächengewässer zu beachten. 2.5.13 Langsamverkehr und historische Verkehrswege Ausgangslage Im heutigen Zustand wird auf der Strasse ein Wanderweg geführt. Die Strasse ist im Projektperimeter zudem im Inventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (IVS) eingetragen [10]. Die Strasse weist eine lokale Bedeutung mit historischer Verlauf BE 298.2 auf. Gemäss Aussage von ViaStoria [6] ist der historische Verlauf der bestehenden Strasse geschützt. Abbildung 11: Die im Projektperimeter vorkommende IVS (hellblau) mit Projektperimeter (rot).
Emch+Berger AG Bern, Niederlassung Spiez Technischer Bericht Seite 20 26.02.2021 Korrektion Strasse Tschingelsee Abbildung 12: Die im Projektperimeter vorkommenden Wanderwege (gelb und rot) mit Projektperimeter (rot). Projektauswirkungen Wanderweg Im Rahmen des vorliegenden Projekts wird der Wanderweg von der Strasse getrennt [6]. Der Wan- derweg wird ca. 1 m breit und seeseitig verlaufen. Gemäss Bundesgesetzgebung dürfen Wander- wege nicht auf Hartbelag verlaufen [40]. Im ersten Abschnitt (km 0+000 bis 0+250, Nord-Westen) wird der Wanderweg neben die neu erhöhte Strasse verlegt. Auf dem Schwemmkegel des Tan- nersgraben wird die Strasse an erhöhter Lage neu gebaut. Der Wanderweg folgt hier dem heutigen Strassenverlauf. Im Bereich des Tannersgraben wird der Wanderweg auf die neue Brücke über den Tannersgraben geführt. Der Hartbelag der alten Strasse wird zurückgebaut. Während der Zeit der Bauarbeiten müssen Umleitungen eingerichtet und ausgeschildert werden. Die Wanderwege resp. die Umleitungen müssen durchgehend begehbar sein. IVS Der Verlauf der alten Strasse (IVS-Objekt) wird langfristig im Gelände erkennbar bleiben, da der Wan- derweg weiterhin hier verläuft. Auf allfällige Ersatzmassnahmen kann verzichtet werden, da es sich beim Verlandungsprozess, welcher das Objekt gefährdet, um einen natürlichen Prozess handelt und nicht um einen künstlichen Eingriff. Massnahmen LV01 Während den Bauarbeiten muss der Wanderweg -sofern notwendig- in Absprache mit der Gemeinde Reichenbach im K., umgeleitet werden. Die Umleitung muss vor Baubeginn eingerichtet und signalisiert sein. LV02 Nach Bauende ist der Wanderweg wieder instand zu stellen.
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