Bebauungsplan Möbel Gallati / Motel Sihlbrugg, Baar
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Seite 89 Traktandum 6 Bebauungsplan Möbel Gallati / Motel Sihlbrugg, Baar 1. Einleitung Auslöser für die planerischen Arbeiten im Gebiet angrenzend an den Ebertswilerkreisel ist die Absicht der Eigentümer des Möbelhauses Gallati, ihre Verkaufsflächen auf GS Nrn. 2464 und 3272 zu erweitern. Daran angrenzend befindet sich das Grundstück der Motel Sihlbrugg AG (GS Nr. 2347), welches ebenfalls in den Bebauungsplan einbezogen wurde. Zur Sicherung der rückwärtigen Erschliessung wird der Randbereich von GS Nr. 2917 in den Bebauungsplan inte- griert. Bei der Erarbeitung der Erschliessungs- und Bebauungskonzeption wurde schrittweise vorgegangen. Das Planungsbüro Ernst Basler + Partner AG erarbeitete Erschliessungsvarianten und Volumenstudien für die Motel-Parzelle und Armin Hofstetter, Architekt, bearbeitete das Pro- jekt Möbel Gallati. Diese Arbeiten flossen in den nun vorliegenden Bebauungsplan ein. Die kan- tonalen Fachstellen wurden bei den einzelnen Planungsschritten jeweils einbezogen. Parallel zum Bebauungsplanverfahren wird eine Zonenplanänderung im einfachen Verfahren durchgeführt. Dabei wird für die rückwärtige Erschliessung eine kleine Einzonung in die Ar- beitszone vorgenommen sowie die Arealbebauungspflicht mit der Bebauungsplanpflicht abge- löst. Die Erweiterung der Verkaufsflächen für das Möbelhaus Gallati verlangt eine Umweltverträg- lichkeitsprüfung (UVP). Diese wird in Absprache mit dem kantonalen Amt für Umweltschutz dem Baubewilligungsverfahren zur Erweiterung von Möbel Gallati unterstellt. Das Bauprojekt mit Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) wurde parallel zur Bebauungsplanerarbeitung entwi- ckelt und lag zeitgleich mit dem Bebauungsplan öffentlich auf. Die Basis für die Bewilligung des Projekts stellen der Bebauungsplan und die Zonenplanänderung dar, womit für die Erteilung der Baubewilligung die Rechtskraft des Bebauungsplans und des geänderten Zonenplans abzuwar- ten bleiben. Entlang der Sihlbruggstrasse verlangte der Kanton die Ausscheidung kantonaler Baulinien. Eine Baulinie und eine Unterniveaubaulinie werden in Abstimmung mit dem Bebauungsplan in ei- nem separaten, jedoch parallelen Verfahren definiert, welches der Kanton durchführt. Der Bebauungsplan Möbel Gallati / Motel Sihlbrugg wurde in der gemeindlichen Planungskom- mission eingehend beraten. Insbesondere die Höhenentwicklung und Einbettung in die Land- schaft standen dabei im Mittelpunkt. Die gesamten Unterlagen können während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeinde- büro, Erdgeschoss, Rathausstrasse 6, Baar, bis zur Gemeindeversammlung eingesehen werden. 2. Kantonale Vorprüfung Am 28. Juni 2006 hat der Gemeinderat den Bebauungsplan Möbel Gallati / Motel Sihlbrugg so- wie die damit verbundene Zonenplanänderung unter Auflagen für die Vorprüfung verabschiedet. Die Planungsmittel wurden daraufhin entsprechend überarbeitet und von der Abteilung Planung / Bau am 28. August 2006 zur Vorprüfung eingereicht. Mit Bericht vom 26. Oktober 2006 liegen die kantonalen Vorprüfungsergebnisse vor. Wie im Vorprüfungsbericht empfohlen, wurde mit dem Amt für Raumplanung und dem Tiefbauamt zusammen mit dem beratenden Planungsbü- ro als Vertreter der Gesuchsteller das umfangreiche Vorprüfungsergebnis besprochen. Dabei konnten die Vorbehalte geklärt und entsprechend in der Überarbeitung berücksichtigt werden. Während der Vorprüfung wurde seitens der Gemeinde Baar auch die unmittelbar angrenzende Nachbargemeinde Neuheim mit den Unterlagen bedient. 3. Erläuterungen zum Bebauungsplan Möbel Gallati / Motel Sihlbrugg Auf dem Erweiterungsareal von Möbel Gallati und dem Grundstück des Motels Sihlbrugg be- steht eine Arealbebauungspflicht, welche mit dem vorliegenden Bebauungsplan abgelöst wird. Bei der Arealbebauungspflicht ging es vorrangig um die Bauvolumen und deren Eingliederung
Seite 90 in die Landschaft. In diesem Sinne beschränkt sich der Bebauungsplan in seinen Festlegungen und regelt im Wesentlichen die Einbettung der Baubereiche, deren Nutzung und rückwärtige Erschliessung. Geltungsbereich Der Bebauungsplan umfasst die Grundstücke GS 2464, 3272, 2347 sowie Teile von GS 2917. Er besteht aus einer Plandarstellung 1:500 mit Schnitten, worin die einzelnen Planungselemen- te veranschaulicht werden sowie den Bestimmungen, wo nebst den gestalterischen Vorgaben die Planungselemente im Sinne von Bauordnungsbestimmungen weiter definiert werden. Baubereiche / Nutzung Es werden zwei Baubereiche definiert. Der Baubereich A umfasst das bestehende Gebäude des Möbelhauses Gallati und dessen geplanten Erweiterungsbau. Die Gebäudehöhe wird be- schränkt auf 553.50 m ü.M., was einer Fassadenhöhe von ca. 13.50 m entspricht. Dies erfolgt in Anlehnung an die Höhe des bestehenden Gebäudes und dem schräg gegenüber liegenden Baubereich des angrenzenden Bebauungsplans von Neuheim. Die Ausnutzung von 4.0 Bau- massenziffer entspricht der neuen Bauordnung 2005. Mit der neuen Bauordnung 2005 gilt in der Arbeitszone eine Verkaufsflächenbeschränkung für Non-Food-Geschäfte von 1’000 m2, damit deren räumliche Verteilung besser gesteuert werden kann und die Zentrumsentwicklung nicht konkurrenziert wird. Mit einem Bebauungsplan kann von der Verkaufsflächenbeschränkung abgewichen werden, wenn die Verkehrskapazität des Strassennetzes dies zulässt und Vorteile für das Siedlungsbild und die Umgebung aufgezeigt werden. Im Bereich A wird die Verkaufsfläche des Möbelhauses Gallati von heute knapp 5’000 m2 mit dem Bebauungsplan auf 12’000 m2 erhöht. Die Verkaufsfläche wird beschränkt auf verkehrs- und publikumsarme Non-Food-Bereiche wie Möbelgeschäfte und sonstige Fach- geschäfte mit vergleichbar geringem Kunden- und Verkehrsaufkommen wie das Möbelhaus Gallati. Die beträchtliche Erhöhung der Verkaufsfläche wurde an zwei Bedingungen gebunden: Erstens an das Vorliegen eines konkreten Projekts und zweitens an ein tiefes Verkehrsaufkom- men. Mit dem Baubereich B wird der Spielraum für einen Neubau anstelle des heutigen Motels Sihl- brugg geregelt. Es gilt ebenfalls eine Gebäudehöhe von maximal 553.50 m ü.M. Diese Gebäu- dehöhe kann überschritten werden bis maximal 563 m ü.M., wobei sich dann der Baubereich im Westen um die Breite von 10 m reduziert. Aus dem Schnitt im Bebauungsplan wird ersicht- lich, dass ein Neubau auf das Strassenniveau von ca. 540 m ü.M. heruntergenommen werden kann. Von diesem Niveau aus kann ein Gebäude mit einer maximalen Höhe von 23 m erstellt werden (ca. sieben Geschosse). Ab dem Niveau des heutigen Motels gemessen, welches auf ca. 546 m ü.M. liegt, ergibt sich lediglich eine Gebäudehöhe von ca. 17 m. Im Vergleich dazu gilt gemäss neuer Bauordnung 2005 eine maximale Fassadenhöhe von 16 m zuzüglich eines Atti- kageschosses von 3.50 m. Der städtebauliche Akzent mit einem höheren, quer zur Strasse stehenden Bau setzt einen be- wussten Kontrast zum sehr langen, flachen Baukörper der angrenzenden Mito AG. Dieser Ak- zent in die Höhe bringt den Vorteil, dass mehr von der Umgebung freigehalten werden kann und damit auch die dahinter liegende Landschaft vom Strassenraum aus erlebbar bleibt. Eine Motel- / Hotelnutzung mit Restaurant ist weiterhin zulässig. Ansonsten gelten die Nutzungsvor- schriften nach Bauordnung. Umgebung / Freiraum / Kleinsäugerpassage Bei der Gestaltung der Umgebung ist dafür zu sorgen, dass diese attraktiv ist und dem Über- gang zur offenen Landschaft und der Aufenthaltsqualität Rechnung trägt. Dazu werden u.a. Mindestflächen für Freiräume je in der Grösse von 200 m2 vorgeschrieben. Im Rahmen der je- weiligen Baubewilligungsverfahren werden vor Erteilung der Baubewilligung detaillierte Umge- bungsgestaltungspläne, welche durch einen Landschaftsarchitekten zu erarbeiten sind, ver- langt. Die bestehende Kleinsäugerpassage zwischen Möbel Gallati und Motel Sihlbrugg wird in den Grenzbereich der beiden Grundstücke verlegt und wird nach den Auflagen des Kantons auf- rechterhalten.
Seite 91 Erschliessung / Parkierung Für die Erschliessung musste eine neue Lösung gefunden werden, da die heutige Zufahrt zum Motel bei einer Umnutzung gemäss Vorgaben des kantonalen Tiefbauamtes nicht beibehalten werden kann. Mit dem Bebauungsplan wird die Erschliessung für den Baubereich B rückwärtig gelöst. Wird bei einer baulichen Erneuerung die Hotel- / Motelnutzung beibehalten, soll die Mög- lichkeit bestehen, direkt ab der Sihlbruggstrasse zuzufahren. Diese Zufahrt ab der Sihlbrugg- strasse sowie die Wegfahrt über das benachbarte Grundstück der Mito AG gilt nur für Gäste bei einer Gastronomienutzung. Die grundsätzliche Zustimmung für die Wegfahrt über GS 297 liegt seitens der Mito AG vor. Wird diese optionale Wegfahrt eingelöst, sind im Rahmen der Projekt- erarbeitung die Einzelheiten zwischen den betroffenen Grundeigentümern z.B. mittels Dienst- barkeitsvereinbarung zu regeln. Der Bebauungsplan beschränkt die Anzahl Parkplätze auf insgesamt maximal 295 (Bereich A max. 113, Bereich B max. 182). Für den Baubereich A wird im Zusammenhang mit der verkehrs- armen Verkaufsfläche die Pflicht zur Erstellung von Parkplätzen auf 80 reduziert. Zugleich wird für den Bereich A ausgeschlossen, dass Parkplätze auf umliegenden Grundstücken genutzt werden können. Diese tiefe Parkplatzzahl erfolgt auf Wunsch des Grundeigentümers im Hin- blick auf die verkehrsarme Nutzung. Es liegt auch im öffentlichen Interesse, die Verkehrssitua- tion in Sihlbrugg nicht weiter zu belasten. Mit der beschränkten Anzahl Parkplätze ist die Aus- wirkung auf das Verkehrsaufkommen im Raum Sihlbrugg nicht relevant. Baulinien Mit dem Bebauungsplan wird im Bereich der rückwärtigen Erschliessung eine Unterniveaubau- linie festgelegt. Damit besteht die Möglichkeit, unter die neue Zufahrtsstrasse zu bauen. Entlang der Kantonsstrasse werden in einem separaten Verfahren kantonale Baulinien festge- legt, welche mit den Inhalten des Bebauungsplanes abgestimmt sind. Diese Baulinien sind als Information im Bebauungsplan aufgeführt.
Gemeinde Hausen am Albis Kt. Zürich Gemeinde Neuheim Gemeinde Baar Kt. Zug b 115 2343 553.50 3773 2345 BDB vom 3.12.04 ra rst Bushaltestelle geplant ge Zu (Lage schematisch) Sihlbruggstrasse 8.00 15.00 45.80 23.50 30.50 15.70 10.00 20.50 3.12.04 297 5.50 BDB vom m 19.50 r: 6.00m 10 7.30 7.00 7. 5.50 r:1 0m 2464 550.00 12.50 r:31.9 C C 9.00 553.50 152 F 154 Bebauungsplan Möbel Gallati / Motel Sihlbrugg 3272 Bebauungsplan 34.50 Sihlbrugg, Einwohnergem 50.10 50.30 553.50 553.50 563.00 Neuheim vom 3.12.04 2347 4.85 10.00 38.20 4.00 346 A 20.00 B * 2465 Ebertswilerstrasse 4.00 2917 7.80 Arbeitszone 4.00 12.80 F 543.50 10.00 36.00 18.00 2917 5.00 84.30 14.85 46.00 r=10m 2917 7.00 Landwirtschaftszone * vgl. Bestimmung 5.2 0 10 20 30 40 50 60m Seite 92 N
A * Trottoir Ebertswilerstrasse Trottoir Perimeter Bebauungsplan Zufahrt Kleinsäugerpassage Grundstücksgrenze Perimeter Bebauungsplan/ Gemeindegrenze B 4.00 84.30 4.85 10.00 10.00 30.50 bis 46.00 563.00 (ca. 7 Vollgeschosse) 556.82 553.50 (ca. 4 Vollgeschosse) 553.50 (ca. 4 Vollgeschosse) 553.50 OK Gebäude Bebauungsplan Neuheim 550.00 543.50 ca. 543.00 ca. 541.00 540.00 = EG 540.00 = EG gewachsenes Terrain Bebauungsplan Möbel Gallati / Motel Sihlbrug Niveau Sihlbruggstrasse 530.40 = UG 530.40 = UG Längsschnitt C - C Seite 93
Seite 94 Legende zum Bebauungsplan Möbel Gallati / Motel Sihlbrugg Festsetzungen Perimeter Bebauungsplan Baubereich A, B 556.50 max. OK Dach in m ü. M. rückwärtige Zufahrtstrasse für den Baubereich A und B neue Unterniveaubaulinie zu genehmigen Zu- und Wegfahrten Zufahrt / Wegfahrt nur für Hotel- und Motelnutzung F Feuerwehr und allgemeine Notzufahrt Bereich mit Kleinsäugerpassage Flächen für Hangsicherung, naturnah begrünt Bereich mit Strassen begleitenden Grünelementen, bzw. Retentionsanlagen Verdichtungsbereich mit raumgreifenden Grünelementen attraktiv gestaltete Umgebungsflächen Bereich mit Wildhecke Informationen Gemeindegrenze rechtskräftige Baulinien rechtskräftige Unterniveaubaulinien Baulinie gemäss separatem Verfahren Unterniveaubaulinie gemäss separatem Verfahren gewachsenes Terrain Bestehende Gebäude zum Abbruch vorgesehene Gebäude Baufelder gemäss Bebauungsplan Sihlbrugg, Mito AG Zugang Fussgänger Bestehende Strassen Bestehende Trottoirs 530.40 Oberkante EG, UG
Seite 95 Bestimmungen zum Bebauungsplan Möbel Gallati / Motel Sihlbrugg 1. Zweck / Ziel Die planerische Absicht besteht darin, die Voraussetzungen für die Bebauung und Erschliessung der im Geltungsbereich liegenden Grundstücke zu schaffen und insbesondere die Verkaufsflächen im Baubereich A zu erhöhen. Die Bebauung ist städtebaulich, landschaftlich und funktional in die um- gebende Arbeitszone zu integrieren. Besonderer Wert wird auf die landschaftliche Einbettung ge- legt. 2. Nutzung Im Baubereich A sind verkehrs- und publikumsarme Verkaufsflächen im Non-Food-Bereich wie bei- spielsweise Möbelgeschäfte und sonstige Fachgeschäfte mit vergleichbarem Kunden- und Ver- kehrsaufkommen von zukünftig bis zu 12'000 m2 sowie Dienstleistung, Gewerbe und Industrie zu- lässig. Im Baubereich B sind Motel-/Hotelnutzungen mit Restaurant, Dienstleistung, Gewerbe, In- dustrie sowie Verkaufsflächen im Non-Food-Bereich bis zu 1'000 m2 zulässig. 3. Baumassenziffer Als maximale Baumassenziffer gilt für beide Baubereiche 4.0. 4. Anrechenbare Landfläche Die Flächen für die rückwärtige Erschliessung der Grundstücke und die Flächen für Sicherungs- massnahmen des Hanges von ca. 960 m2 werden nicht zu der anrechenbaren Landfläche gerech- net. 5. Baubereiche 5.1 Oberirdische Gebäude und Gebäudeteile sind nur innerhalb der Baubereiche zulässig. Auskragun- gen sind innerhalb der Baubereiche zu platzieren. 5.2 Im Baubereich A ist eine maximale Höhe von 553.5 m ü. M. zulässig. Für den Baubereich B gilt eine Gebäudehöhe von max. 553.5 m ü. M. Es besteht die Möglichkeit bis max. 563.0 m ü. M. zu bauen. Bei Überschreitung der Gebäudehöhe von 553.5 m ü. M. ist der Baubereich im westlichen Teil auf der ganzen Länge um eine Breite von 10 m zu Gunsten einer att- raktiv gestalteten Umgebung zu reduzieren. An die Gestaltung dieses städtebaulichen Akzents werden besondere städtebauliche und architektonische Anforderungen gestellt. 6. Parkierung Die Anzahl der maximal zulässigen Parkplätze innerhalb des Bebauungsplanperimeters beträgt 113 für den Baubereich A sowie 182 für den Baubereich B. Insgesamt dürfen innerhalb des Geltungsbe- reichs des Bebauungsplans maximal 295 Parkplätze errichtet werden. Im Baubereich A ist ein Mini- mum von 80 Parkplätzen zu realisieren. Für die Verkaufsflächen im Baubereich A dürfen über die zulässigen 113 Parkplätze hinaus keine weiteren Parkplätze auf Nachbargrundstücken (beispielswei- se durch Zumietung oder Erwerb) genutzt werden.
Seite 96 7. Umgebung / Freiraum 7.1 Bei der Detailplanung der Umgebung ist insbesondere den Aspekten attraktive Umgebung, Über- gang zur offenen Landschaft und Aufenthaltsqualität Rechnung zu tragen. Dabei ist eine natürlich wirkende, standortgerechte Bepflanzung vorzusehen. 7.2 Im Rahmen der Baubewilligungsverfahren der einzelnen Bauprojekte sind detaillierte Umgebungs- gestaltungspläne einzureichen, welche die Vorgaben des Bebauungsplans bezüglich gestalterischer und ökologischer Qualitäten konkretisieren. Diese sind durch einen Landschaftsarchitekten zu erar- beiten. 7.3 Ein Anteil von mindestens 5% der Grundstücksfläche ist für Freiflächen vorzusehen. Die Freiflächen sind gut zu gestalten und als aufenthaltsfreundliche Bereiche auszubilden. Im Baubereich A sind mindestens 200 m2 der benötigten Freiflächen ausserhalb der Kleinsäugerpassage (vgl. Bestimmung Nr. 8) in der direkten Umgebung der Hochbauten oder auf Terrassen, nicht jedoch auf dem Dach anzuordnen. Im Baubereich B sind mindestens 200 m2 der Freiflächen in direkter Umgebung der Hochbauten anzuordnen. 7.4 Die Umgebungsfläche zwischen den Bereichen A und B ist so zu gestalten, dass sie als Element der dahinter liegenden freien Landschaft wahrgenommen wird. Dabei sind Überdeckungen von allfälli- gen Unterniveaubauten so auszubilden, dass darauf mittelgrosse Bäume bestehen können. 7.5 Die Gestaltung entlang der Sihlbruggstrasse mit Grünelementen hat das Konzept der Regionalpla- nung Sihlbrugg umzusetzen. Raum für entsprechende Baumpflanzungen ist frei zu halten. Es ist ei- ne lockere Abfolge von Strassen begleitenden Baumclustern vorzusehen mit einem besonderen Ak- zent im Verdichtungsbereich. Im Verdichtungsbereich sind keine Unterniveaubauten zulässig. 7.6 Der Übergang von der rückwärtigen Zufahrtsstrasse zum Hang ist mit einer naturnahen Böschungs- Stützkonstruktion zu überwinden. Der Bereich für Hangsicherung ist standortgerecht zu begrünen. Er darf nicht unterbaut werden. Als Leitbepflanzung gilt eine magere Naturwiese auf eher ebenen Bereichen, eine Wildhecke auf eher steileren Bereichen. 7.7 Flachdächer sind extensiv zu begrünen und als Retentionsanlagen zu gestalten. 7.8 Das Meteorwasser ist möglichst zu retendieren. Der Grünstreifen entlang der Kantonsstrasse ist unter Revers als Retentions- und Versickerungsmulde vorzusehen und im jeweiligen Bauprojekt zu konkretisieren. 8. Kleinsäugerpassage 8.1 Für die Durchquerung des Grundstücks GS 3272 für Kleinsäuger (Grösse Dachs und kleiner) ist zwischen dem Austritt unter der Hauptstrasse und dem rückwärtigen Hang ein funktionsfähiger Korridor in Form eines geschützten Geländestreifens mit einer Leitbepflanzung (Wildstauden, Wild- hecke, Sandstreifen) zu erstellen. 8.2 Hangbefestigungen müssen von den Kleinsäugern überwunden werden können. Kürzere Strecken auf befestigten Flächen (z.B. die Überquerung von Strassen und Wegen) sind zulässig. 9. Allgemeine Bestimmungen Sofern der Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthält, gelten die Vorschriften der jeweiligen Bauordnung und des Zonenplans. Der Gemeinderat kann im Sinne von § 31 VPBG kleine Abweichungen bewilligen. Bei Änderungen des Zonenplans und/oder der Bauordnung ist der Be- bauungsplan zu überprüfen. 10. Der Bebauungsplan tritt nach der Genehmigung durch den Regierungsrat sofort in Kraft.
Seite 97 4. Erläuterungen zur Änderung des Zonenplans Der Gemeinderat kann die Planänderung im einfachen Verfahren beschliessen, wenn es sich um eine kleinere Änderung handelt, die Baudirektion ihre Zustimmung gegeben hat und wäh- rend der öffentlichen Auflage keine Einwendungen eingehen, die nicht bereinigt werden kön- nen. Gemäss Baudirektion kann das einfache Verfahren angewendet werden. Die öffentliche Auflage fand vom 26. Januar bis 26. Februar 2007 statt. Eine Einsprache zum Be- bauungsplan, welche die Zonenplanänderung einbezog, wurde zurückgezogen. Damit kann die Zonenplanänderung im vereinfachten Verfahren durch den Gemeinderat beschlossen werden. Der Gemeinderat wird die Änderung nach erfolgter Beschlussfassung des Bebauungsplans durch die Gemeindeversammlung formell erlassen und danach zur Genehmigung einreichen. 5. Änderungen nach öffentlicher Auflage Während der öffentlichen Auflage des Bebauungsplanes vom 26. Januar bis 26. Februar 2007 wurden dem Gemeinderat zwei Einsprachen eingereicht. Beide Einsprachen wurden nach klärenden Gesprächen zurückgezogen. Aus der Einsprache der benachbarten Mito AG, vertreten durch Rechtsanwalt Hans Hagmann, ergab sich bezüglich der Wegfahrt über GS 297 folgende kleine Änderung gegenüber dem Auf- lageplan: Die Signatur des Pfeils wurde angepasst, so dass klar ersichtlich ist, dass die Wegfahrt zur Mito AG nur für eine Hotel- / Motelnutzung gilt. 6. Beurteilung durch die Planungskommission Der Bebauungsplan Möbel Gallati / Motel Sihlbrugg entspricht mit seinen Festlegungen den Anforderungen, welche im Raum Sihlbrugg an die bauliche Entwicklung gestellt werden. Die Kommission empfiehlt deshalb einstimmig, dem neuen Bebauungsplan sowie der entspre- chenden Änderung des Zonenplanes zuzustimmen. Der Gemeinderat ist abschliessend der Auffassung, dass der Bebauungsplan Möbel Gallati / Motel Sihlbrugg den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zur Genehmigung beantragt wer- den kann. Antrag Dem Bebauungsplan Möbel Gallati / Motel Sihlbrugg, Baar, sei zuzustimmen.
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