Bebauungsplan Möbel Gallati / Motel Sihlbrugg, Baar

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     Traktandum 6

Bebauungsplan Möbel Gallati / Motel Sihlbrugg, Baar

     1. Einleitung
     Auslöser für die planerischen Arbeiten im Gebiet angrenzend an den Ebertswilerkreisel ist die
     Absicht der Eigentümer des Möbelhauses Gallati, ihre Verkaufsflächen auf GS Nrn. 2464 und
     3272 zu erweitern. Daran angrenzend befindet sich das Grundstück der Motel Sihlbrugg AG
     (GS Nr. 2347), welches ebenfalls in den Bebauungsplan einbezogen wurde. Zur Sicherung der
     rückwärtigen Erschliessung wird der Randbereich von GS Nr. 2917 in den Bebauungsplan inte-
     griert. Bei der Erarbeitung der Erschliessungs- und Bebauungskonzeption wurde schrittweise
     vorgegangen. Das Planungsbüro Ernst Basler + Partner AG erarbeitete Erschliessungsvarianten
     und Volumenstudien für die Motel-Parzelle und Armin Hofstetter, Architekt, bearbeitete das Pro-
     jekt Möbel Gallati. Diese Arbeiten flossen in den nun vorliegenden Bebauungsplan ein. Die kan-
     tonalen Fachstellen wurden bei den einzelnen Planungsschritten jeweils einbezogen.
     Parallel zum Bebauungsplanverfahren wird eine Zonenplanänderung im einfachen Verfahren
     durchgeführt. Dabei wird für die rückwärtige Erschliessung eine kleine Einzonung in die Ar-
     beitszone vorgenommen sowie die Arealbebauungspflicht mit der Bebauungsplanpflicht abge-
     löst.
     Die Erweiterung der Verkaufsflächen für das Möbelhaus Gallati verlangt eine Umweltverträg-
     lichkeitsprüfung (UVP). Diese wird in Absprache mit dem kantonalen Amt für Umweltschutz
     dem Baubewilligungsverfahren zur Erweiterung von Möbel Gallati unterstellt. Das Bauprojekt
     mit Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) wurde parallel zur Bebauungsplanerarbeitung entwi-
     ckelt und lag zeitgleich mit dem Bebauungsplan öffentlich auf. Die Basis für die Bewilligung des
     Projekts stellen der Bebauungsplan und die Zonenplanänderung dar, womit für die Erteilung der
     Baubewilligung die Rechtskraft des Bebauungsplans und des geänderten Zonenplans abzuwar-
     ten bleiben.
     Entlang der Sihlbruggstrasse verlangte der Kanton die Ausscheidung kantonaler Baulinien. Eine
     Baulinie und eine Unterniveaubaulinie werden in Abstimmung mit dem Bebauungsplan in ei-
     nem separaten, jedoch parallelen Verfahren definiert, welches der Kanton durchführt.
     Der Bebauungsplan Möbel Gallati / Motel Sihlbrugg wurde in der gemeindlichen Planungskom-
     mission eingehend beraten. Insbesondere die Höhenentwicklung und Einbettung in die Land-
     schaft standen dabei im Mittelpunkt.
     Die gesamten Unterlagen können während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeinde-
     büro, Erdgeschoss, Rathausstrasse 6, Baar, bis zur Gemeindeversammlung eingesehen werden.

     2. Kantonale Vorprüfung
     Am 28. Juni 2006 hat der Gemeinderat den Bebauungsplan Möbel Gallati / Motel Sihlbrugg so-
     wie die damit verbundene Zonenplanänderung unter Auflagen für die Vorprüfung verabschiedet.
     Die Planungsmittel wurden daraufhin entsprechend überarbeitet und von der Abteilung Planung /
     Bau am 28. August 2006 zur Vorprüfung eingereicht. Mit Bericht vom 26. Oktober 2006 liegen
     die kantonalen Vorprüfungsergebnisse vor. Wie im Vorprüfungsbericht empfohlen, wurde mit
     dem Amt für Raumplanung und dem Tiefbauamt zusammen mit dem beratenden Planungsbü-
     ro als Vertreter der Gesuchsteller das umfangreiche Vorprüfungsergebnis besprochen. Dabei
     konnten die Vorbehalte geklärt und entsprechend in der Überarbeitung berücksichtigt werden.
     Während der Vorprüfung wurde seitens der Gemeinde Baar auch die unmittelbar angrenzende
     Nachbargemeinde Neuheim mit den Unterlagen bedient.

     3. Erläuterungen zum Bebauungsplan Möbel Gallati / Motel Sihlbrugg
     Auf dem Erweiterungsareal von Möbel Gallati und dem Grundstück des Motels Sihlbrugg be-
     steht eine Arealbebauungspflicht, welche mit dem vorliegenden Bebauungsplan abgelöst wird.
     Bei der Arealbebauungspflicht ging es vorrangig um die Bauvolumen und deren Eingliederung
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in die Landschaft. In diesem Sinne beschränkt sich der Bebauungsplan in seinen Festlegungen
und regelt im Wesentlichen die Einbettung der Baubereiche, deren Nutzung und rückwärtige
Erschliessung.
Geltungsbereich
Der Bebauungsplan umfasst die Grundstücke GS 2464, 3272, 2347 sowie Teile von GS 2917.
Er besteht aus einer Plandarstellung 1:500 mit Schnitten, worin die einzelnen Planungselemen-
te veranschaulicht werden sowie den Bestimmungen, wo nebst den gestalterischen Vorgaben
die Planungselemente im Sinne von Bauordnungsbestimmungen weiter definiert werden.
Baubereiche / Nutzung
Es werden zwei Baubereiche definiert. Der Baubereich A umfasst das bestehende Gebäude
des Möbelhauses Gallati und dessen geplanten Erweiterungsbau. Die Gebäudehöhe wird be-
schränkt auf 553.50 m ü.M., was einer Fassadenhöhe von ca. 13.50 m entspricht. Dies erfolgt
in Anlehnung an die Höhe des bestehenden Gebäudes und dem schräg gegenüber liegenden
Baubereich des angrenzenden Bebauungsplans von Neuheim. Die Ausnutzung von 4.0 Bau-
massenziffer entspricht der neuen Bauordnung 2005.
Mit der neuen Bauordnung 2005 gilt in der Arbeitszone eine Verkaufsflächenbeschränkung für
Non-Food-Geschäfte von 1’000 m2, damit deren räumliche Verteilung besser gesteuert werden
kann und die Zentrumsentwicklung nicht konkurrenziert wird. Mit einem Bebauungsplan kann
von der Verkaufsflächenbeschränkung abgewichen werden, wenn die Verkehrskapazität des
Strassennetzes dies zulässt und Vorteile für das Siedlungsbild und die Umgebung aufgezeigt
werden. Im Bereich A wird die Verkaufsfläche des Möbelhauses Gallati von heute knapp
5’000 m2 mit dem Bebauungsplan auf 12’000 m2 erhöht. Die Verkaufsfläche wird beschränkt auf
verkehrs- und publikumsarme Non-Food-Bereiche wie Möbelgeschäfte und sonstige Fach-
geschäfte mit vergleichbar geringem Kunden- und Verkehrsaufkommen wie das Möbelhaus
Gallati. Die beträchtliche Erhöhung der Verkaufsfläche wurde an zwei Bedingungen gebunden:
Erstens an das Vorliegen eines konkreten Projekts und zweitens an ein tiefes Verkehrsaufkom-
men.
Mit dem Baubereich B wird der Spielraum für einen Neubau anstelle des heutigen Motels Sihl-
brugg geregelt. Es gilt ebenfalls eine Gebäudehöhe von maximal 553.50 m ü.M. Diese Gebäu-
dehöhe kann überschritten werden bis maximal 563 m ü.M., wobei sich dann der Baubereich
im Westen um die Breite von 10 m reduziert. Aus dem Schnitt im Bebauungsplan wird ersicht-
lich, dass ein Neubau auf das Strassenniveau von ca. 540 m ü.M. heruntergenommen werden
kann. Von diesem Niveau aus kann ein Gebäude mit einer maximalen Höhe von 23 m erstellt
werden (ca. sieben Geschosse). Ab dem Niveau des heutigen Motels gemessen, welches auf
ca. 546 m ü.M. liegt, ergibt sich lediglich eine Gebäudehöhe von ca. 17 m. Im Vergleich dazu gilt
gemäss neuer Bauordnung 2005 eine maximale Fassadenhöhe von 16 m zuzüglich eines Atti-
kageschosses von 3.50 m.
Der städtebauliche Akzent mit einem höheren, quer zur Strasse stehenden Bau setzt einen be-
wussten Kontrast zum sehr langen, flachen Baukörper der angrenzenden Mito AG. Dieser Ak-
zent in die Höhe bringt den Vorteil, dass mehr von der Umgebung freigehalten werden kann und
damit auch die dahinter liegende Landschaft vom Strassenraum aus erlebbar bleibt. Eine
Motel- / Hotelnutzung mit Restaurant ist weiterhin zulässig. Ansonsten gelten die Nutzungsvor-
schriften nach Bauordnung.
Umgebung / Freiraum / Kleinsäugerpassage
Bei der Gestaltung der Umgebung ist dafür zu sorgen, dass diese attraktiv ist und dem Über-
gang zur offenen Landschaft und der Aufenthaltsqualität Rechnung trägt. Dazu werden u.a.
Mindestflächen für Freiräume je in der Grösse von 200 m2 vorgeschrieben. Im Rahmen der je-
weiligen Baubewilligungsverfahren werden vor Erteilung der Baubewilligung detaillierte Umge-
bungsgestaltungspläne, welche durch einen Landschaftsarchitekten zu erarbeiten sind, ver-
langt.
Die bestehende Kleinsäugerpassage zwischen Möbel Gallati und Motel Sihlbrugg wird in den
Grenzbereich der beiden Grundstücke verlegt und wird nach den Auflagen des Kantons auf-
rechterhalten.
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Erschliessung / Parkierung
Für die Erschliessung musste eine neue Lösung gefunden werden, da die heutige Zufahrt zum
Motel bei einer Umnutzung gemäss Vorgaben des kantonalen Tiefbauamtes nicht beibehalten
werden kann. Mit dem Bebauungsplan wird die Erschliessung für den Baubereich B rückwärtig
gelöst. Wird bei einer baulichen Erneuerung die Hotel- / Motelnutzung beibehalten, soll die Mög-
lichkeit bestehen, direkt ab der Sihlbruggstrasse zuzufahren. Diese Zufahrt ab der Sihlbrugg-
strasse sowie die Wegfahrt über das benachbarte Grundstück der Mito AG gilt nur für Gäste bei
einer Gastronomienutzung. Die grundsätzliche Zustimmung für die Wegfahrt über GS 297 liegt
seitens der Mito AG vor. Wird diese optionale Wegfahrt eingelöst, sind im Rahmen der Projekt-
erarbeitung die Einzelheiten zwischen den betroffenen Grundeigentümern z.B. mittels Dienst-
barkeitsvereinbarung zu regeln.
Der Bebauungsplan beschränkt die Anzahl Parkplätze auf insgesamt maximal 295 (Bereich A
max. 113, Bereich B max. 182). Für den Baubereich A wird im Zusammenhang mit der verkehrs-
armen Verkaufsfläche die Pflicht zur Erstellung von Parkplätzen auf 80 reduziert. Zugleich wird
für den Bereich A ausgeschlossen, dass Parkplätze auf umliegenden Grundstücken genutzt
werden können. Diese tiefe Parkplatzzahl erfolgt auf Wunsch des Grundeigentümers im Hin-
blick auf die verkehrsarme Nutzung. Es liegt auch im öffentlichen Interesse, die Verkehrssitua-
tion in Sihlbrugg nicht weiter zu belasten. Mit der beschränkten Anzahl Parkplätze ist die Aus-
wirkung auf das Verkehrsaufkommen im Raum Sihlbrugg nicht relevant.
Baulinien
Mit dem Bebauungsplan wird im Bereich der rückwärtigen Erschliessung eine Unterniveaubau-
linie festgelegt. Damit besteht die Möglichkeit, unter die neue Zufahrtsstrasse zu bauen.
Entlang der Kantonsstrasse werden in einem separaten Verfahren kantonale Baulinien festge-
legt, welche mit den Inhalten des Bebauungsplanes abgestimmt sind. Diese Baulinien sind als
Information im Bebauungsplan aufgeführt.
Gemeinde Hausen am Albis
                                                                                                                                                                                                    Kt. Zürich
                                                                                                                                           Gemeinde Neuheim

                                                                                                                                  Gemeinde Baar
                                                                                                                                  Kt. Zug
                                                                                                                                                                                                                                                              b
                                                                                                                                                                                                                                                           115

                                                                          2343
                                                                                                                                                                                                                     553.50

                                                                                                 3773
                                                                                                                                         2345

                                                                                                                                                                                                                                        BDB vom 3.12.04                                          ra
                                                                                                                                                                                                                                                                                             rst
                                                                                                                                                                                                           Bushaltestelle geplant                                                         ge
                                                                                                                                                                                                                                                                                        Zu
                                                                                                                                                                                                           (Lage schematisch)

                                                                                                                    Sihlbruggstrasse

                                                                                                                                                                                                    8.00
                                                     15.00                          45.80                        23.50                                                        30.50
                                                                                                             15.70
                                                                                                                                                                      10.00       20.50                                                                              3.12.04             297

                                                                                                 5.50
                                                                                                                                                                                                                                                           BDB vom

                                                                                                                     m
                                                                                                                                            19.50
                                                      r: 6.00m

                                                                                                                   10

                                      7.30
                                                                                                                                  7.00

                                                                                                                 7.
                                                                                                                                                        5.50

                                                                                                             r:1
                                                                                                                           0m
                                                                                   2464
                                                                                                                                                                                                                                                                                      550.00

                                                                                                                                            12.50

                                                                                                                         r:31.9
             C                                                                                                                                                                                                          C

                                      9.00
                                                                                                                                                                  553.50
152                       F                                         154
                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Bebauungsplan Möbel Gallati / Motel Sihlbrugg

                                                                                                         3272
                                                                                                                                                                                                                                                                         Bebauungsplan

                                                                                                                                            34.50
                                                                                                                                                                                                                                                                         Sihlbrugg, Einwohnergem

                                                                                                                                                       50.10
                                                                                                                                                       50.30
                                                                    553.50                              553.50                                                                            563.00                                                                         Neuheim vom 3.12.04
                                                                                                                                                                                                   2347
                                                                                                                                            4.85      10.00

                                      38.20
                                              4.00                                                                                                                                                                                      346
                                                                                             A                                                         20.00                               B   *

      2465

                 Ebertswilerstrasse
                                                                                                                                                                                                                         4.00

                                                                                                                                                     2917

                                                                                      7.80
                                                                                                         Arbeitszone
                                                                                                                                                        4.00

                                      12.80
                          F                                                                                        543.50                                                10.00                         36.00                    18.00
                                                             2917

                                                                                      5.00
                                                                           84.30                                                                    14.85                                 46.00

                                                     r=10m                                                                                                                                                 2917
                                                                                                                                                               7.00

                                                                                                         Landwirtschaftszone

                                                                                                                                                                          * vgl. Bestimmung 5.2
                                                                                                                                                                                                                    0            10     20      30        40      50       60m
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Seite 92

                                                                                                                                                                                                                                                                                         N
A                                                                                                             *

    Trottoir
                Ebertswilerstrasse
                                     Trottoir
                                     Perimeter Bebauungsplan
                                     Zufahrt
                                                                                                                    Kleinsäugerpassage
                                                                                                                                         Grundstücksgrenze
                                                                                                                                                                                                                          Perimeter Bebauungsplan/
                                                                                                                                                                                                                          Gemeindegrenze
                                                                                                                                                                                       B
                                               4.00                          84.30                                  4.85                                      10.00   10.00           30.50 bis 46.00

                                                                                                                                                                                        563.00 (ca. 7 Vollgeschosse)
                                                               556.82
                                                                                     553.50 (ca. 4 Vollgeschosse)                                                      553.50 (ca. 4 Vollgeschosse)          553.50
                                                                                                                                                                                                                                                 OK Gebäude Bebauungsplan Neuheim   550.00

                                                                                                                                                             543.50                                          ca. 543.00
               ca. 541.00                                      540.00 = EG                                                                                             540.00 = EG gewachsenes Terrain
                                                                                                                                                                                                                                                                                             Bebauungsplan Möbel Gallati / Motel Sihlbrug

                                                                                                                                                                                   Niveau Sihlbruggstrasse
                                                               530.40 = UG                                                                                   530.40 = UG

Längsschnitt C - C
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Seite 93
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Legende zum Bebauungsplan Möbel Gallati / Motel Sihlbrugg

Festsetzungen

                Perimeter Bebauungsplan

                Baubereich A, B

 556.50         max. OK Dach in m ü. M.

                rückwärtige Zufahrtstrasse für den Baubereich A und B

                neue Unterniveaubaulinie zu genehmigen

                Zu- und Wegfahrten

                Zufahrt / Wegfahrt nur für Hotel- und Motelnutzung

    F           Feuerwehr und allgemeine Notzufahrt

                Bereich mit Kleinsäugerpassage

                Flächen für Hangsicherung, naturnah begrünt

                Bereich mit Strassen begleitenden Grünelementen, bzw. Retentionsanlagen

                Verdichtungsbereich mit raumgreifenden Grünelementen

                attraktiv gestaltete Umgebungsflächen

                Bereich mit Wildhecke

Informationen

                Gemeindegrenze

                rechtskräftige Baulinien

                rechtskräftige Unterniveaubaulinien

                Baulinie gemäss separatem Verfahren

                Unterniveaubaulinie gemäss separatem Verfahren

                gewachsenes Terrain

                Bestehende Gebäude

                zum Abbruch vorgesehene Gebäude

                Baufelder gemäss Bebauungsplan Sihlbrugg, Mito AG

                Zugang Fussgänger

                Bestehende Strassen

                Bestehende Trottoirs

 530.40         Oberkante EG, UG
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Bestimmungen zum Bebauungsplan Möbel Gallati / Motel Sihlbrugg

1.    Zweck / Ziel

      Die planerische Absicht besteht darin, die Voraussetzungen für die Bebauung und Erschliessung der
      im Geltungsbereich liegenden Grundstücke zu schaffen und insbesondere die Verkaufsflächen im
      Baubereich A zu erhöhen. Die Bebauung ist städtebaulich, landschaftlich und funktional in die um-
      gebende Arbeitszone zu integrieren. Besonderer Wert wird auf die landschaftliche Einbettung ge-
      legt.

2.    Nutzung

      Im Baubereich A sind verkehrs- und publikumsarme Verkaufsflächen im Non-Food-Bereich wie bei-
      spielsweise Möbelgeschäfte und sonstige Fachgeschäfte mit vergleichbarem Kunden- und Ver-
      kehrsaufkommen von zukünftig bis zu 12'000 m2 sowie Dienstleistung, Gewerbe und Industrie zu-
      lässig. Im Baubereich B sind Motel-/Hotelnutzungen mit Restaurant, Dienstleistung, Gewerbe, In-
      dustrie sowie Verkaufsflächen im Non-Food-Bereich bis zu 1'000 m2 zulässig.

3.    Baumassenziffer

      Als maximale Baumassenziffer gilt für beide Baubereiche 4.0.

4.    Anrechenbare Landfläche

      Die Flächen für die rückwärtige Erschliessung der Grundstücke und die Flächen für Sicherungs-
      massnahmen des Hanges von ca. 960 m2 werden nicht zu der anrechenbaren Landfläche gerech-
      net.

5.    Baubereiche

5.1   Oberirdische Gebäude und Gebäudeteile sind nur innerhalb der Baubereiche zulässig. Auskragun-
      gen sind innerhalb der Baubereiche zu platzieren.

5.2   Im Baubereich A ist eine maximale Höhe von 553.5 m ü. M. zulässig.

      Für den Baubereich B gilt eine Gebäudehöhe von max. 553.5 m ü. M. Es besteht die Möglichkeit bis
      max. 563.0 m ü. M. zu bauen. Bei Überschreitung der Gebäudehöhe von 553.5 m ü. M. ist der
      Baubereich im westlichen Teil auf der ganzen Länge um eine Breite von 10 m zu Gunsten einer att-
      raktiv gestalteten Umgebung zu reduzieren. An die Gestaltung dieses städtebaulichen Akzents
      werden besondere städtebauliche und architektonische Anforderungen gestellt.

6.    Parkierung

      Die Anzahl der maximal zulässigen Parkplätze innerhalb des Bebauungsplanperimeters beträgt 113
      für den Baubereich A sowie 182 für den Baubereich B. Insgesamt dürfen innerhalb des Geltungsbe-
      reichs des Bebauungsplans maximal 295 Parkplätze errichtet werden. Im Baubereich A ist ein Mini-
      mum von 80 Parkplätzen zu realisieren. Für die Verkaufsflächen im Baubereich A dürfen über die
      zulässigen 113 Parkplätze hinaus keine weiteren Parkplätze auf Nachbargrundstücken (beispielswei-
      se durch Zumietung oder Erwerb) genutzt werden.
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7.    Umgebung / Freiraum

7.1   Bei der Detailplanung der Umgebung ist insbesondere den Aspekten attraktive Umgebung, Über-
      gang zur offenen Landschaft und Aufenthaltsqualität Rechnung zu tragen. Dabei ist eine natürlich
      wirkende, standortgerechte Bepflanzung vorzusehen.

7.2   Im Rahmen der Baubewilligungsverfahren der einzelnen Bauprojekte sind detaillierte Umgebungs-
      gestaltungspläne einzureichen, welche die Vorgaben des Bebauungsplans bezüglich gestalterischer
      und ökologischer Qualitäten konkretisieren. Diese sind durch einen Landschaftsarchitekten zu erar-
      beiten.

7.3   Ein Anteil von mindestens 5% der Grundstücksfläche ist für Freiflächen vorzusehen. Die Freiflächen
      sind gut zu gestalten und als aufenthaltsfreundliche Bereiche auszubilden. Im Baubereich A sind
      mindestens 200 m2 der benötigten Freiflächen ausserhalb der Kleinsäugerpassage (vgl. Bestimmung
      Nr. 8) in der direkten Umgebung der Hochbauten oder auf Terrassen, nicht jedoch auf dem Dach
      anzuordnen. Im Baubereich B sind mindestens 200 m2 der Freiflächen in direkter Umgebung der
      Hochbauten anzuordnen.

7.4   Die Umgebungsfläche zwischen den Bereichen A und B ist so zu gestalten, dass sie als Element der
      dahinter liegenden freien Landschaft wahrgenommen wird. Dabei sind Überdeckungen von allfälli-
      gen Unterniveaubauten so auszubilden, dass darauf mittelgrosse Bäume bestehen können.

7.5   Die Gestaltung entlang der Sihlbruggstrasse mit Grünelementen hat das Konzept der Regionalpla-
      nung Sihlbrugg umzusetzen. Raum für entsprechende Baumpflanzungen ist frei zu halten. Es ist ei-
      ne lockere Abfolge von Strassen begleitenden Baumclustern vorzusehen mit einem besonderen Ak-
      zent im Verdichtungsbereich. Im Verdichtungsbereich sind keine Unterniveaubauten zulässig.

7.6   Der Übergang von der rückwärtigen Zufahrtsstrasse zum Hang ist mit einer naturnahen Böschungs-
      Stützkonstruktion zu überwinden. Der Bereich für Hangsicherung ist standortgerecht zu begrünen.
      Er darf nicht unterbaut werden. Als Leitbepflanzung gilt eine magere Naturwiese auf eher ebenen
      Bereichen, eine Wildhecke auf eher steileren Bereichen.

7.7   Flachdächer sind extensiv zu begrünen und als Retentionsanlagen zu gestalten.

7.8   Das Meteorwasser ist möglichst zu retendieren. Der Grünstreifen entlang der Kantonsstrasse ist
      unter Revers als Retentions- und Versickerungsmulde vorzusehen und im jeweiligen Bauprojekt zu
      konkretisieren.

8.    Kleinsäugerpassage

8.1   Für die Durchquerung des Grundstücks GS 3272 für Kleinsäuger (Grösse Dachs und kleiner) ist
      zwischen dem Austritt unter der Hauptstrasse und dem rückwärtigen Hang ein funktionsfähiger
      Korridor in Form eines geschützten Geländestreifens mit einer Leitbepflanzung (Wildstauden, Wild-
      hecke, Sandstreifen) zu erstellen.

8.2   Hangbefestigungen müssen von den Kleinsäugern überwunden werden können. Kürzere Strecken
      auf befestigten Flächen (z.B. die Überquerung von Strassen und Wegen) sind zulässig.

9.    Allgemeine Bestimmungen

      Sofern der Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthält, gelten die Vorschriften der
      jeweiligen Bauordnung und des Zonenplans. Der Gemeinderat kann im Sinne von § 31 VPBG kleine
      Abweichungen bewilligen. Bei Änderungen des Zonenplans und/oder der Bauordnung ist der Be-
      bauungsplan zu überprüfen.

10.   Der Bebauungsplan tritt nach der Genehmigung durch den Regierungsrat sofort in Kraft.
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4. Erläuterungen zur Änderung des Zonenplans
Der Gemeinderat kann die Planänderung im einfachen Verfahren beschliessen, wenn es sich
um eine kleinere Änderung handelt, die Baudirektion ihre Zustimmung gegeben hat und wäh-
rend der öffentlichen Auflage keine Einwendungen eingehen, die nicht bereinigt werden kön-
nen. Gemäss Baudirektion kann das einfache Verfahren angewendet werden.
Die öffentliche Auflage fand vom 26. Januar bis 26. Februar 2007 statt. Eine Einsprache zum Be-
bauungsplan, welche die Zonenplanänderung einbezog, wurde zurückgezogen. Damit kann die
Zonenplanänderung im vereinfachten Verfahren durch den Gemeinderat beschlossen werden.
Der Gemeinderat wird die Änderung nach erfolgter Beschlussfassung des Bebauungsplans
durch die Gemeindeversammlung formell erlassen und danach zur Genehmigung einreichen.

5. Änderungen nach öffentlicher Auflage
Während der öffentlichen Auflage des Bebauungsplanes vom 26. Januar bis 26. Februar 2007
wurden dem Gemeinderat zwei Einsprachen eingereicht.
Beide Einsprachen wurden nach klärenden Gesprächen zurückgezogen.
Aus der Einsprache der benachbarten Mito AG, vertreten durch Rechtsanwalt Hans Hagmann,
ergab sich bezüglich der Wegfahrt über GS 297 folgende kleine Änderung gegenüber dem Auf-
lageplan:
Die Signatur des Pfeils wurde angepasst, so dass klar ersichtlich ist, dass die Wegfahrt zur
Mito AG nur für eine Hotel- / Motelnutzung gilt.

6. Beurteilung durch die Planungskommission
Der Bebauungsplan Möbel Gallati / Motel Sihlbrugg entspricht mit seinen Festlegungen den
Anforderungen, welche im Raum Sihlbrugg an die bauliche Entwicklung gestellt werden.
Die Kommission empfiehlt deshalb einstimmig, dem neuen Bebauungsplan sowie der entspre-
chenden Änderung des Zonenplanes zuzustimmen.
Der Gemeinderat ist abschliessend der Auffassung, dass der Bebauungsplan Möbel Gallati /
Motel Sihlbrugg den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zur Genehmigung beantragt wer-
den kann.

Antrag
Dem Bebauungsplan Möbel Gallati / Motel Sihlbrugg, Baar, sei zuzustimmen.
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