Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung - Technische Lösungen für Windparks Hannover, 09.04.2019 Dipl.-Ing.(FH) Thomas Herrholz Dark Sky GmbH ...

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Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung - Technische Lösungen für Windparks Hannover, 09.04.2019 Dipl.-Ing.(FH) Thomas Herrholz Dark Sky GmbH ...
Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung

             Technische Lösungen für Windparks

                                Hannover, 09.04.2019
                        Dipl.-Ing.(FH) Thomas Herrholz
                                        Dark Sky GmbH
                                       Neubrandenburg
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Themen

         • Dark Sky GmbH
         • Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung in Deutschland
           2007 – 2019
         • Aktuelle Regelungen (AVV)
         • Übersicht der technischen Lösungen
            • Primärradar
            • Passivradar
            • Sekundärradar
         • WEA-Anbindung
         • Vertragsarten
         • Ausblick
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Dark Sky GmbH

                •   2006 gegründet als airspex GmbH
                •   Gehört zur ENERTRAG Firmengruppe
                •   Sitz in Neubrandenburg (Mecklenburg-Vorpommern)
                •   Konzentration ausschließlich auf BNK-Projekte
                •   Leistungsschwerpunkt: Signalbereitstellungsvertrag
                •   technologieoffen, projektorientiert, nachhaltig
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Dark Sky GmbH

• Dark Sky Phase Array                  • Dark Sky Multi-Sensor
• 90° Phase Array für kleine Projekte   • 360° Pulsradar als Multi-Sensor-System
   • Radar-Lieferant Hefei (CN)            • Radar-Lieferant DeTect (USA)
   • 150 km2, ab. ca. 30 WEA               • 1.000 km2, ab ca. 100 WEA
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Dark Sky GmbH

• Referenzprojekt Uckermark
  (ca. 400 WEA)

• Signalbereitstellungs-
  vertrag

• Vertragsangebot:
  einmalig 5.000 €
  +
  jährlich 990 €
  je WEA
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Bedarfsgesteuerte
Nachtkennzeichnung in
Deutschland 2007-2019
• 2007 HiWUS-Projekt
     • Primärradar: OCAS/ENERTRAG
     • Sekundärradar: Lanthan /Enercon
•   10/11 Vestas kauft OCAS
•   02/15 BNK Langenhorn in Betrieb (airspex)
•   09/15 AVV mit Anhang 6 veröffentlicht
•   03/16 BNK Janneby anerkannt (Nordex)
•   07/17 BNK Krampfer in Betrieb (Quantec)
•   12/18 Energiesammelgesetz
•   03/19 BNK Reußenköge in Betrieb (Parasol)
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Aktuelle Regelungen
                      17.4 Der Einschaltvorgang erfolgt grundsätzlich über einen Dämmerungsschalter
(AVV)                 gemäß Nummer 8.1. Beim Einsatz des Feuer W, rot oder Feuer W, rot ES kann der
                      Einschaltvorgang auf Antrag bedarfsgesteuert erfolgen, sofern die Vorgaben
                      in Anhang 6 erfüllt werden. Für den Einsatz einer bedarfsgerechten
                      Nachtkennzeichnung ist die Zustimmung der zuständigen Luftfahrtbehörde
                      erforderlich. Diese entscheidet aufgrund einer gutachtlichen Stellungnahme der
                      Flugsicherungsorganisation nach § 31b Absatz 1 Satz 1 LuftVG.
                      Anhang 6: Gemäß Nummer 17.4 darf der Einschaltvorgang der
                      Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen bedarfsgesteuert erfolgen.
                      Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnungen (BNK) müssen grundsätzlich von der
                      technischen Ausstattung der Luftfahrzeuge unabhängig sein. Werden durch die
                      bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung die Anforderungen dieses Anhangs erfüllt,
                      können ergänzend Systeme unter Zuhilfenahme der vorhandenen technischen
                      Ausstattung von Luftfahrzeuge beziehungsweise deren vorhandenen bordeigenen
                      Systemen eingesetzt werden.
                      Eine Reduktion der Nennlichtstärke der Nachtkennzeichnung durch den Einsatz von
                      Sichtweitenmessgeräten ist bei Betrieb von BNK auf dem Festland unzulässig.
                      Der Betrieb von BNK ist begrenzt auf die Stunden zwischen dem Ende der
                      bürgerlichen Abenddämmerung (ECET – „End Civil Evening Twilight“) und dem
                      Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung (BCMT – „Begin Civil Morning
                      Twilight“). (durch BMVI geändert)
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Aktuelle Regelungen
(AVV)                 Die zuständige Luftfahrtbehörde oder im Fall der Ausschließlichen Wirtschaftszone das Bundesministerium für Verkehr und digitale
                      Infrastruktur, kann einer BNK standortspezifisch zustimmen, sofern dem keine Gefahren für den Luftverkehr entgegenstehen. Die
                      Entscheidung der Luftfahrtbehörde und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wird auf der Grundlage einer
                      gutachtlichen Stellungnahme der Flugsicherungsorganisation nach § 31b Absatz 1 Satz 1 LuftVG getroffen. Es sind durch den Antragsteller
                      folgende Unterlagen vorzulegen:

                      –Nachweis der Anerkennung durch eine vom Bundesministerium für Verkehr und digitale
                      Infrastruktur benannten Stelle;

                      –Konformitätserklärung durch eine unabhängige Prüfinstitution, die bestätigt, dass die
                      standortspezifischen Vorgaben dieser Allgemeinen Verwaltungsvorschrift erfüllt werden;

                      –Unabhängige flugbetriebliche Beurteilung durch einen geeigneten Sachverständigen unter
                      Berücksichtigung relevanter flugbetrieblicher Szenarien;

                      –Wartungskonzept unter Beachtung der Wartungsvorgaben des Herstellers, welches eine
                      Systemüberprüfung mindestens alle 6 Monate beinhaltet.

                      Die zuständige Luftfahrtbehörde beziehungsweise das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur informiert die
                      Flugsicherungsorganisation nach § 31 b Absatz 1 Satz 1 LuftVG über eine erfolgte Zustimmung für eine BNK mit folgenden Angaben: Name
                      des Standortes, Name des Anlagenbetreibers (Genehmigungsinhaber), Name des Herstellers der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung
                      und luftrechtliche Zustimmung.
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Technische Lösungen

       Primärradar                 Sekundärradar                         Passivradar

Luftfahrzeug reflektiert die vom       Aktiver                  Luftfahrzeug reflektiert die von
   Radargerät ausgesandten         Datenaustausch               anderen Sendern ausgesandten
           Impulse                                                         Signale
                                   (Quelle Grafik: Wikipedia,
         (Quelle Grafik: DFS)                                           (Quelle Grafik: Parasol)
                                       Christian Wolff)
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Primärradar

   Single Sensor                      Multi Sensor                Phase Array

+ Geringere Kosten            + Detektionssicherheit          + Geringere Kosten
+ einfache Dislozierung       + Größere Aufstellungskulisse   + Anbau möglich
- Mast erforderlich           - Höhere Kosten                 - Kleinere
- Detektionssicherheit (2D)   - Masten erforderlich           Aufstellungskulisse
Primärradar
                         ! Seit 100 Jahren erprobte Technologie
                         ! Hohe Detektionssicherheit
              Vestas     ! Hohe Betriebssicherheit
                         ! Hohe Investitionssicherheit
                         ! Keine Abhängigkeit von Bordtechnik oder externen
                           Sendern

              Quantec
                         " Kleiner, von Militär und Behörden geprägter Markt
                         " Radaranlagen sind teuer
                         " Oftmals eigene Masten erforderlich (20-40m)
                         " Hohe Wartungskosten
              Dark Sky   " Frequenzzuteilung erforderlich
Passivradar
                        ! Keine Frequenzzuteilung erforderlich
                        ! Günstige Empfangstechnik
                        ! Installation im Windpark/an WEA
                        ! Höheninformation vorhanden
                        ! Hoher Innovationsgehalt

              Parasol   " Derzeit noch keine kommerzielle Nutzung
                        " Geringe Signalmargen
                        " Abhängigkeit von externen Sendern
                        " Eingeschränkte Betriebssicherheit
                        " Viele Empfangseinheiten bei großen Projekten
Sekundärradar
(Transponder)
                      ! Keine Frequenzzuteilung erforderlich
                      ! Sehr günstige Empfangstechnik
                      ! Installation im Windpark/an WEA
                      ! Detaillierte Zieldaten (Höhe, Position, Richtung, etc.)
                      ! Hoher Innovationsgehalt

           Lanthan/   " Abhängigkeit vom Luftfahrzeug
           Enercon      (derzeit gemäß AVV nicht einsetzbar)
                      " Patentschutz auf wesentlichen Funktionen
                      " Keine Systemanforderungen veröffentlicht
                      " Einheitliche Luftfahrzeug-Ausstattung erforderlich
                      " Reduzierung des Sicherheitsniveaus möglich
WEA-Anbindung
                                                                                      Befeuerungssystem
                                                                                     muss BNK-Schnittstelle
                            Kunde muss Netzwerk                                       aufweisen oder ggf.
                            zur Verfügung stellen                                    nachgerüstet werden
                              oder LWL-Fasern
                                bereitstellen

 Radar-                    Windpark-   Windpark-     WEA-        LWL-      Gondel-           BNK-          BNK-         Befeuerungs-
 Server          VPN        Router       LWL       Patchfeld   Turmkabel   Switch         Steuergerät   Schnittstelle    controller    Befeuerung

          Windpark muss                                                                                  Diese Arbeiten sind
                                                    Netzwerkverbindung
          gute Internet-
                                                    Turmfuß-Gondel ist
                                                                                                         unabhängig vom
           anbindung                                                                                     System immer
                                                   ggf. neu zu installieren
           aufweisen.
                                                                                                         erforderlich!
WEA-Anbindung
                                              Zentralschnittstellen können die
                                              Anbindung vereinfachen!

                                              • Keine Umrüstung einzelner WEA
                                              • Übertragung von Systemaufgaben an
                                                den Anbieter der Schnittstelle
 Radar-
 Server
          VPN
                  Windpark-
                   Router
                                Zentral-
                              Schnittstelle   • Keine Nutzung von Park-LWL, keine
                                                Nachrüstung von Turm-LWL

          Varianten:
          a.) Hersteller-Zentralschnittstelle
          b.) Zentralschnittstelle als Nachrüstlösung des Befeuerungs-Lieferanten
          c.) Quasi-Zentralschnittstelle durch Softwareupdates bestehender Systeme
WEA-Anbindung

                ACHTUNG: Nicht jede BNK-Schnittstelle
                unterstützt jede Startsequenz!

                A: technisch aufwändig, weil ein spezieller
                Blinktakt erzeugt wird

                B: technisch einfacher, muss aber vom
                Befeuerungssystem selbst umgesetzt werden

                C: technisch einfach umzusetzen, verringert
                jedoch die Aufstellungskulisse, weil die
                Befeuerung ggf. frühzeitiger aktiviert werden
                muss. (1,5s Flugzeit)
Vertragsarten
    Kauf                                                 Signalbereitstellung
• Kunde schließt Kaufvertrag und Wartungsvertrag     • Kunde schließt Dienstleistungsvertrag
• Anbieter errichtet System auf Flächen des Kunden   • Anbieter errichtet System auf eigenen Flächen
• Kunde betreibt das System                          • Anbieter betreibt das System
• Kunde ist für Wartung verantwortlich               • Anbieter wartet das System selbst
• Kunde hält Frequenzgenehmigung                     • Anbieter hält die Frequenzgenehmigung
• a.) Kunde nutzt System für eigene WEA              • a.) Anbieter schließt Einzelverträge mit allen
  (Endkunden-Modell)                                   Kunden
                                                       (Dark-Sky-Modell)
• b.) Kunde nutzt das Systeme selbst und bietet
  benachbarten WEA das Signal an                     • b.) Anbieter schließt nur einen Vertrag mit
  (Pionier-Modell)                                     einem Kunden, dieser Kunde organisiert die
                                                       Verrechnung
• c.) Kunde tritt nur als Signalanbieter auf           (GbR-Modell)
  (Wiederverkäufer-Modell)
                                                     • c.) Anbieter schließt Einzelverträge, die zuvor in
• d.) Anbieter bildet SPV gemeinsam mit Kunden         einem Rahmenvertrag verhandelt wurden
  (Kooperations-Modell)                                (Pool-Modell)
Ausblick
Vorschläge
Meinungen    • Primärradar und Passivradar sind heute anerkannte Technologien
               zur Detektion von Luftfahrzeugen.
Fragen       • Sekundärradar weist noch viel offene Fragen auf.
             • Die Herausforderungen liegen (auch) in anderen technischen
               Fragen, z.B. der Anbindung.
             • Das Energiesammelgesetz hat mit seinen unklaren technologischen
               Formulierungen zu einem Stillstand bei den BNK-Anbietern
               geführt.
             • Notwendige Investitionen in Personal und Technik werden
               aufgrund der technologischen Unsicherheit nicht getätigt.
             • WEA-Betreiber sollten jetzt in die BNK-Ertüchtigung ihrer Anlagen
               investieren.
             • Entscheidungen für eine Detektionstechnologie sollten zeitnah
               erfolgen um den Anbietern Planungssicherheit zu geben.
             • Die Frist 01.07.2020 sollte um eine weitere Umsetzungsfrist
               ergänzt werden, um die Projekte zu realisieren, welche bis dahin
               vertraglich gesichert wurden.
HINTERGRUNDPAPIER

                     BNK – Genehmigt!
                     Das behördliche Genehmigungsverfahren und die rechtlichen
                     Handlungsinstrumentarien für bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung

   Vielen Dank!

                   Zum Weiterlesen:
                   https://www.fachagentur-
                   windenergie.de/fileadmin/files/Veroeffentlichungen/FA_Wind_Hintergrund_
                   BNK_Genehmigt_02-2019.pdf

                   Dipl.-Ing.(FH) Thomas Herrholz
                   Geschäftsführer
                   Tel. +49 395 766580-77 | Email: the@dark-sky.com

                   Dark Sky GmbH | Jahnstraße 3a | 17033 Neubrandenburg
www.dark-sky.com
Sie können auch lesen