Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung - Technische Lösungen für Windparks Hannover, 09.04.2019 Dipl.-Ing.(FH) Thomas Herrholz Dark Sky GmbH ...
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Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung Technische Lösungen für Windparks Hannover, 09.04.2019 Dipl.-Ing.(FH) Thomas Herrholz Dark Sky GmbH Neubrandenburg
Themen • Dark Sky GmbH • Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung in Deutschland 2007 – 2019 • Aktuelle Regelungen (AVV) • Übersicht der technischen Lösungen • Primärradar • Passivradar • Sekundärradar • WEA-Anbindung • Vertragsarten • Ausblick
Dark Sky GmbH • 2006 gegründet als airspex GmbH • Gehört zur ENERTRAG Firmengruppe • Sitz in Neubrandenburg (Mecklenburg-Vorpommern) • Konzentration ausschließlich auf BNK-Projekte • Leistungsschwerpunkt: Signalbereitstellungsvertrag • technologieoffen, projektorientiert, nachhaltig
Dark Sky GmbH • Dark Sky Phase Array • Dark Sky Multi-Sensor • 90° Phase Array für kleine Projekte • 360° Pulsradar als Multi-Sensor-System • Radar-Lieferant Hefei (CN) • Radar-Lieferant DeTect (USA) • 150 km2, ab. ca. 30 WEA • 1.000 km2, ab ca. 100 WEA
Dark Sky GmbH • Referenzprojekt Uckermark (ca. 400 WEA) • Signalbereitstellungs- vertrag • Vertragsangebot: einmalig 5.000 € + jährlich 990 € je WEA
Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung in Deutschland 2007-2019 • 2007 HiWUS-Projekt • Primärradar: OCAS/ENERTRAG • Sekundärradar: Lanthan /Enercon • 10/11 Vestas kauft OCAS • 02/15 BNK Langenhorn in Betrieb (airspex) • 09/15 AVV mit Anhang 6 veröffentlicht • 03/16 BNK Janneby anerkannt (Nordex) • 07/17 BNK Krampfer in Betrieb (Quantec) • 12/18 Energiesammelgesetz • 03/19 BNK Reußenköge in Betrieb (Parasol)
Aktuelle Regelungen 17.4 Der Einschaltvorgang erfolgt grundsätzlich über einen Dämmerungsschalter (AVV) gemäß Nummer 8.1. Beim Einsatz des Feuer W, rot oder Feuer W, rot ES kann der Einschaltvorgang auf Antrag bedarfsgesteuert erfolgen, sofern die Vorgaben in Anhang 6 erfüllt werden. Für den Einsatz einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung ist die Zustimmung der zuständigen Luftfahrtbehörde erforderlich. Diese entscheidet aufgrund einer gutachtlichen Stellungnahme der Flugsicherungsorganisation nach § 31b Absatz 1 Satz 1 LuftVG. Anhang 6: Gemäß Nummer 17.4 darf der Einschaltvorgang der Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen bedarfsgesteuert erfolgen. Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnungen (BNK) müssen grundsätzlich von der technischen Ausstattung der Luftfahrzeuge unabhängig sein. Werden durch die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung die Anforderungen dieses Anhangs erfüllt, können ergänzend Systeme unter Zuhilfenahme der vorhandenen technischen Ausstattung von Luftfahrzeuge beziehungsweise deren vorhandenen bordeigenen Systemen eingesetzt werden. Eine Reduktion der Nennlichtstärke der Nachtkennzeichnung durch den Einsatz von Sichtweitenmessgeräten ist bei Betrieb von BNK auf dem Festland unzulässig. Der Betrieb von BNK ist begrenzt auf die Stunden zwischen dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung (ECET – „End Civil Evening Twilight“) und dem Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung (BCMT – „Begin Civil Morning Twilight“). (durch BMVI geändert)
Aktuelle Regelungen (AVV) Die zuständige Luftfahrtbehörde oder im Fall der Ausschließlichen Wirtschaftszone das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, kann einer BNK standortspezifisch zustimmen, sofern dem keine Gefahren für den Luftverkehr entgegenstehen. Die Entscheidung der Luftfahrtbehörde und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wird auf der Grundlage einer gutachtlichen Stellungnahme der Flugsicherungsorganisation nach § 31b Absatz 1 Satz 1 LuftVG getroffen. Es sind durch den Antragsteller folgende Unterlagen vorzulegen: –Nachweis der Anerkennung durch eine vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur benannten Stelle; –Konformitätserklärung durch eine unabhängige Prüfinstitution, die bestätigt, dass die standortspezifischen Vorgaben dieser Allgemeinen Verwaltungsvorschrift erfüllt werden; –Unabhängige flugbetriebliche Beurteilung durch einen geeigneten Sachverständigen unter Berücksichtigung relevanter flugbetrieblicher Szenarien; –Wartungskonzept unter Beachtung der Wartungsvorgaben des Herstellers, welches eine Systemüberprüfung mindestens alle 6 Monate beinhaltet. Die zuständige Luftfahrtbehörde beziehungsweise das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur informiert die Flugsicherungsorganisation nach § 31 b Absatz 1 Satz 1 LuftVG über eine erfolgte Zustimmung für eine BNK mit folgenden Angaben: Name des Standortes, Name des Anlagenbetreibers (Genehmigungsinhaber), Name des Herstellers der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung und luftrechtliche Zustimmung.
Technische Lösungen Primärradar Sekundärradar Passivradar Luftfahrzeug reflektiert die vom Aktiver Luftfahrzeug reflektiert die von Radargerät ausgesandten Datenaustausch anderen Sendern ausgesandten Impulse Signale (Quelle Grafik: Wikipedia, (Quelle Grafik: DFS) (Quelle Grafik: Parasol) Christian Wolff)
Primärradar Single Sensor Multi Sensor Phase Array + Geringere Kosten + Detektionssicherheit + Geringere Kosten + einfache Dislozierung + Größere Aufstellungskulisse + Anbau möglich - Mast erforderlich - Höhere Kosten - Kleinere - Detektionssicherheit (2D) - Masten erforderlich Aufstellungskulisse
Primärradar ! Seit 100 Jahren erprobte Technologie ! Hohe Detektionssicherheit Vestas ! Hohe Betriebssicherheit ! Hohe Investitionssicherheit ! Keine Abhängigkeit von Bordtechnik oder externen Sendern Quantec " Kleiner, von Militär und Behörden geprägter Markt " Radaranlagen sind teuer " Oftmals eigene Masten erforderlich (20-40m) " Hohe Wartungskosten Dark Sky " Frequenzzuteilung erforderlich
Passivradar ! Keine Frequenzzuteilung erforderlich ! Günstige Empfangstechnik ! Installation im Windpark/an WEA ! Höheninformation vorhanden ! Hoher Innovationsgehalt Parasol " Derzeit noch keine kommerzielle Nutzung " Geringe Signalmargen " Abhängigkeit von externen Sendern " Eingeschränkte Betriebssicherheit " Viele Empfangseinheiten bei großen Projekten
Sekundärradar (Transponder) ! Keine Frequenzzuteilung erforderlich ! Sehr günstige Empfangstechnik ! Installation im Windpark/an WEA ! Detaillierte Zieldaten (Höhe, Position, Richtung, etc.) ! Hoher Innovationsgehalt Lanthan/ " Abhängigkeit vom Luftfahrzeug Enercon (derzeit gemäß AVV nicht einsetzbar) " Patentschutz auf wesentlichen Funktionen " Keine Systemanforderungen veröffentlicht " Einheitliche Luftfahrzeug-Ausstattung erforderlich " Reduzierung des Sicherheitsniveaus möglich
WEA-Anbindung Befeuerungssystem muss BNK-Schnittstelle Kunde muss Netzwerk aufweisen oder ggf. zur Verfügung stellen nachgerüstet werden oder LWL-Fasern bereitstellen Radar- Windpark- Windpark- WEA- LWL- Gondel- BNK- BNK- Befeuerungs- Server VPN Router LWL Patchfeld Turmkabel Switch Steuergerät Schnittstelle controller Befeuerung Windpark muss Diese Arbeiten sind Netzwerkverbindung gute Internet- Turmfuß-Gondel ist unabhängig vom anbindung System immer ggf. neu zu installieren aufweisen. erforderlich!
WEA-Anbindung Zentralschnittstellen können die Anbindung vereinfachen! • Keine Umrüstung einzelner WEA • Übertragung von Systemaufgaben an den Anbieter der Schnittstelle Radar- Server VPN Windpark- Router Zentral- Schnittstelle • Keine Nutzung von Park-LWL, keine Nachrüstung von Turm-LWL Varianten: a.) Hersteller-Zentralschnittstelle b.) Zentralschnittstelle als Nachrüstlösung des Befeuerungs-Lieferanten c.) Quasi-Zentralschnittstelle durch Softwareupdates bestehender Systeme
WEA-Anbindung ACHTUNG: Nicht jede BNK-Schnittstelle unterstützt jede Startsequenz! A: technisch aufwändig, weil ein spezieller Blinktakt erzeugt wird B: technisch einfacher, muss aber vom Befeuerungssystem selbst umgesetzt werden C: technisch einfach umzusetzen, verringert jedoch die Aufstellungskulisse, weil die Befeuerung ggf. frühzeitiger aktiviert werden muss. (1,5s Flugzeit)
Vertragsarten Kauf Signalbereitstellung • Kunde schließt Kaufvertrag und Wartungsvertrag • Kunde schließt Dienstleistungsvertrag • Anbieter errichtet System auf Flächen des Kunden • Anbieter errichtet System auf eigenen Flächen • Kunde betreibt das System • Anbieter betreibt das System • Kunde ist für Wartung verantwortlich • Anbieter wartet das System selbst • Kunde hält Frequenzgenehmigung • Anbieter hält die Frequenzgenehmigung • a.) Kunde nutzt System für eigene WEA • a.) Anbieter schließt Einzelverträge mit allen (Endkunden-Modell) Kunden (Dark-Sky-Modell) • b.) Kunde nutzt das Systeme selbst und bietet benachbarten WEA das Signal an • b.) Anbieter schließt nur einen Vertrag mit (Pionier-Modell) einem Kunden, dieser Kunde organisiert die Verrechnung • c.) Kunde tritt nur als Signalanbieter auf (GbR-Modell) (Wiederverkäufer-Modell) • c.) Anbieter schließt Einzelverträge, die zuvor in • d.) Anbieter bildet SPV gemeinsam mit Kunden einem Rahmenvertrag verhandelt wurden (Kooperations-Modell) (Pool-Modell)
Ausblick Vorschläge Meinungen • Primärradar und Passivradar sind heute anerkannte Technologien zur Detektion von Luftfahrzeugen. Fragen • Sekundärradar weist noch viel offene Fragen auf. • Die Herausforderungen liegen (auch) in anderen technischen Fragen, z.B. der Anbindung. • Das Energiesammelgesetz hat mit seinen unklaren technologischen Formulierungen zu einem Stillstand bei den BNK-Anbietern geführt. • Notwendige Investitionen in Personal und Technik werden aufgrund der technologischen Unsicherheit nicht getätigt. • WEA-Betreiber sollten jetzt in die BNK-Ertüchtigung ihrer Anlagen investieren. • Entscheidungen für eine Detektionstechnologie sollten zeitnah erfolgen um den Anbietern Planungssicherheit zu geben. • Die Frist 01.07.2020 sollte um eine weitere Umsetzungsfrist ergänzt werden, um die Projekte zu realisieren, welche bis dahin vertraglich gesichert wurden.
HINTERGRUNDPAPIER BNK – Genehmigt! Das behördliche Genehmigungsverfahren und die rechtlichen Handlungsinstrumentarien für bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung Vielen Dank! Zum Weiterlesen: https://www.fachagentur- windenergie.de/fileadmin/files/Veroeffentlichungen/FA_Wind_Hintergrund_ BNK_Genehmigt_02-2019.pdf Dipl.-Ing.(FH) Thomas Herrholz Geschäftsführer Tel. +49 395 766580-77 | Email: the@dark-sky.com Dark Sky GmbH | Jahnstraße 3a | 17033 Neubrandenburg www.dark-sky.com
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