BREXIT UPDATE: ZOLL & HANDELSBEZIEHUNGEN - APRIL 2018
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Agenda 1. Status Quo 2. Übergangsphase 3. Zukünftige Handelsbeziehungen • EU-Position v. VK-Position • Austritt mit Freihandelsabkommen • Worst-Case: Austritt ohne Handelsabkommen (WTO) 4. Nicht-tarifäre Handelshemmnisse 5. Zollrechtliche Zusammenarbeit 6. Fazit © Germany Trade & Invest www.gtai.de 2
Status Quo • Europäischer Binnenmarkt • Warenverkehrsfreiheit Keine Zollformalitäten, Zölle und nicht-tarifäre Handelshemmnisse • Zollunion Unionszollkodex, gemeinsamer Zolltarif • Gemeinsame Handelspolitik • 40 Freihandels- und Assoziierungsabkommen mit 71 Staaten • 759 handelsbezogene Abkommen mit 168 Staaten © Germany Trade & Invest www.gtai.de 4
2. ÜBERGANGSPHASE © Germany Trade & Invest www.gtai.de 5
Übergangsphase 29. März 2019 – 31. Dezember 2020 • Verbleib in Binnenmarkt und Zollunion Keine Zollgrenze • Einhaltung aller Verpflichtungen aus internationalen Verträgen ABER • Vereinigtes Königreich kein EU-Mitgliedstaat mehr profitiert nicht mehr von Freihandelsabkommen • Britisches Anliegen: • VK soll im Rahmen aller Freihandelsabkommen als EU-Mitgliedstaat gelten • Voraussetzung: Vertragspartner stimmen zu • Auswirkungen auf Ursprungskalkulation © Germany Trade & Invest www.gtai.de 6
Übergangsphase Auswirkungen auf Ursprungskalkulation Beispiel 1 – Status Quo Beispiel 2 – Brexit Vormaterialien Vormaterialien EU Drittland EU Drittland 25 % Deutschland 25 % China 25 % Deutschland 25 % China 20 % Niederlande 20 % Niederlande 30 % VK 30 % VK 45 % EU-Ursprung 75 % EU-Ursprung Überprüfung der Ursprungskalkulation, wenn Präferenzen in Anspruch genommen werden, die sich aus EU-Freihandelsabkommen mit Drittländern ergeben ggf. Lieferkette überprüfen © Germany Trade & Invest www.gtai.de 7
Übergangsphase “Michel Barnier: Still 25 percent of „alchemy fails again“ work to do on Brexit” Guardian, 20. April 18 Politico, 20. April 2018 „Es ist nichts vereinbart, solange nicht alles vereinbart ist.“ “Britain sticks with magical thinking on Brexit Border issue” Irish Times, 23. April 18 © Germany Trade & Invest www.gtai.de 8
3. ZUKÜNFTIGE HANDELSBEZIEHUNGEN © Germany Trade & Invest www.gtai.de 9
Zukünftige Beziehungen (1/3) „Barnier Treppe“ Quelle: Europäische Kommission, 2017 © Germany Trade & Invest www.gtai.de 10
Zukünftige Beziehungen (2/3) Ab 2021 EU Position - Leitlinien des Rats vom 23. März 2018 • Rahmen für zukünftige Beziehungen politische Erklärung zum Austrittsabkommen • Aufgrund der britischen Position (rote Linien) „Reibungen beim Handel unausweichlich“ „leider negative wirtschaftliche Folgen, insbesondere im VK“ • Neues Angebot möglich, wenn VK Position ändert Grundprinzipien: • Rechte und Pflichten im Einklang, faire Wettbewerbsbedingungen • Vier Freiheiten sind unteilbar • Kein Rosinenpicken © Germany Trade & Invest www.gtai.de 11
Zukünftige Beziehungen (3/3) Ab 2021 EU Position (Leitlinien des Rats) Britische Position • Ambitioniertes und modernes Maßgeschneidertes Abkommen Freihandelsabkommen • Drei-Körbe-Modell • Alle Sektoren (industrielle und 1. Vollständige Angleichung landwirtschaftliche Produkte) • VK übernimmt EU-Gesetzgebung • Keine Zölle • Teilnahme an gemeinsamer • Keine mengenmäßigen Regulierung, z.B. REACH, EMA Beschränkungen 2. Gegenseitige Anerkennung • Freiwillige Zusammenarbeit in 3. Britische Regulierung, Regulierungsfragen z.B. Landwirtschaft, Fischerei • Angemessene Zollzusammenarbeit • Zollrechtliche Kooperation © Germany Trade & Invest www.gtai.de 12
Harter Brexit mit Handelsabkommen (1/3) Zollrechtliche Auswirkungen • Neue Zollgrenze zwischen VK und EU VK zollrechtlich Drittstaat • Zollformalitäten • Ausfuhr • Einfuhr • Ausfuhranmeldung • Zollanmeldung • Elektronisch • Zollverfahren • Zollagent © Germany Trade & Invest www.gtai.de 13
Harter Brexit mit Freihandelsabkommen (2/3) Zollrechtliche Auswirkungen Warum sind trotz Freihandelsabkommen Zollformalitäten notwendig? • Freihandelsabkommen gelten nicht per se für alle Waren • Zollfreiheit nur für Ursprungsware • Zölle auf Drittlandsware Aus- und Einfuhranmeldungen Ursprungsnachweise Warenursprung • Ursprungsregeln legen fest, wie hoch Anteil der Vormaterialien aus Drittländern sein darf Minimalbehandlung nicht ausreichend • Ursprungskalkulation überprüfen, um Präferenzen in Anspruch nehmen zu können, die sich aus EU-Freihandelsabkommen mit Drittländern ergeben © Germany Trade & Invest www.gtai.de 14
Harter Brexit mit Handelsabkommen (3/3) Zollrechtliche Auswirkungen • Verträge • Bestehende Verträge überprüfen (Incoterms) • Brexit-Klausel für Neu-Verträge • Auswirkungen auf die Lieferkette Verzögerungen an den Grenzen Negative Effekte auf Just-in-time-Produktionsketten • Nicht-tarifäre Handelshemmnisse • Gemeinsame Normen und Standards • Gegenseitige Anerkennung © Germany Trade & Invest www.gtai.de 15
Harter Brexit ohne Handelsabkommen Zollrechtliche Auswirkungen • Zölle • Verteuerung der Ware • Zollwert Warenwert und Transport bis zur Grenze • Bestehende Verträge überprüfen (Incoterms) • Doppelverzollung • Mögliche Lösung: Zolllager oder Versandverfahren • Nicht-tarifäre Handelshemmnisse © Germany Trade & Invest www.gtai.de 16
Harter Brexit In Zahlen • Zusätzlich benötigte Zöllner • Vereinigtes Königreich: 5000 • EU: Frankreich: 250 / Niederlande: 750 • Zusätzliche Zollanmeldungen • Deutschland: ca. 15 Mio. / Jahr • Vereinigtes Königreich: ca. 250 Mio. / Jahr • Zusätzliche Kosten • Deutschland: ca. 200 – 500 Mio. / Jahr (ohne Zölle) • 2 - 24 % des Warenwertes (OECD-Studie) • Lieferzeiten • Beispiel Dover: 3 Minuten pro LKW 17 km Rückstau © Germany Trade & Invest www.gtai.de 17
Zollrechtliche Auswirkungen Zusammenfassung Binnenmarkt Freihandelsabkommen / WTO • Freier Warenverkehr • Zollformalitäten und -kontrollen • Zollunion • Ggf. Zollfreiheit • Keine quantitativen Beschränkungen • Quantitative Beschränkungen möglich • Regulatorische Integration • Marktzugang erfordert Einhaltung der • Harmonisierung Vorschriften des Ziellandes • Gegenseitige Anerkennung • Keine Harmonisierung • Keine gegenseitige Anerkennung • Harmonisierte Marktüberwachung und • Regulatorische Zusammenarbeit freiwillig Rechtsdurchsetzung • Vereinheitlichtes Zollsystem • Zollrechtliche Kooperation möglich (UZK, Risikomanagement, IT-Systeme) Quelle: Europäische Kommission, Seminar: „Internal preparatory discussions on framework for future relationship“, 15.02.2018. © Germany Trade & Invest www.gtai.de 18
4. NICHT-TARIFÄRE HANDELSHEMMNISSE © Germany Trade & Invest www.gtai.de 19
Nicht-tarifäre Handelshemmnisse • Handelsbeschränkungen im Außenhandel, die keine Zölle sind, beispielsweise • Umweltauflagen • Produktsicherheitsvorschriften • Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften • Administrative Vorgaben • Mitteilung der Europäischen Kommission („notice to stakeholders“) über Auswirkungen des Brexit u.a. auf • PKW-Typenzulassung • Landwirtschaftliche Erzeugnisse • CE-Kennzeichnung • Lizenzen • REACH © Germany Trade & Invest www.gtai.de 20
Nicht-tarifäre Handelshemmnisse CE-Kennzeichnung • Nachweis: Produkt erfüllt europäische Vorschriften (z.B. Spielzeug, Medizinprodukte) • Selbstzertifizierung oder Zertifizierung durch Prüfinstitute („benannte Stelle“) EU • „Notice to stakeholders“ der Europäischen Kommission vom 22. Januar 2018 • Zertifikate von britischen Instituten verlieren Gültigkeit in EU27 Produkte dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden • Lösungsmöglichkeiten • Neue Konformitätsbewertung in EU27 • Übertragung des bestehenden Dossiers Vereinigtes Königreich • Gegenseitige Anerkennung © Germany Trade & Invest www.gtai.de 21
5. ZOLLRECHTLICHE ZUSAMMENARBEIT © Germany Trade & Invest www.gtai.de 22
Zollrechtliche Zusammenarbeit Nach der Übergangsphase • Europäische Kommission: Notice to stakeholders „customs and taxation“ • Austritt ohne Abkommen: VK wird Drittstaat mit allen zollrechtlichen Konsequenzen • Leitlinien des Rats, Art. 7 ii: „Angemessene Zollzusammenarbeit unter Wahrung der Regelungs- und Rechtssprechungsautonomie beider Seiten und der Integrität der EU-Zollunion“ • Vereinigtes Königreich • Eigenes britisches Zollrecht Weitgehende Übereinstimmung mit Unionszollkodex • „White Paper“: 1. „A highly streamlined customs arrangement“ 2. neue, innovative Zollpartnerschaft • Smart Border 2.0 (Studie im Auftrag des Europäischen Parlaments) • Kombination aus internationalen Standards, Best Practice und modernster Technologie © Germany Trade & Invest www.gtai.de 23
6. FAZIT © Germany Trade & Invest www.gtai.de 24
Vorbereitungen auf den Brexit • Zollformalitäten > Mitarbeiter fortbilden / Zollagent beauftragen • Entscheidung bzgl. Anschaffung einer Zollsoftware • Beantragung zollrechtlicher Bewilligungen • Lieferkette überprüfen • Verzögerungen > Auswirkungen auf just-in-time-Produktion • Auswirkungen auf Warenursprung • Bestehende Verträge überprüfen (Incoterms) • Auswirkungen auf Produktstandards und Marktzulassung beobachten • Beachtung Außenwirtschaftsrecht, Verbote und Beschränkungen • Betrieblichen Abläufe überprüfen • Ggf. Zölle einkalkulieren © Germany Trade & Invest www.gtai.de 25
Fazit • Immer noch nur Hypothesen über Auswirkungen möglich Ungewissheit bleibt • Europäischen Union bereitet sich auf Worst-Case-Szenario vor • Vorbereitungen auf beiden Seiten des Kanals notwendig Wirtschaftsbeteiligte und Zollverwaltung • Marktumfeld verändert sich • Vereinigtes Königreich bisher Tor zur EU Verlagerung von Produktionsstätten möglich • Veränderungen der Lieferkette © Germany Trade & Invest www.gtai.de 26
Weitere Informationen Weitere Informationen finden Sie auf unserer Brexit-Sonderseite www.gtai.de/brexit Informationen zu Rechts- und Zollthemen finden Sie unter www.gtai.de/recht sowie www.gtai.de/zoll Webinare zu ausländischem Wirtschaftsrecht und deren Aufzeichnungen finden unter www.gtai.de/webinare-recht Nächste Termine: • 26. April 2018 China: „Rechts- und Zollfragen im E-Commerce“ • 3. Mai 2018 VAE: „Rechts- und Zollfragen im Geschäftsverkehr mit den VAE" © Germany Trade & Invest www.gtai.de 27
Kontaktinformationen Stefanie Eich Karl Martin Fischer T +49 (0)228 249 93-344 T +49 (0)228 249 93-372 stefanie.eich@gtai.de karl-martin.fischer@gtai.de Villemombler Straße 76 Villemombler Straße 76 53123 Bonn 53123 Bonn Germany Trade & Invest ist die Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Die Gesellschaft sichert und schafft Arbeitsplätze und stärkt damit den Wirtschaftsstandort Deutschland. Mit über 50 Standorten weltweit und dem Partnernetzwerk unterstützt Germany Trade & Invest deutsche Unternehmen bei ihrem Weg ins Ausland, wirbt für den Standort Deutschland und begleitet ausländische Unternehmen bei der Ansiedlung in Deutschland. Gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. © Germany Trade & Invest Alle von Germany Trade & Invest zur Verfügung gestellten Informationen, Grafiken und kartografischen Darstellungen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt © erstellt. Germany Trade Für die Richtigkeit können wir jedoch keine Haftung übernehmen. & Invest www.gtai.de 28
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