Informationsveranstaltung Jahrgang 12 Abitur 2019 - Informationen zur Abiturprüfung 22.03.2019 - Manuel Riekmann - Athenaeum Stade

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Informationsveranstaltung Jahrgang 12 Abitur 2019 - Informationen zur Abiturprüfung 22.03.2019 - Manuel Riekmann - Athenaeum Stade
Informationsveranstaltung Jahrgang 12

   Abitur 2019 - Informationen zur
           Abiturprüfung

             22.03.2019

                       Manuel Riekmann
Informationsveranstaltung Jahrgang 12 Abitur 2019 - Informationen zur Abiturprüfung 22.03.2019 - Manuel Riekmann - Athenaeum Stade
Informationsveranstaltung Jahrgang 12 Abitur 2019 - Informationen zur Abiturprüfung 22.03.2019 - Manuel Riekmann - Athenaeum Stade
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Informationsveranstaltung Jahrgang 12 Abitur 2019 - Informationen zur Abiturprüfung 22.03.2019 - Manuel Riekmann - Athenaeum Stade
Informationen zum Abitur

1. Allgemeines
2. Schriftliche Abiturprüfung
3. Mündliche Abiturprüfung
4. Berechnung der Gesamtqualifikation

5. Zeitplan für die Abiturprüfung 2019

6. Belehrung
                                         Folie Nr. 4
1. Allgemeines

 Die Erklärung zur Belehrung bitte heute
  unterschrieben abgeben.
 Die orangenen Laufzettel bitte spätestens
  nach den mündlichen Prüfungen ausgefüllt
  abgegeben werden.

                                              Folie Nr. 5
1. Allgemeines - Meldung zum Abitur

 Bitte Handynummer oben draufschreiben –
  jetzt!
 persönliche Daten prüfen –
  ggf. Veränderungen notieren
 Zuhörer zulassen
 unterschreiben (evtl. Eltern auch)
 spätestens Montag abgeben

                                            Folie Nr. 6
1. Allgemeines - Prüfungskommission
Für die Durchführung der Prüfung wurde eine
Prüfungskommission (PK) gebildet:

Vorsitzendes Mitglied (VPK):    Herr Niestroj
Weitere Mitglieder:             Herr Riekmann
                                Frau Trusheim

                                                Folie Nr. 7
1. Allgemeines - Fachprüfungsausschüsse
In jedem Prüfungsfach werden
Fachprüfungsausschüsse (FPA) gebildet:

  Für die schriftlichen Prüfungen (P1, P2, P3, P4):
  • Referent (Fachlehrer)
  • Korreferent
  • Fachprüfungsleiter (FPL)

  Für die mündliche Prüfung (P5):
  • Referent (Fachlehrer)
  • Protokollführer
  • Fachprüfungsleiter (FPL)

                                                      Folie Nr. 8
1. Allgemeines - Erlaubte Hilfsmittel

 in allen Prüfungen
  Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung,
  Fremdwörterlexikon
 zusätzliche fachspezifische Hilfsmittel

  Die Hilfsmittel müssen bis zu einem bestimmten
  Termin vor der jeweiligen Prüfung
  zur Kontrolle im Sekretariat
  abgegeben werden.
  Die genauen Angaben haben Sie per Mail
  erhalten.
Zu bearbeitende Prüfungsaufgaben:
 - In Deutsch werden drei, in den übrigen Prüfungsfächern zwei
    Prüfungsaufgaben zur Auswahl vorgelegt
 - Die Auswahlzeit in Deutsch und Mathematik darf 30 Minuten,
    in den übrigen Fächern 20 Minuten nicht überschreiten
    (Notizen mit Bleistift sind erlaubt)

                                                         Bearbeitungszeit:
                                                         - P1, P2 und P3: 300 Minuten
                                                           P4: 220 Minuten
       2. Schriftliche                                   - ggf. Verlängerung bei
                                                           experimentellen Arbeiten
       Abiturprüfung                                       oder bei körperlichen
                                                           Beeinträchtigungen (§23)

Korrektur und Bewertung:
- Kennzeichnung der Vorzüge und Mängel
- Gutachten mit Bewertung (Fachprüfungsausschuss)
- Festsetzung der endgültigen Bewertung durch (VPK)

                                                                               Folie Nr. 10
Die Arbeiten werden unter ständiger Aufsicht angefertigt.
  Der Prüfungsraum darf nur einzeln und für kurze Zeit verlassen
  werden.

                                          Beginn der Prüfung 8:00 Uhr
                                          Bitte um 7.45 Uhr im
       2. Schriftliche                    Prüfungsraum erscheinen
                                          Termin- und Raumplan
       Abiturprüfung                      (siehe Aushang und Mail)

In den allgemeinen Schulpausen darf der Prüfungsraum nicht verlassen
werden.
Während der Bearbeitungszeit darf das Schulgelände nicht verlassen
werden.
Wer seine Arbeit vorzeitig abgibt, muss sofort das Schulgelände
verlassen.

                                                                   Folie Nr. 11
2. Schriftliche Abiturprüfung - Punktabzug
           wegen formaler Mängel

siehe AVO-GOBAK §9 und EB zu §9

Punktabzug wegen Verstößen gegen die sprachliche Richtigkeit
   „Schwerwiegende und gehäufte Verstöße“ gegen die sprachliche
   Richtigkeit in der deutschen Sprache oder gegen die äußere Form
   in einer Klausur oder einer Facharbeit führen zu Punktabzug.
   Richtwerte:
   1 Punkt Abzug bei durchschnittlich 5 Fehlern pro Seite
   2 Punkte Abzug bei durchschnittlich 7 Fehlern pro Seite
   (bei „normaler“ Schriftgröße)
   Ein rein quantifizierendes Verfahren ist nicht sachgerecht!

                                                                     Folie Nr. 12
Vorbereitungszeit:                       Durchführung:
 in der Regel 20 min (Deutsch 30 min)
 Aufzeichnungen machen erlaubt            Einzelprüfung
 bei Zuspätkommen                         Dauer 20 bis 30 Minuten
   keine Verschiebung des                  keine inhaltliche Wiederholung der
   Prüfungsbeginns                          schriftlichen Prüfung
                                           Bezug mindestens auf Sachgebiete
                                            zweier Schulhalbjahre
                                           Gliederung in zwei Teile
  3. Mündliche                              (Vortrag / Prüfungsgespräch)
                                           Fragen auch durch FPL und VPK
  Abiturprüfung

       Anwesende:
      die drei Mitglieder des FPA
      Mitglieder der PK
      bis zu 2 weitere Personen                         Bewertung:
      (bei dienstlichem Interesse)                  Vorschlag des Prüfers
  mit Zustimmung des Prüflings:                     Festsetzung durch FPA
     ein Mitglied des Schulelternrates
                                                    VPK kann Vorsitz übernehmen
     ein Mitglied des Schülerrates
     bis zu 2 Schüler des Jahrgangs 11

                                                                          Folie Nr. 13
4. Berechnung der Gesamtqualifikation - Belegung
               und Einbringung
4. Berechnung der Gesamtqualifikation
           1. Hj.     2. Hj.     3. Hj.    4. Hj.                  Abiturprüfung

                      Block I                                      Block II
                                                                5 Prüfungsfächer
                                                            mit mindestens 100 Pkt.
                                                      3 Prüfungsfächer mit mindestens je 20 Pkt.

P1        2-fach    2-fach     2-fach     2-fach        4-fach (*) – schriftlich – 300 min

P2        2-fach    2-fach     2-fach     2-fach        4-fach (*) – schriftlich – 300 min

P3        2-fach    2-fach     2-fach     2-fach        4-fach (*) – schriftlich – 300 min
P4        1-fach    1-fach     1-fach     1-fach        4-fach (*) – schriftlich – 220 min
P5        1-fach    1-fach     1-fach     1-fach        4-fach – mündlich – 20 bis 30 min
Weitere
            weitere HJE in einfacher Wertung         (*) mündliche Nachprüfung möglich!
Fächer
Ergebnis Block I =                                  Ergebnis Block II =
Summe der HJE x 40/(44 bis 48)                      4 x (PF1+PF2+PF3+PF4+PF5)          Folie Nr. 15
4. Berechnung der Gesamtqualifikation -
Prüfungsergebnisse bei zusätzlichen Prüfungen
                in P1 bis P4

Ergebnis = (8 s + 4 m) : 3

Beispiel (ohne Zusatzprüfung):
Schriftliche Prüfung: 02 Punkte   => Ergebnis = 8

Beispiel (mit Zusatzprüfung):
Schriftliche Prüfung: 02 Punkte
Mündliche Nachprüfung: 08 Punkte
               (8 * 02 + 4 * 08) : 3 => Ergebnis = 16

                                                  Folie Nr. 16
4. Berechnung der Gesamtqualifikation
5. Zeitplan für die Abiturprüfung 2019
      25.03.2019        Meldung zum Abitur
      26.03.2019        Ende des 4. Kurshalbjahres (laut Erlass des MK)
      26.03.2019        Zulassung zum Abitur (durch Aushang beim Sekretariat)
28.03. - 13.05.2019     Schriftliche Abiturprüfung
      24.04.2019        Aushang des Prüfungsplans für mündliche Prüfungen P5
 20.05. - 22.05.2019    Mündliche Abiturprüfung (P5)

 15.05. - 07.06.2019    Nachschreibtermine

14.06.2019, 13.30 Uhr   Mitteilung der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen (Aula)

 19.06.2019, 12 Uhr     Antrag des Schülers auf mündliche Zusatzprüfungen

 21.06.2019             Aushang des Prüfungsplans für mündliche Zusatzprüfungen

                        Zusätzliche mündliche Prüfungen (P1/P2/P3/P4) und
24.06. - 25.06.2019
                        Feststellung der Prüfungsergebnisse
28.06.2019, 11 Uhr      Aushändigung der Abiturzeugnisse im Stadeum

                                                                              Folie Nr. 18
6. Belehrung - Nichtteilnahme an der
                Abiturprüfung

siehe AVO-GOBAK §20 und EB zu §20

• Gründe für die Nichtteilnahme sind vor dem entsprechenden
  Prüfungsteil mitzuteilen und baldmöglichst zu belegen.
  Bei Erkrankung - telefonische Krankmeldung am
  Prüfungstag bis 7.45 Uhr im Sekretariat – 04141-5227-0
  Bei Erkrankung ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
• Werden die Gründe für die Nichtteilnahme vom Vorsitzenden
  nicht anerkannt, so wird der entsprechende Prüfungsteil
  mit 0 Punkten bewertet.
  Werden die Gründe anerkannt, so regelt die
  Prüfungskommission die Fortsetzung der Prüfung.

                                                              Folie Nr. 19
6. Belehrung - Täuschungsversuch in der
               Abiturprüfung

siehe AVO-GOBAK §21 und EB zu §21

 • Versucht ein Prüfling zu täuschen oder anderen Prüflingen
   unerlaubte Hilfen zu geben, so ist der Prüfungsteil mit
   0 Punkten zu bewerten.
 • In schweren Fällen ist die Prüfung nicht bestanden.
 • Wird nachträglich eine Täuschung bekannt, kann das
   Zeugnis bis zu einem Jahr nach Mitteilung des
   Endergebnisses wieder eingezogen werden.

    Nutzung eines Mobiltelefons, Smartphones oder eines
    vergleichbaren nicht genehmigten digitalen Endgerätes
    wird als Täuschungsversuch gewertet! Lassen Sie
    diese Dinge bitte direkt zu Hause!
                                                               Folie Nr. 20
6. Belehrung - Störung der Abiturprüfung

siehe AVO-GOBAK §22 und EB zu §22

  Stört ein Prüfling die Abiturprüfung so nachhaltig,
  dass die ordnungsgemäße Durchführung nicht
  möglich ist, so kann die Prüfungskommission den
  Prüfling von der weiteren Prüfung ausschließen und
  die Prüfung für nicht bestanden erklären.

                                                   Folie Nr. 21
6. Belehrung - Erleichterungen in der
  Abiturprüfung für Prüflinge mit körperlichen
              Beeinträchtigungen
siehe AVO-GOBAK §23 und EB zu §23

  Für Prüflinge mit Behinderungen kann das
  vorsitzende Mitglied der Prüfungskommission
  Erleichterungen der äußeren Prüfungsbedingungen
  (i.d.R. Verlängerung der Bearbeitungszeit)
  zulassen.

             Schriftlicher Antrag umgehend
     an den Schulleiter, sofern noch nicht geschehen

                                                   Folie Nr. 22
6. Belehrung - Meldung und Zulassung zur
        Abiturprüfung, Zurücktreten

siehe AVO-GOBAK §8 und EB zu §8

• Wer sich nach dem 4. Kurshalbjahr nicht meldet,
  nicht zugelassen wird oder bis zum Beginn der
  Prüfung zurücktritt, tritt in das zweite Schulhalbjahr
  der Qualifikationsphase (ggf. binnendifferenziert im
  Jahrgang der Einführungsphase) zurück, sofern das
  Abitur noch in der zulässigen Frist abgelegt werden
  kann.
• Die Prüfungskommission entscheidet nach der
  Meldung zur Abiturprüfung über die Zulassung.

                                                      Folie Nr. 23
Folie Nr. 24
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