Informationsveranstaltung Jahrgang 12 Abitur 2019 - Informationen zur Abiturprüfung 22.03.2019 - Manuel Riekmann - Athenaeum Stade
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Informationsveranstaltung Jahrgang 12 Abitur 2019 - Informationen zur Abiturprüfung 22.03.2019 Manuel Riekmann
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Informationen zum Abitur 1. Allgemeines 2. Schriftliche Abiturprüfung 3. Mündliche Abiturprüfung 4. Berechnung der Gesamtqualifikation 5. Zeitplan für die Abiturprüfung 2019 6. Belehrung Folie Nr. 4
1. Allgemeines Die Erklärung zur Belehrung bitte heute unterschrieben abgeben. Die orangenen Laufzettel bitte spätestens nach den mündlichen Prüfungen ausgefüllt abgegeben werden. Folie Nr. 5
1. Allgemeines - Meldung zum Abitur Bitte Handynummer oben draufschreiben – jetzt! persönliche Daten prüfen – ggf. Veränderungen notieren Zuhörer zulassen unterschreiben (evtl. Eltern auch) spätestens Montag abgeben Folie Nr. 6
1. Allgemeines - Prüfungskommission Für die Durchführung der Prüfung wurde eine Prüfungskommission (PK) gebildet: Vorsitzendes Mitglied (VPK): Herr Niestroj Weitere Mitglieder: Herr Riekmann Frau Trusheim Folie Nr. 7
1. Allgemeines - Fachprüfungsausschüsse In jedem Prüfungsfach werden Fachprüfungsausschüsse (FPA) gebildet: Für die schriftlichen Prüfungen (P1, P2, P3, P4): • Referent (Fachlehrer) • Korreferent • Fachprüfungsleiter (FPL) Für die mündliche Prüfung (P5): • Referent (Fachlehrer) • Protokollführer • Fachprüfungsleiter (FPL) Folie Nr. 8
1. Allgemeines - Erlaubte Hilfsmittel in allen Prüfungen Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung, Fremdwörterlexikon zusätzliche fachspezifische Hilfsmittel Die Hilfsmittel müssen bis zu einem bestimmten Termin vor der jeweiligen Prüfung zur Kontrolle im Sekretariat abgegeben werden. Die genauen Angaben haben Sie per Mail erhalten.
Zu bearbeitende Prüfungsaufgaben: - In Deutsch werden drei, in den übrigen Prüfungsfächern zwei Prüfungsaufgaben zur Auswahl vorgelegt - Die Auswahlzeit in Deutsch und Mathematik darf 30 Minuten, in den übrigen Fächern 20 Minuten nicht überschreiten (Notizen mit Bleistift sind erlaubt) Bearbeitungszeit: - P1, P2 und P3: 300 Minuten P4: 220 Minuten 2. Schriftliche - ggf. Verlängerung bei experimentellen Arbeiten Abiturprüfung oder bei körperlichen Beeinträchtigungen (§23) Korrektur und Bewertung: - Kennzeichnung der Vorzüge und Mängel - Gutachten mit Bewertung (Fachprüfungsausschuss) - Festsetzung der endgültigen Bewertung durch (VPK) Folie Nr. 10
Die Arbeiten werden unter ständiger Aufsicht angefertigt. Der Prüfungsraum darf nur einzeln und für kurze Zeit verlassen werden. Beginn der Prüfung 8:00 Uhr Bitte um 7.45 Uhr im 2. Schriftliche Prüfungsraum erscheinen Termin- und Raumplan Abiturprüfung (siehe Aushang und Mail) In den allgemeinen Schulpausen darf der Prüfungsraum nicht verlassen werden. Während der Bearbeitungszeit darf das Schulgelände nicht verlassen werden. Wer seine Arbeit vorzeitig abgibt, muss sofort das Schulgelände verlassen. Folie Nr. 11
2. Schriftliche Abiturprüfung - Punktabzug wegen formaler Mängel siehe AVO-GOBAK §9 und EB zu §9 Punktabzug wegen Verstößen gegen die sprachliche Richtigkeit „Schwerwiegende und gehäufte Verstöße“ gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache oder gegen die äußere Form in einer Klausur oder einer Facharbeit führen zu Punktabzug. Richtwerte: 1 Punkt Abzug bei durchschnittlich 5 Fehlern pro Seite 2 Punkte Abzug bei durchschnittlich 7 Fehlern pro Seite (bei „normaler“ Schriftgröße) Ein rein quantifizierendes Verfahren ist nicht sachgerecht! Folie Nr. 12
Vorbereitungszeit: Durchführung: in der Regel 20 min (Deutsch 30 min) Aufzeichnungen machen erlaubt Einzelprüfung bei Zuspätkommen Dauer 20 bis 30 Minuten keine Verschiebung des keine inhaltliche Wiederholung der Prüfungsbeginns schriftlichen Prüfung Bezug mindestens auf Sachgebiete zweier Schulhalbjahre Gliederung in zwei Teile 3. Mündliche (Vortrag / Prüfungsgespräch) Fragen auch durch FPL und VPK Abiturprüfung Anwesende: die drei Mitglieder des FPA Mitglieder der PK bis zu 2 weitere Personen Bewertung: (bei dienstlichem Interesse) Vorschlag des Prüfers mit Zustimmung des Prüflings: Festsetzung durch FPA ein Mitglied des Schulelternrates VPK kann Vorsitz übernehmen ein Mitglied des Schülerrates bis zu 2 Schüler des Jahrgangs 11 Folie Nr. 13
4. Berechnung der Gesamtqualifikation - Belegung und Einbringung
4. Berechnung der Gesamtqualifikation 1. Hj. 2. Hj. 3. Hj. 4. Hj. Abiturprüfung Block I Block II 5 Prüfungsfächer mit mindestens 100 Pkt. 3 Prüfungsfächer mit mindestens je 20 Pkt. P1 2-fach 2-fach 2-fach 2-fach 4-fach (*) – schriftlich – 300 min P2 2-fach 2-fach 2-fach 2-fach 4-fach (*) – schriftlich – 300 min P3 2-fach 2-fach 2-fach 2-fach 4-fach (*) – schriftlich – 300 min P4 1-fach 1-fach 1-fach 1-fach 4-fach (*) – schriftlich – 220 min P5 1-fach 1-fach 1-fach 1-fach 4-fach – mündlich – 20 bis 30 min Weitere weitere HJE in einfacher Wertung (*) mündliche Nachprüfung möglich! Fächer Ergebnis Block I = Ergebnis Block II = Summe der HJE x 40/(44 bis 48) 4 x (PF1+PF2+PF3+PF4+PF5) Folie Nr. 15
4. Berechnung der Gesamtqualifikation - Prüfungsergebnisse bei zusätzlichen Prüfungen in P1 bis P4 Ergebnis = (8 s + 4 m) : 3 Beispiel (ohne Zusatzprüfung): Schriftliche Prüfung: 02 Punkte => Ergebnis = 8 Beispiel (mit Zusatzprüfung): Schriftliche Prüfung: 02 Punkte Mündliche Nachprüfung: 08 Punkte (8 * 02 + 4 * 08) : 3 => Ergebnis = 16 Folie Nr. 16
4. Berechnung der Gesamtqualifikation
5. Zeitplan für die Abiturprüfung 2019 25.03.2019 Meldung zum Abitur 26.03.2019 Ende des 4. Kurshalbjahres (laut Erlass des MK) 26.03.2019 Zulassung zum Abitur (durch Aushang beim Sekretariat) 28.03. - 13.05.2019 Schriftliche Abiturprüfung 24.04.2019 Aushang des Prüfungsplans für mündliche Prüfungen P5 20.05. - 22.05.2019 Mündliche Abiturprüfung (P5) 15.05. - 07.06.2019 Nachschreibtermine 14.06.2019, 13.30 Uhr Mitteilung der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen (Aula) 19.06.2019, 12 Uhr Antrag des Schülers auf mündliche Zusatzprüfungen 21.06.2019 Aushang des Prüfungsplans für mündliche Zusatzprüfungen Zusätzliche mündliche Prüfungen (P1/P2/P3/P4) und 24.06. - 25.06.2019 Feststellung der Prüfungsergebnisse 28.06.2019, 11 Uhr Aushändigung der Abiturzeugnisse im Stadeum Folie Nr. 18
6. Belehrung - Nichtteilnahme an der Abiturprüfung siehe AVO-GOBAK §20 und EB zu §20 • Gründe für die Nichtteilnahme sind vor dem entsprechenden Prüfungsteil mitzuteilen und baldmöglichst zu belegen. Bei Erkrankung - telefonische Krankmeldung am Prüfungstag bis 7.45 Uhr im Sekretariat – 04141-5227-0 Bei Erkrankung ist ein ärztliches Attest vorzulegen. • Werden die Gründe für die Nichtteilnahme vom Vorsitzenden nicht anerkannt, so wird der entsprechende Prüfungsteil mit 0 Punkten bewertet. Werden die Gründe anerkannt, so regelt die Prüfungskommission die Fortsetzung der Prüfung. Folie Nr. 19
6. Belehrung - Täuschungsversuch in der Abiturprüfung siehe AVO-GOBAK §21 und EB zu §21 • Versucht ein Prüfling zu täuschen oder anderen Prüflingen unerlaubte Hilfen zu geben, so ist der Prüfungsteil mit 0 Punkten zu bewerten. • In schweren Fällen ist die Prüfung nicht bestanden. • Wird nachträglich eine Täuschung bekannt, kann das Zeugnis bis zu einem Jahr nach Mitteilung des Endergebnisses wieder eingezogen werden. Nutzung eines Mobiltelefons, Smartphones oder eines vergleichbaren nicht genehmigten digitalen Endgerätes wird als Täuschungsversuch gewertet! Lassen Sie diese Dinge bitte direkt zu Hause! Folie Nr. 20
6. Belehrung - Störung der Abiturprüfung siehe AVO-GOBAK §22 und EB zu §22 Stört ein Prüfling die Abiturprüfung so nachhaltig, dass die ordnungsgemäße Durchführung nicht möglich ist, so kann die Prüfungskommission den Prüfling von der weiteren Prüfung ausschließen und die Prüfung für nicht bestanden erklären. Folie Nr. 21
6. Belehrung - Erleichterungen in der Abiturprüfung für Prüflinge mit körperlichen Beeinträchtigungen siehe AVO-GOBAK §23 und EB zu §23 Für Prüflinge mit Behinderungen kann das vorsitzende Mitglied der Prüfungskommission Erleichterungen der äußeren Prüfungsbedingungen (i.d.R. Verlängerung der Bearbeitungszeit) zulassen. Schriftlicher Antrag umgehend an den Schulleiter, sofern noch nicht geschehen Folie Nr. 22
6. Belehrung - Meldung und Zulassung zur Abiturprüfung, Zurücktreten siehe AVO-GOBAK §8 und EB zu §8 • Wer sich nach dem 4. Kurshalbjahr nicht meldet, nicht zugelassen wird oder bis zum Beginn der Prüfung zurücktritt, tritt in das zweite Schulhalbjahr der Qualifikationsphase (ggf. binnendifferenziert im Jahrgang der Einführungsphase) zurück, sofern das Abitur noch in der zulässigen Frist abgelegt werden kann. • Die Prüfungskommission entscheidet nach der Meldung zur Abiturprüfung über die Zulassung. Folie Nr. 23
Folie Nr. 24
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