Überblick über die aktuelle Förderlandschaft - Businessregion Gleisdorf

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Überblick über die aktuelle Förderlandschaft - Businessregion Gleisdorf
Überblick über die aktuelle
    Förderlandschaft
Überblick über die aktuelle Förderlandschaft - Businessregion Gleisdorf
Das Team der BW-Referenten in der Steiermark

            Brigitte FUCHS               Manfred POCK
            Regionalstelle Ennstal/      Regionalstelle Leoben, Mürztal-
            Salzkammergut                Mariazellerland, Mürzzuschlag

                                                                     Herbert PURKARTHOFER
                                      Thomas PARZ                    Regionalstelle Weiz,
                                      Regionalstelle                 Südoststeiermark,
                                      Graz-Umgebung,                 Hartberg-Fürstenfeld
                                      Voitsberg
           Manfred PUTZ
           Regionalstelle Murtal,
           Leoben, Murau

                                                   Andreas KALCHER
                                                   Regionalstelle Südsteiermark,
                                                   Deutschlandsberg,
                                                   Bad Radkersburg
Überblick über die aktuelle Förderlandschaft - Businessregion Gleisdorf
Eckpunkte zum Thema Förderungen

 Förderungen sind projektabhängig

 Informationen einholen
      - BW-Referenten in den Regionalstellen der WKO

      - Steuerberater/Banken/Unternehmensberater/etc.

 Förderungsarten
   Zuschüsse, Garantien, günstige Kredite, Zinsenzuschüsse

 Antrag VOR Projektbeginn (erste Bestellung, Anzahlung,…)
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Die wichtigsten Förderungsstellen

   AMS - Service für Unternehmen (www.ams.or.at)

   Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS – www.awsg.at)

   Österreichische Tourismusbank (ÖHT – www.oeht.at) u.
    Tourismusabteilung Land Steiermark (FA12a)

   Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC –   www.public-consulting.at)

   Steirische Wirtschaftsförderung GmbH (SFG – www.sfg.at)

   Sozialministerium (www.sozialministeriumservice.at)

   Innung/Gremien/Fachgruppen/Wirtschaftsservice der WKO
    (www.wko.at/stmk)
Förderbare Projekte

Sind u.a.

   Beratungen
   Innovative Kommunikationsmaßnahmen
   Internationalisierung
   Investitionen/Innovationen
   Lehrlinge
   Mitarbeiter
   Umwelt und Energie
   Weiterbildung/Qualifizierung
Beratungen
 WKO/WS + AUVA „Arbeitnehmerschutz“
Was?
Unterstützung aller Unternehmer bei der Umsetzung aller
Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer (z.B. ASchG, VEXAT,
VOLV ua.). D.h. Ermittlung von arbeitsbedingten psychischen
Fehlbelastungen gem. der letzten Novelle zum ASchG, Beurteilung
dieser und Vorschlagen von Maßnahmen gem. § 7 ASchG.

Wie und wieviel?
75 % bzw. max. € 1.000,-- der externen Kosten pro Beratung
(Beraterpool!)
Investitionen
 sfg „Lebens!Nah“

Voraussetzungen:
Weniger als 10 Mitarbeiter (ausgenommen „echte“ Nahversorger) und Hauptumsatz im
Privatkundenbereich

Was?
aktivierbare Investitionen wie z.B. Maschinen und Anlagen, Büro- und Geschäftsausstattung
sowie bauliche Maßnahmen
Marketing über neue Medien wie z.B. Erstellung / Adaptierung einer Homepage,
Suchmaschinenoptimierung, Produktion und Schaltung von Videospots, etc.

Wie und wieviel?
10 % bzw. max. € 7.500,--( € 5.000,-- Mindest- und € 150.000,- Maximalprojekthöhe)
50 % der externen Kosten bzw. max. € 1.500,-- für Digitalisierungsmaßnahmen
( € 1.000,--Mindestprojekthöhe)
Betriebserweiterung/Investitionen
 SFG „Wachstumsschritt“

Voraussetzungen:
Für KMU (z.B.: bis 249 MA) im Bereich der Produktionsbetriebe und
unternehmensnahe Dienstleistungsbetriebe (keine Tourismusbetriebe)

Was?
Erweiterung und Neubau Betriebsstätte, Diversifizierung der Produktion
(neue zusätzliche Produkte), wesentliche Änderung des
Produktionsprozesses

Wie und wieviel?
Zuschuss bis 15% (mittlere Unternehmen bis 10%) + ev. EFRE-Bonus der
Investitionskosten – Mindestinvestitionssumme (Projektvolumen):
€ 300.000,--
Betriebserweiterung/Investitionen

 SFG „Familienfreundlich“

Voraussetzungen:
Für kleinste u. kleine Arbeitgeberbetriebe (z.B.: bis 50 MA) in allen
Bereichen außer Tourismus
Was?
Telearbeit: Hard- u. Software und techn. Wartungskosten f. 1 Jahr
Sozial- und Sanitäreinrichtung: Teeküche, Pausenraum, Toiletten,
Waschräume
Wie und wieviel?
Zuschuss 50% - Mindestprojektvolumen EUR 2.000,-- bzw. EUR 3.000,--
Betriebserweiterung/Investitionen

 SFG „COOLE!Betriebe“

Voraussetzungen:
Für KMU u. Großunternehmen im Produktions-, Dienstleistungs- und
Handelsbereich (außer Tourismus)
Was?
Investitionen im Zusammenhang mit Raumkühlung u. Klimatisierung
und Photovoltaikanlagen > 100 kWp (verbrauchsoptimiert!)
Wie und wieviel?
KMU: Zuschuss 40% - Mindestprojektvolumen EUR 50.000,--
Großunternehmen: Zuschuss 30% - Mindestprojektvol. EUR 50.000,--
Betriebsübernahme
 SFG „WEITER!Führen“

Voraussetzungen:
Für Personen u. Unternehmen, die mehrheitlich ein Unternehmen mit
mind. 2 MA (VZÄ) zur übernehmen bzw. übernommen haben – 6
Monatsfrist! (außer Tourismus)
Was?
Ganzheitliche Beratungen im Bereich Personal, Investitions- und
Finanzplanung, Strategieentwicklung, Recht, Innovation
Wie und wieviel?
Zuschuss 50% - max. 2.500,-- Förderung
Mindestprojektvolumen EUR 2.000,--
Weiterbildung/Qualifizierung
 SFG „Erfolgskurs“

Voraussetzungen:
Kursdauer mind. 24 h und Inhalt einem Schwerpunkt zuzuordnen:
Digitalisierung - Betriebswirtschaft, Innovation oder Technik,
Exportorientierung - Sprachen

Was?
Kurse für UnternehmerIn (außer Sparte Tourismus) wie auch deren
Mitarbeiterinnen an zertifizierten Erwachsenenbildungseinrichtungen

Wie und wieviel?
30% der Kurskosten + 10% Gründerbonus + 10% EPU-Bonus max.
€ 2.500,--
Tourismusförderungen des Landes
         Steiermark für Tourismusbetriebe
Security-Check:       Laufzeit bis 31.12.2019
Digital Upgrade:      Laufzeit bis 31.12.2019
Web-Check:             Laufzeit bis 30.09.2019
Beratung im Ausmaß von je 12 Stunden, Kosten des Checks: EUR 1.200,--
exkl. USt. davon 50% (EUR 600,--) bezuschusst.
        Link: www.digitalesteiermark.at
Barrierefrei 2019:    KMU im Tourismus, Zuschuss 15% für
                      barrierefreie Investitionen
Übernehmer Offensive 2019: Zuschuss 10% u. zinsgünstiges
                      Darlehen bei qualitätsverbessernde
                      Maßnahmen durch Übernehmer
Tourismusförderungsfonds: Zuschuss 7% f. qualitätsverbessernde
                      Maßnahmen
Tourismusförderungen der ÖHT
                  für Tourismusbetriebe

 Top Tourismus Impuls 2014-2020 Teil A Investition
Wer: KMU im Tourismus
Was: Qualitätsverbesserung, Betriebsgrößenoptimierung, Angebots-
       diversifizierung, Personalunterkünfte, Barrierefreiheit, etc.
Wie:   Zuschuss 5% plus 2,5% Land Stmk. bzw. zinsgünstiger EIB-Kredit
       mit oder ohne Zinsenzuschuss

 ERP-Kleinkredit für Tourismusbetriebe:
Wer: Kleine Tourismusbetriebe (bis 50 MA)
Was: Modernisierung/Erweiterung, etc.
Wie: Direktdarlehen, Laufzeit 6 o. 10 Jahre, günstige Verzinsung
Investitionen
 aws „ERP-Kleinkredit“ + 80% Garantieübernahme

Was?
aktivierbare neue und gebrauchte Investitionen wie z.B. Maschinen und
Anlagen, Büro- und Geschäftsausstattung sowie bauliche Maßnahmen

Wie und wieviel?
Kredit 6 bis 10 Jahre( € 10.000,- Mindestprojekthöhe)

0,5% im ersten tilgungsfreien Jahr und 0,75% in den 5 Folgejahren
bzw. 0.50% für Gründer in den Folgejahren
0,90 % Zuzählungsentgelt bzw. 0,50 % für Gründungen, Übernahmen
und junge Unternehmen einmalig
Lehrbetriebe und Lehrlinge
Lehrlingsstelle - Förderreferat
   Basisförderung
   Weiterbildungen für Lehrlinge innerhalb und außerhalb des Berufsbildes
   Weiterbildungen für Ausbilder (nicht fachlich)
   Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung
   Förderungen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten
   Auslandspraktika
   Ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen
   Förderung für die Übernahme aus einer überbetrieblichen
    Ausbildungseinrichtung
   WICHTIG: Abwicklung ausschließlich über die Lehrlingsstelle der WKO –
    übertragener Wirkungsbereich!!

                      www.lehre-foerdern.at
Mitarbeiter
 AMS „EPU-Beihilfe“ – Förderung 1. vollvers. MA

Voraussetzungen:
seit mehr als 3 Monaten GSVG versichert und zukünftiger Mitarbeiter mind.
2 Wochen AMS gemeldet, mind. 50% gesetzl. Wochenstunden

Was?
Lohnkosten des ersten vollversicherten Mitarbeiters (keine
Familienmitglieder)

Wie und wieviel?
25% der Bruttolohnkosten für ein ganzes Jahr bzw. aliquot bei kürzeren
Arbeitsverhältnissen
Umwelt und Energie
 KPC „Umweltförderungen im Inland“

Was? – z.B.
- Energieeffiziente Kühl- und Gefriergeräte
- Biomassezentralheizungsanlagen – innerbetriebliche Mikronetze
- LED-Systeme im Innenbereich
- Solaranlagen, Wärmepumpen, Wärmetauscher, etc.
- E-Mobilität
- Thermische Gebäudesanierung (erste Baugenehmigung vor 1.1.1996)

Wie und wieviel?
Meist max. 30% der umweltrelevanten Kosten (projektabhängig!)
Notwendige Unterlagen für ein Förderungsansuchen

   Erstellung von:
•   Unternehmenskonzept (Businessplan)
•   Vollständige Kostenangebote (Kostenaufstellung)
•   Finanzierungsplan
•   Wirtschaftlichkeitsberechnung
•   Bilanzen oder Saldenlisten
•   ev. Sicherheitenaufstellung
•   Plänen, Verträgen, Einholung v. Genehmigungen
•   Abklärung der rechtlichen Voraussetzungen
•   Projektbeschreibung
•   Mitarbeiteranzahl
•   Etc.
Goldene Förderregel

Förderantrag VOR Projektbeginn!
Tipp zum Abschluss!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Bei Fragen stehe ich natürlich gerne zur
Verfügung!

Herbert Purkarthofer –WKO Steiermark

Regionalstelle Weiz Tel.: 0316/601-9000;
Regionalstelle Süd-Oststmk. Tel.: 0316/601-9100;
Regionalstelle Hartberg-Fürstenfeld Tel.: 0316/601-9300;

E-Mail: herbert.purkarthofer@wkstmk.at
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