Bericht über die Volksgruppenförderung des Bundeskanzleramtes 2020 - Wien, 2021

 
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Bericht über die
Volksgruppenförderung des
Bundeskanzleramtes 2020

Wien, 2021
Inhalt

1 Einleitung ..................................................................................................................... 3

2 Grundsätzliches zur Volksgruppenförderung ................................................................ 5
2.1 Rechtsgrundlagen ............................................................................................................ 5
2.2 Inhaltliche Gliederung der Förderungen ......................................................................... 6
2.3 Volksgruppenförderung und Wirkungsorientierung ....................................................... 7
2.4 Allgemeine Förderungsmaßnahmen des Bundes ............................................................ 9

3 Darstellung der Volksgruppenförderung im Detail...................................................... 10
3.1 Gesamtübersicht ............................................................................................................ 10
3.2 Sonstige Zuschüsse ........................................................................................................ 15
3.3 Interkulturelle Projektförderung ................................................................................... 15
3.4 Darstellung nach Volksgruppen ..................................................................................... 16
    3.4.1 Die kroatische Volksgruppe ................................................................................. 16
    3.4.2 Die Volksgruppe der Roma .................................................................................. 18
    3.4.3 Die slowakische Volksgruppe............................................................................... 20
    3.4.4 Die slowenische Volksgruppe .............................................................................. 22
    3.4.5 Die tschechische Volksgruppe ............................................................................. 24
    3.4.6 Die ungarische Volksgruppe ................................................................................ 26

Tabellenverzeichnis........................................................................................................ 29

Abbildungsverzeichnis ................................................................................................... 30

Anhang .......................................................................................................................... 31

Impressum ..................................................................................................................... 44

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1 Einleitung

Die Republik bekennt sich nach Art. 8 Abs. 2 B-VG zu ihrer gewachsenen sprachlichen und
kulturellen Vielfalt, die in den autochthonen Volksgruppen zum Ausdruck kommt. Sprache
und Kultur, Bestand und Erhaltung dieser Volksgruppen sind zu achten, zu sichern und zu
fördern. § 8 Abs. 1 und 2 Volksgruppengesetz normiert, dass der Bund – unbeschadet allge­
meiner Förderungsmaßnahmen – Maßnahmen und Vorhaben, die der Erhaltung und Siche­
rung des Bestandes der Volksgruppen, ihres Volkstums sowie ihrer Eigenschaften und
Rechte dienen, zu fördern hat und lässt interkulturelle Projektförderungen zu. Der vorlie­
gende Bericht der Bundesregierung gemäß § 9 Abs. 7 Volksgruppengesetz enthält eine Dar­
stellung all jener Struktur- und Projektförderungen, die das Bundeskanzleramt im Jahr 2020
in Vollziehung der Volksgruppenförderung vergeben hat. Er ergänzt damit den allgemeinen
Förderungsbericht 2020 der Bundesregierung an den Nationalrat, der ebenfalls Angaben
über Förderungen aufgrund des Volksgruppengesetzes enthält.

Für die Vollziehung der Volksgruppenförderung stand dem Bundeskanzleramt im Jahr 2020
folgendes im Detailbudget 10.01.07 (Kultus und Volksgruppen der UG 10) auf den Konten
7670.002 Zuschüsse aufgrund des Volksgruppengesetzes, 7671.003 Sonstige Zuschüsse
(Volksgruppenförderung) und 7671.004 Interkulturelle Förderung (Volksgruppenförderung)
ausgewiesene Gesamtbudget in der Höhe von € 3.868.000,- zur Verfügung1:

Tabelle 1: Budget Volksgruppenförderung 2020

    Volksgruppenförderung                                    Detailbudget 10.01.07           Summe

    Zuschüsse aufgrund des Volksgruppengesetzes                      Konto 7670.002       € 3.544.000

    Sonstige Zuschüsse                                               Konto 7671.003        € 224.000

    Interkulturelle Förderung                                        Konto 7671.004        € 100.000

    Gesamt                                                                                € 3.868.000

1
 Quelle: Verzeichnis veranschlagter Konten, Bundesvoranschlag 2020, Untergliederung 10:
Bundeskanzleramt

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Der folgende Bericht gibt Aufschluss über die Verwendung der Volksgruppenfördermittel
im Jahr 2020. Dabei erfolgen zunächst in Abschnitt 2 grundsätzliche Ausführungen zu den
Rechtsgrundlagen, der Förderabwicklung, der inhaltlichen Gliederung der Förderungen und
den Wirkungszielen der Volksgruppenförderung. In Abschnitt 3 wird schließlich die Verwen­
dung der Fördermittel im Detail dargestellt. Im Anhang findet sich eine nach Volksgruppen
geordnete Übersicht aller Fördernehmer samt erhaltener Förderbeträge.

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2 Grundsätzliches zur
Volksgruppenförderung

2.1 Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage für die Volksgruppenförderung bildet Abschnitt III des Bundesgesetzes
vom 7. Juli 1976 über die Rechtsstellung von Volksgruppen in Österreich (Volksgruppenge­
setz – VoGrG), BGBl. 396/1976, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2013.

Gemäß § 8 VoGrG hat der Bund – unbeschadet allgemeiner Förderungsmaßnahmen – Maß­
nahmen und Vorhaben zu fördern, die der Erhaltung und Sicherung des Bestandes der
Volksgruppen, ihres Volkstums sowie ihrer Eigenschaften und Rechte dienen. Ebenso hat
der Bund interkulturelle Projekte, die dem Zusammenleben der Volksgruppen dienen, zu
fördern.

Als Volksgruppen werden dabei die in Teilen des Bundesgebietes wohnhaften und behei­
mateten Gruppen österreichischer Staatsbürger mit nichtdeutscher Muttersprache und ei­
genem Volkstum definiert (vgl. § 1 Abs. 2 VoGrG). Es sind dies die kroatische, die slowaki­
sche, die slowenische, die tschechische und die ungarische Volksgruppe sowie die Volks­
gruppe der Roma.

Die Volksgruppenförderung kann in der Gewährung von Geldleistungen oder „in anderer
für die Ausbildung und Betreuung von Volksgruppenangehörigen … geeigneter Weise“ be­
stehen (vgl. § 9 Abs. 1 VoGrG). Förderungsgegenstand sind Maßnahmen, die geeignet sind,
zur Erhaltung und Sicherung der Volksgruppen und ihrer besonderen Eigenschaften und
Rechte, beizutragen; den Volksgruppenorganisationen können Geldleistungen auch „zur Er­
füllung ihrer Aufgaben gewährt werden“ (vgl. § 9 Abs. 4 VoGrG).

Als Empfänger von Geldleistungen aus der Volksgruppenförderung kommen gem. § 9 Abs. 2
VoGrG „Vereine, Stiftungen und Fonds, die ihrem Zweck nach der Erhaltung und Sicherung
einer Volksgruppe, ihres besonderen Volkstums sowie ihrer Eigenschaften und Rechte die­
nen (Volksgruppenorganisationen)“ sowie gem. § 9 Abs. 3 VoGrG „Kirchen und Religionsge­
meinschaften sowie deren Einrichtungen“ in Betracht.

Bericht über die Volksgruppenförderung des Bundeskanzleramtes 2020                  5 von 45
Gemäß § 9 Abs. 5 VoGrG können Gebietskörperschaften Geldförderungen nach dem Volks-
gruppengesetz nur für Maßnahmen erhalten, die zur Durchführung der Abschnitte IV (To­
pographische Bezeichnungen) und V (Amtssprache) notwendig sind und die Leistungskraft
der betreffenden Gebietskörperschaft übersteigen.

Die dem Volksgruppengesetz zu Grunde liegenden Förderungsziele spiegeln sich auch in
völkerrechtlich übernommenen Verpflichtungen wie z.B. dem Rahmenübereinkommen des
Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten oder der Europäischen Charta der Regio­
nal- oder Minderheitensprachen, wider.

Gemäß § 10 Abs. 2 VoGrG haben die jeweils zuständigen Volksgruppenbeiräte dem Bundes­
kanzler bis zum 15. März jeden Jahres Vorschläge für die Verwendung der vorgesehenen
Förderungsmittel zu erstatten.

Auf Basis dieser Förderungsempfehlungen erfolgt die Vergabe der Förderungen durch den
Bund im Wege der Privatwirtschaftsverwaltung unter Berücksichtigung der Allgemeinen
Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014),
BGBl. II Nr. 208/2014, geändert durch BGBl. II Nr. 190/2018. Entsprechend § 11 VoGrG wer­
den die Fördernehmer vertraglich verpflichtet, über die Verwendung der Förderungsmittel
zu berichten und einen zahlenmäßigen Nachweis zu erbringen. Die Berichte der Förderneh­
mer sind dem jeweils zuständigen Volksgruppenbeirat zur Kenntnis zu bringen.

2.2 Inhaltliche Gliederung der Förderungen

Das gesetzliche System der Volksgruppenförderung besteht in einer organisationsbezoge­
nen Förderung, bei der bestimmte Angebote, Tätigkeiten oder Leistungen von Volksgrup­
penorganisationen unterstützt werden. Die Darstellung in diesem Bericht erfolgt anhand
der vertraglichen Widmungen der Fördermittel 2020. Zur Darstellung der Mittelverwen­
dung wurden die ausbezahlten Fördermittel definierten Schlüsselbereichen zugeordnet und
ausgewertet:

Zunächst wurden die geförderten Ausgaben entsprechend der drei Voranschlagspositionen
„Zuschüsse aufgrund des Volksgruppengesetzes“, „Sonstige Zuschüsse“ und „Interkultu­
relle Projektförderungen“ nach Förderarten geordnet und in die Förderkategorien Struk­
turförderung und Projektförderung unterteilt:

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Fördermittel, die für die Erhaltung der Infrastruktur von Volksgruppenorganisationen ge­
widmet wurden, wurden unter der Förderkategorie Strukturförderung zusammengefasst
und in die drei Fördersparten Sachaufwand, Personalaufwand und Investitionsaufwand un­
tergliedert. Der Fördersparte Personalaufwand wurden alle Lohn- und Lohnnebenkosten
für angestelltes Personal sowie für freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer zugeord­
net, sofern ein Lohnkonto geführt wird. Der Fördersparte Sachaufwand wurden Ausgaben
wie etwa Miete, Betriebskosten, Versicherung, Telekommunikation oder Wartung zugeord­
net.

Fördermittel, die für die Umsetzung konkreter Projekte gewidmet wurden, wurden unter
der Förderkategorie Projektförderung zusammengefasst und in die fünf Fördersparten Bil­
dung, Kultur2, Medien, Wissenschaft und Forschung sowie Sport untergliedert. Zur besseren
Auswertbarkeit wurde von Mehrfachzuordnungen Abstand genommen, im Zweifelsfall
wurden Projektförderungen der überwiegend betroffenen Sparte zugeordnet.

Schließlich wurde jede Förderung nach ihrer Relevanz für Kinder und Jugendliche kategori­
siert.

2.3 Volksgruppenförderung und Wirkungsorientierung

Mit der Volksgruppenförderung strebt das Bundeskanzleramt als Fördergeber in den geför­
derten Bereichen mittel- und langfristig folgende Wirkungen an:

Durch Strukturförderungen an Volksgruppenorganisationen soll ihre Handlungsfähigkeit
unterstützt und die zur Erfüllungen ihrer Aufgaben notwendige Infrastruktur erhalten und
verbessert werden. Vor allem im Bereich Kinder- und Jugendbildung können die Ziele der
Volksgruppenförderung durch Strukturförderungen z.B. für Kinderbetreuungseinrichtun­
gen und Lernhilfeorganisationen besonders effektiv verfolgt werden.

2
  Kulturveranstaltungen werden generell nur dann gefördert, wenn sie einen volksgruppenspezifischen
Inhalt haben oder in der Volksgruppensprache oder zweisprachig angeboten werden. Sind diese
Voraussetzungen nicht erfüllt, können dennoch Begleitmaßnahmen gefördert werden, wenn diese die
Volksgruppensprache bzw. die Zweisprachigkeit sichtbar machen (Ankündigungs- und Einladungsmaterial,
Beschilderungen oder Ausstellungskataloge).

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Durch die gezielte Förderung der Herausgabe periodischer Medien wird ein Sichtbarma­
chen des Sprachgebrauchs der Volksgruppensprache im Alltag erreicht. Derartige Druck­
werke stellen ein bedeutendes Informationsinstrument sowohl innerhalb der Volksgruppe
als auch – sofern sie zweisprachig herausgegeben werden – gegenüber der übrigen Bevöl­
kerung dar. Der alltägliche Gebrauch der Volksgruppensprache soll dadurch gestärkt und
die Sprachkompetenz der Volksgruppenangehörigen erhöht werden. Langfristig kann durch
die Förderung von Medienprojekten (seien es Wochenzeitungen, sonstige Periodika oder
Vereinsnachrichtenblätter) eine Stärkung der Funktionalität einer Volksgruppensprache als
wichtiges identitätsstiftendes Merkmal und ein konsequenter Erhalt des volksgruppenspe­
zifischen Wortschatzes erreicht werden.

Die Förderung von Bildungsprojekten dient sowohl der Sprachvermittlung als auch der Ver­
mittlung volksgruppenspezifischer Inhalte. Dadurch soll der Volksgruppensprachgebrauch
gesteigert und die sprachliche und interkulturelle Kompetenz erhöht werden. Vor allem die
Weitergabe der Sprache als Ausdrucksform volksgruppenspezifischer Identität an den
Nachwuchs ist dabei von besonderer Bedeutung. Der erfolgreiche Erhalt der Volksgruppe
hängt nicht zuletzt davon ab, ob Sprache und Kultur an Kinder und Jugendliche weitergege­
ben und von diesen angenommen werden. Durch die gezielte Förderung von Kleinkinder­
projekten soll bereits in einer möglichst frühen Phase der Sprachentwicklung der Erwerb
der Volksgruppensprache unterstützt werden. Eine verstärkte Einbindung der Eltern in die­
sen Prozess hat auch positive Auswirkungen auf die volksgruppensprachliche Vernetzung.

Die Förderung von Kulturprojekten dient dem Erhalt und der Weitergabe volksgruppenspe­
zifischer Kulturformen, kultureller Identitäten und damit auch dem inneren Zusammenhalt
einer Volksgruppe. Dabei kommt insbesondere der Weitergabe der volksgruppenspezifi­
schen Traditionen an den Nachwuchs eine bedeutende Rolle zu. Kulturelle Aktivitäten eig­
nen sich auch besonderes zur Einbindung der übrigen Bevölkerung, wodurch ein höheres
Verständnis füreinander erzielt werden kann.

Mit Förderungen im wissenschafts- und forschungsbezogenen Bereich wird die Wissens-
und Erkenntnissicherung im volksgruppenspezifischen Kontext erreicht (z.B. durch Sprach-
forschungen, Geschichtsaufarbeitungen etc.). Die damit bezweckten Wirkungsziele können
aber auch einen regionalen Mehrwert umfassen, der nicht nur in einer vielfältigen kulturel­
len Attraktivität, sondern auch in Konfliktbereinigungen aufgrund gemeinsamer Geschichts­
aufarbeitungen zum Ausdruck kommen kann. Damit werden nicht nur die Stärkung der
Volksgruppenidentität bewirkt, sondern auch ausgleichende regionale Mehrfachidentitä­
ten erkannt.

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Durch die Förderung von Sportvereinen aus Mitteln der Volksgruppenförderung wird nicht
der Sport als solcher gefördert, sondern der Volksgruppenspracherwerb von Kindern und
Jugendlichen im Wege des volksgruppensprachigen Trainings. Damit wird der Nachwuchs
durch diese von den meisten Jugendlichen als attraktiv empfundene sportliche Freizeitge­
staltung in ein volksgruppensprachliches Umfeld einbezogen, das der volksgruppensprach­
lichen Kompetenz und dem Sprachgebrauch förderlich ist.

2.4 Allgemeine Förderungsmaßnahmen des Bundes

Auch andere Bundesministerien, namentlich das Bundesministerium für Arbeit, das Bun­
desministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, das Bundesministerium für euro­
päische und internationale Angelegenheiten, das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öf­
fentlicher Dienst und Sport sowie das Bundeskanzleramt in den Bereichen Frauen und Pres­
seförderung setzten im Berichtszeitraum finanzielle Mittel ein, die Volksgruppenorganisati­
onen zu Gute kamen.

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3 Darstellung der Volksgruppen-
förderung im Detail

3.1 Gesamtübersicht

Das Bundeskanzleramt vergab im Jahr 2020 Förderungen in der Gesamthöhe von
€ 3.967.355,-. Die Verteilung der Fördermittel nach Volksgruppen stellt sich wie folgt dar:

Tabelle 2: Volksgruppenförderung nach Volksgruppen und Förderart in absoluten Zahlen

    Volksgruppe            Zuschuss nach      Sonstiger Zuschuss           Interkulturelle          Summe
                                  VoGrG                                 Projektförderung

    Kroaten                   € 1.106.785                € 55.000                               € 1.161.785

    Roma                       € 380.300                                         € 26.500         € 406.800

    Slowaken                     € 79.800                € 39.000                                 € 118.800

    Slowenen                  € 1.151.140                € 74.500                € 69.500       € 1.295.140

    Tschechen                  € 382.100                € 157.375                € 10.000         € 549.475

    Ungarn                     € 424.000                  € 8.355                  € 3.000        € 435.355

    Summe                    € 3.524.1253              € 334.2304              € 109.0005      € 3.967.3556

3
  Die Differenz zum Erfolg – Voranschlag iHv € 19.875 ist durch eine Förderablehnung, zwei
Antragszurückziehungen sowie drei Förderbedarfsreduzierungen begründet.
4
  Die Differenz Erfolg – Voranschlag iHv € 110.230 beim Sonstigen Zuschuss ist durch Auszahlung der
Restmittel aus den Zuschüssen nach dem VoGrG (FN 3) und wiederverausgabten Rückflüssen begründet.
5
  Die Differenz Erfolg – Voranschlag iHv € 9.000 ist durch wiederverausgabte Rückflüsse begründet.
6
  Die Differenz Erfolg – Voranschlag iHv € 99.355 beim Gesamtbudget ergibt sich aus wiederverausgabten
Rückflüssen.

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Tabelle 3: Volksgruppenförderung nach Volksgruppen und Förderart in Prozent

 Volksgruppe                Zuschuss nach       Sonstiger Zuschuss      Interkulturelle   Summe
                                   VoGrG                             Projektförderung

 Kroaten                           31,41%                   16,46%              0,00%      29,28%

 Roma                              10,79%                    0,00%             24,31%      10,25%

 Slowaken                            2,26%                  11,67%              0,00%       2,99%

 Slowenen                          32,66%                   22,29%             63,76%      32,64%

 Tschechen                         10,84%                   47,09%              9,17%      13,85%

 Ungarn                            12,03%                    2,50%              2,75%      10,97%

 Summe                            100,00%                  100,00%            100,00%     100,00%

Die Verteilung der Fördermittel nach dem Bundesland, in dem die Fördernehmer ihren Sitz
haben, stellt sich wie folgt dar:

Bericht über die Volksgruppenförderung des Bundeskanzleramtes 2020                        11 von 45
Tabelle 4: Volksgruppenförderung nach Bundesland, Volksgruppen und Förderart in
absoluten Zahlen

 Bundesland        Volks-         Interkulturelle       Sonstiger     Zuschuss nach           Summe
                   gruppe      Projektförderung         Zuschuss             VoGrG

 Burgenland        Gesamt                € 3.000         € 56.355        € 1.339.285      € 1.398.640

                   Kroaten                               € 48.000          € 949.285        € 997.285

                   Roma                                                    € 180.100        € 180.100

                   Ungarn                € 3.000          € 8.355          € 209.900        € 221.255

 Kärnten           Gesamt               € 55.000         € 74.500        € 1.074.640      € 1.204.140

                   Slowenen             € 55.000         € 74.500        € 1.074.640      € 1.204.140

 Oberösterreich    Gesamt                                                     € 3.500         € 3.500

                   Ungarn                                                     € 3.500          € 3.500

 Salzburg          Gesamt                                                     € 2.000         € 2.000

                   Ungarn                                                     € 2.000          € 2.000

 Steiermark        Gesamt               € 14.500                            € 67.500         € 82.000

                   Slowenen             € 14.500                            € 65.000         € 79.500

                   Ungarn                                                     € 2.500          € 2.500

 Tirol             Gesamt                                                       € 700           € 700

                   Ungarn                                                       € 700           € 700

 Wien              Gesamt               € 36.500       € 203.375         € 1.036.500      € 1.276.375

                   Kroaten                                € 7.000          € 157.500        € 164.500

                   Roma                 € 26.500                           € 200.200        € 226.700

                   Slowaken                              € 39.000           € 79.800        € 118.800

                   Slowenen                                                 € 11.500         € 11.500

                   Tschechen            € 10.000       € 157.375           € 382.100        € 549.475

                   Ungarn                                                  € 205.400        € 205.400

 Summe                                € 109.000        € 334.230         € 3.524.125      € 3.967.355

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Die Auswertung zeigt, dass die Volksgruppenförderungsmittel im Jahr 2020 aufgrund der
Förderungsanträge zu 62% in die Strukturförderung (2,44 Mio. €) flossen und zu 38% in Pro­
jektförderungen (1,52 Mio. €). Dabei zeigt sich, dass vor allem bei Volksgruppenorganisati­
onen, die prioritär in der volksgruppensprachigen Kinder- und Jugendbildung aktiv sind, ein
hoher Förderbedarf zur Abdeckung des Strukturaufwandes entstand. So gingen etwa unter
dem Titel Strukturförderung 44% des gesamten Personalaufwandes sowie 77% des gesam­
ten Investitionsaufwandes an Vereine, die in der volksgruppensprachigen Kinder- und Ju­
gendbildung tätig sind.

Bei den einzelnen Volksgruppen stellt sich das Verhältnis Struktur- und Projektförderung
wie folgt dar:

Tabelle 5: Verhältnis Struktur- und Projektförderung nach Volksgruppen in Prozent

 Volksgruppe                                                  Projektförderung   Strukturförderung

 Kroaten                                                               66,60%              33,40%

 Roma                                                                  21,64%              78,36%

 Slowaken                                                              30,53%              69,47%

 Slowenen                                                              30,51%              69,49%

 Tschechen                                                             18,63%              81,37%

 Ungarn                                                                29,36%              70,64%

 Gesamt                                                                38,40%              61,60%

Die Verteilung der Struktur- und Projektfördermittel nach Fördersparten stellt sich wie folgt
dar:

Bericht über die Volksgruppenförderung des Bundeskanzleramtes 2020                         13 von 45
Abbildung 1: Aufteilung Strukturfördermittel nach Fördersparten

                        Aufteilung Strukturfördermittel nach Fördersparten

                                                                         Personalaufwand
                                13%

                                                                         Sachaufwand

                                                                         Investitionsaufwand
                    20%

                                                  67%

Personalaufwand: 67%, Sachaufwand: 20%, Investitionsaufwand: 13%

Abbildung 2: Aufteilung Projektfördermittel nach Fördersparten

                          Aufteilung Projektfördermittel nach Fördersparten

                                5%                                    Medien
                          5%

                                                                      Kultur
                20%                             44%
                                                                      Bildung

                                                                      Wissenschaft und Forschung

                                                                      Sport
                          26%

Medien: 44%, Kultur: 26%, Bildung: 20%, Wissenschaft und Forschung: 5%, Sport: 5%

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3.2 Sonstige Zuschüsse

Im Jahr 2020 wurden insgesamt € 334.230,- an Sonstigen Zuschüssen vergeben, die zu 67%
für Strukturförderungen gewidmet waren.

Die detaillierte Verteilung nach Volksgruppen stellt sich wie folgt dar:

Tabelle 6: Sonstige Zuschüsse nach Volksgruppen in Prozent

          Tschechen              Slowenen                Kroaten              Slowaken              Ungarn

             47,09%                22,29%                 16,46%                11,67%               2,50%

Die detaillierte Verteilung nach Fördersparten stellt sich wie folgt dar:

Tabelle 7: Sonstige Zuschüsse nach Fördersparten in Prozent

    Investitions-            Medien         Personal-            Bildung             Kultur    Wissenschaft
       aufwand                              aufwand                                           und Forschung

         55,01%              30,82%            11,67%                1,24%           1,11%           0,15%

3.3 Interkulturelle Projektförderung

Im Jahr 2020 wurden insgesamt € 109.000,- an Fördermitteln aus der Interkulturellen Pro­
jektförderung vergeben.

Tabelle 8: Interkulturelle Projektförderung nach Volksgruppen in Prozent

                Slowenen                        Roma                    Tschechen                   Ungarn

                    63,76%                     24,31%                        9,17%                   2,75%

Bericht über die Volksgruppenförderung des Bundeskanzleramtes 2020                                  15 von 45
Tabelle 9: Interkulturelle Projektförderung nach Fördersparten in Prozent

            Bildung      Personal-         Kultur     Sachaufwand       Wissenschaft             Medien
                         aufwand                                       und Forschung

            65,74%         18,53%          5,82%              4,13%             4,13%              1,65%

3.4 Darstellung nach Volksgruppen

Im Folgenden wird die Verwendung der Fördermittel innerhalb der sechs Volksgruppen dar­
gestellt7. Sofern neben Zuschüssen nach dem VoGrG aufgrund der eingelangten Anträge
auch Interkulturelle Projektförderungen und/oder Sonstige Zuschüsse ausgezahlt wurden,
wird dies eingangs tabellarisch ausgewiesen.

3.4.1 Die kroatische Volksgruppe
Die kroatische Volksgruppe wurde im Jahr 2020 mit € 1.161.785,- gefördert, das sind rund
29% der Gesamtfördermittel. In dieser Volksgruppe wurden 27 Fördernehmer mit Förder­
mitteln bedacht. 67% dieser Fördermittel entfielen auf Projektförderungen und 33% auf
Strukturförderungen.

Diese Fördermittel verteilten sich auf die einzelnen Förderarten wie folgt:

Tabelle 10: Fördermittel Volksgruppe der Kroaten nach Förderarten

               Zuschuss nach VoGrG              Sonstiger Zuschuss                               Summe

                       € 1.106.785                         € 55.000                          € 1.161.785

Rund ein Drittel dieser Fördermittel wurden für Medienprojekte vergeben (34%), gefolgt
von Strukturförderungen im Bereich Personalaufwand (21%), Kulturprojekten (15%) und
Bildungsprojekten (13%).

7
 Als Berechnungsgrundlage für die zahlenmäßigen Angaben in diesem Bericht wurden die ausbezahlten
Fördersummen herangezogen.

16 von 45                                Bericht über die Volksgruppenförderung des Bundeskanzleramtes 2020
Die detaillierte Verteilung nach Förderkategorien und Fördersparten stellt sich wie folgt dar:

Tabelle 11: Fördermittel kroatische Volksgruppe nach Förderkategorien und
Fördersparten

 Förderkategorien           Fördersparten                            Fördersummen in    Fördersummen
                                                                     absoluten Zahlen               in
                                                                                               Prozent

 Projektförderung           Gesamt                                          € 773.784          66,60%

                            Medien                                          € 394.650          33,97%

                            Kultur                                          € 178.514          15,37%

                            Bildung                                         € 156.220          13,45%

                            Wissenschaft und Forschung                       € 44.400           3,82%

 Strukturförderung          Gesamt                                          € 388.001          33,40%

                            Personalaufwand                                 € 240.700          20,72%

                            Sachaufwand                                     € 109.505           9,43%

                            Investitionsaufwand                              € 37.796           3,25%

 Summe                                                                    € 1.161.785         100,00%

Innerhalb der kroatischen Volksgruppe nahm die Projektförderung in der Fördersparte Me­
dien einen wichtigen Platz ein. Der Großteil der Förderungen in diesem Bereich wurde für
die Herausgabe von zwei Wochenzeitungen und zwei Vereinszeitschriften in burgenlän­
dischkroatischer Sprache gewidmet. Gefördert wurde aber auch die Herausgabe burgenlän­
dischkroatischer oder zweisprachiger Publikationen sowie die Herausgabe einer burgenlän­
dischkroatischen bzw. zweisprachigen Publikation inklusive Hörbuch für Kinder.

Größere Bildungs-, Kultur- und Forschungsvereine erhielten Strukturförderungen für Perso­
nal- und Sachaufwand.

Rund die Hälfte der Förderungen in der Fördersparte Kultur floss in Folkloreaktivitäten
(46%), z.B. Folkloreveranstaltungen, musikalische Leitung, Chorleitung sowie Volksmusik-
und Volkstanzunterricht. Darüber hinaus wurden die Fördermittel in dieser Fördersparte

Bericht über die Volksgruppenförderung des Bundeskanzleramtes 2020                             17 von 45
für die Veranstaltung eines traditionellen Kulturzyklus, einer traditionellen Veranstaltungs­
reihe, sowie für die Inszenierung von drei Kindermusicals in burgenländischkroatischer
Sprache verwendet.

In der Fördersparte Bildung flossen 88% der ausgeschütteten Fördermittel in die Kinder-
und Jugendbildung und 12% in die Erwachsenenbildung. Im Bereich Bildung für Kinder und
Jugendliche wurden zwei Drittel der Fördermittel für Lehrmaterialien, die für den zweispra­
chigen Unterricht verwendet werden, gewidmet. Gefördert wurden hier etwa die Heraus­
gabe eines burgenländischkroatischen Kindermagazins, wobei hier jede Ausgabe zusätzlich
auch in digitaler Form zur Verfügung steht, die Herausgabe eines burgenländischkroati­
schen Schulbuches sowie die Weiterführung eines Kooperationsprojektes, das auf eine ver­
besserte Transition vom zweisprachigen Kindergarten zur zweisprachigen Volksschule ab­
zielt.

Weiters wurde im Bereich Kinder- und Jugendbildung das Angebot einer zweisprachigen
Kleinkindergruppe und einer Nachmittagsbetreuung in burgenländischkroatischer Sprache
ebenso gefördert, sowie beispielsweise ein Singwettbewerb in burgenländischkroatischer
Sprache.

Im Rahmen der Erwachsenenbildung wurden über die Hälfte der Fördermittel für die Ver­
anstaltung burgenländischkroatischer Sprachkurse verwendet. Die restlichen Fördermittel
in diesem Bereich wurden für Vorträge und Bildungsveranstaltungen, die entweder volks­
gruppenspezifische Themen abdeckten oder in burgenländischkroatischer Sprache abgehal­
ten wurden, gewidmet.

In der Fördersparte Wissenschaft und Forschung wurden die Fördermittel von rund zwei
Drittel für ein mehrjähriges Projekt zur Erforschung und Erfassung aller burgenländischkro­
atischen Ortsdialekte verwendet, die restlichen Mittel wurden überwiegend einem Projekt
gewidmet, dass sich mit der Digitalisierung von burgenländischkroatischen Büchern/Video­
aufnahmen befasste.

3.4.2 Die Volksgruppe der Roma
Für die Volksgruppe der Roma wurden im Jahr 2020 insgesamt € 406.800,- das sind rund
10% der Gesamtfördermittel, ausgeschüttet, die an neun Fördernehmer ergingen.

Diese Fördermittel verteilten sich auf die einzelnen Förderarten wie folgt:

18 von 45                             Bericht über die Volksgruppenförderung des Bundeskanzleramtes 2020
Tabelle 12: Fördermittel Volksgruppe der Roma nach Förderarten

        Zuschuss nach VoGrG                 Interkulturelle Projektförderung                      Summe

                     € 380.300                                       € 26.500                   € 406.800

Rund 78% der Fördermittel für die Volksgruppe der Roma entfielen auf Strukturförderun­
gen und 22% auf Projektförderungen.

Die detaillierte Verteilung nach Förderkategorien und Fördersparten stellt sich wie folgt dar:

Tabelle 13: Fördermittel Volksgruppe der Roma nach Förderkategorien und Fördersparten

 Förderkategorien      Fördersparten                                 Fördersummen in       Fördersummen
                                                                     absoluten Zahlen          in Prozent

 Strukturförderung     Gesamt                                               € 318.788             78,36%

                       Personalaufwand                                      € 257.308             63,25%

                       Sachaufwand                                              € 53.480          13,15%

                       Investitionsaufwand                                       € 8.000           1,97%

 Projektförderung      Gesamt                                                   € 88.012          21,64%

                       Medien                                                   € 55.852          13,73%

                       Bildung                                                  € 19.260           4,73%

                       Kultur                                                    € 9.940           2,44%

                       Wissenschaft und Forschung                                € 2.960           0,73%

 Summe                                                                      € 406.800            100,00%

Innerhalb der Volksgruppe der Roma nahm die Strukturförderung von Vereinen, die sich
der außerschulischen Lernhilfe für Jugendliche sowie der Jugend- und Elternarbeit ver­
schrieben haben, eine zentrale Rolle ein:

Die Strukturförderungen im Bereich Personalaufwand gingen fast zur Gänze an Vereine, die
auch im Bereich der außerschulischen Lernhilfe tätig sind. Weiters umfassen die Struktur­
förderungen für Sachaufwand hauptsächlich Mietaufwendungen, Betriebskosten, Büroma­
terialien und Telekommunikationsgebühren dieser Vereine.

Bericht über die Volksgruppenförderung des Bundeskanzleramtes 2020                                19 von 45
Ein weiterer Schwerpunkt zugunsten der Volksgruppe der Roma lag in der Förderung von
Medienprojekten. In dieser Fördersparte wurden die Fördermittel größtenteils für die Her­
ausgabe periodischer Druckwerke gewidmet, darunter mehrere zweisprachige Vereinszeit­
schriften und eine Kinderzeitschrift in Burgenlandroman. Die weiteren Fördermittel wurden
vor allem für Weblogs zu Roma-Themen gewidmet.

In der Fördersparte Bildung flossen 52% in die Kinder- und Jugendbildung und 48% in die
Erwachsenenbildung, wobei die Fördermittel überwiegend für Sprachkurse in der Volks­
gruppensprache sowie für ein interkulturelles Projekt, einer Gedenkveranstaltung zum in­
ternationalen Roma Holocaust Gedenktag, gewidmet wurden.

Im Bereich Kultur wurden die Fördermittel für Folkloreaktivitäten und zwar für Veranstal­
tungen und für eine Ausstellung verwendet.

3.4.3 Die slowakische Volksgruppe
Die slowakische Volksgruppe wurde im Jahr 2020 mit insgesamt € 118.800,- gefördert. Das
sind rund 3% der Gesamtfördermittel, die an vier Fördernehmer gingen.

Die Fördermittel verteilten sich auf die einzelnen Förderarten wie folgt:

Tabelle 14: Fördermittel slowakische Volksgruppe nach Förderarten

            Zuschuss nach VoGrG              Sonstiger Zuschuss                               Summe

                       € 79.800                         € 39.000                            € 118.800

69% der Fördermittel für die slowakische Volkgruppe entfielen auf Strukturförderungen
und 31% auf Projektförderungen.

Die detaillierte Verteilung nach Förderkategorien und Fördersparten stellt sich wie folgt dar:

20 von 45                             Bericht über die Volksgruppenförderung des Bundeskanzleramtes 2020
Tabelle 15: Fördermittel slowakische Volksgruppe nach Förderkategorien und
Fördersparten

 Förderkategorien       Fördersparten                      Fördersummen in       Fördersummen in Prozent
                                                           absoluten Zahlen

 Strukturförderung      Gesamt                                        € 82.535                   69,47%

                        Personalaufwand                               € 55.360                   46,60%

                        Sachaufwand                                   € 26.410                   22,23%

                        Investitionsaufwand                             € 765                     0,64%

 Projektförderung       Gesamt                                        € 36.265                   30,53%

                        Medien                                        € 19.300                   16,25%

                        Kultur                                        € 12.620                   10,62%

                        Bildung                                        € 4.345                    3,66%

 Summe                                                               € 118.800                  100,00%

Auch in der slowakischen Volksgruppe kam der Strukturförderung von Vereinen, die im Be­
reich Kinder- und Jugendbildung aktiv sind, eine wichtige Rolle zu. Mit 70% der Strukturför­
derungen im Bereich Personalaufwand wurde die Beschäftigung zweier slowakischsprachi­
ger Horterzieherinnen für die Nachmittagsbetreuung von Schulkindern ermöglicht. In den
zweisprachig betreuten Gruppen wurden zahlreiche Neigungsuntergruppen angeboten, um
die Volksgruppensprachkompetenz der Schülerinnen und Schüler weiter zu stärken.

Die Strukturförderungen für Sachaufwand entfielen hauptsächlich auf Mietaufwendungen,
Betriebskosten, Büromaterialien und Telekommunikationsgebühren eines Kulturvereins.

Die Fördermittel in der Fördersparte Medien wurden zum Großteil für eine in der slowaki­
schen Volksgruppensprache verfasste Vereinszeitschrift aufgewendet.

In der Fördersparte Kultur wurden 78% der Fördermittel für Folkloreaktivitäten gewidmet.
Darüber hinaus wurden die Förderungen in diesem Bereich zum Großteil für slowakisch­
sprachige Theatervorstellungen und Musik- und Literaturabende verwendet.

Für die slowakische Volksgruppe flossen im Bereich Bildung die Fördermittel fast zur Gänze
in Kinder- und Jugendprojekte. Gefördert wurden etwa zweimal monatlich stattfindende
slowakisch- oder zweisprachige Kindernachmittage für Kleinkinder und Vorschulkinder,

Bericht über die Volksgruppenförderung des Bundeskanzleramtes 2020                               21 von 45
weiters der außerschulische wöchentlich stattfindende Slowakischunterricht für Kinder in
drei Altersgruppen und ein Sprachlager für Kinder und Jugendliche mit täglichem Slowa­
kischunterricht.

3.4.4 Die slowenische Volksgruppe
Die slowenische Volksgruppe wurde im Jahr 2020 mit insgesamt € 1.295.140,- gefördert,
das sind rund 33% der Gesamtfördermittel. In dieser Volksgruppe gingen die ausgeschütte­
ten Fördermittel an 74 Fördernehmer.

Auf die einzelnen Förderarten verteilten sich die Fördermittel wie folgt:

Tabelle 16: Fördermittel slowenische Volksgruppe nach Förderarten

    Zuschuss nach VoGrG      Sonstiger Zuschuss             Interkulturelle                    Summe
                                                         Projektförderung

            € 1.151.140               € 74.500                    € 69.500                 € 1.295.140

Rund 69% der Fördermittel für die slowenische Volksgruppe entfielen auf Strukturförderun­
gen, 31% auf Projektförderungen.

Die detaillierte Verteilung nach Förderkategorien und Fördersparten stellt sich wie folgt dar:

22 von 45                              Bericht über die Volksgruppenförderung des Bundeskanzleramtes 2020
Tabelle 17: Fördermittel slowenische Volksgruppe nach Förderkategorien und
Fördersparten

 Förderkategorien        Fördersparten                               Fördersummen in    Fördersummen
                                                                     absoluten Zahlen       in Prozent

 Strukturförderung       Gesamt                                             € 900.026          69,49%

                         Personalaufwand                                    € 773.200          59,70%

                         Sachaufwand                                         € 79.400           6,13%

                         Investitionsaufwand                                 € 47.426           3,66%

 Projektförderung        Gesamt                                             € 395.114          30,51%

                         Kultur                                             € 123.614           9,54%

                         Medien                                             € 116.100           8,96%

                         Bildung                                             € 70.100           5,41%

                         Sport                                               € 56.000           4,32%

                         Wissenschaft und Forschung                          € 29.300           2,26%

 Summe                                                                    € 1.295.140         100,00%

Innerhalb der slowenischen Volksgruppe nahm die Strukturförderung eine zentrale Rolle
ein. Gefördert wurden damit insbesondere Zentralorganisationen sowie Vereine, die im Be­
reich Kinder- und Jugendbildung tätig sind:

33% der Strukturförderungen im Bereich Personalaufwand wurden für den Bereich Kinder-
und Jugendbildung gewidmet. Gefördert wurden überwiegend zweisprachige Hortbetreu­
ung und Schülerheime. Die weiteren Fördermittel für Personalaufwand ergingen an Zent­
ralorganisationen. Gleiches gilt für den überwiegenden Teil der Strukturförderungen im Be­
reich Sachaufwand.

Über die Hälfte der Fördermittel in der Fördersparte Kultur wurden für Theaterprojekte
verwendet, davon wiederum 67% für Kinder- und Jugendtheaterprojekte. Weitere Förde­
rungen in diesem Bereich kamen überwiegend Folklore- und Musikprojekten (Konzerte,
Chorleitung) zugute.

Weitere Fördermittel entfielen auf Projektförderungen in der Fördersparte Medien. Diese
wurden nahezu zur Gänze der Herausgabe periodischer Druckwerke gewidmet, darunter

Bericht über die Volksgruppenförderung des Bundeskanzleramtes 2020                             23 von 45
eine slowenischsprachige Wochenzeitung, eine zweisprachige Programmzeitung, ein zwei­
sprachiges Vereinsmitteilungsblatt, eine zweisprachige Jahresbroschüre und eine slowe­
nischsprachige Schulzeitschrift.

In der Fördersparte Bildung wurden 58% der Fördermittel für Projekte mit Kinder- und Ju­
gendschwerpunkt gewidmet. Gefördert wurden etwa die Herausgabe eines zweiteiligen di­
daktischen Komplettsets, bestehend aus einem slowenisch-zweisprachigen Lesebuch für
Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren und einem Handbuch für PädagogInnen inklusive Spiel­
kärtchen und Kreativferienangebote für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 12 Jahren
und von 14 bis 17 Jahren sowie einer dreitägigen Konferenz zum Thema Stärkung der Iden­
tität von Volksgruppen.

Die Fördermittel im Bereich Erwachsenenbildung flossen unter anderem in ein interkultu­
relles Projekt, welches auf die Vorteile der Mehrsprachigkeit sowie den Wert der sprachli­
chen Vielfalt aufmerksam machte, mit dem Ziel die Bedeutung der Volksgruppensprache zu
stärken.

Im Bereich Sport wurden die Förderungen für die slowenische oder zweisprachige Sprach­
vermittlung in den Kinder- und Jugendtrainings verwendet.

3.4.5 Die tschechische Volksgruppe
Die tschechische Volksgruppe wurde im Jahr 2020 mit insgesamt € 549.475,- gefördert, das
sind rund 14% der Gesamtfördermittel. In dieser Volksgruppe wurden neun Fördernehmer
mit Fördermittel bedacht.

Auf die einzelnen Förderarten verteilten sich die Fördermittel wie folgt:

Tabelle 18: Fördermittel tschechische Volksgruppe nach Förderarten

    Zuschuss nach VoGrG     Sonstiger Zuschuss             Interkulturelle                    Summe
                                                        Projektförderung

              € 382.100             € 157.375                    € 10.000                   € 549.475

Rund 81% der Fördermittel für die tschechische Volksgruppe entfielen auf Strukturförde­
rungen und 19% auf Projektförderungen.

24 von 45                             Bericht über die Volksgruppenförderung des Bundeskanzleramtes 2020
Die detaillierte Verteilung nach Förderkategorien und Fördersparten stellt sich wie folgt dar:

Tabelle 19: Fördermittel tschechische Volksgruppe nach Förderkategorien und
Fördersparten

 Förderkategorien      Fördersparten                                 Fördersummen in    Fördersummen
                                                                     absoluten Zahlen       in Prozent

 Strukturförderung     Gesamt                                               € 447.130          81,37%

                       Investitionsaufwand                                  € 219.198          39,89%

                       Personalaufwand                                      € 138.455          25,20%

                       Sachaufwand                                           € 89.477          16,28%

 Projektförderung      Gesamt                                               € 102.345          18,63%

                       Medien                                                € 47.395           8,63%

                       Sport                                                 € 20.500           3,73%

                       Bildung                                               € 20.000           3,64%

                       Kultur                                                € 14.450           2,63%

 Summe                                                                      € 549.475         100,00%

Innerhalb der tschechischen Volksgruppe nahm die Strukturförderung an einen tschechi­
schen Schulverein (es handelt sich um eine Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht und durch­
gängigem Bildungszug vom Kindergarten bis zur Matura) eine zentrale Rolle ein. Die Struk­
turförderung im Bereich Investitionsaufwand wurde auschließlich für Instandhaltungen
und Renovierung für diesen Standort gewidmet. Weiters wurden die Strukturförderungen
im Bereich Personalaufwand fast zur Gänze für Pädagoginnen und Pädagogen für die volks­
gruppensprachliche Nachmittagsbetreuung der Schülerinnen und Schüler verwendet.

Die Strukturförderungen im Bereich Sachaufwand wurden fast ausschließlich für Betriebs­
kosten eines Schulstandorts verwendet.

Die Fördermittel in der Fördersparte Medien wurden nahezu zur Gänze für die Herausgabe
einer Vereinszeitschrift in tschechischer Sprache und einer tschechisch/mehrsprachigen
Monatszeitschrift sowie einer tschechisch/mehrsprachigen Schulzeitschrift gewidmet.

Bericht über die Volksgruppenförderung des Bundeskanzleramtes 2020                             25 von 45
Im Bereich Sport wurden die Fördermittel für die tschechische oder zweisprachige Sprach­
vermittlung bei fünf einwöchigen zweisprachig geführten Sport-/Sprachlehrgängen für Ju­
gendliche sowie für Kinder- und Jugendtrainings verwendet. In der tschechischen Volks­
gruppe spielen traditionell generationenübergreifende Sportvereine eine besondere Rolle
für den inneren Zusammenhalt der Volksgruppe.

In der Fördersparte Bildung flossen die Fördermittel zur Gänze in die Veranstaltung eines
tschechisch oder zweisprachig geführten Winter- und eines Sommerferienlagers für Kinder
und Jugendliche sowie eines mehrjährigen interkulturellen Projektes für Jugendliche, des­
sen Ziel die Vermittlung der Grundlagen für das Erstellen mehrsprachiger professioneller
redaktioneller Beiträge für Fernseh- und Radiosendungen war.

Die Förderungen in der Fördersparte Kultur wurden zur Gänze für Theaterprojekte verwen­
det.

3.4.6 Die ungarische Volksgruppe
Die ungarische Volksgruppe wurde im Jahr 2020 mit insgesamt € 435.355,- gefördert, das
sind rund 11% der Gesamtfördermittel. In dieser Volksgruppe erhielten 28 Fördernehmer
Fördermittel.

Auf die einzelnen Förderarten verteilten sich die Fördermittel wie folgt:

Tabelle 20: Fördermittel ungarische Volksgruppe nach Förderarten

  Zuschuss nach VoGrG        Sonstiger Zuschuss             Interkulturelle                    Summe
                                                         Projektförderung

            € 424.000                   € 8.355                     € 3.000                  € 435.355

Rund 71% der Fördermittel für die ungarische Volksgruppe entfielen auf Strukturförderun­
gen und 29% auf Projektförderungen.

Die detaillierte Verteilung nach Förderkategorien und Fördersparten stellt sich wie folgt dar:

26 von 45                              Bericht über die Volksgruppenförderung des Bundeskanzleramtes 2020
Tabelle 21: Fördermittel ungarische Volksgruppe nach Förderkategorien und
Fördersparten

 Förderkategorien      Fördersparten                                 Fördersummen in    Fördersummen
                                                                     absoluten Zahlen       in Prozent

 Strukturförderung     Gesamt                                               € 307.530          70,64%

                       Personalaufwand                                      € 174.609          40,11%

                       Sachaufwand                                          € 128.950          29,62%

                       Investitionsaufwand                                    € 3.971           0,91%

 Projektförderung      Gesamt                                               € 127.825          29,36%

                       Kultur                                                € 52.710          12,11%

                       Bildung                                               € 36.440           8,37%

                       Medien                                                € 35.575           8,17%

                       Wissenschaft und Forschung                             € 3.100           0,71%

 Summe                                                                      € 435.355            100%

Innerhalb der ungarischen Volksgruppe wurden 40% aller Fördermittel für Strukturförde­
rung im Bereich Personalaufwand verwendet, gefolgt von Strukturförderungen im Bereich
Sachaufwand (30%) und Kulturprojekten (12%).

Die Strukturförderungen für Personalaufwand gingen zu 18% an zwei ungarische Schulver­
eine. Gefördert wurden die Personalkosten für qualifizierte Lehrkräfte für den außerschuli­
schen ungarischen Sprachunterricht für Kinder und Jugendliche. Die Strukturförderungen
für Sachaufwand wurden hauptsächlich für Mietaufwendungen, Betriebskosten, Büroma­
terialien und Telekommunikationsgebühren von Vereinen verwendet.

Ein Großteil der Förderungen in der Fördersparte Kultur wurde für Folkloreaktivitäten
(77%), wie z.B. Volksmusik- und Volkstanzunterricht eingesetzt, davon rund 12% für das Er­
lernen traditioneller Volkstanzformen für Kinder und Jugendliche. Darüber hinaus wurden
Fördermittel für Theateraufführungen in ungarischer Sprache verwendet.

In der Fördersparte Bildung flossen 90% der Fördermittel in die Kinder- und Jugendbildung
und 10% in die Erwachsenenbildung. Im Bereich Kinder- und Jugendbildung wurden die Mit­
tel überwiegend einem wöchentlichen Sprach-, Landeskunde- und Volksmusikunterricht für
Kinder und Jugendliche, einem ungarischsprachigen Unterricht für Kinder und Jugendliche

Bericht über die Volksgruppenförderung des Bundeskanzleramtes 2020                             27 von 45
im Schulalter und einem ungarischsprachigen Sprach- und Volkskunstlager für Kinder und
Jugendliche gewidmet.

Im Bereich der Erwachsenenbildung flossen die Fördermittel fast zur Gänze in ein Bildungs-
und Kulturprojekt zur Förderung des interkulturellen Dialogs im Burgenland.

Zugunsten der ungarischen Volksgruppe entfielen weitere Fördermittel auf Projektförde­
rungen in der Fördersparte Medien, womit etwa die Herausgabe einer Zweimonatszeit­
schrift in ungarischer Sprache, die Herausgabe mehrerer ungarischsprachiger bzw. zwei­
sprachiger Vereinsmitteilungsblätter unterstützt wurde.

28 von 45                           Bericht über die Volksgruppenförderung des Bundeskanzleramtes 2020
Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Budget Volksgruppenförderung 2020 ................................................................... 3
Tabelle 2: Volksgruppenförderung nach Volksgruppen und Förderart in absoluten
Zahlen ................................................................................................................................... 10
Tabelle 3: Volksgruppenförderung nach Volksgruppen und Förderart in Prozent .............. 11
Tabelle 4: Volksgruppenförderung nach Bundesland, Volksgruppen und Förderart in
absoluten Zahlen .................................................................................................................. 12
Tabelle 5: Verhältnis Struktur- und Projektförderung nach Volksgruppen in Prozent ........ 13
Tabelle 6: Sonstige Zuschüsse nach Volksgruppen in Prozent ............................................. 15
Tabelle 7: Sonstige Zuschüsse nach Fördersparten in Prozent ............................................ 15
Tabelle 8: Interkulturelle Projektförderung nach Volksgruppen in Prozent ........................ 15
Tabelle 9: Interkulturelle Projektförderung nach Fördersparten in Prozent ....................... 16
Tabelle 10: Fördermittel Volksgruppe der Kroaten nach Förderarten ................................ 16
Tabelle 11: Fördermittel kroatische Volksgruppe nach Förderkategorien und
Fördersparten ....................................................................................................................... 17
Tabelle 12: Fördermittel Volksgruppe der Roma nach Förderarten .................................... 19
Tabelle 13: Fördermittel Volksgruppe der Roma nach Förderkategorien und
Fördersparten ....................................................................................................................... 19
Tabelle 14: Fördermittel slowakische Volksgruppe nach Förderarten ................................ 20
Tabelle 15: Fördermittel slowakische Volksgruppe nach Förderkategorien und
Fördersparten ....................................................................................................................... 21
Tabelle 16: Fördermittel slowenische Volksgruppe nach Förderarten ................................ 22
Tabelle 17: Fördermittel slowenische Volksgruppe nach Förderkategorien und
Fördersparten ....................................................................................................................... 23
Tabelle 18: Fördermittel tschechische Volksgruppe nach Förderarten ............................... 24
Tabelle 19: Fördermittel tschechische Volksgruppe nach Förderkategorien und
Fördersparten ....................................................................................................................... 25
Tabelle 20: Fördermittel ungarische Volksgruppe nach Förderarten .................................. 26
Tabelle 21: Fördermittel ungarische Volksgruppe nach Förderkategorien und
Fördersparten ....................................................................................................................... 27

Bericht über die Volksgruppenförderung des Bundeskanzleramtes 2020                                                               29 von 45
Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Aufteilung Strukturfördermittel nach Fördersparten ..................................... 14
Abbildung 2: Aufteilung Projektfördermittel nach Fördersparten ...................................... 14

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Anhang

Die Ausschüttung der Fördermittel nach Fördernehmern und Volksgruppe stellt sich wie folgt dar:

Anhang Tabelle 1

 Kroatische Volksgruppe                                                                             Zuschuss nach VoGrG   Sonstiger    Summe
                                                                                                                          Zuschuss

 Arbeitsgemeinschaft kroatischer Kommunalpolitiker im Burgenland (Djelatna zajednica hrvatskih                 € 65.000                € 65.000
 komunalnih političarov u Gradišću)

 Bildungswerk der Burgenländischen Kroaten (DOGH) Društvo za obrazovanje Gradišćanskih Hrvatov                 € 18.000                € 18.000

 Diözese Eisenstadt - Kroatisches Vikariat                                                                    € 120.000               € 120.000

 Folklorna Grupa Hajdenjaki/Folkloregruppe Hajdenjaki                                                           € 2.500                 € 2.500

 Gemischter Chor der Großgemeinde Nikitsch - Mišoviti Zbor Velopčine Filež                                      € 1.000                 € 1.000

 Gesangsverein Neuberg - Pjevački zbor Nova Gora                                                                  € 400                  € 400

 Hatsko Kolo - Tamburaška i plesačka grupa Novo Selo                                                            € 2.500                 € 2.500

 Hrvatski akademski klub - Kroatischer akademischer Klub, kurz: HAK                                            € 27.000                € 27.000

 Hrvatski centar za kulturu, naobrazbu i politiku / Kroatisches Zentrum für Kultur, Bildung und               € 104.000     € 2.500   € 106.500
 Politik kurz Hrvatski centar

 Hrvatsko gradišćansko kulturno društvo u Beču / Burgenländisch-Kroatischer Kulturverein in Wien,              € 24.000     € 4.500    € 28.500
 kurz HGKD

Bericht über die Volksgruppenförderung des Bundeskanzleramtes 2020                                                                     31 von 45
Kroatische Volksgruppe                                                                             Zuschuss nach VoGrG               Sonstiger             Summe
                                                                                                                                      Zuschuss

 Hrvatsko kulturno društvo u Gradišću, Kroatischer Kulturverein im Burgenland, Kurzform: HKD                     € 146.000              € 7.000          € 153.000

 Internationale Vereinigung der Burgenlandkroaten - Gradišcansko društvo Hrvat S.A.M. kurz Hrvat                   € 2.500                                  € 2.500
 S.A.M

 Klapa Staro vino                                                                                                    € 500                                    € 500

 KOLO SLAVUJ - Folklorni ansambl gradišćanskih Hrvatov/ Folkloreensemble der Burgenländischen                      € 2.500                                  € 2.500
 Kroaten

 Kroatische Folkloregruppe des Burgenlandes "POLJANCI" Hrvatska folklorna grupa Gradišća                           € 2.500                                  € 2.500
 "POLJANCI"

 Kroatischer Presseverein (Hrvatsko štamparsko društvo)                                                          € 147.000             € 41.000          € 188.000

 Kroatisches Kultur- und Dokumentationszentrum im Burgenland (hkdc)                                              € 143.285                               € 143.285

 KUGA/Kulturna zadruga/Kulturvereinigung                                                                          € 96.000                                 € 96.000

 Kulturverein Schandorf                                                                                            € 2.500                                  € 2.500

 MIŠANI ZBOR SLOŽNOST MALI BORIŠTOF GEMISCHTER CHOR SLOŽNOST KLEINWARASDORF                                        € 1.100                                  € 1.100

 Mlada inicijativa Mjenovo - Junge Initiative Kroatisch Minihof kurz "MI Mjenovo"                                  € 6.500                                  € 6.500

 Präsidium der SPÖ-Mandatare aus kroatischen und gemischtsprachigen Gemeinden                                     € 20.000                                 € 20.000

 Tamburica Bijelo Selo                                                                                             € 2.500                                  € 2.500

 TAMBURICA SLOŽNOST MALI BORIŠTOF TAMBURIZZA SLOŽNOST KLEINWARASDORF                                               € 2.500                                  € 2.500

 Tamburicamusikschule Süd - Tamburaška muzička škola jug                                                          € 31.000                                 € 31.000

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