Berufsauftrag für die Lehrpersonen der Musikschulen im Kanton Solothurn 2021
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2/ 3 Inhalt Vorwort 4 Rechtliche Ausgangslage 5 Jahresarbeitszeit 5 Aufgabenbereiche 5 Die vier Arbeitsfelder im Überblick 6 Spezialaufgaben 8 Teilpensum 8 Präsenzverpflichtungen 10 Mitarbeit in Musikschule und Volksschule 10 Sichern der eigenen Unterrichtskompetenz 10 Musiklager, Projekte oder Exkursionen 10 Stellvertretungen 11 Gemeindeanlässe 11 Pensenblatt als Hilfsmittel 11 Impressum Herausgeber: Verband Solothurner Musikschulen SoM | Redaktion: Sandra Rupp Fischer, Michael Vescovi | Grafik: grafikmeier.ch Format: PDF | Bilder: Titelseite, Prix SoM 2018, André Albrecht; Innenseiten, Adobe Stockfotos | Herausgabe: August 2021
Vorwort Das Dokument «Berufsauftrag für Musiklehrper sonen» beschreibt als Empfehlung des Verbands Solothurner Musikschulen SoM die Aufteilung der unterschiedlichen Arbeitsfelder einer Musiklehr person sowie die prozentuale Verteilung der Ar beitszeit in die diversen Felder über ein Schuljahr und gibt Hinweise auf konkrete Umsetzungsfragen. Mittels der im Berufsauftrag festgehaltenen Vor gaben zur Ausgestaltung der Pensen, können die Erwartungen an die Arbeit einer Musiklehrperson konkretisiert werden. Lehrpersonen für Musik und Bewegung orientieren sich am Berufsauftrag für Lehrpersonen der Volks schule. Nachfolgend sind unter Musiklehrpersonen die Instrumental-, Gesangs- und Ensemblelehr personen der Musikschulen des Kantons Solothurn gemeint. Dieses Dokument stützt sich auf die Erfahrungen der Musikschulen und bereits bestehender Doku mente des Kantons Solothurn sowie ähnlich struk turierter Musikschulorganisationen anderer Kanto ne, insbesondere des Kantons Luzern. Aufbau und Zuchwil, im August 2021 Terminologie wurden soweit möglich denen des Dokuments «Berufsauftrag für Lehrpersonen der Volksschule» des Kantons Solothurn angepasst. Ich danke den Vorstandsmitgliedern SoM für die Michael Vescovi, Präsident Erarbeitung der vorliegenden Broschüre. Für den Verband Solothurner Musikschulen SoM
4/ 5 Rechtliche Die Arbeitszeit einer Musiklehrperson ist nicht gleichmässig über das ganze Jahr verteilt. Während Ausgangslage der Schulwochen liegt sie oft deutlich höher als 42 Stunden pro Woche. Die sich dadurch ergebe Musiklehrpersonen sind kommunal angestellt und nen Überstunden werden in der unterrichtsfreien es gilt daher die jeweilige Dienst- und Gehaltsord Arbeitszeit während der Schulferien kompensiert. nung DGO der Anstellungsgemeinde. Seitens Kan ton wird die Einreihung in die entsprechende Lohn Im Vergleich zu Angestellten der öffentlichen Ver klasse aufgrund der Ausbildung als Empfehlung waltung leisten einige Musiklehrpersonen auch vorgegeben. Für die Einteilung der Erfahrungsstufe einen Teil ihrer Arbeitzeit an Abenden und teil ist die Musikschulleitung zuständig. weise an Wochenenden. Bei Musiklehrpersonen gibt es zudem die Besonderheit, dass sie meist teilzeitlich angestellt sind und oft an verschiede Jahresarbeitszeit nen Musikschulen arbeiten. Die jährliche Gesamtarbeitszeit einer Musiklehr person entspricht grundsätzlich jener der Angestell ten der entsprechenden kommunalen Verwaltung. Aufgabenbereiche Wegen unterschiedlicher Platzierung der Feiertage Das besoldete Pensum einer Musiklehrperson setzt variiert sie von Jahr zu Jahr, lässt sich im Mehrjahres sich aus dem Grundauftrag und allfälliger zusätzli durchschnitt aber wie folgt berechnen: cher Spezialaufgaben zusammen. Der Grundauftrag gliedert sich in die vier Arbeitsfelder «Unterricht», «Schülerinnen und Schüler», «Schule» und «Musik lehrperson». Dem Arbeitsfeld 1 «Unterricht» kommt Jahresarbeitszeit netto die grösste Bedeutung zu. Dementsprechend wer bei einem Arbeitspensum von 100%: den dort rund 83% der Jahresarbeitszeit investiert. Jahresarbeitszeit vor Abzug: Für die Arbeitsfelder 2 bis 4 «Schülerinnen und 52 Wochen x 42 Stunden/Woche = 2184 Stunden Schüler», «Schule» und «Musiklehrperson» werden folglich rund 17% der Jahresarbeitszeit eingesetzt. Abzug von 10 allgemeinen Feiertagen: 10 Tage x 8.4 Stunden/Tag = 84 Stunden Die Arbeit einer Lehrperson kann nach Bedarf in einem persönlichen Pensenblatt festgehalten wer Abzug von 5 Wochen Ferien: den. 5 Wochen x 42 Stunden/Woche = 210 Stunden Jahresarbeitszeit nach Abzug: = 1890 Stunden
6 /7 Die vier Arbeitsfelder im Überblick 1 Grundauftrag Der Grundauftrag umfasst diejenigen Tätigkeiten, die jede Musiklehrperson zu erfüllen hat. Diese gliedern sich in die vier 2 Arbeitsfelder: 1. Unterricht 3 2. Schülerinnen und Schüler 3. Schule 4. Musiklehrperson 4 1 = rund 83 % 2+3+4 = rund 17 % Arbeitsfeld 1 Unterricht (83%, ca. 1568 Stunden bei einem Vollpensum) unterrichten und fördern n e rteilen von Instrumental-, Gesangs- und n U nterricht in Fachgruppen gemeinsam reflektieren Ensembleunterricht (pro 4 Lektionen sind n A bsprachen betr. Schülerinnen und Schülern in 15 Min. Pause in der Arbeitszeit inbegriffen) Ensembles planen, vorbereiten, auswerten, dokumentie- durchführen diverser Anlässe ren und weiterentwickeln des Unterrichts n planen und durchführen von Vortragsübungen, n k urzfristige Vorbereitungs- und Nachbearbei Klassenstunden, Konzerten, Stufentests und wei tungsarbeiten durchführen teren Projekten (vgl. Seite 10/11) n langfristige Unterrichtsplanung und Unterrichts n teilnehmen an Wettbewerben vorbereitung durchführen n e rledigen von organisatorischen und administra n e rarbeiten der Unterrichtsliteratur tiven Aufgaben n s ichten, auswählen und beschaffen des Unter n e rstellen des Stundenplans richtsmaterials n schriftliche und mündliche Kommunikation mit n L ernberichte erstellen Unterrichts- und Schulteams, Schulleitung, n u nterrichtsbezogene Zusammenarbeit Eltern sowie Schülerinnen und Schülern
Arbeitsfeld 2 Schülerinnen und Schüler (ca. 5%, ca. 95 Stunden bei einem Vollpensum) beraten und begleiten der Schülerinnen und zusammenarbeiten mit Musikschulleitung, Schüler und Erziehungsberechtigten Fachschaften und Ensembleleitungen n Schülerinnen und Schüler ausserhalb des n Absprachen Unterrichts beraten und begleiten n e rledigen von organisatorischen und administ n beurteilen und einstufen der Schülerinnen rativen mündlichen und schriftlichen Aufgaben und Schüler bezüglich einzelner Schülerinnen und Schüler n individuelle Förderplanung erstellen (z.B. Portfolio) n beraten beim Beschaffen von Instrumenten n begleiten der Schülerinnen und Schüler bei Konzerten und Wettbewerben Arbeitsfeld 3 Schule (ca. 5%, ca. 95 Stunden bei einem Vollpensum) gestalten und organisieren entwickeln und evaluieren der eigenen Musikschule der eigenen Musikschule n an Informations- und Planungssitzungen teilnehmen n an schulinternen Weiterbildungen teilnehmen n schulbezogen mit anderen Lehrpersonen zusam n vorbereiten und durchführen von Schulprojekten menarbeiten n mitwirken bei Evaluationen n schulische Anlässe ausserhalb des Unterrichts vorbereiten und durchführen (z.B Instrumenten parcours, Projekte mit der Volksschule) n administrative und organisatorische Aufgaben erledigen (z.B. Protokoll bei Fachschaftssitzungen) n Arbeiten für das Team ausführen Arbeitsfeld 4 Musiklehrperson (ca. 7%, ca. 132 Stunden bei einem Vollpensum) sichern der eigenen musikalischen Unter- sich individuell weiterbilden richtskompetenzen am Instrument n individuelle Weiterbildungen bezüglich des eige n üben nen Berufsauftrags planen und besuchen n individuelle Weiterbildungserfahrungen im evaluieren der eigenen Tätigkeit Unterrichts- oder Fachteam einbringen n die eigene Tätigkeit reflektieren n Individualfeedbacks von Lernenden, Erziehungs berechtigten und Lehrpersonen einholen n Hospitationen durchführen n Beurteilungs- und Fördergespräche (MAG) vor bereiten und daran teilnehmen
8 /9 Spezialaufgaben Teilpensum An jeder Musikschule gibt es Spezialaufgaben An den Musikschulen ist die Mehrheit der Musik (Arbeitsfeld 3), welche Musiklehrpersonen, meist ge lehrpersonen in Teilzeitpensen tätig. Hinzu kommt, mäss Abmachungen im Team und unter Berücksich dass viele Musiklehrpersonen an mehreren Musik tigung des Pensums, zugeteilt werden. Dies sind z.B. schulen unterrichten. Dieser speziellen Situation ist bei der Umsetzung des Berufsauftrags Rechnung zu n V erantwortung für Räume, Instrumente oder Ge tragen. Es liegt in der Kompetenz der Musikschul räte (z.B. Lehrerzimmer, Klaviere, Kopiergerät) leitung, im konkreten Fall für einen Ausgleich der n V erantwortung für Musikbibliotheken oder Un Interessen zu sorgen und individuelle Abmachungen terrichtsmaterialien zu treffen. Im Besonderen bei den Arbeitsfeldern 3 n M itarbeit in Arbeitsgruppen (z.B. Steuergruppe, «Schule» und 4 «Musiklehrperson» braucht es häufig Unterichtsteams, Projektgruppe) spezielle Regelungen. Dabei ist es sinnvoll, dass sich n K orrepetition bei Konzerten die Musikschulleitungen absprechen. n Fachbegleitung für BerufseinsteigerInnen Wenn eine Musiklehrperson über verschiedene An Es ist wichtig, dass Transparenz über die verschiede stellungen verfügt, kann es sinnvoll sein, ein Arbeits nen Spezialaufgaben besteht (Auftrag und Aufwand) jahresjournal (Portfolio) zur führen. Darin können die und dass diese unter den Musiklehrpersonen ge verschiedenen Aktivitäten bei allen Arbeitgebern auf recht verteilt werden. Die Schulleitung leitet den gelistet und so transparent kommuniziert werden. Prozess und setzt die Musiklehrpersonen wenn möglich entsprechend ihren Eignungen ein. Den Die Entscheidung über die Verteilung der Arbeits Musikschulen wird empfohlen, eine Übersicht zeit auf die Arbeitsfelder ist Aufgabe der Musikschul über alle Spezialaufgaben zu erstellen und den leitung. Sie ist im Kontext der Personalführung und Aufwand dafür zu erfassen. Jede Schule muss -entwicklung umzusetzen. basierend auf dieser Erhebung selber festlegen, welche Spezialaufgaben a. als «Ämtchen» gelten und (in der Regel) dem Arbeitsfeld 3 «Schule» zuzuordnen sind. b. a ufgrund des Aufwands nicht mehr im Pensen rahmen des Berufsauftrags erledigt werden kön nen. Diese sind separat zu entlöhnen (z.B. Pro jektpensum, Jahreslektion, Sitzungsgeld) Die Schulleitung hilft bei Bedarf den Lehrpersonen auch beim Erstellen eines persönlichen Pensenblatts.
10 / 11 Präsenzverpflichtungen Sichern der eigenen Arbeiten, die für das Funktionieren der Schule be sonders wichtig sind, müssen prioritär behandelt Unterrichtskompetenz werden. Solche Aufgaben sind: Das Aufrechterhalten der Unterrichtskompetenz bedingt ein regelmässiges Üben, welches über die n K onferenzen (z.B. Teamsitzungen, Planungs Erarbeitung von Unterrichtsliteratur hinausgeht. sitzungen) Dafür sind im Arbeitsfeld 4 «Musiklehrperson» ent n Q ualitätsarbeiten (z.B. Klausurtagungen, Unter sprechende Zeitressourcen von rund 2% vorgese richtsteams) hen. Zur Sicherung der Unterichtskompetenz gehört n Schulhausinterne oder regionale Weiterbildung ebenfalls die regelmässige Teilnahme an Weiter n Schulanlässe bildungen. Die Musikschulleitung entscheidet, welche Weiterbildung an die Weiterbildungspflicht Für diese Arbeiten gilt eine Präsenzverpflichtung, angerechnet wird. was bedeutet, dass Teilnahme und Mitarbeit obli gatorisch sind. Sie sind in der Jahresplanung fest Die Vorbereitung für Konzerttätigkeiten der Musik gehalten und für Musiklehrpersonen ersichtlich. lehrperson gehört nicht zum Berufsauftrag. Die Musikschulleitungen berücksichtigen dabei das Anstellungspensum. Mitarbeit in Musikschule Musiklager, Projekte und Volksschule oder Exkursionen Insbesondere Musiklehrpersonen für Musik und Die Organisation und Durchführung von Projekten Bewegung sind häufig sowohl in der Musikschu oder Exkursionen gehört zum Grundauftrag einer le als auch in den entsprechenden Primarschulen Musiklehrperson. Handelt es sich dabei um Arbeit verankert. Es ist deshalb je nach Thema sinnvoll, für die eigenen Schülerinnen und Schüler, ist die dass diese sowohl in der Musikschule als auch in der se dem Arbeitsfeld 1 «Unterricht» zuzuordnen. Volksschule an gewissen Schulentwicklungsprozes Handelt es sich um Arbeit für Schülerinnen und sen teilnehmen. Aus diesem Grund sind insbeson Schüler anderer Klassen, ist diese dem Arbeitsfeld dere für die Arbeitsfelder 3 «Schule» und 4 «Musik 3 «Schule» zuzuordnen. lehrperson» Lösungen zu suchen, welche dieser speziellen Situation gerecht werden. Die Organisation und Durchführung von Musikla gern, welche in den meisten Fällen ausserhalb der Je nach Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwi Unterrichtszeit stattfinden, werden zusätzlich ent schen der Musikschule und der Volksschule gilt dies schädigt und gehören nicht zum allgemeinen Berufs auch für Lehrpersonen für Instrumental- und Ge auftrag. Eine Entschädigung kann zum Beispiel über sangsunterricht. ein Projektpensum oder Jahreslektionen erfolgen.
Stellvertretungen dar. Sie dient der Transparenz der zu leistenden Arbeitszeit in den vier Arbeitsfeldern. Stellvertretende Musiklehrpersonen nehmen ihren Die Vorlagen für die Hilfsmittel Pensenblatt und Auftrag in allen vier Arbeitsfeldern wahr. Bei einem Arbeitszeitberechnung können auf der Webseite kurzen Stellvertretungseinsatz kann die Schul des SoM heruntergeladen werden. leitung jedoch in den Arbeitsfeldern 3 «Schule» und 4 «Musiklehrperson» Entlastungen gewähren. www.solothurnermusikschulen.ch Gemeindeanlässe Oft gibt es in Gemeinden Anlässe, bei denen die Teilnahme einzelner Musikschulensembles oder Schülerinnen und Schüler erwünscht ist. Auftritte an Gemeindeanlässen können unter Arbeitsfeld 1 «Un terricht» oder 3 «Schule» wahrgenommen werden. Pensenblatt als Hilfsmittel Die Anstellung der Musiklehrpersonen erfolgt in Lektionen. Hinter dieser Vorgabe steht eine kon kret zu leistende Stundenzahl. Um diese Verbin dung sichtbar zu machen, wird ein Pensenblatt erstellt, welches als Excel-Formular vom Verband Solothurner Musikschulen SoM zur Verfügung gestellt wird. Darin kann die Musikschulleitung das Pensum der Musiklehrperson für das nächste Schuljahr in Lektionen eintragen. Daraus wird auto matisch die Anstellung in Prozenten ausgewiesen, die zu leistenden Stunden berechnet und die Auf teilung auf die Arbeitsfelder aufgezeigt. Es wird den Musikschulleitungen empfohlen, das Pensenblatt ergänzend zum Vertrag jährlich abzugeben. Das Pensenblatt ist keine rechtlich verbindliche Pensengarantie. Sie hat keinen Vertragscharakter, sondern stellt lediglich ein Führungsinstrument
8/2021
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