Berufsauftrag für die Lehrpersonen der Musikschulen im Kanton Solothurn 2021

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Berufsauftrag für die Lehrpersonen der Musikschulen im Kanton Solothurn 2021
Berufsauftrag
für die Lehrpersonen
der Musikschulen
im Kanton Solothurn

                       2021
Berufsauftrag für die Lehrpersonen der Musikschulen im Kanton Solothurn 2021
Berufsauftrag für die Lehrpersonen der Musikschulen im Kanton Solothurn 2021
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Inhalt
Vorwort                                                            4

Rechtliche Ausgangslage                                            5

Jahresarbeitszeit                                                  5

Aufgabenbereiche                                                   5

Die vier Arbeitsfelder im Überblick                                6

Spezialaufgaben                                                    8

Teilpensum                                                         8

Präsenzverpflichtungen                                           10

  Mitarbeit in Musikschule und Volksschule                       10

Sichern der eigenen Unterrichtskompetenz                         10

Musiklager, Projekte oder Exkursionen                            10

Stellvertretungen                                                11

Gemeindeanlässe                                                  11

Pensenblatt als Hilfsmittel                                      11

Impressum
Herausgeber: Verband Solothurner Musikschulen SoM | Redaktion: Sandra Rupp Fischer, Michael Vescovi | Grafik: grafikmeier.ch
Format: PDF | Bilder: Titelseite, Prix SoM 2018, André Albrecht; Innenseiten, Adobe Stockfotos | Herausgabe: August 2021
Berufsauftrag für die Lehrpersonen der Musikschulen im Kanton Solothurn 2021
Vorwort
Das Dokument «Berufsauftrag für Musiklehrper­
sonen» beschreibt als Empfehlung des Verbands
Solothurner Musikschulen SoM die Aufteilung der
unterschiedlichen Arbeitsfelder einer Musiklehr­
person sowie die prozentuale Verteilung der Ar­
beitszeit in die diversen Felder über ein Schuljahr
und gibt Hinweise auf konkrete Umsetzungsfragen.
Mittels der im Berufsauftrag festgehaltenen Vor­
gaben zur Ausgestaltung der Pensen, können die
Erwartungen an die Arbeit einer Musiklehrperson
konkretisiert werden.

Lehrpersonen für Musik und Bewegung orientieren
sich am Berufsauftrag für Lehrpersonen der Volks­
schule. Nachfolgend sind unter Musiklehrpersonen
die Instrumental-, Gesangs- und Ensemblelehr­
personen der Musikschulen des Kantons Solothurn
gemeint.

Dieses Dokument stützt sich auf die Erfahrungen
der Musikschulen und bereits bestehender Doku­
mente des Kantons Solothurn sowie ähnlich struk­
turierter Musikschulorganisationen anderer Kanto­
ne, ins­besondere des Kantons Luzern. Aufbau und      Zuchwil, im August 2021
Terminologie wurden soweit möglich denen des
Dokuments «Berufsauftrag für Lehrpersonen der
Volksschule» des Kantons Solothurn angepasst.

Ich danke den Vorstandsmitgliedern SoM für die        Michael Vescovi, Präsident
Erarbeitung der vorliegenden Broschüre.               Für den Verband Solothurner Musikschulen SoM
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Rechtliche                                                 Die Arbeitszeit einer Musiklehrperson ist nicht
                                                           gleichmässig über das ganze Jahr verteilt. Während
Ausgangslage                                               der Schulwochen liegt sie oft deutlich höher als
                                                           42 Stunden pro Woche. Die sich dadurch ergebe­
Musiklehrpersonen sind kommunal angestellt und             nen Überstunden werden in der unterrichtsfreien
es gilt daher die jeweilige Dienst- und Gehaltsord­        Arbeitszeit während der Schulferien kompensiert.
nung DGO der Anstellungsgemeinde. Seitens Kan­
ton wird die Einreihung in die entsprechende Lohn­         Im Vergleich zu Angestellten der öffentlichen Ver­
klasse aufgrund der Ausbildung als Empfehlung              waltung leisten einige Musiklehrpersonen auch
vorgegeben. Für die Einteilung der Erfahrungsstufe         einen Teil ihrer Arbeitzeit an Abenden und teil­
ist die Musikschulleitung zuständig.                       weise an Wochenenden. Bei Musiklehrpersonen
                                                           gibt es zudem die Besonderheit, dass sie meist
                                                           teilzeitlich angestellt sind und oft an verschiede­
Jahresarbeitszeit                                          nen Musikschulen arbeiten.

Die jährliche Gesamtarbeitszeit einer Musiklehr­
person entspricht grundsätzlich jener der Angestell­
ten der entsprechenden kommunalen Verwaltung.
                                                           Aufgabenbereiche
Wegen unterschiedlicher Platzierung der Feiertage          Das besoldete Pensum einer Musiklehrperson setzt
variiert sie von Jahr zu Jahr, lässt sich im Mehrjahres­   sich aus dem Grundauftrag und allfälliger zusätzli­
durchschnitt aber wie folgt berechnen:                     cher Spezialaufgaben zusammen. Der Grundauftrag
                                                           gliedert sich in die vier Arbeitsfelder «Unterricht»,
                                                           «Schülerinnen und Schüler», «Schule» und «Musik­
                                                           lehrperson». Dem Arbeitsfeld 1 «Unterricht» kommt
Jahresarbeitszeit netto
                                                           die grösste Bedeutung zu. Dementsprechend wer­
bei einem Arbeitspensum von 100%:
                                                           den dort rund 83% der Jahresarbeitszeit investiert.

Jahresarbeitszeit vor Abzug:                               Für die Arbeitsfelder 2 bis 4 «Schülerinnen und
52 Wochen x 42 Stunden/Woche          =   2184 Stunden
                                                           Schüler», «Schule» und «Musiklehrperson» werden
                                                           folglich rund 17% der Jahresarbeitszeit eingesetzt.
Abzug von 10 allgemeinen Feiertagen:
10 Tage x 8.4 Stunden/Tag             =      84 Stunden
                                                           Die Arbeit einer Lehrperson kann nach Bedarf in
                                                           einem persönlichen Pensenblatt festgehalten wer­
Abzug von 5 Wochen Ferien:                                 den.
5 Wochen x 42 Stunden/Woche           =    210 Stunden

Jahresarbeitszeit nach Abzug:         = 1890 Stunden
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Die vier Arbeitsfelder
im Überblick
                                                                     1
Grundauftrag
Der Grundauftrag umfasst diejenigen
Tätigkeiten, die jede Musiklehrperson
zu erfüllen hat.
Diese gliedern sich in die vier                                    2
Arbeitsfelder:

1. Unterricht                                                          3
2. Schülerinnen und Schüler
3. Schule
4. Musiklehrperson
                                                                                4
1 = rund 83 %
2+3+4 = rund 17 %

Arbeitsfeld 1
Unterricht (83%, ca. 1568 Stunden bei einem Vollpensum)
unterrichten und fördern
n e
   rteilen von Instrumental-, Gesangs- und           n U
                                                         nterricht in Fachgruppen gemeinsam reflektieren
  Ensembleunterricht (pro 4 Lektionen sind            n A
                                                         bsprachen betr. Schülerinnen und Schülern in
  15 Min. Pause in der Arbeitszeit inbegriffen)          Ensembles

planen, vorbereiten, auswerten, dokumentie-           durchführen diverser Anlässe
ren und weiterentwickeln des Unterrichts              n planen und durchführen von Vortragsübungen,
n k urzfristige Vorbereitungs- und Nachbearbei­        Klassenstunden, Konzerten, Stufentests und wei­
   tungsarbeiten durchführen                            teren Projekten (vgl. Seite 10/11)
n langfristige Unterrichtsplanung und Unterrichts­   n teilnehmen an Wettbewerben
   vorbereitung durchführen                           n e  rledigen von organisatorischen und administra­
n e rarbeiten der Unterrichtsliteratur                   tiven Aufgaben
n s ichten, auswählen und beschaffen des Unter­      n e  rstellen des Stundenplans
   richtsmaterials                                    n schriftliche und mündliche Kommunikation mit
n L ernberichte erstellen                                Unterrichts- und Schulteams, Schulleitung,
n u nterrichtsbezogene Zusammenarbeit                    Eltern sowie Schülerinnen und Schülern
Arbeitsfeld 2
Schülerinnen und Schüler (ca. 5%, ca. 95 Stunden bei einem Vollpensum)
beraten und begleiten der Schülerinnen und               zusammenarbeiten mit Musikschulleitung,
Schüler und Erziehungsberechtigten                       Fachschaften und Ensembleleitungen
n Schülerinnen und Schüler ausserhalb des               n Absprachen
   Unterrichts beraten und begleiten                     n e
                                                            rledigen von organisatorischen und administ­
n beurteilen und einstufen der Schülerinnen               rativen mündlichen und schriftlichen Aufgaben
   und Schüler                                             bezüglich einzelner Schülerinnen und Schüler
n individuelle Förderplanung erstellen                    (z.B. Portfolio)
n beraten beim Beschaffen von Instrumenten
n begleiten der Schülerinnen und Schüler bei
   Konzerten und Wettbewerben

Arbeitsfeld 3
Schule (ca. 5%, ca. 95 Stunden bei einem Vollpensum)
gestalten und organisieren                               entwickeln und evaluieren
der eigenen Musikschule                                  der eigenen Musikschule
n an Informations- und Planungssitzungen teilnehmen     n an schulinternen Weiterbildungen teilnehmen
n schulbezogen mit anderen Lehrpersonen zusam­          n vorbereiten und durchführen von Schulprojekten
   menarbeiten                                           n mitwirken bei Evaluationen
n schulische Anlässe ausserhalb des Unterrichts
   vorbereiten und durchführen (z.B Instrumenten­
   parcours, Projekte mit der Volksschule)
n administrative und organisatorische Aufgaben
   erledigen (z.B. Protokoll bei Fachschaftssitzungen)
n Arbeiten für das Team ausführen

Arbeitsfeld 4
Musiklehrperson (ca. 7%, ca. 132 Stunden bei einem Vollpensum)
sichern der eigenen musikalischen Unter-                 sich individuell weiterbilden
richtskompetenzen am Instrument                          n individuelle Weiterbildungen bezüglich des eige­
n üben                                                     nen Berufsauftrags planen und besuchen
                                                         n individuelle Weiterbildungserfahrungen im
evaluieren der eigenen Tätigkeit                            Unterrichts- oder Fachteam einbringen
n die eigene Tätigkeit reflektieren
n Individualfeedbacks von Lernenden, Erziehungs­
   berechtigten und Lehrpersonen einholen
n Hospitationen durchführen
n Beurteilungs- und Fördergespräche (MAG) vor­
   bereiten und daran teilnehmen
8 /9

Spezialaufgaben                                         Teilpensum
An jeder Musikschule gibt es Spezialaufgaben            An den Musikschulen ist die Mehrheit der Musik­
(Arbeitsfeld 3), welche Musiklehrpersonen, meist ge­    lehrpersonen in Teilzeitpensen tätig. Hinzu kommt,
mäss Abmachungen im Team und unter Berücksich­          dass viele Musiklehrpersonen an mehreren Musik­
tigung des Pensums, zugeteilt werden. Dies sind z.B.    schulen unterrichten. Dieser speziellen Situation ist
                                                        bei der Umsetzung des Berufsauftrags Rechnung zu
n V
   erantwortung für Räume, Instrumente oder Ge­        tragen. Es liegt in der Kompetenz der Musikschul­
  räte (z.B. Lehrerzimmer, Klaviere, Kopiergerät)       leitung, im konkreten Fall für einen Ausgleich der
n V
   erantwortung für Musikbibliotheken oder Un­         Interessen zu sorgen und individuelle Abmachungen
  terrichtsmaterialien                                  zu treffen. Im Besonderen bei den Arbeitsfeldern 3
n M
   itarbeit in Arbeitsgruppen (z.B. Steuergruppe,      «Schule» und 4 «Musiklehrperson» braucht es häufig
  Unterichtsteams, Projektgruppe)                       spezielle Regelungen. Dabei ist es sinnvoll, dass sich
n K orrepetition bei Konzerten                         die Musikschulleitungen absprechen.
n Fachbegleitung für BerufseinsteigerInnen
                                                        Wenn eine Musiklehrperson über verschiedene An­
Es ist wichtig, dass Transparenz über die verschiede­   stellungen verfügt, kann es sinnvoll sein, ein Arbeits­
nen Spezialaufgaben besteht (Auftrag und Aufwand)       jahresjournal (Portfolio) zur führen. Darin können die
und dass diese unter den Musiklehrpersonen ge­          verschiedenen Aktivitäten bei allen Arbeitgebern auf­
recht verteilt werden. Die Schulleitung leitet den      gelistet und so transparent kommuniziert werden.
Prozess und setzt die Musiklehrpersonen wenn
möglich entsprechend ihren Eignungen ein. Den           Die Entscheidung über die Verteilung der Arbeits­
Musikschulen wird empfohlen, eine Übersicht             zeit auf die Arbeitsfelder ist Aufgabe der Musikschul­
über alle Spezialaufgaben zu erstellen und den          leitung. Sie ist im Kontext der Personalführung und
Aufwand dafür zu erfassen. Jede Schule muss             -entwicklung umzusetzen.
basierend auf dieser Erhebung selber festlegen,
welche Spezialaufgaben

a. als «Ämtchen» gelten und (in der Regel) dem
   Arbeitsfeld 3 «Schule» zuzuordnen sind.

b. a ufgrund des Aufwands nicht mehr im Pensen­
   rahmen des Berufsauftrags erledigt werden kön­
   nen. Diese sind separat zu entlöhnen (z.B. Pro­
   jektpensum, Jahreslektion, Sitzungsgeld)

Die Schulleitung hilft bei Bedarf den Lehrpersonen
auch beim Erstellen eines persönlichen Pensenblatts.
10 / 11

Präsenzverpflichtungen                                 Sichern der eigenen
Arbeiten, die für das Funktionieren der Schule be­
sonders wichtig sind, müssen prioritär behandelt
                                                       Unterrichtskompetenz
werden. Solche Aufgaben sind:                          Das Aufrechterhalten der Unterrichtskompetenz
                                                       bedingt ein regelmässiges Üben, welches über die
n K
   onferenzen (z.B. Teamsitzungen, Planungs­          Erarbeitung von Unterrichtsliteratur hinausgeht.
  sitzungen­)                                          Dafür sind im Arbeitsfeld 4 «Musiklehrperson» ent­
n Q
   ualitätsarbeiten (z.B. Klausurtagungen, Unter­     sprechende Zeitressourcen von rund 2% vorgese­
  richtsteams)                                         hen. Zur Sicherung der Unterichtskompetenz gehört
n Schulhausinterne oder regionale Weiterbildung       ebenfalls die regelmässige Teilnahme an Weiter­
n Schulanlässe                                        bildungen. Die Musikschulleitung entscheidet,
                                                       welche Weiterbildung an die Weiterbildungspflicht
Für diese Arbeiten gilt eine Präsenzverpflichtung,     angerechnet wird.
was bedeutet, dass Teilnahme und Mitarbeit obli­
gatorisch sind. Sie sind in der Jahresplanung fest­    Die Vorbereitung für Konzerttätigkeiten der Musik­
gehalten und für Musiklehrpersonen ersichtlich.        lehrperson gehört nicht zum Berufsauftrag.
Die Musikschulleitungen berücksichtigen dabei
das Anstellungspensum.

Mitarbeit in Musikschule                               Musiklager, Projekte
und Volksschule                                        oder Exkursionen
Insbesondere Musiklehrpersonen für Musik und           Die Organisation und Durchführung von Projekten
Bewegung sind häufig sowohl in der Musikschu­          oder Exkursionen gehört zum Grundauftrag einer
le als auch in den entsprechenden Primarschulen        Musiklehrperson. Handelt es sich dabei um Arbeit
verankert. Es ist deshalb je nach Thema sinnvoll,      für die eigenen Schülerinnen und Schüler, ist die­
dass diese sowohl in der Musikschule als auch in der   se dem Arbeitsfeld 1 «Unterricht» zuzuordnen.
Volksschule an gewissen Schulentwicklungsprozes­       Handelt es sich um Arbeit für Schülerinnen und
sen teilnehmen. Aus diesem Grund sind insbeson­        Schüler anderer Klassen, ist diese dem Arbeitsfeld
dere für die Arbeitsfelder 3 «Schule» und 4 «Musik­    3 «Schule» zuzuordnen.
lehrperson» Lösungen zu suchen, welche dieser
speziellen Situation gerecht werden.                   Die Organisation und Durchführung von Musikla­
                                                       gern, welche in den meisten Fällen ausserhalb der
Je nach Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwi­          Unterrichtszeit stattfinden, werden zusätzlich ent­
schen der Musikschule und der Volksschule gilt dies    schädigt und gehören nicht zum allgemeinen Berufs­
auch für Lehrpersonen für Instrumental- und Ge­        auftrag. Eine Entschädigung kann zum Beispiel über
sangsunterricht.                                       ein Projektpensum oder Jahreslektionen erfolgen.
Stellvertretungen                                       dar. Sie dient der Transparenz der zu leistenden
                                                        Arbeitszeit in den vier Arbeitsfeldern.
Stellvertretende Musiklehrpersonen nehmen ihren         Die Vorlagen für die Hilfsmittel Pensenblatt und
Auftrag in allen vier Arbeitsfeldern wahr. Bei einem    Arbeitszeitberechnung können auf der Webseite
kurzen Stellvertretungseinsatz kann die Schul­          des SoM heruntergeladen werden.
leitung jedoch in den Arbeitsfeldern 3 «Schule» und
4 «Musiklehrperson» Entlastungen gewähren.              www.solothurnermusikschulen.ch

Gemeindeanlässe
Oft gibt es in Gemeinden Anlässe, bei denen die
Teilnahme einzelner Musikschulensembles oder
Schülerinnen und Schüler erwünscht ist. Auftritte an
Gemeindeanlässen können unter Arbeitsfeld 1 «Un­
terricht» oder 3 «Schule» wahrgenommen werden.

Pensenblatt als Hilfsmittel
Die Anstellung der Musiklehrpersonen erfolgt in
Lektionen. Hinter dieser Vorgabe steht eine kon­
kret zu leistende Stundenzahl. Um diese Verbin­
dung sichtbar zu machen, wird ein Pensenblatt
erstellt, welches als Excel-Formular vom Verband
Solothurner Musikschulen SoM zur Verfügung
gestellt wird. Darin kann die Musikschulleitung
das Pensum der Musiklehrperson für das nächste
Schuljahr in Lektionen eintragen. Daraus wird auto­
matisch die Anstellung in Prozenten ausgewiesen,
die zu leistenden Stunden berechnet und die Auf­
teilung auf die Arbeitsfelder aufgezeigt. Es wird den
Musikschulleitungen empfohlen, das Pensenblatt
ergänzend zum Vertrag jährlich abzugeben.

Das Pensenblatt ist keine rechtlich verbindliche
Pensengarantie. Sie hat keinen Vertragscharakter,
sondern stellt lediglich ein Führungsinstrument
8/2021
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