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Assistenzarzt/-ärztin

Aktuelles (Tätigkeit)
Einrichtungsbezogene Impfpflicht ab 15.03.2022
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 haben Bundestag und Bundesrat am
10. Dezember 2021 umfangreiche Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Ab dem 15. März
2022 müssen Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs geimpft oder genesen sein
oder ein ärztliches Zeugnis darüber vorlegen, dass sie auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht
gegen das Coronavirus geimpft werden können. Neue Arbeitsverhältnisse in den genannten Einrichtungen
sind ab 16. März 2022 nur bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises möglich. Nachweispflichten gelten
unter anderem in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungs- und Pflegediensten,
Entbindungseinrichtungen oder in sozialpädiatrischen Zentren.

Die Tätigkeit im Überblick
Archivierungsgrund: Strukturelle Änderung im Datenbestand
Assistenzärzte und -ärztinnen unterstützen leitende Ärzte/Ärztinnen und Stationsärzte/-ärztinnen bei Diagnosen
und Behandlungen in einem gewählten Fachgebiet, z.B. der Chirurgie, Allgemeinmedizin, Radiologie,
Anästhesie oder Inneren Medizin. Als Weiterbildungsassistenten und -assistentinnen arbeiten sie mit
niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen in einer Haus- bzw. Facharztpraxis zusammen.

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt
Assistenzärzte und -ärztinnen wirken - i.d.R. im Rahmen ihrer Weiterbildung zum Facharzt/zur Fachärztin - an
ärztlichen Untersuchungen in Krankenhäusern und Kliniken mit. Sie verordnen Medikamente und Therapien,
sind an Behandlungen oder Eingriffen beteiligt. Die Krankheitsverläufe und Behandlungsabläufe überprüfen,
dokumentieren und bewerten sie. Darüber hinaus erstellen sie Krankenberichte und bereiten die ärztlichen
Abrechnungen vor. Als Weiterbildungsassistenten und -assistentinnen absolvieren sie ihre Weiterbildung in
Arztpraxen und assistieren niedergelassenen Haus- und Fachärzten und -ärztinnen bei Untersuchungen,
Behandlungen und Verwaltungsaufgaben.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen
•    Ober-, Chef- oder Stationsärzte/-ärztinnen bzw. niedergelassene Ärzte und Ärztinnen bei der Diagnose
     von Krankheiten, deren Ursachen sowie der Auswahl und Durchführung von Heilungsmaßnahmen
     unterstützen
     •    ärztliche Untersuchungen anordnen bzw. Untersuchungen sowie Behandlungen durchführen
     •    Patienten informieren und beraten
     •    Medikamente verschreiben bzw. verabreichen
     •    medizintechnische Geräte und Anlagen auswählen und bedienen
     •    bei Operationen mitwirken
     •    Krankheitsverläufe überwachen, z.B. Visiten durchführen
     •    Therapien und Eingriffe vorschlagen

                                                  Assistenzarzt/Assistenzärztin            Datenstand: 01.02.2022

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•    Verwaltungs-, Organisations- und Dokumentationsaufgaben übernehmen
     •   ärztliche Leistungen abrechnen, Abrechnungen vorbereiten
     •   Krankenberichte, Anträge und Gutachten erstellen
     •   Behandlungsabläufe dokumentieren und bewerten

Tätigkeitsbezeichnungen
•    Assistenzarzt/-ärztin

Auch übliche Berufsbezeichnung/Synonym
•  Weiterbildungsassistent (Arzt)/Weiterbildungsassistentin (Ärztin)
     (bei Tätigkeit in Haus- oder Facharztpraxis)

Arbeitsbereiche/Branchen
Assistenzärzte und -ärztinnen finden Beschäftigung
•    in Krankenhäusern, Fachkliniken oder Rehabilitationszentren (Assistenzarzt/-ärztin)
•    in Arztpraxen (Weiterbildungsassistent/in)

Branchen im Einzelnen
•    Gesundheitswesen
     •   Krankenhäuser, z.B. Fachkliniken, Hochschulkliniken, Rehabilitationszentren
     •   Arztpraxen für Allgemeinmedizin
     •   Facharztpraxen, auch: Praxisverbände, medizinische Versorgungszentren

Arbeitsorte
Assistenzärzte und -ärztinnen arbeiten in erster Linie
•    in Untersuchungs- und Behandlungsräumen
•    in Sprechzimmern
•    in Patientenzimmern
•    in Büroräumen
Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch in Operationssälen.

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel
Ein zentraler Bestandteil der Tätigkeit von Assistenzärzten und -ärztinnen ist das Untersuchen, Behandeln und
Beraten kranker und pflegebedürftiger Menschen. Dabei gehen sie mit folgenden Arbeitsmitteln um:
Medizinische Geräte und Instrumente, Medizinprodukte, z.B.: Röntgengeräte, Beatmungsgeräte,
Überwachungsmonitore, Fieberthermometer, Stethoskope, Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte, Sterilisatoren,
Desinfektionsmittel
Medikamente und Zubehör, z.B.: Tabletten, Infusionen, Spritzen, Verbände

                                                    Assistenzarzt/Assistenzärztin          Datenstand: 01.02.2022

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Unterlagen und Datenverwaltungssysteme, z.B.: Krankenberichte, Befunde, (elektronische) Patientenakten,
Rezepte, Leistungsabrechnungen, Gutachten, Arbeits- und Hygienevorschriften, Fachpublikationen,
Patientendatenbanken
Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitssituation
Assistenzärzte und -ärztinnen gehen in Krankenhäusern oder Fachkliniken mit kranken und verletzten
Menschen um, Weiterbildungsassistenten und -assistentinnen tun dies in Haus- oder Facharztpraxen. Das
setzt ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein voraus. Bei Untersuchungen, Behandlungen und auch
bei Dokumentationsaufgaben ist eine sorgfältige und konzentrierte Arbeitsweise erforderlich. Im Gespräch
mit Patienten und Angehörigen zeigen Assistenzärzte und -ärztinnen Einfühlungsvermögen und besitzen
die Fähigkeit, zuzuhören. Mit psychischen Belastungen, z.B. bei schweren Erkrankungen oder dem Tod von
Patienten, müssen sie umgehen können. In allen Situationen beachten sie die ärztliche Schweigepflicht. Sie
arbeiten eng mit ärztlichen Vorgesetzten, anderen Ärzten/Ärztinnen sowie mit medizinischem und pflegerischem
Personal zusammen. Dabei ist Ausdrucks- bzw. Kommunikationsvermögen unentbehrlich.
Assistenzärzte und -ärztinnen setzen sowohl feine medizinische Instrumente als auch komplexe Geräte
und Apparate der Medizintechnik ein und tragen je nach Aufgabenbereich Schutzkleidung wie Kittel,
Mundschutz und Handschuhe. Meist arbeiten sie in Untersuchungs- und Behandlungsräumen, in Sprech-
und Patientenzimmern sowie ggf. in Operationssälen. Dokumentations- und Verwaltungsaufgaben erledigen
sie in Büroräumen (ärztlichen Dienstzimmern). Lange Wochenarbeitszeiten sind üblich. In Arztpraxen fällt
turnusmäßig Not- und Bereitschaftsdienst an, in Kliniken wird nach festgelegtem Wechsel auch samstags sowie
sonn- und feiertags Schicht-, Nacht- und Bereitschaftsdienst geleistet.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen
•    Verantwortung für Personen (Krankheitsverläufe überwachen, Medikamente verabreichen)
•    Umgang mit kranken und verletzten Menschen
•    gefühlsmäßig belastende Situationen und Tätigkeiten (z.B. mit Schmerzen, Ängsten und Schamgefühlen
     der Patienten/Patientinnen umgehen können)
•    Präzisions-, Feinarbeit (bei Operationen)
•    Gruppen-, Teamarbeit (mit Fachärzten und -ärztinnen und anderen medizinischen Fachkräften
     zusammenarbeiten)
•    Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Magenspiegelungen sowie Ultraschall- und
     Röntgenaufnahmen durchführen)
•    Bildschirmarbeit (z.B. Untersuchungsergebnisse dokumentieren, ärztliche Leistungen abrechnen und
     Krankenberichte erstellen)
•    Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (Arztkittel, Handschuhe und ggf. Mundschutz)
•    Arbeit in Büroräumen (z.B. verwaltende Arbeiten erledigen)
•    Arbeit in medizinischen Einrichtungen/Praxen (Krankenhäuser, Facharztpraxen, Arztpraxen für
     Allgemeinmedizin)
•    enger Körperkontakt mit Menschen (z.B. bei Untersuchungen und Operationen)
•    Umgang mit Körpergeruch, Ausscheidungen
•    Infektionsgefahr (Hygienevorschriften beachten, mit Desinfektions- und Sterilisationsmitteln arbeiten)
•    Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft
•    Schichtarbeit

                                                 Assistenzarzt/Assistenzärztin           Datenstand: 01.02.2022

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Verdienst/Einkommen
Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 4.695 bis € 6.035
Quelle:
Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der
kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA)
Internet: http://www.vka.de/site/home/vka/tarifvertraege__texte/tv-aerzte/tv-aerzte-vka/
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Zugang zur Tätigkeit
Die Ausübung der Berufstätigkeit ist reglementiert. Man benötigt ein abgeschlossenes Studium der
Humanmedizin, die ärztliche Approbation oder die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes.

Sonstige Zugangsbedingungen
Je nach Tätigkeitsgebiet muss ein Fachkundenachweis gemäß Strahlenschutzverordnung vorliegen.

Unmittelbare Job- und Besetzungsalternativen
Im Folgenden werden Berufe oder Tätigkeiten genannt, die Ähnlichkeiten zum Ausgangsberuf aufweisen. Diese
Berufe stellen für Bewerber eine mögliche Alternative dar. Darüber hinaus können Arbeitgeber Kräfte dieser
Berufe als Alternativen für die Besetzung einer Arbeitsstelle im Ausgangsberuf in Betracht ziehen.
Manche Alternativberufe umfassen nur Teiltätigkeiten des Ausgangsberufs, andere erfordern eine
Einarbeitungszeit, die im Einzelfall unterschiedlich lang sein kann.
Folgende unmittelbare Beschäftigungs- und Besetzungsalternativen bieten sich für den Beruf Assistenzarzt/-
ärztin an:

Job- und Besetzungsalternativen

für die Gesamttätigkeit (i.d.R. kurze Einarbeitung):
•    Arzt/Ärztin

mit niedrigerem Qualifikationsniveau:
•    Arztassistent/Arztassistentin / Physician Assistant
Eine Aufstellung aller möglichen Verwandtschaftsstufen findet man hier:
Erläuterungen zu den einzelnen Verwandtschaftsstufen

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)
Assistenzärzte und -ärztinnen können ihre Berufs- und Karrierechancen durch ein weiterführendes Studium
ausbauen, z.B. im Studienfach Gesundheitswissenschaft, Public Health oder Komplementärmedizin.

                                                    Assistenzarzt/Assistenzärztin         Datenstand: 01.02.2022

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Eine Promotion ist in der Regel für eine wissenschaftliche Laufbahn an der Hochschule erforderlich, für die
Berufung zum Hochschulprofessor bzw. zur Hochschulprofessorin benötigt man in der Regel eine Habilitation.
Die Promotion erleichtert ggf. auch in der Privatwirtschaft, im Bereich der Forschung und in der öffentlichen
Verwaltung den Zugang zu gehobenen beruflichen Positionen.

Kompetenzen
Kernkompetenzen, die in diesem Beruf grundsätzlich erforderlich sind:
•   Anatomie
•   Diagnose
•   Humanmedizin
•   Medizinische Dokumentation
•   Patientenbetreuung
•   Physiologie
•   Therapie

Weitere Kompetenzen, die für die Ausübung dieses Berufs bedeutsam sein können:
•   Disease-Management-Programme (DMP)
•   Entlassmanagement
•   Fachpublikationen erstellen
•   Forschung
•   Gesundheitsvorsorge (Prävention)
•   Homöopathie
•   Krankenhausrecht
•   Naturheilkunde, Naturheilverfahren
•   Pharmakologie
•   Qualitätsmanagement
•   Rehabilitation
•   Röntgenschein (Kenntnisnachweis nach § 145 StrlSchV)
•   Strahlenschutz - Lehrgang
•   Telemedizin

Weitere relevante Fertigkeiten und Kenntnisse:
•   Kompetenzgruppe "Facharztgebiete, medizinische Spezialgebiete"
•   Kompetenzgruppe "Gesundheitsverwaltungs- und Praxissoftware"

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit
•    Bundesärzteordnung (BundesärzteO), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom
     15.08.2019 (BGBl. I S. 1307)
     Internet: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/b_o/gesamt.pdf
•    (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte - MBO-Ä 1997 - in der
     Fassung der Beschlüsse des 121. Deutschen Ärztetages 2018 in Erfurt

                                                  Assistenzarzt/Assistenzärztin             Datenstand: 01.02.2022

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    Internet: https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/MBO/MBO-
    AE.pdf
•   (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der Deutschen
    Ärztekammern) 2018 in der Fassung vom 26.06.2021
    Internet: https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/
    Weiterbildung/20210630_MWBO_2018.pdf
•   Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
    (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) vom 29.11.2018 (BGBl. I S. 2034), zuletzt geändert durch
    Artikel 1 der Verordnung vom 08.10.2021 (BGBl. I S. 4645)
    Internet: https://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/StrlSchV.pdf

Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen
•   Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über
    die Anerkennung von Berufsqualifikationen vom 30.09.2005 (ABl. EU L 255 S. 22), zuletzt geändert
    durch Delegierten Beschluss (EU) 2020/548 vom 23.01.2020 (ABl. EU L 131, S. 1)
    Internet: https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2005/36/2020-04-24

Medien
•   aerzteblatt.de Deutscher Ärzteverl.
    Internet: https://www.aerzteblatt.de
    Ein Informationsangebot der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
•   Ärzte Zeitung - Online Magazin Springer Medizin
    Internet: https://www.aerztezeitung.de
•   AWMF online - Portal der wissenschaftlichen Medizin
    Internet: https://www.awmf.org/awmf-online-das-portal-der-wissenschaftlichen-medizin/awmf-aktuell.html
    Eine Information der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.
•   DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift Thieme
    Internet: https://www.thieme-connect.com/products/ejournals/journal/10.1055/s-00000011
    Fachzeitschrift im Bereich Innere Medizin und Allgemeinmedizin
•   e:Med Systemmedizin
    Internet: https://www.sys-med.de/de/
    Gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
•   MMW - Fortschritte der Medizin Springer Medizin
    Internet: https://www.springermedizin.de/mmw-fortschritte-der-medizin/9284684
•   Via medici Thieme
    Internet: https://viamedici.thieme.de
    Portal für Medizinstudenten und junge Ärzte
•   Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen (ZEFQ) Elsevier
    Internet: https://www.sciencedirect.com/journal/zeitschrift-fur-evidenz-fortbildung-und-qualitat-im-
    gesundheitswesen

Verbände und Organisationen
•   Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) Straße des 17. Juni 106-108 10623 Berlin D
    +49.30.40052501 +49.30.40052555
    Internet: https://www.aezq.de

                                                 Assistenzarzt/Assistenzärztin           Datenstand: 01.02.2022

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     mail@azq.de
•    Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Pappelallee 33/35/37 22089
     Hamburg D +49.40.202070 +49.40.202072495
     Internet: https://www.bgw-online.de
     webmaster@bgw-online.de
•    Bundesärztekammer 120864 10589 Herbert-Lewin-Platz 1 10623 Berlin D +49.30.4004560
     +49.30.400456388
     Internet: https://www.bundesaerztekammer.de/
     info@baek.de
•    Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e.V (DGZMK) Liesegangstraße 17a 40211
     Düsseldorf D +49.211.6101980 +49.211.61019811
     Internet: https://www.dgzmk.de
     dgzmk@dgzmk.de
•    Marburger Bund Reinhardtstraße 36 10117 Berlin D +49.30.7468460 +49.30.74684645
     Internet: https://www.marburger-bund.de
     info@marburger-bund.de Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.
•    ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Paula-Thiede-Ufer 10 10179 Berlin D +49.30.69560
     +49.30.69563141
     Internet: https://www.verdi.de
     info@verdi.de

Trends
Künstliche Intelligenz (KI) in der Medizin
Blut kann bereits auf halbautomatischen Laborstraßen untersucht werden, in Kliniken sortieren Roboter
Gewebeproben oder assistieren bei Operationen. Studien haben ergeben, dass Computer mit lernfähiger
Software MRT-, CT- und Röntgenaufnahmen fast genauso treffsicher auswerten können wie erfahrene
Radiologen und Radiologinnen. Datenanalytik und damit Diagnosen könnten künftig mittels Künstlicher
Intelligenz erfolgen - der Computer lernt u.a. bei jeder Bild- oder Gewebeanalyse dazu, fügt diesen Ergebnissen
z.B. noch Befunde aus Genetik, Virologie oder Mikrobiologie hinzu und fertigt selbstständig ein Software-Update
an. Ärzte und Ärztinnen werden sich darauf einstellen, dass sich dank Künstlicher Intelligenz vor allem die
Diagnostik radikal ändern wird.

3-D-Druck in der Medizin
Mit 3-D-Bioprintern werden z.B. bereits Organmodelle, Implantate, Prothesen, menschliche Haut, Blutgefäße
oder Knorpelstrukturen u.a. für Ohren oder Nase hergestellt. Ärzte können damit Eingriffe simulieren, z.B. an
Modellen von Patientenherzen, aber auch Patienten mit individuell angepassten Gelenkimplantaten versorgen.
Erprobt werden auch winzige, 3-D-gedruckte Medizinroboter für die Radiologie und bildgeführte Chirurgie,
die bei der Entnahme von Gewebeproben oder bei der Thermischen Tumorbehandlung assistieren könnten.
Die neuen Medizinprodukte ermöglichen u.a. eine personalisierte Patientenversorgung und eine bessere
Vorbereitung auf Operationen - dies könnte kürzere Operationszeiten sowie beschleunigte Heilungs- und
Rehabilitationsprozesse bedeuten.

Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) im Gesundheitswesen
Das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz,
DVG) soll die Digitalisierung der medizinischen Versorgung voranbringen, um das Gesundheitssystem
effizienter und Gesundheitsdaten für die Forschung besser nutzbar zu machen. Patienten soll es

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künftig möglich sein, Gesundheits-Apps auf Rezept zu erhalten, Online-Sprechstunden zu nutzen und
bei Behandlungen auf das Datennetz im Gesundheitswesen zuzugreifen. Arztpraxen, Apotheken und
Krankenhäuser sind verpflichtet, an der bundesweiten Telematik-Infrastruktur teilzunehmen, die Arztpraxen,
Krankenhäuser, Krankenkassen und Apotheken digital vernetzen soll. Fach- und Führungskräfte im
Gesundheitswesen werden sich darauf einstellen, dass u.a. medizinische Apps, elektronische Rezepte,
Medikationspläne und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen immer mehr zum beruflichen Alltag gehören werden.

Einsatz von Telemedizin
Moderne Techniken der Telemedizin sollen die Arbeit in Krankenhäusern und Arztpraxen noch effizienter
gestalten. Die digitale Vernetzung im Gesundheitswesen zeigt sich beispielsweise durch die elektronische
Patientenakte (ePA), Plattformen für Videosprechstunden und die digitale Fernüberwachung von
Patienten. Diese Neuerungen entlasten Klinikmitarbeiter/innen und eröffnen einen flexiblen Zugang zum
Gesundheitssystem, was vor allem in ländlichen Gebieten und bei infektiösen Krankheiten vorteilhaft ist.
Sie bergen aber auch Risiken im Datenschutz. Fachkräfte im medizinischen Bereich müssen sich auf einen
adäquaten Umgang mit den neuen Technologien einstellen.

Stellen- und Bewerberbörsen
•    aerztestellen.de
     Internet: https://www.aerzteblatt.de/aerztestellen
•    DocCheck Jobs
     Internet: https://jobs.doccheck.com/de/
•    Fédération Hospitalière de France
     Internet: https://emploi.fhf.fr
     Beschäftigungsangebote in Frankreich (Angebot in französischer Sprache)
•    Gesundheit.Jobs
     Internet: https://www.gesundheit.jobs
•    kliniken.de
     Internet: https://jobs.kliniken.de
•    krankenhaus-stellen.de
     Internet: https://www.krankenhaus-stellen.de
•    medicaltopjobs.de
     Internet: https://www.medicaltopjobs.de
•    Medische Vacaturebank
     Internet: https://www.medischevacaturebank.nl
     Niederländische Jobbörse für Fachpersonal im Gesundheitsbereich
•    medizinerkarriere.de
     Internet: https://www.medizinerkarriere.de
•    Medizinischer-Stellenmarkt.de
     Internet: https://www.medizinischerstellenmarkt.de/jobs
•    praktischArzt
     Internet: https://www.praktischarzt.de
•    StaffSanté.fr
     Internet: https://www.staffsante.fr
     Jobbörse für den Gesundheitssektor in französischer Sprache
•    valmedi.de
     Internet: https://www.valmedi.de
     Stellenportal für Gesundheitsberufe

                                                 Assistenzarzt/Assistenzärztin            Datenstand: 01.02.2022

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