Besondere Vertragsbestimmungen (BVB) der T-Mobile Austria für Businesskunden V.3.0
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Besondere Vertragsbestimmungen (BVB) der T-Mobile Austria für Businesskunden V.3.0 T-Mobile BVB V 3.0 (Stand: 03/2010) 1
1. Unser Vertragsverhältnis Nach Reaktivierung des jeweiligen Einzelanschlusses (SIM) läuft der im Zeitpunkt der Es gelten die in Ihrem Angebot genannten Stilllegung noch nicht verstrichene Teil der Vertragsgrundlagen. Die BVB sind integrierender vereinbarten Mindestvertragsdauer weiter. Bestandteil Ihres Vertrages und gehen im Widerspruchsfalle den Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der T-Mobile Austria GmbH für Telekommunikationsdienstleistungen (AGB) vor. 3. Zusätzliche Leistungen Die in Ihrem Angebot vereinbarten Grundlagen und Konditionen bilden die Basis (den Rahmen), für 3.1. Optionen unser Vertragsverhältnis, insbesondere für die vereinbarte Mindestvertragsdauer. Für alle Für zusätzliche Leistungen in Form von Optionen Einzelanschlüsse (SIM), die während der Laufzeit und Diensten behält sich T-Mobile Austria das unseres Vertragsverhältnisses aktiviert werden, Recht vor, ein einmaliges Aktivierungsentgelt pro gelten die in Ihrem Angebot vereinbarten Einzelanschluss einzuheben. Die von Ihnen Konditionen. gewählten Optionen, und die Zuordnung dieser Optionen zu Ihren Einzelanschlüssen (SIM) sind in Diese Besonderen Vertragsbestimmungen (BVB) Ihrem jeweils aktuellen Rufnummernplan gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern im festgelegt. Sinne des KSchG. Ein Wechsel der jeweiligen Optionen ist nur innerhalb einer Optionsgruppe und gegen 2. Mindestvertragsdauer für Entrichtung einer einmaligen Wechselgebühr Einzelanschlüsse zulässig. Die aktuell gültigen Optionsgruppen und die aktuellen Entgelte entnehmen Sie bitte Ihrem 2.1. Allgemeines Angebot bzw. bei Ergänzungen oder Änderungen den gültigen Tarifinformationen unter www.t- Die Mindestvertragsdauer eines jeden mobile.at. Einzelanschlusses beginnt mit dem Zeitpunkt der Aktivierung der betreffenden SIM-Karte. Die Die Inanspruchnahme von Optionen und Diensten einzelnen Anschlüsse (SIM) besitzen, wenn in ist mit einer eigenständigen Optionsbindedauer Ihrem Angebot nicht anders geregelt, eine verbunden. Hinsichtlich der Vertragsdauer von selbständige Mindestvertragsdauer von 24 Optionen gilt folgendes: Monaten. Wird der jeweilige einzelne Anschluss (SIM) nicht a) tarifbindende Optionen vor Ablauf der Mindestvertragsdauer unter Für tarifbindende Optionen gilt eine Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt, Optionsbindedauer von 24 Monaten, es sei denn Ihr verlängert sich die Mindestvertragsdauer für den Tarif sieht eine abweichende Optionsbindedauer jeweiligen Anschluss automatisch um weitere 12 vor. Übersteigt diese die im Tarif vereinbarte Monate. Eine ordentliche Kündigung kann jeweils Laufzeit des Einzelanschlusses, wird dessen nur mit Wirkung zum Ende der vereinbarten Mindestvertragdauer jener der Option angeglichen. Mindestvertragsdauer erfolgen. Die Mindestvertragsdauer der einzelnen Anschlüsse b) sonstige Optionen (SIM) kann auch durch nachträgliche Aktionen wie Die Inanspruchnahme sonstiger Optionen und vorübergehende Stilllegungen von SIM Karten, Zusatzleistungen ist mit einer jeweiligen vorzeitige Tarifwechsel oder das Anmelden von Mindestvertragsdauer verbunden, die zwischen 6 tarifbindenden Optionen (Punkt 3.1) etc. verlängert und 12 Monaten beträgt. werden. Die Inanspruchnahme von Optionen und Diensten 2.2 Stilllegung ist mit einer jeweiligen Mindestvertragsdauer verbunden, die zwischen 6 und 12 Monaten beträgt. Sollten Sie einen oder mehrere Ihrer Einzelanschlüsse (SIM) vorübergehend nicht Während der oben genannten Optionsbindedauer ist benötigen, so besteht abhängig von dem von Ihnen eine ordentliche Kündigung der Option gewählten Tarif die Möglichkeit, diese ausgeschlossen. Wird die Option vor Ablauf der vorübergehend still zu legen. Die vorübergehende bestehenden Mindestvertragsdauer gekündigt, so Stilllegung von Anschlüssen (SIM) ist werden mit der vorzeitigen Beendigung die kostenpflichtig und wird nur als Option angeboten. Optionsentgelte für die gesamte vereinbarte C:\TEMP\notes0BDDB2\20100624 BVB V 3.0 ENDVERSION.doc
Optionsbindedauer fällig. Dabei gelangen allfällig gewährte Sonderkonditionen nicht zur Anwendung. Falls in Ihrem Angebot ein Hardware Budget Pool vereinbart wurde, kann dieser in Form eines Budgetwertes (in EUR) oder in Stück (Anzahl der Endgeräte-Typen) vereinbart sein. 5.1. Hardware Budget 3.2. Einmalentgelte Unter einem Hardware Budget ist ein Für kostenpflichtige Dienstleistungen von T-Mobile zwecksgebundenes Budget in EUR zu verstehen, Austria gelten neben den Allgemeinen das für die Bestellung von Hardware verwendet Tarifbestimmungen der T-Mobile Austria die in werden kann. Aus diesem Budget kann Hardware Ihrem Angebot oder auf www.t-mobile.at auf Basis des jeweils aktuellen Business angeführten Einmalentgelte. Bezugspreises bezogen werden. Das vereinbarte Hardware Budget muss bei 3.3. Schulungen sonstigem Verfall innerhalb der vereinbarten Ablauffrist verbraucht werden. Sie können Ihr T-Mobile Austria bietet Ihnen auf Ihren Wunsch für Hardware Budget nicht in eine weitere spezielle technische Lösungen und Dienstleistungen Mindestvertragsdauer übertragen, eine Auszahlung besondere Schulungen an. Die für die nicht verbrauchter Mittel Ihres Hardware Budgets Inanspruchnahme dieser Leistungen anfallenden ist ebenfalls ausgeschlossen. Entgelte entnehmen Sie bitte Ihrem Angebot bzw. den gültigen Tarifinformationen unter www.t- 5.2. Stückpool mobile.at. Ist ihr Hardware Budget in Stück (Anzahl der 3.4. Business Class Lounge Endgeräte-Typen)definiert, gelten hinsichtlich der Ablauffrist die oben genannten T-Mobile Austria betreibt für Ihre Business Kunden Rechtsbestimmungen. ein Kundenbeziehungsprogramm unter der Sind die in Ihrem Stückpool vereinbarten oder Bezeichnung Business Class Lounge (Details unter vergleichbare Endgeräte nicht mehr verfügbar, so www. t-mobile.at/…..). Sie können sich für die ist T-Mobile Austria berechtigt, diesen Stückpool in Teilnahme an diesem Kundenbeziehungsprogramm ein Hardware – Budget umzuwandeln und einen anmelden, es gelten die unter www.t-mobile.at/.... entsprechenden Gegenwert für die von Ihnen noch veröffentlichten Teilnahmebedingungen “. nicht konsumierte Hardware festzulegen. 4. Tarifwechsel 6. Allgemeine rechtliche Bestimmungen Ein Tarifwechsel kann frühestens 12 Monate nach 6.1. Geheimhaltung Erstanmeldung oder ab dem letzten Tarifwechsel erfolgen. Insbesondere folgende Informationen, die wir Ihnen Übersteigt Ihre restliche Mindestvertragsdauer 6 in Zusammenhang mit der Erbringung unserer Monate, verlängert sich durch jeden Tarifwechsel Telekommunikationsdienstleistungen zugänglich Ihre bestehende Mindestvertragsdauer für Ihren machen, gelten als streng vertraulich und dürfen jeweiligen Einzelanschluss um weitere 12 Monate. nicht an Dritte weitergegeben werden: Auf Ihren Wunsch kann für alle Ihre Anschlüsse • Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, (SIM) die durchschnittliche verbleibende • Individuelle Angebotskonditionen, Mindestvertragsdauer ermittelt und als einheitliche • technisches Wissen Mindestvertragsdauer Ihrer Einzelanschlüsse festgelegt werden. Die Einhaltung dieser Bestimmung stellt eine wesentliche vertragliche Pflicht gemäß Punkt 8.e) Ein Tarifwechsel ist kostenpflichtig. Es gelten dieser BVBs dar. neben den Allgemeinen Tarifbestimmungen der T- Mobile Austria die in Ihrem Angebot oder auf 6.2. Datenschutz www.t-mobile.at verzeichneten Einmalgebühren. Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten speichern oder sonst verarbeiten, werden wir soweit rechtlich 5. Hardwarekonditionen zulässig Ihre Weisungen beachten. C:\TEMP\notes0BDDB2\20100624 BVB V 3.0 ENDVERSION.doc
Es gilt die Haftungsregelung der aktuellen AGBs Nutzen Sie unser Angebot eines der T-Mobile Austria für Einzelgesprächsnachweises (EGN), so erklären Sie Telekommunikationsdienstleistungen. damit dass die Inhaber aller Ihrer Einzelanschlüsse auf die Speicherung ihrer Verbindungsdaten zur 7.2. Besondere Haftung: Erstellung dieses Nachweises hingewiesen wurden und dieser zugestimmt haben. Es ist Ihnen untersagt, unsere Telekommunikationsdienstleistungen, die wir auf 6.3. Einwände gegen unsere Abrechnung Basis dieser BVB erbringen, zu kommerziellen Zwecken im Rahmen eines Wiederverkaufs Unklarheiten in Zusammenhang mit unserer (Reselling) Dritten zu überlassen. Abrechnung versuchen wir grundsätzlich in Gesprächen zwischen den von Ihnen und T-Mobile Im Falle von Verstößen sind Sie zur Leistung eines Austria hierfür nominierten Personen pauschalen Schadenersatzes in der Höhe von einvernehmlich zu lösen. Diese Personen werden EURO 30.000.- verpflichtet, wobei die übrigen sich gegenseitig Einsicht in die Vertragsbestimmungen davon nicht berührt werden. abrechnungsrelevanten Unterlagen gewähren. Das Recht zur Geltendmachung übersteigenden Schadenersatzes bleibt uns vorbehalten. Sie haben nach Erhalt unserer Rechnung 14 Tage Zeit, einen Berechnungsfehler oder sonstige begründete Einwendungen schriftlich geltend zu machen und mit uns einen Termin für ein klärendes Gespräch zu vereinbaren. 8. Vorzeitige Vertragsbeendigung Finden wir in diesem klärenden Gespräch eine gemeinsame Lösung, so werden wir diese in einem In folgenden Fällen sind wir berechtigt, das gemeinsamen Protokoll festhalten, die gefundene Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung, ohne Lösung gilt als verbindlich. Einhaltung einer Kündigungsfrist durch entsprechende Erklärung aufzulösen, wenn Kann in einem solchen Klärungsgespräch keine Einigung a) uns eine weitere Erbringung der Leistung gefunden werden, kommt Punkt 6.4. zur aus technischen oder betrieblichen Anwendung. Gründen nicht zumutbar ist, b) Sie trotz schriftlicher Mahnung und 6.4. Außergerichtliche Streitschlichtung Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen mit der Bezahlung der Entgelte in Verzug sind Erzielen wir in unserem Klärungsgespräch keine oder gemeinsame Lösung, und kann auch anschließend c) Sie Ihre Einzelanschlüsse entgeltlich bzw. auf Ebene der beide Geschäftsführungen keine kommerziell unternehmensfremden gemeinsame Lösung gefunden werden, so ist Personen zur Verfügung stellen. sowohl Ihr Unternehmen als auch T-Mobile Austria Sie und wir sind berechtigt, das Vertragsverhältnis berechtigt, das laut gültigen AGB für die mit sofortiger Wirkung durch entsprechende Erbringung von Erklärung aufzulösen, wenn Telekommunikationsdienstleistungen von T-Mobile Austria vereinbarte, ordentliche Gericht anzurufen. d) über das Vermögen des jeweils anderen Vertragspartners ein Konkursverfahren Von dieser Bestimmung unberührt haben Sie eröffnet bzw. ein Eröffnungsantrag jederzeit die Möglichkeit bei der mangels kostendeckenden Vermögens Regulierungsbehörde ein abgewiesen wird, Streitschlichtungsverfahren gemäß § 122 TKG e) der jeweils andere Vertragspartner sonstige einzuleiten. wesentliche vertragliche Pflichten verletzt. 7. Haftung 7.1. Allgemeines: C:\TEMP\notes0BDDB2\20100624 BVB V 3.0 ENDVERSION.doc
Wird dieses Vertragsverhältnis bzw. werden Haben Sie Flugmeilen in Anspruch genommen, einzelne im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses wird eine Meile mit EUR 0,03,-- inklusive 20% aktivierte Anschlüsse (SIM-Karten) auf Ihren USt. veranschlagt. Wunsch vor Ablauf einer vereinbarten Mindestvertragsdauer vorzeitig beendet bzw. Haben Sie während aufrechter deaktiviert, insbesondere bei einer Portierung der Mindestvertragsdauer einen neuerlichen Rufnummer und gleichzeitiger Vertragsauflösung, Kündigungsverzicht abgegeben, so wird die neue so sind wir berechtigt, Ihnen die noch offenen Mindestvertragsdauer der bereits bestehenden Grundentgelte bis zum Ablauf der Mindestvertragsdauer angereiht und die gesamte Mindestvertragsdauer (lt. kommerziellem Angebot) Mindestvertragsdauer bei der Berechnung der in Rechnung zu stellen. Haben wir Ihnen besondere Abschlagszahlung berücksichtigt. Angebotskonditionen gewährt insbesondere eine Wenn Sie einen neuerlichen Kündigungsverzicht Rabattierung der monatlichen Grundgebühr – so eingehen, so teilen wir Ihnen mit, zu welchem sind diese im Falle einer vorzeitigen Termin Sie das Vertragsverhältnis frühestens Vertragsauflösung nicht mehr anwendbar, wir sind kostenfrei auflösen können. in diesem Fall berechtigt, Ihnen für die verbleibende Mindestvertragsdauer die Soweit wir in diesen BVB keine abweichenden Grundgebühren entsprechend dem von Ihnen Regelungen treffen, gelten die AGB für gewählten Tarif und Optionen zu verrechnen. Telekommunikationsdienstleistungen der T-Mobile Darüber hinaus sind wir berechtigt, Ihnen folgende Austria GmbH in ihrer aktuellen Fassung. Abschlagszahlungen für die gewährten besonderen Vorteile gegenüber Verträgen ohne Mindestvertragsdauer in Rechnung zu stellen: 9. Änderung der Rechtsform 8.1. Auflösung des Vertragsverhältnisses Der Eintritt einer Rechtsnachfolge bei T-Mobile innerhalb von 6 Monaten ab Abschluss dieses Austria oder eine allfällige Namensänderung Vertrages: berechtigen Sie nicht zur vorzeitigen Auflösung des auf Basis des kommerziellen Angebotes und dessen Die Abschlagszahlung für Hardware-Incentives Bestandteilen geschlossenen Vertrages. entspricht dem von T-Mobile Austria jeweils empfohlenen Verkaufspreis ohne Erstanmeldung abzüglich des 10. Schlussbestimmungen, was gilt im Hardwarepreises, den wir Ihnen in Rechnung Streitfall? gestellt haben. 10.1. Salvatorische Klausel Diese Preise werden wir gesondert berechnen und Ihnen dann schriftlich mitteilen. Die Falls einzelne Regelungen dieser Besonderen Abschlagszahlung beträgt jedoch mindestens EUR Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder 120,-- inklusive 20% USt. pro SIM-Karte. werden sollten, müssen sie derart umgedeutet bzw. ergänzt werden, dass der mit der betroffenen Haben wir Ihnen andere Vorteile gewährt, so Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck werden wir Ihnen deren Geldwert zum Zeitpunkt weitestgehend erreicht wird. Die Gültigkeit der des Vertragsabschlusses in Rechnung stellen, übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt. mindestens jedoch EUR 120,-- inklusive 20% USt. pro SIM-Karte. 10.2. Schriftlichkeit/Nebenabreden 8.2. Auflösung des Vertragsverhältnisses Der auf Basis Ihres Angebotes und dessen nach Ablauf von 6 Monaten ab Abschluss dieses Bestandteilen geschlossene Vertrag kann nur Vertrages: schriftlich geändert werden, es bestehen keine mündlichen Nebenvereinbarungen. Die Abschlagszahlung für Hardware-Incentives und andere Vorteile beträgt mindestens EUR 100,- inklusive 20% USt. pro SIM-Karte C:\TEMP\notes0BDDB2\20100624 BVB V 3.0 ENDVERSION.doc
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