"Best of Urology 2020/21" - Mittwoch, 10. März 2021 virtuelle Veranstaltung 18:30 Uhr - Caritas-Krankenhaus St. Josef

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"Best of Urology 2020/21"

                 Mittwoch, 10. März 2021
                 virtuelle Veranstaltung
                 18:30 Uhr
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich lade Sie herzlich zu unserer Online-Veranstaltung

"Best of Urology 2020/21" ein. Warum haben wir ein Online-Format
vorbereitet und warum zu diesem Thema?

Die Einschränkungen durch Covid-19 dauern trotz aller Vorsicht an und ein
Ende ist auch bei größerem Optimismus noch nicht greifbar. Um Sie
weiterhin auf den neuesten Stand halten zu können, haben wir uns für
diese Alternative entschieden.
Ein persönliches Treffen ist nicht zu ersetzen, das ist klar, aber wir haben
ein praktikables Format etabliert, das Information und Austausch zulässt.
Und beides ist nötig in Sachen Uro-Onkologie, denn es hat sich 2020/21
einiges getan.
Ich freue mich darauf, Sie online zu begrüßen und verbleibe derweil mit
lieben Grüßen im Namen unseres gesamten Referenten Teams.

Prof. Dr. med. Maximilian Burger,
Ärztlicher Kursleiter
Direktor Klinik für Urologie
Caritas Krankenhaus St. Josef
Lehrstuhl der Universität Regensburg
AGENDA
Mittwoch, 10. März 2021
18:30 - 18:45 Begrüßung und Einführung ins Thema
               Prof. Maximilian Burger

18:45 - 19:05   Vortrag:
                Update Hodenkarzinom 2020/21
                Prof. Hubert Kübler

19:05 - 19:10   Diskussion und Fragen
                Prof. Hubert Kübler

19:10 - 19:30   Vortrag:
                Update Nierenzellkarzinom 2020/21
                Prof. Peter J. Goebell

19:30 - 19:35   Diskussion und Fragen
                Prof. Peter J. Goebell

19:35 - 19:50   Pause

19:50 - 20:15   Vortrag:
                Update fortgeschrittenes Prostatakarzinom 2020/21
                Prof. Maximilian Burger

20:15 - 20:20   Diskussion und Fragen
                Prof. Maximilian Burger

20:20- 20:40    Vortrag:
                Update fortgeschrittenes Urothelkarzinom 2020/21
                 Prof. Jürgen E. Gschwend

20:40 - 20:45   Diskussion und Fragen
                Prof. Jürgen E. Gschwend

20:45 - 20:50   Lernerfolgskontrolle
                Prof. Maximilian Burger

20:50 - 20:55   Zusammenfassung
                Prof. Maximilian Burger
Ärztliche Kursleitung
Prof. Dr. med. Maximilian Burger-Direktor Klinik für Urologie
Caritas Krankenhaus St. Josef-Lehrstuhl der Universität Regensburg

Bitte nutzen Sie den QR-Code für Ihre Registrierung. Wir bitten um Ihre Zusage bis zum 05.03.21.
Die ärztliche Fortbildungsveranstaltung wird bei der Ärztekammer Berlin zur Zertifizierung eingereicht. Bitte
geben Sie Ihre einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) bei Ihrer Anmeldung an. Die Teilnehmerliste wird
nach der ärztlichen Fortbildungsveranstaltung an die zuständige Ärztekammer übermittelt.

Referenten
Prof. Dr.med. Maximilian Burger
Direktor Klinik für Urologie-Caritas Krankenhaus St. Josef
Lehrstuhl der Universität Regensburg
Univ.-Prof. Dr.med. Jürgen Gschwend
Direktor der Urologischen Klinik und Poliklinik
Universitätsklinikum rechts der Isar der Technischen Universität München
Prof.Dr.med. Hubert Kübler
Klinik und Poliklinik für Urologie und Kinderurologie
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Prof. Dr.med. Peter Goebell
Urologische Klinik Erlangen
Facharzt für Urologie

                                               Registrieren Sie sich hier:

Veranstalter Merck Serono GmbH, Alsfelder Straße 17, 64289 Darmstadt, Germany
                     Pfizer Pharma GmbH, Linkstraße 10, 10785 Berlin, Germany

Diese Veranstaltung findet statt im Rahmen der globalen, strategischen Allianz zwischen Pfizer und Merck KGaA,
                                                                                                                 DEZ2010023

Darmstadt, Germany.

In der Anlage dieser Einladung finden Sie unseren Datenschutzhinweis für Angehörige der Fachkreise gemäß der
DSGVO sowie die internationalen Pfizer Antikorruptionsgrundsätze.
Information nach der Datenschutzgrundverordnung für             erwarten wir von unseren Beratern, Beauftragten und Vertre-
Angehörige der Fachkreise                                       tern oder anderen Unternehmen und Personen („Geschäfts-
                                                                partner”), die in unserem Namen tätig sind, sowie von all
Pfizer verarbeitet personenbezogene Daten unter der Kont-       denjenigen, die im Namen von unseren Geschäftspartnern
rolle der in dieser Einladung genannten Pfizer Gesellschaft.    (z. B. Subunternehmer) für Pfizer tätig sind.
Die ­Daten werden ggf. weltweit innerhalb des Pfizer Konzerns
und mit u  ­nseren Dienstleistern unter entsprechenden Si-      Bestechung von Government Officials:
cherheitsvorkehrungen geteilt, um mit Ihnen zu interagieren
und in Kontakt zu treten, um unser Geschäft im Einklang mit     Die meisten Länder verfügen über Gesetze, die es verbieten,
un­seren gesetzlichen Verpflichtungen zu betreiben, zu sta-     ­einem GO eine Zahlung oder etwas von Wert (direkt oder in­
tistischen Zwecken, zur Vertragserfüllung oder zur Erfüllung     direkt) zu geben, anzubieten oder zu versprechen, um eine
unserer berechtigten Inte­ressen an der Aufrechterhaltung        offi­zielle Handlung und/oder eine hoheitliche Entscheidung
unseres Geschäfts und um Ihnen M    ­ arketing- und Werbe-       zu ­beeinflussen, um Aufträge zu erlangen oder zu behalten.
kommunikation zur Verfügung zu stellen.                         „Government Official“ (GO) soll weit definiert sein und be-
Ihre personenbezogenen Daten werden von Ihnen bei jeder           deutet:
­Ihrer Interaktionen mit Pfizer erhoben sowie von Datenun-      (i)	jeder gewählte oder ernannte Amtsträger/Funktionsträ-
 ternehmen, die Informationsdienste im Gesundheitswesen              ger (z. B. ein Mitarbeiter eines Ministeriums);
 an­bieten, aus öffentlich zugängliche Quellen für professi-
 onelle Informationen oder von (Co-) Marketingpartnern.         (ii)	jeder Angestellte oder jede Person, die für oder im Auf-
 Für ausführlichere Informa­tionen oder wenn Sie sich mit             trag eines Amtsträgers einer öffentlich-rechtlichen Ein-
 uns oder unserem Datenschutzbeauftragten in Verbindung               richtung oder eines privatrechtlichen Unternehmens
 setzen möchten, um Fragen über die Datenverarbeitung zu              handelt, das eine staatliche Aufgabe ausübt bzw. dem
 klären oder um die Ausübung Ihrer Datenschutzrechte gel-             Staat gehört oder von ihm gesteuert wird (z. B. ein An-
 tend zu machen (einschließlich der Geltend­machung eines             gehöriger der Fachkreise, der in einem öffentlich-rechtli-
 Widerspruchs gegen unsere b   ­ erechtigten Interessen oder          chen Krankenhaus angestellt ist oder ein Forscher, der an
 gegebenenfalls um eine Einwilligung zu widerrufen), gehen            einer öffentlich-rechtlichen ­Universität angestellt ist);
 Sie bitte auf den Datenschutzhinweis für Angehörige der        (iii)	jeder Politiker oder Kandidat für ein öffentliches Amt
 Fachkreise im EWR unter https://privacycenter.pfizer.com/­           und/oder Angestellte bzw. jede Person, die für einen sol-
 de/hcp. In diesem finden Sie auch die Bedingungen, unter             chen P­ olitiker oder Kandidaten öffentlich handelt;
 ­welchen wir Zahlungen nach dem Transparenzkodex offen-
  legen.                                                        (iv)	jeder Angestellte oder jede Person, die für oder im Auf-
                                                                      trag einer internationalen Organisation handelt;
ANLAGE: Internationale Pfizer Antikorruptionsgrund-             (v)	jedes Mitglied einer königlichen Familie oder des Mili-
sätze                                                                tärs;
Pfizer weist eine langjährige Unternehmenspolitik auf, die      (vi)	
                                                                     Privatpersonen, die eine öffentlich-rechtliche Einrich-
Be­stechung und Korruption im Rahmen unserer Geschäfts-              tung ­beraten; sowie
tätigkeit in den USA oder im Ausland verbietet. Pfizer hat
sich verpflichtet, Geschäfte mit Integrität sowie ethisch und   (vii)	jede Person, die anderweitig als Amtsträger gemäß den
rechtlich in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Geset-             ­anwendbaren Gesetzen eingestuft wird.
zen und Vorschriften durchzuführen. Dasselbe Engagement
„Staat/Staats-/staatlich und öffentlich-rechtlich“ bezieht sich   • Geschäftspartner und Unternehmen, die im Namen dieser
auf alle Ebenen oder Untergliederungen von staatlichen              Geschäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit
Behörden, hoheitlichen Institutionen oder Körperschaften            für Pfizer handeln, dürfen weder direkt noch indirekt eine
öffentlichen Rechts (d. h. lokal, regional oder national und        korrupte Zahlung an einen Government Official leisten, an-
administrativ, ­legislativ oder exekutiv).                          bieten oder genehmigen oder diesem sonstige Vorteile zu-
                                                                    kommen lassen, um zu versuchen, diesen Government Of-
Da die Bezeichnung „Government Official“ sehr weit gefasst          ficial zu einer hoheit­lichen Handlung oder -entscheidung
ist, besteht die Wahrscheinlichkeit, dass Geschäftspartner          zu bewegen, die Pfizer zum Erlangen oder Behalten von
in ihrem normalen Geschäftsablauf im Namen von Pfizer               Aufträgen verhilft. Geschäftspartner und diejenigen, die
mit einem Govern­ment Official zusammenarbeiten werden.             im Namen dieser Geschäftspartner im Zusammenhang
Beispiels­weise sind in einem öffentlich-rechtlichen Kranken-       mit einer Tätigkeit für ­Pfizer handeln, dürfen, unabhängig
haus angestellte Ärzte „Government Officials“.                      vom Wert, keine Zahlung an einen Government Official
Das US-Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung             leisten oder diesem einen sonstigen Vorteil anbieten, da
im Ausland (U. S. Foreign Corrupt Practices Act; FCPA) verbie-      dies als unlauterer Anreiz für diesen Government Official
tet eine Zahlung an einen Government Official außerhalb der         gelten könnte, um ein Pfizer-Produkt zuzulassen, zu erstat-
USA zu leisten, anzubieten oder zu genehmigen oder diesem           ten, zu verordnen, zu erwerben oder zu empfehlen, das
andere sonstige Vorteile zukommen zu lassen, um zu versu-           Ergebnis einer klinischen Studie zu beeinflussen oder die
chen, diesen Government Official unzulässiger- oder korrup-         Geschäftsaktivitäten von Pfizer anderweitig auf unzulässi-
terweise zu einer hoheitlichen Handlung oder -entscheidung          ge ­Weise zu begünstigen.
zu bewegen, die e­ inem Unternehmen zum Erlangen oder             • Bei der Ausführung von Tätigkeiten für Pfizer müssen
Behalten von A ­ ufträgen oder zu einem sonstigen unlauteren        ­Geschäftspartner und diejenigen, die im Namen dieser
Vorteil verhilft. Der FCPA verbietet auch, dass ein Unterneh-        Geschäftspartner für Pfizer handeln, alle lokalen Gesetze,­
men oder eine Person ein anderes Unternehmen oder eine               Vorschriften oder Arbeitsrichtlinien (einschließlich Anfor-
andere Person beauftragt, ­derartige­­Aktivitäten zu unterneh-       derungen von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, wie
men. Als US-­amerikanisches Unternehmen muss Pfizer den              z. B. ö
                                                                           ­ ffentlich-rechtliche Krankenhäuser oder Forschungs­
FCPA einhalten und kann für Verstöße, die von einem Ge-              institute), welche Bedingungen, Beschränkungen oder
schäftspartner irgendwo auf der Welt begangen werden, zur            Offenlegungsanforderungen in Bezug auf Erstattung,
Verantwortung gezogen werden.                                        finanzielle Unterstützung, Spenden oder Geschenke, die
Grundsätze zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption              Government O     ­ fficials angeboten werden, verstehen und
für die Zusammenarbeit mit öffentlich-rechtlichen Einrich-           einhalten. Ist sich ein Geschäftspartner in Bezug auf die
tungen und Government Officials                                      Zusammenarbeit mit Government Officials unsicher über
                                                                     die Bedeutung oder ­Anwendbarkeit geltender Bedingun-
Geschäftspartner müssen in Bezug auf ihre Zusammenar-                gen, Beschränkungen oder Offenlegungsanforderungen,
beit mit öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und Govern-            sollte sich dieser Geschäftspartner an seinen oder ihren
ment ­Officials die folgenden Grundsätze berücksichtigen             Ansprechpartner bei Pfizer wenden, bevor er oder sie eine
und einhalten:                                                       solche Zusammenarbeit eingeht.
• Geschäftspartner und diejenigen, die im Namen dieser           • Geschäftspartner müssen in Bezug auf ihre Zusammenar-
                     Geschäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit             beit mit privat-rechtlichen Organisationen und Mitarbei-
                     für ­Pfizer handeln, dürfen keine Schmiergeldzahlungen           tern von Pfizer die folgenden Grundsätze berücksichtigen
                     leisten. Eine „Schmiergeldzahlung“ ist eine geringfügige         und einhalten:
                     Zahlung an einen Government Official mit dem Ziel, die
                     Durchführung einer routinemäßigen hoheitlichen Hand-           • Geschäftspartner und diejenigen, die im Namen dieser
                     lung sicherzustellen oder zu beschleunigen. Beispiele für        Geschäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit
                     eine Schmiergeldzahlung sind Zahlungen mit dem Ziel,             für P­ fizer handeln, dürfen weder direkt noch indirekt eine
                     die Bearbeitung von Lizenzen, Genehmigungen oder Visa            korrupte Zahlung an eine Person leisten, anbieten oder ge-
                     zu beschleunigen, bei denen sämtliche Formalitäten in            nehmigen oder dieser sonstige Vorteile zukommen lassen,
                     Ordnung sind. Falls von einem Geschäftspartner oder ei-          um diese Person dazu zu bewegen, Pfizer einen unlauteren
                     ner Person, die im Namen dieses Geschäftspartners im             Geschäftsvorteil zu verschaffen.
                     Zusammenhang mit einer Tätigkeit für Pfizer handelt,           • Geschäftspartner und diejenigen, die im Namen dieser
                     Schmiergeld oder Bestechungsgeld erbeten oder verlangt           Geschäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit
                     wird oder ihm/ihr eine solche Bitte oder Forderung in Zu-        für P­ fizer handeln, dürfen weder direkt noch indirekt eine
                     sammenhang mit seiner/ihrer Arbeit für Pfizer bekannt            Zahlung oder einen sonstigen Vorteil als unlauteren Anreiz
                     wird, muss der Geschäftspartner dies umgehend seiner             im Zusammenhang mit ihrer für Pfizer ausgeführten Ge-
                     oder ihrer Kontaktperson bei P­ fizer melden, bevor weitere      schäftstätigkeit erbitten, annehmen oder erhalten.
                     Schritte unternommen werden.
                                                                                    • Mitarbeiter von Pfizer dürfen keine Geschenke, Dienstleis-
                   Bestechung im geschäftlichen Verkehr                               tungen, Vergünstigungen, Unterhaltungsangebote oder
                   Bestechung und Korruption kann auch in nicht öffent-               sonstige Objekte von höherem Wert von Geschäftspart-
                   lich-rechtlichen Geschäftsbeziehungen auftreten. Die meis-         nern und denjenigen, die im Namen dieser Geschäfts-
                   ten Länder verfügen über Gesetze, die es verbieten, Geld           partner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für Pfizer
                   oder Wertsachen als Gegenleistung für einen unlauteren Ge-         handeln, annehmen. Geschenke von geringfügigem Wert
                   schäftsvorteil anzubieten, zu versprechen, zu geben, einzufor-     sind nur erlaubt, wenn diese unregelmäßig und bei ent-
                   dern, zu erhalten, anzunehmen oder einer solchen Annahme           sprechender Gelegenheit erhalten werden.
                   zuzustimmen. Beispiele für ein solches verbotenes Verhalten      Meldung mutmaßlicher oder tatsächlicher Verstöße
                   sind unter anderem das Angebot unangemessener und
                   teurer Geschenke, großzügige Bewirtung, Schmiergeldzah-          Es wird von Geschäftspartnern und denjenigen, die im Na-
                   lungen oder Investitionsmöglichkeiten zur unlauteren Be-         men dieser Geschäftspartner im Rahmen dieser Zusammen-
                   einflussung des Verkaufs von Waren oder Dienstleistungen.        arbeit mit Pfizer handeln erwartet, mögliche Verstöße gegen
                   Mitarbeiter von Pfizer dürfen Bestechungszahlungen weder         diese ­Anti-Korruptionsgrundsätze oder das Gesetz zu mel-
                   anbieten, zahlen noch erbitten; und wir erwarten von unse-       den. Mögliche Verstöße können dem Pfizer-Ansprechpartner
                   ren Geschäftspartnern und denjenigen, die im Namen dieser        des Geschäftspartners oder per E-Mail der Compliance-Ab-
                   Geschäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für         teilung von Pfizer unter corporate.compliance@pfizer.com
                   Pfizer handeln, ebenfalls diese Grundsätze einzuhalten.          oder per Telefon unter 1-212-733-3026 gemeldet werden.
Stand 01.08.2019

                   Grundsätze zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption
                   für die Zusammenarbeit mit privat-rechtlichen Organisatio-
                   nen und Mitarbeitern von Pfizer
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