Kardio Akademie 2021 EINLADUNG & PROGRAMM - Hybrid-Veranstaltung Samstag, 18. September 2021 - Meet-Pfizer

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Kardio Akademie 2021 EINLADUNG & PROGRAMM - Hybrid-Veranstaltung Samstag, 18. September 2021 - Meet-Pfizer
Kardio Akademie 2021

          EINLADUNG & PROGRAMM

          Samstag, 18. September 2021

          Hybrid-Veranstaltung

                                Mehr Informationen hier
Sehr geehrte Ärztinnen, sehr geehrte Ärzte,

die Kardio Akademie 2021 gibt Ihnen ein Update über die neuesten Daten
im Bereich interventionelle Kardiologie, Früherkennung und Therapie der
Volkskrankheit Vorhofflimmern, sowie neue Daten aus dem Bereich
Thrombosen und Tumor. Wir konnten Experten aus der renommierten
Universitätsklinik Heidelberg als Referenten dafür gewinnen.
Die Experten freuen sich, Sie zu dieser ärztlichen Fortbildung begrüßen zu
dürfen.
Programm
Datum             Samstag, 18. September 2021

Ort               Parkhotel Krone
                  Darmstädterstr 168, 64625 Bensheim
                  oder als Livestream über Webex Events
Referenten

                Prof. Dr. med. Norbert Frey
                Direktor der Klinik für Kardiologie, Angiologie, Pneumologie
                Universitätsklinikum Heidelberg

                 Prof. Dr. med. Dierk Thomas
                 Leitung Elektrophysiologie
                 Universitätsklinikum Heidelberg

                 Prof. Dr. med. Christian Erbel
                 Leitung invasive Angiologie und angiologische Ambulanz
                 Universitätsklinikum Heidelberg

Mit besten Grüßen
Ihre Pfizer Pharma GmbH
im Namen der Allianz Bristol-Myers Squibb und Pfizer
Veranstaltungsablauf
Samstag, 18. September 2021
09:30 - 09:40 Begrüßung und Einführung in das Thema
               Prof. Norbert Frey

09:40 - 10:25   Vortrag und Fallbeispiele:
                Neues aus der interventionellen Kardiologie
                Prof. Norbert Frey

10:25 - 10:30   Pause

10:30 - 11:15   Vortrag und Fallbeispiele:
                (Früh-) Erkennung von Vorhofflimmern:
                Strategien und therapeutischer Nutzen
                Prof. Dierk Thomas

11:15 - 11:20   Pause

11:20 - 12:05   Vortrag und Fallbeispiele:
                Thrombosen und Tumor:
                Neue Daten zur Therapie und aktuelle Leitlinienempfehlung
                Prof. Christian Erbel

12:05 - 12:29   Diskussion
                Prof. Norbert Frey, Prof. Dierk Thomas, Prof. Christian Erbel

 Wenn Sie an der Präsenzveranstaltung teilnehmen wollen:
 Wir buchen nach Anmeldeeingang ein.
 Je nach aktueller COVID-19 Situation und daraus resultierenden
 Teilnehmerzahlbeschränkungen, ist eine Teilnahme ggf. nur noch virtuell
 möglich.
 Bitte senden Sie uns unbedingt die beiliegende FAX Antwort, wenn Sie an
 der Präsenzveranstaltung teilnehmen möchten.

 FAX-Nummer                030 / 55 00 54 526 78
Ärztliche Kursleitung
Prof. Dr. med. Norbert Frey

Sie haben die Möglichkeit an der Veranstaltung vor Ort oder virtuell über
eine Livevideoübertragung teilzunehmen. Je nach aktueller COVID-19
Situation und daraus resultierenden Teilnehmerzahlbeschränkungen, ist
eine Teilnahme ggf. nur virtuell möglich.

Pfizer übernimmt folgende Kosten: Referentenhonorare, Bewirtungskosten,
Druckkosten, Raum- und Technikkosten (Gesamtkosten: 4.643 EUR).
Mögliche Interessenskonflikte des Veranstalters, der Referenten und der
ärztlichen wissenschaftlichen Kursleitung bestehen nicht. Die Inhalte dieser
Veranstaltung werden produkt-/dienstleistungsneutral gestaltet.
Wir bestätigen, dass die wissenschaftliche Leitung und die Referenten
potenzielle Interessenskonflikte gegenüber den Teilnehmern offenlegen.
Es bestehen keine wirtschaftlichen Interessen.
Für diese ärztliche Fortbildungsveranstaltung wird ein Antrag auf Zertifizierung bei der zuständigen
Landesärztekammer gestellt. Die Teilnehmer erhalten nach der Veranstaltung ihre persönlichen
Teilnahmebescheinigungen mit Zertifizierungspunkten für ihr individuelles Fortbildungszertifikat.

Gilt für Präsenzteilnehmer: Bringen Sie bitte Ihren Barcode (Einheitliche Fortbildungsnummer EFN für EIV) Ihrer
zuständigen Ärztekammer mit zur Veranstaltung. Der Barcode-Aufkleber dient der Dokumentation Ihrer
Teilnahme. Die Teilnehmerliste mit den aufgeklebten Barcodes sowie Name und Unterschrift müssen ggf. der
zuständigen Ärztekammer von Pfizer zur Überprüfung vorgelegt werden.

Wir bitten um Ihre Zusage bis zum 15.09.21.

Wenn Sie virtuell teilnehmen möchten:
- Bitte melden Sie ich gerne über folgenden Link an oder scannen Sie den QR-Code
- Sie erhalten Ihre Zugangsdaten automatisch per E-Mail
- Wählen Sie sich rechtzeitig am Veranstaltungstag ein

         www.pfi.sr/kardio-akademie

Veranstalter Pfizer Pharma GmbH, Linkstraße 10, 10785 Berlin
                                                                                                                  DEZ2109016

in Kooperation mit Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA

In der Anlage dieser Einladung finden Sie unseren Datenschutzhinweis für Angehörige der Fachkreise gemäß der
DSGVO sowie die internationalen Pfizer Antikorruptionsgrundsätze.
Anmeldung
Vortragsveranstaltung

Datum:             18.09.2021                                               Uhrzeit:         9:30 Uhr

Ort:               virtuelle Veranstaltung

Thema:             Kardio Akademie 2021

* Bei Registrierung per Link oder QR-Code ist keine weitere Anmeldung erforderlich

       www.pfi.sr/kardio-akademie

* Hiermit melde ich mich verbindlich für die nachstehende Veranstaltung an.

   Name                                                        Vorname

   Straße                                                      PLZ, Ort

   E-Mail Adresse :

   EFN Nummer :

                                                                Stempel

Ort, Datum, Unterschrift

                           Anmeldung an: birgit.kopping@pfizer.com oder FAX: 030 55 00 54 52 678
                                                                                                              DEZ2109016

Veranstalter Pfizer Pharma GmbH, Linkstraße 10, 10785 Berlin
in Kooperation mit Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA
Im Hinblick auf die Erfüllung unserer Informationspflichten nach der DSGVO beachten Sie bitte unseren
Datenschutzhinweis für Angehörige der Fachkreise unter https://privacycenter.pfizer.com/de/hcp
Information nach der Datenschutzgrundverordnung für                   (iii)	jeder Politiker oder Kandidat für ein öffentliches Amt und/
Angehörige der Fachkreise                                                    oder Angestellte bzw. jede Person, die für einen solchen
                                                                             ­Politiker oder Kandidaten öffentlich handelt;
Pfizer verarbeitet personenbezogene Daten unter der Kontrolle
der in dieser Einladung genannten Pfizer Gesellschaft. Die D ­ aten   (iv)	jeder Angestellte oder jede Person, die für oder im Auftrag
werden ggf. weltweit innerhalb des Pfizer Konzerns und mit                  einer internationalen Organisation handelt;
­unseren Dienstleistern unter entsprechenden Sicherheitsvorkeh-
 rungen geteilt, um mit Ihnen zu interagieren und in Kontakt zu       (v)	jedes Mitglied einer königlichen Familie oder des Militärs;
 treten, um unser Geschäft im Einklang mit un­seren gesetzlichen      (vi)	
                                                                           Privatpersonen, die eine öffentlich-rechtliche Einrichtung
 Verpflichtungen zu betreiben, zu statistischen Zwecken, zur Ver-          ­beraten; sowie
 tragserfüllung oder zur Erfüllung unserer berechtigten Inte­ressen
 an der Aufrechterhaltung unseres Geschäfts und um Ihnen              (vii)	jede Person, die anderweitig als Amtsträger gemäß den
 ­Marketing- und Werbekommunikation zur Verfügung zu stellen.               ­anwendbaren Gesetzen eingestuft wird.

Ihre personenbezogenen Daten werden von Ihnen bei jeder ­Ihrer        „Staat/Staats-/staatlich und öffentlich-rechtlich“ bezieht sich auf
Interaktionen mit Pfizer erhoben sowie von Datenunternehmen,          alle Ebenen oder Untergliederungen von staatlichen Behörden,
die Informationsdienste im Gesundheitswesen an­bieten, aus            hoheitlichen Institutionen oder Körperschaften öffentlichen
öffentlich zugängliche Quellen für professionelle Informationen       Rechts (d. h. lokal, regional oder national und administrativ,
oder von (Co-) Marketingpartnern. Für ausführlichere Informa­         ­legislativ oder exekutiv).
tionen oder wenn Sie sich mit uns oder unserem Datenschutzbe-         Da die Bezeichnung „Government Official“ sehr weit gefasst ist,
auftragten in Verbindung setzen möchten, um Fragen über die           besteht die Wahrscheinlichkeit, dass Geschäftspartner in ihrem
Datenverarbeitung zu klären oder um die Ausübung Ihrer Da-            normalen Geschäftsablauf im Namen von Pfizer mit einem
tenschutzrechte geltend zu machen (einschließlich der Geltend­        Govern­ment Official zusammenarbeiten werden. Beispiels­weise
machung eines Widerspruchs gegen unsere ­berechtigten Inter-          sind in einem öffentlich-rechtlichen Krankenhaus angestellte
essen oder gegebenenfalls um eine Einwilligung zu widerrufen),        Ärzte „Government Officials“.
gehen Sie bitte auf den Datenschutzhinweis für Angehörige
der Fachkreise im EWR unter https://privacycenter.pfizer.com/­        Das US-Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung
de/hcp. In diesem finden Sie auch die Bedingungen, unter              im Ausland (U. S. Foreign Corrupt Practices Act; FCPA) verbietet
­welchen wir Zahlungen nach dem Transparenzkodex offenlegen.          eine Zahlung an einen Government Official außerhalb der USA
                                                                      zu leisten, anzubieten oder zu genehmigen oder diesem andere
                                                                      sonstige Vorteile zukommen zu lassen, um zu versuchen, diesen
ANLAGE: Internationale Pfizer Antikorruptionsgrundsätze
                                                                      Government Official unzulässiger- oder korrupterweise zu einer
Pfizer weist eine langjährige Unternehmenspolitik auf, die Be­        hoheitlichen Handlung oder -entscheidung zu bewegen, die
stechung und Korruption im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit          ­einem Unternehmen zum Erlangen oder Behalten von ­Aufträgen
in den USA oder im Ausland verbietet. Pfizer hat sich verpflichtet,    oder zu einem sonstigen unlauteren Vorteil verhilft. Der FCPA ver-
Geschäfte mit Integrität sowie ethisch und rechtlich in Überein-       bietet auch, dass ein Unternehmen oder eine Person ein ande-
stimmung mit allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften               res Unternehmen oder eine andere Person beauftragt, ­derartige­
durchzuführen. Dasselbe Engagement erwarten wir von unseren            ­Aktivitäten zu unternehmen. Als US-­amerikanisches Unterneh-
Beratern, Beauftragten und Vertretern oder anderen Unterneh-            men muss Pfizer den FCPA einhalten und kann für Verstöße, die
men und Personen („Geschäftspartner”), die in unserem Namen             von einem Geschäftspartner irgendwo auf der Welt begangen
tätig sind, sowie von all denjenigen, die im Namen von unseren          werden, zur Verantwortung gezogen werden.
Geschäftspartnern (z. B. Subunternehmer) für Pfizer tätig sind.
                                                                      Grundsätze zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption für
Bestechung von Government Officials:                                  die Zusammenarbeit mit öffentlich-rechtlichen Einrichtungen
                                                                      und Government Officials
Die meisten Länder verfügen über Gesetze, die es verbieten,
­einem GO eine Zahlung oder etwas von Wert (direkt oder in­           Geschäftspartner müssen in Bezug auf ihre Zusammenarbeit mit
 direkt) zu geben, anzubieten oder zu versprechen, um eine            öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und Government ­Officials
 offi­zielle Handlung und/oder eine hoheitliche Entscheidung zu       die folgenden Grundsätze berücksichtigen und einhalten:
 ­beeinflussen, um Aufträge zu erlangen oder zu behalten.
                                                                      • Geschäftspartner und Unternehmen, die im Namen dieser
„Government Official“ (GO) soll weit definiert sein und bedeutet:       Geschäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für
                                                                        Pfizer handeln, dürfen weder direkt noch indirekt eine korrup-
(i)	jeder gewählte oder ernannte Amtsträger/Funktionsträger            te Zahlung an einen Government Official leisten, anbieten
     (z. B. ein Mitarbeiter eines Ministeriums);                        oder genehmigen oder diesem sonstige Vorteile zukommen
(ii)	jeder Angestellte oder jede Person, die für oder im Auftrag       lassen, um zu versuchen, diesen Government Official zu ei-
      eines Amtsträgers einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung        ner hoheit­lichen Handlung oder -entscheidung zu bewegen,
      oder eines privatrechtlichen Unternehmens handelt, das            die Pfizer zum Erlangen oder Behalten von Aufträgen ver-
      eine staatliche Aufgabe ausübt bzw. dem Staat gehört oder         hilft. Geschäftspartner und diejenigen, die im Namen dieser
      von ihm gesteuert wird (z. B. ein Angehöriger der Fachkreise,     Geschäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für
      der in einem öffentlich-rechtlichen Krankenhaus angestellt        ­Pfizer handeln, dürfen, unabhängig vom Wert, keine Zahlung
      ist oder ein Forscher, der an einer öffentlich-rechtlichen         an einen Government Official leisten oder diesem einen sons-
      ­Universität angestellt ist);                                      tigen Vorteil anbieten, da dies als unlauterer Anreiz für die-
sen Government Official gelten könnte, um ein Pfizer-Produkt        Dienstleistungen. Mitarbeiter von Pfizer dürfen Bestechungszah-
                     zuzulassen, zu erstatten, zu verordnen, zu erwerben oder zu         lungen weder anbieten, zahlen noch erbitten; und wir erwarten
                     empfehlen, das Ergebnis einer klinischen Studie zu beeinflus-       von unseren Geschäftspartnern und denjenigen, die im Namen
                     sen oder die Geschäftsaktivitäten von Pfizer anderweitig auf        dieser Geschäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit
                     unzulässige W
                                 ­ eise zu begünstigen.                                  für Pfizer handeln, ebenfalls diese Grundsätze einzuhalten.
                   • Bei der Ausführung von Tätigkeiten für Pfizer müssen                Grundsätze zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption für
                      Geschäftspartner und diejenigen, die im Namen dieser
                      ­                                                                  die Zusammenarbeit mit privat-rechtlichen Organisationen und
                      Geschäftspartner für Pfizer handeln, alle lokalen Gesetze,­        Mitarbeitern von Pfizer
                     Vorschriften oder Arbeitsrichtlinien (einschließlich Anforde-
                     rungen von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, wie z. B.          • Geschäftspartner müssen in Bezug auf ihre Zusammenarbeit
                     ­öffentlich-rechtliche Krankenhäuser oder Forschungs­institute),      mit privat-rechtlichen Organisationen und Mitarbeitern von
                      welche Bedingungen, Beschränkungen oder Offenlegungsan-              Pfizer die folgenden Grundsätze berücksichtigen und einhalten:
                      forderungen in Bezug auf Erstattung, finanzielle Unterstützung,    • Geschäftspartner und diejenigen, die im Namen dieser Ge-
                      Spenden oder Geschenke, die Government ­Officials angebo-            schäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für
                      ten werden, verstehen und einhalten. Ist sich ein Geschäfts-         ­Pfizer handeln, dürfen weder direkt noch indirekt eine korrupte
                      partner in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Government                Zahlung an eine Person leisten, anbieten oder genehmigen
                      Officials unsicher über die Bedeutung oder A    ­ nwendbarkeit        oder dieser sonstige Vorteile zukommen lassen, um diese Per-
                      geltender Bedingungen, Beschränkungen oder Offenlegungs-              son dazu zu bewegen, Pfizer einen unlauteren Geschäftsvorteil
                      anforderungen, sollte sich dieser Geschäftspartner an seinen          zu verschaffen.
                      oder ihren Ansprechpartner bei Pfizer wenden, bevor er oder
                      sie eine solche Zusammenarbeit eingeht.                            • Geschäftspartner und diejenigen, die im Namen dieser Ge-
                                                                                           schäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für
                   • Geschäftspartner und diejenigen, die im Namen dieser Ge-              ­Pfizer handeln, dürfen weder direkt noch indirekt eine Zahlung
                     schäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für                 oder einen sonstigen Vorteil als unlauteren Anreiz im Zusam-
                     ­Pfizer handeln, dürfen keine Schmiergeldzahlungen leisten.            menhang mit ihrer für Pfizer ausgeführten Geschäftstätigkeit
                      Eine „Schmiergeldzahlung“ ist eine geringfügige Zahlung an            erbitten, annehmen oder erhalten.
                      einen Government Official mit dem Ziel, die Durchführung
                      einer routinemäßigen hoheitlichen Handlung sicherzustellen         • Mitarbeiter von Pfizer dürfen keine Geschenke, Dienstleistun-
                      oder zu beschleunigen. Beispiele für eine Schmiergeldzah-            gen, Vergünstigungen, Unterhaltungsangebote oder sonstige
                      lung sind Zahlungen mit dem Ziel, die Bearbeitung von Lizen-         Objekte von höherem Wert von Geschäftspartnern und den-
                      zen, Genehmigungen oder Visa zu beschleunigen, bei denen             jenigen, die im Namen dieser Geschäftspartner im Zusam-
                      sämtliche Formalitäten in Ordnung sind. Falls von einem Ge-          menhang mit einer Tätigkeit für Pfizer handeln, annehmen.
                      schäftspartner oder einer Person, die im Namen dieses Ge-            Geschenke von geringfügigem Wert sind nur erlaubt, wenn
                      schäftspartners im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für Pfi-         diese unregelmäßig und bei entsprechender Gelegenheit er-
                      zer handelt, Schmiergeld oder Bestechungsgeld erbeten oder           halten werden.
                      verlangt wird oder ihm/ihr eine solche Bitte oder Forderung in     Meldung mutmaßlicher oder tatsächlicher Verstöße
                      Zusammenhang mit seiner/ihrer Arbeit für Pfizer bekannt wird,
                      muss der Geschäftspartner dies umgehend seiner oder ihrer          Es wird von Geschäftspartnern und denjenigen, die im Namen
                      Kontaktperson bei P­ fizer melden, bevor weitere Schritte unter-   dieser Geschäftspartner im Rahmen dieser Zusammenarbeit
                      nommen werden.                                                     mit Pfizer handeln erwartet, mögliche Verstöße gegen diese
                                                                                         ­Anti-Korruptionsgrundsätze oder das Gesetz zu melden. Mög-
                   Bestechung im geschäftlichen Verkehr                                   liche Verstöße können dem Pfizer-Ansprechpartner des Ge-
                   Bestechung und Korruption kann auch in nicht öffentlich-recht-         schäftspartners oder per E-Mail der Compliance-Abteilung von
                   lichen Geschäftsbeziehungen auftreten. Die meisten Länder              Pfizer unter corporate.compliance@pfizer.com oder per Telefon
                   verfügen über Gesetze, die es verbieten, Geld oder Wertsachen          unter 1-212-733-3026 gemeldet werden.
                   als Gegenleistung für einen unlauteren Geschäftsvorteil anzu-
                   bieten, zu versprechen, zu geben, einzufordern, zu erhalten, an-
                   zunehmen oder einer solchen Annahme zuzustimmen. Beispiele
                   für ein solches verbotenes Verhalten sind unter anderem das
                   Angebot unangemessener und teurer Geschenke, großzügige
                   Bewirtung, Schmiergeldzahlungen oder Investitionsmöglichkei-
                   ten zur unlauteren Beeinflussung des Verkaufs von Waren oder
Stand 01.08.2019
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