BETREIBER-HYGIENE KONZEPT - ZUR SICHEREN DURCHFÜHRUNG VON VERANSTALTUNGEN IN DER HAUPTSTADTREPRÄSENTANZ DER DEUTSCHEN TELEKOM
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BETREIBER- HYGIENE KONZEPT ZUR SICHEREN DURCHFÜHRUNG VON VERANSTALTUNGEN IN DER HAUPTSTADTREPRÄSENTANZ DER DEUTSCHEN TELEKOM Hauptstadtrepräsentanz der Deutschen Telekom AG im Zusammenhang mit Covid-19
1. Maßnahmen Allgemeines // Organisatorisch S. 04 Hygiene // Einlass S. 05 Check in // Sicherheits- und S. 06 Ordnungspersonal Belüftung der Räume // Produktion S. 07 INHALT 2. Empfehlungen S. 08 Allgemeines Corona Warn-App 3. Quellen S. 10 4. Geänderte Besucherkapazitäten Derzeitige Besucherkapazitäten S. 12 5. Konzept Covid-19 Verdachtsfall S. 13 Handlungsrichtlinie für Veranstalter S. 14 – Planungsstand: 16.04.2021 2
MAßNAHMEN
1. MAßNAHMEN // HSR 01 HYGIENEKONZEPT 02 03 04 05 1.1 Allgemeine Maßnahmen 1.2 Organisatorische Maßnahmen Dieses Dokument soll dem Veranstalter / Nutzer der Eventflächen ▪ Begrenzung der Besucherzahl durch einen Mindestabstand von 1,50 m und der Hauptstadtrepräsentanz der Deutschen Telekom (HSR) zur Unterstützung bei 2m² pro Besucher. der Erstellung seines veranstaltungsbezogenen Hygienekonzeptes dienen. Es werden damit ein Großteil der, von der HSR erforderlichen Informationen, dem ▪ der Betreiber erstellt Bestuhlungsplänen für Veranstaltungen nach gültigen Veranstalter / Nutzer zur Konzepterstellung zur Verfügung gestellt. Vorschriften in enger Abstimmung mit dem Veranstalter. Es gelten mindestens die bundes- und landespezifischen Gesetze und Verordnungen sowie Vorgaben der Berufsgenossenschaften. (Links finden Sie auf ▪ Beide Seiten benennen namentlich einen Ansprechpartner „Hygiene“. Diese der Seite QUELLEN) sind für die ordnungsgemäße Umsetzung der festgelegten Maßnahmen verantwortlich Folgendes ist Grundlage dieses Konzeptes zum Schutz der Gäste und Mitarbeiter des Hauses: ▪ Veranstalter unterweist die Mitarbeitenden über die Hygienemaßnahmen • Maskenpflicht (außer an Sitzplätzen): Alle folgenden Flächen- und ▪ Werkzeug ist zu personalisieren und nicht an Dritte weiterzugeben Personenanzahlen sind daran ausgerichtet. ▪ Ausreichende rechtzeitige Anschaffung und Bevorratung von • Es sind mindestens medizinische Masken zu tragen Schutzausrüstung (Mundschutz, Handschuhe etc.) für Besucher, Künstler und Mitarbeiter • Mindestabstand in Reihen und an Tischen: bitte beachten Sie die jeweils gültige Verordnung zum Thema „Geimpft, Genesen, Getestet“ als Grundvoraussetzung. ▪ Bühnenprogramme zeitlich anpassen um die Verweildauer der Besucher reduzieren • Es ist eine Anwesenheitsdokumentation für jeden Anwesenden inkl. aller Gewerke zu führen. • Die AHA+L+A Regeln sind bitte anzuwenden. Das Konferenzmanagement der HSR steht Ihnen gerne bei Fragen, Wünschen und Anregungen zur Verfügung und wünscht ein erfolgreiche Produktion! – Planungsstand: 25.06.2021 4
1. MAßNAHMEN // HSR 01 HYGIENEKONZEPT 02 03 04 05 1.3 Hygiene Maßnahmen 1.4 Einlasssituation ▪ der Betreiber stellt dem Veranstalter einen Basis- Reinigungsplan ▪ Ein- und Ausgang werden separat verortet für frei _zugängliche Besucherflächen zu Verfügung, in dem die Desinfektion (beispielsweise unter Einbeziehung des Personaleingangs). von oft genutzten Bereichen (wie Stühle (Armlehnen), Tresen, Türgriffe etc.) geregelt ist. ▪ Im Vorfeld jeder VA wird ein individuelles Einlasskonzept erstellt (siehe Beispielplan). ▪ Als Basisleistung stellt der Betreiber Desinfektionsmittel an Zu- und Ausgängen sowie an sanitären Anlagen des Hauses zur Verfügung ▪ Um größere Warteschlangen im Einlassbereich zu vermeiden, ist bei größeren Gästezahlen die Vergabe von individuellen Einlasszeiten zu ▪ Die Kapazität der sanitären Anlagen ist durch die geringeren prüfen Besucheranzahlen ausreichend bemessen. (Zeitfenster-Tickets analog zu Museen). ▪ Innerhalb der Sanitäranlagen sind Urinale und Waschbecken ▪ Anwesenheitsdokumentation für jeden Anwesenden inkl. Gewerke und derart abgesperrt, dass der Mindestabstand gewährleistet ist Betreiber: ▪ Der Zugang zu den sanitären Anlagen kann optional gesteuert werden durch • Vor- und Familienname, Sicherheitsmitarbeiter • Telefonnummer, • Bezirk oder Gemeinde des Wohnortes oder des Ortes des ständigen Aufenthaltes • vollständige Anschrift oder E-Mail-Adresse, • Anwesenheitszeit – Planungsstand: 16.04.2021 5
1. MAßNAHMEN // HSR 01 HYGIENEKONZEPT 02 03 04 05 1.4 Check in/out, Besucherführung 1.5 Sicherheits- und Ordnungspersonal ▪ Ein- und Ausgang können separat verortet werden ▪ Durch die Sicherheitskräfte des Betreibers erhält kein Unbefugter Zutritt zur Location ▪ Der Veranstalter führt eine Anwesenheitsdokumentation für jeden Anwesenden. Der Betreiber behält sich eine Überprüfung des Führens der ▪ Erstellung eines Konzepts einer völlig kontaktlosen Personenkontrolle durch den Dokumentation vor. Veranstalter ▪ Der Veranstalter sollte die Besucherführung personell durch Hostessen, ▪ Der Zugang zu den einzelnen Bereichen, Auflösung von Staus, Sicherheitspersonal etc. unterstützen. Ansammlungen von Personen wird von Mitarbeitern des Betreibers und/oder des Veranstalters kontrolliert. ▪ Der Betreiber stellt dem Veranstalter eine Anzahl digitaler Infostelen und/oder Hinweisschilder an Orten Nutzung zur Verfügung. ▪ Ist eine kontaktlose Kontrolle nicht möglich, müssen Mitarbeiter speziell vor und nach einem Einsatz mit Personenkontakt nachweislich ▪ Wartebereiche an Buffets und Ständen sind gekennzeichnet durch und regelmäßig Covid-19-Tests gemäß der DGUV Vorschrift 6 Tensatoren mit /ohne Unterstützung durch Hostessen. unterzogen werden. ▪ Bei zusätzlichen Personen-, Gepäck- und Taschenkontrollen wird ein gesondertes Konzept entwickelt. – Planungsstand: 16.04.2021 6
1. MAßNAHMEN // HSR 01 HYGIENEKONZEPT 02 03 04 05 1.6 Belüftung der Räume 1.4 Produktion ▪ Die Location verfügt über eine maschinelle Zuluftanlage mit Frischluft, die, ▪ Ein- und Ausgang werden separat verortet je nach Raum, 2,2 - 4 mal pro Stunde einen Austausch der Raumluft gewährleistet. ▪ Arbeitsschutzstandard für SARS-CoV-2 des Bundesministeriums (Exakte Werte können zur Verfügung gestellt werden.) für Arbeit und Soziales beachten ▪ Alle Veranstaltungsräume verfügen über die Möglichkeit der Stoßlüftung. ▪ Der Veranstalter führt eine Anwesenheitsdokumentation für jeden Anwesenden aller Gewerke. ▪ Der Veranstalter ist für die Durchführung von Stoßlüftungen in regelmäßigen Abständen (z.B. nach ca. nach 20 min.) zuständig. ▪ Der Betreiber stellt die Daten seiner Mitarbeiter zur Verfügung. ▪ Optional: Kontrolle des Luftaustausches durch CO2-Meßgeräte ▪ Reinigungs- und Wartungsintervalle der lufttechnischen Gebäudetechnik sind deutlich erhöht und anpasst. – Planungsstand: 16.04.2021 7
2. EMPFEHLUNGEN // KUNDEN & VERANSTALTER 01 02 EMPFEHLUNGEN 03 04 05 3.1 Allgemeines ▪ Erkenntnisse über die Expositionsdauer regelmäßig neu bewerten ▪ Strategie für Kommunikationsmaßnahmen für den Fall einer und regelmäßig die Informationen des Robert-Koch-Instituts abrufen. im Nachhinein festgestellten Covid-19 Ansteckung im Vorfeld erarbeiten. ▪ Besucher müssen MNB grundsätzlich mitbringen. ▪ Veröffentlichung von Informationen über Sicherheitsmaßnahmen ▪ Ausreichende rechtzeitige Anschaffung und Bevorratung von im Vorfeld, um Besucher nicht abzuschrecken, sondern Schutzausrüstung (Mundschutz, Handschuhe etc.) für Besucher, Vertrauen zu schaffen. Künstler und Mitarbeiter. ▪ Unterweisung von Mitarbeitern, Künstlern, Agenturen Fremddienstleitern. ▪ Bühnenprogramme zeitlich anpassen um die Verweildauer der Besucher reduzieren. ▪ Teilnehmermanagement: Nachverfolgung von Infektionsketten durch nummerierte Bestuhlungspläne mit personalisiertem ▪ Zu große Nähe bei der Inszenierung vermeiden. Besuchermanagement/Ticket. ▪ Pausenzeiten verlängern, um zu hohe Besucherdichten in den ▪ Das Konzernlagezentrum ist über festgestellte Infektionen umgehend telefonisch zu Sanitärräumen zu verhindern. informieren. – Planungsstand: 16.04.2021 8
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3. QUELLEN 01 02 03 QUELLEN 04 05 Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei Robert Koch-Institut, Kontaktpersonennachverfolgung bei respiratorischen SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung Erkrankungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/ https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/ Management_Download.pdf?__blob=publicationFile https://www.berlin.de/corona/massnahmen/orientierungshilfe-fuer-gewerbe/ visitBerlin Convention Partner e.V. Am Karlsbad 11 – 10785 Berlin Bundesministerium für Arbeit und Soziales: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard. https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Schwerpunkte/ Download „Hygienerahmenkonzept für sichere Veranstaltungen (Kongresse, B2B- sars-cov-2-arbeitsschutzstandard.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Veranstaltungen u.Ä.)“: Downloads zur Corona-Prävention - Berlin.dehttps://convention.visitberlin.de/eventmanagement-zeiten-von-corona Arbeitsgruppe Veranstaltungssicherheit: // COVID-19 // Die Sicherheit von einer Veranstaltung – Hinweise zur Durchführung. https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Schwerpunkte/sars-cov-2- arbeitsschutzstandard.pdf?__blob=publicationFile&v=1 – Planungsstand: 25.06.2020 10
KONZEPT COVID-19 VERDACHTSFALL
HANDLUNGSRICHTLINIE FÜR VERANSTALTER 01 02 03 04 05 KONZEPT COVID-19 Bei einem Verdachtsfall Covid-19 Ggf. Unterstützung Symptome VOR des Gastes , Passieren des Organisation Check In der ärztlichen der Location Abklärung durch den Gast muss die Veranstalter Location verlassen Information aller Gäste vor Veranstaltung zum Verhalten bei akuter Atemwegssymptomatik Mögliche Symptome NACH Symptome: Passieren des Check In Erhöhte Temperatur der Location Abgeschlagenheit/ Sofortige Isolierung des Müdigkeit Gastes/Verlassen der KONTAKT Husten Location Gesundheitsamt Kopf- und Mitte Gliederschmerzen Sofortige gegenseitige Kapweg 3 Schnupfen Informationen der 13405 Berlin Veranstaltungsleitung 030 / 9018 452 71 Halsschmerzen und des Betreibers Geschmacks- & Geruchsstörungen Sofortige Information des Telekom Konzern- lagezentrums – Planungsstand: 16.04.2021
– Planungsstand: 01.07.2020 13
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