Bewohneraufnahme Teil 2 - Haus St. Josef am Inn

Die Seite wird erstellt Janina Naumann
 
WEITER LESEN
Bewohneraufnahme Teil 2 - Haus St. Josef am Inn
Bewohneraufnahme Teil 2

           Haus St. Josef am Inn

Haus St. Josef am Inn GmbH · Senioren- und Pflegeheim · Innstraße 34 · 6020 Innsbruck · Tel.: 0 512 - 22 4 45 · Fax.: 0 512 - 22 4 45 - 42 99
Bewohneraufnahme Teil 2 - Haus St. Josef am Inn
INHALTSVERZEICHNIS

1.    Grußwort des Geschäftsführers .........................................................................................3

2.    Erforderliche Beilagen....................................................................................................... 4

3.    Heimkosten/Pflegestufen .................................................................................................5

4.    Heimkostendeckung ......................................................................................................... 6

5.    Rechenbeispiel zur Finanzierung eines Heimplatzes ..........................................................7

6.    Was soll ich beim Heimeintritt mitbringen?...................................................................... 9

7.    Information zur Anregung aufBestellung eines Sachwalters ............................................ 10

2    Bewohneraufnahme Teil 2                                                                                        Haus St. Josef am Inn
1. GRUSSWORT DES GESCHÄFTSFÜHRERS

Herzlich willkommen!

Liebe Bewohnerin, lieber Bewohner! Geschätzte Familien!

Die Absicht, in ein Senioren- und Pflegeheim zu gehen, ist nicht immer einfach: Was wird mich
erwarten? Mit welchen Menschen werde ich meinen Alltag teilen? Werde ich mich an die neue
Umgebung gewöhnen können? Solche und andere Fragen bewegen Sie und Ihre Familien.

Das ist uns bewusst und daher möchten wir uns besonders bemühen, Ihnen bei diesem neuen Schritt
in Ihrem Leben stützend zur Seite zu stehen. Wenden Sie sich mit Ihren Anliegen am besten an den
Geschäftsführer, Dr. Juranek, an die Pflegedienstleitung oder an den jeweiligen Wohngruppenleiter
und scheuen Sie sich nicht, so lange nachzufragen und Ihr neues Lebensfeld zu erkunden, bis Ihnen
alles klar ist.

Um sich rascher einleben und wohl fühlen zu können, ist es für Sie hilfreich, die Angebote bewusst
zu nützen, die Ihnen in unserem Haus zur Verfügung stehen: Seien es die täglichen vier Menüs, die
verschiedenen Ausflüge oder die abwechslungsreichen Unterhaltungen in Gemeinschaft mit anderen,
seien es das kommunikative Heimcafé, die einladenden Sitznischen in der Halle oder die
Sonnenterrasse in der frischen Luft, seien es die modernen Fernsehräume, die Promenade am Inn, die
ehrenamtlichen Mitarbeiter oder die wöchentlichen Gottesdienste in der wunderbaren Hauskapelle.
Erfreuen Sie sich an den schönen Seiten des Heimlebens und bringen Sie dadurch auch selbst etwas
Abwechslung und Farbe in Ihren Alltag. Mit der Zeit werden Sie auf diesem Weg mehr und mehr
Menschen in unserem Haus kennen lernen und sich bald daheim fühlen.

In diesem Sinne heiße ich Sie in unserer Heimfamilie recht herzlich willkommen und wünsche
Ihnen ein gutes Sich-Einfinden!

Dr. Christian Juranek (Geschäftsführer)

    Haus St. Josef am Inn                                                 Bewohneraufnahme Teil 2   3
2. ERFORDERLICHE BEILAGEN

    2.1. Dokumente
                Geburtsurkunde
                Staatsbürgerschaftsnachweis (Ersatz: Reisepass, Personalausweis)
                Heiratsurkunde/Sterbeurkunde vom Ehegatten/-gattin
                Meldezettel
                Gerichtsbeschluss über Sachwalterschaft

    2.2. Ärztlicher Fragebogen
                Formular des Haus St. Josef am Inn

    2.3. Einkommensunterlagen
                Einkommensnachweise (Pensionsbestätigungen)
                Bescheid über das Pflegegeld
                Ersparnisse (Sparbuch, Wertpapiere etc.)
                Alimente / Ausgedinge / Mieteinnahmen etc.
                Nachweis Eigentumsbesitz (Kaufvertrag, Grundbuchauszug)
                Übergabe-/Schenkungsvertrag
                Umsatzabfrage Pensionskonto oder Kontoauszüge der letzten 6 Monate inkl.
                aktuellem Kontostand
                Kapital-/Sterbeversicherungen (z.B. Lebensversicherungen, Wiener Verein)
                Private Krankenversicherungen
                (diese werden von den Mindestsicherungsträgern nicht anerkannt und müssen vom
                Heimbewohner aus dem verbliebenen Taschengeld oder von seinen Angehörigen selbst
                bezahlt werden).

    2.4. Sonstiges
                e-Card (bitte in der Wohngruppe zur ärztlichen Abrechnung abgeben)
                Taschengeld von ca. 150,- (für Friseur, Fußpflege, Medikamente …)
                Kaution von 300,- (siehe Heimvertrag)
                Versicherungen: Wir empfehlen Ihnen, die Privathaftpflicht- und die Haushaltsversi-
                cherung (angepasst) weiterzuführen. Persönliche Wertgegenstände sind durch das
                Heim nur dann versichert, wenn diese im Depot des Hauses verwahrt sind. Einfacher
                Diebstahl (Geld, Wertsachen) ist nicht versichert.

4   Bewohneraufnahme Teil 2                                                         Haus St. Josef am Inn
3. HEIMKOSTEN/PFLEGESTUFEN 2021

Haus St. Josef am Inn             Bewohneraufnahme Teil 2   5
4. HEIMKOSTENDECKUNG

        4.1. Pension              4.2. Pflegegeld

    4.3. Einnahmen aus
                               4.4. Mindestsicherung:
         Vermögen

4.1. Pension
80% der Nettopension werden zur Kostendeckung herangezogen.
20% der Nettopension verbleiben als Taschengeld.

4.2. Pflegegeld
Der Antrag wird bei der Pensionsversicherung oder beim Land gestellt. Die Höhe richtet sich
• beim Pflegegeld des Landes: nach der Einstufung des Amtsarztes
• beim Pflegegeld der Pensionsversicherung (des Bundes): nach der Einstufung des jeweiligen
  Vertrauensarztes
Taschengeld:
• Vom gewährten Pflegegeld dürfen unabhängig von der Pflegestufe 46,70 als Taschengeld
  verwendet werden.

4.3. Einnahmen aus Vermögen
Das Vermögen selbst bleibet unangetastet. Einnahmen aus Vermögen (Mieten, hohe Zinsen, ...)
müssen zu 100% eingebracht werden.

4.4. Mindestsicherung
Wenn Pension, Pflegegeld und Ersparnisse nicht ausreichen, um die Heimkosten zu
begleichen, dann übernimmt den offenen Rest die Mindestsicherung.

6    Bewohneraufnahme Teil 2                                                      Haus St. Josef am Inn
5. IHR PERSÖNLICHES RECHENBEISPIEL ZUR
       FINANZIERUNG IHRES HEIMPLATZES
       IHRE PFLEGESTUFE:   IHRE HEIMKOSTEN:

       4.1. Pension               4.2. Pflegegeld

      4.3. Einnahmen           4.4. Mindestsicherung:
      aus Vermögen

                                                         Monatliche                Monatliches
   Ihre persönliche finanzielle Situation / Monat
                                                        Finanzierung               Taschengeld
4.1. Pension
80 % Ihrer Nettopension (Heimkosten)                                    €
20% Ihrer Nettopension (Taschengeld)                                                                  €
13.+14. Lohn verbleiben als Taschengeld

4.2. Pflegegeld
Von Ihrem Pflegegeld bezahlen Sie                                       €
Von Ihrem Pflegegeld verbleiben Ihnen                                                            44,30 €
                                                                                                 46,70

4.3. Mindestsicherung
     Ersparnisse / Mindestsicherung
VonMindestsicherung
Mit  Ersparnissen / Mitbezahlen
                        Mindestsicherung
                                Sie      bezahlen Sie                   €
Summe                                                                   €                             €

                                                                             +13./14.Sonderzahlung
                                                                                                      €

       Haus St. Josef am Inn                                           Bewohneraufnahme Teil 2    7
BEI DEN PFLEGESTUFEN 0,1,2
Die Gemeinde bezahlt die Mindestsicherung

Ansprechpartner in der Gemeinde Innsbruck Stadt ist das Sozialamt
der Stadt Innsbruck, Ing.-Etzel-Straße 5, 6020 Innsbruck

(A – J) Frau Reich:           Tel.: 0512 /5360 DW 9124
(K – Z) Frau Posch:           Tel.: 0512 /5360 DW 9138

BEI DEN PFLEGESTUFEN 3,4,5,6,7
Das Land bezahlt die Mindestsicherung

Ansprechpartner ist das Amt der Tiroler Landesregierung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck

(A – Z) Frau Grissemann Tel.: 0512 /508 - 7669

Bei anderen Gemeinden außerhalb von Innsbruck ist ein Investitionskostenzuschuss von       450,-
inkl. MwSt. pro Monat zu beachten.

8   Bewohneraufnahme Teil 2                                                    Haus St. Josef am Inn
6. WAS SOLL ICH BEIM HEIMEINTRITT MITBRINGEN?
(Folgende Punkte sind als Anhaltspunkte zu verstehen und bedürfen keiner Vollständigkeit)

1. HYGIENEARTIKEL
     Toilettentasche
     Zahnpaste
     Zahnbürste
     Prothesenbecher
     Kukident, Coregatabs, Haftcreme
     Mundspülung
     Kamm, Bürste
     E-Rasierer, Einwegrasierer
     Rasierschaum, Rasierwasser
     Lippenbalsam
     Papiertaschentücher
     Hautcreme

2. BEKLEIDUNG
     Jogginganzug
     Morgenmantel
     Genügend Unterwäsche und Socken, Strumpfhosen
     T-Shirts
     Sonntagsanzug bzw. Sonntagskleid
     Nachthemden
     Wintermantel
     Jacke

3. SCHUHWERK
     Rutschfeste Hausschuhe
     Halbschuhe
     Turnschuhe
     Winterschuhe

4. SONSTIGES
     Brillen und Brillenetui
     Ersatzbatterien für Hörgerät
     Gehhilfen

   Haus St. Josef am Inn                                             Bewohneraufnahme Teil 2   9
7. INFORMATIONSBLATT ZUM ANTRAG AUF
   SACHWALTERSCHAFT

Was ist Sachwalterschaft?

Wenn ein Mensch mit einer geistigen Behinderung oder psychischen Krankheit nicht in der Lage ist,
bestimmte Angelegenheiten selbst zu erledigen, ohne dabei Gefahr zu laufen, benachteiligt zu werden,
braucht er eine gesetzliche Vertretung.

Zunächst wird geklärt, ob es eine Alternative zur Sachwalterschaft gibt. Gibt es keine, kann ein
Sachwalter bestellt werden. Er übernimmt die gesetzliche Vertretung des Betroffenen in denjenigen
Bereichen, in denen der Betroffene sich selbst nicht vertreten kann. In allen anderen Bereichen kann
der Betroffene sein Leben weiterhin weitgehend frei von Einschränkungen gestalten.

Hinweis:
Hirnorganische Störungen durch langjährigen Alkoholkonsum gehören ebenso zu den psychischen
Krankheiten wie Demenz. Körperliche Behinderungen und Suchtkrankheiten sind keine Gründe für
eine Sachwalterschaft. Ein Sachwalter wird frühestens dann bestellt, wenn der Betroffene das 18.
Lebensjahr vollendet hat.

Das Formular für die Anregung auf Bestellung eines Sachwalters finden Sie auf der nächsten Seite. Im
Rahmen der Amtstage (jeden Dienstag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr) kann diese Anregung unter
Anleitung des zuständigen Richters ausgefüllt werden.

Bezirksgericht Innsbruck
Museumstraße 34
A-6020 Innsbruck

10   Bewohneraufnahme Teil 2                                                       Haus St. Josef am Inn
nicht gebührenpflichtig

Ihr Name / Adresse /Telefon

An das

                           Bezirksgericht Innsbruck, Museumstraße 34, 6020 Innsbruck

                      ANREGUNG AUF BESTELLUNG EINES SACHWALTERS

Für den Betroffenen

Familien- und Geburtsname

Geburtstag und -ort

Staatsangehörigkeit und Beruf

Wohnadresse und Telefon

derzeitiger Aufenthalt (Adresse)

 I) GRUND (KRANKHEIT)
Der Betroffene leidet / ist / hatte

II) ANGELEGENHEITEN, welche der Betroffene nicht selbst erledigen kann:

   Haus St. Josef am Inn                                                        Bewohneraufnahme Teil 2   11
C) NÄHERE UMSTÄNDE BEI DEM BETROFFENEN:

1. Einkommen:

2. Vermögen:

     Grundbesitz:                                                         Eigentumswohnung:

     Ersparnisse:

     Sonstiges:

3. allfällige Zahlungsverpflichtungen /Schulden:

4. allfällige Rechtsangelegenheiten (Zivilprozesse, Verträge, usw.)

5. Wer kommt als Sachwalter in Frage: (Name, Geb.-Datum, Anschrift, Telefon)

6. Ist der Betroffene in der Lage, selbst bei Gericht zu erscheinen (Allenfalls in Begleitung)?

              Ort, Datum                                     Unterschrift

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung, wie z.B. Teilnehmer/Innen, verzichtet.
Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter.

12       Bewohneraufnahme Teil 2                                                                                                     Haus St. Josef am Inn
Sie können auch lesen