Bewohneraufnahme Teil 2 - Haus St. Josef am Inn
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Bewohneraufnahme Teil 2 Haus St. Josef am Inn Haus St. Josef am Inn GmbH · Senioren- und Pflegeheim · Innstraße 34 · 6020 Innsbruck · Tel.: 0 512 - 22 4 45 · Fax.: 0 512 - 22 4 45 - 42 99
INHALTSVERZEICHNIS 1. Grußwort des Geschäftsführers .........................................................................................3 2. Erforderliche Beilagen....................................................................................................... 4 3. Heimkosten/Pflegestufen .................................................................................................5 4. Heimkostendeckung ......................................................................................................... 6 5. Rechenbeispiel zur Finanzierung eines Heimplatzes ..........................................................7 6. Was soll ich beim Heimeintritt mitbringen?...................................................................... 9 7. Information zur Anregung aufBestellung eines Sachwalters ............................................ 10 2 Bewohneraufnahme Teil 2 Haus St. Josef am Inn
1. GRUSSWORT DES GESCHÄFTSFÜHRERS Herzlich willkommen! Liebe Bewohnerin, lieber Bewohner! Geschätzte Familien! Die Absicht, in ein Senioren- und Pflegeheim zu gehen, ist nicht immer einfach: Was wird mich erwarten? Mit welchen Menschen werde ich meinen Alltag teilen? Werde ich mich an die neue Umgebung gewöhnen können? Solche und andere Fragen bewegen Sie und Ihre Familien. Das ist uns bewusst und daher möchten wir uns besonders bemühen, Ihnen bei diesem neuen Schritt in Ihrem Leben stützend zur Seite zu stehen. Wenden Sie sich mit Ihren Anliegen am besten an den Geschäftsführer, Dr. Juranek, an die Pflegedienstleitung oder an den jeweiligen Wohngruppenleiter und scheuen Sie sich nicht, so lange nachzufragen und Ihr neues Lebensfeld zu erkunden, bis Ihnen alles klar ist. Um sich rascher einleben und wohl fühlen zu können, ist es für Sie hilfreich, die Angebote bewusst zu nützen, die Ihnen in unserem Haus zur Verfügung stehen: Seien es die täglichen vier Menüs, die verschiedenen Ausflüge oder die abwechslungsreichen Unterhaltungen in Gemeinschaft mit anderen, seien es das kommunikative Heimcafé, die einladenden Sitznischen in der Halle oder die Sonnenterrasse in der frischen Luft, seien es die modernen Fernsehräume, die Promenade am Inn, die ehrenamtlichen Mitarbeiter oder die wöchentlichen Gottesdienste in der wunderbaren Hauskapelle. Erfreuen Sie sich an den schönen Seiten des Heimlebens und bringen Sie dadurch auch selbst etwas Abwechslung und Farbe in Ihren Alltag. Mit der Zeit werden Sie auf diesem Weg mehr und mehr Menschen in unserem Haus kennen lernen und sich bald daheim fühlen. In diesem Sinne heiße ich Sie in unserer Heimfamilie recht herzlich willkommen und wünsche Ihnen ein gutes Sich-Einfinden! Dr. Christian Juranek (Geschäftsführer) Haus St. Josef am Inn Bewohneraufnahme Teil 2 3
2. ERFORDERLICHE BEILAGEN 2.1. Dokumente Geburtsurkunde Staatsbürgerschaftsnachweis (Ersatz: Reisepass, Personalausweis) Heiratsurkunde/Sterbeurkunde vom Ehegatten/-gattin Meldezettel Gerichtsbeschluss über Sachwalterschaft 2.2. Ärztlicher Fragebogen Formular des Haus St. Josef am Inn 2.3. Einkommensunterlagen Einkommensnachweise (Pensionsbestätigungen) Bescheid über das Pflegegeld Ersparnisse (Sparbuch, Wertpapiere etc.) Alimente / Ausgedinge / Mieteinnahmen etc. Nachweis Eigentumsbesitz (Kaufvertrag, Grundbuchauszug) Übergabe-/Schenkungsvertrag Umsatzabfrage Pensionskonto oder Kontoauszüge der letzten 6 Monate inkl. aktuellem Kontostand Kapital-/Sterbeversicherungen (z.B. Lebensversicherungen, Wiener Verein) Private Krankenversicherungen (diese werden von den Mindestsicherungsträgern nicht anerkannt und müssen vom Heimbewohner aus dem verbliebenen Taschengeld oder von seinen Angehörigen selbst bezahlt werden). 2.4. Sonstiges e-Card (bitte in der Wohngruppe zur ärztlichen Abrechnung abgeben) Taschengeld von ca. 150,- (für Friseur, Fußpflege, Medikamente …) Kaution von 300,- (siehe Heimvertrag) Versicherungen: Wir empfehlen Ihnen, die Privathaftpflicht- und die Haushaltsversi- cherung (angepasst) weiterzuführen. Persönliche Wertgegenstände sind durch das Heim nur dann versichert, wenn diese im Depot des Hauses verwahrt sind. Einfacher Diebstahl (Geld, Wertsachen) ist nicht versichert. 4 Bewohneraufnahme Teil 2 Haus St. Josef am Inn
3. HEIMKOSTEN/PFLEGESTUFEN 2021 Haus St. Josef am Inn Bewohneraufnahme Teil 2 5
4. HEIMKOSTENDECKUNG 4.1. Pension 4.2. Pflegegeld 4.3. Einnahmen aus 4.4. Mindestsicherung: Vermögen 4.1. Pension 80% der Nettopension werden zur Kostendeckung herangezogen. 20% der Nettopension verbleiben als Taschengeld. 4.2. Pflegegeld Der Antrag wird bei der Pensionsversicherung oder beim Land gestellt. Die Höhe richtet sich • beim Pflegegeld des Landes: nach der Einstufung des Amtsarztes • beim Pflegegeld der Pensionsversicherung (des Bundes): nach der Einstufung des jeweiligen Vertrauensarztes Taschengeld: • Vom gewährten Pflegegeld dürfen unabhängig von der Pflegestufe 46,70 als Taschengeld verwendet werden. 4.3. Einnahmen aus Vermögen Das Vermögen selbst bleibet unangetastet. Einnahmen aus Vermögen (Mieten, hohe Zinsen, ...) müssen zu 100% eingebracht werden. 4.4. Mindestsicherung Wenn Pension, Pflegegeld und Ersparnisse nicht ausreichen, um die Heimkosten zu begleichen, dann übernimmt den offenen Rest die Mindestsicherung. 6 Bewohneraufnahme Teil 2 Haus St. Josef am Inn
5. IHR PERSÖNLICHES RECHENBEISPIEL ZUR FINANZIERUNG IHRES HEIMPLATZES IHRE PFLEGESTUFE: IHRE HEIMKOSTEN: 4.1. Pension 4.2. Pflegegeld 4.3. Einnahmen 4.4. Mindestsicherung: aus Vermögen Monatliche Monatliches Ihre persönliche finanzielle Situation / Monat Finanzierung Taschengeld 4.1. Pension 80 % Ihrer Nettopension (Heimkosten) € 20% Ihrer Nettopension (Taschengeld) € 13.+14. Lohn verbleiben als Taschengeld 4.2. Pflegegeld Von Ihrem Pflegegeld bezahlen Sie € Von Ihrem Pflegegeld verbleiben Ihnen 44,30 € 46,70 4.3. Mindestsicherung Ersparnisse / Mindestsicherung VonMindestsicherung Mit Ersparnissen / Mitbezahlen Mindestsicherung Sie bezahlen Sie € Summe € € +13./14.Sonderzahlung € Haus St. Josef am Inn Bewohneraufnahme Teil 2 7
BEI DEN PFLEGESTUFEN 0,1,2 Die Gemeinde bezahlt die Mindestsicherung Ansprechpartner in der Gemeinde Innsbruck Stadt ist das Sozialamt der Stadt Innsbruck, Ing.-Etzel-Straße 5, 6020 Innsbruck (A – J) Frau Reich: Tel.: 0512 /5360 DW 9124 (K – Z) Frau Posch: Tel.: 0512 /5360 DW 9138 BEI DEN PFLEGESTUFEN 3,4,5,6,7 Das Land bezahlt die Mindestsicherung Ansprechpartner ist das Amt der Tiroler Landesregierung Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck (A – Z) Frau Grissemann Tel.: 0512 /508 - 7669 Bei anderen Gemeinden außerhalb von Innsbruck ist ein Investitionskostenzuschuss von 450,- inkl. MwSt. pro Monat zu beachten. 8 Bewohneraufnahme Teil 2 Haus St. Josef am Inn
6. WAS SOLL ICH BEIM HEIMEINTRITT MITBRINGEN? (Folgende Punkte sind als Anhaltspunkte zu verstehen und bedürfen keiner Vollständigkeit) 1. HYGIENEARTIKEL Toilettentasche Zahnpaste Zahnbürste Prothesenbecher Kukident, Coregatabs, Haftcreme Mundspülung Kamm, Bürste E-Rasierer, Einwegrasierer Rasierschaum, Rasierwasser Lippenbalsam Papiertaschentücher Hautcreme 2. BEKLEIDUNG Jogginganzug Morgenmantel Genügend Unterwäsche und Socken, Strumpfhosen T-Shirts Sonntagsanzug bzw. Sonntagskleid Nachthemden Wintermantel Jacke 3. SCHUHWERK Rutschfeste Hausschuhe Halbschuhe Turnschuhe Winterschuhe 4. SONSTIGES Brillen und Brillenetui Ersatzbatterien für Hörgerät Gehhilfen Haus St. Josef am Inn Bewohneraufnahme Teil 2 9
7. INFORMATIONSBLATT ZUM ANTRAG AUF SACHWALTERSCHAFT Was ist Sachwalterschaft? Wenn ein Mensch mit einer geistigen Behinderung oder psychischen Krankheit nicht in der Lage ist, bestimmte Angelegenheiten selbst zu erledigen, ohne dabei Gefahr zu laufen, benachteiligt zu werden, braucht er eine gesetzliche Vertretung. Zunächst wird geklärt, ob es eine Alternative zur Sachwalterschaft gibt. Gibt es keine, kann ein Sachwalter bestellt werden. Er übernimmt die gesetzliche Vertretung des Betroffenen in denjenigen Bereichen, in denen der Betroffene sich selbst nicht vertreten kann. In allen anderen Bereichen kann der Betroffene sein Leben weiterhin weitgehend frei von Einschränkungen gestalten. Hinweis: Hirnorganische Störungen durch langjährigen Alkoholkonsum gehören ebenso zu den psychischen Krankheiten wie Demenz. Körperliche Behinderungen und Suchtkrankheiten sind keine Gründe für eine Sachwalterschaft. Ein Sachwalter wird frühestens dann bestellt, wenn der Betroffene das 18. Lebensjahr vollendet hat. Das Formular für die Anregung auf Bestellung eines Sachwalters finden Sie auf der nächsten Seite. Im Rahmen der Amtstage (jeden Dienstag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr) kann diese Anregung unter Anleitung des zuständigen Richters ausgefüllt werden. Bezirksgericht Innsbruck Museumstraße 34 A-6020 Innsbruck 10 Bewohneraufnahme Teil 2 Haus St. Josef am Inn
nicht gebührenpflichtig Ihr Name / Adresse /Telefon An das Bezirksgericht Innsbruck, Museumstraße 34, 6020 Innsbruck ANREGUNG AUF BESTELLUNG EINES SACHWALTERS Für den Betroffenen Familien- und Geburtsname Geburtstag und -ort Staatsangehörigkeit und Beruf Wohnadresse und Telefon derzeitiger Aufenthalt (Adresse) I) GRUND (KRANKHEIT) Der Betroffene leidet / ist / hatte II) ANGELEGENHEITEN, welche der Betroffene nicht selbst erledigen kann: Haus St. Josef am Inn Bewohneraufnahme Teil 2 11
C) NÄHERE UMSTÄNDE BEI DEM BETROFFENEN: 1. Einkommen: 2. Vermögen: Grundbesitz: Eigentumswohnung: Ersparnisse: Sonstiges: 3. allfällige Zahlungsverpflichtungen /Schulden: 4. allfällige Rechtsangelegenheiten (Zivilprozesse, Verträge, usw.) 5. Wer kommt als Sachwalter in Frage: (Name, Geb.-Datum, Anschrift, Telefon) 6. Ist der Betroffene in der Lage, selbst bei Gericht zu erscheinen (Allenfalls in Begleitung)? Ort, Datum Unterschrift Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung, wie z.B. Teilnehmer/Innen, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter. 12 Bewohneraufnahme Teil 2 Haus St. Josef am Inn
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