FUNDAMENTE Das Magazin von Haus und Grund Mallorca
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www.hausundgrundmallorca.com FUNDAMENTE Das Magazin von Haus und Grund Mallorca H&G stellt sich vor Konfliktpotenzial ... Die Lösung ... So funktioniert die ... bei Steuern auf Vermie- ... von Haus & Grund Interessengemeinschaft tung Deutschland-Spanien Mallorca Ausgabe 1 / 2014 Erscheinungsweise: vierteljährlich
2 FUNDAMENTE Ausgabe 1/2014 Die elektronische Mitgliederzeit- schrift von Haus & Grund Mallorca erscheint viermal jährlich. Redaktion: An den Beiträgen dieser Nummer arbeiteten mit: Prof. Dr. Günther Strunk, Benjamin Karten, Eva Heger, Kerstin Ham- margren, Thomas Fitzner, Yvonne Plattes, Asesor Fiscal - Steuerbera- ter Dipl.-Kfm. Willi Plattes Koordination und Schlussredaktion: Thomas Fitzner Gestaltung und Grafiken: Cogneus Design, Marburg (Lahn) Haus & Grund Mallorca SL ©senoldo, Fotolia.com Camí dels Reis, 308 Complejo Can Granada Torre A, 2° E-07010 Palma de Mallorca Balearen, Spanien Tel. +34 971 253 377 Tel. +49 322 299 899 30 info@hausundgrundmallorca.com www.hausundgrundmallorca.com Haftungshinweis: Die Inhalte dieses Magazins dienen ausschließlich zu Informations- zwecken. Für den Inhalt können wir keine Haftung übernehmen, obwohl sie auf Informationen beruhen, die wir als sehr zuverläs- sig erachten. Die Sachlage ändert sich konstant, auch kann der Transfer mit elektronischen Me- dien Änderungen bewirken. Jede Entscheidung bedarf fallbezogener Beratung. Der gesamte Inhalt des Magazins steht unter Urheberrechtsschutz. Leser dürfen den Inhalt für den eigenen Bedarf nutzen, laden, ausdrucken und kopieren. Jegliche Veränderungen, Vervielfältigung, ©fotomek, Fotolia.com Verbreitung oder öffentliche Wie- dergabe des Inhalts oder von Teilen hiervon, egal ob on- oder offline, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung von Haus & Grund Mallorca. Coverfoto: Castillo de Bendinat, Mallorca FUNDAMENTE 1 / 2014 HAUS & GRUND MALLORCA
INHALT Editorial.................................................................................................................. 4 Die Philosophie von Haus & Grund Mallorca......................................................... 5 Partnerunternehmen............................................................................................. 7 Einleitung zu unserem Schwerpunktteil................................................................. 8 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Spanien........................................ 10 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Deutschland................................. 24 Länderübergreifende digitale Lösung..................................................................... 35 Beispielrechnungen................................................................................................ 44 Häufig gestellte Fragen........................................................................................... 48 Neuerscheinungen der Schriftreihe „Mallorca 2030“............................................ 59
4 Ihre Sprache D ie Assoziation, auf die sich der Name des Mitgliedermagazins von „Haus & Grund Mallorca“ bezieht, liegt nahe: Ein Gebäude benötigt ein ebenso gu- tes Fundament wie dessen Erwerb und Betrieb. Was sich im Baulichen auf eine so- lide Grundlage bezieht, sind für den Besitzer vor allem Kenntnisse und Wissen, also zwei Begriffe, die an der Sprache anknüpfen. Schon im vertrau- ten Sprachbereich ist das eine Herausforderung, denn Fachleute, Behörden usw. verwenden zwar die deutsche Sprache, sind aber trotzdem schwer zu verstehen. Das hängt mit der Komplexität der Materie zusammen, oft aber auch mit Kommuni- kationstalent oder -bemühen. Im Ausland verdreifacht sich diese Heraus- forderung. Das „Fachchinesisch“ wird nicht nur in einer fremden Sprache serviert, sondern be- zieht sich auch auf Sachverhalte, die anders sind als zu Hause, etwa die Gesetzgebung. Eine Zielset- zung von „Haus & Grund Mallor- ca“ besteht darin, Verständnis zu erzeugen, Lösungen aufzuzeigen und deutschsprachigen Immobili- enbesitzern dabei zu helfen, Schaden zu vermei- den. Unsere erste Ausgabe – als Probeexemplar für jedermann gratis verfügbar – befasst sich als Schwerpunktnummer mit den Steuerfolgen der Vermietung von Spanien-Immobilien und soll ein Beispiel für dieses Bestreben sein. Thomas Fitzner, Leiter der Öffentlichkeitsarbeit von „Haus & Grund Mallorca“ FUNDAMENTE 1 / 2014 HAUS & GRUND MALLORCA
5 Beirat und Mitarbeiter von „Haus & Grund Mallorca“. Foto: Nele Bendgens/Mallorca Zeitung Information ist Trumpf Die Philosophie von „Haus & Grund Mallorca“ E s benötigt keine empiri- gaben. Das Mitgliedermagazin sche Untersuchung, um „Fundamente“ ist ein Bestandteil das Informationsdefizit dieser Strategie. Tatkräftig unter- als eines der zentralen stützt werden wir dabei auch von Probleme deutschspra- unserem Medienpartner Mallor- chiger Immobilienbesitzer im ca Zeitung. Denn vielfach geht es Ausland zu identifizieren. Jene nicht erstrangig darum, ein Pro- sechs Unternehmen, die auf der blem zu erklären und Lösungen Insel tätig sind und bei der Grün- darzulegen – oftmals besteht die dung von „Haus & Grund Mal- Priorität darin, unsere Mitglieder lorca“ Pate gestanden haben, darauf aufmerksam zu machen erleben in ihrer täglichen Praxis, oder das Bewusstsein dafür zu welchen Schaden der Mangel an erzeugen, dass ein Thema exis- Information anrichten kann. tiert, mit dem sie sich unbedingt beschäftigen sollten. Deshalb versteht die Interes- sengemeinschaft das Informie- Keinesfalls wollen wir den Mal- ren als eine ihrer zentralen Auf- lorca-Liebhabern die Insel oder FUNDAMENTE 1 / 2014 HAUS & GRUND MALLORCA
6 Spanien vermiesen, ganz im Gegenteil: glieder über einen geschützten Zugang Die Beteiligten leben schon lange Jahre im Mitgliederbereich der Website www. hier, einige wurden auf der Insel geboren, hausundgrundmallorca.com verwalten allen gemeinsam ist die Begeisterung für können (im Mitgliedsbeitrag inbegriffen). die Lebensqualität und Schönheit dieses Es erleichtert nicht nur die Administration Fleckens Erde. Doch anders als Touristen dieser Unterlagen, sondern auch den Zu- oder Ferienhausbesitzer stehen sie hier griff bearbeitender Fachkräfte, etwa wenn im Berufsleben und sind mit den Jahren die Frage aufkommt, was denn im soeben zu exzellenten Kennern der landes- und ergangenen Bescheid vom Gemeindeamt regionsspezifischen Aspekte ihrer jeweili- steht und was das für den Empfänger be- gen Fachmaterie gereift. deutet. Ebenso wird der Kommunikati- on per E-Mail eine hohe Priorität einge- Diese Kompetenz – Fachwissen ge- räumt, weil somit Vorgänge, die sich auch paart mit Kenntnissen über die regionalen aufgrund der räumlichen Distanz lange Verhältnisse und Besonderheiten – stellt „Haus & Grund Mallorca“ den Mitglie- dern zur Verfügung, in deren Mutterspra- che. Damit unterscheiden sich die Rah- menbedingungen auch wesentlich von jenen, unter denen die bekannten Haus & Grund-Vereine in Deutschland arbeiten. Deren erwiesene Effizienz und Nützlich- keit ist unser Vorbild, während die Orga- nisation auf die Realität der potenziellen Mitglieder Rücksicht nehmen muss. Eine wichtige Besonderheit ist die geo- grafische Streuung der Mitglieder. Nach- hinziehen können, leichter zu dokumen- dem die Mehrheit der deutschsprachigen tieren und nachzuverfolgen sind. Immobilienbesitzer nicht ständig auf der Insel lebt, muss „Haus & Grund Mallorca“ Solide und regionsbezogene Informa- in der Lage sein, Mitglieder zu betreuen, tion ist auch der Mehrwert, den wir im die bis zu 2.000 Kilometer entfernt ih- selben Mitgliederbereich zum Herunter- ren ständigen Wohnsitz haben. Deshalb laden anbieten. Doch ist „Haus & Grund stützen wir uns verstärkt auf moderne Mallorca“ kein virtuelles Gebilde: Sprech- Kommunikationstechnologien wie bei- stunden in unserem Büro vervollständi- spielsweise den Web-Ordner, ein elekt- gen das Angebot. Mehr erfahren Sie un- ronisches Archiv für Unterlagen, das Mit- ter: www.hausundgrundmallorca.com FUNDAMENTE 1 / 2014 HAUS & GRUND MALLORCA
8 Vermietung in Spanien Einleitung zu unserem Schwerpunktteil P rivater Haus- und Grundbesitz Ländern zu beschäftigen, um unliebsame ist eine der tragenden Säulen Überraschungen zu vermeiden. der europäischen Rechtsord- nungen und darüber hinaus bei Auf den folgenden Seiten beschrei- der privaten Altersvorsorge so- ben wir zunächst die steuerliche Behand- wie der nachhaltigen und generationen- lung der Einkünfte aus Vermietung und übergreifenden Vermögensanlage ein Verpachtung in Spanien sowie der spe- immer wichtigerer Baustein. Diese Aus- zifischen Steuerfolgen der Ferienvermie- sagen treffen auch auf Investitionen von tung. Danach schlüsseln wir die Behand- deutschen Steuerbürgern in Spanien zu. lung derselben Einkünfte in Deutschland auf. Für uns ist es daher ein wichtiges Anlie- gen, sowohl Eigennutzer wie auch Kapital- Mit Beispielsrechnungen verdeut- anleger über die aktuellen Steuergrundla- lichen wir das Dargelegte. Dabei wird gen zu informieren. Die folgenden Artikel klar, dass ein so simpler Vorgang wie die unserer Schwerpunktausgabe richten sich Vermietung einer Immobilie in Spanien an spanische Nichtresidenten, die eine durch einen deutschen Steuerbürger ein Immobilie in Spanien als natürliche Per- immens komplexer Vorgang wird, vor al- son (nicht über eine S.L.) besitzen und in lem dann, wenn der spanische und der Deutschland unbeschränkt steuerpflich- deutsche Steuerberater nicht miteinan- tig sind. Wir geben einen Überblick über der kommunizieren können oder wollen. die derzeitigen Besteuerungstatbestände in den beiden Ländern Deutschland und Spanien, die im Immobilienbereich be- deutsam sind, einschließlich der Neue- rungen, die sich aus der Rechtsprechung ©Marco2811, Fotolia.com und Verwaltungsfestlegungen ergeben. Da ab dem 1. Januar 2015 zwischen Spanien und Deutschland der automati- sche Informationsaustausch vereinbart ist, erscheint es auch sinngebend, sich mit den gesetzlichen Regelungen in beiden FUNDAMENTE 1 / 2014 HAUS & GRUND MALLORCA
9 Diese Komplexität lässt sich jedoch le Detailfragen immer wieder Feinjustie- durchbrechen. „Haus & Grund Mallor- rungen und gelegentlich eine große Än- ca“ stellt eine Bearbeitungslösung vor, derung gibt. Da drei Vorschriftsrahmen die von Beginn weg mit dem Blick auf die zu berücksichtigen sind – die deutschen Steuervorschriften beider Länder funkti- Steuergesetze, die spanischen und das oniert und dem Vermieter die Daten für Doppelbesteuerungsabkommen –, ist den deutschen Steuerberater quasi auf auch in Zukunft mit „wechselhaftem Wet- dem Servierteller liefert. Das bedeutet, ter“ zu rechnen. dass nicht zwei Steuerbüros denselben Vorgang komplett durcharbeiten müssen, was auch aus sprachlichen Gründen eine erhebliche Vereinfachung bedeutet. Am Ende beantworten wir einige allge- meine Fragen zum besseren Verständnis. Wir hoffen, Ihnen damit Einstiegs- und Orientierungswissen zu vermitteln. Und berücksichtigen Sie bitte, dass es für vie- ©fotodo, Fotolia.com FUNDAMENTE 1 / 2014 HAUS & GRUND MALLORCA
10 ©Trueffelpix, Fotolia.com Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Spanien D ie Methode der Ermittlung der wird – die sogenannte touristische Ver- Bemessungsgrundlage richtet mietung. sich ausschließlich nach den ►► aus einer Immobilie, die durch eine geltenden spanischen Vor- juristische nichtresidente Person an schriften, die sich aus dem ständig wechselnde Gäste vermietet Gesetz für steuerliche „Nichtresidenten“ wird – die sogenannte touristische Ver- (IRNR) ergeben. Diese Einkünfte entste- mietung. hen: Die unterschiedliche steuerliche ►► aus einer selbstgenutzten Immobilie Behandlung dieser Vermietungsarten beschreiben wir im Folgenden: ►► aus einer Immobilie, die zu Wohnzwecken vermietet wird Die selbstgenutzte Immobilie ►► aus einer Immobilie, die durch eine Jeweils am 31. Dezember des Folgejah- natürliche nichtresidente Person an res läuft die Frist zur Abgabe der Einkom- ständig wechselnde Gäste vermietet mensteuererklärung für Nichtresidenten FUNDAMENTE 1 / 2014 HAUS & GRUND MALLORCA
11 ab. Nichtresidenten, die ausschließlich selbsgenutztes Immobilieneigentum in Spanien haben, müssen zu diesem Zeitpunkt eine entsprechende Steuerer- klärung beim spanischen Finanzamt ein- reichen. Die wesentlichen Besteuerungskriterien: ©Trueffelpix, Fotolia.com ►► Das spanische Finanzamt betrachtet den fiktiven Nutzungswert eines selbst- genutzten (Zweit-)Hauses als „Einkom- men“ und erhebt dafür Steuern. Nicht betroffen sind also Residenten sowie Ei- ACHTUNG: Der Abzug von Kosten, Zin- gentümer, die ihre Immobilie über eine sen oder Abschreibung ist ausgeschlos- Gesellschaft halten. sen. ►► Die Besteuerung des fiktiven Nut- ►► Auch hier ist die Steuererklärung zungswerts wird durch Artikel 24.5 des im Wege der Selbstveranlagung und Einkommensteuergesetzes für Nichtre- -versteuerung („Autoliquidación“) abzu- sidenten und durch Artikel 87 des Ein- geben, d.h. der Steuerpflichtige hat die kommensteuergesetzes für natürliche Erklärung nicht nur zu erstellen, sondern Personen geregelt. gleichzeitig muss er den von ihm selbst ►► Bemessungsgrundlage für die Er- errechneten Betrag beim Finanzamt mittlung des Nutzungswertes ist grund- einzahlen. sätzlich 1,1 Prozent des Katasterwertes ►► Wenn z.B. eine Immobilie Eheleuten („Valor catastral“). Dieser Wert ist dem zu gleichen Teilen gehört, muss jeder jährlich erteilten gemeindlichen Grund- Ehepartner für seinen Anteil eine eigene steuerbescheid IBI (Impuesto sobre Steuererklärung abgeben. Bienes Inmuebles) zu entnehmen und mit dem deutschen Einheitswert ver- ►► Die einkommensteuerliche Behand- gleichbar. lung eines Nießbrauchrechtes muss ge- sondert betrachtet werden. Von beiden ►► Auf diese Bemessungsgrundlage Parteien (Eigentümer und Nießbrauch- sind seit dem 01.01.2012 Steuern in nehmer) muss nur der Nießbrauchneh- Höhe von 24,75 % zu zahlen. Diese mer eine Einkommensteuererklärung Steuer ist zeitgleich mit der Abgabe (Modelo 210) im Wege der Selbstveran- der Steuererklärung – spätestens am lagung und -versteuerung erstellen. Im 31.12. des Folgejahres – einzubezahlen. FUNDAMENTE 1 / 2014 HAUS & GRUND MALLORCA
12 Artikel „Häufig gestellte Fragen“ haben Nichtresidente Bürger aus Drittstaaten wir an einem Beispiel die Auswirkungen müssen die 24,75 % Steuerbelastung von beschrieben. den Einnahmen errechnen und abführen. Wir beschreiben hier im Folgenden aus- Aktuell hat das spanische Finanzamt schließlich die steuerliche Behandlung noch keine Maßnahmen ergriffen, um die von EU-Bürgern. Steuerpflichtigen, die bisher keine ent- sprechende Erklärung abgegeben haben, Bei der Abschreibung hat man das zu sanktionieren. Sollte das Finanzamt Recht, bis zu 3 % zu wählen. Hat man sich dennoch aktiv werden, können die Stra- aber einmal entschieden, ist man an den fen bis zu 150 % der nicht erklärten Steu- gewählten Satz gebunden. erlast betragen. Deshalb sollte überlegt werden, ob man diesen Sachverhalt bei Es gibt aber auch eine Vielzahl von Un- sich selbst einmal überprüft. terschieden zur Ermittlung in Deutsch- land, wie z.B.: Sobald die Immobilie vererbt oder ver- kauft wird, wird der Sachverhalt der Nich- ►► Gezahlte Umlagen sind nicht in die tabgabe zwingend bekannt. Bemessungsgrundlage einzurechnen. Für Nichtresidenten, die weitere Ein- ►► Größere Erhaltungsaufwände sind künfte in Spanien erzielen, gelten abwei- zu aktivieren und mit dem gewählten chende Regelungen, von denen wir einige Abschreibungssatz in die Kosten zu beschreiben. übernehmen. Die zu Wohnzwecken vermietete ►► Erhaltene oder gezahlte Beträge, Wohnung die sich aus den Berechnungen bzw. Abrechnungen bzgl. der Nebenkosten Wird eine Immobilie zu Wohnzwecken ergeben, sind nicht zu berücksichtigen. vermietet, erfolgt die Ermittlung in etwa so wie die deutsche Ermittlung der Ein- ►► Für die Zeit, in der die Immobilie künfte aus Vermietung & Verpachtung. Die Einnahmen sind als Erlöse zu be- rücksichtigen. Die Ausgaben sind ebenso in Abzug zu bringen. HINWEIS: Diese Re- gelung gilt in Spanien nur für EU-Bürger. ©Pixel, Fotolia.com Spanien musste im Jahre 2009 eine Än- derung dieser Regelung vornehmen, da von der EU eine Klage wegen Ungleich- behandlung von EU-Bürgern drohte. FUNDAMENTE 1 / 2014 HAUS & GRUND MALLORCA
13 nicht zu Wohnzwecken vermietet ist, zig oder mehr Immobilien hätten, so ist muss die Besteuerung erfolgen wie für alle Immobilien für die nichtvermie- unter „Selbstgenutzte Immobilie“ darge- tete Zeit die „Selbstnutzungsbesteue- stellt. D.h. konkret, dass auch für diese rung“ anzusetzen. Zeit die Abschreibung und die (Wer- ►► Zu welchem Zeitpunkt die Immobi- bungs-) Kosten nicht berücksichtigungs- lie erworben oder verkauft wurde, ist fähig sind. im Fall des Verkaufs nach derzeit gel- tendem Recht für spanische Steuerbe- lange insofern relevant, als der Anschaf- fungspreis je nach Haltedauer durch bestimmte Koeffizienten erhöht und somit der zu besteuernde Gewinn ver- mindert wird. Eine besondere Regelung besteht für Immobilien, die vor 1994 erworben wurden, denn bis zu diesem Zeitpunkt gab es auch in Spanien eine ©Trueffelpix, Fotolia.com steuerfreie Veräußerungsmöglichkeit, die in Abhängigkeit zur Haltedauer stand. ►► Der aktuelle Entwurf der Steuerre- form, die per 01.01.2015 in Kraft treten soll und derzeit das parlamentarische ►► Es ist jedes Quartal eine entspre- Verfahren durchläuft – d.h. noch nicht chende Steuererklärung (Modelo 210) beschlossen ist – sieht eine Abschaffung beim Finanzamt einzureichen und die dieser Regelung vor, womit sich für Ver- selbst errechnete Steuer abzuführen. käufer von lange im Besitz gehaltenen Mit der Abgabe der Erklärung zum IV. Immobilien trotz einer ebenfalls geplan- Quartal sind die steuerlichen Pflichten ten Absenkung des Steuersatzes ein erfüllt. Es ist keine separate Jahreserklä- bedeutender Nachteil ergeben kann. rung zu erstellen. ►► Für Deutschland ist die genaue Hal- ►► Am 31.12. des Folgejahres ist auch tedauer weiterhin sehr wichtig, da z.B. eine Jahressteuererklärung mit dem nach 10 Jahren keine Einkommensteuer Modelo 210 einzureichen. In dieser Er- entsteht. Die in Spanien bezahlte Steuer klärung ist für die nicht vermietete Zeit wird aber nicht erstattet, sodass die spa- die „Selbstnutzungssteuer“ (Pkt. 4.1.) zu nische Einkommensteuer die Gesamtbe- errechnen, einzureichen und abzufüh- steuerung darstellt. ren. HINWEIS: Auch wenn Sie z.B. zwan- FUNDAMENTE 1 / 2014 HAUS & GRUND MALLORCA
14 Das Formular 210 und evtl. Strafen Vorgaben für das Modelo 210 muss pro Gast eine Erklärung eingereicht werden! Auf den beiden folgenden Seiten zeigen wir Ihnen einen Ausdruck des Modelos Wer eine fehlerhafte Steuererklärung ein- 210. Wie schon beschrieben muss diese reicht und es entsteht der Steuerbehörde Steuererklärung vom Steuerpflichtigen kein finanzieller Nachteil, kann mit 150 oder dessen Beauftragten ordnungsge- Euro bestraft werden (Artikel 199 allge- mäss ausgefüllt werden. Leider passieren meines Steuergesetz). D.h. selbst wenn der Steuerpflichtige für alle erhaltenen Einkünfte die entsprechende Steuer be- zahlt hat, kann die Behörde ihn dafür be- strafen, dass die Information über jeden einzelnen Gast nicht in der vorgeschrie- benen Weise erklärt worden ist. Darüber hinaus könnte die Behörde auch eine zweite Art von Strafe für jede der nicht eingereichten Erklärungen des Mo- ©AKS, Fotolia.com delo 210 verhängen. Denn die Nichtein- reichung einer verpflichtenden Erklärung ohne finanziellen Schaden für die Behör- de kann mit 200 Euro sanktioniert werden (Artikel 198 allgemeines Steuergesetz). in diesem Zusammenhang sehr häufig Im schlimmsten Fall kann man daher mit Fehler. Eine der größten Fehlerquellen ist jeweils 200 Euro für jedes einzelne der die Unkenntnis darüber, dass für jeden Modelos 210 bestraft werden, das für den „zahlenden Gast“ dessen Daten angege- zweiten und jeden weiteren Gast geson- ben werden müssen. Im Formular (Mode- dert hätte eingereicht werden müssen. lo 210) gibt es nur die Möglichkeit einen einzigen „zahlenden Gast“ einzutragen. Fazit: Wer seine Einkünfte in einem ein- zigen Modelo 210 zusammenfasst und Die Durchführungsverordnung für das erklärt, muss sich über dieses Risiko im Modelo 210 (Orden EHA/3316/2010) er- Klaren sein. Der jeweilige Gast muss ein- öffnet die Möglichkeit, die Einkommen deutig benannt werden, d.h. Name, An- zusammenzufassen und in einem einzi- schrift und – wenn keine NIE vorliegt – gen Formular “Modelo 210” zu deklarie- die Nummer des Personalausweises oder ren, jedoch nur, wenn sie aus derselben Reispasses. Quelle stammen, d.h. vom selben Zah- lungsleistenden. Gemäß den formalen FUNDAMENTE 1 / 2014 HAUS & GRUND MALLORCA
15 Steuererklärung „Modelo“ 210 FUNDAMENTE 1 / 2014 HAUS & GRUND MALLORCA
16 Steuererklärung „Modelo“ 210 FUNDAMENTE 1 / 2014 HAUS & GRUND MALLORCA
17 Die touristisch vermietete Wohnung Bei dieser Art von Vermietung ist eine Grundvoraussetzung, dass man die entsprechenden Genehmigungen von der Tourismusbehörde beantragt und erhalten hat. Voraussetzung – Genehmigung der Tourismusbehörde Aufgrund des neuen Tourismusge- setzes der Balearen 8/2012 vom 19. Juli 2012, in Kraft getreten am 9. Au- gust 2012, ist die touristische Vermie- ©XtravaganT, Fotolia.com tung von Unterkünften, die nicht of- fiziell registriert sind, im Rahmen der Ferienvermietung oder touristischen Nutzung untersagt. Damit eine Unterkunft offiziell re- gistriert werden kann, ist der Vermie- ter (Eigentümer) der jeweiligen Immobilie verpflichtet, eine entsprechende Lizenz Mindestvoraussetzungen für die bei der Tourismusbehörde (Dirección Ge- Beantragung der Lizenz: neral de Turismo) zu beantragen. ►► Maximale Zimmerzahl: 6 Es müssen folgende Kriterien erfüllt sein: ►► Maximale Bettenzahl: 12 Eine Ferienvermietung ist grundsätzlich ►► Bäder: 1 Bad für 3 Betten nur möglich bei: ►► Längste Mietdauer: 2 Monate an eine Partei ►► Alleinstehenden Einfamilienhäusern ►► Folgende Dienstleistungen müssen ►► Doppelhaushälften erbracht werden: Die Vermietung von Wohnungen in Mehr- ►► Periodische Reinigung. d.h. es darf familienhäusern oder Doppelhaushälf- nicht nur eine Reinigung vor Mietbeginn ten, die in verschiedene Wohneinheiten und nach Mietnutzung sein, sondern in unterteilt sind, ist ausdrücklich verboten einem Tagesrhythmus. und wird mit hohen Strafen belegt. FUNDAMENTE 1 / 2014 HAUS & GRUND MALLORCA
18 ►► Bettwäsche – auch hier darf nicht formular) nur ein Wechsel der Bettwäsche vor ►► Beglaubigte Kopie des Personalaus- Mietbeginn und nach Mietnutzung statt- weises, der NIE und der Nachweis der finden, sondern muss im Tagesrhytmus Eigentümerstellung erfolgen. ►► Beschreibung der Immobilie ►► Haushaltswäsche ►► Grundstücksfläche ►► Bereitstellung und Ersatz von all- gemeinem Hausrat, wie Gläser, Teller, ►► Daten über die Lage der Betten, Töpfe, Pfannen etc. Grundfläche der genutzten Räume etc. ►► Instandhaltung der Einrichtungen ►► Adresse der Immobilie ►► Gästebetreuung zu normalen Ge- ►► Beschreibung der Gemeinschafts- schäftszeiten zonen mit Angabe zur Lage für die Eingangshalle, Rezeption, hygienische Einrichtungen, Esszimmer und sonstige Folgende Unterlagen werden benötigt: Einrichtungen (Schwimmbad, Garten, Sauna, etc.) ►► Formular DRIAT (offizielles Antrags- ►► Grundriss ►► Ausgefüllter amt- licher Fragebogen Touristische Vermietung durch eine natürliche Person Sobald diese Lizenz vorliegt, übt man nach spanischen Steuergeset- zen eine gewerbliche Tä- tigkeit aus, die einerseits den Vorschriften der ©Trueffelpix, Fotolia.com Körperschaftsteuer und andererseits auch der Umsatzsteuer unterliegt. Das hat zur Konsequenz, dass man entsprechen- FUNDAMENTE 1 / 2014 HAUS & GRUND MALLORCA
19 de Aufzeichnungen (Buchhaltung) erstel- ►► Modelo 111: Einbehalte / len muss, um die Steuererklärungen zu Quartalserklärungen den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen ►► Modelo 190: Einbehalte / einreichen zu können. Jahreserklärung ►Modelo ► 303: Pro Quartal ist die Umsatzsteuererklärung einzureichen. ►Modelo ► 390: Zum 30. Januar des Folgejahres ist eine Umsatzsteuer- Jahreserklärung einzureichen. Neben diesen Erklärungen ist eine Handels- und Steuerbilanz zu erstel- len und beim Finanzamt und Handels- register einzureichen. Dazu gehören auch die Vorschriften für die Erstellung ©arahan, Fotolia.com der Libros de Actas (Gesellschafterbe- schlüsse), Socios (Gesellschafterver- zeichnis), Contable (jährlich zu erstel- lendes Buchhaltungsbuch, in dem alle Buchungssätze verzeichnet sind). HINWEIS: Wenn bei einer touristi- Das wiederum hat zur Folge, dass die schen Vermietung die „nichtvermiete- Aufzeichnungen mit den Vorschriften der te“ Zeit mit den regionalen und ortstypi- Buchführungspflicht und der gesetzlichen schen Verhältnissen übereinstimmt, wird Regelungen für eine Kapitalgesellschaft, in Spanien für die Zeit des Leerstandes hier einer S.L., übereinstimmen. keine „Selbstnutzung“ angesetzt. Ebenso können die anfallenden Kosten – auch die In diesem Fall müssen folgende Erklä- Abschreibung – ganzjährig berücksichtigt rungen eingereicht werden: werden. Sollten die Leerstandzeiten vom Üblichen abweichen, kann es zu Diskussi- ►► Modelo 200: Jährliche Körperschaft- onen mit dem Finanzamt kommen. Feste steuererklärung Regularien, ab wann eine Selbstnutzung ►► Modelo 202: Jährliche Vorauszah- angesetzt werden muss, gibt es nicht. lungen der Körperschaftsteuer ►► Modelo 206: Das ist die Zahlkarte für das Modelo 200 FUNDAMENTE 1 / 2014 HAUS & GRUND MALLORCA
20 Die Behandlung in Deutschland 14.07.2004). Die Unterscheidung ist ins- besondere für die Frage eines steuerfrei- Ob ausländische Einkünfte – hier die in en Verkaufs nach einer Haltedauer von Spanien ermittelten – negativ oder positiv mehr als 10 Jahren bei VuV-Einkünften sind, ist ausschließlich nach deutschem und einer Steuerpflicht bei gewerblichen Steuerrecht zu bestimmen. Ob dann die Einkünften relevant. Bei der Vermietung „touristische Vermietung“, wie hier be- einzelner Ferienwohnungen kann danach nur ausnahmsweise eine gewerbliche Tätigkeit angenommen werden, zum Beispiel dann, wenn aufgrund eines beson- ders häufigen Wechsels der Mieter eine einem Hotel vergleichbare Or- ganisation vorgehalten werden muss. Wegen der erheblichen steuer- lichen Unterschiede je nach Einkunftsqualifika- ©Trueffelpix, Fotolia.com tion bedarf es einer ge- nauen Prüfung durch den deutschen Steuerberater im Einzelfall. Aber selbst wenn man schrieben, in Deutschland zu berücksich- im Bereich der Vermögensverwaltung, tigungsfähigen Verlusten oder Gewinnen also den Einkünften aus Vermietung und führen kann, muss gesondert gemeinsam Verpachtung ist, stellt sich die entschei- mit dem deutschen Steuerberater recher- dende Frage nach der Einkunftserzielungs- chiert werden. absicht sowie der Berücksichtigung von Werbungskosten bei unvermeidlichem Aus deutscher Sicht hat zunächst eine Leerstand der Ferienwohnung. Hierzu Abgrenzung zwischen Vermögensverwal- gibt es erfreulicherweise in Deutschland tung (dann Einkünfte aus Vermietung und Rechtsprechung, die eine Orientierungs- Verpachtung) und gewerblicher Tätigkeit hilfe bilden. So hat der BFH in seinem der Vermietung von Ferienwohnungen zu Urteil v. 16.4.2013, IX R 26/11 der Auf- erfolgen (siehe BFH-Urteil IX R 69/02 vom fassung widersprochen, dass eine Prog- FUNDAMENTE 1 / 2014 HAUS & GRUND MALLORCA
21 nose, ob sich langfristig ein Einnahmeüberschuss ergibt, nicht erforderlich sei, wenn die tatsächliche Vermietungszeit 75 % der ortsüblichen Vermietungs- zeit übersteigt. Eine hohe Auslastung sei kein aus- ©Trueffelpix, Fotolia.com reichendes Kriterium da- für, dass der Eigentümer das Objekt als Einkunfts- quelle nutzt und private Erwägungen in den Hin- tergrund treten. Der BFH lichen Vermietung der Ferienwohnung vertritt vielmehr die Auffassung, dass die nicht, ist von zeitweiser Selbstnutzung vorbehaltene Selbstnutzung als Indiz für auszugehen. Zwar müssen Sie dann dem eine nicht mit der Einkünfteerzielung zu- Finanzamt Ihre Gewinnerzielungsabsicht sammenhängende Veranlassung zu be- über einen 30-Jahres-Zeitraum nachwei- rücksichtigen ist. Wenn Privatpersonen sen. Jedoch werden die Leerstandzeiten diese Möglichkeit der „touristischen Ver- entsprechend dem Verhältnis der Tage mietung“ nutzen, sollten die Fragen, die der tatsächlichen Selbstnutzung zu den dieses Urteil im konkreten Fall aufwirft, Tagen der tatsächlichen Vermietung auf- in Zusammenarbeit zwischen dem spa- geteilt und entsprechend auch die in der nischen und deutschen Steuerberater im Zeit des Leerstehens entstandenen Woh- Vorfeld geklärt werden. nungsaufwendungen. Das hat zur Folge, dass den bei Leerstand geringeren Mie- Bei einer ausschließlich an wechseln- teinnahmen weniger Werbungskosten de Feriengäste vermieteten und in der gegenüberstehen. übrigen Zeit hierfür dauerhaft bereit- gehaltenen Ferienwohnung wird Über- schusserzielungsabsicht angenommen, Touristische Vermietung durch eine unabhängig davon, ob Sie Ihre Ferien- juristische Person wohnung in Eigenregie oder durch Ein- schalten eines Vermittlers vermieten. In Es wird insbesondere von Anwälten diesem Fall werden die Leerstandzeiten häufig dazu geraten, die Ferienimmobili- der Vermietung zugerechnet. en mit einer deutschen GmbH zu erwer- ben, um der spanischen Erbschaftsteuer Gelingt der Nachweis der ausschließ- zu entgehen. Durch den Kauf der Immo- FUNDAMENTE 1 / 2014 HAUS & GRUND MALLORCA
22 bilie wird dann in Spanien eine steuerli- reserklärung einzureichen. che Betriebsstätte begründet, wenn eine Neben diesen Erklärungen ist eine touristische Vermietung vorliegt. Die Be- Handels- und Steuerbilanz zu erstellen handlung dieser Einkünfte erfolgt nach und beim Finanzamt und Handelsregis- anderen gesetzlichen Vorschriften als die ter einzureichen. Dazu gehören auch die Ermittlung der Einkünfte aus „touristi- Vorschriften für die Erstellung der Libros scher Vermietung durch eine natürliche de Actas (Gesellschafterbeschlüsse), So- Person“, da es sich auch aus spanischer cios (Gesellschafterverzeichnis), Contable Sicht kraft Gesetz um eine „gewerbliche (jährlich zu erstellendes Buchhaltungs- Tätigkeit“ handelt. buch, in dem alle Buchungssätze verzeich- net sind). Das hat zur Konsequenz, dass eine Buchhaltung erstellt werden muss, die Hier weisen wir nur kurz auf einige mit den Vorschriften der Buchführungs- Beispiele für die Behandlung von Kosten pflicht und der gesetzlichen Regelungen hin, die im wirtschaftlichen Verhältnis für eine Kapitalgesellschaft, hier einer zwischen der GmbH in Deutschland und S.L., übereinstimmt. der „Betriebsstätte“ in Spanien steuerlich nicht abzugsfähig sind: In diesem Fall müssen folgende Erklärungen eingereicht werden: ►► Gezahlte Provisionen an die deut- sche GmbH ►► Modelo 200: Jährliche Körperschaft- steuererklärung ►► Personalkosten der deutschen ►► Modelo 202: Jährliche Vorauszah- lungen der Körperschaftsteuer ►► Modelo 206: Das ist die Zahlkarte für das Modelo 200 ►► Modelo 111: Einbehalte / Quartals- erklärungen ►► Modelo 190: Einbehalte / Jahreserklärung ©Schlegelfotos, Fotolia.com ►► Modelo 303: Pro Quartal ist die Um- satzsteuererklärung einzureichen. ►► Modelo 390: Zum 30. Januar des Folgejahres ist eine Umsatzsteuer-Jah- FUNDAMENTE 1 / 2014 HAUS & GRUND MALLORCA
23 GmbH, die an die Betriebsstätte berech- durch das neue Doppelbesteuerungsab- net werden kommen zwischen Deutschland und Spa- nien keine Diskussionen mehr zu befürch- ►► Das eingesetzte Eigenkapital kann ten, sofern die formalen Vorschriften verzinst werden, es handelt sich jedoch erfüllt sind. um nicht abzugsfähige Betriebsausga- ben Wenn es zwingend einer juristischen Hinweise bezüglich der Sinnhaftigkeit Struktur bedarf, sollte die Alternative ei- dieser Struktur ner deutschen GmbH & Co. KG angedacht werden. Da die GmbH & Co. KG aus spa- Die gesetzlichen Vorschriften und die nischer Sicht eine Kapitalgesellschaft ist, Verwaltungsanweisungen, die bei der kann bei einer klugen und durchdachten „touristischen Vermietung durch eine Struktur die Steuerbelastung beim Kom- natürliche Person“ anwendbar sind, wer- manditisten fast halbiert werden. Sie kön- den im Fall der „touristischen Vermietung nen uns gerne darauf ansprechen. durch eine juristische Person“ nicht be- rücksichtigt, da es sich dem Grunde nach schon um „gewerbliche Einkünfte“ han- delt. In diesem Fall sollte sich der Steuer- pflichtige überlegen, ob er nicht eine 100 %ige Tochtergesellschaft der deutschen GmbH gründen sollte. Auf Grundlage langjähriger Erfahrung erwähnen wir an dieser Stelle, dass der Aufwand, der in Deutschland durch die Integration der „Betriebsstättenbilanz“ (Handels- und Steuerbilanz) erforderlich ist, nicht zwin- gend einem entsprechenden Nutzen ge- genübersteht. Ebenfalls müssen Sie sich u. U. der dauerhaften Diskussion mit der deut- schen Finanzverwaltung über das Vorlie- gen von „verdeckten Gewinnausschüttun- gen“ stellen. Wenn Sie die Lösung über eine Tochtergesellschaft wählen, haben Sie diesbezüglich seit dem 1. Januar 2013 FUNDAMENTE 1 / 2014 HAUS & GRUND MALLORCA
24 ©Trueffelpix, Fotolia.com Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Deutschland Grundlagen Daten in Spanien sollten so aufbereitet werden, dass sie nicht nur in Spanien ver- Die Methode der Ermittlung der Be- wendet werden können, sondern auch in messungsgrundlage für spanische Steu- Deutschland. erzwecke ist dem deutschen Finanzamt völlig egal. In Deutschland zählt nur die Aus langjähriger Erfahrung in beiden deutsche Art der Gewinnermittlung mit Ländern mit dem deutschen und spani- Einnahme-Überschussrechnung. schen Steuersystem wissen wir, welche Kommunikationsprobleme zwischen den In Deutschland sind zusätzlich zur „An- beiden Steuerberatern in den jeweiligen lage V“ in der „Anlage AUS“ die spani- Ländern - und somit erhöhte Kosten - ent- schen Vermietungseinkünfte und die in stehen können. Spanien gezahlte Steuer einzutragen. Einkünfte aus Vermietung und Ver- Somit ist es zwingend erforderlich, die pachtung gehören in Deutschland zu den deutschen Vorschriften zu kennen. Die in § 2 Abs. 1 Nr. 6 EStG genannten sieben FUNDAMENTE 1 / 2014 HAUS & GRUND MALLORCA
25 Einkunftsarten und zählen zu den Über- angerechnet werden kann, ist zusätzlich schusseinkünften. Gesetzliche Grundlage die Anlage „AUS – Ausländische Einkünfte der Einkünfte aus Vermietung und Ver- und Steuern“ auszufüllen. pachtung ist § 21 EStG. HINWEIS: Für ausschließlich zu eigenen Die Einkünfte werden durch den Über- Wohnzwecken oder eigenen gewerbli- schuss der Einnahmen über die Wer- chen / beruflichen Zwecken genutzte Ge- bungskosten ermittelt (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 bäude und Gebäudeteile ist keine Anlage EStG). Es sind Überschusseinkünfte und V auszufüllen. Damit ist die in Spanien keine Gewinneinkünfte. Gemäß dieser zu zahlende „Selbstnutzungssteuer“ in gesetzlichen Vorschriften in Deutschland Deutschland nicht anrechenbar und wird sind in der „Anlage V“ zu erklären: auch nicht erstattet. Einkünfte aus ►► einem bebauten Grundstück, z.B. vermietetes Haus, vermietete Eigen- tumswohnung, ►► einem selbstgenutzten eigenen Haus / Eigentumswohnung, wenn ein- zelne Räume vermietet werden, ►► allen Beteiligungen, z.B. Grund- stücks- und Erbengemeinschaften, ©treenabeena, Fotolia.com ►► Untervermietung von gemieteten Räumen, ►► allen unbebauten Grundstücken (z.B. Parkplatz), anderen unbeweglichen Vermögen (z.B. Schiffe) und Sachinbe- griffen (z.B. Geschäftseinrichtung) sowie aus Überlassung von Rechten, z.B. Erb- Folgend haben wir das deutsche For- baurecht, Urheberrechte, Kiesausbeute- mular „Anlage V“ des Jahres 2013 abge- rechte. bildet, deren Aufbau und Inhalte wir dann Die Einkünfte aus weiteren bebauten beispielhaft beschreiben. Grundstücken sind für jedes Grundstück getrennt jeweils in einer weiteren Anlage Anschließend wird die deutsche Anla- V zu erklären. Damit die in Spanien ge- ge „AUS“ aus dem Jahr 2013 dargestellt zahlte Einkommensteuer in Deutschland und beschrieben. FUNDAMENTE 1 / 2014 HAUS & GRUND MALLORCA
26 2013 Name / Gemeinschaft / Körperschaft 1 Anlage V Vorname zur 2 Einkommensteuererklärung lfd. Nr. zur 3 Steuernummer der Anlage Körperschaftsteuererklärung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zur 201300310201 (Bei ausländischen Einkünften: Anlage AUS beachten) Feststellungserklärung Einkünfte aus dem bebauten Grundstück 25 Lage des Grundstücks / der Eigentumswohnung Angeschafft am Straße, Hausnummer 4 TTMMJJJJ Postleitzahl Ort Fertig gestellt am 5 TTMMJJJJ Einheitswert-Aktenzeichen Veräußert / Übertragen am 6 00 53 TTMMJJJJ Das in Zeile 4 bezeichnete Objekt wird ganz oder teilweise 1 = Ja ganz oder teilweise an Angehörige 1 = Ja 7 als Ferienwohnung genutzt 61 2 = Nein zu Wohnzwecken vermietet 62 2 = Nein Gesamt- davon eigengenutzter oder davon 8 wohn- 54 m2 unentgeltlich an Dritte 55 m2 als Ferienwohnung 56 m2 fläche überlassener Wohnraum genutzter Wohnraum Erdgeschoss 1. Obergeschoss 2. Obergeschoss weitere Geschosse EUR Mieteinnahmen ,– 9 für Wohnungen € € € € 01 (ohne Umlagen) Anzahl Wohnfläche Anzahl Wohnfläche Anzahl Wohnfläche Anzahl Wohnfläche 10 m2 m2 m2 m2 für andere Räume 11 (ohne Umlagen / € € € € 02 ,– Umsatzsteuer) Anzahl Wohnfläche 12 Einnahmen für an Angehörige vermietete Wohnungen (ohne Umlagen) m2 03 ,– Umlagen, verrechnet mit Erstattungen (z. B. Wassergeld, Flur- u. Kellerbeleuchtung, Müllabfuhr, Zentralheizung usw.) 13 auf die Zeilen 9 und 11 entfallen 04 ,– 14 auf die Zeile 12 entfallen 05 ,– Vereinnahmte Mieten für frühere Jahre / auf das Kalenderjahr entfallende Mietvorauszahlungen 15 aus Baukostenzuschüssen 06 ,– 16 Einnahmen aus Vermietung von Garagen, Werbeflächen, Grund und Boden für Kioske usw. 07 ,– 17 Vereinnahmte Umsatzsteuer 09 ,– 18 Vom Finanzamt erstattete und ggf. verrechnete Umsatzsteuer Gesamtbetrag 10 ,– Öffentliche Zuschüsse nach dem Wohnraumförderungsgesetz 19 oder zu Erhaltungsaufwendungen, Aufwendungszuschüsse, € Guthabenzinsen aus Bausparverträgen und sonstige Einnahmen davon entfallen auf eigengenutzte oder unentgeltlich an Dritte 20 überlassene Wohnungen lt. Zeile 8 – € = 08 0,– 21 Summe der Einnahmen 0,– 22 Summe der Werbungskosten (Übertrag aus Zeile 50) – 0,– 23 Überschuss (zu übertragen nach Zeile 24) stpfl. Person / Ehemann / = 0,– Lebenspartner(in) A / Gesellschaft Ehefrau / Lebenspartner(in) B EUR EUR 24 Zurechnung des Betrags aus Zeile 23 20 ,– 21 ,– Die Eintragungen in den Zeilen 25 bis 32 sind nur in der ersten Anlage V vorzunehmen. Anteile an Einkünften aus stpfl. Person / Ehemann / (Gemeinschaft, Finanzamt und Steuernummer) Lebenspartner(in) A / Gesellschaft Ehefrau / Lebenspartner(in) B EUR EUR 1. Grundstücksgemeinschaft 25 856 ,– 857 ,– 2. Grundstücksgemeinschaft 26 858 ,– 859 ,– allen weiteren Grundstücksgemeinschaften 27 854 ,– 855 ,– geschlossenen Immobilienfonds 28 874 ,– 875 ,– Gesellschaften / Gemeinschaften / ähnlichen Modellen i. S. d. § 15b EStG 29 ,– ,– 2013AnlV101NET – Aug. 2013 – 2013AnlV101NET 034032_13 Formular: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung FUNDAMENTE 1 / 2014 HAUS & GRUND MALLORCA
27 Steuernummer, lfd. Nr. der Anlage Andere Einkünfte stpfl. Person / Ehemann / Lebenspartner(in) A / Gesellschaft Ehefrau / Lebenspartner(in) B EUR EUR Einkünfte aus Untervermietung von gemieteten 31 Räumen (Berechnung auf besonderem Blatt) 866 ,– 867 ,– Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unbebauter Grundstücke, von anderem unbeweglichen Vermögen, 32 von Sachinbegriffen sowie aus Überlassung von Rechten (Erläuterung auf besonderem Blatt) 852 ,– 853 ,– 201300310202 Werbungskosten Nur ausfüllen, wenn die Aufwendungen für das Abzugsfähige Gebäude nur teilweise Werbungskosten sind aus dem bebauten Grundstück in den Zeilen 4 und 5 Werbungskosten (siehe Anleitung zu den Zeilen 33 bis 49) Ausgaben, die nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängen, Gesamtbetrag wurden durch direkte verhältnis- Zuordnung mäßig EUR ermittelt ermittelt EUR Absetzung für Abnutzung für Gebäude 1 2 3 4 (ohne Beträge in Zeile 34) % 33 linear degressiv % wie 2012 lt.bes. Blatt X 30 ,– Erhöhte Absetzungen nach 34 den §§ 7h, 7i EStG, Schutzbaugesetz wie 2012 lt.bes. Blatt X 31 ,– Absetzung für Abnutzung 35 für bewegliche Wirtschaftsgüter wie 2012 lt.bes. Blatt X 60 ,– Schuldzinsen (ohne Tilgungsbeträge) 36 X 33 ,– Geldbeschaffungskosten (z. B. Schätz-, Notar-, Grundbuchgebühren) 37 X 34 ,– Renten, dauernde Lasten (Einzelangaben auf besonderem Blatt) 38 X 35 ,– 2013 voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen, die 39 direkt zugeordnet werden können × 36 ,– 40 verhältnismäßig zugeordnet werden 37 ,– Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungs- aufwendungen (§§ 11a, 11b EStG, § 82b EStDV) Gesamtaufwand 2013 EUR davon 2013 ab- 41 57 ,– zuziehen X 38 ,– 42 zu berücksichtigender Anteil aus 2009 X 39 ,– 43 aus 2010 X 40 ,– 44 aus 2011 X 41 ,– 45 aus 2012 X 42 ,– Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasserversorgung, Entwässerung, Hausbeleuchtung, Heizung, Warmwasser, Schornstein- reinigung, Hausversicherungen, Hauswart, Treppenreinigung, Fahrstuhl 46 X 52 ,– Verwaltungskosten 47 X 48 ,– Nur bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung: an das 48 Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer × 58 ,– Sonstiges 49 X 49 ,– 50 Summe der Werbungskosten (zu übertragen nach Zeile 22) 0 ,– Nur bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung: in Zeile 50 51 enthaltene Vorsteuerbeträge 59 ,– Zusätzliche Angaben stpfl. Person / Ehemann / Ehefrau / Lebenspartner(in) A Lebenspartner(in) B 2013 vereinnahmte oder bewilligte Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln zu den Anschaffungs- / 52 Herstellungskosten (Erläuterungen auf besonderem Blatt) € € 2013AnlV102NET 2013AnlV102NET Formular: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung FUNDAMENTE 1 / 2014 HAUS & GRUND MALLORCA
28 Erläuterungen zum Formular in Spanien die beschriebene und erläuter- te Steuererklärung „Modelo 210“ mit der In Deutschland sind mittels der „Anla- sogenannten „Selbstnutzungssteuer“ ein- ge V“ folgende Einkünfte zu erklären: zureichen und zu erklären hat. Der Abzug von Werbungskosten in Spanien ist aus- Einkünfte aus geschlossen. ►► einem bebauten Grundstück, z.B. In Deutschland ist für diese in Spanien ein vermietetes Haus oder Eigentums- selbstgenutzte Ferienwohnung oder Feri- wohnung, enhaus keine Steuererklärung auszufüllen ►► einem selbstgenutzten eigenen oder einzureichen. Es bedarf auch keiner Haus / Eigentumswohnung, wenn ein- Mitteilung an das deutsche Finanzamt, zelne Räume vermietet werden, dass der Steuerpflichtige ein Feriendomi- zil in Spanien hat. ►► allen Beteiligungen, z.B. Grund- stücks- oder Erbengemeinschaften, Somit erlangt die in Spanien gezahlte ►► Untervermietung von Räumen, „Selbstnutzungssteuer“ den Charakter ei- ner finalen Gesamtsteuerbelastung. ►► allen unbebauten Grundstücken (z.B. ein Parkplatz) sowie aus Überlas- Lediglich der Verkauf dieser Immobi- sung von Rechten wie z.B. Erbbaurecht. lie kann dazu führen, dass die in Spanien Die Einkünfte sind für jedes einzelne gezahlte „Gewinnsteuer“ auf den Veräu- Grundstück jeweils getrennt in einer eige- ßerungsgewinn eine Anrechnung auf die nen „Anlage V“ zu erklären. In unserem deutsche Steuer bewirkt. Fall stammen die Einkünfte aus Spanien, somit für Deutschland aus dem EU-Aus- land. Zusätzlich zu der „Anlage V“ ist dann noch die „Anlage AUS“ auszufüllen um die in Spanien abgeführte Steuer in Deutsch- land anrechnen zu können. Für ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder eigenen gewerbli- chen / beruflichen Zwecken genutzte Ge- bäude oder Gebäudeteile ist keine „Anla- ge V“ auszufüllen. D.h. konkret, dass der Steuerpflichtige FUNDAMENTE 1 / 2014 HAUS & GRUND MALLORCA
29 Beispielhaft erläutern wir die notwendigen Angaben in der „Anlage V“: Zeile Inhaltliche Beschreibung Anlage V Zeile 6 Hier ist das Einheitswert-Aktenzeichen anzugeben. Da es sich um eine spanische Immobilie handelt, gibt es keinen Einheitswert. Zeile 7 Es muss immer angegeben werden, ob das Objekt als Ferienwohnung genutzt oder an Angehörige zu Wohnzwecken vermietet wird. Zeile 8 Neben der Gesamtwohnfläche sind die eigengenutzten, unentgeltlich an Dritte über- lassenen oder als Ferienwohnung genutzten Flächen gesondert anzuführen. Bei einer vermieteten Ferienwohnung ist auf einem gesonderten Blatt anzugeben, wie viele Tage die Wohnung vermietet, eigengenutzt, unentgeltlich an Dritte überlassen wurde oder leer stand. Zeilen Die erzielten Mieteinnahmen sind auf die einzelnen Geschosse oder Wohnungen 9 - 12 aufzuteilen. Angaben über die Vermietung an nahe Angehörige sind in Zeile 12 gesondert anzugeben. Zeilen Vereinnahmte Umlagen – einschließlich Nachzahlungen – sind stets in voller Höhe 13 + 14 anzugeben. Wenn Umlagen an den Mieter zurückgezahlt werden, ist der Betrag zu vermindern. Zeile 16 Erzielte Einnahmen aus der Vermietung von Solaranlagen, Windkraft und WLAN-Hotspots Zeilen Bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung sind die vereinnahmte Umsatzsteuer und die 17 + 18 erstattete oder verrechnete Umsatzsteuer anzugeben. Zeilen Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln sind im Jahr des Zuflusses als Einnahmen einzu- 19, 20 + tragen. Das gilt auch für Mietzuschüsse über mehrere Jahre hinweg. In Zeile 52 sind 52 Finanzierungszuschüsse zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten einzutragen und von der Bemessungsgrundlage für die AfA abzuziehen. Zeilen Ausgaben, die im Zusammenhang mit einer Wohnung oder einzelnen Räumen anfal- 33 - 51 len, sind nur dann Werbungskosten, wenn aus der Wohnung entsprechende Einnah- men erzielt werden oder in Zukunft erzielt werden sollen. Ausgaben, die im Zusammenhang mit Räumen stehen, die zu beruflichen Zwecken genutzt werden, sind bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht als Werbungskosten absetzbar. Zeilen Bei Fertigstellung des Gebäudes und der erstmaligen Ansetzung von AfA ist eine Ein- 33 - 35 zelaufstellung beizufügen, aus der neben dem gezahlten Rechnungsbetrag auch das Rechnungsdatum, der Gegenstand der Leistung sowie das ausführende Unterneh- men hervorgehen muss. Die Ermittlung muss eine Aufteilung des Kaufpreises in den Anteil für Grund und Boden und Kosten für das Gebäude enthalten. Zeile Die AfA beträgt nach § 7 Abs. 4 EStG für Gebäude, die nach dem 31.12.1924 fertigge- 33 stellt wurden, jährlich 2 % der Anschaffungs- oder Herstellkosten. Davon abweichend kann nach § 7 Abs. 5 EStG für Gebäude die in einem EU-Staat liegen (das ist hier der Fall), degressive AfA angesetzt werden. FUNDAMENTE 1 / 2014 HAUS & GRUND MALLORCA
30 Zeile Gem. § 7h EStG können Maßnahmen i.S.d. § 177 des Baugesetzbuches erhöht 34 abgeschrieben werden. Entsprechendes gilt für Maßnahmen, die der Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung eines Gebäudes dienen, das wegen seiner geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben soll, und zu deren Durchführung sich der Eigentümer neben bestimmten Modernisie- rungsmaßnahmen gegenüber der Gemeinde verpflichtet hat. Das trifft z. B. auf viele Gebäude in der Altstadt von Palma zu. Die AfA beträgt u.a. für diese Gebäude: - 8 Jahre jeweils bis zu 9 % - 4 Jahre jeweils bis zu 7 % Zeile Die AfA für Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind, sind gem. § 7 Abs. 1 EStG nach 35 der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zu bemessen. Zeile Zu den Schuldzinsen gehört auch ein Darlehensabgeld (Damnum, Disagio). Ein 36 Damnum / Disagio kann zum Zeitpunkt der Zahlung abgezogen werden, soweit es marktüblich ist. Von der Marktüblichkeit ist auszugehen, wenn der Zeitraum der Zins- festschreibung mindestens fünf Jahre und das Damnum / Disagio nicht mehr als 5 % beträgt. Zeile Hier werden die Geldbeschaffungskosten (z.B. Vermittlungsprovisionen) angesetzt. 37 Zeilen Bei Erhaltungsaufwendungen ist eine Einzelaufstellung beizufügen, in der neben dem 39 - 45 gezahlten Rechnungsbetrag auch das Rechnungsdatum, der Gegenstand der Leistung sowie das ausführende Unternehmen angegeben sind. Erhaltungsaufwendungen, die nach dem 31.12.2003 begonnen haben und innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung des Gebäudes durchgeführt wurden, erhöhen als anschaffungsnahe Herstellungskosten die Bemessungsgrundlage für die Abschrei- bung des Gebäudes, wenn sie insgesamt mehr als 15 % (Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer) der auf das Gebäude entfallenden Anschaffungskosten ausmachen. Zeile Bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung ist hier die gezahlte und ggf. verrechnete 48 Umsatzsteuer (IVA) einzutragen. Zeile Hier sind z.B. die Gebühren für einen Kabelanschluss oder Wlan-Anschluss 49 einzutragen. FUNDAMENTE 1 / 2014 HAUS & GRUND MALLORCA
31 2013 Name 1 Anlage AUS Vorname Jeder Ehegatte / Lebenspartner 2 mit ausländischen Einkünften hat eine eigene Anlage AUS abzugeben. lfd. Nr. stpfl. Person / Ehemann / 3 Steuernummer der Anlage X Lebenspartner(in) A 201300314201 X Ehefrau / Lebenspartner(in) B Ausländische Einkünfte und Steuern Steuerpflichtige ausländische Einkünfte, die in den Anlagen zur Einkommensteuererklärung enthalten sind und die im Quellenstaat nach dortigem Recht besteuert werden oder für die fiktive ausländische Steuern nach DBA anzurechnen sind – Anrechnung und Abzug ausländischer Steuern – 9 1. Staat / Fonds 10 2. Staat / Fonds 30 3. Staat / Fonds 50 4 Einkünfte (einschließlich der Einkünfte nach § 20 Abs. 2 AStG) Einkunftsquellen Einkunftsquellen Einkunftsquellen – bei mehreren Einkunftsarten: Einzel- 5 angaben bitte auf besonderem Blatt – Enthalten in Anlage(n) 6 und Zeile(n) Einkünfte (einschließlich der EUR EUR EUR 7 gemäß § 3 Nr. 40 und § 3c Abs. 2 EStG steuerfreien Teile) 07 ,– 27 ,– 47 ,– In Zeile 7 enthaltene Einkünfte, 8 für die § 3 Nr. 40 und § 3c Abs. 2 EStG Anwendung finden 08 ,– 28 ,– 48 ,– In Zeile 7 abgezogene 9 ausländische Steuern nach § 34c Abs. 2 EStG 13 ,– 33 ,– 53 ,– In Zeile 7 abgezogene 10 ausländische Steuern nach § 34c Abs. 3 EStG ,– ,– ,– Anzurechnende ausländische Steuern EUR EUR EUR 11 für alle Einkunftsarten (ohne Beträge lt. Zeile 12) 09 ,– 29 ,– 49 ,– 12 bei Einnahmen aus Invest- mentanteilen lt. Zeile 8 12 ,– 32 ,– 52 ,– In den Zeilen 11 und 12 13 enthaltene fiktive auslän- dische Steuern nach DBA ,– ,– ,– Die Eintragungen in den Zeilen 14 bis 19 sind nur in der ersten Anlage AUS vorzunehmen. Pauschal zu besteuernde Einkünfte i. S. d. § 34c Abs. 5 EStG EUR 14 In Zeile 7 nicht enthaltene Einkünfte, für die die Pauschalierung beantragt wird 800 ,– Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 bis 12, 14 AStG (in den Anlagen G, KAP, L, S enthalten) Hinzurechnungsbetrag lt. Feststellung des Finanzamts (zuzüglich der anzurechnenden ausländischen Steuern lt. Zeile 16) EUR Finanzamt und Steuernummer Staat 15 801 ,– 16 Auf Antrag nach § 12 Abs. 1 AStG anzurechnende ausländische Steuern lt. Feststellung 802 ,– 17 Nach § 12 Abs. 3 AStG anzurechnende ausländische Steuern lt. Feststellung 803 ,– Familienstiftungen nach § 15 AStG 18 Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung EUR Bezeichnung, ggf. Finanzamt und Steuernummer Staat 18 158/159 ,– 19 Auf Antrag nach § 15 Abs. 5 i. V. m. § 12 AStG anzurechnende Steuern 160/161 ,– 2013AnlAUS141NET – Aug. 2013 – 2013AnlAUS141NET 034010_13 Das Formular: AUS - Ausländische Einkünfte & Steuern FUNDAMENTE 1 / 2014 HAUS & GRUND MALLORCA
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