FUNDAMENTE Das Magazin von Haus und Grund Mallorca

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FUNDAMENTE Das Magazin von Haus und Grund Mallorca
www.hausundgrundmallorca.com

FUNDAMENTE
        Das Magazin von Haus und Grund Mallorca

H&G stellt sich vor      Konfliktpotenzial ...         Die Lösung ...
So funktioniert die      ... bei Steuern auf Vermie-   ... von Haus & Grund
Interessengemeinschaft   tung Deutschland-Spanien      Mallorca
                                                                       Ausgabe 1 / 2014
                                                        Erscheinungsweise: vierteljährlich
FUNDAMENTE Das Magazin von Haus und Grund Mallorca
2
FUNDAMENTE
Ausgabe 1/2014
Die elektronische Mitgliederzeit-
schrift von Haus & Grund Mallorca
erscheint viermal jährlich.

Redaktion:
An den Beiträgen dieser Nummer
arbeiteten mit:
Prof. Dr. Günther Strunk, Benjamin
Karten, Eva Heger, Kerstin Ham-
margren, Thomas Fitzner, Yvonne
Plattes, Asesor Fiscal - Steuerbera-
ter Dipl.-Kfm. Willi Plattes

Koordination und
Schlussredaktion:
Thomas Fitzner

Gestaltung und Grafiken:
Cogneus Design, Marburg (Lahn)

Haus & Grund Mallorca SL

                                                               ©senoldo, Fotolia.com
Camí dels Reis, 308
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E-07010 Palma de Mallorca
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Tel. +49 322 299 899 30
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bedarf der vorherigen schriftlichen
Genehmigung von Haus & Grund
Mallorca.

Coverfoto:
Castillo de Bendinat, Mallorca

FUNDAMENTE 1 / 2014                    HAUS & GRUND MALLORCA
FUNDAMENTE Das Magazin von Haus und Grund Mallorca
INHALT
Editorial.................................................................................................................. 4
Die Philosophie von Haus & Grund Mallorca......................................................... 5
Partnerunternehmen............................................................................................. 7
Einleitung zu unserem Schwerpunktteil................................................................. 8
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Spanien........................................ 10
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Deutschland................................. 24
Länderübergreifende digitale Lösung..................................................................... 35
Beispielrechnungen................................................................................................ 44
Häufig gestellte Fragen........................................................................................... 48
Neuerscheinungen der Schriftreihe „Mallorca 2030“............................................ 59
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                      Ihre Sprache

                      D
                                  ie Assoziation, auf die sich der Name
                                  des Mitgliedermagazins von „Haus &
                                  Grund Mallorca“ bezieht, liegt nahe:
                                  Ein Gebäude benötigt ein ebenso gu-
                                  tes Fundament wie dessen Erwerb
                      und Betrieb. Was sich im Baulichen auf eine so-
                      lide Grundlage bezieht, sind für den Besitzer vor
                      allem Kenntnisse und Wissen, also zwei Begriffe,
                      die an der Sprache anknüpfen. Schon im vertrau-
                      ten Sprachbereich ist das eine Herausforderung,
                      denn Fachleute, Behörden usw. verwenden zwar
                      die deutsche Sprache, sind aber trotzdem schwer
                      zu verstehen. Das hängt mit der Komplexität der
                      Materie zusammen, oft aber auch mit Kommuni-
                      kationstalent oder -bemühen.

                         Im Ausland verdreifacht sich diese Heraus-
                      forderung. Das „Fachchinesisch“ wird nicht nur
                      in einer fremden Sprache serviert, sondern be-
                                     zieht sich auch auf Sachverhalte,
                                     die anders sind als zu Hause, etwa
                                     die Gesetzgebung. Eine Zielset-
                                     zung von „Haus & Grund Mallor-
                                     ca“ besteht darin, Verständnis zu
                                     erzeugen, Lösungen aufzuzeigen
                                     und deutschsprachigen Immobili-
                      enbesitzern dabei zu helfen, Schaden zu vermei-
                      den. Unsere erste Ausgabe – als Probeexemplar
                      für jedermann gratis verfügbar – befasst sich als
                      Schwerpunktnummer mit den Steuerfolgen der
                      Vermietung von Spanien-Immobilien und soll ein
                      Beispiel für dieses Bestreben sein.

                      Thomas Fitzner, Leiter der Öffentlichkeitsarbeit von
                      „Haus & Grund Mallorca“

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Beirat und Mitarbeiter von „Haus & Grund Mallorca“.                 Foto: Nele Bendgens/Mallorca Zeitung

                        Information ist Trumpf
                        Die Philosophie von „Haus & Grund Mallorca“

                     E
                                  s benötigt keine empiri-   gaben. Das Mitgliedermagazin
                                  sche Untersuchung, um      „Fundamente“ ist ein Bestandteil
                                  das Informationsdefizit    dieser Strategie. Tatkräftig unter-
                                  als eines der zentralen    stützt werden wir dabei auch von
                                  Probleme deutschspra-      unserem Medienpartner Mallor-
                        chiger Immobilienbesitzer im         ca Zeitung. Denn vielfach geht es
                        Ausland zu identifizieren. Jene      nicht erstrangig darum, ein Pro-
                        sechs Unternehmen, die auf der       blem zu erklären und Lösungen
                        Insel tätig sind und bei der Grün-   darzulegen – oftmals besteht die
                        dung von „Haus & Grund Mal-          Priorität darin, unsere Mitglieder
                        lorca“ Pate gestanden haben,         darauf aufmerksam zu machen
                        erleben in ihrer täglichen Praxis,   oder das Bewusstsein dafür zu
                        welchen Schaden der Mangel an        erzeugen, dass ein Thema exis-
                        Information anrichten kann.          tiert, mit dem sie sich unbedingt
                                                             beschäftigen sollten.
                           Deshalb versteht die Interes-
                        sengemeinschaft das Informie-        Keinesfalls wollen wir den Mal-
                        ren als eine ihrer zentralen Auf- lorca-Liebhabern die Insel oder

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Spanien vermiesen, ganz im Gegenteil:      glieder über einen geschützten Zugang
Die Beteiligten leben schon lange Jahre    im Mitgliederbereich der Website www.
hier, einige wurden auf der Insel geboren, hausundgrundmallorca.com verwalten
allen gemeinsam ist die Begeisterung für   können (im Mitgliedsbeitrag inbegriffen).
die Lebensqualität und Schönheit dieses    Es erleichtert nicht nur die Administration
Fleckens Erde. Doch anders als Touristen   dieser Unterlagen, sondern auch den Zu-
oder Ferienhausbesitzer stehen sie hier    griff bearbeitender Fachkräfte, etwa wenn
im Berufsleben und sind mit den Jahren     die Frage aufkommt, was denn im soeben
zu exzellenten Kennern der landes- und     ergangenen Bescheid vom Gemeindeamt
regionsspezifischen Aspekte ihrer jeweili- steht und was das für den Empfänger be-
gen Fachmaterie gereift.                   deutet. Ebenso wird der Kommunikati-
                                           on per E-Mail eine hohe Priorität einge-
   Diese Kompetenz – Fachwissen ge- räumt, weil somit Vorgänge, die sich auch
paart mit Kenntnissen über die regionalen aufgrund der räumlichen Distanz lange
Verhältnisse und Besonderheiten – stellt
„Haus & Grund Mallorca“ den Mitglie-
dern zur Verfügung, in deren Mutterspra-
che. Damit unterscheiden sich die Rah-
menbedingungen auch wesentlich von
jenen, unter denen die bekannten Haus &
Grund-Vereine in Deutschland arbeiten.
Deren erwiesene Effizienz und Nützlich-
keit ist unser Vorbild, während die Orga-
nisation auf die Realität der potenziellen
Mitglieder Rücksicht nehmen muss.

   Eine wichtige Besonderheit ist die geo-
grafische Streuung der Mitglieder. Nach-     hinziehen können, leichter zu dokumen-
dem die Mehrheit der deutschsprachigen       tieren und nachzuverfolgen sind.
Immobilienbesitzer nicht ständig auf der
Insel lebt, muss „Haus & Grund Mallorca“        Solide und regionsbezogene Informa-
in der Lage sein, Mitglieder zu betreuen,    tion ist auch der Mehrwert, den wir im
die bis zu 2.000 Kilometer entfernt ih-      selben Mitgliederbereich zum Herunter-
ren ständigen Wohnsitz haben. Deshalb        laden anbieten. Doch ist „Haus & Grund
stützen wir uns verstärkt auf moderne        Mallorca“ kein virtuelles Gebilde: Sprech-
Kommunikationstechnologien wie bei-          stunden in unserem Büro vervollständi-
spielsweise den Web-Ordner, ein elekt-       gen das Angebot. Mehr erfahren Sie un-
ronisches Archiv für Unterlagen, das Mit-    ter: www.hausundgrundmallorca.com

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Unsere Partnerunternehmen

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Vermietung in Spanien
Einleitung zu unserem Schwerpunktteil

P
         rivater Haus- und Grundbesitz         Ländern zu beschäftigen, um unliebsame
         ist eine der tragenden Säulen         Überraschungen zu vermeiden.
         der europäischen Rechtsord-
         nungen und darüber hinaus bei             Auf den folgenden Seiten beschrei-
         der privaten Altersvorsorge so-       ben wir zunächst die steuerliche Behand-
wie der nachhaltigen und generationen-         lung der Einkünfte aus Vermietung und
übergreifenden Vermögensanlage ein             Verpachtung in Spanien sowie der spe-
immer wichtigerer Baustein. Diese Aus-         zifischen Steuerfolgen der Ferienvermie-
sagen treffen auch auf Investitionen von       tung. Danach schlüsseln wir die Behand-
deutschen Steuerbürgern in Spanien zu.         lung derselben Einkünfte in Deutschland
                                               auf.
   Für uns ist es daher ein wichtiges Anlie-
gen, sowohl Eigennutzer wie auch Kapital-         Mit Beispielsrechnungen verdeut-
anleger über die aktuellen Steuergrundla-      lichen wir das Dargelegte. Dabei wird
gen zu informieren. Die folgenden Artikel      klar, dass ein so simpler Vorgang wie die
unserer Schwerpunktausgabe richten sich        Vermietung einer Immobilie in Spanien
an spanische Nichtresidenten, die eine         durch einen deutschen Steuerbürger ein
Immobilie in Spanien als natürliche Per-       immens komplexer Vorgang wird, vor al-
son (nicht über eine S.L.) besitzen und in     lem dann, wenn der spanische und der
Deutschland unbeschränkt steuerpflich-         deutsche Steuerberater nicht miteinan-
tig sind. Wir geben einen Überblick über       der kommunizieren können oder wollen.
die derzeitigen Besteuerungstatbestände
in den beiden Ländern Deutschland und
Spanien, die im Immobilienbereich be-
deutsam sind, einschließlich der Neue-
rungen, die sich aus der Rechtsprechung
                                                                                           ©Marco2811, Fotolia.com

und Verwaltungsfestlegungen ergeben.

    Da ab dem 1. Januar 2015 zwischen
Spanien und Deutschland der automati-
sche Informationsaustausch vereinbart
ist, erscheint es auch sinngebend, sich mit
den gesetzlichen Regelungen in beiden

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   Diese Komplexität lässt sich jedoch        le Detailfragen immer wieder Feinjustie-
durchbrechen. „Haus & Grund Mallor-           rungen und gelegentlich eine große Än-
ca“ stellt eine Bearbeitungslösung vor,       derung gibt. Da drei Vorschriftsrahmen
die von Beginn weg mit dem Blick auf die      zu berücksichtigen sind – die deutschen
Steuervorschriften beider Länder funkti-      Steuergesetze, die spanischen und das
oniert und dem Vermieter die Daten für        Doppelbesteuerungsabkommen –, ist
den deutschen Steuerberater quasi auf         auch in Zukunft mit „wechselhaftem Wet-
dem Servierteller liefert. Das bedeutet,      ter“ zu rechnen.
dass nicht zwei Steuerbüros denselben
Vorgang komplett durcharbeiten müssen,
was auch aus sprachlichen Gründen eine
erhebliche Vereinfachung bedeutet.
   Am Ende beantworten wir einige allge-
meine Fragen zum besseren Verständnis.

   Wir hoffen, Ihnen damit Einstiegs- und
Orientierungswissen zu vermitteln. Und
berücksichtigen Sie bitte, dass es für vie-

                                                                                          ©fotodo, Fotolia.com

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Einkünfte aus Vermietung und
Verpachtung in Spanien

D
           ie Methode der Ermittlung der   wird – die sogenannte touristische Ver-
           Bemessungsgrundlage richtet     mietung.
           sich ausschließlich nach den
                                           ►► aus einer Immobilie, die durch eine
           geltenden spanischen Vor-
                                           juristische nichtresidente Person an
           schriften, die sich aus dem
                                           ständig wechselnde Gäste vermietet
Gesetz für steuerliche „Nichtresidenten“
                                           wird – die sogenannte touristische Ver-
(IRNR) ergeben. Diese Einkünfte entste-
                                           mietung.
hen:
                                          Die unterschiedliche steuerliche
►► aus einer selbstgenutzten Immobilie Behandlung dieser Vermietungsarten
                                       beschreiben wir im Folgenden:
►► aus einer Immobilie, die zu
Wohnzwecken vermietet wird             Die selbstgenutzte Immobilie
►► aus einer Immobilie, die durch eine     Jeweils am 31. Dezember des Folgejah-
natürliche nichtresidente Person an        res läuft die Frist zur Abgabe der Einkom-
ständig wechselnde Gäste vermietet         mensteuererklärung für Nichtresidenten

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ab. Nichtresidenten, die ausschließlich
selbsgenutztes     Immobilieneigentum
in Spanien haben, müssen zu diesem
Zeitpunkt eine entsprechende Steuerer-
klärung beim spanischen Finanzamt ein-
reichen.

Die wesentlichen Besteuerungskriterien:

                                                                                       ©Trueffelpix, Fotolia.com
►► Das spanische Finanzamt betrachtet
den fiktiven Nutzungswert eines selbst-
genutzten (Zweit-)Hauses als „Einkom-
men“ und erhebt dafür Steuern. Nicht
betroffen sind also Residenten sowie Ei-
                                           ACHTUNG: Der Abzug von Kosten, Zin-
gentümer, die ihre Immobilie über eine
                                           sen oder Abschreibung ist ausgeschlos-
Gesellschaft halten.
                                           sen.
►► Die Besteuerung des fiktiven Nut-
                                           ►► Auch hier ist die Steuererklärung
zungswerts wird durch Artikel 24.5 des
                                           im Wege der Selbstveranlagung und
Einkommensteuergesetzes für Nichtre-
                                           -versteuerung („Autoliquidación“) abzu-
sidenten und durch Artikel 87 des Ein-
                                           geben, d.h. der Steuerpflichtige hat die
kommensteuergesetzes für natürliche
                                           Erklärung nicht nur zu erstellen, sondern
Personen geregelt.
                                           gleichzeitig muss er den von ihm selbst
►► Bemessungsgrundlage für die Er-         errechneten Betrag beim Finanzamt
mittlung des Nutzungswertes ist grund-     einzahlen.
sätzlich 1,1 Prozent des Katasterwertes
                                           ►► Wenn z.B. eine Immobilie Eheleuten
(„Valor catastral“). Dieser Wert ist dem
                                           zu gleichen Teilen gehört, muss jeder
jährlich erteilten gemeindlichen Grund-
                                           Ehepartner für seinen Anteil eine eigene
steuerbescheid IBI (Impuesto sobre
                                           Steuererklärung abgeben.
Bienes Inmuebles) zu entnehmen und
mit dem deutschen Einheitswert ver-        ►► Die einkommensteuerliche Behand-
gleichbar.                                 lung eines Nießbrauchrechtes muss ge-
                                           sondert betrachtet werden. Von beiden
►► Auf diese Bemessungsgrundlage
                                           Parteien (Eigentümer und Nießbrauch-
sind seit dem 01.01.2012 Steuern in
                                           nehmer) muss nur der Nießbrauchneh-
Höhe von 24,75 % zu zahlen. Diese
                                           mer eine Einkommensteuererklärung
Steuer ist zeitgleich mit der Abgabe
                                           (Modelo 210) im Wege der Selbstveran-
der Steuererklärung – spätestens am
                                           lagung und -versteuerung erstellen. Im
31.12. des Folgejahres – einzubezahlen.

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Artikel „Häufig gestellte Fragen“ haben    Nichtresidente Bürger aus Drittstaaten
wir an einem Beispiel die Auswirkungen     müssen die 24,75 % Steuerbelastung von
beschrieben.                               den Einnahmen errechnen und abführen.
                                           Wir beschreiben hier im Folgenden aus-
   Aktuell hat das spanische Finanzamt
                                           schließlich die steuerliche Behandlung
noch keine Maßnahmen ergriffen, um die
                                           von EU-Bürgern.
Steuerpflichtigen, die bisher keine ent-
sprechende Erklärung abgegeben haben,
                                              Bei der Abschreibung hat man das
zu sanktionieren. Sollte das Finanzamt
                                           Recht, bis zu 3 % zu wählen. Hat man sich
dennoch aktiv werden, können die Stra-
                                           aber einmal entschieden, ist man an den
fen bis zu 150 % der nicht erklärten Steu-
                                           gewählten Satz gebunden.
erlast betragen. Deshalb sollte überlegt
werden, ob man diesen Sachverhalt bei
                                              Es gibt aber auch eine Vielzahl von Un-
sich selbst einmal überprüft.
                                           terschieden zur Ermittlung in Deutsch-
                                           land, wie z.B.:
   Sobald die Immobilie vererbt oder ver-
kauft wird, wird der Sachverhalt der Nich-
                                            ►► Gezahlte Umlagen sind nicht in die
tabgabe zwingend bekannt.
                                            Bemessungsgrundlage einzurechnen.
  Für Nichtresidenten, die weitere Ein-     ►► Größere Erhaltungsaufwände sind
künfte in Spanien erzielen, gelten abwei-   zu aktivieren und mit dem gewählten
chende Regelungen, von denen wir einige     Abschreibungssatz in die Kosten zu
beschreiben.                                übernehmen.
Die zu Wohnzwecken vermietete               ►► Erhaltene oder gezahlte Beträge,
Wohnung                                     die sich aus den Berechnungen bzw.
                                            Abrechnungen bzgl. der Nebenkosten
   Wird eine Immobilie zu Wohnzwecken
                                            ergeben, sind nicht zu berücksichtigen.
vermietet, erfolgt die Ermittlung in etwa
so wie die deutsche Ermittlung der Ein-     ►► Für die Zeit, in der die Immobilie
künfte aus Vermietung & Verpachtung.

   Die Einnahmen sind als Erlöse zu be-
rücksichtigen. Die Ausgaben sind ebenso
in Abzug zu bringen. HINWEIS: Diese Re-
gelung gilt in Spanien nur für EU-Bürger.
                                                                                        ©Pixel, Fotolia.com

Spanien musste im Jahre 2009 eine Än-
derung dieser Regelung vornehmen, da
von der EU eine Klage wegen Ungleich-
behandlung von EU-Bürgern drohte.

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                            nicht zu Wohnzwecken vermietet ist,           zig oder mehr Immobilien hätten, so ist
                            muss die Besteuerung erfolgen wie             für alle Immobilien für die nichtvermie-
                            unter „Selbstgenutzte Immobilie“ darge-       tete Zeit die „Selbstnutzungsbesteue-
                            stellt. D.h. konkret, dass auch für diese     rung“ anzusetzen.
                            Zeit die Abschreibung und die (Wer-
                                                                          ►► Zu welchem Zeitpunkt die Immobi-
                            bungs-) Kosten nicht berücksichtigungs-
                                                                          lie erworben oder verkauft wurde, ist
                            fähig sind.
                                                                          im Fall des Verkaufs nach derzeit gel-
                                                                          tendem Recht für spanische Steuerbe-
                                                                          lange insofern relevant, als der Anschaf-
                                                                          fungspreis je nach Haltedauer durch
                                                                          bestimmte Koeffizienten erhöht und
                                                                          somit der zu besteuernde Gewinn ver-
                                                                          mindert wird. Eine besondere Regelung
                                                                          besteht für Immobilien, die vor 1994
                                                                          erworben wurden, denn bis zu diesem
                                                                          Zeitpunkt gab es auch in Spanien eine
©Trueffelpix, Fotolia.com

                                                                          steuerfreie Veräußerungsmöglichkeit,
                                                                          die in Abhängigkeit zur Haltedauer
                                                                          stand.
                                                                          ►► Der aktuelle Entwurf der Steuerre-
                                                                          form, die per 01.01.2015 in Kraft treten
                                                                          soll und derzeit das parlamentarische
                            ►► Es ist jedes Quartal eine entspre-
                                                                          Verfahren durchläuft – d.h. noch nicht
                            chende Steuererklärung (Modelo 210)
                                                                          beschlossen ist – sieht eine Abschaffung
                            beim Finanzamt einzureichen und die
                                                                          dieser Regelung vor, womit sich für Ver-
                            selbst errechnete Steuer abzuführen.
                                                                          käufer von lange im Besitz gehaltenen
                            Mit der Abgabe der Erklärung zum IV.
                                                                          Immobilien trotz einer ebenfalls geplan-
                            Quartal sind die steuerlichen Pflichten
                                                                          ten Absenkung des Steuersatzes ein
                            erfüllt. Es ist keine separate Jahreserklä-
                                                                          bedeutender Nachteil ergeben kann.
                            rung zu erstellen.
                                                                          ►► Für Deutschland ist die genaue Hal-
                            ►► Am 31.12. des Folgejahres ist auch
                                                                          tedauer weiterhin sehr wichtig, da z.B.
                            eine Jahressteuererklärung mit dem
                                                                          nach 10 Jahren keine Einkommensteuer
                            Modelo 210 einzureichen. In dieser Er-
                                                                          entsteht. Die in Spanien bezahlte Steuer
                            klärung ist für die nicht vermietete Zeit
                                                                          wird aber nicht erstattet, sodass die spa-
                            die „Selbstnutzungssteuer“ (Pkt. 4.1.) zu
                                                                          nische Einkommensteuer die Gesamtbe-
                            errechnen, einzureichen und abzufüh-
                                                                          steuerung darstellt.
                            ren. HINWEIS: Auch wenn Sie z.B. zwan-

                            FUNDAMENTE 1 / 2014                                               HAUS & GRUND MALLORCA
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                    Das Formular 210 und evtl. Strafen           Vorgaben für das Modelo 210 muss pro
                                                                 Gast eine Erklärung eingereicht werden!
                    Auf den beiden folgenden Seiten zeigen
                    wir Ihnen einen Ausdruck des Modelos         Wer eine fehlerhafte Steuererklärung ein-
                    210. Wie schon beschrieben muss diese        reicht und es entsteht der Steuerbehörde
                    Steuererklärung vom Steuerpflichtigen        kein finanzieller Nachteil, kann mit 150
                    oder dessen Beauftragten ordnungsge-         Euro bestraft werden (Artikel 199 allge-
                    mäss ausgefüllt werden. Leider passieren     meines Steuergesetz). D.h. selbst wenn
                                                                 der Steuerpflichtige für alle erhaltenen
                                                                 Einkünfte die entsprechende Steuer be-
                                                                 zahlt hat, kann die Behörde ihn dafür be-
                                                                 strafen, dass die Information über jeden
                                                                 einzelnen Gast nicht in der vorgeschrie-
                                                                 benen Weise erklärt worden ist.

                                                                 Darüber hinaus könnte die Behörde auch
                                                                 eine zweite Art von Strafe für jede der
                                                                 nicht eingereichten Erklärungen des Mo-
©AKS, Fotolia.com

                                                                 delo 210 verhängen. Denn die Nichtein-
                                                                 reichung einer verpflichtenden Erklärung
                                                                 ohne finanziellen Schaden für die Behör-
                                                                 de kann mit 200 Euro sanktioniert werden
                                                                 (Artikel 198 allgemeines Steuergesetz).
                    in diesem Zusammenhang sehr häufig
                                                                 Im schlimmsten Fall kann man daher mit
                    Fehler. Eine der größten Fehlerquellen ist
                                                                 jeweils 200 Euro für jedes einzelne der
                    die Unkenntnis darüber, dass für jeden
                                                                 Modelos 210 bestraft werden, das für den
                    „zahlenden Gast“ dessen Daten angege-
                                                                 zweiten und jeden weiteren Gast geson-
                    ben werden müssen. Im Formular (Mode-
                                                                 dert hätte eingereicht werden müssen.
                    lo 210) gibt es nur die Möglichkeit einen
                    einzigen „zahlenden Gast“ einzutragen.
                                                                 Fazit: Wer seine Einkünfte in einem ein-
                                                                 zigen Modelo 210 zusammenfasst und
                    Die Durchführungsverordnung für das
                                                                 erklärt, muss sich über dieses Risiko im
                    Modelo 210 (Orden EHA/3316/2010) er-
                                                                 Klaren sein. Der jeweilige Gast muss ein-
                    öffnet die Möglichkeit, die Einkommen
                                                                 deutig benannt werden, d.h. Name, An-
                    zusammenzufassen und in einem einzi-
                                                                 schrift und – wenn keine NIE vorliegt –
                    gen Formular “Modelo 210” zu deklarie-
                                                                 die Nummer des Personalausweises oder
                    ren, jedoch nur, wenn sie aus derselben
                                                                 Reispasses.
                    Quelle stammen, d.h. vom selben Zah-
                    lungsleistenden. Gemäß den formalen

                    FUNDAMENTE 1 / 2014                                              HAUS & GRUND MALLORCA
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    Steuererklärung „Modelo“ 210

FUNDAMENTE 1 / 2014                HAUS & GRUND MALLORCA
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    Steuererklärung „Modelo“ 210

FUNDAMENTE 1 / 2014                HAUS & GRUND MALLORCA
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Die touristisch vermietete Wohnung
   Bei dieser Art von Vermietung ist
eine Grundvoraussetzung, dass man
die entsprechenden Genehmigungen
von der Tourismusbehörde beantragt
und erhalten hat.
Voraussetzung – Genehmigung der
Tourismusbehörde
    Aufgrund des neuen Tourismusge-
setzes der Balearen 8/2012 vom 19.
Juli 2012, in Kraft getreten am 9. Au-
gust 2012, ist die touristische Vermie-

                                                                                        ©XtravaganT, Fotolia.com
tung von Unterkünften, die nicht of-
fiziell registriert sind, im Rahmen der
Ferienvermietung oder touristischen
Nutzung untersagt.

   Damit eine Unterkunft offiziell re-
gistriert werden kann, ist der Vermie-
ter (Eigentümer) der jeweiligen Immobilie
verpflichtet, eine entsprechende Lizenz Mindestvoraussetzungen für die
bei der Tourismusbehörde (Dirección Ge- Beantragung der Lizenz:
neral de Turismo) zu beantragen.
                                          ►► Maximale Zimmerzahl: 6
Es müssen folgende Kriterien erfüllt
sein:                                     ►► Maximale Bettenzahl: 12
Eine Ferienvermietung ist grundsätzlich      ►► Bäder: 1 Bad für 3 Betten
nur möglich bei:
                                             ►► Längste Mietdauer: 2 Monate an
                                             eine Partei
►► Alleinstehenden Einfamilienhäusern
                                             ►► Folgende Dienstleistungen müssen
►► Doppelhaushälften
                                             erbracht werden:
Die Vermietung von Wohnungen in Mehr-
                                             ►► Periodische Reinigung. d.h. es darf
familienhäusern oder Doppelhaushälf-
                                             nicht nur eine Reinigung vor Mietbeginn
ten, die in verschiedene Wohneinheiten
                                             und nach Mietnutzung sein, sondern in
unterteilt sind, ist ausdrücklich verboten
                                             einem Tagesrhythmus.
und wird mit hohen Strafen belegt.

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                            ►► Bettwäsche – auch hier darf nicht      formular)
                            nur ein Wechsel der Bettwäsche vor
                                                                      ►► Beglaubigte Kopie des Personalaus-
                            Mietbeginn und nach Mietnutzung statt-
                                                                      weises, der NIE und der Nachweis der
                            finden, sondern muss im Tagesrhytmus
                                                                      Eigentümerstellung
                            erfolgen.
                                                                      ►► Beschreibung der Immobilie
                            ►► Haushaltswäsche
                                                                      ►► Grundstücksfläche
                            ►► Bereitstellung und Ersatz von all-
                            gemeinem Hausrat, wie Gläser, Teller,     ►► Daten über die Lage der Betten,
                            Töpfe, Pfannen etc.                       Grundfläche der genutzten Räume etc.
                            ►► Instandhaltung der Einrichtungen       ►► Adresse der Immobilie
                            ►► Gästebetreuung zu normalen Ge-         ►► Beschreibung der Gemeinschafts-
                            schäftszeiten                             zonen mit Angabe zur Lage für die
                                                                      Eingangshalle, Rezeption, hygienische
                                                                      Einrichtungen, Esszimmer und sonstige
                            Folgende Unterlagen werden benötigt:
                                                                      Einrichtungen (Schwimmbad, Garten,
                                                                      Sauna, etc.)
                            ►► Formular DRIAT (offizielles Antrags-
                                                                                     ►►      Grundriss
                                                                                     ►►      Ausgefüllter amt-
                                                                                     licher Fragebogen

                                                                                     Touristische Vermietung
                                                                                     durch eine
                                                                                     natürliche Person
                                                                                        Sobald diese Lizenz
                                                                                     vorliegt, übt man nach
                                                                                     spanischen Steuergeset-
                                                                                     zen eine gewerbliche Tä-
                                                                                     tigkeit aus, die einerseits
                                                                                     den Vorschriften der
©Trueffelpix, Fotolia.com

                                                                                     Körperschaftsteuer und
                                                                                     andererseits auch der
                                                                                     Umsatzsteuer unterliegt.
                                                                                     Das hat zur Konsequenz,
                                                                                     dass man entsprechen-

                            FUNDAMENTE 1 / 2014                                           HAUS & GRUND MALLORCA
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                       de Aufzeichnungen (Buchhaltung) erstel-    ►► Modelo 111: Einbehalte /
                       len muss, um die Steuererklärungen zu      Quartalserklärungen
                       den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen
                                                                  ►► Modelo 190: Einbehalte /
                       einreichen zu können.
                                                                  Jahreserklärung
                                                                    ►Modelo
                                                                     ►        303: Pro Quartal ist die
                                                                    Umsatzsteuererklärung einzureichen.
                                                                    ►Modelo
                                                                      ►        390: Zum 30. Januar des
                                                                    Folgejahres ist eine Umsatzsteuer-
                                                                    Jahreserklärung einzureichen.
                                                                       Neben diesen Erklärungen ist eine
                                                                    Handels- und Steuerbilanz zu erstel-
                                                                    len und beim Finanzamt und Handels-
                                                                    register einzureichen. Dazu gehören
                                                                    auch die Vorschriften für die Erstellung
©arahan, Fotolia.com

                                                                    der Libros de Actas (Gesellschafterbe-
                                                                    schlüsse), Socios (Gesellschafterver-
                                                                    zeichnis), Contable (jährlich zu erstel-
                                                                    lendes Buchhaltungsbuch, in dem alle
                                                                    Buchungssätze verzeichnet sind).

                                                                   HINWEIS: Wenn bei einer touristi-
                          Das wiederum hat zur Folge, dass die
                                                                schen Vermietung die „nichtvermiete-
                       Aufzeichnungen mit den Vorschriften der
                                                                te“ Zeit mit den regionalen und ortstypi-
                       Buchführungspflicht und der gesetzlichen
                                                                schen Verhältnissen übereinstimmt, wird
                       Regelungen für eine Kapitalgesellschaft,
                                                                in Spanien für die Zeit des Leerstandes
                       hier einer S.L., übereinstimmen.
                                                                keine „Selbstnutzung“ angesetzt. Ebenso
                                                                können die anfallenden Kosten – auch die
                          In diesem Fall müssen folgende Erklä-
                                                                Abschreibung – ganzjährig berücksichtigt
                       rungen eingereicht werden:
                                                                werden. Sollten die Leerstandzeiten vom
                                                                Üblichen abweichen, kann es zu Diskussi-
                        ►► Modelo 200: Jährliche Körperschaft-
                                                                onen mit dem Finanzamt kommen. Feste
                        steuererklärung
                                                                Regularien, ab wann eine Selbstnutzung
                        ►► Modelo 202: Jährliche Vorauszah-     angesetzt werden muss, gibt es nicht.
                        lungen der Körperschaftsteuer
                       ►► Modelo 206: Das ist die Zahlkarte
                       für das Modelo 200

                       FUNDAMENTE 1 / 2014                                            HAUS & GRUND MALLORCA
20
                            Die Behandlung in Deutschland                14.07.2004). Die Unterscheidung ist ins-
                                                                         besondere für die Frage eines steuerfrei-
                               Ob ausländische Einkünfte – hier die in
                                                                         en Verkaufs nach einer Haltedauer von
                            Spanien ermittelten – negativ oder positiv
                                                                         mehr als 10 Jahren bei VuV-Einkünften
                            sind, ist ausschließlich nach deutschem
                                                                         und einer Steuerpflicht bei gewerblichen
                            Steuerrecht zu bestimmen. Ob dann die
                                                                         Einkünften relevant. Bei der Vermietung
                            „touristische Vermietung“, wie hier be-
                                                                         einzelner Ferienwohnungen kann danach
                                                                                         nur ausnahmsweise eine
                                                                                         gewerbliche     Tätigkeit
                                                                                         angenommen werden,
                                                                                         zum Beispiel dann, wenn
                                                                                         aufgrund eines beson-
                                                                                         ders häufigen Wechsels
                                                                                         der Mieter eine einem
                                                                                         Hotel vergleichbare Or-
                                                                                         ganisation vorgehalten
                                                                                         werden muss. Wegen
                                                                                         der erheblichen steuer-
                                                                                         lichen Unterschiede je
                                                                                         nach Einkunftsqualifika-
©Trueffelpix, Fotolia.com

                                                                                         tion bedarf es einer ge-
                                                                                         nauen Prüfung durch den
                                                                                         deutschen Steuerberater
                                                                                         im Einzelfall.

                                                                                            Aber selbst wenn man
                            schrieben, in Deutschland zu berücksich-     im Bereich der Vermögensverwaltung,
                            tigungsfähigen Verlusten oder Gewinnen       also den Einkünften aus Vermietung und
                            führen kann, muss gesondert gemeinsam        Verpachtung ist, stellt sich die entschei-
                            mit dem deutschen Steuerberater recher-      dende Frage nach der Einkunftserzielungs-
                            chiert werden.                               absicht sowie der Berücksichtigung von
                                                                         Werbungskosten bei unvermeidlichem
                               Aus deutscher Sicht hat zunächst eine     Leerstand der Ferienwohnung. Hierzu
                            Abgrenzung zwischen Vermögensverwal-         gibt es erfreulicherweise in Deutschland
                            tung (dann Einkünfte aus Vermietung und      Rechtsprechung, die eine Orientierungs-
                            Verpachtung) und gewerblicher Tätigkeit      hilfe bilden. So hat der BFH in seinem
                            der Vermietung von Ferienwohnungen zu        Urteil v. 16.4.2013, IX R 26/11 der Auf-
                            erfolgen (siehe BFH-Urteil IX R 69/02 vom    fassung widersprochen, dass eine Prog-

                            FUNDAMENTE 1 / 2014                                               HAUS & GRUND MALLORCA
21
nose, ob sich langfristig
ein Einnahmeüberschuss
ergibt, nicht erforderlich
sei, wenn die tatsächliche
Vermietungszeit 75 % der
ortsüblichen Vermietungs-
zeit übersteigt. Eine hohe
Auslastung sei kein aus-

                                                                                     ©Trueffelpix, Fotolia.com
reichendes Kriterium da-
für, dass der Eigentümer
das Objekt als Einkunfts-
quelle nutzt und private
Erwägungen in den Hin-
tergrund treten. Der BFH
                                         lichen Vermietung der Ferienwohnung
vertritt vielmehr die Auffassung, dass die
                                         nicht, ist von zeitweiser Selbstnutzung
vorbehaltene Selbstnutzung als Indiz für
                                         auszugehen. Zwar müssen Sie dann dem
eine nicht mit der Einkünfteerzielung zu-
                                         Finanzamt Ihre Gewinnerzielungsabsicht
sammenhängende Veranlassung zu be-
                                         über einen 30-Jahres-Zeitraum nachwei-
rücksichtigen ist. Wenn Privatpersonen
                                         sen. Jedoch werden die Leerstandzeiten
diese Möglichkeit der „touristischen Ver-
                                         entsprechend dem Verhältnis der Tage
mietung“ nutzen, sollten die Fragen, die
                                         der tatsächlichen Selbstnutzung zu den
dieses Urteil im konkreten Fall aufwirft,
                                         Tagen der tatsächlichen Vermietung auf-
in Zusammenarbeit zwischen dem spa-
                                         geteilt und entsprechend auch die in der
nischen und deutschen Steuerberater im
                                         Zeit des Leerstehens entstandenen Woh-
Vorfeld geklärt werden.
                                         nungsaufwendungen. Das hat zur Folge,
                                         dass den bei Leerstand geringeren Mie-
   Bei einer ausschließlich an wechseln-
                                         teinnahmen weniger Werbungskosten
de Feriengäste vermieteten und in der
                                         gegenüberstehen.
übrigen Zeit hierfür dauerhaft bereit-
gehaltenen Ferienwohnung wird Über-
schusserzielungsabsicht angenommen,
                                         Touristische Vermietung durch eine
unabhängig davon, ob Sie Ihre Ferien-
                                         juristische Person
wohnung in Eigenregie oder durch Ein-
schalten eines Vermittlers vermieten. In    Es wird insbesondere von Anwälten
diesem Fall werden die Leerstandzeiten häufig dazu geraten, die Ferienimmobili-
der Vermietung zugerechnet.              en mit einer deutschen GmbH zu erwer-
                                         ben, um der spanischen Erbschaftsteuer
   Gelingt der Nachweis der ausschließ- zu entgehen. Durch den Kauf der Immo-

FUNDAMENTE 1 / 2014                                          HAUS & GRUND MALLORCA
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bilie wird dann in Spanien eine steuerli-   reserklärung einzureichen.
che Betriebsstätte begründet, wenn eine
                                               Neben diesen Erklärungen ist eine
touristische Vermietung vorliegt. Die Be-
                                            Handels- und Steuerbilanz zu erstellen
handlung dieser Einkünfte erfolgt nach
                                            und beim Finanzamt und Handelsregis-
anderen gesetzlichen Vorschriften als die
                                            ter einzureichen. Dazu gehören auch die
Ermittlung der Einkünfte aus „touristi-
                                            Vorschriften für die Erstellung der Libros
scher Vermietung durch eine natürliche
                                            de Actas (Gesellschafterbeschlüsse), So-
Person“, da es sich auch aus spanischer
                                            cios (Gesellschafterverzeichnis), Contable
Sicht kraft Gesetz um eine „gewerbliche
                                            (jährlich zu erstellendes Buchhaltungs-
Tätigkeit“ handelt.
                                            buch, in dem alle Buchungssätze verzeich-
                                            net sind).
   Das hat zur Konsequenz, dass eine
Buchhaltung erstellt werden muss, die
                                            Hier weisen wir nur kurz auf einige
mit den Vorschriften der Buchführungs-
                                         Beispiele für die Behandlung von Kosten
pflicht und der gesetzlichen Regelungen
                                         hin, die im wirtschaftlichen Verhältnis
für eine Kapitalgesellschaft, hier einer
                                         zwischen der GmbH in Deutschland und
S.L., übereinstimmt.
                                         der „Betriebsstätte“ in Spanien steuerlich
                                         nicht abzugsfähig sind:
In diesem Fall müssen folgende
Erklärungen eingereicht werden:
                                          ►► Gezahlte Provisionen an die deut-
                                          sche GmbH
 ►► Modelo 200: Jährliche Körperschaft-
 steuererklärung                          ►► Personalkosten der deutschen
►► Modelo 202: Jährliche Vorauszah-
lungen der Körperschaftsteuer
►► Modelo 206: Das ist die Zahlkarte
für das Modelo 200
►► Modelo 111: Einbehalte / Quartals-
erklärungen
►► Modelo 190: Einbehalte /
Jahreserklärung
                                                                                         ©Schlegelfotos, Fotolia.com

►► Modelo 303: Pro Quartal ist die Um-
satzsteuererklärung einzureichen.
►► Modelo 390: Zum 30. Januar des
Folgejahres ist eine Umsatzsteuer-Jah-

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GmbH, die an die Betriebsstätte berech-       durch das neue Doppelbesteuerungsab-
net werden                                    kommen zwischen Deutschland und Spa-
                                              nien keine Diskussionen mehr zu befürch-
►► Das eingesetzte Eigenkapital kann
                                              ten, sofern die formalen Vorschriften
verzinst werden, es handelt sich jedoch
                                              erfüllt sind.
um nicht abzugsfähige Betriebsausga-
ben
                                                 Wenn es zwingend einer juristischen
Hinweise bezüglich der Sinnhaftigkeit         Struktur bedarf, sollte die Alternative ei-
dieser Struktur                               ner deutschen GmbH & Co. KG angedacht
                                              werden. Da die GmbH & Co. KG aus spa-
   Die gesetzlichen Vorschriften und die
                                              nischer Sicht eine Kapitalgesellschaft ist,
Verwaltungsanweisungen, die bei der
                                              kann bei einer klugen und durchdachten
„touristischen Vermietung durch eine
                                              Struktur die Steuerbelastung beim Kom-
natürliche Person“ anwendbar sind, wer-
                                              manditisten fast halbiert werden. Sie kön-
den im Fall der „touristischen Vermietung
                                              nen uns gerne darauf ansprechen.
durch eine juristische Person“ nicht be-
rücksichtigt, da es sich dem Grunde nach
schon um „gewerbliche Einkünfte“ han-
delt.

   In diesem Fall sollte sich der Steuer-
pflichtige überlegen, ob er nicht eine 100
%ige Tochtergesellschaft der deutschen
GmbH gründen sollte. Auf Grundlage
langjähriger Erfahrung erwähnen wir an
dieser Stelle, dass der Aufwand, der in
Deutschland durch die Integration der
„Betriebsstättenbilanz“ (Handels- und
Steuerbilanz) erforderlich ist, nicht zwin-
gend einem entsprechenden Nutzen ge-
genübersteht.

   Ebenfalls müssen Sie sich u. U. der
dauerhaften Diskussion mit der deut-
schen Finanzverwaltung über das Vorlie-
gen von „verdeckten Gewinnausschüttun-
gen“ stellen. Wenn Sie die Lösung über
eine Tochtergesellschaft wählen, haben
Sie diesbezüglich seit dem 1. Januar 2013

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Einkünfte aus Vermietung und
Verpachtung in Deutschland

Grundlagen                                 Daten in Spanien sollten so aufbereitet
                                           werden, dass sie nicht nur in Spanien ver-
   Die Methode der Ermittlung der Be-
                                           wendet werden können, sondern auch in
messungsgrundlage für spanische Steu-
                                           Deutschland.
erzwecke ist dem deutschen Finanzamt
völlig egal. In Deutschland zählt nur die
                                              Aus langjähriger Erfahrung in beiden
deutsche Art der Gewinnermittlung mit
                                           Ländern mit dem deutschen und spani-
Einnahme-Überschussrechnung.
                                           schen Steuersystem wissen wir, welche
                                           Kommunikationsprobleme zwischen den
   In Deutschland sind zusätzlich zur „An-
                                           beiden Steuerberatern in den jeweiligen
lage V“ in der „Anlage AUS“ die spani-
                                           Ländern - und somit erhöhte Kosten - ent-
schen Vermietungseinkünfte und die in
                                           stehen können.
Spanien gezahlte Steuer einzutragen.
                                             Einkünfte aus Vermietung und Ver-
  Somit ist es zwingend erforderlich, die
                                          pachtung gehören in Deutschland zu den
deutschen Vorschriften zu kennen. Die
                                          in § 2 Abs. 1 Nr. 6 EStG genannten sieben

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Einkunftsarten und zählen zu den Über- angerechnet werden kann, ist zusätzlich
schusseinkünften. Gesetzliche Grundlage die Anlage „AUS – Ausländische Einkünfte
der Einkünfte aus Vermietung und Ver- und Steuern“ auszufüllen.
pachtung ist § 21 EStG.
                                         HINWEIS: Für ausschließlich zu eigenen
   Die Einkünfte werden durch den Über- Wohnzwecken oder eigenen gewerbli-
schuss der Einnahmen über die Wer- chen / beruflichen Zwecken genutzte Ge-
bungskosten ermittelt (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 bäude und Gebäudeteile ist keine Anlage
EStG). Es sind Überschusseinkünfte und V auszufüllen. Damit ist die in Spanien
keine Gewinneinkünfte. Gemäß dieser zu zahlende „Selbstnutzungssteuer“ in
gesetzlichen Vorschriften in Deutschland Deutschland nicht anrechenbar und wird
sind in der „Anlage V“ zu erklären:      auch nicht erstattet.

Einkünfte aus
 ►► einem bebauten Grundstück, z.B.
 vermietetes Haus, vermietete Eigen-
 tumswohnung,
►► einem selbstgenutzten eigenen
Haus / Eigentumswohnung, wenn ein-
zelne Räume vermietet werden,
►► allen Beteiligungen, z.B. Grund-
stücks- und Erbengemeinschaften,

                                                                                       ©treenabeena, Fotolia.com
►► Untervermietung von gemieteten
Räumen,
 ►► allen unbebauten Grundstücken
 (z.B. Parkplatz), anderen unbeweglichen
 Vermögen (z.B. Schiffe) und Sachinbe-
 griffen (z.B. Geschäftseinrichtung) sowie
 aus Überlassung von Rechten, z.B. Erb-
                                              Folgend haben wir das deutsche For-
 baurecht, Urheberrechte, Kiesausbeute-
                                           mular „Anlage V“ des Jahres 2013 abge-
 rechte.
                                           bildet, deren Aufbau und Inhalte wir dann
   Die Einkünfte aus weiteren bebauten beispielhaft beschreiben.
Grundstücken sind für jedes Grundstück
getrennt jeweils in einer weiteren Anlage     Anschließend wird die deutsche Anla-
V zu erklären. Damit die in Spanien ge- ge „AUS“ aus dem Jahr 2013 dargestellt
zahlte Einkommensteuer in Deutschland und beschrieben.

FUNDAMENTE 1 / 2014                                            HAUS & GRUND MALLORCA
26

                                                                                                                                                                                            2013
                             Name / Gemeinschaft / Körperschaft
                        1                                                                                                                                            Anlage V
                             Vorname
                                                                                                                                                                            zur
                        2                                                                                                                                                   Einkommensteuererklärung
                                                                                                                                    lfd. Nr.                                zur
                        3     Steuernummer                                                                                          der Anlage                              Körperschaftsteuererklärung
                              Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung                                                                                                      zur
         201300310201

                              (Bei ausländischen Einkünften: Anlage AUS beachten)                                                                                           Feststellungserklärung

                             Einkünfte aus dem bebauten Grundstück                                                                                                                                           25
                              Lage des Grundstücks / der Eigentumswohnung                                                                                                 Angeschafft am
                              Straße, Hausnummer
                        4                                                                                                                                                  TTMMJJJJ
                              Postleitzahl                  Ort                                                                                                           Fertig gestellt am

                        5                                                                                                                                                  TTMMJJJJ
                                         Einheitswert-Aktenzeichen                                                                                                        Veräußert / Übertragen am

                        6       00                                                                                                                                   53    TTMMJJJJ
                              Das in Zeile 4 bezeichnete Objekt wird
                                ganz oder teilweise                                         1 = Ja             ganz oder teilweise an Angehörige                                 1 = Ja
                        7       als Ferienwohnung genutzt           61                      2 = Nein           zu Wohnzwecken vermietet                              62          2 = Nein

                              Gesamt-                               davon eigengenutzter oder                                                  davon
                        8     wohn-   54                         m2 unentgeltlich an Dritte 55                                             m2  als Ferienwohnung                   56                         m2
                              fläche                                überlassener Wohnraum                                                      genutzter Wohnraum
                                                     Erdgeschoss     1. Obergeschoss 2. Obergeschoss                                weitere Geschosse                                   EUR
                              Mieteinnahmen
                                                                                                                                                                                                              ,–
                        9     für Wohnungen                                €                         €                          €                          € 01
                              (ohne Umlagen)
                                                       Anzahl     Wohnfläche    Anzahl     Wohnfläche      Anzahl    Wohnfläche      Anzahl       Wohnfläche
                        10
                                                                          m2                        m2                         m2                          m2
                              für andere
                              Räume
                        11
                              (ohne Umlagen /
                                                                           €                         €                          €                          € 02                                               ,–
                              Umsatzsteuer)                                                                                          Anzahl       Wohnfläche
                        12    Einnahmen für an Angehörige vermietete Wohnungen (ohne Umlagen)                                                              m2
                                                                                                                                                                03
                                                                                                                                                                                                              ,–
                              Umlagen, verrechnet mit Erstattungen                 (z. B. Wassergeld, Flur- u. Kellerbeleuchtung, Müllabfuhr, Zentralheizung usw.)
                        13         auf die Zeilen 9 und 11 entfallen                                                                                            04
                                                                                                                                                                                                              ,–
                        14             auf die Zeile 12 entfallen                                                                                               05
                                                                                                                                                                                                              ,–
                              Vereinnahmte Mieten für frühere Jahre / auf das Kalenderjahr entfallende Mietvorauszahlungen
                        15    aus Baukostenzuschüssen                                                                                                           06
                                                                                                                                                                                                              ,–
                        16    Einnahmen aus Vermietung von Garagen, Werbeflächen, Grund und Boden für Kioske usw.                                               07
                                                                                                                                                                                                              ,–
                        17    Vereinnahmte Umsatzsteuer                                                                                                         09
                                                                                                                                                                                                              ,–
                        18    Vom Finanzamt erstattete und ggf. verrechnete Umsatzsteuer
                                                                                                                          Gesamtbetrag
                                                                                                                                                                10
                                                                                                                                                                                                              ,–
                              Öffentliche Zuschüsse nach dem Wohnraumförderungsgesetz
                        19    oder zu Erhaltungsaufwendungen, Aufwendungszuschüsse,                                                               €
                              Guthabenzinsen aus Bausparverträgen und sonstige Einnahmen
                              davon entfallen auf eigengenutzte oder unentgeltlich an Dritte
                        20    überlassene Wohnungen lt. Zeile 8                                                      –                            €         = 08                                             0,–

                        21    Summe der Einnahmen                                                                                                                                                            0,–
                        22    Summe der Werbungskosten (Übertrag aus Zeile 50)                                                                                  –                                            0,–

                        23    Überschuss (zu übertragen nach Zeile 24)                                           stpfl. Person / Ehemann /
                                                                                                                                                                =                                            0,–
                                                                                                             Lebenspartner(in) A / Gesellschaft                           Ehefrau / Lebenspartner(in) B
                                                                                                                            EUR                                                       EUR
                        24    Zurechnung des Betrags aus Zeile 23                                 20
                                                                                                                                                      ,–        21
                                                                                                                                                                                                              ,–
                              Die Eintragungen in den Zeilen 25 bis 32 sind nur in der ersten Anlage V vorzunehmen.
                             Anteile an Einkünften aus                                                                   stpfl. Person / Ehemann /
                             (Gemeinschaft, Finanzamt und Steuernummer)                                              Lebenspartner(in) A / Gesellschaft                      Ehefrau / Lebenspartner(in) B
                                                                                                                                  EUR                                                    EUR
                              1. Grundstücksgemeinschaft
                        25                                                                                 856
                                                                                                                                                           ,–    857
                                                                                                                                                                                                              ,–
                              2. Grundstücksgemeinschaft
                        26                                                                                 858
                                                                                                                                                           ,–    859
                                                                                                                                                                                                              ,–
                              allen weiteren Grundstücksgemeinschaften
                        27                                                                                 854
                                                                                                                                                           ,–    855
                                                                                                                                                                                                              ,–
                              geschlossenen Immobilienfonds
                        28                                                                                 874
                                                                                                                                                           ,–    875
                                                                                                                                                                                                              ,–
                              Gesellschaften / Gemeinschaften / ähnlichen Modellen i. S. d. § 15b EStG
                        29                                                                                                                                 ,–                                                 ,–
                                       2013AnlV101NET                                                          – Aug. 2013 –                                                      2013AnlV101NET
                                                                                                                                                                                                   034032_13

    Formular: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

FUNDAMENTE 1 / 2014                                                                                                                                                               HAUS & GRUND MALLORCA
27
                Steuernummer, lfd. Nr. der Anlage

            Andere Einkünfte                                                                           stpfl. Person / Ehemann /
                                                                                                   Lebenspartner(in) A / Gesellschaft                         Ehefrau / Lebenspartner(in) B
                                                                                                                  EUR                                                     EUR
            Einkünfte aus Untervermietung von gemieteten
       31   Räumen (Berechnung auf besonderem Blatt)                                      866
                                                                                                                                          ,–     867
                                                                                                                                                                                               ,–
            Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unbebauter
            Grundstücke, von anderem unbeweglichen Vermögen,
       32   von Sachinbegriffen sowie aus Überlassung von Rechten
            (Erläuterung auf besonderem Blatt)
                                                                                          852
                                                                                                                                          ,–     853
                                                                                                                                                                                               ,–

                                                                                                                                                                                                         201300310202
            Werbungskosten                                                                 Nur ausfüllen, wenn die Aufwendungen für das                         Abzugsfähige
                                                                                            Gebäude nur teilweise Werbungskosten sind
            aus dem bebauten Grundstück in den Zeilen 4 und 5                                                                                                  Werbungskosten
                                                                                             (siehe Anleitung zu den Zeilen 33 bis 49)
                                                                                                                    Ausgaben, die nicht mit
                                                                                                                    Vermietungseinkünften
                                                                                                                      zusammenhängen,
                                                                                           Gesamtbetrag                    wurden
                                                                                                                  durch direkte   verhältnis-
                                                                                                                   Zuordnung        mäßig
                                                                                                  EUR               ermittelt      ermittelt                            EUR

            Absetzung für Abnutzung für Gebäude                                                    1                   2              3                                    4
            (ohne Beträge in Zeile 34)
                                                                                                                                    %
       33       linear          degressiv                  %         wie
                                                                     2012
                                                                                lt.bes.
                                                                                Blatt                              X                            30
                                                                                                                                                                                               ,–
            Erhöhte Absetzungen nach
       34   den §§ 7h, 7i EStG, Schutzbaugesetz
                                                                     wie
                                                                     2012
                                                                                lt.bes.
                                                                                Blatt                              X                            31
                                                                                                                                                                                               ,–
            Absetzung für Abnutzung
       35   für bewegliche Wirtschaftsgüter
                                                                     wie
                                                                     2012
                                                                                lt.bes.
                                                                                Blatt                              X                            60
                                                                                                                                                                                               ,–
            Schuldzinsen (ohne Tilgungsbeträge)
       36                                                                                                          X                            33
                                                                                                                                                                                               ,–
            Geldbeschaffungskosten (z. B. Schätz-, Notar-, Grundbuchgebühren)
       37                                                                                                          X                            34
                                                                                                                                                                                               ,–
            Renten, dauernde Lasten (Einzelangaben auf besonderem Blatt)
       38                                                                                                          X                            35
                                                                                                                                                                                               ,–
            2013 voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen, die
       39      direkt zugeordnet werden können
                                                                                                                  ×                             36
                                                                                                                                                                                               ,–
       40       verhältnismäßig zugeordnet werden                                                                                               37
                                                                                                                                                                                               ,–
            Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungs-
            aufwendungen (§§ 11a, 11b EStG, § 82b EStDV)
            Gesamtaufwand 2013 EUR                                     davon
                                                                       2013 ab-
       41         57
                                                               ,–      zuziehen                                    X                            38
                                                                                                                                                                                               ,–
       42   zu berücksichtigender Anteil                              aus 2009                                     X                            39
                                                                                                                                                                                               ,–
       43                                                             aus 2010                                     X                            40
                                                                                                                                                                                               ,–
       44                                                             aus 2011                                     X                            41
                                                                                                                                                                                               ,–
       45                                                             aus 2012                                     X                            42
                                                                                                                                                                                               ,–
            Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasserversorgung,
            Entwässerung, Hausbeleuchtung, Heizung, Warmwasser, Schornstein-
            reinigung, Hausversicherungen, Hauswart, Treppenreinigung, Fahrstuhl
       46                                                                                                          X                            52
                                                                                                                                                                                               ,–
            Verwaltungskosten
       47                                                                                                          X                            48
                                                                                                                                                                                               ,–
            Nur bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung: an das
       48   Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer
                                                                                                                  ×                             58
                                                                                                                                                                                               ,–
            Sonstiges
       49                                                                                                          X                            49
                                                                                                                                                                                               ,–
       50   Summe der Werbungskosten (zu übertragen nach Zeile 22)                                                                                                                            0 ,–

            Nur bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung: in Zeile 50
       51   enthaltene Vorsteuerbeträge                                                                                                         59
                                                                                                                                                                                               ,–

            Zusätzliche Angaben                                                                                                                  stpfl. Person / Ehemann /         Ehefrau /
                                                                                                                                                   Lebenspartner(in) A         Lebenspartner(in) B
            2013 vereinnahmte oder bewilligte Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln zu den Anschaffungs- /
       52   Herstellungskosten (Erläuterungen auf besonderem Blatt)                                                                                                    €                             €

                    2013AnlV102NET                                                                                                                                 2013AnlV102NET

    Formular: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

FUNDAMENTE 1 / 2014                                                                                                                                                      HAUS & GRUND MALLORCA
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Erläuterungen zum Formular                in Spanien die beschriebene und erläuter-
                                          te Steuererklärung „Modelo 210“ mit der
   In Deutschland sind mittels der „Anla-
                                          sogenannten „Selbstnutzungssteuer“ ein-
ge V“ folgende Einkünfte zu erklären:
                                          zureichen und zu erklären hat. Der Abzug
                                          von Werbungskosten in Spanien ist aus-
Einkünfte aus
                                          geschlossen.
►► einem bebauten Grundstück, z.B.
                                                 In Deutschland ist für diese in Spanien
ein vermietetes Haus oder Eigentums-
                                             selbstgenutzte Ferienwohnung oder Feri-
wohnung,
                                             enhaus keine Steuererklärung auszufüllen
►► einem selbstgenutzten eigenen             oder einzureichen. Es bedarf auch keiner
Haus / Eigentumswohnung, wenn ein-           Mitteilung an das deutsche Finanzamt,
zelne Räume vermietet werden,                dass der Steuerpflichtige ein Feriendomi-
                                             zil in Spanien hat.
►► allen Beteiligungen, z.B. Grund-
stücks- oder Erbengemeinschaften,
                                                Somit erlangt die in Spanien gezahlte
►► Untervermietung von Räumen,               „Selbstnutzungssteuer“ den Charakter ei-
                                             ner finalen Gesamtsteuerbelastung.
►► allen unbebauten Grundstücken
(z.B. ein Parkplatz) sowie aus Überlas-
                                                Lediglich der Verkauf dieser Immobi-
sung von Rechten wie z.B. Erbbaurecht.
                                            lie kann dazu führen, dass die in Spanien
   Die Einkünfte sind für jedes einzelne gezahlte „Gewinnsteuer“ auf den Veräu-
Grundstück jeweils getrennt in einer eige- ßerungsgewinn eine Anrechnung auf die
nen „Anlage V“ zu erklären. In unserem deutsche Steuer bewirkt.
Fall stammen die Einkünfte aus Spanien,
somit für Deutschland aus dem EU-Aus-
land. Zusätzlich zu der „Anlage V“ ist dann
noch die „Anlage AUS“ auszufüllen um die
in Spanien abgeführte Steuer in Deutsch-
land anrechnen zu können.

   Für   ausschließlich   zu    eigenen
Wohnzwecken oder eigenen gewerbli-
chen / beruflichen Zwecken genutzte Ge-
bäude oder Gebäudeteile ist keine „Anla-
ge V“ auszufüllen.

   D.h. konkret, dass der Steuerpflichtige

FUNDAMENTE 1 / 2014                                               HAUS & GRUND MALLORCA
29
Beispielhaft erläutern wir die notwendigen Angaben in der „Anlage V“:

   Zeile                                  Inhaltliche Beschreibung
 Anlage V
  Zeile 6        Hier ist das Einheitswert-Aktenzeichen anzugeben. Da es sich um eine spanische
                                   Immobilie handelt, gibt es keinen Einheitswert.
  Zeile 7      Es muss immer angegeben werden, ob das Objekt als Ferienwohnung genutzt oder
                                  an Angehörige zu Wohnzwecken vermietet wird.
  Zeile 8     Neben der Gesamtwohnfläche sind die eigengenutzten, unentgeltlich an Dritte über-
             lassenen oder als Ferienwohnung genutzten Flächen gesondert anzuführen. Bei einer
                vermieteten Ferienwohnung ist auf einem gesonderten Blatt anzugeben, wie viele
             Tage die Wohnung vermietet, eigengenutzt, unentgeltlich an Dritte überlassen wurde
                                                  oder leer stand.
  Zeilen         Die erzielten Mieteinnahmen sind auf die einzelnen Geschosse oder Wohnungen
  9 - 12          aufzuteilen. Angaben über die Vermietung an nahe Angehörige sind in Zeile 12
                                               gesondert anzugeben.
   Zeilen       Vereinnahmte Umlagen – einschließlich Nachzahlungen – sind stets in voller Höhe
  13 + 14       anzugeben. Wenn Umlagen an den Mieter zurückgezahlt werden, ist der Betrag zu
                                                    vermindern.
  Zeile 16           Erzielte Einnahmen aus der Vermietung von Solaranlagen, Windkraft und
                                                  WLAN-Hotspots
  Zeilen     Bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung sind die vereinnahmte Umsatzsteuer und die
 17 + 18                       erstattete oder verrechnete Umsatzsteuer anzugeben.
  Zeilen       Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln sind im Jahr des Zuflusses als Einnahmen einzu-
 19, 20 +      tragen. Das gilt auch für Mietzuschüsse über mehrere Jahre hinweg. In Zeile 52 sind
    52         Finanzierungszuschüsse zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten einzutragen
                             und von der Bemessungsgrundlage für die AfA abzuziehen.
  Zeilen      Ausgaben, die im Zusammenhang mit einer Wohnung oder einzelnen Räumen anfal-
  33 - 51     len, sind nur dann Werbungskosten, wenn aus der Wohnung entsprechende Einnah-
                              men erzielt werden oder in Zukunft erzielt werden sollen.
                Ausgaben, die im Zusammenhang mit Räumen stehen, die zu beruflichen Zwecken
               genutzt werden, sind bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht als
                                            Werbungskosten absetzbar.

  Zeilen     Bei Fertigstellung des Gebäudes und der erstmaligen Ansetzung von AfA ist eine Ein-
  33 - 35     zelaufstellung beizufügen, aus der neben dem gezahlten Rechnungsbetrag auch das
               Rechnungsdatum, der Gegenstand der Leistung sowie das ausführende Unterneh-
              men hervorgehen muss. Die Ermittlung muss eine Aufteilung des Kaufpreises in den
                      Anteil für Grund und Boden und Kosten für das Gebäude enthalten.
   Zeile     Die AfA beträgt nach § 7 Abs. 4 EStG für Gebäude, die nach dem 31.12.1924 fertigge-
    33       stellt wurden, jährlich 2 % der Anschaffungs- oder Herstellkosten. Davon abweichend
              kann nach § 7 Abs. 5 EStG für Gebäude die in einem EU-Staat liegen (das ist hier der
                                      Fall), degressive AfA angesetzt werden.

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30
   Zeile         Gem. § 7h EStG können Maßnahmen i.S.d. § 177 des Baugesetzbuches erhöht
    34         abgeschrieben werden. Entsprechendes gilt für Maßnahmen, die der Erneuerung
                und funktionsgerechten Verwendung eines Gebäudes dienen, das wegen seiner
              geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben
            soll, und zu deren Durchführung sich der Eigentümer neben bestimmten Modernisie-
             rungsmaßnahmen gegenüber der Gemeinde verpflichtet hat. Das trifft z. B. auf viele
                 Gebäude in der Altstadt von Palma zu. Die AfA beträgt u.a. für diese Gebäude:
                                          - 8 Jahre jeweils bis zu 9 %
                                          - 4 Jahre jeweils bis zu 7 %
   Zeile    Die AfA für Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind, sind gem. § 7 Abs. 1 EStG nach
    35                     der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zu bemessen.
   Zeile         Zu den Schuldzinsen gehört auch ein Darlehensabgeld (Damnum, Disagio). Ein
    36        Damnum / Disagio kann zum Zeitpunkt der Zahlung abgezogen werden, soweit es
            marktüblich ist. Von der Marktüblichkeit ist auszugehen, wenn der Zeitraum der Zins-
             festschreibung mindestens fünf Jahre und das Damnum / Disagio nicht mehr als 5 %
                                                    beträgt.
   Zeile      Hier werden die Geldbeschaffungskosten (z.B. Vermittlungsprovisionen) angesetzt.
    37
  Zeilen    Bei Erhaltungsaufwendungen ist eine Einzelaufstellung beizufügen, in der neben dem
  39 - 45   gezahlten Rechnungsbetrag auch das Rechnungsdatum, der Gegenstand der Leistung
                           sowie das ausführende Unternehmen angegeben sind.
            Erhaltungsaufwendungen, die nach dem 31.12.2003 begonnen haben und innerhalb
             von drei Jahren nach Anschaffung des Gebäudes durchgeführt wurden, erhöhen als
              anschaffungsnahe Herstellungskosten die Bemessungsgrundlage für die Abschrei-
               bung des Gebäudes, wenn sie insgesamt mehr als 15 % (Rechnungsbetrag ohne
             Umsatzsteuer) der auf das Gebäude entfallenden Anschaffungskosten ausmachen.

   Zeile     Bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung ist hier die gezahlte und ggf. verrechnete
    48                                 Umsatzsteuer (IVA) einzutragen.
   Zeile         Hier sind z.B. die Gebühren für einen Kabelanschluss oder Wlan-Anschluss
    49                                          einzutragen.

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31

                                                                                                                                                                         2013
                             Name
                        1                                                                                                                          Anlage AUS
                             Vorname
                                                                                                                                                   Jeder Ehegatte / Lebenspartner
                        2                                                                                                                          mit ausländischen Einkünften hat eine
                                                                                                                                                   eigene Anlage AUS abzugeben.
                                                                                                                            lfd. Nr.                      stpfl. Person / Ehemann /
                        3    Steuernummer                                                                                   der Anlage               X    Lebenspartner(in) A
         201300314201

                                                                                                                                                     X    Ehefrau /
                                                                                                                                                          Lebenspartner(in) B
                             Ausländische Einkünfte und Steuern
                             Steuerpflichtige ausländische Einkünfte, die in den Anlagen zur Einkommensteuererklärung
                             enthalten sind und die im Quellenstaat nach dortigem Recht besteuert werden oder für die fiktive
                             ausländische Steuern nach DBA anzurechnen sind
                             – Anrechnung und Abzug ausländischer Steuern –
                                                                                                                                                                                     9
                                                                           1. Staat / Fonds         10             2. Staat / Fonds      30              3. Staat / Fonds       50

                        4

                             Einkünfte
                             (einschließlich der Einkünfte
                             nach § 20 Abs. 2 AStG)                    Einkunftsquellen                        Einkunftsquellen                      Einkunftsquellen
                             – bei mehreren Einkunftsarten: Einzel-
                        5    angaben bitte auf besonderem Blatt –

                             Enthalten in Anlage(n)
                        6    und Zeile(n)
                             Einkünfte (einschließlich der                                EUR                                     EUR                                   EUR

                        7
                             gemäß § 3 Nr. 40 und § 3c
                             Abs. 2 EStG steuerfreien Teile) 07                                          ,– 27                                ,– 47                                      ,–
                             In Zeile 7 enthaltene Einkünfte,
                        8    für die § 3 Nr. 40 und § 3c
                             Abs. 2 EStG Anwendung finden
                                                              08                                         ,– 28                                ,– 48                                      ,–
                             In Zeile 7 abgezogene
                        9    ausländische Steuern
                             nach § 34c Abs. 2 EStG
                                                                      13                                 ,– 33                                ,– 53                                      ,–
                             In Zeile 7 abgezogene
                        10   ausländische Steuern
                             nach § 34c Abs. 3 EStG
                                                                                                         ,–                                   ,–                                         ,–
                             Anzurechnende ausländische Steuern
                                                                                          EUR                                     EUR                                   EUR

                        11   für alle Einkunftsarten
                             (ohne Beträge lt. Zeile 12)
                                                                      09                                 ,– 29                                ,– 49                                      ,–
                        12
                             bei Einnahmen aus Invest-
                             mentanteilen lt. Zeile 8                 12                                 ,– 32                                ,– 52                                      ,–
                             In den Zeilen 11 und 12
                        13   enthaltene fiktive auslän-
                             dische Steuern nach DBA                                                     ,–                                   ,–                                         ,–

                             Die Eintragungen in den Zeilen 14 bis 19 sind nur in der ersten Anlage AUS vorzunehmen.

                             Pauschal zu besteuernde Einkünfte i. S. d. § 34c Abs. 5 EStG                                                                               EUR

                        14   In Zeile 7 nicht enthaltene Einkünfte, für die die Pauschalierung beantragt wird                                  800                                       ,–
                             Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 bis 12, 14 AStG (in den Anlagen G, KAP, L, S enthalten)
                             Hinzurechnungsbetrag lt. Feststellung des Finanzamts (zuzüglich der anzurechnenden ausländischen Steuern lt. Zeile 16)
                                                                                                                                                                        EUR
                             Finanzamt und Steuernummer                                         Staat
                        15                                                                                                                     801                                       ,–
                        16   Auf Antrag nach § 12 Abs. 1 AStG anzurechnende ausländische Steuern lt. Feststellung                              802                                       ,–
                        17   Nach § 12 Abs. 3 AStG anzurechnende ausländische Steuern lt. Feststellung                                         803                                       ,–

                             Familienstiftungen nach § 15 AStG                                                                                                                       18
                             Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung
                                                                                                                                                                        EUR
                             Bezeichnung, ggf. Finanzamt und Steuernummer                       Staat
                        18                                                                                                               158/159                                         ,–
                        19   Auf Antrag nach § 15 Abs. 5 i. V. m. § 12 AStG anzurechnende Steuern                                        160/161                                         ,–
                                       2013AnlAUS141NET                                                  – Aug. 2013 –                                      2013AnlAUS141NET
                                                                                                                                                                              034010_13

    Das Formular: AUS - Ausländische Einkünfte & Steuern

FUNDAMENTE 1 / 2014                                                                                                                                              HAUS & GRUND MALLORCA
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