BOTE FÜR TIROL Amtsblatt der Behörden, Ämter und Gerichte Tirols - Land Tirol
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
BOTE FÜR TIROL Amtsblatt der Behörden, Ämter und Gerichte Tirols Stück 9 / 202. Jahrgang / 2021 Amtssigniert. SID2021021125886 Kundgemacht am 3. März 2021 Informationen unter: amtssignatur.tirol.gv.at Amtlicher Teil Nr. 71 Stellenausschreibungen des Amtes der Tiroler Nr. 75 Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kitzbü- Landesregierung hel über den Bereitschaftsdienst und die Betriebszeiten Nr. 72 Verordnung der Landesregierung vom 16. Febru- der öffentlichen Apotheken in St. Johann in Tirol, Kössen ar 2021, mit der die Änderung der Vereinbarung des Ge- und Fieberbrunn meindeverbandes Neue Mittelschule Fügen genehmigt Nr. 76 Kundmachung über die Auflegung des Entwur- wird fes einer Änderung des örtlichen Raumordnungskon- Nr. 73 Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kuf- zeptes der Gemeinde Walchsee stein über den Bereitschaftsdienst und die Betriebszeiten Nr. 77 Kundmachung über die Auflegung des Entwur- der öffentlichen Apotheken in Wörgl, Kirchbichl, Kundl fes einer Änderung des Flächenwidmungsplanes der und Söll und der Betriebszeiten der Filialapotheke in Gemeinde Walchsee Angerberg Nr. 78 Offenes Verfahren: Baumeisterarbeiten für den Nr. 74 Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kuf- Errichtung einer Passivhaus-Wohnanlage in Zams für stein über den Bereitschaftsdienst und die Betriebszeiten die Neue Heimat Tirol Gemeinnützige Wohnungs- der öffentlichen Apotheke in Ellmau GmbH Nr. 71 • Amt der Tiroler Landesregierung brutto/Monat, Bewerbungsfrist 14. März 2021 (OrgP-70- STELLENAUSSCHREIBUNGEN 2021/22). Beim Amt der Tiroler Landesregierung sind derzeit fol- Bewerbungen sind beim Amt der Tiroler Landesregierung, gende Stellen ausgeschrieben: Abteilung Organisation und Personal, Eduard-Wallnöfer- • Bildungszentrum für Hören und Sehen; Handwerkli- Platz 3, 6020 Innsbruck, unter der entsprechenden Ge- che Fachkraft (Schlüsselkoordination, Liftwartungen, schäftszahl einzubringen. Kontrollgänge, Schwimmbadbetreuung, Sperrmüllverlie- Ausführliche Informationen zu der Stellenausschreibung ferung, Gartenarbeiten und Pflege rund ums Haus), 40 sind im Internet unter www.tirol.gv.at/stellenausschreibun- gen zu finden. Wochenstunden, Mindestentgelt € 2.031,30 brutto/Mo- Bei Fragen stehen die MitarbeiterInnen der Abteilung nat, Bewerbungsfrist 9. März 2021 (OrgP-70-2021/35). Organisation und Personal, unter der Telefonnummer 0512/ • Abteilung Hochbau; Technisch-Naturwissenschaftliche 508-2222, zur Verfügung. Fachbearbeitung (Projektmanagement im Bereich Hoch- Innsbruck, 25. Februar 2021 bau, Mitwirkung bei der Projektentwicklung, Ausführung Für die Landesregierung: MMag. Dr. Wiener, LL.M. und Abrechnung, Budgeterstellung für den Landesvoran- schlag und Erarbeitung von Finanzierungsplänen), 40 Wochenstunden, als Karenzvertretung, Mindestentgelt € 2.989,10 brutto/Monat, Bewerbungsfrist 10. März 2021 Nr. 72 • Amt der Tiroler Landesregierung • Gem-GV-73202/4-2020 (OrgP-70-2021/13). • Abteilung Landessanitätsdirektion; (Amtsärztin/ VERORDNUNG Amtsarzt mit der Zusatzqualifikation Arbeitsmedizin), 40 der Landesregierung vom 16. Februar 2021, mit der bzw. 20 Wochenstunden, Mindestentgelt bei einem Be- die Änderung der Vereinbarung des Gemeindeverban- schäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden € 5.619,10 des Neue Mittelschule Fügen genehmigt wird brutto/Monat, Bewerbungsfrist 9. März 2021 (OrgP-70- Aufgrund des § 129 Abs. 3 der Tiroler Gemeindeordnung 2021/20). 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. • Abteilung Landessanitätsdirektion; (Amtsärztin/ Nr. 116/2020, wird verordnet: Amtsarzt mit der Zusatzqualifikation Notfall- und Umwelt- §1 medizin), 40 bzw. 20 Wochenstunden, Mindestentgelt bei Die von den Gemeinderäten der verbandsangehörigen einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden Gemeinden übereinstimmend beschlossene Änderung der € 5.619,10 brutto/Monat, Bewerbungsfrist 9. März 2021 Vereinbarung des Gemeindeverbandes „Neue Mittelschule (OrgP-70-2021/21). Fügen“ wird nach § 129 Abs. 1 und 2 der Tiroler Gemeinde- • Bezirkshauptmannschaft Lienz; (Amtsärztin/Amts- ordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Ge- arzt), 20 Wochenstunden, Mindestentgelt € 2.809,55 setz LGBl. Nr. 116/2020 genehmigt.
STÜCK 9 56 MITTWOCH, 3. MÄRZ 2021 §2 Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von Die Vereinbarung nach § 1 lautet demnach wie folgt: 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr. Samstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr. (2) Die öffentliche Apotheke Kirchbichl in 6322 Kirchbichl Artikel I hat an Werktagen wie folgt für den Kundenverkehr offen zu 1. Die Gemeinden Fügen, Fügenberg, Bruck am Ziller, halten: Schlitters, Hart im Zillertal und Uderns – schließen sich zu Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von einem Gemeindeverband gemäß § 129 der Tiroler Gemeinde- 14.30 Uhr bis 18.30 Uhr. Samstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr. ordnung 2001 – TGO, LGBl. Nr. 36/2001, in der Fassung (3) Die öffentliche Michaelis-Apotheke in 6250 Kundl hat an LGBl. Nr. 51/2020 zusammen. Werktagen wie folgt für den Kundenverkehr offen zu halten: 2. Der Gemeindeverband Mittelschule Fügen besorgt die Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von Aufgaben des gesetzlichen Schulerhalters der zwei öffent- 14.30 Uhr bis 18.30 Uhr. Samstag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr. lichen Mittelschulen in Fügen mit dem Namen: Mittelschule I (4) Die öffentliche Salven-Apotheke in 6306 Söll hat an und Mittelschule II. Werktagen wie folgt für den Kundenverkehr offen zu halten: 3. Der Name des Gemeindeverbandes ist „Gemeindever- Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von band Mitteschule Fügen“. 14.30 Uhr bis 18.30 Uhr. Samstag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr. 4. Der Sitz des Gemeindeverbandes ist in Fügen (5) Die Filialapotheke der öffentlichen Apotheke Kirchbichl 5. Der Gemeindeverband ist eine Körperschaft öffentlichen in 6322 Kirchbichl hat an Werktagen wie folgt für den Kunden- Rechtes. verkehr offen zu halten: 6. Erweiterung auf die Zurverfügungstellung der Räume für Montag und Mittwoch von 8.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 15.00 die Landesmusikschule, der Turnhalle für sportliche Tätigkei- Uhr bis 19.00 Uhr. Dienstag und Donnerstag von 8.30 Uhr bis ten der Vereine und die Erwachsenenbildung. 12.15 Uhr. Freitag von 8:30 Uhr bis 15.00 Uhr. Artikel II (6) Wenn der 24. und 31. Dezember auf einen Werktag (Montag bis Freitag) fallen, dürfen die öffentlichen Apotheken Diese Vereinbarung über die Bildung des Gemeindever- an diesen Tagen bereits ab 12.00 Uhr geschlossen halten. bandes Mittelschule Fügen tritt mit der Kundmachung der (7) An den vier Samstagen, die vor dem 24. Dezember Genehmigung (Verordnung) durch die Tiroler Landesregierung liegen, dürfen die öffentlichen Apotheken bis 18.00 Uhr, am in Kraft. Zugleich tritt die Vereinbarung über die Bildung des Feiertag 8. Dezember, wenn dieser auf einen Werktag (Montag Gemeindeverbandes Neue Mittelschule Fügen, zuletzt geneh- bis Samstag) fällt, dürfen die öffentlichen Apotheken von 10.00 migt mit der Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 18. bis 18.00 Uhr geöffnet halten. Dezember 2013, Zl. Ib-6074/16-2013, außer Kraft. §2 §3 Bereitschaftsdienst Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kund- (1) Außerhalb der Betriebszeiten gemäß § 1 Abs. 1 bis 4 ha- machung in Kraft. ben die öffentlichen Apotheken in Wörgl, Kirchbichl, Kundl und Der Landeshauptmann: Platter Söll wie folgt Turnusbereitschaftsdienst zu leisten: Der Landesamtsdirektor: Forster a. jeweils in täglichem Wechsel von 18.30 Uhr bis 8.00 Uhr des Folgetages in folgender Reihenfolge: Montag Michaelis-Apotheke in 6250 Kundl Nr. 73 • Bezirkshauptmannschaft Kufstein • KU-APO-45/1-2020 Dienstag Stadt-Apotheke in 6300 Wörgl VERORDNUNG Mittwoch Central Apotheke in 6300 Wörgl der Bezirkshauptmannschaft Kufstein Donnerstag Vitalis Apotheke in 6300 Wörgl über den Bereitschaftsdienst und die Betriebszeiten Freitag Apotheke Kirchbichl in 6322 Kirchbichl der öffentlichen Apotheken in Wörgl, Kirchbichl, Samstag Die gemäß der Tabelle in lit.c. am Samstag Kundl und Söll und der Betriebszeiten bereitschaftsdiensthabende Apotheke. der Filialapotheke in 6320 Angerberg Sonntag Die gemäß der Tabelle in lit.c. am Sonntag Gemäß § 8 des Apothekengesetzes, RGBl. Nr. 5/1907, zu- bereitschaftsdiensthabende Apotheke. letzt geändert durch BGBl. I Nr. 43/2020, wird für die öffent- b. an Feiertagen von 8.00 Uhr bis 18.30 Uhr versieht jene lichen Apotheken Apotheke Bereitschaftsdienst, die den Bereitschaftsdienst ge- 1) Stadt-Apotheke in 6300 Wörgl, Bahnhofstraße 32, mäß lit.a. ab 18.30 Uhr zu versehen hat. 2) Central Apotheke in 6300 Wörgl, Andreas-Hofer-Platz 1, c. an Wochenenden in einem sechswöchigen Turnus von 3) Vitalis Apotheke in 6300 Wörgl, Innsbrucker Straße 108, Samstag von 12.00 Uhr bis 18.30 Uhr und an Sonntagen von 4) Apotheke Kirchbichl in 6322 Kirchbichl, Oberndorferstraße 8.00 Uhr bis 18.30 Uhr in folgender Reihenfolge: 50, Wochenende 5) Michaelis-Apotheke in 6250 Kundl, Dr. Hans Bachmann- 1 Samstag Central Apotheke in 6300 Wörgl Straße 27, Sonntag Michaelis-Apotheke in 6250 Kundl 6) Salven-Apotheke in 6306 Söll, Dorf 71, und für die Filialapotheke der öffentlichen Apotheke Kirch- 2 Samstag Michaelis-Apotheke in 6250 Kundl bichl in 6322 Kirchbichl an der Anschrift in 6320 Angerberg, Un- Sonntag Stadt-Apotheke in 6300 Wörgl holzen 140, 3 Samstag Stadt-Apotheke in 6300 Wörgl folgendes verordnet: Sonntag Apotheke Kirchbichl in 6322 Kirchbichl §1 4 Samstag Apotheke Kirchbichl in 6322 Betriebszeiten (Öffnungszeiten) Kirchbichl (1) Die öffentliche Stadt-Apotheke, die Central Apotheke Sonntag Vitalis Apotheke in 6300 Wörgl und die Vitalis Apotheke in 6300 Wörgl haben an Werktagen 5 Samstag Vitalis Apotheke in 6300 Wörgl wie folgt für den Kundenverkehr offen zu halten: Sonntag Salven-Apotheke in 6306 Söll
MITTWOCH, 3. MÄRZ 2021 57 STÜCK 9 6 Samstag Salven-Apotheke in 6306 Söll Arzneimitteln in der Apotheke dienstbereit sein. Darüber hinaus Sonntag Central Apotheke in 6300 Wörgl ist die sofortige telefonische Erreichbarkeit sicherzustellen. Für die in der Tabelle in lit.c. am Sonntag Bereitschaftsdienst (10) Die zusätzlichen Bereitschaftsdienste gemäß § 2 Abs. habende Apotheke wird der von dieser zu leistende Turnusbe- 2 bis 8 und die durch die Stadt-Apotheke in 6300 Wörgl gemäß reitschaftsdienst der darauffolgenden Woche entsprechend § 2 Abs. 1 und 2 geleisteten Turnusbereitschaftsdienste dürfen der Tabelle in lit.a. durch die Salven-Apotheke in 6306 Söll ge- in Ruferreichbarkeit iSd § 8 Abs. 5a Apothekengesetz idgF. ver- leistet. richtet werden, sodass ein(e) allgemein berufsberechtigte(r) (2) Der Turnusbereitschaftsdienst der öffentlichen Vitalis Apotheker(in) zur Abgabe von Arzneimitteln in dringenden Fäl- Apotheke in 6300 Wörgl gemäß Abs.1 wird durch die öffentliche len rasch erreichbar sein muss. Darüber hinaus ist die sofortige Stadt-Apotheke in 6300 Wörgl geleistet. telefonische Erreichbarkeit sicherzustellen. Diese zusätzlichen (3) Für den Bereitschaftsdienst während der Mittagspause Bereitschaftsdienste dürfen auch bei geöffneter Türe geleistet an Werktagen von Montag bis Freitag, ausgenommen der 24. werden. und 31.Dezember, gilt für die öffentlichen Apotheken der Ge- §3 meinde 6300 Wörgl abweichend vom Turnusbereitschafts- Allgemeine Bestimmungen und Strafbestimmungen dienst gemäß Abs.1 lit. a und b, dass dieser von der Stadt-Apo- zu den Betriebszeiten und zum Bereitschaftsdienst theke und der Vitalis-Apotheke zu leisten ist und der Turnus- (1) Auf die Betriebszeiten gemäß § 1 und den Bereitschafts- bereitschaftsdienst der Central-Apotheke in 6300 Wörgl wäh- dienst gemäß § 2 sowie außerhalb dieser Zeiten ist auf die rend der Mittagspause entfällt. Der Mittagsbereitschaftsdienst nächstgelegenen dienstbereiten Apotheken gut sichtbar und der Stadt-Apotheke und der Vitalis-Apotheke kann auch bei bei Dunkelheit beleuchtet beim Eingang der Apotheken oder geöffneter Türe geleistet werden. in dessen unmittelbarer Nähe hinzuweisen. (4) Zusätzlich zum Turnusbereitschaftsdienst gemäß Abs. (2) Die öffentlichen Apotheken haben der Landesgeschäfts- 1 haben an Werktagen Bereitschaftsdienst zu leisten: stelle Tirol der Österreichischen Apothekerkammer die Bereit- a) von Montag bis Freitag von 8.00 bis 8.30 Uhr die Stadt- schaftsdienste gemäß § 2 Abs. 5 bis 7 zeitgerecht, zumindest Apotheke und die Central-Apotheke in 6300 Wörgl ein Quartal im Voraus, schriftlich bekannt zu geben. b) Samstag von 12.00 bis 12.30 Uhr die Central-Apotheke (3) Die nach den Bestimmungen dieser Verordnung festge- in 6300 Wörgl. legten Betriebszeiten und Bereitschaftsdienstzeiten sind ein- Diese zusätzlichen Bereitschaftsdienste dürfen auch bei ge- zuhalten. Außerhalb dieser Zeiten ist die Durchführung von öffneter Türe geleistet werden. Kundenverkehr in Notfällen gestattet. (5) Zusätzlich zum Turnusbereitschaftsdienst gemäß Abs. (4) Übertretungen dieser Verordnung werden als Verwal- 1 dürfen die öffentliche Stadt-Apotheke und die Central-Apo- tungsübertretung gemäß § 41 Apothekengesetz bestraft. theke in 6300 Wörgl an Werktagen während der Abendordina- tionszeiten der Ärzte für Allgemeinmedizin mit Kassenvertrag §4 nach § 342 Abs. 1 ASVG und Berufssitz in 6300 Wörgl bis max. Zustellung 19.00 Uhr Bereitschaftsdienst leisten. Diese zusätzlichen Be- (1) Die öffentlichen Apotheken in Kirchbichl, Kundl, Wörgl reitschaftsdienste dürfen auch bei geöffneter Türe geleistet und Söll haben außerhalb ihrer Betriebszeiten gemäß § 1 Abs. werden. 1 bis 4 und außerhalb des Bereitschaftsdienstes gemäß § 2 (6) Zusätzlich zum Turnusbereitschaftsdienst gemäß Abs. dafür Sorge zu tragen, dass im Notfall dringend benötigte Arz- 1 darf die Central-Apotheke in 6300 Wörgl am Mittwoch wäh- neimittel, das sind grundsätzlich nur ärztlich verschriebene und rend der Abendordinationszeiten der Ärzte für Allgemeinmedi- von einem Arzt angeforderte Arzneimittel, aus der jeweils zin mit Kassenvertrag nach § 342 Abs. 1 ASVG und Berufssitz nächstgelegenen dienstbereiten Apotheke in Kirchbichl, Kundl, in 6300 Wörgl bis max. 20.00 Uhr Bereitschaftsdienst leisten. Wörgl oder Söll auf Kosten der jeweiligen Apotheke zugestellt Diese zusätzlichen Bereitschaftsdienste dürfen auch bei ge- werden (Botendienst). öffneter Türe geleistet werden. (2) Auf die Möglichkeit der Zustellung dringend benötigter (7) Zusätzlich zum Turnusbereitschaftsdienst gemäß Abs. Arzneimittel ist durch einen entsprechenden Aushang an der 1 darf die Salven-Apotheke in 6306 Söll an Sonn- und Feier- Apotheke unter Angabe der Telefonnummer der dienstbereiten tagen von 10.00 bis 12.00 Uhr und 17.00 bis 18.00 Uhr sowie Apotheke hinzuweisen. an Samstagen von 17.00 bis 18.00 Uhr Bereitschaftsdienst lei- (3) Dem Patienten ist bei der Zustellung eine schriftliche In- sten. Diese zusätzlichen Bereitschaftsdienste dürfen auch bei formation auszufolgen, dass er erforderlichenfalls eine persön- geöffneter Türe geleistet werden. liche telefonische Beratung durch den diensthabenden Apo- (8) Zusätzlich zum Turnusbereitschaftsdienst gemäß Abs. theker in Anspruch nehmen soll bzw. bei Fragen eine telefoni- 1 hat die öffentliche „Michaelis-Apotheke“ in 6250 Kundl Be- sche Beratung in Anspruch nehmen kann. reitschaftsdienst zu leisten: a) an Werktagen während der Abendordinationszeiten der §3 Ärzte für Allgemeinmedizin mit Kassenvertrag nach § 342 Abs. In- und Außerkrafttreten 1 ASVG und Berufssitz in 6250 Kundl und 6252 Breitenbach, (1) Diese Verordnung tritt mit Montag, 15. März 2021 in bis max. 19.30 Uhr und Kraft. b) an Sonn- und Feiertagen von 10.00 bis 12.00 Uhr wäh- (2) Sämtliche bisher erlassenen Verordnungen der Be- rend der Ordinationszeiten der Ärzte für Allgemeinmedizin mit zirkshauptmannschaft Kufstein betreffend die Regelung der Kassenvertrag nach § 342 Abs. 1 ASVG und Berufssitz in 6250 Betriebszeiten und des Bereitschaftsdienstes der öffent- Kundl, in 6241 Radfeld und 6252 Breitenbach. lichen Apotheken in Wörgl, Kirchbichl, Kundl und Söll treten (9) Während des Turnusbereitschaftsdienstes gemäß Abs. mit Ablauf Sonntag 14. März 2021 außer Kraft. 1 muss der (die) Apothekenleiter(in) oder ein(e) andere(r) all- Kufstein, 22. Februar 2021 gemein berufsberechtigte(r) Apotheker(in) zur Abgabe von Für den Bezirkshauptmann: Dr. Huber-Wurzenrainer
STÜCK 9 58 MITTWOCH, 3. MÄRZ 2021 Nr. 74 • Bezirkshauptmannschaft Kufstein • KU-APO-46/1-2020 (2) Die nach den Bestimmungen dieser Verordnung festge- VERORDNUNG legten Betriebszeiten und Bereitschaftsdienstzeiten sind ein- der Bezirkshauptmannschaft Kufstein zuhalten. Außerhalb dieser Zeiten ist die Durchführung von über den Bereitschaftsdienst und die Betriebszeiten Kundenverkehr nur in Notfällen gestattet. der öffentlichen Apotheke in Ellmau (3) Übertretungen dieser Verordnung werden als Verwal- Gemäß § 8 des Apothekengesetzes, RGBl. Nr. 5/1907, zu- tungsübertretung gemäß § 41 Apothekengesetz bestraft. letzt geändert durch BGBl. I Nr. 43/2020, wird für die öffentliche §4 „Sonnwend-Apotheke“ in 6352 Ellmau, Dorf 49, folgendes ver- In- und Außerkrafttreten ordnet: (1) Diese Verordnung tritt mit Montag, 15. März 2021 in §1 Kraft. Betriebszeiten (Öffnungszeiten) (2) Sämtliche bisher erlassenen Verordnungen der Bezirks- (1) Die öffentliche Sonnwend-Apotheke in 6352 Ellmau hat hauptmannschaft Kufstein betreffend die Regelung der Be- an Werktagen wie folgt für den Kundenverkehr offen zu halten: triebszeiten und des Bereitschaftsdienstes der öffentlichen Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von Sonnwend-Apotheke in 6352 Ellmau treten mit Ablauf Sonntag, 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr. Samstag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr. 28. Februar 2021 außer Kraft. (2) Wenn der 24. und 31. Dezember auf einen Werktag Kufstein, 22. Februar 2021 (Montag bis Freitag) fallen, dürfen die öffentlichen Apotheken Für den Bezirkshauptmann: Dr. Huber-Wurzenrainer an diesen Tagen bereits ab 12.00 Uhr geschlossen halten. (3) An den vier Samstagen, die vor dem 24. Dezember liegen, dürfen die öffentlichen Apotheken bis 18.00 Uhr, am Nr. 75 • Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel • KB-APO/BZ-6/16-2021 Feiertag 8. Dezember, wenn dieser auf einen Werktag (Montag bis Samstag) fällt, dürfen die öffentlichen Apotheken von 10.00 VERORDNUNG bis 18.00 Uhr geöffnet halten. der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel über den Bereitschaftsdienst und die Betriebszeiten §2 der öffentlichen Apotheken in St. Johann in Tirol, Bereitschaftsdienst Kössen und Fieberbrunn (1) Außerhalb der Betriebszeiten gemäß § 1 Abs. 1 hat die Gemäß § 8 des Apothekengesetzes, RGBl. Nr. 5/1907, zu- öffentliche Sonnwend-Apotheke in 6352 Ellmau jeweils in täg- letzt geändert durch BGBl. I Nr. 43/2020, wird für die öffent- lichem Wechsel von 8.00 Uhr bis 8.00 Uhr des Folgetages in lichen Apotheken folgender Reihenfolge Turnusbereitschaftsdienst zu leisten: • Johannes-Apotheke in 6380 St. Johann in Tirol, Dechant Gruppe Wieshofer-Straße 25, 1 *Johannes-Apotheke in 6380 St. Johann in Tirol • Apotheke „Zum wilden Kaiser“ in 6380 St. Johann in Tirol, 2 *Apotheke „Zum wilden Kaiser“ in 6380 St. Johann Kaiserstraße 9, in Tirol • Apotheke am Weg in 6380 St. Johann in Tirol, Pass-Thurn- 3 *Apotheke am Weg in 6380 St. Johann in Tirol Straße 17, 4 Sonnwend-Apotheke in 6352 Ellmau • Pillersee-Apotheke in 6391 Fieberbrunn, Rosenegg 54, *Pillersee-Apotheke in 6391 Fieberbrunn • Klobenstein-Apotheke in 6345 Kössen, Leitweg 14, *Klobenstein-Apotheke in 6345 Kössen folgendes verordnet: *Für diese Apotheken ist der Bereitschaftsdienst durch Verordnung §1 der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel geregelt. Betriebszeiten (Öffnungszeiten) (2) Zusätzlich zum Turnusbereitschaftsdienst gemäß Abs. 1 darf die Apotheke in Ellmau Bereitschaftsdienst (1) Die öffentliche Johannes-Apotheke, die Apotheke „Zum a) während der Abendordinationszeiten der Ärzte für Allge- wilden Kaiser“ und die Apotheke am Weg in 6380 St. Johann meinmedizin mit Kassenvertrag nach § 342 Abs. 1 ASVG und in Tirol haben an Werktagen wie folgt für den Kundenverkehr Berufssitz in der jeweiligen Ortschaft von 19.00 bis maximal offen zu halten: 20.00 Uhr, und Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von b) während des Ärztebereitschaftsdienstes an Sonn- und 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr. Samstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Feiertagen von 10.00 bis 12.00 und 17.00 bis 18.00 Uhr (2) Die öffentliche Pillersee-Apotheke in 6391 Fieberbrunn versehen. hat an Werktagen wie folgt für den Kundenverkehr offen zu hal- Die Apotheke darf während dieser zusätzlichen Bereit- ten: schaftsdienste im Bedarfsfall auch geöffnet halten. Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von (3) Der Turnusbereitschaftsdienst gemäß Abs. 1 und 2 darf 15.00 Uhr bis 18.30 Uhr. Samstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr. in Form der Ruferreichbarkeit verrichtet werden, sodass ein all- (3) Die öffentliche Klobenstein-Apotheke in 6345 Kössen gemein berufsberechtigter Apotheker zur Abgabe von Arznei- hat an Werktagen wie folgt für den Kundenverkehr offen zu hal- mitteln in dringenden Fällen rasch erreichbar sein muss. Dar- ten: über hinaus ist die sofortige telefonische Erreichbarkeit sicher- Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von zustellen. 15.00 Uhr bis 18.30 Uhr. Samstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr. §3 (4) Wenn der 24. und 31. Dezember auf einen Werktag Allgemeine Bestimmungen und Strafbestimmungen (Montag bis Freitag) fallen, dürfen die öffentlichen Apotheken zu den Betriebszeiten und zum Bereitschaftsdienst an diesen Tagen bereits ab 12.00 Uhr geschlossen halten. (1) Auf die Betriebszeiten gemäß § 1 und den Bereitschafts- (5) An den vier Samstagen, die vor dem 24. Dezember lie- dienst gemäß § 2 sowie außerhalb dieser Zeiten ist auf die gen, dürfen die öffentlichen Apotheken bis 18.00 Uhr, am Feier- nächstgelegenen dienstbereiten Apotheken gut sichtbar und tag 8. Dezember, wenn dieser auf einen Werktag (Montag bis bei Dunkelheit beleuchtet beim Eingang der Apotheken oder Samstag) fällt, dürfen die öffentlichen Apotheken von 10.00 bis in dessen unmittelbarer Nähe hinzuweisen. 18.00 Uhr geöffnet halten.
MITTWOCH, 3. MÄRZ 2021 59 STÜCK 9 §2 nusbereitschaftsdienstes gemäß § 2 Abs. 1 dafür Sorge zu tra- Bereitschaftsdienst gen, dass im Notfall dringend benötigte Arzneimittel, das sind (1) Außerhalb der Betriebszeiten gemäß § 1 Abs. 1 bis 3 ha- grundsätzlich nur ärztlich verschriebene und von einem Arzt ben die öffentlichen Apotheken in St. Johann in Tirol, Kössen angeforderte Arzneimittel, aus der jeweils nächstgelegenen und Fieberbrunn jeweils in täglichem Wechsel von 8.00 Uhr dienstbereiten Apotheke auf Kosten der Klobenstein Apotheke bis 8.00 Uhr des Folgetages in folgender Reihenfolge Turnus- Kössen zugestellt werden (Botendienst). bereitschaftsdienst zu leisten: (2) Auf die Möglichkeit der Zustellung dringend benötigter Gruppe Arzneimittel ist durch einen entsprechenden Aushang an der 1 Johannes-Apotheke in 6380 St. Johann in Tirol Apotheke unter Angabe der Telefonnummer der dienstbereiten 2 Apotheke „Zum wilden Kaiser“ in 6380 St. Johann in Apotheke hinzuweisen. Tirol (3) Dem Patienten ist bei der Zustellung eine schriftliche In- 3 Apotheke am Weg in 6380 St. Johann in Tirol formation auszufolgen, dass er erforderlichenfalls eine persön- 4 *Sonnwend-Apotheke in 6352 Ellmau liche telefonische Beratung durch den diensthabenden Apo- Pillersee-Apotheke in 6391 Fieberbrunn theker in Anspruch nehmen soll bzw. bei Fragen eine telefoni- Klobenstein-Apotheke in 6345 Kössen sche Beratung in Anspruch nehmen kann. *Für diese Apotheke ist der Bereitschaftsdienst durch Verordnung §5 der Bezirkshauptmannschaft Kufstein geregelt. In- und Außerkrafttreten (2) Zusätzlich zum Turnusbereitschaftsdienst gemäß Abs. (1) Diese Verordnung tritt mit Montag, 15. März 2021 in 1 dürfen die öffentlichen Apotheken in Kössen und Fieberbrunn Kraft. Den Dienstturnus gemäß § 2 beginnt die Gruppe 1, sohin Bereitschaftsdienst die Johannes-Apotheke in 6380 St. Johann in Tirol, am 15. a) während der Abendordinationszeiten der Ärzte für Allge- März 2021 um 8.00 Uhr. meinmedizin mit Kassenvertrag nach § 342 Abs. 1 ASVG und (2) Sämtliche bisher erlassenen Verordnungen der Bezirks- Berufssitz in der jeweiligen Ortschaft von 18.00 bis maximal hauptmannschaft Kitzbühel betreffend die Regelung der Be- 20.00 Uhr, und triebszeiten und des Bereitschaftsdienstes der öffentlichen b) während des Ärztebereitschaftsdienstes an Sonn- und Apotheken in St. Johann in Tirol, Kössen und Fieberbrunn tre- Feiertagen von 10.00 bis 12.00 Uhr versehen. Die Apotheken ten mit Ablauf Sonntag, 14. März 2021 außer Kraft. dürfen während dieser zusätzlichen Bereitschaftsdienste im Kitzbühel, 24. Februar 2021 Bedarfsfall auch geöffnet halten. (3) Zusätzlich zum Turnusbereitschaftsdienst gemäß Abs. 1 dürfen die öffentlichen Apotheken in 6380 St. Johann in Tirol Bereitschaftsdienst während der Mittagspause von 12.00 bis Nr. 76 • Gemeinde Walchsee 14.00 Uhr an Werktagen, ausgenommen der 24. und 31. De- KUNDMACHUNG zember versehen. Die Apotheken dürfen während dieser zu- über die Auflegung des Entwurfes sätzlichen Bereitschaftsdienste im Bedarfsfall auch geöffnet einer Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes halten. Der Gemeinderat der Gemeinde Walchsee hat in der Sit- (4) Der Turnusbereitschaftsdienst gemäß Abs. 1 bis 3 darf zung am 18. Februar 2021 zu Punkt 6 der Tagesordnung ge- in Form der Ruferreichbarkeit verrichtet werden, sodass ein all- mäß § 67 Abs.1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes (TROG) gemein berufsberechtigter Apotheker zur Abgabe von Arznei- 2016, LGBl. Nr. 101/2016, zuletzt geändert durch LGBl. mitteln in dringenden Fällen rasch erreichbar sein muss. Dar- 116/2020, in Verbindung mit § 6 des Tiroler Umweltprüfungs- über hinaus ist die sofortige telefonische Erreichbarkeit sicher- gesetzes (TUP), LGBl. Nr. 34/2005, zuletzt geändert LGBl. Nr. zustellen. 138/2019, beschlossen, den Entwurf der Änderung des ört- §3 Allgemeine Bestimmungen und Strafbestimmungen lichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Walchsee zu den Betriebszeiten und zum Bereitschaftsdienst während sechs (6) Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme im (1) Auf die Betriebszeiten gemäß § 1 und den Bereitschafts- Gemeindeamt der Gemeinde Walchsee aufzulegen. dienst gemäß § 2 sowie außerhalb dieser Zeiten ist auf die Im Rahmen des Auflegungsverfahrens erfolgt die Beteili- nächstgelegenen dienstbereiten Apotheken gut sichtbar und gung der Öffentlichkeit gemäß § 6 (1) TUP. bei Dunkelheit beleuchtet beim Eingang der Apotheken oder Darstellung des wesentlichen Inhalts gemäß § 6 (4) lit. a TUP: Die Gemeinde Walchsee beabsichtigt die Änderung in dessen unmittelbarer Nähe hinzuweisen. des Örtlichen Raumordnungskonzeptes im Bereich der Gp. (2) Die öffentlichen Apotheken in 6380 St. Johann in Tirol 435/1 KG Walchsee. haben der Landesgeschäftsstelle Tirol der Österreichischen Folgende Änderung des örtliche Raumordnungskonzeptes Apothekerkammer die Bereitschaftsdienste gemäß § 2 Abs 3 ist geplant: Festlegung eines baulichen Entwicklungsbereiches zeitgerecht, zumindest ein Quartal im Voraus, schriftlich be- für vorwiegend Wohnnutzung mit der Indexziffer W3, der Zeit- kannt zu geben. zone ZB und der Baudichtestufe D2 in Verbindung mit der zwin- (3) Die nach den Bestimmungen dieser Verordnung festge- genden Erlassung eines Bebauungsplanes bzw. für vorwie- legten Betriebszeiten und Bereitschaftsdienstzeiten sind ein- gend landwirtschaftliche Nutzung mit der Indexziffer L3, der zuhalten. Außerhalb dieser Zeiten ist die Durchführung von Zeitzone Z1 und der Dichtstufe D4 gemäß den Bestimmungen Kundenverkehr nur in Notfällen gestattet. des Örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Walch- (4) Übertretungen dieser Verordnung werden als Verwal- see. tungsübertretung gemäß § 41 Apothekengesetz bestraft. Ort und Zeit der Einsichtnahmemöglichkeit (§ 6 (4) lit b §4 TUP): Gemeindeamt Walchsee, Alleestraße 24, 6344 Walch- Zustellung see während der Amtsstunden. (1) Die öffentliche Apotheke in 6345 Kössen hat außerhalb Die sechswöchige Auflage erfolgt vom 4. März 2021 bis ihrer Betriebszeiten gemäß § 1 Abs. 3 und außerhalb des Tur- einschließlich 15. April 2021.
STÜCK 9 60 MITTWOCH, 3. MÄRZ 2021 Die maßgeblichen Unterlagen – Verordnungsplan, Erläute- Ort und Zeit der Einsichtnahmemöglichkeit (§ 6 (4) lit b rungsbericht und Umweltbericht – liegen währen der Auflage- TUP): Gemeindeamt Walchsee, Alleestraße 24, 6344 Walch- frist zu den Amtsstunden mit Parteienverkehr im Gemeindeamt see während der Amtsstunden. Walchsee zur Einsichtnahme auf und sind im Internet unter Die sechswöchige Auflage erfolgt vom 4. März 2021 bis http://www.walchsee.tirol.gv.at einzusehen. einschließlich 15. April 2021. Hinweis (§ 6 (4) lit. c TUP): Jedermann steht das Recht Die maßgeblichen Unterlagen – Verordnungsplan, Erläute- zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine rungsbericht und Umweltbericht – liegen währen der Auflage- schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben. frist zu den Amtsstunden mit Parteienverkehr im Gemeindeamt Walchsee, 19. Februar 2021 Walchsee zur Einsichtnahme auf und sind im Internet unter Der Bürgermeister: Dieter Wittlinger http://www.walchsee.tirol.gv.at einzusehen. Hinweis (§ 6 (4) lit. c TUP): Jedermann steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine Nr. 77 • Gemeinde Walchsee schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben. KUNDMACHUNG Walchsee, 19. Februar 2021 über die Auflegung des Entwurfes Der Bürgermeister: Dieter Wittlinger einer Änderung des Flächenwidmungsplanes Der Gemeinderat der Gemeinde Walchsee hat in der Sit- zung am 18. Februar 2021 zu Punkt 7 der Tagesordnung ge- mäß § 68 Abs. 2 des Tiroler Raumordnungsgesetzes (TROG) 2016, LGBl. Nr. 101/2016, zuletzt geändert durch LGBl. 116/2020, in Verbindung mit § 6 des Tiroler Umweltprüfungs- Nr. 78 • Neue Heimat Tirol Gemeinnützige WohnungsGmbH gesetzes (TUP), LGBl. Nr. 34/2005, zuletzt geändert LGBl. Nr. 138/2019, beschlossen, den Entwurf der Änderung des Flä- O F F E N E S V E R FA H R E N chenwidmungsplanes der Gemeinde Walchsee während n i c h t d e m B Ve r g G u n t e r w o r f e n sechs (6) Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme im Gemein- Baumeisterarbeiten für die deamt der Gemeinde Walchsee aufzulegen. Errichtung einer Passivhaus-Wohnanlage Im Rahmen des Auflegungsverfahrens erfolgt die Beteili- in Zams mit 40 Mietwohnungen + Tiefgarage gung der Öffentlichkeit gemäß § 6 (1) TUP. Art des Auftrags: Bauleistung. Darstellung des wesentlichen Inhalts gemäß § 6 (4) lit. Auftraggeber: Neue Heimat Tirol Gemeinnützige Woh- a TUP: Die Gemeinde Walchsee beabsichtigt die Änderung nungsGmbH. des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gpn. 435/1 und Auftragsbezeichnung: ZAMS (ZA15) - Innstraße 9, 11, 440/1, KG Walchsee. Umwidmung des Grundstückes 435/1, Baumeisterarbeiten. KG 83019 Walchsee, rund 1693 m² von Freiland § 41 in ge- Beschreibung: Errichtung einer Passivhaus-Wohnanlage plante örtliche Straße § 53.1 sowie rund 409 m² von Freiland in Zams mit 40 Mietwohnungen + Tiefgarage. § 41 in Sonderfläche aus besonderen raumordnungsfachlichen Erfüllungsort: 6511 Zams. Gründen § 43 (1) b, Festlegung Erläuterung: Korridor Amphi- Erfüllungszeitraum: lt. Terminplan. bienwanderung sowie rund 6551 m² von Freiland § 41 in Wohn- Abgabedatum: 17. März 2021, 15 Uhr. gebiet § 38 (1) sowie rund 1793 m² von Freiland § 41 in Land- CPV-Codes: 45000000-7. wirtschaftliches Mischgebiet § 40 (5) eingeschränkt auf land- Projektnummer: 2215. wirtschaftliche Gebäude § 40 (7) weiters Umwidmung des Auskünfte und Unterlagen: https://neueheimattirol. Grundstückes 440/1, KG 83019 Walchsee, rund 252 m² von vemap.com/home/bekannt/anzeigen.html?annID=127 Freiland § 41 in geplante örtliche Straße § 53.1 Innsbruck, 22. Februar 2021
Erscheinungsort Innsbruck Österreichische Post AG Verlagspostamt 6020 Innsbruck Info.Mail Entgelt bezahlt DVR 0059463 Herausgeber: Amt der Tiroler Landesregierung, 6010 Innsbruck Erscheint jeden Mittwoch. Redaktionsschluss: Freitag, 12 Uhr. Bezugsgebühr E 60,– jährlich. Einschaltungen nach Tarif. Verwaltung und Vertrieb: Landeskanzleidirektion, Innsbruck, Neues Landhaus, Tel. 0512/508-1972 – Fax 0512/508-741990 – E-Mail: bote@tirol.gv.at Redaktion: Innsbruck, Landhaus, Tel. 0512/508-1976 – Fax 0512/508-741990 – E-Mail: bote@tirol.gv.at Internet: www.tirol.gv.at/bote Druck: Eigendruck
Sie können auch lesen