BREITBAND AUSTRIA 2020 ACCESS - ÖSTERREICHISCHE FORSCHUNGSFÖRDERUNGSGESELLSCHAFT LEITFADEN, 1. AUSSCHREIBUNG 2015 EINREICHFRIST 29. APRIL 2016 ...
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ÖSTERREICHISCHE FORSCHUNGSFÖRDERUNGSGESELLSCHAFT BREITBAND AUSTRIA 2020 ACCESS LEITFADEN, 1. AUSSCHREIBUNG 2015 EINREICHFRIST 29. APRIL 2016, VERSION 1.1
IMPRESSUM Herausgeber: Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH Sensengasse 1, 1090 Wien, www.ffg.at, FN 252263a, HG Wien, DVR: 0037257/058 Satz/Layout: „Der Herr Bertl“ OG Werbeagentur, office@derherrbertl.at Fotos: iStockphoto.com, shutterstock.com 2 | L E I T FA D E N B B 2 0 2 0 ACCESS 1 . AUSSCHRE I BUNG 2 0 1 5 , V 1 .1
I N H A LT LEITFADEN BREITBAND AUSTRIA 2020 ACCESS 1. AUSSCHREIBUNG 2015 DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE 4 1 ZIELE DER ACCESSFÖRDERUNG 6 2 FÖRDERBEDINGUNGEN 6 2.1 Wer ist förderbar? 6 2.2 In welchem Gebiet wird gefördert? 6 2.3 Welche Vorhaben werden gefördert? 8 2.4 Was sind die besonderen Anforderungen für die Förderung? 8 2.5 Welche Verpflichtungen sind bezüglich des Zugangs auf Vorleistungsebene zu erfüllen? 8 2.6 Welche Kosten sind förderbar? 9 2.7 Was ist bei der Kosten- und Finanzierungsplanung zu berücksichtigen? 10 2.8 Wie hoch ist die Förderung? 12 2.9 Müssen andere Förderungen für das beantragte Vorhaben angegeben werden? 12 3 PROJEKTEINREICHUNG UND FÖRDERENTSCHEIDUNG 13 3.1 Wie verläuft die Einreichung? 13 3.2 Welche Dokumente sind für die Einreichung erforderlich? 13 3.3 Wie sicher sind vertrauliche Projektdaten? 14 3.4 Nach welchen Kriterien werden die Förderansuchen beurteilt? 14 3.5 Wie funktioniert das Bewertungsverfahren? 20 3.6 Wer trifft die Förderentscheidung? 20 4 ABLAUF NACH DER FÖRDERENTSCHEIDUNG 21 4.1 Wie entsteht der Fördervertrag? 21 4.2 Wie sind Auflagen zu berücksichtigen? 21 4.3 Welche Berichte und Abrechnungen sind notwendig? 21 4.4 Wie erfolgt die Auszahlung? 23 4.5 Wie sollen Projektänderungen kommuniziert werden? 23 4.6 Kann der Förderzeitraum verlängert werden? 24 4.7 Was passiert am Ende der Projektlaufzeit? 24 4.8 Was passiert in den Jahren nach Projektende? 24 5 GLOSSAR 25 6 ÄNDERUNGSVERZEICHNIS 25 7 KOSTENPAUSCHALMODELL FÜR ACCESS 26 8 SCHEMATISCHE DARSTELLUNG DES FÖRDERABLAUFES 30 www.ffg.at | 3
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE DIE ANFORDERUNGEN IM ÜBERBLICK Fördergebiet Teile des österreichischen Bundesgebiets, wo keine Breitband-Hochleistungszugänge verfügbar sind. Das förderbare Gebiet ist abrufbar unter www.breitbandfoerderung.at Wer ist förderbar? Unternehmen mit Niederlassung in Österreich Was ist förderbar? Die Verbesserung der Breitbandverfügbarkeit durch die Ausweitung der geografischen Netzabdeckung (Coverage) und durch die Steigerung der Access-Qualität (Speed). Anforderungen an die »» Ausweitung der geografischen NGA-Netzabdeckung geförderten Projekte »» Steigerung der Access-Qualität Förderbare Kosten »» Investitionskosten für den Ausbau der passiven Netzinfrastruktur »» Investitionsbezogene Eigenleistungen Projektlaufzeit Maximal drei Jahre Förderbetrag Der maximale Förderbetrag wird durch die Höhe des Förderbudgets der jeweiligen NUTS3-Region bestimmt. Förderquote Maximal 50% der förderfähigen Projektkosten – mindestens 25% sind aus Eigenmitteln aufzubringen ECKDATEN DER AUSSCHREIBUNG Budget 96 Millionen Euro Einreichfrist 29. April 2016, 12:00 Uhr Mittag Sprache Deutsch Einreichportal https://ecall.ffg.at Erforderliche »» Projektbeschreibung Einreichdokumente »» Kosten- und Finanzierungsplanung im eCall »» Projektplanung im eCall (WebGIS) »» Standardangebot inkl. Kalkulationstabelle »» Verpflichtungserklärung Kontakt für die Einreichung Breitband Hotline: +43 (0)57755-7500 Email: breitband@ffg.at Information im Web www.ffg.at/breitband Programmverantwortung Breitbandbüro des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) Telefon: +43 (0)1 711 62 65 0 oder +43 (0)800 21 53 59 Email: breitbandbuero@bmvit.gv.at www.breitbandfoerderung.at Rechtgrundlage Sonderrichtlinie des bmvit: Breitband Austria 2020 Access 4 | L E I T FA D E N B B 2 0 2 0 ACCESS 1 . AUSSCHRE I BUNG 2 0 1 5 , V 1 .1
KONTAKTE UND ANLAUFSTELLEN FFG Hotline +43 (0)5 7755-7500 Breitbandbüro des bmvit +43 (0)1 711 62 65 0 Die FFG ist für die Abwicklung der Förderung von der Ein- oder +43 (0)800 21 53 59 reichung bis zur Auszahlung der Fördermittel und Überprü- Das Breitbandbüro im bmvit behandelt inhaltliche Fragen fung der Betriebspflicht nach Projektende verantwortlich. in Bezug auf die Sonderrichtlinie und übernimmt die in- Wir stehen für alle Fragen zu den Einreichdokumenten, zu haltlich technische Beratung. den Eingaben im eCall sowie zum gesamten Förderablauf zur Verfügung. DOKUMENTE UND WEITERE INFORMATIONEN Alle für die Ausschreibung relevanten Dokumente sowie (Breitbandbüro, Breitbandatlas, Förderungen etc.) finden Links zu den Breitbandinformationen des bmvit finden Sie Sie auf den Webseiten des bmvit unter auf den Webseiten der FFG unter www.ffg.at/breitband im www.breitbandfoerderung.at: DOWNLOAD CENTER: » Ausschreibungsleitfaden » Sonderrichtlinie des bmvit: Breitband Austria 2020 » eCall-Guide zur Ausschreibung Access Antragsformulare: » Bewertungshandbuch Breitband Austria 2020 » Projektbeschreibung Access » Verpflichtungserklärung » Handbuch für das WebGIS-Förderungsportal » Planungsleitfaden Breitband Folgende ausschreibungsrelevante Dokumente sowie um- » Fördergebiete fassende Informationen zum Thema Breitbandförderung » Breitbandstrategie 2020 www.ffg.at | 5
1. ZIELE DER ACCESSFÖRDERUNG1 Z ielsetzung der Access Förderung ist eine wesentliche Verfügbarkeit von ultra-schnellen Breitband-Hochleis- Verbesserung der Breitbandverfügbarkeit in jenen Ge- tungszugängen zu erwarten ist. bieten Österreichs, die innerhalb von drei Jahren nicht über den Marktwettbewerb erschlossen werden. Damit unterstützt das Programm das zentrale Ziel der ös- terreichischen Breitbandstrategie 2020: Die nahezu flä- Dort sollen zukunftsfähige Investitionen in den Ausbau von chendeckende Versorgung der Bevölkerung mit schnellen NGA-Netzen stimuliert werden, die den Vorleistungsmarkt Breitbandzugängen mit Verbindungsgeschwindigkeiten von beleben und dadurch den Wettbewerb am Endkundenmarkt mindestens 100 Mbit/s. sicherstellen, wodurch eine maßgebliche Erhöhung der 2. FÖRDERBEDINGUNGEN 2.1 | WER IST FÖRDERBAR? Förderbar sind: Fördernehmer müssen ab Beginn der Vertragslaufzeit bei der » außerhalb der österreichischen Bundesverwaltung ste- Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) als Betreiber hende natürliche oder juristische Personen oder Perso- von Kommunikationsnetzen oder -diensten gemeldet sein nengesellschaften des Zivil- und Unternehmensrechts mit und müssen die Bestimmungen des 3. Abschnitts TKG 2003 Niederlassung in Österreich. betreffend Kommunikationsnetze und -dienste einhalten. 2.2 | IN WELCHEM GEBIET WIRD GEFÖRDERT? D as Fördergebiet umfasst jene Teile des österreichi- rischer Mittel sowie vorhandener geeigneter Infrastrukturen schen Bundesgebiets, in denen auf Basis von Markter- für Kommunikationslinien. hebungen derzeit keine Breitband-Hochleistungszu- gänge verfügbar sind, bzw. in denen (nach Konsultation der Eine detaillierte Darstellung des Fördergebiets anhand von Betreiber) auch in den nächsten drei Jahren kein entspre- GIS-Datensätzen liegt beim bmvit zum Download auf, siehe chender Ausbau von Breitband-Hochleistungszugängen vo- www.breitbandfoerderung.at. Die Fördergebiete sind als rauszusehen ist, selbst unter Nutzung sämtlicher regulato- Breitbandkarte sowohl im offenen KML-Dateiformat (Keyhole 1 Ausführlichere Darstellungen der förderpolitischen Zielsetzungen aber auch der Förderbedingungen in diesem Leitfaden Abs. 2 finden Sie in der Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit): Breitband Austria 2020 Access, unter www.breitbandfoerderung.at 6 | L E I T FA D E N B B 2 0 2 0 ACCESS 1 . AUSSCHRE I BUNG 2 0 1 5 , V 1 .1
Markup Language, Standard des Open Geospatial Consorti- wird (z.B. Zubringer, der erforderlich ist, um breitbandige um) wie auch als „File Geodatabase“ (GDB) verfügbar. Diese Versorgung im förderbaren Gebiet herzustellen). Die Kosten Dateien können mit GIS-Programmen geöffnet werden und für Investitionen im nicht förderbaren Gebiet sind bei der weisen die Förderflächen und damit möglichen Ausbauge- Kosteneingabe im Anmerkungsfeld als solche zu begründen biete im 100x100-Meter-Raster aus. Die farbliche Markie- und zu quantifizieren. rung in gelber ( 2 Mbit/s) bezieht sich auf Flächen innerhalb der Fördergebiete. In Hin- Besonders förderwürdige Gebiete: sicht auf die Fördermittelallokation besteht kein Unterschied In den Förderkarten des bmvit sind besonders förderwürdige zwischen diesen beiden Kategorien. Bei der Bewertung der Gebiete, in denen selbst Breitband-Grundversorgung nicht Projekte gelten die Flächen mit gelber Markierung als beson- gegeben ist, gelb dargestellt. Jedes einzelne Bundesland ders förderwürdig. Flächen außerhalb der Fördergebiete wer- kann diesbezüglich besondere Erschließungs-Prioritäten be- den transparent ohne jede farbliche Markierung dargestellt. kanntgeben, die im Download-Center der FFG veröffentlicht Die in der Breitbandkarte dargestellten Fördergebiete wei- und durch das Bewertungsgremium berücksichtigt werden. sen den aktuellen Stand für diese Ausschreibung aus. Sie sind Bestandteil der Ausschreibung, mit dieser unmittelbar Bewertung von Teilleistungen: verbunden und aus rechtlichen Gründen während der Lauf- Das Förderangebot an den Förderwerber kann sich auf Teil- zeit der Ausschreibung nicht veränderbar.2 leistungen (Ausbauvorhaben) auf der Ebene von Gemein- degebieten beziehen. Das Fördergebiet ist auch im Zuge der Antragerstellung über das elektronische Einreichportal eCall sichtbar Alle eingereichten Projekte in einem Fördergebiet werden (100x100m-Raster), wenn im dort integrierten WebGIS-Sys- zuerst als Gesamtprojekte bewertet und gereiht. In der tem für die Erfassung der geographischen Planungsdaten Reihenfolge der bestbewerteten Projekte werden Über- die Ausbauplanung räumlich festgelegt wird. Die Ausschrei- schneidungen auf Gemeindeebene ausgewertet. Für diese bung basiert auf NUTS3-Regionen, d.h. eingereichte Projekte Gemeinden erfolgt dann eine zusätzliche Einzelbewertung müssen zur Gänze innerhalb einer NUTS3-Region3 liegen. durch das Bewertungsgremium. Den Zuschlag für den Aus- bau einer bestimmten Gemeinde erhält der Förderwerber Es können auch anteilige Investitionskosten, die in nicht mit der höchsten Punktebewertung für diese Gemeinde. förderbaren Gebieten anfallen, anerkannt werden. Voraus- Bei Budgetknappheit werden innerhalb der von einem Pro- setzung dafür ist, dass die Auswirkung auf die Investition jekt berührten Gemeindegebiete die Gemeinden mit der im Fördergebiet in der Projektbeschreibung klar dargestellt höchsten Einzelbewertung prioritär gefördert. PRAXISTIPP: Download der Fördergebiete auf den Webseiten des bmvit: Gängige GIS-Softwareprogramme (Opensource, Freeware, Shareware bzw. kommerziell erhältlich) können KML-Dateien laden und anzeigen. Bei Öffnen und Anzeige der KML-Dateien, z.B. mit Google Earth, ist die Legende zu den Förderge- bietsinformationen standardmäßig nicht sichtbar. Wird innerhalb des Fensters „Orte“ das leere Dreieck links neben der NUTS-Regionsnummer bzw. dem Gemeindenamen angeklickt, so wird die Legende sichtbar. Fördergebiete im WebGIS-System bei Antragstellung im eCall: Nach Auswahl einer NUTS3-Region im eCall unter „Projektdaten“ können Sie das entsprechende Fördergebiet im GIS-System abrufen. 2 In begründeten Fällen (Nachweis, dass ein Betreiber das von ihm angegebene Gebiet nicht versorgt) kann die Karte vor einer nächsten Ausschreibung angepasst werden. Anfragen zu Versorgungsinformationen richten Sie bitte an die Breitbandkoordinatoren des jeweiligen Bundeslands bzw. das Breitband- büro des bmvit. 3 Die NUTS-Klassifikation (Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik) ist ein hierarchisches System zur Untergliederung des EU-Wirtschaftsraums, wei- tere Informationen siehe: http://ec.europa.eu/eurostat/web/nuts/overview www.ffg.at | 7
2 | F Ö R D ERBED IN GUNGEN 2.3 | WELCHE VORHABEN WERDEN GEFÖRDERT? G efördert werden Investitionsvorhaben zur Errich- Weiters werden auch Investitionsvorhaben gefördert, wel- tung und zum Ausbau von Zugangsnetzen der che die Modernisierung des Breitbandgrundversorgungs- nächsten Generation (NGA-Netze), die eine wesent- netzes hin zu einem NGA-Netz vorsehen. Die Projektlaufzeit liche Verbesserung bei der Anbindung von Privathaushal- ist mit maximal drei Jahren begrenzt. ten und Unternehmen ermöglichen. Der Förderwerber verpflichtet sich, das Investitionsvorhaben zu den im Fördervertrag vereinbarten Bedingungen umzusetzen. 2.4 | WAS SIND DIE BESONDEREN ANFORDERUNGEN FÜR DIE FÖRDERUNG? 1. Bei der dem Förderungsansuchen zugrundeliegenden 3. Im Förderansuchen übermitteln Sie GIS-Daten so- Planung wurden die im Ausbaugebiet vorhandenen Infra- wohl zur Lage und technischen Spezifizierung der im strukturen fremder Eigentümer oder Nutzungsberechtig- Ausbaugebiet verfügbaren eigenen Infrastrukturen, ter zur Mitnutzung berücksichtigt, soweit dies wirtschaft- als auch zur geplanten Abdeckung und angestrebten lich zumutbar und technisch vertretbar ist. Qualität. Sie erklären Ihr Einverständnis, dass diese in den Breitband-Atlas des bmvit und in das Infrastruktur- 2. Ein diskriminierungsfreier umfassender „Zugang auf Vor- verzeichnis aufgenommen werden können. Die GIS-Da- leistungsebene“ ist im Rahmen eines Standardangebots ten-Erfassung erfolgt im Zuge der Antragerstellung über darzustellen (siehe folgender Abs. 2.5). Das Standard das eCall-System mithilfe der vom bmvit zur Verfügung angebot müssen Sie im Fall einer Förderung auf Ihrer gestellten WebGIS-Applikation. Website veröffentlichen. 2.5 | WELCHE VERPFLICHTUNGEN SIND BEZÜGLICH DES ZUGANGS AUF VORLEISTUNGSEBENE ZU ERFÜLLEN? U nter „Zugang auf Vorleistungsebene“ versteht man 2. Bei FTTB- und FTTC-Netzen mittels xDSL-Technologie be- den Zugang, der es einem Betreiber ermöglicht, die ziehungsweise bei FTTH-Netzen: Zugang zu Leerrohren, Einrichtungen eines anderen Betreibers zu nutzen. entbündelter Zugang zu unbeschalteten Glasfaserleitun- Das bedeutet: Förderwerber müssen eine diskriminie- gen und virtuelle Entbündelung des Teilnehmeranschlus- rungsfreie, technisch und wirtschaftlich machbare Nut- ses (Entbündelung, die es alternativen Anbietern ermög- zung der Infrastruktur durch verschiedene Betreiber ga- licht, auf Basis eines Layer 2 Ethernet-Dienstes, dem rantieren. Der umfassende Zugang auf Vorleistungsebene Endkunden eigene Breitband-Produkte anzubieten). ist unbefristet zu gewähren. Folgende Netzzugangsprodukte 3. Bei Kabelnetzen (HFC): Zugang zu Leerrohren, entbün- müssen Sie mindestens zur Verfügung stellen: delter Zugang zu unbeschalteten Glasfaserleitungen und Bitstreaming (Bitstromzugang, der es alternativen Anbie- 1. Bei passiver Netzinfrastruktur: Zugang zu Leerrohren, ent- tern ermöglicht, auf Basis eines Layer 3 IP-Dienstes dem bündelter Zugang zu unbeschalteten Glasfaserleitungen. Endkunden eigene Breitbandprodukte anzubieten). 8 | L E I T FA D E N B B 2 0 2 0 ACCESS 1 . AUSSCHRE I BUNG 2 0 1 5 , V 1 .1
4. Bei mobilen oder drahtlosen Netzen: gemeinsame Nut- 1. Detaillierte Aufgliederung der angebotenen Vorleistungen zung der physischen Masten, Zugang zu Leerrohren und sowie das jeweils dafür zu entrichtende Entgelt entbündelter Zugang zu unbeschalteten Glasfaserleitun- 2. Regelungen über die Bereitstellung von Informationen gen in den Backhaul-Netzen. über die Lage und Beschaffenheit von Kabelkanälen bzw. unbeschalteten Glasfasern und deren Zugangspunkte Bei Verfügbarkeit von Glasfaser muss ein entbündelter Zu- inkl. Regelungen betreffend die Besichtigung vor Ort gang ermöglicht werden; dazu sind ausreichende Kapazitä- 3. Prozedere hinsichtlich Bestellung, Bereitstellung und ten sowie Zugangspunkte für die Mitbenutzung durch Dritte Kündigung der Vorleistungen inkl. Fristen vorzusehen. 4. Bestimmungen betreffend Standardqualität bzw. gege- benenfalls erweiterte Qualität in Form von Service Level Sie sind verpflichtet, Vorleistungsprodukte zu Marktpreisen in Agreements (Bereitstellung, Entstörungsbedingungen, Form von Standardangeboten zu Verfügung zu stellen, welche Reaktionszeiten, Verfügbarkeit) einschließlich Regelun- im Bewertungsverfahren geprüft werden (siehe Abs. 3.4). gen über Störungsbehebungsprozesse 5. Technische Spezifikation und Regelungen des Zugangs zu Ein Standardangebot hat zumindest folgende Mindest relevanten Schaltstellen bzw. Anschaltepunkte einschließ- inhalte aufzuweisen: lich Regelungen zu Kollokation, Übertragungssystemen und gegebenenfalls Netzverträglichkeit (Endgeräte). 2.6 | WELCHE KOSTEN SIND FÖRDERBAR? F örderbar sind nur jene Kosten, die unmittelbar mit der haushalten und Unternehmen ermöglichen und für die geförderten Leistung in Zusammenhang stehen und Modernisierung des Breitbandgrundversorgungsnetzes nur in jenem Ausmaß, in dem sie zur Erreichung des hin zu einem NGA-Netz bewirken. In der Regel sind das Förderziels unbedingt erforderlich sind. Das sind alle dem Baukosten und Anschaffungskosten für Bauteile der geförderten Vorhaben zurechenbaren Ausgaben bzw. Auf- passiven Kommunikationsinfrastruktur, wenn sie buch- wendungen, die direkt, tatsächlich und zusätzlich zum her- halterisch im Anlagevermögen oder als Anlage in Bau kömmlichen Betriebsaufwand während des Förderzeitraums erfasst sind. laut Fördervertrag entstanden sind. Es können nur Kosten anerkannt werden, die anhand von Belegen nachgewiesen Als Investitionskosten können auch anteilige Kosten werden. anerkannt werden, die außerhalb des Fördergebiets an- fallen. Voraussetzung dafür ist, dass deren Auswirkung Der frühestmögliche Zeitpunkt für den Projektstart ist nach auf die Investition im Fördergebiet begründet ist und Einreichen des Förderansuchens. Das Einlangen des För- quantifiziert wird. deransuchens wird von der FFG schriftlich bestätigt. Dieses Datum der schriftlichen Bestätigung markiert den Zeitpunkt b) Investitionsbezogene Eigenleistungen in Form von Ar- der Kostenanerkennung. beitsleistungen und Materialentnahmen, welche durch Vorlage von entsprechenden Aufzeichnungen glaub- Förderbar sind: haft gemacht werden müssen. a) Investitionskosten4 für den Ausbau von Zugangs- netzen der nächsten Generation (NGA-Netze) für den Für zugekaufte Leistungen von verbundenen Unternehmen Ausbau der passiven Netzinfrastruktur, die eine we- gelten dieselben Regelungen wie für den Fördernehmer. sentliche Verbesserung bei der Anbindung von Privat- Zusätzlich müssen Zahlung oder Gegenverrechnung belegt 4 Investitionskosten sind aktivierungsfähige Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung von dauerhaften Wirtschaftsgütern. www.ffg.at | 9
2 | F Ö R D ERBED IN GUNGEN werden und keine Gewinnaufschläge, Verwaltungsauf die dafür erforderliche Software schläge o.ä. angesetzt werden. 16. Kosten für Grunderwerb 17. Kosten für die Einräumung von Servituten oder Leitungs- Nicht förderbar sind: rechten 1. Gemeinkosten (z.B. Sekretariat, Buchhaltung etc.) 18. Nicht bezahlte Rechnungs-Teilbeträge (z.B. Schadener- 2. Kosten für Sachleistungen, Prämien und andere Sozial- satzforderungen, Skonti, Rabatte) leistungen 19. Kosten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit 3. Rücklagen und personalbezogene Rückstellungen dem zu fördernden Vorhaben stehen 4. Abfertigungen 20. Kosten, die aufgrund EU-wettbewerbsrechtlicher Be- 5. Verwaltungsverfahrenskosten und Gerichtskosten stimmungen nicht als förderbare Kosten gelten (z.B. 6. Notariatsgebühren, Anwaltskosten, Steuerberatungs- Vertriebskosten) und sonstige Beratungskosten 7. Finanzierungskosten, Geldverkehrs- und Mahnspesen Überschreitet die Amortisationsdauer einer Sache, die zur 8. Versicherungskosten Durchführung der Leistung angeschafft wurde, den Zeitraum 9. Lizenzgebühren der Leistung, darf maximal jener Kostenanteil gefördert wer- 10. Leasingraten den, der der Abschreibung nach dem EStG 1998 für den leis- 11. Steuern, öffentliche Abgaben und Gebühren tungszeitraum entspricht. 12. Kosten für Frequenzen 13. Kosten für die Mitbenutzung von Infrastruktur Förderbare Investitionskosten und investitionsbezogene 14. Kosten für aktive Netzelemente inkl. Ausstattung beim Eigenleistung sind unabhängig von der Amortisationsdauer Kunden (z.B. Kabelmodems, Endgeräte u. ä.) in der Höhe der aktivierungsfähigen Anschaffungs- bzw. Her- 15. Kosten für nicht netzwerktechnische Komponenten und stellungskosten förderbar. 2.7 | WAS IST BEI DER KOSTEN- UND FINANZIERUNGSPLANUNG ZU BERÜCKSICHTIGEN D ie Darstellung der Kosten zum Zeitpunkt der Antrag- Die bei der Kosteneingabe angeführten Pauschalen bilden stellung erfolgt in Form von Pauschalen, die Sie an- die Höchstgrenze für die Förderung. Sie sind so kalkuliert, hand eines vorgegebenen Schemas im eCall ermitteln. dass damit die meisten Accessprojekte umfassend abgebil- Daraus ergibt sich ein Maximum der förderbaren Kosten. Die det werden können. Sollten jedoch in Ihrer Planung wider Förderung des Bundes kann maximal 50% der Ist-Kosten be- Erwarten signifikante Investitionskosten auftreten, die in tragen. der Struktur des Pauschalenmodells nicht bereits berück- sichtigt sind, die aber dennoch zu den förderbaren Kosten Erstellen Sie daher die Kostenplanung im eCall anhand der gemäß Punkt 2.6 zählen, so fügen Sie bei der jeweiligen vorgegebenen Plantarife. Dabei ist unerheblich, ob Sie die Kostengruppe eine weitere Position hinzu bzw. führen Sie Leistungen an Dritte vergeben oder selbst durchführen. die Kosten unter dem Tabellenreiter „Weitere Kosten“ an, Wenn Ihr Antrag Bauabschnitte in verschiedenen Gemein- wenn eine Zuordnung zu einer Kostengruppe nicht möglich den bündelt, müssen Sie das Gesamtvorhaben in die ent- ist. Erläutern Sie dies jedenfalls in der Projektbeschreibung. sprechenden Anteile pro Gemeinde aufteilen.5 Die Jury wird prüfen, ob diese Kosten tatsächlich außerhalb 5 Für Wien beziehen sich die Bauabschnitte auf Katastralgemeinden, d.h. pro Katastralgemeinde ist eine Kostenplanung zu erstellen. 10 | L E I T FA D E N B B 2 0 2 0 ACCESS 1 . AUSSCHRE I BUNG 2 0 1 5 , V 1 .1
der Modellannahmen der Pauschalen stehen und daher an- Bezüglich Restfinanzierung ist bei der Antragstellung nur erkannt werden können. der Betrag der Eigenleistung maßgeblich. Die Vorlage einer verbindlichen Finanzierungszusage eines Kreditinstitutes Die im eCall zur Verfügung gestellten Pauschalen zur Kosten- ist zunächst nicht erforderlich. Die FFG kann jedoch in be- abrechnung sind in Kapitel 6 dargestellt. stimmten Fällen vor Ausstellung eines Fördervertrages die Vorlage von Nachweisen der Finanzierbarkeit verlangen. In Wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, ist die auf die diesem Zusammenhang kann auch eine derartige Finanzie- Kosten der förderbaren Leistung entfallende Umsatzsteuer rungszusage eines Kreditinstitutes erforderlich sein. keine förderbare Ausgabe, d.h. die Kosten sind exklusive Umsatzsteuer anzuführen. Wenn Sie nachweislich keine Mit der Planrechnung (Finanzierungsplan) belegen Sie die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug haben, können Sie zu Ihren Finanzierungslücke, die eine Förderung Ihres Projektes geplanten Kosten die Umsatzsteuer hinzufügen. rechtfertigt. Teilen Sie dazu die Gesamtkosten lt. Kosten- planung prozentuell je nach Anfall auf die Jahre der Projekt- Nachdem Sie alle Bauabschnitte pro Gemeinde geplant dauer auf. Planen Sie weiters allfällige zusätzliche, nicht haben, sehen Sie in der Übersicht unter Kosten und Förde- geförderte Kosten der Investition. Die geplanten Einnahmen rung/Kosteneingabe die Summe der Plankosten und der und Ausgaben sind für 20 Jahre nach Auszahlung der End- Finanzierung über alle Gemeinden. rate einzutragen. Aus den abgezinsten Gesamtkosten des Investitionsvorhabens (förderbare und nicht förderbare In der Übersicht Kosten/Finanzierung/Förderung wird auch Investitionskosten) sowie den abgezinsten Einnahmenüber- die Ausfinanzierung des Vorhabens dargestellt. Beachten schüssen (Einnahmen minus Ausgaben) berechnet sich im Sie dabei folgende Höchstgrenzen: eCall automatisch die Finanzierungslücke. » Die maximale Förderung des Bundes beträgt 50% und Die Erläuterungen zu den geplanten Parametern der Kosten- kann jedenfalls nicht die im Finanzierungsplan ausgewie- und Finanzierungsplanung sind in der Projektbeschreibung sene Finanzierungslücke übersteigen. (inhaltliches Förderansuchen, Abs. 1.1 Zielsetzung des Pro- » Wenn Sie eine Anschlussförderung in Anspruch nehmen jektes, Abs. 2.1.1 für die Erläuterung des Kostenplans und (bitte erkundigen Sie sich, ob in Ihrem Bundesland eine An- der Gesamtinvestition sowie Abs. 2.3 für die Erläuterung des schlussförderung möglich ist), beträgt die Höchstquote für Finanzierungsplans) darzulegen. alle Förderungen 75% der gesamten anerkannten Kosten. PRAXISTIPP: Unter „Kosteneingabe“ können Sie die Kosten nach Kostengruppen je Gemeinde erfassen. Wenn Sie im Rahmen einer gemeinsamen Bauführung mit Infrastrukturinhabern bzw. -errichtern Leerrohre mitverlegen, sind die Laufmeter im Tabellenreiter „Tiefbau“ unter „Mitverlegung“ zu erfassen. Ein zusätzlich erforderlicher Ausbau (Selbstverlegung) ist unter „zusätzlicher Ausbau“ einzutragen. Befüllen Sie die unter den Tabellenreitern angeführten Positionen je nach Ausbauplanung. Unter dem Reiter „Pauschalen“ können Sie maximal 5% für Bauaufsicht sowie maximal 5% für Planungskosten ansetzen. Als Alternative können Sie die Kosten auch als Excel-Tabelle über die Funktion „Gesamtimport“ einspielen. Die Excel-Vorlage für den Datenimport finden Sie im eCall unter Kosteneingabe. www.ffg.at | 11
2 | F Ö R D ERBED IN GUNGEN 2.8 | WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG? D ie Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren » Das zu fördernde Vorhaben muss zu einer wesentlichen Zuschüssen und ist nur mit dem maximalen Förder- Verbesserung der Breitbandverfügbarkeit im Fördergebiet budget pro NUTS3-Region begrenzt. führen. » Die Durchführung des Vorhabens darf ohne Förderung Ein Fördergebiet erstreckt sich über eine NUTS3 Region. Ein nicht oder nicht im notwendigen Umfang möglich sein (Fi- Projekt kann mehrere Gemeindegebiete umfassen, muss nanzierungsplan). jedoch immer zur Gänze in ein Fördergebiet (NUTS3 Region) » Unter Berücksichtigung der Förderung muss die Durchfüh- fallen. rung des Vorhabens finanziell gesichert sein (Nachweis durch Leistungs-, Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplan). Die Förderquote des Bundes beträgt maximal 50% der för- » Die Eigenleistung des Förderwerbers muss mindestens derfähigen Projektkosten. 25% der förderfähigen Projektkosten betragen. Eigenleis- tungen können sowohl Eigenmittel im engeren Sinn als Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Förderwürdig- auch eigene Sach- und Arbeitsleistungen, Kredite oder keit und dem Förderbedarf des Projektes. Beiträge Dritter sein. Die Förderwürdigkeit ergibt sich durch Erfüllung der unter Ab- Die Ermittlung des Förderbedarfs erfolgt im Rahmen des in satz 2.4 aufgelisteten Anforderungen sowie folgender Kriterien: Absatz 3.4 beschriebenen Auswahlverfahrens. 2.9 | MÜSSEN ANDERE FÖRDERUNGEN FÜR DAS BEANTRAGTE VORHABEN ANGEGEBEN WERDEN? D ie Förderung des Bundes erfolgt unter der Voraus- » Laufende Förderungen setzung einer Eigenleistung des Förderwerbers von » Förderungen, die in den letzten drei Jahren gewährt wurden mindestens 25% der förderbaren Projektkosten. » Beantragte Förderungen, über deren Gewährung noch Geben Sie im eCall und in der Projektbeschreibung jene nicht entschieden wurde oder die bereits gewährt oder in Förderungen an, die für dieselbe Leistung, wenn auch mit Aussicht gestellt wurden verschiedener Zweckwidmung, aus öffentlichen Mitteln » Beabsichtigte Förderanträge (einschließlich EU-Mitteln) gewährt oder beantragt wurden handelt. bzw. werden, sofern es sich dabei um 12 | L E I T FA D E N B B 2 0 2 0 ACCESS 1 . AUSSCHRE I BUNG 2 0 1 5 , V 1 .1
3. PROJEKTEINREICHUNG UND FÖRDERENTSCHEIDUNG 3.1 | WIE VERLÄUFT DIE EINREICHUNG? Die Einreichung ist nur elektronisch und vor Ablauf der Ein- » das Bearbeiten des Antrags nach Absenden des Förder reichfrist via eCall möglich: https://ecall.ffg.at ansuchens ist nicht möglich! Wie funktioniert die Einreichung? Anträge können durch den Fördernehmer oder durch ver- » Formular Projektbeschreibung im eCall downloaden und tretungsbefugte Personen eingereicht werden. Wir behalten befüllen uns vor, einen Nachweis für die Vertretungsbefugnis anzu- » Kostenplan pro Gemeinde im eCall befüllen bzw. den im fordern. Wenn Sie den Nachweis nicht bringen, kann das eCall zur Verfügung gestellten Excel-Upload verwenden Förderansuchen aus formalen Gründen abgelehnt werden. » Finanzierungsplan im eCall befüllen » Vom eCall in die vom bmvit zur Verfügung gestellte Web- Eine Online-Hilfe („Online-Tutorial“) zum eCall finden Sie unter: GIS-Applikation einsteigen und dort die geographischen https://ecall.ffg.at/tutorial Plandaten über das grafische User-Interface eingeben oder als KML-Dateien hochladen Detaillierte Informationen zur eCall-Einreichung finden Sie » In den eCall zurückkehren, Antrag abschließen und „Ein- im eCall-Guide Breitband unter: www.ffg.at/breitband/Ac- reichung abschicken“ drücken cess1Ausschreibung2015/downloadcenter » Nach erfolgreicher Einreichung wird automatisch eine Ein- reichbestätigung per E-Mail versendet Das Handbuch des bmvit für das WebGIS-System finden Sie » Nicht erforderlich: Firmenmäßige Unterzeichnung und zu- unter www.breitbandfoerderung.at sätzliche Einreichung per Post Es können nur Förderanträge bearbeitet werden, die bis zum Bitte beachten Sie: Ende der Einreichfrist im eCall erfasst sind und erfolgreich » Das Nachreichen oder Ergänzen von einzelnen Teilen des abgeschickt wurden. Eine Verlängerung der Einreichfrist ist Antragformulars sowie nicht möglich. 3.2 | WELCHE DOKUMENTE SIND FÜR DIE EINREICHUNG ERFORDERLICH? Laden Sie folgende Dokumente über die eCall Upload- Anlagen zum elektronischen Antrag: Funktion hoch: » Standardangebote (inklusive Kostenkalkulation) Projektbeschreibung: Inhaltliches Förderansuchen – Upload als pdf » Optional können Vorvereinbarungen, Letters of Intent, Ko- operationsvereinbarungen etc. eingesandt werden, um Ihr Verpflichtungserklärung des Fördernehmers Konzept näher zu erläutern oder zu belegen. auf die Sonderrichtlinie PRAXISTIPP: Die Projektbeschreibung und die Verpflichtungserklärung sind im PDF-Format hochzuladen. Weitere Datei-Anhänge können als PDF-, XLS-, XLSX-, Pläne auch als KML- oder KMZ-Datei hochgeladen werden. www.ffg.at | 13
3 | P R OJEKTEIN REICHUNG UND F ÖRDE RENTSC H EIDU N G 3.3 | WIE SICHER SIND VERTRAULICHE PROJEKTDATEN? D ie FFG ist zur Geheimhaltung von Firmen- und Projekt- » Zum Abschluss und der Abwicklung des Förderungsvertrages informationen gesetzlich verpflichtet – nach § 9 Abs 4 » Zur Wahrnehmung gesetzlich übertragener Aufgaben Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft » Für Kontrollzwecke mbH-Errichtungsgesetz, BGBl. I Nr. 73/2004. Geheimhal- tungspflicht besteht auch für externe ExpertInnen, die in Im Rahmen dieser Verwendung kann es dazu kommen, dass Einzelfällen Projekte beurteilen. die Daten insbesondere an Organe und Beauftragte des Rechnungshofes, dem Bundesministerium für Finanzen und Projektinhalte und -ergebnisse können nur einvernehmlich der EU übermittelt oder offen gelegt werden müssen. mit Förderungsnehmern veröffentlicht werden. Personenbe- zogene Daten können wir verwenden, nach § 7 bis 11 des Weiterführende Informationen zur Wahrung der Vertraulich- Datenschutzgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 165/1999: keit von personenbezogenen Daten während der Projekt- laufzeit stehen im eCall-Tutorial. 3.4 | NACH WELCHEN KRITERIEN WERDEN DIE FÖRDERANSUCHEN BEURTEILT? Ihr Förderansuchen wird nach vier Kriterien beurteilt: der Punktebewertung ihre Empfehlung an den Fördergeber » GEOGRAFISCHE ABDECKUNG bmvit zur Förderwürdigkeit der eingereichten Anträge im » REGIONALE RELEVANZ Wettbewerb fest. Hinweise zu den Bewertungskriterien fin- den Sie im Dokument „Bewertungshandbuch“ des bmvit » WIRTSCHAFTLICH GÜNSTIGSTES ANGEBOT unter www.breitbandfoerderung.at » STANDARDANGEBOT UND ENDKUNDENPRODUKTE Ein Antrag, der mehrere Gemeinden umfasst, gilt als ein Pro- Für die einzelnen Kriterien und Subkriterien werden im Be- jekt. Für die Begutachtung und Bewertung werden die Ge- wertungsverfahren Punkte vergeben. Die Fachjury legt mit samtdaten (Summen über alle Gemeinden) herangezogen. 3.4.1 | GEOGRAFISCHE ABDECKUNG MIT NGA QUALITÄT 3.4.1.1 | Steigerung der Verfügbarkeit auf Basis von Wohnsitzen METHODE: Definition: Die Steigerung der NGA-Verfügbarkeit wird durch die Verknüpfung von Neuversorgungsgrad und angebotener Bandbreite im neuen Versorgungsgebiet bewertet. Bei Drahtlosnetzen gilt die Indoor-Versorgung der Wohnsitze als Basis für die Be- wertung. Der Indoor-Wert = Outdoor-Wert minus 20dB. Rechnungsgröße: VGW » Neuversorgungsgrad von Wohnsitzen im Versorgungsgebiet mit NGA-Qualität NW » Summe der vom Förderwerber versorgbaren Wohnsitze mit einer NW Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 30 Mbit/s über VGW = UW alle neu erschlossenen Rasterzellen UW » Summe der nichtversorgten Wohnsitze über alle Rasterpunkte im Je größer, desto mehr Punkte Fördergebiet (Gemeinde bzw. NUTS 3) 14 | L E I T FA D E N B B 2 0 2 0 ACCESS 1 . AUSSCHRE I BUNG 2 0 1 5 , V 1 .1
3.4.1.2 | Ausmaß der räumlichen Verbesserung METHODE: Definition: Die Steigerung der räumlichen Verbesserung (Coverage) mit NGA-Qualität von mindestens 30 Mbit/s wird anhand des Verhältnisses zwischen neu versorgten Rasterzellen (Festnetz bzw. Drahtlosnetz-Indoor) und den weiterhin unversorgten Rasterzellen im Fördergebiet (NUTS3-Ebene) bewertet. Indoor- und Outdoor-Shapes sind gesondert dargestellt. Für die Bewertung der Breitbandversorgung über Drahtlosnetze gilt: Indoor-Wert = Outdoor-Wert minus 20dB. Rechnungsgröße: CW » Verbesserungsgrad der Indoor-Versorgung mit NGA-Qualität in den Rasterzellen mit Wohnsitzen ∑ Rasterzellen NW » Summe der mit mindestens 30 Mbit/s versorgbaren Rasterzel- ∑ Rasterzellen NW CW = len mit Wohnsitzen ∑ Rasterzellen UW ∑ Rasterzellen UW » Summe der nicht versorgten Rasterzellen mit Wohnsitzen im Fördergebiet Wenn durch Mobilfunklösungen neben der Verbesserung der Versorgung von Rasterzellen mit Wohnsitzen auch Rasterzel- len ohne Wohnsitze mit NGA-Qualität von mindestens 30 Mbit/s (Outdoor) versorgt werden sollen, können Ergänzungs- punkte vergeben werden. Rechnungsgröße: CO » Verbesserungsgrad der Outdoor-Versorgung mit NGA-Qualität in den Rasterzellen ohne Wohnsitze ∑ Rasterzellen NO ∑ Rasterzellen NO » Summe der mit mindestens 30 Mbit/s versorgbaren Raster CO = ∑ Rasterzellen UO zellen ohne Wohnsitze ∑ Rasterzellen UO » Summe der nicht versorgten Rasterzellen ohne Wohnsitze im Je größer, desto mehr Punkte Fördergebiet (NUTS3-Ebene) 3.4.1.3 | Zugangspunkte für Mitnutzung- oder Überlassung METHODE: Definition: Bei der Bewertung steht die Gewährleistung eines effektiven Zugangs zur Nutzung der geförderten Infrastruktur durch Dritt- betreiber im Vordergrund. Die Bewertung erfolgt nach Prüfung der technischen Spezifikation (Liste der Zugangsprodukte) und der angebotenen Bedingungen betreffend den Zugang zu Schaltstellen bzw. Anschaltpunkten etc. durch Experten. 3.4.1.4 | Summenbandbreite der Accesstechnologie pro Wohnsitz METHODE: Definition: Die Steigerung der Access-Qualität (der möglichen Anbindungsbandbreite) im Ausbaugebiet wird hier durch die theore- tisch an einem Wohnsitz mögliche Bandbreite bei gleichzeitiger Nutzung durch alle Wohnsitze bewertet. Werden hier bei einem Vorhaben mehrere Technologien gemeinsam eingesetzt, so ist die höhere Summenbandbreite einer Technologie bewertungsrelevant. Rechnungsgröße: SBBW » Durchschnittliche Summenbandbreite pro Wohnsitz BBmaxA » Maximale Summenbandbreite aller Verteiler BBmaxA (bei Mobilfunk – alle Sektoren am PoP), Access-Seite SBBW = NW NW » Summe der vom Förderwerber versorgbaren Wohnsitze mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 30 Mbit/s über alle neu Je größer, desto mehr Punkte erschlossenen Rasterzellen www.ffg.at | 15
3 | P R OJEKTEIN REICHUNG UND F ÖRDE RENTSC H EIDU N G 3.4.1.5 | Durchschnittliche Anbindungsbandbreite im Backhaul METHODE: Definition: Die Steigerung der Access-Qualität wird hier durch die theoretisch an einem Wohnsitz im Ausbaugebiet durchschnittlich möglichen Bandbreite anhand der Backhaul-Anbindung bewertet. Bewertung anhand der eingesetzten Access-Technologie und der Backhaul-Anbindung durch Experten. Rechnungsgröße: ABBW » Durchschnittliche Anbindungsbandbreite pro Wohnsitz BBmaxB » Maximale Summenbandbreite am Zubringer der letzten Verteiler, BBmaxB Backhaul-Seite ABBW = NW NW » Summe der vom Förderwerber versorgbaren Wohnsitze mit einer Übertragungs-geschwindigkeit von mindestens 30 Mbit/s über alle neu Je größer, desto mehr Punkte erschlossenen Rasterzellen 3.4.1.6 | Verteilung der Bandbreiten im Förderungsgebiet METHODE: Definition: Bewertet wird die NGA-Qualität im Versorgungsgebiet anhand der Verteilung nach den Breitbandklassen 0, 2, 10, 30, 50, 70 und 100. Zur Bewertung werden die Mittelwerte über den versorgten (IST) und den im Rahmen des Vorhabens versorg- ten Wohnsitzen (PLAN) in Relation gesetzt und je Zungagstechnologie mit einem Gewichtungsfaktor multipliziert. Weiters wird die PLAN/IST-Veränderung betreffend die versorgbaren Wohnsitze über die Bandbreitenklassen errechnet, deren Mittelwert als Steigerungsfaktor in 3.2 eingesetzt wird. Rechnungsgröße: Ist-Verteilung der Bandbreiten im Fördergebiet n NW(BK) » Summe der vor dem Ausbauvorhaben versorgten Wohnsitze nach Band- IST NW(BK) = ∑ NW(BK) breitenklasse in den vom Ausbauvorhaben umfasste Rasterzellen IST ISTi (i=1) NW(BK) » Summe der versorgten Wohnsitze einer spezifischen Rasterzelle nach ISTi Bandbreitenklasse in den vom Ausbauvorhaben umfasste Rasterzellen NW(BK) » Gewichtete Summe der versorgbaren Wohnsitze über alle neu G erschlossenen Rasterzellen mit einer Übertragungsrate der jeweiligen n Bandbreitenklasse NW(BK) = ∑ NW(BK) * G NW(BK) » Summe der versorgten Wohnsitze einer spezifisch erschlossenen G i i (i=1) Rasterzelle mit einer Übertragungsgeschwindigkeit der jeweiligen Bandbreitenklasse i » Laufindex der umfassenden Rasterzellen mit Wohnsitzen n » Anzahl aller umfassenden Rasterzellen mit Wohnsitzen G » Gewichtungsfaktor 16 | L E I T FA D E N B B 2 0 2 0 ACCESS 1 . AUSSCHRE I BUNG 2 0 1 5 , V 1 .1
Access- Gewichtungs Bandbreiten- Differenz Bandbreite IST-Wert PLAN-Wert Technologie faktor G klasse PLAN-/IST-Wert [Mbit/s] NW(BK) NW(BK) BK IST G Δ NW(BK) FTTx 1,0 0 ≥0≤2 DOCSIS 0,8 2 > 2 ≤ 10 LTE-A 0,4 10 > 10 ≤ 30 LTE 0,25 30 > 30 ≤ 50 50 > 50 ≤ 70 WiMAX 0,15 70 > 70 ≤ 100 100 > 100 Durchschnittliche Steigerung der Bandbreiten Δ NW(BK) = DBBG Je größer, desto mehr Punkte Δ NW(BK) » Veränderung der Versorgung in der Bandbreitenklasse 3.4.2 | REGIONALE RELEVANZ Der Ausbau ultraschneller Breitband-Hochleistungsinfrastruktur wird im Hinblick auf die sozioökonomischen Auswirkungen auf das Fördergebiet bewertet. Dabei ist insbesondere die Verbesserung der Versorgung von öffentlichen Einrichtungen und Betriebsstätten sowie die Verbesserung des Zugangs zu Arbeits- und Freizeitangeboten zu prüfen. 3.4.2.1 | Zusatznutzen durch Abdeckung in der Fläche Bewertet wird der optimale Einsatz von leitungsgebundenen und drahtlosen Zugangstechnologien zur Abdeckung beson- derer Bedürfnisse von Tourismus- oder Modellregionen (wie z.B. Smart Cities) und zur Versorgung abgelegener Gebiete (wie z.B. Streusiedlungen). METHODE: Die Bewertung erfolgt nach Prüfung der Zweckmäßigkeit von Netzqualität bzw. Netztopologie unter Berück- sichtigung von regionalen Faktoren (z.B. Tourismusgebiet, Naherholungsgebiet, Kurort). 3.4.2.2 | Berücksichtigung von Standortfaktoren Bewertet wird, inwieweit das geplante Zugangsnetz die Möglichkeit bietet, ultraschnelle Anschlüsse für öffentliche Ein- richtungen wie insbesondere Schulen, Gemeindeämter, Bauhöfe o.a. oder für Betriebsstätten kostengünstig und nachhal- tig zu realisieren. METHODE: Die Bewertung erfolgt nach Prüfung der möglichen Anbindungen mit den für diese Einrichtungen optimalen Netzqualität bzw. Netztopologie. 3.4.2.3 | Regionalökonomische Aspekte Es werden die Auswirkungen des Ausbauvorhabens auf das Förderungsgebiet vor dem Hintergrund regionalökonomischer Faktoren bewertet. METHODE: Die Bewertung erfolgt einerseits anhand von regionalen Daten zu Arbeitslosigkeit und Abwanderung und kann andererseits Schwerpunktgebiete (z.B. regionale Cluster) berücksichtigen, die im Zuge der Ausschreibung festgelegt wurden. www.ffg.at | 17
3 | P R OJEKTEIN REICHUNG UND F ÖRDE RENTSC H EIDU N G 3.4.3 | WIRTSCHAFTLICH GÜNSTIGSTES ANGEBOT Das Förderungsansuchen ist anhand wirtschaftlicher Kriterien im Hinblick auf den effizienten Einsatz öffentlicher Mittel zu bewerten. Dazu wird der Förderungsbedarf in Relation zur Verbesserung von Abdeckung und Übertragungsgeschwindigkeit gesetzt, der Förderungssatz ermittelt und das Kooperationspotenzial des Vorhabens berücksichtigt. 3.4.3.1 | Förderbedarf im Verhältnis zur Steigerung der Verfügbarkeit METHODE: Definition: Bewertung des Verhältnisses zwischen Förderbedarf und Verfügbarkeit von ultraschnellen Anschlüssen (mind. 30 Mbit/s) beim Endkunden (Coverage) nach dem Ausbau durch Experten. Rechnungsgröße: FEW » Fördereffizienz bezogen auf die neu versorgten Wohnsitze FB FB » Beantragte Förderung FEW = NW NW » Summe der vom Förderwerber versorgbaren Wohnsitze mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 30 Mbit/s über alle neu Je größer, desto mehr Punkte erschlossenen Rasterzellen 3.4.3.2 | Förderbedarf im Verhältnis zur Steigerung der durchschnittlichen Bandbreite METHODE: Definition: Bewertung des Verhältnisses zwischen Förderbedarfs und der voraussichtlichen durchschnittlichen Bandbreite nach Access-Technologie am Endkundenanschluss, wobei sich die Steigerung aus dem gewichteten Zuwachs an neu versorgba- ren Wohnsitzen pro Bandbreitenklasse ergibt. Es wird dazu die PLAN/IST-Abweichung für die versorgbaren Wohnsitze über die unter 1.6 genannten Bandbreitenklassen errechnet und der Mittelwert gebildet. Rechnungsgröße: FEBB » Fördereffizienz NGA-Bandbreite FB FEBB = FB » Beantragte Förderung DBBG DBBG » gewichtete durchschnittliche Bandbreite pro versorgten Wohnsitz Je größer, desto mehr Punkte 3.4.3.3 | Verhältnis zwischen Förderbedarf und förderbaren Gesamtkosten METHODE: Definition: Bewertung des Verhältnisses zwischen beantragen Förderbetrag und förderbaren Gesamtkosten, wobei ein möglichst klei- ner Quotient das Ziel ist. Der maximale Fördersatzsatz liegt bei 50% der förderbaren Gesamtkosten. Rechnungsgröße: FS » Fördersatz FB FB » Beantragte Förderung FS = FGK FGK » förderbare Gesamtkosten Berechnung und Bewertung durch Experten, wobei zu beachten ist, dass der maximale Förderungssatz bei 50% der för- derbaren Projektkosten liegt. Je größer, desto mehr Punkte 18 | L E I T FA D E N B B 2 0 2 0 ACCESS 1 . AUSSCHRE I BUNG 2 0 1 5 , V 1 .1
3.4.3.4 | Kooperationsumfang über Sektoren hinweg (insbesondere Kooperation mit Energie-, Straßen- und Wassersektor) METHODE: Definition: Bewertet wird die Darstellung von Sektor übergreifenden Kooperationsvorhaben anhand von Plausibilität und Verbindlich- keit vor dem Hintergrund der Kosteneffizienz und den diesbezüglichen regulatorischen Optionen. 3.4.4 | STANDARDANGEBOT UND ENDKUNDENPREISE Bewertung des Zusatznutzens für indirekt profitierende Unternehmen (Drittbetreiber) und der Angebotslage für Konsumenten. 3.4.4.1 | Standardangebot Bewertung des Vorleistungsangebots an andere Unternehmen im Hinblick auf die tatsächliche technische Umsetzbarkeit, die Anzahl der Zugangspunkte, die Zugangsbedingungen und Vorleistungspreise etc. METHODE: Prüfung und Bewertung durch Experten unter dem Gesichtspunkt einer späteren Mitnutzung. 3.4.4.2 | Bewertung des Vorleistungsangebots an andere Unternehmen Bewertung des Angebots im Hinblick auf die zu erwartenden Endkundenprodukte und deren preisliche Ausrichtung an- hand der überwiegend genutzten Vergleichsprodukte von Markt-führern in Österreich. Vergleich der im Antrag angeführ- ten Preise von Endkundenprodukten mit den Preisen der derzeit am Markt verfügbaren Endkundenprodukte. METHODE: Kriterium Weniger Punkte Mehr Punkte Bandbreitensymmetrie Asymmetrisch Symmetrisch Bandbreite Down-stream < 20 Mbit/s > 100 Mbit/s Bandbreite Up-stream < 2 Mbit/s > 20 Mbit/s Latenz (Ping) > 25 ms < 10 ms Bandbreitengarantie Best effort Unter- und Obergrenze Garantiert Überbuchung Keine Angaben 1:30 1:5 1:1 (keine) Limitiert und gedrosselt Vielfalt feste/mobile Inkludiertes Datenvolumen (< 3 GByte) Nutzung Herstellung-/Aktivierungsentgelte > 30 € Keine Zusatzentgelte Preis Im Verhältnis zu den anderen Kriterien Im Zuge der Bewertung werden zu den 15 Einzelkriterien, die in 4 Gruppen gegliedert sind, Punkte bzw. Zehntel-Punkte verge- ben – die maximale Punkteanzahl beträgt 100. Es können nur Vorhaben gefördert werden, die insgesamt 50 Punkte erreichen. www.ffg.at | 19
3 | P R OJEKTEIN REICHUNG UND F ÖRDE RENTSC H EIDU N G 3.5 | WIE FUNKTIONIERT DAS BEWERTUNGSVERFAHREN? N ach der Einreichfrist führt die FFG eine Formalprüfung ternationale ExpertInnen die eingereichten Dokumente nach der eingelangten Anträge durch. Hier überprüfen wir den Kriterien in Kapitel 3.4. beim Bewertungsverfahren das Förderansuchen auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit, nicht aber inhaltlich. Die Bewertungsjury für jedes Bewertungsgebiet wird von mindestens 3 ExpertInnen gebildet, wobei ein Experte bzw. Das Ergebnis der Formalprüfung kommunizieren wir inner- eine Expertin vom jeweiligen Bundesland nominiert wird. halb von 4 Wochen via eCall Nachricht: Als Auswahlkriterien für die Jurymitglieder werden sowohl die fachliche Expertise als auch die Unabhängigkeit von po- » Bei nicht erfüllten Formalvoraussetzungen und nicht beheb- tentiellen Förderwerbern berücksichtigt. baren Mängeln scheidet das Förderansuchen aus dem Ver- fahren aus Unter Berücksichtigung der schriftlichen Gutachten spricht » Behebbare Mängel können Sie in einer angemessenen Frist das eingerichtete Bewertungsgremium eine Förderempfeh- beheben lung aus. Wenn sich nach der Formalprüfung noch unkorrekte Anga- GutachterInnen (Einzelpersonen oder MitarbeiterInnen von ben herausstellen, kann das Förderansuchen auch noch bestimmten Organisationen) können unter Angabe einer Be- später aus dem Verfahren ausscheiden. gründung ausgeschlossen werden. Dafür gibt es ein eigenes Eingabefeld im eCall. Die Checkliste Formalprüfung finden Sie in der Vorlage zur Projektbeschreibung. Es erfolgt auch eine Überprüfung der wirtschaftlichen Leis- tungsfähigkeit wie Bonität und Liquidität der beteiligten Im anschließenden Bewertungsverfahren durch das unab- Unternehmen. Insolvente Unternehmen erhalten keine För- hängige Bewertungsgremium begutachten nationale und in- derung. 3.6 | WER TRIFFT DIE FÖRDERENTSCHEIDUNG? Der zuständige Bundesminister trifft die Förderentscheidung auf Basis der Förderempfehlung des Bewertungsgremiums. 20 | L E I T FA D E N B B 2 0 2 0 ACCESS 1 . AUSSCHRE I BUNG 2 0 1 5 , V 1 .1
4. ABLAUF NACH DER FÖRDERENTSCHEIDUNG 4.1 | WIE ENTSTEHT DER FÖRDERVERTRAG? W enn es eine Zusage für eine Förderung gibt, senden » Höhe der förderbaren Projektkosten wir Ihnen ein zeitlich befristetes Förderanbot als » Bewilligte Förderung Fördervertragsentwurf. Wenn Sie das Förderanbot » Förderzeitraum rechtzeitig annehmen, wird ein Fördervertrag erstellt. » Auszahlung der Förderung » Berichtspflichten und zusätzliche Auflagen Inhalt des Fördervertrags: » Fördernehmer Sie müssen den Fördervertrag firmenmäßig gezeichnet im » Projekttitel Original retournieren. 4.2 | WIE SIND AUFLAGEN ZU BERÜCKSICHTIGEN? Im Begutachtungsverfahren können Empfehlungen oder verbindliche Auflagen formuliert werden. Auflagen müssen er- füllt werden, damit ein Fördervertrag zustande kommt bzw. die Auszahlung einer Zwischen- oder Endrate erfolgt. 4.3 | WELCHE BERICHTE UND ABRECHNUNGEN SIND NOTWENDIG? I nnerhalb von drei Monaten nach Projektabschluss müssen der genehmigten Kosten eine Zwischenabrechnung gelegt Sie via Berichtsfunktion des eCall-Systems einen fachli- werden. chen Endbericht und eine Endabrechnung vorlegen. Bei Vorhaben, die länger als ein Jahr dauern, sind Sie verpflich- Die Vorschriften für Zwischen- und Endabrechnungen sind tet, mindestens einmal jährlich einen Zwischenbericht zu le- gleich. Die Zwischen- bzw. Endabrechnung sind gemeinsam gen und können auf Basis dieses Sach- und Kostenberichts mit einem fachlichen Zwischen- bzw. Endbericht sowie in- eine aliquote Teilzahlung der Fördersumme beantragen. haltlichen Nachweisen abzugeben. Bitte beachten sie dabei, dass die abgerechneten Kosten bereits bezahlt sein müssen, Vorauszahlungen sind nicht Abrechnungen sind via Berichtsfunktion des eCall-Systems möglich. zu erstellen, Berichte werden in eCall-Formularvorlagen ver- fasst. Je nach Projektdauer haben Sie die Möglichkeit, vorzeitig Zwischenabrechnungen abzugeben: Sie können maximal die genehmigten Kosten abrechnen. Bei den Zwischen- und Endabrechnungen müssen Sie nach- » Bei bis zu zweijährigen Vorhaben kann bei Erreichen von weisen, welche Kosten tatsächlich erreicht wurden. Liegen mindestens 50% der genehmigten Kosten, Ihre tatsächlich angefallenen, nachweisbaren Kosten unter » bei bis zu dreijähren Vorhaben bei Erreichen von mindes- dem genehmigten Wert, hat dies eine Kürzung der Förderung tens 40% der genehmigten Kosten bzw. mindestens 70% zur Folge. www.ffg.at | 21
4 | AB L AUF N AC H DER FÖRDERE NTSCHE ID U N G Wir empfehlen Ihnen daher, gleich von Beginn an alle Belege und die Lage der Infrastruktur in Bezug zu anderen Bau- (zugekaufte Leistungen, Material etc.) zu sammeln. Fertigen ten zu dokumentieren. Bei geförderten Sendestationen, Sie Kopien der Rechnungen und der Zahlungsbelege an und DLSAM Standorte und Schaltstellen sind auch Fotos vom legen Sie diese geordnet ab. Im Rahmen der Zwischen- und Inneren der Schaltstellen und eine Legende der Vertei- Endabrechnungen müssen Sie die Kopien der Belege vorle- lung der Fasern zur Verfügung zu stellen. gen. Wir werden stichprobenartig auch Prüfungen vor Ort bei Ihnen vornehmen, bei denen die Belege im Original kontrol- Folgende Dokumente sind nur beim Endbericht zu übermitteln: liert werden. Diese Prüfungen werden zeitgerecht unter Anga- b) Die Ausführungspläne bzw. Vermessungspläne inklusive be der von Ihnen vorzubereitenden Unterlagen angekündigt. Detailangaben der verlegten bzw. mitbenutzen Infrastruk- tur müssen im elektronischen Format übermittelt werden. Wenn Sie eigenes Personal für die Bauarbeiten einsetzen, Die Lage der geförderten Infrastruktur ist mit der Web- müssen die MitarbeiterInnen Zeitaufzeichnungen führen. Aus GIS-Applikation des bmvit zu dokumentieren (laut Son- diesen muss der Projektbezug eindeutig hervorgehen und die derrichtlinie muss dies mit Betriebsfreigabe oder spätes- durchgeführten Tätigkeiten sind aussagekräftig festzuhalten. tens acht Wochen nach Abschluss der Arbeiten erfolgen). Pro Stunde kann für eigene MitarbeiterInnen ein pauschaler c) Bei allen Systemen sind die Ergebnisse von Netztests Stundensatz in Höhe von 20 Euro angesetzt werden. (Stichproben an den Grenzen des Versorgungsgebiets) vorzulegen. Diese können mittels Fernzugriff beim Kun- Wenn Sie eigene Geräte für die Bauarbeiten verwenden, den oder Vorort erstellt werden. Es ist der RTR-Netztest müssen Sie einen Stundensatz kalkulieren, der sich aus Ab- durchzuführen und die Resultate zu dokumentieren. schreibung, Hilfs- und Betriebsmittel sowie Wartungskosten d) Bei FTTC (DSLAM) Netzen sind zusätzlich die Porttests am bezogen auf die Gesamtnutzungsdauer errechnet. Die Ge- Verteiler und die adressgenaue Simulation der Daten samtnutzungsdauer und die Nutzung im Projekt müssen aus ratenverteilung nachzuweisen. Bei Funksystemen ist die den Zeitaufzeichnungen ersichtlich sein. Sie dürfen dazu Versorgungsqualität grafisch (auch digital im GIS fähi- keine kalkulatorischen Werte ansetzen. Auf Anfrage müssen gem Format) darzustellen. Sie die Kosten, die in die Kalkulation eingeflossen sind an- hand von Belegen nachweisen können. Zusätzlich müssen bei einer Vor-Ort Prüfung oder auf Aufforde- rung der Förderstelle folgende Dokumente vorgelegt werden: Sie sind verpflichtet, alle die Förderung betreffenden Bele- e) Bei der Verlegung von Glasfaser- Hybrid- oder Koaxial ge, Aufzeichnungen und Unterlagen zehn Jahre ab Ende des kabel sind genaue Angaben (z.B. Produktdatenblätter) Jahres der Endauszahlung der Förderung sicher, geordnet sowie Protokolle der ODTR- bzw. VSWR-Messung vorzule- und überprüfbar aufzubewahren. gen bzw. an die FFG zu übermitteln. f) Nachweise der Produktzertifikate (z.B. CE Kennzeichnung Erläutern Sie im inhaltlichen Teil des Zwischen- bzw. Endbe- oder glw.) der geplanten Einbauten (Kabelrohre, Kabel- richts den Baufortschritt. Nehmen Sie zu allen Problemen, schutzrohren, Mikrorohre, Antennen etc.) Verzögerungen oder Projektänderungen Stellung. g) Bei Nutzung von öffentlichen Verkehrsflächen: Bewilli- gung der Gemeinde gem. § 90 StVO Gemeinsam mit jedem Zwischenbericht und dem Endbe- richt sind folgende Dokumente zu übermitteln (inhalt Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit: Die Fördernehmer ver- licher Teil): pflichten sich bei Bedarf mit der FFG und den zuständigen Res- sorts zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit zusammenzu- a) Es ist eine ausführliche Fotodokumentation vorzulegen. arbeiten. Dies betrifft insbesondere die Bereitstellung von nicht Hier sind auf jeden Fall die Infrastruktur (Rohrverbände, vertrauliche Projektinformationen und Bildmaterial für elektro- Ortszentralen, Sendestationen, DSLAM Standorte etc.) nische Disseminationsportale und andere mediale Zwecke. PRAXISTIPP: Wenn Sie eigene Geräte für die Bauarbeiten einsetzen, können Sie für die Kalkulation des Stundensatzes die standar- disierten Kalkulationsformblätter K6 und K6A lt. ÖNORM B 2061 verwenden. 22 | L E I T FA D E N B B 2 0 2 0 ACCESS 1 . AUSSCHRE I BUNG 2 0 1 5 , V 1 .1
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