BROSCHÜRE ZUR BEKANNTGABE VON INFORMATIONEN
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J .P. MORGAN (SUISSE) SA BROSCHÜRE ZUR BEKANNTGABE VON INFORMATIONEN DAS VORLIEGENDE DOKUMENT HAT DEN ZWECK, DEN KUNDEN DER J.P. MORGAN (SUISSE) SA (DIE „BANK“) INFORMATIONEN ÜBER DIE BEKANNTGABE VON KUNDENDATEN IN DER SCHWEIZ UND IM AUSLAND ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN. Artikel 17 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank schafft die Rechtsgrundlage für die Bekanntgabe von Kundendaten in der Schweiz und im Ausland. Dieses Dokument erläutert die massgeblichen Bestimmungen von Artikel 17 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und liefert Beispiele in diesem Zusammenhang. Es bezieht ebenfalls die im Dokument der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) Informationen der SBVg über die Bekanntgabe von Kundendaten und weiteren Informationen im internationalen Zahlungsverkehr und bei Investitionen in ausländische Wertschriften enthaltenen Informationen ein. GVA - IDB - EN - 2021-05
1. Wieso muss die bank kundendaten über die Sie uns Daten zur Verfügung gestellt haben, bekannt geben? enthalten. Es liegt daher in Ihrer Verantwortung, Zurzeit besteht ein weltweiter Trend zu mehr diese Personen über die mögliche Bekanntgabe der Transparenz im Finanzsektor. Die Bank unterliegt Informationen in der Schweiz und im Ausland zu zunehmend Gesetzen, Vorschriften, vertraglichen informieren. Bestimmungen, Industriepraxen und Compliance- Standards, welche die Bekanntgabe von 3. Wer könnte die Kundendaten Kundendaten im Rahmen der Erbringung von erhalten? Finanzdienstleistungen erfordern. Diese Empfänger von Kundendaten können Dienstleister, Transparenz bezweckt vor allem die Bekämpfung Marktteilnehmer oder Finanzmarktinfrastrukturen der Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung, (namentlich Brokers, Banken, Transaktionsregister, Korruption und die Durchsetzung von Sanktionen verarbeitende Einheiten und Drittverwahrer, und Marktverhaltensregeln. Emittenten, Verwalter oder Vertriebsträger von Finanzinstrumenten oder -produkten oder deren Die Einhaltung der gesetzlichen und regulatorischen Vertreter und Kreditkartenherausgeber), so wie Rahmenbedingungen setzt die Bekanntgabe auch Gerichte, Aufsichtsbehörden, andere staatliche bestimmter Kundendaten gegenüber Dritten in der Behörden, Finanzmarktaufsichtsbehörden und Schweiz und im Ausland voraus. Die Grundlage für Steuerbehörden sein. die Bekanntgabe unterscheidet sich je nach Rechtsordnung gemäss den lokalen Vorschriften und Der Empfänger kann auch eine Gesellschaft von J.P. Anforderungen der Behörden, Dienstleistern oder Morgan in der Schweiz oder im Ausland sein, anderen an den Transaktionen und Dienstleistungen einschliesslich in Jurisdiktionen ausserhalb der beteiligter Dritter. Europäischen Union wie das Vereinigten Königreich, die USA, Indien, Singapur, China oder Japan. 2. Welche Kundendaten können bekannt gegeben werden? 4. In welchen Situationen und an wen Die Bank gibt in der Regel nur die Kundendaten gibt die Bank kundendaten bekannt? bekannt, die zur Erbringung von Die Pflicht zur Bekanntgabe von Kundendaten Finanzdienstleistungen als notwendig erachtet unterscheidet sich je nach Rechtsordnung und es werden. können sich jederzeit neue Offenlegungspflichten ergeben. Entsprechend ist eine abschliessende Kundendaten, die allenfalls bekannt gegeben Aufzählung nicht möglich und es werden im werden unterscheiden sich von Fall zu Fall und Folgenden nur Beispiele von Situationen, in welchen können Folgendes enthalten: Kundendaten an Dritte bekannt gegeben werden • Informationen über den Kunden, können, aufgeführt. bevollmächtigte Vertreter, wirtschaftlich 4.1 Bekanntgabe bei (internationalen) Berechtigte, Auftraggeber, Investoren und andere involvierte Parteien (z. B. Name, Transaktionen und Anlagen in Adresse, Kontaktinformationen, Nationalität, Finanzinstrumente Geburtsdatum, Herkunft der Gelder oder Zivilstand). Die Bekanntgabe von Kundendaten kann bei der Durchführung von Zahlungsvorgängen (eingehende • Informationen zum Zahlungsauftrag oder zu und ausgehende Zahlungen) und beim Handel und einer anderen Transaktion wie zum Beispiel Verwahrung von Wertschriften und Zahlungsgrund, Hintergrund der Zahlung, Finanzinstrumenten sowie bei anderen etwaige Verdachtsmomente zu Compliance- Transaktionen und Dienstleistungen wie Verstössen oder Informationen zu weiteren ausländischen Devisengeschäften, Derivat-, ähnlichen Transaktionen. Edelmetall- und Rohstoffgeschäften erforderlich sein. • Alle Unterlagen bezüglich der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden (A) Zahlungen und der Bank, einschliesslich der Unterlagen zur Kontoeröffnung, "Know your customer" Für die Abwicklung von grenzüberschreitenden oder Unterlagen, periodischen Überprüfungen, inländischen Zahlungen (Zahlungseingang und Vermögensaufstellungen und Kredit- und Zahlungsausgang) kann v.a. zur Bekämpfung der Debitberatungen. Steuerflucht, Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sowie zur Durchsetzung Die Kundendaten können Informationen über Dritte von Sanktionen oder generell, um lokalen wie Aktionäre, wirtschaftlich Berechtigte, Anforderungen zu entsprechen und/oder die Geschäftsführer, Vertreter, Zeichnungsberechtigte, Transaktionen zu ermöglichen und durchzuführen, GVA - IDB - EN - 2021-05
die Bekanntgabe von weitreichenden Informationen Gesellschaften zum Beispiel die Geschäftstätigkeit, über den Auftraggeber und den Empfänger Geschäftszweck, Besitzverhältnisse, wirtschaftlich gegenüber den beteiligten Banken und Berechtigte, Firmenstruktur und Anzahl Mitarbeiter. Systembetreibern im In- und Ausland erforderlich (C) Identifikation von Aktionären und sein. Dies gilt insbesondere für Zahlungen in fremden Währungen, kann jedoch auch Zahlungen in Beteiligungsrechte im Schweizer Franken betreffen. Die Informationen Zusammenhang mit betreffend den Auftraggeber/Empfänger enthalten ausländischen Wertschriften zum Beispiel den Namen, Geburtsdatum, Nationalität, Domizil, Mittelherkunft, Dauer der Ausländische Gesetze oder Verordnungen können Bankbeziehung, Beziehung zwischen Auftraggeber die Bank als Depotverwahrer der Pflicht und Empfänger und allfällige unterwerfen, Kundeninformationen bekannt zu Vertretungsverhältnisse und in Bezug auf geben, um Aktionäre zu identifizieren und ihnen zu Gesellschaften zum Beispiel die Geschäftstätigkeit, ermöglichen, ihre Aktionärsrechte, wie Geschäftszweck, Besitzverhältnisse, wirtschaftlich beispielsweise Stimmrechte, auszuüben. Dies ist Berechtigte, Firmenstruktur und Anzahl Mitarbeiter. beispielsweise für die überarbeitete In Bezug auf den Zahlungsauftrag können die Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) der Europäischen Informationen zum Beispiel den Zahlungsgrund, Union (EU) der Fall, die generell für Aktien von Kontext der Zahlung, allfällige Compliance- Emittenten gilt, die in einem EU-Mitgliedsstaat Verdachtsmomente sowie Angaben zu weiteren registriert sind und die für den Handel auf einem EU- ähnlichen Zahlungen enthalten. Bei den erwähnten regulierten Markt zugelassen sind. Infolgedessen Banken und Systembetreibern handelt es sich vor kann dies Auswirkungen auf Aktien haben, die Sie in allem um die Banken von Auftraggeber und Ihrem Konto halten. Für die Einhaltung der ARUG II Begünstigtem, um Korrespondenzbanken sowie um ist die Offenlegung bestimmter Informationen an Betreiber von Zahlungsverkehrssystemen (z.B. in den Emittenten in einem Standardformat der Schweiz die SIX Interbank Clearing AG) oder um vorgeschrieben. Die Bank kommt solchen Pflichten SWIFT. Zudem ist es möglich, dass die an der über seinen Drittbeauftragten, Broadridge Financial Transaktion Beteiligten die Daten an Dritte Solutions Inc. nach, einem in den USA ansässigen übermitteln, z.B. an in- und ausländische Unternehmen (einschliesslich IT-Dienstleister eines Regulatoren oder Behörden oder weitere Dritte. solchen Drittbeauftragten), der Zugang zu den Ferner kann beispielsweise auch der Begünstigte des relevanten Informationen, die unter der ARUG II Zahlungsauftrags im In- und Ausland die Angaben offengelegt werden müssen, hat. Die über den Auftraggeber bzw. der Auftraggeber die offenzulegenden Informationen variieren je nach Angaben über den Begünstigten erhalten. Jurisdiktion. Eine solche Offenlegung kann die (B) Investitionen in Wertschriften Offenlegung von identifizierenden Informationen über den Kontoinhaber und/oder den wirtschaftlich Im Zusammenhang mit der Abwicklung von Berechtigten umfassen und umfasst mindestens den Transaktionen mit inländischen oder ausländischen Namen, die Anschrift, die Anzahl gehaltener Aktien Wertschriften und/oder Finanzinstrumenten, sowie die Identifikationsnummer für juristische insbesondere bei inländischen Wertschriften mit Personen. Bezug zu ausländischen Währungen (zum Beispiel schweizerische Anlagefonds mit Währungsklassen) 4.2 Bekanntgabe an Gerichte, Aufsichtsbehörden und deren Verwahrung kann insbesondere zur Bekämpfung der Steuerflucht, Geldwäscherei und und/oder andere staatliche Behörden Terrorismusfinanzierung sowie zur Durchsetzung von Sanktionen oder generell, um lokalen (A) Die Bank ist aufgrund Schweizer oder Anforderungen zu entsprechen und/oder die ausländischer Gesetze oder Vorschriften dazu Transaktionen zu ermöglichen und durchzuführen, verpflichtet oder ermächtigt die Bekanntgabe von weitreichenden Informationen Die Bank kann unter bestimmten gegenüber den beteiligten Banken, Umständen verpflichtet sein, der Systembetreibern und weiteren Dritten im In- und Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Ausland erforderlich sein. Die Informationen (FINMA) oder einer anderen enthalten zum Beispiel den Namen, Geburtsdatum, schweizerischen Behörde alle Nationalität und Domizil des Investors, wirtschaftlich Informationen und Unterlagen zur Berechtigten, Auftraggebers oder Empfängers von Verfügung zu stellen, die sie zur Erfüllung Wertschriftentransaktionen, Mittelherkunft, Dauer ihrer Aufgabe als Aufsichtsbehörde der Bankbeziehung, Beziehung zwischen Investor, benötigt. Auftraggeber und Empfänger, Beziehung zwischen Investor und Emittent und allfällige Vertretungsverhältnisse und in Bezug auf
(B) Die Bank wird von einem zuständigen (A) Globaler Umgang mit Compliance-, Rechts- inländischen oder ausländischen Gericht, und Reputationsrisiken und die Überwachung Regulator oder staatlichen Behörde oder von Geschäftsbeziehungen und aufgrund einer Anfrage einer zuständigen Transaktionen, die mit höheren Risiken Stelle dazu aufgefordert bezüglich Finanzkriminalität verbunden sind Im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens wie Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung, einer ausländischen Behörde (z.B. eines Korruption, Bestechung, Steuerflucht, ausländischen Generalstaatsanwalts) kann Nichteinhaltung von Sanktionen oder Betrug die Bank aufgefordert werden, Die Bank teilt bestimmte Informationen zu der Kundeninformationen und Unterlagen wie Kontobeziehung (einschliesslich des Namens und den Kundennamen, Kontoauszüge, der Identität des wirtschaftlich Korrespondenz, etc. einer Schweizer Berechtigten/Auftraggebers von Transaktionen) mit Justizbehörde bekannt zu geben (z.B. der der Gruppe zum Zwecke des Abgleichs von Bundestaatsanwaltschaft der Schweiz), die (eingehenden und ausgehenden) Transaktionen und wiederum die oben genannten Zahlungen mit Sanktionslisten und anderen Informationen an die anfragende regulatorischen Listen bzw. mit Listen von ausländische Behörde weitergeben kann. Strafverfolgungsbehörden in aller Welt sowie in (C) Die Bank ist verpflichtet oder es ist ihr erlaubt Situationen, wenn der Kunde eine Verbindung zu gemäss den Gesetzen und Bestimmungen einem Sanktionsprogramm hat, das nachfolgende eines Aufsichtsorgans, dem sie unterstellt Massnahmen, einschliesslich Meldepflichten sowie oder deren Mitglied sie ist die Sperrung oder Ablehnung von Geldern oder Die Bank kann im Rahmen ihrer Transaktionen, erfordert. Meldepflicht an die FINMA, unverzüglich Vorkommnisse von wesentlicher In Fällen, in denen Fragen bezüglich der Einhaltung Bedeutung zu melden, verpflichtet sein, rechtlicher, regulatorischer und gruppeninterner Kundendaten weiterzugeben (z.B. den Vorschriften und/oder die Bekämpfung der Kundennamen). Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung (D) Zur Wahrung der legitimen Interessen der betreffend eine Kontobeziehung auftreten, kann die Bank, insbesondere zur Durchsetzung der Bank verpflichtet sein, die Namen der Inhaber oder Rechte aus oder im Zusammenhang mit ihrer der wirtschaftlich Berechtigten der Gruppe bekannt Beziehung zu einem Kunden zu geben. Im Rahmen eines durch einen Kunden gegen die Bank eingeleiteten Verfahrens Besteht ein Reputationsrisiko und/oder finanzielles kann die Bank zum Schutz ihrer Interessen Risiko für die Bank und die Gruppe aufgrund der Informationen über die Kontobeziehung Aktivitäten des Kunden, kann die Bank unter bekannt geben (z.B. Korrespondenz bestimmten Voraussetzungen spezifische zwischen dem Kunden und der Bank oder Informationen über die Kontobeziehung mit der Unterlagen zur Kontoeröffnung). Gruppe teilen, einschliesslich den Namen des 4.3 Offenlegung innerhalb von JPMorgan Chase Kontoinhabers und des wirtschaftlich Berechtigten und/oder die Nummer des Bankkontos, den & Co. („die Gruppe”) Vermögensstand sowie bestimmte Angaben zu Transaktionen, ohne Herausgabe von detaillierteren Grundsätzlich ist die Bank berechtigt, Kundendaten Informationen oder Kopien von Dokumenten. anderen Gesellschaften der Gruppe in der Schweiz (B) Kreditvergabe und -genehmigung und oder im Ausland bekannt zu geben, um eine Überwachung von Kreditrisiken für grosse wirksame interne Kontrolle und das und komplexe Kreditgeschäfte, Risikomanagement der Gruppe, einschliesslich den einschliesslich Identifikation erheblicher Umgang mit ihren Rechts-, Compliance-, Kredit- und Kreditaufnahmen, wesentlicher ausstehender Reputationsrisiken und/oder die Einhaltung der Kreditlinien, potenzieller Ausfälle und geltenden Vorschriften in oder ausserhalb der Margenausfälle Schweiz durch die Bank und/oder anderer Mitglieder Für Kreditgeschäfte ab einer bestimmten Grösse der Gruppe sicherzustellen. Dies beinhaltet oder mit hoher Komplexität kann die Bank Fachleute Folgendes: oder die höhere Führungsebene (Senior Management) ausserhalb der Schweiz beiziehen und/oder deren Genehmigung verlangen. Die weitergegebenen Informationen können Angaben zu den Kunden, Bilanzen der Kunden, Kreditstruktur, Kreditverwendung und Herkunft der Rückzahlungsmittel beinhalten (z.B. durch die
Mitteilung von Memorandum zur 5. Wann und wie werden Kreditgenehmigung (Credit Approval Memo). kundendaten bekannt gegeben? Die Bekanntgabe von Kundendaten kann bevor, (C) Gemäss vernünftiger Einschätzung der Bank während oder nach der Durchführung der Umstände vorliegen, welche die Reputation Transaktion oder der Dienstleistung erforderlich sein und die rechtlichen Risiken der Gruppe und kann nach Schliessung Ihres Kontos oder nach beeinträchtigen können Beendigung der Bankbeziehung erfolgen. Sollte im Fall wesentlicher abweichender Informationen (Derogatory Information), Der Empfänger kann die Daten auf jede von der Austrittsentscheidungen oder geopolitischer Fragen, Bank als angemessen erachtete Weise erhalten, eine Eskalation an die höhere Führungsebene auch elektronisch. (Senior Management) oder die Finanzprüfungsstelle (Financial Investigation Unit) erforderlich sein, kann 6. Wie werden ihre daten im ausland die Bank verpflichtet sein, Informationen wie geschützt? Kontobeziehung, Kundenname, Übersicht über die Informationen über Sie und Ihre Transaktionen, Kundenpositionen und ausstehende Kredite bekannt welche ins Ausland gelangt sind, sind dort nicht zu geben. mehr vom schweizerischen Recht geschützt (z.B. (D) Das Management der Cyber- und vom schweizerischen Bankkundengeheimnis oder Technologierisiken der Gruppe und die dem Bundesgesetz über den Datenschutz), sondern allgemeine Verbesserung von unterliegen den Bestimmungen der jeweiligen Datensicherheit durch Nutzung des Know- ausländischen Rechtsordnung. Ausländische Gesetze hows und Ressourcen der Gruppe und behördliche Anordnungen können z.B. die Sollte die Bank eine Datenzugriffsanfrage als Weitergabe dieser Informationen an Behörden, Anhang zu einer elektronischen Kommunikation Aufsichtsorgane oder andere Dritte verlangen. erhalten, sehen die Schutzrichtlinien der Gruppe vor, dass der Anhang auf Malware und jede andere Art Empfänger von Kundendaten innerhalb der Gruppe von Bedrohung überprüft wird. Gemäss den sind an unsere weltweiten Vorgaben der Gruppe bezüglich der Prozesse wird Informationssicherheitsstandards gebunden. die Nachricht zur Überprüfung an ein auf Cybersicherheit spezialisiertes Team ausserhalb der * * * Schweiz weitergeleitet. Die Internetseite https://privatebank.jpmorgan.com/gl/en/disclosures/e Zusätzlich zu den internen Kontrollen und mea-important-information beinhaltet detaillierte dem Risikomanagement der Gruppe ist die Informationen wie die Gruppe personenbezogene Daten Bank auch berechtigt, bestimmte verwendet und bekannt gibt, Gründe und rechtliche Kundendaten im Kontext der Ausgliederung von betrieblichen, Unterstützungs- Middle- Grundlagen für die Verwendung personenbezogener Office-Aktivitäten und ähnlichen Funktionen Daten wie auch Sicherheitsmassnahmen, welche die und Tätigkeiten anderen Gesellschaften der Gruppe diesbezüglich anwendet. Gruppe in der Schweiz oder im Ausland bekanntzugeben. 4.4. Offenlegung an externe Dienstleister in der Schweiz oder im Ausland. Um bestimmte Dokumente entgegenzunehmen (z. B. Bankunterlagen, Verträge), die mittels einer elektronischen Signatur von einem externen Dienstleister mit Sitz in- oder ausserhalb der Schweiz zu unterzeichnen sind, einschliesslich der Vereinigten Staaten von Amerika (z. B. DocuSign Inc.), muss die Bank unter Umständen bestimmte Kundendaten an den betreffenden externen Dienstleister weitergeben. Auf diese Weise wird die Verwendung der elektronischen Signaturinfrastruktur ermöglicht und gewährleistet, dass der Kunde die elektronischen Signaturoptionen der Bank in Anspruch nehmen kann.
Anhang zum Outsourcing Dieses Dokument enthält Informationen über die getroffenen Outsourcing-Vereinbarungen, in deren Rahmen die Bank Kundendaten an andere Gesellschaften der Gruppe übertragen kann. GVA - IDB - EN - 2021-05
Ausgelagerte Umfang und Details der ausgelagerten Dienstleister und Weiterübertragung Datenschutzbestimmung Art der Funktion Dienstleistungen Gerichtsbarkeit des en in der Gerichtsbarkeit Kundendaten* Dienstleisters des Dienstleisters Druck und Druck und Versand der Avaloq Outline AG Nicht gestattet. Nicht verfügbar (der • Name und Versand der Kundendokumentation wie z. B. Winterthur, Schweiz Dienstleister ist in der Kontonummer Kundendokumen Transaktionsbenachrichtigungen, Schweiz ansässig. des Kunden tation Kontoauszüge oder Korrespondenz der • Transaktionsinf Bank. ormationen Finanzberichters 1) Erstellung und Einreichung der JPMorgan Services Nicht gestattet. Die • Länderrisiko tattung und Finanzberichte zum Monatsende auf India PVT Ltd Datenschutzbestimmunge • Transaktionsinf Controlling zur Ebene der Bank: Abteilung Bangalore n in der Gerichtsbarkeit ormationen Verwendung • Externe Finanzberichterstattung oder Mumbai der Dienstleister (ohne Daten durch die Bank bei Behörden (z. B. Indien entsprechen nicht zur Schweizerische Nationalbank, unbedingt den Identifizierung FINMA oder Federal Reserve des Kunden) Datenschutzbestimmunge System) und Wirtschaftsprüfern; J. P. Morgan Services n in der Schweiz. • Positionsinform • Finanzkennzahlen zum India Private Limited JPMorgan Chase & Co., ationen Monatsende; • Monatlicher Finanzmanagement- Indien seine Niederlassungen, Bericht für Geschäftsleitung und Tochtergesellschaften und interne Ausschüsse; verbundenen • Test der Änderungen im Unternehmen treffen Hauptbuch der Bank und im jedoch angemessene lokalen Finanzaufsichtssystem. technische, organisatorische und 2) Erstellung der Berichte über die vertragliche finanzielle Performance auf Ebene der Vorkehrungen, um die Bank: Kundendaten zu schützen. • Statistische Berichte über Finanzinformationen, z. B.
Umsatz, Aufwendungen oder andere finanzielle Performance- Berichte; • Finanzielle Projektionen oder sonstige Datenanalysen der finanziellen Performance- Berichte. Prüfung von Prüfung von Transaktionen und JPMorgan Chase Bank, Nicht gestattet. Die • Name und Transaktionen Zahlungen (ein- und ausgehend) überall National Association Datenschutzbestimmunge Kontonummer und Zahlungen auf der Welt anhand von Sanktionslisten Vereinigte Staaten n in der Gerichtsbarkeit des Kunden • Transaktionsinf anhand von und anderweitiger Listen von Aufsichts- JPMorgan Chase Bank, der Dienstleister ormationen Sanktionslisten oder Strafverfolgungsbehörden. National Association - entsprechen nicht • Informationen In Situationen, wenn ein Kunde in ein Zweigstelle London unbedingt den über die Sanktionsprogramm involviert ist und Vereinigtes Königreich Datenschutzbestimmunge Person, die anschliessende Massnahmen erforderlich JPMCB N.A. GSC - NET n in der Schweiz. eine Anweisung sind, u. a. Meldepflichten oder die PLAZA JPMorgan Chase & Co., erteilt Sperrung oder Verweigerung von Geldern Philippinen seine Niederlassungen, • Informationen oder Transaktionen. Tochtergesellschaften und über den Begünstigten JPMorgan Chase Bank, verbundenen und/oder den National Association - Unternehmen treffen wirtschaftliche Zweigstelle Singapur jedoch angemessene n Eigentümer Singapur technische, • Angaben zum organisatorische und Kontrahenten J.P. Morgan Services vertragliche (Name, India Private Limited Vorkehrungen, um die Kontonummer, Kundendaten zu schützen. Bank) Indien
Portfolioanalyse 1) Durchführung von J.P. Morgan Services Nicht gestattet. Die • Pseudonym für Qualitätskontrollen der Kennzahlen India Private Limited Datenschutzbestimmunge die zur Portfolioperformance und Kontonummer Indien n in der Gerichtsbarkeit Beschaffung der Benchmark-Daten des Kunden der Dienstleister 2) Analyse der Kundenportfolios, • Positionsinform Performance-Berichte an den Kunden entsprechen nicht ationen und Betreuung der Anleger unbedingt den • Informationen 3) Unterstützung des Datenschutzbestimmunge über Projektmanagements n in der Schweiz. Anlageziele JPMorgan Chase & Co., und - seine Niederlassungen, beschränkunge Tochtergesellschaften und n • Richtlinien für verbundenen das Unternehmen treffen Portfoliomanag jedoch angemessene ement technische, organisatorische und vertragliche Vorkehrungen, um die Kundendaten zu schützen. Kreditrisikoberic Erstellung der Berichte über Kreditrisiken JPMorgan Chase Bank, Nicht gestattet. Die • Informationen hte und und die Zusammensetzung der National Association Datenschutzbestimmunge zur Stresstests Sicherheiten (sowohl finanzielle als auch Vereinigte Staaten n in der Gerichtsbarkeit Kredittransakti on (ohne Daten nichtfinanzielle Vermögenswerte), u. a. der Dienstleister zur Daten wie Land des Risikos, J.P. Morgan Services entsprechen nicht Identifizierung Darlehenswerte und India Private Limited unbedingt den des Kunden) Hypothekenbewertungen. Indien Datenschutzbestimmunge • Informationen n in der Schweiz. über JPMorgan Chase & Co., Sicherheiten, seine Niederlassungen, d. h. Details der verpfändeten
Tochtergesellschaften und Vermögenswer verbundenen te, einschl. übergreifend Unternehmen treffen verpfändeter jedoch angemessene Sicherheitenpo technische, ols (kann organisatorische und Angaben über vertragliche hypothekarisch Vorkehrungen, um die belastete Kundendaten zu schützen. Liegenschaften enthalten). Steuerberichters Erstellung der US-Berichterstattung JPMorgan Chase Bank, Nicht gestattet. Die • Pseudonym für tattung gemäss Formular 1099 (falls zutreffend). National Association Datenschutzbestimmunge die Vereinigte Staaten n in der Gerichtsbarkeit Kontonummer des Kunden der Dienstleister • Name des entsprechen nicht Kundenunterne unbedingt den hmens Datenschutzbestimmunge • Anschrift des n in der Schweiz. Kunden JPMorgan Chase & Co., • Steuer-ID des seine Niederlassungen, Kunden Tochtergesellschaften und • Transaktionsinf ormationen verbundenen • Positionsinform Unternehmen treffen ationen jedoch angemessene technische, organisatorische und vertragliche Vorkehrungen, um die Kundendaten zu schützen.
Eignungsberichte Erstellung von eignungsbezogenen J.P. Morgan Services Nicht gestattet. Die • Pseudonym für für Aktivitäten Kennzahlen für Kunden. India Private Limited Datenschutzbestimmunge die der Indien n in der Gerichtsbarkeit Kontonummer des Kunden Geschäftsleitung der Dienstleister entsprechen nicht unbedingt den Datenschutzbestimmunge n in der Schweiz. JPMorgan Chase & Co., seine Niederlassungen, Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen treffen jedoch angemessene technische, organisatorische und vertragliche Vorkehrungen, um die Kundendaten zu schützen. Portfolioberichte 1) Analysen und Berichterstattung J.P. Morgan Services Nicht gestattet. Die • Pseudonym für rstattung umfassen tägliche Überwachung der India Private Limited Datenschutzbestimmunge die neuen Konten, die den Indien n in der Gerichtsbarkeit Kontonummer des Kunden Portfoliomanagern zugewiesen werden, der Dienstleister • Anlageziel das Management-Reporting in Form entsprechen nicht • Basiswährung monatlicher Berichte der wichtigsten unbedingt den • Strategische Leistungskennzahlen (Key Performance Datenschutzbestimmunge Allokation Indicators, KPI), die Kontrolle von n in der Schweiz. • Gehaltene Überziehungen und Barbeständen auf JPMorgan Chase & Co., Instrumente seine Niederlassungen, mit
den Konten sowie Überwachung und Tochtergesellschaften und entsprechender Pflege der Portfolioallokationsmodelle. verbundenen Gewichtung Unternehmen treffen • Barbestände jedoch angemessene 2) Handelsunterstützung für das technische, spezialisierte Strategieteam, organisatorische und Vorbereitung taktischer Transaktionen vertragliche und verschiedene Post-Trade-Berichte. Vorkehrungen, um die Kundendaten zu schützen. Unterstützung 1) Handelsunterstützung, Servicing und J.P. Morgan Bank Nicht gestattet. Die • Pseudonym für der Handels- und Ausführung von Transfers und Luxembourg S.A. – Datenschutzbestimmunge die Transaktionsbuc Abgleichen für Hedgefonds n in der Gerichtsbarkeit Kontonummer Zweigstelle London des Kunden hungen für Vereinigtes Königreich der Dienstleister 2) Support für Private-Equity-Anlagen • Positionsinform Hedgefonds und JPMorgan Chase Bank, entsprechen nicht ationen Private Equity National Association unbedingt den • Transaktionsinf Vereinigte Staaten Datenschutzbestimmunge ormationen n in der Schweiz. (ohne Daten J.P. Morgan Services JPMorgan Chase & Co., zur India Private Limited seine Niederlassungen, Identifizierung Indien Tochtergesellschaften und des Kunden) verbundenen Unternehmen treffen jedoch angemessene technische, organisatorische und vertragliche Vorkehrungen, um die Kundendaten zu schützen.
Handelsunterstüt 1) Handelsunterstützung für J.P. Morgan Bank Nicht gestattet. Die • Pseudonym für zung für Kernprodukte (z. B. Investmentfonds, Luxembourg S.A. – Datenschutzbestimmunge die Kernprodukte Aktien, Anleihen usw.) Zweigstelle London n in der Gerichtsbarkeit Kontonummer des Kunden und Management 2) Abwicklung aller Vereinigtes Königreich der Dienstleister • Positionsinform des Wertpapiertransaktionen für die Schweiz. entsprechen nicht ationen Wertpapierhande JPMorgan Chase Bank, unbedingt den • Transaktionsinf ls National Association Datenschutzbestimmunge ormationen Vereinigte Staaten n in der Schweiz. (ohne Daten JPMorgan Chase & Co., zur seine Niederlassungen, Identifizierung Tochtergesellschaften und des Kunden) verbundenen Unternehmen treffen jedoch angemessene technische, organisatorische und vertragliche Vorkehrungen, um die Kundendaten zu schützen. Betreuung der Betreuung von Investoren in der Schweiz J.P. Morgan Bank Nicht gestattet. Die • Pseudonym für Anleger bei Angelegenheiten vor und nach der Luxembourg S.A. – Datenschutzbestimmunge die Ausführung in Bezug auf Investments. Zweigstelle London n in der Gerichtsbarkeit Kontonummer des Kunden Vereinigtes Königreich der Dienstleister • Positionsinform entsprechen nicht ationen JPMorgan Chase Bank, unbedingt den • Transaktionsinf National Association Datenschutzbestimmunge ormationen Vereinigte Staaten n in der Schweiz. (ohne Daten JPMorgan Chase & Co., zur seine Niederlassungen, Identifizierung des Kunden)
Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen treffen jedoch angemessene technische, organisatorische und vertragliche Vorkehrungen, um die Kundendaten zu schützen.
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