BVSU Dossier zur Corona-Krise - Bearbeiter: Dr. Guido Grohmann Version: 11.04.2020 Dokument 1 von 1 - BV Schmuck und Uhren in ...
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Inhalt Einleitung ................................................................................................................................................ 3 1 Finanzhilfen zur Corona-Krise ............................................................................................................. 4 1.1 Allgemein ...................................................................................................................................... 4 1.2 Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen............................................................................. 4 1.3 Milliarden-Hilfsprogramme für Unternehmen............................................................................. 7 2 Linksammlung zu kurzfristigen Liquiditätshilfen ............................................................................. 11 2.1 Förderangebote des Bundes ...................................................................................................... 11 2.2 Europäische Förderangebote ..................................................................................................... 11 2.3 Informationen und Förderangebote der Bundesländer ........................................................... 11 3 Arbeitsrechtliche Informationsquellen ............................................................................................. 14 3.1 Allgemein .................................................................................................................................... 14 3.2 Bundesagentur für Arbeit (Kurzarbeit) ...................................................................................... 14 3.3 Bundesministerium für Arbeit und Soziales .............................................................................. 14 3.4 Bescheinigungen Grenzübertritt ................................................................................................ 14 3.5 Gefährdungsbeurteilung Coronavirus ....................................................................................... 14 4 Linksammlung Allgemeine Informationen zum Corona-Virus ......................................................... 15 4.1 Aktuelle Zahlen und Informationen zum Corona-Virus............................................................. 15 4.2 Risikogebiete und Reisewarnungen........................................................................................... 15 4.3 Informationen Baden-Württemberg .......................................................................................... 15 4.4 Informationen der Wirtschaftsförderung Pforzheim (WSP) ...................................................... 15 Version 11.04.2020, Seite 2 von 15
Einleitung Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus führt, neben vielen anderen Auswirkungen, auch zur Belastung der deutschen Wirtschaft. Daher haben die Bundes- und Landesregierungen zahlreiche Maßnahmen beschlossen, um diese Folgen einzudämmen. Nachfolgend geben wir Ihnen einen verdichteten Überblick über unsere Informationsquellen, sowie konkrete wirtschaftspolitische und arbeitsrechtlichen Maßnahmen von EU, Bund und Bundesländern. Eine vollständige Darstellung sämtlicher Details der Maßnahmen sowie deren konkrete Umsetzung kann nicht das Ziel dieses Dokuments sein. Viele Fragen sind nicht abschließend geregelt, ständig ändert sich die Sachlage. Das Dokument soll Ihnen einen Überblick geben und die vielen in den letzten Tagen und Wochen von uns an Sie weitergegebenen Informationen strukturieren und verdichten. Eine fortlaufende Aktualisierung ist geplant. Version 11.04.2020, Seite 3 von 15
1 Finanzhilfen zur Corona-Krise 1.1 Allgemein Derzeit kann den einschlägigen Websites (z.B. KfW, BMF etc.) und sonstigen Quellen nicht entnommen werden, wie schnell die geplanten Finanzhilfen konkret umgesetzt werden können und welche Voraussetzungen für die Finanzhilfen im Einzelfall vorliegen müssen. Im Zusammenhang damit steht daher die Überlegung im Raum, dass die Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 ausgesetzt wird, damit Unternehmen in der Zeit bis zur Wirkung der Hilfsmaßnahmen nicht zur Insolvenzanmeldung gezwungen werden. 1 Für Beschäftigte und Unternehmen, die von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen sind, wird ein Schutzschild errichtet, der auf vier Säulen beruht: 2 • Kurzarbeitergeld flexibilisieren • Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen • Milliarden-Hilfsprogramme für alle (Unternehmen jeder Größe, einschließlich Selbständige) • Stärkung des europäischen Zusammenhalts 1.2 Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen Zielsetzung der steuerlichen Maßnahmen ist die Sicherung der Liquidität von Unternehmen. Das BMF führt auf seiner Homepage zu den steuerlichen Erleichterungen aus: 3 Steuererleichterungen sind gerade für Freiberufler und kleine Unternehmen sehr wichtig in der Corona- Krise. Die Bundesregierung tritt entschlossen und mit aller Kraft den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie entgegen. Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, werden maßgeblich die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen (u.a. der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) verbessert. Insgesamt wird Unternehmen hierdurch die Möglichkeit zinsloser Steuerstundungen in Milliardenhöhe gewährt. Dies verschafft dem Steuerpflichtigen gegenüber dem Finanzamt eine außerordentliche Zahlungspause. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Anpassung der Vorauszahlungen bei den Ertragsteuern, was zusätzlich unmittelbar Liquidität schafft. Neben diesen Maßnahmen soll bei den Betroffenen bis zum Ende des Jahres auch auf die Vollstreckung überfälliger Steuerschulden verzichtet werden. 1 Siehe hierzu Ausführungen des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, abrufbar unter: https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Insolvenzantrag/Corona_Insolvenzantrag_node.h tml, zuletzt abgerufen am 23.03.2020. 2 Siehe hierzu Bundesministerium der Finanzen, abrufbar unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-03-13-Corona-FAQ.html, zuletzt abgerufen am 23.03.2020. 3 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-03-13-Corona-FAQ.html, zuletzt abgerufen am 22.03.2020. Version 11.04.2020, Seite 4 von 15
Zwischenzeitlich gibt es zu den steuerlichen Maßnahmen ein BMF-Schreiben 4, in welchen Details zu Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen und zu Anpassungen von Steuervorauszahlungen geregelt sind. Diese werden nachfolgend dargestellt. 1.2.1 Steuerstundungen Nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige können bis zum 31. Dezember 2020 Stundungsanträge für bereits fällige oder fällig werdende Steuern (Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- und Gewerbesteuer) stellen. Dabei hat der Steuerpflichtige die Verhältnisse im Antrag darzulegen. Bei der Prüfung der Stundungsvoraussetzungen sind keine strengen Anforderungen zu stellen. Kann der Steuerpflichtige die durch die Corona-Krise entstandenen Schäden wertmäßig nicht im Einzelnen nachweisen, ist dies kein Grund den Antrag abzulehnen. Auf die Erhebung von Stundungszinsen kann in der Regel verzichtet werden. Stundungsanträge für nach dem 31. Dezember 2020 fällige Steuern sind besonders zu begründen. Für die mittelbar betroffenen Steuerpflichtigen gelten weiterhin die allgemeinen Grundsätze. Die Finanzverwaltung hat bereits ein vereinfachtes Antragsformular 5 für Stundungsanträge veröffentlicht (siehe Link in der Fußnote). Es ist darauf zu achten, dass Stundungsanträge im Hinblick auf Gewerbesteuerzahlungen regelmäßig nicht an das Finanzamt, sondern an die Gemeinde zu richten sind, da diese die Gewerbesteuerzahlungen festsetzen und hierfür zuständig sind. 6 Weiterhin hat das Bundesministerium der Finanzen seit dem 01. April 2020 einen Katalog von Fragen und Antworten zu den steuerlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Coronavirus-Krise veröffentlicht. Der Katalog umfasst allgemeine verfahrensrechtliche Fragen, Stundung, Erlass von Steuern, Außenprüfungen sowie Lohnsteuer und Kurzarbeitergeld. Bitte beachten Sie, dass das Dokument laufend an die aktuelle Situation und die sich ergebenden Fragestellungen angepasst wird. Die jeweils aktuelle Fassung ist beim BMF hier abrufbar. 4 BMF v. 19.03.2020 – IV A 3 – S 0336/19/10007 :002, DOK 2020/0265898, abrufbar unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/ Abgabenordnung/2020-03-19-steuerliche-massnahmen-zur-beruecksichtigung-der-auswirkungen-des- coronavirus.pdf;jsessionid=7B37DDCC93CB3063452C775FD072FC16.delivery2- replication?__blob=publicationFile&v=1, zuletzt abgerufen am 22.03.2020. 5 https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/site/pbs-bw- fa2/get/documents_E2061130658/finanzaemter/Formulare/Steuerzahlung%20Lastschrifteinzug/sonstige/C ORONA%20Steuererleichterungen%20aufgrund%20der%20Auswirkungen%20des%20Coronavirus.pdf, zuletzt abgerufen am 22.03.2020. 6 Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu gewerbesteuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus vom 19.03.2020, abrufbar unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Gewe rbesteuer/2020-03-19-gewerbesteuerliche-massnahmen-zur-beruecksichtigung-der-auswirkungen-des- coronavirus-anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=2, zuletzt abgerufen am 22.03.2020. Version 11.04.2020, Seite 5 von 15
1.2.2 Anpassung von Steuervorauszahlungen Nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige können bis zum 31. Dezember 2020 Anträge auf Anpassung der Steuervorauszahlungen auf Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer stellen. Dabei hat der Steuerpflichtige die Verhältnisse im Antrag darzulegen. Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen, die nur Zeiträume nach dem 31. Dezember 2020 betreffen, sind besonders zu begründen. Für die mittelbar betroffenen Steuerpflichtigen gelten weiterhin die allgemeinen Grundsätze. Für die Anpassung der Vorauszahlungen ist es erforderlich, dass Steuerpflichtige einen Antrag stellen und darlegen, dass sich das zu versteuernde Einkommen des Jahres 2020 wegen Gewinnausfällen mindert. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass ein Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen die bereits festgesetzten Vorauszahlungen nicht aufhebt. Sollte die Bearbeitung des Antrags längere Zeit in Anspruch nehmen, so kann ein Stundungsantrag bzw. ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung für die bereits festgesetzten Vorauszahlungen gestellt werden. Die Finanzverwaltung hat bereits ein vereinfachtes Antragsformular 7 für Anträge auf Herabsetzung der Steuervorauszahlungen veröffentlicht (siehe Link in der Fußnote). Es ist darauf zu achten, dass Anpassungsanträge im Hinblick auf Gewerbesteuervorauszahlungen zwar regelmäßig an die Finanzämter zu richten sind. Diese passen dann aber selbst nicht die Gewerbesteuervorauszahlungen, sondern den Gewerbesteuermessbetrag für Zwecke der Vorauszahlungen fest. Die Gewerbesteuervorauszahlungen selbst werden dann von den Gemeinden festgesetzt, die gem. § 19 Abs. 3 S. 4 GewStG an die Festsetzungen der Finanzämter gebunden sind. 8 1.2.3 Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge Ist ein Steuerschuldner unmittelbar und nicht unerheblich von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen, so soll bis zum 31. Dezember 2020 von Vollstreckungsmaßnahmen bei allen rückständigen oder bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Steuern abgesehen werden. Bis zum 31. Dezember 2020 verwirkte Säumniszuschläge sind zu erlassen. Da von Vollstreckungsmaßnahmen nur abgesehen wird, wenn das Finanzamt aufgrund Mitteilung oder auf andere Weise von der Betroffenheit des Steuerpflichtigen Kenntnis hat, ist den 7 https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/site/pbs-bw- fa2/get/documents_E2061130658/finanzaemter/Formulare/Steuerzahlung%20Lastschrifteinzug/sonstige/C ORONA%20Steuererleichterungen%20aufgrund%20der%20Auswirkungen%20des%20Coronavirus.pdf, zuletzt abgerufen am 22.03.2020. 8 Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu gewerbesteuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus vom 19.03.2020, abrufbar unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Gewe rbesteuer/2020-03-19-gewerbesteuerliche-massnahmen-zur-beruecksichtigung-der-auswirkungen-des- coronavirus-anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=2, zuletzt abgerufen am 22.03.2020. Version 11.04.2020, Seite 6 von 15
Steuerpflichtigen im Bedarfsfall anzuraten, dass diese unverzüglich eine Mitteilung an das Finanzamt senden, damit keine Vollstreckungsmaßnahmen vorgenommen werden. Für die mittelbar betroffenen Steuerpflichtigen gelten weiterhin die allgemeinen Grundsätze. 1.3 Milliarden-Hilfsprogramme für Unternehmen 1.3.1 Sonderprogramm der KfW Ab dem 23.03.2020 können Unternehmen, Selbständige und Freiberufler bei Ihren Banken oder Sparkassen Kredite für Investitionen oder Betriebsmittel beantragen, sofern sie bis zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren. 9 Bestehende Programme der KfW sollen ausgeweitet werden und neue Sonderprogramme sollen aufgesetzt werden. Phase I sieht die Ausweitung der Programme vor, Phase II die Schaffung von Sonderprogrammen. a) Phase I: Erweiterungen Folgende Programme sollen erweitert werden: • KfW-Unternehmerkredit 10 • ERP-Gründerkredit-Universell 11 • KfW Kredit für Wachstum Zusammenfassens stellen sich die Inhalte der Erweiterungen wie folgt dar: 12 (1) KfW-Kredit für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind • Die Bedingungen für den KfW-Unternehmerkredit sollen durch die Erhöhung der Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) für Kredite für Betriebsmittel und Investitionen geändert werden. Für große Unternehmen erfolgt eine Risikoübernahme bis 80 % und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfolgt eine Risikoübernahme bis zu 90 %. Diese Maßnahme erhöht für Unternehmen die Chance, eine Kreditzusage zu erhalten. • Je Unternehmensgruppe kann bis zu 1 Milliarde € beantragt werden. Der Kredithöchstbetrag ist dabei begrenzt. Die Begrenzung bemisst sich an bestimmten Unternehmenswerten des Jahres 2019 (z.B. Jahresumsatz). (2) KfW-Kredit für Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind 9 https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html, zuletzt abgerufen am 23.03.2020. 10 Weitere Hinweise hierzu können dem Merkblatt der KfW entnommen werden. Dieses ist abrufbar unter: https://www.kfw.de/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF- Dokumente/6000000188-Merkblatt-037-047.pdf, zuletzt abgerufen am 23.03.2020. 11 Weitere Hinweise hierzu können dem Merkblatt der KfW entnommen werden. Dieses ist abrufbar unter: https://www.kfw.de/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF- Dokumente/6000002259-Merkblatt-ERP-Gr%C3%BCnderkredit-068.pdf, zuletzt abgerufen am 23.03.2020. 12 Siehe zu den nachfolgenden Ausführungen: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW- Corona-Hilfe-Unternehmen.html, zuletzt abgerufen am 23.03.2020. Version 11.04.2020, Seite 7 von 15
• Die Bedingungen für den ERP-Gründerkredit-Universell sollen durch die Erhöhung der Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) für Kredite für Betriebsmittel und Investitionen geändert werden. Für große Unternehmen erfolgt eine Risikoübernahme bis 80 % und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfolgt eine Risikoübernahme bis zu 90 %. Diese Maßnahme erhöht für Unternehmen die Chance, eine Kreditzusage zu erhalten. • Je Unternehmensgruppe kann bis zu 1 Milliarde € beantragt werden. Der Kredithöchstbetrag ist dabei begrenzt. Die Begrenzung bemisst sich an bestimmten Unternehmenswerten des Jahres 2019 (z.B. Jahresumsatz). b) Phase II: Sonderprogramme Die KfW beteiligt sich künftig an Konsortialfinanzierungen. Zusammenfassend gilt dabei das Folgende: 13 • Verbesserung der Risikoübernahme für Investitionen und Betriebsmitteln von mittelständischen und großen Unternehmen bis zu 80 % des Risikos. Das Risiko ist dabei aber auf maximal 50 % der Risiken der Gesamtverschuldung beschränkt. • Der KfW-Risikoanteil beträgt mindestens 25 Millionen €. Er ist aber begrenzt. Die Begrenzung bemisst sich an bestimmten Unternehmenswerten des Jahres 2019 (z.B. Jahresumsatz) oder am Finanzierungsbedarf für die nächsten 12 Monate. c) Schaubild zum gesamten Sonderprogramm der KfW 14 13 Siehe zu den nachfolgenden Ausführungen: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW- Corona-Hilfe-Unternehmen.html, zuletzt abgerufen am 23.03.2020. 14 Das Schaubild ist abrufbar unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona- Schutzschild/2020-03-18-Corona-Hilfsprogramme-fuer-alle.html, zuletzt abgerufen am 23.03.2020. Version 11.04.2020, Seite 8 von 15
1.3.2 Finanzielle Hilfe des Landes (hier: Baden-Württemberg) a) Allgemein Herr Ministerpräsident Kretschmann hat im Landtag verkündet, dass Baden-Württemberg ein Paket für die Wirtschaft von bis zu 5 Milliarden € auflegt. Zurzeit läuft eine enge Abstimmung für einen Rettungsschirm in Baden-Württemberg. Es wird über folgende Maßnahmen diskutiert: • Branchenoffener Härtefallfond (nicht zurückzahlbare Zuschüsse) für Selbständige (hier insbesondere Einpersonen-Unternehmen) sowie für kleine und mittlere Unternehmen bis 50 Beschäftigte zur Abdeckung eines dringenden und kurzfristigen Finanzbedarfs und zur Vermeidung einer existenzbedrohenden Situation. • Auflegung eines Beteiligungsfonds bei der L-Bank zur Stärkung von kleinen und mittleren Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind. • Krisenberatungsprogramm für Selbständige sowie kleine und mittlere Unternehmen. • Ausweitung des Bürgschaftsprogramms der L-Bank im Zuge der Corona-Krise. Anträge für die Hilfen sollen laut Auskunft der Landesregierung ab Ende KW 13 möglich sein.15 15 https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und- oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/landesregierung-kuendigt-rettungsschirm-fuer-unternehmen- in-der-coronakrise-an-antragstellung-ab-end/, zuletzt abgerufen am 22.03.2020. Version 11.04.2020, Seite 9 von 15
b) Hilfen für kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat bekannt gegeben, dass kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler umfangreiche und rasche Unterstützung erhalten, die sich wie folgt gestaltet: 16 • Soforthilfe können Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben. Es werden einmalige Zuschüsse zu Betriebskosten für drei Monate gewährt, die nicht zurückbezahlt werden müssen. • Selbständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten erhalten bis zu 9.000 €. • Selbständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten bis zu 15.000 €. • Selbständige und Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten bis zu 30.000 €. • Selbständige erhalten leichter Zugang zur Grundsicherung. Die Vermögensprüfung wird für sechs Monate ausgesetzt. 1.3.3 Quellen zu Soforthilfen der Bundesländer für Kleinunternehmen und Selbstständige im Überblick • Baden-Württemberg • Bayern • Berlin • Brandenburg • Bremen • Hamburg • Hessen • Mecklenburg-Vorpommern • Niedersachsen • Nordrhein-Westfalen • Rheinland-Pfalz • Saarland • Sachsen • Sachsen-Anhalt • Schleswig-Holstein • Thüringen 16 Siehe zu den nachfolgenden Ausführungen: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste- foerderprogramme/soforthilfe-corona/, zuletzt abgerufen am 24.03.2020. Version 11.04.2020, Seite 10 von 15
2 Linksammlung zu kurzfristigen Liquiditätshilfen 2.1 Förderangebote des Bundes 2.1.1 BMWi • Informationen und Unterstützung für Unternehmen sowie hilfreiche Links 2.1.2 Bund, Länder und EU • Förderdatenbank 2.1.3 KfW • KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen. Dazu zählen KfW-Unternehmer- und ERP- Gründerkredite, die über Banken und Sparkassen bei der KfW zu beantragen sind. • KfW-Unternehmerkredit, der Förderkredit für etablierte Unternehmen • ERP-Gründerkredit für Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind • KfW-Kredit für Wachstum, der Konsortialkredit für Digitalisierung und Innovation • KfW-Hilfsformular zur Vorbereitung eines Kreditantrags bei Ihrer Bank oder Sparkasse • Webinar: KfW Corona-Hilfe - Förderkredite für Unternehmen 2.1.4 Sonstige • Rentenbank • Verband Deutscher Bürgschaftsbanken • Deutsche Bank: Coronavirus: Wichtige Informationen für Unternehmer 2.2 Europäische Förderangebote • EIB • Europäische Kommission: Applications welcome from startups and SMEs with innovative solutions to tackle Coronavirus outbreak • Europäische Zentralbank: ECB announces €750 billion Pandemic Emergency Purchase Programme (PEPP) 2.3 Informationen und Förderangebote der Bundesländer Übersicht: Die Förderinstitute der Bundesländer 2.3.1 Baden-Württemberg • L-Bank Version 11.04.2020, Seite 11 von 15
• Bürgschaftsbank Baden-Württemberg 2.3.2 Bayern • Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw), ServiceCenter Corona-Pandemie • Bayerische Landesamt für Steuern, Antragsformular „Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus“ 2.3.3 Berlin • Investitionsbank Berlin • Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe 2.3.4 Brandenburg • Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH • Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie 2.3.5 Bremen • Bremer Aufbau-Bank GmbH 2.3.6 Hamburg • Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation • „Hamburger Schutzschirm für Corona-geschädigte Unternehmen und Institutionen“ 2.3.7 Hessen • Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) und die Bürgschaftsbank Hessen 2.3.8 Mecklenburg-Vorpommern • Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit 2.3.9 Niedersachsen • Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Version 11.04.2020, Seite 12 von 15
2.3.10 Nordrhein-Westfalen • Landesregierung • Wirtschaftsministerium 2.3.11 Rheinland-Pfalz • Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau • Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz 2.3.12 Saarland • Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr • Saarländische Investitions- und Kreditbank (SIKB): Finanzielle Unterstützung für die Saarländische Wirtschaft 2.3.13 Sachsen • Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr 2.3.14 Sachsen-Anhalt • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung 2.3.15 Schleswig-Holstein • Landesregierung und Förderbanken 2.3.16 Thüringen • Verband der Wirtschaft Thüringens e.V. • Thüringer Aufbaubank • Bürgschaftsbank Thüringen Version 11.04.2020, Seite 13 von 15
3 Arbeitsrechtliche Informationsquellen 3.1 Allgemein • FAQ Arbeitsrechtliche Auswirkungen des Coronavirus (pdf) • BDA Arbeitsrechtliche Folgen einer Pandemie (pdf) • Checkliste für Firmen im Rahmen der Pandemie-Planung (pdf) • 10 Tipps zur betrieblichen Pandemieplanung (pdf) • Verband deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V 3.2 Bundesagentur für Arbeit (Kurzarbeit) • Videos Kurzarbeitergeld • Vordrucke, Erläuterungen und Berechnungshilfen • Besonders die Hinweise zum Antragsverfahren • Präsentation der Bundesagentur, die einen guten Überblick zum Thema Kurzarbeit gibt • Erläuterungsvideo der Landesvereinigung der baden-württembergischen Arbeitgeberverbände zur Beantragung von Kurzarbeit • Neuer Kurzantrag Arbeitslosengeld II • Abrechnung Kurzarbeit: Präsentation der Bundesagntur für Arbeit (pdf) • Abrechnung Kurzarbeit: Klickanleitung der Bundesagentur für Arbeit (pdf) 3.3 Bundesministerium für Arbeit und Soziales • FAQ Arbeitsrechtliche Auswirkungen des Coronavirus BMAS • Neue Kurzarbeitregelungen – Übersicht BMAS 3.4 Bescheinigungen Grenzübertritt • Baden-Württemberg • Rheinland-Pfalz • Saarland • FAQ Reisebeschränkung / Grenzkontrollen Innenministerium Bund 3.5 Gefährdungsbeurteilung Coronavirus • Leitfaden zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung bei beruflichen Auslandsreisen und Entsendungen Version 11.04.2020, Seite 14 von 15
4 Linksammlung Allgemeine Informationen zum Corona-Virus 4.1 Aktuelle Zahlen und Informationen zum Corona-Virus • Robert Koch Institut: Übersicht aktuelle Zahlen zum Coronavirus • John Hopkins Coronavirus Research Center: Corona Virus Map • Tagesaktuelle Informationen des Bundesgesundheitsministeriums • Robert Koch-Institut: Antworten auf häufig gestellte Fragen • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung • Bundesinnenministerium: Krisenstab, allgemeine Situation, Reisebeschränkung/ Grenzkontrollen, Quarantäne • Informationsvideos der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 4.2 Risikogebiete und Reisewarnungen • Risikogebiete Robert Koch Institut • Reisewarnungen des Auswärtigen Amts 4.3 Informationen Baden-Württemberg • Aktuelle Informationen der Landesregierung • Maßnahmen der Landesregierung gegen die Ausbreitung des Coronavirus • Schließung der Schulen- und Kindergärten in Baden-Württemberg • Aktuelle Informationen/Zahlen für Baden-Württemberg • Webseiten der Gesundheitsämter Baden-Württemberg samt Hotline • Informationen des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg • Hotline Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg 4.4 Informationen der Wirtschaftsförderung Pforzheim (WSP) • Übersicht Informationen und Unterstützung Version 11.04.2020, Seite 15 von 15
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