Chinderhuus simsala Betriebskonzept Kindergarten- und Schulkinder Windisch
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Betriebskonzept chinderhuus simsala Kindergarten- und Schulkinder Windisch Ziele und Grundsätze Trägerschaft und Leitung Das Chinderhuus Simsala in Windisch und Brugg Das Chinderhuus Simsala wurde 2003 durch den bietet Ganztagesplätze für Kinder zwischen 3 Mona- Trägerverein Chinderhuus Simsala gegründet. ten und Primarschulalter an. Aufgeteilt in eine Der Vorstand ist für die strategische Führung des Babygruppe für Kinder ab 3 bis ca. 18 Monate in Chinderhuus Simsala zuständig. Er delegiert die Windisch und je zwei altersgemischte Gruppen für operative Führung an die Geschäftsführung, welche Kinder ab 3 Monaten bis zum Kindergarteneintritt erste Ansprechpartnerin für die Hortleitung ist. Die in Windisch und Brugg. Hortleitung ist für die Organisation und Führung der beiden Hortstandorte, die Betreuung des Personals, Ab dem Kindergarten können die Erziehungsbe- sowie für die Kommunikation mit den Behörden, der rechtigten ihre Kinder während der Schulzeit und Schulleitung und mit den Erziehungsberechtigten während der Schulferien im Hort (Tagesstrukturen) verantwortlich. betreuen lassen. Ziel ist es, den Erziehungsberech- tigten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen und flexibel auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Familien einzugehen. Abhängig Betrieb von der Nachfrage bietet das Chinderhuus Simsala an zwei Standorten einen Mittagstisch sowie eine 1 Betreuungszeiten Randstundenbetreuung vor und nach der Schule inklusive einer Hausaufgabenbetreuung an. Um- 1.1 Öffnungszeiten fassende Betreuung, altersgerechte Projekte und Der Hort des Chinderhuus Simsala in Windisch ist individuelle Begleitung und Förderung stehen von Montag bis Freitag von 6.30 Uhr bis 18.15 Uhr im Vordergrund. Es wird besonderen Wert auf die geöffnet. Stärkung der Kommunikationsfähigkeit, der Sozial- kompetenz und des Selbstvertrauens gelegt. 1.2 Betreuungszeiten während der Schule Folgende Betreuungsmodule können während der Während der Schulferien bietet das Chinderhuus Schulzeit einzeln gebucht werden: Simsala zusätzlich eine Ganz- oder Halbtages Betreuung und spezielle Projektwochen an. Angebot Zeiten Morgenbetreuung 06.30 – 08.15 Die Einwohnergemeinde Windisch hat das Chinder- Mittwochvormittag 08.15 – 11.50 huus Simsala damit beauftragt, die Tagesstrukturen Mittagstisch 11.50 – 13.30 der Gemeinde Windisch während der Schulzeit zu Verlängerung Mittag 13.30 – 14.20 übernehmen. Für die Betreuung während der Schul- Ganzer Nachmittag 13.30 – 18.00 zeit können Vergünstigungen bei der Gemeinde Betreuung nach Schulschluss früh 15.00 – 18.00 Windisch beantragt werden. Betreuung nach Schulschluss spät 16.00 – 18.00 Verlängerung Abholzeit abends 18.00 – 18.15 Das Betriebskonzept für Kindergarten- und Schul- kinder von Windisch gibt umfassend Auskunft über 1.3 Betreuungszeiten während der Schulferien unsere Grundsätze, Abläufe und Tarife. Es gilt Am 24. Dezember schliesst der Hort um 12 Uhr. Vom zwischen den Erziehungsberechtigten und dem 25. Dezember bis einschliesslich 2. Januar bleibt Trägerverein Chinderhuus Simsala der Hort geschlossen. In den Sommerferien macht das Chinderhuus Simsala jeweils in der dritten und Die beiden Hortstandorte «Schuelhüsli» an der vierten Schulferienwoche der Gemeinde Windisch Dorfstrasse 29, 5210 Windisch und «H2O Dohlen- Betriebsferien. zelg» an der Dohlenzelgstrasse 26, 5210 Windisch, befinden sich in unmittelbarer Nähe der Schulhäu- ser und Kindergärten. Betriebskonzept Kindergarten- und Schulkinder Windisch 2
chinderhuus simsala In den übrigen Ferienwochen können folgende 2.3 Besichtigungen Hort Betreuungsmodule gebucht werden: Interessierte Erziehungsberechtigte können in Ab- stimmung mit der Hortleitung den Hort zusammen Angebot Zeiten mit ihren Kindern besichtigen. Nach Anmeldung Ferien allgemein und Zuteilung des Hortplatzes findet ein Eintritts- Ferien ganzer Tag 06.45 – 18.15 gespräch statt, sofern dieses von den Erziehungs- Ferien halber Tag früh 06.45 – 13.30 berechtigten gewünscht ist. Dieses dient dazu, Ferien halber Tag spät 11.45 – 18.15 sich gegenseitig kennenzulernen und Fragen und Anliegen zu klären. Ferienplauschwochen nur Ganztagesbetreuung 06.45 – 18.15 2.4 Hortanwesenheiten und -abwesenheiten (Blockzeit: 9 – 17 Uhr) Die Mitarbeitenden des Hortes verpflichten sich, die Hortkinder rechtzeitig auf den Kindergarten- oder Während dem Ferienplausch sind ausschliesslich Schulweg zu schicken. Die Zeiten der gebuchten ganze Tage buchbar. Module sind einzuhalten. Falls ein Kind nicht plan- mässig im Hort erscheint, wird der zuständige Mit- arbeitende die Erziehungsberechtigten informieren. 2 Aufnahmebedingungen Sind diese nicht erreichbar, entscheidet der zustän- dige Mitarbeitende in Absprache mit der Hortleitung 2.1 Aufnahme über die weiteren Schritte. Zusätzliche Aufwände Der Hort vom Chinderhuus Simsala in Windisch werden separat in Rechnung gestellt. beinhaltet das Tagesstrukturangebot für Kinder- garten- und Primarschulkinder. Oberstufenschüler* Bei Abwesenheiten des Kindes ist der jeweilige innen haben die Möglichkeit, den Mittagstisch zu be- Hortstandort rechtzeitig zu benachrichtigen. suchen, sofern ausreichend Kapazität vorhanden ist. Abmeldungen von Schule und Kindergarten sind Sache der Erziehungsberechtigten. Der Hort ist nicht ausgelegt auf Kinder mit spe- ziellen Bedürfnissen. Die Hortleitung entscheidet 2.5 Schulweg und Nachhauseweg zusammen mit der Geschäftsführung und gegebe- Der Schulweg und Nachhauseweg liegt im Verant- nenfalls mit einer Fachperson individuell über die wortungsbereich der Erziehungsberechtigten. Jeg- Aufnahme. Das Chinderhuus Simsala behält sich liche Haftung für Unfälle oder Schäden, welche sich in solchen Fällen vor, den Tarif anzupassen oder auf dem Schulweg und Nachhauseweg ereignen, das Betreuungsverhältnis zu kündigen, wenn der wird ausdrücklich wegbedungen. Betreuungsaufwand zu hoch ist oder das Kind nicht integriert werden kann. Es wird davon ausgegangen, dass die Kinder grund- sätzlich alleine und auf direktem Weg in den Hort 2.2 Grundsätze bei der Einteilung kommen und den Nachhauseweg alleine antreten. Das Chinderhuus Simsala vertritt den Grundsatz, Sollte dies von den Erziehungsberechtigten nicht dass die Kinder aus pädagogischen, ökologischen gewünscht sein, wird es auf der Anmeldung ver- und ökonomischen Gründen dem Hort zugeteilt merkt. Abholberechtigt sind in diesem Fall nur die werden, der am nächsten beim Schulhaus bzw. im Betreuungsvertrag erwähnten Personen. Kann Kindergarten liegt. Nur falls dieser Hortstandort das Kind nicht von den Erziehungsberechtigten bereits ausgebucht ist, erfolgt die Zuteilung zum abgeholt werden, wird der Hort über die abholende anderen Standort. Person schriftlich vorgängig informiert. Die jeweils aktuelle Tarifordnung gibt Auskunft 2.6 Taxifahrten / Wegbegleitung darüber, wie die grundsätzliche Zuteilung der Der Weg zum Kindergarten und zur Schule hat Kinder aus den Schulhäusern/Kindergärten auf die aus pädagogischer Sicht einen äusserst hohen beiden Hortstandorte geplant ist. In begründeten Stellenwert für Kinder und Jugendliche. Es wird Ausnahmefällen kann von diesem Grundsatz abge- empfohlen, die Kinder so vorzubereiten, dass sie wichen werden. den Weg selbständig zu Fuss zurücklegen können. Kindergartenkinder vom Klosterzelg 1 + 2 sowie Betriebskonzept Kindergarten- und Schulkinder Windisch 3
chinderhuus simsala vom Kindergarten Kornfeld werden zu Fuss zum Zusatztage, welche in Absprache mit der Hortleitung Hortstandort auf dem Dohlenzelg-Areal vom vereinbart wurden, werden monatlich in Rechnung Chinderhuus Simsala begleitet. gestellt. Werden diese Zusatztage wegen Krankheit oder sonstigen Gründen nicht genutzt, so ist die Entschädigung trotzdem geschuldet. Es gilt eine 3 Abschluss des Betreuungsvertrages Zahlungsfrist von 30 Tagen. während der Schulzeit Die Betreuung an schulfreien Tagen muss ange- 3.1 Anmeldung meldet werden und wird separat verrechnet. Die Anmeldung erfolgt über das Online-Formular unter www.chinderhuus-simsala.ch Die Erziehungsberechtigten werden bei Tarifände- rungen schriftlich drei Monate im Voraus informiert. Bei einer sich abzeichnenden Überbelegung haben Sie haften solidarisch für die Bezahlung sämtlicher bei Neuanmeldungen Geschwister von bisherigen Ansprüche des Trägervereins. Kindern den Vorrang. 3.3 Vergünstigungen der Gemeinde Windisch Die Kinder müssen für jedes Schuljahr erneut Die Gemeinde Windisch unterstützt Erziehungsbe- angemeldet werden. Für diese Anmeldung wird rechtigte mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Windisch, eine Bearbeitungsgebühr erhoben, die der jeweils deren Kinder ebenfalls in Windisch wohnen, mit aktuell gültigen Tarifordnung entnommen werden vergünstigten Tarifen. kann. Die Erziehungsberechtigten erhalten für jedes Schuljahr einen neuen, befristeten Jahresvertrag Das Antragsformular für Subventionen kann online zur Unterschrift. Dieser beginnt jeweils mit dem unter www.chinderhuus-simsala.ch ersten Schultag und endet mit dem letzten Schultag (Chinderhuus Simsala – Kindergarten und Schüler – Windisch – vor den Sommerferien. Der Vertrag ist innerhalb Vergünstigungen der Gemeinde) von 14 Tagen rechtsgültig unterzeichnet zurückzu- oder direkt bei der Gemeinde Windisch unter schicken, ansonsten verfällt der Platzanspruch. Eine www.windisch.ch (Gesellschaft&Bildung – Familie – Ver- Platzgarantie für das kommende Schuljahr kann günstigungen Kinderbetreuung) heruntergeladen werden. nicht gegeben werden. Bestehende Verträge haben das Vorrecht. 3.4 Depot Bei Unterzeichnung des Vertrages ist eine Monats- 3.2 Tarife pauschale als Depot in Form eines unverzinslichen Die Tarifgrundlagen können der aktuellen Tarif- Darlehens zu bezahlen. Wird das Depot nicht bis zum ordnung entnommen werden. Der vereinbarte vom Chinderhuus Simsala festgelegten Datum ein- Beitrag wird monatlich in Rechnung gestellt und bezahlt, steht dem Chinderhuus Simsala das Recht ist so zu bezahlen, dass dieser bis spätestens am zu, per sofort und entschädigungslos vom Vertrag 1. des zu bezahlenden Monats auf dem Konto vom zurückzutreten. Chinderhuus Simsala eingegangen ist. Das Depot wird nach dem Austritt des Kindes an Nach Ablauf dieser Frist befinden sich die Erzie- die Erziehungsberechtigten rückerstattet. Dem hungsberechtigten ohne weitere Mahnung in Verzug. Chinderhuus Simsala steht das Recht zu, das Depot mit unbezahlten Rechnungen oder Schadenersatz- Berechnet werden jeweils die effektiven Tage des ansprüchen und dergleichen zu verrechnen. Monats, abzüglich gesetzlicher und regionaler Feiertage (Windisch) und der Betriebsferien. 3.5 Sonderaufwendungen Die Monatsrechnung ist auch bei Abwesenheit des Falls zusätzliche Aufwendungen entstehen (z.B. Kindes geschuldet. Ein allfälliger Anspruch auf Medikamente, Notfall-Taxi, spezielle Nahrung etc.), Ersatz entfällt und Ausfalltage können nicht kom- werden diese nach effektivem Aufwand verrechnet. pensiert werden. 3.6 Mahngebühren Bei nicht termingerechter Bezahlung der Monats- pauschale wird automatisch eine Mahngebühr von Betriebskonzept Kindergarten- und Schulkinder Windisch CHF 20.– erhoben. 4
chinderhuus simsala 3.7 Vereinsmitgliedschaft 3.10 Vertragsänderungen Die Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit, Abänderungen des Vertrages inkl. der dazugehören- Mitglied im Trägerverein Chinderhuus Simsala den Bestimmungen bedürfen für ihre Wirksamkeit zu werden. Die Anmeldung erfolgt über das online der Schriftform. Anmeldeformular. Der Jahresbeitrag beträgt CHF 50.– pro Person und Jahr. Das Chinderhuus Simsala behält sich vor, die vertraglichen Bestimmungen den geänderten 3.8 Kündigung Verhältnissen anzupassen. Er informiert die Ver- Bei Kündigung des Betreuungsvertrages oder einer tragsparteien vorgängig schriftlich über die Ver- Reduktion der Betreuungszeiten während der Ver- tragsänderungen. Grundsätzlich wird darauf geach- tragsdauer beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate, tet, dass Änderungen nur so vorgenommen werden, jeweils auf das Ende des Kalendermonats. dass der Vertragspartei die Möglichkeit offensteht, den Vertrag im Rahmen der ordentlichen Kündi- Die Kündigung ist schriftlich (per Post, Mail) der gungsfrist zu kündigen. In besonderen Fällen kann Hortleitung einzureichen. Die Erziehungsberechtig- von diesem Grundsatz abgewichen werden. ten anerkennen, dass auch im Falle einer Kündigung die Monatspauschale ungeachtet der weiteren In- Wünschen die Erziehungsberechtigten neue Betreu- anspruchnahme der Betreuung während der Kündi- ungszeiten, so ist dies im Voraus schriftlich mitzu- gungsfrist bis zu deren Ablauf geschuldet ist. teilen. Gleiches gilt für den Fall, wenn Erziehungs- berechtigte andere Betreuungstage wünschen. Das Aus wichtigen Gründen kann die Vereinbarung frist- Chinderhuus Simsala bemüht sich, eine für beide los gekündigt werden. Als wichtige Gründe gelten Parteien passende Lösung zu finden. Die Erzie- die in diesem Vertrag erwähnten Umstände. Zudem hungsberechtigten haben aber keinen Anspruch auf liegt ein wichtiger Grund dann vor, wenn es für eine Gutheissung ihrer Wünsche. der Parteien unzumutbar ist, das Betreuungsver- hältnis aufrecht zu erhalten. 3.11 Notlage Sollte eine Notlage eintreten, kann das Ein Schadenersatzanspruch der Erziehungsbe- Chinderhuus Simsala ohne Schadenersatz- rechtigten gegenüber dem Chinderhuus Simsala ansprüche geschlossen bleiben. scheidet aus. Als Notlage gelten insbesondere folgende Fälle: • Schliessung der Kindertagesstätte aufgrund 3.9 Ausschluss und Wegweisung eines Ereignisses von höherer Gewalt Wenn ein Kind mehrmals unentschuldigt dem Hort (Unwetter; Krieg; Erdbeben; Pandemien; fernbleibt und /oder wenn seine erzieherischen Epidemien, etc.). Bedürfnisse die Möglichkeiten des Chinderhuus • Schliessung der Kindertagesstätte aufgrund Simsala übersteigen, wird das Gespräch mit den Unbrauchbarkeit der Gebäude Erziehungsberechtigten gesucht. Die Geschäfts- (Brand; Überschwemmung; Rohrbrüche; führung wird bei Bedarf hinzugezogen. Tritt keine Ausfall Heizungen). Verhaltensänderung ein, kann das Chinderhuus • Schliessung aufgrund einer akuten, von der Simsala eine sofortige Kündigung des Betreuungs- Kindertagesstätte nicht zu verantwortenden vertrages aussprechen. Gefahrensituation für ein Kind /die Kinder und / oder die Mitarbeitenden. Wenn die Erziehungsberechtigten bei der Anmel- • Schliessung aufgrund gleichzeitiger, unverschul- dung im Hort falsche Angaben gemacht oder wich- deter Arbeitsverhinderung einer Mehrzahl von tige Tatsachen verschwiegen haben, steht es dem Mitarbeitenden, welche die Aufrechterhaltung des Chinderhuus Simsala ebenfalls frei, den Vertrag per Angebotes nicht mehr erlaubt. sofort zu kündigen. Betriebskonzept Kindergarten- und Schulkinder Windisch 5
chinderhuus simsala 3.12 Versicherung tung über Veränderungen in der Familie informiert Das Chinderhuus Simsala verfügt über eine Be- wird. So können Rückschlüsse auf das Verhalten der triebshaftpflichtversicherung. Der Abschluss einer Kinder gezogen und entsprechende Massnahmen Krankenpflege- und Unfallversicherung für das Kind ergriffen werden. liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtig- ten. Für Schäden, welche die Kinder im Chinderhuus Zur Kontaktpflege bietet das Chinderhuus Simsala Simsala verursachen, sind die Erziehungsberech- in regelmässigen Abständen Anlässe sowie die tigten haftbar. Sie sind verpflichtet, eine Privathaft- Kontaktgruppe «Elternecho» an. Die Teilnahme der pflichtversicherung abzuschliessen. Erziehungsberechtigten ist erwünscht. Informatio- nen für die Erziehungsberechtigten über geplante Aktivitäten und Neuigkeiten werden grundsätzlich 4 Abschluss des Betreuungsvertrages per E-Mail versendet. während der Schulferien Die Erziehungsberechtigten sind gebeten, Änderun- 4.1 Anmeldung während der Schulferien gen betreffend Arbeitsplatz, Wohnadresse, Telefon Die Anmeldung für die Ferienbetreuung erfolgt etc. umgehend der Hortleitung zu melden. separat. Die Anmeldung für die Schulferien muss über das Online-Ferien-Anmeldeformular erfolgen Wünsche, Anliegen und Beschwerden sind direkt (www.chinderhuus-simsala.ch). Jedes Kind, das mit der Hortleitung zu besprechen. während der Schulzeit mindestens zwei Module an einem Tag belegt, hat für diesen Wochentag auch In den Räumen und im Garten vom Chinderhuus einen Anspruch auf Ferienbetreuung, sofern die Simsala gilt Rauchverbot. Anmeldung fristgerecht eingegangen ist. 5.2 Ernährung 4.2 Tarife Der Verpflegung und dem gemeinsamen Essen wird Die Tarifgrundlagen für die Ferienbetreuung können eine hohe soziale Bedeutung zugeordnet. Auf gesun- dem aktuellen Tarifordnung entnommen werden. de und ausgewogene Ernährung wird geachtet. Die Kosten für die Ferienbetreuung werden im Nachhinein in Rechnung gestellt. Die Hortleitung ist schriftlich darauf hinzuweisen, wenn bei einem Kind eine Nahrungsmittelunver- Die Anmeldung zur Ferienbetreuung ist verbindlich. träglichkeit/Allergie vorliegt. Ohne diesen vorgän- Nach Ablauf der Anmeldefrist werden die gebuch- gigen schriftlichen Hinweis lehnt das Chinderhuus ten Tage in Rechnung gestellt, unabhängig davon, Simsala diesbezüglich jegliche Haftung ab. ob das Kind anwesend oder aus unterschiedlichen Gründen (Krankheit, sonstige Absenzen) abwesend Allfällige Spezialnahrung ist von den Erziehungsbe- war. Bei einer Abmeldung nach Ablauf der Anmel- rechtigten bereitzustellen und zu bezahlen. defrist werden die gebuchten Tage ebenfalls in Rechnung gestellt. 5.3 Kleidung, Zahnhygiene In den Horträumlichkeiten tragen die Kinder die von Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen zahlbar. zu Hause mitgebrachten Finken oder rutschfesten Nach Ablauf dieser Frist befinden sich die Erzie- Socken. Die Erziehungsberechtigten werden ge- hungsberechtigten ohne weitere Mahnung in Verzug. beten darauf zu achten, dass ihr Kind dem Wetter entsprechend gekleidet ist (Regenkleidung, Sonnen- schutz etc.). Es empfiehlt sich, die Kleidungsstücke 5 Organisation des Alltags mit dem Namen zu versehen. Es besteht die Mög- lichkeit, Wechselkleidung im Hort zu deponieren. 5.1 Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten Kindergartenkinder werden beim Zähneputzen Zum Wohle des Kindes wird eine transparente und begleitet. Bei Kindern der 1. – 6. Klasse wird an die offene Zusammenarbeit mit den Erziehungsberech- Eigenverantwortung appelliert. Sollte ihr Kind auf tigten gepflegt. Es ist wichtig, dass die Gruppenlei- bestimmte Pflegeprodukte allergisch sein, bitten Betriebskonzept Kindergarten- und Schulkinder Windisch 6
chinderhuus simsala wir die Erziehungsberechtigten um Bereitstellung 5.7 Fotografien der gewohnten Produkte. Ohne vorgängigen schrift- Im Chinderhuus Simsala werden immer wieder lichen Hinweis lehnt das Chinderhuus Simsala Fotos von Aktivitäten und Kindern gemacht. Die Bil- jegliche Haftung ab. der können im Chinderhuus Simsala selbst, oder auf sonstigen Veröffentlichungen (z.B. Zeitungsbericht 5.4 Krankheit und Unfall anlässlich Ferienplausch) anonym erscheinen. Mit Kinder mit ansteckenden Krankheiten dürfen nicht Unterzeichnung des Betreuungsvertrages erklären in den Hort gebracht werden. Dies sind alle Kinder- sich die Erziehungsberechtigten ausdrücklich damit krankheiten wie z.B. Masern, Windpocken, Röteln , einverstanden, dass Fotografien ihres Kindes bzw. Magen-Darm-Grippe, sowie Grippe-Erkrankungen, ihrer Kinder in anonymisierter Form veröffentlicht Fieber, Augenentzündung etc. werden dürfen. Erkrankt das Kind im Chinderhuus Simsala, so 5.8 Umgang mit Medien verständigt der zuständige Mitarbeitende umgehend Die Kinder dürfen auf dem Areal vom Chinder- die Erziehungsberechtigten und das Kind muss huus Simsala keine privaten elektronischen Geräte abgeholt werden. verwenden. Dies entspricht dem pädagogischen Konzept vom Chinderhuus Simsala. Vorbehalten Sollte ein Kind verunfallen, ist die Hortleitung be- bleiben Ausnahmesituationen bzw. Ausnahmere- rechtigt, einen Arzt oder ein Spital aufzusuchen. gelungen, welche situativ mit der Hortleitung und Die Erziehungsberechtigten werden umgehend be- den Erziehungsberechtigten abgesprochen werden nachrichtigt und haben die entsprechenden Kosten können. zu tragen. 5.9 Persönliche Gegenstände Allfällige Medikamente für das Kind sind den Mitar- Das Kind darf sein Spielzeug, Kuscheltier oder beitenden des Chinderhuus Simsala ausschliesslich Ähnliches ins Chinderhuus Simsala bringen. in der Originalverpackung mit der Packungsbeilage Es wird empfohlen, die persönlichen Gegenstände und den genauen Dosierungsvorschriften abzuge- des Kindes mit dem Namen des Kindes zu versehen. ben. Hierfür ist ein internes Medikamentenblatt Aus pädagogischen Gründen akzeptiert das Chinder- auszufüllen; die Hortleitung kann auch per Email huus Simsala keinerlei Waffen, Kriegsspielsachen darüber informiert werden. und batteriebetriebenen Spielsachen. 5.5 Mitfahren im Drittauto 5.10 Haftung Den Erziehungsberechtigten steht nicht das Recht Für Spielsachen, Schmuck und sonstige persönliche zu, von den Mitarbeitenden des Chinderhuus Simsa- Gegenstände, die in den Hort mitgebracht werden, la zu verlangen, die Kinder mit den Privatautos der übernimmt das Chinderhuus Simsala keine Haftung Mitarbeitenden mitzunehmen bzw. zu chauffieren. bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl. 5.6 Hygiene und Sicherheit Jegliche Haftung vom Chinderhuus Simsala und Die gesetzlichen Anforderungen an die Hygiene seiner Hilfspersonen für direkte und /oder indirekte werden regelmässig durch das Lebensmittelinspek- Schäden und die Haftung für leichte und mittlere torat überprüft. Die feuerpolizeilichen Vorschriften Fahrlässigkeit sind unter Vorbehalt weitergehender werden eingehalten. Es besteht ein Plan über die zwingender gesetzlicher Bestimmungen ausdrück- Vorkehrungen im Notfall. Bei medizinischen Notfäl- lich wegbedungen. len sind die Nummern des Notfallarztes, des Spitals, der Erziehungsberechtigten griffbereit. Alle Die Erziehungsberechtigten der Kinder erteilen mit wichtigen Angaben sind auf dem Notfallblatt des der Unterzeichnung des Betreuungsvertrages die Kindes ersichtlich. Einwilligung, dass sämtliche, das gemeinsame Kind bzw. die gemeinsamen Kinder betreffenden Infor- mationen /Unterlagen / Daten etc. an die Erziehungs- berechtigten weitergeleitet werden können. Betriebskonzept Kindergarten- und Schulkinder Windisch 7
chinderhuus simsala Die Erziehungsberechtigten nehmen zur Kenntnis, 6 Weitere Bestimmungen dass das Chinderhuus Simsala nicht dafür zustän- dig ist, Konflikte der Erziehungsberechtigten zu Der Betreuungsvertrag richtet sich nach schweize- schlichten. Sollten die Erziehungsberechtigten un- rischem Recht, unter Ausschluss jeglichen Kolli- terschiedliche Anträge / Vorgaben / Wünsche an das sionsrechts. Gerichtsstand für allfällige Streitigkei- Chinderhuus Simsala richten, verpflichten sich die ten ist Windisch. Dem Chinderhuus Simsala steht es Erziehungsberechtigten, im Sinne des Kindswohls frei, seine Ansprüche wahlweise auch am Wohnsitz gemeinsam tragfähige Lösungen zu verhandeln und der Erziehungsberechtigten gerichtlich geltend zu mit einheitlichen Anträgen / Vorgaben / Wünschen machen. Werden eine oder mehrere der vorstehen- an das Chinderhuus Simsala zu gelangen. Gelingt den Bestimmungen unwirksam, bleiben die übrigen dies den Erziehungsberechtigten nicht, steht dem Bestimmungen des Vertrags davon unberührt. An Chinderhuus Simsala das Recht zu, den Vertrag die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten per sofort und entschädigungslos aufzulösen (Kün- solche Regelungen, die dem Ziel des Vertrags am digung aus wichtigem Grund). Zudem haften die nächsten kommen. Mit der Anmeldung des Kindes Erziehungsberechtigten dem Chinderhuus Simsala anerkennen die Erziehungsberechtigten die Gültig- gegenüber für alle Aufwendungen, welche nötig keit der Bestimmungen des Betriebskonzeptes und sind aufgrund von unterschiedlichen Anträgen / Vor- verpflichten sich, diese einzuhalten. gaben / Wünschen an das Chinderhuus Simsala (interner Zeitaufwand / Beratungsaufwand /allfällige Dieses Betriebskonzept ist integrierender Prozesskosten). Bestandteil des Betreuungsvertrages. Es ersetzt das bisherige und ist gültig ab 01.05.2022. Für den Vorstand Nina Ryser Aline Kühne Chinderhuus Simsala Postfach 141 • Zürcherstrasse 262 • 5210 Windisch T +41 (0)56 448 97 36 Stand 01.05.2022 hortleitung-windisch@chinderhuus-simsala.ch Betriebskonzept Kindergarten- und Schulkinder Windisch www.chinderhuus-simsala.ch 8
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