Chinderhuus simsala Betriebskonzept Kindergarten- und Schulkinder Windisch

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Chinderhuus simsala Betriebskonzept Kindergarten- und Schulkinder Windisch
chinderhuus
                            simsala

Betriebskonzept
Kindergarten- und Schulkinder Windisch
Betriebskonzept                                                                               chinderhuus
                                                                                              simsala
Kindergarten- und Schulkinder Windisch

Ziele und Grundsätze                                     Trägerschaft und Leitung

Das Chinderhuus Simsala in Windisch und Brugg            Das Chinderhuus Simsala wurde 2003 durch den
bietet Ganztagesplätze für Kinder zwischen 3 Mona-       Trägerverein Chinderhuus Simsala gegründet.
ten und Primarschulalter an. Aufgeteilt in eine          Der Vorstand ist für die strategische Führung des
Babygruppe für Kinder ab 3 bis ca. 18 Monate in          Chinderhuus Simsala zuständig. Er delegiert die
Windisch und je zwei altersgemischte Gruppen für         operative Führung an die Geschäftsführung, welche
Kinder ab 3 Monaten bis zum Kindergarteneintritt         erste Ansprechpartnerin für die Hortleitung ist. Die
in Windisch und Brugg.                                   Hortleitung ist für die Organisation und Führung der
                                                         beiden Hortstandorte, die Betreuung des Personals,
Ab dem Kindergarten können die Erziehungsbe-             sowie für die Kommunikation mit den Behörden, der
rechtigten ihre Kinder während der Schulzeit und         Schulleitung und mit den Erziehungsberechtigten
während der Schulferien im Hort (Tagesstrukturen)        verantwortlich.
betreuen lassen. Ziel ist es, den Erziehungsberech-
tigten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu
ermöglichen und flexibel auf die unterschiedlichen
Bedürfnisse der Familien einzugehen. Abhängig            Betrieb
von der Nachfrage bietet das Chinderhuus Simsala
an zwei Standorten einen Mittagstisch sowie eine         1		   Betreuungszeiten
Randstundenbetreuung vor und nach der Schule
inklusive einer Hausaufgabenbetreuung an. Um-            1.1 Öffnungszeiten
fassende Betreuung, altersgerechte Projekte und          Der Hort des Chinderhuus Simsala in Windisch ist
individuelle Begleitung und Förderung stehen             von Montag bis Freitag von 6.30 Uhr bis 18.15 Uhr
im Vordergrund. Es wird besonderen Wert auf die          geöffnet.
Stärkung der Kommunikationsfähigkeit, der Sozial-
kompetenz und des Selbstvertrauens gelegt.               1.2 Betreuungszeiten während der Schule
                                                         Folgende Betreuungsmodule können während der
Während der Schulferien bietet das Chinderhuus           Schulzeit einzeln gebucht werden:
Simsala zusätzlich eine Ganz- oder Halbtages
Betreuung und spezielle Projektwochen an.                Angebot					                         Zeiten
                                                         Morgenbetreuung                      06.30 – 08.15
Die Einwohnergemeinde Windisch hat das Chinder-          Mittwochvormittag                    08.15 – 11.50
huus Simsala damit beauftragt, die Tagesstrukturen       Mittagstisch				                     11.50 – 13.30
der Gemeinde Windisch während der Schulzeit zu           Verlängerung Mittag                  13.30 – 14.20
übernehmen. Für die Betreuung während der Schul-         Ganzer Nachmittag                    13.30 – 18.00
zeit können Vergünstigungen bei der Gemeinde             Betreuung nach Schulschluss früh     15.00 – 18.00
Windisch beantragt werden.                               Betreuung nach Schulschluss spät     16.00 – 18.00
                                                         Verlängerung Abholzeit abends        18.00 – 18.15
Das Betriebskonzept für Kindergarten- und Schul-
kinder von Windisch gibt umfassend Auskunft über         1.3 Betreuungszeiten während der Schulferien
unsere Grundsätze, Abläufe und Tarife. Es gilt           Am 24. Dezember schliesst der Hort um 12 Uhr. Vom
zwischen den Erziehungsberechtigten und dem              25. Dezember bis einschliesslich 2. Januar bleibt
Trägerverein Chinderhuus Simsala                         der Hort geschlossen. In den Sommerferien macht
                                                         das Chinderhuus Simsala jeweils in der dritten und
Die beiden Hortstandorte «Schuelhüsli» an der            vierten Schulferienwoche der Gemeinde Windisch
Dorfstrasse 29, 5210 Windisch und «H2O Dohlen-           Betriebsferien.
zelg» an der Dohlenzelgstrasse 26, 5210 Windisch,
befinden sich in unmittelbarer Nähe der Schulhäu-
ser und Kindergärten.

Betriebskonzept Kindergarten- und Schulkinder Windisch                                                          2
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In den übrigen Ferienwochen können folgende                 2.3 Besichtigungen Hort
Betreuungsmodule gebucht werden:                            Interessierte Erziehungsberechtigte können in Ab-
                                                            stimmung mit der Hortleitung den Hort zusammen
Angebot					                                Zeiten          mit ihren Kindern besichtigen. Nach Anmeldung
Ferien allgemein                                            und Zuteilung des Hortplatzes findet ein Eintritts-
Ferien ganzer Tag                           06.45 – 18.15   gespräch statt, sofern dieses von den Erziehungs-
Ferien halber Tag früh                      06.45 – 13.30   berechtigten gewünscht ist. Dieses dient dazu,
Ferien halber Tag spät                      11.45 – 18.15   sich gegenseitig kennenzulernen und Fragen und
                                                            Anliegen zu klären.
Ferienplauschwochen
nur Ganztagesbetreuung                      06.45 – 18.15   2.4 Hortanwesenheiten und -abwesenheiten
(Blockzeit: 9 – 17 Uhr)                                     Die Mitarbeitenden des Hortes verpflichten sich, die
                                                            Hortkinder rechtzeitig auf den Kindergarten- oder
Während dem Ferienplausch sind ausschliesslich              Schulweg zu schicken. Die Zeiten der gebuchten
ganze Tage buchbar.                                         Module sind einzuhalten. Falls ein Kind nicht plan-
                                                            mässig im Hort erscheint, wird der zuständige Mit-
                                                            arbeitende die Erziehungsberechtigten informieren.
2		   Aufnahmebedingungen                                   Sind diese nicht erreichbar, entscheidet der zustän-
                                                            dige Mitarbeitende in Absprache mit der Hortleitung
2.1 Aufnahme                                                über die weiteren Schritte. Zusätzliche Aufwände
Der Hort vom Chinderhuus Simsala in Windisch                werden separat in Rechnung gestellt.
beinhaltet das Tagesstrukturangebot für Kinder-
garten- und Primarschulkinder. Oberstufenschüler*           Bei Abwesenheiten des Kindes ist der jeweilige
innen haben die Möglichkeit, den Mittagstisch zu be-        Hortstandort rechtzeitig zu benachrichtigen.
suchen, sofern ausreichend Kapazität vorhanden ist.         Abmeldungen von Schule und Kindergarten sind
                                                            Sache der Erziehungsberechtigten.
Der Hort ist nicht ausgelegt auf Kinder mit spe-
ziellen Bedürfnissen. Die Hortleitung entscheidet           2.5 Schulweg und Nachhauseweg
zusammen mit der Geschäftsführung und gegebe-               Der Schulweg und Nachhauseweg liegt im Verant-
nenfalls mit einer Fachperson individuell über die          wortungsbereich der Erziehungsberechtigten. Jeg-
Aufnahme. Das Chinderhuus Simsala behält sich               liche Haftung für Unfälle oder Schäden, welche sich
in solchen Fällen vor, den Tarif anzupassen oder            auf dem Schulweg und Nachhauseweg ereignen,
das Betreuungsverhältnis zu kündigen, wenn der              wird ausdrücklich wegbedungen.
Betreuungsaufwand zu hoch ist oder das Kind nicht
integriert werden kann.                                     Es wird davon ausgegangen, dass die Kinder grund-
                                                            sätzlich alleine und auf direktem Weg in den Hort
2.2 Grundsätze bei der Einteilung                           kommen und den Nachhauseweg alleine antreten.
Das Chinderhuus Simsala vertritt den Grundsatz,             Sollte dies von den Erziehungsberechtigten nicht
dass die Kinder aus pädagogischen, ökologischen             gewünscht sein, wird es auf der Anmeldung ver-
und ökonomischen Gründen dem Hort zugeteilt                 merkt. Abholberechtigt sind in diesem Fall nur die
werden, der am nächsten beim Schulhaus bzw.                 im Betreuungsvertrag erwähnten Personen. Kann
Kindergarten liegt. Nur falls dieser Hortstandort           das Kind nicht von den Erziehungsberechtigten
bereits ausgebucht ist, erfolgt die Zuteilung zum           abgeholt werden, wird der Hort über die abholende
anderen Standort.                                           Person schriftlich vorgängig informiert.

Die jeweils aktuelle Tarifordnung gibt Auskunft             2.6 Taxifahrten / Wegbegleitung
darüber, wie die grundsätzliche Zuteilung der               Der Weg zum Kindergarten und zur Schule hat
Kinder aus den Schulhäusern/Kindergärten auf die            aus pädagogischer Sicht einen äusserst hohen
beiden Hortstandorte geplant ist. In begründeten            Stellenwert für Kinder und Jugendliche. Es wird
Ausnahmefällen kann von diesem Grundsatz abge-              empfohlen, die Kinder so vorzubereiten, dass sie
wichen werden.                                              den Weg selbständig zu Fuss zurücklegen können.
                                                            Kindergartenkinder vom Klosterzelg 1 + 2 sowie
Betriebskonzept Kindergarten- und Schulkinder Windisch                                                             3
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vom Kindergarten Kornfeld werden zu Fuss zum             Zusatztage, welche in Absprache mit der Hortleitung
Hortstandort auf dem Dohlenzelg-Areal vom                vereinbart wurden, werden monatlich in Rechnung
Chinderhuus Simsala begleitet.                           gestellt. Werden diese Zusatztage wegen Krankheit
                                                         oder sonstigen Gründen nicht genutzt, so ist die
                                                         Entschädigung trotzdem geschuldet. Es gilt eine
3		   Abschluss des Betreuungsvertrages                  Zahlungsfrist von 30 Tagen.
		    während der Schulzeit
                                                         Die Betreuung an schulfreien Tagen muss ange-
3.1 Anmeldung                                            meldet werden und wird separat verrechnet.
Die Anmeldung erfolgt über das Online-Formular
unter www.chinderhuus-simsala.ch                         Die Erziehungsberechtigten werden bei Tarifände-
                                                         rungen schriftlich drei Monate im Voraus informiert.
Bei einer sich abzeichnenden Überbelegung haben          Sie haften solidarisch für die Bezahlung sämtlicher
bei Neuanmeldungen Geschwister von bisherigen            Ansprüche des Trägervereins.
Kindern den Vorrang.
                                                         3.3 Vergünstigungen der Gemeinde Windisch
Die Kinder müssen für jedes Schuljahr erneut             Die Gemeinde Windisch unterstützt Erziehungsbe-
angemeldet werden. Für diese Anmeldung wird              rechtigte mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Windisch,
eine Bearbeitungsgebühr erhoben, die der jeweils         deren Kinder ebenfalls in Windisch wohnen, mit
aktuell gültigen Tarifordnung entnommen werden           vergünstigten Tarifen.
kann. Die Erziehungsberechtigten erhalten für jedes
Schuljahr einen neuen, befristeten Jahresvertrag         Das Antragsformular für Subventionen kann online
zur Unterschrift. Dieser beginnt jeweils mit dem         unter www.chinderhuus-simsala.ch
ersten Schultag und endet mit dem letzten Schultag       (Chinderhuus Simsala – Kindergarten und Schüler – Windisch –
vor den Sommerferien. Der Vertrag ist innerhalb          Vergünstigungen der Gemeinde)
von 14 Tagen rechtsgültig unterzeichnet zurückzu-        oder direkt bei der Gemeinde Windisch unter
schicken, ansonsten verfällt der Platzanspruch. Eine     www.windisch.ch (Gesellschaft&Bildung – Familie – Ver-
Platzgarantie für das kommende Schuljahr kann            günstigungen Kinderbetreuung) heruntergeladen werden.
nicht gegeben werden. Bestehende Verträge haben
das Vorrecht.                                            3.4 Depot
                                                         Bei Unterzeichnung des Vertrages ist eine Monats-
3.2 Tarife                                               pauschale als Depot in Form eines unverzinslichen
Die Tarifgrundlagen können der aktuellen Tarif-          Darlehens zu bezahlen. Wird das Depot nicht bis zum
ordnung entnommen werden. Der vereinbarte                vom Chinderhuus Simsala festgelegten Datum ein-
Beitrag wird monatlich in Rechnung gestellt und          bezahlt, steht dem Chinderhuus Simsala das Recht
ist so zu bezahlen, dass dieser bis spätestens am        zu, per sofort und entschädigungslos vom Vertrag
1. des zu bezahlenden Monats auf dem Konto vom           zurückzutreten.
Chinderhuus Simsala eingegangen ist.
                                                         Das Depot wird nach dem Austritt des Kindes an
Nach Ablauf dieser Frist befinden sich die Erzie-        die Erziehungsberechtigten rückerstattet. Dem
hungsberechtigten ohne weitere Mahnung in Verzug.        Chinderhuus Simsala steht das Recht zu, das Depot
                                                         mit unbezahlten Rechnungen oder Schadenersatz-
Berechnet werden jeweils die effektiven Tage des         ansprüchen und dergleichen zu verrechnen.
Monats, abzüglich gesetzlicher und regionaler
Feiertage (Windisch) und der Betriebsferien.             3.5 Sonderaufwendungen
Die Monatsrechnung ist auch bei Abwesenheit des          Falls zusätzliche Aufwendungen entstehen (z.B.
Kindes geschuldet. Ein allfälliger Anspruch auf          Medikamente, Notfall-Taxi, spezielle Nahrung etc.),
Ersatz entfällt und Ausfalltage können nicht kom-        werden diese nach effektivem Aufwand verrechnet.
pensiert werden.
                                                         3.6 Mahngebühren
                                                         Bei nicht termingerechter Bezahlung der Monats-
                                                         pauschale wird automatisch eine Mahngebühr von
Betriebskonzept Kindergarten- und Schulkinder Windisch   CHF 20.– erhoben.                                              4
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3.7 Vereinsmitgliedschaft                                3.10 Vertragsänderungen
Die Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit,        Abänderungen des Vertrages inkl. der dazugehören-
Mitglied im Trägerverein Chinderhuus Simsala             den Bestimmungen bedürfen für ihre Wirksamkeit
zu werden. Die Anmeldung erfolgt über das online         der Schriftform.
Anmeldeformular. Der Jahresbeitrag beträgt
CHF 50.– pro Person und Jahr.                            Das Chinderhuus Simsala behält sich vor, die
                                                         vertraglichen Bestimmungen den geänderten
3.8 Kündigung                                            Verhältnissen anzupassen. Er informiert die Ver-
Bei Kündigung des Betreuungsvertrages oder einer         tragsparteien vorgängig schriftlich über die Ver-
Reduktion der Betreuungszeiten während der Ver-          tragsänderungen. Grundsätzlich wird darauf geach-
tragsdauer beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate,      tet, dass Änderungen nur so vorgenommen werden,
jeweils auf das Ende des Kalendermonats.                 dass der Vertragspartei die Möglichkeit offensteht,
                                                         den Vertrag im Rahmen der ordentlichen Kündi-
Die Kündigung ist schriftlich (per Post, Mail) der       gungsfrist zu kündigen. In besonderen Fällen kann
Hortleitung einzureichen. Die Erziehungsberechtig-       von diesem Grundsatz abgewichen werden.
ten anerkennen, dass auch im Falle einer Kündigung
die Monatspauschale ungeachtet der weiteren In-          Wünschen die Erziehungsberechtigten neue Betreu-
anspruchnahme der Betreuung während der Kündi-           ungszeiten, so ist dies im Voraus schriftlich mitzu-
gungsfrist bis zu deren Ablauf geschuldet ist.           teilen. Gleiches gilt für den Fall, wenn Erziehungs-
                                                         berechtigte andere Betreuungstage wünschen. Das
Aus wichtigen Gründen kann die Vereinbarung frist-       Chinderhuus Simsala bemüht sich, eine für beide
los gekündigt werden. Als wichtige Gründe gelten         Parteien passende Lösung zu finden. Die Erzie-
die in diesem Vertrag erwähnten Umstände. Zudem          hungsberechtigten haben aber keinen Anspruch auf
liegt ein wichtiger Grund dann vor, wenn es für eine     Gutheissung ihrer Wünsche.
der Parteien unzumutbar ist, das Betreuungsver-
hältnis aufrecht zu erhalten.                            3.11 Notlage
                                                         Sollte eine Notlage eintreten, kann das
Ein Schadenersatzanspruch der Erziehungsbe-              Chinderhuus Simsala ohne Schadenersatz-
rechtigten gegenüber dem Chinderhuus Simsala             ansprüche geschlossen bleiben.
scheidet aus.                                            Als Notlage gelten insbesondere folgende Fälle:
                                                         • Schliessung der Kindertagesstätte aufgrund
3.9 Ausschluss und Wegweisung                               eines Ereignisses von höherer Gewalt
Wenn ein Kind mehrmals unentschuldigt dem Hort              (Unwetter; Krieg; Erdbeben; Pandemien;
fernbleibt und /oder wenn seine erzieherischen              Epidemien, etc.).
Bedürfnisse die Möglichkeiten des Chinderhuus            • Schliessung der Kindertagesstätte aufgrund
Simsala übersteigen, wird das Gespräch mit den              Unbrauchbarkeit der Gebäude
Erziehungsberechtigten gesucht. Die Geschäfts-              (Brand; Überschwemmung; Rohrbrüche;
führung wird bei Bedarf hinzugezogen. Tritt keine           Ausfall Heizungen).
Verhaltensänderung ein, kann das Chinderhuus             • Schliessung aufgrund einer akuten, von der
Simsala eine sofortige Kündigung des Betreuungs-            Kindertagesstätte nicht zu verantwortenden
vertrages aussprechen.                                      Gefahrensituation für ein Kind /die Kinder und /
                                                            oder die Mitarbeitenden.
Wenn die Erziehungsberechtigten bei der Anmel-           • Schliessung aufgrund gleichzeitiger, unverschul-
dung im Hort falsche Angaben gemacht oder wich-             deter Arbeitsverhinderung einer Mehrzahl von
tige Tatsachen verschwiegen haben, steht es dem             Mitarbeitenden, welche die Aufrechterhaltung des
Chinderhuus Simsala ebenfalls frei, den Vertrag per         Angebotes nicht mehr erlaubt.
sofort zu kündigen.

Betriebskonzept Kindergarten- und Schulkinder Windisch                                                          5
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3.12 Versicherung                                         tung über Veränderungen in der Familie informiert
Das Chinderhuus Simsala verfügt über eine Be-             wird. So können Rückschlüsse auf das Verhalten der
triebshaftpflichtversicherung. Der Abschluss einer        Kinder gezogen und entsprechende Massnahmen
Krankenpflege- und Unfallversicherung für das Kind        ergriffen werden.
liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtig-
ten. Für Schäden, welche die Kinder im Chinderhuus        Zur Kontaktpflege bietet das Chinderhuus Simsala
Simsala verursachen, sind die Erziehungsberech-           in regelmässigen Abständen Anlässe sowie die
tigten haftbar. Sie sind verpflichtet, eine Privathaft-   Kontaktgruppe «Elternecho» an. Die Teilnahme der
pflichtversicherung abzuschliessen.                       Erziehungsberechtigten ist erwünscht. Informatio-
                                                          nen für die Erziehungsberechtigten über geplante
                                                          Aktivitäten und Neuigkeiten werden grundsätzlich
4		   Abschluss des Betreuungsvertrages                   per E-Mail versendet.
		    während der Schulferien
                                                          Die Erziehungsberechtigten sind gebeten, Änderun-
4.1 Anmeldung während der Schulferien                     gen betreffend Arbeitsplatz, Wohnadresse, Telefon
Die Anmeldung für die Ferienbetreuung erfolgt             etc. umgehend der Hortleitung zu melden.
separat. Die Anmeldung für die Schulferien muss
über das Online-Ferien-Anmeldeformular erfolgen           Wünsche, Anliegen und Beschwerden sind direkt
(www.chinderhuus-simsala.ch). Jedes Kind, das             mit der Hortleitung zu besprechen.
während der Schulzeit mindestens zwei Module an
einem Tag belegt, hat für diesen Wochentag auch           In den Räumen und im Garten vom Chinderhuus
einen Anspruch auf Ferienbetreuung, sofern die            Simsala gilt Rauchverbot.
Anmeldung fristgerecht eingegangen ist.
                                                          5.2 Ernährung
4.2 Tarife                                                Der Verpflegung und dem gemeinsamen Essen wird
Die Tarifgrundlagen für die Ferienbetreuung können        eine hohe soziale Bedeutung zugeordnet. Auf gesun-
dem aktuellen Tarifordnung entnommen werden.              de und ausgewogene Ernährung wird geachtet.
Die Kosten für die Ferienbetreuung werden im
Nachhinein in Rechnung gestellt.                          Die Hortleitung ist schriftlich darauf hinzuweisen,
                                                          wenn bei einem Kind eine Nahrungsmittelunver-
Die Anmeldung zur Ferienbetreuung ist verbindlich.        träglichkeit/Allergie vorliegt. Ohne diesen vorgän-
Nach Ablauf der Anmeldefrist werden die gebuch-           gigen schriftlichen Hinweis lehnt das Chinderhuus
ten Tage in Rechnung gestellt, unabhängig davon,          Simsala diesbezüglich jegliche Haftung ab.
ob das Kind anwesend oder aus unterschiedlichen
Gründen (Krankheit, sonstige Absenzen) abwesend           Allfällige Spezialnahrung ist von den Erziehungsbe-
war. Bei einer Abmeldung nach Ablauf der Anmel-           rechtigten bereitzustellen und zu bezahlen.
defrist werden die gebuchten Tage ebenfalls in
Rechnung gestellt.                                        5.3 Kleidung, Zahnhygiene
                                                          In den Horträumlichkeiten tragen die Kinder die von
Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen zahlbar.          zu Hause mitgebrachten Finken oder rutschfesten
Nach Ablauf dieser Frist befinden sich die Erzie-         Socken. Die Erziehungsberechtigten werden ge-
hungsberechtigten ohne weitere Mahnung in Verzug.         beten darauf zu achten, dass ihr Kind dem Wetter
                                                          entsprechend gekleidet ist (Regenkleidung, Sonnen-
                                                          schutz etc.). Es empfiehlt sich, die Kleidungsstücke
5		   Organisation des Alltags                            mit dem Namen zu versehen. Es besteht die Mög-
                                                          lichkeit, Wechselkleidung im Hort zu deponieren.
5.1 Zusammenarbeit mit den
		 Erziehungsberechtigten                                 Kindergartenkinder werden beim Zähneputzen
Zum Wohle des Kindes wird eine transparente und           begleitet. Bei Kindern der 1. – 6. Klasse wird an die
offene Zusammenarbeit mit den Erziehungsberech-           Eigenverantwortung appelliert. Sollte ihr Kind auf
tigten gepflegt. Es ist wichtig, dass die Gruppenlei-     bestimmte Pflegeprodukte allergisch sein, bitten

Betriebskonzept Kindergarten- und Schulkinder Windisch                                                            6
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wir die Erziehungsberechtigten um Bereitstellung         5.7 Fotografien
der gewohnten Produkte. Ohne vorgängigen schrift-        Im Chinderhuus Simsala werden immer wieder
lichen Hinweis lehnt das Chinderhuus Simsala             Fotos von Aktivitäten und Kindern gemacht. Die Bil-
jegliche Haftung ab.                                     der können im Chinderhuus Simsala selbst, oder auf
                                                         sonstigen Veröffentlichungen (z.B. Zeitungsbericht
5.4 Krankheit und Unfall                                 anlässlich Ferienplausch) anonym erscheinen. Mit
Kinder mit ansteckenden Krankheiten dürfen nicht         Unterzeichnung des Betreuungsvertrages erklären
in den Hort gebracht werden. Dies sind alle Kinder-      sich die Erziehungsberechtigten ausdrücklich damit
krankheiten wie z.B. Masern, Windpocken, Röteln ,        einverstanden, dass Fotografien ihres Kindes bzw.
Magen-Darm-Grippe, sowie Grippe-Erkrankungen,            ihrer Kinder in anonymisierter Form veröffentlicht
Fieber, Augenentzündung etc.                             werden dürfen.

Erkrankt das Kind im Chinderhuus Simsala, so             5.8 Umgang mit Medien
verständigt der zuständige Mitarbeitende umgehend        Die Kinder dürfen auf dem Areal vom Chinder-
die Erziehungsberechtigten und das Kind muss             huus Simsala keine privaten elektronischen Geräte
abgeholt werden.                                         verwenden. Dies entspricht dem pädagogischen
                                                         Konzept vom Chinderhuus Simsala. Vorbehalten
Sollte ein Kind verunfallen, ist die Hortleitung be-     bleiben Ausnahmesituationen bzw. Ausnahmere-
rechtigt, einen Arzt oder ein Spital aufzusuchen.        gelungen, welche situativ mit der Hortleitung und
Die Erziehungsberechtigten werden umgehend be-           den Erziehungsberechtigten abgesprochen werden
nachrichtigt und haben die entsprechenden Kosten         können.
zu tragen.
                                                         5.9 Persönliche Gegenstände
Allfällige Medikamente für das Kind sind den Mitar-      Das Kind darf sein Spielzeug, Kuscheltier oder
beitenden des Chinderhuus Simsala ausschliesslich        Ähnliches ins Chinderhuus Simsala bringen.
in der Originalverpackung mit der Packungsbeilage        Es wird empfohlen, die persönlichen Gegenstände
und den genauen Dosierungsvorschriften abzuge-           des Kindes mit dem Namen des Kindes zu versehen.
ben. Hierfür ist ein internes Medikamentenblatt          Aus pädagogischen Gründen akzeptiert das Chinder-
auszufüllen; die Hortleitung kann auch per Email         huus Simsala keinerlei Waffen, Kriegsspielsachen
darüber informiert werden.                               und batteriebetriebenen Spielsachen.

5.5 Mitfahren im Drittauto                               5.10 Haftung
Den Erziehungsberechtigten steht nicht das Recht         Für Spielsachen, Schmuck und sonstige persönliche
zu, von den Mitarbeitenden des Chinderhuus Simsa-        Gegenstände, die in den Hort mitgebracht werden,
la zu verlangen, die Kinder mit den Privatautos der      übernimmt das Chinderhuus Simsala keine Haftung
Mitarbeitenden mitzunehmen bzw. zu chauffieren.          bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl.

5.6 Hygiene und Sicherheit                               Jegliche Haftung vom Chinderhuus Simsala und
Die gesetzlichen Anforderungen an die Hygiene            seiner Hilfspersonen für direkte und /oder indirekte
werden regelmässig durch das Lebensmittelinspek-         Schäden und die Haftung für leichte und mittlere
torat überprüft. Die feuerpolizeilichen Vorschriften     Fahrlässigkeit sind unter Vorbehalt weitergehender
werden eingehalten. Es besteht ein Plan über die         zwingender gesetzlicher Bestimmungen ausdrück-
Vorkehrungen im Notfall. Bei medizinischen Notfäl-       lich wegbedungen.
len sind die Nummern des Notfallarztes, des
Spitals, der Erziehungsberechtigten griffbereit. Alle    Die Erziehungsberechtigten der Kinder erteilen mit
wichtigen Angaben sind auf dem Notfallblatt des          der Unterzeichnung des Betreuungsvertrages die
Kindes ersichtlich.                                      Einwilligung, dass sämtliche, das gemeinsame Kind
                                                         bzw. die gemeinsamen Kinder betreffenden Infor-
                                                         mationen /Unterlagen / Daten etc. an die Erziehungs-
                                                         berechtigten weitergeleitet werden können.

Betriebskonzept Kindergarten- und Schulkinder Windisch                                                          7
chinderhuus
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Die Erziehungsberechtigten nehmen zur Kenntnis,          6		   Weitere Bestimmungen
dass das Chinderhuus Simsala nicht dafür zustän-
dig ist, Konflikte der Erziehungsberechtigten zu         Der Betreuungsvertrag richtet sich nach schweize-
schlichten. Sollten die Erziehungsberechtigten un-       rischem Recht, unter Ausschluss jeglichen Kolli-
terschiedliche Anträge / Vorgaben / Wünsche an das       sionsrechts. Gerichtsstand für allfällige Streitigkei-
Chinderhuus Simsala richten, verpflichten sich die       ten ist Windisch. Dem Chinderhuus Simsala steht es
Erziehungsberechtigten, im Sinne des Kindswohls          frei, seine Ansprüche wahlweise auch am Wohnsitz
gemeinsam tragfähige Lösungen zu verhandeln und          der Erziehungsberechtigten gerichtlich geltend zu
mit einheitlichen Anträgen / Vorgaben / Wünschen         machen. Werden eine oder mehrere der vorstehen-
an das Chinderhuus Simsala zu gelangen. Gelingt          den Bestimmungen unwirksam, bleiben die übrigen
dies den Erziehungsberechtigten nicht, steht dem         Bestimmungen des Vertrags davon unberührt. An
Chinderhuus Simsala das Recht zu, den Vertrag            die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten
per sofort und entschädigungslos aufzulösen (Kün-        solche Regelungen, die dem Ziel des Vertrags am
digung aus wichtigem Grund). Zudem haften die            nächsten kommen. Mit der Anmeldung des Kindes
Erziehungsberechtigten dem Chinderhuus Simsala           anerkennen die Erziehungsberechtigten die Gültig-
gegenüber für alle Aufwendungen, welche nötig            keit der Bestimmungen des Betriebskonzeptes und
sind aufgrund von unterschiedlichen Anträgen / Vor-      verpflichten sich, diese einzuhalten.
gaben / Wünschen an das Chinderhuus Simsala
(interner Zeitaufwand / Beratungsaufwand /allfällige     Dieses Betriebskonzept ist integrierender
Prozesskosten).                                          Bestandteil des Betreuungsvertrages.
                                                         Es ersetzt das bisherige und ist gültig ab 01.05.2022.

                                                         Für den Vorstand

                                                         Nina Ryser			                  Aline Kühne

                                                         Chinderhuus Simsala
                                                         Postfach 141 • Zürcherstrasse 262 • 5210 Windisch
                                                         T +41 (0)56 448 97 36
                                                                                                                      Stand 01.05.2022

                                                         hortleitung-windisch@chinderhuus-simsala.ch

Betriebskonzept Kindergarten- und Schulkinder Windisch   www.chinderhuus-simsala.ch                               8
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