Chinderhuus simsala Betriebskonzept Kindergarten und Schüler Windisch

 
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Chinderhuus simsala Betriebskonzept Kindergarten und Schüler Windisch
«   s’Chinderhuus vo eusere Region   »   chinderhuus
                                         simsala

Betriebskonzept
Kindergarten und Schüler Windisch
Betriebskonzept                                                                             chinderhuus
                                                                                            simsala
Kindergarten und Schüler Windisch

Ziele und Grundsätze                                   Trägerschaft und Leitung

Das Chinderhuus Simsala in Windisch und Brugg          Das Chinderhuus Simsala wurde 2003 durch den
bietet Ganztagesplätze für Kinder zwischen 3 Mona-     Trägerverein Chinderhuus Simsala gegründet.
ten und Primarschulalter an. Aufgeteilt in eine        Der Vorstand ist für die strategische Führung des
Babygruppe für Kinder ab 3 bis ca. 18 Monate in        Chinderhuus Simsala zuständig. Er delegiert die
Windisch und je zwei altersgemischte Gruppen für       operative Führung an die Geschäftsführung, welche
Kinder ab 3 Monaten bis zum Kindergarteneintritt       erste Ansprechpartnerin für die Hortleitung ist. Die
in Windisch und Brugg.                                 Hortleitung ist für die Organisation und Führung der
                                                       beiden Hortstandorte, die Betreuung des Personals,
Ab dem Kindergarten können die Eltern ihre Kinder      sowie für die Kommunikation mit den Behörden, der
während der Schulzeit und während der Ferien im        Schulleitung und mit den Eltern verantwortlich.
Hort (Tagesstrukturen) betreuen lassen. Ziel ist es,
den Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
zu ermöglichen und flexibel auf die unterschiedli-
chen Bedürfnisse der Familien einzugehen. Abhängig     Betrieb
von der Nachfrage bieten wir an zwei Standorten
einen Mittagstisch sowie eine Randstundenbetreu-       1    Betreuungszeiten
ung vor und nach der Schule inklusive einer Haus-
aufgabenbetreuung an. Umfassende Betreuung,            1.1 Öffnungszeiten
altersgerechte Projekte und individuelle Begleitung    Der Hort des Chinderhuus Simsala in Windisch ist
und Förderung stehen im Vordergrund. Wir legen         von Montag bis Freitag von 6.30 Uhr bis 18.15 Uhr
besonderen Wert auf die Stärkung der Kommuni-          geöffnet.
kationsfähigkeit, der Sozialkompetenz und des
Selbstvertrauens.                                      1.2 Betreuungszeiten während der Schule
                                                       Folgende Betreuungsmodule können während der
Während der Ferienzeit bietet das Chinderhuus Sim-     Schulzeit einzeln gebucht werden:
sala zusätzlich eine Ferienbetreuung und spezielle
Projektwochen an.                                      Angebot                              Zeiten
                                                       Morgenbetreuung                      06.30 – 08.15
Die Einwohnergemeinde Windisch hat das Chinder-        Mittwochvormittag                    08.15 – 11.50
huus Simsala damit beauftragt, die Tagesstrukturen     Mittagstisch				                     11.50 – 13.30
der Gemeinde Windisch während der Schulzeit zu         Verlängerung Mittag                  13.30 – 14.20
übernehmen. Für die Betreuung während der Schul-       Ganzer Nachmittag                    13.30 – 18.00
zeit können Vergünstigungen bei der Gemeinde           Betreuung nach Schulschluss früh     15.00 – 18.00
Windisch beantragt werden.                             Betreuung nach Schulschluss spät     16.00 – 18.00
                                                       Verlängerung Abholzeit abends        18.00 – 18.15
Das Betriebskonzept für Kindergarten und Schüler
von Windisch gibt umfassend Auskunft über unsere       1.3 Betreuungszeiten während der Ferien
Grundsätze, Abläufe und Tarife. Es gilt zwischen den   Vom 25. Dezember bis einschliesslich 2. Januar
Erziehungsberechtigten und dem Trägerverein für        bleibt der Hort geschlossen. In den Sommerferien
folgende Betreuungseinrichtung:                        macht das Chinderhuus Simsala jeweils in der
                                                       dritten und vierten Schulferienwoche der Gemeinde
Chinderhuus Simsala                                    Windisch Betriebsferien.
Zürcherstrasse 262
5210 Windisch

Die Hortstandorte befinden sich in unmittelbarer
Nähe der Schulhäuser und Kindergärten.

Betriebskonzept Kindergarten und Schüler Windisch                                                             2
chinderhuus
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In den übrigen Ferienwochen können folgende                 Die jeweils aktuelle Tarifordnung gibt Auskunft
Betreuungsmodule gebucht werden:                            darüber, wie die grundsätzliche Zuteilung der
                                                            Schulhäuser bzw. Kindergärten auf die beiden Hort-
Angebot                                     Zeiten          standorte geplant ist. In begründeten Ausnahmefäl-
Ferien allgemein                                            len kann von diesem Grundsatz abgewichen werden.
Ferien ganzer Tag                           06.45 – 18.15
Ferien halber Tag früh                      06.45 – 13.30   2.3 Besichtigungen Hort
Ferien halber Tag spät                      11.45 – 18.15   Interessierte Eltern können in Abstimmung mit der
                                                            Hortleitung den Hort zusammen mit ihren Kindern
Ferienplauschwochen                                         besichtigen. Nach Anmeldung und Zuteilung des
nur Ganztagesbetreuung                      06.45 – 18.15   Hortplatzes findet ein Eintrittsgespräch statt, sofern
(Blockzeit: 9 – 17 Uhr)                                     dieses von den Eltern gewünscht ist. Dieses dient
                                                            dazu, sich gegenseitig kennenzulernen und Fragen
Jedes Kind, das während der Schulzeit mindestens            und Anliegen zu klären.
zwei Module an einem Tag belegt, hat einen An-
spruch auf Ferienbetreuung für diesen Wochentag,            2.4 Hortanwesenheiten und -abwesenheiten
sofern die Anmeldung fristgerecht eingegangen ist.          Die Mitarbeitenden des Hortes verpflichten sich, die
                                                            Hortkinder rechtzeitig auf den Kindergarten- oder
Während dem Ferienplausch sind ausschliesslich              Schulweg zu schicken. Die Zeiten der gebuch-
ganze Tage buchbar.                                         ten Module sind einzuhalten. Falls ein Kind nicht
                                                            planmässig im Hort erscheint, wird der zuständige
                                                            Mitarbeitende die Eltern informieren. Sind die Eltern
2     Aufnahmebedingungen                                   nicht vor Ort resp. nicht erreichbar, wird nach Mög-
                                                            lichkeit ein Mitarbeitender das Kind suchen. Sollten
2.1 Aufnahme                                                aufgrund dessen zusätzliche Aufwände entstehen,
Der Hort vom Chinderhuus Simsala in Windisch                werden diese separat in Rechnung gestellt.
beinhaltet das Tagesstrukturangebot für Kinder-
garten- und Primarschulkinder. Oberstufenschüler            Bei Abwesenheiten des Kindes ist der jeweilige
haben die Möglichkeit, den Mittagstisch zu besu-            Hortstandort rechtzeitig zu benachrichtigen.
chen, sofern ausreichend Kapazität vorhanden ist.           Abmeldungen von Schule und Kindergarten sind
                                                            Sache der Eltern.
Der Hort ist nicht ausgelegt auf Kinder mit spe-
ziellen Bedürfnissen. Die Hortleitung entscheidet           2.5 Schulweg und Nachhauseweg
zusammen mit der Geschäftsführung und gegebe-               Der Schulweg und Nachhauseweg liegt im Verant-
nenfalls mit einer Fachperson individuell über die          wortungsbereich der Eltern. Jegliche Haftung für
Aufnahme. Das Chinderhuus Simsala behält sich               Unfälle oder Schäden, welche sich auf dem Schul-
in solchen Fällen vor, den Tarif anzupassen oder            weg und Nachhauseweg ereignen, wird ausdrücklich
das Betreuungsverhältnis zu kündigen, wenn der              wegbedungen.
Betreuungsaufwand zu hoch ist oder das Kind nicht
integriert werden kann.                                     Wir gehen davon aus, dass die Kinder grundsätzlich
                                                            alleine und auf direktem Weg in den Hort kommen
2.2 Grundsätze bei der Einteilung                           und den Nachhauseweg alleine antreten. Sollte dies
Das Chinderhuus Simsala vertritt den Grundsatz,             von den Eltern nicht gewünscht sein, wird es auf
dass die Kinder aus pädagogischen, ökologischen             der Anmeldung vermerkt. Abholberechtigt sind in
und ökonomischen Gründen dem Hort zugeteilt                 diesem Fall nur die im Betreuungsvertrag erwähn-
werden, der am nächsten beim Schulhaus bzw.                 ten Personen. Kann das Kind nicht von den Eltern
Kindergarten liegt. Nur falls dieser Hortstandort           abgeholt werden, wird der Hort über die abholende
bereits ausgebucht ist, erfolgt die Zuteilung zum           Person schriftlich vorgängig informiert.
anderen Standort.

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2.6 Taxifahrten / Wegbegleitung                      Die Monatsrechnung ist auch bei Abwesenheit des
Der Weg zum Kindergarten und zur Schule hat          Kindes geschuldet. Ein allfälliger Anspruch auf
aus pädagogischer Sicht einen äusserst hohen         Ersatz entfällt und Ausfalltage können nicht kom-
Stellenwert für Kinder und Jugendliche. Es wird      pensiert werden.
empfohlen, die Kinder so vorzubereiten, dass sie
den Weg selbständig zu Fuss zurücklegen können.      Zusatztage, welche in Absprache mit der Hortleitung
Kindergartenkinder vom Klosterzelg 1 + 2 sowie       vereinbart wurden, werden monatlich in Rechnung
vom Kindergarten Kornfeld werden zu Fuss zum         gestellt. Werden diese Zusatztage wegen Krankheit
Hortstandort auf dem Dohlenzelg-Areal vom            oder sonstigen Gründen nicht genutzt, so ist die
Chinderhuus Simsala begleitet.                       Entschädigung trotzdem geschuldet. Es gilt eine
                                                     Zahlungsfrist von 30 Tagen.

3     Abschluss des Betreuungsvertrages              Die schulfreien Tage müssen angemeldet werden
      während der Schulzeit                          und werden separat verrechnet.

3.1 Anmeldung                                        Die Eltern werden bei Tarifänderungen schriftlich
Die Anmeldung erfolgt über das Online-Formular       drei Monate im Voraus informiert. Sie haften solida-
unter www.chinderhuus-simsala.ch oder schriftlich    risch für die Bezahlung sämtlicher Ansprüche des
mittels dem auf der Webseite verfügbaren und aus-    Trägervereins.
druckbaren Anmeldeformular (PDF).
                                                     3.3 Vergünstigungen der Gemeinde Windisch
Bei einer sich abzeichnenden Überbelegung haben      Die Gemeinde Windisch unterstützt Erziehungsbe-
bei Neuanmeldungen Geschwister von bisherigen        rechtigte mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Windisch,
Kindern den Vorrang.                                 deren Kinder ebenfalls in Windisch wohnen, mit
                                                     vergünstigten Tarifen.
Die Kinder müssen für jedes Schuljahr erneut
angemeldet werden. Die Eltern erhalten für jedes     Das Antragsformular für Subventionen kann online
Schuljahr einen neuen, befristeten Jahresvertrag     unter www.chinderhuus-simsala.ch (Chinderhuus
zur Unterschrift. Dieser beginnt jeweils mit dem     Simsala – Partnerschaften – Windisch) oder direkt
ersten Schultag und endet mit dem letzten Schultag   bei der Gemeinde Windisch unter www.windisch.ch
vor den Sommerferien. Der Vertrag ist innerhalb      (Gesellschaft & Bildung – Familie – Vergünstigungen
von 14 Tagen rechtsgültig unterzeichnet zurück-      Kinderbetreuung) heruntergeladen werden.
zuschicken, ansonsten verfällt der Platzanspruch.
Eine Platzgarantie für das kommende Schuljahr        3.4 Depot
kann nicht gegeben werden. Bestehende Verträge       Bei Unterzeichnung des Vertrages ist eine Monats-
haben das Vorrecht.                                  pauschale als Depot in Form eines unverzinslichen
                                                     Darlehens zu bezahlen. Wird das Depot nicht bis zum
3.2 Tarife                                           vom Trägerverein festgelegten Datum einbezahlt,
Die Tarifgrundlagen können dem aktuellen Tarif-      steht dem Trägerverein das Recht zu, per sofort und
ordnung entnommen werden. Der vereinbarte            entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten.
Beitrag wird monatlich in Rechnung gestellt und
ist so zu bezahlen, dass dieser bis spätestens am    Das Depot wird nach dem Austritt des Kindes an die
1. des zu bezahlenden Monats auf dem Konto vom       Eltern rückerstattet. Dem Trägerverein steht das
Chinderhuus Simsala eingegangen ist.                 Recht zu, das Depot mit unbezahlten Rechnungen
                                                     oder Schadenersatzansprüchen und dergleichen zu
Nach Ablauf dieser Frist befinden sich die Eltern    verrechnen.
ohne weitere Mahnung in Verzug.
                                                     3.5 Sonderaufwendungen
Berechnet werden jeweils die effektiven Tage des     Falls zusätzliche Aufwendungen entstehen (z.B.
Monats, abzüglich gesetzlicher und regionaler Fei-   Medikamente, Notfall-Taxi, spezielle Nahrung etc.),
ertage (Windisch) und der Betriebsferien.            werden diese nach effektivem Aufwand verrechnet.

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3.6 Mahngebühren                                         Der Trägerverein behält sich vor, die vertraglichen
Bei nicht termingerechter Bezahlung der Monats-          Bestimmungen den geänderten Verhältnissen anzu-
pauschale wird automatisch eine Mahngebühr von           passen. Er informiert die Vertragsparteien vorgängig
CHF 20.– erhoben.                                        schriftlich über die Vertragsänderungen. Grund-
                                                         sätzlich wird darauf geachtet, dass Änderungen nur
3.7 Vereinsmitgliedschaft                                so vorgenommen werden, dass der Vertragspartei
Die Eltern haben die Möglichkeit, Mitglied im Verein     die Möglichkeit offensteht, den Vertrag im Rahmen
Chinderhuus Simsala zu werden. Die Anmeldung er-         der ordentlichen Kündigungsfrist zu kündigen. In
folgt über das Anmeldeformular. Die Mitgliedschaft       besonderen Fällen kann von diesem Grundsatz ab-
kostet CHF 50.– pro Jahr.                                gewichen werden.

3.8 Kündigung                                            Wünschen die Eltern neue Betreuungszeiten, so ist
Bei Kündigung des Betreuungsvertrages oder einer         dies im Voraus schriftlich mitzuteilen. Gleiches gilt
Reduktion der Betreuungszeiten während der Ver-          für den Fall, wenn Eltern andere Betreuungstage
tragsdauer beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate,      wünschen. Der Trägerverein bemüht sich, eine für
jeweils auf das Ende des Kalendermonats.                 beide Parteien passende Lösung zu finden. Die
                                                         Eltern haben aber keinen Anspruch auf Gutheissung
Die Kündigung ist schriftlich (per Post, Mail) der       ihrer Wünsche.
Hortleitung einzureichen. Die Eltern anerkennen,
dass auch im Falle einer Kündigung die Monatspau-        3.11 Notlage
schale ungeachtet der weiteren Inanspruchnahme           Sollte eine Notlage eintreten, kann das
der Betreuung während der Kündigungsfrist bis zu         Chinderhuus Simsala ohne Schadenersatz-
deren Ablauf geschuldet ist.                             ansprüche geschlossen bleiben.
                                                         Als Notlage gelten insbesondere folgende Fälle:
Aus wichtigen Gründen kann die Vereinbarung frist-       • Schliessung der Kindertagesstätte aufgrund
los gekündigt werden. Als wichtige Gründe gelten            eines Ereignisses von höherer Gewalt
die in diesem Vertrag erwähnten Umstände. Zudem             (Unwetter; Krieg; Erdbeben; Pandemien;
liegt ein wichtiger Grund dann vor, wenn es für eine        Epidemien, etc.).
der Parteien unzumutbar ist, das Betreuungsver-          • Schliessung der Kindertagesstätte aufgrund
hältnis aufrecht zu erhalten.                               Unbrauchbarkeit der Gebäude
                                                            (Brand; Überschwemmung; Rohrbrüche;
3.9 Ausschluss und Wegweisung                               Ausfall Heizungen).
Wenn ein Kind mehrmals unentschuldigt dem Hort           • Schliessung aufgrund einer akuten, von der
fernbleibt und /oder wenn seine erzieherischen              Kindertagesstätte nicht zu verantwortenden
Bedürfnisse die Möglichkeiten des Chinderhuus               Gefahrensituation für ein Kind /die Kinder und /
Simsala übersteigen, wird das Gespräch mit den              oder die Mitarbeitenden.
Eltern gesucht. Die Geschäftsführung wird bei Be-        • Schliessung aufgrund gleichzeitiger, unverschul-
darf hinzugezogen. Tritt keine Verhaltensänderung           deter Arbeitsverhinderung einer Mehrzahl von
ein, kann der Trägerverein eine sofortige Kündigung         Mitarbeitenden, welche die Aufrechterhaltung des
des Betreuungsvertrages aussprechen.                        Angebotes nicht mehr erlaubt.

Wenn die Erziehungsberechtigten bei der Anmel-           3.12 Versicherung
dung im Hort falsche Angaben gemacht oder wich-          Das Chinderhuus Simsala verfügt über eine Be-
tige Tatsachen verschwiegen haben, steht es dem          triebshaftpflichtversicherung. Der Abschluss einer
Trägerverein ebenfalls frei, den Vertrag per sofort zu   Krankenpflege- und Unfallversicherung für das Kind
kündigen.                                                liegt in der Verantwortung der Eltern. Für Schäden,
                                                         welche die Kinder im Chinderhuus Simsala verur-
3.10 Vertragsänderungen                                  sachen, sind die Eltern haftbar. Sie sind verpflichtet,
Abänderungen des Vertrages inkl. der dazugehören-        eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen.
den Bestimmungen bedürfen für ihre Wirksamkeit
der Schriftform.

Betriebskonzept Kindergarten und Schüler Windisch                                                                  5
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4     Abschluss des Betreuungsvertrages              Die Eltern sind gebeten, Änderungen betreffend
      während der Ferienzeit                         Arbeitsplatz, Wohnadresse, Telefon etc. umgehend
                                                     der Hortleitung zu melden.
4.1 Anmeldung während der Ferienzeit
Die Anmeldung für die Ferienbetreuung erfolgt        Wünsche, Anliegen und Beschwerden sind direkt mit
separat. Die Anmeldung für die Ferien muss über      der Hortleitung zu besprechen.
das Online-Ferien-Anmeldeformular erfolgen
(www.chinderhuus-simsala.ch). Jedes Kind, das        5.2 Ernährung
während der Schulzeit mindestens zwei Module an      Der Verpflegung und dem gemeinsamen Essen
einem Tag belegt, hat für diesen Wochentag auch      wird eine hohe soziale Bedeutung zugeordnet. Auf
einen Anspruch auf Ferienbetreuung, sofern die       gesunde und ausgewogene Ernährung wird geach-
Anmeldung fristgerecht eingegangen ist.              tet. Zmorge und Zvieri werden an den Standorten
                                                     zubereitet.
4.2 Tarife
Die Tarifgrundlagen für die Ferienbetreuung können   Die Hortleitung ist schriftlich darauf hinzuweisen,
dem aktuellen Tarifordnung entnommen werden.         wenn bei einem Kind eine Nahrungsmittelunver-
Die Kosten für die Ferienbetreuung werden im         träglichkeit vorliegt. Ohne diesen vorgängigen
Nachhinein in Rechnung gestellt.                     schriftlichen Hinweis lehnt der Trägerverein dies-
                                                     bezüglich jegliche Haftung ab.
Familien, welche ihre Kinder nach Anmeldeschluss
wieder abmelden oder deren Kinder aufgrund von       Allfällige Spezialnahrung ist von den Eltern
sonstigen Gründen (Krankheit, Absenzen etc.)         bereitzustellen und zu bezahlen.
während der Ferienbetreuung nicht anwesend sind,
müssen die gebuchten Tage voll bezahlen.             5.3 Kleidung, Zahnhygiene
                                                     In den Horträumlichkeiten tragen die Kinder die
Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen zahlbar.     von zu Hause mitgebrachten Finken oder rutsch-
Nach Ablauf dieser Frist befinden sich die Eltern    festen Socken. Die Eltern werden gebeten darauf
ohne weitere Mahnung in Verzug.                      zu achten, dass ihr Kind dem Wetter entsprechend
                                                     gekleidet ist (Regenkleidung, Sonnenschutz etc.). Es
                                                     empfiehlt sich, die Kleidungsstücke mit dem Namen
5     Organisation des Alltags                       zu versehen. Es besteht die Möglichkeit, Wechsel-
                                                     kleidung im Hort zu deponieren.
5.1 Zusammenarbeit mit den Eltern
Zum Wohle des Kindes wird eine transparente und      Kindergartenkinder werden beim Zähneputzen
offene Zusammenarbeit mit den Eltern gepflegt. Es    begleitet. Bei Kindern der 1. – 6. Klasse wird an die
ist wichtig, dass die Gruppenleitung über Verände-   Eigenverantwortung appelliert. Sollte ihr Kind auf
rungen in der Familie informiert wird. So können     bestimmte Pflegeprodukte allergisch sein, bitten
Rückschlüsse auf das Verhalten der Kinder gezogen    wir die Eltern um Bereitstellung der gewohnten
und entsprechende Massnahmen ergriffen werden.       Produkte. Ohne vorgängigen schriftlichen Hinweis
                                                     lehnt der Trägerverein jegliche Haftung ab.
Zur Kontaktpflege bietet das Chinderhuus Simsala
in regelmässigen Abständen Anlässe sowie die         5.4 Krankheit und Unfall
Kontaktgruppe «Elternecho» an. Die Teilnahme         Kinder mit ansteckenden Krankheiten dürfen nicht
der Eltern ist erwünscht. Elterninformationen über   in den Hort gebracht werden. Dies sind alle Kinder-
geplante Aktivitäten und Neuigkeiten werden grund-   krankheiten wie z.B. Masern, Windpocken, Röteln
sätzlich per Mail an die Eltern versendet.           sowie Magen-Darm-Grippe, Fieber, Augenentzün-
                                                     dung etc.

Betriebskonzept Kindergarten und Schüler Windisch                                                            6
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Erkrankt das Kind im Chinderhuus Simsala, so            5.9 Persönliche Gegenstände
verständigt der zuständige Mitarbeitende umgehend       Das Kind darf sein Spielzeug, Kuscheltier oder
die Eltern und das Kind muss abgeholt werden.           Ähnliches ins Chinderhuus Simsala bringen.
                                                        Es wird empfohlen, die persönlichen Gegenstände
Sollte ein Kind verunfallen, ist die Hortleitung be-    des Kindes mit dem Namen des Kindes zu versehen.
rechtigt, einen Arzt oder ein Spital aufzusuchen.       Aus pädagogischen Gründen akzeptiert das Chin-
Die Eltern werden umgehend benachrichtigt und           derhuus Simsala keinerlei Spielzeugwaffen und
haben die entsprechenden Kosten zu tragen.              batteriebetriebene Spielsachen.

Allfällige Medikamente für das Kind sind den Mitar-     5.10 Haftung
beitenden des Chinderhuus Simsala ausschliesslich       Für Spielsachen, Schmuck und sonstige persönliche
in der Originalverpackung mit der Packungsbeilage       Gegenstände, die in den Hort mitgebracht werden,
und den genauen Dosierungsvorschriften abzuge-          übernimmt das Chinderhuus Simsala keine Haftung
ben. Hierfür ist ein internes Medikamentenblatt         bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl.
auszufüllen; der Hort kann auch per Email darüber
informiert werden.                                      Jegliche Haftung des Trägervereins und ihrer Hilfs-
                                                        personen für direkte und /oder indirekte Schäden
5.5 Mitfahren im Drittauto                              und die Haftung für leichte und mittlere Fahrläs-
Den Eltern steht nicht das Recht zu, von den Mitar-     sigkeit sind unter Vorbehalt weitergehender zwin-
beitenden des Chinderhuus Simsala zu verlangen,         gender gesetzlicher Bestimmungen ausdrücklich
die Kinder mit den Privatautos der Mitarbeitenden       wegbedungen.
mitzunehmen bzw. zu chauffieren.
                                                        Die Eltern der Kinder erteilen mit der Unterzeich-
5.6 Hygiene und Sicherheit                              nung des Betreuungsvertrages die Einwilligung,
Die gesetzlichen Anforderungen an die Hygiene           dass sämtliche, das gemeinsame Kind bzw. die
werden regelmässig durch das Lebensmittelinspek-        gemeinsamen Kinder betreffenden Informationen /
torat überprüft. Die feuerpolizeilichen Vorschriften    Unterlagen / Daten etc. an beide Elternteile weiter-
werden eingehalten. Es besteht ein Plan über die        geleitet werden können.
Vorkehrungen im Notfall. Bei medizinischen Notfäl-
len sind die Nummern des Notfallarztes, des             Die Eltern nehmen zur Kenntnis, dass das Chinder-
Spitals, der Eltern griffbereit. Alle wichtigen Anga-   huus Simsala nicht dafür zuständig ist, Eltern-
ben sind auf dem Notfallblatt des Kindes ersichtlich.   konflikte zu schlichten. Sollten die Eltern unter-
                                                        schiedliche Anträge / Vorgaben / Wünsche an das
5.7 Fotografien                                         Chinderhuus Simsala richten, verpflichten sich die
Im Chinderhuus Simsala werden immer wieder              Eltern, im Sinne des Kindswohls gemeinsam tragfä-
Fotos von Aktivitäten und Kindern gemacht. Die Bil-     hige Lösungen zu verhandeln und mit einheitlichen
der können im Chinderhuus Simsala selbst, oder auf      Anträgen / Vorgaben / Wünschen an das Chinderhuus
sonstigen Veröffentlichungen (z.B. Zeitungsbericht      Simsala zu gelangen. Gelingt dies den Eltern nicht,
anlässlich Ferienplausch) anonym erscheinen. Mit        steht dem Chinderhuus Simsala das Recht zu, den
Unterzeichnung des Betreuungsvertrages erklären         Vertrag per sofort und entschädigungslos aufzulösen
sich die Eltern ausdrücklich damit einverstanden,       (Kündigung aus wichtigem Grund). Zudem haften
dass Fotografien ihres Kindes bzw. ihrer Kinder in      die Eltern dem Chinderhuus Simsala gegenüber für
anonymisierter Form veröffentlicht werden dürfen.       alle Aufwendungen, welche nötig sind aufgrund von
                                                        unterschiedlichen Anträgen / Vorgaben / Wünschen
5.8 Umgang mit Medien                                   an das Chinderhuus Simsala (interner Zeitaufwand /
Das Areal, auf welchem die Kinder betreut werden,       Beratungsaufwand /allfällige Prozesskosten).
gilt als handyfreie Zone. Dies entspricht dem päda-
gogischen Konzept des Vereins. Vorbehalten bleiben
Ausnahmesituationen bzw. Ausnahmeregelungen,
welche situativ mit der Hortleitung und den Eltern
abgesprochen werden können.

Betriebskonzept Kindergarten und Schüler Windisch                                                              7
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6    Weitere Bestimmungen

Der Betreuungsvertrag richtet sich nach schweize-
rischem Recht, unter Ausschluss jeglichen Kolli-
sionsrechts. Gerichtsstand für allfällige Streitig-
keiten ist Windisch. Dem Trägerverein steht es frei,
seine Ansprüche wahlweise auch am Wohnsitz der
Eltern gerichtlich geltend zu machen. Werden eine
oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen
unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen des
Vertrags davon unberührt. An die Stelle der unwirk-
samen Bestimmungen treten solche Regelungen,
die dem Ziel des Vertrags am nächsten kommen. Mit
der Anmeldung des Kindes anerkennen die Eltern
die Gültigkeit der Bestimmungen des Betriebskon-
zeptes und verpflichten sich, diese einzuhalten.

Dieses Betriebskonzept ist integrierender
Bestandteil des Betreuungsvertrages.
Es ersetzt das bisherige und ist gültig ab 01.05.2021.

Für den Vorstand

Nina Ryser

Windisch Chinderhuus Simsala
Zürcherstrasse 262 • 5210 Windisch
                                                                       Stand 01.05.2021

hortleitung-windisch@chinderhuus-simsala.ch
www.chinderhuus-simsala.ch                                         8
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