Chinderhuus simsala Betriebskonzept Kindergarten und Schüler Windisch
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
« s’Chinderhuus vo eusere Region » chinderhuus simsala Betriebskonzept Kindergarten und Schüler Windisch
Betriebskonzept chinderhuus simsala Kindergarten und Schüler Windisch Ziele und Grundsätze Trägerschaft und Leitung Das Chinderhuus Simsala in Windisch und Brugg Das Chinderhuus Simsala wurde 2003 durch den bietet Ganztagesplätze für Kinder zwischen 3 Mona- Trägerverein Chinderhuus Simsala gegründet. ten und Primarschulalter an. Aufgeteilt in eine Der Vorstand ist für die strategische Führung des Babygruppe für Kinder ab 3 bis ca. 18 Monate in Chinderhuus Simsala zuständig. Er delegiert die Windisch und je zwei altersgemischte Gruppen für operative Führung an die Geschäftsführung, welche Kinder ab 3 Monaten bis zum Kindergarteneintritt erste Ansprechpartnerin für die Hortleitung ist. Die in Windisch und Brugg. Hortleitung ist für die Organisation und Führung der beiden Hortstandorte, die Betreuung des Personals, Ab dem Kindergarten können die Eltern ihre Kinder sowie für die Kommunikation mit den Behörden, der während der Schulzeit und während der Ferien im Schulleitung und mit den Eltern verantwortlich. Hort (Tagesstrukturen) betreuen lassen. Ziel ist es, den Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen und flexibel auf die unterschiedli- chen Bedürfnisse der Familien einzugehen. Abhängig Betrieb von der Nachfrage bieten wir an zwei Standorten einen Mittagstisch sowie eine Randstundenbetreu- 1 Betreuungszeiten ung vor und nach der Schule inklusive einer Haus- aufgabenbetreuung an. Umfassende Betreuung, 1.1 Öffnungszeiten altersgerechte Projekte und individuelle Begleitung Der Hort des Chinderhuus Simsala in Windisch ist und Förderung stehen im Vordergrund. Wir legen von Montag bis Freitag von 6.30 Uhr bis 18.15 Uhr besonderen Wert auf die Stärkung der Kommuni- geöffnet. kationsfähigkeit, der Sozialkompetenz und des Selbstvertrauens. 1.2 Betreuungszeiten während der Schule Folgende Betreuungsmodule können während der Während der Ferienzeit bietet das Chinderhuus Sim- Schulzeit einzeln gebucht werden: sala zusätzlich eine Ferienbetreuung und spezielle Projektwochen an. Angebot Zeiten Morgenbetreuung 06.30 – 08.15 Die Einwohnergemeinde Windisch hat das Chinder- Mittwochvormittag 08.15 – 11.50 huus Simsala damit beauftragt, die Tagesstrukturen Mittagstisch 11.50 – 13.30 der Gemeinde Windisch während der Schulzeit zu Verlängerung Mittag 13.30 – 14.20 übernehmen. Für die Betreuung während der Schul- Ganzer Nachmittag 13.30 – 18.00 zeit können Vergünstigungen bei der Gemeinde Betreuung nach Schulschluss früh 15.00 – 18.00 Windisch beantragt werden. Betreuung nach Schulschluss spät 16.00 – 18.00 Verlängerung Abholzeit abends 18.00 – 18.15 Das Betriebskonzept für Kindergarten und Schüler von Windisch gibt umfassend Auskunft über unsere 1.3 Betreuungszeiten während der Ferien Grundsätze, Abläufe und Tarife. Es gilt zwischen den Vom 25. Dezember bis einschliesslich 2. Januar Erziehungsberechtigten und dem Trägerverein für bleibt der Hort geschlossen. In den Sommerferien folgende Betreuungseinrichtung: macht das Chinderhuus Simsala jeweils in der dritten und vierten Schulferienwoche der Gemeinde Chinderhuus Simsala Windisch Betriebsferien. Zürcherstrasse 262 5210 Windisch Die Hortstandorte befinden sich in unmittelbarer Nähe der Schulhäuser und Kindergärten. Betriebskonzept Kindergarten und Schüler Windisch 2
chinderhuus simsala In den übrigen Ferienwochen können folgende Die jeweils aktuelle Tarifordnung gibt Auskunft Betreuungsmodule gebucht werden: darüber, wie die grundsätzliche Zuteilung der Schulhäuser bzw. Kindergärten auf die beiden Hort- Angebot Zeiten standorte geplant ist. In begründeten Ausnahmefäl- Ferien allgemein len kann von diesem Grundsatz abgewichen werden. Ferien ganzer Tag 06.45 – 18.15 Ferien halber Tag früh 06.45 – 13.30 2.3 Besichtigungen Hort Ferien halber Tag spät 11.45 – 18.15 Interessierte Eltern können in Abstimmung mit der Hortleitung den Hort zusammen mit ihren Kindern Ferienplauschwochen besichtigen. Nach Anmeldung und Zuteilung des nur Ganztagesbetreuung 06.45 – 18.15 Hortplatzes findet ein Eintrittsgespräch statt, sofern (Blockzeit: 9 – 17 Uhr) dieses von den Eltern gewünscht ist. Dieses dient dazu, sich gegenseitig kennenzulernen und Fragen Jedes Kind, das während der Schulzeit mindestens und Anliegen zu klären. zwei Module an einem Tag belegt, hat einen An- spruch auf Ferienbetreuung für diesen Wochentag, 2.4 Hortanwesenheiten und -abwesenheiten sofern die Anmeldung fristgerecht eingegangen ist. Die Mitarbeitenden des Hortes verpflichten sich, die Hortkinder rechtzeitig auf den Kindergarten- oder Während dem Ferienplausch sind ausschliesslich Schulweg zu schicken. Die Zeiten der gebuch- ganze Tage buchbar. ten Module sind einzuhalten. Falls ein Kind nicht planmässig im Hort erscheint, wird der zuständige Mitarbeitende die Eltern informieren. Sind die Eltern 2 Aufnahmebedingungen nicht vor Ort resp. nicht erreichbar, wird nach Mög- lichkeit ein Mitarbeitender das Kind suchen. Sollten 2.1 Aufnahme aufgrund dessen zusätzliche Aufwände entstehen, Der Hort vom Chinderhuus Simsala in Windisch werden diese separat in Rechnung gestellt. beinhaltet das Tagesstrukturangebot für Kinder- garten- und Primarschulkinder. Oberstufenschüler Bei Abwesenheiten des Kindes ist der jeweilige haben die Möglichkeit, den Mittagstisch zu besu- Hortstandort rechtzeitig zu benachrichtigen. chen, sofern ausreichend Kapazität vorhanden ist. Abmeldungen von Schule und Kindergarten sind Sache der Eltern. Der Hort ist nicht ausgelegt auf Kinder mit spe- ziellen Bedürfnissen. Die Hortleitung entscheidet 2.5 Schulweg und Nachhauseweg zusammen mit der Geschäftsführung und gegebe- Der Schulweg und Nachhauseweg liegt im Verant- nenfalls mit einer Fachperson individuell über die wortungsbereich der Eltern. Jegliche Haftung für Aufnahme. Das Chinderhuus Simsala behält sich Unfälle oder Schäden, welche sich auf dem Schul- in solchen Fällen vor, den Tarif anzupassen oder weg und Nachhauseweg ereignen, wird ausdrücklich das Betreuungsverhältnis zu kündigen, wenn der wegbedungen. Betreuungsaufwand zu hoch ist oder das Kind nicht integriert werden kann. Wir gehen davon aus, dass die Kinder grundsätzlich alleine und auf direktem Weg in den Hort kommen 2.2 Grundsätze bei der Einteilung und den Nachhauseweg alleine antreten. Sollte dies Das Chinderhuus Simsala vertritt den Grundsatz, von den Eltern nicht gewünscht sein, wird es auf dass die Kinder aus pädagogischen, ökologischen der Anmeldung vermerkt. Abholberechtigt sind in und ökonomischen Gründen dem Hort zugeteilt diesem Fall nur die im Betreuungsvertrag erwähn- werden, der am nächsten beim Schulhaus bzw. ten Personen. Kann das Kind nicht von den Eltern Kindergarten liegt. Nur falls dieser Hortstandort abgeholt werden, wird der Hort über die abholende bereits ausgebucht ist, erfolgt die Zuteilung zum Person schriftlich vorgängig informiert. anderen Standort. Betriebskonzept Kindergarten und Schüler Windisch 3
chinderhuus simsala 2.6 Taxifahrten / Wegbegleitung Die Monatsrechnung ist auch bei Abwesenheit des Der Weg zum Kindergarten und zur Schule hat Kindes geschuldet. Ein allfälliger Anspruch auf aus pädagogischer Sicht einen äusserst hohen Ersatz entfällt und Ausfalltage können nicht kom- Stellenwert für Kinder und Jugendliche. Es wird pensiert werden. empfohlen, die Kinder so vorzubereiten, dass sie den Weg selbständig zu Fuss zurücklegen können. Zusatztage, welche in Absprache mit der Hortleitung Kindergartenkinder vom Klosterzelg 1 + 2 sowie vereinbart wurden, werden monatlich in Rechnung vom Kindergarten Kornfeld werden zu Fuss zum gestellt. Werden diese Zusatztage wegen Krankheit Hortstandort auf dem Dohlenzelg-Areal vom oder sonstigen Gründen nicht genutzt, so ist die Chinderhuus Simsala begleitet. Entschädigung trotzdem geschuldet. Es gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen. 3 Abschluss des Betreuungsvertrages Die schulfreien Tage müssen angemeldet werden während der Schulzeit und werden separat verrechnet. 3.1 Anmeldung Die Eltern werden bei Tarifänderungen schriftlich Die Anmeldung erfolgt über das Online-Formular drei Monate im Voraus informiert. Sie haften solida- unter www.chinderhuus-simsala.ch oder schriftlich risch für die Bezahlung sämtlicher Ansprüche des mittels dem auf der Webseite verfügbaren und aus- Trägervereins. druckbaren Anmeldeformular (PDF). 3.3 Vergünstigungen der Gemeinde Windisch Bei einer sich abzeichnenden Überbelegung haben Die Gemeinde Windisch unterstützt Erziehungsbe- bei Neuanmeldungen Geschwister von bisherigen rechtigte mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Windisch, Kindern den Vorrang. deren Kinder ebenfalls in Windisch wohnen, mit vergünstigten Tarifen. Die Kinder müssen für jedes Schuljahr erneut angemeldet werden. Die Eltern erhalten für jedes Das Antragsformular für Subventionen kann online Schuljahr einen neuen, befristeten Jahresvertrag unter www.chinderhuus-simsala.ch (Chinderhuus zur Unterschrift. Dieser beginnt jeweils mit dem Simsala – Partnerschaften – Windisch) oder direkt ersten Schultag und endet mit dem letzten Schultag bei der Gemeinde Windisch unter www.windisch.ch vor den Sommerferien. Der Vertrag ist innerhalb (Gesellschaft & Bildung – Familie – Vergünstigungen von 14 Tagen rechtsgültig unterzeichnet zurück- Kinderbetreuung) heruntergeladen werden. zuschicken, ansonsten verfällt der Platzanspruch. Eine Platzgarantie für das kommende Schuljahr 3.4 Depot kann nicht gegeben werden. Bestehende Verträge Bei Unterzeichnung des Vertrages ist eine Monats- haben das Vorrecht. pauschale als Depot in Form eines unverzinslichen Darlehens zu bezahlen. Wird das Depot nicht bis zum 3.2 Tarife vom Trägerverein festgelegten Datum einbezahlt, Die Tarifgrundlagen können dem aktuellen Tarif- steht dem Trägerverein das Recht zu, per sofort und ordnung entnommen werden. Der vereinbarte entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten. Beitrag wird monatlich in Rechnung gestellt und ist so zu bezahlen, dass dieser bis spätestens am Das Depot wird nach dem Austritt des Kindes an die 1. des zu bezahlenden Monats auf dem Konto vom Eltern rückerstattet. Dem Trägerverein steht das Chinderhuus Simsala eingegangen ist. Recht zu, das Depot mit unbezahlten Rechnungen oder Schadenersatzansprüchen und dergleichen zu Nach Ablauf dieser Frist befinden sich die Eltern verrechnen. ohne weitere Mahnung in Verzug. 3.5 Sonderaufwendungen Berechnet werden jeweils die effektiven Tage des Falls zusätzliche Aufwendungen entstehen (z.B. Monats, abzüglich gesetzlicher und regionaler Fei- Medikamente, Notfall-Taxi, spezielle Nahrung etc.), ertage (Windisch) und der Betriebsferien. werden diese nach effektivem Aufwand verrechnet. Betriebskonzept Kindergarten und Schüler Windisch 4
chinderhuus simsala 3.6 Mahngebühren Der Trägerverein behält sich vor, die vertraglichen Bei nicht termingerechter Bezahlung der Monats- Bestimmungen den geänderten Verhältnissen anzu- pauschale wird automatisch eine Mahngebühr von passen. Er informiert die Vertragsparteien vorgängig CHF 20.– erhoben. schriftlich über die Vertragsänderungen. Grund- sätzlich wird darauf geachtet, dass Änderungen nur 3.7 Vereinsmitgliedschaft so vorgenommen werden, dass der Vertragspartei Die Eltern haben die Möglichkeit, Mitglied im Verein die Möglichkeit offensteht, den Vertrag im Rahmen Chinderhuus Simsala zu werden. Die Anmeldung er- der ordentlichen Kündigungsfrist zu kündigen. In folgt über das Anmeldeformular. Die Mitgliedschaft besonderen Fällen kann von diesem Grundsatz ab- kostet CHF 50.– pro Jahr. gewichen werden. 3.8 Kündigung Wünschen die Eltern neue Betreuungszeiten, so ist Bei Kündigung des Betreuungsvertrages oder einer dies im Voraus schriftlich mitzuteilen. Gleiches gilt Reduktion der Betreuungszeiten während der Ver- für den Fall, wenn Eltern andere Betreuungstage tragsdauer beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate, wünschen. Der Trägerverein bemüht sich, eine für jeweils auf das Ende des Kalendermonats. beide Parteien passende Lösung zu finden. Die Eltern haben aber keinen Anspruch auf Gutheissung Die Kündigung ist schriftlich (per Post, Mail) der ihrer Wünsche. Hortleitung einzureichen. Die Eltern anerkennen, dass auch im Falle einer Kündigung die Monatspau- 3.11 Notlage schale ungeachtet der weiteren Inanspruchnahme Sollte eine Notlage eintreten, kann das der Betreuung während der Kündigungsfrist bis zu Chinderhuus Simsala ohne Schadenersatz- deren Ablauf geschuldet ist. ansprüche geschlossen bleiben. Als Notlage gelten insbesondere folgende Fälle: Aus wichtigen Gründen kann die Vereinbarung frist- • Schliessung der Kindertagesstätte aufgrund los gekündigt werden. Als wichtige Gründe gelten eines Ereignisses von höherer Gewalt die in diesem Vertrag erwähnten Umstände. Zudem (Unwetter; Krieg; Erdbeben; Pandemien; liegt ein wichtiger Grund dann vor, wenn es für eine Epidemien, etc.). der Parteien unzumutbar ist, das Betreuungsver- • Schliessung der Kindertagesstätte aufgrund hältnis aufrecht zu erhalten. Unbrauchbarkeit der Gebäude (Brand; Überschwemmung; Rohrbrüche; 3.9 Ausschluss und Wegweisung Ausfall Heizungen). Wenn ein Kind mehrmals unentschuldigt dem Hort • Schliessung aufgrund einer akuten, von der fernbleibt und /oder wenn seine erzieherischen Kindertagesstätte nicht zu verantwortenden Bedürfnisse die Möglichkeiten des Chinderhuus Gefahrensituation für ein Kind /die Kinder und / Simsala übersteigen, wird das Gespräch mit den oder die Mitarbeitenden. Eltern gesucht. Die Geschäftsführung wird bei Be- • Schliessung aufgrund gleichzeitiger, unverschul- darf hinzugezogen. Tritt keine Verhaltensänderung deter Arbeitsverhinderung einer Mehrzahl von ein, kann der Trägerverein eine sofortige Kündigung Mitarbeitenden, welche die Aufrechterhaltung des des Betreuungsvertrages aussprechen. Angebotes nicht mehr erlaubt. Wenn die Erziehungsberechtigten bei der Anmel- 3.12 Versicherung dung im Hort falsche Angaben gemacht oder wich- Das Chinderhuus Simsala verfügt über eine Be- tige Tatsachen verschwiegen haben, steht es dem triebshaftpflichtversicherung. Der Abschluss einer Trägerverein ebenfalls frei, den Vertrag per sofort zu Krankenpflege- und Unfallversicherung für das Kind kündigen. liegt in der Verantwortung der Eltern. Für Schäden, welche die Kinder im Chinderhuus Simsala verur- 3.10 Vertragsänderungen sachen, sind die Eltern haftbar. Sie sind verpflichtet, Abänderungen des Vertrages inkl. der dazugehören- eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen. den Bestimmungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Betriebskonzept Kindergarten und Schüler Windisch 5
chinderhuus simsala 4 Abschluss des Betreuungsvertrages Die Eltern sind gebeten, Änderungen betreffend während der Ferienzeit Arbeitsplatz, Wohnadresse, Telefon etc. umgehend der Hortleitung zu melden. 4.1 Anmeldung während der Ferienzeit Die Anmeldung für die Ferienbetreuung erfolgt Wünsche, Anliegen und Beschwerden sind direkt mit separat. Die Anmeldung für die Ferien muss über der Hortleitung zu besprechen. das Online-Ferien-Anmeldeformular erfolgen (www.chinderhuus-simsala.ch). Jedes Kind, das 5.2 Ernährung während der Schulzeit mindestens zwei Module an Der Verpflegung und dem gemeinsamen Essen einem Tag belegt, hat für diesen Wochentag auch wird eine hohe soziale Bedeutung zugeordnet. Auf einen Anspruch auf Ferienbetreuung, sofern die gesunde und ausgewogene Ernährung wird geach- Anmeldung fristgerecht eingegangen ist. tet. Zmorge und Zvieri werden an den Standorten zubereitet. 4.2 Tarife Die Tarifgrundlagen für die Ferienbetreuung können Die Hortleitung ist schriftlich darauf hinzuweisen, dem aktuellen Tarifordnung entnommen werden. wenn bei einem Kind eine Nahrungsmittelunver- Die Kosten für die Ferienbetreuung werden im träglichkeit vorliegt. Ohne diesen vorgängigen Nachhinein in Rechnung gestellt. schriftlichen Hinweis lehnt der Trägerverein dies- bezüglich jegliche Haftung ab. Familien, welche ihre Kinder nach Anmeldeschluss wieder abmelden oder deren Kinder aufgrund von Allfällige Spezialnahrung ist von den Eltern sonstigen Gründen (Krankheit, Absenzen etc.) bereitzustellen und zu bezahlen. während der Ferienbetreuung nicht anwesend sind, müssen die gebuchten Tage voll bezahlen. 5.3 Kleidung, Zahnhygiene In den Horträumlichkeiten tragen die Kinder die Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen zahlbar. von zu Hause mitgebrachten Finken oder rutsch- Nach Ablauf dieser Frist befinden sich die Eltern festen Socken. Die Eltern werden gebeten darauf ohne weitere Mahnung in Verzug. zu achten, dass ihr Kind dem Wetter entsprechend gekleidet ist (Regenkleidung, Sonnenschutz etc.). Es empfiehlt sich, die Kleidungsstücke mit dem Namen 5 Organisation des Alltags zu versehen. Es besteht die Möglichkeit, Wechsel- kleidung im Hort zu deponieren. 5.1 Zusammenarbeit mit den Eltern Zum Wohle des Kindes wird eine transparente und Kindergartenkinder werden beim Zähneputzen offene Zusammenarbeit mit den Eltern gepflegt. Es begleitet. Bei Kindern der 1. – 6. Klasse wird an die ist wichtig, dass die Gruppenleitung über Verände- Eigenverantwortung appelliert. Sollte ihr Kind auf rungen in der Familie informiert wird. So können bestimmte Pflegeprodukte allergisch sein, bitten Rückschlüsse auf das Verhalten der Kinder gezogen wir die Eltern um Bereitstellung der gewohnten und entsprechende Massnahmen ergriffen werden. Produkte. Ohne vorgängigen schriftlichen Hinweis lehnt der Trägerverein jegliche Haftung ab. Zur Kontaktpflege bietet das Chinderhuus Simsala in regelmässigen Abständen Anlässe sowie die 5.4 Krankheit und Unfall Kontaktgruppe «Elternecho» an. Die Teilnahme Kinder mit ansteckenden Krankheiten dürfen nicht der Eltern ist erwünscht. Elterninformationen über in den Hort gebracht werden. Dies sind alle Kinder- geplante Aktivitäten und Neuigkeiten werden grund- krankheiten wie z.B. Masern, Windpocken, Röteln sätzlich per Mail an die Eltern versendet. sowie Magen-Darm-Grippe, Fieber, Augenentzün- dung etc. Betriebskonzept Kindergarten und Schüler Windisch 6
chinderhuus simsala Erkrankt das Kind im Chinderhuus Simsala, so 5.9 Persönliche Gegenstände verständigt der zuständige Mitarbeitende umgehend Das Kind darf sein Spielzeug, Kuscheltier oder die Eltern und das Kind muss abgeholt werden. Ähnliches ins Chinderhuus Simsala bringen. Es wird empfohlen, die persönlichen Gegenstände Sollte ein Kind verunfallen, ist die Hortleitung be- des Kindes mit dem Namen des Kindes zu versehen. rechtigt, einen Arzt oder ein Spital aufzusuchen. Aus pädagogischen Gründen akzeptiert das Chin- Die Eltern werden umgehend benachrichtigt und derhuus Simsala keinerlei Spielzeugwaffen und haben die entsprechenden Kosten zu tragen. batteriebetriebene Spielsachen. Allfällige Medikamente für das Kind sind den Mitar- 5.10 Haftung beitenden des Chinderhuus Simsala ausschliesslich Für Spielsachen, Schmuck und sonstige persönliche in der Originalverpackung mit der Packungsbeilage Gegenstände, die in den Hort mitgebracht werden, und den genauen Dosierungsvorschriften abzuge- übernimmt das Chinderhuus Simsala keine Haftung ben. Hierfür ist ein internes Medikamentenblatt bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl. auszufüllen; der Hort kann auch per Email darüber informiert werden. Jegliche Haftung des Trägervereins und ihrer Hilfs- personen für direkte und /oder indirekte Schäden 5.5 Mitfahren im Drittauto und die Haftung für leichte und mittlere Fahrläs- Den Eltern steht nicht das Recht zu, von den Mitar- sigkeit sind unter Vorbehalt weitergehender zwin- beitenden des Chinderhuus Simsala zu verlangen, gender gesetzlicher Bestimmungen ausdrücklich die Kinder mit den Privatautos der Mitarbeitenden wegbedungen. mitzunehmen bzw. zu chauffieren. Die Eltern der Kinder erteilen mit der Unterzeich- 5.6 Hygiene und Sicherheit nung des Betreuungsvertrages die Einwilligung, Die gesetzlichen Anforderungen an die Hygiene dass sämtliche, das gemeinsame Kind bzw. die werden regelmässig durch das Lebensmittelinspek- gemeinsamen Kinder betreffenden Informationen / torat überprüft. Die feuerpolizeilichen Vorschriften Unterlagen / Daten etc. an beide Elternteile weiter- werden eingehalten. Es besteht ein Plan über die geleitet werden können. Vorkehrungen im Notfall. Bei medizinischen Notfäl- len sind die Nummern des Notfallarztes, des Die Eltern nehmen zur Kenntnis, dass das Chinder- Spitals, der Eltern griffbereit. Alle wichtigen Anga- huus Simsala nicht dafür zuständig ist, Eltern- ben sind auf dem Notfallblatt des Kindes ersichtlich. konflikte zu schlichten. Sollten die Eltern unter- schiedliche Anträge / Vorgaben / Wünsche an das 5.7 Fotografien Chinderhuus Simsala richten, verpflichten sich die Im Chinderhuus Simsala werden immer wieder Eltern, im Sinne des Kindswohls gemeinsam tragfä- Fotos von Aktivitäten und Kindern gemacht. Die Bil- hige Lösungen zu verhandeln und mit einheitlichen der können im Chinderhuus Simsala selbst, oder auf Anträgen / Vorgaben / Wünschen an das Chinderhuus sonstigen Veröffentlichungen (z.B. Zeitungsbericht Simsala zu gelangen. Gelingt dies den Eltern nicht, anlässlich Ferienplausch) anonym erscheinen. Mit steht dem Chinderhuus Simsala das Recht zu, den Unterzeichnung des Betreuungsvertrages erklären Vertrag per sofort und entschädigungslos aufzulösen sich die Eltern ausdrücklich damit einverstanden, (Kündigung aus wichtigem Grund). Zudem haften dass Fotografien ihres Kindes bzw. ihrer Kinder in die Eltern dem Chinderhuus Simsala gegenüber für anonymisierter Form veröffentlicht werden dürfen. alle Aufwendungen, welche nötig sind aufgrund von unterschiedlichen Anträgen / Vorgaben / Wünschen 5.8 Umgang mit Medien an das Chinderhuus Simsala (interner Zeitaufwand / Das Areal, auf welchem die Kinder betreut werden, Beratungsaufwand /allfällige Prozesskosten). gilt als handyfreie Zone. Dies entspricht dem päda- gogischen Konzept des Vereins. Vorbehalten bleiben Ausnahmesituationen bzw. Ausnahmeregelungen, welche situativ mit der Hortleitung und den Eltern abgesprochen werden können. Betriebskonzept Kindergarten und Schüler Windisch 7
chinderhuus simsala 6 Weitere Bestimmungen Der Betreuungsvertrag richtet sich nach schweize- rischem Recht, unter Ausschluss jeglichen Kolli- sionsrechts. Gerichtsstand für allfällige Streitig- keiten ist Windisch. Dem Trägerverein steht es frei, seine Ansprüche wahlweise auch am Wohnsitz der Eltern gerichtlich geltend zu machen. Werden eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrags davon unberührt. An die Stelle der unwirk- samen Bestimmungen treten solche Regelungen, die dem Ziel des Vertrags am nächsten kommen. Mit der Anmeldung des Kindes anerkennen die Eltern die Gültigkeit der Bestimmungen des Betriebskon- zeptes und verpflichten sich, diese einzuhalten. Dieses Betriebskonzept ist integrierender Bestandteil des Betreuungsvertrages. Es ersetzt das bisherige und ist gültig ab 01.05.2021. Für den Vorstand Nina Ryser Windisch Chinderhuus Simsala Zürcherstrasse 262 • 5210 Windisch Stand 01.05.2021 hortleitung-windisch@chinderhuus-simsala.ch www.chinderhuus-simsala.ch 8
Sie können auch lesen