Control 2018 Beteiligung am Thüringer Messegemeinschaftsstand - LEG Thüringen
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Control 2018 Teilnahmebedingungen für den Thüringer Gemeinschaftsstand Messeort: Stuttgart, Messegelände Halle 3 Messedauer: 24. – 27. April 2018 Organisator: Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH Anmeldung Die Anmeldung erfolgt online oder auf beiliegendem Vordruck, der ausgefüllt und unterschrieben an die LEG Thüringen zu senden ist. Bitte fertigen Sie sich für Ihre Unterlagen eine Kopie an. Anmeldung online möglich unter: www.leg-thueringen.de/control Was wir für Sie tun Wir übernehmen für Sie folgende Messedienstleistungen mit leistungsstarken Partnern, damit Sie sich auf die Präsentation Ihres Know-hows konzentrieren können: > Anmietung der Ausstellungs- bzw. Standfläche > Kontakt und Administration mit dem Messeveranstalter > zentraler Standplatz und attraktive Standgestaltung > Erstellung und Umsetzung des Messestandkonzeptes bis zur Detailplanung > Bereitstellung Standinfrastruktur (Beleuchtung, Lager/Küche) > technische Installation inkl. Verbrauch > tägliche Reinigung (inkl. Abfallentsorgung) des gesamten Gemeinschaftsstandes > durchgehende Betreuung des Standes durch eine Hostess (Info-Service) > Catering (Grundversorgung) > Marketingmaßnahmen(PR, Medien) > Abwicklung der Fördermodalitäten mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Control 2018 Teilnahmebedingungen für den Thüringer Gemeinschaftsstand (OHNE Förderung) Die Teilnahmegebühr setzt sich aus folgenden Positionen zusammen, die entsprechend der Quadratmeter der gemieteten Flächen umgelegt werden: > anteilige Kosten für Standmiete gemäß den angemeldeten Quadratmetern sowie anteilig für die Gemein- schaftsfläche > anteilige Kosten für Standbau gemäß den angemeldeten Quadratmetern (für das Standardangebot, Sonder- wünsche werden separat durch den Messebau berechnet) sowie anteilig für die Gemeinschaftsfläche > anteilige Kosten für gemeinsam genutzte Standflächen wie Infobrereich, Lager sowie sonstige Gemeinkosten (Hostess, Catering) Standpakete* und Nettopreise OHNE Förderung 2 x Standfläche 9 qm (3m x 3m) - 8.880 € Standfläche 16 qm (4m x 4m) - 13.300 € > Präsentation an einem Einzelcounter mit zwei Stühlen > Präsentation an einem Einzelcounter mit zwei Stühlen > zwei Präsentationsflächen (inkl. Gestaltung und > drei Präsentationsflächen (inkl. Gestaltung und Produktion) Produktion) > ein Prospektständer > ein Prospektständer > Firmenlogo oder Schriftzug am Stand > Firmenlogo oder Schriftzug am Stand > ein Beratungstisch mit 4 Stühlen > ein Beratungstisch mit 4 Stühlen > drei Ausstellerausweise > vier Ausstellerausweise Standfläche 10,5 qm (3,5m x 3m) - 9.830 € Standfläche 20 qm (5m x 4m) - 15.820 € > Präsentation an einem Einzelcounter mit zwei Stühlen > Präsentation an einem Einzelcounter mit zwei Stühlen > zwei Präsentationsflächen (inkl. Gestaltung und > drei Präsentationsflächen (inkl. Gestaltung und Produktion) Produktion) > ein Prospektständer > ein Prospektständer > Firmenlogo oder Schriftzug am Stand > Firmenlogo oder Schriftzug am Stand > ein Beratungstisch mit 4 Stühlen > ein Beratungstisch mit 4 Stühlen > drei Ausstellerausweise > vier Ausstellerausweise Standfläche 12 qm (3m x 2,5m) - 10.996 € Standfläche 27,5 qm (5,5m x 5m) - 20.560 € > Präsentation an einem Einzelcounter mit zwei > Präsentation an einem Einzelcounter mit zwei Stühlen Stühlen > drei Präsentationsflächen (inkl. Gestaltung und > eine Präsentationsfläche (inkl. Gestaltung und Produktion) Produktion) > ein Prospektständer > ein Prospektständer > Firmenlogo oder Schriftzug am Stand > Firmenlogo oder Schriftzug am Stand > ein Beratungstisch mit 4 Stühlen > zwei Ausstellerausweise > vier Ausstellerausweise *) Bitte tragen Sie die gewünschte Standgröße in die Teilnahmebestätigung ein. Bitte beachten Sie: jedes Stand- paket ist nur einmal (außer 9 m² Flächen) verfügbar. Sollte es zu einer Überbuchung des Standes kommen, ist der zeitliche Eingang der Anmeldung ausschlaggebend für die Berücksichtigung/Vergabe der Standplätze. Die Abrechnung der Betriebskosten erfolgt nach Verbrauch, dies kann ggf. eine Anpassung des Beteiligungsprei- ses bedeuten. Eintrittskarten / Gästekarten und Parkausweise sind nicht im Angebot enthalten und verursachen Zusatzkosten. Die Organisation des Transports der Ausstellungsgüter obliegt jedem Aussteller selbst und erfolgt auf eigene Kosten. Zusätzliche Ausstattungswünsche (z.B. Vitrinen, Unterbauten, Monitore etc.) sind selbstverständlich nach Absprache möglich. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
Control 2018 Fördermöglichkeiten für den Thüringer Gemeinschaftsstand Im Rahmen der Richtlinie zur Außenwirtschaftsförderung von Gemeinschaftsprojekten hat die LEG Thüringen beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft einen Antrag auf Förderung gestellt. Diese Förderung bezieht sich auf alle zuwendungsfähigen Ausgaben im Rahmen des Messeauftritts. Grundlage des eingereichten Messekonzeptes ist ein gemeinschaftlicher Auftritt aller Partner mit einheitlichen Gestaltungselementen des Corporate Design des Freistaats Thüringen. Grundvoraussetzung für den geförderten Beitrag ist 1) die Abgabe einer De-minimis-Erklärung Ihres Unternehmens. Das antragstellende Unternehmen ist ver- pflichtet, bei der Beantragung für sich und für den Unternehmensverbund („ein einziges Unternehmen“) eine vollständige Übersicht über die im laufenden und den vorangegangenen zwei Kalenderjahren erhaltenen De- minimis-Beihilfen vorzulegen. Unrichtige, unvollständige oder unterlassene Angaben sind gemäß § 264 StGB als Subventionsbetrug strafbar. Zudem ist die De-minimis-Bescheinigung vom Unternehmen 10 Jahre lang nach Gewährung aufzubewahren und auf Anforderung der EU-Kommission, Bundesregierung, Landesverwaltung oder gewährenden Stelle innerhalb einer festgesetzten Frist (mindestens eine Woche) vorzulegen. Kommt das Unternehmen dieser Anforderung nicht nach, kann rückwirkend die Bewilligungsvoraussetzung entfallen und die Beihilfe zuzüglich Zinsen zurück- gefordert werden. Die De-minimis-Erklärung ist der Anmeldung beizufügen bzw. nach Aufforderung fristgerecht einzureichen. Bitte nutzen Sie hierfür die De-minimis-Erklärung zur Außenwirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen auf der Anmeldeseite unter www.leg-thueringen.de/control. 2) die Erteilung des Zuwendungsbescheides des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digita- le Gesellschaft für das beantragte Projekt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Standpakete* und Nettopreise MIT Förderung Die geförderten Standpakete entsprechen den gleichen Inhalten wie OHNE Förderung. > Standfläche 9 qm (3m x 3m) - 3.350 € > Standfläche 10,5 qm (3,5m x 3m) - 3.600 € > Standfläche 12 qm (4m x 3m) - 3.900 € > Standfläche 16 qm (4m x 4m) - 4.610 € > Standfläche 20 qm (5m x 4m) - 5.340 € > Standfläche 27,5 qm (5,5m x 5m) - 6.720 €
Rückantwort bis zum 29.12.2017 Teilnahmebestätigung Control 2018 Hiermit bestätigen wir verbindlich unsere Teilnahme auf dem Thüringer Gemeinschaftsstand in Halle 3 auf der Control 2018 laut Teilnahmebedingungen. 9 qm - Standfläche (3.350 € mit Förderung / 8.880 € ohne Förderung) 10,5 qm - Standfläche (3.600 € mit Förderung / 9.830 € ohne Förderung) 12 qm - Standfläche (3.900 € mit Förderung / 10.800 € ohne Förderung) 16 qm - Standfläche (4.610 € mit Förderung / 13.300 € ohne Förderung) 20 qm - Standfläche (5.340 € mit Förderung / 15.820 € ohne Förderung) 27,5 qm - Standfläche (6.720 € mit Förderung / 20.560 € ohne Förderung) Name / Firma: Ansprechpartner(in): Straße / Postfach: PLZ / Ort: Telefon: Fax: E-Mail: unter: e ld un g a u ch online möglich Anm trol ringen.de/con www.leg-thue Ort, Datum Stempel, Unterschrift Ansprechpartnerin: Stefanie Roth Projektleiterin Messen und Veranstaltungen Tel.: 0361 5603-490 Fax: 0361 5603-329 E-Mail: stefanie.roth@leg-thueringen.de
Control 2018 Teilnahmebedingungen für den Thüringer Gemeinschaftsstand Organisation / Standgestaltung Rücktritt, Vertragsauflösung Die LEG Thüringen leitet die gesamte Planung und Der Mitaussteller ist berechtigt, innerhalb einer Frist Umsetzung des Thüringer Messeauftritts. Wünsche von 14 Tagen nach der schriftlichen Anmeldung vom und Anregungen der Mitaussteller werden aufgenom- Vertrag zurückzutreten. Erklärt der Mitaussteller sei- men und geprüft und fließen ggf. in die Gestaltung des nen Rücktritt nach dieser Frist, ist der Mitaussteller zu Messestandes ein. Grundlage des Messekonzeptes folgender Zahlung verpflichtet: ist ein gemeinschaftlicher Auftritt aller Partner mit einheitlichen Gestaltungselementen des Corporate > Rücktritt nach dem 13.01.2018 – Design des Freistaats Thüringen. Der Messebaukon- 100 % der Beteiligungspreise ohne Förderung takt bei der Umsetzung des Messekonzeptes erfolgt in Abstimmung mit den Mitausstellern durch die LEG. Tritt der Aussteller vom Vertrag zurück, so bedeutet dies, dass er damit endgültig auf die Teilnahme am Thüringer Gemeinschaftsstand 2018 verzichtet. Haftung und Versicherung Für Schäden und Verluste an Gütern der Mitaussteller auf der Messe übernimmt die LEG Thüringen keine Haftung. Jeder Teilnehmer hat für seinen Bereich Ver- sicherungsschutz im erforderlichen Umfang durch den Abschluss geeigneter Verträge selbständig sicherzu- stellen. Aussteller- und Parkausweise Die Gebühren für Ausweise werden nach Verbrauch den Mitausstellern in Rechnung gestellt. Rechnungslegung Die LEG Thüringen tritt als Hauptaussteller auf und erhält somit alle Rechnungen direkt von P.E. Schall GmbH & Co. KG. Die Abrechnung erolgt durch die LEG Thüringen. Die Rechnungslegung erfolgt nach Mes- seteilnahme und Abrechnung des Gesamtprojektes abzüglich der ggf. gewährten Förderung. Die in der Rechnung genannten Zahlungstermine sind einzuhalten.
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